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Energie-Info
BDEW Bundesverband
der Energie- und
Wasserwirtschaft e.V.
Reinhardtstraße 32
10117 Berlin
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
Berlin, 23. Oktober 2008
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis..............................................................................................3
1 Intention ...........................................................................................................4
2 Struktur des deutschen Strommarktes .........................................................5
3 Was wird nicht näher betrachtet ....................................................................6
4 Marktrollenmodell ...........................................................................................6
5 Marktrollen im deutschen Strommarkt..........................................................6
6 Gebietsstrukturen im deutschen Strommarkt ..............................................7
7 Zusammenhang zwischen Marktrollen und Gebietstrukturen ....................7
8 Marktrollen – Definition und Verantwortlichkeiten.......................................9
9 Gebietsstrukturen – Definition und Verantwortlichkeiten .........................11
10 Übersicht über die wesentlichen Geschäftsprozesse................................12
11 Übersicht über die wesentliche Verträge und Vereinbarungen zwischen
den Marktrollen..............................................................................................14
12 Datenformate .................................................................................................15
13 Identifikatoren................................................................................................15
13.1 ILN- oder BDEW-Codenummer................................................................................. 15
13.2 EIC (ETSO Identification Coding Scheme) ................................................................ 16
13.3 MeteringCode 2006 – Version 2008 .......................................................................... 16
14 Relevante Gesetze, Verordnungen, Festlegungen, Verbandsrichtlinien,
Handlungsempfehlungen .............................................................................17
Ansprechpartner ......................................................................................................17
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Übersicht – Verzahnung von Geschäftsprozessen.........................4
Abbildung 2-1: Regelzonen in Deutschland 2008...................................................5
Abbildung 7-1: Zusammenhang zwischen Marktrollen und Gebietsstrukturen in einer Regelzone .............................................................................8
Abbildung 10-1: Übersicht – Kunden- und Lieferantenwechselprozesse................13
Abbildung 11-1: Übersicht - Verträge und Vereinbarungen zwischen den Marktrollen....................................................................................14
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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1 Intention
Mit der Liberalisierung des Strommarkts ist eine Vielzahl neuer Anforderungen im Energie-markt entstanden. Die Geschäfte der Marktteilnehmer überschreiten die Grenzen physikali-scher Netze und letztendlich im Rahmen der europäischen Harmonisierung auch nationale Grenzen. Ein Kunde kann beispielsweise frei – unabhängig von physikalischen Energieflüs-sen – seinen Stromlieferanten wählen. Diese Anforderungen erhöhen den Wettbewerb, aber insbesondere auch den Abstimmungs- und Informationsbedarf zwischen den Marktpartnern, damit letztlich die Energiemengen und die damit verbundenen Kosten, Erlöse und Preise den beteiligten Marktakteuren jeweils korrekt zugerechnet werden können.
Wesentliche Prämisse für ein gutes Funktionieren der hier dargestellten Prozesse ist die übergreifende Betrachtung der einzelnen Teilprozesse und deren Ineinandergreifen (Ver-zahnung von Prozessschnittstellen).
Abbildung 1-1: Übersicht – Verzahnung von Geschäftsprozessen
Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, allen, die sich neu mit dem Thema Geschäftsprozes-se beschäftigen und insbesondere neuen Marktteilnehmern im deutschen Strommarkt einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Dokumente und Begriff-lichkeiten zu geben. Die Unterlage soll die Marktpartner dabei unterstützen, reibungslos im
Energie-mengen-
bilanzierung
Kunden- und
Lieferanten-
prozesse
Messwert-über-
mittlung
Netz-nutzungs-abrech-nung
Datenaus-Tausch mit
Marktpartnern
Bilanzkreis-führung- und abrechnung
Clearing
EEG-/KWK-Abwicklung
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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deutschen Strommarkt agieren zu können. In einem weiteren Schritt soll der Leitfaden für Gas erweitert werden.
2 Struktur des deutschen Strommarktes
Der deutsche Strommarkt ist durch Vielfalt gekennzeichnet. Es gibt vier Regelzonen, die von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) bewirtschaftet werden (E.ON Netz GmbH, RWE Trans-portnetz Strom GmbH, Vattenfall Europe Transmission GmbH, EnBW Transportnetze AG). Insgesamt sind etwa 900 Verteilnetzbetreiber (VNB), 950 Lieferanten (LF) und mehr als 650 Bilanzkreisverantwortliche (BKV) mit ca. 1350 zu bewirtschaftenden Bilanzkreisen auf dem deutschen Strommarkt aktiv.
Abbildung 2-1: Regelzonen in Deutschland 2008
Berlin
Bayreuth
Dortmund
Stuttgart
Sitz der Unternehmen
Sitz der VDN-Geschäftsführung
111
222333
333
444
444
1 EnBW Transportnetze AG 3 RWE Transportnetz Strom GmbH2 E.ON Netz GmbH 4 Vattenfall Europe Transmission GmbH
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Nach den Ergebnissen einer Marktforschungsstudie des BDEW haben bislang knapp zwei Drittel aller Haushalte beim Strom (seit 1998) und mehr als ein Fünftel aller Haushalte beim Gas (seit Oktober 2006) die Möglichkeiten des Wettbewerbs genutzt. Diese haben entweder einen anderen Lieferanten oder ein neues Produkt bei ihrem bisherigen Anbieter gewählt.
3 Was wird nicht näher betrachtet
Nicht näher betrachtet werden im Rahmen des vorliegenden Dokuments die Themen EEG-Abwicklung, sofern sie nicht die Abwicklung von Fahrplänen betrifft, Konzessionsabgaben, KWK-G-Abwicklung, § 5 EnWG – Anzeige der Energiebelieferung, Datenschutz, Technische Vorschriften nach § 19 EnWG, Zähltechnik, Messgeräte (Hardware), IT-Systeme und deren häufig verwendeten Begrifflichkeiten.
4 Marktrollenmodell
Um die Abstimmung und Kommunikation zwischen den Marktpartnern zu erleichtern, wurde als „gemeinsame Sprache“ das Marktrollenmodell entwickelt. Dazu wurden Marktrollen / Ver-antwortlichkeiten (= “roles”) und Gebiete (= “domains”) identifiziert, die typischerweise im eu-ropäischen Elektrizitätsbinnenmarkt ihre Anwendung finden. Das Marktrollenmodell ermög-licht auf Basis einheitlicher Definitionen Geschäftsprozesse und deren IT-Umsetzungen ein-deutig zu beschreiben. Dies erhöht die Transparenz bei der Entwicklung und Umsetzung der Informationsflüsse.
Ein Marktpartner kann verschiedene Marktrollen einnehmen, z.B. kann ein VNB einerseits ein Verteilnetzbetreiber an sich, andererseits aber auch Bilanzkreisverantwortlicher sein. Er trägt in der jeweiligen Marktrolle bestimmte Verantwortlichkeiten und erfüllt bestimmte Aufgaben. Marktrollen können auch von verschiedenen Organisationseinheiten wahrgenommen werden. Konsequenterweise werden auch hier die Marktrollen getrennt abgebildet, um jeder Marktrol-le die Informationen zu kommen zu lassen, die sie zur erfolgreichen Durchführung ihres (Teil)-prozesses benötigt.
Weiterführende Informationen:
• Marktrollenmodell siehe: http://www.etso-net.org/activities/edi/_library/index.asp
5 Marktrollen im deutschen Strommarkt
Im deutschen Strommarkt werden derzeit nachfolgende Marktrollen verwendet:
a) Verteilnetzbetreiber (VNB)
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b) Messstellenbetreiber (MSB)
c) Messdienstleister (MDL)
d) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
e) Bilanzkoordinator (BIKO)
f) Lieferant (LF)
g) Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)
h) Letztverbraucher
Weiterführende Informationen:
• Definition der einzelnen Marktrollen siehe Kapitel 8
6 Gebietsstrukturen im deutschen Strommarkt
Im deutschen Strommarkt werden derzeit nachfolgende Gebietsstrukturen verwendet:
a) Regelzone
b) Netzgebiet
c) Bilanzierungsgebiet
d) Bilanzkreis
e) Zählpunkt
Weiterführende Informationen:
• Definition der einzelnen Gebiete siehe Kapitel 9
7 Zusammenhang zwischen Marktrollen und Gebietstrukturen
Im liberalisierten Energiemarkt kann z.B. ein Kunde unabhängig von physikalischen Energie-flüssen mit elektrischer Energie beliefert werden. Man unterscheidet daher zwischen einer physikalischen Welt mit Messgeräten, Anschlüssen, Netzgebieten, etc. und einer „administra-tiven“ Welt. Die administrative Welt zeigt das Zusammenspiel von Marktpartnern („Marktrol-len“), Gebieten („domain“) und den zugehörigen Verträgen. Hier spricht man u.a. von Zähl-punkten, Bilanzierungsgebieten, Regelzonen.
Die Belieferung mit elektrischer Energie erfolgt im Rahmen von Bilanzkreisen. Vereinfacht kann man sich einen Bilanzkreis als Girokonto vorstellen, über welches Energieflüsse anstel-
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le von Geldflüssen abgewickelt werden. Ein Bilanzkreis besteht mindestens aus einer Ein-speise- oder einer Entnahmestelle. Abweichend davon können Bilanzkreise auch für Ge-schäfte, die nicht die Belieferung von Letztverbrauchern zum Gegenstand haben, gebildet werden (z.B. Handelsbilanzkreise). Auf der Grundlage von „Fahrplänen“ werden elektrische Energielieferungen zwischen Bilanzkreisen abgewickelt. Dazu werden Fahrpläne vom Bilanz-kreisverantwortlichen je Bilanzkreis erstellt.
Den einzelnen Marktrollen werden konkrete Verantwortlichkeiten und Aufgaben zugewiesen. Des Weiteren bestehen zwischen den Marktrollen vertraglichen Beziehungen. Zwischen den einzelnen Gebieten bestehen administrative Verknüpfungen.
Weiterführende Informationen:
• Fahrplanmanagement: http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Fahrplanmanagement
Abbildung 7-1: Zusammenhang zwischen Marktrollen und Gebietsstrukturen in einer Regelzone
Einspeise -/
Entnahmestelle
(Kundenanlage)Bilanzierungsgebiet
Netzgebiet
RegelzoneBilanzkreis*
BIKOBIKO
VNBVNB
BKVBKVKundeKunde
LieferantLieferant
nutztbeliefert
wirtschaftlich verantwortlich
verbindet
Stromliefer -vertrag
bilanziert Energiemengen f ür
0 …n
1 …n
2
wirtschaftlich verantwortlich
Bilanzkreisvertrag
handeln inner -halb 1…n
Verkn ü pfungen
Verantwortung
Vertragsbeziehungen
Übergabezählpunkt
besteht aus
betreibt
besteht aus 0 …n
Stromliefervertrag
besteht aus1 …n
Zählpunkt
gehören zu 1 …n
0 …n
besteht aus
0 …nbesteht aus
besteht aus
Ü NBÜ NB
kontrolliert
* Ein Bilanzkreis kann auch in mehreren Regelzonen aktiv sein.
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8 Marktrollen – Definition und Verantwortlichkeiten
a) Verteilnetzbetreiber
Verteilnetzbetreiber sind natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselbständige Organisationseinheiten eines Energieversorgungsunternehmens, die die Aufgabe der Vertei-lung von Elektrizität wahrnehmen und verantwortlich sind für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Verteilungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gege-benenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen).
Der Verteilnetzbetreiber (VNB), i.d.R. als örtlicher Netzbetreiber, stellt Lieferanten sein Strom-netz kostenpflichtig zur physikalischen Belieferung zur Verfügung.
b) Messstellenbetreiber
Der Messstellenbetreiber stellt den Einbau, den Betrieb und die Wartung von Messeinrich-tungen sicher.
c) Messdienstleister
Der Messdienstleister stellt die Ablesung der Geräte und die Messung der Energie sicher.
d) Übertragungsnetzbetreiber
Übertragungsnetzbetreiber sind natürliche oder juristische Personen oder rechtlich unselb-ständige Organisationseinheiten eines Energieversorgungsunternehmens, die verantwortlich sind für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des Übertragungsnet-zes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen.
e) Bilanzkoordinator
Der Bilanzkoordinator jeder Regelzone ist für die Bilanzkreisabrechnung und damit für den finanziellen Ausgleich zwischen den Bilanzkreisverantwortlichen für die zuviel bzw. zu wenig gelieferte Energie verantwortlich.
f) Lieferant
Der Lieferant ist ein Unternehmen dessen Geschäftstätigkeit auf den Vertrieb von Elektrizität gerichtet ist. Er beliefert einen Kunden mittels eines abgeschlossenen Stromliefervertrages (mit oder ohne Netznutzung) und regelt ggf. auch die Nutzung des Netzes mit dem Verteil-netzbetreiber, an dessen Netz sein Kunde angeschlossen ist, mittels eines Lieferantenrah-menvertrages.
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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g) Bilanzkreisverantwortlicher
Der Bilanzkreisverantwortliche ist verantwortlich für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Ein-speisungen und Entnahmen seiner Bilanzkreise in jeder Viertelstunde und übernimmt als Schnittstelle zwischen Netznutzern und Betreibern von Übertragungsnetzen die wirtschaftli-che Verantwortung für Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen dieser Bi-lanzkreise, d.h. der Bilanzkreisverantwortliche ist energetisch und finanziell für die Ausgegli-chenheit seiner Bilanzkreise verantwortlich.
h) Letztverbraucher
Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen. Der Kunde schließt einen Stromliefervertrag mit dem Lieferanten ab. In dem Fall, dass der Kunde auch Eigentümer des Anschlusses ist, ist er nicht nur Netznutzer (Kunde ist „nur“ Mieter und nutzt das Netz) sondern auch Anschlussnehmer; der Eigentümer ist für den Anschluss seines Hauses an das Stromnetz verantwortlich.
Insbesondere „Großkunden“ können ihre Netznutzung unabhängig vom Stromliefervertrag organisieren und sind damit in der Lage auch gleichzeitig mehrere Lieferanten zu nutzen.
i) Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, kurz Bundesnetzagentur (BNetzA), ist eine obere deutsche Bundesbehörde (Regulierungsbehör-de). Ihre Aufgaben bestehen aus der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in den so genannten Netzmärkten. Die BNetzA vergibt die grundsätzliche Legitimation, um auf dem deutschen Strommarkt tätig zu werden (vgl. hierzu § 5 EnWG) und gibt u.a. auf Ba-sis der gesetz- und verordnungsgeberischen Ermächtigungsgrundlagen Marktregeln vor (z.B. Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität, GPKE; Bilanzkreisvertrag; Rah-menbedingungen zur Bilanzkreisabrechnung;...).
Weiterführende Informationen:
• Definition der Marktrollen im Rechtsrahmen, Anlage 1: „Übersicht über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Festlegungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Thema Geschäftsprozesse“
• BNetzA: http://www.bundesnetzagentur.de
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9 Gebietsstrukturen – Definition und Verantwortlichkeiten
a) Regelzone
Eine Regelzone ist im Bereich der Elektrizitätsversorgung das Netzgebiet, für dessen Primär-regelung, Sekundärregelung und Minutenreserve ein Betreiber von Übertragungsnetzen im Rahmen der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (UCTE) verant-wortlich ist.
b) Netzgebiet
Ein Netzgebiet ist über Messeinrichtungen zähltechnisch abgrenzbar, kann mehrere Span-nungsebenen umfassen und wird immer von einem VNB betrieben.
c) Bilanzierungsgebiet
Ein Bilanzierungsgebiet ist ein virtuelles Konstrukt eines oder mehrerer Netzgebiete in einer Regelzone. In der Regel stellt das Netz eines VNB genau ein Bilanzierungsgebiet dar. Ein VNB-Bilanzierungsgebiet kann auch mehrere zähltechnisch abgrenzbare Netze eines (aber nicht mehrerer!) VNB umfassen. Der Bilanzkoordinator, also der Übertragungsnetzbetreiber, vergibt zur Kennzeichnung des Bilanzierungsgebiets einen EIC-Code an die VNB und führt die VNB-Bilanzierungsgebietsstruktur einer Regelzone zur Plausibilisierung der Netzbilanzen. Ein Bilanzierungsgebiet wird in Hinblick auf die Bilanzierung der Energiemengen als selb-ständige Einheit betrachtet.
d) Bilanzkreis
Ein Bilanzkreis ist innerhalb einer Regelzone die Zusammenfassung von Einspeise- und Ent-nahmestellen, die dem Zweck dient, Abweichungen zwischen Einspeisungen und Entnahmen durch ihre Durchmischung zu minimieren und die Abwicklung von Handelstransaktionen zu ermöglichen. Ein Bilanzkreis besteht mindestens aus einer Einspeise- oder einer Entnahme-stelle. Zusätzlich können auch Bilanzkreise gebildet werden, die nur zur Abwicklung von Han-delsgeschäften dienen. Die Zuordnung eines Bilanzkreises als Unterbilanzkreis zu einem anderen Bilanzkreis ist zulässig.
Bilanzkreise sind je Regelzone von einem oder mehreren Netznutzern zu bilden. Für jeden Bilanzkreis ist von den bilanzkreisbildenden Netznutzern gegenüber dem ÜNB ein Bilanz-kreisverantwortlicher zu benennen (Abschluss eines Bilanzkreisvertrages).
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e) Einspeise-/Entnahmestelle
Eine Einspeise-/Entnahmestelle ist die Stelle, über welche Energie eingespeist, bzw. ent-nommen werden kann und an der alle physikalischen Messeinrichtungen zur Erfassung der Energiemengen vorhanden sind. Eine Einspeise-/Entnahmestelle wird durch eine/mehrere Zählpunktbezeichnung(en) definiert, die nicht mehr veränderbar ist und auch nach Beendi-gung nicht mehr vergeben werden darf.
f) Zählpunkt (real, virtuell)
Der Zählpunkt ist der Netzpunkt, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird. Ein Zählpunkt wird durch eine Zählpunktbezeichnung definiert, die – solange der Zählpunkt exis-tiert – nicht mehr verändert wird. Es gibt reale und virtuelle Zählpunktbezeichnungen. Zu den virtuellen Zählpunkten gehören insbesondere in IT-Systemen (aus physikalischen Zählpunk-ten) gebildete Messwerte und Zeitreihen.
Beispiel: Bei größeren Kunden (z.B. Standort eines Industriekunden) kann eine Ent-nahmestelle mehr als einen Zählpunkt haben. In diesem Fall kann ein virtueller Zählpunkt durch den VNB gebildet werden.
Weiterführende Informationen:
• Definition von Gebietsstrukturen im Rechtsrahmen, Anlage 1, „Übersicht über die wich-tigsten Gesetze, Verordnungen, Festlegungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen zum Thema Geschäftsprozesse“
• Datenformate und Identifikatoren, Kapitel 12-13
• MeteringCode: http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_7B6ERD_NetzCodes_und_Richtlinien?open
10 Übersicht über die wesentlichen Geschäftsprozesse
Geschäftsprozesse dienen der Konkretisierung der von der jeweiligen Marktrolle vorzuneh-menden Arbeitsschritte. Sie regeln die Bearbeitungsfrist, den Meldungsinhalt und den Mel-dungsempfänger. In Verbindung mit einheitlichen elektronischen Datenformaten erlauben sie die Verwendung moderner Kommunikationsmedien und damit die Automatisierung des anfal-lenden Datenaustauschs.
Im Wesentlichen kann man zwischen nachfolgenden Geschäftsprozessen unterscheiden:
a) Lieferantenwechsel (Lieferant/VNB)
b) Netznutzungsabrechnung (VNB/Lieferant oder VNB/Letztverbraucher)
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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c) Prognose (Lieferant/BKV)
d) Bilanzkreismanagement (BKV/Lieferant, BKV/BIKO/ÜNB, BKV/BKV)
e) Energiemengenbilanzierung durch VNB
f) Bilanzkreisabrechnung (BIKO/BKV)
g) Rechnungslegung durch BKV an LF
h) Rechnungslegung durch LF an Kunde
i) Mehr- Mindermengenabrechnung durch VNB an LF
Aus dem Erfordernis der massengeschäftstauglichen Ausgestaltung der Kerngeschäftspro-zesse Lieferantenwechsel und Ein- und Auszüge sowie bei der Ausgestaltung der Geschäfts-prozesse zur Belieferung von Kunden mit Elektrizität ergeben sich weitere (Teil-)prozesse:
Abbildung 10-1: Übersicht – Kunden- und Lieferantenwechselprozesse
Weitere Informationen:
• Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (BK6-06-009, GPKE): http://www.bundesnetzagentur.de
Lieferbeginn
Lieferende
Grund-/Ersatzversorgung
Stammdatenänderung
Geschäftsdatenanfrage
Zählwertübermittlung
Netznutzungsabrechnung
Lieferantenwechsel
Erg
ebni
s
Aus
löse
r
Datenaustausch
Kunden- und Lieferantenwechselprozesse
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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11 Übersicht über die wesentliche Verträge und Vereinbarun-
gen zwischen den Marktrollen
Zwischen den einzelnen Marktrollen bestehen vertragliche Beziehungen:
a) Bilanzkreisvertrag zwischen ÜNB (in der Rolle BIKO) und BKV
b) Lieferantenrahmenvertrag zwischen VNB und LF
c) Stromliefervertrag zwischen LF und Kunde
d) Zuordnungsermächtigung zwischen BKV und LF
e) Datenaustauschvereinbarung zwischen VNB und BKV
f) Datenaustauschvereinbarung zwischen BIKO und VNB (geplant)
g) Messstellenbetreiberrahmenvertrag zwischen VNB und MSB
h) Datenaustauschvereinbarung zwischen VNB und MDL (zukünftig erforderlich)
i) Vertragliche Regelungen zwischen MSB und MDL (zukünftig erforderlich)
j) „Stromliefervertrag“ zwischen BKV und LF
k) EDI-Rahmenvertrag (Vertrag über den elektronischen Datenaustausch) zwischen VNB und LF, BIKO und BKV
l) Netznutzungsvertrag
Abbildung 11-1: Übersicht - Verträge und Vereinbarungen zwischen den Marktrollen
* Die Zuordnungsermächtigung kann sowohl im Rahmen des Lieferantenrahmenvertrags als auch als eigenständiger Vertrag zwischen BKV und VNB geschlossen werden. Inhaltlich sind beide Vereinbarungen identisch.
BIKO
VNB
Dat
enau
stau
schv
erei
nbar
ung
BKVB1
BKV B2
LieferantL1
LieferantL2
Bilanzkreisvertrag
Bilanzkreisvertrag
Lieferantenrahmenvertrag
Zuordnungsermächtigung*
Lieferantenrahmenvertrag
Datenaustausch-vereinbarung / Zuordnungs-ermächtigung*
MSB
Mess-dienstleister
Kunde
Mes
sste
llenb
etre
iber
rahm
enve
rtra
g
Datenaustausch-vereinbarung
Energieliefervertrag
Datenaustausch-vereinbarung
z.B. …
En
ergi
elie
ferv
ertr
ag, D
aten
-au
stau
schv
ere
inba
run
g, e
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Ene
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g, D
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.
Ene
rgie
liefe
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g, D
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n-au
stau
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erei
nbar
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etc
.
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12 Datenformate
Zur Teilnahme am elektronischen Datenaustausch und zur Abwicklung der Geschäftsprozes-se benötigen alle Marktpartner „Basiswerkzeuge“.
Die auf dem Strommarkt zwischen den Marktpartnern verwendeten Datenformate (für Stammdaten und Bewegungsdaten) basieren auf standardisierten Nachrichten aus der Kon-sumgüteindustrie, so genannte EDIFACT-Nachrichten (Electronic Data Interchange For Ad-ministration, Commerce and Transport). EDIFACT wird von einem Gremium (UN/CEFACT) der Vereinten Nationen (UN) gepflegt. UN/CEFACT steht für United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business. Ziel von CEFACT ist die Förderung, Vereinfachung und Harmonisierung des internationalen Handels. Allen EDIFACT-Nachrichten liegt die ISO9735 zugrunde, in der die einzelnen Syntaxeinheiten detailliert beschrieben sind. So ist dort auch der Aufbau der Steuersegmente (z.B. UNH, UNT, etc.) beschrieben, da diese standardüber-greifend für alle Nachrichten gelten.
Weiterführende Informationen:
• http://www.unece.org/cefact/
• http://www.edi-energy.de/
13 Identifikatoren
Um jede Marktrolle (z.B. VNB, LF, BKV) und die dazugehörigen Objekte/Gebiete (z.B. Zähl-punkt, Bilanzkreise, Regelzone, Bilanzierungsgebiete) im Datenaustausch zu identifizieren, werden standardisierte Identifikatoren verwendet.
Jede elektronische Nachrichtendatei (z.B. EDIFACT oder XML) beinhaltet neben der eindeu-tigen Identifizierung der Nachricht, des Nachrichtentyps und des Nachrichtendateidatums auch eine eindeutige Identifizierung des Senders und Empfängers durch einen entsprechen-den Identifikator.
13.1 ILN- oder BDEW-Codenummer
Beim internationalen elektronischen Geschäftsverkehr hat sich die Verwendung einer ILN (International Location Number) nach dem EAN-Kodiersystem (Produktkennzeichnung für Handelsartikel) durchgesetzt. Die Nutzung und Teilnahme an dem Kodiersystem hängt von der Mitgliedschaft bei der jeweiligen nationalen EAN-Organisation ab. Die Gebühren sind nach dem Umsatz des Teilnehmerunternehmens gestaffelt. In der Bundesrepublik ist die GS1 Germany GmbH in Köln die EAN-Organisation. Die durch die GS 1 Germany zugeteilte ILN muss in der so genannten BDEW-Codenummerndatenbank eingetragen sein.
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Die BDEW-Codenummerndatenbank sorgt dafür, dass die vergebenen ILN- und BDEW-Codenummern allen am deutschen Strommarkt agierenden Marktpartnern bekannt gemacht werden. Nur die in dieser Datenbank enthaltenen Identifikations-Codes dürfen von diesen verwendet werden, um sich z.B. als Absender bzw. Empfänger einer Nachricht zu identifizie-ren.
Beispiel: ILN-Codenummer, Marktrolle VNB: 4045399000008
BDEW-Codenummer, Marktrolle VNB 9907399000008
Weiterführende Informationen:
• http://www.bdew.de
• www.gs1-germany.de
13.2 EIC (ETSO Identification Coding Scheme)
Das Identifikationssystem basiert auf alphanumerischen Codes (16-Zeichen-Code) mit vor-gegebener Länge. Die Codes enthalten Informationen über die Vergabestelle sowie über das identifizierte Objekt.
Beispiele: Partei (EIC-X): 10XDE-VE-TRANSMK (Vattenfall Europe Transmission GmbH, ÜNB)
11XRWEINTRADAY-O (RWE Supply & Trading GmbH, BKV)
Gebiet (EIC-Y): 16-Zeichen-Code
10YDE-EON------1 (E.ON Netz GmbH, Regelzone).
11YW-ENBW-E-REGK (EnBW Regional AG, Bilanzierungsgebiet)
Ein EIC-Code kann sowohl beim BDEW als auch bei ETSO beantragt werden, wobei zu be-achten ist, dass der EIC-Code für Bilanzierungsgebiete ausschließlich vom jeweils zuständi-gen ÜNB vergeben wird.
Weiterführende Informationen:
• http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Fahrplanmanagement
• http://www.etso-net.org
13.3 MeteringCode 2006 – Version 2008
Für jeden Zählpunkt legt der Netzbetreiber in seinem Bilanzierungsgebiet eine eindeutige, nicht temporäre, alphanumerische Zählpunktbezeichnung fest. Die vollständige Zählpunktbe-zeichnung, d. h. alle 33 Stellen, ist als eine Einheit anzusehen. Nach erstmaliger Vergabe
Leitfaden – Marktzugang für neue Marktteilnehmer
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darf diese Bezeichnung nicht mehr verändert werden. Dies gilt auch für den Fall der späteren Änderung des Netzbetreibers (Fusion/Entflechtung) und der Änderung der Postleitzahl.
Beispiel: Land (2 Stellen), Netzbetreiber (6 Stellen), Postleitzahl (5 Stellen), Zählpunkt-nummer (20 Stellen alphanumerisch)
D E 0 0 0 5 6 2 6 6 8 0 2 A O 6 G 5 6 M 1 1 S N 5 1 G 2 1 M 2 4 S
14 Relevante Gesetze, Verordnungen, Festlegungen, Verbands-
richtlinien, Handlungsempfehlungen
Die Geschäftsprozesse im deutschen Strommarkt ordnen sich im Wesentlichen in den in der Anlage 1 aufgeführten Ordnungsrahmen aus Gesetzen, Verordnungen, Festlegungen und ergänzenden Richtlinien ein.
Disclaimer: Die Angaben in dem vorliegenden Leitfaden sowie die Übersicht über die rele-vanten Gesetze, Verordnungen, Festlegungen und ergänzenden Richtlinien beinhalten keine Gewähr auf Vollständigkeit.
Ansprechpartner
Dipl.-Ver.Wiss. Christina Frein
Telefon: +49 30 300 199 - 1114