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Der ultimative Guide zur Antragstellung auf Förderung durch Löttömittel! Lottomittel werden für öffentliche und private Akteure zur Verfügung gestellt. Lottomittel sind der Gewinn der Lotteriegesellschaften. Das Vergaberecht von Glücksspielen liegt in staatlicher Hand, so auch die Lotterien. Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriegesetz und entscheidet wieviel und zu welchem Anteil gemeinnützige Organisationen gefördert werden, wobei der Schwerpunkt der Förderung, also welcher Bereich gefördert wird, in verschieden Bundesländern woanders liegt. Betreibt man ein soziales Projekt, indem es ehrenamtliches Engagement gibt kann man um Unterstützung anfragen, wobei generell nur ein Teil des Projekts gefördert wird. Was muss man bei der Antragstellung auf Förderung beachten? a: Allgemeine Richtlinien zur Förderung Ein wichtiger Punkt bei der Beantragung ist sicherlich wie dringend dies ist, und das Projekt darf noch nicht begonnen haben. Auch kann man nur im jeweiligen Bundesland für das Projekt einen Antrag stellen, das bedeutet wenn Sie ein Projekt im Land Brandenburg haben, dann muss die Förderung auch dort beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Förderung wird nur für ein Kalenderjahr genehmigt, es gibt keine jahresübergreifende Förderungen. Im Allgemeinen werden Projekte gefördert die auf das Gemeinwohl gerichtet werden, dazu zählen besonders ehrenamtliche Projekte. Die Verteilung der Lottomittel sieht in jedem Land etwas anders aus, doch ein großer Teil wird für den Breitensport zur Verfügung gestellt.

Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinnützigen Projekten, mit Lottomitteln!

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Wir hoffen das dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com geschrieben und recherchiert.

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Page 1: Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinnützigen Projekten, mit Lottomitteln!

Der ultimative Guide zur Antragstellung auf Fö rderung durch Löttömittel!

Lottomittel werden für öffentliche und private Akteure zur Verfügung gestellt. Lottomittel sind der

Gewinn der Lotteriegesellschaften. Das Vergaberecht von Glücksspielen liegt in staatlicher Hand, so

auch die Lotterien. Jedes Bundesland hat ein eigenes Lotteriegesetz und entscheidet wieviel und zu

welchem Anteil gemeinnützige Organisationen gefördert werden, wobei der Schwerpunkt der

Förderung, also welcher Bereich gefördert wird, in verschieden Bundesländern woanders liegt.

Betreibt man ein soziales Projekt, indem es ehrenamtliches Engagement gibt kann man um

Unterstützung anfragen, wobei generell nur ein Teil des Projekts gefördert wird.

Was muss man bei der Antragstellung auf Förderung beachten?

a: Allgemeine Richtlinien zur Förderung

Ein wichtiger Punkt bei der Beantragung ist sicherlich wie dringend dies ist, und das Projekt darf noch

nicht begonnen haben. Auch kann man nur im jeweiligen Bundesland für das Projekt einen Antrag

stellen, das bedeutet wenn Sie ein Projekt im Land Brandenburg haben, dann muss die Förderung auch

dort beantragt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Förderung wird nur für ein

Kalenderjahr genehmigt, es gibt keine jahresübergreifende Förderungen. Im Allgemeinen werden

Projekte gefördert die auf das Gemeinwohl gerichtet werden, dazu zählen besonders ehrenamtliche

Projekte. Die Verteilung der Lottomittel sieht in jedem Land etwas anders aus, doch ein großer Teil wird

für den Breitensport zur Verfügung gestellt.

Page 2: Leitfaden zur Antragstellung auf Förderung von gemeinnützigen Projekten, mit Lottomitteln!

Aufteilung der Lottomittel am Beispiel des Bundeslandes Brandenburg

2.04% Finanzministerium

6% Ministerium des Innern

6% Justizministerium

6% Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

8,49% Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

8,89% Staatskanzlei

15,49% Ministerium für Bildung Jugend und Sport

15,49% Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

15,55% Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

16% Ministerium für Arbeit Soziales, Frauen und Familie

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b: Was kann nicht gefördert werden?

Ein Antrag auf Förderung soll nur gestellt werden, wenn der Veranstalter es nicht schafft aus eigener

Kraft die Geldmittel aufzubringen. Eine Förderung erfolgt nur wenn das Land ein Interesse an der

Durchführung eines Vorhabens hat. Kommerzielles Projekte sind strikt ausgeschlossen. Nicht gefördert

werden zum Beispiel die Durchführung von Kinderdiscos oder die Anschaffung von Einheitskleidung.

Ebenso nicht gefördert wird die Herstellung bzw. Anschaffung von in mobilen Kunstwerken. ( Denkmäler,

Brunnenplastiken). Mobile Veranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen und musikalische

Darbietungen sind jedoch förderwürdig. Nicht gefördert werden außerdem:

Jährlich wiederkehrende Maßnahmen

Abrechnung von Personalkosten, Mietkosten etc.

Kosten für Verpflegung, Präsente

Versicherungen,

Abschreibungen

Unbare Eigenleistungen

Es werden keine Vereine oder Personen gefördert, die in irgendeiner Weise rassistische, rechtsextreme,

oder fremdenfeindliche Hintergründe oder Aktivitäten aufweisen.

Projekte die bereits begonnen haben können ebenfalls nicht gefördert werden, die Einholung eines

Kostenvoranschlages gilt nicht als Abschluss, sehr wohl jedoch der Abschluss eines Vertrages.

c: Wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Frist ist je nach Bundesland verschieden, doch meist um das Monat Oktober des Vorjahres für

Zuschüsse bis zu 50.00 € Euro und bis zum März des Vorjahres wenn mehr als 50.000€ beantragt werden.

Generell sollte der richtig ausgefüllte Antrag so früh wie nur möglich eingereicht werden. Die Anträge

sollen weder geklammert, noch Klarsichtfolien noch sonst wie verpackt sein. Ein einfacher Briefumschlag

reicht vollkommen aus!

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Kontaktadressen der Lotterien oder Organisationen nach Bundesstaat:

1. Lotto Sachsen Anhalt- Anlaufstelle Förderung:

2. Lotto Baden Württemberg – Anlaufstelle Förderung

3. Lotto Bayern- Anlaufstelle Förderung

4. Lotto Berlin- Anlaufstelle Förderung

5. Lotto Brandenburg- Anlaufstelle Förderung

6. Lotto Bremen- Anlaufstelle Förderung

7. Lotto Hamburg-Anlaufstelle Förderung

8. Lotto Hessen- Anlaufstelle Förderung

9. Lotto Mecklenburg-Vorpommern-Anlaufstelle Förderung

10. Lotto Niedersachsen- Anlaufstelle Förderung

11. Lotto Nordrhein-Westfalen- Anlaufstelle Förderung

12. Lotto Rheinland-Pfalz- Anlaufstelle Förderung

13. Lotto Saarland- Anlaufstelle Förderung

14. Lotto Sachsen- keine Stelle bekannt

15. Lotto Schleswig Holstein-keine Stelle bekannt

16. Lotto Thüringen- Anlaufstelle Förderung

d: Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Alle Anträge werden an die zuständigen Mitarbeiter-innen weitergeleitet und Sie erhalten in der Regel

zwei bis vier Wochen nach Einreichen des Antrages eine Eingangsbestätigung. Sie erhalten dann Ende

des Vorgangjahres oder Anfang des Antragsjahres entweder eine Zustimmung oder Ablehnung.

e: Was muss ich als Antragsteller beim Ausfüllen des Antrages beachten?

1. Antragsteller:

Name, Anschrift , Kontaktdaten und Bankverbindung sollten gut leserlich und vollständig

sichtbar auf dem Formular sein!

Der Antragsteller muss rechtlich für das Projekt verantwortlich sein.

Geben Sie einen Ansprechpartner, der über das Projekt Auskunft gibt an.

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2. Angaben zum Projekt

Projekt Bezeichnung soll aussagekräftig sein

Zeitlicher Umfang soll angegeben sein

Kosten des Gesamtprojekts

Wie hoch soll die Förderung sein- Betrag

3. Zusammenfassung des Finanzierungsplans

Datum des Kosten-Finanzierungsplanes eintragen ( wichtig vor allem wenn mehrere Pläne

eingereicht werden)

Versuchen Sie einen möglichst detaillierten Kosten-Finanzierungsplan zu erstellen, dieser sollte

folgende Dinge beinhalten.

Ausgaben: Alle Ausgaben sollen aufgelistet werden und in Gruppen zusammengefasst sein

Einnahmen: Eigenen Gelder des Antragstellers, die vorhanden sind! ( Vereinsmittel, zwecksfreie

Spenden) die in verschieden Rubriken wie Eigenmittel, Projekteinnnahmen ( Werbung, Spenden)

oder Drittmittel

Einnahmen und Ausgaben müssen sich de Waage halten, also gleich groß sein.

4. Projektbeschreibung

Wurden alle Pflichtangaben gemacht

Sind alle Fragen beantwortet

Ist die Projektbeschreibung aussagekräftig

Die Projektbeschreibung soll den Bearbeitern helfen sich ein Bild von dem Projekt zu machen! Habe

ich mein Projekt einfach und gut erklärt und dargestellt.

Dies ist ein Leitfaden der auf einen Antrag für das Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur

für das Ministerium in Thüringen gemacht wurde. Wir hoffen damit allen Antragstellern eine kleine

Hilfe zu geben und sich somit leichter zu Recht zu finden. Bitte wenden Sie sich trotzdem immer an

das zuständige Amt und holen Sie sich weitere Informationen ein.

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Beispiele von genehmigten Förderprojekten:

1. Rollender Werkzeugkoffer für Schüler: ( Land Brandenburg)

Empfänger: Bildunggesellschaft mBH Pritzwalk Gefördert von der Staatskanzlei Höhe der Förderung: 5000 Euro Jahr: 2013

Projekt um den Nachwuchs zu fördern, vor allem in Gegenden die eher dünn besiedelt sind. Hier werden

Kinder spielerisch an handwerkliche Tätigkeiten herangeführt und ihre Begabungen gefördert und

Neugierde für Berufe zu entwickeln. Ein rollender Werkzeugkoffer, der in die Schulen kommt und

verschieden Berufe erklärt und darstellt.

2. Recyclingkunst im Naturpark ( Land Brandenburg)

Empfänger: Kunstverein Zehdenick e.V Gefördert vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Höhe der Förderung: 10.150 Euro Jahr: 2013

Das Internationale Kunstsymposium fand im Naturpark Stechlin Ruppiner statt und unter dem Motto

Ideenquelle Recycling- Kreativität kennt kein Verfallsdatum setzten zehn Künstler aus Peru, Äthiopien,

Polen und Deutschland Ihre Gedanken zu diesem Thema in Gemälde und Skulpturen um.

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3. Klinik- Clowns im Einsatz ( Land Sachsen-Anhalt)

Lotto fördert den Klinik Clown Einsatz mit 31.000 Euro! Der Verein Podium Aller kleinen Künste PAKK

e.V erhielt einen Fördercheck von 31.000 Euro um Ihr Projekt Klinik Clowns weiterzuführen und neue

Requisiten und Clownstraining für Klinik Clowns zu finanzieren.

Wir hoffen das dieser Leitfaden ein wenig Klarheit über die Situation schafft und bei der Antragstellung

etwas weiter hilft. Dieser Leitfaden wurde von Sara Neumann, Content Manager auf theLotter.com

geschrieben und recherchiert.

BIO: SARA NEUMANN

Sara liebt es zu spekulieren und zu diskutieren. “Was wäre wenn“, ist eine Ihrer Hauptphrasen und das

hat Sie wohl auch dazu inspiriert, Philosophie an der Universität in Wien zu studieren. Nach einigen

Jahren des Reisens wurde Sara in Berlin sesshaft, wo Sie dann auch eine Ausbildung als Content Writer

machte und ein Teil der theLotter Familie wurde.

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