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Impressum

Überarbeitete Version Juni 2012:

Kerstin Huber (Inhalt, Text)

Lola Seibt (Layout, STEOP-Grafik)Sandra Schmuck (Lektorat)

Erstausgabe August 2010:

Inhaltsverantwortung und Redaktion: Florian Ungerböck

Ilustrationen und grafische Gestaltung: Sabine Maierhofer

Herausgeberin und Verlegerin: Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der TU

Graz; Referat für Studienberatung der HTU Graz,  [email protected] Verlags-

und Herstellungsort: 8010 Graz, Rechbauerstr. 12

Redaktionsschluss: 24.8.2010

Druck: Servicebetrieb ÖH-Uni Graz GmbH

Eine Haftung für die Richtigkeit der Veröffentlichungen kann trotz sorgfältiger Prüfung

durch die Redaktion von der Herausgeberin nicht übernommen werden. Kein Teil dieser

Publikation darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Herausgeberin in

irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme

verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Die Rechte der Abbildungen liegen bei

Ihren UrheberInnen.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort… ............................................................................................................ 1 

…deiner ÖH .......................................................................................................... 1 …deiner Studienvertretung ................................................................................. 2 

Studium ............................................................................................................... 3 

Studiensteckbrief ................................................................................................. 3 Bachelorstudium (6 Semester) ............................................................................ 3 Masterstudium (4 Semester) ............................................................................... 4 Lehrveranstaltungstypen ..................................................................................... 5 Studienplan – Abkürzungen und du; was ist wichtig? ......................................... 5 Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums ....................................................... 6 

Nützliche Hinweise .................................................................................................... 13 

Studienbeginn ................................................................................................... 14 

Inskription ......................................................................................................... 17 Anmeldung zu Lehrveranstaltungen .................................................................. 18 TUGrazOnline .................................................................................................... 18 Welcome Days ................................................................................................... 18 Tipps für den Einstieg ........................................................................................ 19 

Erstemestrigen-Tutorium ........................................................................................... 19 Starterpaket ............................................................................................................... 19 Wichtige Hörsäle ........................................................................................................ 19 

Prüfungen & Studienrecht ................................................................................. 20 Gut zu wissen ............................................................................................................. 20 Allgemeines zum Studienrecht .................................................................................. 20 Prüfungen .................................................................................................................. 21 Prüfungsan- und -abmeldung .................................................................................... 21 Beurteilung von Prüfungen ........................................................................................ 22 Nichtigerklärung von Beurteilungen .......................................................................... 22 Wiederholen von Prüfungen ...................................................................................... 22 Rechtsschutz bei Prüfungen ....................................................................................... 22 

Deine Studienvertretung (StV) ........................................................................... 23 

Wer sindwir? ..................................................................................................... 23 Kontakt ...................................................................................................................... 23 

Was ist denn die ÖH?......................................................................................... 25 

Überblick über den Aufbau ............................................................................... 25 Liste der HTU-Referate – deine Anlaufstellen für Fragen und Probleme .......... 26 

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Nützliche Links ................................................................................................... 28 

Allgemeine Links ........................................................................................................ 28 

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Vorwort…

…deiner ÖH

Lieber Leser, liebe Leserin!

Dieser Studienleitfaden soll dir als Informationsquelle über ein Studium an der TU

Graz dienen. Er wurde von Mitgliedern der HochschülerInnenschaft an der TU Graz (kurz

HTU) geschrieben und gestaltet, damit du einen Überblick über dein möglicherweisezukünftiges Studium gewinnst. Denn die Wahl deines Studiums ist eine schwere

Entscheidung und sollte daher deinen persönlichen Interessen sowie deinen

Zukunftswünschen entsprechen. Niemand kann und sollte dir diese Entscheidung

abnehmen, nimm dir daher genug Zeit, um dich zu informieren.

In dieser Broschüre findest du zunächst eine Beschreibung des Bachelorstudiums,eine Auflistung der Lehrveranstaltungen am Beginn des Studiums und eine Beschreibung

der aufbauenden Masterstudien. Anschließend wird dir der Studieneinstieg

nähergebracht.Danach folgt eine Vorstellung der Studienvertretung und der ÖH im

Allgemeinen. Abschließend findest du noch nützliche Links und einen Lageplan, um dir

die Orientierung zu erleichtern.Sollte dieser Studienleitfaden noch Fragen zum Studium offenlassen, so wende dich

bitte an die Studienvertretung, die sich im Folgenden an dich wendet.

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…deiner Studienvertretung

Wir freuen uns sehr, dass du dich für das Architekturstudium an der TU Grazinteressierst. Mit diesem Studienleitfaden möchten wir dir sowohl einen Überblick über

den Lehrplan, also auch die Inhalte des Studiums geben und dir die nötigenInformationen für den Einstieg vermitteln.

Wir versuchen alle möglichen Fragen zum Studium und zum Leben in Graz schon im

Vorfeld zu beantworten.Sollten trotzdem einige Fragen offen bleiben, scheue dich nicht

uns per Mail oder Telefon zu Kontaktieren, die Kontaktdaten findest du unter dem

Kapitel „Deine Studienvertretung“.

Außerdem kannst du uns am Anfang des Wintersemestersetwaige Fragen bei den

„Welcome-Days“ in der Inffeldgasseund dem Campus Alte Technikstellen, wo duinnerhalb von zwei Tagen einen Einblick in die Unistrukturen bekommen kannst.

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3

3

Studium

Studiensteckbrief

Das Studiumin unter 50 Worten

Das Architekturstudium ist in 4 Kernbereiche unterteilt. Diese sind

1. Architekturgeschichte, Architekturtheorie, Kunst- undKulturwissenschaft;

2. Kernkompetenz Architektur und Entwurf;3. Kontstruktion, Technologie, Materialien;

4. Architekturdarstellung und Kunstpraktiken.Im Laufe der Semester belegt man in allen 4 Bereichen Seminare,

Vorlesungen, Vorlesungsübungen und Übungen.

Dauer 6 Semester (Bachelorstudium)4 Semester (Masterstudium)

Ausbildungsziele Gestaltung unserer UmweltVerbindung von Theorie, Technik und Kunst

Entwurfskonzepte erstellen und mit Hilfe analoger und digitaler Mittelzwei- sowie dreidimensional darstellen und veranschaulichen und diese inunterschiedlichem Umfang präsentieren und argumentieren

Berufsbilder Je nach Spezialisierung bzw. eigener Vertiefung können sehr verschiedeneRichtungen eingeschlagen werden. Das Berufsbild der Architektin, desArchitekten ist nicht eindeutig definier- und abgrenzbar.Die Tätigkeitsbereiche umfassen Entwurf, Ingenieurtätigkeit,

Visualisierung, Bauplanung/ -leitung/ -ausführung, Baukostenrechnung imwirtschaftlichen Sinn, Forschungstätigkeit, Lehrstühle an Hochschulen/Fachhochschulen/Akademien, etc.

Verbindungzu anderenWissenschaften

TragwerksberechnungDigitale und Analoge Grafische Darstellung

KunstgeschichteKunst- und Kulturwissenschaft

Bachelorstudium (6 Semester)

Der Gesamtumfang des

Bachelorstudium Architektur (Abschluss

als Bachelofof Science, BSc) beträgt 180ECTS-Credits und umfasst sechs Semester.

Die zu bearbeitenden Aufgaben

reichen vom großen Maßstab der

Landschaft, der Region und der Stadt über

einzelne Gebäudetypen bis hin zum Detailvon Konstruktion und Raum.

Das Studium umfasst eine

zweisemestrige Grundausbildung mit

einem elementaren Schwerpunkt im FachGestalten und Entwerfen (das die 

Studieneingangs- und Orientierungsphase

also STEOP darstellt) und einer Einführung

in die Fächerkomplexe Theorie, Technik

und Kunst.

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Daran anschließend werden, von

Semester zu Semester aufbauend,

Grundkompetenzen im Bereich Entwerfen

herausgebildet. Der Lehrbereich Entwurf

ist durchgängig von den drei genanntenFächerkomplexen begleitet, die jeweils

die kognitiven und künstlerischen Aspektevertiefen.

Dabei wählt die/der Studierende auf

welchen Instituten er/sie die kreativen

Lehrveranstaltungen (E1 bis E4 und WS1

bis WS3) belegt.So kann man einenEinblick in die verschiedenen Sparten der

Architektur bekommen.

Als Absolvent/Absolventin hat mansich parallel zu den Entwurfstechniken mitden wissenschaftlichen Grundlagen der

vier Fachgruppen (siehe „das Studium in

unter 50 Worten“) auseinandergesetzt

und vertraut gemacht.

Man ist fähig Hypothesen in Form von

Entwurfskonzepten und mit Hilfe von

digitaler zwei- sowie dreidimensionalerDarstellungsmittel zu veranschaulichen

und hat Kenntnisse der analogen

Darstellung von Modellen und Plänen.Man besitzt Basiswissen zu Werkstoffen

und Konstruktionen und versteht

grundlegende bauphysikalische und

technologische Zusammenhänge

zwischen Material, Konstruktion undEnergie. Außerdem hat man

Grundkenntnisse in der Präsentationeigener Projekte sowie im Verfassenwissenschaftlicher Texte.

Masterstudium (4 Semester)

Absolventinnen und Absolventen

dieses Masterstudiums wird der

akademische Grad „Diplom-Ingenieurin“

bzw. "Diplom-Ingenieur", abgekürzt„Dipl.-Ing.“ oder „DI“ verliehen. Dieserakademische Grad entspricht

international dem „Master of Science“,

abgekürzt „MSc“.

Im Masterstudium Architektur

müssen insgesammt 18 ECTS mittels

vorgegebenen Pflichtvorlesungen

absolviert werden und 30 ECTS mittels

Projektübungen (bei denen man

wiederum das Institut frei wählen kann).Das macht gesamt 48 ECTS durch

Pflichtfächer.

An die jeweiligen Projektübungen

(PÜ) sind Wahlfächer gebunden, die in

den ECTS der PÜ noch nicht enthalten,

aber auf die jeweilige PÜ abgestimmt sind

 – diese betragen insgesammt 32 ECTS.

Ein weiterer Teil des Masterstudiumssind sogenannte freie Wahlfächer, die

Summe dieser muss mindestens 10 ECTSinnerhalb der 4 Semester betragen.

Der vierte Teil des Masterstudiums ist

die Masterarbeit, die sich über das

gesamte 4. Semester zieht und mit 30

ECTS bewertet wird.Nach Absolvierung der 120 ECTS des

Masterstudiums sind die Absolventinnen

und Absolventen mit disziplinär

komplexen und gesellschaftlich

herausfordernden Fragestellungen ihrer

Disziplin vertraut.

Das Masterstudium qualifiziert zur

vollen Berufsfähigkeit im Tätigkeitsfeld

von Archi-tektur und Raumplanung. Es

legt gleichzeitig die Grundlage für einebesondere fachliche Vertiefung, die im

postgradualen Bildungsweg weiter

verfolgt werden kann.

Ziviltechniker: Um freiberuflich tätig

zu sein, ist es nötig die

Ziviltechinkerprüfung abzulegen, was

nach einem absolviertem Masterstudium

und einer darauffolgenden 3jährigenBerufspraxis für DiplomingenieurInnen

der Architektur möglich ist.

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Lehrveranstaltungstypen

Vorlesungen

Vorlesungen sind jene Lehrveranstaltungstypen, bei denen es dir im Normalfallfreigestellt ist, ob du sie besuchen willst oder nicht.Es herrscht keine

Anwesenheitspflicht, solange der/die Lehrende diese nicht ausdrücklich verlangt.

Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (UE, KU, VU, SE)Für diese Arten der Lehrveranstaltungen gilt Anwesenheitspflicht solange nichts

Gegenteiliges vom dafür zuständigen Lehrenden angekündigt wurde.

Konsequenzen:Fehlst du bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter bei einer

bestimmten Anzahl an Terminen, so hat der/die Lehrende die Möglichkeit, dich von

dieser Lehrveranstaltung auszuschließen und dir eine negative Note zu geben. Auch eineinziges unentschuldigtes Fehlen, also ohne Verständigung des/der Vortragenden imVorfeld oder zumindest im Nachhinein, kann dies als Konsequenz nach sich ziehen.

Studienplan – Abkürzungen und du; was ist wichtig?

Der Studienplan enthält alle Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen deines Studiums.

Die Lehrveranstaltungen sind dabei einzeln gekennzeichnet und in das zu absolvierende,

empfohlene Semester eingeteilt. Da das ganze Studium einen aufbauenden Charakter

besitzt, ist es vor allem zu Beginn gut, sich an die Abfolge der Lehrveranstaltungen zu

halten, damit du dir dein Studium nicht unnötig erschwerst.Für jede Lehrveranstaltung findest du im Studienplan die jeweilige

Lehrveranstaltungsnummer (LV-Nr.), über die sich jede Lehrveranstaltung eindeutig

identifizieren lässt; dies ist besonders für die Suche im TUGrazonline System hilfreich.

Auch die Art der jeweiligen Lehrveranstaltung ist eindeutig durch die Angaben VO(Vorlesung), VU (Vorlesung mit integrierter Übung), UE (Übung) usw.gekennzeichnet.

Näheres dazu findest du gleich im Anschluss.

Die Semesterwochenstunden sind in der Spalte SSt zu finden. Sie geben dieZeitspanne an, die pro Woche in einem Semester in dieser die Lehrveranstaltung

absolviert werden muss. Örtlich gesehen finden die Lehrveranstaltungen in einem

Hörsaal/Labor/Seminarraum usw. statt. Eine Semesterwochenstunde dauert 45Minuten, wodurch für eine Lehrveranstaltung mit 3 SSt, pro Woche tatsächlich 2

Stunden und fünfzehn Minuten Stoff behandelt wird.ECTS steht für das European Credit Transfer System, welches den Arbeitsaufwand

für dich abschätzt, um die Lehrveranstaltung positiv zu absolvieren. Ein ECTS Punkt steht

hierbei für 25 Stunden, welche sich aus dem von dir erbrachten Aufwand für

Hausübungen und der Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen zusammensetzten. DieseECTS Punkte dienen einem leichteren Anrechnen von Lehrveranstaltungen an anderen

Universitäten und helfen den internationalen Austausch zu vereinfachen. Zusätzlich

kannst du dir auch durch die Anzahl der jeweils geschätzten ECTS Punkte schnell einen

Überblick verschaffen, welche Lehrveranstaltung vielleicht mehr Aufmerksamkeit vondir verlangen wird.

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Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums

LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis

1. SEMESTER 161.543 Darstellungsmethoden UE 2 3 Grundlegende

Einführung in Modellbau,Skizzieren und digitale

Nachbearbeitung161.545,507.545

Darstellende Geometrie(f. Arch.)

UE 1 1 Grundlagen der

Geometrie,mathematisches Denken,

geometrische Objekte

analog und mit CAD-

Software abbilden und

modellieren

A

507.544 Darstellende Geometrie(f. Arch.)

VO 0,5 1

141.530 Architektur undKunstgeschichte

VU 2 3 GrundlegendeEinführung in die

Geschichte des

bildkünstlerischen und

räumlich-gegenständlichen

Gestaltens141.501,145.501,147.501,151.501,

153.501

Gestalten undEntwerfen 1 a

!!! STEOP!!!

beachte dieZUSATZINFO !!!

VO 2 3 Grundlagen

architektonischen

Entwerfens anhand von

Form und Raum,

Raumorganisation und

Funktion. Bedeutung vonStrukturen vermitteln

A

Gestalten undEntwerfen 1b

SE 5 7

149.520 Konstruieren 1a

!!! STEOP!!!beachte die

ZUSATZINFO !!!

VO 1 1,5 Wichtigste

Konstruktionsmethoden

bei unterschiedlichen

Materialien

A

Konstruieren 1b VO 1 1,5149.521 Konstruieren 1 incl.

Technisch ZeichnenSE 3 4 Anwendung von

Inhalten der VOs K1 und BKanhand einfacherEntwurfsaufgaben

E

149.528 Baustoffkunde VO 1,5 2 Arten undEigenschaften der

Baustoffe, Verwendungs-

möglichkeiten140.522 Tragwerkslehre 1 VU 2 3 Grundlagen der Statik,

der Festigkeitslehre und

der Tragwerkslehre

2. SEMESTER 161.546 DigitaleDarstellungsmethoden

VO 1,5 2 Computer als

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7

7

LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis

Werkzeug und Medium,

Theoretisches Verständnis

von Anwendungs-

möglichkeiten derInformationstechnologie161.547 Digitale

DarstellungsmethodenUE 2 3 Grundlagen von

Bidlbearbeitung, Desktop

Publishing, 3D-

Modelierung in CAD,

Lichtsimulation und

Rendering141.532 Architekturgeschichte 1 VU 2 3 Stadt- und

Baugeschichte der

industriegesellschaftlichfundierten Moderne

141.502,145.502,147.502,151.502,153.502

Gestalten undEntwerfen 2

SE 7 10 Fortsetzung des

Seminars G&E1 –

aufbauend

A

141.503,145.503,147.503,151.503,153.503

Gestalten undEntwerfen

EX 7 10 Pflichtexkursion ins In-

oder Ausland,

Gebäudebesichtigungen,

Ausstellungsbesuche,

praxisnahes Lernen

A, B

149.522 Konstruieren 2 VO 2 3 Fortsetzung der

Vorlesung Konstruieren 1 –

aufbauend149.523 Konstruieren 2 SE 3 4 Anwendung von

Inhalten der VOs K1, K2

und BK anhand einfacherEntwurfsaufgaben,

Fortsetzung des Seminars

K1 – aufbauend

140.523 Tragwerkslehre 2 VU 2 3 Materialeigenschaftender Baustoffe Holz, Stahl,

Beton, Mauerwerk, Glas

etc. Bemessung von

Bauteilen und

Sicherstellung der

Gebrauchstauglichkeit von

Bauwerken

3. SEMESTER 161.548 Digitale Methoden der

Gestaltung

SE 2 3 Darstellungs- und

Simulationsmethoden,Verfahren als

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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis

Denkwerkzeuge im

Rahmen digitaler

Entwurfsaufgaben

141.533 Architekturgeschichte 2 VO 2 3 Aufbauende,differenzierte Vermittlung

der Stadt- undBaugeschichte der

industriegesellschaftlich

fundierten Moderne141.504,147.504,149.504,151.504

Entwerfen 1 UE 4 6 Umgang mit Funktions-

und Raumprogrammen,

Dialog mit baulichem undlandschaftlichem Kontext,

Materialisierung undKonstruktion des

Entwurfes, Argumentation

A

147.552 Gebäudelehre VO 2 3 Rahmenbedingungen/

Vorgangsweisen zur

funktionalen Organisation

architektonischer Räume151.540 Raumgestaltung VO 2 3 Möglichkeiten in der

Erzeugung von Raum und

Atmosphäre; Materialität,

Oberfläche, Licht, Farbesowie Wirkung desObjektes auf das Umfeld

und der Wirkung des

Raumes141.513,145.513,151.513,153.513,155.513

Workshop 1 SE 2 2 In einem zeitlich

konzentrierten Prozess

werden aus verschiedenenBereichen der Architektur

entwurfsrelevante Aspekte

bearbeitet und geübt

A, C

140.524 Tragwerksentwurf VO 2 3 Zusammenführen der

verschiedenen

Tragwerkselemente zueinem Tragwerksentwurf

159.528 Bauphysik VO 2 3 Raumklima, Außen-

klima, Wärmeübertragung,Verhalten von Bau-

konstruktionen, Wärme-

schutz, Licht, natürliche

Lüftung, Raumakustik,Schallschutz

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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis159.560 Gebäudetechnik VU 3 4 Heizungs-, Lüftungs-,

Klima-, Kälte-, Sanitär-,

Elektro-, Kommunikations-

und Brandschutztechnik;Integration dieser Systeme

in den architektonischen

Entwurf

4. SEMESTER 155.546 Künstlerische

Gestaltung 1SE 2 2,5 Kunst als Grundlagen-

forschung im System

Kunst;

Forschungsarbeit undPraxis im ästhetischen

Feld, Formensprache undKunstgrammatik

141.572,143.572

Analyse historischerArchitektur

VU 2 2,5 Einzelbauwerke und

städtebauliche Ensembles

mittels analytischer

Zeichnung und sprachlicher

Beschreibung hinsichtlich

ihrer objekt- und

gattungsspezifischen

Qualitäten analysieren und

repräsentieren

A

141.505,145.505,147.505,149.505

Entwerfen 2 UE 4 6 StädtebaulichesEntwerfen, Einfügung des

Objektes in den natur-

räumlichen bzw. städte-

baulichen Kontext,Erreichen von außen-

räumlichen Qualitäten,

Verkehrserschließungen

planen, räumliche

Darstellungen, Pläne,Modelle, Argumentation

A

145.553 Städtebau VO 2 3 Abriss der

Stadtbaugeschichte, Stadt-

strukturen und Stadt-

modelle,

Nutzungsverteilung imstädtischen Raum,

Mobilität, Planung und

Umweltqualität; Methoden

und Kriterien zurfunktionalen Planung

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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis157.555 Wohnbau VO 2 3 Geschichte, Woh-

nungstypologien und

Erschließungssysteme,

Wohnmilieu, Räumlichkeit,Wohnstandard und

Wandel der

Qualitätserwartungen,

Wohnbauförderung140.514,141.514,145.514,147.514,153.514,155.514,

161.514

Workshop 2 SE 2 2 In einem zeitlich

konzentrierten Prozess

werden aus verschiedenenBereichen der Architektur

entwurfsrelevante Aspekte

bearbeitet und geübt

A,C

140.525 Tragwerksentwurf UE 3 4 Umsetzung der

Kenntnisse aus

vergangenen Kursen ineinem Tragwerksentwurf

als integralen Bestandteil

einer architektonischen

Entwurfsaufgabe159.561 Architektur und Energie VU 2 3 architektonische

Qualität ≠ technische

Einschränkung;Gebäudehülle,

Zonierung, Wind, Lüftung,

Nutzung, passive

Raumkonditionierung,

Computersimulation,

Energieerzeugung und

Versorgung, Nach-

haltigkeit, Energieeffizienz

5. SEMESTER 

155.547 KünstlerischeGestaltung 2

SE 2 3 KünstlerischeProjektarbeit als

Auseinandersetzung mit

Öffentlichkeit und

gesellschaftlichen

Entwicklungen mittels

digitaler Medien143.534 Kunst- und

KulturwissenschaftenVO 1.5 2 Konzepte kunst- und

kulturwissenschaftlicher

Analysemethoden; Theorie

und Geschichte derKulturtechniken; Analysen

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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis

der Wechselwirkungen

zwischen Architektur- und

Kulturentwicklung

141.531,143.531 Theorie / Geschichte/Methode SE 1,5 2 wissenschaftlichesArbeiten; Methoden des

Informationsmanagementsund der Forschung;

Textproduktion

A

145.506,151.506,153.506,157.506

Entwerfen 3 UE 4 6 Erstellen vonFunktions- und

Raumprogrammen für

einen konkreten Ort/einekonkrete Aufgabe;

Die Aufgaben forderndie kreative Ausdrucks-

fähigkeit, Darstellung,

Argumentation, aufbauendauf E1 und E2

A

153.562 Landschaftsarchitektur VO 2 3 Landschaftsplanung,

Freiraumgestaltung und

zeitgenössische

Gartenkunst, Park- und

Platzgestaltung; öko-

logische Kriterien in derStadtplanung, Regen-

wasserversickerung,

Dachbegrünung141.515,145.515,147.515,149.515,151.515,157.515,159.515,

161.515,

Workshop 3 SE 2 2 In einem zeitlich

konzentrierten Prozesswerden aus verschiedenen

Bereichen der Architektur

entwurfsrelevante Aspekte

bearbeitet und geübt

A, C

149.524 Konstruieren 3 VO 2 3 Konstruktions-

methoden im Zusammen-

hang mit Entwerfen, vom

Großen ins Kleine,

Hochbau als komplexes,

technisches, funktionellesund ästhetisches Gefüge,

Ausführungs- und

Detailplanung

149.525 Konstruieren 3 UE 3 4

149.529 Baurecht VO 1,5 2 VerfassungsrechtlicheGrundlagen des Bau- und

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LV-Nr. Name Art SSt ECTS Inhalt Hinweis

Planungsrechtes; Länder-

und Gemeindekompe-

tenzen; Baubehördliches

Bewilligungsverfahren;Anliegerechte und

-pflichten, Verfahrens-

rechtliche Grundsätze

6. SEMESTER 141.535,143.535

Kunst- undKulturwissenschaften

EX 2 2 Pflichtexkursion ins In-oder Ausland,

Gebäudebesichtigungen,

Ausstellungsbesuche,praxisnahes Lernen

A,B

143.576 Architekturtheorie VO 2 3 Architekturgeschichte,Vermittlung spezifischerPositionen und Themen,

Kritische Interpretation

von Texten, theoretischen

Begründungen, Grundzüge

ästhetischer Theorien141.507,145.507,147.507,149.507,

151.507,153.507,157.507

Entwerfen 4 UE 6 8 erhöhter

Komplexitätsgrad, Viel-

schichtigkeit spiegelt sich

in der Aufgabenstellung,Ausarbeitung undDarstellung des Entwurfes

wider, Argumentation –

aufbauend

D

140.508,141.508,143.508,159.508,161.508,155.508

Entwerfenspezialisierter Themen

UE 3 4 Projekte mit

fachspezifischen

Themenstellungen,Bewertung, Verbalisierung

und Darstellung

architektonischer Ideen –aufbauend

D

149.526 Konstruieren 4 VO 2 3 Vom Großen ins Kleine,

Hochbau als komplexes,technisches, funktionelles

und ästhetisches Gefüge,

exemplarischen Lösungen

praxisbezogenen

Planungsphasen bis zum

Ausarbeitungsgrad der

Ausführungs- undDetailplanung

149.527 Konstruieren 4 UE 5 7

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Nützliche Hinweise

Hinweis Lehrveranstaltungen Erklärung

A

DG f. Arch. (UE)

G&E1, G&E2 (SE)E1, E2, E3, E4 (UE)WS1, WS2, WS3 (SE)

Analyse hist. Arch. (VU)G&E, K&K (EX)

Hier kannst du dir Institute und/oder

Lehrveranstaltungsbetreuer auswählen

und musst nicht mehrere LVen belegen.Die unterschiedlichen LV-Nummern sinddazu gut, die LVen im TUG-online leichter

zu finden bzw. diese auseinander haltenzu können.

BGestalten und Entwerfen (EX)Kunst- und Kulturwissenschaften (EX)

Dies sind Pflichtexkursionen, die imzweiten bzw. sechsten Semestervorgesehen sind.

Die Ziele hängen von den

Lehrbeauftragten ab, meist kann manzwischen Zielen wählen, manchmal sogarmitentscheiden. Lehrbeauftragte sinddazu aufgefordert anfallende Reisekosten

(Anreise, Unterkunft) so gering wiemöglich zu halten.Meist: Referat im Vorhinein oder direktvor Ort abzuhalten

CWorkshop 1 (SE)Workshop 2 (SE)

Workshop 3 (SE)

Dies sind einwöchige Intensivseminaremit Anwesenheitspflicht.

Je nach Institut und/oder Lehr-beauftragten werden individuelleThemen bearbeitet.

Innerhalb einer Woche, in der außer denWorkshops keine LVs vorgesehen sind,wird ein themenspezifisches Projekt

entwickelt/erarbeitet.

DEntwerfen 4 (UE)Entwerfen spezialisierter Themen (UE)

Diese beiden Lehrveranstaltungenergeben gemeinsam die Bachelorarbeit.

E Konstruieren 1 incl. Technisch Zeichnen

Gegebenenfalls können HTL-AbsolventInnen von einem Teil dieser LVbefreit werden, genauere Informationenerhältst du von deinen Tutoren und/oder

Lehrbeauftragten.

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STEOP

Die STEOP (Studien Eingangs- und Orientirungs Phase) beinhaltet 2 Lehrveranstaltungen.

Gestalten & Entwerfen 1a sowie Konstruieren 1a. Diese 2 Lehrveranstaltugen werden als

Vorlesung abgehalten und enden mit einer Prüfung Ende November. Im Anschluss läuft

automatisch Gestalten & Entwerfen 1b sowie Konstruieren 1b weiter. Insgesamt gibt es

in jeder Lehrveranstaltungen 3 Prüfungsantritte wahrzunehemen. Der 1. ist Ende

November, der 2. Ende Jänner und der 3. Ende Feber.

Grundstätzlich gilt, dass beide Lehrveranstaltungen (Gestalten & Entwerfen 1a als auch

Konstruieren 1a) positiv absolviert werden müssen, um 1. die beiden

Anschlusslehrveranstaltungen G&E 1b und K1b absolvieren zu können und 2. um an der

Technischen Universität Graz weiter Architektur studiern zu können.

Anhand nachfolgender Grafiken wird der Ablauf der STEOP genauer erklärt.

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Studienbeginn

Inskription

VoranmeldungFür die erstmalige Zulassung zu einem

Studium an der TechnischenUniversitätGraz ist eine Voranmeldung

übers Internet erforderlich,die bereits vor

der Inskrioption stattfinden muss. Dabei

werden persönlicheDaten und dasgewünschte Studiumbekannt gegeben.

Dieser Vorgang muss außerdem für jedes

weitere begonnene Studium und für den

Beginn des Masterstudiums wiederholtwerden. Es ist auch zulässig,mehrere

ordentliche Studien an eineroder

mehreren Universitäten gleichzeitigzu

absolvieren.Zur Voranmeldung gelangstdu unterwww.tugraz.at.

Wichtig bei der Voranmeldung istes,

sich die persönliche Identifikations-nummerund das Passwort zumerken,

damit die Daten jederzeitwieder

bearbeitet werden können.Außerdem

werden diese Daten fürden Einstieg zurErfassung desBildes am Fototerminal

benötigt.Für die Erstellung der

TUGcard(Studierendenausweis im

Chipkartenformat)ist zusätzlich eine

Bilderfassungbeim Fototerminal(Rechbauerstraße12, EG links)

erforderlich(oder ein bereits im Vorhinein

hochgeladenes Bild).

Hinweise zum Ausfüllen der VoranmeldungWenn du bereits an einer anderen

österreichischen Universität gemeldet bistoder warst, hast du dort bereits eine

siebenstellige Matrikelnummer erhalten.

Diese Matrikelnummer ist dann in das

dafür vorgesehene Feld einzutragen. Bei

erstmaliger Inskription an einerUniversität ist das Feld „Matrikelnummer“

einfach freizulassen. Sollte das

gewünschte Studium nicht in der Liste zufinden sein oder wenn du alsmitbelegende/r Studierende/r zugelassen

werden willst, lass das Feld

„Studienrichtung“ frei.

Die persönlichen Daten sind

vollständig auszufüllen, im Anschluss

daran sind der Schultyp (AHS, BHS, etc.),

das Datum der Absolvierung der Reife-bzw. Studienberechtigungsprüfung, die

Anschrift (am Heimatort) und die

Zustelladresse (am Studienort)

einzutragen. Bei erstmaliger Zulassung an

einer österreichischen Universität ist auchdas Erhebungsformular (UStat1U) für

STATISTIK AUSTRIA online auszufüllen.

Jetzt ist die Voranmeldung komplett unddie Daten werden gespeichert. Bis zurendgültigen Anmeldung im Studienservice

können die Daten mithilfe der

Identifikationsnummer und des

Passwortes jederzeit geändert werden.

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 Anmeldung zu Lehrveranstaltungen

Wenn du dich für ein oder auch

mehrere Studien bzw. als MitbelegerInohne konkrete Studienwahl an der TU

Graz inskribiert und den Studien-

und/oder ÖH-Beitrag einbezahlt hast, bistdu entweder als ordentlicheR oder

außerordentlicheRStudierendeR gemeldet

und hast nun die Möglichkeit, dich zuLehrveranstaltungen (LVen) anzumelden.

Du bist durch die Inskription allein noch

nicht automatisch für LVen eines

Studiums angemeldet, erst mithilfe deineraktivierten Zugangsdaten zum TUG-

Online-System kannst du dich unter „LV-Anmeldung“ explizit für die gewünschten

Lehrveranstaltungen anmelden.

Dabei ist für jene mit Erstzulassungoder Studienwechsel empfehlenswert,

sich für alle im Studienplan des aktuellen

Semesters eingetragenen

LVenanzumelden, um sich einen Überblick

über das Arbeitspensum sowie auch denStudieninhalt zu verschaffen.Zu beachten

ist, dass es keine festgelegte Stunden-

oder Lehrveranstaltungsanzahl gibt, zuder du dich anmelden musst, auch kannst

du die Reihenfolge, in der du gewisse

Lehrveranstaltungen absolvieren

möchtest, wählen(außer die, die anVoraussetzungsketten gebunden sind).

Falls du dich dafür interessierst, erhältst

du weitere wichtige Informationenwährend der Inskriptionsberatung oder

von deiner Studienvertretung.Wichtig: Informiere dich im Vorfeld

über etwaige Beschränkungen, wenn du

Lehrveranstaltungen außerhalb der imStudienplan angeführten Reihenfolge

absolvieren möchtest.

TUGrazOnline

Mit dieser Webapplikation – unter online.tugraz.at erreichbar – kannst du dich für

Lehrveranstaltungen und Prüfungen an- oder abmelden. Du kannst dir deine

Prüfungsergebnisse ansehen, Zeugnisse ausdrucken oder deinen Studienstatuseinsehen.

Für eine detaillierte Einführung in die wichtigsten Schritte siehe

www.wikidot.stuberatref.com,  oder schau dir das Video auf unserer Homepage

www.fakarch.at  an. Falls du Fragen zu speziellen Punkten hast, wende dich an deine

Tutoren! 

Welcome Days

Für den Einstieg in den Studienalltag empfehlen wir dir, zu den Welcome Days am 5.und 6.Oktoberzu kommen. Dort wirst du deine Studienvertretung kennenlernen, die dir

bei allen Fragen zum Studium weiterhilft.

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Tipps für den Einstieg

Erstemestrigen Tutorium

Das Erstsemestrigentutorium ist das,was dir den Einstieg ins Studienlebenerleichtern soll – keiner wird gezwungen

daran teilzunehmen, es wird aber

dringendst empfohlen, da du hier Tipps

und Infos bekommst, die dir sowohl

Studium als auch Privatleben erheblicherleichtern können.

Studierende aus höheren Semestern

verbringen zu Semesterbeginn Zeit mitdir, um dir die Uniwelt ein bisschen

verständlicher zu machen. Du wirst dabei

viele neue Leute kennen lernen. Sollten

dir bereits fachspezifische Fragen

schlaflose Nächte bereiten, scheue dichnicht sie zu stellen. Deine Tutorinnen und

Tutoren werden sie dir nach bestem

Wissen und Gewissen beantworten undwenn sie selber nicht weiter wissen,

können sie dir den Weg zur richtigenInformationsquelle zeigen.

Auch falls du noch auf

Wohnungssuche bist oder überlegst direinen Nebenjob zuzulegen, kannst du dich

auch gerne an uns wenden.

Natürlich kommt beim Tutorium auchder Spaß nicht zu kurz. Es soll dir helfen,Graz ein bisschen besser kennen zu

lernen: gemeinsam erkunden wir die

Stadt, ihr bekommt Tipps, erfahrt wo es

günstiges Essen gibt, wo man am Besten

ausgehen kann und alles was ihr sonst

noch über die Stadt der Studierenden

wissen wollt und sollt.

Vielleicht findest du auch jemanden,

um gemeinsam für Prüfungen zu lernenund hoffentlich sind auch die einen oder

anderen neuen Freunde dabei.

Wir kommen NACH den ersten

Pflichtvorlesungen in der ersten Woche ineure Hörsäle. Hier wird das Projekt dann

kurz erklärt und ihr werdet direkt eurer

Tutorin/eurem Tutor zugewiesen. In den

Kleingruppen werdet ihr euch

kennenlernen, die Uni etwas genauererkunden, euch der Online-Plattform der

TU Graz (kurz: TUG-online) nähern,

wichtige Unterlagen und Infos bekommen

und den Termin fürs nächste Treffenausmachen.

Starterpaket

Für alle, die bei den 3 wichtigsten

Terminen des von uns angebotenenErstsemestrigentutoriums teilnehmen,haben wir ein tolles Potpourri an

Gadgets zusammengestellt. Im

Starterpaket sind viele wichtige

Utensilien enthalten, die du als

StudierendeR im ersten Semester imArchitekturstudium benötigst.

Uns, deinem FAKarch-Team ist es

eine Freude durch unsere Sponsoren(denen an dieser Stelle noch einmal eingroßes DANKE ausgesprochen sei) und

zeitintensivem Engagement dir dieses

Paket an wichtigen Arbeitsmaterialien

zur Verfügung zu stellen. Den Inhalt

wirst du bestimmt schon in naherZukunft benötigen.

Wichtige Hörsäle 

HS IRechbauerstraße 12, Kellergeschoss

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Hier finden die meisten Vorlesungen der ersten beiden Semester statt

HS IIRechbauerstraße 12, Kellergeschoss

Vorlesungen und Seminargruppen

HS AKopernikusgasse24, 1. ObergeschossVorlesungen des Institutes für Architektur und Medien

EDV Labor der Fakultät für ArchitekturInffeldgasse 10, 2. Obergeschoss

Nahezu alle Lehrveranstaltungen die Computer benötigen

Da die meisten Lehrveranstaltungen, die außerhalb des HSI abgehalten werden,

Seminare oder Übungen sind, gibt es unzählige Seminarräume in den Bereichen

Rechbauerstraße 12, Technikerstraße 4, Lessingstraße 25, Mandellstraße 13 undInffeldgasse 10, die du am einfachsten über die Grundrissansicht im TUG-online findest

Prüfungen & Studienrecht

Gut zu wissen

Im Anschluss findest du einen kurzen Auszug aus dem Universitätsgesetz2002 und

der Satzung der TU Graz, welche deine Rechte und Pflichten für dein Studium festlegen.Details zu den einzelnen hier angeführten Gesetzespassagen findest du imUniversitätsgesetz 2002 und in der Satzung der Technischen Universität Graz. Für

weitere Infos und Fragen zu deinen Rechten als StudierendeR wende dich einfach an

deine jeweilige Studienvertretung oder frage im Sekretariat der Hochschülerinnen- und

Hochschülerschaft der TU Graz nach (Rechbauerstraße 12, EG rechts).

 Allgemeines zum Studienrecht

Eines der wichtigsten Rechte ist die Lernfreiheit laut § 59 Abs.1 UG02. Hier ist z.B.

geregelt, dass man an mehreren Universitäten gleichzeitig zugelassen werden darf, dassman Lehr- und Forschungseinrichtungen und die Bibliothek an der Universität, an der

man zugelassen ist, nutzen darf oder ob man’s glaubt oder nicht, dass man Prüfungen

ablegen darf. Natürlich gibt es keine Rechte ohne Pflichten und einige davon sind in §59

Abs.2 UG02 geregelt:1. Namens- und Adressänderungen sind der Universität, an der man zugelassen ist,

unverzüglich bekannt zu geben; (diese Änderungen kann man z.T. ganz leicht selbst im

TUG-Online vornehmen)

2. Die Fortsetzung des Studiums der Universität, an der die Zulassung zu einem

Studium besteht, ist jedes Semester während der allgemeinen Zulassungsfrist oder der

Nachfrist zu melden; (Dies passiert in jedem Semester mit Einzahlung derStudienbeiträge)

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3.Bei vorhersehbarer Studieninaktivität hat man sich zeitgerecht vom Studium

abzumelden;

4.Man hat sich fristgerecht zu den Prüfungen an- und abzumelden (siehe Punkt„Prüfungen“)

5.Anlässlich der Verleihung des akademischen Grades, hat man je ein Exemplar derDiplom- oder Masterarbeit oder der Dissertation an die Universitätsbibliothek und je ein

Exemplar an die österreichische Nationalbibliothek abzuliefern;…und auch Lehrende bleiben nicht ganz von Pflichten verschont: Eine Regelung, die

leider die wenigsten kennen, steht in §59 Abs.3 UG02. „Prüfungstermine sind jeweils für

den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen.“ Das heißt für

uns, dass jede/r Lehrveranstaltungsleiter/ in einer Vorlesung (VO) dreimal pro Semester

eine Prüfung anbieten muss und ihr euch mit Recht beschweren dürft, falls das nichtpassiert. Außerdem „hat die Universität den besonderen Bedarf berufstätiger

Studierender und Studierender mit Kinderbetreuungs- oder gleichartigen

Betreuungspflichten bei der Gestaltung ihres Lehr- und Prüfungsangebotes nachMöglichkeit zu berücksichtigen“ (§59 Abs.4 UG02).

Weiters „haben die Lehrveranstaltungsleiter/innen vor Beginn jedes Semesters die

Studierenden in geeigneter Weise über die Ziele, die Inhalte und die Methoden ihrer

Lehrveranstaltung sowie über die Inhalte, die Methoden, die Beurteilungskriterien und

die Beurteilungsmaßstäbe der Lehrveranstaltungsprüfungen zu informieren“ (§59 Abs.6

UG02).

Prüfungen

Prüfungen aus Vorlesungen sind, wie bereits vorher kurz erwähnt, von denLehrveranstaltungsleiter/innen mindestens dreimal im Semester anzubieten. Anders

sieht es bei Prüfungen aus Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter

aus. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungen (Übungen), deren Beurteilung sich

über das gesamte Semester erstreckt (VU, KU, UE, LU) - somit kann eine Beurteilung hier

nur einmal pro Semester erfolgen. Eine solche Lehrveranstaltung gilt laut Satzung der TU

Graz als begonnen (und kann somit negativ beurteilt werden), sobald der zweite Eintrag

in eine Anwesenheitsliste erfolgt ist.

Prüfungsan- und -abmeldungZu einer Prüfung anmelden kann sich jede/r Studierende, die/der die

Anmeldevoraussetzungen erfüllt (z.B. STEOP muss abgeschlossen sein bevor man insnächste Semester aufsteigen kann). Zu beachten ist die Abmeldefrist bei Prüfungen –

denn, wer sich an der TU Graz nicht rechtzeitig von Prüfungen abmeldet und trotzdem

nicht zur Prüfung erscheint, kann laut Satzung vom jeweiligen Institut bis zu 90 Tage für

diese Prüfung gesperrt werden. Die zulässige Frist für die Abmeldung von einer Prüfung

endet 2 Werktage vor der Prüfung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann man sich ohne Angabe

von Gründen abmelden ohne eine Sperre zu riskieren. Eine Abmeldung nach dieser Frist

ist nur mehr mit Angabe triftiger Gründe und mit Vorlage z.B. einer ärztlichen

Bestätigung möglich.

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Beurteilung von Prüfungen

„Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach

Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen“ (§75 Abs.4 UG02). Somit darfein/e Prüfer/in, ab Ablegen einer Prüfung, nicht länger als vier Wochen für die

Beurteilung und die Bekanntgabe der Noten brauchen.

Nichtigerklärung von Beurteilungen

„Die Beurteilung einer Prüfung oder einer wissenschaftlichen Arbeit kann für nichtig

erklärt werden, wenn diese Beurteilung, insbesondere durch die Verwendung

unerlaubter Hilfsmittel, erschlichen wurde“ (§74 Abs.2 UG02). Achtung: „Die Prüfung,

deren Beurteilung für nichtig erklärt wurde, ist auf die Gesamtzahl der Wiederholungen

anzurechnen“ (§74 Abs.3 UG02).

Wiederholen von Prüfungen

Positiv beurteilte Prüfungen dürfen bis sechs Monate nach der Ablegung der

Prüfung wiederholt werden sofern man sich noch im selben Abschnitt befindet.

Achtung: Die erste bereits positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antritt zur

Wiederholung nichtig! Jede/r Studierende hat die Möglichkeit eine negativ beurteiltePrüfung bis zu viermal zu wiederholen (Insgesamt sind es also 5 Antritte). Die dritte und

vierte Wiederholung ist jedoch auf jeden Fall kommissionell abzuhalten.

Rechtsschutz bei Prüfungen

Weist eine Prüfung schwere Mängel auf, ist ein Antrag zur Aufhebung der Prüfung

innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Studiendekan einzubringen und der

schwere Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu einer Prüfung, die aufgehoben

wurde, wird nicht auf die zulässige Anzahl der Prüfungsantritte angerechnet (§79 Abs.1UG02). Mündliche Prüfungen müssen öffentlich abgehalten werden. Das Ergebnis einer

mündlichen Prüfung muss unmittelbar nach der Prüfung bekannt gegeben werden.

Wurde die Prüfung negativ beurteilt, sind die Gründe dafür bekannt zu geben.Jede/r Studierende hat bis sechs Monate ab Bekanntgabe der Beurteilung das Recht

auf Einsichtnahme. Außerdem darf sich der/die Studierende in diesem Zeitraum diePrüfungsunterlagen und die korrigierte Prüfung kopieren (Ausnahme: Multiple-Choice-

Tests).

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Deine Studienvertretung (StV)

Wer sind wir?

Die FAKarchist die Fakultätsvertretung und zugleich Studierendenvertretung der

Studienrichtung Architekur der TU Graz. Das Team setzt sich aus fünf von Studierendengewählten VertreterInnen zusammen, und wird von fünf ebenso engagierten

Studierenden unterstützt.

Sei ein Teil!

Da wir offen für neue Ideen, Einsatz, Gestaltung, Mitsprache und euer Engagment sind,

laden wir alle Studierenden, Lehrenden und Interessierten herzlich dazu ein, sich

einzubringen und das Team zu erweitern. Ihr könnt gerne an Diskussionenteilnehmen,

im Forum und über den E-Mail Verteiler Fragen, Beschwerden oder Ideen schicken undpersönlichen Kontakt mit unserem Team aufnehmen.

Unsere Wirkungsbereiche

Die FAKarchvertritt in erster Linie die Interessen der Studierenden und ist ein

vermittelndes Glied zwischen Lehrenden und Studierenden. Wir diskutieren in Uni-politischen Gremien und setzten uns für euch ein:

• Persönliche Beratungsgespräche (Inskriptionsberatung, MaturantInnenberatung)

• Vertretung eurer Anliegen gegenüber der Lehrenden

• das Erstsemestrigen Tutorium (ihm Rahmen des Tutoriumsprojekts)

• die Internetplatform und einem Downloadbereich zum Austausch von Skripten

• Erhaltung und Schaffung von Infrastruktur (FAKarch-Raum)

Beratungen und Beistand zur Überwindung der bürokratischen Hürden. Erfahrungen aus

unserem eigenen Studium sowie aus Beratungsgesprächen und vergangenenErstsemestrigentutorien geben wir gerne weiter.

Wir sind gerne mit fachlicher sowie organisatorischer Hilfe für euch da.

Kontakt

Internetseite ||www.fakarch.at

Facebook ||FAKarch | Studierendenvertretung Architektur TU Graz

Unser Mailverteiler ||fakarch [@] htu.tugraz.at

Postweg ||Hochschülerschaft TU Graz | Postfach ArchitekturRechbauerstrasse 12 | 8010 Graz

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Als die im Mai 2011

gewählte

Studienvertretung

haben wir uns dafür

entschieden, dieKommunikation

zwischen denverschiedenen

Anlaufstellen der Uni

zu verbessern.

Wir laden unsere

Lehrenden sowieMitwirkenden der

Fakultät herzlich

dazu ein, mit uns inKontakt zu tretenund die Transparenz

der universitären

Entscheidungen zu

fördern.

Die Vernetzungzwischen Lehrenden

und Studierenden zu

stärken ist uns ein

wichtiges Anliegen.Durch enge

Zusammenarbeit

möchten wir die

Qualität der Lehre

verbessern und einehöhere Zufriedenheit

der Studierenden

und der Lehrenden

bewirken.

Wir bemühen unsum ein besseres

Klima an der TU Graz

und versuchen insGedächtnis zu rufen,

dass es wichtig ist

die Fakultät als einen

Verbund aus

unterschiedlichen

Interessen, mit dem

selben Ziel zuverstehen.

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Was ist denn die ÖH?

Überblick über den Aufbau

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzliche

Interessensvertretung von über 290.000 Studierenden in ganz Österreich. (Stand:

2008/09, Statistik Austria) Zusammen mit den Universitäts-, Fakultäts- und

Studienvertretungen sowie den Fachhochschulvertretungen und den Vertretungen an

den pädagogischen Hochschulen setzt sich die ÖH auf allen Ebenen für die Anliegen der

Studierenden ein.

Hochschülerinnenund Hochschülerschaft an der TU Graz (kurz: HTU), DU bist ein Teil

davon!Jedes Semester zahlst du deinen ÖH-Beitragein und bist wie alle anderen

Studierenden in Österreich ÖH-Mitglied.

Die HTU ist dazu da, unsere Interessen zu vertreten und den Studienalltag zu

erleichtern. Dazu gibt es eine gewählte Vertretung, die auch du ab jetzt alle zwei Jahre

mitbestimmen kannst. Dazu gehören auch die Studienvertretungen, die es für alle

Studienrichtungen gibt und die für dich die Anlaufstellen sind, wenn es um dein Studium

geht. Neben den gewählten Strukturen gibt es auch noch Leute, die sich um allgemeinestudierendenrelevante Themen kümmern. Um sich besser orientieren zu können, sind

die Themen sogenannten Referaten zugeordnet, wovon es an der HTU gleich zwölf Stück

gibt. Wann immer du Fragen hast, schick am Besten einfach eine Email ans

entsprechende Referat.

In der Rechbauerstraße 12, im Hauptgebäude der TU, befindet sich die „Zentrale“.

Sie ist ganz leicht zu finden, beim Haupteingang rechts, am Ende des Ganges findest du

das Büro der HTU. Dort sind unsere beiden Sekretärinnen Renate und Judith, die dir bei

allen möglichen und unmöglichen Fragen weiterhelfen oder dir zumindest immer sagen,

wohin du dich wenden kannst.

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Liste der HTU-Referate – deine Anlaufstellen für Fragen und Probleme

Das Vorsitzteam wird von mehreren Referentinnen und Referenten in verschiedenen

Fachbereichen unterstützt.

Referat für Bildungspolitik [email protected] 

Begutachtung studienrelevanter Gesetze, Stellungnahmen zu

Gesetzesentwürfen und –änderungen  Aufarbeitung bildungspolitischer Geschehnisse

 

Information der Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über

Auswirkungen und Folgen bestehender und zukünftiger Gesetze

 

Studienrechtliche Fragen (Prüfungsrecht, Anrechnungen, etc.)

 

Koordination der FakV und StrV in Bezug auf die Implementation des UG 2002

 

Unterstützung bei der Beantragung eines Studium irregulare 

Hinwirken auf die Einführung neuer Lehrveranstaltungen

Referat für Sozialpolitik [email protected] 

Information und Beratung für Studierende in sozialen Fragen (Familienbeihilfe,

Stipendium, studentische Selbstversicherung...)  Anlaufstelle für Studierende bei sozialen Problemen

 

Abhaltung der Sprechstunden und Beantwortung von E-Mails

 

Organisation spezieller Sozialleistungen (Mittagsfreitisch, Essensförderung...)

 

Informationsmaterialien über Sozialthemen erstellen

 

Begutachtung sozialrechtlicher Gesetze (gemeinsam mit dem Vorsitzteam)

Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten [email protected] 

Wirtschaftsorganisation

 

Vermögens- und Liegenschaftsverwaltung

 

Organisation der Beschaffung von Drittmitteln (Werbung)

 

Sicherstellung der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit von

Investitionen

LesBiSchwules Referat [email protected] 

Beratung (Coming-Out, Diskriminierungen, ...) 

Organisation von Festen und Veranstaltungen für Studierende

 

Öffentlichkeitsarbeit

  Betreuung der Homepage

 

Organisation eines Thementutoriums (LesBiSchwules Tutorium)

Referat für Gesellschaftspolitik [email protected] 

Sanfte, angepasste, friedliche Technik

 

Privatsphäre und Datenschutz

 

Lebensraum Universität

 

Menschenrechte

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Referat für Studienberatung [email protected] 

Studienberatung (allgemeine Studieninformationen; Hilfe bei Problemen mit

Prüfungen, ProfessorInnen, Verwaltungsangelegenheiten etc.; Vermitteln

weiterer AnsprechpartnerInnen je nach Problemstellung)

 

Inskriptionsberatung zu Beginn des Winter- und Sommersemesters 

Organisation der jährlichen, steiermarkweitenMaturantInnenberatung (in

Zusammenarbeit mit der HochschülerInnenschaft an der Universität Graz) 

Einholen von Rechtsauskünften bei den Bundesministerien

 

Koordination der Beratungstätigkeit mit der TU

 

Kontakt zu anderen, für die Studien- und Berufsinformation zuständigen Stellen

(Landesschulrat, Arbeitsmarktservice, Berufsinformationszentren)

Referat für Internationales [email protected]  Aufgabenbereiche des Referates 

Betreuung und Unterstützung von Austauschstudierenden 

Kontakte zu ausländischen HochschülerInnenschaften

 

Werbung und Unterstützung für Austauschprogramme in Zusammenarbeit mit

dem BFA (wissenschaftliche Auslandsbeziehungen) und Instituten

Referat für Veranstaltungen [email protected]  Veranstaltungsorganisation (zum Beispiel TU-Fest)

Referat für Informations- & Öffentlichkeitsarbeit [email protected] 

Herausgabe des TU-Info

 

Vermarktung der HTU-Arbeit für Studierende

 

Organisation von Drittmitteln (Werbung), auch für Fakultäten und STRVs

 

Informationssysteme (WWW, Wandzeitung, MitarbeiterInnenzeitung)

 

Interne Bereitstellung von Ressourcen für Referate, Fakultäts- und

Studienvertretungen in Bezug auf Öffentlichkeitsarbeit

Referat für Frauenpolitik [email protected] 

Unterstützung des FIT-Projektes (Frauen in die Technik)

 

Vertretung der Studentinnen an der TU  Erhöhung der Frauenanteils in allen Bereichen der TU 

Frauenspezifische Veranstaltungen (Kurse und Seminare)

Interne Organisation [email protected] 

Organisation der Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen (z.B. für die

Gremienarbeit)

  Koordination mit „unteren“ Ebenen

 

Versorgung der HTU mit täglichen Gebrauchsgütern

 

Betreuung der Kommunikationseinrichtungen (Telefon, Fax, ...)

EDV [email protected] 

Hardware und Software betreiben und warten

 

Hard- und Softwareeinkauf  Langfristige Planung Informationsstrukturen und Technologien

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Nützliche Links

 Allgemeine Links

Homepage der Studierendenvertretung Architektur TU-Graz, FAKarchHier findest du nochmal alle Kontaktdaten, aktuelle Ereignisse, wichtige Links, Infos

von uns an euch, Pressetexte, Stellungnahmen, News etc.und Skriptensharing mit deinen MitstudentInnen

www.fakarch.at

Homepage der HochschülerInnenschaft der TU GrazFür Fragen zum Studium, den Beihilfen und vieles mehr findest du hier die

wichtigsten Information und Links.

www.htu. tugraz .at

ZID – Zentraler InformatikdienstHier findest du alle Informationen für den Zugang zu den verschiedenen Newsgroupsund Seiten der TU, sowie genaue Step-by-stepguides wie du Verbindungen

einrichten kannst und an wenn du dich ggf. wenden solltest für weitere Fragen

www.z id . tugraz .at

Homepage des Dekanats ArchitekturAlle aktuellen und auslaufenden Curricula sind auf dieser Seite zum download

bereitgestellt, sowie andere wichtige Unterlagen, Infos, Links etc. Außerdem werdenVeranstaltungen angekündigt …

www.dekarch. tugraz .at

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29Campus Alte Technik

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30Campus Alte Technik

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