8
Die Freien Berufe verkörpern die Ideale des selbstverantwort- lichen Mittelstands Dies geht aus dem Bericht zur Lage der Freien Berufe hervor, der Anfang April von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Der Lagebericht ist seit dem Jahr 2002 der erste dieser Art und fußt auf einer vom Bun- deswirtschaftsministerium in Auftrag gege- benen Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg. Damit liegt nach zehn Jahren erstmals wieder eine umfassende Analyse zur Situati- on der Freien Berufe in Deutschland vor und beschreibt diese als eine „Kultur von Unter- nehmertum und Leistungsbereitschaft“. Der Bericht stellt fest, dass die Zahl der Frei- berufler kontinuierlich wachse und Anfang 2012 mit knapp 1,2 Millionen Selbständigen einen neuen Höchststand erreicht habe. Die Freien Berufe erwirtschafteten rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und spielten mit fast drei Millionen Mitarbei- tern und darunter knapp 112 000 Auszubil- denden auch als Arbeitgeber und Ausbilder eine wichtige Rolle. Zudem sei der Anteil am Gründungsgeschehen bei den Freien Beru- fen mit 21 Prozent hoch und zeige die Be- deutung der Freien Berufe als wesentlichen Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft und als Wachstumsmotor für die Wirtschaft. Der Be- richt unterstreicht, dass die Gesellschaft auf die von Freiberuflern erbrachten gemein- wohlorientierten und durch hohe Qualität, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängig- keit geprägten Vertrauensdienstleistungen angewiesen sei. Damit bescheinigt die Bundesregierung der Weiterentwicklung von hochqualifizier- ten Dienstleistungen eine Schlüsselrolle für die Zukunft und bestätigt die Freien Berufe als Motor einer mo- dernen Dienstleis- tungsgesellschaft. Dennoch muss in diesem durchaus positiv gezogenen Fazit auch auf das Informationen 2/2013 Landesverband der Freien Berufe Land Brandenburg e. V. Thomas Schwierzy, Präsident des LfB Am 24. April 2013 hat der Landtag für das Land Brandenburg eine öffentlich geführte Liste für Verbände und Vereinigungen be- schlossen, die Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung vertre- ten. Mit dem Eintrag in dieses Register sollen die Verbände die Möglichkeit erhal- ten „sich und Ihre Tätigkeitsfelder sowohl gegenüber den politischen Akteuren so- wie der Landesregierung, besonders aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und damit auch das Zu- standekommen demokratischer Entschei- dungen in der öffentlichen Wahrnehmung transparenter mitzugestalten“. Brandenburg ist nach Rheinland-Pfalz das zweite deutsche Bundesland, das sich mit Einführung eines solchen Regis- ters das Ziel gesetzt hat, die übliche und legitime Interessenvertretung durch Orga- nisationen gegenüber dem Parlament und der Landesregierung transparenter zu ge- stalten. Die Beschlussvorlage wurde auf ge- meinsamen Antrag von SPD/Die Linke- Regierungskoalition und CDU-Opposition eingebracht und im Landesparlament mehrheitlich mit den Stimmen dieser Alli- anz angenommen. Auf der Internetseite des Landtags ist ausgeführt, „dass gemäß § 2 Absatz 1 der Anlage 10 zur Geschäftsordnung des Landtages eine parlamentarische Anhö- rung von Vertretern der Interessenver- bände (vorbehaltlich etwaiger durch ein Gesetz oder die Verfassung des Landes Brandenburg eingeräumter Anhörungs- rechte) nur noch stattfindet, wenn diese in die Liste eingetragen sind und bei ihrer Eintragung bestimmte Mindestangaben bekanntgegeben haben“. Die Eintragung in das Register kann mit einem Formular beantragt werden, das auf der Internetseite des Landtags eingestellt ist und unter anderem Angaben über die Zusammensetzung der Verbandsspitze, den Interessenbereich sowie die Zahl der Mitglieder und angeschlossenen Orga- nisationen abfragt und schriftlich an die Landtagsverwaltung zu übermitteln ist. Das Register wird durch den Präsiden- ten des Landtags geführt und ist offen im Internet unter www.landtag.brandenburg. de einsehbar. Mehr Öffentlichkeit für Verbände Landtag beschließt Register für Verbände und Interessenvertretungen LFB-Podiumsdiskussion Zur diesjährigen Podiumsdiskussion mit den Fraktionsvorsitzenden und Parlamen- tarischen Geschäftsführern der im Landtag vertretenen Parteien sind die Mitglieder des Landesverbandes der Freien Berufe herzlich eingeladen. Das Thema lautet: „Anerkennung der Freiberufler in Gesellschaft und Politik in Brandenburg“ am Mittwoch, den 07. August 2013, um 16:00 Uhr Fortbildungsetage der KZVLB Helene-Lange-Straße -5 14469 Potsdam Die Geschäftsstelle bittet um Anmeldung Telefon: +49 331 2977413, Telefax: +49 331 2977171 E-Mail: info(at)freie-berufe-brandenburg.de

LFB-Info 2/2013

Embed Size (px)

DESCRIPTION

Mitteilungsblatt des Landesverbandes der Freien Berufe Land Brandenburg e. V.

Citation preview

Die Freien Berufe verkörpern die Ideale des selbstverantwort-lichen Mittelstands

Dies geht aus dem Bericht zur Lage der Freien Berufe hervor, der Anfang April von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Der Lagebericht ist seit dem Jahr 2002 der erste dieser Art und fußt auf einer vom Bun-deswirtschaftsministerium in Auftrag gege-benen Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg.

Damit liegt nach zehn Jahren erstmals wieder eine umfassende Analyse zur Situati-on der Freien Berufe in Deutschland vor und beschreibt diese als eine „Kultur von Unter-nehmertum und Leistungsbereitschaft“. Der Bericht stellt fest, dass die Zahl der Frei-berufler kontinuierlich wachse und Anfang 2012 mit knapp 1,2 Millionen Selbständigen einen neuen Höchststand erreicht habe. Die Freien Berufe erwirtschafteten rund 10,1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und spielten mit fast drei Millionen Mitarbei-tern und darunter knapp 112 000 Auszubil-denden auch als Arbeitgeber und Ausbilder eine wichtige Rolle. Zudem sei der Anteil am Gründungsgeschehen bei den Freien Beru-fen mit 21 Prozent hoch und zeige die Be-deutung der Freien Berufe als wesentlichen Pfeiler der Sozialen Marktwirtschaft und als Wachstumsmotor für die Wirtschaft. Der Be-richt unterstreicht, dass die Gesellschaft auf die von Freiberuflern erbrachten gemein-wohlorientierten und durch hohe Qualität, Eigenverantwortlichkeit und Unabhängig-keit geprägten Vertrauensdienstleistungen angewiesen sei.

Damit bescheinigt die Bundesregierung der Weiterentwicklung von hochqualifizier-ten Dienstleistungen eine Schlüsselrolle für die Zukunft und bestätigt die Freien Berufe

als Motor einer mo-dernen Dienstleis-tungsgesellschaft. Dennoch muss in diesem durchaus positiv gezogenen Fazit auch auf das

Informationen2/2013

Landesverband der Freien Berufe Land Brandenburg e. V.

Thomas Schwierzy,

Präsident des LfB

Am 24. April 2013 hat der Landtag für das Land Brandenburg eine öffentlich geführte Liste für Verbände und Vereinigungen be-schlossen, die Interessen gegenüber dem Landtag und der Landesregierung vertre-ten. Mit dem Eintrag in dieses Register sollen die Verbände die Möglichkeit erhal-ten „sich und Ihre Tätigkeitsfelder sowohl gegenüber den politischen Akteuren so-wie der Landesregierung, besonders aber auch gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu präsentieren und damit auch das Zu-standekommen demokratischer Entschei-dungen in der öffentlichen Wahrnehmung transparenter mitzugestalten“.

Brandenburg ist nach Rheinland-Pfalz das zweite deutsche Bundesland, das sich mit Einführung eines solchen Regis-ters das Ziel gesetzt hat, die übliche und legitime Interessenvertretung durch Orga-nisationen gegenüber dem Parlament und der Landesregierung transparenter zu ge-stalten.

Die Beschlussvorlage wurde auf ge-meinsamen Antrag von SPD/Die Linke-Regierungskoalition und CDU-Opposition eingebracht und im Landesparlament

mehrheitlich mit den Stimmen dieser Alli-anz angenommen.

Auf der Internetseite des Landtags ist ausgeführt, „dass gemäß § 2 Absatz 1 der Anlage 10 zur Geschäftsordnung des Landtages eine parlamentarische Anhö-rung von Vertretern der Interessenver-bände (vorbehaltlich etwaiger durch ein Gesetz oder die Verfassung des Landes Brandenburg eingeräumter Anhörungs-rechte) nur noch stattfindet, wenn diese in die Liste eingetragen sind und bei ihrer Eintragung bestimmte Mindestangaben bekanntgegeben haben“.

Die Eintragung in das Register kann mit einem Formular beantragt werden, das auf der Internetseite des Landtags eingestellt ist und unter anderem Angaben über die Zusammensetzung der Verbandsspitze, den Interessenbereich sowie die Zahl der Mitglieder und angeschlossenen Orga-nisationen abfragt und schriftlich an die Landtagsverwaltung zu übermitteln ist.

Das Register wird durch den Präsiden-ten des Landtags geführt und ist offen im Internet unter www.landtag.brandenburg.de einsehbar.

Mehr Öffentlichkeit für VerbändeLandtag beschließt Register für Verbände und Interessenvertretungen

LFB-Podiumsdiskussion

Zur diesjährigen Podiumsdiskussion mit den Fraktionsvorsitzenden und Parlamen-tarischen Geschäftsführern der im Landtag vertretenen Parteien sind die Mitglieder des Landesverbandes der Freien Berufe herzlich eingeladen. Das Thema lautet: „Anerkennung der Freiberufler in Gesellschaft und Politik in Brandenburg“

am Mittwoch, den 07. August 2013, um 16:00 UhrFortbildungsetage der KZVLB

Helene-Lange-Straße -514469 Potsdam

Die Geschäftsstelle bittet um AnmeldungTelefon: +49 331 2977413, Telefax: +49 331 2977171E-Mail: info(at)freie-berufe-brandenburg.de

2

„Wir arbeiten für Ihr Leben gern“Bundesweite Image-Kampagne für den Arztberuf startete Brandenburger Ärzte und Psychotherapeuten prägen sie mit Ihren Gesichtern

(RH) Mit einem TV-Spot kurz vor der „ta-gesschau“ begann die Kampagne der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Sie hat zum Ziel, die Attraktivität des Berufsbilds der niedergelassenen Ärz-te und Psychotherapeuten zu erhöhen. Mit im Bild: 15 niedergelassene Kollegen aus Brandenburg. Am Freitag, dem 26. April, kurz vor der ARD-„Tagesschau“ um 20 Uhr war es soweit: Millionen Fernsehzuschau-er von der Nordsee bis zu den Alpen, von der Ostsee bis zum Erzgebirge, sahen zur besten Sendezeit den ersten Werbespot der gemeinsamen Image-Kampagne von KBV und KVen unter dem Motto „Wir ar-beiten für Ihr Leben gern“. Damit war der Startschuss für die auf fünf Jahre angeleg-te Kampagne gefallen.

„Wir wollen das Bild der ärztlichen Arbeit in der breiten Öffentlichkeit positiv formen“, beschreibt Dr. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Branden-burg (KVBB) das Anliegen der Aktion. Ein Selbstläufer auf den ersten Blick – so scheint es. Immerhin gehört der Arztberuf zu den beliebtesten und anerkanntesten in Deutschland. Die Patienten vertrauen ihren Ärzten.

Doch Teile von Politik und Krankenkas-sen zeichnen über die Medien als Mittler von Botschaften gerne ein verzerrtes, an-deres Bild der Ärzteschaft, nämlich dasje-nige des korrupten, betrügerisch agieren-den Mediziners. Dieses Zerrbild stößt bei großen Teilen der ärztlichen und psycho-therapeutischen Basis auf Entsetzen. Das haben erst jüngst mehrere Befragungen der KBV gezeigt. Neben der Imagebefra-

gung von Anfang 2012 (über 1.000 teilneh-mende Ärzte und Psychotherapeuten), war dies vor allem der Ärztemonitor mit über 11.000 Teilnehmern. Stellt uns einmal so dar, wie wir wirklich sind, lautete in beiden Fällen die klare Aufforderung. Daneben soll mit der Kampagne aber noch etwas anderes erreicht werden: Der Arztberuf soll insbesondere für junge, engagierte Men-schen wieder attraktiver gemacht werden. Fast jeder Vierte geht nach seinem abge-schlossenen Medizinstudium „fremd“, das heißt, er findet seine berufliche Erfüllung nicht in unmittelbarer ärztlicher Tätigkeit am Patienten, sondern beispielsweise in der Industrie, im Ausland oder bei den Krankenkassen.

Das Engagement der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, ihr Einsatz für die Patienten, ihr Herzblut, die Über-stunden, die Liebe zum Beruf – all das wird in der über fünf Jahre andauernden Image-Kampagne gezeigt. Genauso werden aber auch die Bedingungen thematisiert, die die ärztliche Tätigkeit behindern, zum Beispiel das Übermaß an Bürokratie. Es geht also nicht um eine Fiktion nach dem Motto „der fröhliche Landarzt“, sondern um ehrliche Aussagen. Deshalb auch das Motto: „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“.

Einen ersten Vorgeschmack, wie die Kampagne bei den Ärzten ankommt, hat es bereits gegeben. Denn vor der Kame-ra für Foto- und Filmaufnahmen standen rund 70 niedergelassene Ärzte und Psy-chotherapeuten – darunter auch 15 aus dem Land Brandenburg. Sie hatten sich spontan bereit erklärt, der Kampagne ihr Gesicht zu leihen.

Zahnmedizinische Betreuung für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen erleichtert

(KZVLB) Für Versicherte in häuslicher und stationärer Pflege sowie Menschen mit Behinderung und eingeschränkter All-tagskompetenz, die nicht mehr selbst in die Zahnarztpraxen kommen können, wird die zahnmedizinische Versorgung dank einer neuen Position im zahnärztlichen Leistungskatalog deutlich verbessert. Grundsätzlich basiert der Leistungskata-log darauf, dass erwachsene Patienten eigenverantwortlich Mundhygiene betrei-ben, den Zahnarzt aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren. Viele alte und behinderte Menschen sind dazu nicht in der Lage.Seit dem 1. April 2013 übernimmt die Krankenkasse die Kosten, die für die Fahrt des Zahnarztes zum Patienten und den höheren Zeitaufwand bei seiner Be-treuung entstehen. Eine Untersuchung des Gebisses, das Reinigen von Zahnersatz und kleinere Eingriffe kann der Zahnarzt – mit teilweise mobilem Behandlungsgerät – auch beim Patienten zu Hause oder im Heim durchführen.

im Bericht beschriebene Problem des Fach-kräftemangels hingewiesen werden. Insbe-sondere im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe rechnet die Bundesregierung schon heute mit einem zunehmenden Eng-pass. Aufgrund der demographischen Ent-wicklung wird erwartet dass zum Jahr 2025 etwa 6 Millionen weniger Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen werden, was tiefgreifende Probleme mit sich bringen wird. Genau aus diesem Grund ist es wich-tig, dass die Politik die freien Berufe nicht noch weiter durch unsinnige und verzichtba-re Regelungen und Verordnungen belastet und einschränkt und vor Allem Gebühren-ordnungen zur Verfügung stellt, die nicht nur den Verbraucherschutz gewährleisten, sondern auch den Freiberuflern als Arbeit-geber es ermöglichen auch im Bereich der Ausbildung wettbewerbsfähig und somit at-traktiv zu bleiben.

Wie tatkräftig die Bundesregierung die Freien Berufe bei der Lösung dieser und anderer bestehenden Probleme unterstüt-zen wird, daran wird sich – gerade im Hin-blick auf die im September bevorstehende Bundestagswahl – jede Bundesregierung messen lassen müssen.

Thomas SchwierzyPräsident

3

Die nächsten 29 „agnes zwei“ gehen an den Start!

„agnes zwei“, die Fallmanagerin in der Haus- und Facharztpraxis, dem Medizini-schen Versorgungszentrum oder Ärztenetz ist unstrittig ein Erfolgsmodell.

Gestartet im April 2012 gibt es nach ei-nem reichlichen Jahr bereits Brandenburg weit insgesamt 59. Das heißt: Orientiert man sich am Namen, so sind es nur 58, denn eine „agnes zwei“ ist ein Mann.

Angestellt in der Praxis eines Hausarz-tes in Guben ist er, im übertragenen Sinne, „Hahn im Korb“ … Er gehörte zum zweiten Fortbildungszyklus der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zum Erwerb der Qualifikation der Fallmanagerin „agnes zwei“.

Initiiert wurde dieses Projekt durch die KV Brandenburg und die damals noch AOK Brandenburg, heute AOK Nordost, die ge-meinsam die „Innovative Gesundheitsver-sorgung in Brandenburg“, kurz IGiB, ge-gründet hatten. Eine Arbeitsgemeinschaft, der nunmehr auch die BARMER GEK in Brandenburg beigetreten ist.

Und was macht eine „agnes zwei“? Lapi-dar formuliert: Sie kümmert sich um beson-ders betreuungsintensive Patienten, sprich Versicherte von AOK Nordost, BARMER GEK und seit wenigen Wochen auch der TK, die ebenfalls diesem Vertrag beigetre-ten ist. Anders ausgedrückt: Sie vermittelt Termine bei anderen Ärzten, hilft den Pati-enten beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, betreut sie auch ein Stück weit in der Häuslichkeit. Sie unterstützt also so-wohl den Arzt als auch den Patienten und trägt so dazu bei, dass der eine mehr Zeit für seine ärztliche Tätigkeit und der ande-re eine Hand hat, die ihn durch die oftmals verschlungenen Pfade des Gesundheits-wesens lotst. Noch in diesem Jahr, voraus-sichtlich im Herbst, soll ein dritter Lehrgang starten.

Das Interesse ist groß. Eine Erfolgsge-schichte, zweifellos.

Ralf Herre

Welche Vorstellungen haben Medizin-Studenten von ihrer kommenden ärztlichen Profession? Wie gelingt es (besser), sie für eine Tätigkeit in den ländlichen Regionen der Mark zu gewinnen? Was erwartet der ärztliche Nachwuchs an Unterstützung? Um diese und viele andere Fragen ging es beim diesjährigen Treffen zukünftiger Ärzte mit Vertretern der KV Brandenburg (KVBB) und der Landesärztekammer. Bereits zum zweiten Mal hatte die KVBB Medizinstu-denten der Charité eingeladen, um sich in lockerer Runde am Grill, bei Bratwurst,

Steak, Kartoffelsalat und Bier, auszutau-schen. Mit am Grill waren auch zwei Haus-ärzte aus der Landeshauptstadt, die ihre ganz unmittelbaren Erfahrungen aus dem Praxisalltag in die lebendigen Diskussio-nen einfließen ließen.

Einhellige Meinung nach einem schönen und gelungenen Abend war: „Es hat uns gefallen. Wir würden wiederkommen! Und wir empfehlen diese Veranstaltung auf je-den Fall weiter!“. Das stimmt auf alle Fälle optimistisch!

Ralf Herre

Neue Sepa-Lastschriftverfahren ab 201426 Prozent der Unternehmen haben eine vage Vorstellung, was dies für sie bedeutet; sechs Prozent überhaupt noch nicht!

Spätestens zum Februar 2014 brau-chen all jene, die regelmäßig Geld von den Konten ihrer Kunden oder, bei Mitglied-sorganisationen, von ihren Mitgliedern abbuchen, für ihre Lastschriftverfahren künftig eine sogenannte Gläubiger-Identi-fikationsnummer. Diese kann elektronisch bei der Bundesbank beantragt werden. Weil bislang nur relativ wenige Betroffene eine solche Nummer beantragt haben, wirbt die deutsche Zentralbank nach-drücklich für eine rechtzeitige Umstellung. In acht Monaten gilt für Überweisungen und Lastschriften das sogenannte Sepa-Verfahren. Damit werden in der EU und weiteren Ländern wie der Schweiz und Liechtenstein der Zahlungsverkehr weiter vereinheitlicht. Im privaten Zahlungsver-kehr ändert sich mit SEPA (Single Euro Payments Area) – dem einheitlichen Eu-ro-Zahlungsverkehrsraum – relativ wenig. Verbraucher müssen sich vor allem an die

neue Kontonummer Iban mit 22 Stellen gewöhnen. Diese besteht aus der Län-derkennung, einer individuellen Prüfziffer sowie der bekannten Bankleitzahl und der Kontonummer.

Für den geschäftlichen Zahlungsver-kehr bedeutet Sepa allerdings eine Um-stellung besonders für diejenigen, die Geld per Lastschrift einziehen.

Aus dem geringen Echo bei der Verga-be der Gläubiger-Identifikationsnummern lasse sich ablesen, dass Sepa-Lastschrif-ten „in Deutschland derzeit so gut wie gar nicht genutzt“ werden, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele. Nach Anga-ben der Bundesbank lag deren Anteil an sämtlichen Lastschrift-Transaktionen im ersten Quartal dieses Jahres immer noch ganz deutlich unter einem Prozent.

Mehr Informationen bietet die von der Bundesbank eingerichtete Internetseite www.sepadeutschland.de.

Praxis-Gespräche mit Medizin-Studenten bei Bratwurst und BierKV Brandenburg warb um Mediziner-Nachwuchs bei einem Grillabend

4

Wirtschaftsprüfer-Ethik: Bereit sein, nein zu sagen!Brandenburgische Wirtschaftsprüferkammer diskutiert berufsethische Fragen mit Experten des Weltberufsverbands der Abschlussprüfer

Höchstes Gut des Abschlussprüfers ist seine ReputationWirtschaftsprüferkammer diskutiert berufsethische Fragen mit Experten des Weltberufsverbandes der Abschlussprüfer

Die Berufsethik stand im Mittelpunkt des Meinungsaustauschs der Wirtschaftsprüfer

Schlagzeilen, wie „Legale Staatsfeinde“, „Gestörte Berichtspflichten“, „Testate trotz mangelhafter Produkte“, „Wirtschaftsprü-fer als Mittelsmänner bei den Offshore-Leaks“, passen nicht zum Bild des ver-trauensschaffenden Wirtschaftsprüfers. wp.net ist der festen Überzeugung, dass der Auftrag eines „legalen Staatsfeindes“ mit dem Amt des Abschlussprüfers unver-einbar ist.

Haben die Wirtschaftsprüfer ein Problem mit der Ethik?

Nein, aber ohne Ethik bekommen die Wirtschaftsprüfer ein existenzielles Pro-blem. Der Compliance-Ansatz ist fatal: Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die von den Wirtschaftsprüfern abgegebenen Urteile hängt ganz wesentlich von deren persönlichen Integrität ab. Insbesondere „geldnahe Abschlussprüfungen“, wie die Prüfungen von Kreditinstituten, stellen die Einhaltung von Ethik und Moral nicht sel-ten auf eine harte Bewährungsprobe. Um diese Nagelprobe zu bestehen, brauchen die Wirtschaftsprüfer feste ethische Rah-menbedingungen.

„Die Berufsvertretungen müssen zur Position unseres Berufsstandes zu diesen Vorwürfen ein klares Bekenntnis abgeben“, fordert Michael Gschrei, Vorstandssprecher des wp.net, „Die Grundlage der Vertrau-ensbeziehung ist die soziale Verantwor-tung des Wirtschaftsprüfers gegenüber der

Öffentlichkeit zur Abgabe vertrauenswürdi-ger Urteile. Nur gesetzestreu zu handeln, reicht nicht“. Die Wirtschaftsprüfer müssen sich bewusst sein, dass sie gerade bei un-vereinbar zu scheinenden Handlungszielen die moralische Verantwortung für ihre Ent-scheidung zu tragen haben.

Moralisches Handeln braucht auch optimale Rahmenbedingungen

Die Entscheidung des Rechtsausschus-ses des EU-Parlaments mit der Quasi-Freigabe des Beratungsgeschäfts ist ein verfehlter Startschuss in eine bessere Wirtschaftsprüfung im Sinne einer nach-haltigen Vertrauensbildung zwischen Prü-fer und Öffentlichkeit. Übernahme gesell-schaftlicher Verantwortung einerseits und lukrative Beratungserlöse andererseits widersprechen sich, denn „Beratung neut-ralisiert die Prüfung“.

„Zurück zum mittelständischen Wirt-schaftsprüfer-Berufsbild“ fordert WP Re-gina Vieler, Leiterin des Arbeitskreises Prüfung, „wir mittelständisch organisier-ten Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprü-fungsgesellschaften distanzieren uns von dieser Art Wirtschaftsprüfung. Wir wollen bleiben, was wir sind und wofür wir den Eid abgelegt haben: Wirtschaftsprüfer, die in Erfüllung ihrer öffentlichen Verantwor-tung ein unabhängiges, unbestechliches, vertrauenswürdiges Urteil über die Re-chenschaftslegung eines Unternehmens abgeben“.

Standards zur Berufsethik und das deut-sche Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer standen im Mittelpunkt eines Gesprächs am 21. Mai 2013 in Berlin, zu dem Claus C. Securs, Präsident der Wirtschaftsprü-ferkammer, Vertreter der International Federation of Accountants (IFAC), dem Weltberufsverband der Abschlussprüfer, begrüßte.

Jörgen Holmquist, Vorsitzender des in-nerhalb der IFAC für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Ab-schlussprüfer zuständigen International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) und Jim Sylph, Executive Director Professional Standards & External Rela-tions (IFAC), stellten die derzeit wichtigs-ten Themen des IESBA vor. Hierzu zählen insbesondere die zukünftige Ausgestaltung des Code of Ethics und die Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht im Zusam-menhang mit vermuteten Gesetzesverstö-ßen. Dabei betonte Holmquist, dass das Engagement der WPK sehr geschätzt wer-de. Securs versicherte, dass sich die Wirt-schaftsprüferkammer auch weiterhin aktiv in die Arbeit des IESBA einbringen werde.

Darüber hinaus wurden die Herausfor-

derungen bei der Umsetzung des Code in Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern erörtert. „Das höchste Gut des Ab-schlussprüfers ist seine Reputation“, sagte Holmquist. Einen maßgeblichen Beitrag dazu leiste die Befolgung der Regelungen des Code.

Teilnehmer des Informations- und Mei-nungsaustausches waren Vertreter des Bundeswirtschafts- und des Bundesjustiz-ministeriums, der öffentlichen Prüferauf-sicht in Deutschland (Abschlussprüferauf-sichtskommission - APAK), der deutschen Berufsverbände der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Hochschulvertreter und zahlreiche Vertreter des Berufsstandes unterschiedlicher Größenordnungen.

WirtschaftsprüferkammerBrandenburg

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt hat sich 2012 weiter stabilisiert. So kann erneut eine positive Lehrstellenbilanz für die PKA-Ausbildung im Land Brandenburg gezogen werden, denn die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auch im Ausbildungsjahr 2012/13 weiterhin konstant.

Die demografische Entwicklung, die ei-nen Bewerberrückgang in manchen Regi-onen zur Folge hatte, führte sogar dazu, dass zahlreiche ausbildungswillige Be-triebe keine passenden Bewerber finden konnten. Wo sich früher zehn und mehr Interessenten auf eine Ausbildungsstelle beworben haben, sind es heute deutlich weniger. Daher verringert sich die Aus-wahlmöglichkeit unter geeigneten Jugend-lichen, sodass immer häufiger Auszubil-dende eingestellt werden, die zusätzlicher Hilfe bedürfen.

Da sich Wissenslücken, Bildungsdefizite und fehlende Ausbildungsreife nicht von heute auf morgen beseitigen lassen, bie-ten die Arbeitsagenturen ausbildungsbe-gleitende Hilfen (abH) an. Mit diesen von den Arbeitsagenturen finanzierten Hilfen können Jugendliche durch Förderung des Erlernens der berufsspezifischen Fach-

theorie, durch Stützunterricht zur Besei-tigung von Bildungsdefiziten sowie durch sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung. Die Anmeldung für abH er-folgt über die Berufsberater der Agentur für Arbeit (kostenpflichtige Hotline für Jugend-liche: 01801/555111 oder [email protected]).

Dort prüft man, ob die Fördervoraus-setzungen erfüllt und welche Maßnahmen am sinnvollsten sind. Die Betroffenen soll-ten daher selbst zum Telefon greifen und den Berufsberater anrufen. Auch für die Ausbilder gibt es beim Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit eine kostenpflichti-ge Hotline (01801/664466), unter der die Schwierigkeiten in der Ausbildung näher besprochen werden können.

Der Bundesverband der Freien Berufe hat am 05. April 2013 einige grundlegende Informationen rund um die ausbildungs-begleitenden Hilfen (abH) zusammenge-stellt. Dieses Infoblatt ist auf der Home-page des BFB www.freie-berufe.de unter der Rubrik Service/Infoblätter abrufbar:

Landesapothekerkammer Brandenburg

Ausbildungsmarkt zeigt sich stabilAusbildungssituation bei den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten im Land Brandenburg und Möglichkeit der Ausbildungsförderung durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Die Ausbildungssituation bei den Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) zeigt sich in den brandenburgischen Apotheken erfreulich stabil

Gleichwertigkeitsfeststellung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen

Für den Bereich der Ausbildungsberufe sind die Kammern nach § 8 BQFG (Berufs-qualifikationsfeststellungsgesetz) für die Gleichwertigkeitsfeststellung zuständig, die Apothekerkammern für den Pharma-zeutisch-kaufmännischen Angestellten.

Nach § 8 Absatz 5 BQFG können die zuständigen Stellen vereinbaren, dass die ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben von einer anderen zuständigen Stelle wahrgenommen werden.

Die Aufgabenkonzentration auf eine oder wenige Kammern ist im Hinblick auf ein ef-fizientes Verwaltungsverfahren und gleich-mäßige Entscheidungen sinnvoll.

Die Kammerversammlung der Lan-desapothekerkammer Brandenburg hatte beschlossen, diese Aufgabe zentral für andere Apothekerkammern zu überneh-men, sofern diese ihr die Übernahme antragen. Die Apothekerkammern der Länder Berlin, Sachsen, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Schleswig-Holstein, Westfalen-Lippe, Niedersach-sen, Sachsen-Anhalt und des Saarlandes haben eine vertragliche Vereinbarung mit der Landesapotheker-kammer Branden-burg getroffen, die auch jeweils durch die zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt worden ist. Somit sind die oben genannten Aufgaben gemäß BQFG von diesen Kam-mern auf die Landesapothekerkammer Brandenburg übertragen worden.

Für weitere Verträge mit anderen Apo-thekerkammern laufen die Genehmigungs-verfahren noch.

Inzwischen haben die ersten vier Inter-essenten dieses Verfahren durchlaufen, darunter auch eine junge Frau aus unse-rem Bundesland. Allen vier Antragstellern konnte die Gleichwertigkeit ihres Berufs-abschlusses mit dem des Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten bescheinigt werden.

Landesapothekerkammer Brandenburg

5

6

„Wort des Jahres 2025 - Mitarbeiterlos“„Wort des Jahres 2025 - Mitarbeiterlos“Unter dieser Überschrift stand die vom

Bundesverband der Freien Berufe am 24.04.2013 in Berlin durchgeführte Veran-staltung, die sich speziell mit dem Fachkräf-tebedarf bei den Freien Berufen beschäftig-te. Das Podium war mit dem Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, dem Leiter des OECD Berlin Centre, Heino von Meyer, und dem Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesmi-nisterium für Arbeit und Soziales, Malte Rist-au, hochkarätig besetzt. Moderiert wurde die Runde, in die später auch das Publikum einbezogen wurde, von BFB-Vizepräsident Fritz-Eckehard Kempter.

Die Experten erörterten unterschiedliche Szenarien und insbesondere, ob angesichts der Umkehrung der „Machtverhältnisse“ auf dem Arbeitsmarkt die Bundesagentur für Ar-beit in absehbarer Zeit nicht besser beraten sei, anstelle der heutigen Arbeitslosenstatis-tik allmonatlich die Mitarbeiterlosenstatistik vorzustellen.

Dass der Druck zunehme, stellte auch BFB-Präsident Dr. Rolf Koschorrek bei seiner Einführung fest. „Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in einzelnen Branchen und Regionen der Nachwuchs an Berufsträgern freiberufli-cher Praxen, Kanzleien, Büros und Apothe-ken rar wird“, so Koschorrek. Zudem bestehe bereits ein fach- und berufsübergreifender Fachkräftemangel im Assistenzbereich.

BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker skizzierte die Entwicklungslinien auf dem Arbeitsmarkt und brachte die Datenbasis auch in die anschließende Podiumsdiskus-sion ein. Dr. Kempter, Moderator und als Rechtsanwalt persönlich betroffen, unter-

strich, dass die Freien Berufe nicht einfach ins Ausland auswandern oder dort produzie-ren könnten. „Wir bieten persönliche Dienst-leistungen, die auf persönlicher Bindung und insbesondere dem Vertrauen zum Patien-ten, Mandanten, kurz Klienten basieren. Wir arbeiten vor Ort; wir sind beim Menschen.“

Alle Anwesenden waren sich einig, dass der Druck weiter steige, weil das Erwerbsper-sonenpotenzial schrumpfe. Hilfreiche Instru-mente, um den Fachkräftebedarf zu decken, seien vorhanden, alle beteiligten Akteure dürften aber nicht nachlassen, diese weiter-zuentwickeln und die bereits vorhandenen Unterstützungsangebote auch intensiver zu nutzen. Besonders erfreulich: Die Freien Be-rufe erhielten großes Lob für ihr Engagement in der dualen Ausbildung; die hohe Qualität

und Leistungsfähigkeit der dualen Ausbil-dung im Bereich der Freien Berufe sei ohne die Selbstverwaltung nicht denkbar.

Perspektivisch betrachtet werde das Ver-hältnis von Nachfrage und Angebot an Fach-kräften aus Sicht der Fachkräfte günstiger. Dabei falle der Mangel an Arbeitskräften mit mittlerem Qualifikationsniveau deutlicher aus als der bei denjenigen mit hohem. Klei-nere Einheiten – also die Freien Berufe und kleine und mittlere Unternehmen – müss-ten sich verstärkt als attraktive Arbeitgeber präsentieren und sollten dazu ihre flexiblen Strukturen nutzen.

Bei der Erschließung des inländischen Arbeitskräfte-Potenzials etwa stünden be-sonders Frauen im Fokus. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf spiele insofern eine zentrale Rolle. Prinzipiell wür-den zudem Qualifizierung und lebenslanges Lernen immer wichtiger.

Obwohl das deutsche Zuwanderungssys-tem für Akademiker mittlerweile eines der offensten überhaupt sei, sei dies im Ausland kaum bekannt. Allerdings mangele es hier-zulande weiterhin an einer ausgeprägten Willkommenskultur. Schließlich sei auch die deutsche Sprache eine Barriere etwa für Englischsprachige, denen die Integration in anderen Ländern leichter fiele.

Nach gut zwei Stunden fasste Moderator Dr. Kempter die Diskussion in einem kurzen Fazit zusammen. Bei allen Weichenstellun-gen sei darauf zu achten, dass kein Quali-tätsdumping erfolge; das deutsche Bildungs-system müsse seine Leistungsfähigkeit behalten, so seine abschließenden Worte.

BFB/Petra Kleining

City-Tax statt Tourismusabgabe

Die von den brandenburgischen Freibe-ruflern kritisierte Tourismusabgabe scheint vom Tisch. Stattdessen soll eine „City-Tax“ von Potsdams Übernachtungsgästen die notwendigen Einnahmen zur Pflege der Parks und Gärten zusammenbringen, da ansonsten die Stiftung Preußische Schlös-ser und Gärten ab 2014 Eintrittsgebühren von den Parkbesuchern erheben würde.

Beschlossen wurde die Übernachtungs-steuer auf einer Sondersitzung der Rat-hauskooperation aus SPD, Grünen, FDP, CDU/ANW mit Oberbürgermeister Jann Jakobs, der zuvor eine Tourismusabgabe durch Händler, Gewerbetreibende und Frei-berufler favorisiert hatte. Auch der Berliner Senat sprach sich für einen Zuschlag von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis für

Touristen aus. Die Abgabe wird von Hotels, Pensionen, Vermieter von privaten Ferien-wohnungen, Jugendherbergen und Cam-pingplätzen erhoben. Einer der Kritikpunkte an der Steuer ist, dass die City-Tax auch für Kinder - beispielsweise auf Klassenreisen - fällig wird, wogegen Geschäftsreisende von der Abgabe verschont werden.

Der Landesverband der Freien Berufe begrüßt den Verzicht auf die Tourismus-abgabe, denn obwohl die Freiberufler vom Tourismus nicht profitieren, wären sie dazu herangezogen worden. Bereits bei einem Treffen mit Ministerpräsident Matthias Platzeck im Januar hatte LFB-Präsident Thomas Schwierzy das Thema angesprochen und auf die ungerechte Be-handlung der Freiberufler hingewiesen.

Im Bild von rechts nach links: Raimund Becker, Mitglied des Vorstandes der Bundesa-gentur für Arbeit, Moderator BFB-Vizepräsident Dr. Fritz-Eckehard Kempter, Heino von Meyer, Leiter des OECD Berlin Centre und Malte Ristau, Leiter Grundsatzabteilung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bildquelle: BFB Mazerath

Umsatzsteuer - EhrenamtDas Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein überarbeitetes Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 b) UStG – angemessene Entschä-digung für Zeitversäumnis – veröffentlicht. Die Regelungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2013.

7

Der Abschnitt 4.26.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird geändert. Die Finanzverwaltung geht nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit (unabhängig von der Höhe der Entschädigung) aus, wenn

• ein eigennütziges Erwerbsstreben oder

• eine Hauptberuflichkeit (Teilzeit- bzw.Vollzeitbeschäftigung) oder

• der Einsatz nicht für eine fremdnüt-zig bestimmte Einrichtung erbracht wird.

• ein Entgelt, das nicht lediglich im Sinne einer Entschädigung für Zeit-versäumnis oder eines Verdienst-ausfalls gezahlt wird, sondern sich an der Qualifikation des Tätigen und seiner Leistung orientiert.

Die Angemessenheit der Entschädigung muss nach den Verhältnissen des Einzel-falles beurteilt werden. Die Finanzverwal-tung verzichtet auf eine Angemessenheits-prüfung, soweit eine Entschädigung bis zu 50 € pro Stunde gezahlt wird, sofern die Vergütung für die gesamten ehrenamtli-chen Tätigkeiten im Sinne des § 4 Nr. 26 b) UStG (ausgenommen Tätigkeiten für juris-tische Personen des öffentlichen Rechts) 17.500 € nicht überschreitet. Maßgebend für diese Grenze sind die tatsächlichen im Vorjahr sowie die voraussichtlichen Auf-wandsentschädigungen im laufenden Jahr.

Auslagenersatz (auch Fahrkosten) und Verpflegungskostenpauschalen des steu-erlichen Reisekostenrechts) ist bei der Berechnung der Betragsgrenzen nicht zu berücksichtigen (Nichtbeanstandungs-grenze). Zur Behandlung eines (echten) Auslagenersatzes stellt das neuerliche BMF-Schreiben klar, dass eine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten nicht in die Berechnung der Betragsgrenzen einfließt. Die Begrifflichkeit „Auslagener-satz“ orientiert sich dabei an den Lohn-steuer-Richtlinien. Hierzu zählen sowohl die pauschalen Kilometersätze als auch die Pauschbeträge für Verpflegungsmehr-aufwendungen. Pauschale Vergütungen fallen grundsätzlich nicht unter die Steuer-befreiung des § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG. Die Zahlung pauschaler Entschädigungen

ist jedoch dann unschädlich, wenn der Ver-trag, die Satzung oder der Beschluss eines laut Satzung hierzu befugten Gremiums zwar eine Pauschale vorsieht, aber zu-gleich festgehalten ist, dass der ehrenamt-lich Tätige durchschnittlich eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche/Monat/Jahr für die fremdnützig bestimmte Einrichtung tätig ist und die vorbezeichneten Betrags-grenzen (50 €/Tätigkeitsstunde sowie 17.500 €/Jahr) nicht überschritten werden.

Der tatsächliche Zeitaufwand ist dem Finanzamt glaubhaft zu machen. Für die Anwendung ist es ausreichend, wenn der Vertrag, die Satzung oder der Beschluss bis zum 31.03.2014 entsprechend ange-passt wird.

Die Steuerbefreiung kann auch ohne weitere Prüfung gewährt werden, wenn der Jahresgesamtbetrag der Entschädigun-gen den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG nicht übersteigt. In diesen Fällen bedarf es lediglich der Angabe der Tätigkeiten und zur Höhe der dabei enthaltenen Entschä-digungen. Zur Erläuterung führt das BMF in seinem Schreiben hierzu entsprechende Beispiele auf. Das BMF-Schreiben vom 27.03.2013 IV D 3 – S 7185/09/10001-04 kann auf der Homepage des BMF (http://www.bundesfinanzministerium.de) herun-tergeladen werden.

Leserfrage

Es antwortet Karin Bencze, Geschäftsführerin der Notarkammer Brandenburg

Mein Notar ist im Ruhestand. Seine No-tarstelle wird derzeit durch einen Nota-riatsverwalter geführt. Ist dieser ebenso qualifiziert wie ein Notar?

Wenn ein Notar, z.B. aus Altersgründen

aus dem Amt ausscheidet, wird in der Re-gel bis zur Entscheidung, ob die Notarstel-le wieder besetzt werden kann oder aber eingezogen werden muss, ein Notariats-verwalter bestellt. Damit soll gewährleis-tet werden, dass die laufenden Vorgänge weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet und abgewickelt werden.

Der Notariatsverwalter wird vom zu-ständigen Justizministerium auf Vorschlag der Notarkammer bestellt. Er untersteht - ebenso wie die Notare - der Aufsicht des Präsidenten des für den Amtsbereich zu-ständigen Landgerichts. Üblicherweise werden zum Notariatsverwalter Notaras-sessoren bestellt, die sich hauptamtlich mit der Verwaltung befassen oder aber bereits amtierende Notare, die die Notariatsver-waltung neben ihrem eigenem Notaramt wahrnehmen. Bei Notarassessoren han-delt es sich um junge hoch qualifizierte Juristen, die sich im Vorbereitungsdienst auf den Notarberuf befinden. Sie werden vom Justizministerium nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ernannt und verfügen in der Regel über eine mehr-jährige Berufserfahrung, bevor sie als No-tariatsverwalter eingesetzt werden.

Der Notariatsverwalter hat im Übrigen dieselben Rechte und Pflichten wie ein No-tar; er führt also nicht nur die begonnenen Amtsgeschäfte fort, sondern kann auch neue Beurkundungen vornehmen. Das Amt des Notariatsverwalters endet, wenn das Justizministerium nach Ausschreibung der Notarstelle einen Amtsnachfolger be-stellt hat oder die Notarstelle eingezogen worden ist. Dies kann entweder der Notari-atsverwalter selbst sein, der die Notarstelle dann endgültig übernimmt, aber auch ein anderer erfolgreicher Bewerber.

8

Mindestens viermal jährlich trifft sich der Redaktionsbeirat, um Themen für die LFB-Informationen gemeinsam zu erarbeiten. An der Gestaltung der LFB-Informationen beteiligt sind die Pressesprecher und Verantwortlichen für die Öffentlichkeits-arbeit einzelner Mitgliedsverbände. Die Notarkammer ist mit ihrer Geschäftsführe-rin vertreten. Mitglieder der Redaktion sind: (v. l.) Daniel Petersen - Brandenburgische Ingenieurkammer, Ralf Herre - Kassenärz-tliche Vereinigung Vereinigung Land Bran-denburg, Karin Bencze - Notarkammer Brandenburg, Thomas Baumgart - Apo-

thekerverband des Landes Brandenburg, Frank Reichert - BBI Geo- und Umwelt-technik Ingenieur-Gesellschaft mbH, Chri-stina Pöschel - Kassenzahnärztliche Ver-einigung Land Brandenburg (nicht im Bild). Beiträge von LFB-Mitgliedsorganisationen, die in diesem Gremium (noch) nicht vertre-ten sind, sind jederzeit erwünscht und kön-nen an die Geschäftsstelle des LFB über-mittelt werden. Das würde dazu beitragen, die Vielfalt der Freien Berufe und die Arbeit der jeweiligen Berufsvertretungen in den LFB-Informationen besser wiederspiegeln zu können.

Redaktionsarbeit des LFBVertreter der Mitgliedsverbände arbeiten gemeinsam im Redaktionsbeirat

Freiberufler unterstützen den

Ausbildungspakt 2013

Der BFB unterstützt als Partner den dies-jährigen bundesweiten Ausbildungspakt. Auch brandenburgische Freiberufler sind aufgerufen, sich dafür einzusetzen, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähi-gen Jugendlichen ein Angebot auf Ausbil-dung oder Qualifizierung zu machen und im Sinne der Fachkräftesicherung alle Potenziale auf dem Ausbildungsmarkt zu erschließen. Am „Tag des Ausbildungs-platzes“ der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter am 17. April 2013 erging der Aufruf an Unternehmen, Freiberufler und Behörden: Sichern Sie rechtzeitig Ih-ren Fachkräftenachwuchs! Schaffen Sie Ausbildungsplätze! Bilden Sie möglichst über den eigenen Bedarf hinaus aus und melden Sie Ihre Ausbildungsstellen den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern so-wie den Kammern und Verbänden. Diese beraten Sie bei allen Fragen rund um die Ausbildung.

Eine Chance sollen auch junge Men-schen mit Unterstützungsbedarf und Ju-gendliche mit Behinderungen erhalten. Wer benachteiligte Jugendliche ausbildet, kann mit ausbildungsbegleitenden Hilfen rechnen, so z. B. durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und zur Förderung neuer Ausbildungsplätze.

Umfangreiche Informationen rund um die Ausbildung Jugendlicher, die für eine Förderung infrage kommen, und zusätzli-che andere Materialien, wie z. B. ein Aus-bildungshandbuch, bietet die Internetseite www.stark-fuer-ausbildung.de.

ImpressumOffizielles Mitteilungsblatt des Landesver-bandes der Freien Berufe Land Branden-burg e.V.Herausgeber: Landesverband der Freien Berufe Land Brandenburg e.V.V.i.S.d.P.: Thomas Schwierzy, Präsident LFB-Geschäftsstelle: Ines PhilippHelene-Lange-Str. 4-5, 14469 PotsdamTel.: 0331-2977- 413, Fax: 0331-2977- [email protected], www.freie-berufe-brandenburg.deSatz/Layout: Agentur Hentschel, Yorckstraße 4, 14467 Potsdam, Tel: 0173-6069949, E-Mail: [email protected]: Hans Gieselmann GmbH&Co. KG, A.-Scheunert-Allee 2,14558 Bergholz-Rehbrücke

Vertreter des Wirtschaftsministeriumszu Gast beim LFB-Präsidenten

Das Präsidium des LFB hatte zur Fortsetzung der letzjährigen Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums Johannes Huber, Referatsleiter für Handel, Handwerk, Ge-werberecht und Berufliche Bildung und seinen Stellvertreter zu einer Präsidiumssitzung im April eingeladen. Ehrenpräsident Thomas Schmidt sorgte bei diesem Gedankenaus-tausch für entsprechende Kontinuität. Bezugnehmend auf die aktuell veröffentlichte Stu-die der Bundesregierung zur Lage der Freien Berufe in Deutschland, wurde die Möglich-keit einer objektiven Untersuchung und Bewertung der Lage der Freien Berufe im Land Brandenburg erörtert.