43
Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven Seite 1 III. Erläuterungsbericht 1. Grundlagen ............................................................................................ 2 1.1 Rechtsgrundlagen .................................................................................................. 2 1.2 Lage des Gebietes.................................................................................................. 2 1.3 Ziele des Flurbereinigungsverfahrens..................................................................... 3 2. Allgemeine Planungsgrundlagen ......................................................... 6 2.1 Raumbezogene Planungen .................................................................................... 6 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm ................................................................................. 6 2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm ......................................................................... 6 2.1.3 Landschaftsrahmenplan .............................................................................................. 6 2.1.4 Bauleitplanung ............................................................................................................ 7 2.2 Besonderem Schutz unterliegende Bereiche .......................................................... 8 2.3 Natürliche Grundlagen ............................................................................................ 9 2.3.1 Naturraum ................................................................................................................... 9 2.3.2 Boden ........................................................................................................................10 2.3.3 Wasser.......................................................................................................................11 2.3.4 Luft/Klima ...................................................................................................................13 2.3.5 Arten und Biotope ......................................................................................................13 2.3.6 Landschaftsbild ..........................................................................................................15 2.4 Landwirtschaft ...................................................................................................... 15 3. Planungsgrundsätze ........................................................................... 17 3.1 Bodenordnung ...................................................................................................... 17 3.2 Ländliche Straßen und Wege ............................................................................... 17 3.3 Wasserwirtschaft .................................................................................................. 18 3.4 Bodenschutz und Bodenverbesserungen ............................................................. 19 3.5 Naturschutz und Landschaftspflege...................................................................... 20 3.6 Erholung, Tourismus............................................................................................. 21 4. Einzelheiten zum Planungskonzept ................................................... 22 4.1 Allgemeine Angaben............................................................................................. 22 4.2 Ländliche Straßen und Wege ............................................................................... 22 4.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen ............................................................................. 27 4.4 Bodenschützende und verbessernde Anlagen ..................................................... 29 4.5 Landschaftsgestaltende Anlagen .......................................................................... 29 4.6 Erholung, Tourismus............................................................................................. 31 5. Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt ................................... 32 5.1 Merkmale des Vorhabens ..................................................................................... 33 5.2 Standort des Vorhabens ....................................................................................... 35 5.3 Merkmale der erheblichen Auswirkungen ............................................................. 40 Literatur- und Gesetzesverzeichnis ....................................................... 42

LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 1

III. Erläuterungsbericht 1. Grundlagen ............................................................................................ 2

1.1 Rechtsgrundlagen .................................................................................................. 2 1.2 Lage des Gebietes.................................................................................................. 2 1.3 Ziele des Flurbereinigungsverfahrens..................................................................... 3

2. Allgemeine Planungsgrundlagen ......................................................... 6

2.1 Raumbezogene Planungen .................................................................................... 6 2.1.1 Landesraumordnungsprogramm ................................................................................. 6 2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm ......................................................................... 6 2.1.3 Landschaftsrahmenplan .............................................................................................. 6 2.1.4 Bauleitplanung ............................................................................................................ 7

2.2 Besonderem Schutz unterliegende Bereiche .......................................................... 8

2.3 Natürliche Grundlagen ............................................................................................ 9 2.3.1 Naturraum ................................................................................................................... 9 2.3.2 Boden ........................................................................................................................10 2.3.3 Wasser .......................................................................................................................11 2.3.4 Luft/Klima ...................................................................................................................13 2.3.5 Arten und Biotope ......................................................................................................13 2.3.6 Landschaftsbild ..........................................................................................................15

2.4 Landwirtschaft ...................................................................................................... 15

3. Planungsgrundsätze ........................................................................... 17

3.1 Bodenordnung ...................................................................................................... 17 3.2 Ländliche Straßen und Wege ............................................................................... 17

3.3 Wasserwirtschaft .................................................................................................. 18 3.4 Bodenschutz und Bodenverbesserungen ............................................................. 19

3.5 Naturschutz und Landschaftspflege...................................................................... 20 3.6 Erholung, Tourismus............................................................................................. 21

4. Einzelheiten zum Planungskonzept ................................................... 22

4.1 Allgemeine Angaben............................................................................................. 22 4.2 Ländliche Straßen und Wege ............................................................................... 22

4.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen ............................................................................. 27 4.4 Bodenschützende und verbessernde Anlagen ..................................................... 29 4.5 Landschaftsgestaltende Anlagen .......................................................................... 29 4.6 Erholung, Tourismus............................................................................................. 31

5. Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt ................................... 32

5.1 Merkmale des Vorhabens ..................................................................................... 33

5.2 Standort des Vorhabens ....................................................................................... 35 5.3 Merkmale der erheblichen Auswirkungen ............................................................. 40

Literatur- und Gesetzesverzeichnis ....................................................... 42

Page 2: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 2

1. Grundlagen 1.1 Rechtsgrundlagen

Das geplante vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde wurde 2010 als

Projektempfehlung in das Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen

aufgenommen.

Im Zuge der Entwicklung des Projektes wurde ein Arbeitskreis gebildet. Der Arbeitskreis setzt

sich aus 13 Einwohnern des Ortes Neuenwalde sowie Vertretern der Stadt Langen zusammen,

die im Rahmen einer Bürgerversammlung gewählt wurden.

Unter Leitung des AfL Bremerhaven wurde gemeinsam ein Ziel- und Maßnahmenkonzept

erarbeitet, was in Form der Neugestaltungsgrundsätze (NGG) die Grundlage für die Einleitung

des Verfahrens bildet. Mit den NGG wird die Voraussetzung zur Einstufung als verbindliches

Projekt in das Flurbereinigungsprogramm 2014 – 2018 des Landes Niedersachsen geschaffen.

Die Anordnung des Verfahrens ist für 2014 vorgesehen.

1.2 Lage des Gebietes

Das geplante Flurbereinigungsgebiet liegt im Landkreis Cuxhaven im nordöstlichen Bereich der

Stadt Langen.

Die Stadt Langen besteht neben dem Hauptort aus den Ortschaften Debstedt, Holßel,

Hymendorf, Imsum, Krempel, Sievern und Neuenwalde.

Das geplante Verfahrensgebiet (VG) umfasst die gesamte Gemarkung Neuenwalde. In der

Ortslage Neuenwalde kreuzen sich die Landesstraßen 118 und 119. Westlich des Ortes

befindet sich eine Anschlussstelle an die Bundesautobahn (BAB) 27.

Das geplante Verfahrensgebiet umfasst zurzeit auch die Ortslage Neuenwalde. Damit besteht

ggf. die Möglichkeit Wechselwirkungen mit einer möglichen Dorferneuerung Neuenwalde

bearbeiten zu können. Im weiteren Verfahrensablauf, bis zur Einleitung des Verfahrens, ist zu

prüfen ob Teile der Ortslage aus dem Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde

herausgenommen werden können.

Die Nachbarorte sind Krempel (im Norden), Holßel (im Westen), Flögeln (im Osten) und

Hymendorf (im Süden).

Das geplante VG umfasst eine Fläche von rd. 3.200 ha.

Page 3: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 3

1.3 Ziele des Flurbereinigungsverfahrens

Zur Anpassung an den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist es für die landwirtschaftlichen

Betriebe im VG erforderlich, dass neben eigenen betriebswirtschaftlichen Anpassungen weitere

unterstützende Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft und damit der

Entwicklungsfähigkeit durchgeführt werden.

Mit dem Flurbereinigungsverfahren können die bestehenden agrarstrukturellen Mängel, wie das

unzureichend befestigte Wegenetz und die Besitzzersplitterung, reduziert werden. Zur Senkung

des Arbeitszeitbedarfs und zur Reduzierung der Flächenbewirtschaftungskosten soll vorrangig

eine anforderungsgerechte Befestigung der vorhandenen Wirtschaftswege und eine

Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden. Die Tragfähigkeit des

vorhandenen Wirtschaftswegenetzes genügt in weiten Teilen nicht mehr den heutigen

Anforderungen. Ein Großteil der Wege ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen

Verkehrslasten nur unzureichend geeignet. Viele Wege weisen erhebliche Schäden auf, die

eine wirtschaftliche Nutzung z.T. erheblich einschränken.

Da das vorhandene Wegenetz im ackerbaulich genutzten westlichen Geestbereich relativ

engmaschig ist, wird angestrebt, im Zuge der Bodenordnung einzelne Wege aufzuheben.

Abbildung 1: Lage des Gebietes

Page 4: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 4

Unterhaltungsaufwendungen können dadurch verringert und Schlagformen und –längen

verbessert werden.

Die Entwicklung der Betriebsstätten ist in der Ortslage kaum noch möglich. Daher haben bereits

fünf Betriebe (Teil-)Aussiedlungsvorhaben durchgeführt. Weitere Betriebsleiter planen ebenfalls

Aussiedlungsvorhaben. Diese Planungen stehen in gegenseitiger Konkurrenz und bergen

Konflikte. Die Aussiedlungsvorhaben sind nur in bestimmten Gemarkungsteilen möglich. Im

Flurbereinigungsverfahren sollen diese Maßnahmen unterstützt werden um eine weitgehend

konfliktfreie Umsetzung zu ermöglichen.

In der Folge führen die geplanten Maßnahmen zu einer Senkung der landwirtschaftlichen

Produktions- und Betriebskosten und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung

der Existenzfähigkeit der landwirtschaftlichen Familienbetriebe.

Im Zusammenhang mit Starkregenereignissen treten immer wieder Überflutungen in der

Ortslage auf. Aus den umliegenden, höher gelegenen, landwirtschaftlichen Nutzflächen fließt

das Oberflächenwasser weitgehend ungeregelt in die tiefer gelegene Ortslage. Es führt hier zu

Überschwemmungen, vollgelaufenen Kellern und überfluteten Straßen. Zur Beseitigung dieser

Missstände ist eine gezielte Wasserabführung in vorhandene Vorfluter erforderlich.

Entsprechend der aktuellen agrar- und umweltpolitischen Zielsetzung des Landes wird neben

den v. g. agrarstrukturellen Belangen mit der Umsetzung von ökologischen Maßnahmen im

Verfahrensgebiet ein weiteres Ziel verfolgt.

Hierzu werden im Rahmen der Neugestaltungsplanung geeignete landschaftspflegerische

Maßnahmen für Moorschutz, Biotopverbund, Bodenschutz, Artenschutz und Klimaschutz

aufgezeigt, deren Umsetzung durch Dritte als Gestaltungsmaßnahmen oder über

Kompensationsverpflichtungen erfolgen könnte. Je nach Art der Anlage käme eine Förderung

als Gestaltungsmaßnahme zur Sicherung und Entwicklung eines nachhaltig leistungsfähigen

Naturhaushalts oder als Maßnahme zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und

Erholungslandschaft in Frage.

Konkurrierende Nutzungsansprüche an Grund und Boden sollen koordiniert und durch

Lösungen im Rahmen der Bodenordnung eigentumsverträglich umgesetzt werden.

Einhergehend mit den Bemühungen um das Naturschutzgebiet Ahlenmoor sollen die

vorhandenen Angebote im Bereich Touristik und Naherholung im weiteren Verfahrensverlauf

weiter ausgebaut und vernetzt werden, um alternative Einkommensquellen für die ländliche

Bevölkerung zu schaffen.

Page 5: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 5

Bisher sind folgende Planungen hierzu konkretisiert bzw. thematisch angedacht:

- Optimierung der landwirtschaftlich-betriebswirtschaftlichen Verhältnisse mit Blick auf

anstehende Aussiedlungen,

- Sicherung und Entwicklung von Bereichen mit besonderer Bedeutung für den

Naturschutz,

- Sicherung und Entwicklung des Ahlen-Falkenberger-Moores,

- Herstellung von Windschutzanpflanzungen,

- Herstellung von Anlagen für den Artenschutz,

- Vernetzung verschiedener Teilräume,

- Regulierung der Wasserungsabflüsse aus dem südlichen Verfahrensgebiet zur

langfristigen Sicherung der Entwässerung sowie zum Hochwasserschutz,

- Anlage von Wanderwegen und ggf. weiterer flächenbeanspruchender Maßnahmen

der Dorfentwicklung zur landschaftsgebundenen Erholung außerhalb der Ortslage,

- Trennung des landwirtschaftlichen Verkehrs von touristischem Verkehr.

Page 6: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 6

2. Allgemeine Planungsgrundlagen

2.1 Raumbezogene Planungen

2.1.1 Landesraumordnungsprogramm

Weite Teile der Hohen Lieth westlich von Neuenwalde gehören gemäß dem

Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) von 2008 zu einem Vorranggebiet für

Trinkwassergewinnung (ML 2008). Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) werden

differenziertere Aussagen hierzu getroffen.

Für das VG liegen im LROP keine weiteren Darstellungen vor.

2.1.2 Regionales Raumordnungsprogramm

Raumordnerisch gehört das VG zum ländlichen Raum im Landkreis Cuxhaven.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Cuxhaven von 2012

(LANDKREIS CUXHAVEN 2012) ist für das VG folgendes festgesetzt:

- Vorranggebiet für Natura 2000: Bereich im Ahlenmoor;

- Vorranggebiete für Natur und Landschaft: Bereiche des Ahlenmoores und im Dahlemer

Holz;

- Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung, -pflege und -entwicklung: Niederung

südlich des Ahlenmoores im Bereich des Neuenwalder-Ahlener-Randkanals und in der

Neumühlener Aue;

- Vorranggebiet für die Trinkwassergewinnung: das im LROP dargestellte Vorranggebiet

wird konkretisiert, westlich von Neuenwalde ist das VG Bestandteil dieses

Vorranggebietes;

- Vorranggebiet für die Windenergienutzung: Bereich nordwestlich von Neuenwalde

- Standort für besondere Entwicklungsaufgabe Erholung: Neuenwalde

- Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft: weite Teile des VG

- Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung von Sand: Bereich westlich von

Neuenwalde

2.1.3 Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan stellt gutachtlich den Zustand von Natur und Landschaft für das

Gebiet des Landkreises Cuxhaven dar und formuliert die Ansprüche an den Raum aus Sicht des

Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Nach dem Stand der Bearbeitungen erfüllen:

- das nordöstliche VG mit dem Ahlenmoor die fachlichen Kriterien für die Ausweisung als

Biosphärenreservat

- weite Bereiche des östlichen VG die fachlichen Kriterien für die Ausweisung als Naturpark

Page 7: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 7

- drei Bereiche im VG die fachlichen Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet (NSG):

„Ahlenmoor“ (südlicher Teil) (N-2318-01), bei dem es sich um die südliche Erweiterung des

NSG „Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See“ (NSG CUX 007) handelt,

„Naturnaher Laubwald im Dahlemer Holz“ (N-2318-07) und „Im Seekenmoor“ (N-2318-20)

Das VG beinhaltet folgende Gebiete, die nach dem Stand der Bearbeitungen die fachlichen

Voraussetzungen für ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) erfüllen:

- Grünland bei Krempel (L-2218-02)

- Blanken Wiesen (L-2218-03)

- Wallheckengebiete und Grünland bei Neuenwalde (L-2318-01)

- Dahlemer Holz (L-23-18-02).

Im VG sind derzeit keine Gebiete als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.

Neben den formulierten allgemeinen Anforderungen sind für die landwirtschaftlichen

Nutzflächen im VG zu berücksichtigen:

- mit Ausnahme der Wälder und einiger Bereiche bei und westlich „Auf dem Stüh“ sind

Maßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers zu ergreifen.

- west- und südlich der Wiedervernässungsflächen im Ahlenmoor, westlich des Dahlemer Sees

sowie in einem kleinen Bereich im Hymenmoor sind Maßnahmen zur Sicherung bzw.

Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland bzw. mesophilem Grünland zu treffen.

- bei den Niederungsbereichen am Neuenwalder-Ahlener-Randkanal, den Bereichen westlich

des Dahlemer Sees und südlich von Neuenwalde handelt es sich um einen Schwerpunktraum

zur Förderung der Extensivierung von intensiv genutztem Grünland.

Des Weiteren liegt für das gesamte VG eine Baumschutzsatzung der Stadt Langen (STADT

LANGEN 2008) vor.

2.1.4 Bauleitplanung

Die für das VG relevanten Festsetzungen des aktuellen Flächennutzungsplans (FNP), der

Innenbereichssatzung sowie der Bebauungspläne der Stadt Langen sind in der Karte zum

Neugestaltungskonzept wiedergegeben. Die Siedlungsflächen der einzelnen Ortsteile gelten als

Wohnbau- oder Gemischte Bauflächen sowie als Flächen für den Gemeinbedarf (STADT

LANGEN 2010).

Page 8: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 8

2.2 Besonderem Schutz unterliegende Bereiche

Naturschutzgebiet

Im nordöstlichen VG befindet sich im Bereich des Ahlenmoores das Naturschutzgebiet (NSG)

„Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See“ (NSG CUX 007). Weite Bereiche des NSG

liegen auch im nordöstlichen Teil des VG.

Das NSG verfügt im VG über naturnahe Bereiche in mehr oder weniger stark degeneriertem

Zustand sowie weiträumige Wiedervernässungsflächen, die sich nach der Einstellung der

industriellen Abtorfung in den 1990er Jahren entwickelt haben. Einige Grünländer befinden sich

noch in landwirtschaftlicher Nutzung.

Der Schutzzweck dieses NSG ist die Erhaltung, Pflege und naturnahe Entwicklung der

Hochmoorbereiche mit Hochmoor- und Übergangsvegetation, der beiden Flachseen mit deren

Uferstrukturen und den angrenzenden Niedermoorflächen als ungenutzte Bereiche und

Lebensraum für Pflanzen und Tiere insbesondere für in Niedersachsen gefährdeter Arten sowie

extensive Bewirtschaftung der im NSG vorhandenen landwirtschaftlich bzw. forstwirtschaftlich

genutzten Flächen (LANDKREIS CUXHAVEN 2011).

Abb. 1: Räumliche Lage des NSG „Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See“ und des FFH-

Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ im VG

Page 9: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 9

FFH-Gebiet

Das Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei

Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw. 018 in Niedersachsen), welches im Jahre 2000 an die

EU gemeldet und dann 2004 von ihr anerkannt wurde. Innerhalb des VG umfasst dieses FFH-

Gebiet eine über die NSG „Ahlen-Falkenberger Moor“ und „Dahlemer See“ hinausgehende

Fläche sowie das Gebiet um die Seen bei Bederkesa, so dass es über eine Gesamtgröße von

2.877 ha (im Verfahrensgebiet 491 ha) verfügt. Hier wird nur das FFH-Teilgebiet thematisiert,

welches im Ahlenmoor liegt, da das FFH-Teilgebiet um die Seen bei Bederkesa für das

Flurbereinigungsverfahren nicht von Bedeutung ist.

Gesetzlich geschützte Biotope

Zahlreiche im VG vorgefundene Biotope stellen gesetzlich geschützte Biotope gemäß

§ 24 NAGBNatSchG (zu § 30 BNatSchG) dar. Hierzu gehören z. B. die trockenen Eichen-

Mischwälder, naturnahe Gewässer wie der Dahlemer See, die Sümpfe und Röhrichte im

Bereich des Dahlemer Sees und des Ahlenmoores, die Magerrasen, Nasswiesen sowie ein

Großteil der Moorbiotope. Das VG umfasst 29 benachrichtigte gesetzlich geschützte Biotope.

Des Weiteren wurden diverse (potenzielle) gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile

(GLB) gemäß § 22 NAGBNatSchG (zu § 29 BNatSchG) festgestellt. Dazu gehören

Wallhecken (HW),

Ruderal- und halbruderale Gras- und Staudenfluren (UR, UH), Moordegenerations- und

evtl. trockene Pfeifengrasstadien (MPT, MD) als Ödland sowie

mesophiles (GM) und artenarmes, extensives Grünland (GIE), sowie Feldhecken (HF)

und Baumbestände (HB) als sonstige naturnahe Flächen.

2.3 Natürliche Grundlagen

Die Darstellung der natürlichen Grundlagen basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen der

Landschaftsbestandsaufnahme und -bewertung für das VG von 2011 (BIOS 2011) und den

Aussagen des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Cuxhaven einschließlich seiner

Fortschreibung (LANDKREIS CUXHAVEN 2000, 2010).

2.3.1 Naturraum

Das VG gehört zur naturräumlichen Region der Stader Geest (Landkreis Cuxhaven 2000).

Innerhalb der Stader Geest ist das VG den naturräumlichen Landschaftseinheiten Ahlenmoor,

Bederkesaer Geest und Hymenmoor zuzuordnen.

Ahlenmoor

Der nordöstliche Bereich des VG befindet sich in der Landschaftseinheit des Ahlenmoores. Das

Ahlenmoor ist der größte Hochmoorkomplex im Landkreis Cuxhaven. Am Südrand des

Ahlenmoores befinden sich die Moorrandseen Halemer, Dahlemer und Flögelner See. Das

Page 10: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 10

Moor entwässert nach Norden in die Emmelke, nach Süden über den Dahlemer und Flögelner

See in die Lehe.

Das Ahlenmoor wurde erst Anfang des 20. Jh. stärker nutzbar gemacht und verfügte bis Ende

der 1950er Jahre noch über größere natürliche Hochmoorbereiche. Es ist bis heute nur

teilentwässert und bis auf wenige landwirtschaftliche Betriebe sowie die Ortschaft Ahlen-

Falkenberg siedlungsfrei. Der vorwiegend als Grünland kultivierte Hochmoorkern ist an den

West- und Ostseiten noch von unberührter Hochmoorfläche mit Moorheiden, -gebüschen, -

wäldern, -kolken und Schwingrasen umgeben, die allerdings durch eine zunehmende

Verbuschung gefährdet sind, sowie einigen Flächen, die maschinell abgetorft und z. T. bereits

wiedervernässt wurden bzw. werden (Landkreis Cuxhaven 2000).

Bederkesaer Geest

Weite Teile des VG sind der Bederkesaer Geest zuzuordnen, die sich südlich an das Ahlenmoor

anschließt. Durch den Wechsel von sandiger und lehmiger Grundmoränenplatte und die

ungünstigen Abflussverhältnisse haben sich hier häufig staufeuchte bzw. –nasse Böden ent-

wickelt. Der Wechsel von sandigen Grundmoränenkuppen, lehmigen Geestwellen und –platten

sowie Nieder- und Hochmooren in den Niederungen bedingt ein kleinräumiges Land-

schaftsgefüge. Die Bederkesaer Geest stellt sich durch die Vielfalt von Acker, Wald, Grünland,

Moor und Heide sehr abwechslungsreich dar.

Frühzeitliche Spuren menschlichen Daseins sind durch zahlreiche Stein- und Hügelgräber sowie

ältere Siedlungen am Rande der Niederungen zu erkennen. Die angrenzenden Niederungen

werden heute meist als Grünland genutzt (Landkreis Cuxhaven 2000).

Hymenmoor

Der südöstliche Bereich des VG gehört zur naturräumlichen Landschaftseinheit des Hymen-

moores. Es handelt sich um eine nahezu abflusslose Niederung mit ausgedehnten Niedermoor-

und Hochmoorbereichen, die von der angrenzenden Geest durch die Ortschaft Hymendorf

erschlossen wurde. Die Flächen werden fast ausschließlich als Grünland genutzt (Landkreis

Cuxhaven 2000).

2.3.2 Boden

Das Ahlenmoor im nordöstlichen VG und das Hymenmoor im südlichen VG sind durch

Hochmoorböden charakterisiert. Außerhalb der ehemaligen Torfabbauflächen liegen im

Ahlenmoor im VG z. T. noch 2-3m Schwarztorf, der stellenweise von 1-2 m Weistorf überdeckt

ist. Das Hymenmoor verfügt im südlichen VG noch über 1-2 m mächtige Schwarztorf- und

stellenweise 1-2 m mächtige Weistorfschicht (Birkholz et al. 1980). Im Westen und Süden des

Ahlenmoores schließt sich die Niederung mit der Neumühlener Aue und dem Neuenwalder

Verbindungskanal mit Niedermoorböden an (Landkreis Cuxhaven 2000).

Auf der Bederkesaer Geest herrscht im Bereich „Auf dem Stüh“ der Bodentyp Braunerde-

Pseudogley vor. Hier schließen sich in Richtung Süden trockenere Böden wie Gley-Podsol und

Page 11: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 11

Tiefumbruchboden an, nördlich sind es die Bodentypen Podsol, Gley-Podsol und Pseudogley-

Podsol.

Nordwestlich von Neuenwalde wird die Pseudogley-Braunerde von Plaggenesch überdeckt.

Hieran schließen sich Braunerde-Podsol, Pseudogley-Podsol an. Der Plaggenesch gehört

landesweit zu seltenen Bodentypen. Zudem handelt es sich hierbei um einen Boden mit

kulturhistorischer Bedeutung.

In einem kleinräumigen Bereich im südwestlichen VG kommen Gleyböden vor, die von

Niedermoor überdeckt wurden (Landkreis Cuxhaven 2000).

Das Hymenmoor, das Ahlenmoor sowie die angrenzenden Niederungsbereiche verfügen über

Boden mit herausragend feuchten Standorteigenschaften. Die Böden der Bederkesaer Geest

weisen im westlichen VG sowie im Bereich „Auf dem Stüh“ hingegen herausragend trockene

Standorteigenschaften auf.

Viele Bereiche der Bederkesaer Geest, insbesondere die exponiert gelegenen Ackerflächen,

unterliegen einer hohen bis sehr hohen Winderosionsgefährdung bzw. –empfindlichkeit, z. T.

aufgrund der Ackernutzung. Die Winderosionsgefährdung ist hier v. a. auf den Anteil des

Feinsandes, den geringen Feuchtegrad und auf den Äckern den geringen Anteil

aggregatbildender organischer Substanz zurückzuführen. Große Ackerschläge ohne randliche

Gehölzstrukturen sowie der Anbau von Mais, der eine späte Bodenbedeckung bedingt,

begünstigen die Gefahr von Winderosion zusätzlich. Diese Böden wurden vom Landesamt für

Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der höchsten Cross Compliance-Stufe für Winderosion

CCwind1 (sehr hohe Gefährdung) zugeordnet.

Die Verdichtungsempfindlichkeit der Mineralböden ist im VG sehr gering.

Das Dahlemer Holz und drei kleinere Wälder im östlichen Umfeld von Neuenwalde, darunter der

Bereich bei Thiebusch, stellen historisch alte Waldstandorte dar. Der Plaggeneschboden

nordwestlich von Neuenwalde ist im LRP als landesweit selten eingestuft worden.

2.3.3 Wasser

Grundwasser

Der mittlere Grundwasserstand des oberflächennahen Grundwassers befindet sich auf der

Bederkesaer Geest mehr als 2m unter der Geländeoberfläche (GOF). In der sich an das

Ahlenmoor anschließenden Niederung mit der Neumühlener Aue liegt das Grundwasser

hingegen nur 4-8dm unter GOF.

Page 12: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 12

Für die Hochmoorbereiche werden im LRP keine Aussagen getroffen. Es kann jedoch davon

ausgegangen werden, dass sich das mooreigene Grundwasser auf den Hochmoorböden auf

den landwirtschaftlich genutzten Flächen nur wenige Dezimeter unter GOF befindet. Auf den

nutzungsfreien Hochmoorreliktflächen im Ahlenmoor bewegt sich das Grundwasser häufig dicht

unter der GOF. Die ehemaligen Torfabbauflächen im Ahlenmoor sind ganzjährig überstaut.

Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist in der Bederkesaer Geest im Bereich

„Auf dem Stüh“ sowie zu einem Großteil im westlichen VG als hoch zu bezeichnen. Während

der überwiegende Teil des übrigen VG mit dem Hymenmoor, dem Ahlenmoor und der

angrenzenden Niederung über ein mittleres Schutzpotenzial verfügt, ist es östlich Neuenwalde

bei „Hohe Luft“ nur als gering zu bezeichnen.

Die Bereiche, die sich an den westlichen Siedlungsrand von Neuenwalde anschließen, sowie

Bereiche bei „Hohe Luft“ sind aufgrund der Ackernutzung sehr stark durch Nitratauswaschung

gefährdet. Viele Gebiete der übrigen Bederkesaer Geest im VG zeigen eine sehr hohe

Nitratauswaschungsempfindlichkeit. Die Hochmoorböden im Ahlenmoor und Hymenmoor

verfügen zudem über eine sehr hohe Phosphatauswaschungsempfindlichkeit.

Oberflächenwasser

Im VG kommen als Stillgewässer der Dahlemer See und das naturferne Abbaugewässer im

südwestlichen VG vor. Außerdem sind die Wiedervernässungsflächen im Ahlenmoor zu nennen.

Als Fließgewässer treten im VG die Neumühlener Aue, der Neuenwalder-Ahlener-Randkanal,

der Neuenwalder Verbindungskanal und die Grabensysteme im Ahlenmoor und im Hymenmoor

auf.

Bei dem Dahlemer See handelt es sich zusammen mit dem Halemer See um einen naturnahen

Moorrandsee. Der Dahlemer See weist größtenteils eine Wassertiefe zwischen 50 und 150 cm

auf. Zuflüsse des Dahlemer Sees sind die Neumühlener Aue, der Neuenwalder-Ahlener-

Randkanal sowie einige Entwässerungsgräben des Ahlenmoors. Durch das Moorwasser ist der

See relativ sauer, die Neumühlener Aue bringt jedoch auch viele Nährstoffe aus dem

Einzugsgebiet in das Stillgewässer.

Bei den Wiedervernässungsflächen im Ahlenmoor handelt es sich um aufgestaute

Flachwasserbereiche. Das Hochmoor befindet sich hier nach der Abtorfung in verschiedenen

Regenerationsstadien. Das Wasser ist relativ sauer und nährstoffarm.

Die Neumühlener Aue verfügt meist über bedingt naturnahe und im Oberlauf über eine

naturferne Gewässerstruktur. Die Fließgeschwindigkeit ist aufgrund des geringen Gefälles sehr

niedrig. Der Trophiegrad ist durch den nährstoffreichen Niedermoorboden und der längeren

Verweildauer im Gewässerabschnitt infolge der geringen Strömung und erhöhter Sedimentation

hoch.

Page 13: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 13

Die Gewässerstruktur des Neuenwalder-Ahlener-Randkanals und des Neuenwalder

Verbindungskanals ist mit Ausnahme eines kurzen Abschnitts kurz vor der Mündung des

Neuenwalder-Ahlener-Randkanals in den Dahlemer See überwiegend verarmt und teilweise

extrem verarmt ausgeprägt. Die Fließgeschwindigkeit ist in beiden Kanälen aufgrund des

geringen Gefälles sehr niedrig.

Wasserschutzgebiet

Die Grenze des Wasserschutzgebietes verläuft in Nord-Süd-Richtung entlang der Debstedter

Chaussee (L 118) und durch den Ort Neuenwalde. Während die Sandkuhle südlich von

Neuenwalde zur Wasserschutzzone III B gehört, ist der Bereich des Wasserschutzgebietes

westlich von Neuenwalde der Schutzzone III A zuzurechnen (Stadt Langen 2010).

Gewässersituation hinsichtlich Hochwasser

Bei Starkregenereignissen und bei großen abzuführenden Wassermengen kommt es in einigen

Bereichen des VG zu ungewollten Überschwemmungen landwirtschaftlicher Flächen sowie

Überflutungen von Straßen und Privatgrundstücken.

2.3.4 Luft/Klima

Die räumliche Nähe des VG zur Nordsee sowie zu den großen Flüssen Weser und Elbe führt zu

einer ausgleichenden Wirkung auf den Temperaturverlauf und einem großen Einfluss des

Windes. Die mittlere Jahrestemperatur liegt bei 8,7°C. Mit mittleren Temperaturen von 0 bis

1,0°C ist der Januar der kälteste Monat, der Juli mit 16,5 bis 17,5°C der wärmste Monat.

Während der Niederschlag im Winter meist nur wenig ergiebig als Sprühregen fällt, treten im

Sommer, insbesondere im Juli und August, häufig ergiebige Regenfälle auf. In den letzten

Jahren fielen verstärkt extreme Niederschläge auch in den Wintermonaten.

2.3.5 Arten und Biotope

Im Verfahrensgebiet lassen sich anhand der naturräumlichen Einheiten Teilräume abgrenzen,

die sich in ihrer Biotoptypenzusammensetzung stark unterscheiden. Bedingt durch die Stand-

ortvoraussetzungen und die menschliche Nutzung haben sich unterschiedliche Biotoptypen

herausgebildet. Während die Bederkesaer Geest durch großflächige Ackerschläge auf

Braunerde- und Podsolböden charakterisiert ist, überwiegt im Ahlen- und im Hymenmoor die

Grünlandnutzung auf Hoch- und Niedermoorböden. Im Bereich der Geest kommen außerdem

die einzigen größeren zusammenhängenden Waldflächen vor. Grünland zeigt hier den

Übergang zu den Niederungen der Neumühlener Aue und des Neuenwalder Verbindungskanals

an. Das Ahlenmoor ist im nördlichen Teil des VG nach der Abtorfung großflächig wiedervernässt

und lässt sich außerdem durch verschiedene Degenerationsstadien charakterisieren, wodurch

Page 14: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 14

sich vielfältige und z. T. naturnahe Lebensräume auf Hochmoorstandorten eingestellt bzw.

gehalten haben.

Als größere zusammenhängende Waldflächen kommen im VG nördlich von Neuenwalde der

Neuenwalder Klosterforst, südlich der Rütherforst und östlich das Dahlemer Holz vor. Sie zeich-

nen sich durch einen hohen Anteil an Nadelforst (WZF, WZK) aus, in den nur kleinflächig

Laubholzinseln (WQT, WX) eingestreut sind. Vor allem im Ahlenmoor kommen noch weitere,

kleine Waldflächen vor. Ein engmaschigeres Netz von Hecken und Baumreihen findet sich

hauptsächlich im östlichen Ortsrandbereich von Neuenwalde sowie zum Teil auch im

Ahlenmoor.

Mehr als ein Drittel des VG wird als Grünland genutzt. Davon haben Artenarmes Grünland und

Gras-Einsaat einen Flächenanteil von ca. 96%. Mesophiles Grünland, Feucht- und

Nassgrünland sind nur noch auf ca. 4% der Fläche anzutreffen. Dies hat zur Folge, dass

typische Wiesenarten wie z. B. Spitzwegerich, Rotklee, Scharfer Hahnenfuß oder Ruchgras

selten geworden sind und das Grünland aufgrund der Bewirtschaftungsintensität stark an Arten

verarmt ist.

Die Ackernutzung überwiegt auf der Geest. Die Äcker sind meist mit Mais oder Getreide bestellt.

Hier sind die großen Ackerschläge im Wesentlichen nur durch die parallel verlaufenden Wege,

die teilweise breite Säume aufweisen, untergliedert. Hecken sind kaum noch vorhanden. Eine

verstärkte Tendenz, auch in den Niederungen Grünlandflächen in Acker umzuwandeln, ist

erkennbar. Im Hymenmoor wurden einige Flächen auch tief umgebrochen und stark melioriert.

Des Weiteren kommen kleinflächig Sümpfe, Röhrichte, Offenbiotope, Magerrasen,

Ruderalfluren sowie ein Hochmoorkomplex im Ahlenmoor vor. Die unterschiedlichen

Landschaftselemente besitzen aufgrund ihrer standörtlichen Gegebenheiten, der jeweiligen

Nutzung und ihrer Naturnähe eine unterschiedliche Bedeutung für Natur und Landschaft. Von

herausragender Bedeutung ist das Ahlenmoor mit seinen nach der Wiedervernässung naturnah

entwickelten Moorlebensgemeinschaften sowie der Dahlemer See als natürliches Stillgewässer

mit naturnahen Uferstrukturen. Die Wertstufen V (von besonderer Bedeutung) und IV (von

besonderer bis allgemeiner Bedeutung) überwiegen in diesem Bereich.

Die Waldflächen im VG sind als Kiefern- und Fichtenforsten überwiegend von allgemeiner

Bedeutung (Wertstufe III). Lediglich die kleinflächig eingestreuten naturnahen Laubwälder

besitzen eine besondere Bedeutung (Wertstufe V).

Bei den Gebüschen und Gehölzbeständen sind v. a. die Gagelgebüsche im Ahlenmoor

(Wertstufe V) und die erhalten gebliebenen Wallhecken (Wertstufe IV) hervorzuheben. Auch die

anderen Gebüsche sowie Hecken und Baumbestände sind mindestens von mittlere Bedeutung

(Wertstufe III).

Page 15: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 15

Der größte Teil der landwirtschaftlichen Nutzflächen ist von geringerer Wertigkeit, da durch die

intensive Nutzung eine Verarmung an Strukturen und Arten erfolgt ist. Nur Bereiche, die noch

kleinräumig mit Hecken strukturiert oder durch nassere Standortbedingungen gekennzeichnet

sind, weisen eine höhere Wertigkeit auf.

Das VG bietet Lebensraum für verschiedene Tierarten. Hierbei ist besonders das NSG Ahlen-

Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See zu nennen, das als landesweit bedeutsamer

Lebensraum für Libellen und Tagfalter bewertet ist. Darunter befinden sich auch zum Teil streng

geschützte Arten. Für Kriechtiere sind vor allem die Moorbereiche im Ahlenmoor und die

Neuenwalder Sandgruben von Bedeutung.

Eine große Bedeutung haben verschiedene Bereiche im VG auch für Brut- und Gastvögel. So

konnten im VG zahlreiche gefährdete Arten der Roten Listen nachgewiesen werden. Neben den

in den Roten Listen aufgeführten Arten, stehen bestimmte Arten nach BNatSchG unter

strengem, bzw. besonderem Schutz. Der Dahlemer-Halemer See stellt zudem einen wichtigen

Lebensraum für verschiedene Fischarten, Lurche und Fischotter da.

2.3.6 Landschaftsbild

Hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit ist der größte Teil des VG von mittlerer Bedeutung.

Dies liegt vor allem an Beeinträchtigungen wie die BAB 27, Windparks, einer

Hochspannungsleitung sowie ein früheres Flurbereinigungsverfahren. Die Umwandlung von

Grünland in Acker hat zudem kulturhistorisch bedeutsame Strukturen im Hymenmoor zerstört

und weist daher eine geringe Bedeutung auf. Im Bereich der Bederkesaer Geest weisen reich

mit Wallhecken strukturiere Bereiche eine hohe Bedeutung auf wohingegen die weiträumigen

Ackerlandschaften nur von geringer Bedeutung sind. Eine sehr hohe Bedeutung hat hingegen

der Dahlemer See und die angrenzenden, naturnahen Vegetationsflächen sowie die

degenerierten und regenerierenden Moor-Lebensgemeinschaften.

2.4 Landwirtschaft

Im geplanten Flurbereinigungsgebiet bewirtschaften insgesamt 52 Betriebe aus den Ortslagen

Neuenwalde (37 Betriebe), Krempel (6 Betriebe), Hymendorf (3 Betriebe), Debstedt (2

Betriebe), Holßel, Sievern, Wanna, Fickmühlen (jeweils 1 Betrieb) landwirtschaftlich genutzte

Fläche. Diese Betriebe werden überwiegend im Haupterwerb (42 Betriebe) bewirtschaftet.

Der Großteil der landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist in der Rinderhaltung tätig, wobei die

meisten Höfe ihren Schwerpunkt auf die Milchwirtschaft gelegt haben (32 Betriebe). Auch

zukünftig wird die Rindviehhaltung die Einkommensgrundlage für die Betriebe in Neuenwalde

sein. Aus diesem Grund dient das Ackerland in erster Linie dem Anbau von Futterpflanzen.

Page 16: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 16

Die 52 Höfe bewirtschaften eine Fläche von ca. 2100 ha. Das Verhältnis von Acker- zu Grünland

beträgt ca. 30:70 in der Gemarkungen Neuenwalde. In der gesamten Region Stadt Lagen

dagegen 45:55. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 64,5 ha landwirtschaftliche Fläche

pro Betrieb. Begrenzt werden die Flächen durch Erschließungsanlagen und unterschiedliche

Nutzungsarten sowie durch die für die Entwässerung unzureichend angelegten Gräben und

Vorfluter, die aus heutiger Sicht zu ungünstigen Agrarstrukturen führen.

Die Landwirte im Planungsraum Neuenwalde werden im besonderen Maß mit

außerlandwirtschaftlichen Nutzungsansprüchen an die Fläche durch verschiedene

Planungsträger konfrontiert. In den letzten Jahrzehnten sind große Bauprojekte wie z.B. der Bau

der BAB 27, die Ausweisung von Windparks und Wohnbauflächen durchgeführt worden.

Darüber hinaus konzentrieren sich in der Gemarkung Neuenwalde naturschutzrechtliche

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die geplante Weiterentwicklung des westlich

angrenzenden Naturschutzgebietes „Ahlen-/Falkenberger Moor“.

Vor dem Hintergrund fehlender betrieblicher Entwicklungsmöglichkeiten in der Ortslage

Neuenwalde und zu erwartender Immissionskonflikte haben mehrere Milchvieh-

Futterbaubetriebe sowie ein Geflügelhaltungsbetrieb im Rahmen von Teilbereichs- und

Komplettaussiedlungen ihre Betriebsstätten in den Außenbereich der Gemarkung Neuenwalde

verlagert, weitere (Teil-) Aussiedlungen werden geplant. Die hieraus resultierenden

Konkurrenzsituationen unter den Betrieben sowie einzelbetrieblich unterschiedliche

Interessenlagen hinsichtlich der Agrarstruktur (innere Verkehrslage) können aktuell und

zukünftig nur durch Flächensortierung/-zusammenlegung sowie Ausbau/Änderung des

Gewässer- und Wegenetzes weitgehend konfliktfrei bewältigt werden.

Page 17: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 17

3. Planungsgrundsätze

3.1 Bodenordnung

Im Verfahrensgebiet befinden sich ca. 2.100 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Der Großteil

dieser Fläche wird als Grünland bewirtschaftet. Die Zusammenlegung der Wirtschaftsflächen

stellt eine zentrale Zielsetzung des Verfahrens dar. In den Ackerbereichen bestehen innerhalb

der Feldblöcke keine Bewirtschaftungshindernisse, sodass Grenzänderungen i. d. R.

unproblematisch umsetzbar sind. In den Grünlandbereichen sind bei der Zusammenlegung in

verschiedenen Gebietsteilen die vorhandenen, durch Beetgräben geprägten Strukturen zu

berücksichtigen. Es wird angestrebt, die vorhandenen Grenzeinrichtungen weitgehend zu

berücksichtigen.

Des Weiteren soll die Erstellung von landschaftsgestaltenden Anlagen durch die Bodenordnung

unterstützt werden.

3.2 Ländliche Straßen und Wege

Durch die Schaffung eines Wirtschaftswegenetzes, was hinsichtlich Tragfähigkeit und

Ausbauzustand den Anforderungen an den heutigen landwirtschaftlichen Verkehr gerecht wird,

in Verbindung mit Maßnahmen der Bodenordnung, soll der landwirtschaftliche Verkehr in der

Ortschaft Neuenwalde merklich verringert werden.

In den Grünlandbereichen entspricht das vorhandene Wirtschaftswegenetz in seiner Dichte

grundsätzlich den heutigen Ansprüchen, so dass eine Ergänzung nicht erforderlich wird.

In der Ackerlage stellt sich das Wegenetz für die heutige Bewirtschaftung der Flächen z.T. als

sehr engmaschig dar. Die Zielsetzung besteht darin, einzelne Wege entbehrlich zu machen

und das verbleibende Wegenetz nach Wirtschaftlichkeitsaspekten soweit möglich zu

verbessern.

Das vorhandene Wegenetz soll durch geeignete Ausbaumaßnahmen an die steigende

Beanspruchung durch den landwirtschaftlichen Verkehr, besonders im Hinblick auf die

vorhandene Tragfähigkeit, der zukünftigen Situation angepasst werden.

Daraus ergeben sich folgende Gestaltungsgrundsätze:

Entwicklung eines abgestuften, an die künftigen Erfordernisse angepassten

Ausbaukonzeptes für das Wegenetz, d.h. vor allem Bündelung des Verkehrs auf

leistungsfähig herzustellenden Haupterschließungswegen.

Wahl der Ausbauweise gem. Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW),

Regelbefestigung der Wege in 3,0 m Fahrbahnbreite, bei Wegen mit einer erheblichen

Bündelung des Verkehrs und entsprechender Vorbreite in 3,5 m Breite,

Die Wegebefestigungen werden für Achslasten bis 11,5 t ausgelegt. Bei den Wegen mit

bituminöser Befestigung gilt dies für häufiges Überfahren und bei Wegen mit Schotter-

befestigung für gelegentliches Überfahren,

Page 18: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 18

Berücksichtigung der Erfordernisse von Fahrbahnverbreiterungen in engen Kurven-

bereichen,

Anschluss von Wegeeinmündungen,

Anlage von Ausweichstellen zur Ermöglichung eines Begegnungsverkehrs,

Gebundene Befestigung für Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereiche,

Der Ausbau findet fast ausschließlich auf vorhandener Trasse unter Einbeziehung und

Nutzung gegebenenfalls vorhandener Befestigungen statt.

Zur Sicherung der nachhaltigen Standfestigkeit ist eine ordnungsgemäße Entwässerung,

ggf. durch die Anlage bzw. Erneuerung von Wegeseitengräben, soweit sie noch nicht

vorhanden sind, zu gewährleisten.

Zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das

Landschaftsbild wird soweit wie möglich auf eine Erhöhung des Versiegelungsgrades

verzichtet.

3.3 Wasserwirtschaft

In den Hanglagen um die Ortslage Neuenwalde treten abschnittsweise Probleme bei der

Oberflächenentwässerung auf. Bei lang anhaltenden oder starken Niederschlagsereignissen

versickert das Oberflächenwasser nicht ausreichend vor Ort, sondern fließt über die

abschüssigen Wege auf die unterhalb liegenden Wohngrundstücke und Straßen des Ortes.

In den Niedermoorflächen findet durch eine starke Entwässerung und Nutzungsintensivierung

eine erhebliche Moorsackung statt. Der Abstand von der Geländeoberkante zum Grundwasser

hat sich infolgedessen stetig verringert. Zudem führt die Bodensackung zunehmend zu

Bodenverdichtungen und daher zu Staunässe. Die vor Jahrzehnten angelegten

Entwässerungsgräben entwässern trotz mehrfachem Ausbau die gesackten Flächen daher nicht

mehr ausreichend.

Die Planung sieht nun u. a. vor, in den Geestbereichen nördlich und westlich von Neuenwalde

durchgängig Wegeseitengräben anzulegen. Darüber hinaus ist die Anlage von

Versickerungsmulden und (Wall-) Hecken vorgesehen. Weiterhin sind die Ausweisung von

Retentionsflächen in der Niederung, die Möglichkeiten einer Verlegung des Neuenwalder-

Ahlener-Randkanals und die Einrichtung von Verrieselungsflächen im Ahlenmoor im weiteren

Planungsverlauf zu prüfen.

Grundsätzliche Zielsetzung der Maßnahmen ist es, so viel Wasser wie möglich schon im

Bereich der Flächen selbst zurückzuhalten und versickern zu lassen, so dass der

Oberflächenabfluss verringert oder zumindest verzögert wird. Diese Maßnahmen dienen auch

der Verbesserung der Grundwasserneubildung.

Page 19: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 19

Einige Problempunkte in der Ortslage könnten im Zusammenhang mit einer möglichen

Dorferneuerung positiv entwickelt werden.

Die Nachhaltigkeit aller Maßnahmen ist nur mit einer späteren regelmäßigen Unterhaltung der

Gräben und Reinigung der Durchlässe zu gewährleisten. Hier sind die Unterhaltungspflichtigen

zu sensibilisieren.

Der Ausbau weiterer wasserwirtschaftlicher Anlagen erfolgt ansonsten lediglich im Rahmen des

Wegebaus, wenn Brücken oder Durchlässe in diesem Zuge zu erneuern sind. Ferner kann sich

im Verlauf der weiteren Planentwicklung die Notwendigkeit punktueller Rückhaltungen von

Oberflächenwasser an Wirtschaftswegen ergeben.

3.4 Bodenschutz und Bodenverbesserungen

Zum Schutz des Bodens wurden ab dem 01.07.2010 die Cross-Compliance-Vorschriften

angepasst. Alle landwirtschaftlichen Flächen (Feldblöcke) müssen aufgrund der EU-Vorgaben in

Wasser- und Winderosionsgefährdungsklassen (CC-Stufen) eingestuft werden. Die Einstufung

basiert bundesweit einheitlich auf den vorhandenen Regelwerken (DIN 19706 - Winderosion

und DIN 19708 - Wassererosion). Die Kriterien für die Cross-Compliance-Stufen wurden so

gewählt, dass Erosionsschutzmaßnahmen für sehr hoch gefährdete Flächen (Feldblöcke)

vorgeschrieben werden. Nach der geänderten Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung sind

für die Wassererosion zwei CC-Gefährdungsklassen (CCwasser1, CCwasser2) und für die

Winderosion eine CC-Gefährdungsklasse (CCwind1) auszuweisen.

Im Verfahrensgebiet bestehen keine Feldblöcke mit entsprechender Erosionsgefährdung durch

Wasser.

Potenziell winderosionsgefährdet sind in Abhängigkeit von der Nutzung und

Erosionshindernissen vor allem die leichten und trockenen Sandböden der Geestlandschaften

und die ackerbaulich genutzten Moorböden. So unterliegen auch viele Bereiche der

Bederkesaer Geest einer hohen bis sehr hohen Winderosionsgefährdung bzw. –empfindlichkeit,

z. T. aufgrund der Ackernutzung. Die Winderosionsgefährdung ist hier v. a. auf den Anteil des

Feinsandes, den geringen Feuchtegrad und auf den Äckern den geringen Anteil

aggregatbildender organischer Substanz zurückzuführen. Der Anbau von Mais begünstigt durch

die späte Bodenbedeckung die Gefahr von Winderosion zusätzlich. Diese Böden wurden vom

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) der höchsten Cross Compliance-Stufe

für Winderosion CCwind1 (sehr hohe Gefährdung) zugeordnet.

Zur Reduzierung der Erosionsgefährdung sollten in den betroffenen Geestbereichen zum

Schutz des Bodens Feldhecken als Erosionshindernisse angepflanzt werden. Bei der Planung

von Kompensationsmaßnahmen in diesen Bereichen sollen nach Möglichkeit die Belange des

Bodenschutzes durch die Ausweisung von Feldhecken berücksichtigt werden.

Page 20: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 20

Art und Umfang bodenverbessernder Maßnahmen z. B. infolge der Zusammenlegung

landwirtschaftlicher Flächen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren. Die

Entwässerung der Hoch- und Niedermoortorfe wird für die Landwirtschaft weiter aufrecht

erhalten. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt Gehölzbeseitigungen, Bedarfsdrainagen,

Flach- oder Tiefumbruch usw. erforderlich werden können.

3.5 Naturschutz und Landschaftspflege

Im VG sind nach jetzigem Planungsstand Wegebaumaßnahmen auf rd. 16,2 km Länge geplant.

Sie umfassen im Einzelnen:

Ca. 6,3 km Ausbau in Bitumen auf vorhandenen Trassen mit Bitumen und Befestigung

des Seitenraumes;

Ca.9,8 km Ausbau in Decke ohne Bindemittel (DoB) auf vorhandener Trasse, davon ca.

8,5 km auf vorhandenem Befestigten (Bit, Spurbahn, Pflaster);

Ca.100 m Ausbau in Bitumen auf neuer Trasse

Aufhebung der Wegenutzung auf ca. 1,1 km Länge

Ausbau von Kreuzungs-, Anschluss- und Einmündungsbereichen an Wegen und zu

übergeordneten Straßen mit Bitumen und DoB.

Für alle Maßnahmen ist die Eingriffsregelung gem. §§ 13-17 BNatSchG nach der „Leitlinie

Naturschutz und Landschaftspflege im Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz“

anzuwenden. Nach einer ersten Einschätzung der entstehenden Beeinträchtigungen sind vor

allem die Schutzgüter Boden, Arten und Lebensgemeinschaften sowie in geringerem Maße das

Landschaftsbild betroffen. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind nach

derzeitigem Planungsstand nicht in erheblichem Umfang zu erwarten. Vielmehr würden vor

allem die Maßnahmen zu einer naturnahen Gestaltung eines Teils des Neuenwalder

Verbindungskanals und bei einer Verlegung der Entwässerung des Hymenmoores über das

Dahlemer Holz die Verrieselung im Wald zu einer Steigerung der Grundwasserneubildungsrate

und einer Verbesserung der Wasserqualität führen.

Für das Schutzgut Boden entstehen nachhaltige Beeinträchtigungen einerseits durch

Versiegelung, wodurch die Bodenfunktionen (Wasserspeicherfähigkeit, Sorptionsvermögen,

natürliche Fruchtbarkeit, Lebensraum) vollständig verloren gehen und andererseits durch

Bodeninanspruchnahme für Befestigung, was mit einem Teilverlust der Bodenfunktionen

verbunden ist. Betroffen sind in diesem Verfahren die Wegeseitenräume bzw. die derzeit gar

nicht oder nur mit Spurplatten befestigten Wege.

Page 21: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 21

Das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften wird durch den Verlust von Biotoptypen durch

Überbauung beeinträchtigt. Für die Fauna bedeutet dies einen Verlust von Habitatstrukturen

bzw. einen kompletten Lebensraumverlust. Im Wegeseitenraum sind vor allem Biotoptypen

mittlerer Wertigkeit wie Säume mit halbruderalen Gras- und Staudenfluren und kleinflächig

artenarme Sandmagerrasen betroffen, teilweise aber auch Hecken unterschiedlicher

Ausprägung.

Durch den Verlust von Gehölzstrukturen und/oder wegebegleitender Saumstrukturen sind

insbesondere Vögel aber auch Artengruppen wie Fledermäuse, Heuschrecken und Falter

betroffen. Hier ist im weiteren Verfahren eine artenschutzrechtliche Prüfung vorzunehmen.

Die detaillierte Ermittlung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie die Planung

erforderlicher Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Beeinträchtigungen erfolgt

im Rahmen der Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG.

Im Zuge der sanften Agrarwende in Niedersachsen wird das Instrument Flurbereinigung ab

2014 nach der Koalitionsvereinbarung im Sinne der neuen agrar- und umweltpolitischen Ziele

sowie einer nachhaltigen Regionalentwicklung eingesetzt. Insofern besteht der Anspruch, die

im Verfahrensgebiet möglichen ökologischen Gestaltungsmaßnahmen möglichst vollständig zu

identifizieren. Realisierbar sind dabei verschiedene Maßnahmen aus den Bereichen

Moorschutz, Biotopverbund, Bodenschutz, Artenschutz und Klimaschutz. Ferner sind

Kompensationsmaßnahmen der Straßenbauverwaltung im Zuge der geplanten A 20 im

Projektgebiet geplant.

3.6 Erholung, Tourismus

Ein touristisches Ziel im VG ist der Dahlemer See. Durch die Wegebaumaßnahmen soll

versucht werden, den landwirtschaftlichen Verkehr vom touristischen Verkehr zu trennen. Die

Anbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr von der L 119 in den nördlich gelegenen

Moorbereich soll über den Weg „Am Bornmoor“ realisiert werden, während der „Bentweg“ die

Touristen zum See leiten soll.

Die Gemeinde Neuenwalde hat erste Gespräche geführt, um in das Dorferneuerungsprogramm

des Landes Niedersachsen aufgenommen zu werden. Im Rahmen einer möglichen

Dorferneuerung könnten auch Strukturmaßnahmen und Anlagen zur Naherholung außerhalb

der Ortslagen zur Unsetzung kommen. Im Zuge der Bodenordnung und ggf. über eine

Förderung zur Erhaltung und Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft könnten einzelne

in der Feldlage gelegene Maßnahmen unterstützt bzw. realisiert werden.

Page 22: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 22

4. Einzelheiten zum Planungskonzept

4.1 Allgemeine Angaben

In der Karte zu den Neugestaltungsgrundsätzen sind die Maßnahmen dargestellt, die nach dem

derzeitigen Planungsstand im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens umgesetzt werden

könnten. Die geplanten Maßnahmen wurden nur insoweit mit Entwurfsnummern (E.Nr.)

versehen, wie es zum textlichen Verständnis erforderlich ist.

4.2 Ländliche Straßen und Wege

Die geplanten Wegebaumaßnahmen sind zur Anpassung des Wegenetzes an die gestiegenen

Achslasten und an die Breite moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge mit einer ausreichenden

Erhöhung der Tragfähigkeit erforderlich, da die vorhandenen Befestigungen mit dem

anstehenden Unterbau keine ausreichende Tragfähigkeit bieten. Die Wege dienen in erster

Linie der ausreichenden Erschließung der landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Die Planung beinhaltet zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Einzelheiten, wie z. B. Fahrbahn-

verbreiterungen in engen Kurvenbereichen, die Anlage von Ausweichstellen zur Erleichterung

des Begegnungsverkehrs und die nötigen Vorkehrungen bei Störungen der Ober-

flächenentwässerung an Wegen sowie die erforderlichen Erneuerungen von Querdurchlässen.

Die Einmündungen in klassifizierte Straßen sollen auf der Grundlage der Regelzeichnung (siehe

Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen S. 11) ausgeführt werden, soweit nicht bestehende

Gossen, Hochborde u. ä. einen speziellen Anschluss erfordern.

Die geplanten Wegebaumaßnahmen sind hinsichtlich ihrer Lage, Ausbaulänge und

Ausbauweise im Einzelnen in der beigefügten Karte zu den NGG sowie im Verzeichnis der

Anlagen und Festsetzungen (VdAF) dargestellt.

E.Nr. 100

Bei dem „Der Nordackers Weg“ handelt es sich um einen, von der L 118 abgehenden

Haupterschließungsweg, der den nordwestlichen Moorbereich von Neuenwalde zugänglich

macht und weiter über die BAB 27 Richtung Holßel verläuft. Die geplante Ausbaulänge beträgt

ca. 990 m.

Zusätzlich zum Anschluss an die L 118 wird, aufgrund eines Aussiedlungsstandortes, der

Abschnitt 100.30 in schwerer bituminöser Befestigung (3,0 m Breite) geplant um Schäden an

den Fahrbahnkanten und im Seitenraum zu vermeiden.

Die im Abschnitt E.Nr. 100.20 des Weges vorhandene Spurbahn aus Betonsteinpflaster ist stark

abgängig. Der Abschnitt wird jedoch für den landwirtschaftlichen Verkehr als Querung der L 118

benötigt und soll daher in leichter Befestigung (DoB) mit 3,0 m Breite ausgebaut werden.

Page 23: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 23

E.Nr. 101

Der „Theesberger Weg“ führt von der Ortslage auf den Weg E.Nr. 100 und erschließt neben

dem Aussiedlungsstandort an der E.Nr. 100.30 auch einen weiteren Aussiedlungsstandort direkt

am Weg. Zusätzlich werden ca. 60 ha Ackerland sowie 20ha Grünland nördlich von

Neuenwalde über diesen Weg erschlossen. Ebenfalls dient der Weg als Zufahrt vom Ort in die

nordwestlich gelegenen Moorbereiche von Neuenwalde. Der Ausbau ist für den Bereich nördlich

der Kapelle geplant. Die Befestigung besteht aus Verbundsteinpflaster. Aufgrund der starken

Frequentierung ist ein Ausbau in schwerer bituminöser Befestigung auf 880 m Länge und 3,0 m

Breite vorgesehen.

E.Nr. 102

Der Weg „Die Mühlentrift“ verläuft parallel zum „Theesberger Weg“ und führt ebenfalls vom Ort

auf den „Nordackers Weg“. Die vorhandene Befestigung besteht aus Verbundsteinpflaster. Die

Ausbaulänge beträgt 850 m und reicht vom Ort bis zu einem Aussiedlungsstandort. Neben der

Aussiedlung werden auch die nördlich von Neuenwalde gelegenen Ackerflächen erschlossen.

Aufgrund der starken Beanspruchung des Weges, u. a. durch die Belieferung der Aussiedlung

ist ein Ausbau in schwerer bituminöser Befestigung in 3,0 m Breite geplant.

E.Nr. 106

Der „Rütherwegs/Siedlungswegs“ erschließt einen geplanten Aussiedlungsstandort sowie die

anliegenden landwirtschaftlichen Flächen von der L 118 aus. Der Ausbau des 150 m langen

Abschnitts beginnt hinter dem Raum der Innenbereichssatzung von Neuenwalde. Die

vorhandene Befestigung besteht aus Verbundsteinpflaster. Sie weist schwere Schäden auf und

soll daher durch eine 3,0 m Breite schwere bituminöse Befestigung ersetzt werden. Die

weiterführenden 910 m sind in leichter Befestigung (DoB) mit 3,0 m Breite vorgesehen.

E.Nr. 107

„Der Sandweg“ ist ein Haupterschließungsweg, der Acker- und Grünlandflächen südlich von

Neuenwalde zugänglich macht. Er führt von der L 118 Richtung Osten. Neben den

landwirtschaftlichen Flächen wird auch ein Aussiedlungsstandort durch diesen Wirtschaftsweg

erschlossen. Im vorderen Bereich an der L 118 ist der Weg auf 280 m unbefestigt. Im weiteren

Verlauf gibt es Abschnitte in Verbundsteinpflaster, Schotter sowie Bereiche in bituminöser

Befestigung. Die vorhandene Befestigung weist starke Schäden durch Versackungen und

Schlaglöcher auf. Aufgrund der hohen Erschließungswirkung und des starken

Verkehrsaufkommens ist der Ausbau in 3,0 m Breite auf einer Länge von 990 m in schwerer

bituminöser Befestigung geplant. Weitere 970 m werden auf Grund der Bodenverhältnisse in 3,0

m Breite mit leichter Befestigung (DoB) geplant.

E.Nr. 113

Der Weg „Am Klosterwall“ verläuft südlich am Dahlemer Holz entlang und ist die

Quererschließung zwischen den Wegen E.Nrn. 114 und „Auf dem Stüh“. Der Weg wird neben

Page 24: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 24

der Erschließung landwirtschaftlicher Fläche dafür genutzt, um den landwirtschaftlichen Verkehr

von der L 119 fernzuhalten. Die vorhandene Befestigung aus Verbundsteinpflaster ist durch

Schlaglöcher, Versackungen sowie Längs- und Querrillen stark beschädigt. Der Ausbau des

östlich des Waldes gelegen Abschnittes von 310 m Länge ist in schwerer bituminöser

Befestigung und die weiteren 1700 m in leichter Befestigung (DoB) geplant, jeweils bei einer

Breite von 3,0 m.

E.Nr. 114

Der Weg „Claus-Immen-Weg“ führt von der L 119, östlich der Ortslage Neuenwalde, ins

südliche Verfahrensgebiet. Er dient als Haupterschließungsweg für die landwirtschaftlichen

Flächen südlich von Neuenwalde. Zudem wird ein geplanter Aussiedlungsstandort über diesen

Weg erschlossen. Die vorhandene Befestigung in Verbundsteinpflaster soll im nördlichen Teil

durch eine schwere bituminöse Befestigung auf einer Länge von 1010 m und einer Wegebreite

von 3,0 m ersetzt werden, um die Belastungen durch den landwirtschaftlichen Verkehr

aufnehmen zu können. Der südliche Teil mit einer Länge von 690 m soll in leichter Befestigung

(DoB) auf 3,0 m Breite ausgebaut werden.

E.Nr. 115

Der Weg „In der Heide“ verläuft nördlich des Gebietes „Hohe Luft“ von der L 119 Richtung

Norden. Er ist ein Haupterschließungsweg für die dort gelegenen landwirtschaftlichen Flächen

sowie den nördlich anschließenden Niederungsbereich. Zudem dient der Weg als zur Zufahrt

eines Aussiedlungsstandortes von der L 119. Die vorhandene Befestigung in

Verbundsteinpflaster ist durch Schlaglöcher und Verdrückungen stark beschädigt. Aufgrund der

hohen Erschließungswirkung und des damit hohen Verkehrsaufkommens ist der Ausbau auf

370 m Länge bei einer Breite von 3,0 m in schwerer bituminöser Befestigung geplant.

E.Nr. 116

Der „Moorlandsweg“ schließt in westlicher Richtung an den Weg „In der Heide“ an und

erschließt einen Aussiedlungsstandort. Er verbindet den Torfweg mit der L 119 und führt den

landwirtschaftlichen Verkehr somit nicht durch die Ortslage. Um den Verkehr durch die Ver- und

Entsorgungsfahrzeuge des Aussiedlungsbetriebes dauerhaft zu gewährleisten, sowie zur

erforderlichen Erschließung der anliegenden Flächen, ist ein Ausbau der beschädigten

Fahrbahn erforderlich. Aus diesem Grund soll die abgängige vorhandene Verbundsteinpflaster-

Befestigung auf einer Länge von 580 m bei einer Wegebreite von 3,0 m, durch eine schwere

bituminöse Befestigung ersetzt werden.

E.Nr. 117

Der „Sprettweg“ schließt im Verlauf an den Weg „In der Heide“ Richtung Norden an und ist

Haupterschließungsweg für die dort gelegenen landwirtschaftlichen Flächen. Die Fahrbahn ist

durch Schlaglöcher und Verdrückungen stark beschädigt und besteht aus Verbundsteinpflaster.

Um die Anbindung der nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen sicherzustellen, ist ein

Page 25: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 25

Ausbau des Weges auf einer Länge von 420 m bei einer Breite von 3,0 m in leichter Befestigung

(DoB) vorgesehen.

E.Nr. 118

Der Weg 118 ist die Weiterführung des „Sprettweges“ Richtung Westen und erschließt einen

großen Grünlandbereich nördlich von Neuenwalde. Die vorhandene Befestigung in Abschnitten

mit Verbundsteinpflaster, Schotter sowie mit Bitumen ausgebessertes Verbundsteinpflaster ist

durch Schlaglöcher und Verdrückungen stark beschädigt. Der Weg soll auf einer Länge von

insgesamt 950 m bei einer Breite von 3,0 m in leichter Befestigung (DoB) in zwei Abschnitten

auf vorhandener Trasse ausgebaut werden.

Zusätzlich ist eine Anbindung des Weges an die L 118 geplant. Die bisher nördlich gelegene

Anbindung an die Landstraße soll im Gegenzug aufgehoben werden (E.Nr. 706). An dieser, im

Kurvenbereich der L 118 gelegenen, unübersichtlichen Stelle, stellte der bisherige

landwirtschaftliche Kreuzungsverkehr einen Gefahrenpunkt dar. Es ist dort bereits zu mehreren

Unfällen mit teils tödlichem Ausgang gekommen.

Zur nachhaltigen, gefahrlosen Erschließung, des westlich der L 118 gelegenen

Niederungsbereiches, wird der Weg E.-Nr. 118 verlängert und über die Ackerfläche neu

trassiert. Diese Anbindung soll durch eine schwere bituminöse Befestigung auf einer

Gesamtlänge von 100 m und mit einer Wegebreite von 3,0 m realisiert werden.

E.Nr. 119

Der „Neumühlener Weg“ erschließt vom Sprettweg aus weiter nördlich gelegene Acker- und

Gründlandflächen. Dieser Bereich zeichnet sich durch besonders kleinstrukturierte Topographie

und Gewässer (Gräben) aus. Dadurch ist ein engmaschiges Straßennetz entstanden. Die

vorhandene Befestigung in Verbundsteinpflaster und Spurbahnen in Betonsteinpflaster ist stark

beschädigt und soll daher auf einer Länge von 660 m bei einer Breite von 3,0 m durch eine

leichte Befestigung (DoB) erneuert werden. Dabei wird nicht der komplette Weg ausgebaut,

sondern nur der Teil, der für die direkte Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen

notwendig ist.

E.Nr. 121

Der „Sprettwiesenweg“ verläuft südlich vom Ahlenmoor auf den „Sprettweg“ zu. Der Weg

erschließt ein größeres Moorlandgebiet direkt und mündet in den „Scharmbrücker Weg“ (E.Nr.

122). Der Nordwestliche Abschnitt dieses Weges befindet sich in einem guten Zustand. Der

Südöstliche Teil in Spurbahnen mit Betonsteinpflaster weist starke Schäden auf und soll daher

durch eine leichte Befestigung (DoB) in 770 m Länge mit einer Breite von 3,0 m ersetzt werden.

E.Nr. 122

Die vorhandene Fahrbahn in Verbundsteinpflaster des „Scharmbrücker Weges“ ist nördlich der

Aue abgängig und durch Verdrückung sowie Schlaglöcher stark beschädigt. In diesem Bereich

Page 26: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 26

soll der Weg durch eine leichte Befestigung (DoB) auf einer Länge von 290 m mit einer Breite

von 3,0 m hergestellt werden.

Südlich der Aue ist ein Teil bereits in DoB erneuert worden und bedarf keiner Verbesserung.

E.Nr. 125

Die E.Nr. 125 ist die Weiterführung des Weges „Am Bornmoor“ Richtung Westen und erschließt

den Grünlandbereich östlich des Dahlemer Holzes. Die vorhandene Befestigung in

Verbundsteinpflaster ist durch tiefe Querrillen und Schlaglöcher stark beschädigt. Um auch

weiterhin die Last durch den landwirtschaftlichen Verkehr tragen zu können ist ein Ausbau in

leichter Befestigung (DoB) auf 610 m Länge und 3,0 m Breite geplant.

E.Nr. 127

Der Weg „Auf dem Stüh“ wird neben der Erschließung der anliegenden Höfe auch zum

Fernhalten des landwirtschaftlichen Verkehrs von der L119 genutzt. Die vorhandene bituminöse

Befestigung ist stark beschädigt. Auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens ist der Ausbau auf

880 m bei einer Breite von 3,0 m in schwerer bituminöser Befestigung geplant.

E.Nr. 128

Der „Bentweg“ verläuft nordöstlich des Dahlemer Holzes und erschließt Grünlandflächen in

diesem Bereich. Der vorhandene Weg besteht teils aus Spurbahnen und ist teils unbefestigt.

Um auch zukünftig den Belastungen durch den landwirtschaftlichen Verkehr gerecht zu werden

ist ein Ausbau in leichter Befestigung (DoB) auf 810 m Länge bei 3,0 m Wegebreite vorgesehen.

Der „Bentweg“ führt ebenfalls die Touristen zum Dahlemer See.

E.Nr. 129

Der „Boomsweg“ liegt westlich von Neuenwalde und dient der Erschließung der dortigen

Flächen sowie zur Entlastung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf der L119. Die vorhandenen

Befestigung mit Pflasterbeton ist stark beschädigt uns soll daher auf einer Länge von 430 m bei

einer Breite von 3,0 m durch eine leichte Befestigung (DoB) erneuert werden.

Aufhebung von Wegen

Die in der Ackerlage entbehrlich werdenden Wege sollen in eine landwirtschaftliche Nutzung

überführt oder für den Naturschutz umgestaltet werden. (s. Abschnitt 4.4).

Page 27: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 27

4.3 Wasserwirtschaftliche Anlagen

Zur Entschärfung der Überflutungsrisiken bei Starkniederschlagsereignissen sind im VG

mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserabführung vorgesehen. Die vorgesehenen

wasserwirtschaftlichen Maßnahmen entsprechen z. T. auch den Aussagen des RROP und des

LRP als übergeordnete Planwerke.

Auf der Geest ist der Ausbau oder die Wiederherstellung der Wegeseitengräben in den

Problembereichen vorgesehen. Der Ausbau soll so erfolgen, dass die Vorfluter in kaskadenartig

untereinander folgende Mulden gekammert werden. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin

oberflächlich abfließendes Wasser länger in den Gräben zurückgehalten werden und in den

Mulden versickern kann.

Des Weiteren soll die Menge des ablaufenden Oberflächenwassers durch die Pflanzung von

Hecken und Wallhecken verringert werden. Darüber hinaus wird die Bodenerosion und

infolgedessen auch der Eintrag von Sedimenten in die angrenzenden Gräben verhindert bzw.

minimiert. Durch die Gehölzstreifen werden zudem ökologisch bedeutungsvolle Lebensräume

für Arten und Lebensgemeinschaften geschaffen, die als gliedernde und belebende Strukturen

auch das Landschaftsbild bereichern.

Um die Entwässerungssituation in der Niederung des Neuenwalder Verbindungskanals zu

verbessern, soll der Zufluss von Süden und Westen verringert und das in der Niederung

anfallende Wasser effektiver abgeführt werden.

Eine langfristige Lösung ist die Möglichkeit der Abkopplung der Entwässerung des Hymenmoors

über den Neuenwalder Verbindungskanal. Stattdessen soll das Wasser in Richtung Nordosten

durch das Dahlemer Holz abfließen und über die Neumühlener Aue in den Dahlemer See

münden. Dabei leitet ein neu angelegter Graben das Oberflächenwasser in Richtung Dahlemer

Holz. Der vorhandene alte Grabenverlauf wird hier wiederhergestellt. Vor dem Dahlemer See

wird eine Verwallung mit Überlauf gebaut, die das Wasser zurück hält. Eine weitere Verwallung

nördlich der Teiche im Bornmoor kann eine Ausweitung der Vernässung nach Norden

verhindern.

Diese Maßnahme muss vor der Umsetzung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen

werden. Auch die Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet sind genau zu überprüfen.

Die Realisierbarkeit wird bei der weiteren Bearbeitung der NGG und der Aufstellung des Planes

nach § 41 FlurbG geprüft und mit den betroffenen Stellen abgesprochen. Diese Maßnahme ist

in der Karte zu den NGG dargestellt.

Einzelheiten der Maßnahme sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Page 28: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 28

Abkopplung der Entwässerung des Hymenmoores & Verrieselung

Flächen-

bedarf

Baulicher Aufwand Effektivität der

Entwässerung

Folgekosten Dauerhaftigkeit Bedeutung für Naturschutz und

Landschaftspflege

23ha Neu-/Ausbau Graben

1,4 km

Vorprofilierung

Abflussgerinne 4 km

Verwallungen 1,2 km

Neubau von 2 Brücken

Erneuerung von 6

Durchlässen

Langfristig deutlich

verbesserte

Entwässerung der

gesamten Niederung

nördl. u. südl.

Bederkesaer Str.

Einzugsgebiet des

Neuenwalder

Verbindungskanals wird

erheblich verkleinert.

Reduzierung der

Grabenunterhaltungs-

u. Schöpfwerkkosten1

langfristig Sehr positiv:

Vermeidung weiterer Mineralisierung von

Torfboden durch Wiedervernässung im Bereich

des Moorbirkenwaldes im Ahlenmoor (positiver

Klima-Effekt)

Begrenzung der Degeneration der

Moorbirkenwälder; Verbesserung der

Standortbedingungen für moortypische

Vegetation

Reduzierung der Nährstoff- und

Pestizideinträge in den oligotrophen Dahlemer

See durch die oberflächige Verrieselung

(Beitrag zu den Erhaltungszielen des FFH-

Gebietes)

Aufgrund der Nährstoffbelastung des

eingeleiteten Rieselwassers aus dem

Entwässerungssystem landwirtschaftlicher

Nutzflächen ist eine Tendenz der Entwicklung

von Hochmoor- zu Niedermoorstandorten nicht

auszuschließen.

1 Verbindung des Halemer/Dahlemer Sees über den Flögelner Randkanal mit der Medem, die nur noch über ein Schöpfwerk in die Nordsee

entwässern kann. Da die im Dahlemer See ankommende Wassermenge durch Verrieselung auf Moorböden reduziert wird, verringert sich die

Wassermenge, die aus der Medem gepumpt werden muss.

Page 29: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 29

4.4 Bodenschützende und verbessernde Anlagen

Maßnahmen zum Schutz des Bodens sollen durch die Pflanzung von Feldhecken umgesetzt

werden (s. Abschnitt 4.5). Weiterhin werden durch die Ausweisung von Retentionsflächen am

Neuenwalder Verbindungskanal und im Hymenmoor sowie die Verrieselungsflächen im Bereich

des Ahlenmoores die Torfe z. T. vernässt und die Torfzehrung und –zersetzung dadurch

reduziert.

Weitere bodenschützende Maßnahmen sind derzeit nicht geplant.

Die Neugestaltungsplanung sieht als bodenverbessernde Maßnahme die Aufhebung von Wirt-

schaftswegen (E.Nrn. 700 – 706) in der Ackerlage mit einer Gesamtlänge von rd. 1.100 m vor.

4.5 Landschaftsgestaltende Anlagen

Die in die Neugestaltungsplanungsplanung aufgenommenen landschaftsgestaltenden Anlagen

wurden entsprechend den naturschutzfachlichen Zielen zur Sicherung und Entwicklung natur-

raum- und standorttypischer Biotoptypen und Landschaftselemente im VG entwickelt. Sie ent-

sprechen z. T. auch den Aussagen des RROP und des LRP als übergeordnete Planwerke. Die

Entwässerung des Hymenmoores über das Dahlemer Holz sowie die Anlage von

Versickerungsmulden und Wegeseitengräben etc. im Geestbereich wurde bereits in Kap. 4.3

erläutert. Zu den weiteren landschaftsgestaltenden Anlagen gehört insbesondere:

Anlage von Baumreihen und Feldhecken, z. T. aufgelockert, sowie Wallhecken in den

Wegeseitenräumen und in der Ackerlage in strukturarmen Geestbereichen als

landschaftsgliedernde, biotopvernetzende und erosionsmindernde Elemente

Die landschaftsgestaltenden Anlagen sind ebenso wie die wasserwirtschaftlichen Anlagen in der

Karte zum Neugestaltungskonzept dargestellt. Im weiteren Planungsverlauf können sich noch

Änderungen an den landschaftsgestaltenden Anlagen ergeben.

Die Maßnahmen Dritter sind mit einer Entwurfsnummer versehen. Sie sind im Einzelnen:

E.Nr. 501 Sicherung und Entwicklung Ahlenmoor

Die Flächen liegen im westlichen Teil des Naturschutzgebietes „Ahlen-Falkenberger Moor,

Halemer/Dahlemer See“. Sie haben eine Größe von ca. 80 ha. Ziel ist es die wertvollen

Restflächen des Hochmoores zu sichern und zu entwickeln.

Die Grünlandbewirtschaftung soll extensiviert werden. Hierdurch sollen die bewirtschafteten

Flächen im Verbund mit den Hochmoorflächen eine naturschutzfachliche Aufwertung erfahrenen

und die von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen hinsichtlich Nährstoffeintrag und

Entwässerung minimiert werden.

Auf den Moorheiden soll teilweise eine Entkusselung stattfinden. Durch die Beseitigung des

Gehölzaufwuchses können moortypische Kraut- und Moosschichten vor der Beschattung

geschützt werden.

Page 30: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 30

Die weg- und grabenbegleitenden Hecken sind wichtige Strukturen. Allerdings sollen keine

durchgängigen Baum-Hecken aufwachsen. Deshalb ist eine Pflege der Heckenstruktur

vorgesehen.

Standortfremde Gehölze sollen abgeholzt werden. Die Flächen sollen sich durch spontan

aufwachsende standortheimische Gehölze allmählich in freier Sukzession zu einem Moor-

Birkenwald neu entwickeln.

Weitere Flächen sollen vernässt und ausgehagert werden.

Träger der Maßnahme ist die Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven.

E.Nr. 502 Kompensationsflächenpool Ahlenmoor

Die Flächen grenzen an den Rand des Naturschutzgebietes und haben eine Größe von ca. 20

ha. Die Flächen werden durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und

Verkehr (NLStBV) im Rahmen der naturschutzrechtlichen Kompensationsplanung zum 4.

Planungsabschnitt der A20 beplant. Es handelt sich daher nicht um einen

Komensationsflächenpool, sondern um A20-Kompensationsflächen. Um eine einheitliche

Sprachregelung beizubehalten wird die Maßnahme aber weiterhin so benannt.

Der Bereich eignet sich für eine Grünlandextensivierung.

Träger der Maßnahme ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

E.Nr. 503 Windschutz-Hecken im Ackerbereich

Im Ackerbereich westlich der Ortslage von Neuenwalde sollen Gehölzstreifen auf einer

Gesamtlänge von ca. 1860 m neu angelegt werde. Die Gehölzpflanzung wird 3-reihig aus

heimischen, standortgerechten Sträuchern durchgeführt und hat eine Breite von 7 m. Der

Pflanzabstand beträgt 1,0 m.

Die Heckenanpflanzung ist notwendig, da im Ackerbereich nur wenige Strukturen vorhanden

sind. Diese Gehölzstreifen erfüllen mehrere Funktionen. Schwerpunktmäßig soll ein Schutz der

leichten Ackerböden vor Winderosion geschaffen werden. Insbesondere im Bereich der A 20

wird bei Ostwind Sand auf die Fahrbahnen geweht. Dieser Gefahrenpunkt soll gemindert

werden. Die Gehölzstreifen dienen jedoch auch dazu, einen Biotopverbund herzustellen. Des

Weiteren stellen sie Schutz- und Lebensräume für das Rebhuhn dar.

Die Stadt Langen ist Träger der Maßnahme.

E.Nr. 504 Saumbiotope im Ackerbereich

Im westlichen Teil des Verfahrensgebietes ist im Ackerbereich die Ausweisung von

Saumbiotopen geplant. Insgesamt ist eine Länge von ca. 2.460 m mit einer Breite von 5 m

vorgesehen. Die Biotope dienen im Wesentlichen dem Artenschutz.

Angelegt werden sie auf bisher ungenutzten Saumstreifen und an Grabenrändern entlang der

Wege. Die Unterhaltung und Pflege soll extensiv erfolgen, an der Feldraine eine Mahd alle 2-3

Jahre und an den Grabenrändern eine einseitige, jährlich wechselnde Mahd.

Eigentum und Unterhaltung werden von der Stadt Langen übernommen.

Page 31: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 31

E.Nr. 505 Obstwiese und Wallhecken

Südlich der Ortslage von Neuenwalde soll eine Obstwiese mir extensiver Pflege neu angelegt

werden. Geplant ist eine Fläche von ca. 1 ha. Neben der Obstwiese sollen auch vorhandene

Reste von Wallhecken erhalten und ergänzt werden. Diese Biotopstrukturen sind wertvoll für

den Grünspecht. Daher sollen wertvolle Alt-/Höhlenbäume auf Wallhecken gesichert werden.

Auf den Wallhecken sollen Einzelbäume neu angepflanzt werden. Totholz (Einzelbäume und

Subben) wird erhalten bzw. gefördert. Magerrasen und nährstoffarme Wallhecken-Säume

werden ebenfalls erhalten und entwickelt.

In der Karte ist ein Suchbereich für die Maßnahme dargestellt. Die flächenscharfe Abgrenzung

erfolgt mit der Aufstellung des Plans nach § 41 FlurbG.

Träger der Maßnahme ist die Jägerschaft.

E.Nr. 506 Moorwaldumwandlung Steertmoor

Die Flächen liegen im südwestlichen Teil des Naturschutzgebietes „Ahlen-Falkenberger Moor,

Halemer/Dahlemer See“. Sie haben eine Größe von ca. 8 ha. Ziel ist eine standortgerechte

Waldumwandlung und eine Vernässung von Flächen.

Standortfremde Gehölze wie die vorhandenen Fichtenpflanzungen sollen abgeholzt werden. Die

Flächen sollen sich durch spontan aufwachsende standortheimische Gehölze allmählich in freier

Sukzession zu einem Eichen-Birkenwald neu entwickeln.

Der Birken- und Zitterpappel-Pionierwald soll durch Vernässung in einen Erlen- u. Birken-Erlen-

Buchenwald entwickelt werden. Durch die Vernässung werden die Arten mit geringer

Nässetoleranz absterben und den Raum für die Entwicklung der Bruchwaldarten in freier

Sukzession freigeben.

Die Entwässerung im Übergang zwischen Mineralboden und Moor soll rückgängig gemacht

werden. Die Nutzung als Grünland soll aufgegeben werden, die Grüppen angestaut oder verfüllt

und damit eine Sukzession zum Sumpf im Niedermoor und auf Sandboden zu einer mageren

Hochstaudenflur eingeleitet werden.

Die Trägerschaft für diese Maßnahme übernimmt die Naturschutzstiftung des Landkreises

Cuxhaven.

4.6 Erholung, Tourismus

Im Randbereich des Dahlemer Sees befindet sich ein Aussichtsturm, der durch den

eingesetzten sanften Tourismus aufgesucht wird. Durch die Wegebaumaßnahmen in diesem

Bereich soll eine Trennung des landwirtschaftlichen- und des touristischen Verkehrs ermöglicht

werden. Im Verlauf der Planung sind diesbezüglich weitere Abstimmungen zwischen der

unteren Naturschutzbehörde und der Gemeinde notwendig.

Aus der angestrebten Dorferneuerungsplanung Neuenwalde können sich möglicherweise

Maßnahmen ergeben, deren Umsetzung im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen

kann.

Page 32: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 32

5. Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt

Für den Ausbau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen in der Flurbereinigung ist

nach § 6 des Niedersächsischen Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (NUVPG) in der

Fassung vom 30.04.2007 (Nds. GVBl. S. 179) zuletzt geändert durch das Gesetz vom

19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 122) mit einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 5

NUVPG festzustellen, ob für das Vorhaben - Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen

Anlagen im Sinne des FlurbG – eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die

Entscheidung trifft die obere Flurbereinigungsbehörde im Rahmen der Aufstellung der

Neugestaltungsgrundsätze anhand der relevanten Kriterien der Anlage 2 des NUVPG, die in der

nachfolgenden Tabelle für das Flurbereinigungsverfahren Neuenwalde dargestellt werden.

Page 33: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 33

UVP-Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 5 NUVGP

5.1 Merkmale des Vorhabens Überschlägige Angaben zu den Kriterien

Die Merkmale des Vorhabens sind insbesondere

hinsichtlich folgender Kriterien überschlägig zu

beschreiben:

Hinsichtlich Bauphase, Betriebsphase und nach Nutzungsaufgabe, Abbau

5.1.1 Größe des Vorhabens

Welche Flächen werden vom Vorhaben benötigt

(einschließlich aller Nebeneinrichtungen)?

Wird ein Prüfwert für Größe oder Leistung gem. Anlagen 1

zum UVPG/NUVPG für das Projekt überschritten?

Ggf. Angaben zur Anzahl und zum Ausmaß von

Bauwerken, zu Kapazitäten, Produktionsmengen,

Stoffdurchsatz und gleichartige Angaben zu sonstigen

Größen- und Leistungsmerkmalen.

Größe des Verfahrensgebietes: ca. 3.200ha.

Nach dem derzeitigen Planungsstand sollen im Verfahrensgebiet auf ca. 16,2 km Länge

Wegebaumaßnahmen durchgeführt und auf ca. 1,1 km die Wegenutzung aufgehoben werden.

Der Ausbau erfolgt in den meisten Fällen durch eine Erhöhung des Versiegelungsgrades und

eine Verbreiterung der Fahrbahnstrecke. Die neue Flächeninanspruchnahme resultiert aus der

erforderlichen erhöhten Seitenraumbefestigung und der Neutrassierung.

Landschaftsgestaltende Anlagen sind vorwiegend im Wegeseitenraum und in der Ackerlage

geplant (ca. 4,1 ha). Südlich der Ortslage erfolgt die Anlage einer Obstwiese (ca. 1,0 ha). Die

wasserwirtschaftlichen Anlagen umfassen insbesondere die Verlegung von Fließgewässern und

die Ausweisung von Retentions- und Verrieselungsflächen (ca. 23 ha). Genaue Angaben über

Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen gem. §§ 13-17 BNatSchG können noch nicht

gemacht werden. Die konkrete Planung und Festlegung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen

der Aufstellung des Planes nach § 41 FlurbG nach Durchführung der Eingriffsregelung gemäß

§§ 13-17 BNatSchG, die eine detaillierte Ermittlung der Beeinträchtigungen von Natur und

Landschaft sowie die Planung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von

Beeinträchtigungen umfasst.

Page 34: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 34

5.1.2

Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur

und Landschaft

Wasser: Art eines Gewässerausbaus, Flächen-,

Volumen- oder Qualitätsveränderung, Einleitungen,

Entnahmen von Grund- oder Oberflächenwasser;

Boden: Umfang einer Inanspruchnahme durch

Flächenentzug, Versiegelung, Verdichtung,

Nutzungsänderung, Bodenabtrag / -auftrag,

Entwässerung, Eintrag von Schadstoffen;

Natur und Landschaft: Angaben zur Nutzung und

Gestaltung von Flora, Fauna, Biotopen und des

Landschaftsbildes durch das Vorhaben.

Durch den geplanten Wegeausbau und die Aufhebung von Wegen sind Auswirkungen auf

Boden, Natur (Pflanzen- und Tierwelt) und Landschaft zu erwarten (Bodenversiegelung, Verlust

und/oder Beeinträchtigung von Biotopen, Beeinträchtigung von Landschaftselementen). Die

Bodeninanspruchnahme für die Wegebaumaßnahmen beträgt nach einer überschlägigen

Ermittlung ca. 26.000m². Weiterhin sind in Wegeabschnitten, die beidseitig mit Gehölzstrukturen

bestanden sind, Beeinträchtigungen der Gehölze zu erwarten.

Die landschaftsgestaltenden und wasserwirtschaftlichen Anlagen umfassen:

die Anlage von Baumreihen, Feld- und Wallhecken (auch aufgelockert) im Wegeseitenraum und

in der Ackerlage, Länge ca. 4,4 km,

Anlage ruderaler Säume entlang vorhandener Wege, Länge ca. 2,5 km,

Gestaltung von Wegeseitengräben, Anlage von Versickerungsmulden, ca. 1,2 km

Abkopplung des Entwässerungssystems des Hymenmoores und Verrieselung, Entwässerung

über das Dahlemer Holz, Flächenbedarf insg. ca. 23ha

5.1.3 Abfallerzeugung

Welche Abfälle und Abwässer werden voraussichtlich

anfallen?

Klassifikation der Abfälle gemäß WHG, KrW-/AbfG

(überwachungsbedürftig, wassergefährdend etc.)

hinsichtlich Art und Umfang,

Art der geplanten Entsorgung.

keine

5.1.4 Umweltverschmutzung, Belästigungen

Page 35: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 35

Welche Stoffe werden voraussichtlich in Luft, Wasser und

Boden emittiert?

Abschätzung der voraussichtlich in Luft, Wasser und

Boden emittierten Stoffe,

Ist mit dem Vorhaben möglicherweise eine deutlich

wahrnehm- bzw. messbare Belastung der Umgebung

durch Stoffeinträge in Boden und Wasser, (Ab)Wärme,

Erschütterungen, Geräusche, ionisierende Strahlungen,

Elektromagnetische Felder, Lichteinwirkungen, Gerüche,

verbunden?

Sind Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen von

Mensch oder Tier möglich? (Art und Weise, Umfang ?)

Welche der in Nr. 4.6.1.1 der TA Luft aufgeführten Stoffe

werden voraussichtlich in welchem Umfang emittiert?

keine

5.1.5 Unfallrisiko

Erfordert das Vorhaben das Lagern, den Umgang, die

Nutzung oder die Produktion von gefährlichen Stoffen i. S.

des ChemG bzw. der GefStoffV, wassergefährdenden

Stoffen i. S. des WHG, Gefahrgütern i. S. des Gesetzes

über die Beförderung gefährlicher Güter oder radioaktiven

Stoffen?

Unfall- /Störfallrisiken, z.B. bei der Lagerung,

Handhabung, Beförderung von explosiven, giftigen,

radioaktiven, krebserregenden, erbgutverändernden

Stoffen (in welchem Umfang jeweils)?

kein erhöhtes oder besonderes Unfallrisiko

5.2 Standort des Vorhabens Betroffenheit

Page 36: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 36

Die Empfindlichkeit eines Gebiets, das durch ein Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich folgender Nutzungs- und

Schutzkriterien zu beurteilen. In die Betrachtung der Empfindlichkeit des möglicherweise beeinträchtigten Gebietes sind die jeweils relevanten

Vorbelastungen im Sinne einer Status-quo-Betrachtung ebenso mit einzubeziehen wie mögliche kumulative Wirkungen und mögliche Wechselwirkungen mit

anderen Vorhaben, zumindest insoweit sie offensichtlich sind.

5.2.1 Nutzungskriterien

Bestehende Nutzung des Gebietes, insbesondere der

Flächen für (Wohn-) Siedlungen und Erholung,

für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen,

Verkehr, Ver- oder Entsorgung oder sonstige

wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung;

Sind in der Umgebung andere Anlagen mit Auswirkungen

auf den Standort des Vorhabens bekannt?

Welche diesbezüglichen oder sonstigen Vorbelastungen

sind bekannt oder zu besorgen?

Sind kumulative Wirkungen möglich (Art und Intensität)?

Das VG wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Bederkesaer Geest ist durch

großflächige Ackerschläge auf Braunerde- und Podsolböden charakterisiert. Hier stocken die

einzigen größeren zusammenhängenden Waldflächen. Auf den Hoch- und Niedermoorböden

des Ahlen- und Hymenmoores überwiegt die Grünlandnutzung. Im Ahlenmoor im nordöstlichen

VG befindet sich der Dahlemer See, großräumige Wiedervernässungsflächen und

verschiedenen Moor-Degenerationsstadien.

Im westlichen VG liegt mittig die Ortschaft Neuenwalde. Weiterhin sind die Siedlungen „Hohe

Luft“, „Auf dem Stüh“ und „Neumühlen“ zu nennen.

Im westlichen Bereich des VG verläuft in Nord-Süd-Richtung die BAB 27 als Verbindung

zwischen Bremen, Bremerhaven und Cuxhaven. Ferner queren die Landesstraßen L 119

(Bederkesaer Straße) sowie die L 118 das Gebiet.

Des Weiteren ist für einen Teilbereich im südöstlichen VG die Verlagerung von Offshore-

Testanlagen geplant.

5.2.2 Qualitätskriterien

Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von

Wasser, Boden, Natur (Tiere und Pflanzen) und

Landschaft (Landschaftsbild, Landschaftsraum),

Leistungsfähigkeit der natürlichen Bodenfunktionen und

der Archivfunktion des Bodens

Empfindlichkeit gegenüber Bodenerosion;

Boden

Die Böden im VG sind zum Großteil überprägt bis stark anthropogen verändert. Zu den bedingt

naturnahen Böden gehören einige bisher ungenutzte bzw. nur leicht entwässerte Bereiche

südlich der Wiedervernässungsflächen im Ahlenmoor, die historisch alten Waldstandorte des

Dahlemer Holzes und drei kleinere Wälder östlich von Neuenwalde. Ahlen- und Hymenmoor

sind durch Hochmoorböden, die Niederung durch Niedermoorböden charakterisiert. Auf der

Bederkesaer Geest herrschen die Bodentypen Braunerde-Pseudogley und Pseudogley-

Page 37: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 37

Stoffliche Belastung der Böden;

Wasserbeschaffenheit: Gewässergüte, Stoffhaushalt,

hygienischer Zustand und planktische Biozönose,

Situation von Hydraulik/Hydrologie, Morphologie und

Beschaffenheit der Gewässersedimente

Grundwasserbeschaffenheit (Qualität),- Geologie/-

Hydrologie

Luftqualität, z.B. Kurgebiete

Braunerde, randlich häufig Podsol vor. Nordwestlich von Neuenwalde wird die Pseudogley-

Braunerde von Plaggenesch überdeckt.

Die Moorböden verfügen über eine besondere Archivfunktion. Die Böden im VG sind aufgrund

ihrer herausragend trockenen bzw. feuchten Standorteigenschaften zu einem Großteil als

wichtige Bereiche einzustufen.

Viele Bereiche der Bederkesaer Geest unterliegen einer hohen bis sehr hohen

Winderosionsgefährdung bzw. –empfindlichkeit.

Belastungen resultieren aus dem Sandabtrag bzw. -abbau am Nordrand von Neuenwalde,

westlich und östlich von Rütherforst sowie aus dem Torfabbau im Ahlenmoor. Weitere

Vorbelastungen sind zwei Altablagerungen südöstlich von Neuenwalde, die Bauschutt-Deponie

westlich Rütherforst sowie die Versiegelungen in den Siedlungen und auf Straßen.

Wasser

Grundwasser: Der mittlere Grundwasserstand des oberflächennahen Grundwassers befindet

sich auf der Bederkesaer Geest mehr als 2 m unter der Geländeoberfläche (GOF). In der sich

an das Ahlenmoor anschließenden Niederung mit der Neumühlener Aue liegt das Grundwasser

hingegen nur 4-8dm unter GOF. Die mittlere Grundwasserneubildungs- bzw. Sickerwasserrate

ist in der Niederung im VG am geringsten (je nach Nutzungsart unter 50 mm/a bis 151-200

mm/a.

Das Schutzpotenzial der Grundwasserüberdeckung ist im westlichen VG überwiegend hoch.

Das übrige VG mit Hymenmoor, Ahlenmoor und angrenzenden Niederung verfügt über ein

mittleres Schutzpotenzial. Östlich Neuenwalde bei „Hohe Luft“ ist die Grundwasserüberdeckung

gering.

Mit Ausnahme der Moore ist die Grundwasserneubildungsrate im VG überwiegend sehr hoch

(350mm/a und mehr).

Oberflächenwasser: Die Niederungen werden durch die Neumühlener Aue, den Neuenwalder-

Ahlener-Randkanal und den Neuenwalder Verbindungskanal geprägt. Die Gewässerstruktur ist

Page 38: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 38

anthropogen stark verändert und weitgehend naturfern. Als natürlicher Moorsee verfügt der

Dahlemer See über eine naturnahe Gewässerstruktur.

Luft/Klima

Das Hymenmoor und das Ahlenmoor stellen Bereiche mit mittlerer bis hoher Bedeutung für die

Frischluftentstehung dar. Der Rütherforst und das Dahlemer Holz besitzen hohe bis sehr hohe

Bedeutung für die Frischluftentstehung. Die Niederungsbereiche mit dem Hymenmoor und dem

Ahlenmoor sind zudem für die Kaltluftentstehung von hoher bis sehr hoher Bedeutung.

Arten und Lebensgemeinschaften

Im Bereich der durch großflächige Ackerschläge charakterisierten Geest sowie der intensiv

genutzten Grünlandflächen spielen v. a. die halbruderalen Gras- und Staudenfluren als

nutzungsfreie Reproduktionslebensräume für Wirbellose wie Heuschrecken und Tagfalter

entlang der Wege eine Rolle. Die Moorlebensräume im Ahlenmoor sind für viele Artengruppen

von großer Bedeutung, z. B. für Libellen, Schmetterlinge und Kriechtiere, ebenso die

ungenutzten Saumstrukturen sowie die Graben- und Fließgewässersysteme.

Für Brut- und Gastvögel (Bsp. Kranich) ist v. a. das Ahlenmoor mit den

Wiedervernässungsflächen von sehr großer Bedeutung. Weitere für Brutvögel wichtige Bereiche

stellen das Hymenmoor und die Geestbereiche mit Grünland-, Hecken- und Saumstrukturen

(z.B. Neuntöter, Wachtel, Rebhuhn, Gartenrotschwanz) dar. Für Gastvögel wie z.B. Zwerg- und

Singschwan, Goldregenpfeifer und Kiebitz sind neben dem Ahlenmoor auch die Niederung und

das Hymenmoor von großer Bedeutung.

Landschaftsbild

Für das Landschaftsbild ist insbesondere das Ahlenmoor durch seine Eigenart und Naturnähe

von sehr hoher Bedeutung. Von hoher Bedeutung ist v. a. der mit Wallhecken strukturierte

Bereich der Geest südlich Neuenwalde. Die Niederung der Neumühlener Aue und einige

Bereiche des Hymenmoores sind mit ihren Grünlandflächen und Grabensystemen von mittlerer

Page 39: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 39

Bedeutung. Von geringer Bedeutung sind v. a. die Geestbereiche mit großen Ackerschlägen

und wenigen strukturierenden Landschaftselementen.

5.2.3 Schutzkriterien

Belastbarkeit der Schutzgüter unter besonderer Berücksichtigung der in Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG genannten besonders empfindlichen Gebiete und

von Art und Umfang des ihnen jeweils zugewiesenen Schutzes. Neben den dort genannten Gebieten sind weitere landesrechtlich geschützte Gebiete

entsprechend den UVP-Regelungen der Länder zu berücksichtigen (z.B. Naturdenkmale mit ihrer geschützten Umgebung, geschützte Landschafts-

bestandteile, besonders geschützten Biotope etc.). Soweit solche Konkretisierungen durch das Landesrecht nicht bestehen, können in begründeten

Einzelfällen die Vorgaben des Anhanges III, Nr. 2 der UVP-Richtlinie (z.B. Küstengebiete, Bergregionen und Waldgebiete) herangezogen werden.

5.2.3.1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder

europäische Vogelschutzgebiete

FFH-Gebiet „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw. 018 in

Niedersachsen) im nordöstlichen Verfahrensgebiet

5.2.3.2 Naturschutzgebiete gem. § 23 BNatSchG NSG „Ahlen-Falkenberger Moor, Halemer/Dahlemer See“ (NSG CUX 007) im nordöstlichen

Verfahrensgebiet

5.2.3.3 Nationalparke gem. § 24 BNatSchG keine

5.2.3.4 Biosphärenreservate gem. § 25 BNatSchG keine

5.2.3.5 Landschaftsschutzgebiete gem. § 26 BNatSchG keine

5.2.3.6 Naturdenkmale gem. § 27 BNatSchG keine

5.2.3.7 Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29

BNatSchG / § 22 NAGBNatSchG

Keine benachrichtigten. Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurden jedoch

Ruderal- und halbruderale Gras- und Staudenfluren (UR, UH), Moordegenerations- und evtl.

trockene Pfeifengrasstadien (MPT, MD) als Ödland sowie

mesophiles (GM) und artenarmes, extensives Grünland (GIE), Feldhecken (HF) und

Baumbestände (HB) als sonstige naturnahe Flächen

als geschützte Landschaftsbestandteile kartiert

5.2.3.8 Gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG /

§ 24 NAGBNatSchG

29 nachrichtlich festgestellte gesetzlich geschützte Biotope im nordöstlich VG. Zahlreiche

weitere geschützte Biotope wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung aufgenommen.

Page 40: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 40

Hierzu gehören z. B. die trockenen Eichen-Mischwälder, naturnahe Gewässer wie der Dahlemer

See, die Sümpfe und Röhrichte im Bereich des Dahlemer Sees und des Ahlenmoores, die

Magerrasen, Nasswiesen sowie ein Großteil der Moorbiotope.

5.2.3.9 Wallhecken gem. § 29 BNatSchG / § 22 NAGBNatSchG insbesondere im Geestbereich südlich von Neuenwalde, Länge insgesamt ca. 13,8 km

5.2.3.10 Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete,

Überschwemmungsgebiete gem. den § 19, 32 WHG

etc.

Wasserschutzgebiet mit Wasserschutzzone III B und Schutzzone III A

5.2.3.11 Gebiet, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften

festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits

überschritten sind

keine

5.2.3.12 Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte insbesondere

zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten

Räumen im Sinne des § 2 (2) Nr. 2 und 5 ROG

keine

5.2.3.13 Baudenkmale und Bodendenkmale gem. § 4 NDschG,

Grabungsschutzgebiete

Kloster Neuenwalde, Fundorte archäologischer Boden- und Baudenkmäler sind im VG

vorhanden, von den Maßnahmen aber nicht betroffen

5.3 Merkmale der erheblichen Auswirkungen

5.3.1 Überschlägige Beschreibung der möglichen

nachteiligen Umweltauswirkungen (auf der Grundlage

der Merkmale des Verfahrens und des Standortes)

Durch die Wegebaumaßnahmen sind nachteilige Umweltauswirkungen auf Boden

(Bodenversiegelung), Arten (bei Verlust von Gehölzen auch Vögel und Fledermäuse) und

Biotope (Beseitigung von Biotoptypen, Vegetation) sowie das Landschaftsbild (Verlust von

Landschaftsstrukturelementen) zu erwarten. Durch die Wegebaumaßnahme E.Nr. 122.10 sind

mögliche nachteilige Umweltauswirkungen lediglich durch temporäre Beunruhigungen auf das

direkt angrenzende FFH-Gebiet zu erwarten. Eine Gefährdung der wertbestimmenden

Lebensraumtypen und Arten des FFH–Gebietes ist daraus nicht abzuleiten.

Die Auswirkungen der Maßnahme „Abkoppelung des Entwässerungssystems“ müssen einer

Page 41: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 41

FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Im Rahmen der Eingriffsregelung gem. § 13-17 BNatSchG sind Maßnahmen zur Kompensation

dieser Beeinträchtigungen festzulegen. Nach derzeitiger Einschätzung sind die zu erwartenden

erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter durch entsprechende Maßnahmen

ausgleichbar.

Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser und Klima/Luft sind nicht zu

erwarten.

5.3.2 Beurteilung der Erheblichkeit der Auswirkungen auf

die Umwelt unter Verwendung der Kriterien Ausmaß,

grenzüberschreitender Charakter, Schwere und

Komplexität, Dauer, Häufigkeit, Reversiblität und

Wahrscheinlichkeit

Nach Umsetzung der geplanten Wegebaumaßnahmen sowie der erforderlichen

Kompensationsmaßnahmen gemäß § 15 BNatSchG und der landschaftsgestaltenden Anlagen

der wasserwirtschaftlichen Maßnahmen gemäß des Neugestaltungskonzepts ist mit nachteiligen

Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nicht zu rechnen.

Die Umsetzung der Maßnahme „Abkoppelung des Entwässerungssystems“ ist abhängig von

den Ergebnissen der FFH-Verträglichkeitsprüfung und kann nur durchgeführt werden wenn die

Auswirkungen mit den Entwicklungszielen des FFH-Gebietes vereinbar sind bzw. das Erreichen

dieser Ziele unterstützten.

Page 42: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 42

Literatur- und Gesetzesverzeichnis

BIOS (2008a): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu

Heuschreckenvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum

von 1997 – 2007. – unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008b): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Libellenvorkommen

und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von 1997 – 2007. –

unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008c): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Tagfaltervorkommen

und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von 1997 – 2007. –

unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008d): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von

Kriechtieren und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von 1997 –

2007. – unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008e): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von

Lurchen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von 1997 – 2007. –

unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008f): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen von

Fischen und Rundmäulern und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum

von 1997 – 2007. – unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2008g): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Vorkommen des

Fischotters und dessen Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum von 1997 –

2007. – unveröff. Gutachten im Auftrag des Landkreises Cuxhaven.

BIOS (2010a): Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahren - Verlagerung von

Offshore-Testanlagen nach Langen - Neuenwalde -. unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt

Cuxhaven.

BIOS (2010b): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Brut- und

Gastvogelvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven. Aktualisierung des

Datenbestandes 1997-2006 bis zum Jahr 2009-2010. – unveröff. Gutachten im Auftrag des

Landkreises Cuxhaven, Naturschutzamt.

Page 43: LGLN Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde ... · PDF fileDas Ahlenmoor ist Bestandteil des FFH-Gebietes „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“ (Gebietsnr. 2218-301 bzw

Vereinfachte Flurbereinigung Neuenwalde Neugestaltungsgrundsätze § 38 FlurbG

LGLN Regionaldirektion Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven Borriesstr. 46 ∙ 27570 Bremerhaven

Seite 43

BIOS (2010c): FFH-Basiserfassung und Zielkonzept für einen Kompensationsflächenpool im

FFH-Gebiet 018 „Ahlen-Falkenberger Moor, Seen bei Bederkesa“. – unveröff. Gutachten im

Auftrag des Niedersächsischen Landvolkes, Kreisverband Wesermünde.

Birkholz, Schmatzler & Schneekloth (1980): Untersuchungen an niedersächsischen Torflager-

stätten zur Beurteilung der abbauwürdigen Torfvorräte und der Schutzwürdigkeit im Hinblick auf

deren optimale Nutzung. – Hannover.

Stadt Langen (2008): Satzung über den Schutz des Baumbestandes in der Stadt Langen,

Landkreis Cuxhaven (Baumschutzsatzung), vom 10. März 2008. – Langen.

Stadt Langen, Hrsg. (2010): Flächennutzungsplan Stadt Langen. – Langen.

Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2000): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cuxhaven. -

Erarbeitung: Landkreis Cuxhaven - Naturschutzamt, Cuxhaven.

Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2011): Amtsblatt für den Landkreis Cuxhaven. – 35. Jahrgang, Nr.

12, 75. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ahlen-Falkenberger Moor, Dahlemer/Halemer

See“.

Landkreis Cuxhaven, Hrsg. (2012): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis

Cuxhaven.