NachrHeft 4 02 f.r PDF - lgln. · PDF fileWort des Jahres 2002: „Einheitliche Geobasisdaten” NaVKV 4 / 2002 Wegweiser 2 Im Leitwort des Heftes 1, Jahrgang 2002, liebe Leserinnen

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  • der NiederschsischenVermessungs- und Katasterverwaltung

    Nachrichten

    Doris Bhmermann Verwaltungsverfahren

    NaVKV4 / 2002

    H 6679

  • NaVKV 4 / 2002

    Inhalt

    Nachrichtender NiederschsischenVermessungs- und Katasterverwaltung

    Nr. 4 52. JahrgangHannover, Dezember 2002

    Wegweiser 2

    AufstzeDoris BhmermannVerwaltungsverfahren Deregulierung 4

    BerichteHeinz KerkhoffKOVerm2003 10

    Helmut MeyerWertermittlung u. a. im Zusammenhangmit stdtebaulichen Manahmen 14

    Informationen 18

    Buchbesprechungen 30

    Impressum 34

    Schriftleitung:Dr. Hartmut Sellge,Niederschsisches InnenministeriumLavesallee 6, 30169 Hannover

  • Wort des Jahres 2002: Einheitliche Geobasisdaten

    NaVKV 4 / 2002

    Wegweiser

    2

    Im Leitwort des Heftes 1, Jahrgang 2002,

    liebe Leserinnen und liebe Leser,

    hat Ulrich Gomille ausgefhrt: Und inunserem Jubilumsjahr wartet ein neuesGesetz, noch als Entwurf, auf seine Chan-ce: das Niederschsische Gesetz ber dasamtliche Vermessungswesen (NVermG).In demselben Heft hat Klaus Kertscherdie Grundzge des Entwurfs unter demTitel Neues Recht fr Niedersachsen?dargestellt. Auch in den folgenden Hef-ten gab es viele Hinweise auf den Ent-wurf des neuen Gesetzes.

    Am Ende des Jahres wird sicherlich man-cher die Frage stellen: Was ist daraus ei-gentlich geworden?

    Die Landesregierung hat den Entwurfdes Gesetzes im April des Jahres in denLandtag eingebracht. Nach der ersten Le-sung im Landtag Mitte Mai erfolgten dieAusschussberatungen im federfhrendenAusschuss fr innere Verwaltung undin vier mitberatenden anderen Ausschs-sen. Dabei ist besonders die ffentlicheAnhrung im September zu nennen. DerFortschritt der Ausschussberatungen lssteine Verabschiedung des GesetzentwurfsMitte Dezember im NiederschsischenLandtag erhoffen. Wenn Sie dieses Heftin den Hnden halten, ist die Anfang desJahres geuerte Erwartung vermutlichschon eingetreten.

    Ein neues Fachgesetz hat eine berar-beitung der Fachvorschriften zur Folge.Damit ist auch schon der Schwerpunktder Nachrichten fr das nchste Jahr be-schrieben. Fr Heft 1 des Jahrgangs 2003ist der Abdruck des neuen Gesetzes mitder amtlichen Begrndung vorgesehen -vorausgesetzt der Fahrplan luft wie dar-gestellt ab.

    Aber schon im Jahre 2002 hat das neueGesetz die fachlichen Diskussionen in derniederschsischen Vermessungs- und Ka-tasterverwaltung bestimmt. Dabei hatdie noch strkere Zusammenfassung derBereiche Landesvermessung und Liegen-schaftskataster, die schon im TitelNiederschsisches Gesetz ber das amt-liche Vermessungswesen zum Ausdruckkommt, im Vordergrund gestanden. ImGesetz fehlt die bisherige Gliederung indiese beiden Abschnitte; Gegenstanddes amtlichen Vermessungswesens sinddie Geobasisdaten des Landesbezugs, derTopografie, der Liegenschaften und derHinweise auf ffentlich-rechtliche Fest-legungen. Diese einheitliche Sicht auf dieGeobasisdaten, die Abstimmung der bis-her doch noch immer unterschiedlichenSichten in den Objektkatalogen und dieDarstellung der einheitlichen Geobasis-daten in dem Objektkatalog GeobasisNiedersachsen waren fachlich die her-ausragende Entwicklung des Jahres 2002.

    Deshalb ist es nur konsequent den Be-griff der

    einheitlichen Geobasisdaten

    zum Wort des Jahres 2002 der nieder-schsischen Vermessungs- und Kataster-verwaltung zu erklren. Die mit diesemBegriff verbundene Zielsetzung der Ein-heit von Landesvermessung und Liegen-schaftskataster in einem Geobasisdaten-bestand Niedersachsen und die mit derDefinition eines einheitlichen Objektka-talogs, der Untersuchung der Verfah-rensablufe sowie der Ausschreibung freine neue Datenhaltungs- und Verarbei-tungskomponente eingeleitete Umset-zung werden die nchsten Jahre des amt-lichen Vermessungswesens prgen.

    Auf dieses Ziel zu ist zunchst jedoch dasJahr 2003 zu durchschreiten. Ich wnscheuns allen, dass wir im Interesse der Sacheauf gerader Strecke gut und zgig vor-ankommen!

    Hartmut Sellge

  • Wegweiser

    NaVKV 4 / 2002

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    In der auch dieses Heft abschlieendenRubrik Buchbesprechung finden sichwiederum gute Bcher: Zum einen wirdvon Peter Creuzer ein interessantes undetwas alternatives FachwrterbuchEnglisch-Deutsch vorgestellt, zum ande-ren kann Wilhelm Tegeler vor allem Ver-messungstechnikern Literatur zur Me-thode der kleinsten Quadrate und derAusgleichung geodtischer Netzeempfehlen. Auch der Lesetipp Schls-selmomente von Katrin Weke wecktInteresse, zumal wir damit wohl alle an-gesprochen werden. Anders das Buch zurTheorie und Praxis der Geoinformatik,das von Jrg Wichelmann vorgestelltwird und sich mehr an Experten richtet,denen damit viel ber den tglichen Ge-brauch hinausgehendes Wissen an-geboten wird.

    Das Heft in diesem Quartal

    In der Rubrik Aufstze findet sichin dem letzten Heft dieses Jahres

    ein erster ausfhrlicher Beitrag zu deminzwischen recht groen Schatten, dendie nunmehr doch als realistisch anzuse-hende Neufassung des NiederschsischenVermessungs- und Katasterrechts fr2003 auf die VKV wirft. DeregulierteGrenzfeststellungs- und Abmarkungsver-fahren ist das Thema, zu dem Doris Bh-mermann einen umfassenden berblickgibt. Spezialgesetzliche Regelungen nursoweit rechtlich erforderlich ist die De-vise des neuen Fachrechts, weshalb sie inihrem Beitrag vor allem auch die Rege-lungen des Verwaltungsverfahrensgeset-zes vorstellt, daran die vorgesehenenneuen Spielrume aufzeigt und auf tat-schliche nderungen in der Praxis ver-weist. Als Lesefassung ihres Vortrags ausden Fortbildungsveranstaltungen NeuesRecht im amtlichen Vermessungswesenist der Beitrag nach dem Aufsatz vonKlaus Kertscher in den NaVKV 1 / 2002das zweite Mosaikstck zur Einfhrungin das vorgesehene Niederschsische Ge-setz ber das amtliche Vermessungswe-sen (NVermG).

    Auch die Rubrik Berichte enthlt zweiBeitrge, wobei der erste Bericht vonHeinz Kerkhoff ebenfalls als Teil des Mo-saiks Neues Fachrecht gesehen werdenmuss. Er lftet endlich das Geheimnisum die vielfltig andiskutierte und nunin einem - zur Stellungnahme und Anh-

    rung geeigneten - Entwurf (neue) Kos-tenordnung fr das amtliche Vermes-sungswesen. Als Folgerecht des vorgese-henen neuen Fachrechts und der Mg-lichkeiten des Internets stellt er nicht nurdie Grundstze der neuen Gebhren-und Aufwandstatbestnde dar, sondernverweist auch auf steuerrechtlicheAspekte, die es demnchst strker zu be-rcksichtigen gilt!

    Anschlieend gibt Helmut Meyer einenumfassenden Bericht ber die letzteFortbildungsveranstaltung Wertermitt-lung im September in Verden und Wil-deshausen. Schwerpunkt war die Wert-ermittlung im Zusammenhang mit std-tebaulichen Manahmen, so dass seineZusammenfassung nicht nur vielfltigeErfahrungen aus der Sanierungswerter-mittlung wieder gibt, sondern auch zumBeispiel Probleme bei der Hotelbewer-tung aufzeigt. Da das neue Boden-schutzgesetz genauso Thema der Veran-staltung war wie die Arbeit des OberenGutachterausschusses oder die des Unter-arbeitskreises AKS kann sich der interes-sierte Leser mit diesem Beitrag hervorra-gend updaten.

    Die Rubrik Informationen lsst einmalmehr erkennen, dass die Bedienstetender VKV ihre vielfltige Arbeit durchausmit Spa und Freude zu verbinden wis-sen. Das auch Kreativitt ein wesentlichesBestimmungselement ist, veranschau-lichen die Informationen ber das Ka-tastertreffen im Bezirk Braunschweigund zur Regionalmesse HARZ + HEIDE,auf der die VKV gleich zweimal einenideenreichen Stand hatte. Auch die In-formationen zur AK 5 zeugen davon ...trotz der Schwierigkeiten, die sich bei ei-ner Prsentation aus zwei Nachweisenergeben, haben die ersten Ergebnisserichtig Farbe!

  • Doris Bhmermann, Verwaltungsverfahren Deregulierung

    Deregulierung - was ist das?

    Meyers groes Taschenlexikon definiertdie Bedeutung folgendermaen: Es han-delt sich u.a. um ein Vergrern von Ent-scheidungsspielrumen und den Abbaubrokratischer Hemmnisse.

    In anderer Form findet sich diese Defi-nition in der Begrndung zum Entwurfdes neuen Niederschsischen Gesetzesber das amtliche Vermessungswesen(NVermG) wieder Landtagsdrucksache14/3350 . Dort heit es: Die Vereinfa-chung von Verwaltungsverfahren wirdangestrebt. Die Brgerinnen und Brgersollen situations- und zweckgebunden indas Verwaltungshandeln eingebundenwerden.

    Wie wir alle seit mehreren Jahren erfah-ren, findet eine umfassende Verwal-tungsmodernisierung statt. Die Nieder-schsische Vermessungs- und Kataster-verwaltung (VKV) steht unter wirt-schaftlichen Gesichtspunkten auf demPrfstand. Es werden daher zunehmendflexiblere Lsungsmglichkeiten fr un-sere Aufgaben gefordert. Die oftmals zustarren Vorgaben sind nicht mehr zeitge-m. Der Reformdruck und die Beurtei-lung der Verwaltung unter betriebswirt-schaftlichen Gesichtspunkten erzwingenneue Mglichkeiten des Verwaltungs-handelns.

    Unter dieser Prmisse mchte ich in ei-nem kurzen Abriss darstellen, welcheMglichkeiten zur Gestaltung von Ver-waltungsverfahren das Verwaltungsver-fahrensgesetz (VwVfG) bietet und wel-che Zwnge uns das geltende Fachrechtauferlegt. Diese Einfhrung bildet dieGrundlage fr die Vorstellung der ge-

    planten nderungen und Ergnzungenim vorgesehenen NVermG zur Grenzfest-stellung und Abmarkung, zum Grenz-feststellungsvertrag, zum Berichtigungs-gebot und zur Festlegung von Schutzfl-chen.

    Zuerst der angekndigte Ausflug insVwVfG. In der tglichen Arbeit musstensich viele Kolleginnen und Kollegen mitdieser Materie bisher kaum beschftigen.Knftig wird jedoch durch die ange-strebte Deregulierung und den damitverbundenen Rckzug auf allgemeineVerfahrensregelungen die Auseinander-setzung mit dem VwVfG hufiger zumtglichen Geschft gehren.

    Verwaltungsverfahren

    Was ist berhaupt ein Verwaltungsver-fahren? Nach der Definition des VwVfGist dies die nach auen wirkende Ttig-keit der Behrden, die auf die Prfungder Voraussetzungen sowie die anschlie-ende Vorbereitung und den Erlass eines