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Bosch-Rexroth, Werk Elchingen EcP, Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der
Bosch Gruppe und der Bosch-Rexroth-Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der
Bosch Gruppe / Release 1.0
Lieferantenhandbuch
Logistik EcP
Ergänzung: Logistische Anforderungen für Bosch-Rexroth, Werk Elchingen
Bosch-Rexroth, Werk Elchingen EcP, Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe und der Bosch-Rexroth-
Ergänzung zum Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch Gruppe / Release 1.0
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Bosch Rexroth AG, EcP/LOG, 30.07.2014
Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis 3
II. Vorwort 4
1. Kommunikation 4
1.1. Erreichbarkeit 4
1.2. Ansprechpartner 4
1.3. Betriebsferien 4
1.4. Störung im Lieferprozess 5
1.5. Teilespezifische Lieferantenvereinbarung (TLV) 5
2. Logistische Qualität 5
3. Anliefervorschriften / Kennzeichnung 6
3.1. Generelle Regelungen 6
3.2. Illustration zu Packstückspezifika 8
3.3. Anlieferung von Mustern 9
3.4. Anlieferung C-Teile im Kanbansystem 10
3.5. Verpackungsvorschrift für die Anlieferung von Stabstahl 11
4. Lieferpapiere 13
4.1. Warenanhänger 13
4.1.1. Hauptwarenanhänger 14
4.1.2. Unterwarenanhänger 14
4.1.3. Barcodelabel 15
4.1.4. JiS-Label 15
4.1.5. Anbringung der Anhänger und Labels 16
4.2. Lieferschein 16
5. Verpackungsvorschriften 19
5.1. Generelle Regelungen 20
5.2. Lagerung von Verpackungsmaterial und Leergut 20
5.3. Behältermanagement 20
5.3.1. Europool Ladehilfsmittel 20
5.3.2. BR eigene Mehrweg Verpackungshilfsmittel 21
5.4. Besondere Einzelbestimmung 21
6. Transport 22
6.1. Ladungssicherung 22
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6.2. Anlieferung eiliger Teile 22
6.3. Avisierung von Anlieferungen durch Lieferantenspediteur 22
7. Abbildungsverzeichnis 23
8. Anlagen 24
8.1. Anlage 1: Links und Navigation im Internet 24
8.2. Anlage 2: Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und soziale Verantwortung (Stand 01/2011) 28
8.3. Anlage 3: Packvorschrift Lieferant 36
8.4. Anlage 4: Methode Messung Liefertermintreue (OTD) 38
8.5. Anlage 5: Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan 40
8.6. Anlage 6: Bemaßung Warenanhänger 42
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I. Abkürzungsverzeichnis
BR - Bosch Rexroth
DIN - Deutsche Industrie Norm
DMC - Data Matrix Code
EcP - Bosch Rexroth, Werk Elchingen
EPAL - European Pallet Association
FFZ - Flurförderzeug
g - Gramm
HU - Handling Unit
HWA - Hauptwarenanhänger
INCO-Term - International Commercial Term
JiS - Just in Sequenz
kg - Kilogramm
KLT - Kleinladungsträger
LEB - Lieferantenergebnisbewertung
LuT - Liefer- und Transportavis
m2 - Quadratmeter
mm - Millimeter
OTD - On Time Delivery / Liefertermintreue
PLKZ - Problemlieferanten Kennzahl
TLV - Teilespezifische Lieferantenvereinbarung
TTNR - Typteilenummer
UWA - Unterwarenanhänger
VCI - Volatile Corrosion Inhibitor
VDA - Verband der Automobilindustrie
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II. Vorwort
Generell gelten unsere Einkaufsbedingungen, das Lieferantenhandbuch Logistik der Bosch
Gruppe und die Bosch Rexroth Ergänzung dazu. Diese Unterlagen sind im Internet
verfügbar, die Links finden Sie im Anhang.
Die logistischen Anforderungen können an den einzelnen Bosch Rexroth Standorten im
Detail unterschiedlich sein und damit einen ergänzenden Detailierungsgrad erfordern.
Das Lieferantenhandbuch Logistik EcP regelt diese werksspezifischen Ergänzungen
verbindlich für das Werk Elchingen, im Folgenden EcP genannt.
Teilespezifische Einzelvereinbarungen haben Vorrang vor allgemeinen Vorschriften, bzw.
ergänzen diese. Alle abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen und Spezifikationen
müssen in schriftlicher Form und mit Zustimmung von EcP/LOG erfolgen.
Bestehende Verträge und Vereinbarungen bezüglich Disposition und Einkauf behalten ihre
Gültigkeit und finden ergänzend Anwendung. Eventuelle Widersprüche zwischen den
einzelnen spezifischen und generellen Vorschriften, sind in Zusammenarbeit mit dem
zuständigen Disponenten abzuklären.
1. Kommunikation
1.1. Erreichbarkeit
Der von Lieferant benannte Ansprechpartner (bzw. dessen Vertreter), muss von Montag-
Freitag zumindest von 7:00 – 17:00 Uhr (Ortszeit Lieferant) erreichbar sein. Außerhalb
des oben genannten Zeitfensters (bzw. bei Werkschließungen), steht ein “Notfalltelefon“
mit qualifizierter Besetzung bereit.
1.2. Ansprechpartner
Der Ansprechpartner sowie sein Vertreter verfügen über die entsprechende fachliche
Kompetenz. Sprachen: Deutsch oder Englisch.
1.3. Betriebsferien
Betriebsferien / Werksschließungen sind mindestens 3 Monate vor Beginn schriftlich dem
zuständigen EcP Disponenten mitzuteilen. Während der Betriebsferien muss die
logistische Abwicklung und fortlaufende Lieferung sichergestellt sein. Vorauslieferungen
werden nicht akzeptiert.
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1.4 Störungen im Lieferprozess
Alle Störungen im Lieferprozess (z.B. verspätete Abholung, fehlende Ladekapazität) die zu
Abweichungen des zugesagten Liefertermins führen, sind unverzüglich dem zuständigen
EcP Disponenten zu melden.
1.5 Teilespezifische Lieferantenvereinbarung (TLV)
Um eine möglichst transparente und standardisierte Kommunikation herstellen zu können,
müssen TLV vereinbart werden. Die Initiative zur Vereinbarung zu den einzelnen TTNR geht
dabei von unser Disposition aus.
2. Logistische Qualität
In der jährlichen Lieferantenergebnisbewertung (LEB) wird auch die logistische Qualität
bewertet. Die Messung erfolgt mit einem zentralen BOSCH PLKZ (Problem
Lieferantenkennzahl) Instrument.
EcP erwartet, dass der logistischen Qualität eine Null-Fehler Strategie hinterlegt ist.
Bewertungskriterien sind 1
- OTD - Liefertermintreue
- LP - Lieferpapiere (Lieferschein, Label, sonstige fehlend, falsch oder unvollständig,
Abweichung zu LuT* )
- MD - Mengendifferenzen (Über-, Unterlieferung, Abweichung zu Lieferschein und
LuT*)
- VP - Verpackung
- SO - Sonstige physische Logistik (z.B. Ladungssicherung, Verpackungs-,
Anliefervorschrift nicht eingehalten, beschädigte Gebinde)
- UP - Umplanen der Fertigung
- SB - Gemeldete logistikbezogene Fertigungs-, Montagestillstände bei EcP
- SK1 - Stillstand Band Kunde
- SK2 - Kundenreklamation
*Punkte mit Bezug auf LuT (Liefer- und Transportavis) Daten gelten nur wenn LuT
Datenübertragung installiert ist.
1 Interner Vermerk: Kriterien sind in Abstimmung der Anlage 6 zum CDQ0602 Ausgabe 9.02 von 01.10.2010
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Die Erfassung eines Fehlers im PLKZ-Tool impliziert eine umgehende Mängelrüge bei dem
Lieferanten. EcP kann nach interner Bewertung des Fehlers und/oder nach Fehlerhäufigkeit
einen 8D- Report vom Lieferanten einfordern. Der Lieferant hat dabei entsprechend
qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Die Bearbeitungszeiten der einzelnen 8D Schritte sind
unter Punkt 5.4 der Anlage 2 (Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und soziale Verantwortung (Qualitätsvereinbarung)) wie folgt definiert: D1 und D2 binnen 1
Tag, D3 am 2ten Tag, D4, D5 und D6 binnen 14 Tagen, D7 und D8 nach spätestens 60
Tagen. Anlage 2 enthält die in 06/2014 aktuelle Fassung, folgende Versionen erhalten Sie
von Ihrem zuständigen Einkäufer.
Unabhängig von der Erfassung im PLKZ-Tool kann EcP bei Anlieferungen die nicht den
Vorgaben bzw. Vereinbarungen entsprechen, alle entstandenen Kosten für Sonderaufwände
an den Lieferanten weiterbelasten. Sonderaufwände sind z.B. administrative Tätigkeiten,
Umpacken, Sortieren, Reinigen.
EcP behält sich vor, fehlerbehaftete Anlieferungen zu retournieren. Die Kosten für Aufwand
und Transport werden an den Lieferanten weiterbelastet.
3. Anliefervorschriften / Kennzeichnung
Die Anliefervorschriften regeln eine einheitliche Markierung / Bezettelung der eingehenden
Packstücke. Dies dient der effizienten und fehlerfreien Vereinnahmung der Ware.
Die Vorschriften gelten für alle externen und internen Anlieferadressen des Werkes EcP.
3.1. Generelle Regelungen
Generell sind von allen Lieferanten die EcP regelmäßig beliefern, LuT Daten bereitzustellen.
Zwischen den LuT Daten und den Angaben auf dem Lieferschein darf es keine
Abweichungen geben.
Zur Veranschaulichung der Begrifflichkeiten dient die Abbildung 1.
An jedem Packstück ist ein Lieferschein anzubringen. Umfasst ein Lieferschein mehrere
Packstücke, so muss auf dem Lieferschein erkennbar sein, in welchem Packstück welche
Ware in welcher Menge ist. An dem ersten Packstück ist das Lieferscheinoriginal, an den
weiteren eine Lieferscheinkopie anzubringen. Die Kopien sind augenfällig als solche zu
kennzeichnen.
Packstücke sollten grundsätzlich typenrein sein. Ist dies, aus z.B. Ladungssicherungs- oder
Effizienzgründen, nicht sinnvoll, so sind die Mischpaletten als solche, gemäß Abbildung 10,
zu kennzeichnen.
Der Lieferschein ist in einer A5 Lieferscheintasche an jedem Packstück anzubringen.
Die Lieferscheintasche darf keine anderen Markierungen (z.B. UWA (Unterwarenanhänger) /
VDA-(Verband der Automobilindustrie) Label) des KLT beschädigen oder verdecken.
Die Position der Lieferscheintasche ist je Packstückart gemäß der unter Kapitel 3.2
aufgeführten Illustrationen verbindlich. Die Lieferscheintasche ist jeweils an der Seite des
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Packstückes anzubringen, von welcher das FFZ (Flurförderzeug) das Packstück beim
Abladen aufnimmt.
Jedes Ladehilfsmittel muss durch ein eigenes Label eindeutig identifizierbar sein. Details
sind dem Kapitel 4. „Lieferpapiere“ zu entnehmen.
Die Höhe der Packstücke darf maximal 1.000mm betragen. Der Ladungsträger muss für alle
Standardanlieferungen dem Euromaß 1.200mm x 800mm entsprechen.
Kann eine KLT (Kleinladungsträger) Lage nicht mit gefüllten KLT gebildet werden, muss die
Lage mit leeren KLT mit Deckel vervollständigt werden. Dies dient dem Ladungsschutz und
der Stapelfähigkeit. Die leeren KLT dürfen keine Beschriftung (UWA / VDA Label) haben.
Der UWA ist am KLT in dem dafür vorgesehen Fach anzubringen und mit einem Klebepunkt
vor Verlust zu sichern. Der Klebepunkt muss sauber und beim Abziehen rückstandsfrei
entfernbar sein.
Bei mit KLT beladenen Paletten, muss das Packstück zur Stabilisierung mit einem Kunststoff
Deckel abgeschlossen und gebändert werden.
Es dürfen nur Kunststoffbänder verwendet werden. Die Qualität der Bänder muss den
üblichen mechanischen und thermischen Belastungen auf dem Transportweg genügen.
Ladehilfsmittel
(KLT)
Ladungsträger
(Palette)
Packstück
(Handling Unit)
Abbildung 1: Illustration zu Begrifflichkeiten: Packstück, Ladehilfsmittel, Ladungsträger
Deckel
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3.2. Illustrationen zu Packstückspezifika
Abbildung 4: KLT sortenrein auf Ladungsträger in Euromaß Adapterpalette für Dolly, gilt analog auch für Anlieferung auf Europool- oder Einwegpalette. UWA am KLT mit Klebepunkt befestigt
Abbildung 2: Gitterbox: Lieferschein an der breiten Seite an der dafür vorgesehenen Fläche
Abbildung 3: 186k, Kufen- oder Fußbehälter: Lieferscheintasche an
der schmalen Seite auf der Klappe
Abbildung 5: Holzkiste: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel
Abbildung 7: Karton auf Einweg- oder Mehrwegpallette: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel
Abbildung 6: Labelposition auf sauberem KLT mit Kantenschutz
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3.3. Anlieferung von Mustern
Bei allen Anlieferungen von Mustern (wie z.B. Erstmuster) müssen die Packstücke mit
einem orangefarbenen Aufkleber, gemäß Abbildung 11, als Mustersendung
gekennzeichnet sein. In allen Lieferpapieren ist die Ware als Muster zu benennen,
sowie Warenempfänger mit Name und Abteilung anzugeben. Die Vorlage des
Aufklebers erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner in unserem Einkauf.
Abbildung 8: Karton Lieferscheintasche seitlich. Bis 8 kg ohne Landungsträger ab 8 kg auf Flurförderzeuge fähigem Ladungsträger
Abbildung 9: Kleinmengenanlieferung auf Einwegpalette (gilt analog für Poolpalette). KLT mit Kantenschutz, Ladungsgut darf nicht über Ladungsträger hinausragen. Auffüllen der Lage mit leerem KLT zur Erhaltung Stapelfähigkeit
Abbildung 10: Lieferscheintasche auf Mischpalette
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Abbildung 11: Orangener Aufkleber zur Kennzeichnung bei Anlieferung von Mustern
Die Lieferpapiere, Lieferschein und ggf. weitere Dokumente sind mit einem Signalzettel
zu versehen. Die Anlieferadresse von Mustern kann vom Standard abweichen und ist
in jedem Fall mit dem Besteller eindeutig zu definieren.
Muster die wegen mangelhafter Markierung nicht sofort eindeutig als solche zu
identifizieren sind, stellen in jedem Fall einen 8D-pflichtigen Fehler dar.
3.4. Anlieferung C-Teile im Kanbansystem
Für die Anlieferung und Verpackung von C-Teilen im Kanbansystem gelten spezielle
Regelungen, die mit den entsprechenden Lieferanten bilateral vereinbart sind.
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3.5. Verpackungsvorschrift für die Anlieferung von Stabstahl
Die Anlieferung von Stabstahl erfolgt im Bund. Jeder Bund Stabstahl muss mit vier
Stahlbändern bandagiert und verprägt werden. Papier oder andere Puffermaterialien
zwischen Stahlband und Stabstahl müssen zwingend verwendet werden.
Die Bezettelung darf ausschließlich über Drähte mit dem Stabstahl verbunden sein. Die
Befestigung mithilfe von Klebeband ist nicht zulässig, siehe Illustration.
Ein Bund Stabstahl darf das zulässige Gesamtgewicht von 1.500 kg nicht überschreiten. Das
jeweilige Gewicht des Bundes muss auf dem Begleitetikett angegeben werden, siehe
Abbildung 14.
Befestigung
Bezettelung
mithilfe eines
Drahts
Abbildung 12: Stabstahl, bandagiert und bezettelt Abbildung 13: Stabstahl, Richtung Fase
Papier als
Puffermaterial
fehlt
Fase nach hinten
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Bei der Anlieferung ist darauf zu achten, dass sich die gefaste Stirnseite des Stabstahls in
Fahrtrichtung hinten auf der Ladefläche befindet. Die Platzverhältnisse an der Abladestelle
machen dies aus Arbeitssicherheitsgründen erforderlich. Die Bunde sind so zu sichern, dass
sich die Stangen innerhalb der Bunde nicht verschieben.
Firmenname
Firmenlogo
Anschrift
Fase nach
hinten
Absicherung
der
Zwischenräume
mit Holz
Abbildung 14: Begleitetikett
Abbildung 15: Stabstahl im LKW
Papier als
Puffermaterial
fehlt
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Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Stangen auf der Ladefläche zum Be- und Entladen
unterfahrbar sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei der Verwendung von
Stahlbändern um eine Sonderregelung für EcP handelt.
4. Lieferpapiere
Zur Sicherstellung der termingerechten Verfügbarkeit der Ware ist eine effiziente
Vereinnahmung essentiell. Dazu ist es insbesondere erforderlich, dass die Lieferpapiere
korrekt und eindeutig sind.
4.1. Warenanhänger
Die Warenanhänger müssen im wesentlichen VDA Standard 4902, die Barcodes entweder
Code 039 oder Code 128 entsprechen. Der Barcode muss mit dem Code der
Feldkennzeichnung (Buchstabe des Feldes) beginnen, siehe Tabelle. Alle Angaben im
Barcode sind im gleichen Feld in Klartext anzugeben.
Das Papier der HWA, UWA und Barcodelabel muss mindestens eine Stärke von 160 g/m2
haben. Das verbindliche Format ist für den HWA DIN (Deutsche Industrie Norm) A5 für den
UWA das DIN A6. Die konkrete Bemaßung der einzelnen Felder befindet sich in Anlage 6.
Die Feldnummern und Feldnamen richten sich in nachfolgenden Mustern nach der hier
ausgeführten Tabelle (VDA-Standards, sowie EcP-Standards):
VDA-Label Feld Feldname Präfix
VDA-Label 1 Warenempfänger kurz
VDA-Label 2 Abladestelle
VDA-Label 3 Lieferschein-Nummer N
VDA-Label 4 Lieferantenanschrift
VDA-Label 5 Gewicht netto
VDA-Label 6 Gewicht brutto
VDA-Label 7 Anzahl Packstücke
VDA-Label 8 Sachnummer Kunde P
VDA-Label 8a Bestell-Nummer / Lieferplan-Nummer Kunde K
VDA-Label 9 Füllmenge (im Packstück) Q
VDA-Label 10 Bezeichnung, Lieferung, Leistung
VDA-Label 11.1 Sach-Nummer Lieferant 30S
VDA-Label 11.3 fortlaufende Produktionsnummer
VDA-Label 12 Lieferanten-Nummer V
VDA-Label 13 Datum
VDA-Label 14 Änderungsstand Konstruktion
VDA-Label 15 Packstück-Nummer S,M,G
VDA-Label 16 Chargen-Nummer H
EcP-Label 20 Sammelnummer
EcP-Label 21 PPS-Nummer
EcP-Label 22 Kartenhersteller
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4.1.1. Hauptwarenanhänger
MUSTER HWA
Abbildung 16: Muster HWA
4.1.2. Unterwarenanhänger
MUSTER UWA
Abbildung 17: Muster UWA
21 cm
14,8 cm
14,8 cm
10,5 cm
Falls vorhanden
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4.1.3. Barcodelabel
MUSTER Barcodelabel
Abbildung 18: Muster Barcodelabel
4.1.4. JIS-Label
MUSTER JIS-Label
Abbildung 19: Muster JIS-Label
Höhe und Breite richtet sich nach Packstück
Höhe und Breite richtet sich nach Packstück
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4.1.5 Anbringung der Anhänger und Labels
Die Durchgängigkeit der Identifikation ist durch eine Etiketten-Systematik zu gewährleisten,
die sich an der Packstufe des Ladungsträgers bzw. der Verpackung orientiert. Je nach
Packstufe sind HWA, UWA oder lediglich Barcodelabels zu verwenden.
Abbildung 20: Anbringung Anhänger und Labels
4.2. Lieferschein
Der Lieferschein muss zwingend folgende Daten enthalten
- Absender mit Ansprechpartner und Telefonnummer
- Lieferantennummer
- INCO-Term (International Commercial Terms)
- Empfänger mit vollständiger Anschrift
- Abladestelle
- Lieferscheinnummer
- BR-Materianummer
- Materiallangtext
- Gesamtmenge der Lieferscheinposition
- Anzahl und Menge der Unterpackstücke (z.B. KLT)
- Lieferplan / Bestellnummer / Abrufnummer
- Chargennummer & Mindesthaltbarkeitsdatum, wenn vereinbart
- Teileänderungs- & Revisionsstand, wenn vereinbart
Barcode auf Beutel
UWA auf KLT
Nur von außen
UWA auf KLT
Barcodelabel auf kleine Kartons
UWA auf großen Karton
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Sind weitere Daten zu lieferanteninternen Zwecken erforderlich, können diese auf dem
Lieferschein geführt werden. Der Lieferschein gemäß dem Muster der Abbildung 20 ist im
Layout aktuell noch ein Vorschlag, die Inhalte sind verbindlich. Ein BR (Bosch Rexroth)
Standard wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Ebenso ist der DMC (Data
Matrix Code) bei BR und in EcP noch nicht verbindlich definiert. Die verbindliche Einführung
des DMC ist zeitnah zu erwarten.
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Abbildung 21: Muster Lieferschein
5. Verpackungsvorschriften
Aufgrund der besonderen Bedeutung und um den Kontext herzustellen kommt es in diesem
Kapitel zur Wiederholung von Aussagen aus den RB und BR Lieferantenhandbüchern
Logistik.
RB Grundsätze
Zitat aus dem RB Lieferantenhandbuch Logistik, Rel. 3.0 v. 07.05.2007, (Seite15, Punkt 2.1)
„… LIEFERANT beachtet folgende Grundsätze:
Vermeidung von Verpackung. Die Verpackung darf nicht größer und aufwändiger sein, als
dies zum Schutz der Ware unbedingt erforderlich ist.
Füllmaterial ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Bei Einsatz von Einweg- und Mehrwegverpackungen sind wiederverwertbare Packstoffe zu
verwenden und entsprechend den Vorgaben der Entsorgungswirtschaft zu kennzeichnen.
Verwendung sortenreiner Materialien. Verbundwerkstoffe sind nicht zulässig.
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Bei ökonomischer und qualitativer Gleichbewertung von Einwegverpackung und
Mehrwegverpackung ist die Mehrwegverpackung vorzuziehen.
Poolfähige Mehrwegverpackungen (Euro-Palette, Euro-Gitterbox-Palette, VDA-KLT, etc.)
sind nicht poolfähigen Mehrwegverpackungen vorzuziehen. …..
Mehrwegverpackungen sollten Standardgrößen entsprechen. Spezifisches Design und
andere Größen sind nur im Falle besonderer Anforderungen des zu transportierenden
Materials zulässig.
Mehrwegverpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie vollständig zu leeren und leicht zu
reinigen und zu trocknen sind….“ Zitat Ende.
5.1. Generelle Regelungen
Das Packgut ist gemäß seiner Beschaffenheit so zu verpacken, dass es dem mechanischen
und klimatischen Transportstress der jeweiligen Beförderungsart unbeschadet standhält.
Dabei ist ein Optimum aus ökologischen und wirtschaftlichen Faktoren zu definieren.
Die verwendeten Ladungsträger und Verpackungsmaterialien müssen unbeschädigt und
sauber sein. Bei poolfähigen Ladungsträgern ist die entsprechende Norm (z.B. EPAL
(European Pallet Association) Kriterien, UIC435-4) einzuhalten. Bei Verpackungsmaterialien
mit Schutzwirkstoffen (z.B. VCI Träger) ist auf das Ablaufdatum zu achten.
Das Material und die Markierung der Ladungsträger und aller anderen Bestandteile der
Verpackung müssen jederzeit den geltenden nationalen und internationalen gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen (z.B. IPPC Bestimmungen (International Plant Protection
Convention)).
Zur sachgerechten Handhabung sind erforderlichenfalls die international üblichen
Handhabungssymbole an den Packstücken anzubringen (sh. auch DIN 55 402).
Der Lieferant ist für die sachgemäße Verpackung verantwortlich und haftet für Schäden die
aus ungenügender Verpackung entstehen.
5.2. Lagerung von Verpackungsmaterial und Leergut
Der Lieferant ist nach Übernahme des Leerguts vom Frachtführer für eine sachgemäße
Lagerung des Leerguts verantwortlich. Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass das Material
vor Witterungseinflüssen und Verschmutzung geschützt ist.
5.3. Behältermanagement
5.3.1. Europool Ladehilfsmittel
Für Europoolpaletten und Gitterboxen ist der Lieferant verpflichtet mit den RB / BR
Gebietsspeditionen ein Palettenkonto zu führen. Dies gilt für alle Länder in welchen die
Europool-Tauschsysteme etabliert sind.
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5.3.2. BR eigene Mehrweg Verpackungshilfsmittel
BR unterhält für die BR eigenen Mehrwegbehälter und TRHM (Transporthilfsmittel) ein
Deutschland weites Pool-System. Die Umsetzung wird von einem EDL (Externer
Dienstleister) erbracht.
Die Lieferanten erhalten die Parameter für die Abrufmengen und Eindeckungszeit vom EcP
Behältermanagement.
Der Lieferant ist verpflichtet, die Buchungen zu Abruf und Lieferung der Behälter und TRHM,
in dem vom EDL zur Verfügung gestellten System, durchzuführen. Eine Versorgung mit
Behältern und TRHM ist nur über diesen Kreislauf möglich.
TRHM (z.B. Steckleisten, Zwischenlagen) dürfen nicht beschädigt, gekürzt oder nachhaltig
verbogen werden.
Bestandsdifferenzen gehen zu Lasten des Verursachers. Die Kosten werden nach dem
Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Unabhängig von Grund und/oder Verursacher, entbindet das Fehlen von Behältern / TRHM
den Lieferanten nicht von einer termintreuen Lieferung an BR. Die alternative Verpackung ist
mit den zuständigen EcP Disponenten abzustimmen. Sh. auch BR Ergänzung zum
LieferantenhandbuchPunkt 2.5.5.
5.4. Besondere Einzelbestimmungen
- zum Umbändern dürfen nur Kunststoffbänder verwendet werden. Einzige Ausnahme
ist die Anlieferung von Stabstahl und Metallrohren (sh. auch Anliefervorschriften)
- beim Umbändern ist Kantenschutz zu verwenden.
- Ein KLT darf das Bruttogewicht von 15 kg nicht überschreiten
- Alle KLT sind mit einem passenden Deckel zu verschließen
- Für bestimmte Teile oder Teilefamilien werden bilateral zwischen EcP und dem
Lieferanten spezifische Verpackungsvorschriften vereinbart. Diese
Verpackungsvorschriften werden von EcP erstellt und vom Lieferanten
gegengezeichnet. Muster gem. Anlage 3
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6. Transport
6.1. Ladungssicherung
Die Ladungssicherung ist gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Der
Lieferant ist verpflichtet, die rechtlichen Pflichten des Verladers einzuhalten. Die beteiligten
Mitarbeiter sind entsprechend zu schulen.
6.2. Anlieferung eiliger Teile
Nach der offiziellen Öffnungszeit des jeweiligen Wareneinganges werden Anlieferungen nur
angenommen, wenn eine schriftliche Beauftragung durch den entsprechenden EcP
Disponenten vorliegt. Die schriftliche Beauftragung ist den Lieferpapieren beizufügen.
6.3. Avisierung von Anlieferungen durch Lieferantenspediteur
Anlieferungen die durch eine Spedition des Lieferanten (z.B. bei Frei Haus Lieferung)
erfolgen sind verbindlich im CARGOCLIX System anzumelden. Weitere Informationen hierzu
erhalten Sie unter dem Registrierlink www.cargoclix.com/boschrexroth und sobald sie ein
Konto bei Cargoclix haben unter www.cargoclix.com/timeslot.
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7. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Illustration zu Begrifflichkeiten: Packstück, Ladehilfsmittel, Ladungsträger ....................... 7
Abbildung 2: Gitterbox: Lieferschein an der breiten Seite an der dafür vorgesehenen Fläche .............. 8
Abbildung 3: 186k, Kufen- oder Fußbehälter: Lieferscheintasche an der
schmalen Seite auf der Klappe................................................................................................................ 8
Abbildung 4: KLT sortenrein auf Ladungsträger in Euromaß, Adapterpalette für Dolly, gilt analog
auch für Anlieferung auf Europool- oder Einwegpalette. UWA am KLT mit Klebepunkt befestigt .......... 8
Abbildung 5: Holzkiste: Lieferscheintasche an der schmalen Seite im oberen Drittel ............................ 8
Abbildung 6: Labelposition auf sauberem KLT mit Kantenschutz ........................................................... 8
Abbildung 7: Karton auf Einweg- oder Mehrwegpallette: Lieferscheintasche an der
schmalen Seite im oberen Drittel ............................................................................................................ 8
Abbildung 8: Karton Lieferscheintasche seitlich. Bis 8 kg ohne Landungsträger ab 8 kg auf
Flurförderzeuge fähigem Ladungsträger ................................................................................................. 9
Abbildung 9: Kleinmengenanlieferung auf Einwegpalette (gilt analog für Poolpalette). KLT mit
Kantenschutz, Ladungsgut darf nicht über Ladungsträger hinausragen ............................................... 9
Abbildung 10: Lieferscheintasche auf Mischpalette ................................................................................ 9
Abbildung 11: Orangener Aufkleber zur Kennzeichnung bei Anlieferung von Mustern ........................ 10
Abbildung 12: Stabstahl, bandagiert und bezettelt ................................................................................ 11
Abbildung 13: Stabstahl, Richtung Fase ............................................................................................... 11
Abbildung 14: Begleitetikett ................................................................................................................... 12
Abbildung 15: Stabstahl im LKW ........................................................................................................... 12
Abbildung 16: Muster HWA ................................................................................................................... 14
Abbildung 17: Muster UWA ................................................................................................................... 14
Abbildung 18: Muster Barcodelabel ...................................................................................................... 15
Abbildung 19: Muster JIS-Label ............................................................................................................ 15
Abbildung 20: Anbringung Anhänger und Labels .................................................................................. 16
Abbildung 21: Muster Lieferschein ........................................................................................................ 18
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8. Anlagen
8.1 Links und Navigation im Internet
Lieferantenhandbuch Logistik Bosch Rexroth Ergänzung
http://purchasing.bosch.com/media/de/cp_documents/de/LHL_V_3_0_de.pdf
Lieferantenhandbuch Logistik Bosch Rexroth Ergänzung
http://dc-emea.resource.bosch.com/media/de/de/startpage_18/einkauf_und_logistik/br_anhang_lhl.pdf
Bosch Lieferantenseite
Bosch Homepage: www.bosch.de
Um die Corporate
Informationen aus
Einkauf und Logistik zu
erhalten, klicken Sie hier
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8.2. Vereinbarung zu Qualität, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und soziale
Verantwortung (Stand 01/2011)
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8.3 Packvorschrift Lieferant
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8.4 Messung der OTD-Liefertreue
Die Messung der Liefertermintreue erfolgt auf Basis Lieferant / BR Werk. Eine
werksübergreifende Aggregation der OTD ist möglich.
Der im Bestellvorgang angegebene Liefertermin ist der vorgegebene Eintrefftermin an dem
im Bestellvorgang aufgeführten Anlieferort. Die Transportzeit von Lieferant bis Anlieferort ist
entsprechend zu berücksichtigen. Die gültigen Transportzeiten können beim zuständigen
Materialplaner erfragt werden. Sofern der Transport von einem BR Gebietsspediteur
durchgeführt wird, ist die Sendung am Vortag der gewünschten Abholung korrekt
anzumelden.
Die Messung erfolgt auf Bestellpositionsebene.
Die Messung basiert auf dem Abgleich des Kundenwunschtermins, aller
wareneingangspflichtiger Bestellungen und Lieferpläne, zur Wareneingangsbuchung.
Termintreu gelten Wareneingänge, welche bis zu drei Arbeitstagen vor und null Arbeitstagen
nach dem Kundenwunschtermin verbucht werden.
Der gewünschte Liefertermin entspricht den im BR SAP definierten Parametern
(Dispositionsmerkmal, Mindestbestand, Frozen Zone, etc.). Wird bilateral eine Vorziehung
vereinbart, wird der neue Termin durch den EcP Disponenten in SAP hinterlegt und zur
Messung herangezogen.
Kann der Wareneingang bei BR oder dessen Dienstleister nicht tagesaktuell erfolgen, so
wird das tatsächliche Eintreffdatum in das relevante SAP-Feld eingegeben.
Eine Position kann nur liefertermintreu sein, wenn die vollständige Menge geliefert wird.
Überlieferungen werden fallbezogen entweder retourniert oder akzeptiert, die Position kann
in beiden Fällen liefertermintreu sein. Der Fehler wird im SRM Tool erfasst und geht in die
PLKZ ein.
Überlieferungen auf Lieferplan werden, unter Berücksichtigung der eingestellten Toleranzen,
der nächsten Lieferplaneinteilung zugeordnet. Eine Einteilung entspricht der Bestellposition
zur Messung und wird zu dem Zeitpunkt zur Messung herangezogen an dem sie voll beliefert
ist.
Aus Qualitätsgründen erforderliche Rücklieferungen werden zum Datum der Neulieferung
gemessen.
Konsignationslieferungen werden mit OTD 100% bewertet, solange durch Unterschreiten
des vereinbarten Mindestbestandes keine Störungen in der EcP Fertigung oder Montage
verursacht werden.
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Pos. Kundenwunsch-
termin Abrufmenge
WE - Datum
WE - Menge
Abweichung Kundenwunsch-
termin / WE Termin
OTD % Bemerkung
1 31.01.2014 10 31.01.2014 10 0 Tage 100 Taggenau
2 31.01.2014 10 28.01.2014 10 -3 Tage 100 Frühlieferung
innerhalb Toleranz
3 31.01.2014 10 27.01.2014 10 -4 Tage 0 Frühlieferung ausserhalb Toleranz
4 31.01.2014 10 03.02.2014 10 +1 Tage 0 Spätlieferung
5 31.01.2014 10 27.01.2014. 3 -4 Tage keine
Bewertung
31.01.2014 7 0 Tage 100 Teillieferung
verfrüht
6 31.01.2014 10 31.01.2014 4 0 Tage keine
Bewertung
03.02.2014 6 +1 Tage 0 Teillieferung
verspätet
Gesamt: 6 Positionen 300 => 50% OTD
Anlage 4
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8.5 Abweichungsanalyse und Maßnahmenplan
Anlage 5
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Anlage 5
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8.6 Bemaßung Warenanhänger
Anlage 6
Hauptwarenanhänger
Bemaßung in mm
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Unterwarenanhänger
Bemaßung in mm
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