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GerichtsvollzieherinKathrin Pehl Wolf-Hirth-Straße 10
71034 Böblingen
Böblingen, 12.10.2017Gutachten-Nr.: (Bitte stets angeben)
13555-1017
Fahrzeugbewertung Betreff Zeitwert-Bewertung
Amtl. Kennzeichen OhneHersteller KreidlerFahrzeugtyp Flory MF 22
Auftrag vom 11.10.2017Besichtigungsort/-datum/ durch Böblingen / 12.10.2017 / Steffen Marggrander
Zusammenfassung der Einzelergebnisse:
Zeitwert 100,00 €=============================== ============
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Technische Daten
Bei Rückfragen bitte stets angeben13555-1017
Amtl. Kennzeichen Ohne
Fahrzeugart KradAufbau Mofa
Hersteller KreidlerFahrzeugtyp Flory MF 22Fahrzeug-Ident-Nummer 2611522
Motorart Otto 2-TaktLeistung 1 KWHubraum 49 ccm
Reifengröße vorn / hinten 2 1/4 R17 / 2 1/4 R17Profiltiefe v. 100,0 % / h. 100,0 %
zul. Gesamtgewicht 170 kg
Allgemeinzustand gut - mittelFarbe Rot
Sonder-/Ausstattung Baujahr 1979, 2-Gang Schaltgetriebe, Klingel, Gepäckträger,Scheinwerfer-Schutzbügel
Vorschäden Folgende Faktoren wurden wertbeeinflussend berücksichtigt:Keine Schlüssel vorhanden (Lenkradschloss). KeineBetriebserlaubnis vorhanden. Vorderradgabel verzogen.Bremslicht-Schalter an der Handbremse defekt(Kabelverbindung). Sitzbezug beschädigt. Reifen porös und ohneLuftdruck. Div. Gebrauchs- und Einsatzspuren.
Bemerkungen Hinweis: Die Bewertung ist ohne Probelauf und technischeUntersuchung.
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Bei Rückfragen bitte stets angeben13555-1017
Zeit-Wert
Unter Berücksichtigung aller Wertbeeinflussenden Faktoren wie Fahrzeugart, -Typ, Fahrzeugalter, Laufleistung, Sonderausstattung, Allgemein- und Pflegezustand, Reifenprofil sowie Marktlage und des festgestellten Vorschadens (siehe Blatt 2) ermittelt sich ein Zeitwert -bezogen auf den Besichtigungszeitpunkt- auf einen Betrag in Höhe von
steuerneutral 100,00 €
Daten / Eigenschaften die nicht abgelesen bzw. nicht angegeben werden konnten, wurden sachverständigenseits geschätzt.
Schlussbemerkung
Das vorliegende Gutachten wurde neutral / unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Das Sachverständigenbüro behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Gutachtenrechnung das absolute Urheberrecht für alle Unterlagen und Schriftstücke vor, die vom SV-Büro erstellt bzw. erbracht wurden.
Böblingen, den 12.10.2017 Der Sachverständige
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