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MediadatenStand 04.2018Mit dem Erscheinen der aktuellen Mediadaten verlieren alle vorherigen Mediadaten ihre Gültigkeit.

Gesamtauflage:66.300 Exemplare

Lünen und Selm

Erscheinungsweise:samstags

Lünen

Gesamtauflage:54.400 Exemplarein Ahlen, Dolberg,Tönnishäuschen, Vorhelm,Sendenhorst, Beckum,Neubeckum, Roland, Vellern,Ennigerloh, Enniger,Wadersloh, Diestedde

Erscheinungsweise:mittwochs

WaderslohDiestedde

Vellern

DolbergAhlen

Roland

Beckum

Neubeckum

Sendenhorst

Vorhelm

Enniger

Ennigerloh

Tönnis-häuschen

A2

A2

Verlagsanschrift: „Ihre-Reiseseiten.de“Ein Produkt der Firma Blömeke Druck SRS GmbHPostfach 20 01 57 · 44653 HerneResser Straße 59 · 44653 HerneTelefon: +49.2325.9297-0Telefax: +49.2325.9297-40E-Mail: [email protected]: www.bloemeke-media.de

Anzeigenverkauf:Telefon: +49.2325.9297-52Telefax: +49.2325.9297-40E-Mail: [email protected]: www.ihre-reiseseiten.de

Erscheinungsweise:wöchentlich mittwochs im Wersekurierwöchentlich samstags im Lüner Anzeigerjeden Freitag unter „www.Ihre-Reiseseiten.de“

Zahlungsbedingungen:Zahlbar direkt nach Erhalt der Rechnung rein nettoohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

Bankverbindung:Herner Sparkasse Kto.-Nr. 45011921, BLZ 43250030IBAN DE86 4325 0030 0045 011921, SWIFT WELADED1HRN

Geschäftsbedingungen:Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedin-gungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriftenund den zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Ver-lages ausgeführt (s. Seite 6/7)

Anzeigenschlusstermine:Jeweils Donnerstag 12.00 Uhr für die darauffolgendeAusgabe und freitags bis 12 Uhr unter der Rubrik:„Kreuz und quer durch Deutschland“.

Nachlässe:bei Schaltung von 5 Anzeigen ist die 6. Anzeigenschal-tung kostenlos – ansonsten gibt es keine Nachlässe

AnzeigenpreiseGrundpreis mm-Preis 2,50 Euro netto zzgl. MwSt.für die Kombination im Internet unterwww.Ihre-Reiseseiten.de, dem Lüner Anzeiger und demWersekurier.

Farbanzeigen bis 30 mm werden mit 100 % Aufschlagberechnet. Von 31 bis 99 mm gibt es einen Aufschlagvon 50 %, über 100 mm von 25 %.

Anzeigen, die nur in den Ausgaben Lüner Anzeiger undWersekurier stehen, werden zum mm-Preis von 3,70Euro minus 20 % Nachlass veröffentlicht.

Verlagsangaben

Zeitungsformat:Rheinisches Format

Satzspiegel:320 x 480 mm = 1 Seite1/1-Seite = 3360mm bei 7 Spalten

Spaltenzahl:1spaltig 43 mm2spaltig 90 mm3spaltig 137 mm4spaltig 182 mm5spaltig 228 mm6spaltig 274 mm7spaltig 320 mm

Druckverfahren:Zeitungs-Offset-Druck (Rollenoffset)

Druckfarben:Euro-Skala Grundfarben

Flächendeckung:240 %, max. 260 %

Tonwertzunahme:ca. 26 % im Mittelton(bei 40 % bwz. 50 %)

Raster:Rasterweite = 48 Linien por cm = 120 lpiRasterwinkel = C 165 °, M 45°, Y 0!, K 105°

Farbseparation:4c-Bilder: ISOnewspaper26v4.iccGraustufen: ISOnewspaper26v4_gr.icc

Digitale Druckunterlagen:Bei Fremddatenanlieferung kann keine Gewährt fürden Inhalt übernommen werden.

Dateiformate:– bevorzugt PDF im Standard PDF/X3– EPS, Tiff oder jpg als komplette Anzeige,

Aulösung min. 600 ppi

Technische Voraussetzungen:Schriften: komplett eingebunden oder in Zeichenwegegewandelt · Bildauflösung: Farb-/Graustufenbildermind. 200 ppi, Strichbilder mind. 600 ppi · Linienstär-ke: min. 0,1 mm (ca. 0,3 Punkt) · Rastertonwerte: min.10% · Farbformat: Graustufen, CMYK oder Sonderfar-ben · Sonderfarben, RGB- und Lab-Daten werden vonuns immer in CMYK gewandelt (dabei kann es tech-nisch bedingt zu Farbabweichungen des Farbtons kom-men, welches leider nicht auszuschließen ist)Keine vorseparierten Dateien wie z. B. DCS-Dateien

Technische Angaben:

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertragüber die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden odersonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsab-schluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner An-zeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der erstenAnzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist ab-gerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der inZiffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus wei-tere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, sohat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedzwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nach-lass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhereGewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis ent-sprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be-stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck-schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dassdem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftragauf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Ru-brik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht anandere Anzeigen angrenzen. Der Auftraggeber steht für de Inhalt und die rechtliche Zu-lässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein;dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Er-teilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffent-lichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffent-lichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigenAnzeigentarifs. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzei-gen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” deutlichkenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge — auch einzelne Abrufe im Rahmen einesAbschlusses — und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der techni-schen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages ab-zulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die gutenSitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies giltauch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegebenwerden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beila-

ge und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Le-ser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremd-anzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wirddem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oderbeschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag ge-währleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch dieDruckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvoll-ständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwand-freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträch-tigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfristverstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftragge-ber ein Recht auf Minderung oder kann vom Auftrag zurücktreten. Schadensersatzan-sprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und un-erlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen.Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränktauf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oderBeilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Ver-legers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischenGeschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeitvon Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung fürgrobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhedes betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung undBeleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägtdie Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag be-rücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Pro-beabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeigeübliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichstaber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalbder aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zubezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlungveeinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste ge-währt.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berech-net. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftra-ges bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung ver-

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften

langen.Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebersist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er-scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungs-ziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rech-nungsbeträge abhängig zu machen.

15. In der Regel wird auf der Anzeigenrechnung eine belegersetzende Textspitze ausge-druckt. Wenn Art und Umfang des Auftrages es rechtfertigen, liefert der Verlag Belege;kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle ei-ne rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Ver-breitung der Anzeige.

16. Kosten für zusätzliche Satz-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergrößerungenund Verkleinerungen) hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein An-spruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit derersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weisegenannte durchschnittliche Auflage oder — wenn eine Auflage nicht genannt ist — diedurchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tat-sächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. EineAuflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wennsie

bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.

bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H.

bei einer Auflage bis zu 200.000 Exemplaren 10 v. H.

beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wennder Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis ge-geben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabeder Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eil-briefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. DieEingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieserFrist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zu-rück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter dasRecht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interes-se des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 50 g)überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von derWeiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennah-me und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dassder Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Zur Weiterlei-tung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nichtverpflichtet.

19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückge-sandt, die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingendnichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder ge-wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist,sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts-stand der Sitz des Verlages vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages

a) Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten neue Tarife beiPreisanpassungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

b) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder KollektivenSonderpreise und Sonderformate entsprechend den besonderen Gegebenheiten zu ver-einbaren.

c) Bei Konkurs oder Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlass.

d) Platzierungsvorschriften, wonach Anzeigen an einem bestimmten Platz erscheinen sol-len, werden vom Verlag nur als Wunsch, nicht als Bedingung eines Auftrags, entgegenge-nommen.

e) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderun-gen sowie bei undeutlich geschriebenen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haf-tung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

f) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen und bis zum Anzeigenschluss vorliegen. BeiAbbestellung von Anzeigen kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.

g) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen oder Rohstoffverknappung ent-binden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung vonSchadenersatz.

h) Aufträge für Anzeigen von Firmen des im Verbreitungsgebiet ansässigen Einzelhandels,Handwerks und Gewerbes werden zum ermäßigten Ortspreis berechnet. Auf den ermä-ßigten Ortspreis kann keine Mittlervergütung gewährt werden.

i) Werbungsmittlern werden Anzeigen zum Grundpreis und mit 15% vom Netto-Grundpreisprovisioniert. Der Anspruch auf Provision erlischt bei Nichteinhaltung der aus der Preis-liste ersichtlichen Zahlungsfrist.

k) Der Verlag übernimmt keinerlei Verantwortung für rechtliche Zulässigkeit und sachge-mäße Inhalte von Anzeigen und Beilagen sowie für die Abfassung von Anzeigentexten

Verlagsanschrift: „Ihre-Reiseseiten.de“Ein Produkt der Firma Blömeke Druck SRS GmbHPostfach 20 01 57 · 44653 HerneResser Straße 59 · 44653 HerneTelefon: +49.2325.9297-0Telefax: +49.2325.9297-40E-Mail: [email protected]: www.bloemeke-media.de