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M 015.1 SICHERHEIT KOMPAKT www.auva.at Vom Konsum zum Genuss Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt Alkohol im Betrieb

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M 015.1 SICHERHEIT KOMPAKT

www.auva.at

Vom Konsum zum Genuss

Sicherheitsinformation der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

Alkohol im Betrieb

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2Redaktionsschluss für dieses Merkblatt: 12.10.2016

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Inhalt

Einleitung 2Beginn der Geschichte 4

Beim Chef 7

Das Erstgespräch 10 Ausgang 1: Einsichtigkeit von Hrn. Kolb 13

Ausgang 2: Konfliktsituation 13

Das Zweitgespräch 23 Ausgang 1: Einlenken von Hrn. Kolb 24

Ausgang 2: Weiterhin Konfliktsituation 24

Hr. Kolb und der Alkohol 30

Das Drittgespräch 36 Ausgang 1: Einlenken von Hrn. Kolb 37

Ausgang 2: Kündigung 37

Anhang 46 Hilfsangebote und Beratungsstellen Österreich (Auszug) 46

Suchthilfekompass 48

Fachstellen für Suchtprävention in den Bundesländern 48

Drogen- bzw. Suchtkoordinationen der Bundesländer 50

Ambulante Einrichtungen in den Bundesländern 52

Selbsthilfegruppen in den Bundesländern 62

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 4,7 Mio. Personen: 1,2 Mio. Arbeiter, 1,6 Mio. Angestellte, 450.000 Selbständige sowie 1,4 Mio. SchülerInnen und Studierende.

Prävention ist die vorrangige Kernaufgabe der AUVA, weil sich damit das Schadensgeschehen ursächlich beeinflussen lässt. Prävention verhindert menschliches Leid und senkt die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabi-litation und die finanzielle Entschädigung von Unfallopfern am wirksamsten. Die AUVA hat sich daher nie als „Verwalter“ von Arbeitsunfällen betrachtet oder sich darauf beschränkt, „nur“ die Haftung der ArbeitgeberInnen im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu übernehmen. Die AUVA hat es immer als ihre vorrangige Aufgabe angesehen, aktiv und offensiv Arbeitsun-fälle zu verhüten: etwa durch intensive Aufklärung über Gefahren am Arbeits-platz, Information oder Motivation der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerIn-nen, durch Forschung oder vorbeugende Betreuung.

Alkohol und Arbeit passen aus Sicht der Prävention nicht zusammen. Aktiver Konsum und Restalkohol am Arbeitsplatz stellen eine erhebliche Unfallgefahr dar. Um den Betrieben und den Verantwortlichen einerseits eine praktikable Handlungsanleitung für die Strukturierung der Rahmenbedingungen und andererseits eine Hilfestellung im Umgang mit auffälligen MitarbeiterInnen zu geben, wurde dieses Merkblatt erstellt. Das Merkblatt informiert über das Thema Alkohol am Arbeitsplatz und bietet ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerIn-nen, ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen sowie Sicherheitsfach-kräften einen Leitfaden um Hilfestellung anzubieten.

Einleitung

Die Geschichte sowie die genannten Personen sind frei erfunden, jegliche Ähnlichkeiten zu real existierenden Personen und Unternehmen sind unbeabsichtigt und Zufall. Soweit personenbezo-gene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

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AllgemeinesDie Geschichte wird aus der Perspektive des Betroffenen und des Vorgesetzten erzählt. Die Hauptfiguren sind:

Hr. Josef Kolb Logistikleiter im Industriebereich, 38 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, sehr leistungswillig, vor 3 Jahren Haus gebaut, sein Job ist stressig, auch Dienstreisen und zeitlich befristete Projekte sind häufig, Überstunden sind eigentlich die Regel, teilweise leidet er an Schlafstörungen, zum Essen trinkt er gern einmal Alkohol, abends auch mal einen Schlummer-trunk oder das eine oder andere Fluchtachterl mit Kolle-

gen, dann und wann kommt er verkatert zur Arbeit, Alkohol ist für ihn ein Stresskompensationsmittel, mit dem die Arbeit leichter von der Hand geht und etwas stressfreier abläuft.

Hr. Hans Leitner In der Managementebene des Betriebes, 53 Jahre, ge-schieden, Alkoholexzesse kennt er aus früheren Jahren (Scheidung vor 10 Jahren) und hat deswegen den Alkohol-konsum aufgegeben, er ist verständnisvoll und hat immer ein offenes Ohr für seine MitarbeiterInnen.

Weitere Personen: die KollegInnen von Hrn. Kolb Herbert, Franziska und Karl, der Betriebsrat Hr. Martin Jenz, die Sicherheitsfachkraft (SFK) Hr. Georg Volk, die Arbeitsmedi-zinerin Fr. Dr. Gudrun Müller und die Arbeitspsychologin Fr. Mag. Sonja Heider

Gesprochenes Wort: Schrift regular Gedanken der Person: Schrift blau und kursiv

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Hr. Kolb eilt gegen 8:45 Uhr ins Büro, um 8:30 Uhr wäre üblicherweise Dienst-beginn. Er fühlt sich nicht besonders gut, Kopfschmerzen plagen ihn und ir-gendwie ist er ganz schön „neben der Spur“. Sein erster Weg im Büro gilt der Suche nach einer Aspirintablette. Plötzlich läutet das Telefon und die Sekretä-rin des Chefs lässt ausrichten, dass in 15 Minuten eine kurzfristig angesetzte Besprechung bei Hrn. Leitner stattfindet …

Hr. Kolb: Das Kopfweh, alles dröhnt, und mulmig ist mir auch. Hat es gestern wirklich so

lange gedauert? Mit dem Auto bin ich dann auch noch gefahren, war sicher nicht

sehr vernünftig. Zu allem Überfluss habe ich dann in der Früh den Wecker wieder

einmal nicht gehört. Und jetzt noch der kurzfristige Termin beim Chef, was da

wohl wieder kommen wird …? So kurzfristige Termine, hm, aber es kommt wohl

mal wieder alles zusammen.

Was in Österreich getrunken wird

Durchschnittlicher Alkoholkonsum pro Jahr bezogen auf 15- bis 99-jährige ÖsterreicherInnen (ausgewählte Jahre) Quellen: Uhl & Springer (1996); Statistik Austria (2008a); Verband der Spirituosenindustrie (2007); eigene Berechnungen; aus Handbuch Alkohol – Österreich (2009) S. 147

Jahr Unter 15-jährige

Liter Gesamt-getränk

Liter Reinalkohol pro Jahr aus Gramm Rein-alkohol pro TagBier Wein Spiritu-

osenBier Wein Most ge-

samt

1973 23,9% 140,5 47,8 2,1 7,0 5,5 0,9 15,6 33,7

1985 18,3% 133,9 41,8 1,8 6,7 4,8 0,8 14,1 30,6

1998 17,1% 136,5 37,3 1,8 6,8 4,3 0,6 13,5 29,3

2005 16,0% 128,5 35,3 1,7 6,4 4,1 0,4 12,6 27,2

2007 15,5% 127,9 38,1 1,7 6,4 4,4 0,4 12,9 27,9

Informationen

Beginn der Geschichte

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Die beliebtesten Getränke in Österreich sind und bleiben Bier und Wein. 54 % des insgesamt konsumierten reinen Alkohols stammen aus Bier, welches vor allem bei der männlichen Bevölkerung großen Zuspruch findet. Frauen hingegen konsumieren mehr reinen Alkohol aus Wein. Auch Premixgetränke (Alkopops und Radler) erfreuen sich – vor allem bei jüngeren Menschen – gro-ßer Beliebtheit.

5

Im internationalen Vergleich – dieser ist jedoch auf Grund unterschiedlicher und teilweise unzuverlässiger Erhebungspraktiken mit Vorsicht zu genießen – liegen Österreich und die Schweiz im jährlichen Pro-Kopf-Alkoholkonsum (in Liter reiner Alkohol) mit 11,1 bzw. 10,8 Litern im Mittelfeld. Deutschland ist mit 12,0 Litern im oberen Drittel angesiedelt. An der Spitze des jährlichen Pro-Kopf-Alkoholkonsum-Rankings stehen Luxemburg und Irland mit 15,6 und 13,7 Litern.

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Man kann davon ausgehen, dass ca. 5 % der MitarbeiterInnen in österrei-chischen Betrieben als alkoholkrank zu bezeichnen sind (in Männer-betrieben ca. 8 %). Darüber hinaus verur sachen alkoholisierte Personen 3,5-mal häufiger Unfälle, als die restliche Belegschaft. Insgesamt kann man annehmen, dass auch ca. 25 % der Arbeitsunfälle dadurch mitver-ursacht sind. Betroffene haben eine um bis zu 15 Jahre reduzierte Lebens-erwartung und eine um bis zu 22-mal höhere Selbstmordrate.

6

Quelle: German Centre for Addiction Issues

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Beim Chef

Hr. Leitner: Ich darf allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen nochmals einen guten Morgen wünschen. In dieser kurzfristig angesetzten Besprechung geht es darum, den Letztstand der jeweiligen Projekte zu erfahren. Hr. Kolb, darf ich Sie ersuchen uns gleich zu Beginn über den Stand der Dinge in ihrem Logistikprojekt in Kenntnis zu setzen.

Hr. Kolb: Ähh, naja, grundsätzlich ist das Projekt auf gutem Weg, in manchen Bereichen gibt es aber noch Detailabstimmungsprobleme. [Pause, fra gende Blicke aus der Runde] Ja, wie soll ich sagen, dies betrifft beson ders, ähmm, die Bereiche Einkaufslogistik und Materialfluss. Weiters ist anzumerken, dass ...

Hr. Leitner: Hm, Kolb erzählt aber nicht viel Neues. Genau das alles kam beim letzten Mal ebenso.

Komisch, die roten Augenringe, irgendwas ist heute mit ihm.

Hr. Kolb, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche, aber können Sie mir konkrete Zahlen dazu nennen?

Hr. Kolb: Verdammt, die hab ich vergessen. Was sag ich jetzt bloß? Bei der Hand hab ich die

Zahlen auch nicht, mal schauen dass ich irgendwie Zeit gewinne. Vielleicht fallen

sie mir ja ein …

Ähh, ja, die konkreten Zahlen. Das ist nicht so einfach und ähh, hmm, die Faktenlage ist sehr komplex. Die abschließenden Berechnungen sind noch nicht ganz fertig. Sie wissen ja, wie soll ich sagen …

Hr. Leitner: Was ist mit Kolb los? Gerade er war doch immer ein überaus zuverlässiger Mitarbeiter,

aber in letzter Zeit … da fällt er mir immer öfter negativ auf. Ein bisserl ungepflegt wirkt

er ab und zu auch. Hat er nicht erst kürzlich seine Frau anrufen lassen, dass er nicht ins

Um 9:00 Uhr begegnen sich Hr. Kolb und Hr. Leitner am Gang zum Bespre-chungsraum und wünschen einander einen guten Morgen. Zugleich treffen auch die anderen Personen des kurzfristig einberufenen Meetings ein und nehmen Platz.

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Büro kommt. Und ich glaube mich auch dunkel erinnern zu können, dass da der eine

oder andere Kurzkrankenstand war. Die Leistungen sind teilweise stark schwankend und

seine Pünktlichkeit ist auch … Fast kommt‘s mir vor, als hätte er sich verändert. Irgend­

wie, wenn ich so zurückdenke, ist mir das nicht so fremd. Meine Scheidung ... es ist zwar

schon lange her, aber … Ich werd mir mal vom Personalbüro die Daten von Hr. Kolb

kommen lassen und ihn bei nächster Gelegenheit darauf ansprechen.

Hr. Kolb: (nach seinem unbefriedigenden Vortrag) Ui, das ist aber wirklich nicht gut gelau fen.

Vielleicht wäre es doch besser, mal früher ins Bett zu gehen, auszuschlafen und

sich das eine oder andere Bier zu sparen. Vor zwei Wochen hat mich mein Stell­

vertreter noch retten können, da ist‘s mir ja auch nicht besonders gegangen. Fast so

wie heute. Aber den Tag werd‘ ich auch noch rüberbiegen. Abends ist ja dann eh

Montagsstammtisch mit den Kollegen.

Aber heute wird’s sicher nicht so spät, maximal ein oder zwei „Manöverbierchen“

Nach der blöd gelaufenen Besprechung muss das einfach sein …

Woran kann man Alkoholkonsum im Betrieb erkennen (Quelle: Ziegler, H., Brandl, G.: Suchtprävention als Führungsaufgabe (S. 36)

Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Fehlzeiten

■ Entschuldigung durch andere (z. B. EhepartnerIn, Anruf erfolgt in der Abtei-lung und nicht bei den Vorgesetzten)

■ Nachträgliche Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub (morgens wird an-gerufen und Urlaub beantragt)

■ Unbegründete Abwesenheit vom Arbeitsplatz während der Arbeitszeit

Leistungsminderung

■ Starke Leistungsschwankungen ■ Abnehmende Lernbereitschaft ■ Mangelnde Konzentrationsfähigkeit

Informationen

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■ Auffallende Unzuverlässigkeit ■ Mangelndes Durchhaltevermögen ■ Selbstüberschätzung

Verhaltensänderung

■ Starke Stimmungsschwankungen (Auswirkungen auf das gesamte Arbeitsklima)

■ Unangemessen nervös/reizbar ■ Unangemessen aktiv/gesprächig/gesellig ■ Großspurig/aggressiv oder unterwürfig/überangepasst

Auftreten/Äußeres Erscheinungsbild

■ Präsenz bei allen Gelegenheiten, zu denen Alkohol getrunken wird ■ Erfinden von Alibis für den Alkoholkonsum ■ Bei Konfrontation Hinweis auf „Restalkohol“ ■ Vermeidung von Gesprächen über Alkohol ■ Versuch Alkoholgeruch zu tarnen (z. B. mit Mundwasser, ...) ■ Vernachlässigen der Körperpflege/Kleidung ■ Handzittern/Schweißausbrüche ■ Artikulationsschwierigkeiten

Trinkverhalten

■ Alkoholkonsum zu unpassenden Gelegenheiten, hastiges Trinken/bereits vor oder kurz nach Arbeitsbeginn

■ „Heimliches“ Trinken ■ Demonstrative Vermeidung von Alkohol/Tarnung mit Softdrinks

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Der Morgen graut. Hr. Kolb wacht wieder verkatert auf und versucht zu re-kapitulieren:

Hr. Kolb: „Eigentlich wollte ich ja gestern gleich heimfahren. Und meine Frau hat auch schon

verständlicherweise gemeckert. Dennoch sind es glaub ich gestern wieder sechs Bier

geworden, Herbert hatte Geburtstag. Mann, fühle ich mich heute wieder mies.

Und wo ist das Auto eigentlich, bin ich gestern noch selbst gefahren? Hab‘ sicherlich

mehr gehabt als 0,5 ‰, erwischen hätte mich die Polizei allerdings nicht dürfen, das

hätte ins Auge gehen können. Und der Kopf dröhnt … Also, auf ins Büro …

6 Krügerl Bier, Körpermasse 81 kgGröße 1,79

Alter 38 Jahre, männl.Start: 19:30 UhrEnde: 23:00 Uhr

Trinkdauer: 210 minVol.-% Bier: 5,0

Verlauf der Blutalkoholkonzentration anhand eines Beispiels

Informationen

Das Erstgespräch

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Getränk Vol.-% Inhalt des üblichen Trinkglases (I)

Alkohol, Grammim Glas

Export, Pils Weißbier,Altbier

4 - 6 0,33

0,5

10,0 - 15,5

15,0 - 23,5

Bockbier 6 - 9 0,33 0,5

13,5 - 23,023,5 - 35,0

Most 3,5 - 13,5 0,25 6,9 - 26,7

Weißwein ca.10 0,25 20,0

Rotwein ca.14 0,25 27,2

Sherry, Wermut Sekt, Schaumwein

ca.18,0 ca.10,0

0,05 0,1

7,08,0

Eierlikor o.a. Sahneliköre Kräuterlikör

Korn

20 - 25 18 - 20

35

32

0,02 0,02 0,02

0,02

3,0 - 4,02,8 - 3,25,5

5,0

Weinbrand, Rum 38 0,02 6,0

Wodka, Whisky,Bacardi

Magenbitter

Obstler

40

ca. 45

z. B. 80

0,02

0,02

0,02

6,5

7,0

12,6

in Vol.-% und Gramm

11

Alkoholgehalt von Getränken

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Das Gespräch mit dem Vorgesetzten

Hr. Leitner: So Hr. Kolb, bitte nehmen Sie Platz. Ich habe Sie heute zu mir gebeten, um ein paar Dinge mit Ihnen zu besprechen, weil ich Sie als Mitarbeiter schätze und dazu habe ich mir unter anderem aus der Personalstelle folgende Fakten kommen lassen:

■ Ihre Arbeitsbeginnzeit, ■ Ihre Leistungsbewertung, ■ die häufigen und kurzfristig beantragten „Urlaubstage“, ■ Ihre Kurzkrankenstandstage.

Weiters konnte ich aus meinen Beobachtungen feststellen, dass ■ Ihre Genauigkeit nicht die von früher ist, ■ diverse Beschwerden von KundInnen eingegangen sind ■ und Ihre Zuverlässigkeit auch zu Wünschen übrig lässt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesen Tatsachen interessieren, was sagen Sie dazu?

Hr. Kolb kommt wieder zu spät ins Büro. Kaum im Büro wird er zum Chef zitiert …

Hr. Kolb: Warum muss ich zum Chef, wird wohl wegen des Zuspätkommens sein. Hm, wie

soll ich mich da rechtfertigen …

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Ausgang 1:Einsichtigkeit von Hrn. Kolb

Ausgang 2:Konfliktsituation

Erstgespräch

Hr. Kolb: Da kann ich jetzt nicht leicht rauskommen, so viele Fakten und Tatsachen und ich

hab‘ ehrlich gesagt keine Ausreden mehr bei der Hand. Vielleicht wäre es besser

alles offen auf den Tisch zu legen. Ich glaube Hr. Leitner kann man vertrauen.

Eigentlich, Hr. Leitner, haben Sie recht. Es geht mir in letzter Zeit wirklich nicht gut.

Hr. Leitner: Was belastet Sie denn, wo drückt der Schuh?

Hr. Kolb: Hauptsächlich ist es der hohe Termindruck und die damit einhergehende Überlastung. Dass wir zu wenig Personal haben brauche ich ja nicht extra zu erwähnen, aber das wäre für die Erfüllung der ganzen Wünsche von KundInnen notwendig. Auch machen uns die immer kürzeren Produk-tionszyklen wirklich ….

Hr. Leitner: Irgendwie kommt mir das alles sehr bekannt vor, der hohe Druck und dann kam‘s zur

Scheidung, und, und, und. Ich habe damals auch gern mal etwas mehr getrunken. Sollte

ich das Thema Alkohol wirklich konkret ansprechen? Hm, vielleicht besser nicht, wer

weiß ob er sonst nicht abblockt …

Ausgang 1: Einsichtigkeit von Hrn. Kolb

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Tipps zur Gesprächsführung und zum Erstgespräch

Gesprächsführung

■ Achten Sie darauf, dass es Ihnen gut geht ■ Schützen Sie sich gegen die Gefahr der Zielverschiebung (Grundintentionen des Gesprächs darf nicht verloren gehen)

■ Bleiben Sie in Ihrer betrieblichen Rolle ■ Senden Sie Ich-Botschaften ■ Achten Sie Ihr Gegenüber als erwachsenen Menschen ■ Machen Sie sich klar, dass Sie keine Kontrolle über die/den betroffenen MitarbeiterIn besitzen.

Erstgespräch

■ Ziel setzen ■ Fakten benennen

侊 Unpünktlichkeit (Zeit, Datum) 侊 kurzfristige Urlaube (gehäuft) 侊 Fehlzeiten nach Wochenenden und Feiertagen 侊 Krankenstände 侊 Arbeitstempo 侊 Zuverlässigkeit 侊 Genauigkeit 侊 Vorfälle – Unfälle ...

■ Erwartungen ansprechen ■ Beratungsmöglichkeiten anbieten ■ klare Absprachen treffen ■ Konsequenzen aufzeigen

Feedback Regeln

■ Wertschätzung ■ beschreiben, nicht bewerten

Informationen

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■ immer zuerst positive Rückmeldungen geben ■ möglichst konkrete Rückmeldungen geben ■ Rückmeldungen sind Lernchancen ■ für sich selbst sprechen

Ziel dieses Gesprächs muss es sein, dass am Ende eine gemeinsame und klare Übereinkunft vereinbart wird (z. B.: Ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie in den nächsten sechs Wochen immer pünktlich zur Arbeit erscheinen und mir wöchentlich ...)

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Hr. Kolb: Wenn ich jetzt die Wahrheit sage, war‘s das. Dann kann ich einpacken im wahrsten

Sinn des Wortes. Dem Leitner, ich traue ihm zwar, aber das kann ich nicht einfach

so zugeben, da würde ich mich damit selbst demontieren.

Kennt man ja, wer keine Leistung bringt, ist ja auch gleich weg. Wird wohl das Bes­

te sein, gleich in die Gegenoffensive zu gehen. Angriff ist die beste Verteidigung.

Hr. Leitner, lassen Sie mich folgendes sagen. Die Kurzkrankenstände sind ausschließlich eine Auswirkung der Überlastung. Es werden ja immer mehr Aufgaben, die es zu erledigen gilt, aber Unterstützung bekommt man keine. Und übrigens, wann ich auf Urlaub gehe, ist, so weit ich weiß, meine Sache.

Hr. Leitner: Hr. Kolb, das ist alles recht und schön. Ich habe aber das Gefühl, dass Sie ein Problem mit Alkohol haben. Kann das sein? Haben Sie sich zu diesem Thema schon informiert? Bei uns im Betrieb liegen Broschüren zu diesem Thema auf und es gibt auch ausgebildete GesprächspartnerInnen.

Hr. Kolb: Er scheint es zu wissen, aber das kann ich keinesfalls zugeben.

Schon gar nicht ihm gegenüber.

Wie kommen Sie auf diese Idee?

Hr. Leitner: Mir ist aufgefallen, dass Sie öfter gerötete Augen haben und etwas, wie soll ich‘s sagen, vernachlässigt wirken. Außerdem erscheinen Sie blass, Ihr Leis-tungsabfall ist zuvor schon erwähnt worden und Ihre Zuverlässigkeit lässt auch zu wünschen übrig.

Hr. Kolb: Wundert Sie das? Bei all dem Arbeitspensum braucht man schon auch mal eine Tablette zum Einschlafen. Mit Alkohol habe ich kein Problem, würde sich auch mit den Tabletten nicht vertragen. Übrigens ist es …

Ausgang 2: Konfliktsituation

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Hr. Leitner:Oje, das Gespräch wird nichts. Was soll ich jetzt mit Kolb machen? Wer kann mir da wei­

terhelfen? Und wie soll das nur ausgehen?

Hr. Kolb, ich unterbreche Sie nur ungern, aber wie es auch immer sein mag, ich werde Sie die kommenden sechs Wochen genauer beobachten und dann setzen wir uns nochmals in Ruhe zusammen. Es ist meine Aufgabe, den Din-gen skeptisch gegenüber zu stehen …

(Bemerkung: im Rahmen des Gesprächs kam es zu keiner Zielvereinbarung)

Die Phasen der Entwicklung des Alkoholismus

Im zeitlichen Ablauf der Entwicklung des Alkoholismus können (nach der Ein-teilung durch Jellinek) 4 Phasen unterschieden werden:

■ voralkoholische Phase ■ Anfangsphase ■ kritische Phase ■ chronische Phase

Die ersten beiden Phasen werden oft weder von dem/der Betroffenen noch von den Angehörigen richtig wahrgenommen und erkannt.

Ob ein Mensch überhaupt alkoholkrank wird, bzw. wie lange er/sie braucht, um abstinent zu werden und wie lange dann die einzelnen Phasen des Alko-holismus dauern, hängt von den körperlichen und psychischen Eigenheiten des Menschen und von der Umwelt ab.

Informationen

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Welche Merkmale kennzeichnen die voralkoholische Phase?

Diese Phase meint das in unserem Land weitgehend übliche (fast schon auto-matische) Alkoholtrinken: beim Essen, beim Kartenspiel, beim Fernsehen, zu festlichen Gelegenheiten usw. Die meisten Menschen verbleiben ständig in dieser Phase des gesellschaftlichen Trinkens, aber einige wenige Prozent setzen den Weg zum Alkoholmissbrauch und Alkoholismus fort. Sie trinken häufiger und auch mehr als andere. Dabei beginnen sie, den Alkohol seiner Wirkung wegen zu trinken: der Alkohol verschafft ihnen Erleichterung, ver-deckt Probleme und täuscht ein Gefühl der Stärke vor. Damit ist der Weg in die Anfangsphase beschritten.

Welche Merkmale kennzeichnen die Anfangsphase?

In dieser Phase vollzieht sich das Abrutschen des/der Alkoholgefährdeten zum/zur Alkoholabhängigen. Es kommt zu Gedächtnislücken während der Trink-

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periode und stärkerer Abhängigkeit vom Alkohol. Gelegenheiten werden ge-sucht, ein paar Gläser oder Schnäpse ohne Wissen des/der Partners oder des/der Kollegen zu trinken (heimliches Trinken), die Gedanken kreisen fast ständig um den Alkohol. Gewissensbisse wegen des steigenden Alkoholkonsums verunsichern zunehmend die Persönlichkeit und steigern den Alkoholkonsum weiter. Allmählich beginnt man die Kontrolle über den Alkoholkonsum zu ver-lieren.

Welche Merkmale kennzeichnen die kritische Phase?

Der/die Betroffene kämpft gegen seine/ihre Alkoholkrankheit und verfällt ihr dennoch immer mehr. Weitere typische Charakteristika dieser Phase sind: der Versuch, ihr/sein Trinken zu rechtfertigen, wachsendes Desinteresse an Frei-zeitbeschäftigungen, Streitereien in der Familie und Konflikte am Arbeitsplatz bis hin zum Arbeitsplatzverlust.

In der Folge isoliert sich der/die Alkoholkranke zunehmend, der Freundes-kreis zieht sich zurück. Er/sie vernachlässigt die Ernährung und Alkohol wird schon regelmäßig am Morgen oder Vormittags getrunken. Beim Absetzen des Alkohols treten verschiedene Entzugserscheinungen auf (z. B. Zittern, Brech-reiz, Schweißausbrüche u. ä.). Neben der psychischen Abhängigkeit hat der/die Kranke jetzt auch die körperliche Abhängigkeit entwickelt. An die kritische Phase schließt sich die chronische Phase an.

Welche Merkmale kennzeichnen die chronische Phase?

Die chronische Phase der Alkoholabhängigkeit setzt mit Rauschzuständen ein, die oft tagelang andauern. Typisch für diese Phase sind auch die organischen Schädigungen des Gehirns, die sich in deutlichen Gedächtnisstörungen und einer Veränderung der Persönlichkeit des/der Alkoholkranken zeigen. Schließ-lich tritt der so genannte Toleranzbruch auf. Der/die Alkoholkranke benötigt dann nur geringe Mengen Alkohol, um so betrunken zu sein, wie er/sie es früher mit großen Mengen war. Toleranzbruch heißt also, dass die Alkoholver-träglichkeit (fast) völlig zusammengebrochen ist. In diesem fortgeschrittenen Stadium der Krankheit sind die Alkoholkranken meist nicht mehr arbeitsfähig.

Quelle: www.alkoholsucht.eu

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Fragebogen für Angehörige, Freunde, Kolleginnen und Kollegen von Alkoholabhängigen/-gefährdeten

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Ja Nein1. Machen Sie sich Gedanken über das Trinkverhalten Ihres(r)

Partners/Partnerin bzw. Kollegen/Kollegin?

2. Waren Sie insgeheim schon darüber erschrocken, wann und wieviel Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin trinkt?

3. Sind Wochenenden, Feiertage, Ferien oder Betriebsfeten ein Alptraum für Sie, weil dann meistens eine mehr oder minder wüste Trinkerei stattfindet?

4. Sind die meisten Freunde Ihres/r Partners/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin trinkfest?

5. Hat Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin schon des öfteren erfolglos versprochen, mit der Trinkerei aufzuhören?

6. Beeinflußt das Trinkverhalten Ihres/r Partners/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin die Atmosphäre zu Hause oder in der Arbeitsgruppe?

7. Streitet Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin ab, Schwierigkeiten wegen der Trinkerei zu haben, da er/sie ja „nur“ ein oder zwei kleine Bierchen (Gläschen Wein) trinkt?

8. Benutzen Sie manchmal „faule“ Ausreden gegenüber Freunden, Verwandten, gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin, um das Trinken Ihres/r Partners/Partnerin bzw. Kollegen/Kollegin zu verbergen?

9. Kommt es schon mal vor, daß Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin sich nicht mehr daran erinnern kann (Film-riß, Blackout), was während einer Trinkphase tatsächlich passiert ist?

10. Vermeidet Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin mit viel Geschick Gespräche über Alkohol und Schwierigkeiten, die durch die Trinkerei entstehen?

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2222

Wenn Sie nur zwei dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, ist Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin alkoholgefährdet. Bei fünf und mehr „Ja“·Antworten müssen Sie davon ausgehen, daß lhr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin alkoholkrank ist.

Ja Nein11. Versucht Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin, be-

stimmte Personen oder Ereignisse für die Trinkerei verant-wortlich zu machen, um sich so zu rechtfertigen?

12. Drückt sich Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin vor Festlichkeiten privat oder dienstlich, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird?

13. Fühlen Sie sich manchmal schuldig, weil Ihr/e Partner/Part-nerin bzw. Kollege/Kollegin trinkt?

14. Haben Familienmitglieder, besonders die Kinder, Angst vor Ihrem/r Partner/Partnerin bzw. gibt es im Betrieb Arbeitneh-mer/Arbeitnehmerinnen, die Angst vor Ihrem/r Kollegen/Kollegin haben?

15. Ist Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin schon im alkoholisierten Zustand Auto gefahren?

16. Müssen Sie damit rechnen, daß Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin im angetrunkenen Zustand ausfallend oder sogar aggressiv gegen Sie wird?

17. Sind Sie schon mal von anderen angesprochen worden, weil Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin außergewöhn-lich viel trinkt?

18. Haben Sie Angst, mit Ihrem/r Partner/Partnerin bzw. Kolle-gen/Kollegin irgendwo hinzugehen, weil er/sie sich be-trinkt?

19. Gibt es Zeiten, wo Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kol-legin sein/ihr Verhalten bitter bereut und erfolglos schwört, sich zu verändern?

20. Verträgt Ihr/e Partner/Partnerin bzw. Kollege/Kollegin in letzter Zeit weniger Alkohol als früher?

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Nachdem es wieder ähnliche Vorfälle in der angekündigten Beobachtungszeit mit Hrn. Kolb gegeben hat, wird er zu einem Zweitgespräch von seinem Vor-gesetzten, Hrn. Leitner, eingeladen. An diesem Gespräch nimmt diesmal auch der Betriebsrat teil.

Hr. Leitner: Wie angekündigt habe ich Sie ja die letzten Wochen beobachtet und es ist mir nicht entgangen, dass sich an der Situation anscheinend nichts geändert hat. Ich habe Sie deswegen zu einem weiteren Gespräch gebeten. Vor Ihnen allen liegen die gesammelten Aufstellungen der Vorfälle der letzten Wochen und Monate betreffend Hrn. Kolb.

Hr. Kolb: Jetzt wird’s aber echt eng. Ob ich da noch irgendwie rauskomme, der hat‘s wirklich

ernst gemeint. Und jetzt macht er ganz schön Druck. Will er mich jetzt abschießen?

Was bleiben mir jetzt noch für Alternativen?

Ich steige darauf ein und schaue mir mal an, was die da so anzubieten haben.

Ich versuche durchzutauchen und wieder in die Gegenoffensive zu gehen.

Meine Probleme löse ich immer noch selbst …

Hr. Leitner: Nun die Frage, gibt es Möglichkeiten seitens des Betriebes, um Sie bei Ihrer Tätigkeit zu unterstützen? Haben Sie sich diesbezüglich auch selbst infor-miert? Ich glaube, dass Sie die an Sie gestellten Anforderungen über kurz oder lang nicht mehr bewältigen können.

Hr. Kolb: Er hat schon irgendwie recht, es waren in der letzten Zeit einige Exzesse. Wie kann

ich da wirklich noch die Kurve kratzen? Wissen werden sie es, aber sie machen es

nicht zum Thema. Wollen die mir wirklich helfen?

Das Zweitgespräch

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Hr. Kolb: Ich wart‘ jetzt mal ab, vielleicht hat‘s ja auch wirklich was Gutes, wer weiß. Die

be treiben so einen Aufwand, kann ja wirklich sein, dass sie mir helfen wollen.

Na schauen wir mal …

Hr. Jenz (BR): Die Liste kann man nicht wegleugnen und stimmen wird sie schon, aber die Anforderungen sind ja auch immer mehr und höher geworden. Da ist schon ein immenser Leistungsdruck vorhanden.

Hr. Leitner: Fest steht, dass es so nicht weitergehen kann. Wir wollen Sie als Mitarbeiter behalten und schätzen Ihre Kompetenzen. Ich kann Ihnen von Seiten des Be-triebes anbieten, Sie zu unterstützen. Versuchen wir doch gemeinsam, einen Weg zu finden.

Hr. Kolb: Hm, wenn mir der Betrieb wirk-lich diese Möglichkeit bietet mich coachen zu lassen und mich zu unterstützen, nehme ich es gerne an. So kann‘s ja wirklich nicht weiter gehen, da haben Sie recht.

Ausgang 1:Einlenken von Hrn. Kolb

Ausgang 2:Weiterhin Konfliktsituation

Zweitgespräch

Ausgang 1: Einlenken von Hrn. Kolb

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Ausgang 2: Weiterhin Konfliktsituation

Hr. Leitner: Schön, dass Sie unsere Angebote annehmen wollen, dennoch werden wir Sie in den nächsten Wochen im Augen behalten. Falls die Maßnahmen nicht fruchten sollten, müssen wir uns laut unserer Betriebvereinbarung zu einem weiteren Gespräch treffen.

Hr. Kolb: Und selbst wenn, so einfach zugeben kann ich‘s nicht, was Sache ist. Das wäre ja

fast wie Selbstmord. Vieles kann man mir nachsagen, aber blöd bin ich nicht …

Hr. Leitner: Ich habe dennoch den Eindruck, und dieser hat mich die letzten Wochen nicht getäuscht, dass Sie ein Problem mit Alkohol haben und Ihre Leistungen des-wegen so schlecht sind. Und dieser Eindruck kommt ja nicht von ungefähr.

Hr. Kolb: So, jetzt ist es vor Publikum raus – wie stehe ich jetzt da, wenn ich das jetzt zugebe?

Da fliege ich sicher gleich raus.

Alkohol ist ja gar nicht das Thema, privat ist einiges vorgefallen. Und die Medikamente, von denen ich bereits erzählt habe, nehmen mich auch ganz schön mit ….

Hr. Leitner: Hätte der Kolb keinen so guten und fähigen Stellvertreter, wäre er eh schon längst weg.

Hr. Kolb: Meine Probleme habe ich bis jetzt auch noch immer selbst gelöst, warum soll das nicht auch jetzt funktionieren. Sie müssen mir aber auch die Zeit dafür geben …

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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

wir danken für Ihr Interesse an weiterführenden Informationen zupib - Prävention in Betrieben.

Eine Betriebsvereinbarung kann insofern einiges im Umgang mit der The-matik ,,Alkohol im Betrieb“ erleichtern, als sie einen klaren Handlungsrahmen für alle Beteiligten schafft, was wiederum Sicherheit gibt und ein abgestimm-tes sowie zielgerichtetes Vorgehen im Problemfall fördert.

Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Musterbetriebsvereinbarung1.Sie ist relativ detailliert und ausführlich gehalten, und es liegt natürlich ganzin Ihrem Ermessen, diese Ihren Bedürfnissen entsprechend anzupassen und gegebenfalls auch zu vereinfachen.

Weitere Informationen zu

rechtlichen Fragen,Alkohol, Nikotin, illegalen Drogen, Sucht,Kontaktadressen, Beratungsstellen,Broschüren und Fachliteratur

können als eigene Informationsblätter bei kontakt+co angefordert bzw.von unserer Hornepage heruntergeladen werden: www.kontaktco.at/pib

1Quelle: Probleme mit dem Alkohol - Eine Fibel für den Betrieb (5. erweiterte Auflage),Karl H. Wilke/ Herbert Ziegler; Deutscher Instituts-Verlag (Nachdruck mit Genehmigung des Verlages - leichte Änderungen gemäß österr. Gesetzeslage)

Musterbetriebsvereinbarung

Informationen

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Betriebsvereinbarung - Alkohol - gem. der derzeit gültigen Gesetzeslage.

Zwischen der Geschäftsleitung der Firma _______________________________

und dem Betriebsrat wird folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer des Betriebes einschließlich der Auszubildenden.

§ 2 Ziele

Ziele dieser Betriebsvereinbarung sind: ■ allen Beteiligten eine Richtlinie in die Hand zu geben ■ die Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer sicherzustellen ■ die Arbeitssicherheit zu erhöhen ■ den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer zu erhalten und das Risiko für Alkoholgefährdete zu verrin-

gern ■ Suchtgefährdeten und Suchtkranken rechtzeitig ein Hilfsangebot zu unterbreiten.

§ 3 Alkoholverbot

1. Innerhalb der Arbeitstätte, auf Wegen von und zur Arbeit und an anderen Dienstorten ist der Konsum von alkoholischen Getränken wegen der davon ausgehenden Gefahr für Sicherheit und Gesundheit untersagt. Das Mitbringen und Verkaufen alkoholischer Getränke ist verboten. Ausnahmen sind Feiern nach Dienst-ende, wobei ein Verlassen des Dienstortes als Fahrzeuglenker in deutlich alkoholisierten Zustand nicht gestattet ist.

ODER: Für den allgemeinen Genuss von Alkohol vor der Arbeit und während der Pausen gelten die Grundsätze

der gesetzlichen Regelung.

Mitarbeiter dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können (Nüchternheitsgebot).

Mitarbeiter, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.

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2. Aus der Fürsorgepflicht des Unternehmens und zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebsab-laufes hat der Vorgesetzte zum Schutz des Einzelnen wie auch der anderen Mitarbeiter solche Arbeit-nehmer, die unter Alkoholeinfluss stehen, von ihrem Arbeitsplatz zu verweisen. Der Betriebsrat oder sein Stellvertreter ist von der Durchführung dieser Maßnahme zu benachrichtigen. Zu diesem Zweck erhalten alle Vorgesetzten eine Namensliste der BR-Mitglieder mit Nennung der Abteilung, in der das BR-Mitglied beschäftigt ist. Mitarbeiter, die wegen Alkoholeinwirkung nicht mehr weiter beschäftigt werden können, können auf ihre Kosten nach Hause befördert werden. Für die Zeit des alkoholbedingten Arbeitsausfalles wird kein Arbeitsentgelt bezahlt.

§ 4 Hilfsangebote

Im Rahmen eines Hilfsangebotes kann im Betrieb eine Suchtberatungsstelle und/oder ein Arbeitskreis „Sucht-hilfe“ eingerichtet werden bzw. in Betrieben kleinerer Größe eine Ansprechperson für Suchtfragen.Diese unterliegen der Schweigepflicht. Die Inanspruchnahme entsprechender Einrichtungen ist freiwillig. Mitglieder dieser Einrichtung sind nicht berechtigt, in die Personalakte einzusehen und dürfen Alkoholgenuss bei Beschäftigten nicht überprüfen.Aufgabe der Einrichtung ist es, zu beraten und Hilfe anzubieten. Außerdem soll sie die Aufklärungsarbeit intensivieren und geeignete Schulungsmaßnahmen planen und durchführen.Vor einem Einsatz eines internen Arbeitskreises „Suchthilfe“ sind die Arbeitsbedingungen dieses Arbeitskrei-ses mit dem Betriebsrat zu regeln

§ 5 Maßnahmen

Die nachfolgend beschriebene Maßnahmenkette hat zum Ziel, dem betroffenen Alkoholiker zu helfen und ihn von seiner Krankheit zu heilen.

1. Entsteht beim Vorgesetzten der Eindruck, dass ein Mitarbeiter Probleme mit Alkohol hat, dann führt er mit dem Betroffenen ein vertrauliches Gespräch. Der Betroffene wird vom Vorgesetzten aufgefordert, sein Arbeitsverhalten zu normalisieren und eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen.

2. Ist im Verhalten des Betroffenen in überschaubarer Zeit (z. B. 6 Wochen) keine Änderung festzustellen, so führt der Vorgesetzte mit dem Betroffenen ein weiteres Gespräch und zieht zu diesem Gespräch einen Sucht-krankenhelfer / ausgebildeten Betriebsrat hinzu. Der Betroffene wird aufgefordert, eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen und den Besuch nachzuweisen. Über das Gespräch fertigt der Vorgesetzte eine Gesprächsnotiz an, die in die Personalakte kommt. ln diesem Gespräch wird dem Betroffenen mitgeteilt, dass er bei Nichteinhaltung der vereinbarten Maßnahmen eine schriftliche Verwarnung erhält.

3. Ändert sich das Verhalten des Betroffenen in den nächsten 6 Wochen nicht, wird die schriftliche Verwarnung ausgesprochen und der Vorgesetzte führt ein weiteres Gespräch mit dem Betroffenen. Zu diesem Gespräch werden der Betriebsrat, die Personalabteilung und der Arbeitsmediziner und falls vorhanden ein Suchtkran-kenhelfer hinzugezogen. ln diesem Gespräch bekommt der Betroffene erneut einen Hinweis auf Suchtbera-tungsstellen, Selbsthilfegruppen, Fachkliniken und Behandlungsmöglichkeiten. ln diesem Gespräch wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Betroffene mit einer weiteren disziplinari-

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schen Maßnahme rechnen muss, falls er nichts gegen seine Alkoholkrankheit unternimmt. Diese personellen Maßnahmen können eine Abgruppierung, Versetzung oder Streichung der übertariflichen

Zulage sein. Über dieses Gespräch wird eine schriftliche Aktennotiz für die Personalakte angefertigt.

4. Ist im Verhalten des Betroffenen in einem Zeitraum von weiteren 6 Wochen keine Änderung festzustellen, so wird die unter 3. angedrohte Maßnahme durchgeführt.

Außerdem findet ein weiteres Gespräch statt.

Dem Betroffenen wird klargemacht, dass bei Nichtannahme des Hilfsangebotes die Kündigung des Arbeits-verhältnisses eingeleitet werden wird. Dieses Gespräch wird dem Betroffenen schriftlich bestätigt, wobei der eindeutige Hinweis auf die mögliche Kündigung enthalten sein muss.

5. Ist der Betroffene nach einem weiteren Zeitraum vom 6 Wochen nicht einsichtig und erfolgt keine Änderung in seinem Verhalten, so führen der Vorgesetzte, die Personalabteilung, der Betriebsrat und der Suchtkranken-helfer ein letztes Gespräch mit dem Ziel, sofort eine Therapie zu beginnen.

Zeitgleich mit diesem Gespräch wird das Kündigungsverfahren gem. den gesetzlichen Regelungen ein-geleitet. Der Betroffene hat während der Laufzeit dieses Verfahrens (7 Kalendertage) die Möglichkeit, das Hilfsangebot anzunehmen.

Hat sich der Betroffene zu einer Langzeittherapie entschlossen, so wird diese mit Hilfe der Suchtberatungs-stelle zeitlich festgelegt. Bei nachgewiesenem Erfolg der Therapie und bei Einhaltung des festgesetzten Zeitrahmens wird dem Betroffenen sein früherer oder ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten

6. Hat der Betroffene ein Hilfsangebot angenommen und ist nicht mehr auffällig, finden betrieblicherseits keine weiteren Maßnahmen statt.

Bei Rückfälligkeit wird das weitere Vorgehen mit dem Betroffenen und dem Vorgesetzten, der Personalabtei-lung, dem Betriebsrat und dem Suchtkrankenhelfer geregelt.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Eintragungen in die Personalakte werden bei Beratung/Erfolg der Therapie spätestens 3 Jahre nach der letzten Eintragung getilgt.

2. Alkoholiker werden bei personellen Maßnahmen wegen ihrer Krankheit nicht benachteiligt, wenn sie sich an die Vereinbarungen halten.

3. Diese Betriebsvereinbarung tritt am ............ in Kraft. Sie kann jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Geschäftsleitung Betriebsrat

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Hr. Kolb kommt offensichtlich an einem der folgenden Tage betrunken zur Arbeit. Dies wird umgehend seinem Vorgesetzten, Hrn. Leitner, mitgeteilt.

Hr. Leitner: Jetzt ist es anscheinend so weit, jetzt entgleitet uns Kolb völlig. Scheinbar haben die

Gespräche in der letzten Zeit nichts gebracht. Bin ja nur froh, dass wir eine interne Re­

gelung haben, um mit solchen Vorfällen umzugehen. Ohne diese würde ich ganz schön

planlos dastehen, wenn ich ehrlich bin. Ich werde aber auch noch mit Kolb ein Konfron­

tationsgespräch führen müssen, wie ich es in der Führungskräfteschulung gelernt habe.

Informationen

Hr. Kolb und der Alkohol

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Konfrontationsgespräch im Falle einer Alkoholisierung

Trotz der Wichtigkeit der zeitlichen Nähe sollte sich der/die Vorgesetzte Zeit für die Vorbereitung nehmen. Besonders wichtig in solch einer Situation ist es, auf der Sachebene zu bleiben. Damit kein Mobbingvorwurf im Raum stehen bleiben kann, sollten Zeugen hinzugezogen werden. Eine inhaltliche Diskus-sion ist in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Ziel muss es sein, dass der/die be-troffene MitarbeiterIn die Arbeit niederlegt und der Heimtransport organisiert wird. Falls es zu einer unerwarteten Eskalation der Situation kommt, sollte die Exekutive beigezogen werden.

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Regelung und Vorgehensweise von Vorgesetzten bei Nicht-einsetzbarkeit eines/einer MitarbeiterIn nach Einnahme berauschender bzw. stimmungsverändernder Mittel

Quelle: AUVA-Landesstelle Graz

1. Zielsetzung Grundlage dieser Richtlinie bildet §15 Abs.4 des AschG, der besagt,

dass sich Versicherte (ArbeitnehmerIn) nicht durch Alkoholgenuss in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können, bzw. infolge Alkoholgenusses oder anderer berau-schender oder stimmungsverändernder Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen.

Ziel der Richtlinie ist es, einerseits den/der Vorgesetzen konkrete Handlungs- und Ablaufanweisungen für den Bedarfsfall zu geben und andererseits durch die Durchführung der Richtlinie die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erhöhen.

2. Verantwortlichkeit Im Fall der Nichteinsetzbarkeit eines/einer Mitarbeiter/Mitarbeiterin

aufgrund akuter Alkoholisierung oder der Einnahme stimmungsver-ändernder Substanzen ist es die Pflicht der Führungskraft durch die Durchführung entsprechender Maßnahmen die Arbeitssicherheit des/der betreffenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin und der mit ihm/ihr Arbeitenden zu garantieren.

3. Handlungsablauf

3.1 Feststellung der Nichteinsetzbarkeit oder Gefährdung Der/die Vorgesetzte muss beurteilen, ob eine Gefährdung der Sicher-

heit am Arbeitsplatz vorliegt. Ebenso hat er/sie dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die nach §15 Abs. 4 des AschG ein Arbeitssicherheitsrisiko darstellen, die Weiterführung ihrer Tätigkeiten am Arbeitsplatz untersagt wird oder, soweit notwendig, die entspre-chende Person aus dem Gefahrenbereich entfernt wird.

Für die Beurteilung der Nichteinsetzbarkeit des/der Mitarbeiter/Mitarbeiterin oder einer Gefährdung der Arbeitssicherheit durch den/die MitarbeiterIn ist die

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Einschätzung des/der Vorgesetzten ausschlaggebend. Er/sie kann, weil er/sie seinen/seine MitarbeiterIn kennt, ihn/sie am besten einschätzen. Ein unsicherer Gang, eine Alkoholfahne, Unkonzentriertheit, Zittern, Schwitzen, eine un-klare Sprache oder auch die Unfähigkeit des/der Mitarbeiter/Mitarbeiterin ein längeres, konzentriertes Gespräch zu führen, können dabei mögliche Anhalts-punkte zur Einschätzung bieten. Es empfiehlt sich Zeugen für die Beurteilung hinzuzuziehen. Zeugen könnten dabei beispielsweise eine schichtführende Person, der/die nächsthöhere Vorgesetzte oder ein/eine Betriebsrat/Betriebs-rätin der Abteilung sein. Die Entscheidung und auch die Verantwortung liegt jedoch allein beim/bei der direkten Vorgesetzten.

3.2 Vorgehensweise

Für die Festlegung der weiteren Vorgangsweise bzw. Einschätzung der Situation sind jedenfalls nach Möglichkeit der zuständige Betriebsrat, die Sicherheitsfachkraft, der/die nächsthöhere Vorgesetzte und wenn erforderlich der/die Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin bzw. ein Arzt/eine Ärztin zu Rate zu ziehen.

Grundsätzlich gilt, dass der/die Mitarrbeiter/Mitarbeiterin im Rahmen eines Gespräches zum freiwilligen Niederlegen der Arbeit bewegt werden sollte. Ist dies nicht möglich, so muss dem/der MitarbeiterIn die Fortführung der Arbeit untersagt und diese Person aus dem Gefah-renbereich entfernt werden. In dieser Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und zu versuchen, die gespannte Situation zu entschärfen. Weiterhin muss verhindert werden, dass der/die MitarbeiterIn mit dem Auto selbst nach Hause fährt. Daher sollte nach Möglichkeit versucht werden, sich die Autoschlüssel aushändigen zu lassen. Jedoch sollte hierbei keine Gewalt angewendet werden, sofern der/die MitarbeiterIn die Herausgabe der Schlüssel verweigert.

Falls eine Trunkenheitsfahrt droht, sollte dem/der MitarbeiterIn an-gekündigt werden, dass die Polizei verständigt wird. Diese Androhung sollte auch umgesetzt werden.

Nach Möglichkeit sollten bei den einzelnen Schritten immer Zeugen hinzugezogen werden, besonders bei aggressiven Mitarbeitern/ Mit-arbeiterinnen.

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3.2.1 Heimtransport während der Frühschicht/tagsüber

Der/die MitarbeiterIn soll immer – sowohl innerhalb des Werksgeländes als auch auf dem Weg nach Hause – begleitet werden. Eventuell wird auch ein Heimtransport mit dem Taxi notwendig. Die Kosten hierfür gehen immer zu Lasten der betroffenen Person. Dabei sollte mit dem Taxiunternehmen abgeklärt werden, ob in solchen Fällen der Transport auch gegen Rechnung erfolgen kann, so dass im Ernstfall kein Problem wegen der Bezahlung entsteht. Ebenso ist im Einzelfall auch möglich, den/die Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin einzuschalten.

3.2.2 Heimtransport in der Spät- und Nachtschicht

Auch hier gilt, dass der Heimtransport (auch innerhalb des Werksge-ländes) in Begleitung erfolgen soll. Dabei wäre als Begleitung ein/eine Kollege/Kollegin oder auch der Heimtransport durch ein Taxiunterneh-men denkbar. Ebenso könnten dafür Angehörige verständigt werden, die den/die MitarbeiterIn abholen.In Fällen, bei denen eine Gesundheitsgefahr droht, ist die Einschaltung des Arbeitsmediziners/der Arbeitsmedizinerin sinnvoll oder es kann ein ärztlicher Notdienst verständigt werden.Bei besonders aggressiven MitarbeiterInnen kann mit der Benachrich-tigung der Polizei gedroht werden. Es empfiehlt sich, im Ernstfall diese Drohung zu realisieren.

3.2.3 Anfertigung eines Protokolls

Der Vorfall ist in einem Protokoll festzuhalten. Dabei sind aufzuzeichnen: ■ Datum, Uhrzeit ■ Anlass für den Heimtransport (Verdachtsmomente) ■ Regelung des Heimtransportes ■ Benachrichtige Personen ■ Zeugen ■ Bei Anwendung eines Alkomat: nur mit Zustimmung der betroffe-nen Person

Für die protokollarische Aufzeichnung ist in der Anlage ein Formblatt bei-gefügt. Eine Kopie des Protokolls soll an die zuständige Personalabteilung übersandt werden.

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4. Gespräch mit dem/der MitarbeiterIn

Am darauffolgenden Tag bzw. bei nächster Gelegenheit, bei der der/die Mitarbeiter/Mitarbeiterin wieder ansprechbar ist, sollte ein vertrauliches Gespräch zwischen dem/der MitarbeiterIn und dem/der Vorgesetzen stattfinden. Dabei sollte über den Vorfall und die daraus resultierenden Konsequenzen gesprochen werden.

Diese Richtlinie bildet die Rahmenbedingungen für die Vorgehensweise bei der Nichteinsetzbarkeit eines/einer MitarbeiterIn nach Einnahme berauschen-der bzw. stimmungsverändernder Mittel. Die Entscheidung über die anzuwen-denden Maßnahmen im Einzelfall liegt jedoch allein im Ermessen und in der Verantwortung des/der jeweiligen Vorgesetzten.

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FormblattProtokoll nach Heimtransport eines Mitarbeiters wegen akuter Alkoholi-sierung oder Zustand nach Einnahme anderer berauschender Mittel

Name/Vorname des Mitarbeiters

Personalnummer

Abteilung/Werkstatt

Anlass für den Heimtransport des Mitarbeiters (Verdachtsmomente)

Zustand und Verhalten des Mitarbeiters

Wie wurde der Heimtransport geregelt?

Wer wurde benachrichtigt? (Zutreffendes bitte ankreuzen!)

Betriebsrat Arbeitsmediziner Sicherheitsfachkraft

Ärztlicher Notdienst Polizei Angehörige

Andere

Zeugen (Name, Vorname, Abteilung)

Vorgesetzter, der den Mitarbeiter angesprochen hat (Name, Vorname, Abtlg.)

Datum, Uhrzeit des Vorfalls Unterschrift des Vorgesetzten

Kopie weitergeleitet an die Personalabteilung/Datum

Quelle: Ziegler, H., Brandl, G.: Suchtprävention als Führungsaufgabe. Lösungsorientierte Strategien für den Betrieb.

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Nachdem Hr. Kolb seinen Rausch ausgeschlafen hat, kommt es in der Firma zu einem Drittgespräch. Folgende Personen nehmen daran teil:

■ Hr. Kolb ■ Hr. Leitner ■ Hr. Jenz (BR) ■ Fr. Dr. Müller (AMed) und Fr. Mag. Heider (APsy) ■ Personalstellenvertreter ■ Hr. Volk (SFK)

Das Drittgespräch

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Hr. Leitner: Hr. Kolb, ich denke jetzt haben wir lange genug zugesehen. Alle Angebote, die wir Ihnen unterbreitet haben, haben Sie nicht angenommen. Jetzt müssen wir, wie es in unserer Betriebsvereinbarung festgehalten ist, zu härteren Kon-sequenzen greifen. Wenn Sie nicht bereit sind, eine der von uns genannten Beratungsstellen aufzusuchen um sich professionelle Hilfe zu holen, und sich Ihr Verhalten in den nächsten Wochen nicht deutlich ändert, werden wir das Arbeitsverhältnis auflösen. Falls Sie eine Alkoholentwöhnung machen, gibt es laut Betriebsvereinbarung eine Wiedereinstellungsgarantie.

Hr. Kolb: Jetzt hab ich den Bogen wirklich überspannt, jetzt bin ich geliefert. Rausreden hat

keinen Sinn mehr, so komme ich da nicht mehr raus. Irgendwie bin ich froh, dass

das Thema endlich offen auf dem Tisch liegt. Wenn ich ehrlich bin, lange hätt ich‘s

ja sowieso nicht mehr ausgehalten. Wahrscheinlich ist es das Beste, dass ich pro­

fessionelle Hilfe in Anspruch nehme. Alleine schaff‘ ich das nicht.

Hm, und wohin kann ich mich konkret wenden?

Fr. Dr. Müller: Da können wir Ihnen jederzeit helfen. Es gibt Möglichkeiten. Ich kann Ihnen eine Liste mit Stellen zukommen lassen bzw. kenne ich einige der Stellen per-sönlich. Gemeinsam mit Mag. Heider werden wir Sie laufend betreuen und als Ansprechpartnerinnen jederzeit zur Verfügung stehen. Sie können sich auch jederzeit an Hrn. Volk wenden.

Ausgang 1:Einlenken von Hrn. Kolb

Ausgang 2:Kündigung

Drittgespräch

Ausgang 1: Einlenken von Hrn. Kolb

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Nach dem Gespräch stehen der Betriebsrat und der Personalleiter am Gang zusammen und diskutieren über einen alten Vorfall ...

Personalleiter: Kannst Du Dich noch an den Vorfall mit Hrn. Stefan erinnern, den wir noch mit Mühe und Not in die Frühpension retten konnten?

Hr. Jenz (BR): Da haben wir ja alle jahrelang zugeschaut. Keiner hat was gemacht, aber jeder hat‘s gewußt. Kollegen haben ihm die Arbeit abgenommen und sich auch noch Entschuldigungen einfallen lassen. Da waren wir wohl die Co-Alko-holiker schlechthin ...

Personalleiter: Ja, aber auch die Vorgesetzten haben‘s nicht sehen wollen und weggeschaut. Dann ist es ja auch so weit gekommen, dass er zu Feiern nicht mehr eingela-den wurde und keiner wollte ihn in seiner Abteilung haben.

Hr. Jenz (BR): Aber diesmal wird‘s besser gemacht. Jetzt haben wir ja eine strukturierte Vor-gehensweise, wie wir damit umgehen. Und zum Schluss sollten wir noch eine Betriebsvereinbarung abschließen ...

Wenn alle vorangegangenen Maßnahmen nicht gegriffen haben, bleibt aus betrieblicher Sicht nur die Kündigung. Einerseits, um anderen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zu zeigen, dass dieses Thema im Betrieb konsequent abge-handelt wird und andererseits, um für die betroffene Person den notwendigen Druck aufzubauen, sein/ihr Verhalten zu ändern. Falls ein erfolgreicher Entzug geschafft wird, sollte seitens des Betriebs eine Wiedereinstellungsgarantie an-geboten werden.

Ausgang 2: Kündigung

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Co-Alkoholismus

Co-Alkoholismus ist die Tatsache, dass Bezugspersonen eines/einer Sucht-kranken dessen/deren Sucht durch ihr Tun oder Unterlassen noch zusätzlich unterstützen bzw. mittragen.

■ Beschützen und Erklären 侊 Arbeit abnehmen 侊 Entschuldigungen ausdenken und mittragen 侊 Trunkenheit decken, vielleicht sogar den Betrunkenen heimlich „aus dem Verkehr ziehen“

■ Kontrollieren 侊 AlkoholikerIn isolieren 侊 Trinkanlässe reduzieren, Alkoholikerinnen/Alkoholiker ausschließen 侊 Alkohol rationieren (z. B. 1 Flasche Bier/Tag)

■ Anklagen 侊 Hilfsbereitschaft in der Gruppe auf Nullpunkt bis hin zu Mobbing 侊 Man will Alkoholikerinnen/Alkoholiker schnell loswerden 侊 Vorgesetzter stellt ihn/sie der Personalabteilung zur Verfügung

Informationen

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Arbeitskreis für Suchtprävention, der von allen getragen wird (Steuerungsgruppe)

Geschäftsführung, Personalabteilung, Präventivdienste (AM, SFK), Betriebsrat, Vorgesetzte

Aufgaben des Arbeitskreises

1. Planung, Koordination und Durchführung von ■ Entscheidungsfindungen über einschränkende Maßnahmen und deren Überwachung,

■ Informationsveranstaltungen, ■ Aktionsprogrammen, ■ Schulungsmaßnahmen, ■ Hilfsprogramme für alle Betroffenen.

2. Umsetzung, Überprüfung und Entwicklung von Betriebs-vereinbarungen

Mögliches Vorgehen

1. Schulung der Vorgesetzten ■ Einführungsvorträge (Inhalt: Maßnahmen der Firma, allgemeine Info über Alkohol)

■ Workshops

Voraussetzung für das Gelingen

1. Die Einführung einer neuen Trinkkultur im Betrieb – weg vom Alkohol – muss sowohl von der Unternehmensleitung als auch vom Betriebsrat getragen werden

2. Geduld: in der Regel 3-5 Jahre

Konzept für eine strategische Umsetzung: Neue Einstellung zum Trinken fördern

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2. Information der Belegschaft ■ Kurzvorträge – Vorstellung der Firmenpolitik und Ziele ■ (Kleingruppen, Besprechungen, ...) ■ Werkszeitung, Intranet ■ Infostände ■ Plakate ■ Aushang am Schwarzen Brett ■ Computerunterstützte Lernprogramme

3. Maßnahmen ■ Aktionsprogramme (z. B.: Aktionswoche Alk, Workertrink, ...) ■ Hilfsprogramme für Betroffene (genaue Vorgangsweise festlegen – Bsp. Norske Skog, Frantschach AG)

■ Einbeziehung außerbetrieblicher Suchthilfeorganisationen (Fa. Delfin) ■ Trinkgewohnheiten zum Thema machen ■ Trinkgewohnheiten ändern ■ Angebot vermindern ■ Arbeitsplatzbedingte Ursachen beseitigen ■ Umfeld alkoholfeindlich gestalten ■ Frühzeitig einschreiten

Zum Thema Alkoholverbot

■ bei Einführung ohne begleitende Maßnahmen ist die Wirksamkeit sehr umstritten!

■ muss für alle Beschäftigten gelten ■ muss von begleitenden Maßnahmen unterstützt werden ■ muss von konkreten Hilfsangeboten für Alkoholkranke begleitet werden ■ kann zur Verheimlichungstendenz führen und so eine Früherkennung fast unmöglich machen

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Anzeichen ja teil-weise nein

Gibt es MitarbeiterInnen, die Ihnen Sorgen machen?

Gibt es MitarbeiterInnen, die täglich unter einem Vorwand für kurze Zeit den Arbeitsplatz verlassen?

Gibt es MitarbeiterInnen, die häufiger krank sind oder verunfallen als andere?

Gibt es MitarbeiterInnen, die auffällige Leistungs-schwankungen aufweisen, wobei Qualität und Produktivität längerfristig sinken?

Fällt Ihnen bei einzelnen MitarbeiterInnen häufige Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit auf?

Gibt es MitarbeiterInnen, die überdurchschnittlich launisch, häufig gereizt oder streitsüchtig sind?

Gibt es MitarbeiterInnen, die am Morgen viel-fach einen übermüdeten, „verkaterten“ Eindruck machen?

Gibt es versteckte Alkohol-Vorräte oder „Depots“ mit Flaschen (Schubladen, Garderobenschränke, Mülleimer)?

Die Fragen auf dieser Seite sollen Ihnen helfen, Mitarbei-terInnen mit einem eventuell Alkoholproblem zu erkennen sowie suchtfördernde Arbeitsbedingungen wahrzunehmen.

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Suchtfördernde Bedingungen ja teil-weise nein

Gibt es Arbeitsplätze, an denen es heiß oder staubig ist?

Gibt es Arbeiten, die regelmäßig Stress und Hektik hervorrufen oder überwiegend monoton und lang-weilig sind?

Wird Schichtbetrieb (Nachtarbeit) geleistet?

Gibt es Arbeitsplätze ohne soziale Kontakte/Kontrol-le (Einzelbüros, Alleinarbeit, Außendienst)?

Gehört Alkohol bei Betriebsfeiern (Geburtstag, Ein-stand, ...) selbstverständlich dazu?

Gibt es in der Nähe Lokale, Würstelstände mit Alkoholausschank, die in den Pausen frequentiert werden?

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Getränke ja teil-weise nein

Wird die Betriebskantine/Automaten alkoholfrei geführt und ist auch sonst im Betrieb der Zugang zu Alkohol erschwert?

Stellt der Betrieb für Arbeitsplätze mit ungünstigen Klima- oder Staubverhältnissen unentgeltlich oder kostengünstig alkoholfreie Getränke zur Verfügung (Tee, Mineralwasser, Erfrischungsgetränke)

Je mehr Fragen Sie auf dieser Seite mit „ja“ oder „teilwei-se“ beantwortet haben, umso wahrscheinlicher gibt es in Ihrem Betrieb entsprechende Probleme und umso dringen-der sollten Sie sich die Einführung entsprechender Maßna-men überlegen.

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Klare Regelungen ja teil-weise nein

Ist der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit verboten?

Werden MitarbeiterInnen, die „berauscht“ am Arbeitsplatz erscheinen und dadurch sich selbst oder andere gefährden, aus dem Arbeitsprozess genom-men?

Gibt es in Ihrem Betrieb klare Regelungen über den Konsum von Alkohol und für den Umgang mit alkoholabhängigen Personen?

Werden diese Regelungen den MitarbeiterInnen mitgeteilt und begründet?

Wird die Einhaltung dieser Regelungen kontrolliert und notfalls durchgesetzt?

Wird Alkohol im Betrieb thematisiert (Aushänge, Plakate, Broschüren)?

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Werden Betroffene angesprochen und dazu ange-halten Hilfe zu suchen?

Können Betroffene ihre Stelle behalten, wenn sie in eine Behandlung einwilligen und diese zu Ende führen?

Haben Sie ein innerbetriebliches Hilfsprogramm (klarer Ablauf, Stufenplan)?

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Hilfsangebote und Beratungsstellen Österreich (Auszug)

Ministerien:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen1030 Wien, Radetzkystraße 2Tel.: +43 1 711 00-0E-Mail: [email protected]: www.bmgf.gv.at

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und KonsumentenschutzZentral-Arbeitsinspektorat1040 Wien, Favoritenstraße 7Tel.: +43 1 71100 6414E-Mail: [email protected]: www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat

Anhang

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AUVA

HauptstelleHauptstelleAdalbert-Stifter-Straße 65 1200 Wien Tel.: +43 5 93 93-20000E-Mail: [email protected]: www.auva.at/hauptstelle

OberösterreichLandesstelle LinzGarnisonstraße 54010 LinzTel.: +43 5 93 93-32000E-Mail: [email protected]: www.auva.at/linz

Salzburg, Tirol und VorarlbergLandesstelle Salzburg Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5 5010 Salzburg Tel.: +43 5 93 93-34000E-Mail: [email protected]: www.auva.at/salzburg

Außenstelle Innsbruck Ing.-Etzel-Straße 176020 Innsbruck Tel.: +43 5 93 93-34801E-Mail: [email protected]: www.auva.at/innsbruck

Außenstelle Dornbirn Eisengasse 12 6850 Dornbirn Tel.: +43 5 93 93-34901E-Mail: [email protected]: www.auva.at/dornbirn

Steiermark und Kärnten Landesstelle GrazGöstinger Straße 26 8020 Graz Tel.: +43 5 93 93-33000 E-Mail: [email protected]: www.auva.at/graz

Außenstelle KlagenfurtWaidmannsdorfer Straße 359020 Klagenfurt am WörtherseeTel.: +43 5 93 93-33830E-Mail: [email protected]: www.auva.at/klagenfurt

Wien, Niederösterreich und Bur-genlandLandesstelle Wien Webergasse 4 1200 Wien Tel.: +43 5 93 93-31000E-Mail: [email protected]: www.auva.at/wien

Außenstelle St. Pölten Kremser Landstraße 83100 St. Pölten Tel.: +43 5 93 93-31888E-Mail: [email protected]: www.auva.at/stpoelten

Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11 7400 Oberwart Tel.: +43 5 93 93-31901E-Mail: [email protected]: www.auva.at/oberwart

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Suchthilfekompass

SuchthilfekompassE-Mail: [email protected] Website: www.suchthilfekompass.goeg.at

Fachstellen für Suchtprävention in den Bundesländern

Burgenland

Burgenländische Fachstelle für Suchtprävention7000 Eisenstadt, Franz Liszt Gasse 1/Top IIIMobil: +43 699 15 79 79 00E-Mail: [email protected]: www.psd-bgld.at

Kärnten

Amt der Kärntner LandesregierungAbteilung 5 - Gesundheit und PflegeUA Prävention und Suchtkoordination9021 Klagenfurt am Wörthersee, 8. Mai-Straße 28 Tel.: +43 050 536-151 12 E-Mail: [email protected]: www.suchtvorbeugung.ktn.gv.at

Niederösterreich

Fachstelle für Suchtprävention NÖ3100 St. Pölten, Brunngasse 8Tel.: +43 2742 314 40E-Mail: [email protected]: www.suchtpraevention-noe.at

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Oberösterreich

Institut Suchtprävention pro mente Oberösterreich4020 Linz, Hirschgasse 44Tel.: +43 732 778 936E-Mail: [email protected]: www.praevention.at

Salzburg

akzente Salzburg - Fachstelle Suchtprävention5020 Salzburg, Glockengasse 4cTel.: +43 662 84 92 91-41 E-Mail: [email protected]: www.akzente.net Steiermark

VIVID – Fachstelle für Suchtprävention8010 Graz, Zimmerplatzgasse 13/ITel.: +43 316 82 33 00 E-Mail: [email protected]: www.vivid.at

Tirol

kontakt+co Suchtpräventionsstelle Jugendrotkreuz – Tiroler Fachstelle für Suchtvorbeugung6020 Innsbruck, Bürgerstr. 18Tel.: +43 512 58 57 30 E-Mail: [email protected]: www.kontaktco.at

Vorarlberg

SUPRO – Werkstatt für Suchtprophylaxe6840 Götzis, Am Garnmarkt 1Tel.: +43 5523 / 549 41E-Mail: [email protected]: www.supro.at Website: www.supro.at

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Wien

Institut für Suchtprävention (ISP)der Sucht- und Drogenkoordination Wien Gemeinnützige GmbH1030 Wien, Modecenterstraße 14Tel.: +43 1 40 00- 87 320E-Mail: [email protected]: www.sdw.wien

Drogen- bzw. Suchtkoordinationen der Bundesländer

Burgenland

Burgenländische Fachstelle für Suchtkoordination7000 Eisenstadt, Franz-Liszt-Gasse 1/Top IIITel.: +43 5 79 79-20015, Mobil: +43 699 15 79 79 00E-Mail: [email protected]: www.psychosozialerdienst.at

Kärnten

SG Drogenkoordination und Sozialmedizin9021 Klagenfurt am Wörthersee, Mießtalerstraße 1Tel.: +43 50 536-15101, Mobil: +43 664 805 36-15101E-Mail: [email protected]: www.ktn.gv.at/152619_DE-Unterabteilung_ Sanitaetswesen-SG_Drogenkoordination_und_Sozialmedizin

Niederösterreich

Fachstelle für Suchtvorbeugung, Koordination und Beratung3100 St. Pölten, Brunngasse 8Tel: +43 2742 314 40-30E-Mail: [email protected]: www.suchtvorbeugung.at/suchtkoordination

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Oberösterreich

Sucht- und Drogenkoordination des Landes OberösterreichAmt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Ab-teilung Gesundheit4021 Linz, Bahnhofplatz 1Tel.: +43 732 77 20 142 01E-Mail: [email protected]: www.land-oberoesterreich.gv.at/32040.htm

Salzburg

Drogenkoordination des Landes SalzburgAmt der Salzburger LandesregierungPsychosozialer Dienst – Suchtberatung5020 Salzburg, Fanny von Lehnert-Straße 1Tel.: +43 662 8042–3599E-Mail: [email protected]: www.salzburg.gv.at/themen/soziales/psychosoziale-bera-tung-und-betreuung

Steiermark

Drogenberatung des Landes Steiermark8010 Graz, Friedrichgasse 7Tel.: +43 316 326044E-Mail: [email protected] Website: www.drogenberatung.steiermark.at

Tirol

Suchtkoordinationsstelle des Landes TirolAmt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3Tel.: +43 512 508 7730E-Mail: [email protected]: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/suchtkoordination

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Vorarlberg

Suchtkoordinationsstelle des Landes Vorarlberg6901 Bregenz, LandhausTel.: +43 5574 511-24123E-Mail: [email protected]: www.vorarlberg.at/sucht

Wien

Sucht- und Drogenkoordination Wien gemeinnützige GmbH1030 Wien, Modecenterstrasse 14Tel.: +43 1 40 00-87375 E-Mail: [email protected]: www.sdw.wien

Ambulante Einrichtungen in den Bundesländern

Burgenland

Psychosozialer Dienst Burgenland Ges. m. b. H.Beratungszentrum Eisenstadt7000 Eisenstadt, Franz Liszt Gasse 1, Top IIITel.: +43 5 7979 20 1000E-Mail: [email protected]: www.psychosozialerdienst.at/?page_id=137

Psychosozialer Dienst Burgenland Ges. m. b. H.Beratungszentrum Oberwart7400 Oberwart, Wienerstraße 40Tel.: +43 3352 33 511E-Mail: [email protected]: www.psychosozialerdienst.at/?page_id=151

Sozialpsychiatrisches Ambulatorium Oberpullendorf7350 Oberpullendorf, Hauptstraße 56Tel.: +43 2612 42144E-Mail: [email protected]: www.psychosozialerdienst.at/?page_id=149

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Kärnten

AVS Psychosoziales Beratungszentrum Klagenfurt9021 Klagenfurt, Fischlstraße 40Tel.: +43 463 51 20 35E-Mail: [email protected]: www.avs-sozial.at

Grüner Kreis/Verein zur Rehabilitation und Integration Suchtkranker Personen - Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Klagenfurt9020 Klagenfurt, Feldmarschall Konrad-Platz 3Mobil: +43 664 384 02 80E-Mail: [email protected]: www.gruenerkreis.at Kärntner Caritasverband/Suchtberatung9020 Klagenfurt, Hubertusstraße 5Tel.: +43 463 218 401-0E-Mail: [email protected]: www.caritas-kaernten.at

Klinikum-Klagenfurt am Wörthersee/ Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie – Abhängigkeitsambulanz9020 Klagenfurt, Feschnigstraße 11Tel.: +43 463 538-22950E-Mail: [email protected]: www.klinikum-klagenfurt.at Pro Mente Kärnten/Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit – Psychotherapeutische Ambulanz9020 Klagenfurt, Adolf-Kolping-Gasse 12 u. 14Tel.: +43 463 5000 88E-Mail: [email protected]: www.promente-kaernten.at

Suchtambulanz de La Tour/Landeskrankenhaus VillachAmbulanz für Abhängigkeitserkrankungen9500 Villach, Nikolaigasse 43Tel.: +43 4242 208 2249E-Mail: [email protected],Website: www.diakonie-kaernten.at

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Niederösterreich

Anton Proksch InstitutSuchtberatung Wr. Neustadt2700 Wr. Neustadt, Lange Gasse 18Tel.: +43 1 88010 1380E-Mail: [email protected]: www.api.or.at

Caritas der Diözese St. PöltenSuchtberatung 3100 St. Pölten, Brunngasse 23Mobil: +43 676 838 44 395E-Mail: [email protected]: www.caritas-stpoelten.at

Grüner Kreis/Verein zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Personen - Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Bera-tungs¬stelle Wiener Neustadt 2700 Wiener Neustadt, Grazer Straße 53/14Mobil: +43 664 8111676E-Mail: [email protected]: www.gruenerkreis.at

Psychosoziale Zentren GmbH Suchtberatung Bruck an der Leitha2460 Bruck an der Leitha, Wiener Gasse 3/Stiege BTel.: +43 2162 69101E-Mail: [email protected]: www.psz.co.at

Oberösterreich

Grüner Kreis/Verein zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Personen -Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Linz4020 Linz, Sandgasse 11Mobil: +43 664 811 1024E-Mail: [email protected]: www.gruenerkreis.at

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Magistrat der Stadt Wels/Sozialberatung – Beratungsstelle bei Alkoholproblemen 4600 Wels, Brennereistraße 15Tel.: +43 7242 61 669E-Mail: [email protected]: www.wels.gv.at

POINT, Beratungsstelle für Suchtfragen4020 Linz, Figulystraße 32Tel.: +43 732 77 08 95-0E-Mail: [email protected]: www.sucht-promenteooe.at

Sozialverein B37, ABS-Alkoholberatungsstelle4020 Linz, Stifterstraße 29Tel.: +43 732 77 67 67-370E-Mail: [email protected]: www.b37.at/einrichtungen/einrichtungen/abs.html

Verein Blaues KreuzBeratungs- und Kontaktstelle4600 Wels, Quergasse 1Mobil: +43 699 1465 1911E-Mail: [email protected]: www.blaueskreuz.at

Salzburg

Ambulante Krisenintervention Salzburg5020 Salzburg, Südtiroler Platz 11/ 1. StockMobil: +43 662 43 33 51E-Mail: [email protected]: www.promentesalzburg.at

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Amt der Salzburger Landesregierung/Referat 3/04Sozialmedizinischer Dienst - Zentrale Salzburg5020 Salzburg, Fanny von Lehnertstraße 1Tel.: +43 662 8042-3599E-Mail: [email protected]: www.salzburg.gv.at

Der Blaue Kreis/Alkoholkrankenbetreuung5020 Salzburg, Laufenstraße 36Mobil: +43 676 949 65 85E-Mail: [email protected]: www.derblauekreis.org

LPH Salzburg Stadt 5020 Salzburg, St. Julien-Straße 9aTel.: +43 662 879682E-Mail: [email protected]: lph-sucht.at/drogenberatung/kontakt.htm

LPH Hallein Tennengau 5400 Hallein, Davisstrasse 7 / Tor 3Mobil: +43 650 660 58 64 E-Mail: [email protected]: lph-sucht.at/drogenberatung/hallein.htm

Salzburger Universitätsklinikum, Christian-Doppler-Klinik Salzburg,Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie - Alkoholambulanz5020 Salzburg, Ignaz-Harrer Straße 79Tel.: +43 662 4483 4664E-Mail: [email protected]: https://salk.at/647.html

Verein Blaues KreuzBeratungs- und Kontaktstelle5671 Bruck an der Großglocknerstraße, Glocknerstraße 70 Mobil: +43 664 8850 4121E-Mail: [email protected]: www.blaueskreuz.at

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Steiermark

b.a.s. - Betrifft Abhängigkeit und SuchtSteirische Gesellschaft für SuchtfragenZentrale und Beratungsstelle Graz8020 Graz, Dreihackengasse 1Tel.: +43 316 82 11 99E-Mail: [email protected]: www.bas.at

Suchtberatung Obersteiermark/Beratungs- und Informationszentrum mit Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen8700 Leoben, Krottendorfergasse 1Tel.: +43 3842 44474E-Mail: [email protected]: www.suchtberatung-obersteiermark.at

Drogenberatung des Landes Steiermark8010 Graz, Friedrichgasse 7Tel.: +43 316 32 60 44E-Mail: [email protected]: www.drogenberatung.steiermark.at

Grüner Kreis/Verein zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Personen - Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum GrazA-8020 Graz, Sterngasse 12Tel.: +43 316 760196E-Mail: [email protected]: www.gruenerkreis.at

Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. LKH Graz Süd-West/Zentrum für Suchtmedizin - Suchtmedizinische Ambulanz8053 Graz, Wagner Jauregg Platz 13, G-GebäudeTel.: +43 316 2191-2222E-Mail: [email protected]: www.lkh-graz-sw.at

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Psychosozialer Dienst Leibnitz8430 Leibnitz, Wagnastraße 1Telefon: +43 3452 72 6 47E-Mail: [email protected]: www.gfsg.at/psychosozialer-dienst-leibnitz

Verein Blaues KreuzBeratungs- und Kontaktstelle8020 Graz, Stahembergergasse 21/11Mobil: +43 664 3007315E-Mail: [email protected]: www.blaueskreuz.at

Tirol

Gesellschaft für Psychische Gesundheit – pro mente tirol caravan6020 Innsbruck, Kaufmannstrasse 17Tel.: +43 512 57 37 40E-Mail: [email protected]: www.promente-tirol.at Landeskrankenhaus Hall/Psychiatrie und Psychotherapie B - Alkohol- und Medikamentenentwöhnung6060 Hall in Tirol, Milser Straße 10Tel.: +43 50 504 88140E-Mail: [email protected]: www.tirol-kliniken.at

Department für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik/Uni-versitätsklinik für Psychiatrie I/Therapie- und Gesundheitszentrum Mutters - Fachabteilung für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit6161 Mutters, Nockhofweg 23Tel.: +43 50 504 49013E-Mail: [email protected]: www.psychiatrie.tirol-kliniken.at/

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Verein BIN – Beratung Information Nachsorge - Zentrale und Beratungsstelle Innsbruck6020 Innsbruck, Anichstraße 13 (Zentrale: Anichstraße 34)Tel.: +43 512 580 040E-Mail: [email protected]: www.bin-tirol.org/beratungsstellen_innsbruck.htm

Verein BIN – Beratung Information Nachsorge- Beratungsstelle Lienz9900 Lienz, Rosengasse 12 (Rosenpassage), II.StockTel.: +43 4852 734 50E-Mail: [email protected]: www.bin-tirol.org/beratungsstellen-lienz.htm

Vorarlberg

Krankenhaus Stiftung Maria Ebene/Ambulanz6820 Frastanz, Maria Ebene 17Tel.: +43 5522 727 46-0E-Mail: [email protected]: www.mariaebene.at

Pro Mente Bregenz6900 Bregenz, Römerstraße 30Tel.: +43 5574 45167E-Mail: [email protected]: www.promente-v.at/kontakt/bregenz

Sozialmedizinischer Dienst der Caritas - Suchtfachstelle Bregenz6900 Bregenz, Kolumbanstr. 9Tel.: +43 5522 200-3000E- Mail: [email protected]: www.caritas-vorarlberg.at/unsere-angebote/sucht

Sozialmedizinischer Dienst der Caritas - Suchtfachstelle Dornbirn6850 Dornbirn, Bahnhofstraße 9 (Caritascenter)Tel.: +43 5522 200-4050E-Mail: [email protected]: www.caritas-vorarlberg.at/unsere-angebote/sucht

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Sozialmedizinischer Dienst der Caritas - Suchtfachstelle Feldkirch6800 Feldkirch, Reichsstraße 173Tel.: +43 5522 200-1700E- Mail: [email protected]: www.caritas-vorarlberg.at/unsere-angebote/sucht

Wien

AKH Allgemeines Krankenhaus WienAmbulanz für Alkoholismusgefährdete1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20Tel.: +43 1 404 00-35470E-Mail: [email protected]: www.akhwien.at

Anton Proksch Institut - Stiftung KalksburgTherapiezentrum für Alkohol- und Medikamentenabhängige1230 Wien, Gräfin Zichy Straße 6Tel.: +43 1 880 10-0E-Mail: [email protected]: www.api.or.at

Anton Proksch InstitutAmbulatorium Wiedner Hauptstraße1050 Wien, Wiedner Hauptstraße 105 Tel.: +43 1 88010-1480E-Mail: [email protected]: www.api.or.at

Anton Proksch InstitutAmbulanz Treffpunkt1030 Wien, Radetzkystraße 31Tel.: +43 1 88010-3200E-Mail: [email protected]: www.api.or.at

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Grüner Kreis/Verein zur Rehabilitation und Integration suchtkranker Personen - Ambulantes Beratungs- und Betreuungszentrum Wien1070 Wien, Hermanngasse 12Tel.: +43 1 5269489E-Mail: [email protected]: www.gruenerkreis.at

Pro Mente WienTrainingshilfe & Beratungsstelle1040 Wien, Grüngasse 1ATel.: +43 1 513 15 30 – 202E-Mail: [email protected]: www.promente-wien.at

Verein Blaues Kreuz – Wien und Wien-UmgebungBeratungs- und Kontaktstelle1140 Wien, Felbigergasse 60/1Mobil: +43 699 1465 1902E-Mail: [email protected]: www.blaueskreuz.at

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Selbsthilfegruppen in den Bundesländern

Burgenland

Selbsthilfe Burgenland - Burgenländischer Landesverband der Selbst-hilfegruppenWebsite: www.selbsthilfe-landesverband-burgenland.at

Kärnten

Selbsthilfe Kärnten - Dachverband für Kärntner SelbsthilfegruppenWebsite: www.selbsthilfe-kaernten.at/cms/selbsthilfe_kaernten

Niederösterreich

Selbsthilfe NÖ – Dachverband der Niederösterreichischen SelbsthilfegruppenWebsite: www.selbsthilfenoe.at

OberösterreichSelbsthilfe OÖ - Dachverband der Oberösterreichischen Selbsthilfe-gruppen Website: https://www.selbsthilfe-ooe.at

SalzburgSelbsthilfe Salzburg – Dachverband der Salzburger SelbsthilfegruppenWebsite: www.selbsthilfe-salzburg.at

SteiermarkSelbsthilfekontaktstelle/Selbsthilfeplattform SteiermarkWebsite: www.selbsthilfe-stmk.at

TirolSelbsthilfe Tirol – Dachverband der Tiroler SelbsthilfegruppenWebsite: www.selbsthilfe-tirol.at

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VorarlbergService- und Kontaktstelle der Selbsthilfe VorarlbergWebsite: www.selbsthilfe-vorarlberg.at

WienSelbsthilfe-Unterstützungsstelle SUS WienWebsite: https://www.wig.or.at/SUS%20Wien.45.0.html#parent=selbsthilfe

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www.auva.at

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Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien | Verlags- und Herstellungsort: Wien

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfallverhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle:

Oberösterreich:UVD der Landesstelle LinzGarnisonstraße 54010 LinzTelefon +43 5 93 93-32701

Salzburg, Tirol und Vorarlberg:UVD der Landesstelle SalzburgDr.-Franz-Rehrl-Platz 55010 SalzburgTelefon +43 5 93 93-34701

UVD der Außenstelle InnsbruckIng.-Etzel-Straße 176020 InnsbruckTelefon +43 5 93 93-34837

UVD der Außenstelle DornbirnEisengasse 126850 DornbirnTelefon +43 5 93 93-34932

Steiermark und Kärnten:UVD der Landesstelle GrazGöstinger Straße 268020 GrazTelefon +43 5 93 93-33701

UVD der Außenstelle KlagenfurtWaidmannsdorfer Straße 429020 Klagenfurt am WörtherseeTelefon +43 5 93 93-33830

Wien, Niederösterreichund Burgenland:UVD der Landesstelle WienWebergasse 41200 WienTelefon +43 5 93 93-31701

UVD der Außenstelle St. PöltenKremser Landstraße 83100 St. PöltenTelefon +43 5 93 93-31828

UVD der Außenstelle OberwartHauptplatz 117400 OberwartTelefon +43 5 93 93-31901

Vom Konsum zum Genuss

HSP – M 015.1 – 10/2016 hwo12.10.2016Layout, Illustration: Grafikstudio Hutter