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EDV-Textbez.: GRTH110128.docm Seite 1 von 6 M a r k t T h ü n g e n Niederschrift über die 1. Sitzung des Marktgemeinderates Thüngen am Freitag, 28. Januar 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen 1. Bürgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Sitzungsniederschriften vom 08.11.2010, 23.11.2010 und 10.12.2010; Genehmigung a) Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 b) Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 c) Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 2. Müller Siegfried, BA-Nr. 2011 001; Bauantrag: Aufstockung eines Hauses, Augasse 11, Fl.-Nr. 451, Gemarkung Thüngen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

M a r k t T h ü n g e n - markt- · PDF fileEDV-Textbez.: GRTH110128.docm Seite 2 von 6 M a r k t T h ü n g e n 11 : 0 3. Freiherr von Thüngen Hanskarl, BA-Nr. 2011 002; Bauantrag:

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Niederschrift über die 1. Sitzung des Marktgemeinderates Thüngen am Freitag, 28. Januar 2011 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Thüngen 1. Bürgermeister Klaus Enzmann eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Sitzungsniederschriften vom 08.11.2010, 23.11.2010 und 10.12.2010; Genehmigung a) Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.11.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 b) Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 23.11.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 c) Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010; Genehmigung Der öffentliche Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010 ist den Mitgliedern des Marktgemeinderates in Fotokopie zugegangen. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann fordert das Marktgemeinderatskollegium auf, evtl. Änderungswünsche vorzubringen. Änderungsanträge werden nicht eingereicht. Beschluss: Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2010 ohne Änderungen. 11 : 0 2. Müller Siegfried, BA-Nr. 2011 001; Bauantrag: Aufstockung eines Hauses, Augasse 11, Fl.-Nr. 451, Gemarkung Thüngen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

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11 : 0 3. Freiherr von Thüngen Hanskarl, BA-Nr. 2011 002; Bauantrag: Neubau einer Schutzhütte am Streuobstmuseum, Ziegelrain, Fl.-Nr. 511, Gemarkung Thüngen Beschluss: Der Ausnahme bezüglich der Festsetzung im Bebauungsplan wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. 10 : 1 4. Nowogrodzki Marcin, BA-Nr. 2011 003; Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Nebengebäude, Am Kies 13 und 15, Fl.-Nr. 924/7 und 924/8, Gemarkung Thüngen Beschluss: Den beantragten Befreiungen der Überschreitung der Wandhöhe und einer etwaigen Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse wird seitens des Marktgemeinderates zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 11 : 0 5. Schäfer Ingo und Schmelz Christine, BA-Nr. 2011 004; Bauantrag: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Garage, Am Kies 18, Fl.-Nr. 924/9, Gemarkung Thüngen Beschluss: Den beantragten Befreiungen bzgl. der Baugrenzenüberschreitung wird seitens des Marktgemeinderates zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 11 : 0 6. Amend Burkard, BA 2011 005; Bauanfrage: Neubau Zimmererabbundhalle mit aufgesetztem Wohnhaus, Retzstadter Straße 15, Fl.-Nr. 3333, Gemarkung Thüngen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt. 11 : 0 7. FC 1920 Thüngen e.V., Frühlingsstraße 15, 97289 Thüngen; Aufwendungszuschuss für Sportbetrieb und Sporthallenunterhalt für das Jahr 2011 Sachverhalt: Der FC 1920 Thüngen e.V. beantragt mit Schreiben vom 20.01.2011 für das Jahr 2011 seinen alljährlich gewährten Aufwendungszuschuss für den Unterhalt der Werntalhalle. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann führt aus, dass bisher ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 3.800,00 € gewährt wurde. Im Finanzplanjahr 2011 ist eine Zuweisung in dieser Höhe vorgesehen. Es stellt sich in Anbetracht des baulichen Zustandes der FC-Sporthalle die

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Frage, ob nicht gezielt in den Hallenunterhalt investiert werden sollte. Gegebenenfalls könnte der jährliche Unterhaltungsbetrag auch angesammelt werden, um größere Unterhaltungsmaßnahmen zu tätigen. Im Monat März 2011 steht die Wahl einer neuen Vorstandschaft beim FC 1920 Thüngen e. V. mit offenem Ergebnis an. Es erfolgt kurze Diskussion. Beschluss: Der Gemeinderat gewährt dem FC 1920 Thüngen e. V. für das Jahr 2011 einen Aufwendungszuschuss für den Sporthallenunterhalt in Höhe von 3.800,00 €. Die Auszahlung des Zuschusses soll erst nach der Neuwahl des FC-Vorstandes erfolgen. 11 : 0 8. Eigenheimervereinigung Thüngen, Am Sonnenhang 39, 97289 Thüngen; Spendenantrag zum Blumenschmuckwettbewerb 2010 Sachverhalt: Die Eigenheimervereinigung Thüngen hat im Jahr 2010 ihren alljährlichen Blumenschmuckwettbewerb durchgeführt. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 01.04.2011 erhalten die Prämierten eine Urkunde und einen Gutschein in Höhe von 10,00 Euro. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann erläutert, dass die Eigenheimervereinigung Thüngen im letzten Jahr zum Blumenschmuckwettbewerb einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro erhalten hat. Er schlägt vor, diesen Betrag auch für das Jahr 2010 zu bewilligen. Beschluss: Die Eigenheimervereinigung Thüngen erhält zum Blumenschmuckwettbewerb 2010 einen Betrag in Höhe von 250,00 Euro. 10 : 0 Marktgemeinderat Günter Morgenstern hat gem. Art. 49 GO an der Abstimmung nicht teilgenommen. 9. Gemeindliches Satzungsrecht; Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und Wasserabgabesatzung - Festlegung der Vorhalteflächen für die Beitragskalkulation – Beratung und Beschlussfassung Herr Manfred Franz vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erläutert hierzu den Sachverhalt: Für die Globalkalkulation der Herstellungs- und Verbesserungsbeiträge müssen die sogenannten Vorhalteflächen mit einbezogen werden. Da die anstehenden Verbesserungsmaßnahmen der Wasserversorgungseinrichtung auch auf die künftige Bebauung (nach Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sind die Flächen zu berücksichtigen, für deren Erschließung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (ca. 7 – 10 Jahre) hinreichend verdichtete Planungsabsichten vorliegen) abgestellt werden, müssen auch die zukünftig zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke (mit Kosten und Flächen) in die Aufwandsverteilung einbezogen werden. Die derzeit nicht erschlossenen Flächen werden aber erst bei später vorliegender Bebauungsmöglichkeit und Erschließung beitragspflichtig, das heißt, dass die Gemeinde für diese Vorhalteflächen keine Beitragseinnahmen verbuchen kann und diese durch den Markt Thüngen vorfinanziert werden müssen. Der Marktgemeinderat hat nun festzulegen, welche Flächen als Vorhalteflächen in die Kalkulation mit einfließen sollen. Derzeit sind im FNP folgende Gebiete ausgewiesen: Vorhaltefläche Fl.Nr. Bruttofläche Nettofläche Festlegung nach Beb.plan

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Beb.plan Entwurf/FNP Wohnbaufläche „Am Kies I“ 923 38.732 m² 7.230 m² Bebauungsplan Am Kies I

genehmigt 4. Änderung FNP Gewerbegebiet „Am Kies I“ 923 38.732 m² 11.755 m² Bebauungsplan Am Kies I

genehmigt 4. Änderung FNP Am Neuen Brunnen (Wohnbaufläche) 926/1 31.618 m² 20.087 m² nicht genehmigt bei 4. Änderung

aber in 3. Änderung FNP Gewerbegebiet Nördlich der B26 (Nähe Kläranlage)

240–242 8.749 m² 7.000 m² FNP – genehmigt 3. Änderung ?

Wohnbaufläche „Am Eulenberg“ 1171-1183 23.479 m² 19.200 m² FNP – genehmigt 3. Änderung Gewerbegebiet Östlich Wendelsberg

916-920 26.831 m² 21.500 m² FNP Gewerbegebiet BA I nicht genehmigt

Gewerbegebiet Östlich Wendelsberg

910-915 20.837 m² 21.500 m² FNP Gewerbegebiet BA II nicht genehmigt

Gewerbegebiet An der Retzstadter Straße

1250/1 u.a. 13.864 m² 12.500 m² genehmigte Verfassung FNP

Vorhaltefläche nur für die Wasserversorgung

Fl.Nr. Bruttofläche Nettofläche Festlegung nach Beb.plan Beb.plan Entwurf/FNP

Evangelische Friedhoferweiterung 887 2.280 m² 2.000 m² FNP – Firedhoferweiterung Katholische Friedhoferweiterung BA I 877/1 332 m² 332 m² Katholische Friedhoferweiterung BA II 879 2.197 m² 2.000 m² lt. 4. Änderung FNP

künftig Regenrückhaltebecken Es erfolgt Diskussion. Nach Meinung des Markgemeinderates ist eine Erschließung der Flächen nur für die Grundstücke „Am Kies“ und „Am Neuen Brunnen“ als realistisch einzuschätzen. Alle anderen Flächen können nicht als Vorhalteflächen betrachtet werden, da eine Bebauung in den nächsten sechs bis zehn Jahren nicht erfolgen wird. Eine Erweiterung der beiden Friedhöfe wird ebenso als nicht realistisch angesehen, da durch die Einrichtung von Urnengräber und die Auflassung älterer Grabstätten kein zusätzlicher Platzbedarf entsteht. Beschluss: a) Vorhalteflächen Als Vorhalteflächen werden die Wohnbau- und Gewerbegebietflächen „Am Kies I“ (Fl.Nr. 923) komplett mit einer Nettofläche von 7.230 m² + 11.755 m², gemäß gültigen Bebauungsplan, und die Wohnbaufläche „Am Neuen Brunnen“ (Fl.Nr. 926/1) mit der Hälfte der Gesamtfläche (= ca. 10.000 m²) in die Kalkulation für die Beitragsberechnung aufgenommen werden. 10 : 1 b) Beitragspflichtige Geschoßflächen Erweiterungen im bebauten Bereich für die Nachverdichtung werden 2 % der Gesamtgeschossflächen in die Kalkulation mit einfließen. 10 : 1 10. Bericht des 1. Bürgermeisters a) Sanierung der Trinkwasserversorgung Thüngen 1. Bürgermeister Klaus Enzmann gibt dem Marktgemeinderat bekannt, dass die technische Wasseraufbereitung fristgerecht zum 31.12.2010 in Betrieb gegangen ist. Damit hat der Markt Thüngen die gestellten Anforderungen an die Trinkwasserversorgung einen Nitratgehalt von 50 mg/l erfüllt. Die technischen Anlagen wurden vorher desinfiziert und vom Büro Nuss untersucht. Ergebnis: ohne Beanstandungen. Im Nachlauf werden verschiedene Notbehelfe entsprechend der Ausschreibung ausgetauscht. Festzuhalten bleibt, dass der Markt Thüngen ab 01.01.2011 Trinkwasser an die Bevölkerung entsprechend der Trinkwasserverordnung liefert. Das Trinkwasser hat derzeit einen Nitratgehalt von 36 mg/l. In der nächsten Zeit wird noch eine große Wasseranalyse erstellt und diese im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft veröffentlicht. Danach kann jede Bürgerin und jeder Bürger für sich entscheiden, welche weiteren Schritte in seiner Anlage notwendig sind.

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b) Weihnachtsdorf 2010 1. Bürgermeister Klaus Enzmann vertritt die Auffassung, dass das Weihnachtsdorf 2010 ein voller Erfolg gewesen ist. c) Erschließung Baugebiet Kies In einer der kommenden Sitzungen des Marktgemeinderates Thüngen soll über die weitere Erschließung des Baugebietes „Kies“ entschieden werden. Hierzu wird Herr Dehmer vom TB Köhl fachliche Informationen geben. d) Beteiligung des Marktgemeinderates an öffentlichen Veranstaltungen 1. Bürgermeister Klaus Enzmann bittet die Mitglieder des Marktgemeinderates sich mehr an öffentlichen Veranstaltungen im Ort zu beteiligen. Seiner Meinung nach ist der Marktgemeinderat bei solchen Veranstaltungen oft nicht stark genug vertreten. e) Freiwillige Feuerwehr Thüngen, Beschaffung eines neuen Löchfahrzeuges Der 1. Kommandant Rainer Hildenbrand teilte mit, dass in etwa drei Jahren die Beschaffung eines neuen wasserführenden Löschfahrzeuges ansteht. Er bat, diese Beschaffung bei den künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. Bürgermeister Enzmann schlägt vor, eine Rücklage für die Fahrzeugbeschaffung im Jahr 2013/2014 zu bilden. f) Ausbau der Staatsstraße 2437 Thüngen-Retzbach Auf ein wiederholtes Schreiben des 1. Bürgermeisters Klaus Enzmann an den Bayerischen Landtagsabgeordneten Günther Felbinger bezüglich des Zustandes der Staatsstraße 2437 liegt nun ein Antwortschreiben vor. In diesem Schreiben wird erneut mitgeteilt, dass gemäß amtlicher Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2005 die Straße mit 1917 Kfz/d und einem Schwerlastverkehrsanteil von 6,4 % (122 Kfz/d) belastet sei. Im Vergleich dazu liegt bayernweit die durchschnittliche Verkehrsbelastung einer Staatsstraße mit 3822 Kfz/d um etwa das zweifache höher. Der Streckenabschnitt Thüngen-Retzbach befindet sich aufgrund der sehr geringen Verkehrsbelastung nicht im derzeit gültigen Ausbauplan. Auch auf Grund der äußerst begrenzten Mittel im Staatsstraßenhaushalt und der untergeordneten Verkehrsbedeutung der St 2437 ist derzeit auch keine Bestandserhaltungsmaßnahme geplant. Die Mitglieder des Marktgemeinderates nehmen mit Erstaunen diese Aussagen zur Kenntnis und wundern sich, dass die Daten einer vor sechs Jahren durchgeführten Verkehrszählung anscheinend immer noch Gültigkeit besitzen, obwohl sich die Verhältnisse derart verändert haben. o. A. 11. Kurze Anfragen a) Verunreinigung der Ortsstraßen und Gehwege durch Hundekot Marktgemeinderätin Christiane von Thüngen weist erneut auf Verunreinigungen durch Hundekot hin. Ihr Sohn Eric von Thüngen hat einen Hundebesitzer persönlich gebeten, die Hinterlassenschaften seines Tieres auf dem Gehweg am Bangerts zu beseitigen. Allerdings kam dieser seiner Aufforderung nicht nach. Die Verwaltung wird angewiesen, nochmals im Mitteilungsblatt auf die unhaltbaren Zustände hinzuweisen und gegebenenfalls ein Nichtbeachten durch Verhängen eines Ordnungsgeldes die uneinsichtigen Tierhalter zu belangen. o. A.

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b) Räum- und Streupflicht der Gemeinde Am vergangenen Dienstag, 25. Januar, trat in den Abendstunden sogenanntes „Blitzeis“ auf. Marktgemeinderätin Christiane von Thüngen erkundigt sich, wann welche Ortsstraßen von den Bauhofmitarbeitern gestreut werden müssen. Marktgemeinderat Wolfgang Heß spricht in diesem Zusammenhang auch die Situation in der Straße „Am Sonnenhang“, die durch die Schneemassen teilweise nur einspurig befahrbar war. 1. Bürgermeister Klaus Enzmann erklärt hierzu, dass in einem Räum- und Streudienstplan genau geregelt ist, in welcher Reihenfolge die Straßen wann geräumt werden müssen. Allerdings kann der Streudienst nicht überall gleichzeitig tätig sein und die Bürger sind aufgefordert, ihr Verhalten den Witterungs- und Straßenverhältnissen der Jahreszeit entsprechend anzupassen. o. A. c) Kindergarten Thüngen, Spende einer Waschmaschine Freiherr Eric von Thüngen spendete dem Kindergarten eine gebrauchte Waschmaschine und eine Wäschespinne. Bürgermeister Enzmann bedankt sich ganz herzlich auch im Namen der Kindergartenleitung für diese Spende. o. A. d) Pflege der „Kleinen Wern“, Ausbaggern des Flussbettes Marktgemeinderat Walter Lippert schlägt vor, das Flussbett der „Kleinen Wern“ im Bereich vor der „Issigbrücke“ ausbaggern zu lassen. Durch das Hochwasser ist dieser flache Bereich sehr verlandet. Er schlägt vor, das Ausbaggern an die Baufirma, die zur Zeit am Bauhof tätig ist, zu vergeben. Bürgermeister Enzmann wird sich mit dem zuständigen Mitarbeiter der Firma Ullrich Bau in Verbindung setzen und den Auftrag als Regiearbeit erteilen. o. A. e) Brandschutztechnische Anlage in Schule Marktgemeinderätin Simone Hohmann bedankt sich für die umgehende Instandsetzung der Brandmeldeanlage im Schulgebäude. Bürgermeister Klaus Enzmann berichtet, dass durch die Vermittlung von Elektro-Schindler ein Fachmann gefunden werden konnte, der diese alte Anlage reparierte. Dadurch konnte eine Neuinstallation vermieden werden, was der Gemeinde erhebliche Kosten sparte. o. A. Ende öffentlicher Teil NICHTÖFFENTLICHER TEIL: