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M I E T V E R T R A G zur Buchungsnummer ______________ vom _______________ Vermieter: SorglosMobil Lerchenweg 22 72631 Aichtal [email protected] Fahrzeug: Fahrzeugtyp Hersteller Anzahl Sitzplätze (gesamt) Baujahr Zuladung Treibstoff Getriebe Sitzplätze mit Dreipunkt-Gurt Achtung: Das Wohnmobil darf zur Reinigung nicht in eine Waschanlage gebracht werden, da das Material für solch eine Art der Reinigung nicht konstruiert ist. Des weiteren ist die Reinigung mit Hochdruck untersagt. * Zuladung laut Fahrzeugschein: 770kg ** Zuladung bei vollständiger Inventarliste und 2 Personen a 75kg, ohne Wasser: 365kg *** Zuladung bei vollständiger Inventarliste und 4 Personen a 75kg, ohne Wasser: 210kg 2. Mietzeitraum Der Mietzeitraum beginnt am ________________ und endet am________________ ( _______Nächte). Das Fahrzeug kann in der Zeit zwischen 14:00 bis 18:00 abgeholt werden und ist am letzten Miettag von 08:00 bis 11:00 am Ort der Abholung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Geänderte Übergabezeiten:___________________________________________________________ 2. Fahrzeugmiete In der Fahrzeugmiete sind allgemeine Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die einen grundsätzlichen Gebrauch des Fahrzeuges als Reisemobil erst möglich machen (z.B. Stromkabel, Wasserschlauch) enthalten. Eine vollständige Auflistung erfolgt in der Inventarliste des Mietfahrzeuges. In der Fahrzeugmiete nicht enthalten sind Kosten für Kraft- und Verbrauchsstoffe sowie Gebühren, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ergeben (z.B. Mautgebühren, Stellplatzgebühren, Bußgelder, Transferkosten). von 1 16 Mieter: ________________________________ ________________________________ ________________________________ ________________________________ Gewicht Modell Schlafplätze Fahrzeuggröße L/H/B Leistung PS/KW Verbrauch Motor Mitfahrer Teilintegriert Sunlight 4 2017 */**/*** Diesel 6-Gang Schaltung 4 <3.5T T 64 4 2905/6831/2325 131/96 10-12l Euro 6 3

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M I E T V E R T R A G

zur Buchungsnummer ______________ vom _______________

Vermieter:

SorglosMobil

Lerchenweg 22

72631 Aichtal

[email protected]

Fahrzeug:

Fahrzeugtyp HerstellerAnzahl Sitzplätze (gesamt)BaujahrZuladungTreibstoffGetriebe Sitzplätze mit Dreipunkt-Gurt

Achtung:Das Wohnmobil darf zur Reinigung nicht in eine Waschanlage gebracht werden, da das Material für solch eine Art der Reinigung nicht konstruiert ist. Des weiteren ist die Reinigung mit Hochdruck untersagt.

* Zuladung laut Fahrzeugschein: 770kg

** Zuladung bei vollständiger Inventarliste und 2 Personen a 75kg, ohne Wasser: 365kg

*** Zuladung bei vollständiger Inventarliste und 4 Personen a 75kg, ohne Wasser: 210kg

2. Mietzeitraum Der Mietzeitraum beginnt am ________________ und endet am________________ ( _______Nächte).Das Fahrzeug kann in der Zeit zwischen 14:00 bis 18:00 abgeholt werden und ist am letzten Miettag von 08:00 bis 11:00 am Ort der Abholung, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit.Geänderte Übergabezeiten:___________________________________________________________

2. FahrzeugmieteIn der Fahrzeugmiete sind allgemeine Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die einen grundsätzlichen Gebrauch des Fahrzeuges als Reisemobil erst möglich machen (z.B. Stromkabel, Wasserschlauch) enthalten. Eine vollständige Auflistung erfolgt in der Inventarliste des Mietfahrzeuges. In der Fahrzeugmiete nicht enthalten sind Kosten für Kraft- und Verbrauchsstoffe sowie Gebühren, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges durch den Mieter ergeben (z.B. Mautgebühren, Stellplatzgebühren, Bußgelder, Transferkosten).

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Mieter:

________________________________

________________________________

________________________________

________________________________

Gewicht Modell Schlafplätze Fahrzeuggröße L/H/B Leistung PS/KW Verbrauch Motor Mitfahrer

Teilintegriert Sunlight 4 2017 */**/*** Diesel 6-Gang Schaltung 4

<3.5TT 64 4 2905/6831/2325131/9610-12lEuro 6 3

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3. Informationen zu den Fahrern/EinverständniserklärungHiermit bestätige ich, dass ich alle oben genannten Mietbedingungen, die im Anhang enthalten AGBs und die Datenschutzerklärung erhalten, gelesen und verstanden habe. Mit der Unterschrift gebe ich mich mit allen Miet- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Alle von mir gemachten Angaben entsprechen der Wahrheit.

4. Einzelvertragliche, individuelle Vertragsbestandteile Nachfolgende Inhalte gelten für alle Teile des Vertrages ergänzend bzw. in Abweichungen zu bestehenden Inhalten dieses Vertrags zwischen den Parteien als verbindlich vereinbart und treten ggf. an die Stelle derer Regelung, deren Gehalt die inhaltlich und sachlich weitestgehend entspricht. Alle individuell getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang.

Name Anzahl Einzelpreis Summe

Hochstuhl 0 €

Kindersitz 0 €

Gasflasche 25 €

Endreinigung komplett 300 €

Einkaufsservice Materialwert + 50€

Zusätzliche Kilometer 0,29ct/Kilometer

Flughafen Pick-up STG während Öffnungszeiten 50 €

Flughafen Pick-up STG außerhalb der Öffnungszeiten 150 €

Übergabe außerhalb der Öffnungszeiten 75 €

Gesamtpreis Übernachtungen

Summe Zusatzausstattung

Rabatte in ____ Prozent

Gesamtpreis

Mieter/Fahrer 1 Fahrer 2 Fahrer 3 Fahrer 4

Name, Vorname

Straße, Hausnummer

Geburtstag

Telefonnummer

Personalausweis- nummer

Führerschein-Nr. Erstellungsdatum

Unterschrift

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Klassifizierung des Zustandes:Der Zustand des Wohnmobils wird in diesem Protokoll in drei Stufen wie folgt klassifiziert:

Stufe 1a: Mangelfreier Zustand, nur geringe Gebrauchsspuren und Verschleiß, regelmäßig gewartet, voll funktionstüchtig und perfekt gereinigt.

Stufe 1b: Mangelfreier Zustand, nur geringe Gebrauchsspuren und Verschleiß, regelmäßig gewartet, voll funktionstüchtig, bedarf jedoch einer gründlichen Reinigung.

Stufe 2a: Ohne Mängel und vollfunktionstüchtig, Gebrauchsspuren und Verschleiß sind altersgerecht und laufleistungsbedingt, kein Reparaturbedarf, kein Reinigungsbedarf.

Stufe 2b: Ohne Mängel und vollfunktionstüchtig, optische Mängel, Gebrauchsspuren und Verschleiß sind altersgerecht und laufleistungsbedingt, kein Reparaturbedarf, bedarf jedoch einer gründlichen Reinigung.

Stufe 3: Mangelhaft (schadhaft) und nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktionstauglich. Reparatur oder Austausch ist erforderlich.

Fahrzeugpapiere/Schüssel: Bestand bei… Übergabe

Fahrzeugschein (Zulassung) Ja

Internationale Versicherungskarte Ja

Betriebsanleitung Ja

2x Fahrzeugschlüssel (Aufbau) Ja

1x Fahrzeugschlüssel Ja

Fahrzeugzubehör: Bestand bei…

Bordwerkzeug, Warndreieck Ja

2 Verbandskasten, 4 Warnwesten Ja

Reifenpannenset Ja

Fahrradträger Ja

Markise mit Kurbel Ja

Aufbau/Chassis

Reifen, Felgen, Radkappen 1a

Schürze seitlich 1a

Fenster ausstellbar 1a

Scheinwerfer, Beleuchtung 1a

Rückfahrkamera 1a

TV-Satelitenschüssel 1a

Fahrradhalter am Heck 1a

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Technische Fahrzeugausstattung

Abwassertank 96l 1a

Fußboden 1a

Fernsehplatz, Steckdosen, digitale Satellitenanlage 1a

Warm-Wasser-System Gas/Elektro Truma Boiler 20l 1a

Frischwassertank 120l eingebaut mit Füllstutzen 1a

Heizung 1a

Gasprüfung und Zulassung 1a

Warmluftverteilung 1a

Kühlschrank 113l 1a

Batterie 1a

Innenausstattung

Möbelcorpus aus Sperrholz, Möbelklappen mit Push-Griffen, Möbelscharniere mit Feder-Arretierung, Esstisch, Zuhaltesystem

1a

Hub-Doppelbett und Heckbett mit je einer Matratze 1a

Sitzbänke, Sitz- und Rückenkissen 1a

Türen, Toilettenraumtüre, Klappen, Schubladen 1a

Küchenzelle mit Arbeitsplatte in Schichtstoff-Oberfläche, mit eingelassener Edelstahlspüle, Gaskocher, Wasserhahn

1a

Kühlschrank mit Gas-/220V oder 12V Batterie, mit Frostfach 1a

Kassetten-Toilette mit elektrischer Pumpe, Abwassertank, fahrbar und Füllstandanzeige für Fäkalientank

1a

Duschtasse aus Kunststoff, Waschtisch; Stauschränke, Spiegel, LED-Spots und 220-V-Steckdose, Wasserhahn und Duscharmatur

1a

Betten, Matratzen, Polster

2 Stück Matratzenauflagen für Einzel- und Hubbett 1a

Matratzanschoner mit Spannbetttuch: 1a

Bettdecke und Kopfkissen Set: 1a

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Fahrleistung, Kilometerstand,…

Kilometerstand laut Zähler

Kraftstofftank Voll

Motorölstand

Nutzgas Stahlflasche

Frischwassertank

Abwassertank Leer

Toilettenkassette Chemie + 2l Wasser

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Schematische Skizze zur Markierung von Schäden bei Übergabe

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Fahrzeugbesichtigung:Die Parteien erklären durch ihre Unterschrift, dass sie das Fahrzeug bei der Übergabe genau besichtigt haben und dabei die in diesem Protokoll und in den Fahrzeugskizzen enthaltenen Feststellungen einvernehmlich getroffen wurden.

Weitere Anmerkungen und Vereinbarungen:

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––– ––––––––––––––––––––––––––––––––Ort, Datum, Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter

Datum, Unterschriften: Übergabe

Vermieter hat die Kaution in Höhe von 1.500€ vom Mieter erhalten

Wohnmobil wurde dem Mieter mit einer oben genannte Ausstattung vom Vermieter übergeben. Von nun an trägt der Mieter die Verantwortung für das Mietobjekt.

Datum: Uhrzeit:

Vorhandene Schäden müssen vor der Abreise mit Fotos auf dem Mieterdandy dokumentiert und an SorglosMobil weitergeleitet werden. Sonst erfolgt keine Anerkennung!

Unterschrift Vermieter: SorglosMobil Unterschrift Mieter:

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AGBs1. Mietgegenstand 1.a. MietgegenstandDer Mieter erhält mit Abschluss des Mietvertrags das Recht, das konkret angebotene Fahrzeug vom Fahrzeugtyp Teilintegriert für den festgelegten Mietzeitraum im Rahmen der diesem Vertrag beigefügten Miet- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. Reiseleistungen sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung, dem Mieter obliegt die selbstbestimmte Fahrt mit dem Fahrzeug nach eigener Verantwortung.

1.b. MietpreisDer Mietpreis berechnet sich pro Nacht. Abholung und Rückgabe erfolgen in dem vom Vermieter angegebenen Zeitfenster oder nach individueller Vereinbarung.

2. Fahrzeugzustand2.a FahrzeugzustandDas Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand mit vollem Kraftstofftank übergeben. Optische Beeinträchtigungen wie z.B. Dellen, Lackschäden, Kratzer oder Parkrempler, stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtige ist. Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt übergeben.2.b Übergabeprotokoll (Check-in) Der genaue Zustand des Fahrzeugs ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeugs vom Vermieter und vom Mieter gemeinsam zu erstellenden Übergabeprotokolls im Rahmen des Check-ins, bei dem eine Einweisung in die Betriebsfunktionen des Mietfahrzeugs für den Mieter verpflichtend vorgenommen wird. Diese Protokoll ist Bestandteil des Mietvertrags und nach Abschluss der jeweiligen Prüfung von beiden Parteien zu unterzeichnen. Das Protokoll enthält dabei u.a., wenn auch nicht abschließend, Angaben zum Schadenstand (sichtbare Mängel und Beschädigungen) des Mietfahrzeugs, den Status der Kraftstoffbefüllung und des Reinigungszustandes des Mietfahrzeugs von innen und außen. Ebenso erfolgt in der Regel eine Inventarfeststellung und Überprüfung der Vollständigkeit der Anlagen und Unterlagen, die zum verkehrsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs notwendig sind (Papiere, Umweltplakette, Anbauteile, etc.). Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen. 2.c Rückgabeprotokoll (Check-out)Bei Rückgabe des Mietfahrzeugs wird analog zum Übergabeprotokoll ein Rückgabeprotokoll erstellt, dass sich an dem im Check-in festgehaltenen Punkten orientiert. Abweichungen von dem bei Übergabe dokumentierten Zustand des Fahrzeugs, wie Beschädigungen, Fehlteile oder sonstige Verschlechterungen gehen verschuldungsunabhängig zu Lasten des Mieters, der hinsichtlich eines mangel- oder fehlerhaften Übergabeprotokolls beweislästig ist. 2.d Ersatzfahrzeug ohne Verschuldung Wird dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch des Fahrzeugs ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter in angemessener Zeit ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Gelingt dies nicht wird der Mieter von der Verpflichtung zur Zahlung der Miete befreit. Bereits gezahlte Beträge sind an den Mieter zu erstatten. Akzeptiert der Mieter ersatzweise ein Fahrzeug einer niedrigeren Preisgruppe, wird die Preisdifferenz dem Mieter erstattet.2.e Ersatzfahrzeug bei Verschulden/VertretermüssenDer Vermieter kann die Stellung eines Ersatzfahrzeugs aus berechtigtem Grund verweigern, wenn das Fahrzeug durch vom Mieter zu vertretende Umstände oder Verschulden zerstört oder seine Nutzung eingeschränkt oder unmöglich gemacht wurde. Eine Kündigung des Mieter nach §543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen. Stellt der Vermieter trotz Verschulden des Mieters ein Ersatzfahrzeug, so kann er alle hierdurch entstandenen höheren Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten zu Lasten des Mieters berechnen, wenn dieser die Annahme des Ersatzfahrzeugs erklärt hat.

3. Nutzung des Fahrzeugs 3.a Mindestanforderungen FahrerMieter und ggf. jeder weitere Fahrer verpflichten sich zur Vorlage einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und eines Personalausweises im Original. Zur Dokumentation wird vom Vermieter ein Foto dieser Dokumente erstellt. Sollten die Fahrer am Tag der Übergabe nicht vor Ort sein, muss eine Kopie der benötigten Dokumente an den Vermieter übergeben werden. Der anwesende Mieter unterschreibt für alle Fahrer und hat dafür zu sorgen, dass auch nur diese fahren. Zudem haftet der unterschreibende Mieter für die Befolgung der Miet- und Nutzungsbedingungen durch alle Fahrer. Außerdem ist der Mieter verpflichtet die tatsächliche Fahrtauglichkeit der Fahrer zu prüfen (zum Beispiel Missbrauch von Alkohol oder Drogen). Es dürfen nur gemeldete Fahrer mit dem Mietobjekt fahren, bei nicht Einhaltung sind 500 € Strafgebühr fällig. Die Vorlage der Fahrerlaubnis und des Personalausweises ist Voraussetzung zur Übergabe des Fahrzeugs. Der Vermieter ist berechtigt ein Foto der Dokumente zu erstellen und zu speichern. Es gelten die Rücktrittsbedingungen der Miet- und Nutzungsbedingungen. Das Mindestalter der Mieters und jedes Fahrers muss mindestens 23 Jahre betragen. Der Mieter und jeder weitere Fahrer sind mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

3.b. Rauchen Es handelt sich um ein Nichtraucherfahrzeug. Rauchen ist im gesamten Fahrzeug nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug ja nach Grad der Verschmutzung angemessen reinigen zu lassen oder beschädigte Fahrzeugteile ersetzen zu lassen, um den Zustand wie bei Übergabe des Mietfahrzeugs wiederherzustellen. Hierfür wird eine Reinigungsgebühr von 150€ erhoben. Sollte diese Reinigungspauschale nicht ausreichend sein, erheben wir nach Rechnungsvorlage (der Reinigung) weitere Kosten. Die 150€ sind trotzdem als Aufwandsentschädigung (z.B. für die Überführung des Mietobjektes zur Reinigungsfirma) zu leisten. Sollten zudem Schäden durch das Rauchen entstanden sein, werden diese gesondert abgerechnet. Hier werden zusätzlich 150€ Aufwandsentschädigung fällig.

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3.c. TiereDas Mitführen von Tieren ist im Mietfahrzeug nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug je nach Grad der Verschmutzung angemessen reinigen zu lassen oder beschädigte Fahrzeugteile ersetzen zu lassen, um den Zustand wie bei Übergabe des Mietfahrzeugs wiederherzustellen. Hierfür wird eine Reinigungsgebühr von 150€ erhoben. Sollte diese Reinigungspauschale nicht ausreichend sein, erheben wir nach Rechnungsvorlage (der Reinigung) weitere Kosten. Die 150€ sind trotzdem als Aufwandsentschädigung (z.B. für die Überführung des Mietobjektes zur Reinigungsfirma) zu leisten. Sollten zudem Schäden durch das Mitführen von Tieren entstanden sein, werden diese gesondert abgerechnet. Hier werden zusätzlich 150€ Aufwandsentschädigung fällig.

3.d. Festivals Es ist untersagt mit dem Mietfahrzeug jedwede Art von Festival zu besuchen. Bei Zuwiderhandlung werden 500€ fällig.

3.e. Unzulässige Nutzung Nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs insbesondere zu folgenden Zwecken:gewerbliche Zwecke des Mieters (insb. gewerbliche Beförderung, ähnlichen Nutzungen);Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen;Befahren von nicht gesicherten Nebenstraßen und unwegsamen Gelände, wie z.B. Feldwegen ohne befestigte Fahrbahn; sowie von Schotter- und Waldwegen, wenn dies über das Befahren von genehmigten Anlagen zum Abstellen von Wohnautomobilen (Parken auf Campingflächen, Befahren von Grasflächen/Abstellflächen in Schrittgeschwindigkeit) hinausgeht;Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen;Sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

3.f.FahrtüchtigkeitDas Fahren des Fahrzeugs unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel ist nicht gestattet.

3.g. Wartungs- und BetriebsmittelDer während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Kosten der Erhaltung der Mietsache. Kleine Instandsetzungen, wie zum Beispiel der Austausch von Leuchtmitteln, kann der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 150€ (inklusive Umsatzsteuer) je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges im Original und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.

3.h. SorgfaltspflichtenDer Mieter nutzt das ihm überlassene Fahrzeug in der zweckmäßigen Weise und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wie insbesondere der Straßenverkehrsordnung und weiterer für die Benutzung maßgeblichen Bestimmungen zu Fahrzeugabmessungen und Zuladungen. Der Mieter behandelt das Fahrzeug mit Sorgfalt und unter Beachtung der technischen Regeln. Der Mieter befolgt die Wartungs-,Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters. Jeder Schadeneintritt am Fahrzeug oder Zubehör ist dem Vermieter ohne schuldhaftes Zögern zu melden. Das Lenkradschloss ist beim Verlassen des Fahrzeuges ordnungsgemäß zu verschließen und gegen den Zugriff Dritter zu sichern, die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren.

3.i. Obliegenheiten WerterhaltDer Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten zu Folgendem verpflichtet:Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern;Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen auf einem gesicherten Gelände (z.B. geschützter Parkplatz oder umzäunter Campingplatz);Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten. Bei Missachtung haftet der Mieter für Folgeschäden.Den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt einer längeren Fahrt zu prüfen und ggf. entsprechend den Vorgaben des Herstellers richtigzustellen.Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand befindet.Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Zur technischen oder optischen Veränderungen an dem Mietfahrzeug ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt.

3.j. VerkehrsunfälleBei Eintritt eines Straßenverkehrsunfalls (auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter) sowie im Fall der Verletzung von Personen im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs, die nicht unerheblich ist, bei Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden sowie bei Verlust des Fahrzeugs (insb. durch Diebstahl) hat der Mieter die Polizei zu verständigen und dem Vermieter das polizeiliche Aktenzeichen unverzüglich mitzuteilen. Das Verlassen des Unfallortes (§ 142 StGB) ohne entsprechende Anzeige bei der Polizei (oder in Bagatellfällen beim Geschädigten) ist nicht zulässig; der Mieter hat seiner Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und zur Feststellung der erforderlichen Tatsachen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Eine Verweigerung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vom Mieter nachzuweisen (z.B. durch konkrete Benennung der kontaktierten Polizeidienststelle und Bearbeiter, Datum und Uhrzeit der versuchten Anzeige). Eine Anerkennung von Ansprüchen des Unfallgegners ist zu unterlassen. Etwaige Erklärungen erfolgen zulasten der Haltung des Mieters. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Eintritt und Umstände des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Kleinere Beschädigungen im Rahmen von Bagatellen (Kratzer) sind bei Rückgabe des Fahrzeugs mitzuteilen. Bei Sachschäden am Fahrzeug, deren Behebung voraussichtliche Kosten von mehr als 150€ (inklusive Mehrwertsteuer) verursachen wird, bei Unfällen im Straßenverkehr, bei einer nicht nur unerheblichen Verletzung von Personen bei Benutzung des Fahrzeugs und bei Verlust des Fahrzeugs fertig der Mieter einen schriftlichen Bericht über den Hergang des Schadeneintritts sowie eine Skizze an, die er dem Vermieter unverzüglich übermittelt.

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Der Unfallbericht soll Name und Anschrift der beteiligten Personen, von Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen sowie die Haftpflichtversicherung der am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuge beinhalten. 3.k.Musterabrechnung SchadensfallDer Vermieter ist berechtig, im Schadensfall zur Vermeidung von Ermittlungskosten Musterrechnungen für häufig anfallende Schadenarten zur Regulierung vorzulegen und deren Ausgleich als Abschlag zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringeren Schaden entstanden ist. 4. Übergabe 4.a Übergabe Übergabe- und Rückgabeort: Lerchenweg 22, 72631 Aichtal, Baden-Württemberg, DeutschlandDie Übergabe des Fahrzeugs erfolgt nach einer Einweisung in die Betriebsfunktionen und der gemeinsamen Überprüfung der Inhalte des Übergabeprotokolls im Rahmen des Mieter-Check-ins. Bei Rückgabe des Mietfahrzeugs wird analog ein Rückgabeprotokoll erstellt, das den Mieter-Check-out des Fahrzeuges abschließt. Beide Prüfprotokolle ergänzen dabei die diesem Vertrag beigefügten Miet- und Nutzungsbedingungen und sind jeweils von beiden Parteien bei Übergabe und Rückgabe zu unterzeichnen.

5. Rückgabe des Fahrzeugs 5.a. ReinigungDer Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig gereinigt (innen, außen, leere Tanks) an den Vermieter zu übergeben (Zustand wie bei Übergabe), wenn nicht anders vereinbart. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung ganz oder teilweise nicht nach, so muss der Mieter einen Geldbetrag von 300€ bezahlen.

5.b. Kraftstofftank Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank übergeben. Bringt der Mieter das Fahrzeug nicht mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zum Vermieter zurück, werden 150€ fällig.

5.c. Verlust von Gegenständen Der Vermieter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, die bei der Rückgabe im Mietfahrzeug zurückgelassen wurden.

5.d. Verspätete RückgabeBei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeuges ist der Vermieter berechtigt, Gebühren für die Verspätung zu verlangen; hierbei werden pro angefangene Stunde 50 € berechnet. Auch können bei einer verspäteten Rückgabe ggf. weitere Verzugsschäden geltend zu machen, die ihm entstanden sind, weil er nicht über das Fahrzeug verfügen konnte. Der Vermieter ist hinsichtlich des ihm tatsächlich entstandenen Schadens beweispflichtig. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist

6. Zahlungsbedingungen 6.a. FälligkeitEine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises wird unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig bei Buchung. Die restlichen 70% des Gesamtmietpreises (Restzahlung) sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Mietzeitraums zu zahlen. Bei kurzfristigem Abschluss der Mietvertrages (unter 45 Tagen bis zum Mietbeginn) ist der Gesamtpreis in voller Höhe sofort nach Vertragsabschluss fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Verzug. Die Mieter ist berechtigt, Zahlungen auch vor Eintritt der Fälligkeit zu leisten.

6.b. Zahlungsbedingungen Der Mieter zahlt mit schuldbefreiender Wirkung an SorglosMobil oder an das Portal, über welches die Buchung abgeschlossen wurde, nach den in Absatz 6.a. festgehaltenen Bedingungen. Zahlungsbedingungen können (abhängig vom Portal) abweichen

6.c.. Berechnung Nutzungskilometer Im Mietpreis sind 200 Freikilometer pro Miettag inklusive. Mehrkilometer werden mit 0,29ct/km berechnet. Bei der Fahrzeugrückgabe werden die angefallenen Mehrkilometer abzüglich der Freikilometer abgerechnet. Übersteigen die Freikilometer die tatsächlich angefallenen Kilometer, erfolgt keine Rückerstattung. Es sein denn es widerspricht sich mit dem Portalrichtlinien.

7. Stornierungsbedingungen 7.aStornierungsbedingungenNach erfolgter Buchung (bei verbindlicher Bestätigung des Angebots oder spätestens bei Leistung der Abzahlung) gelten folgende Stornierungsbedingungen:- bis zu 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des Mietpreises- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Mietpreises - ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 90% des Mietpreises- am Tag der Anmietung oder bei Nichterscheinen: 100% des MietpreisesEine Stornierung muss in Textform bei uns eingehen. Zur Fristbestimmung zählt der Eingang der Stornierung beim Vermieter. Der Beweis über den korrekten Erhält der Stornierung trägt der Mieter. Stornierungsbedingungen der jeweiligen Portale haben Vorrang.

7.b. Geänderte MietdauerEine nachträgliche Änderung der Mietdauer ist in Ausnahmefällen möglich; es besteht jedoch kein Recht auf die nachträgliche Änderung oder anteilige Erstattung des Mietpreises

8. Kündigung8.a Ende des MietvertragesDer Mietvertrag ist für den angegebenen Zeitraum abgeschlossen und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Mit der Fortsetzung des Gebrauchs über die Mietzeit durch dem Mieter, ist keine Verlängerung des Mietverhältnisses gebunden. §545 BGB findet keine Anwendung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

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8.b Technische Defekte Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht für beide Parteien insbesondere dann, wenn nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken (Motorschaden, Fenster undicht, Tür lässt sich nicht mehr verschließen o. Ä.) und diese nicht binnen einer angemessenen Frist nach der Anzeige an den Vermieter behoben werden konnten. Landesspezifische Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, gehen dabei nicht zu Lasten des Vermieters. Im Normalfall stellt die Pannenhilfe ein Ersatzfahrzeug. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so tritt die in 11.b. genannte Ausgleichszahlung in Kraft bei Verschulden des Vermieters.

9. Kaution 9.a. Kaution/MietsicherheitZur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus diesem Mietverhältnis einschließlich aller eventuellen Schadensersatzansprüche, verpflichtet sich der Mieter eine Mietsicherheit (Kaution) in Höhe von 1.500€ an den Vermieter zu zahlen. Die Zahlung der Kaution ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs in bar, per EC-Karte, per Kreditkarte (Betrag wird blockiert) oder durch rechtzeitige Überweisung zu leisten. Bie Nichterhalt der Kaution kann das Mietobjekt nicht an den Mieter übergeben werden. Das Risiko des rechtzeitigen Zahlungseingangs trägt der Mieter.

9.b. Rückzahlung der KautionDie Rückzahlung bei einwandfreier Rückgabe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs und Abrechnung der Zahlungsansprüche des Vermieters, wenn nicht einer der folgenden Gründe einer vollständigen Rückzahlung entgegenstehen: Ist es zum Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache ersichtlich, dass weitere Kosten z.B. bedingt durch Beschädigungen, Verschmutzung und Rückgabe eines nicht aufgetankten Fahrzeugs, entstehen werden, kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlags, ggf. auf Basis vom Vermieter ggf. verwendeter Musterabrechnungen, mit der Kaution abrechnen und die entsprechenden Werte von der Kaution in Abzug bringen. Die Restauszahlung der Kaution wird in der Regel 14 Tage nach Rechnungserhalt angewiesen; jedoch spätestens nach 6 Monaten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bis zur abschließenden Klärung der Höhe der Kosten und der Zahlungsverpflichtung, hat der Vermieter das Recht, die Kaution ganz - oder bei offensichtlich geringem Schadensvolumen teilweise - zurückzubehalten. Die Rückzahlung der Kaution ist nicht gleichbedeutend mit dem Erlass Weiterer, zu diesem Zeitpunkt unbekannter Vergehen des Mieters.

10. AuslandsreisenDem Mieter obliegt die Pflicht zur Einhaltung landestypischer Verkehrspflichten und Gesetze. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich in den geographischen Grenzen Europas sowie in außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Union (EU) gehören gestattet.Die Durchfahrt und/oder -reise in folgende Länder ist hiervon ausgenommen und wird nicht gestattet: Kriegsgebiete. (Als Richtlinien gelten die jeweils aktuellen Angaben des Auswärtigen Amtes zu Berücksichtigung von sicherheitseingeschränkten Reisezonen.)

11. Rücktrittsrecht des Vermieters 11.a. Säumnisse des MietersDer Vermieter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtig, wenn die Zahlung teilweise oder komplett bei Fahrzeugübernahme nicht begleichen wurde. Dies umfasst auch die Kaution. Der Mieter bleibt trotz Kündigung sämtliche Zahlungen, die zur Mietsache gehören schuldig. Nach der zweiten Mahnung kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Die dafür angefallenen Kosten hat der Mieter zu tragen. Pro Mahnung werden 10€ Mahngebühren erhoben.

11.b. Säumnisse der Vermieters. Wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt so beschädigt worden ist, dass es nicht mehr gebrauchstüchtig ist, versucht der Vermieter dem Mieter ein passendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.Wird das Fahrzeug angenommen, erhält der Mieter einen Ausgleich, sollte das Ersatzfahrzeug einer niedrigeren Kategorie zugeordnet sein. Der Ausgleich besteht in der Auszahlung des Minderbetrages. Etwaige Mehrkosten wie zum Beispiel Mautgebühren bei einem größeren Fahrzeug trägt der Mieter. Verweigert der Mieter berechtigt das Ersatzfahrzeug, so erhält er seine gezahlte Fahrzeugmiete zurück.Sollte es dem Vermieter nicht möglich sein ein Ersatzfahrzeug zu besorgen erhält der Mieter seinen Mietpreis zurück. Zudem erhält der Mieter vom Vermieter eine Ausgleichszahlung von 60€ pro abgeschlossenem, verpasstem Miettag.

12. Haftung des VermieterDie verschuldungsunabhängige Haftung des Mieters bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen. Der Vermieter Haftet insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Aus Schadenersatz haftet der Vermieter unbeschränkt nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit oder in Fällen der Verletzung von Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach dem Vertrag vorhersehbar und typisch ist. Leistungshindernis bei Vertragsabschluss sind analog zu behandeln. Eine weitere Haftung übernimmt der Vermieter nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern oder anderen Organen des Vermieters.

13. Haftung des Mieters13.a. Allgemeine HaftungBei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Verschuldung für Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts. Daneben hattet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Verdienstausfall (Mietausfall), Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungspauschale.

13.b. HaftpflichtversicherungDer Vermieter stellt eine Haftpflichtversicherung mit Voll- und Teilkaskoversicherung zu Verfügung. Je Schaden wird eine Selbstbeteiligung von 1.500€ fällig. Deckungssumme:- Kfz-Haftpflicht: 100 Millionen Euro pauschal

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13.c. HaftungsbeschränkungenBei durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachte Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter selbst, es sein denn eine Versicherung übernimmt den Schäden. 13.d Haftung bei Verschulden und VertretermüssenDer Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Pflichten, insbesondere für Schäden, die bei oder infolge einer nicht gestatteten Nutzung entstehen, es sein denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Im Übrigen bleibt es bei der Geltung allgemeiner gesetzlicher Regelungen. Der Vermieter ist zur Abtretung seiner Haftungsansprüche an Dritte berechtigt. Die Haftung des Mieters bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist dabei vor allem, aber nicht abschließend, bei den folgenden Verstößen anzunehmen:- Verstoß gegen Betriebsanweisungen des VermietersNichtbeachtung gesetzlicher Bestimmungen (u.a. zu Fahrzeugabmessungen oder Zuladungsbestimmungen)Verstoß gegen eine Bestimmung aus 5. dieses Vertrages (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Überlassung an unberechtigte Dritte, unzulässige Nutzung, Fahren bei Fahruntüchtigkeit, Nichtbeachten der Sorgfaltspflicht im Reparatur- und Wartungsfall)Nichtbeachten der Bestimmungen zum Verhalten bei Verkehrsunfällen; insbesondere Verlassen des Unfallortes ohne Schadenanzeige bei der Polizei bzw. dem Unfallgegner.

13.e Haftung für Dritte Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflicht für das gemietete Fahrzeug auch das Verschulden von einem Beifahrer und Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und Mitreisender ist jeder, der sich im Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter im oder am Fahrzeug befindet. Der Mieter haftet auch für das Verhalten aller weiteren, ggf. im Vertrag zugelassene Fahrer; ihm obliegt eine Informationspflicht über die Geltung und den Inhalt dieser Miet- und Nutzungsbedingungen. Der Mieter verpflichtet sich zur Überprüfung der gültigen Fahrberechtigung und Fahrtüchtigkeit eines weiteren Fahrers vor Fahrtantritt.

13.f Haftung sonstige KostenAlle weiteren Kosten wie z. Bsp. Kraftstoff, Gas, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren und Bußgelder sind vom Mieter für die Dauer des Mietzeitraums zu tragen. Der Vermieter behält sich vor, im Falle von Bußgeld-, Straf- oder sonstigen Verwarn- und oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, die er im Rahmen seiner Pflichten als Fahrzeughalter verwalten muss, dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15€ zu berechnen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass der zugrundeliegende Sachverhalt dem Mietzeitraum des Mieters zuzuordnen ist. Hierfür ist der vertraglich vereinbarte Mietzeitraum wie im Mietvertrag angegeben als ausreichend für den Beweis anzusehen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

14. Verjährung Schadenersatzansprüche des Mieter (mit Ausnahme an Leib, Leben und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen schuldhafter oder grob fahrlässiger Eigenverursachung) verjährt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche des Vermieters aus Verschlechterung der Mietsache verjähren frühestens 12 Monate nach Rückgabe der Mietsache. Polizeilich registrierte Schadensfälle hemmen den Beginn der Verjährung bis zum Einsichtszeitpunkt in die Ermittlungsakte, längstens jedoch um 6 Monate.

15. Schlussbestimmungen 15.a Vollständigkeit, TextformDieser Vertrag gibt die Anreden zwischen den Parteien vollständig wieder. Nebenanreden besteht nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie ihn Textform vereinbart werden; dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis und keine bindende Wirkung auf das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis.

15.b Rechtswahl und Gerichtsstand Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschuss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Mietern gilt Satz 1 nur insoweit, als durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, umlaufen wird. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr am Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

15.c DatenschutzDer Mieter nimmt davon Kenntnis, dass der Vermieter aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder nach der Datenschutz-Grundverordnung zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Mietvertrags erheben. Der Vermieter kann Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, an Dritte, insbesondere beim Abschluss einer zusätzlich angebotenen Versicherung an den entsprechenden Versicherungsdienstleister oder an den für die Abwicklung elektronischer Zahlung beauftragten Zahlungsdienstleister weitergeben. Eine Übermittlung von Daten kann zudem an zuständige Behörden im Rahmen der Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder einer etwaigen Strafverfolgung erfolgen, sofern nicht Interessen des Mieters als schutzwürdig zu bewerten sind. Eine anderweitige Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolg nicht ohne vorherige Einwilligung des Mieters. Für genauere Angaben zum Datenschutz siehe Anhang.

15.d.Salvatorische KlauselDie Regelungen dieses Mietvertrages gelten vorrangig, gesetzliche Regelungen geltend hilfsweise ergänzend. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

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Allgemeine Informationen im Überblick

SorglosMobil GbR Lerchenweg 22 72631 Aichtal

Baden-Württemberg Deutschland

Kontakt:Dennis: 016090671355 Maren: 015251969336

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Inhaber:Dennis Greschner und Maren Bausch

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Datenschutzerklärung

SorglosMobil – Inhaber Dennis Greschner und Maren Bausch, Lerchenweg 22, 72631 Aichtal, [email protected] Tel 0160 9067 1355 Dennis Greschner Tel. 0152 51969336 Maren Bausch

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1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung VerantwortlichenDiese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch:

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Wenn Sie uns buchen erheben wir folgende Informationen:

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Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. b. DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Buchung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erforderlich.

Die für die Abwicklung der Vermietung / des Mietvertrags von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetztlichen Aufbewahrungspflicht ….gespeichert und danach gelöscht, es sei denn dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. C DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längern Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewiligt haben.

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Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO zur Erfüllung steuerlicher oder sonstiger rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Steuerberater, Finanzämter und die Strafverfolgungsbehörden. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Das gleiche gilt, wenn die Weitergabe Ihrer personenbezogenenen Daten an Dritte nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der SorglosMobil erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten von Ihnen, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht:

- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

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- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

- Gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

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- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

- gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörte zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisystems wenden.

5. Widerspruchsrecht sowie Ausübung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an [email protected].

6. Datensicherheit

Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Ein lückenloser Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist aber nicht möglich, sei es aus technischen Gründen, aus wirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen der angemessenen und effektiven Beratung und Vertretung von Ihnen.

Mit der Mittelung Ihrer E-Mail-Aresse und / oder sonstiger elektonischer Kontaktdaten erklären Sie Ihr Einverständnis mit der Übermittlung von Daten über diesen Kommunikationsweg. Eine Verschlüsselung findet nicht statt, es sei denn, wir treffen auf Ihren Wunsch hin im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung.

Eine Haftung von uns für durch oben genannte Sicherheitslücken entstehende Schäden aufgrund zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation von Daten, teilweisem oder vollständigem Verlust bzw. Zerstörung von Daten oder unbefugtem Zugriff Dritter auf Daten wird ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlösigkeit vorliegen.

7. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzhinweise

Durch die Weiterentwicklung unseres Leistungsangebots oder aufgrund geänderter gesetzlicher, rechtlicher bzw behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzhinweise zu ändern. Über die Änderungen werden wir Sie spätestens 4 Wochen vorher informieren und Ihnen die geänderte Fassung der Datenschutzhinweise zukommen lassen.

Hinweise zur Datenverarbeitung ( Stand Mai 2019)

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