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ITP – Manual für den ITP Brandenburg, Version 11-2020 Prof. Dr. Petra Gromann, Hochschule Fulda, Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH http://www.personenzentrierte-Hilfen.de Integrierte Teilhabeplanung ITP ® Brandenburg MANUAL für Erwachsene

Manual ITP Hessen · 2021. 1. 13. · ITP – Manual für den ITP Brandenburg, Version 11-2020 Prof. Dr. Petra Gromann, Hochschule Fulda, Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH

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ITP – Manual für den ITP Brandenburg, Version 11-2020 Prof. Dr. Petra Gromann, Hochschule Fulda, Institut Personenzentrierte Hilfen GmbH

http://www.personenzentrierte-Hilfen.de

Integrierte Teilhabeplanung

ITP® Brandenburg MANUAL für Erwachsene

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Manual ITP Brandenburg

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Inhalt Kapitel A | Einführung in die Arbeit mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP)....................................... 3

Wie kann die Beteiligung am Gesamtplan aussehen? .................................................................... 4

Der ITP als Prozess: die wesentlichen Elemente ............................................................................ 7

Kapitel B | Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen des ITP ............................................................ 9

Seite 1 des ITP: Die Sozialdaten .......................................................................................................... 9

Seite 2 des ITP: Wünsche und Ziele .................................................................................................. 10

Zu 3.: Wünsche und Ziele von … ................................................................................................... 10

Zu 4.: Stichworte zur aktuellen Situation/Umweltfaktoren ......................................................... 13

ICF-Modell am Beispiel Behinderung ........................................................................................... 14

Zu 5.: Teilhabeziele in den Bereichen… ........................................................................................ 16

Seite 3 des ITP: Woran muss ich denken, wenn ich Leistungen für die Unterstützung der Teilhabeziele plane? .......................................................................................................................... 19

Zu 6.: Personenbezogene Ressourcen .......................................................................................... 20

Zu 7.: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Teilhabe............................................................. 20

Zu 8.: Hilfen im Umfeld ................................................................................................................. 23

Zu 9.: Art der Unterstützung/SGB IX ............................................................................................. 24

Seite 4 des ITP Brandenburg ............................................................................................................. 25

Zu 10.: Klärung des Bedarfs im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung ............... 25

Seite 5 des ITP: Die Planung des Vorgehens, der Arbeitsteilung und der Häufigkeit und Intensität der verdichteten Leistungen/Leistungsbündel ................................................................................. 28

Zu 11.: Vorgehen in Bezug auf die Bereiche ................................................................................. 28

Zu 12.: Erbringung durch .............................................................................................................. 31

Zu 13.: Einschätzung des geplanten zeitlichen Umfangs .............................................................. 32

Seite 6 des ITP: Angaben zum Prozess der Planung / des Verfahrens .............................................. 33

Seite 7 des ITP: optionales Zusatzblatt ............................................................................................. 34

Seite 8a und 8b des ITP: Überprüfung des ITP nach dem Planungszeitraum durch leistungsberechtigte Person und eine Fachkraft des Leistungserbringers ....................................... 35

C: Anlage: stellvertretende Teilhabeplanung ................................................................................. 37

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Kapitel A | Einführung in die Arbeit mit dem Integrierten Teilhabeplan (ITP)

Die Grundlage des ITP bilden die Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen/Behinderungen, die sich aus ihren Wünschen, Zielen und den im Planungsprozess vereinbarten Teilhabezielen entwi-ckeln. Der ITP ist ein Instrument (ein elektronischer Vordruck), in dem Ergebnisse des begleitenden Gesprächs zur Bedarfsfeststellung festgehalten werden.

Im Folgenden wird der Begriff „Leistungsberechtigte“ für die antragstellenden Menschen mit Beein-trächtigungen gewählt, da das Manual sich an Fachkräften orientiert, die Gespräche zu diesem Ge-samtplan/Teilhabeplan entweder als Vertrauensperson begleiten, Gespräche zur Erstellung eines ITP vorbereiten oder als verantwortliche Fachkräfte der „Eingliederungshilfe der Leistungsträger“ Ergeb-nisse im ITP dokumentieren. Im Manual werden die Fachkräfte der „Eingliederungshilfe der Leis-tungsträger“ zukünftig als Fachkraft EGH/LT bezeichnet.

Der ITP soll zusammen mit den leistungsberechtigten Personen entwickelt werden. Es muss in jedem Fall nach geeigneten Wegen gesucht werden, wie sich die Person selbst an der Gesamtplanung betei-ligen kann und wie ggf. auch vertraute Menschen (Vertrauenspersonen gem. § 141 Abs. 2 SGB XII) aus dem persönlichen Umfeld daran beteiligt werden können. Wenn eine rechtliche Betreuung mit einem für die Planung relevanten Aufgabenkreis eingerichtet ist, sind die rechtlich Betreuenden grundsätzlich auch zu beteiligen.

Die gemeinsame Planung besteht im Wesentlichen aus Gesprächen. Fachkräfte der EGH/LT doku-mentieren die Ergebnisse dieser Gespräche im ITP. Bei Personen, die deutliche kommunikative Beein-trächtigungen haben bzw. sich selbst nicht sprachlich, sondern nur mit Gesten/anderen Kommunika-tionsformen äußern können, empfiehlt es sich über Kommunikationshilfen die wichtigsten Anliegen soweit wie möglich zu übersetzen und mit Hilfe von Entscheidungsfragen, Beispielen und Symbolen verständlich zu machen1. Als Anlage zu diesem Manual findet sich ein kurzer Gesprächsleitfaden, der die zentralen Fragen zum ITP enthält. Diese „Kurzform“ kann bei erheblichen Kommunikationsein-schränkungen gemeinsam erschlossen werden. Bei Menschen, bei denen das Ausmaß der Kommuni-kationsbeeinträchtigung sehr hoch ist, kann jedoch eine Beteiligung selbst mit unterstützter Kommu-nikation fehlschlagen. Um die Bedarfe und Teilhabeinteressen dieser Menschen zu sichern, empfeh-len wir das Verfahren „stellvertretende Beteiligung“, das unter ergänzenden Materialien zum Manual zu finden ist. Wir möchten ausdrücklich drauf hinweisen, dass Sie dies dann im ITP auf der Seite 6 vermerken sollten.

Für einige leistungsberechtigte Menschen mit Sprach- und Lesekompetenzen kann es einfacher sein, sich statt mit dem Manual mit dem „Mein ITP“ zu beschäftigen. „Mein ITP“ ist ein Instrument, das die inhaltlichen Teile des ITP für jedes Item aus der Sicht der Leistungsberechtigten erklärt und deshalb entsprechend länger ist. Über die ergänzenden unabhängigen Beratungen nach § 32 SGB IX ist auch eine elektronische Version auf einem USB-Stick verfügbar.

1 Anregungen hierzu finden Sie unter https://www.leichte-sprache.org/die-regeln/ oder https://www.leichte.sprache.sachsen.de/files/SMS_Leichte_Sprache/Downloads/SMS_leichte_Spra-che_PDF_sprechen_schreiben.pdf ,

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Wie kann die Beteiligung am Gesamtplan aussehen?

Im ITP werden Gesprächsergebnisse aus der Sicht der leistungsberechtigten Person dokumentiert. Gerade wenn eine erste Antragstellung auf Teilhabeleistungen erfolgt, ist es besonders wichtig, aus der Perspektive der Person selbst Ergebnisse des Gespräches zu dokumentieren, bzw. diese auch selbst formulieren zu lassen. Alle Fachkräfte sollten dabei inhaltliche Bedenken zurückstellen: wenn im Planungsverfahren die Beeinträchtigungen und aktuellen Probleme so benannt werden, dass diese Informationen helfen, einen guten Plan für die zukünftige Hilfe zu entwickeln, tritt keine Verun-sicherung ein. Die Chance, aus der Beschreibung der Lebenssituation Hilfeziele zu entwickeln und selbst zu formulieren, wie es um einen steht, ist unverzichtbar für Motivation und Mitarbeit. Die For-mulierung aus der Sicht von leistungsberechtigten Personen hilft hier, verständlich zu werden. Unter-stützt wird ggf. auch dabei, unterschiedliche Interessen abzubilden und ein „funktionales“ Verständ-nis (wofür… ist was gut) in der Darstellung des Gesamtplans/Teilhabeplans zu erreichen.

Manchmal ist eine weitere Befürchtung von Fachkräften, dass über die Arbeit an den Zielen und Wünschen unrealistische Hoffnungen bei den Leistungsberechtigten geweckt werden. Träume für das eigene Leben sind meist nicht unmittelbar einzulösen. Lebensziele zu haben, sich für die eigenen Vorstellungen eines „guten Lebens“ einzusetzen, ist jedoch der wesentliche Grund für persönliche Weiterentwicklung und das Gelingen von Hilfen. Wenn individuelle Lebensqualität auch im Alltag umgesetzt werden kann, ist das ein Teilhabeerfolg. Teilhabeerfolge ermutigen Menschen mit Beeinträchtigungen und stärken das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Insofern ist die gemeinsame Ar-beit an einem Gesamtplan als „Assistenz“ zu verstehen. Wenn Sie als Fachkraft der EGH/LT ggf. mit der Vertrauensperson/anderen Fachkräften und der Person gemeinsam planen, müssen Sie Ihre Sicht der Situation, Ihre Einschätzung der Person unter Punkt 15 auf der Seite 6 im ITP deutlich machen.

Mit dem Gebrauch einer verständlichen Sprache und dem Formulieren aus Sicht der Leistungsbe-rechtigten können Sie Befürchtungen, dass vom Amt einfach über die Köpfe hinweg entschieden wird, widerlegen. Sie befördern so einen Verständigungs- und Verhandlungsprozess.

Fachkräfte müssen sich also in diesem Verfahren erklären. Die eigene Sicht – gerade wenn diese von der Sicht der Person abweicht – ist schwierig zu formulieren. Ihre abweichende Sicht kann auch im ITP festgehalten werden.

Das Formulieren aus der Sicht der Leistungsberechtigten schult Fachkräfte darin ihre Grundhaltung offen zu legen, authentisch zu sprechen und das eigene Verständnis von Grenzen und Barrieren zu thematisieren. Diese Grundhaltung von Respekt und Ernstnehmen ist eine unerlässliche Vorausset-zung für die Umsetzung eines ITP und der daraus entwickelten Gesamtplanung.

Der ITP enthält/fordert sehr viele Angaben, weil er viele Prozesse/Informationen in einem Instru-ment zusammenbringt: die Sozialdaten, die Schilderung der Ausgangslage, allgemeine Ziele und Ver-änderungen, konkrete Vereinbarungen zu den verhandelten Zielen der Hilfe im nächsten Jahr und deren Anzeiger. Der ITP versucht auf wenigen Seiten auch noch die Teilhabe an Arbeit und Bildung getrennt zu planen und zu berücksichtigen an welche Fähigkeiten und Beeinträchtigungen bei der Planung gedacht werden soll, welche anderen Hilfen in der Umgebung des Leistungsberechtigten schon da sind oder angeregt werden müssen und welche Arten von Unterstützung konkret ge-wünscht werden. All das wird dann auf der Planungsseite – dem Vorgehen – festgehalten und einge-schätzt wie umfangreich die Hilfe sein soll. Hinzu kommen das Bedenken des Datenschutzes, die Fest-legung der Ansprechpersonen und das Notieren anderer Sichtweisen.

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Das bedeutet, dass der ITP für viele Leistungsberechtigte zu komplex, zu umfangreich ist. Sie müssen als Fachkraft folglich selbst als „Übersetzer/Übersetzerin“ einer formalen Sprache fungieren.

Ich bitte Sie, als zukünftige „Assistenten“ bei der Erstellung von Gesamtplänen in Bezug auf diese Probleme aufmerksam zu sein. Aus vielen Erfahrungen mit Gesamtplanverfahren ist deutlich gewor-den, dass die gemeinsame Planung des kommenden Jahres in der Regel als intensive und bedeu-tungsvolle Aufgabe, auch von den Menschen mit Beeinträchtigungen erlebt wird. Bisherige Befragun-gen und die Evaluation der Erprobung anderer Gesamt- oder Teilhabepläne haben gezeigt, dass Leis-tungsberechtigte die Zuwendung, Erklärung und Assistenz positiv erleben. Bei den immer wiederkeh-renden Überprüfungen kann dieser Dialog um die eigenen Lebensvorstellungen und deren Überset-zung in konkrete und erfüllbare Teilhabeziele von Leistungsberechtigten als Entwicklungsprozess und als Partizipation sowie Selbstbestimmung erfahren werden.

Ein weiterer Aspekt der Grundhaltung beim ITP ist: „Man darf sich auch um entscheiden“. Nur aus gemachten Fehlern kann gelernt werden und „planen und ausprobieren, Erfahrungen ernst nehmen“ ist auf Ihrer Seite wichtig. Gesamtplanung ist ein fortlaufender Prozess für alle Seiten.

Wir gehen folglich davon aus, dass der ITP aus der Sicht der Leistungsberechtigten formuliert ist. Dies hat sich bewährt, weil so die Verständlichkeit und Konsensorientierung, die im BTHG vorge-schrieben ist, am besten gewahrt werden kann. Wenn der Fall nicht gegeben ist, sollten Sie dies auf der Seite 6 begründen.

In der Regel führen Fachkräfte erst die Teilhabeplanungsgespräche und halten dann die Ergebnisse fest. Dies bedeutet, dass die Systematik der Bögen allen Anwendern gut bekannt sein sollte. Setzen Sie sich also grundsätzlich nicht mit einer leistungsberechtigten Person und deren Vertrauensper-son zur assistierenden Erstellung eines Gesamtplans zusammen, bevor Sie an einer Schulung teilge-nommen haben und/oder von einer versierten Kollegin/einem versierten Kollegen begleitet wor-den sind.

Als Anlage finden Sie auch einen Leitfaden zur Gestaltung von Gesprächen zum ITP, der aus der Sicht einer Fachkraft der EGH/LT formuliert ist.

Der konkrete Bogen des ITP sollte für leistungsberechtigte Personen einsehbar sein. Es ist ungünstig, wenn eine Fachkraft ihn direkt während des Gesprächs ausfüllt und niemand weiß, wo gerade was eingetragen wird. Wie bei Interviews können die Beteiligten auch auf die Unterlagen sehen oder Übersichten als Gesprächsanregung nutzen. Es können Notizen gemacht und anschließend eingetra-gen werden, vorhandene Informationen können bereits eingetragen sein.

Die ersten Erfahrungen mit dem ITP zeigen, dass Sie sich bei Neuplanungen Zeit nehmen müssen – und es empfiehlt sich zunächst einen kurzen Zeitraum zu vereinbaren, für den ein vorläufiger Plan erstellt wird. Auf der Basis eines mit nur sehr wenigen Anfangsinformationen versehenen Gesamt-plans kann in einem dann kürzer befristeten Zeitraum als wichtigstes Ziel mit der Person eine ge-meinsame Planung erarbeitet werden, in die schon die ersten Erfahrungen mit fachlicher Unterstüt-zung eingehen.

Die Planungsgespräche verlaufen unterschiedlich. Für manche Menschen ist es wichtig, selbst die Bö-gen in der Hand zu haben oder sich auf dem PC anzusehen – für andere ist dies geradezu gesprächs-verhindernd.

Bisher haben die Erfahrungen gezeigt, dass die Erstellung in der Situation „das Gespräch wird vor dem PC geführt“ nicht gut gelingt.

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Manche leistungsberechtigten Personen sitzen überhaupt nicht gerne. Dann können Gespräche zum ITP auch teilweise beim Spazierengehen geführt werden. Grundsatz ist dabei, das „Setting“ weitge-hend an der betreffenden Person zu orientieren. Dies trifft auf Zeit, Ort und Beteiligte des Termins zu. Häufig können sich Menschen mit Beeinträchtigungen nur eine beschränkte Zeit konzentrieren. Es ist hilfreich Pausen zu vereinbaren oder zunächst nur den unverzichtbaren Kern des Gesamtplans zu besprechen. Dies sind die Wünsche/Ziele und die Vereinbarung von Unterstützungsleistungen – bzw. Arbeitszielen der Teilhabe in den Lebensbereichen. Die Überlegungen, worauf bei der Umset-zung zu achten ist (Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, Unterstützung im Umfeld, Art der fachlichen Hilfen/Assistenz) können zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt bzw. vorbereitet werden, damit unbe-dingt Art und Umfang der geplanten Leistungen im direkten Gespräch geklärt werden können. Alle ergänzenden Informationen die beim ITP noch nachgefragt werden sollten, können bei zu großer Be-lastung ggf. im Beisein der Person mit Vertrauenspersonen/gesetzlichen Betreuern geklärt werden.

Bitte bedenken Sie grundsätzlich, dass nicht alle Freifelder/Ankreuzfelder ausgefüllt werden müs-sen. Der ITP ist ein Instrument, mit dem Menschen mit unterschiedlichsten Lebenssituationen und Beeinträchtigungen einen Plan für ihre Unterstützung im kommenden Jahr/den kommenden Jah-ren erstellen und beantragen. Vergessen Sie nicht die Angaben, die die Voraussetzungen von Teil-habeleistungen sind (z.B. Grundbedarfe). Darüber hinaus gilt:

Alles was nicht zutrifft, muss nicht ausgefüllt werden. Alles was nicht im Zusammenhang mit die-sem Plan und den damit beantragten Leistungen steht, braucht hier nicht dokumentiert zu werden. Dies ist auch ein Erfordernis des Schutzes persönlicher Daten.

Gesamtpläne/Teilhabepläne sind ausdrücklich auch mit Menschen mit schwerwiegenden Kommuni-kationseinschränkungen zu entwickeln. Methoden der kommunikativen Hilfe sind anzuwenden.

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Der ITP als Prozess: die wesentlichen Elemente

Abbildung 1: Der Selbstorganisationszirkel als wesentliches Element der Gesamt- oder Teilhabepla-nung

Der den Bögen zugrundeliegende Prozess (Selbstorganisationszirkel – siehe Schaubild) soll von Ihnen in verständlicher Sprache dargestellt werden: Situation einschätzen, Ziele herausfinden, Möglichkei-ten und Hindernisse bedenken, Hilfen in der Umgebung und von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern her-ausfinden und gemeinsam verabreden. Dies kann mit oder ohne Bögen bzw. anderen Hilfsmitteln ge-schehen. Vielleicht können Sie das an einem Beispiel aus der Interessenswelt der Leistungsberech-tigten tun.

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Der Prozess ist in folgenden Schritten zu bearbeiten:

• Ziele und Wünsche von Leistungsberechtigten herausfinden

• Angestrebte Veränderungen im Planungszeitraum

• Langfristig geplante Veränderungen

• Hinweise zur aktuellen Situation

• Stichpunkte zu Ressourcen und Barrieren im Umfeld und in den sozialen Beziehungen

• Vereinbarung von Teilhabezielen im jeweiligen Bereich mit Indikatoren

Planung des Vorgehens mit:

• Berücksichtigung der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen (auch im Hinblick auf erforderliche Voraussetzungen für die Umsetzung der Teilhabeziele)

• Berücksichtigung der Hilfen im Umfeld bzw. Erhebung, welche Hilfen aus dem Umfeld zusätz-lich unterstützt werden sollten

• Abstimmung der Art der fachlichen Assistenz im Bereich der EGH bzw. der selbstorganisier-ten Assistenz

Bündelung und Vereinbarung des Vorgehens in Bezug auf die Teilhabeziele

Festlegung wer die gebündelten Leistungen erbringen soll und Einschätzung des geplanten zeitlichen Umfangs nach Zyklus und Höhe des Aufwandes.

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Kapitel B | Erläuterungen und Hinweise zum Ausfüllen des ITP Seite 1 des ITP: Die Sozialdaten

Die personenbezogenen Datenfelder „Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Fami-lienstand“ sowie die Angaben zur gesetzlich Betreuenden und zu den nächsten Angehörigen/Bezugs-personen sind selbsterklärend. Bitte beachten Sie, dass unter „nächste Bezugsperson“ nur private Bezugspersonen gemeint sind.

Unter Schulbildung sollten Sie im Freifeld die passende höchste Schulbildungsbezeichnung (ggf. auch Fach- oder Hochschulbildungsabschluss) eintragen.

Bei den Angaben zur rechtlichen Vertretung denken Sie daran, ggf. auch Bevollmächtigungen oder abweichende Wirkungskreise in das Freifeld einzutragen.

Die bisherigen und aktuellen Unterstützungsleistungen auf Seite 1, Abschnitt 2 sollten nur für das letzte Jahr eingetragen werden. Denken Sie bitte auch an die Leistungen von Familienangehörigen und Freunden. Sind hier Leistungserbringer benannt, sollten diese auf jeden Fall auch im Freifeld zu konkreten Abstimmungen/Absprachen benannt werden. Wenn keine Absprachen erfolgt sind, wäre das kurz anzugeben.

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Die Datenfelder zu „Vorrangige Beeinträchtigungen“ und „Begleitende Beeinträchtigungen“ sind An-kreuzfelder. Im oberen Freifeld können hier besondere Informationen eingetragen werden, z.B. Diag-nosen oder auch Angaben zu schweren Erkrankungen. Im zweiten Freifeld „ggf. Erläuterungen“ kön-nen weitere Angaben zur Art der Beeinträchtigung aus ärztlichen Gutachten eingetragen werden.

Bitte achten Sie bei der Einarbeitung vorliegender ärztlicher Gutachten und der dort dokumentierten Diagnosen auch darauf, ob hier bereits ICF-Codes verwendet wurden. Bitte übernehmen Sie diese in das Freifeld, wenn es sich um Beschreibungen der Körperstruktur, mentaler Funktionen oder Körper-funktionen handelt. Erfragen und dokumentieren Sie, ob regelmäßige fachärztliche Behandlung in Anspruch genommen wird.

Wenn eine Schwerbehinderung (GdB = Grad der Behinderung) vorliegt, sollte dies angekreuzt und möglichst auch der Umfang sowie die Merkzeichen eingetragen werden. Falls ein Pflegegrad vorliegt, sollte dieser unter dem Ankreuzfeld Leistungen nach SGB XI eingetragen werden. Falls Leistungen aus anderen sozialrechtlichen Bereichen in Anspruch genommen wurden oder ggf. gleichzeitig beantragt werden, sollten diese hier ebenfalls durch Ankreuzen vermerkt werden (z.B. Maßnahmen beruflicher Rehabilitation).

Seite 2 des ITP: Wünsche und Ziele Zu 3.: Wünsche und Ziele von …

Unter 3. wird sich zunächst der Name der Leistungsberechtigten übertragen haben. Das obere, große Freifeld soll in Stichworten beschreiben, was langfristige, motivierende Wünsche und Ziele für die Le-benssituation dieser Person sind.

Bitte bedenken Sie, dass hier auch scheinbar „Unvernünftiges“, „Unrealistisches“ stehen darf – der Leitstern/die Utopie soll hier aufscheinen und nicht bereits die Übersetzung in kleine, gangbare Schritte.

Genau wie anderen Menschen fällt es manchen leistungsberechtigten Personen schwer, sich gedank-lich von den jetzigen Lebensumständen zu lösen. Aber genau das ist nötig, um zu beantworten: Will ich so leben? Was will ich verändern? Was sind meine Ziele?

Die eigene Perspektive auf die Zukunft zu richten ist unerlässlich für die Teilhabeplanung und außer-dem Grundlage der Einschätzung von Situationen, Ressourcen und Hindernissen in mir und der Um-welt.

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Um so einen „Leitstern“, eine „langfristige Wunschvorstellung“ zu entwickeln, muss ich mich lösen können und offen sein für eine positive „Utopie“. Kann ich mir meine weitere Lebensentwicklung vorstellen? Wie würde ich eigentlich gerne wohnen? Wie mit anderen zusammenleben? Wie meine Zeit verbringen? Wie würde ich gerne arbeiten, wie mich beschäftigen?

Abbildung: „Ziele und Wünsche von“ ausfüllen

Nicht alle Menschen haben eine klare Vorstellung und insbesondere Menschen, die in vielen Belan-gen von Anderen abhängig sind, können solche Vorstellungen meist nur schwer entwickeln. Unter-stützende Leistungen zu planen setzt voraus, wenigstens ungefähr zu wissen, wohin sich mein Leben entwickeln soll. Wenn Sie mit einem Leistungsberechtigten arbeiten der eigentlich gar keine langfris-tigen Ziele hat, wäre mein Vorschlag, das erste Freifeld „Ziele“ zu nutzen, um eine intensivere Zu-kunftsplanung zu vereinbaren. Im Rahmen der Teilhabeplanung des kommenden Jahres kann ein Pro-zess der unterstützenden persönlichen Zukunftsplanung vereinbart werden.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die gewünschte Lebensform alle Lebensbereiche betrifft. Nicht nur zum Wohnen kann man Zukunftsvorstellungen entwickeln. Arbeit und Tätigkeit sind wichtige Werte in unserer Kultur. Auch Nähe oder Abstand in sozialen Kontakten, Kontakte mit der Natur und Tieren sowie soziale Anerkennung „für Andere etwas tun“ können genauso wichtig sein.

Die unter 3. folgenden Felder

a) persönlichen Interessen/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben/Freizeit

b) Selbstversorgung/Wohnen/Häuslichkeit und

c) Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung

sollen dann genutzt werden, um gewünschte Veränderungen der Leistungsberechtigten einzutragen. Sie sind bewusst offengehalten und sollen Träger oder Maßnahmen nicht bereits festlegen. Es geht um die „Form“, die Funktion und nicht die Bezeichnung von Maßnahmen. Leistungsberechtigte soll-ten folglich überlegen: wo will ich in diesem Bereich eigentlich hin?

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Soll sich im Planungszeitraum etwas ändern – soll sich langfristig etwas ändern?

Um Ihnen für den Bereich des Wohnortes und des Tätigkeitsortes oder der Freizeit/Tagesstruktur Hilfe anbieten zu können, haben Sie nachfolgend die Möglichkeit zur funktionalen Beschreibung von Freizeit/Interessen, Wohnen und Tätigkeiten:

Beispiele für eine funktionale Beschreibung im Bereich „Persönliche Interessen/Teilhabe am gesell-schaftlichen Leben/Freizeit“:

• Teilnahme an (Beispiel) öffentlichen Veranstaltungen/öffentlichen Angeboten

• Teilnahme an (Beispiel) öffentlichen Veranstaltungen - mit Assistenz

• In einem Verein/einem Club mitwirken

• In einem Verein/einem Club mitwirken - mit Assistenz

• An Sportveranstaltungen (Beispiel) teilnehmen

• An Sportveranstaltungen (Beispiel) teilnehmen - mit Assistenz

• Eine Tagesstätte/Tageszentrum besuchen

• Sonstiges

Beispiele für eine funktionale Beschreibung Ist- und Zielsituation im Bereich „Wohnen“:

• Selbständiges Wohnen - allein

• Selbständiges Wohnen - eigene Familie/Partner

• Selbstständiges Wohnen – Herkunftsfamilie

• Professionell betreutes selbständiges Wohnen – einzeln

• Professionell betreutes selbständiges Wohnen – Wohngemeinschaft

• Professionell betreutes selbständiges Wohnen – Ehe/Partnerschaft

• Wohnen in einer Einrichtung

• Wohnen in einer Einrichtung – Kleingruppe

• Wohnen in einer Einrichtung – Einzelappartement

• Derzeit ohne festen Wohnsitz

• Sonstiges

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Beispiele für eine funktionale Beschreibung von Ist- und Zielsituation im Bereich „Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung“:

• Vollzeittätigkeit 1. Arbeitsmarkt

• Teilzeittätigkeit 1. Arbeitsmarkt

• Betreute Vollzeitstelle

• Betreute Teilzeitstelle

• Ausbildung/Weiterbildung

• Orientierung/Erprobung

• Arbeitssuchend

• Häusliche oder andere Beschäftigung

Als nützlich für Menschen, die noch keine genauen Vorstellungen äußern können, hat sich bewährt, die jetzige Wohn- oder Arbeitssituation mit Leistungsberechtigten zu besprechen. Dazu gehören Fra-gen wie:

• Was sind im Moment Vor- und was Nachteile für mich?

• Was soll sich künftig ändern?

• Welche Vorteile und Nachteile würde das mit sich bringen?

Tragen Sie bitte in diese Freifelder die funktionelle Bezeichnung ein – nicht die Bezeichnungen von Einrichtungen oder Orten.

Zu 4.: Stichworte zur aktuellen Situation/Umweltfaktoren

Insgesamt soll in dieser Spalte die Ausgangsi-tuation für den Planungszeitraum (z.B. die Planung des nächsten Jahres) skizziert wer-den. Diese ist kein Ersatz für eine umfangrei-che Einschätzung der bisherigen Lebensge-schichte/Anamnese – wir gehen davon aus, dass jene bei Leistungserbringern oder Ge-sundheitsdiensten vorhanden ist bzw. erar-beitet und dokumentiert wird. Hilfreich kön-nen hier ggf. die Ergänzungsbögen A „Ergän-zende Informationen Abhängigkeit“, B „Er-gänzende Informationen Beruf“ und C „Er-gänzende Informationen Herausforderndes Verhalten“ sein. Falls die Fachkraft der EGH/LT entscheidet, dass Informationen aus diesen Bögen die aktuelle Teilhabeplanung unterstützen sollen, können sie angefordert werden.

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Bedenken Sie dabei insgesamt den Schutz der persönlichen Daten und widerstehen Sie dem Fehl-schluss: „Je dramatischer die Vorgeschichte der Leistungsberechtigten, desto mehr Leistungen wären möglich“.

In dieser Spalte des ITP soll nur das benannt werden, was aktuell fördernd und für die Umsetzung der Ziele der Person und der Stabilisierung ihrer Lebenslage wichtig ist, bzw. was aktuell eben diese Um-setzung hemmt.

Oben in der Spalte ist zunächst ein Freifeld vorgesehen, in welches Stichworte zu den besonderen aktuellen Charakteristika der Person eingetragen werden können – etwa eine sehr schwankende Stimmungslage, häufiger Ärger mit einem Mitbewohner oder Kollegen, ein erst kurz zurückliegender Suizidversuch, ein verstorbener naher Angehöriger, ein Tätigkeitswechsel mit deutlichen Anpassungs-schwierigkeiten und Anderes.

Die folgenden Freifelder der Spalte sind bereits „ausgerichtete“ Beschreibungen – sie orientieren sich am Konzept der „International Classification of Functioning, Disabilities and Health (ICF)“. Dieses Kon-zept kann hier im Manual nur ansatzweise beschrieben werden:

ICF-Modell am Beispiel Behinderung Auszüge/Zusammenfassung von Schuntermann „Einführung in die ICF“ 2

Die ICF basiert auf der Sichtweise, dass der Zustand der funktionalen Gesundheit einer Person das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen einer Person mit einem Gesundheitsproblem (ICD) und ih-ren Kontextfaktoren auf ihre Körperfunktionen und -strukturen, ihre Aktivitäten und ihre Teilhabe an Lebensbereichen ist.

ICF geht von den Wechselwirkungen von personenbezogenen Faktoren und Umweltfaktoren (gegen-ständliche Umwelt/Einstellungen der wichtigen Personen des Umfeldes) auf Beeinträchtigungen aus.

Diese Wechselwirkungen müssen bei Teilhabeplanungen berücksichtigt werden. Zur Übersicht – im Sinne eines Schaubildes – kann hier auch das biopsychosoziale Modell der ICF als Schaubild genutzt werden.

2 Schuntermann: 2007: Einführung in die ICF www.dimdi.de

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Um die Wechselwirkungen zu berücksichtigen, werden unter „aktuelle Probleme der Teilhabe“ bei-spielhaft Bereiche benannt, die personenbezogene Problemlagen beschreiben können. Dies sind:

• Kommunikation (e 125)

• Mobilität (e 120)

• allg. Aufgaben

• Lernen

• Selbstversorgung

• häusliches Leben

• Beziehungen

• besondere Lebensbereiche

• Bildung und Arbeit

Diese „personenbezogenen“ Einflussfaktoren sollen Ihnen helfen, im Freifeld dann nochmal die Stich-worte zu benennen, die für leistungsberechtigte Personen in diesem Zusammenhang aktuell von Be-deutung ist. Dabei können neben Problemen auch „Förderfaktoren“ – also zum Beispiel eine gute und sichere materielle Situation bei Verarmungsängsten benannt werden.

Wir bitten Sie im Freifeld immer um kurze konkrete Beschreibungen (Stichworte).

Sollte das vorgesehene Freifeld nicht ausreichend sein, nutzen sie bitte die Seite 7 des ITP (Zusatz-blatt).

Im dritten Freifeld der Spalte erwarten wir von Ihnen Stichworte zu wichtigen Umfeldfaktoren:

• Materielle Situation (e165),

• Mobilität (e120),

• Kommunikation (e125),

• Hilfsmittel (e115).

Sie können jedoch auch andere Umfeldfaktoren eintragen.

Für das Ausfüllen ist hier folgende Überlegung wichtig:

Der Leistungsberechtigte Herr X. würde gerne selbständig zu seiner Arbeitsstelle fahren. Die Barriere seiner Mobilität liegt jedoch darin, dass er zweimal umsteigen muss und diese Situation nicht bewäl-tigt.

Hier wäre also als Barriere einzutragen: Zweimaliges Umsteigen im öffentlichen Nahverkehr verhin-dert selbständige An- und Abfahrt zur Arbeit.

Gemeint ist, welche Barrieren oder auch Förderfaktoren in der Umwelt oder im persönlichen Umfeld in der aktuellen Situation eine Rolle spielen. Hier soll nicht aufgeschrieben werden, was der Leis-tungsberechtigte nicht kann, sondern die für ihn aus seiner Sicht existierenden Barrieren.

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Stellt das aktuelle Umfeld für die leistungsberechtigte Person in Bezug auf materielle Ausstattung, in Bezug auf Hilfsmittel oder in Bezug auf Kommunikation und Mobilität eine „fördernde“ oder eine eher von Barrieren/Hindernissen bestimmte Umgebung dar?

Die Fragestellung geht davon aus, dass die Umwelt z.B. für einen Rollstuhlfahrer optimal gestaltet sein kann (Förderfaktor) und deshalb keine Zugangsbarrieren entstehen. Sie sind hier also gefragt, in Bezug auf 4 sehr allgemeine Dimensionen der Umwelt einzuschätzen, ob aktuell Barrieren oder För-derfaktoren für Leistungsberechtigte im Umfeld existieren und diese wiederum kurz zu beschreiben.

Auch hier gilt: wenn der Platz nicht ausreicht, das Zusatzblatt benutzen.

Danach werden Sie im vierten Freifeld der Spalte gebeten eine Einschätzung zu der „Beziehungsqua-lität des Umfeldes“ – quasi der förderlichen oder hinderlichen Atmosphäre und Haltung des nahen Umfeldes vorzunehmen. Hier die Stichworte im Überblick:

• Familie (e310, 315),

• Freunde (e320),

• persönliche Hilfspersonen (e340),

• Nachbarn/Kollegen(e325),

• Vorgesetzte (e330).

Haben aktuell z.B. Geschwister wieder Kontakt aufgenommen und besuchen Frau Y. regelmäßig? Das wäre ein Beispiel für einen Förderfaktor.

Gibt es derzeit viele Auseinandersetzungen zwischen einer leistungsberechtigten Person und den Teammitarbeitern (e340)? – das wäre ein Beispiel für eine Barriere.

Zu 5.: Teilhabeziele in den Bereichen…

Es geht hier darum, die „Übersetzung“ von großen, langfristigen Zielen und Wünschen in verabredete Betreuungsleistungen für das nächste Jahr zu leisten. Diese „Übersetzung“ in Betreuungsziele muss mit der leistungsberechtigten Person vereinbart werden.

Es geht hier um die Umsetzung der Lebensziele in konkrete Leistungsziele für das kommende Jahr.

Das ist keine „Wünsch-Dir-Was“ Situation: Sie sind hier als Verhandlungspartner mit Ihrer Fachlich-keit gefragt: Was will der/die Leistungsberechtigte – wo sehen Sie Grenzen, was können Fachkräfte und Arrangements leisten – wie können Wünsche in realistische Ziele für das kommende Jahr umge-setzt werden? Diese Ziele sollen beide Seiten motivieren: es wäre schön, wenn die Unterstützungs-leistungen im kommenden Jahr genau das erreichen würden.

Die fachliche und sozialrechtliche Forderung an Zielvereinbarungen (wie sie z.B. im Rahmen persönli-cher Budgets festgelegt wurde) setzt voraus, dass die formulierten Ziele konkret, realistisch, klein-schrittig sind – folglich auch überprüfbar.

Zielformulierung ist eine schwierige Kunst – auch weil meist ganze Bereiche gemeint sind – etwa die selbständige Verwaltung des Geldes. Wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter daraus ganz konkrete und kleinschrittige Ziele formulieren sollen, kommen sie leicht in eine Zwickmühle, da sich diese durch

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konkrete Formulierungen nicht mehr auf den gesamten Bereich, in dem der oder die Betroffene un-terstützt werden soll, beziehen.

Dieses praktische Dilemma greift der ITP auf und schlägt Ihnen zunächst eine Spalte vor, in der Sie das vereinbarte Ziel aufschreiben können. Mit der Benennung Ihres Zieles haben Sie dann deutlich gemacht, worum es geht. Sie sollen im ITP darüber hinaus noch einen speziellen „Anzeiger“ einen „Indikator“ formulieren – also eine konkrete, realistische Formulierung, an der Leistungsberechtigte und Sie erkennen sollen/merken können, wann das Ziel erreicht ist.

Als Beispiel wurde bei den übergrei-fenden persönlichen Zielen der Be-reich „Verbesserung der Kommunika-tion zwischen Frau X und allen Mitar-beiterinnen/Mitarbeitern und Mitbe-wohnerinnen/Mitbewohnern “ be-nannt – ein Indikator (Anzeiger) für das Gelingen zu planender Leistungen wäre, dass Frau X bei gemeinsamen Essen in der Wohngruppe ihre sprachunterstützenden Gebärden ei-genständig anwenden kann und diese auch verstanden werden.

Frau W. will gerne mehrere Praktika machen, um zu sehen, ob sie mit einer Verkaufstätigkeit zurechtkommt. Ziel wäre die Klärung einer Teilzeittätig-keit im Verkauf. Anzeiger wären min-destens 3 Praktika mit Vorbereitun-gen und Auswertungen der Erfahrun-gen.

Herr Z. hat das Ziel, besser mit seinem Geld auszukommen. Ein Anzeiger für das Gelingen ist für ihn, dass er bei einer freitäglichen Auszahlung seines Haushaltsgeldes am kommenden Mittwoch und Donnerstag noch Le-bensmittel zu Hause bzw. noch Geld zur Verfügung hat.

Frau Y. hat ebenfalls das Ziel, besser mit ihrem Geld auszukommen.

Ihr Anzeiger dafür wäre jedoch, dass es ihr gelingt, monatlich 20 Euro auf ihrem Konto anzusparen.

Dieses Prinzip – Ziel benennen und dazu einen Indikator eintragen – gilt für die gesamte Spalte.

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Anzeiger (Indikatoren) sollen deutlich machen woran Leistungsberechtigte feststellen können, dass ihr Ziel erreicht ist.

Insgesamt verfügt diese Spalte über 3 Untergliederungen:

a) Persönliche Interessen/Freizeit/Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

b) Selbstversorgung/Wohnen/Häuslichkeit

c) Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung

Häufig werden im Bereich a) persönliche Interessen etwa Verbesserung der Kommunikation, Bewäl-tigung und Bearbeitung von psychischer Belastung, Umgang mit körperlicher- oder Sinnesbehinde-rung, Krisenbewältigung, Entwickeln von Ressourcen benannt. Bei Freizeit/Teilhabe am gesellschaft-lichen Leben geht es häufig um eine bedeutungsvolle Tagesstruktur. Die Teilnahme an Gruppenange-boten, eine spezielle Freizeitgestaltung/eigene Interessen, das Aufbauen von neuen Möglichkei-ten/Kontakten, ein stützendes persönliches Netzwerk zu schaffen. Ziele im Bereich körperliche Aktivi-täten/Sport, überhaupt Aktivitäten außerhalb der Wohnung anzugehen und sich im gesellschaftli-chen Umfeld zu bewegen oder selbst im Bereich Ehrenamt/Selbsthilfe aktiv zu werden.

Bei b) Selbstversorgung/Wohnen/Häuslichkeit werden häufig Ziele aus dem Bereich Ernährung, Zu-bereitung und Einkauf, persönliche Hygiene, Tag- und Nachtrhythmus, Wohnraumausstattung und Hygiene, Umgang mit Geld, Medikamente/ärztliche Versorgung und Umgang mit Behörden/Vermie-ter genannt.

Im Bereich c) Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung werden häufig benannt: Erhalten des bisherigen Arbeits- bzw. Tätigkeitsverhältnisses, ein inhaltlicher oder zeitlicher Wechsel im Bereich Arbeit oder Beschäftigung, die Steigerung des Entgeltes, die Klärung einer Arbeits- oder Beschäftigungsperspektive, die Kompetenzentwicklung bei grundlegenden Arbeitsfähigkeiten, Ausbil-dungs- oder Weiterbildungsziele, die Förderung einer Arbeits- oder Beschäftigungsaufnahme oder Praktika/Erprobung in einer neuen Situation.

Bitte denken Sie daran, dass die Anzahl der Textfelder auf keinen Fall so viele Ziele verpflichtend vor-schreibt – zu viele Ziele können einen Unterstützungsprozess und die antragsstellende Person über-fordern. Da wir jedoch ein Formularformat gewählt haben, besteht so die Möglichkeit, in einem Be-reich mehr als ein Ziel zu benennen. Auf der folgenden Seite 3 werden die Voraussetzungen für die Ziele aufgegriffen.

Weiterhin ist uns besonders wichtig zu betonen, dass Ziele nicht immer nur „besser, schneller, höher, weiter“ bedeuten. Auch das Erhalten von Stabilität, das Verzögern von z.B. altersbedingtem Verlust von Fähigkeiten, sind unbedingt notwendige Ziele.

Selbst wenn leistungsberechtigte Personen deutlich machen, dass „alles so bleiben soll“, sind Sie auf-gefordert, auch bei einem „Stabilisierungsziel“ einen „Anzeiger“/Indikator mit zu vereinbaren.

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Dieser kann, genauso wie bei „weiterführenden“ Zielen, positiv formuliert sein. Er ist eben nur vom Inhalt her der Situation angepasst.

Ein Beispiel: das Ziel von Frau K. ist, weiter in ihrer Wohnung selbständig leben zu können. Ihr Indika-tor dafür könnte sein, dass sie die wöchentliche Hausflurreinigung und das Einkaufen schafft.

Seite 3 des ITP: Woran muss ich denken, wenn ich Leistungen für die Unterstützung der Teilhabeziele plane?

Die Seite 3 versucht im Detail zu erfassen, welche Ressourcen vorhanden sind (Freifeld 6). In der Spalte 7 soll geklärt werden, auf welche Fähigkeiten für die Planung der Leistungen gesetzt werden kann und welche Beeinträchtigungen/Voraussetzungen bei der Umsetzung von Leistungen berück-sichtigt werden müssen, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Hinzu kommt die Einschätzung wel-che nachbarschaftlichen, familiären, betreuungsrechtlichen und sozialräumlichen Hilfen für diese Fä-higkeiten und Beeinträchtigungen für den Betroffenen bereits existieren bzw. im Planungszeitraum mit der Hilfe von professionellen Unterstützungsleistungen im Bereich des SGB IX/Eingliederungshilfe aufgebaut werden sollen (Spalte 8).

Die Spalte 9 soll dann zunächst Punkt für Punkt abklären, welche Art der professionellen Unterstüt-zung für die Berücksichtigung einzelner Beeinträchtigungen bei der Planung von Leistungen der Ein-gliederungshilfe/SGB IX in Frage kommt.

Dies ist noch keine zeitliche Quantifizierung von Bedarfen – die Ziffern bedeuten lediglich unter-schiedliche Arten der Unterstützungsleistungen bzw. ob die Leistungen als persönliches Budget ge-plant werden sollten. Die verdichtete Einschätzung, wie die Unterstützungsleistungen gemeinsam im Vorgehen erbracht werden, erfolgt erst später.

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Zu 6.: Personenbezogene Ressourcen

Im Freifeld „Personenbezogene Ressourcen“ sollen erkannte Ressourcen der Person sowie die ihres Umfeldes beschrieben werden. Da Ressourcen eher situationsabhängig sind, sollten Sie zunächst da-ran denken, welche persönlichen Eigenschaften den Leistungsberechtigten besonders hilfreich sein könnten. In einem zweiten Schritt ist daran zu denken, welche Ressourcen in nahen Beziehungen und im Umfeld vorhanden sind.

Die folgenden Felder sind mit einer generellen Überschrift zu versehen: Woran muss noch gedacht werden, was muss noch berücksichtigt werden, wenn Leistungen für die Umsetzung der Teilhabeziele geplant werden?

Insgesamt ist dies als eine Art „Checkliste“ zu verstehen, d.h. es soll nur das erfragt und ausgefüllt werden, was für den Leistungsberechtigten und seine Ziele von Bedeutung ist. Fähigkeiten und Beeinträchtigungen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen, sind Men-schen nicht „anzusehen“. Sie müssen diese folglich erfragen. Sie sind nicht aufgefordert eine „Diag-nose“ zu erstellen – es geht um eine Einschätzung, ob und in welchem Ausmaß Aktivitäten und Ver-halten aus der Sicht der leistungsberechtigten Person unter Einbeziehung ihrer fachlichen Expertise für die Planung benannt werden sollten.

Zu 7.: Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Teilhabe

Die Zeilen beginnen mit wichtigen Fä-higkeiten und Beeinträchtigungen aus den Bereichen der körperlichen oder mentalen Funktionen von Menschen, die in allen Teilhabebereichen und Teilhabesituationen (links als Erklä-rung mit schwarzen Kugeln benannt) von Bedeutung sein können.

Es geht darum herauszufinden, ob die benannten Stichworte für die Planung der Leistungen dieser konkreten Per-son eine Bedeutung haben. Es finden sich immer Freifelder in dieser Spalte, in die dann eingetragen werden kann was ggf. noch in diesem Bereich zu berücksichtigen ist.

In der Systematik sind die einzelnen „Items“ – d. h. die Bezeichnungen – nur kurz angesprochen und mit einem

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Hinweis auf entsprechende ICF-Codes (systematisches Ordnungssystem mit Ziffern und Zahlen der ICF) versehen. Falls Sie sich unsicher sind, ob die Fähigkeit oder Beeinträchtigung der Leistungsbe-rechtigten diesen sehr kurzen Stichworten zuzuordnen sind, bitten wir Sie, entweder unter www.dimdi.de im Internet die ICF Langfassung, oder die als Anhang zur Verfügung gestellte und auf die benannten ICF-Items im ITP abgestimmte genaue ICF Kurzfassung zu nutzen.

Die Nutzung des Ordnungssystems der ICF-Codes ist wie folgt begründet:

• sie helfen Ihnen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen präzise beschreiben zu können,

• sie stellen eine gemeinsame Sprachregelung auch mit anderen Berufsgruppen her,

• sie ermöglichen damit auch die Sprache anderer Leistungsträger zu „sprechen“,

• sie helfen wirklich genau gemeinsam hinzuschauen, was bei der Planung der Unterstützungs-leistungen für die Person zu bedenken ist,

• ICF-Codes sind wie eine weltweit verständliche „Kurzschrift“, die präzise Fähigkeiten und Be-einträchtigungen von allen Menschen in ihrer jeweiligen Kultur und Umwelt beschreiben will.

In der PDF-Formularfassung ist es nicht möglich, die gefundene präzise Beschreibung „automatisch“ auszuwählen und die genaue Formulierung in der Planung aufzurufen. Nutzen Sie dafür ggf. die Mög-lichkeit an Ihrem PC beides (ITP und ICF Erklärung parallel) in einem Fenster des PC-Bildschirms zu öffnen. Deshalb ist dem Manual eine Datei beigefügt, die die ICF-Codes der Seite ausführlich be-schreibt.

In einigen Zeilen werden Sie aufgefordert, selbst einen oder mehrere ICF-Codes für den jeweiligen Bereich der Aktivitäten und Teilhabe einzutragen. Wenn aus Ihrer Sicht etwa im Bereich 1 „Lernen und Wissensanwendung“ noch etwas bei der Planung für die Person wichtig ist, kann das hier einge-tragen werden. Wenn Sie nicht genau wissen, welchen ICF Code Sie verwenden sollen, können Sie hier auch einfach ein Stichwort eintragen (wenn Sie sich in der ICF schon gut auskennen, können Sie auch in der Langfassung nachsehen).

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Vor den einzelnen Items/Eintragungen sind als schwarze Punkte mit einer weißen Zahl die Bereiche der ICF Items der Aktivitäten und Teilhabe angezeigt:

Lernen und Wissensanwendung

Allgemeine Aufgaben und Anforderungen

Kommunikation

Mobilität

Selbstversorgung

Häusliches Leben

Interpersonelle Interaktionen

Bedeutende Lebensbereiche

gemeinschaftliches-, soziales- und staatsbürgerliches Leben

Da, wo es für die Person ausgefüllt werden sollte, finden Sie nach der Zeile ein Kästchen, dass Sie an-kreuzen können. Damit heben Sie Fähigkeiten in diesem Punkt hervor, die Sie dann im Freitext unter Ressourcen ggf. ausführen können.

Das Auswahlfeld am Ende jeder Zeile rechts zeigt immer das gleiche Auswahlfeld an Punkten; die Er-läuterung wird oben quer über der Spalte gegeben. Dies sind die ICF spezifischen Beschreibungen des Ausmaßes des „Problems“. Wenn Ihnen die Kurzfassung der Erläuterungen nicht ausreicht, können Sie dies ebenfalls in der Langfassung ICF nachschlagen.

Wenn Sie bei einer Beeinträchtigung „nicht spezifiziert/nicht anwendbar“ auswählen, sollte bei die-sem Punkt dann auch keine Art der Hilfe eingetragen werden.

Die grafische Gestaltung dieser Auswahlfelder ermöglicht Ihnen später auf der ausgefüllten Seite 3 einen schnellen Überblick.

Auch hier gilt: Keine unangemessene Gründlichkeit – die Güte Ihrer Planung macht sich nicht daran fest, dass Sie jede Zeile ausgefüllt haben. Lassen Sie bitte die Zeilen über die Sie (bzw. die Leistungs-berechtigten) nichts wissen einfach frei, indem Sie die Kategorie „nicht spezifiziert/nicht anwendbar“ auswählen.

Die funktionale Sichtweise der ICF bezieht sich immer auf die Beschreibung aller Menschen: es geht folglich um eine „inkludierende“ Sicht. So ist immer die allgemeine und nicht die „behinderungsspezi-fische“ Sicht gefragt. Dies macht deutlicher, welche Hilfe Teilhabe benötigt.

Besonders deutlich wird dies zum Beispiel bei „Aufgaben des Arbeitsplatzes erfüllen“ – es geht hier nicht um die Frage, ob jemand die Anforderungen eines Arbeitsplatzes beispielsweise in der WfbM bewältigt, sondern wie die Beeinträchtigungen im Hinblick auf einen Arbeitsplatz im allgemeinen Ar-beitsmarkt eingeschätzt werden.

Ähnlich ist es bei den Punkten „Religion und Spiritualität“ sowie „Bürgerrechte“.

Gefragt wird hier nicht nach der Religionszugehörigkeit, sondern danach ob ich bei der Teilhabe an Religion und Spiritualität (so sie denn gewünscht ist) Probleme habe. Diese Beeinträchtigung kann ggf. einen Unterstützungsbedarf auslösen.

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Dies gilt auch für Bürgerrechte – da wo Teilhabeunterstützung nötig ist, soll sie auch angegeben wer-den können.

Hier erneut der Hinweis auf die Nummerierung (z.B. ). Sie sind dem Kapitel „Aktivität/Teilhabe“ der ICF entnommen. In der deutschsprachigen Version der ICF des „Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information“ (DIMDI) wird:

• „Aktivität“ als „[…] Durchführung oder Handlung (Aktion) durch einen Menschen“ bezeichnet

• die Beeinträchtigung der Aktivität entsprechend als „[…] Schwierigkeiten, die ein Mensch bei der Durchführung einer Aktivität haben kann“

• unter Partizipation [Teilhabe] wird „[…] das einbezogen sein in eine Lebenssituation“ verstan-den

• die Beeinträchtigungen der Partizipation [Teilhabe] entsprechend als „[…] Probleme, die ein Mensch beim Einbezogen sein in eine Lebenssituation erlebt“

Zu 8.: Hilfen im Umfeld

Die Spalte der vorhandenen und zu aktivierenden „Hilfen im Umfeld“ trägt dem fachlichen Grundsatz der Nachrangigkeit professioneller Unterstützung und der Vorrangigkeit von Hilfen in natürlichen Netz-werken Rechnung.

Hier sollen Sie möglichst gemeinsam mit den Leistungsberechtigten einschätzen, ob Hilfen zu den konkreten Fähigkeiten und Beein-trächtigungen im Umfeld entweder schon geleistet werden bzw. mit Ihrer Unterstützung zu erschließen wären.

Dieses „Erschließen“ betrifft zum einen die Frage, ob durch professio-nelle Begleitung und Beratung „natürliche“ bürgerschaftliche Hilfen zu aktivieren sind und – wenn diese nicht ehrenamtlich geleistet wer-den können – eine andere Leistung vereinbart werden sollte.

In der kurzen Freitextzeile sollten Sie vermerken wer hier in Frage käme, bzw. wer jetzt schon etwas tut (z.B. soll hier all das, was Fami-lienangehörige oder z.B. gesetzliche Betreuer leisten, vermerkt wer-den).

Wenn Sie einschätzen, dass diese sowohl sinnvoll wie auch im Sinne der Leistungsberechtigten etwa den Bereich „Geld verwalten“ ganz übernehmen könnten, Sie dies jedoch unterstützen müssen, soll-ten Sie das in der folgenden Spalte 9 unter der Leistungsart „Kompensation/Übernahme“ vermerken.

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass gesetzliche Betreuung als Umfeldhilfe gesehen wird, damit auch ggf. notwendige professionelle Unterstützung des Aufgabenkreises der gesetzlichen Betreuung hier mit angegeben werden kann.

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Zu 9.: Art der Unterstützung/SGB IX

Erst nach Abklärung der Hilfen im Umfeld (Motto: von links nach rechts bewegen Sie sich auf dieser Seite 3) soll in der Spalte 9 die Art der erforderlichen Leistungen zur Teilhabe (Eingliederungshilfe/SGB IX) eingeschätzt werden. Sie sollen hier angeben, welche Art der pro-fessionellen Hilfen für die Ziele vor dem Hintergrund der Fähigkeiten und Beeinträchtigungen sowie der aktivierbaren Hilfen im Umfeld an-gemessen wären. Dies wird entsprechend mit den Kriterien von „1 -keine Leistung erforderlich/gewünscht“ bis zu „6 personengebun-dene Unterstützung“ abgebildet.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Leistungen im Rahmen des per-sönlichen Budgets einzuplanen. Die Unterscheidung ob dabei selbst-organisierte Assistenzleistung oder selbstorganisierte Assistenzleis-tung zur Eigenständigkeit (Fachkraftleistung) erforderlich ist, kann dann auf der Seite 5 erfolgen. Die Assistenzleistungen des persönli-chen Budgets beinhalten das sogenannte „Persönliche Budget im Ar-beitgebermodell“, bei dem die erbringende Person direkt bei der/dem Leistungsberechtigten angestellt sind. Neben dem Arbeitge-bermodell können die Leistungen jedoch auch als Geldleistungen er-bracht werden.

Nicht immer erfordern deutliche Beeinträchtigungen – etwa im Bereich der Ernährung – auch eine intensive individuelle Unterstützung. Sie können auch durch Kompensation, Hilfen im Umfeld oder fachliche Anleitung im Sinne der Ziele richtig unter dem Primat der Selbstbestimmung geplant wer-den.

Gleichermaßen gilt, dass leichte Ausprägungen von Beeinträchtigungen – etwa im Bereich Impuls-kontrolle – nicht immer nur Information, Anleitung und Orientierung als Unterstützungsleistung zur Folge haben. Verbunden mit einem Ziel kann hier durchaus eine regelmäßige intensive Hilfe geplant werden.

Diese Auswahl der Arten der Unterstützungsleistungen nach SGB IX soll Sie dabei unterstützen, auf Seite 5 „frei“ Leistungspakete in bestimmten Bereichen zusammenzufassen und zu planen.

Wichtig: Hier wird nicht die Leistung der gesetzlichen Betreuung eingetragen!

Die Seite 3 ist als „Checkliste“ dafür zu sehen, was bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele alles zu berücksichtigen ist.

Nicht für jede Beeinträchtigung gibt es Ziele. Bestimmte Leistungen müssen sichergestellt sein, damit Zielumsetzung gelingen kann. Ein Beispiel: Körperpflege (kompensatorisch, d.h. ohne trainie-rend/übende Unterstützung erbracht) ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person an einem Tages-angebot der Kirchengemeinde teilnehmen kann.

Sie haben in der Spalte „ggf. Kommentar“ die Möglichkeit, Nichtübereinstimmungen mit der Ein-schätzung von Leistungsberechtigten einzutragen – z.B. was die Art oder den Ort der Leistung be-trifft. Auch andere Einschätzungen über den Umfang der Beeinträchtigung in diesem Punkt können hier eingetragen werden.

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Für die Planung des Vorgehens bietet Spalte 9 auf Seite 3 eine wichtige Funktion:

Sie sollten sich alle gleichartig markierten Hilfeformen (z.B. Information, Anleitung bei „sich waschen und den Körper pflegen“ d510 und „Hausarbeiten erledigen“ d650) daraufhin ansehen, ob diese sinn-vollerweise gebündelt (d.h. zur selben Zeit oder durch dieselbe Person) erbracht werden können. Dies gibt eine gute Möglichkeit zu überlegen, ob diese Unterstützung täglich oder z.B. nur 2-3-mal pro Woche erbracht werden sollte und von wem dies am besten geleistet werden kann.

Seite 4 des ITP Brandenburg Was muss noch berücksichtigt werden, wenn Leistungen für die Umsetzung der Teilhabeziele im Be-reich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruktur/Bildung geplant werden?

Zu 10.: Klärung des Bedarfs im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Tagesstruk-tur/Bildung Diese Seite des ITP-Bogens bezieht durch eine genauere Betrachtung auch den Bereich Arbeit/Be-schäftigung/Tagesstruktur/Bildung in den ITP ein.

Sie wird ebenso wie die anderen Seiten gemeinsam mit den Leistungsberechtigten ausgefüllt, wenn Leistungen im Rahmen einer Werkstatt für behinderte Menschen, im Rahmen einer Tagesstätte oder anderen Tagesstrukturangeboten stattfinden sollen. Für im eigenen Haushalt Tätige werden diese Seiten nur zur Planung genutzt, wenn diese im Rahmen ihrer Häuslichkeit selbst für Andere sorgen und dabei unterstützt werden. Für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, wird der Bogen als Teilhabeplanung nur dann genutzt, wenn hierfür Leistungen erforderlich sind.

Falls Leistungsberechtigte nur im Bereich Arbeit/Tagesstruktur (z.B. WfbM) aber nicht im Bereich Selbstsorge/Wohnen oder persönliche Interessen/Freizeit begleitet werden, sollten Sie genauso mit der Seite 1 beginnen, jedoch ggf. auf der Seite 3 nur die Dinge ausfüllen, die für die Begleitung in die-sem Bereich Arbeit/Beschäftigung Bedeutung haben. Es kann auch sein, dass dies nicht der Fall ist. Die Seite 4 ist das Zentrum dieser Teilhabeplanung und ausdrücklich auch für die Planung von inter-nen Tagesstrukturangeboten gedacht.

Für eine detailliertere Planung kann der Ergänzungsbogen B: “Ergänzende Informationen Beruf“ be-nutzt werden, in welchem konkretere Angaben zu beruflicher Ausbildung und Berufstätigkeit sowie spezifische Neigungen und Interessen im Bereich Beruf/Tätigkeit notiert werden können.

Unter a) haben sich die „Wünsche und Ziele“ von Seite 2 und unter c) die Ziele und Anzeiger aus Punkt 5. von Seite 2 für die Leistungsplanung für den vereinbarten Zeitraum „übertragen“. Falls unter 3. Wünsche und Ziele auf der Seite 2 noch keine Ziele eingetragen waren, übertragen sich die unter a) eingetragenen Ziele auf die Seite 2. Auch c) „konkrete Ziel und Indikatoren“ überträgt sich auf Seite 2 unter Punkt 5. „Teilhabeziele in den Bereichen“.

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Die Stichpunkte unter b) zu „aktuelle Situation und den Umfeldfaktoren im Bereich Arbeit/Beschäf-tigung/Tagesstruktur/Bildung“ sollen (wie auf der Seite 2 des ITP) zunächst im Freitext die aktuelle Situation nur auf diesen Bereich bezogen klären. Auch hier sind beeinflussende Umweltfaktoren und beeinflussende Beziehungen als Ressourcen und Barrieren zu berücksichtigen; bitte wieder stich-wortartig im Freifeld formulieren.

Für die folgend teilweise nochmal benannten Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Teilhabe gel-ten die Erläuterungen von Seite 3. Die Punkte sind hier jedoch nur auf den Bereich Arbeit/Tätigkeiten bezogen und übertragen sich nicht.

Als nächster Schritt wird unter f), bezogen auf das Umfeld der Leistungen, die Art der Unterstützung detaillierter geplant. Der Umfang der Beeinträchtigung im jeweiligen Umfeld (Kompetenzentwick-lung/Bildung, bezahlte Tätigkeit, unbezahlte Tätigkeit und Beschäftigung/Tagestruktur) kann jeweils im Freifeld eingetragen werden. Auch hier werden folglich keine Maßnahmenbereiche oder Einrich-tungen (wie WfbM oder Integrationsfirma) bezeichnet, sondern funktionale Bereiche abgefragt, in denen die unterschiedlichsten Formen von Unterstützungsleistungen erbracht werden. Dies hilft da-bei, um von der Funktion und dem Ziel her unterscheiden zu können, z.B. Bildungsmaßnahmen und Produktionstätigkeit im Rahmen einer WfbM.

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Bitte tragen Sie unter g) ggf. aktivierbare Hilfen im Umfeld der Teilhabe an Arbeit/Beschäftigung/Ta-gesstruktur/Bildung ein.

Die konkreten Vorüberlegungen für die Planung in dem Bereich können dann im Freifeld h) „Vorge-hen“ in konkrete Leistungsbündel zur Unterstützung der Zielerreichung der Person weitergeführt werden.

Ergänzen Sie hier bitte, welche Leistungsbündel für die Ziele in diesem Bereich geplant werden sol-len. Diese Eintragungen übertragen sich auf die nächste Seite (Seite 5 = Vorgehen).

Wenn Leistungsberechtigte darum bitten, dass keine Zusammenführung der Planung von Hilfen im Wohnbereich und Arbeits-/Tätigkeitsbereich erfolgen soll, machen Sie dies bitte möglich. Der Ge-samtplankonferenz werden dann einmal der ITP ohne Seite 4 und ohne Zielplanung für den Bereich Arbeit eingereicht und dann ein zweiter ITP, der wesentlich die Seite 4 und die ergänzenden Angaben auf den anderen Seiten des ITP enthält.

Insbesondere im Bereich der beruflichen Rehabilitation kann es von Bedeutung sein, noch sehr viel genauere Vorinformationen, etwa zu den bisherigen Tätigkeiten, zu dokumentieren. Ein Ergänzungs-bogen B „Ergänzende Information Beruf“ kann dann beigefügt werden.

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Seite 5 des ITP: Die Planung des Vorgehens, der Arbeitsteilung und der Häufigkeit und Intensität der verdichteten Leistungen/Leis-tungsbündel

Zu 11.: Vorgehen in Bezug auf die Bereiche Die Spalte 11. „Vorgehen in Bezug auf die Bereiche“ verlangt von Ihnen eine Verdichtung und Zu-sammenfassung der bisher erarbeiteten Informationen. All das soll zu einem konkreten Vorgehen verdichtet werden.

Wie die bis jetzt erarbeiteten Hilfearten im Hinblick auf die Ziele zu bündeln sind, ist Ihre wichtigste Überlegung. Die Ziele aus den Bereichen haben sich jeweils von Punkt 5. Seite 2 übertragen.

Beispiel aus der Sicht eines Leistungserbringers:

Wenn eine Fachkraft die leistungsberechtigte Person im Rahmen einer Einrichtung in Ihrem „Dienst“ oder „Tätigkeit als Anleiter“ bei der Arbeit trifft, oder diese/n in ihrer/seiner Wohnung besucht, wird die Fachkraft eines Leistungserbringers ganzheitlich handeln. Das heißt, sie spricht z.B. darüber wie es ihr/ihm geht, begleitet bei den vereinbarten Aufgaben im Alltag. Wenn z.B. ein gemeinsam verein-bartes Ziel ist, eigenständig einkaufen zu gehen, es hierfür aber zumindest am Anfang nötig ist, sie/ihn beim Einkaufen zu begleiten, werden dabei auch noch andere Dinge erledigt. Man spricht über die Bewältigung von Ängsten, gibt ggf. Orientierung und Hilfestellung bei der Ernährung, unter-stützt das Geldeinteilen und überprüft gleichzeitig, ob die verabredete Koordination der Hilfen ge-lingt.

Fachkräfte erledigen also viele Dinge in einer vereinbarten Zeit gleichzeitig bzw. kurz hintereinander.

Die Inhalte der direkten Kontakte sind „vielschichtig“ und noch dazu situativ bestimmt. Sie verbinden z.B. eine Rückmeldung zum Gelingen einer Aufgabe mit einer Besprechung der Planung der nächsten Woche und einer Erinnerung an das selbständige Aufstehen. Im Rahmen einer festen Struktur – z.B.

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des gemeinschaftlichen Wohnens oder einer Werkstatt - arbeiten Fachkräfte oft „indirekt“ d.h. Sie sorgen für eine Situation, in der die Leistungsberechtigten arbeiten können oder mit anderen ge-meinsam zu Abend essen. Wenn jedoch vorher nicht ungefähr geplant wurde, was für Leistungsbe-rechtigte an Zielen wichtig ist und in welchen Alltagsroutinen diese „individuellen “ Leistungen regel-mäßig erbracht werden können, geht das Individuelle scheinbar „unter“. Die Struktur, der „Ablauf“, Alltagsroutinen entwickeln eine Eigendynamik. „Wie will ich vorgehen?“ – das soll also durchdacht sein in Bezug auf die „Extras“ und die „Routinen“ von Einrichtungen und Diensten. Das Vorgehen muss sich immer wieder „erschließen“ lassen (Planung: Woran muss ich heute denken?).

„Gute“ Kontakte und gelungene berufliche Beziehungsaufnahmen leben von der Fähigkeit, spontan und authentisch zu gestalten sowie professionelle Aspekte und die vereinbarten Hilfen im Blick zu be-halten.

Sie sind jetzt aufgefordert, die erforderlichen Unterstützungsleistungen zusammen mit den Leistungsberechtigten zu benennen und zu bündeln. Als Bezug haben sich hier die „Ar-beits“-Ziele der Bereiche von Seite 2 übertra-gen. Eine Möglichkeit ist, die Ziele in den Be-reichen direkt mit den Ergebnissen der Spalte 9 von Seite 3 zusammenzubringen und glei-che Hilfearten, dort wo es möglich scheint, zusammenzulegen. Dies bedeutet zum Bei-spiel alle beratenden, informativen und hin-weisenden Hilfen zusammenzulegen und zu überlegen, wer diese wann erbringt.

Manche Hilfen müssen zu verschiedenen Zeit-punkten erledigt werden – also “Was kann bei einer morgendlichen Begleitung alles mit erledigt werden?“, „Was muss abends getan werden?“.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Vorgehen zu überlegen: „Wer sollte was machen (Bezie-hungspflege)?“, “Was lässt sich gut gemein-sam erledigen?“.

Dafür muss ich wissen: Was können Erbringer leisten? Wo sollten Umfeldhilfen durch Leis-tungen gestärkt werden?

Im Vorfeld der individuellen Teilhabeplanung wäre es sinnvoll zu klären, wie flexibel regio-nale Anbieter mit Ihren Leistungen sind. Um konkrete Arbeitsteilung zwischen verschiede-nen Leistungserbringern oder selbstorgani-

sierter Assistenz zu vereinbaren, sollte das Vorgehen ebenfalls funktional beschrieben werden.

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Hier steht keine „Tagesplanung“ für Leistungserbringer. Das Vorgehen beschreibt stichwortartig zu-sammenhängende Bereiche von Unterstützungsleistungen, die dann von den Erbringern in konkrete Pläne vor dem Hintergrund derer fachlicher Expertise „übersetzt“ werden. Eine Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen von Fachkräften wie selbstorganisierter Assistenz wird dabei vorausge-setzt.

Die Abschätzung, wie viel Arbeitszeit insgesamt durch Wegezeiten, Teambesprechungen, Koordina-tion, Dokumentation und Arbeitsstrukturen gebunden ist wird noch bestimmt.

Unter Punkt 11 müssen Sie auf jeden Fall auch die notwendigen Koordinationsaufgaben für das kom-mende Jahr mitbedenken und die Koordination vom Zeitbedarf her mit einschätzen.

Bitte geben Sie beim Vorgehen auf jeden Fall an, was in einer Gruppenkonstellation und was wirklich als „exklusive“ individuelle Begleitung erbracht werden soll. Die Größe der Gruppe ist nicht vorgege-ben, sondern sollte mit einem Durchschnittswert angegeben werden.

Damit Sie bei unterschiedlichen „Vorgehenspaketen“ bei der Bearbeitung der Spalten „Erbringung durch“ und „zeitliche Einschätzung“ noch wissen, was wozu gehört bitten wir Sie, diese „Pakete“ je-weils mit römischen Ziffern zu versehen.

Beispiel:

I. Kommunikationshilfe……

II. Vorbereitung des geplanten Umzugs……

Unten auf der Seite 5 werden die Leistungen beschrieben, die Voraussetzung dafür sind, dass die Ziele erreicht werden können. Hier können Sie beispielsweise pflegerische Hilfen oder weitere Ver-sorgungsleistungen erläutern.

Falls die Hilfe zur Umsetzung eines Praktikums auch darin besteht, dass Sie vorübergehend wieder morgens telefonisch geweckt werden, sollten Sie dies als Stichwort hier erwähnen. Falls jemand Hilfe beim Anziehen benötigt, damit er sein Ziel „ich gehe selbständig in die Stadt“ erreicht, sollten Sie dies ebenfalls berücksichtigen. Damit ist nicht gemeint, dass Sie alles, was Sie als Angebot bereitstellen, jetzt wieder zur Voraussetzung für die vereinbarten Leistungen machen. Es geht um personen-zentrierte Leistungen, d.h. um ein konkretes „maßgeschneidertes“ Unterstützungsprogramm für die Person.

Hierzu ein Beispiel:

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Für Frau B. (die in eine eigene Wohnung umzieht) ist als Teilhabeleistung geplant, dass sie am Wo-chenende lernt, sich selbst eine warme Mahlzeit zuzubereiten. Frau B. hat große Schwierigkeiten, al-lein in einem Supermarkt einkaufen zu gehen. Voraussetzung für ihr Kochtraining ist jedoch, dass Le-bensmittel/Zutaten vorhanden sind. Frau B. telefoniert gern und der lokale Supermarkt liefert Sams-tag auch bestellte Waren aus. Voraussetzung der Teilhabeleistung ist hier nicht, dass der Leistungser-bringer die Waren besorgt/bereitstellt oder dass mit Frau B. immer gemeinsam samstags eingekauft wird. Das „maßgeschneiderte“ Unterstützungsprogramm wäre hier, dass eine Fachkraft des Leis-tungserbringers mit ihr die telefonische Bestellung vorbespricht und sie ggf. an diese auch rechtzeitig erinnert und mit dem Supermarkt Bestellungs-, Liefer- und Zahlungsmodalitäten vereinbart und ggf. auch überwacht werden.

Unter „Nachtwache“ ist zu verstehen, dass kontinuierlich ein/e qualifizierter Mitarbeiter/in anwe-send ist. „Bereitschaftsdienste nachts“ kann dann angekreuzt werden, wenn ein nächtlicher Bereit-schaftsdienst benötigt wird.

Zu 12.: Erbringung durch Für die Umsetzung einer flexiblen Finanzierung von Leistungen in der Zukunft bitten wir Sie in Spalte 12 nicht nur festzuhalten, welcher Erbringer das übernehmen soll /übernimmt, sondern auch aus welchem Bereich die Fachkräfte für die Leistungen stammen. Bei personengebundenen Leistungen (Seite 3 Spalte 8) ist der Name der Fachkraft zu vermerken.

Falls es ein persönliches Budget gibt, vermerken Sie hier PB auch dann, wenn die Leistung als fachlich qualifizierte persönliche Assistenz erbracht werden soll. Hilfreich ist auch zu vermerken, wenn El-tern/Freunde bzw. gesetzliche Betreuer regelmäßig und verlässlich eine Unterstützung/Hilfeleistung übernehmen.

Für die jeweiligen Ziele sind entsprechende Freifelder vorgesehen. Falls Erläuterungen oder andere Arbeitsteilungen vorgesehen sind, können diese in das darunterliegende Freifeld eingetragen wer-den.

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Zu 13.: Einschätzung des geplanten zeitlichen Umfangs

Die Einschätzung des zeitlichen Umfangs sollen Sie zunächst vom „Zyklus“ d.h. von der Art der regelmäßigen Erbringung her einschät-zen:

Was muss täglich, was etwa 2-3-mal pro Woche, was wöchentlich, vierzehntätig, was monatlich erbracht werden. Hier sollten Sie bitte nur die bereits gebündelten Leistungen noch einmal verdichten. Eine große Hilfe ist, wenn Sie sich beim Vorgehen schon kurz und präzise gefasst haben. Es geht nicht um eine „Addition“ von Einzelleistungen, sondern um eine sinnvolle Erbringung von gebündelten Leistungen.

Neben dem Zyklus ist auch noch die Schätzung zur „Höhe“ des Auf-wandes wichtig.

Bitte ordnen Sie Ihre Einschätzungen nicht schon „Gruppen“ oder festen „Schlüsseln“ zu, sondern versuchen Sie vom konkreten Vorgehen her zu denken.

Wichtig:

Die Einschätzungen sollen sich an dem realistischen Leistungsvermögen der Leistungserbringer orien-tieren. Nicht-professionelle Hilfen (im Rahmen von Nachbarschaftshilfe) professionelle und nicht-professionelle Leistungen im Rahmen von persönlichen Budgets und andere Leistungen (Ehrenamt etc.) sind getrennt aufzuführen.

Der ITP ist kein so ganz neues Einschätzungsverfahren –Sie haben in der Vergangenheit bereits mit „Zeiten“ bzw. „Bedarfsgruppen“ gearbeitet. Diese waren jedoch fest – z.B. für eine Person in einer Wohngruppe vorgegeben – und nicht auf das Vorgehen zur Hilfe einer Person hin durchdacht.

Übersicht und Prüfung des roten Fadens

Die eigentliche integrierte Teilhabeplanung sind die Seiten 2 und 5 dieses Instrumentes, die jedoch der Erläuterung durch die Seiten 3 und 4 bedürfen.

Wir empfehlen Ihnen, sich nach Abschluss einer Planung den inneren Zusammenhang an diesen Sei-ten zu vergegenwärtigen und mit einem ergänzenden Blick auf Seite 3 und 4 zu überprüfen, ob beim Vorgehen und der Erbringung alles bedacht bzw. nicht an verschiedenen Stellen mehrfach berück-sichtigt wurde. Hilfreich ist dafür das Anzeigen beider Seiten auf dem PC Bildschirm oder das Ausdru-cken und Nebeneinanderlegen dieser beiden Seiten.

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Seite 6 des ITP: Angaben zum Prozess der Planung / des Verfahrens

Die Seite 6 bezieht sich auf Angaben zum Verfahren:

Wichtig für die Einschätzung der Planung insgesamt ist der Abschnitt 14; hier sollte aus Sicht der leis-tungsberechtigten Person aufgeschrieben werden, welche Erfahrungen bisher mit Hilfen gesammelt wurden (z.B. Abbrüche, Über- bzw. Unterforderung, häufige Wechsel, Bedeutung fester Bezugsperso-nen), welche abweichenden eigenen Perspektiven festgehalten werden sollen oder was ggf. nicht mitgetragen werden kann.

Das Freifeld 15 sollte auf jeden Fall alle Angaben enthalten, bei denen Sie aus Ihrer fachlichen Ver-antwortung heraus zu anderen Einschätzungen kommen. Wichtig ist auch zu vermerken, wenn Ange-hörige oder gesetzlich Betreuende eine andere Sicht haben. Der ITP ist das Ergebnis eines Vereinba-rungsprozesses – und das was aus Ihrer Sicht nicht vereinbart werden konnte, gehört hier in Stich-worten benannt. Falls der Bogen – nur in begründeten Ausnahmefällen – aus der Sicht von begleiten-den/betreuenden Fachkräften oder gesetzlich Betreuenden ausgefüllt wurde, muss dies hier und ggf. ausführlicher auf dem Zusatzblatt begründet werden. Zusätzlich ist zu vermerken, was ggf. die Leis-tungsberechtigten an dieser Planung nicht mittragen.

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Punkt 16. erfragt das Mittragen der Planung aus der Sicht der leistungsberechtigten Person. Hier ist wichtig anzugeben, welchen Beteiligten der ITP zur Verfügung gestellt werden kann.

Die leistungsberechtigte Person erklärt damit ihr Einverständnis, an welche weiteren Gruppen (ge-setzliche Betreuer, Leistungserbringer, ggf. andere Sozialleistungsträger) der Bogen ausgehändigt werden darf und kann auch konkret benennen, welcher dieser Beteiligten der Bogen ggf. nicht ausge-händigt werden soll.

Danach findet sich der Platz für die Unterschriften.

Damit wird der eigentliche ITP Brandenburg mit Datum und Unterschrift verbindlich abgeschlossen.

Seite 7 des ITP: optionales Zusatzblatt

Die Seite 7 ermöglicht Ihnen bei Bedarf weiteren Text einzugeben, falls das jeweilige Textfeld zu klein ist und Sie weiteren Platz benötigen. Bitte setzen Sie dann im sichtbaren Bereich des Freifeldes, in dem Sie mehr Platz brauchen ein „Sternchenzeichen“ (*). Dadurch wissen alle, dass auf der Seite 7 noch weitere Erläuterungen zu finden sind. Auf Seite 7 geben Sie bitte an, zu welchem Freifeld (z.B. 6. Personenbezogene Ressourcen) Sie hier Text eingeben.

Auf der Seite 7 soll auch verbindlich benannt werden, welche Zusatzbögen zu diesem ITP genutzt wurden. Hier unterschreibt die leistungsberechtigte Person und gibt an, ob und wann sie den ITP er-halten hat. Dies wird durch die verantwortliche Fachkraft der EGH/LT mit Unterschrift bestätigt.

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Seite 8a und 8b des ITP: Überprüfung des ITP nach dem Planungs-zeitraum durch leistungsberechtigte Person und eine Fachkraft des Leistungserbringers

Seite 8a und 8b sind eine Hilfestellung zur Überprüfung der Planung des vergangenen Jahres.

Zusammengefasst werden diese beiden Seiten durch Übertragung (funktioniert nur im gleichen PDF-Dokument) auf die Seite 8c.

Sie finden hier jeweils die vereinbarten Ziele und Indikatoren der vereinbarten Teilhabeziele im ITP. Diese sind nach einem Jahr bzw. einer anderen vereinbarten Laufzeit vom Ausgangspunkt der zu-rückliegenden Planung (retrospektiv) einzuschätzen.

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Der Bogen ist so aufgebaut, dass in der Regel nach einem Jahr zunächst die übertragenen Anzei-ger/Indikatoren der Ziele mit Hilfe der Auswahlfelder eingeschätzt werden können.

Die Auswahlmöglichkeiten bei den Aussagen Ziel/Indikator „soll“ sind wie folgt benannt:

• Ziel/Indikator soll „beibehalten werden“: Dies klicken Sie bitte an, wenn bei einer Folgeplanung das entsprechende Ziel/der entspre-chende Anzeiger bestehen bleibt und weiterverfolgt werden soll.

• Ziel/Indikator soll „neu bestimmt werden“: Dies klicken Sie bitte an, wenn neue Ziele entwickelt werden sollen. Entweder ist das Ziel er-reicht worden oder es haben sich neue Umstände ergeben, die neue Zielvereinbarungen nö-tig machen. Das kann dann im Freifeld erläutert werden.

• Ziel/Indikator soll „weiterentwickelt werden“: Dies klicken Sie bitte an, wenn Ziele oder Indikatoren teilweise bestehen bleiben, oder die Zielbereiche die gleichen bleiben. Das ist dann ein Hinweis, dass die Erfahrungen des letzten ITP hier in Veränderungen eingehen sollen. Ziele sollen vielleicht genauer oder verändert for-muliert werden, andere Anzeiger entwickelt werden.

Das gibt Ihnen einen Überblick zum Verlauf und einen Anhaltspunkt für die weiteren Planungen.

Von großer Bedeutung sind auch die jeweiligen Freifelder: Sie bieten die Möglichkeit, individuelle Er-klärung abzugeben und gravierende Veränderungen im Planungszeitraum zu schildern.

Mit beiden Aspekten der Auswertung soll eine gute Ausgangslage für die weitere Planung und ein Lernen aus den Erfahrungen der vorherigen Teilhabeplanung ermöglicht werden.

Die Überprüfung des ITP ist in der Regel die Grundlage für einen neuen Zyklus der Planung und Bean-tragung von Eingliederungshilfeleistungen. Wenn diese Auswertung die Grundlage für eine Weiterbe-antragung von Leistungen ist, kreuzen Sie das im Feld unten auf der Seite 8c an.

Bitte tragen Sie auch immer Anmerkungen ein, die den Zusammenhang der Bewertung zur Zielerrei-chung verstehen lassen.

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Von besonderer Bedeutung für die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist, dass diese Auswertung ggf. mit Assistenz erfolgt. Praktischerweise schließt die Auswertung der gemachten Er-fahrungen mit den Unterstützungsleistungen damit, ob ein Antrag auf Weiterbewilligung gefördert wird.

C: Anlage: stellvertretende Teilhabeplanung

Menschen, die Symbole, Medien, Fotos nicht auf den eigenen Alltag beziehen können und auch sich selbst nicht mit Gesten, elektronischen Hilfen sowie Bild- oder Symbolpräsentationen verständigen können, haben es in allen Bereichen Ihres Alltags schwer, miteinbezogen zu werden – nicht nur im Zusammenhang mit der Teilhabeplanung.

Die „stellvertretende“ Beantwortung der Fragen als Methode, die sich im Zusammenhang mit der Teilhabeplanung stellen, wird im Folgenden vorgestellt.

Sie wird im Wesentlichen dadurch erreicht, dass idealerweise mindestens zwei Menschen gefunden werden, die aus der Position des Kindes/Jugendlichen an der Teilhabeplanung beteiligt sind und „stellvertretend“ agieren. Sie beschäftigen sich aus der Kenntnis des Alltags der planenden Person heraus mit der Gestaltung der Teilhabeplanung im Beisein des Kindes/Jugendlichen.

Ziel ist, durch die „Introspektion“ – das sich in die Rolle der kommunikativ beeinträchtigten Person hineinversetzen - Teilhabeziele für das kommende Jahr zu entwickeln.

Teilhabe heißt konkret, dass die Person Raum für die eigene Entwicklung im kommenden Jahr hat. Es geht darum, konkrete Möglichkeiten der Beteiligung und des Wohlfühlens in ihrem Leben zu schaf-fen. Neben dem Einfühlen in die individuellen Bedürfnisse geht es auch darum, die Kräfte, Fähigkei-ten und Ressourcen der Person zu entdecken, und die Chancen, in denen Alltagsleben selbst gestal-tet werden kann, zu sehen. Ziel ist dabei auch, die Kontrolle über den eigenen Lebensraum zu stabili-sieren.

Nach Seifert entstehen bei Menschen mit schweren Beeinträchtigungen besonders gravierende Ein-schränkungen des subjektiven Wohlbefindens durch:

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• fehlende Wertschätzung, durch objektivierende Umgangsweisen

• Vorenthalten von Kommunikation, Beziehung, Aktivität und Selbstbestimmung

• mangelnde Assistenz bei der Erschließung der sozialen und materiellen Welt

• Ausschluss von der Teilnahme am allgemeinen Leben

„Permanente deprivierende Erfahrungen wirken sich gravierend auf das emotionale Wohlbefinden aus. Zur Bewältigung der Situation stehen Menschen, die nicht für sich selbst sprechen können, in der Regel nur Strategien zu Verfügung, die als 'Verhaltensauffälligkeit' bezeichnet werden. Auftretende Schwierigkeiten werden von der Umwelt als individuelles Problem gewertet. Diese Sichtweise begüns-tigt Ausgrenzung und Fragen nach der Qualität des Lebens dieser Personengruppe.“

Voraussetzungen für stellvertretende Teilhabeplaner sind folgende Bedingungen:

• Sie kennen den Alltag des/der Betroffenen und die Lebensfelder gut, Sie haben aus Ihren di-rekten Anschauungen gewonne Erfahrungen, wie das Leben der planenden Person aussieht

• Sie sind der Person emotional wohlgesonnen und bringen ihr/ihm Feinfühligkeit entgegen

• Sie können sein/ihr Verhalten in unterschiedlichen Alltagssituationen differenziert beobach-ten, d.h. zum Beispiel, dass Sie wissen, wie die Person Zustimmung, Wohlfühlen und Ableh-nung, Missfallen ausdrückt

• Sie haben Kenntnis von den jeweiligen lebensgeschichtlichen Erfahrungen dieses Menschen

• Und sie haben konkrete Vorstellungen zu den ganz persönlichen, individuellen Bedürfnissen der Person, können sich in deren Lage versetzen und als deren Interessenvertreter agieren

• Sie sind kein Mensch, zu denen die Person in einem persönlichen, materiellen oder organisa-torischen Abhängigkeitsverhältnis steht. Der/die Bezugsbetreuer/in ist folglich nicht geeig-net, ebenfalls nicht der/die gesetzliche Betreuende. Diese nehmen zwar am Planungsprozess

teil, sind jedoch wegen ihrer Funktion nicht als stellvertretende Teilhabeplaner geeignet

Die Planung mit der Hilfe von Stellvertretern soll folglich den Wünschen und Bedarfen der Person möglichst nahekommen. Sicher ist dies jedoch nicht, wie eine Untersuchung von Helmkamp in Ham-burger Tagesförderstätten und auch die Ergebnisse von Seifert aus Berlin zeigen.

Es kommt dabei nicht nur auf das Bedürfnis, z.B. täglich frische Luft zu haben, an. Vielmehr auch da-rauf, wie dies umgesetzt wird. So kann es ein großer Unterschied sein, ob er/sie auf die Terrasse ge-schoben, nach dem Frühstück das Fenster geöffnet oder ob bzw. mit wem ein Spaziergang gemacht wird.

Vor diesem Hintergrund sollten immer zunächst die Möglichkeiten genutzt werden, konkrete Alter-nativen mit Hilfe der Mäeutischen Methode (ich lasse zwei Alternativen erfahren und achte auf Zu-stimmen/Wohlfühlen) festzustellen. Dabei sind Bilder oder kurze Filmsequenzen aus dem Alltag be-troffener Menschen besonders bedeutend.

Das genaue Wahrnehmen des Ausdrucksverhaltens der Person, in deren Rolle man sich hineinver-setzt, ist dabei sehr wichtig. Es geht im Wesentlichen nicht nur um das Erkennen, sondern auch um

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das „Erfühlen“ der Lebenswirklichkeit. „Wenn keine eindeutigen Interpretationen möglich sind, ge-lingt das Erschließen der subjektiven Befindlichkeit annäherungsweise durch Analogie bildende Intro-spektion: Wie würde ich mich unter diesen Bedingungen oder in dieser Situation fühlen? Bei einem solchen Zugang ist allerdings die Gefahr der Projektion eigener Ängste auf die Situation zu reflektie-ren.“ (Seifert)

Nach den Erfahrungen von Helmkamp können geschulte Mitarbeiter, die nicht unmittelbar mit den Betreffenden im Alltagskontakt sind, die Aufgabe, Bedarfe und Teilhabeziele eines anderen einzu-schätzen, annähernd erfüllen. Weiterhin ist auch an Angehörige zu denken, die nicht unmittelbar in der Verantwortung von Sorge für die Betreffenden stehen.

Stellvertretende Teilhabeplanung ist ein introspektives Verfahren, das erfordert, dass die Stellvertre-ter immer auch selbstkritisch mit ihrem Erkenntnisprozess umgehen:

• Was nehme ich gar nicht wahr?

• Was nehme ich wahr und wie interpretiere ich das Verhalten der Person?

• Wie komme ich zu meinen Folgerungen, die die Ziele und den Willen der Person betreffen?

Von stellvertretender Teilhabeplanung darf nur dann ausgegangen werden, wenn folgende Bedin-gungen erfüllt sind:

• Teilnahme der Person mit Kommunikationsbeeinträchtigungen an den Planungstreffen

• Nutzen von vorrangiger Kommunikationsunterstützung wann immer möglich

• Wenn möglich zwei stellvertretende Berater, mit denen die planende Person in keinem Ab-hängigkeitsverhältnis steht

Befähigung der Berater zur Introspektion, differenzierter Wahrnehmung und Kenntnis des Alltagsle-bens der planenden Person