24
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Direktion für Wirtschaftspolitik Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke Bericht zuhanden der Subkommission FK-N2 Inhalt 1 Ausgangslage ............................................................................................................... 2 2 Stärkung der exportorientierten Wirtschaft ................................................................ 5 3 Abfederung des Währungsschocks für besonders betroffene Branchen .............. 12 4 Weitergabe der Währungsgewinne an die Schweizer Wirtschaft ............................ 18 5 Schlussfolgerung ....................................................................................................... 22 Anhang ............................................................................................................................... 24 27. Januar 2014

Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke · CHF Nachtrag IIa zum VA 2011 Innovationsförderung durch die KTI 100 Mio. CHF Nutzung der Transferpotenziale aus den laufenden NFS

Embed Size (px)

Citation preview

Eidgenössisches Departement für

Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Direktion für Wirtschaftspolitik

Arbeitsmarktanalyse und Sozialpolitik

Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke Bericht zuhanden der Subkommission FK-N2

Inhalt

1 Ausgangslage ............................................................................................................... 2

2 Stärkung der exportorientierten Wirtschaft ................................................................ 5

3 Abfederung des Währungsschocks für besonders betroffene Branchen .............. 12

4 Weitergabe der Währungsgewinne an die Schweizer Wirtschaft ............................ 18

5 Schlussfolgerung ....................................................................................................... 22

Anhang ............................................................................................................................... 24

27. Januar 2014

2

1 Ausgangslage

Die internationale Konjunktur präsentierte sich im Sommer 2011 in fragiler Verfassung.

Hauptgrund dafür war die Euro-Staatsschuldenkrise, welche eine dramatische Zuspitzung an

den Finanzmärkten verursachte. Die Krise in Griechenland, Portugal, Italien und Spanien

drohte zunehmend auf die übrigen EU-Länder überzugreifen und eine rezessive Entwicklung

im gesamten EU-Raum auszulösen. Der Vertrauensverlust in die Stabilität der EU-Länder

führte zu einem Run auf den Schweizer Franken. Dies wiederum führte zu einem Anstieg

des Aussenwerts des Schweizer Frankens. Während der Euro zum Jahresbeginn 2010 noch

zu 1,48 Franken gehandelt worden war, fiel der Wert bis Ende August 2011 auf 1,12 Fran-

ken.1

Die Schweizerische Nationalbank setzte am 6. September 2011 die Untergrenze des Euro-

Kurses auf 1,20 Franken fest, um einer deflationären Entwicklung dieser massiven Aufwer-

tung entgegenzuwirken. Allerdings war der Franken auch beim erfolgreich verteidigten Kurs-

niveau von etwas mehr als 1,20 Franken immer noch sehr hoch bewertet und setzte die ex-

portorientierten Wirtschaftszweige - vor allem im Bereich der Industrie und der Dienstleistun-

gen - einer empfindlichen Schockwirkung aus.

Die Wirtschaftspolitik des Bundes war darauf ausgerichtet, den Folgen einer zu schnellen

und starken Aufwertung (also einem Überschiessen) entgegenzuwirken. Weil aber damit zu

rechnen war, dass der Schweizer Franken aus strukturellen Gründen zu einer langanhalten-

den Stärke neigen würde, waren auch langfristig orientierte Massnahmen zur strukturellen

Verbesserung der Standortfaktoren angebracht. Von besonderer Bedeutung war in diesem

Kontext die Fortsetzung der aussenwirtschaftlichen Öffnung, namentlich der Abschluss von

Freihandelsabkommen mit dynamischen Schwellenländern. Damit konnten neue Märkte er-

schlossen und eine Diversifikation des Exportportfolios der Schweizer Wirtschaft vorange-

trieben werden.

Zur Abfederung des Anpassungsschocks beschloss der Bundesrat kurz- und mittelfristig wir-kende Massnahmen mit dem Ziel, den Anpassungsprozess an die neue Währungssituation und die erlahmende internationale Konjunkturlage zu erleichtern. Ein erster Teil des Mass-nahmenpakets wurde dem Parlament mit der Botschaft vom 31. August 20112 zum Bundes-gesetz über Massnamen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wett-bewerbsfähigkeit sowie zum Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 unterbreitet. Ein zweites Massnahmenpaket beantragte der Bundesrat in Form einer Nach-meldung zum Voranschlag 2012. Im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2012 wur-den zudem die Mittel der KTI nochmals aufgestockt, um den durch das Massnahmenpaket Frankenstärke ausgelösten Innovationsschub im Jahr 2012 fortzuführen und gleichzeitig den auf Grund von Verzögerungen nicht erfolgten Zahlungen aus dem Jahr 2011 nachzukom-men. Schliesslich wurden im Rahmen der Beschlüsse zur Standortförderung 2012-2015 die Mittel für den Tourismus und die Exportförderung erhöht3. Insgesamt wurden die folgenden Massnahmen ergriffen:

1 Devisenkurse jeweils Monatsmittel (Januar 2010 und August 2011). Quelle: SNB.

2 BBl 2011 6749 ff.

3 BB vom 22.9.2011 über die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die Jahre 2012-2015 und BB vom 22.9.2011

über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2012-2015.

3

Nachtrag I zum VA 2011

Zusätzliche Mittel für touristische Landeswerbung 12 Mio. CHF

Nachtrag IIa zum VA 2011

Innovationsförderung durch die KTI 100 Mio. CHF

Nutzung der Transferpotenziale aus den laufenden NFS 10 Mio. CHF

ETH-Bereich: Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen, Unter-nehmertum und Innovation in der Forschung

59,5 Mio. CHF

Darlehen für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) 100 Mio. CHF

Aufstockung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungspro-dukte

10 Mio. CHF

Ausgleich der Ertragsausfälle für Eisenbahnunternehmen und andere ab-geltungsberechtigte Transportunternehmen

46,5 Mio. CHF

Internationale Forschungsprojekte 43 Mio. CHF

Leistungen des Bundes an die ALV 500 Mio. CHF

Nachmeldung zum VA 2012

WEKO: Verfahren zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz 2012: 0,6 Mio. CHF 2013: 0,6 Mio. CHF

Massnahmen des Preisüberwachers 2012: 0,6 Mio. CHF 2013: 0,6 Mio. CHF

Büro für Konsumentenfragen: Schaffung von Transparenz bei Weitergabe WK-Vorteilen

2012: 0,65 Mio. CHF 2013: 0,15 Mio. CHF

Nachtrag I zum VA 2012

Innovationsförderung durch die KTI 60 Mio. CHF

Bundesbeschluss Finanzhilfe Schweiz Tourismus 2012-2015

Touristische Landeswerbung 2012 12 Mio. CHF

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung 2012-2015

Pro Memoria: Erhöhung der Mittel für die Exportförderung 2012-2015 je 2,25 Mio. CHF*

* Aufstockungen im Rahmen der parlamentarischen Beratung (Durchschnittswerte p.a.).

Im Folgenden diskutieren wir die Massnahmen nicht gesondert nach Beschlüssen, sondern

nach deren volkswirtschaftlichen Finalität.

Stärkung der exportorientierten Wirtschaft

Diese Massnahmen zielten darauf ab, den Verlust an preislicher Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und eine beschleunigte Strukturanpassung zu überwinden.

Das Mittel der Wahl zu diesem Zweck ist die Forschungs- und Innovationsförderung so-wie der Technologietransfer. Die Massnahmen sollten einerseits den Innovationsprozess und Technologietransfer beschleunigen und andererseits der Tendenz entgegenwirken, in schwierigen Zeiten die Technologieentwicklung zu verlangsamen. Die entsprechenden Mas-snahmen sind:

Innovationsförderung durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Vgl. Abschnitt 2.1 (Nachtrag IIa zum VA 2011: + 100 Mio.)

Nutzung der Transferpotenziale aus den laufenden Nationalen Forschungsprogrammen (NFP). Vgl. Abschnitt 2.2 (Nachtrag IIa zum VA 2011: + 10 Mio.)

ETH-Bereich: Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen, Unternehmertum und Innova-tion in Forschung (vgl. Abschnitt 2.3) (Nachtrag IIa zum VA 2011: + 59,5 Mio.)

4

Beim besonders betroffenen Tourismus wurde eine Stärkung der Präsenz auf ausländischen Märkten sowie eine Diversifizierung der Exportmärkte angestrebt. Weiter sollte verhindert werden, dass die Stärkung der Strukturen nicht durch eine plötzlich eintretende Kreditklem-me beeinträchtigt würde.

Zusätzliche Mittel für die touristische Landeswerbung (vgl. Abschnitt 2.4) (Nachtrag I zum Voranschlag 2011: + 12 Mio.; Bundesbeschluss Finanzhilfe Schweiz Tourismus: + 12 Mio. 2012

Pro Memoria: Die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Mittel für die Exportförde-rung (Bundesbeschluss über die Finanzierung der Exportförderung 2012-2015: +2,25 Mio. p.a.)

Darlehen für Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (vgl. Abschnitt 2.5) (Nachtrag IIa zum VA 2011: + 100 Mio.)

Abfederung des Währungsschocks für besonders betroffene Wirtschaftsbereiche

Neben gezielten Massnahmen zugunsten exportorientierter Wirtschaftszweige wurde die Kurzarbeitsentschädigung gestärkt, mit dem Ziel, den Effekt des Währungsschocks auf die Arbeitslosigkeit und die Arbeitslosenversicherung abzumildern.

Aufstockung der Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte (vgl. Ab-schnitt 3.1) (Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011: +10 Mio.)

Teilweise Ausgleich der Ertragsausfälle für Eisenbahnunternehmen und andere abgel-tungsberechtigte Transportunternehmen (vgl. Abschnitte 3.2 und 3.3) (Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011: +46,5 Mio.)

Internationale Forschungsprojekte (vgl. Abschnitt 3.4) (Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011: +43 Mio.)

Leistungen des Bundes an die ALV (vgl. Abschnitt 3.5) (Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011: +500 Mio.)

Weitergabe der Währungsgewinne an die Schweizer Wirtschaft

Die starke Aufwertung des Schweizer Frankens hatte eine positive Seite: Aufgrund der Wechselkursverschiebungen konnten Waren und Dienstleistungen günstiger eingeführt wer-den. Wichtig war deshalb, dass die Wechselkursvorteile beim Import weitergegeben würden. Die Anstrengungen zugunsten der Endkunden wurden auf verschiedenen Ebenen verstärkt:

Wettbewerbskommission: Verfahren zu Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz (vgl. Abschnitt 4.1) (Nachmeldung zum Voranschlag 2012: +0,6 Mio.; 2013: +0,6 Mio.)

Preisüberwacher: Weitergabe von Währungsvorteilen an Endkonsumenten (vgl.

Abschnitt 4.2) (Nachmeldung zum Voranschlag 2012: +0,6 Mio.; 2013: +0,6 Mio.)

Büro für Konsumentenfragen: Schaffung von Transparenz bei der Weitergabe von Wechselkursvorteilen (vgl. Abschnitt 4.3) (Nachmeldung zum Voranschlag 2012: + 0,65 Mio.; 2013: +0,15 Mio.)

5

2 Stärkung der exportorientierten Wirtschaft

2.1 Innovationsförderung durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Beschreibung der Massnahmen

Die Mittel der KTI wurden verpflichtungs- und zahlungsseitig um 100 Millionen Franken für

Innovationsvorhaben erhöht. Dies entspricht rund einer Verdopplung der regulären Förder-

mittel 2011. Die Massnahmen wurden auf exportorientierte Unternehmen ausgerichtet, wel-

che schnell Innovationen auf den Markt bringen wollten und konnten.

Im Rahmen der Sondermassnahmen wurden unterstützt:

a) Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte), die aufgrund der Wirt-

schaftslage und Margen-Erosion zurückgestellt wurden.

b) Marktprojekte: fortgeschrittene F&E-Projekte, welche bereits kurz vor der Marktein-

führung standen, um neue Erkenntnisse schnell in Produkte umzusetzen

c) Risikoprojekte: Projekte mit sehr hohem Innovationspotenzial, die mit grösseren

Unwägbarkeiten verbunden waren.

Zusätzlich unterstützte die KTI die Unternehmen mit folgenden Leistungen:

d) Innovationsmentoren: Die KTI setzte rund 40 Innovationsmentoren4 vor Ort ein, die

die Gesuchsteller im Organisieren des Fördergesuchs unterstützten.

e) Patentrecherchen: Die KTI bezahlte Patentrecherchen und Abklärungen zum tech-

nischen Stand beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE.

f) Infrastrukturen: Die KTI-Unterstützung ermöglichte es den Forschungspartnern, Inf-

rastrukturen anzuschaffen, die für die Durchführung eines Entwicklungs-Vorhabens

unentbehrlich waren und weitere neue F&E-Projekte mit diversen Unternehmen nach

sich ziehen sollten. Infrastrukturen wurden nur in Zusammenhang mit einem bewillig-

ten Markt-, F&E- oder Risikoprojekt mitunterstützt.

g) Vollkostenbasis: Die KTI vergütete die Stunden der Forschungspartner zu Vollkos-

ten. Dadurch konnten diese ihre personellen und infrastrukturellen Mittel rasch auf die

neuen Projekte umschwenken und die Forschungsprioritäten für einige Monate auf

die sofortige Unterstützung der Wirtschaft zu setzen.

h) Eigenleistungen: Die Gesuchsteller konnten auf begründeten Antrag hin ihre Eigen-

leistungen auf unter 50 Prozent reduzieren. Klar erkennbar musste die Absicht des

Unternehmens bleiben, das Innovationsvorhaben rasch am Markt einzuführen und

dass dafür die notwendigen unternehmerischen Ressourcen vollumfänglich zur Ver-

fügung stehen.

Die Kräfte der KTI wurden kurzfristig verstärkt:

Die Geschäftsstelle wurde um neun Temporärstellen ergänzt (Verdopplung des F&E-

Teams).

Die Kommissionsmitglieder führten innerhalb von zwei Monaten 34 zusätzliche Eva-

luationssitzungen durch.

Wegen der kurzen Frist mussten die Gesuche nach dem „first come first served“ Prinzip be-

willigt werden. Unterstützt werden sollten Projekte, welche in kürzester Zeit Wirkung entfal-

4 Die Innovationsmentoren der Sondermassnahmen weisen ein anderes Profil auf als die Innovationsmentoren,

welche heute im Rahmen der neuen WTT-Strategie der KTI eingesetzt werden.

6

ten. Deshalb war gemäss Botschaft des Bundesrates eine einmalige Aufstockung der Mittel

für das Jahr 2011 vorgesehen. Nicht beanspruchte Mittel sollten verfallen. Es zeigte sich,

dass es suboptimal ist, das Fördervolumen für nur wenige Wochen zu verdoppeln. Ende

2011 zeigte sich, dass ein namhafter Teil der zusätzlichen Mittel nicht beansprucht war. Ins-

besondere wegen den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Subventionsgesetz Art. 23, nach

welchem vor Projektabschluss max. 80% der gesamten Projektkosten bezahlt werden darf)

konnten bis Ende Jahr rund 32 Mio. Franken der zusätzlichen Mittel nicht ausbezahlt wer-

den. Unter anderem wegen einem erhöhten Gesucheingang und der hohen Arbeitsbelastung

kam es auch bei der regulären Projektförderung zu Verspätungen und einem Rückstau der

geplanten Meilensteinzahlungen. Dadurch entstand insgesamt ein Kreditrest von rund 65

Mio. Franken.

Um den ausgelösten Innovationsschub nicht auszubremsen, beantragte der Bundesrat dem

Parlament entgegen der ursprünglichen Planung mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2012

einen Zusatzkredit (Verpflichtungskredit) von 40 Mio. Franken und einen Nachtragskredit

(zusätzliche Budgetmittel) von 60 Mio. Franken. 40 Mio. Franken des Nachtragskredites wur-

den in Zusammenhang mit dem Zusatzkredit (Verpflichtungskredit) für die unberücksichtigten

Gesuche aus den Sondermassnahmen, 20 Mio. Franken aufgrund der Entwicklungen in der

regulären Projektförderung gesprochen (vgl. Anhang 1).Für die 2012 verpflichteten Zusatz-

mittel wurden wieder die Regeln der regulären Projektförderung angewendet.

Durchführung der Massnahmen

2011: Erhöhung des Verpflichtungskredits und des Voranschlagskredits 2011 um je

100 Millionen Franken

545 Gesuche wurden geprüft, davon 245 Gesuche bewilligt. 519 Gesuche blieben

ungeprüft.

Verpflichtungen von 113.7 Millionen Franken für Projekte, zusätzlich 0.6 Millionen

Franken für Innovationsmentoren und 0.2 Millionen Franken für die Unterstützung

von Patentrecherchen.

Die Experten setzten die Qualitätsanforderungen an die Gesuche ungebrochen hoch

an: Die Förderquote von 45% fiel im Vergleich zur regulären Förderung mit 56% rela-

tiv tief aus.

Nutzniesser der Sondermassnahmen 2011

Drei Viertel der Wirtschaftspartner haben einen Exportanteil von über 70%.

Drei Viertel der Wirtschaftspartner sind KMU.

Ein Drittel der Wirtschaftspartner reichten erstmalig ein KTI-Projekt ein, 6% der Wirt-

schaftspartner hatten vorher noch nie mit einer Hochschule zusammengearbeitet.

Eigenleistungen der Wirtschaft betrugen 123.5 Millionen Franken oder 54% (trotz der

Möglichkeit, den Eigenanteil zu reduzieren).

Durchschnittlicher Förderbetrag pro Projekt: 464‘000 Franken.

2012: Erhöhung des Verpflichtungskredits (Zusatzkredit) um 40 Millionen Franken und

des Voranschlagskredits 2012 um 60 Millionen Franken (40 Mio. Zusatzkredit sowie

einem Übertrag von 20 Mio. aufgrund der Entwicklungen in regulären Projektförde-

rung)

247 eingereichte Gesuche, 120 Gesuche bewilligt (Förderquote 49%)

Verpflichtung 2012 von 38 Millionen Franken für Projekte.

7

Wirkungen

Eine extern durchgeführte Evaluation5 bestätigt „gute bis sehr gute Umsetzung der Mass-

nahmen durch die KTI“ und zeigt, dass „die Sondermassnahmen die anvisierten exportorien-

tierten Unternehmen weitgehend erreicht und Wirkungen erzielt haben“. Die unter Margen-

druck geratenen Unternehmen haben ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten trotz

finanziellen Engpässen aufrechterhalten.

Grösster Kritikpunkt war die äusserst kurzfristige Terminierung, das dadurch erzwungene

„First-come-first-served-Prinzip“ mit den über 500 unbehandelten Gesuchen, die zurückhal-

tende KTI-Kommunikation und die resultierenden Frustrationen und negativen Presseberich-

te.

Per Ende 2013 waren 91 Projekte aus den Sondermassnahmen abgeschlossen (37%) und

39 in der Abschlussphase (16%). Von den restlichen 47% wird der Abschluss in den Jahren

2014f erwartet. Die KTI verfolgt die Entwicklung der Sondermassnahmen-Projekte weiter.

Sie wird Ende 2014 weitere Aussagen zu den Ergebnissen aus den geförderten Projekten

und deren Wirkungen machen können.

Die Schweizer Innovationsakteure lassen sich durch geeignete Anreize offenbar stark stimu-

lieren. Forschungsseitig sind sie sehr gut vernetzt und reagieren effizient und marktorientiert.

Nachhaltige Verstärkungen bedingen aber planbare, stetige Förderbeiträge.

*14.5 Mio. Franken Budgetumverteilung innerhalb der KTI

2.2 Schweizer Nationalfonds – Durchführung von 34 Zusatzprojekten aus den laufenden Nationalen Forschungsprogrammen (NFP)

Beschreibung der Massnahmen

Die vom Parlament gesprochenen Mittel im Umfang von 10 Millionen Franken hat der Schweizerische Nationalfonds für 34 zusätzliche Forschungsprojekte im Rahmen der Na-

tionalen Forschungsschwerpunkte (NFS) eingesetzt. Die Projekte mussten umsetzungs-

orientiert und geeignet sein, zusätzliche Investitionen in Forschung und marktorientierter

Technologie und Produkteentwicklung im privaten Sektor auszulösen (multiplier effects). Für

jedes Projekt war die Beteiligung von mindestens einem Projektpartner aus der Industrie

zwingend. Es ist den NFS gelungen, innerhalb einer kurzen Frist (Ausschreibung von 3,5

Monaten) Kooperationsprojekte mit Industriepartnern oder anderen Partnern aus der Praxis

(z.B. Museen) in Gang zu setzen.

5 „Evaluation der flankierenden Massnahmen zur Frankenstärke bei der F&E-Projektförderung der KTI“, KOF und INFRAS,

voraussichtliche Publikation: Februar 2014.

Mittelausschöpfung

KTI Massnah-

men gesprochene Mittel verpflichtete Mittel

Davon im selben Jahr ausbezahlt

2011 100 Mio. CHF 114.5* Mio. CHF 82.5 Mio. CHF

2012 40 Mio. CHF 38 Mio. CHF 21 Mio. CHF

8

Es handelt sich dabei um eine zeitlich begrenzte Massnahme. Im Herbst 2011 hat der SNF

innerhalb der NFS eine Ausschreibung zur Einreichung von Projekten lanciert. Der For-

schungsrat (Abteilung IV) konnte aus den eingegangenen 52 Projekten 34 genehmigen. Da-

bei wurden diejenigen Projekte gefördert, welche am nächsten an der Umsetzung lagen. Wie

geplant konnten die Projekte im Juni 2012 gestartet werden. Die einzelnen Projekte haben

eine maximale Laufzeit von 24 Monaten und werden voraussichtlich im Herbst 2014 abge-

schlossen sein.

Beurteilung der Wirkungen

Die einzelnen Projekte sind noch im Gang. Es können noch keine Aussagen über de-

ren Wirkungen gemacht werden. Die Schlussberichte werden ab Herbst 2014 verfüg-

bar sein.

Finanzen

Von den verfügbaren Bundesmitteln wurden die gesamten 10 Mio. CHF ausbezahlt.

Die an den Projekten beteiligten Firmen ihrerseits leisten Eigenmittel im Umfang von

rund 6 Mio. CHF.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

SBFI 10 Mio. CHF 10 Mio. CHF

2.3 ETH-Bereich: Umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen, Unternehmertum und Innovation in der Forschung (inkl. ETH-Bauten)

Beschreibung der Massnahmen Im Rahmen des Nachtrags IIa zum Voranschlag 2011 wurden insgesamt 59,5 Millionen Franken zu Gunsten der Institutionen des ETH-Bereichs gesprochen. Diese 59,5 Millionen Franken waren folgendermassen aufgeteilt:

36,1 Mio. CHF: Aufstockung der Mittel zur Beschleunigung des Wissens- und Tech-nologietransfers durch den Innovation and Entrepreneurship Lab. Investitionen in umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen wie den Röntgenlaser SwissFEL.

23,4 Mio. CHF: Schaffung des Teaching and Innovation Square an der EPFL (Be-gegnungszentrum von KMU, Studierenden, Doktorierenden, Ingenieuren und Natur-wissenschaftlern); Arbeit dieser Forscher an gemeinsamen Projekten in der umzu-bauenden alten Bibliothek. Erste Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des SwissFEL am Paul Scherrer Institut (PSI).

Finanzen

Die Gelder wurden vollumfänglich für die beabsichtigten Zwecke eingesetzt.

9

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

ETH-Bereich 59,5 Mio. CHF 59,5 Mio. CHF

2.4 Mittelerhöhung zugunsten der touristischen Landeswerbung im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke

Beschreibung der Massnahmen

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2011 sowie im Rahmen der Botschaft über die Stand-

ortförderung 2012-2015 beantragte der Bundesrat für 2011 und 2012 zusätzliche Mittel von

je 12 Millionen Franken zu Gunsten der touristischen Landeswerbung. Die zusätzlichen Mit-

tel haben es Schweiz Tourismus ermöglicht, im Zeitraum 2011/2012 und 2012/2013 zwei

Impulsprogramme durchzuführen, um die aufgrund der Frankenstärke zu erwartende Nach-

frageschwäche abzudämpfen. Die Tourismusbranche hat sich – in einem wirtschaftlich

schwierigen Umfeld – mit Cash- und Sachleistungen in der Höhe von 8,5 Millionen Franken

an den beiden Impulsprogrammen beteiligt. Das Ziel der Impulsprogramme 2011/2012 und

2012/2013 war, mittels einer Kampagne, welche den Erlebniswert der Schweiz vor die

Preiswahrnehmung setzte, die Nachfrage aus dem Heimmarkt zu stabilisieren und die Chan-

cen auf den Nah- und neu den Fern- und Wintermärkten zu nutzen. Die Strategie bestand

also darin, durch Inspiration und Reisetipps Reisen auszulösen.

Beurteilung der Wirkungen

Schweiz Tourismus hat 2013 eine Gesamtevaluation der drei zwischen 2009 und 2013

durchgeführten Impulsprogramme vorgenommen.6 Dabei zeigte sich, dass dank den Pro-

grammen die negativen Effekte der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Frankenstärke

spürbar abgeschwächt werden konnten. Insgesamt beeinflussten die drei Impulsprogramme

von Schweiz Tourismus 4,1 Millionen zusätzliche Logiernächte in der Schweizer Hotellerie

und der Parahotellerie, womit ein touristischer Umsatz von rund 924 Millionen Schweizer-

franken verbunden war. Damit wurden die in den jeweiligen Programmvereinbarungen mit

dem SECO festgehaltenen Wirkungsziele deutlich übertroffen. Obwohl die Impulsprogramme

den Rückgang der Logiernächte in der Schweiz nicht stoppen konnten, wäre dieser ohne

Impulsprogramme deutlich stärker ausgefallen.

Die grössten Effekte konnten dabei auf dem Binnenmarkt erzielt werden. Jede zweite durch

die Impulsprogramme beeinflusste Logiernacht wurde im Binnentourismus generiert.

Die Impulsprogramme erlaubten es Schweiz Tourismus, in strategisch wichtigen Fernmärk-

ten mit einem hohen Nachfragepotenzial neue Kooperationen mit Reiseveranstaltern einzu-

gehen und zusätzliche Destinationen und Produkte zu lancieren. Damit konnte die Nachfrage

aus den strategischen Wachstumsmärkten deutlich gesteigert werden. Seit 2008 haben sich

in der Schweiz die Hotellogiernächte von Gästen aus den strategischen Wachstumsmärkten

Brasilien, Russland, Indien, China, den Golfstaaten sowie Südkorea deutlich dynamischer

entwickelt als im übrigen Europa. Damit haben die verschiedenen Impulsprogramme nach-

haltig positiv zur touristischen Nachfrage aus diesen Ländern beigetragen und gleichzeitig

6 Im Rahmen der im Februar 2009 beschlossenen zweiten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes zur

Stützung der Auftrags- und Beschäftigungslage in der Schweiz und gegen den Konjunkturabschwung wurden die Mittel von Schweiz Tourismus um 12 Millionen Franken für ein erstes Impulsprogramm 2009/2010 aufgestockt.

10

die Abhängigkeit des Schweizer Tourismus von den währungssensitiven europäischen

Nahmärkten reduziert.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel Überweisung an Schweiz Tou-

rismus

Erhöhung der Mittel für die tou-

ristische Lan-deswerbung im

Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke

2011: + 12 Mio. CHF 2012: + 12 Mio.

2011: + 12 Mio. CHF 2012: +8,325 Mio. CHF 2013: +3,675 Mio. CHF

Gleichzeitig wurden in der parlamentarischen Debatte zur Botschaft über die Standortförde-

rung 2012-2015 die ordentlichen Mittel für Schweiz Tourismus für die Periode 2012-2015

gegenüber der Periode 2008-2011 um 19 Millionen Franken auf 210 Millionen Franken auf-

gestockt. Zusammen mit den im Rahmen der Botschaft über die Standortförderung 2012-

2015 vom Bundesrat beantragten zweckgebundenen Mitteln von 12 Millionen Franken für

Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke resultierte ein Zahlungsrahmen für Schweiz

Tourismus für die Periode 2012-2015 von 222 Millionen Franken. Die vom Parlament ge-

sprochenen Mittel übertrafen damit den Antrag des Bundesrates von 187,3 Millionen Fran-

ken (inkl. 12 Millionen Franken für Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke) um

34,7 Millionen Franken.

2.5 Darlehen für Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit

Beschreibung der Massnahme

Mit dem Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 wurde das Bun-

desdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH vorsorglich und befris-

tet um 100 Millionen Franken aufgestockt.

Die SGH wurde mit dieser Massnahme in die Lage versetzt, im Rahmen der geltenden ge-

setzlichen Bestimmungen bei ausgeweiteter Kreditnachfrage oder ausserordentlich be-

schränktem Kreditangebot rasch und umfassend reagieren zu können. Ziel ist es, die Investi-

tionstätigkeit in der Schweizer Beherbergungswirtschaft trotz dem erwarteten schwierigen

Umfeld in den nächsten Jahren aufrechtzuerhalten.

Das Zusatzdarlehen ist bis Ende 2015 befristet. Die Mehrjahresfrist für die Inanspruchnahme

der Mittel ist aufgrund der langfristig ausgerichteten Kredittätigkeit der SGH notwendig. Zu-

dem stellt die Mehrjahresfrist sicher, dass die SGH die Ausdehnung der Kredittätigkeit unter-

nehmerisch bewältigen kann. Es war vorgesehen, dass die bis Ende 2015 eingesetzten Mit-

tel als dauerhafte Erhöhung des im Jahr 2011 bestehenden Bundesdarlehens von 136 Milli-

onen Franken bei der SGH belassen werden. Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der

zusätzlich gewährten 100 Millionen Franken fliesst an den Bund zurück.

Die Details der Verwendungs- und Rückzahlungskonditionen für das Zusatzdarlehen sind in

der Subventionsvereinbarung zwischen dem WBF und der SGH vom 16. Dezember 2011

festgelegt worden. Die Subventionsvereinbarung legt fest, dass die SGH je nach Umfang der

11

quartalsweise ausbezahlten Darlehen Mittel aus dem Zusatzdarlehen beziehen kann. Für die

Rückzahlung der nicht verwendeten Mittel an den Bund werden zusätzlich die bewilligten

und noch nicht ausbezahlten Darlehen berücksichtigt, d.h. die Differenz zwischen dem Be-

stand der bewilligten Darlehen per 31. Dezember 2015 und dem Bestand der bewilligten

Darlehen per 31. Dezember 2011.

Beurteilung der Wirkungen

Zwischen Anfang 2012 und dem 30. September 2013 (entspricht dem aktuellsten verfügba-

ren Quartals-Datenstand) hat die SGH insgesamt 20,5 Millionen Franken aus dem Zusatz-

darlehen bezogen. Der Bestand der bewilligten und noch nicht ausbezahlten Darlehen belief

sich per 30. September 2013 auf 30,2 Millionen Franken und lag damit nur unwesentlich

über dem Anfangsbestand per 1. Januar 2012 von 29,9 Millionen Franken.

Die Gewährung des Zusatzdarlehens an die SGH ist positiv zu beurteilen. Das Zusatzdarle-

hen hat eine expansivere Förderung der Beherbergungswirtschaft durch die SGH ermöglicht.

Damit konnte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Beherbergungswirtschaft in einer kon-

junkturell schwierigen Zeit gestützt werden.

Finanzen

Mit Blick auf die im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative erwarteten Unsicherhei-

ten während einer Übergangsphase schlägt der Bundesrat im Bericht über die strukturelle

Situation des Schweizer Tourismus und die künftige Tourismusstrategie des Bundesrates

vom 26. Juni 2013 vor, das befristete Zusatzdarlehen an die SGH um eine Legislaturperiode

bis Ende 2019 zu verlängern. Aufgrund des nach wie vor bestehenden Investitionsbedarfs in

der Beherbergungswirtschaft ist davon auszugehen, dass die SGH die expansive Fördertä-

tigkeit fortsetzen wird. Trotzdem wird die SGH das Zusatzdarlehen bis Ende 2015 aller Vo-

raussicht nach nicht vollständig verwenden. Gemäss Budget der SGH für das Jahr 2014 wird

die SGH bis Ende 2014 rund 30 Millionen Franken aus dem Zusatzdarlehen verwendet ha-

ben.

Obwohl das Zusatzdarlehen vom Parlament ursprünglich aus konjunkturellen Gründen be-

ziehungsweise wegen der Frankenstärke gewährt wurde, rechtfertigen die ernst zu nehmen-

den Auswirkungen der Zweitwohnungsinitiative auf den Tourismus eine vorsorgliche und

befristete Verlängerung des Darlehens aus strukturellen Gründen. Der Bundesrat hat des-

halb mittels BRB vom 26. Juni 2013 das WBF beauftragt, im Jahr 2015 im Rahmen der Bot-

schaft über die Standortförderung 2016-2019 die Verlängerung des Zusatzdarlehens vorzu-

schlagen.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel für Kredite beanspruchte Mittel

Darlehen SGH 100 Mio. CHF

(2011 an SGH überwiesen) voraussichtlich

30 Mio. CHF bis Ende 2014

12

3 Abfederung des Währungsschocks für besonders betroffe-

ne Branchen

3.1 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte

Beschreibung der Massnahmen

Zur Kompensation der höheren inländischen Rohstoffpreise hatte das Parlament für die ex-

portseitigen Preisausgleichsmassnahmen gemäss Bundesgesetz vom 13. Dezember 1974

über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. „Schoggi-

gesetz“; SR 632.111.72) für 2011 70 Millionen Franken bewilligt. Infolge der Frankenstärke

hatten sich im Laufe des Jahres 2011 die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz

und der EU sowie anderen Absatzmärkten erhöht.

Aufgrund der bis zum Sommer 2011 ausgerichteten Ausfuhrbeiträge sowie der für das restli-

che 2011 noch erwarteten Beitragsgesuche war im Zeitpunkt der Botschaft zum Massnah-

menpaket Frankenstärke mit einer Unterdeckung von 8 bis 10 Millionen Franken zu rechnen.

Die Kompensation dieser Unterdeckung hätten die Branchenbeteiligten durch privatrechtli-

che Massnahmen sicherstellen müssen oder die Nahrungsmittelindustrie hätte gemäss Kas-

kadenprinzip Anspruch auf die Einfuhr von Rohstoffen im Rahmen des aktiven Veredelungs-

verkehrs geltend machen können (Art. 12 Abs. 3 des Zollgesetzes; SR 631.0).

Im Rahmen des Massnahmenpakets Frankenstärke wurde das Schoggigesetzbudget um 10

Millionen Franken erhöht. Damit konnte eine währungsbedingte Schwächung der Wettbe-

werbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelexporte und der darin verarbeiteten Ag-

rarrohstoffe (Milchgrundstoffe sowie Getreide und Mehl) vermieden werden.

Somit standen für das Jahr 2011 insgesamt 80 Millionen Franken zur Verfügung. Da der vom

Parlament für die Ausfuhrbeiträge bewilligte Betrag jeweils auf ein Budgetjahr beschränkt ist,

mussten die im Rahmen des Massnahmenpakets bewilligten 10 Millionen Franken bis Ende

2011 ausbezahlt werden (einmalige, begrenzte Massnahme). Für alle Ausfuhren verarbeite-

ter landwirtschaftlicher Rohstoffe wurden 2011 insgesamt 76,3 Millionen Franken ausgerich-

tet. Nach Abzug des ordentlichen Kredits von 70 Millionen Franken entfielen auf den Nach-

tragskredit ex Massnahmenpaket somit 6,3 Millionen. Dies bedeutet, dass infolge der Bin-

dung des Ausfuhrbeitragskredits an das Budgetjahr 3,7 Millionen Franken aus dem Mass-

nahmenpaket nicht ausbezahlt werden konnten und zu Gunsten der Bundeskasse verfielen.

Beurteilung der Wirkungen

Wie oben beschrieben, diente die Massnahme dazu, den Fehlbetrag gegenüber dem or-

dentlichen Kredit für die Ausfuhrbeiträge aufzufangen. Ohne die Massnahme hätten im Jahr

2011 insgesamt 6,3 Millionen Franken weniger an Ausfuhrbeiträgen ausbezahlt werden kön-

nen. Diese Unterdeckung wäre zu Lasten der Landwirtschaft und der ersten Verarbeitungs-

stufe gegangen. Entweder hätten diese die Differenz ausgleichen müssen oder aber die

Nahrungsmittelindustrie hätte nach Artikel 12 Absatz 3 des Zollgesetzes einen Anspruch auf

zollfreie Einfuhr der entsprechenden landwirtschaftlichen Rohstoffe im aktiven Veredelungs-

verkehr gehabt. Auch der Veredelungsverkehr geht letztlich auf Kosten der Landwirtschaft,

indem diese weniger inländische Rohstoffe absetzen kann.

13

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Massnahme die beabsichtigte Wirkung erzielt hat; ab September 2011 wurden die Preisdifferenzen zu 100 Prozent ausgeglichen. Dazu waren 6,3 der zusätzlichen 10 Millionen nötig.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

Schoggigesetz 10 Mio. CHF 6,3 Mio. CHF

3.2 Teilweiser Ausgleich der Ertragsausfälle im alpenquerenden kombinierten Verkehr

Beschreibung der Massnahmen

Im internationalen Schienen-Güterverkehr gilt der Euro als Leitwährung. Gütertransporte von

Nord- nach Südeuropa werden deshalb grundsätzlich in Euro verrechnet. Das gilt auch für

die Förderbeiträge des Bundes an den kombinierten Verkehr. Gleichzeitig müssen die Anbie-

ter der Transportdienstleistungen gewisse Kosten in Schweizer Franken berappen, bei-

spielsweise das Entgelt für die Benutzung des Schweizer Schienennetzes (Trassenpreis).

Auch andere Posten (Lokführer, Lokomotiven usw.) sind für den Transit durch die Schweiz in

der Landeswährung zu bezahlen. Dadurch entsteht für die Güterverlagerung von der Strasse

auf die Schiene eine schwierige Situation. Vom starken Schweizer Franken betroffene Anbie-

ter von Schienentransportdienstleistungen sehen sich in ihrem ohnehin margenschwachen

Geschäft gezwungen, die erlittenen Währungsverluste über eine Tariferhöhung aufzufangen.

Damit ihre Dienstleistungen nicht auf einen Schlag viel teurer und die Wettbewerbsfähigkeit

gegenüber der Strasse nicht geschwächt wird, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) bereits

2010 für im kombinierten Verkehr über die Alpen tätige Operateure aus der Schweiz und

dem Ausland eine Anpassung beschlossen. In einem Schreiben im November 2010 hat das

BAV den Marktakteuren mitgeteilt, dass die Betriebsabgeltungen des Bundes ab Januar

2012 in Schweizer Franken und nicht mehr in Euro ausgerichtet werden. Aus budgettechni-

schen Gründen war es nicht möglich, die Währungsumstellung bereits auf 2011 vorzuneh-

men.

Zusätzlich zu dieser Massnahme wurde im Rahmen der Massnahmen zur Abfederung der

Frankenstärke eine Erhöhung des Budgets von 28,5 Millionen Franken für den kombinierten

Güterverkehr durch die Alpen genehmigt. Das BAV hat die in diesem Bereich tätigen Eisen-

bahnverkehrsunternehmen (EVU) aufgefordert, Gesuche um finanzielle Unterstützung einzu-

reichen. Für die Ermittlung der (gemäss der Verordnung über die Förderung des Bahngüter-

verkehrs) abgeltungsberechtigten ungedeckten Kosten war die Veränderung des Wechsel-

kurses im Jahr 2011 (durchschnittlicher Wechselkurs von 0,72 EUR/CHF) gegenüber 2010

(0,81 EUR/CHF) massgeblich.

Finanzen

Anfang 2012 überwies das BAV insgesamt 21 Millionen Franken an die vier von der Euro-

schwäche betroffenen EVU. Dabei handelt es sich um die im alpenquerenden Transitverkehr

tätigen BLS Cargo, SBB Cargo International, Crossrail und TX Logistik.

14

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

Alpenquerender kombinierter Ver-

kehr 28,5 Mio. CHF 21 Mio. CHF

3.3 Teilweiser Ausgleich der Ertragsausfälle im regionalen Personenverkehr

Beschreibung der Massnahme

Der Kredit für die Abgeltung des regionalen Personenverkehrs (RPV) wurde um 18 Millionen Franken erhöht. Mit diesen Mitteln sollten die währungsbedingten Erlösminderungen bei den abgeltungsberechtigten Transportunternehmen mit einem hohen Anteil touristischem Ver-kehr kompensiert werden.

Der Bund führte Nachverhandlungen der Angebotsvereinbarungen mit den betroffenen Un-ternehmen, mit dem Ziel nachgewiesene Einnahmeausfälle durch eine Erhöhung der Abgel-tung auszugleichen. Es handelte sich dabei um eine einmalige Nachverhandlung der Ange-botsvereinbarungen für das Fahrplanjahr 2011. Die Massnahme wurde nicht verlängert.

Beurteilung der Wirkungen

Für den RPV wurde ein Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken gesprochen. Von diesen 18 Millionen Franken wurden 11,8 Millionen Franken an 29 verschiedene Trans-portunternehmen ausbezahlt. Es handelte sich dabei vor allem um Transportunternehmen in den Berggebieten mit einem hohen touristischen Anteil (Bahn- und Busunternehmen, Seil-bahnen sowie Schifffahrtsunternehmen). Die grössten Zusatzabgeltungen wurden an die RhB und an PostAuto ausbezahlt.

Es wäre allen rund 150 vom Bund abgegoltenen Transportunternehmen des RPV möglich

gewesen, einen Antrag um Erhöhung der Abgeltungen zu stellen. Da ein Grossteil der

Transportunternehmen auf einen Antrag verzichtete, wurden die zur Verfügung gestellten 18

Millionen Franken nicht vollständig ausgeschöpft. Mit den 11,8 Millionen ausbezahlten Fran-

ken konnten die durch die Frankenstärke verursachten Rückgänge der touristischen Nach-

frage kompensiert werden und die Verluste der betroffenen Transportunternehmen minimiert

werden.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

Regionaler Per-sonenverkehr

18 Mio. CHF 11,8 Mio. CHF

15

3.4 Einmalige Ausgleichszahlungen zur Abfederung der Effekte des starken Frankens im Forschungs- und Innovationsbereich

Beschreibung der Massnahmen

Bei internationalen Forschungsprojekten (z.B. der Forschungsrahmenprogramme der EU

oder der Europäischen Weltraumorganisation ESA) werden am Anfang eines Projekts

Budget und die zu erreichenden Resultate vertraglich geregelt. Über die mehrjährige Projekt-

laufzeit erfolgen darauf bei jedem erreichten Meilenstein Zahlungen in Fremdwährung.

Nachdem die Zahlungen in Euro erfolgen, die Forschungskosten (Saläre, Labor, Instrumen-

te) für Schweizer Projektpartner hingegen in Schweizer Franken anfallen, deckte das in Euro

vereinbarte Budget die Schweizer Fixkosten nicht mehr. Dies resultierte in z.T. massiven

Fehlbeträgen für Schweizer Projektpartner, was Entlassungen von Mitarbeitenden mit sich

brachte und das Erreichen der vertraglich vereinbarten Projektresultate kompromittierte.

Damit war auch der Ruf der Schweizer Forschung als verlässliche Partner in internationalen

Projekten gefährdet.

Der Bund stellte im Rahmen der kurzfristigen Massnahmen des Bundes gegen die Franken-

stärke einmalige Mittel von 43 Millionen Franken im Jahr 2011 zur Verfügung, um die negati-

ven Auswirkungen des starken Frankens im Bereich der internationalen Forschungszusam-

menarbeit abzufedern. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF (heute SBFI)

stellte den Forschenden dazu in kürzester Zeit ein Formular auf einer Webseite zur Verfü-

gung, welches schrittweise Anleitung bei der Gesuchseingabe lieferte und den errechneten

Wechselkursverlust aus EUR und USD sofort bei der Eingabe anzeigte. Das SBF wies alle

möglichen Zahlungsempfänger auf die Möglichkeit solcher Ausgleichszahlungen hin und

erhielt in der Folge Anfragen für Ausgleichszahlungen zu 2‘232 Forschungsprojekten. In

knapp 5 Wochen bearbeitete und überprüfte das SBF die Gesamtheit aller eingereichten

Ausgleichsgesuche. Sämtliche Auszahlungen erfolgten termingemäss vor dem 20. Dezem-

ber 2011; das verfügbare Budget wurde vollständig ausgeschöpft.

Beurteilung der Wirkungen

Im Detail wurden nachstehende Unterstützungen mit folgenden Wirkungen geleistet:

a. Mit 30 Millionen Franken federte das SBF die Währungsverluste ab, die Schweizer For-

schende aus dem Hochschulbereich und aus der Privatwirtschaft durch ihre Teilnahme an

1‘773 Projekten des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU erlitten hatten. Dieser Be-

trag kompensierte 90% der erlittenen Wechselkursverluste der berücksichtigten Projekte

im Jahr 2011.

b. Weitere 10 Millionen Franken gingen an Institutionen, welche in 287 Projekten der Euro-

päischen Weltraumorganisation ESA involviert waren. Dieser Betrag deckte 77% der erlit-

tenen Wechselkursverluste der berücksichtigten Projekte im Jahr 2011.

c. Mit 3 weiteren Millionen Franken wurden Währungsverluste von ausseruniversitären For-

schungsinstitutionen kompensiert, die sich an 172 Forschungsprojekten verschiedener in-

ternationaler Quellen (z.B. National Institutes of Health, Bill & Melinda Gates Foundation)

beteiligten. Dieser Betrag deckte 79% der erlittenen Wechselkursverluste der berücksich-

tigten Projekte im Jahr 2011.

Nur 5 Empfänger, welche bei der Eingabe einen Währungsverlust geltend machten, waren

gemäss den gesetzlichen Kriterien nicht ausgleichsberechtigt. Im Gegenzug erhielten 8

Empfänger eine Zahlung gemäss den gesetzlichen Kriterien, obwohl sie bei der Eingabe von

keiner Auszahlung ausgingen.

Die gewährten Ausgleichszahlungen kompensierten die Wechselkursverluste nicht vollstän-

dig: Erstens wurden nur Forschungsprojekte berücksichtigt, welche mindestens 15% Wäh-

16

rungsverlust erlitten hatten, zweitens wurde nur der Wechselkursverluste im Jahr 2011 kom-

pensiert. Fast alle Projekte erlitten aufgrund ihres mehrjährigen Charakters allerdings auch

Verluste in den Jahren zuvor und danach, namentlich im Jahr 2012. Vereinzelte Anfragen

nach möglichen Ausgleichszahlungen treffen daher immer noch beim SBFI ein – ohne Mög-

lichkeit auf Berücksichtigung, da es sich um eine zeitlich befristete Massnahme handelte.

Trotz der unvollständigen Kompensation war das Feedback aus Forschung, Industrie und

KMU überwältigend positiv. Dankesbriefe attestierten, dass gewisse Forschungsprojekte nur

dank der Massnahme des Bundes zu Ende geführt werden konnten, oder dass dank dieser

Massnahme die Motivation für weitere Teilnahmen an internationalen Projekten erhalten und

gestärkt wurde. Namentlich geschätzt wurden die rasche Intervention des Bundes (Parla-

ment und Bundesverwaltung) angesichts der Problemlage sowie die schnelle, kundenfreund-

liche und schlanke Gesuchsabwicklung durch das SBF.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

Int. Forschung 43 Mio. CHF 43 Mio. CHF

3.5 Leistungen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung (ALV)

Beschreibung der Massnahmen

Die im Sommer 2011 sich verschärfende Überbewertung des Frankens brachte zahlreiche

Unternehmungen in der Schweiz in erhebliche Schwierigkeiten. Die Unsicherheiten bezüg-

lich der Entwicklung der Weltkonjunktur belasteten die Unternehmungen zusätzlich. Es war

daher mit Arbeitsausfällen, Entlassungen oder Auslagerungen von Unternehmungen zu

rechnen. Aufgrund dieser ausserordentlichen Entwicklung wurden höhere Kosten für die ALV

erwartet. Wegen der grossen Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung erhöhte sich die

Wahrscheinlichkeit, dass die Kurzarbeit vermehrt beansprucht werden würde. Dies auch,

weil ab September 2011 Arbeitsausfälle aufgrund von Währungsschwankungen neu eben-

falls Berechtigung auf Kurzarbeitsentschädigung (KAE) gaben.

Diese vorübergehende Abkehr von der langjährigen Verwaltungs- und Gerichtspraxis, wo-

nach Wechselkursschwankungen als normales Betriebsrisiko gelten und deshalb keinen An-

spruch auf Kurzarbeitsentschädigung begründen, wurde aufgrund der ausserordentliche ra-

schen Frankenaufwertung beschlossen.

Um allfällige Mehrkosten decken zu können, wurden dem Fonds der Arbeitslosenversiche-

rung daher im Jahr 2011 zusätzliche 500 Millionen Franken als Bundesbeitrag zur Verfügung

gestellt. Abgesehen von der zusätzlichen Möglichkeit für KAE blieb der Leistungskatalogs

der Arbeitslosenversicherung unverändert. Der Beitrag von 500 Millionen Franken sollte da-

her die durch die Frankenstärke entstehende Mehrkosten der bereits hoch verschuldeten

ALV (Ende 2011 rund 6 Mia. Franken Schulden) decken. Im Jahr 2012 haben sich die Mehr-

kosten für die KAE beinahe verdoppelt.

Beurteilung der Wirkungen

Die Kurzarbeit hatte bereits in der Rezession 2008/2009 den realwirtschaftlichen Schock

abgefedert. Davon profitierten sowohl die Beschäftigten als auch die Unternehmen. Die Be-

schäftigten blieben im Betrieb und waren versichert. Den Unternehmen blieb das Know-how

der Mitarbeitenden erhalten.

17

Eine vergleichbare Situation lag im Sommer 2011 vor: Die Höherbewertung des Frankens

und die schlechte Konjunktur in den wichtigsten Abnehmerländern überlagerten und ver-

stärkten sich gegenseitig. Dies lässt sich beispielsweise an den Auftragseingängen der

Swissmem darstellen:

Bestellungseingang Swissmem Basis 1. Quartal 2001 = 1007

2010 2011 2012

Inland 89,1 87,8 -1,5% 81,2 -7,5%

Ausland 102,7 102,6 -0,1% 99,7 -2,7%

Diese negative Entwicklung, die sich über weite Teile der Industrie erstreckte, war auch in

den Ausgaben für die Kurzarbeitsentschädigung zu erkennen:

Ausgaben für Kurzarbeitsentschädigung gemäss Erfolgsrechnung (in Mio. CHF)

Durchschnitt 2005 bis 2008 2009 2010 2011 2012 2013 8

Ausgaben für Kurzar-beitsentschädigung Mio. Franken 28.8 997.3 538.8 96.4 157.5 133

Mehrausgaben vergli-chen mit Durchschnitt 2005 bis 2008 Mio. Franken

67.6 128.7 104

Damit ergab sich verglichen mit den Jahren 2005 bis 2008 eine Mehrbelastung von knapp

300 Mio. Franken. Die Situation in den betroffenen Branchen bleibt wegen des nach wie vor

hohen Frankenkurses weiterhin schwierig. Inzwischen hat sich die Wechselkursdynamik al-

lerdings abgeschwächt, so dass sich die Unternehmen auf die veränderte Wechselkurssitua-

tion einstellen konnten. Wechselkursschwankungen sind deshalb ab 1. Januar 2014 wiede-

rum als normales Betriebsrisiko einzustufen und begründen keinen Anspruch auf Kurzar-

beitsentschädigung.

Aufgrund der Kurzarbeitsentschädigung konnte die Zunahme der Arbeitslosenquote zwi-

schen 2011 und 2013 auf 0,4 Prozentpunkte beschränkt werden (2011: 122'892 Arbeitslosen

d.h. 2,8%; 2013: 136'524 Arbeitslose d.h. 3,2%). Die Stärkung der Arbeitslosenversicherung

mit besonderer Betonung der Kurzarbeitsentschädigung hat folglich zu einer Beruhigung der

Lage beigetragen.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel

An den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung überwiesen.

Leistungen ALV 500 Mio. CHF 500 Mio. CHF

7 Swissmem "Panorama 2013, Zahlen und Fakten

8 Schätzung gemäss Hochrechnung vom 10.01.2014

18

4 Weitergabe der Währungsgewinne an die Schweizer Wirtschaft

Aufgrund des stärker werdenden Frankens hätten im Prinzip Waren und Dienstleistungen

günstiger importiert werden können. Mit dem zunehmenden Aussenwert des Frankens

musste der Konsument und der Käufer von importierten Vorleistungen feststellen, dass die

Währungsgewinne nur zögerlich weitergegeben wurden.

Das SECO erhob9 in den Ländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien die Preise

von jeweils rund 150 Produkten. In der untenstehenden Tabelle sind die Resultate für den

Durchschnitt der vier Länder aufgeführt.

Median der Preisverhältnisse zum Durchschnitt der Nachbarländer

März 2010 März 2011 März 2012

Zwischen der Schweiz

und dem Durchschnitt

der EU-4

10,0% 19,7% 19,1%

CHF/€ - Wechselkurs

Veränderung zum Vorjahr

1,45 1,28

-11,7%

1,20

-6,3%

Grundlage sind die Medianwerte der Preisverhältnisse zwischen der Schweiz und den vier

umliegenden EU-Ländern (in %). Davon ausgehend wird in der Tabelle die Abweichung von

100 (gleiche Preise) ausgewiesen. Die 10% vom März 2010 können folgendermassen inter-

pretiert werden: Wenn ein Produkt in den vier Ländern umgerechnet 100 Franken kostete,

bezahlte man in der Schweiz dafür 110 Franken. Die 10 Franken Preisdifferenz entsprechen

10%. Im März 2011 und im März 2012 betrug dieser Wert jeweils ungefähr knapp 20%. Dass

2011 bei einem um 11,7% tieferen Eurokurs die Differenz sich um 9,7 Prozentpunkte erhöhte

belegt, dass in dieser Phase die Wahrungsgewinne nicht weitergegeben wurden. Bis März

2012 verbesserte sich die Situation minimal: Einem um 6,3% tieferen Eurokurs stand eine

um 0,6 Prozentpunkte sinkende Preisdifferenz gegenüber. Damit wurde zwar die Wechsel-

kursbewegung der Monate von März 2011 bis März 2012 weitgehend ausgeglichen, nicht

aber die vorher eingetretene Entwicklung.

Aufgrund dieser Situation waren Massnahmen angezeigt, welche das Funktionieren der

Marktkräfte in dieser ausserordentlichen Situation unterstützen sollten. Ansatzpunkte waren

Verfahren zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz der WEKO,

Sicherstellung der Weitergabe von Währungsvorteilen an Endkonsumenten der Preis-

überwachung,

Schaffung von Transparenz bei der Weitergabe von Wechselkursvorteilen des BFK.

9 Im Zusammenhang mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip hat das SECO zwischen März 2010 und März 2012 jährlich

Preiserhebungen in vier Nachbarländern durchgeführt. Diese Erhebungen können auch aus der Sicht der Fran-kenstärke analysiert werden.

19

4.1 WEKO: Verfahren zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz

Beschreibung der Massnahme

Das Parlament hat der Wettbewerbskommission (WEKO) bzw. ihrem Sekretariat für die Jah-

re 2012 und 2013 zusätzliche Budgetmittel von je 600‘000 Franken bewilligt, um die zahlrei-

chen Meldungen im Zusammenhang mit der Frankenstärke zu bewältigen und Verfahren zur

Bekämpfung der „Hochpreisinsel Schweiz“ führen zu können.

Das Sekretariat der WEKO hat die zusätzlichen Mittel ausschliesslich in Personal investiert

und in den Jahren 2012 und 2013 zusätzlich 5-6 Stellen10 besetzt. Diese Personen sind wie

folgt eingesetzt worden:

Zur Bewältigung der grossen Anzahl Meldungen hat das Sekretariat im Sommer 2011 einer-

seits eine Task-Force geschaffen. Diese war primär damit beauftragt, die laufend eingehen-

den Meldungen zu sichten, zu bearbeiten, zu beantworten und insbesondere auf kartellrecht-

lich relevante Sachverhalte zu überprüfen (Triage). Falls bei einer Meldung ein kartellrecht-

lich relevanter Sachverhalt (Verdacht auf Horizontal-/Vertikalabrede oder Missbrauch von

Marktmacht) vorlag, wurde der Fall in der Regel an den zuständigen Dienst innerhalb des

Sekretariats zur weiteren Bearbeitung (Marktbeobachtung, Vorabklärung oder Untersu-

chung) übermittelt. Andererseits ist den Diensten aus den verfügbaren zusätzlichen Res-

sourcen Personal zur Bearbeitung dieser Verfahren zugeteilt worden.

Beurteilung der Wirkungen

Insgesamt sind von Juli 2011 bis Ende 2013 485 Meldungen im Zusammenhang mit der

Frankenstärke im Sekretariat eingegangen und von der Task-Force behandelt worden. Von

den 485 Meldungen sind bis Ende 2013 431 (89%) beantwortet, 43 (9%) an den Preisüber-

wacher weitergeleitet worden und 11 (2%) noch in Bearbeitung.

Aus den 485 Meldungen und von Amtes wegen aufgegriffenen Sachverhalten gingen insge-

samt 47 Verfahren hervor, weil die kartellrechtliche Relevanz bzw. Unzulässigkeit des ge-

meldeten Sachverhalts zu prüfen war (7 Untersuchungen, wovon 5 abgeschlossen; 14 Vor-

abklärungen, wovon 9 beendet; 26 Marktbeobachtungen, wovon 21 abgeschlossen).

Aus den Verfahren sind drei Entscheide der WEKO zu Behinderungen von Parallelimporten

(NIKON, BMW und IFPI Schweiz) mit hohen Sanktionen hervorgegangen. Diese Entscheide

und Sanktionen (BMW CHF 156 Mio.; NIKON CHF 12,5 Mio.; IFPI Schweiz CHF 3,5 Mio.)

hatten sicher eine grosse abschreckende Wirkung für grenzüberschreitend tätige Unterneh-

men. Bei vielen Vorabklärungen und Marktbeobachtungen konnte festgestellt werden, dass

der Schweizer Markt offen ist und sowohl Parallel- wie Direktimporte möglich sind. Teilweise

wurden technische Handelshemmnisse festgestellt, welche Parallelimporte behindern kön-

nen. Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde wäre es sinnvoll, diese soweit als möglich zu elimi-

nieren, um den freien Warenverkehr weiter auszubauen und den Wettbewerbsdruck aus

dem Ausland zu verstärken.

Insgesamt kommt das Sekretariat der WEKO zum Fazit, dass mit den in den Jahren

2012/2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln von 1,2 Millionen Franken die damit

verbundenen Ziele erreicht worden sind.

10

Aufgrund der Personalfluktuation und der unterschiedlichen Löhne der betreffenden Personen variiert die Zahl der tatsächlichen zusätzlichen Stellen in den beiden Berichtsjahren zwischen 5 und 6.

20

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

WEKO Bekämp-fung der Hoch-preisinsel Schweiz

Je 600’000 CHF für die Jahre 2012 und 2013

Je 600’000 CHF für die Jahre 2012 und 2013

4.2 Preisüberwacher: Weitergabe von Währungsvorteilen an Endkonsu-menten

Beschreibung der Massnahmen

Die Preisüberwachung hat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Frankenstärke

auf zwei Jahre befristet (2012, 2013) 4 Stellen zugesprochen bekommen. Diese dienten in

erster Linie dazu, die Tätigkeit in den angestammten Bereichen (preisüberwachungsrechtli-

che Interventionen bei marktmächtigen Unternehmen, die bei der Preisfestlegung nicht durch

wirksamen Wettbewerb diszipliniert werden) zu intensivieren und dafür zu sorgen, dass in

diesen Bereichen die Währungsvorteile weitergegeben wurden. Dabei fand einerseits das

klassische „Konsumentenschutzanliegen“ Beachtung (Massnahmen in Bezug auf Weiterga-

be von Währungsvorteilen an Endkonsumenten), andererseits wurden aber auch gezielt

Einstandspreise der Unternehmen in den regulierten Bereichen einer Prüfung unterzogen,

um zu verhindern, dass die Schweizer Unternehmen unnötig stark belastet werden.

Beurteilung der Wirkungen

Die Resultate der Markbeobachtung zur Weitergabe von Währungsvorteilen aber auch zu

den wichtigsten Beiträgen der Preisüberwachung zur Kostensenkung sind im Bericht „Fran-

kenstärke und Preise“ 11 veröffentlicht. Die Ergebnisse des zweiten Jahres werden in einem

Bericht Anfang 2014 veröffentlicht.

Eine Erkenntnis ist dominierend: Je intensiver der Preiswettbewerb in einer Branche, desto

unmittelbarer werden die Währungsvorteile weitergegeben. Positives Extrembeispiel sind

elektronische Geräte, die zu einem bedeutenden Teil im Internet gehandelt werden: diese

sind in der Schweiz nicht teurer als im Ausland und die Preise sind auch den Wechselkursen

entsprechend gesunken.

Insgesamt hat die Preisüberwachung über zwanzig Dossiers eröffnet und mit Analysen und

Verhandlungen auf die Weitergabe von Währungsvorteilen gedrängt, wobei die wesentlichen

Detailhändler sowie diverse starke Markenhersteller betroffen waren.

Die zusätzlichen Ressourcen haben dem Preisüberwacher auch bei der Bekämpfung zu ho-

her Inputpreise die Möglichkeit gegeben, in Bereichen tätig zu werden, für die sonst die Res-

sourcen gefehlt hätten. So konnte beispielsweise mit der Swiss eine Senkung der Flugpreise

von Zürich nach Brüssel und Luxemburg (typische Geschäftsreise-Destinationen) ausgehan-

11 http://www.preisueberwacher.admin.ch Startseite > Dokumentation> Publikationen> Studien & Ana-ly...> 2012

21

delt werden und auch mit SAP konnte eine Lösung gefunden werden, welche Kunden, deren

Wartungsgebühren noch auf einem höheren Eurokurs beruhen, mittelfristig entlastet.

Insgesamt hat sich gezeigt, dass das Aktivwerden des Preisüberwachers, der WEKO und die

Reaktion der Konsumentinnen und Konsumenten, die den Wettbewerb intensiver spielen

liessen, zusammen dazu beigetragen haben, dass Wechselkursvorteile rascher weitergege-

ben wurden. Schon allein die Tatsache, dass frühzeitig eine Vielzahl an Markbeobachtungen

des Preisüberwachers und der WEKO eröffnet werden konnten, zeigte grosse Wirkung, in-

dem die Schweizer Kunden ausländischer Grosskonzerne (insb. auch die Detailhändler) von

einer besseren Verhandlungsposition profitieren konnten.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

Preisüberwacher Je 600'000 CHF 2012 und 2013 (4 FTE)

Je 600'000 CHF 2012 und 2013

4.3 Schaffung von Transparenz bei der Weitergabe von Wechselkurs-vorteilen

Beschreibung der Massnahmen

Im Rahmen des Massnahmenpaketes zur Bekämpfung der Auswirkungen des starken Fran-

kens haben Bundesrat und Parlament für den Bereich der Transparenz bei der Weitergabe

von Wechselkursvorteilen via Konsumenteninformation zusätzliche Mittel für 2012 in der Hö-

he von 500‘000 Franken zur Erarbeitung einer Informations- und Vergleichsplattform über die

Preise durch die Konsumentenorganisationen gesprochen. Dem Eidgenössischen Büro für

Konsumentenfragen (BFK) wurde zudem eine bis Ende 2013 befristete Stelle gewährt. Im

Rahmen dieser Stelle begleitete das BFK die Entwicklung des Projektes.

Im Rahmen des Projektes „preisbarometer.ch“ dokumentieren die Konsumentenorganisatio-

nen Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera Italiana (ACSI), Fédération ro-

mande des consommateurs (FRC), Konsumentenforum (kf) und Stiftung für Konsumenten-

schutz (SKS), in welchem Ausmass Einkaufsvorteile aufgrund der Frankenstärke weiterge-

geben werden. Dies soll Reaktionen im Einkaufsverhalten der Haushalte auslösen, die auf-

grund der verfügbaren Informationen ihre Kaufentscheide in Kenntnis der Sachlage treffen

können. Davon sind Auswirkungen auf das Preissetzungsverhalten von Herstellern und

Handel zu erwarten.

Dazu erheben die Konsumentenorganisationen zwei Mal jährlich Preise von über 1‘000 Mar-

kenprodukten eingeteilt in 8 Produktsektoren (Spielzeug, Elektronik, Kosmetik, Schuhe, Zeit-

schriften, Nahrungsmittel, Kleider und Sportartikel) in der Schweiz und dem grenznahen Aus-

land (Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien). Die Preise werden verglichen und die

Resultate der Preisvergleiche auf der Internetplattform www.preisbarometer.ch publiziert. Die

Resultate werden im Vorfeld den Händlern in der Schweiz zur Stellungnahme unterbreitet.

Somit haben diese die Möglichkeit, Resultate zu kommentieren, resp. die Preise zu rechtfer-

tigen und damit zu Transparenz beizutragen.

Die Mittel zur Erstellung der Plattform waren in einem zeitlich beschränkten Rahmen verfüg-

bar und wurden vollumfänglich ausgeschöpft. Der Betrieb der Plattform ist bis Ende 2014

vertraglich sichergestellt und wird vom BFK zusätzlich auf der Basis des KIG mit knapp

15‘000 Franken im Jahr 2012 sowie je maximal 50‘000 Franken in den Jahren 2013 und

22

2014 unterstützt. Die befristete Stelle wurde nicht verlängert, der Stelleninhaber hat das BFK

auf den 1. November 2013 verlassen.

Der Preisbarometer ist Eigentum der Konsumentenorganisationen ACSI, FRC, kf und SKS.

Der Entscheid bezüglich eines weiteren Betriebs nach 2014 hängt hauptsächlich vom Willen

der beteiligten Konsumentenorganisationen ab, ihre Aktivitäten in Bezug auf die Plattform

weiterzuführen.

Beurteilung der Wirkungen

Indem die Plattform aufzeigt, in welchen Bereichen die Konsumenten im Vergleich zum Aus-

land höhere oder tiefere Preise zahlen, erlaubt sie es den Konsumenten, in Kenntnis der

Sachlage einzukaufen und stärkt somit deren Position als wirtschaftliche Akteure. Die öffent-

liche Berichterstattung über die auf der Plattform publizierten Resultate der Preiserhebungen

und –vergleiche führt dazu, dass das Thema der Währungsgewinne und der teils hohen

Preisunterschiede zwischen dem In- und Ausland im öffentlichen Gespräch bleibt. Dies ver-

anlasst Händler, Importeure und Hersteller, ihre Preissetzungspolitik zu überdenken und

Währungsgewinne weiterzugeben. Zudem finden die Resultate des Preisbarometers Ein-

gang in die politisch Diskussion, z.B. im Rahmen der Revision des Kartellgesetzes.

Mittelausschöpfung

Massnahmen gesprochene Mittel verwendete Mittel

BFK Schaffung von Transparenz bei der Weitergabe von Wechselkursvor-teilen

500'000 CHF 500'000 CHF

BFK Personalkredit 2012 150‘000 CHF 101‘778.25 CHF (inkl. Arbeitgeberbeiträge)

BFK Personalkredit 2013 150‘000 CHF 104’390.90 CHF (inkl. Arbeitgeberbeiträge)

5 Schlussfolgerung

Rückblickend kann festgestellt werden, dass die Politik gegen die Frankenstärke über ver-

schiedene Politikbereiche hinweg koordiniert und kohärent geführt wurde. Das Programm

des Bundes ist im Kontext zu diesen Massnahmen zu beurteilen:

Der Euro-Mindestkurs der Schweizerischen Nationalbank wirkte einer deflationären Wir-

kung der massiven Aufwertung des Frankens entgegen und brachte den Unternehmen

Planungssicherheit.

Die langfristige Politik, Freihandelsabkommen mit dynamischen Schwellenländern abzu-

schliessen, gab dem Wirtschaftsstandort Schweiz eine günstige Perspektive und führte

zu einer Verbesserung der Standortfaktoren über einen langen Zeithorizont hinweg.

Schon früh im Jahre 2011 hatten sich die Perspektiven für die Industrie und den Tourismus

deutlich verschlechtert12. Die Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke verfolgten in

12

Beispiel einer Lageeinschätzung: "Die negativen Auswirkungen der Frankenstärke wird die MEM-Industrie in diesem Jahr hart treffen, härter als in 2010." Hans Hess, Präsident SwissMEM, Referat 24. Februar 2011

23

diesem Umfeld das realistische Ziel, die Wirtschaft bei der Überwindung des Schocks zu

unterstützen und ihr die notwendigen Strukturanpassungen zu erleichtern.

Die Verstärkung des des Technologietransfers trug dazu bei, dass die Innovationsan-

strengungen der Unternehmen trotz der Krise nicht erlahmten.

Die Einlage in die SGH trug wesentlich dazu bei, dass auch in der Krise die Strukturan-

passung im Tourismus nicht zum Stillstand kam.

Die Anerkennung von Arbeitsausfällen aufgrund von Währungsschwankungen in der

Kurzarbeitsentschädigung stärkte das Vertrauen von Unternehmen und Bevölkerung in

Institutionen und hat verfrühte Entlassungen wirksam verhindert.

Die Massnahmen zur Weitergabe der Währungsgewinne schufen Transparenz und hal-

fen, ungerechtfertigt hohe Preise zu bekämpfen.

Verglichen mit den BIP-Wachstumszahlen13 von Deutschland und dem Euroraum von 2012

bis 2014 hat sich die Schweiz vergleichsweise gut entwickelt.

2012 2013 2014

Schweiz 1,0% 1,9% 2,3%

Deutschland 0,7% 0,5% 1,7%

Euroraum -0,7% -0,4% 1,0%

Es kann jedoch keine Kausalität zwischen den im vorliegenden Bericht beschriebenen Mas-

snahmen zur Frankenstärke und der relativ guten Entwicklung der Schweiz direkt nachge-

wiesen werden. Das gesamte Paket von Massnahmen hat die wirkungsvolle Intervention der

Schweizerischen Nationalbank gut ergänzt und das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort

gestärkt.

13

Quellen: SECO, Eurostat

24

Anhang

Darstellung Kreditreste 2011 und 2012 zu den Massnahmen 2.1 der KTI

Voran-schlag

Kredit-rest

Übertrag Folgejahr

Begründungen

2011

Reguläre KTI-Förderung

117 33 20 Begründung Übertrag:

Ausserordentlich hohe Nachfrage führte zu Verzöge-rungen und einem Rückstau der geplanten Zahlungen bei den FuE-Projekten ausserhalb der flankierenden Massnahmen: Die zeitintensiven Arbeiten bei der Durchführung der Sondermassnahmen beanspruchten die personellen Ressourcen der KTI stark. Geplante Reviews zu eingereichten regulären FuE-Gesuchen konnten nicht durchgeführt und die geplanten Zahlun-gen bewilligter Projekte aus dem herkömmlichen FuE-Geschäft nicht im vorgesehenen Ausmass ausbezahlt werden.

Neue Rahmenbedingungen und verschärfte Auszah-lungspraxis auf Grundlage der revidierten V-FIFG ver-stärken den Rückstau der Zahlungen.

FuE-Förderung ausserordentlich [flexibilisierte För-derkriterien]

+ 10 - -

FuE-Förderung ausserordentlich [Sonder-massnahmen]

+ 100 32 -

Total 227 65 20

2012

Reguläre KTI-Förderung

132

+ 20

26 - Begründung Kreditrest:

Phasengerechte Auszahlung sowie Verschiebungen aufgrund der Teilrevision V-FIFG analog zum Vorjahr.

Verschiebungen wegen der personellen Mehrbelas-tung aufgrund anhaltend hohem Gesucheingang, ho-her Anzahl laufender Projekte sowie einem hohen An-teil an beratungsintensiven Unternehmen, welche erstmals ein Gesuch für ein KTI-Projekt eingegeben haben.

FuE-Förderung ausserordentlich [Zusatzkredit un-berücksichtigte Gesuche Sonder-massnahmen]

+ 40 19 -

Total F&E 192 45 -

Beträge auf Mio. Franken gerundet