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Informationen zu dem Lehramtsbezogenen Masterstudiengang an der Univer-
sität Augsburg
Stand: 13. September
1. Allgemeine Informationen
Studierende der Universität Augsburg haben ab dem Wintersemester 2012/13 die Möglichkeit,
parallel oder zusätzlich zu ihrem Lehramtsstudium einen auf dieses Lehramtsstudium bezogenen
Masterstudiengang zu absolvieren. Der erfolgreich absolvierte Masterstudiengang wird mit dem
akademischen Grad „Master of Education“ (M.Ed) abgeschlossen.
Ziel des Studiengangs ist die Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse in den für Lehramtsstudi-
engänge typischen Studienbereichen (Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken, Fachwissen-
schaften) und die Fähigkeit nach modernen wissenschaftlichen Methoden selbstständig und kri-
tisch zu arbeiten. Das Studium des M.Ed qualifiziert einerseits für ein Tätigkeitsfeld außerhalb des
klassischen Lehrerberufs im staatlichen Schuldienst in Bayern bzw. andererseits für eine wissen-
schaftliche Laufbahn. Der an der Universität Augsburg vergebene M.Ed berechtigt nicht zur
Aufnahme des Vorbereitungsdienstes im staatlichen Schulwesen Bayerns.
Im Masterstudiengang beträgt die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte (LP) inklusive der
Masterarbeit 120. Der Abschluss erfolgt im Regelfall im 4. Semester, spätestens jedoch zum
6. Semester (Studienhöchstdauer).
An der Universität Augsburg kann der lehramtsbezogene Masterstudiengang mit folgenden
Schwerpunkten/Spezialisierungen studiert werden:
M.Ed mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften
M.Ed mit Schwerpunkt Fachdidaktiken
M.Ed mit Schwerpunkt Fachwissenschaften
M.Ed mit zwei/drei Schwerpunkten aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und
Fachwissenschaften
M.Ed mit Spezialisierung Pädagogisch-Psychologische Forschung
M.Ed mit Spezialisierung Beratungslehrkraft
2. Studienstruktur
Das Studium des lehramtsbezogenen Masterstudiengangs besteht aus
einem Pflichtbereich A mit 30 LP,
einem Wahlpflichtbereich B mit 60 LP und
der Masterarbeit mit 30 LP.
Statt des Wahlpflichtbereichs B kann eine der oben genannten Spezialisierungen gewählt werden.
Studienstruktur im Überblick:
+ +
oder
+ +
2.1 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-03, MaLA-FW-01, MaLA-FW-02)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP Wahlbereich B (60 LP)
Mehr LP aus Erziehungswissenschaftlichen Module B als aus den Modulen der
anderen Bereiche (z. B. MaLA-EWS-Päd-01, MaLA-EWS-Päd-02, MaLA-EWS-Päd-
04, MaLA-EWS-Päd-05, MaLA-EWS-Päd-06, MaLA-EWS-Sch-01, MaLA-EWS-Sch-02,
MaLA-EWS-Psy-03 + ein oder zwei Module aus FD/FW)
Masterarbeit (30 LP)
2.2 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Fachdidaktiken
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-03)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP Wahlbereich B (60 LP)
Mehr LP aus Fachdidaktischen Module B als aus Modulen der anderen Berei-
che (z. B. MaLA-FD-Gpd 01, MaLA-FD-Gpd 03, MaLA-FD-Gpd 04, MaLA-FD-Gpd 05,
MaLA-FD-Gpd 06, MaLA-FD-Gpd 08, MaLA-FD-Gpd 09, MaLA-FD-Deu-03, MaLA-FD-
Deu-04 und ein bis zwei Module aus EWS oder FW)
Masterarbeit (30 LP)
2.3 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Fachwissenschaften
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
Pflichtbereich A
30 LP
Wahlpflichtbereich B
60 LP
Masterarbeit
30 LP
Pflichtbereich A
30 LP
Spezialisierung C
60 LP
Masterarbeit
30 LP
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-03, MaLA-FW-03)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP
Wahlbereich B (60 LP)
Mehr LP aus Fachwissenschaftlichen Module B als aus Modulen der anderen
Bereiche (z. B. MaLA-FW-Eng-01, MaLA-FW-Eng-02, MaLA-FW-Eng-03, MaLA-FW-
Eng-04, MaLA-FW-Spa-01, MaLA-FW-Spa-04, MaLA-FW-Spa-05, MaLA-FW-Spa-09
und ein Modul aus FD MaLA-FD-Eng-04a )
Masterarbeit (30 LP)
2.4 Exemplarischer Modulplan mit Schwerpunkt Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken
und Fachwissenschaften
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-03)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP Wahlbereich B (60 LP)
Gleich viele LP aus Erziehungswissenschaftliche, Fachdidaktischen und
Fachwissenschaftlichen Module B (z. B. MaLA-EWS-Päd-02, MaLA-EWS-Psy-02,
MaLA-EWS-Psy-04, MaLA-EWS-Sch-03, MaLA-EWS-Sch-04; MaLA-FD-Deu-02b,
MaLA-FD-Arb-01, MaLA-FD-Arb-02, MaLA-FD-Soz-01b, MaLA-FD-Soz-03a; MaLA-
FW-Pol-01, MaLA-FW-Pol-02)
Masterarbeit (30 LP)
2.5 Exemplarischer Modulplan mit Spezialisierung Pädagogisch-Psychologische Forschung
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-01,
MaLA-FW-02)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP
Spezialisierung C (60 LP)
MaLA-EWS-PPF-01, MaLA-EWS-PPF-02, MaLA-EWS-PPF-03, MaLA-EWS-PPF-04,
MaLA-EWS-PPF-05
Masterarbeit (30 LP)
2.6 Exemplarischer Modulplan mit Spezialisierung Beratungslehrkraft
Pflichtbereich A (30 LP)
Module aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaf-
ten (z. B. MaLA-EWS-01, MaLA-EWS-02, MaLA-FD-01, MaLA-FD-02, MaLA-FW-01,
MaLA-FW-02)
Oder Anerkennung durch abgeschlossenes LA-Studium an der Uni Augsburg
120 LP Spezialisierung C (60 LP)
MaLA-EWS-EBL-01, MaLA-EWS-EBL-02, MaLA-EWS-EBL-03, MaLA-EWS-EBL-04,
MaLA-EWS-EBL-05, MaLA-EWS-EBL-06, MaLA-EWS-EBL-07, MaLA-EWS-EBL-08,
MaLA-EWS-EBL-09
Masterarbeit (30 LP)
3. Pflichtbereich A, Wahlpflichtbereich B und Spezialisierung C
Im Pflichtbereich A sind jeweils 10 LP aus Erziehungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fach-
wissenschaften nachzuweisen. Ein abgeschlossenes Lehramtsstudium nach LPO-UA kann für den
Pflichtbereich A auf Antrag anerkannt werden. Der Pflichtbereich A ist unbenotet.
Im Wahlpflichtbereich B sind Module im Gesamtumfang von mind. 60 LP aus den bisher studierten
Studienfächern zu belegen. Werden mehr als 60 LP im Wahlpflichtbereich B nachgewiesen, wer-
den unter Berücksichtigung der erforderlichen Leistungspunkte nur die jeweils am besten bewerte-
ten Module für die Zeugnisnote herangezogen.
Anerkennbare Lehramtsmodule sind in der Prüfungsordnung des Lehramtsbezogenen Masterstu-
diengangs aufgeführt.
Die wählbaren Module im Rahmen des Wahlpflichtbereichs B sind im Modulhandbuch des Lehr-
amtsbezogenen Masterstudiengangs mit eigenen Signaturen aufgeführt. Bei Master-Modulen, die
ausgewiesenen Lehramtsmodulen entsprechen, gelten die entsprechenden Regelungen der Mo-
dulhandbücher für das Lehramtsstudium.
Der Schwerpunkt wird im Zeugnis in dem Studienbereich (Erziehungswissenschaften, Fachdidakti-
ken, Fachwissenschaften) ausgewiesen, in dem innerhalb des Wahlbereichs B am meisten Leis-
tungspunkte erworben wurden. Wurden in zwei bzw. drei Bereichen identisch viele LP erworben,
werden beide bzw. alle drei Schwerpunkte ausgewiesen.
Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen (Lehramt bzw. Bachelor) können entweder im
Bereich A oder B berücksichtigt werden. Bei Anerkennung eines abgeschlossenen Studiums LA
GS/HS/RS für den Pflichtbereich A können daher in den Wahlpflichtbereich B nur Module einge-
bracht werden, die über die verpflichtenden Leistungen des Lehramtsstudiums hinausgehen (Mo-
dule aus dem Freien Bereich bei Überbuchung des Freien Bereichs). Der „Antrag auf Anrech-
nung von Studienleistungen und -zeiten für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang ist
mit den entsprechenden Nachweisen beim Zentralen Prüfungsamt einzureichen.
Bei Wahl der Spezialisierung müssen alle Module der Spezialisierung gewählt werden. Die Bele-
gung von B-Modulen ist dann nicht mehr möglich. Vor Belegung der Spezialisierung wird eine
Beratung empfohlen, in der ein individuell passender Studienplan vereinbart wird. Die Spezialisie-
rung wird im Zeugnis ausgewiesen.
5. Anfertigung der Masterarbeit
Die Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten wird im Regelfall im 3. oder 4. Semester
angefertigt. Sie kann im Bereich der Erziehungswissenschaften, der Fachdidaktiken oder der
Fachwissenschaften verfasst werden. Das Thema für die Masterarbeit ist über das Prüfungsamt,
zuständig für das modularisiertes Lehramt, beim Prüfungsausschuss des Lehramtsbezogenen
Masterstudiengangs zu beantragen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit ist auf zwölf Monate
beschränkt.
Die Masterarbeit kann als Zulassungsarbeit für den korrespondierenden Lehramtsstudiengang
anerkannt werden.
6. Zulassungsvoraussetzungen für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang
Zulassungsvoraussetzung für den Lehramtsbezogenen Masterstudiengang ist ein Abschluss des
Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengangs an der Universität Augsburg oder ein sonstiger,
diesem Abschluss gleichwertiger, in- oder ausländischer erster berufsqualifizierender Abschluss.
Fachlich entsprechend ist ein vergleichbarer Bachelorabschluss mit einem ähnlichen Spektrum
von Disziplinen, wobei
mind. 5 LP aus schulpraktischen Studien,
mind. 15 LP aus Pädagogik und Psychologie,
je mind. 5 LP aus zwei verschiedenen Fachdidaktiken,
und je mind. 45 LP aus zwei verschiedenen Fächern (Fachwissenschaften) nach-
zuweisen sind. Bei Abschlüssen, die mit den Lehramtsstudiengängen Lehramt an
Grundschulen oder Lehramt an Haupt-/Mittelschulen korrespondieren, kann das 2.
Fach durch eine entsprechende Anzahl an Leistungspunkten aus dem Bereich
Grundschulpädagogik und –didaktik bzw. Didaktiken einer Fächergruppe der
Hauptschule ersetzt werden.
Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss über die fachliche Entsprechung.
Fachlich entsprechend ist ein mit Staatsexamen abgeschlossenes Lehramtsstudium. Bei ausländi-
schen Abschlüssen prüft der Prüfungsausschuss die Gleichwertigkeit.
Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (oder ei-
nem gleichwertigen Studiengang) Prüfungsleistungen im Umfang von 140 Leistungspunkten er-
bracht haben, können unter der auflösenden Bedingung in den Lehramtsbezogenen Masterstudi-
engang zugelassen werden, wenn sie ihren Abschluss fristgerecht nachreichen. Der Studienab-
schluss muss spätestens bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Lehramtsbe-
zogenen Masterstudiengang folgenden Semesters bei der Studentenkanzlei eingehen. Die nach-
weispflicht obliegt dem Bewerber/ der Bewerberin durch eine Bestätigung der jeweiligen Hoch-
schule.
Studienbewerberinnen und –bewerber aus dem nicht deutschsprachigen Ausland benötigen dar-
über hinaus den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse: DSH 2 oder TestDaF 4 (Link
zu: http://www.uni-
augsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/ausland/deutschkenntnisse.html)
7. Bewerbung und Aufnahme des Masterstudiengangs
Folgende Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht bei der Studentenkanzlei einzureichen:
Deutsche Studienbewerber:
1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang
http://www.uni-
augsburg.de/einrichtungen/studienberatung/downloads/zulassungsantrag_MEd-
1.pdf
2. Einfache Kopie vom Bachelorzeugnis bzw. Transcript of Records (Interessenten,
die den Abschluss eines Bachelor- oder eines anderen gleichwertigen Studien-
gangs bis zum Ende des auf die erstmalige Immatrikulation in den Lehramtsbezo-
genen Masterstudiengang folgenden Semesters erwerben, können sich vorläufig
mit ihren „Transcript of Records“ bewerben, wenn sie bereits mindestens 140 Leis-
tungspunkte erworben haben. Das Abschlusszeugnis muss in diesem Fall nachge-
reicht werden.)
Ausländische Studienbewerber:
1. Antrag auf Zulassung zum Masterstudiengang
http://www.uni-
augsburg.de/einrichtungen/studienberatung/downloads/zulassungsantrag_MEd-
1.pdf
2. Bachelorzeugnis oder gleichwertiger Abschluss in einfacher Kopie (Ausnahme:
China, Vietnam und Mongolei nur mit Original APS-Bescheinigung)
3. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse durch DSH 2 oder TestDaF 4 oder
gleichwertiges Zertifikat (einfache Kopie) (Link zu: http://www.uni-
augsburg.de/de/einrichtungen/studentenkanzlei/ausland/deutschkenntnisse.html)
Das Bachelorzeugnis kann nachgereicht werden, i. d. R. spätestens bei der Einschrei-
bung.
Bewerbungsfrist:
Für das Wintersemester 2012/13 bis 8. Oktober 2012
Die Immatrikulation erfolgt nach Erhalt des Zulassungsbescheides im dort angegebenen Zeitraum.
Bei Fortführung des Lehramtsstudiengangs und Aufnahme des Masterstudiengangs muss außer-
dem ein „Antrag auf Hinzunahme eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium)“ bei der Studen-
tenkanzlei gestellt werden.