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Kontakt und Information

MASTERSTUDIUMImmatrikulationsvoraussetzungen

Tabellarische Übersicht

Wissenlockt.Seit 1456

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Weitere Informationen finden Sie unter:www.uni-greifswald.de/masterstudiengaenge

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Hinweise zur Bewerbung und Einschreibung

In dieser Übersicht finden Sie kurz gefasst die wichtigs-ten Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen, gemein-same Prüfungsordnung, Art, Dauer und Studienbeginn der Masterstudiengänge sowie, falls vorhanden, einen Link zum Studiengang. Weitere Informationen zu den Zu-gangsvoraussetzungen und Inhalten der einzelnen Mas-terstudiengänge erhalten Sie auf den Seiten des jeweili-gen Instituts und den dort genannten Ansprechpartnern.

In gewissem Umfang ist nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung eine Befreiung von den Zugangsvor-aussetzungen, ggf. unter Erteilung von Auflagen, mög-lich. Von dem Erfordernis eines ersten berufsqualifizie-renden Hochschulabschlusses kann nicht befreit werden.

Eine Einschreibung bzw. bei Kapazitätsbeschränkung ist eine Bewerbung erst möglich, wenn das Vorhanden-sein der Zugangsvoraussetzungen geprüft und von der zuständigen Stelle bestätigt wurde. Dazu ist i. d. R. das Abschlusszeugnis des Erststudiums und das Transcript of Records (Liste der Studienleistungen) vorzulegen, ggf. zu-züglich weiterer Unterlagen. Liegen diese Unterlagen noch nicht vor, sind vorläufige Bescheinigungen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige Hinweise un-ter dem Vorbehalt von Änderungen stehen, die erst nach Redaktionsschluss wirksam werden bzw. geworden sind. Dies gilt vor allem bei den Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge, deren Prüfungsordnungen sich noch im Genehmigungsverfahren befinden.

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Studiengänge (nach Fakultäten geordnet) ..................................... Seite

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät .........................................................................6

Master of Science Health of Care Management .........................................7

Master of Laws Kriminologie und Strafrechtspflege – Criminology and Criminal Justice ..................................8

Master of Laws Tax Law ..........................................................................9

Medizinische Fakultät ............................................10 Master of Science

Clinical Dental CAD/CAM ............................................11

Community Medicine and Epidemiologic Research ...11

Kinderzahnheilkunde ....................................................12

Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützung .........................................12

Zahnmedizinische Ästhetik und Funktion ...................13

Zahnmedizinische Prothetik ........................................13

Philosophische Fakultät .........................................14 Master of Arts

Bildende Kunst .............................................................15

Fennistik .......................................................................15

Germanistische Literaturwissenschaft .......................16

Geschichtswissenschaft ..............................................16

Intercultural Linguistics/Germanische Gegenwartssprachen ...................................................17

Kultur – Interkulturalität – Literatur ............................17

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Kunstgeschichte ...........................................................18

Organisationskommunikation ......................................18

Philosophie ...................................................................19

Politikwissenschaft ......................................................19

Skandinavistik ..............................................................20

Slawische Philologie ....................................................20

Sprache und Kommunikation .......................................21

Sprachliche Vielfalt ......................................................21

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät .......................................................................22 Master of Science

Biochemie ....................................................................23

Biodiversität und Ökologie ..........................................24

Biomathematik .............................................................24

Geoscience and Environment ......................................25

Humanbiologie .............................................................26

Landscape Ecology and Nature Conservation ............26

Landschaftsökologie und Naturschutz ........................27

Mathematik ..................................................................27

Molekularbiologie und Physiologie .............................28

Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalplanung .....29

Physik ............................................................................29

Tourismus und Regionalentwicklung ...........................30

Umweltwissenschaften ...............................................30

Abkürzungen/Erläuterungen/Hinweise ..............31

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Rechts- und Staatswissen-schaftliche Fakultät

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Master of Science (M.Sc.)Health Care Management

Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Ab-schluss in Form des Bestehens einer Bachelorprüfung an einer Universität oder Fachhochschule oder ein an-derer Abschluss an einer deutschen Universität oder Fachhochschule mit einer Dauer von mindestens drei Jahren. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die Bewerbung muss zum Wintersemester bis zum 15. Juli erfolgen. Deutschkenntnisse sind erforderlich (DSH Stufe 2, Test DaF Stufe 4). Die Einschreibung im Som-mersemester kann nur mit Zustimmung des Prüfungs-ausschusses erfolgen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rsf.uni-greifswald.de/studium/aufbau/hcm.html

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Master of Laws (LL.M.)in Kriminologie und Strafrechtspflege(Criminology and Criminal Justice) *gebührenpflichtig

Für den Master of Laws in Kriminologie und Strafrechts-pflege wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums der Rechte mit der Note mindestens „befriedigend“ oder eines mindestens vierjährigen sozial- oder erziehungswissenschaftlichen Hochschulstudiums mit der Note mindestens „gut“ und in jedem Fall eine mindestens einjährige berufsprakti-sche Tätigkeit nach dem Studium vorausgesetzt. Vor-aussetzungen sowie Zulassungen werden vom Weiter-bildungsbüro (Prüfungssekretariat des Studiengangs in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät) und Ausnahmen werden vom Fakultätsrat geprüft. Nach Beendigung des zweisemesterigen Aufbaustudiums erhält man den Abschluss Master of Laws.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel/master-programm.html

* In diesem Studiengang ist derzeit keine Einschreibung möglich.

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Master of Laws (LL.M.): Tax Law

Die Zulassung für den Master of Laws setzt einen Hoch-schulabschluss entweder mit: der LL.B-Prüfung (Bache-lor of Laws) einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule mit einer Note von mindestens „befriedi-gend“ (3,0) oder einer Abschlussprüfung eines sonstigen rechtswissenschaftlichen Studiums einer inländischen wissenschaftlichen Hochschule mit einer Note von mindestens „befriedigend“ (3,0) oder einer Abschluss-prüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiums einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule, die der o.g. LL.B.-Prüfung gleichwertig ist, mit entspre-chender Note von mindestens „befriedigend“ (3,0), voraus. Als weitere Voraussetzung sind Deutschkennt-nisse erforderlich (DSH Stufe 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium umfasst in der Regelstudienzeit vier Se-mester (Winter-/Sommersemester konsekutiv) und schließt mit einer Masterprüfung ab (Master of Laws). In Zweifelsfällen kann ein schriftlich begründeter An-trag an den Dekan auf Befreiung von Zulassungsvor-aussetzungen bzw. Anerkennung eines ausländischen Abschlusses gestellt werden. Dann wird vom Fakul-tätsrat nach Stellungnahme des Prüfungsausschusses entschieden.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.rsf.uni-greifswald.de/studium/aufbau/taxlaw.html

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MedizinischeFakultät

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M.Sc. Clinical Dental CAD/CAMgebührenpflichtig

Vorausgesetzt wird die Approbation als Zahnarzt und mindestens ein Jahr berufliche Tätigkeit als Zahnarzt. Die Prüfung der Voraussetzungen und Zulassung erfolgt durch das Weiterbildungsbüro. Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester und beginnt unabhängig von der Vorlesungszeit. Der Master ist berufsbegleitend und schließt mit dem Master of Science ab.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master/

M.Sc. Community Medicine and Epidemiologie Researchgebührenpflichtig

Für die Immatrikulation des Masterstudiengangs Com-munity Medicine and Epidemiologie Research wird der Bachelorabschluss mit der Note „gut“ an einer Universität oder Fachhochschule im relevanten Fach/Fächer Medizin, Gesundheitswissenschaften, Natur-wissenschaften, Pharmazie, Psychologie, Sozialwis-senschaften, Pflegewissenschaften, Biostatistik, Bio-metrie, Statistik und Informatik und mindestens ein Jahr berufspraktische Erfahrungen benötigt. Nach vier Semestern (Regelstudienzeit) erhält man den Master of Science-Abschluss. Eingeschrieben werden kann sich immer im Wintersemester.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.medizin.uni-greifswald.de/icm

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M.Sc. Kinderzahnheilkunde

Die Zulassung zum Masterstudiengang Kinderzahn-heilkunde setzt die Approbation als Zahnarzt und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit als Zahnarzt voraus. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen er-folgt durch das Institut (Abteilung für Präventive Zahn-medizin). Das Studium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester (im Wintersemester beginnend). Nach Abschluss erhält man den Master of Science.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.dental.uni-greifswald.de/master_kinder/bewerbung.php

M.Sc. Zahnärztliche Funktionsanalyse und -therapie mit Computerunterstützunggebührenpflichtig

Vorausgesetzt wird die Approbation als Arzt oder Zahn-arzt und mindestens ein Jahr Berufserfahrung. Das Auf-baustudium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester, beginnend im Winter- oder Sommersemes-ter. Nach Abschluss erhält man den Master of Science.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master/

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M.Sc. Zahnmedizinische Ästhetik und Funktiongebührenpflichtig

Für die Immatrikulation zum Aufbau-/Zusatzstudium wird die Approbation als Arzt oder Zahnarzt sowie min-destens ein Jahr berufliche Tätigkeit vorausgesetzt. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch das Weiterbildungsbüro. Den Abschluss Master of Science erhalten Sie dann nach fünf Semester (Regelstudien-zeit). Das Studium erfolgt berufsbegleitend und kann im Winter- oder Sommersemester begonnen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master/

M.Sc. Zahnmedizinische Prothetikgebührenpflichtig

Die Zulassung zum Aufbaustudiengang setzt die Ap-probation als Zahnarzt und eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit als Zahnarzt voraus. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt durch das Wei-terbildungsbüro. Das Studium erfolgt berufsbegleitend und umfasst fünf Semester, welches im Winter- oder Sommersemester begonnen werden kann. Nach Ab-schluss erhält man den Master of Science.

Weitere Informationen finden Sie unter:www.medizin.uni-greifswald.de/dental/master/

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PhilosophischeFakultät

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M.A. Bildende Kunst

Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Hoch-schulabschluss, in der Regel Bachelor, mit dem Nach-weis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Bildende Kunst. Für die Bewerbung ist außerdem eine Bewerbermappe und ein Projektentwurf einzureichen, um die Eignung nach § 3 der Prüfungsordnung festzu-stellen. Deutschkenntnisse sind erforderlich und gege-benenfalls mit DSH 2 und Test DaF Stufe 4 nachzuwei-sen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.cdfi.de/bildende-kunst/bewerbung

M.A. Fennistik

Für den Master of Arts wird ein erster berufsqualifi-zierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Fennistik vorausgesetzt. Die erforderlichen Deutschkenntnisse (DSH 2 und Test DaF Stufe 4) sind nachzuweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.phil.uni-greifswald.de/philologien/ifp/nordphil.html

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M.A. Germanistische Literaturwissenschaft

Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Germanis-tische Literaturwissenschaft wird ein erster berufsqua-lifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Germa-nistik vorausgesetzt. Bewerber, die keinen Abschluss in Germanistik besitzen, benötigen den DSH 3 und Test DaF Stufe 5. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Se-mestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.phil.uni-greifswald.de/philologien/deutsch/studium-lehre/studiengaenge/master-germanistische-literaturwissenschaft.html

M.A. Geschichtswissenschaft

Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Ge-schichtswissenschaft. Latinum und zwei wei-tere Fremdsprachen (i. d. R. Englisch und eine weitere Sprache) werden ebenfalls benötigt. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber seine Studien qualifi kation an einer fremd sprachigen Einrich-tung erwor ben hat oder drei Jahre Schulunterricht in der entsprechenden Fremd sprache mit einer Durch-schnittsnote mindestens „ausreichend“ aus den beiden letzten Schuljahren oder vergleich bare Sprach kennt-nisse nachweist (§ 3 der Prüfungsordnung). Deutsch-kenntnisse sind erforderlich (DSH 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/bereich2/histin/studium/studium-master/ma-infos.html

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M.A. Intercultural Linguistics/Germanische Gegenwartssprachen

Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Intercultu-ral Linguistics/Germanische Gegenwartssprachen wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, i. d. R. Bachelor of Arts, mit dem Nachweis von mindes-tens 65 Leistungspunkten im Fach Anglistik/Amerika-nistik, Germanistik oder Skandinavistik vorausgesetzt. Sie benötigen zudem Englischkenntnisse entsprechend einem B.A. in Anglistik/Amerikanistik (§ 3 der Prü-fungsordnung, ggf. Sprachtest in der Abteilung Ang-listik/Amerikanistik) und für Bewerber ohne Abschluss in Germanistik müssen Deutschkenntnisse (DSH 3 und Test DaF Stufe 5) nachgewiesen werden. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommer-semester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/philologien/ifp/anglistik/studium/studiengaenge/ma-il.html

M.A. Kultur – Interkulturalität – Literatur

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor of Arts, im Fach Anglistik/Amerikanistik, Germanistik, Skandina-vistik oder Slawistik je nach Schwerpunkt. Das Studium erfolgt konsekutiv (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/master_kil

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M.A. Kunstgeschichte

Für die Zulassung zum Master of Arts Kunstgeschich-te benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor of Arts, und den Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Kunstgeschichte. Erforderlich ist außerdem das Latinum (§ 3 der Prüfungsordnung) und Deutschkennt-nisse (DSH 2 und Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemes-ter).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.cdfi.de/kunstgeschichte

M.A. Organisationskommunikation

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Abschluss, in der Regel Bachelor, im Fach Kommunika-tionswissenschaft (oder Publizistik, Publizistikwissen-schaft) oder vergleichbarer Abschluss. Dieser Studien-gang ist zulassungsbeschränkt. Deutschkenntnisse sind erforderlich (DSH 3 und Test DaF Stufe 5). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommer-semester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.phil.uni-greifswald.de/sozial/ipk/studium/ma-organisationskommunikation.html

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M.A. Philosophie

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, in der Regel Bachelor, mit min-destens 65 Leistungspunkten im Fach Philosophie. Aus-nahmen zur Zulassungsvoraussetzung sind gemäß § 3 der Prüfungsordnung möglich. Für den Master of Arts Philosophie sind Deutschkenntnisse erforderlich (DSH 2, Test DaF Stufe 4). Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/bereich2/philosophie/studi-um.html

M.A. Politikwissenschaft

Für die Zulassung zum Masterstudium benötigen Sie ei-nen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor) mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Politikwissenschaft oder einem anderen sozialwissen-schaftlichen Fach mit hohem politikwissenschaftlichem Anteil. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Er-forderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semes-tern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.phil.uni-greifswald.de/sozial/ipk/studium/ma-politikwissenschaft-ab-ws201314.html

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M.A. Skandinavistik

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor) mit einem Umfang von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Skandi-navistik. Für den Master of Arts Skandinavistik sind Deutschkenntnisse erforderlich (DSH 2, Test DaF Stufe 4). Das Studium umfasst vier Semester (Winter-/Som-mersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.phil.uni-greifswald.de/philologien/ifp/nordphil.html

M.A. Slawische Philologie

Für die Zulassung des Studiengangs Master of Arts Sla-wische Philologie wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i. d. R Bachelor) mit mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Slawistik gefordert. Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) sind eine weitere Voraussetzung für die Imma trikulation. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/philologien/ifp/slawistik/studium/angebot/ma-slawische-philologie.html

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M.A. Sprache und Kommunikation

Für die Immatrikulation ist ein erster berufsqualifizie-render Hochschulabschluss (i. d. R. Bachelor) mit einem Nachweis von mindestens 65 Leistungspunkten im Fach Kommunikationswissenschaft oder Germanistik notwendig. Bewerber, die keinen Abschluss in Germa-nistik besitzen, müssen die Deutschtests DSH 3 und Test DaF Stufe 5 vorweisen. Das Studium erfolgt kon-sekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/philologien/deutsch/studium-lehre/studiengaenge/master-sprache-und-kommunikation.html

M.A. Sprachliche Vielfalt

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (i. d. R. Bachelor) im Fach Anglis-tik/Amerikanistik, Baltistik, Fennistik, Skandinavistik oder Slawistik je nach Schwerpunktwahl. Hier müssen je nach Vertiefung Spachnachweise erbracht werden. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Win-ter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.phil.uni-greifswald.de/master_sprachliche_vielfalt

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Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

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M.Sc. Biochemie

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss biochemischer Bachelorstudien-gänge. Der Studiengang steht auch Absolventen von inhaltlich angrenzenden Bachelorstudiengängen – wie Chemie, Biologie, Biotechnologie, Molekulare Medizin oder Bioinformatik – offen, sofern erkennbar ist, dass der jeweilige Absolvent die für das Masterstudium notwendigen Grundlagen erworben hat. Der Nachweis wird durch Prüfungsleistungen erbracht, über die der Prüfungsausschuss entscheidet. Dabei kann der Vorsit-zende des Prüfungsausschusses die Eignungsfeststel-lung mit der Auflage verbinden, Lehrveranstaltungen des Bachelorstudienganges Biochemie im Umfang von maximal 30 Leistungspunkten in einer bestimmten Frist nachzuholen. Dieser Studiengang ist zulassungs-beschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind der DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt kon-sekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf.uni-greifswald.de/institute/institut-fuer-biochemie-startseite.html

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M.Sc. Biodiversität und Ökologie

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem der nachfolgenden Stu-diengänge: Biologie, Biowissenschaften, Landschaft-sökologie und Naturschutz, Umweltwissenschaften, Landschaftsökologie oder Biodiversität und Ökologie. Über die Befreiung von den Zugangsvoraussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Dieser Studien-gang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutsch-kenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Stu-dium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf.uni-greifswald.de/institute/fr-biologie/studium-und-lehre/studiengaenge/msc-biodiversitaet/studiengaenge/msc-biodiversitaet-und-oekologie.html

M.Sc. Biomathematik

Für diesen Masterstudiengang benötigen Sie einen ers-ten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss und den Erwerb von mindestens 180 Leistungspunkten in den biomathematischen Studiengängen oder den erfolg-reichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden mathematisch-orientierten Studienganges und den Er-werb von mindestens 15 Leistungspunkten im Bereich Biologie oder den erfolgreichen Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studienganges im Fach Biologie und den Erwerb von mindestens 30 Leistungspunkten im Bereich Mathematik und Informatik. Über Ausnah-men und Zweifelsfälle hinsichtlich einer hinreichend mathematischen Orientierung entscheidet der Prü-fungsausschuss. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt kon-sekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter:www.math-inf.uni-greifswald.de/index.php/studiengaenge/biomathematik-studiengang

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M.Sc. Geosciences and Environment

Für diesen Masterstudiengang wird ein erster berufs-qualifizierender Hochschulabschluss in einem geowis-senschaftlichen und/oder umweltwissenschaft lichen Studiengang, Note mindestens „gut“ (2,5) oder ein Grade Point Average (GPA) von B- oder einer durchschnittlichen prozentualen Bewertung von 72 Prozent (72 % average marks obtained) oder eine vergleichbare Note vorausge-setzt. Mindestens 20 Prozent der Leistungspunkte des ersten Abschlusses müssen aus dem geowissenschaft-lichen Bereich stammen. Eine mindestens siebenjähri-ge Englisch ausbildung in der Schule oder Sprachtest Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens für Sprachen oder eine äquivalente Prüfung (zum Beispiel TOEFL paperbased 550 Punkte) werden gefordert.

Bei ausländischen Bewerbern kann nach Rücksprache mit dem Fach auf Deutschkenntnisse gem. DSH ver-zichtet werden, ansonsten werden Deutschkenntnisse DSH 2 und Test DaF Stufe 4 benötigt.

Über die Zulassung und Befreiung von Zulassungsvor-aussetzungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Für Bachelorabsolventen des Studienganges B.Sc. Geolo-gie der Universität Greifswald ist die Prüfung der Zulas-sungsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss entbehrlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester). Es wird emp-fohlen im Wintersemester zu starten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf.uni-greifswald.de/institute/geo/studium/geologie/msc-geoscience-and-environment.html

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M.Sc. Humanbiologie

Der Zugang zum Masterstudiengang setzt als ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss einen B.Sc. Humanbiologie oder einen gleichwertigen Hochschul-abschluss voraus. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gleichwertigkeit. Der Studiengang ist zulas-sungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntnisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt kon-sekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf-uni-greifswald.de/institute/fr-biologie/studium-und-lehre/studiengaenge/msc-humanbiolo-gie.html

M.Sc. Landscape Ecology and Nature Conservationgebührenpflichtig

Vorausgesetzt wird ein berufsqualifizierender Abschluss wie Diplom, Bachelor oder Master in einem Studien-gang mit Umweltbezug und eine mindestens einjährige Berufserfahrung. Gegebenenfalls wird ein Zulassungs-test durchgeführt bzw. gefordert. Die Zulassungsvor-aussetzungen werden durch das Weiterbildungsbüro geprüft. Für den Master ist eine Englischqualifikation nach § 2 der Prüfungsordnung (TOEFL- Test) erforder-lich. Bei diesem Masterstudium handelt es sich um ein Ausbau- bzw. Zusatzstudium (weiterbildend), dieses wird in vier Semester unterteilt und beginnt jeweils im Wintersemester.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.botanik.uni-greifswald.de/msclenc/

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M.Sc. Landschaftsökologie und Naturschutz

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bereich der Landschaftsöko-logie oder in anderen Bereichen der Bio-, Agrar- und Forstwissenschaft. Bewerber, die diese Kriterien nicht erfüllen, können als Sonderbewerber zugelassen wer-den. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossener erster berufsqualifizierender Hochschulstudiengang mit einem deutlich ausgeprägten Umwelt- und Natur-schutzbezug. Die Entscheidung über die Zulassung von Sonderbewerbern trifft der Prüfungsausschuss. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erforderliche Deutschkenntisse sind DSH 2 und Test DaF Stufe 4. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-semester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf-uni-greifswald.de/institute/fr-biologie/studium-und-lehre/studiengaenge/msc-landschaftsoekologie-und-naturschutz.html

M.Sc. Mathematik

Für die Immatrikulation des Masterstudiengangs Ma-thematik benötigen Sie einen ersten berufsqualifi-zierenden Hochschulabschluss und den Erwerb von mindestens 180 Leistungspunkten in den mathema-tisch-orientierten Studiengängen.Über Ausnahmen und Zweifelsfälle hinsichtlich der hin-reichenden mathematischen Orientierung entscheidet der Prüfungsausschuss. Des Weiteren sind Deutsch-kenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.math-inf.uni-greifswald.de/mathe/index.php/studiengaenge/bmi

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M.Sc. Molekularbiologie und Physiologie

Für die Bewerbung des Studienganges Master Mole-kularbiologie und Physiologie benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fächern Biologie, Humanbiologie oder Biochemie. Andere erfolgreich abgeschlossene erste berufsqua-lifizierende Hochschulstudien mit sinnvollem Zusam-menhang zum angestrebten Masterstudiengang oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jah-ren und einem Anteil von mindestens 60 Leistungs-punkten im Fach Biologie oder Biochemie berechtigen ebenfalls zum Zugang. In bestimmten Fällen kann der Prüfungsausschuss Auflagen erteilen. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Des Weiteren sind Deutsch-kenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-/Sommersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf-uni-greifswald.de/institute/fr-biologie/studium-und-lehre/studiengaenge/msc-molekularbiologie-und-physiologie.html

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M.Sc. Nachhaltigkeitsgeographie und Regionalentwicklung

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit mindestens der Note „befriedi-gend“ (3,0) in einem Studiengang mit fachlichem Bezug. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Es werden mindestens Englischkenntnisse mit dem Ni-veau B2 nach dem Europäischen Referenzrahmen oder TOEFL (CBT) 184 oder TOEFL (IBT) 65 oder IELTS 5,5 (oder alternativ der Nachweis von mindestens sieben Jahren Schulenglisch) und ausreichende Deutschkennt-nisse bei ausländischen Bewerbern (mindestens Test DaF Stufe 3 oder DSH 1) benötigt. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf.uni-greifswald.de/institute/geo/studium/geographie/sustainregmaster.html

M.Sc. Physik

Für die Immatrikulation wird in der Regel der Abschluss eines wissenschaftlich orientierten Bachelorstudien-ganges in Physik an einer Universität vorausgesetzt. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.Des Weiteren sind Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.physik.uni-greifswald.de/studium/master-physik.html

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M.Sc. Tourismus und Regionalentwicklung

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang mit fachlichem Bezug. Aus wichti-gen Gründen, die der Bewerber schriftlich darzulegen hat, kann der Prüfungsausschuss des Masterstudien-gangs auf Antrag von der in Satz 1 genannten Voraus-setzung befreien. Je nach Vorwissen kann die Belegung von Lehrveranstaltungen für den Masterstudiengang zur Auflage gemacht werden. Hierüber prüft und ent-scheidet der Prüfungsausschuss. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Des Weiteren sind Deutsch-kenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) erforderlich. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Winter-semester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.mnf.uni-greifswald.de/institute/geo/studium/geographie/touregmaster.html

M.Sc. Umweltwissenschaften

Vorausgesetzt wird ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem Studiengang mit um-welt- und/oder naturwissenschaftlichem Bezug. Über Ausnahmen entscheidet der Fakultätsrat nach Stellung-nahme des Prüfungsausschusses. Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Deutschkenntnisse (DSH 2, Test DaF Stufe 4) sind von ausländischen Studienbewerbern nachzuweisen. Das Studium erfolgt konsekutiv in vier Semestern (Wintersemester).

Weitere Informationen finden Sie unter: www.physik.uni-greifswald.de/studium/umweltwissenschaften.html

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Abkürzungen

B.A. Bachelor of ArtsB.Sc. Bachelor of ScienceFH FachhochschuleLL.M Master of LawsM.A. Master of ArtsM.Sc. Master of Science

Erläuterungen und Hinweise

DSHPrüfungsordnung für die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbebe-werber und -bewerberinnen (DSH) an der Ernst-Mo-ritz-Arndt-Universität Greifswald

Konsekutiver StudiengangKonsekutive Masterstudiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere Studiengänge auszugestalten. Bachelor- und Master-studiengänge können an verschiedenen Hochschulen, auch an unterschiedlichen Hochchularten und auch mit Pha-sen der Berufstätigkeit zwischen dem ersten und zwei-ten Abschluss konsekutiv studiert werden.

Prüfungs- und Studienordnungenwww.uni-greifswald.de/studieren/pruefungsamt/ordnungen.html

Weiterbildender StudiengangWeiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizier-te berufspraktische Erfahrung von i. d.  R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudienganges sollen die beruflichen Erfahrun-gen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiter-bildende Masterstudiengänge entsprechen in den An-fordederungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.

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Herausgeber

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Dezernat 1 Studentische und Internationale Angelegenheiten Referat Zentrale Studienberatung Rubenowstraße 2 17489 Greifswald

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Stand: August 2015