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WZ Wandauau mit Luſtschicht und Wärmedämmung Wandauau mit Luſtschicht 84 MAUERWERK ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE Wandauau mit Kerndämmung ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE 1. Allgemeine Besmmungen • Zweischaliges Mauerwerk ist zusammenfassend in DIN EN 1996-2 NA.D.1 geregelt. • Zweischaliges Mauerwerk besteht aus einer tragen- den Innenwand (Innenschale) und einer mindestens 90 mm dicken nichragenden Außenwand (Außen- schale). Synonyme für die Außenschale sind Ver- blendschale oder Vormauerschale. Die Innenschale wird auch Hintermauerschale genannt. Die Außenschale muss aus frostwiderstandsfähigen Mauersteinen wie Klinkern bzw. Vormauerziegeln oder aus nicht frostwiderstandsfähigen Mauerstei- nen mit Außenputz nach DIN EN 998-1 bestehen. • Der Abstand zwischen den beiden Mauerwerksscha- len wird als Schalenzwischenraum (SZR) bezeichnet. Er kann ohne, teilweise oder ganz mit Wärmedäm- mung in einer oder mehreren Lagen gefüllt werden. 2. Ausführungstypen und Hinweise zum Wandauau Zweischalige Wand mit Luſtschicht Der Schalenzwischenraum enthält keine Wärmedäm- mung, seine Dicke entspricht der Luſtschichtdicke. Für die Ausführung der Luſtschicht ist zu beachten: • Die Dicke der Luſtschicht muss mindestens 60 mm betragen. Sie darf bis auf 40 mm reduziert werden, wenn der Mauermörtel mindestens an einer Seite des Schalenzwischenraums abgestrichen wird. • Die Luſtschichtdicke ist als Planungsmaß festgelegt. Abweichungen nach DIN 18202 sind zulässig. • Die Außenschale darf oberhalb von Abdichtungen (auch im Brüstungsbereich) mit offenen Stoßfugen zur Entwässerung oder Lüſtung versehen werden. Zweischalige Wand mit Wärmedämmung Der Schalenzwischenraum ist ganz oder teilweise mit einer Wärmedämmschicht ausgefüllt. Wärmedäm- mung, die den Schalenzwischenraum vollständig aus- füllt, wird auch Kerndämmung genannt. Aus bauprak- schen Gründen ist es sinnvoll, einen sogenannten "Fingerspalt" zwischen Wärmedämmung und Außen- schale vorzusehen. Die Dicke des "Fingerspalts" beträgt etwa 1 bis 2 cm. Es handelt sich dabei nicht um eine Luſtschicht nach Norm. Jedoch ist die Dicke des Fingerspalts bei der Dimensionierung und den Abständen von Drahtankern oder Luſtschichtankern zu berücksichgen. Sofern der Schalenzwischenraum mit Wärmedämmung und einer Luſtschicht ausgeführt wird, sind sinngemäß die unter "Zweischalige Wand mit Luſtschicht" aufgeführten Hinweise zu beachten. Für die Wärmedämmung gilt: • Es sind Wärmedämmstoffe des Anwendungstyps WZ nach DIN 4108-10 zu verwenden. • Plaen- und maenförmige Mineralfaserdämmung sowie Plaen aus Schaumkunststoff und Schaum- glas sind an der Innenschale so zu befesgen, dass eine gleichmäßige Schichtdicke sichergestellt ist. • Plaen- und maenförmige Mineralfaserdämmung ist so dicht zu stoßen, Plaen aus Schaumkunststoff sind so auszubilden und zu verlegen (Stufenfalz, Nut- Feder oder versetzte Lagen), dass ein Wasserdurch- tri an den Stoßstellen dauerhaſt verhindert wird. • Bei lose eingebrachten Wärmedämmstoffen (z.B. Mi- neralfasergranulat, Polystyrolschaumstoff-Parkeln, Blähperlit) ist auf vollständige Füllung des Hohl- raums zwischen Außen- und Innenschale zu achten. SZR¹⁾ SZR¹⁾ ≥ 115 ≥ 90 ≥ 115 ≥ 90 ≥ 40 ≥ 115 ≥ 90 SZR¹⁾ ≥ 60 bzw. 40, sofern der Fugenmörtel mindestens einseig abgestrichen wird 1) Für die Dicke des Schalen- zwischenraums (SZR) gilt: a) Bei Verwendung von Luschichtankern nach allgemeiner bauauf- sichtlicher Zulassung: SZR auch > 150 mm möglich! b) Bei Verwendung von Drahtankern nach DIN EN 1996-2, Bild NA.D.1: SZR ≤ 150 mm Pikto- gramm nach DIN 4108-10 Austauschseite für Ziegellexikon Mauerwerk 2014/15 aufgrund eines Druckfehlers (fehlende Überschriften)

MAUERWERK ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE · 7 a) 7 b) 7 Windzone 4 an Küsten der Nord- und Ostsee und Inseln der Ostsee 7 8 8 c) Windzone 4 an Inseln der Nordsee 8 9 - a) in Windzone

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WZ

WTH

Wandaufbau mit Luftschicht und Wärmedämmung

Wandaufbau mit Luftschicht

84 MAUERWERK ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE

Wandaufbau mit Kerndämmung

ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE

1. Allgemeine Bestimmungen

• Zweischaliges Mauerwerk ist zusammenfassend in DIN EN 1996-2 NA.D.1 geregelt. • Zweischaliges Mauerwerk besteht aus einer tragen- den Innenwand (Innenschale) und einer mindestens 90 mm dicken nichttragenden Außenwand (Außen- schale). Synonyme für die Außenschale sind Ver- blendschale oder Vormauerschale. Die Innenschale wird auch Hintermauerschale genannt. Die Außenschale muss aus frostwiderstandsfähigen Mauersteinen wie Klinkern bzw. Vormauerziegeln oder aus nicht frostwiderstandsfähigen Mauerstei- nen mit Außenputz nach DIN EN 998-1 bestehen.• Der Abstand zwischen den beiden Mauerwerksscha- len wird als Schalenzwischenraum (SZR) bezeichnet. Er kann ohne, teilweise oder ganz mit Wärmedäm- mung in einer oder mehreren Lagen gefüllt werden.

2. Ausführungstypen und Hinweise zum Wandaufbau

Zweischalige Wand mit LuftschichtDer Schalenzwischenraum enthält keine Wärmedäm-mung, seine Dicke entspricht der Luftschichtdicke. Für die Ausführung der Luftschicht ist zu beachten:• Die Dicke der Luftschicht muss mindestens 60 mm betragen. Sie darf bis auf 40 mm reduziert werden, wenn der Mauermörtel mindestens an einer Seite des Schalenzwischenraums abgestrichen wird. • Die Luftschichtdicke ist als Planungsmaß festgelegt. Abweichungen nach DIN 18202 sind zulässig.• Die Außenschale darf oberhalb von Abdichtungen (auch im Brüstungsbereich) mit offenen Stoßfugen zur Entwässerung oder Lüftung versehen werden.

Zweischalige Wand mit WärmedämmungDer Schalenzwischenraum ist ganz oder teilweise miteiner Wärmedämmschicht ausgefüllt. Wärmedäm-mung, die den Schalenzwischenraum vollständig aus-füllt, wird auch Kerndämmung genannt. Aus bauprak-tischen Gründen ist es sinnvoll, einen sogenannten"Fingerspalt" zwischen Wärmedämmung und Außen-schale vorzusehen. Die Dicke des "Fingerspalts" beträgt etwa 1 bis 2 cm. Es handelt sich dabei nicht um eine Luftschicht nach Norm. Jedoch ist die Dicke des Fingerspalts bei der Dimensionierung und den Abständen von Drahtankern oder Luftschichtankern zu berücksichtigen. Sofern der Schalenzwischenraum mit Wärmedämmung und einer Luftschicht ausgeführt wird, sind sinngemäß die unter "Zweischalige Wand mit Luftschicht" aufgeführten Hinweise zu beachten. Für die Wärmedämmung gilt:• Es sind Wärmedämmstoffe des Anwendungstyps WZ nach DIN 4108-10 zu verwenden.• Platten- und mattenförmige Mineralfaserdämmung sowie Platten aus Schaumkunststoff und Schaum- glas sind an der Innenschale so zu befestigen, dass eine gleichmäßige Schichtdicke sichergestellt ist.• Platten- und mattenförmige Mineralfaserdämmung ist so dicht zu stoßen, Platten aus Schaumkunststoff sind so auszubilden und zu verlegen (Stufenfalz, Nut- Feder oder versetzte Lagen), dass ein Wasserdurch- tritt an den Stoßstellen dauerhaft verhindert wird.• Bei lose eingebrachten Wärmedämmstoffen (z.B. Mi- neralfasergranulat, Polystyrolschaumstoff-Partikeln, Blähperlit) ist auf vollständige Füllung des Hohl- raums zwischen Außen- und Innenschale zu achten.

SZR¹⁾

SZR¹⁾

≥ 115≥ 90≥ 115≥ 90

≥ 40

≥ 115≥ 90

SZR¹⁾ ≥ 60 bzw. 40, sofern der Fugenmörtel mindestens einsei�g abgestrichen wird

1) Für die Dicke des Schalen- zwischenraums (SZR) gilt: a) Bei Verwendung von Lu�schichtankern nach allgemeiner bauauf- sichtlicher Zulassung: SZR auch > 150 mm möglich!

b) Bei Verwendung von Drahtankern nach DIN EN 1996-2, Bild NA.D.1: SZR ≤ 150 mm

Pikto-grammnach DIN4108-10

Austauschseite für Ziegellexikon Mauerwerk 2014/15 aufgrund eines Druckfehlers (fehlende Überschriften)

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86 MAUERWERK ZWEISCHALIGE ZIEGELAUSSENWÄNDE

5. Verankerung von Verblendschalen

Mauerwerksschalen sind durch Anker nach allgemei-ner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) aus nichtrosten-dem Stahl oder durch Anker nach DIN EN 845-1, derenVerwendung in einer abZ geregelt ist, zu verbinden.

≤ 750 mm

Anzahl der Draht-anker in derWandfläche:5 Stück/m²(bei Schalen-abstand nachDIN 1996-1-1/NA)

Zusätzliche Draht-anker neben Öffnungen, Dehnungsfugen, Rändern:Anzahl 3 Stückpro m Länge

≤ 50

0 m

m≤

500

mm

Anordnung und Anzahl von Drahtankern nach DIN EN 1996-2/NA

Windzone 1Windzone 2Windzone 3Windzone 4

Berlin

Rostock

Bremen

Hannover

KölnEssen

Dresden

Frankfurt

Stu�gart

München

Hamburg

Windzonenkarte nachDIN EN 1991-1-4/NA

An allen freien Rändern, z.B. Gebäudeecken, Öffnun-gen, entlang Dehnungsfugen und an oberen Enden der Außenschalen sind zusätzlich zur Tabelle links drei Anker pro laufendem Meter Randlänge anzuordnen.

Drahtanker für zweischaliges Mauerwerk für Außenwände

Mindestanzahl von Drahtankern je m² Wandfläche

Windzonen nach DIN EN 1991-1-4/NA

Gebäudehöhe

h ≤ 10 m 10 m < h ≤ 18 m

18 m < h ≤ 25 m

Windzonen 1 bis 3,Windzone 4 im Bin-nenland

7 a) 7 b) 7

Windzone 4 an Küsten der Nord- und Ostsee und Inseln der Ostsee

7 8 8 c)

Windzone 4 an Inseln der Nordsee 8 9 -

a) in Windzone 1 und Windzone 2 Binnenland: 5 Anker/m²b) in Windzone 1: 5 Anker/m²c) ist eine Gebäudegrundrisslänge kleiner h/4: 9 Anker/m²

Luftschichtanker für Mauerwerk-schalen aus Dünnbettmörtel,

Schalenabstand 100 bis 200 mm

Dübelanker für Schalenabstände bis 200 mm zur nachträglichen Verankerung in Vollstein/Beton

Luftschichtanker für Mauerwerk-schalen aus Normalmörtel, Schalenabstand 40 bis 200 mmDübelanker mit Klemm-/

Tropfscheibe nach bauauf-sichtlicher Zulassung zur nachträglichen Befesti-gung einer Verblendscha-le durch Bohrmontage

≤ 150 �⁾

≤ 150 �⁾

≥ 115≥ 90

≥ 115≥ 90

≥ 40

≥ 115≥ 90

≥ 60 bzw. 40, sofern der Fugenmörtel mindestens einsei�g abgestrichen wird

05

≥50

≥30

≥25

0403

02

01

≥ 10

0≥ 15

0

01 Wärmedämmung02 Lu schicht03 Abdichtung04 Lü ungsöffnung05 Entwässerungsöffnung

06

0403

≥ 10

0

≥ 15

0

01 Verblendschale aus Klinkermauerwerk02 Wärmedämmung z.B. aus Mineral- faserpla�en03 Abdichtung (DIN18195) mit Stoßüberlappung04 Offene Stoßfuge für Lü ung/Entwässerung05 Wärmedämmung: Hart- schaum oder Foamglas06 Verblendschale aus Klinkermauerwerk mit Vollsteinen (ungelocht)07 Sofern kein Kiesbe�: Drainschicht (Noppen- bahn) bis OK Gelände08 Hohlkehle (DIN 18195 bzw. KMB-Richtlinie)

a) Bei Verwendung von Ankern nach Zulassung sind Schalenabstände > 150 mm möglich!

03

07

0201

05

08inkl. „Fingerspalt“

a) Bei Verwendung von Ankern nach Zulassung sind Schalenabstände > 150 mm möglich!

06

0403

≥ 10

0≥

150

03

07

0201

05

08

01 Verblendschale aus Klinkermauerwerk02 Wärmedämmung, z.B. Mineralfaserpla�en WZ03 Abdichtung (DIN18195) mit Überlappungsstoß04 Offene Stoßfuge für Lü�ung/Entwässerung05 Wärmedämmung: Hart- schaum oder Foamglas06 Verblendschale aus Klinkermauerwerk mit Vollsteinen (ungelocht)07 Sofern kein Kiesbe�: Drainschicht (Noppen- bahn) bis OK Gelände08 Hohlkehle (DIN 18195 bzw. KMB-Richtlinie)

Ankersysteme nach bauaufsichtlichen Zulassungen stellen den Standard für die Verankerung von zwei-schaligem Mauerwerk dar. Sie lassen auch Schalenab-stände von > 150 mm zu und können zudem die ver-formungstechnischen Eigenschaften der Vormauer-schale verbessern. Für die Verwendung sind die in denZulassungen genannten Kriterien zu beachten! Beispiele typischer Anker nach Zulassung (abZ):

DrahtankerFür Drahtanker, die in Form und Maßen dem Bild rechts Mitte entsprechen, gilt, sofern in einer Zulas-sung für die Drahtanker nichts anderes festgelegt ist:

- Abstand: vertikal ≤ 500 mm; horizontal ≤ 750 mm;- lichter Abstand der Mauerwerksschalen: ≤ 150 mm;- Durchmesser: 4 mm;- Normalmauermörtel mindestens der Gruppe IIa;- Mindestanzahl: gemäß folgender Tabelle:

≥50

≥50≥30

≥30

d ≥ 90

01

SZR ≤ 150

≥25

≥25

01 Verblendschale bzw. Vormauerschale02 Schalenzwischenraum SZR03 Tragschale bzw. Hintermauerschale04 Drahtanker mit Kunststo­ropfscheibe

02 03

04

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