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Mediadaten Kreuznacher Rundschau

Mediadaten 2011

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Wochenzeitung mit regionalen Nachrichten

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Page 1: Mediadaten 2011

Mediadaten

Kreuznacher Rundschau

Page 2: Mediadaten 2011

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Wir fühlen uns wohl in der Verbandsgemeinde

Rüdesheim und wünschen zum 40-jährigen

Jubiläum alles Gute und weiterhin viel Erfolg!

8 Kreuznacher Rundschau - Sonderausgabe - KW 44 - 4. November 2010

40 JahreVerbandsgemeinde Rüdesheim

Franz Haas aus Wallhausen war der erste Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rüdesheim.

Er führte das Amt bis 1990 aus. Herr Haas stand uns dankenswerterweise für ein Interview

zur Verfügung.

Kreuznacher Rundschau: Herr Haas, was fällt Ihnen ein, wenn Sie auf die Entstehung und 40

Jahre Verbandsgemeinde Rüdesheim zurückblicken?

Franz Haas: Ich erinnere mich an die Bedenken einiger Mitbürger, dass ein Gebilde mit 27 Gemeinden

zu groß für eine Verwaltung wäre. Durch die Besetzung von Fachleuten ist es uns relativ schnell

gelungen, vier bestehende Ämter zu einer neuen Einheit zu formieren. Mir persönlich ist es in der

Anfangszeit gelungen, Gegensätze zu verbinden. Die 27 Gemeinden haben schnell erkannt, dass

die neue Verwaltung sehr leistungsfähig ist. Durch die sachbezogene Arbeit der Verwaltung und

der Gemeinderäte hat sich die Verbandsgemeinde nicht nur zu einer der größten, sondern auch zu

einer der leistungsstärksten in Rheinland-Pfalz entwickelt.

Kreuznacher Rundschau: Welche Themen standen an oberster

Stelle?Franz Haas: Nach der Gründung wurden in Schulen der Zusamm-

schluss aller Klassen in einem Raum aufgelöst. Ganz wichtig

war es auch, eine Infrastruktur in den Gemeinden zu

schaffen. Der Bau von Ver- und Entsorgungsanlagen wurde

in den Gemeinden vorgenommen. Ein weiteres wichtiges

Thema war die Ausweisung von Neubaugebieten. Wenn

man dabei bedenkt, dass die Einwohnerzahl von 20 000

auf knapp 25 000 zugenommen hat, erkennt man das

Besondere.

Der erste Bürgermeister

der Verbandsgemeinde Rüdesheim,

Franz Haas (rechts), zusammen mit dem

amtierenden Bürgermeister,

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Verkehrssicherheit

Herbstgefahren durch Wild,

Sturm und NebelNebel, Sturm und Wildwechsel: Der Herbst erfordert besondere Vorsicht im Straßenverkehr. Der ADAC

hat Empfehlungen zusammengestellt, um sicher durch die dritte Jahreszeit zu kommen. Bei einge-

schränkter Sicht durch Nebel gilt grundsätzlich: Fuß vom Gas und vorausschauend fahren. Die Faust-

formel „Sichtweite ist gleich Fahrgeschwindigkeit“ hilft, Unfälle zu vermeiden. Konkret bedeutet das:

Liegt die Sicht bei weniger als 50 Metern, darf auch der Tacho nicht mehr als 50 km/h anzeigen (§3 I 1

StVO). Zur Orientierung dienen die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen und Autobahnen

im 50-Meter-Abstand stehen.

Gedrosseltes Tempo bei schlechter Sicht oder bei Fahrten durch Waldstücke empfiehlt sich auch noch

aus einem anderen Grund: Mit abnehmendem Tageslicht sind Wildtiere morgens später und abends frü-

her aktiv. Rund 2800 Verkehrsteilnehmer werden jährlich bei Wildunfällen verletzt. Taucht Wild auf der

Fahrbahn auf, sollte man sofort bremsen, gegebenenfalls abblenden und hupen, aber nicht unkontrol-

liert ausweichen. Passiert dennoch ein Unfall, muss die Unfallstelle gesichert und die Polizei informiert

werden – auch wenn das Tier nur verletzt wurde und wieder im Wald verschwindet. Angefahrene Tiere

sollten auf keinen Fall berührt werden – sie könnten auskeilen oder Krankheiten übertragen. Strafbar ist

es, getötetes Wild mitzunehmen – Wilderei wird mit Geld- und Haftstrafen geahndet.

Vorsicht ist im Herbst auch beim so genannten Bauernglatteis geboten: Wenn landwirtschaftliche

Fahrzeuge nach der Ernte die Straße verschmutzen, können Lehm- und Erdklumpen leicht zu gefähr-

lichen Situationen führen, insbesondere wenn sich die Klumpen mit Feuchtigkeit zu einem rutschigen

Schmierfilm verbinden.

Übrigens: Auch der Blick nach oben kann im Herbst vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Bei

Sturm und starken Winden sollte man sein Auto nicht unbedingt unter Bäumen, insbesondere Pappeln,

parken. Herabfallende Äste könnten das Fahrzeug beschädigen – auch wenn nach einem aktuellen

Urteil des OLG Saarbrücken (Az 4 U 482/09) die Verantwortlichen

dazu angehalten sind, auch gesunde Pappeln im Bereich von

Parkplätzen zu entfernen. www.adac.de

11. November 2010 - KW 45Kreuznacher Rundschau 25

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Verkehrswirtschaft

Unnötiger Aufpreis gegen Frost

Mit immer neuen künstlichen Produktnamen wie „fuelsave“, „ultimate“ oder „V-power“ verunsi-

chern die Mineralölgesellschaften ihre Tankkunden. Für neuerliche Verwirrung dürfte im Süden

Deutschlands jetzt ein Produkt des österreichischen Mineralölkonzerns OMV mit der Bezeichnung

„Winterdiesel“ sorgen. Der ADAC hält diese Produktbezeichnung für irreführend. Sie suggeriert dem

Verbraucher, er müsse im Winter diesen OMV-Kraftstoff tanken, der im Vergleich zum herkömm-

lichen Diesel immerhin zehn Cent teurer ist.

Das ist jedoch nicht notwendig. Jeder Dieselkraftstoff, der in Deutschland zwischen dem 16. Novem-

ber und Ende Februar angeboten wird, ist ein „Winterdiesel“, denn gemäß DIN EN 590 muss er bis

minus 20 Grad Celsius frostsicher sein. Sicherheitshalber verkaufen Tankstellen im Winter üblicher-

weise Dieselkraftstoff, der bis minus 22 Grad Celsius funktioniert. In der Übergangszeit vom 1. Ok-

tober bis 15. November sowie vom 1. März bis 14. April muss Dieselkraftstoff bis minus zehn Grad

Celsius funktionieren. So wird sichergestellt, dass der bei tiefen Temperaturen versulzende Kraftstoff

störungsfrei den Filter passiert. Analysen von Kraftstoffproben im letzten Winter haben übrigens

gezeigt, dass alle untersuchten Kraftstoffe in puncto Wintertauglichkeit mindestens normgerecht sind.

Beim größten Teil lag die Filtrierbarkeit sogar bei etwa minus 25 Grad Celsius.

Der höhere Preis des OMV „Winterdiesel“ wird mit einer Frostsicherheit bis zu minus 35 Grad Celsi-

us begründet. Neben besseren Kälteeigenschaften sollen spezielle Additive den Motor vor Korrosion

und Ablagerungen schützen und eine längere Lebensdauer gewährleisten.

Der ADAC fordert grundsätzlich, dass alle Mineralölhersteller in Deutschland Dieselqualitäten an-

bieten, die eine Verwendungsfähigkeit bis mindestens minus 25 Grad Celsius sicherstellen und zwar

ohne Aufpreis. In Österreich sind derartige Qualitäten bereits handelsüblich. www.adac.de

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Page 5: Mediadaten 2011

Technische Angaben

PDF Adobe, EPS, JPEG, TIFF (Weitere Datenformate auf Anfrage.)

Auflösung Bild: 300 dpi · Farben: CMYK. Abbildungen und Logos nicht im RGB-Modus

Anzeigengestaltung übernehmen wir gerne für Sie auch gemäß Ihrer Corporate Identity.

Wichtige Hinweise Geringe Farb-/Tonwertabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Reklamationen auf Grund nicht korrekter Druckunterlagen können nicht anerkannt werden.

Satzspiegel Satzspiegel: 370 mm hoch / 245 mm breit (5 Spalten)Spaltenbreiten 1-spaltig: 45 mm · 2-spaltig: 95 mm · 3-spaltig: 145 mm 4-spaltig: 195 mm · 5-spaltig: 245 mmMindestgröße 30 mm (1-spaltig)Druckverfahren OffsetAnzeigenschluss Montag, 18.00 UhrRedaktionsschluss Montag, 18.00 Uhr

Hergel Verlags GmbH · Mathildenstraße 3-7 · 55543 Bad Kreuznach · Telefon 06 71/79 60 76-0 Telefax 06 71/79 60 76-29 · [email protected] · www.kreuznacher-rundschau.de Kreuznacher Rundschau

Page 6: Mediadaten 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Und so funktioniert Ihr Inserat in der Kreuznacher Rundschau

1. Wenn Sie in der Kreuznacher Rundschau inserieren wollen, möchten wir Sie einladen sich mit unseren zuständigen Mitarbeiter in Verbindung zu setzen. Mit Ihnen klären Sie Größe, Inhalt und Termin der Anzeige. Wenn nichts anderes abgesprochen ist, gilt der jeweils nächste Erschei-nungstermin der Kreuznacher Rundschau.

2. Sie haben bereits eine fertige Anzeige? Sie können sie uns am besten in den Datenformaten: PDF, EPS, JPEG, TIFF übermitteln. Weitere Formate auf Anfrage.

3. Die fertig gestaltete Anzeige wird Ihnen als Korrekturabzug per Mail oder Fax zugesendet. Dies geschieht bis spätestens Diens-tag Vormittag vor dem jeweilig gewünschten Erscheinungstermin der Kreuznacher Rundschau (immer donnerstags). Sie haben nun bis Dienstag Abend vor dem vereinbarten Erscheinungstermin, 18 Uhr, Zeit, die Anzeige zu überprüfen und uns Korrekturen mitzuteilen. Wenn wir bis dahin nichts von Ihnen hören, gilt die Druckfreigabe als erteilt und die Anzeige erscheint in der Ihnen mitgeteilten Form.

4. Die Rechnung wird Ihnen am Erscheinungstag zugesendet. Es gilt unsere Preisliste des Datums der Auftragserteilung. Wir gewähren ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Wenn Sie uns eine Ein-zugsermächtigung erteilen, gewähren wir zusätzlich ein Skonto von 3%.

5. Wir sind beim Zustandekommen der Kreuznacher Rundschau auf die Mitarbeit Dritter angewiesen. Dies betrifft insbesondere den Druck der Zeitung. Sofern die Kreuznacher Rundschau aus Gründen, auf die wir keinen Einfluss haben (Verzögerungen im Druck, Streik etc) nicht oder verspätet erscheint, übernehmen wir dafür keine Haftung. Dies gilt auch für Fälle höherer Gewalt (z.B. Witterung) oder andere unvorhersehbare Umstände. Schadenersatz wegen fehlenden oder verspäteten Erschei-nens der Zeitung kann nicht geltend gemacht werden.

6. Die Verteilung der Zeitung erfolgt an alle erreichbaren Haushalte und Ge-werbebetriebe in dem auf der obenstehenden Karte dargestellten Gebiet.

Stand: 12/2010

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