8
Mediadaten Nr. 4, Januar 2015

Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

Med

iadaten

Nr. 4

, Januar 2015

Page 2: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,
Page 3: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

3 MeDIADAten InHAlt

Das Magazin

Kurzcharakteristik & USP 4

Erscheinungsweise 4

Heftformat 4

Verlag 4

Bankverbindung 4

Ausgabe Hessen

Titel 4

Zielgruppen & Leserschaft 4

Jahrgang 4

Druckauflage 4

Anzeigen & Vertrieb 4

Herausgeber 4

Termine 2015 4

Ausgabe Sachsen-Anhalt 4

Titel 4

Zielgruppen & Leserschaft 4

Jahrgang 4

Druckauflage 4

Anzeigen & Vertrieb 4

Herausgeber 4

Termine 2015 4

Allgemeine Informationen

Anzeigenaufnahme 5

Anzeigenschluss 5

Daueraufträge 5

Zahlungsbedingungen 5

Datenanlieferung 5

Empfängerstruktur Hessen 5

Empfängerstruktur Sachsen-Anhalt 5

Verbreitung nach Nielsengebieten 5

Anzeigenpreise & -formate

Anzeigenformate 6

Textanzeigen 7

Beileger 7

Rabatte für Partner 7

Rabatte für Immobilien- & Stellenanzeigen 7

AGB 8

Page 4: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

4 MeDIADAten MAGAzIn & AUSGABen

DAS MAGAzIn

Kurzcharakteristik & USPDIE GASTGEBER ist das offizielle Verbandsmagazin der DEHOGA-Landes-verbände Hessen und Sachsen-Anhalt und die Kommunikationsplattformfür Hoteliers und Gastronomen. DIE GASTGEBER ist ein praxis- und bran-chenorientiertes Fachmagazin für die Entscheider des Gastgewerbes. Esberichtet unter anderem in den Rubriken „Aus der Branche“, „Märkte &Produkte“, „Recht & Steuern“, „Tourismus“, „Regionales“ sowie „Erfolgs-geschichten“ über das Branchengeschehen und gibt den Lesern wichtigeImpulse.

erscheinungsweise6 x jährlich

Heftformat230 mm x 297 mm (Breite x Höhe)

Verlagpantamedia communications GmbHFriedrichstraße 135a, 10117 BerlinFon 030 275968-48, Fax 030 [email protected], www.die-gastgeber.info

Bankverbindungpantamedia communications GmbHSparkasse KölnBonnBLZ: 370 501 98Konto-Nr.: 45 004 140BIC: COLSDE33IBAN: DE92 3750 0198 0045 0041 40

AUSGABe HeSSen

titelDIE GASTGEBER – Das Offizielle Magazin des Hotel- und Gastronomie-verband DEHOGA Hessen e.V.

zielgruppe & leserschaftDas Magazin DIE GASTGEBER geht an alle Mitglieder des DEHOGA Hessen:Über 4.000 selbstständige Unternehmer aus allen Bereichen der Gastro-nomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Entschei-dungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden gelesen.

4. Jahrgang 2015

Druckauflage5.000 Exemplare (ca. 15.000 Leser pro Ausgabe)

Anzeigen & VertriebAlexander Sack Fon 030 275968-48Sebastian Maier Fon 0611 99201-116

HerausgeberHotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V.Auguste-Viktoria-Straße 6, 65185 WiesbadenFon 0611 99201-0, Fax 0611 [email protected]

termine 2015Ausgabe Anzeigen- Druckunterlagen- Erscheinungs-

schluss schluss termin1/2015 09.02.2015 19.02.2015 29.02.20152/2015 09.04.2015 19.04.2015 29.04.20153/2015 05.07.2015 15.07.2015 15.07.20154/2015 09.08.2015 19.08.2015 29.08.20155/2015 09.10.2015 19.10.2015 29.10.20156/2015 01.12.2015 10.12.2015 18.12.2015

AUSGABe SAcHSen-AnHAlt

titelDIE GASTGEBER – Das Offizielle Magazin des Hotel- und Gaststätten -verbandes DEHOGA Sachsen-Anhalt e.V.

zielgruppe & leserschaftDas Magazin DIE GASTGEBER geht an alle Mitglieder des DEHOGA Sachsen-Anhalt: Rund 1.200 selbstständige Unternehmer aus allen Bereichen derGastronomie und Hotellerie. Darüber hinaus wird das Magazin von Ent-scheidungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verbänden gelesen.

1. Jahrgang 2015

Druckauflage1.500 Exemplare (ca. 4.000 Leser pro Ausgabe)

Anzeigen & VertriebAlexander Sack Fon 030 275968-48Steffen Schindler Fon 0391 5617193

HerausgeberDEHOGA Sachsen-Anhalt e.V.Kant straße 3 / City Carée, 39104 MagdeburgFon 0391 56171-93, Fax 0391 [email protected]

termine 2015Ausgabe Anzeigen- Druckunterlagen- Erscheinungs-

schluss schluss termin5/2015 09.10.2015 19.10.2015 29.10.20156/2015 01.12.2015 10.12.2015 18.12.2015

Page 5: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

5 MeDIADAten AllGeMeIne InforMAtIonen

Anzeigenaufnahme

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe imRahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, derHerkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen desVerlages abzulehnen. Anzeigenabschlüsse sind innerhalb eines Jahres, ge-rechnet vom Erscheinen der ersten Anzeige, zu erfüllen. Grundlage für dieAuftragsabwicklung ist die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.

AnzeigenschlussSiehe Seite 4

Daueraufträge

Sie verlängern sich jeweils um ein weiteres Anzeigenjahr, wenn eine Be-endigung der Laufzeit nicht spätestens drei Monate vor Ende des Anzei-genjahres erklärt ist. Das Rücktrittsrecht vom Auftrag gilt für denAuftraggeber wie für den Verlag.

Die Anzeige aus dem Vormonat wird unverändert wiederholt, sofern unsbis zum Anzeigenschluss keine neue Order oder Vorlage schriftlich zuge-gangen ist.

zahlungsbedingungen

Zahlbar nach Rechnungserteilung per Vorkasse mit 3 Prozent Skonto oderinnerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Der Verlagkann die Anzeigenveröffentlichung auch von der Vorauszahlung des Be-trages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängigmachen. Er kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftragesbis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszah-lung verlangen.

Datenanlieferung

Um digitale Anzeigen/Druckunterlagen annehmen und reibungs losweiterbearbeiten zu können, bitten wir, folgende Bedingungen zu be-achten:

Datenformate (Mac/Windows): PDF/X-3-Dateien (Schriften einbinden)oder TIFF- bzw. JPEG-Dateien mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi.Textanzeigen bitte im WORD- Format liefern. Alle anderen Datenformatewerden nur nach Rücksprache angenommen.

Datenträger (CD-ROM): Zusammen mit dem Datenträger werden alle In-formationen über Absender, Betriebssystem, verwendete Programmver-sion, Datei-Namen und Anzahl benötigt. Wir gehen davon aus, dass es sichbei den an uns gesendeten Dateien um Kopien handelt und übernehmenfür den Bestand der uns übergebenen Dateien keine Haftung.

Grafiken: Wenn Sie Grafiken, Logos oder Abbildungen in Ihrer Anzeige ver-arbeitet haben, ist es unbedingt nötig, diese Importe (eps oder tiff) mitzu-liefern. Rasterabbildungen müssen eine Auflösung von 300 dpi haben,Strich abbildungen 800 dpi bis 1.200 dpi.

Ausdrucke/Proofs: Bitte liefern Sie zu jeder Anzeige einen verbindlichenAusdruck. Für den Druck von Anzeigen in Euroskala (CMYK) benötigen wirein druckverbindliches Proof, ohne das wir keine Gewährleistung für dasDruck ergebnis übernehmen.

Gewährleistung: Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und ins -besondere Farben können wir keinerlei Haftung übernehmen.

Preise: Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaftenDaten, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden inRechnung gestellt. Dies gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- und Litho -arbeiten. Diese DTP-Arbeiten werden nach dem Zeitaufwand des erforder-lichen Eingriffs berechnet.

empfängerstruktur Hessen

Kategorie ExemplareGastronomie 1.923

Hotellerie 1.593

Verbände, Politik & Zulieferindustrie 938

Sonstige 546

empfängerstruktur Sachsen-Anhalt

Kategorie ExemplareGastronomie 349

Hotellerie 427

Verbände, Politik & Zulieferindustrie 389

Sonstige 335

Verbreitung nach nielsengebieten

Wirtschaftsraum ExemplareNielsen 1 Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen 220

Nielsen 2 Nordrhein-Westfalen 55

Nielsen 3a Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 4.620

Nielsen 3b Baden-Württemberg 55

Nielsen 4 Bayern 55

Nielsen 5 Berlin 55

Nielsen 6 Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt 1.330

Nielsen 7 Sachsen, Thüringen 110

Tatsächlich verbreitete Auflage 6.500

Page 6: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

6 MeDIADAten AnzeIGenPreISe & forMAte

Bezeichnung / Format bei einmaliger Schaltung Ausgabe Hessen Ausgabe Sachsen-Anhalt Gesamtauflage*

1/1 Seite

230 x 297 mm Heftseite 4c 1.950,00 € 980,00 € 2.930,00 €

Heftseite s/w 1.580,00 € 795,00 € 2.375,00 €

2. Umschlagseite 4c 2.350,00 € 1.181,00 € 3.531,00 €

3. Umschlagseite 4c 2.200,00 € 1.106,00 € 3.306,00 €

4. Umschlagseite 4c 2.500,00 € 1.256,00 € 3.756,00 €

1/2 Seite hoch

112,5 x 297 mm 4c 1.025,00 € 515,00 € 1.540,00 €

s/w 830,00 € 417,00 € 1.247,00 €

1/2 Seite quer

230 x 146 mm

1/3 Seite hoch

73,5 x 297 mm 4c 722,00 € 363,00 € 1.085,00 €

s/w 586,00 € 295,00 € 881,00 €

1/3 Seite quer

230 x 95 mm

1/4 Seite hoch

55 x 297 mm 4c 570,00 € 287,00 € 857,00 €

s/w 476,00 € 239,00 € 715,00 €

1/4 Seite Ecke

112,5 x 146 mm

Page 7: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

Bezeichnung / Format bei einmaliger Schaltung Ausgabe Hessen Ausgabe Sachsen-Anhalt Gesamtauflage*

1/8 Seite

112,5 x 70 mm 4c 444,00 € 223,00 € 667,00 €

s/w 358,00 € 180,00 € 538,00 €

Textanzeige 1-spaltig

58 mm breit, je mm: 4c 4,43 € 2,22 € 6,65 €

s/w 3,57 € 1,80 € 5,37 €

Textanzeige 2-spaltig

186 mm breit, je mm: 4c 8,86 € 4,42 € 13,28 €

s/w 7,14 € 3,57 € 10,71 €

* Nur bei Verfügbarkeit bei Umschlagseiten, bei Inhaltsseiten frei nach Seitenaufteilung der Magazine. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei allen Anzeigen gilt: plus 3 mm Zugabe an den Schnittkanten.

Wichtige Informationen wie z. B. Logo, Adresse etc. bitte 5 mm vom Anzeigenrand positionieren.

Sonderrabatt auf Immobilien- & Stellenanzeigen für DEHOGA-Mitglieder

DIE GASTGEBER gewährt auf Immobilien- und Stellenanzeigen einen Rabatt von 50 Prozent der jeweilsvorab gelisteten Anzeigenpreis.

Vorraussetzung für die Rabattierung: Es muss sich in beiden Fällen um Anzeigen aus den BereichenHotellerie und Gastronomie handeln.

Zusatzleistungen

� Aufschlag für Wunschpositionierung: 30 Prozent

� Beilagen per 1.000 Ex. bis 20 Gramm: 150 € zzgl. MwSt. (abweichende Gewichte auf Anfrage)

� Rabatt für Förderpartner / Kompetenzpartner / Premiumpartner: 4 / 8 / 15 Prozent*

� Rabatte per anno bei gleichem Format: 3 Schaltungen = 3 Prozent, 6 Schaltungen = 5 Prozent

� Zahlungsbedingungen bei Vorkasse: 3 Prozent Skonto, bei Rechnung: 10 Tage nach Eingang ohne Abzug

*alternative Agenturvergütung: 15 Prozent

7 MeDIADAten AnzeIGenPreISe & forMAte

Page 8: Mediadaten - Die Gastgeber · 2015-07-01 · Termine 2015 4 Ausgabe Sachsen-Anhalt 4 Titel 4 Zielgruppen & Leserschaft 4 Jahrgang 4 Druckauflage 4 ... 65185 Wiesbaden Fon 0611 99201-0,

AGB

Verlagpantamedia communications GmbHFriedrichstraße 135a, 10117 BerlinFon 030/275968-48, Fax 030/[email protected], www.pantamedia.com

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen ist der Vertrag zwischen Die Gastgeber (nachfolgend als „Verlag“bezeichnet) und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als„Anzeige“ bezeichnet) eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten(nachfolgend insgesamt als „Werbungstreibende“ bezeichnet) in dem Magazin „Die Gastgeber“ zum Zwecke der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Kalender-jahres abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abrufeinzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahresseit Erscheinen der Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalbder in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der verein-barten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannteAnzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver-treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechts-pflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem dertatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.Die Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt oderStreik im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilendem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließ-lich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmtenPlätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitigbeim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschlussmitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführenist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohnedass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an denText und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrerredaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als sol-che vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. DerVerlag behält sich die Ablehnung ungeeigneter Textteilanzeigen vor, wennnach verlegerischen, typografischen oder platztechnischen Gesichtspunkteneine Beeinträchtigung der Lesbarkeit der Textteile eintritt.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe imRahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, derHerkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerecht-fertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt/Herkunftgegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröf-fentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, diebei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters derBeilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Auf-machung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeit-schrift erwecken oder aber Fremdanzeigen enthalten, werden nichtangenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber un-verzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreierDruckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Fürerkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlagunverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titelübliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenenMöglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigemoder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsmin-derung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, indem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihmhierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzan-zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zah-lungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschuldenbei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefoni-scher Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche ausUnmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vor-hersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilagezu zahlende Entgelt. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung greift nicht einbei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Ver-treters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schädenwegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kauf-männischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nichtfür grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist ge-genüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den vorausseh-baren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – inner-halb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auf-traggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandtenProbeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm in-nerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteiltwerden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nachArt der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnungsofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, übersandt.Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfangder Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im Einzelfall eineandere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einzie-hungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitereAusführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen undfür die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begrün-deter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag be-rechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses dasErscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich ver -einbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert auf Wunsch ein Belegexemplar an die Rechnungs-adresse. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelleeine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentli-chung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vomAuftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ur-sprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auf-traggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monatenach Erscheinen der Anzeige.

18. Sind etwaige Mängel bei den konventionell bzw. digital angeliefertenDruckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beimDruckvorgang deutlich oder liegt keine Referenzvorlage vor, so hat der Wer-bungstreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleichegilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn der Werbungstreibendenicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.

19. Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt sind, haftet der Ver-lag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer Inanspruchnahmedurch den Auftraggeber ist der Anspruch der Höhe nach auf den Anzeigen-preis begrenzt. Ersatz für fehlerhafte Anzeigen wird nur für die betreffendeAusgabe gewährt.

20. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentextedie geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet aber nicht, wenn er von den Auftrag-gebern irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauf-trages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einerGegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlich-ten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigenAnzeigentarifs. Im Innenverhältnis trägt allein der Auftraggeber die Verant-wortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertionzur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegtes, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Aus-führung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegenden Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen

daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Er-scheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus kei-nerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auchvon allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

21. Der Verlag kann für Anzeigen, die in Themen-Kollektiven und Journalenveröffentlicht werden, von der Preisliste abweichende Formate, Platzierun-gen und Preise vereinbaren, die auch anteilige Kosten für thematisch unter -stützende redaktionell gestaltete Beiträge enthalten können.

22. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenände-rungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Über-mittlungsfehler keine Haftung. Ebenfalls haftet der Verlag nicht für Fehleraufgrund undeutlicher schriftlicher Aufträge.

23. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Voll-Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent-lich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz desVerlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltendgemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleutennach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auf-traggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung un-bekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitzoder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ver-legt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

24. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieserAllgemeinen und Zusätzlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oderwerden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nichtberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen,die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichstnahe kommt.

Stand: Mai 2015

www.die-gastgeber.info