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Rundtischgespr~ch II * 75. Medico-legale Probleme bei An~sthesiezwischenf~llen E. Haas, Karlsrtthe, Moderator .Beisitzer: E. Deutsch (a. G.), GSttingen; K. tIutsehenreuter (a. G.), ]~omburg/Saar; W. Gabriel, Bonn; ]3. Kottwitz, Kassel. Zu nachfolgenden Fragen wurde yon HNO-/~rztlieher, an~Lsthesio- logischer und juristiseher Seite Stellung genommen. 1. Inwieweit mul3 der Operateur auf Zwischenf/~lle bei der Lokal- an~sthesie vorbereitet sein ? Am ]3eispiel der Tonsillektomie wies der Moderator einleitend auf die Notwendigkeit hin, aueh in der fach~rztlichen Praxis auf An/~sthesie- zwisehenf~Llle vorbereitet zu sein. Die zur ]3eherrsehung so!chef Zwischen- f~lle notwendigen Nial3nahmen wurden er6rtert lind als Mindestaus- rfis~ung gefordert: l~uben-]3eutel, Sauerstoffger/~t, MSgliehkei~ ffir sofortige endo- traeheale Intubation, kurzwirkendes ]3arbitura~ als Antikonvulsivum, MSgliehkeit zum Anlegen einer intravasalen Infusion, ]3eherrsehung der extrathorakalen tterzmassage. Die Erfiillung dieses Forderungskatalogs wurde sowohl yon an/~sthe- siologiseher als aueh yon juristiseher Seite als unabdingbar bezeichnet, andernfalls der Vorwurf vers/iumter Vorsorge- und Sorgfaltspflicht er- hoben werden kSnnte. 2. Welche Vorkehrungen mul3 der eine Allgemeinan~tsthesie in ei- gener Verantwortlichkeit vornehmende Operateur im Hinbliek auf Narkosezwisehenf/~lle getroffen haben ? Es wurde dahingehend Ubereinstimmung erzielt, dal3 das Vorbereitet- sein auf An/~sthesiezwischenf~lle ffir den Sektor der 5rtliehen ]3et/~ubung und den der Allgemeinangsthesie praktiseh identiseh ist. Diese Fest- stellung hat aueh ffir den Operateur, der fiber keinen Faehan/isthesisten verffigt, Gfiltigkeit. An die pharmazeutisehe Industrie wurde die ]3itte geriehtet, die bildliehe Darstellung yon l~eanimationsmal3nahmen in ihr Werbeprogramm aufztmehmen und den Arzten solehe ]3ildtafeln mit vitalem Informationswert zur Verffigtmg zu s~ellen. 3. Wer tr/igt ffir ZwisehenfiLlle bei Narkosen dureh Nieht/~rzte die Verantwortung- der delegierende, aber abwesende Fachan/~sthesist oder der Operateur ? * erscheint ausfiihrlich in HNO (Berl.)

Medico-legale Probleme bei Anästhesiezwischenfällen

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Page 1: Medico-legale Probleme bei Anästhesiezwischenfällen

Rundtischgespr~ch II *

75. Medico-legale Probleme bei An~sthesiezwischenf~llen

E. Haas, Karlsrtthe, Moderator

.Beisitzer: E. Deutsch (a. G.), GSttingen; K. tIutsehenreuter (a. G.), ]~omburg/Saar; W. Gabriel, Bonn; ]3. Kottwitz, Kassel.

Zu nachfolgenden Fragen wurde yon HNO-/~rztlieher, an~Lsthesio- logischer und juristiseher Seite Stellung genommen.

1. Inwieweit mul3 der Operateur auf Zwischenf/~lle bei der Lokal- an~sthesie vorbereitet sein ?

Am ]3eispiel der Tonsillektomie wies der Moderator einleitend auf die Notwendigkeit hin, aueh in der fach~rztlichen Praxis auf An/~sthesie- zwisehenf~Llle vorbereitet zu sein. Die zur ]3eherrsehung so!chef Zwischen- f~lle notwendigen Nial3nahmen wurden er6rtert lind als Mindestaus- rfis~ung gefordert:

l~uben-]3eutel, Sauerstoffger/~t, MSgliehkei~ ffir sofortige endo- traeheale Intubation, kurzwirkendes ]3arbitura~ als Antikonvulsivum, MSgliehkeit zum Anlegen einer intravasalen Infusion, ]3eherrsehung der extrathorakalen tterzmassage.

Die Erfiillung dieses Forderungskatalogs wurde sowohl yon an/~sthe- siologiseher als aueh yon juristiseher Seite als unabdingbar bezeichnet, andernfalls der Vorwurf vers/iumter Vorsorge- und Sorgfaltspflicht er- hoben werden kSnnte.

2. Welche Vorkehrungen mul3 der eine Allgemeinan~tsthesie in ei- gener Verantwortlichkeit vornehmende Operateur im Hinbliek auf Narkosezwisehenf/~lle getroffen haben ?

Es wurde dahingehend Ubereinstimmung erzielt, dal3 das Vorbereitet- sein auf An/~sthesiezwischenf~lle ffir den Sektor der 5rtliehen ]3et/~ubung und den der Allgemeinangsthesie praktiseh identiseh ist. Diese Fest- stellung hat aueh ffir den Operateur, der fiber keinen Faehan/isthesisten verffigt, Gfiltigkeit. An die pharmazeutisehe Industrie wurde die ]3itte geriehtet, die bildliehe Darstellung yon l~eanimationsmal3nahmen in ihr Werbeprogramm aufztmehmen und den Arzten solehe ]3ildtafeln mit vitalem Informationswert zur Verffigtmg zu s~ellen.

3. Wer tr/igt ffir ZwisehenfiLlle bei Narkosen dureh Nieht/~rzte die Verantwor tung- der delegierende, aber abwesende Fachan/~sthesist oder der Operateur ?

* erscheint ausfiihrlich in HNO (Berl.)

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522 Rundtischgesprgch

Die Beantwortung dieser wiehtigen Frage wurde sowohl yon an~sthe- siotogischer als aueh yon jnristischer Seite anf den einfaehen Nenner gebraeht:

Wer delegiert, der halter. Dies trifft selbstverst~ndlich aueh ffir den Operateur zu, der fiber keinen Ans verf~igt und nieht/~rztliehe Hilfskrgfte mit Narkoseaufgaben betraut.

4. Kann der An~sthesist bei eingeschrs Narkosefs des Patienten die An~sthesie verweigern ?

Von an&sthesiologiseher Seite wurde auf das grunds~tzliche Ver- weigerungsrecht bei eingeschr/inkter Narkosef~Mgkeit des Patienten hingewiesen, aber dock konzediert, dab bei vitaler Indikation der An/~sthesist seine Mitarbeit nicht in Frage stellen dorfe.

5. Wer ist for die postnarkotisehe Uberwaehung zust/~ndig" der An~sthesist oder der Stations- bzw. der Belegarzt ?

Es wurde dahingehend Ubereinstimmung erzielt, daft nieht nur ffir die unmittelbare postnarkotisehe Phase, sondern in Abh~ngigkeit yon dem Allgemeinzustand des Patienten aueh an den folgenden Tagen eine Uberwachungs- und Betreuungspiticht dureh den Angsthesisten besteht.

Am Ende des Rundtisehgespr/~ehes konnte der Moderator die er- :trenliehe Mitteilung maehen, dal~ sieh -- entsprechend einer Anregung anl/~Blich des letztjs P a n e l s - einige qualifizierte ans logisehe Abteilungen zur Durehfiihrnng speziell fOr HNO-:4_rzte ausge- richteter Intensivkurse for Allgemeinans bereiterklgrt haben.

An die Adressen der Deutsehen Gesellsehaft fOr Hals-Nasen-Ohren- Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie und des Berufsverbandes der Deutsehen Hals-Nasen-Ohren-_~rzte wurde die Bitte geriehtet, verbind- liche und praktikable Ausfiihrungsbestimmtmgen for den in der Weiter- bildungsordnung geforderten Erwerb yon Kenntnissen und Erfahrungen in den Ans unseres Faehes zu erarbeiten.