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1 Informationen zu Ihren Wertpapiergeschäften MEHR TRANSPARENZ FÜR UNSERE KUNDEN

MEHR TRANSPARENZ FÜR UNSERE KUNDEN · 2 Inhaltsverzeichnis 4-6 Allgemeine Informationen 7 Einlagensicherung 8-9 Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten 10-16 Ausführungsgrundsätze

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Informationen zu Ihren Wertpapiergeschäften

MEHR TRANSPARENZ FÜR UNSERE KUNDEN

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Inhaltsverzeichnis4-6 Allgemeine Informationen

7 Einlagensicherung

8-9 InformationenüberdenUmgangmitInteressenkonflikten

10-16 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte

17-22 Exemplarischer Kostenausweis für unterschiedliche Wertpapierorders im Klassik- und Plus-Depot

23-24 Erklärung der Kosteninformation über Wertpapiergeschäfte

25-27 Bedingungen für das Wertpapiergeschäft

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Vorwort

Sehr geehrte Kundin,sehr geehrter Kunde,

die TARGOBANK legt größten Wert auf Transparenz und Anlegerschutz. Deshalb möchten wir Sie als unseren Kunden mit dieser Broschüre über die TARGOBANK Wertpapierdienstleistungen und Bedingungen für das Wertpapiergeschäft informieren. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um die Informationen auf-merksam zu lesen.

AlsWertpapierkundederTARGOBANKprofitierenSievonunsererganzheitlichenFinanzberatung, unserer Kompetenz und unserer jahrzehntelangen Erfahrung. Unser Anspruch ist es, unsere Kunden kontinuierlich dabei zu unterstützen, dass sie ihre Ziele auch erreichen. Mit dazu bei trägt unsere objektiveFondsberatungohneBindunganhauseigeneProdukte.

DieInformationenindieserBroschüresindsehrumfangreich.DaherstehenwirIhnenselbstverständlichfüralleFragenzudenInhaltengernepersönlichzurVerfügung.VereinbarenSieeinfacheinenTerminmiteinemunsererzertifiziertenBeraterinIhrernächstgelegenenTARGOBANKFiliale.BeidieserGelegen-heit informieren wir Sie auch gerne über Ihre Anlagemöglichkeiten und beantworten zugleich weiter-gehendeFragenzudenInhaltenderFinanzmarktrichtlinie.

VielenDank,dassSiederTARGOBANKvertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal LaugelVorstandsvorsitzenderderTARGOBANK

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Allgemeine Informationeninsbesondere für Fernabsatzverträge, für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und für Wertpapierdienstleistungen

Dieser Abschnitt enthält allgemeine Informationenüber TARGOBANK und den Abschluss und die Ab-wicklungvonVerträgenundVorgängenmitderTARGOBANK.DieseInformationensindvonbeson-dererBedeutungfürVerträge,dieunterVerwendungvonFernkommunikationsmitteln,zumBeispielTele-fon,Brief,Fax,Internetetc.,abgeschlossenwerden(sogenannteFernabsatzverträge)undfüraußerhalbvonGeschäftsräumengeschlosseneVerträge.Vertragspartner/AnschriftVerträge kommen zustande mit derTARGOBANK AGKasernenstraße 1040213 DüsseldorfTel.: 0211 - 89 84-0imRahmendesVertrages,derzugrundeliegendenBedingungen und sonstigen Informationen auch als TARGOBANK, Bank oder Unternehmen bezeichnet.AngabenzuderkontoführendenFilialeentnehmenSiebittedenVertragsformularen.Daneben–odersoweitderVertragkeineFilialebenennt–könnenSieSchriftverkehrandieobengenannteAnschriftoder unser DienstleistungszentrumTARGO Dienstleistungs GmbHHarry-Epstein-Platz 547051 Duisburgrichten.

HauptgeschäftstätigkeitDer Gegenstand des Unternehmens ist der BetriebvonBank-undFinanzgeschäftenallerArtsowieverwandterGeschäftemitAusnahmedesInvestment-geschäfts.

Eintragung in das Handelsregister/ Umsatzsteueridentifikationsnummer

Die TARGOBANK AG ist unter der Nummer HRB 83351 bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorfeingetragen.DieUmsatzsteueridentifika-tionsnummer lautet DE811285485, die Steuernummer lautet 133/5810/2040.

VertretungsverhältnisseDieGesellschaftwirdvertretendurchdenVorstandPascalLaugel,Vorsitzender;BertholdRüsing; Maria Topaler.

Zuständige AufsichtsbehördeZuständige Aufsichtsbehörde ist die BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn undMarie-Curie-Straße24-28,60439Frankfurta.Main(Internet:www.bafin.de).Weiterhin zuständig ist die Europäische Zentralbank,Sonnemannstraße20,60314FrankfurtamMain(www.ecb.europa.eu)

Vertragssprache/Rechtsordnung/ Gerichtsstand

MaßgeblicheSprachefüralleVertragsverhältnissezwischen Kunde und TARGOBANK und die Kommu-nikation mit dem Kunden ist Deutsch. Gemäß Nr. 6 Absatz 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt fürdenVertragsschlussunddiegesamteGeschäfts-verbindungzwischendemKundenundderBankdeutschesRecht.EsgibtkeinevertraglicheGerichts-standsvereinbarung.

Außergerichtliche StreitschlichtungDieBanknimmtamStreitbeilegungsverfahrenderVerbraucherschlichtungsstelle„OmbudsmannderprivatenBanken“(www.bankenombudsmann.de)teil.DorthatderVerbraucherdieMöglichkeit,zurBeilegung einer Streitigkeit mit der Bank denOmbudsmannderprivatenBankenanzurufen.BetrifftderBeschwerdegegenstandeineStreitigkeitübereinenZahlungsdienstevertrag(§675fdes BürgerlichenGesetzbuches),könnenauchKunden,dienichtVerbrauchersind,denOmbudsmannderprivatenBankenanrufen.Näheresregeltdie„Ver-fahrensordnungfürdieSchlichtungvonKunden-beschwerdenimdeutschenBankgewerbe“,dieaufWunschzurVerfügunggestelltwirdoderimInternetunterwww.bankenverband.deabrufbarist.Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, TelefaxoderE-Mail)andieKundenbeschwerdestellebeimBundesverbanddeutscherBankene.V.,Post-fach040307,10062Berlin,Fax:(030)1663-3169E-Mail: [email protected], zu richten.

Hinweis zum Bestehen einer Einlagensicherung

Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des BundesverbandesderdeutschenBankene.V.ange-schlossen, insoweit wird auf Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungenverwiesen (sieheauchSeite7).

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Zustandekommen des Vertragesa) Schriftliche VertragsabschlüsseDer Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes AngebotaufAbschlusseinesVertragesab,indemereinvollständigausgefülltesundunterzeichnetesAntrags-beziehungsweiseVertragsformularsowiegegebenenfalls weitere aufgelistete Unterlagen und Informationen an die Bank übermittelt und diese UnterlagenderBankzugehen.IstbeiFernabsatzver-trägen die Prüfung der Identität des Kunden erforder-lich, so geschieht dies grundsätzlich mit Hilfe des PostIdentVerfahrensderDeutschenPostAG.DerVertragkommtzustande,wenndieBankdemKunden–gegebenenfallsnachIdentitäts-oderBonitäts-prüfung beziehungsweise Prüfung sonstiger erfor-derlicherUnterlagen–dieAnnahmedesAngebotsausdrücklich oder schlüssig erklärt.b) Sonstige VertragsabschlüsseBestimmteVerträgekönnenauchtelefonischoderunterVerwendungandererFernkommunikations- mittelabgeschlossenwerden.DerVertragkommtdann–soweitnichtnochandereBedingungenzuerfüllensind–durchentsprechendeEinigungamTelefon beziehungsweise durch ausdrückliche oderschlüssigeAnnahmedesperFernkommunikations-mittelabgegebenenAngebotsdesKundenzustande;soweit erforderlich, erhält der Kunde unmittelbar im AnschlussdaraneineVertragsbestätigungeinschließlichallervorgeschriebenenInformationen.

Preise und vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten

DieaktuellenPreisefürdievonderBankerbrachtenDienstleistungenergebensichausdem„Preisaushang–RegelsätzeimstandardisiertenPrivatkundenge-schäft“derTARGOBANKundergänzendausderenPreis-undLeistungsverzeichnis.ImÜbrigengilt Nr. 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SoweitimRahmenderVertragsdurchführungGut- habenzinsen,DividendenundsonstigeErträgean- fallen,sinddieseEinkünftesteuerpflichtig.BeiFragensollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuer-behörde beziehungsweise einen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtigist.

Zahlung und Erfüllung des Vertrages, Leistungsvorbehalt

DieZahlungvonEntgeltenundZinsensowiedieErfüllunggeschlossenerVerträgerichtetsichnebendemInhaltderjeweiligenVerträge nachdenjeweiligenproduktspezifischenBedingungen, den Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen und den Bestimmungen in diesem Abschnitt. Es gibt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart,keinenLeistungsvorbehalt.BeiFremdwährungskontengiltderinNr.10Abs.III der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannteVorbehalt.

FernkommunikationskostenEigeneKosten(zumBeispielTelefonverbin-dungskosten,Portietc.)hatderKundeselbst zu tragen.

Gültigkeitsdauer und Sprache der Bedingungen

SämtlicheBedingungenundVertragsunterla-gensowieallePreisverzeichnissestehennurindeutscherSprachezurVerfügungundgeltenbis auf Weiteres.

Vertrieb von TARGOBANK Produkten und Dienstleistungen

DerVertriebvonTARGOBANKProduktenund Dienstleistungen erfolgt auch über den UntervermittlerTARGOFinanzberatungGmbH,Beratungs-undVermittlungsgesellschaftfürBank-undVersicherungsdienstleistungen.Der Sitz dieser Gesellschaft ist Düsseldorf (Deutschland),dieGesellschaftistbeidenGewerbeämtern in Düsseldorf und am Standort der Beratungspunkte gemeldet.

Hinweis für AnlageberatungDie Anlageberatung bei der TARGOBANK erfolgt nicht als Honoraranlageberatung. Im Rahmen der Anlageberatung erhält die TARGOBANKProvisionenvonDritten.

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HinweiszurVerarbeitungpersonen-bezogenerDatengemäßEU-Geld-transferverordnungDie„VERORDNUNG(EU)2015/847DESEUROPÄI-SCHENPARLAMENTSUNDDESRATESvom20.Mai2015überdieÜbermittlungvonAngabenbeiGeld-transfers“(Geldtransferverordnung)dientdemZweckderVerhinderung,AufdeckungundErmittlungvonGeldwäscheundTerrorismusfinanzierungbeiGeld-transfers.SieverpflichtetunsalsTARGOBANKbeiderAusführungvonÜberweisungenundLastschriftenAngabenzumAuftraggeber(Zahler)undBegünstig-ten(Zahlungsempfänger)zuprüfenundzuübermit-teln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kun-denkennungvonZahlerundZahlungsempfängerundder Adresse des Zahlers. Bei Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiter-leitungderAdressedesZahlerszunächstverzichtet

werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vomZahlungsdienstleisterdesZahlungsempfängersangefordertwerden.BeiderAngabevonNameundgegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgabenzuentsprechen.MitderVerordnungwirderreicht,dassausdenZahlungsverkehrsdatensätzenselber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage dieseDatendenzuständigenBehördenzurVerfügungstellen muss.

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Einlagensicherung

Einlagensicherungsfonds des Bundes-verbandes deutscher Banken e.V.

Die TARGOBANK AG ist dem Einlagensicherungs-fondsdesBundesverbandesdeutscherBankene.V.,Burgstraße 28, 10178 Berlin angeschlossen (siehe Nummer 20 der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen).Nach dem Statut des EinlagensicherungsfondssindalleVerbindlichkeitengegenüberNicht-Kreditin-stituten(insbesonderePrivatpersonen,Wirtschafts-unternehmenundöffentlicheStellen)inFormvonSpareinlagen, Guthaben auf Gehaltskonten, ande-ren Sichteinlagen, Termineinlagen und Sparbriefen gesichert, und zwar je Einleger bis zu einer Siche-rungsgrenzevon20%deshaftendenEigenkapitalsimSinnevon§10desGesetzesüberdasKreditwesen.MaßgeblichsinddievomPrüfungsverbanddeutscherBankene.V.aufderGrundlagedesletztenPrüfungs-berichts des Jahresabschlussprüfers der Bank festge-stelltenVerhältnisse.Maßgebend für die Entschädigung der Einleger istdie Sicherungsgrenze, die der Bank als Ergebnis derFeststellungdesPrüfungsverbandesdeutscherBankene.V.mitgeteiltwordenistundimInternetunter www.bdb.de abgerufen werden kann. EineHerabsetzung der Sicherungsgrenze wird mit derEinstellung in das Internet wirksam.Die Bekanntgabe der neuen Sicherungsgrenze imBundesanzeiger und in einer Tageszeitung am SitzderBankkannderBundesverbandfürRechnungderBankvornehmen.DieBankistverpflichtet,dieEinleger, die durch ein Herabsinken der Sicherungs-grenzebetroffenwerden,hierüberunverzüglichzuunterrichten.DieseEinlagensindbiszurFälligkeitoder bis zur nächstmöglichen Kündigung nach derInformation über die Herabsetzung bis zur altenSicherungsgrenze geschützt.Das für die Ermittlung der Sicherungsgrenze anzu-setzende haftende Eigenkapital der TARGOBANK AG gemäß den Statuten des Einlagensicherungsfonds betrug am 07. Mai 2019 2,347 Milliarden EUR. Die Sicherungsgrenze je Einleger beläuft sich damit auf 469.461.000 EUR.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

Neben dem Einlagensicherungsfonds existiert seit1998die„EntschädigungseinrichtungdeutscherBankenGmbH“(EdB)alsgesetzlichesEinlagensiche-rungssystem.Die EdB nimmt die Aufgaben der im Einlagensiche-rungs-undAnlegerentschädigungsgesetzvorgesehe-nen Entschädigungseinrichtung für den Bereich der privatenBankenundBausparkassenwahr. Die EdB schützt:1.EinlagenbiszueinerHöhevon100.000,–EUR

sowie 2.90%derVerbindlichkeitenausWertpapiergeschäf-ten,maximaldenGegenwertvon20.000,–EUR.

Der Einlagenschutz schließt neben sämtlichen Einla-genarten–imWesentlichenSicht-,Termin-undSpar-einlagen–auchaufdenNamenlautendeSparbriefeein.Verbindlichkeiten,überdieeineBankInhaberpa-piereausgestellthat,wieInhaberschuldverschreibun-genundInhabereinlagenzertifikate,werdendage-gen nicht geschützt. Der Entschädigungsanspruch besteht nicht, wenn die Einlagen nicht auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten.Eine Entschädigung aus einem Wertpapiergeschäftkommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Ins-titutpflichtwidrignichtimStandeist,imEigentumdesKundenbefindlicheundfürihnverwahrteWert-papiere zurückzugeben. Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die EdB geschützt werden. VomSchutzdesEinlagensicherungsfondsundderEdB jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondereaufdenInhaberlautendeSchuldver-schreibungen.

Umfang der gesicherten BankeinlagenVomSchutzderSicherungseinrichtungsindzumBeispiel nicht umfasst Wertpapiere, also etwa Investmentfonds-Anteile,strukturierteProduktebe-ziehungsweiseZertifikate,AnteileangeschlossenenFondsoderauchalleInhaberpapierewiezumBeispielAnleihen.

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AllgemeinesDieTARGOBANKAG(TARGOBANK)erbringtfürSieeineVielzahlvonServicesundDienstleistungenüberFilialen,MobileKundenberater,InternetundTelefon.DieTARGOBANKverpflichtetsich,dabeidiehöchsten Maßstäbe in Bezug auf ethische Grundsätze anzuwenden. Die Interessen der Kunden stehen bei der TARGOBANK an erster Stelle.Ziel der TARBOBANK ist es, mögliche Interessenkon-flikteinangemessenerWeisezuidentifizierenundzuverhindern.WennsicheinInteressenkonfliktdurchinterneMaßnahmennichtodernichtvollständigvermeidenlässt,erfolgteineOffenlegunggegenüberdenbetroffenenKunden.InteressenkonfliktekönnensichzwischenMitarbei-tern der TARGOBANK, ihrer Geschäftsleitung undanderenmitderBankundihrenKundenverbundenenPersonensowievertraglichgebundenenVermittlernergeben.Interessenkonfliktekönnenauchzwischender TARGOBANK und anderen Konzernunternehmen der Crédit Mutuel Bankengruppe auftreten sowie zwischen der TARGOBANK und ihren Kunden oder allein unter den Kunden.

IdentifizierungvonKonfliktenUmmöglicheInteressenkonfliktezuidentifizieren,überprüft die TARGOBANK regelmäßig ihre Ge-schäftstätigkeiten und Prozesse dahingehend, ob ein RisikoderBeeinträchtigungvonKundeninteressenbestehen könnte. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die TARGOBANK oder ein Mitarbeiter der TARGOBANKaufgrundderErbringungvonWertpa-pierdienst- oder Wertpapiernebendienstleistungen • zulastendesKundeneinenfinanziellenVorteil

erzielenodereinenfinanziellenVerlustvermeidenkönnte;

• ein Interesse am Ergebnis einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines im Namen desKundengetätigtenGeschäftshat,dasvomInteressedesKundenabweicht;

• einenfinanziellenodersonstigenAnreizhat,dasInteresse eines anderen Kunden oder einer Kundengruppe über die Interessen anderer Kunden zustellen;

• dengleichenGeschäftennachgehtwieihreKunden;

• voneineranderenPersonalsdemKundenimZu-sammenhang mit der für einen Kunden erbrachten DienstleistungüberdiehierfürüblicheProvisionoderGebührhinausvoneinemDritteneineZu-wendung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes

(WpHG)erhält,erhaltenwirdodermöglicherweisezu einem späteren Zeitpunkt erhalten könnte oder dieKundeninteressenimRahmenvonVertriebsvor-gaben hinreichend berücksichtigt hat.

Maßnahmen zum Umgang bei Interessenkonflikten

ImFolgendenwerdendiewichtigstenVerfahren und Systeme dargestellt, welche dazu dienen, Situati-onenmitpotentiellenInteressenkonflikten zuerkennenundzuvermeiden.• BetreibenvonHandelsüberwachungs-undBe-

schränkungssystemen wie Insider- und Beschrän-kungslisten(auchSperrlisten),diedenFlussvonInsiderinformationen innerhalb der TARGOBANK überwachenunddenMitarbeiternverbieten,dieseInformationen zu ihren eigenen Gunsten oder zugunsten der TARGOBANK und zum Nachteil der Kunden zu nutzen.

• Beobachtung bestehender und Genehmigung neuerProdukte,DienstleistungenundVertriebs-strategien unter expliziter Berücksichtigung der Kundeninteressen.

• OrganisatorischeTrennungvonInformationenund/oderPersonen,dieUrsachevonInteressenkon-fliktenwerdenkönnen.DiesekönnenphysischerNaturoderandererArtseinkann(sog.„ChineseWalls“).SieumfasstunteranderemInformations-barrieren,Kompensationsvereinbarungenbzw.Verwaltungs-undÜberwachungsstrukturen.

• ÜberprüfungvonKontaktenzwischenundinner-halbvonGeschäftsbereichen,derenKundennach-teiligeoderkonkurrierendeInteressenimVerhält-nis zu Kunden anderer Geschäftsbereiche haben.

• EtablierungvonGeschäftsanweisungenundVerfahrenzurSicherstellungeinerfairenbzw.gleichberechtigten Behandlung aller Kunden oder Kundengruppen.

• RegelungderpersönlichenInvestitions-undGe-schäftsaktivitätenvonMitarbeiternder TARGOBANKdurchdieCompliance-Funktion,umdasAuftretenvonInteressenkonfliktenzuverhin-dern.

• Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter.

• RegelnfürdieAnnahmeundVergabevonPrämien/Anreizen.

• EntkopplungderMessungdesVertriebserfolgeseines Mitarbeiters und der tatsächlich generierten Erträge für die TARGOBANK.

Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten

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• TransparenteOffenlegungdererhobenenKostenunderhaltenenZuwendungenvonDritten.

• FühreneinesinternenRegistersalleridentifizier-tenInteressenkonflikteeinschließlichderdafürgetroffenenMaßnahmen.DasRegisterwirdbeiderIdentifikationeinesneuenInteressenkonfliktesfortlaufend fortgeschrieben.

• ÜberwachungderIdentifikation,VermeidungunddesManagementsvonInteressenkonfliktendurcheineunabhängigeCompliance-Funktion,dieunterderdirektenVerantwortungdesVorstandestätigist.

PotentielleInteressenkonfliktekönnennachunserenErkenntnissen insbesondere in folgenden Situationen auftreten:• Vertriebsmitarbeitersindübereinenleistungsab-

hängigenVergütungsanteilanErträgenausdemVertriebbeteiligt.

• BeimVerkaufvonWertpapierenkönnenZuwen-dungenvondenFondsgesellschaftenunddenWertpapieremissionshäusern gewährt werden.

• Diese umfassen unter anderem umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen,dievondenFondsge-sellschaftenausdenvonihnenvereinnahmtenVerwaltungsgebührengezahltwerden,sowieVertriebsprovisionen,dievondenWertpapieremit-tenteninFormvonPlatzierungsprovisionen,ent-sprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis (Discount/Rabatt)undVertriebsfolgeprovisionengeleistet werden.

• WeiterhinkönntedieTARGOBANKvonanderenDienstleistern im Zusammenhang mit ihrem Wert-papiergeschäft unentgeltliche Zuwendungen (wie z.B.Schulungen)erhalten.

• Der TARGOBANK können Ausgabeaufschläge zu-fließen,soweitsiesolchebeimVerkaufvonInvest-mentanteilen und anderen Wertpapieren erhebt.

DieVereinnahmungdieserZahlungenoderZuwen-dungen bzw. anderer Anreize dient der Bereitstellung effizienterundqualitativhochwertigerInfrastrukturenfürdenErwerbunddieVeräußerungvonFinanzins-trumenten für den Kunden. Die TARGOBANK nutzt diese Zuwendungen dazu, ihre Dienstleistungen in dervomKundenerwartetenhohenQualitätzuerbrin-genundfortlaufendzuverbessern.• Interessenkonfliktekönnenebenfallsdurchden

VertriebkonzerneigenerProdukteauftreten.

• Trotz umfassender Kontrollmechanismen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kenntnis vonKundenaufträgeninFinanzinstrumentenmitgeringer Marktkapitalisierung durch den Abschluss vonEigen-beziehungsweiseMitarbeitergeschäften

zum Nachteil des Kunden ausgenutzt werden kann (sog.Vor-,Mit-oderGegenlaufen).

• InteressenkonfliktekönnenfernerbeiderErstel-lungvonFinanz-oderMarktanalysenauftreten.IndiesemZusammenhangkönnenInteressenkonflik-teentstehen,dienichtfüralleFälleausgeschlos-senwerdenkönnen.Interessenkonflikte,dienichtvermiedenodervollständiggelöstwerdenkönnen,werden den Kunden, die an der Transaktion betei-ligtsind,voreinemGeschäftsabschlussodereinerBeratungoffengelegt.

Auf Anfrage stellen wir gerne detailliertere Informa-tionen zu den oben beschriebenen Grundsätzen zur Verfügung.

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Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte1 Grundlagen

1.1 AnwendungsbereichDieseGrundsätzegeltenfürdieAusführungvonAuf-trägen, die der Kunde der TARGOBANK AG (imFolgendendieBank)zumZweckedesErwerbsoderderVeräußerungvonWertpapierenoderande-renFinanzinstrumentenerteilt.Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf Grund-lage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt(Kommissionsgeschäft).BankundKundekönnenauchunmittelbareinenKaufvertragüberFinanzinstrumente(Festpreisgeschäft)schließen.

1.2 KundenkategorisierungUm unseren Kunden maximalen Schutz zu gewähr-leisten,werdenalleWertpapierkundenals„Privatkun-den“gemäߧ67Wertpapierhandelsgesetz(inderabdem03.01.2018geltendenFassung)eingestuft.

1.3 ZielmarktDie Bank berücksichtigt bei einer Anlageempfehlung fürihreKundendiezueinemWertpapiervorliegen-den Zielmarktdaten und gleicht diese mit den Anga-ben des Kunden ab.Im beratungsfreien Geschäft werden die Zielmarkt-kriterien Kundenkategorie sowie Kenntnisse und Erfahrungen berücksichtigt.Wertpapiere, für die keine ausreichenden Zielmarkt-datenvorliegen,werdeninderRegelvonderBankvomAngebotzumHandelausgeschlossen.

1.4 Art der AuftragsausführungKundenaufträgekönnenregelmäßigüberverschiede-neAusführungswegeoderanverschiedenenAus-führungsplätzen ausgeführt werden, zum Beispiel an Börsen oder an sonstigen Handelsplätzen, im Inland oder im Ausland, im Präsenzhandel einerseits, im elektronischen Handel andererseits. In den nachfol-genden Abschnitten werden die Ausführungswege und möglichen Ausführungsplätze für die maßgeb-lichenArtenvonFinanzinstrumentenbeschrieben,die im Regelfall gleichbleibend eine bestmögliche Ausführung im Interesse des Kunden erwarten lassen und über die die Bank daher die Aufträge des Kunden ausführt.

BeiderFestlegungkonkreterAusführungsplätzegehtdieBankdavonaus,dassderKundevorrangigden–unterBerücksichtigungallermitdemAusfüh-rungsgeschäftverbundenenKosten–bestmöglichenPreis erzielen will. Da Wertpapiere im Regelfall Kursschwankungen unterliegen und deshalb im Zeit-

verlaufnachderAuftragserteilungeineKursentwick-lung zum Nachteil des Kunden nicht ausgeschlossen werdenkann,werdenvorallemsolcheAusführungs-plätzeberücksichtigt,andeneneinevollständige1Ausführung wahrscheinlich und zeitnah möglich ist.DieBankwirdimRahmendervorgenanntenMaß-stäbefernerandererelevanteKriterien(zumBeispielMarktverfassung,SicherheitderAbwicklung)beach-ten.

Gewichtung der Kriterien zur bestmöglichen Ausführung:Zur Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses bei der AusführungvonKommissionsgeschäftenwirddieBanknach§82Absatz2Wertpapierhandelsgesetz(inderabdem03.01.2018geltendenFassung)dieKriterien• PreisdesFinanzinstrumentes,• mitderAuftragsausführungverbundeneKosten,• Geschwindigkeit der Ausführung,• Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwick-

lung des Auftrages,• Umfang des Auftrages,• Art des Auftrages sowie• allesonstigenfürdieAuftragsausführungrelevan-

ten Kriterien gewichten.

ImHinblickaufdiePrivatkundenwirdderAnforde-rungdes§82Absatz3Wertpapierhandelsgesetz(inderabdem03.01.2018geltendenFassung)Rechnunggetragen, dass sich das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung am Gesamt-entgelt orien-tiert. Zu den bei der Berechnung des Gesamtentgelts zu berücksichtigenden Kosten zählen Gebühren und Ent-gelte des Ausführungsplatzes, an dem das Geschäft ausgeführt wird, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie alle sonstigen Entgelte, die an Dritte gezahlt werden, die an der Auftragsausführung beteiligt sind.

1.5 KostentransparenzDieBankstelltdemKundenvorAuftragsausführungeineÜbersichtüberdievoraussichtlichenKosten,diemitderWertpapierorderverbundensind,zurVerfü-gung. Diese Angabe umfasst bei einer Kauforder oder Zeichnung die geschätzten Kosten des Kaufs und des VerkaufssowieKosten,diewährendeinerangenom-menenHaltedauerdesWertpapiersvon5Jahrenentstehen können.BeieinerVerkaufsorderwerdendiegeschätztenKostendiesesVerkaufsangegeben.Dietatsächli-chenKostenkönnenvondenangegebenenKostenabweichen. Zu Beginn eines Jahres stellt die Bank dem Kunden eine Zusammenfassung aller seiner im

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(1)DieWahrscheinlichkeiteinerTeilausführungistaneinemelektronischenMarktgrößeralsaneinerPräsenzbörse.

VorjahrimZusammenhangmitWertpapiergeschäftenangefallenenKostenzurVerfügung.

1.6 Gebot von Kundenweisungen zum Ausführungsplatz

Soweit in diesen Ausführungsgrundsätzen nicht anders geregelt, muss der Kunde aufgrund der ihm vonderBankzurVerfügunggestelltenInformationenfür jede Order der Bank eine Weisung erteilen, an welchem Ausführungsplatz sein Auftrag ausgeführt werden soll.DieBankstelltrelevanteInformationenfürdieEntscheidungzurVerfügung,übernimmtaberkeineweitergehendePrüfungaufdieVorteilhaftigkeitdesAusführungsplatzes.

1.7 KursangabenKursangaben durch die Bank oder Bankmitarbeiter bezüglichderfürdenKundenzukaufendenoderver-kaufendenWertpapierehabenvorAusführungderOrdergrundsätzlichunverbindlichenCharakterundsindausschließlichalsInformationsservicederBankgegenüber dem Kunden anzusehen. Da aus techni-schen Gründen die Ausführung der Kundenorder an einemHandelsplatzoder–beiInvestmentfonds– direktdurchdieKapitalverwaltungsgesellschaftzumdannaktuellenWertpapierkurserfolgt,kannvor-herkeinverbindlicherAusführungskursmitgeteiltwerden. Dieser ist den Wertpapierabrechnungen zu entnehmen,dienachOrderausführungvonderBankerstellt werden.KursangabensindausnahmsweiseverbindlichimFalledes wirksamen Abschlusses eines Direktgeschäfts gemäß 1.8.3 unten.

1.8 Weiterleitung von AufträgenIn der Regel führt die Bank den Auftrag des Kunden nichtselbstaus.VielmehrwirddieOrderunterWah-rung dieser Ausführungsgrundsätze an ein anderes spezialisiertesFinanzdienstleistungsunternehmenzurAusführung weitergeleitet.

1.8.1 Inländische börsliche Handelsgeschäfte

1.8.1.1 HandelsplätzeDie Bank bietet den Handel an folgenden deutschen Handelsplätzen an:elektronischer Handelsplatz:• Xetra

Parketthandelsplatz:• Frankfurt• Stuttgart• München• Düsseldorf• Hamburg• Hannover• Berlin

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Handels-plätzenfindenSieaufderInternetseitederjeweiligenBörse. EineÜbersichtüberdieKontaktdatenderBörsenplät-zefindenSieauchunterfolgendemLink: https://www.targobank.de/de/vermoegen/ konditionen.html

1.8.1.2 OrderroutingDie Bank gibt sämtliche Kommissionsaufträge für inländische börsliche Handelsgeschäfte an die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf, zur Ausführung weiter. Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG leitet die Orders der Kunden im Namen der Bank an die jeweili-genvonderBankfestgelegtenHandelsplätzeweiter.Die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG stellt den Markt-zugangtechnischzurVerfügung.DieWeiterleitungvonAufträgenandieHSBCTrinkaus & Burkhardt AG ist aus unserer Sicht die bestmögliche Abwicklungsform.DieAusführungvonKundenaufträgenüberdiesenDienstleister für Wertpapierabwicklung ermöglicht durchdieBereitstellungvonaufunserHausabge-stimmten,standardisiertenProzesseneineeffektiveund kostengünstige Ausführung und berücksichtigt die speziellen Anforderungen unseres Hauses.Weitergehende Informationen über die HSBC Trin-kaus & Burkhardt AG sind unter folgendem Link zu finden:http://www.hsbc.deFürdieAbwicklungbeziehungsweiseAbrechnungvonGeschäftenbedientsichdieBankderBANQUEFÉDÉRATIVEDUCRÉDITMUTUEL(BFCM)/CM-CICTitres(eineGesellschaftderBFCM),Strasbourg.Die Gesellschaft berücksichtigt die speziellen Anfor-derungen unseres Hauses.MitdenzuvorgenanntenGesellschaftenhatdieBankentsprechendevertraglicheVereinbarungengetrof-fen. Die Gesellschaften erfüllen die regulatorischen Anforderungen für den Handel beziehungsweise die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte. Darüber hinaus unterliegen die Gesellschaften der jeweiligen FinanzmarktaufsichtdesentsprechendenLandes.DiebesonderenAnforderungenderBankwerdenvollum-fänglich erfüllt.

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1.8.1.3 Wertpapiere, die an inländischen börsli-chen Handelsplätzen handelbar sind

BeimdurchschnittlichenOrdervolumenimPrivatkun-dengeschäft ist die bestmögliche Ausführung neben derPreisqualitätunddenentstehendenHandelskos-tenprinzipiellnichtbeziehungsweisenurwenigvonanderenFaktorenabhängig.Dasheißtkonkret,dassdieAuswahlderanzuwendendenFaktorengrund-sätzlich durch Preis und Handelskosten bestimmt wird.InnerhalbdieserFaktorenliegtderSchwerpunktwiederum beim Preis, da dieser die Hauptkompo-nente des ausmachenden Betrages bildet und in der Regel Preisbildungsunterschiede geringer sind als UnterschiedederHandelskosten.DievonderBankerhobenenOrderprovisionensindfürallemöglichenHandelsplätze gleich und unterscheiden sich nur nach demfürdieOrderaufgabevomKundengenutztenZugangskanal(Filiale,Außendienstmitarbeiter,Tele-fonbanking mit einem Mitarbeiter, Sprachcomputer oderInternet).InAbhängigkeitvomHandelsplatzberechnet die Bank ein Börsenplatzentgelt. Die Höhe dererhobenenOrderprovisionensowiedesBörsen-platzentgelteskanndemPreis-undLeistungsver-zeichnis entnommen werden.Die Bank erstellt für Teilausführungen jeweils sepa-rateKundenabrechnungen,wenndieverschiedenenAusführungen an unterschiedlichen Tagen oder zu unterschiedlichen Kursen erfolgen. Jede dieser Aus-führungen wird dann separat mit Entgelten belegt. Fernerwird,soferndieOrdererteilungübereinenMitarbeiter erfolgt, auch eine Teilausführung zu gleichen Kursen mit zusätzlichen Entgelten belastet. Daher ist die Teilausführungswahrscheinlichkeit der einzelnen Handelsplätze zu berücksichtigen. Die Wahrscheinlichkeit einer Teilausführung ist an einem elektronischenHandelsplatz(zumBeispielXetra)größer als an einem Parketthandelsplatz (zum Beispiel FrankfurtoderStuttgart).

Aufgrund der Börsenusancen zur Marktpreisbildung (Preisfeststellung)undderenfortlaufenderÜberwa-chung durch die jeweilige Handelsüberwachungsstel-le ist die Best-Preis-Bildung an inländischen Handels-plätzen gleichermaßen sichergestellt und wird zudem durch eine Ausführungsrichtlinie des Handelsplatzes verbürgt.DasichdieAusführungskostenderinlän-dischenHandelsplätzenurminimalvoneinanderunterscheidenunddieserFaktor,wiebereitserläu-tert, einen geringen Anteil am ausmachenden Betrag hat,kanninderGesamtbetrachtungvoneineralsgleichwertiganzusehendenAusführungsqualitätderinländischen Handelsplätze ausgegangen werden.

FürausgewählteWertpapierebestehtfernerdieMög-lichkeit, diese auch über den außerbörslichen Handel zu ordern. Der dabei erzielte Abrechnungskurs kann vomKursbörslicherHandelsplätzeabweichen.

1.8.1.4 Wertpapiere, die nicht an inländischen börslichen Handelsplätzen handelbar sind

Ist ein Wertpapier nicht an einem deutschen Handels-platzhandelbar,wirddieBankinersterLinieversu-chen, das Wertpapier an dem ausländischen Heimat-handelsplatz zu platzieren (siehe hierzu auch Kapitel 1.8.2)2.FallseineWeiterleitungandenausländischenHeimathandelsplatznichtmöglichist,kannalternativdie Abwicklung auch als außerbörsliches Handels-geschäft erfolgen. Hier gelten die in Kapitel 1.8.3 beschriebenen Grundsätze.

1.8.1.5 Zusätzliche FremdkostenBei unter den Punkten 1.8.1.3 und 1.8.1.4 genannten GeschäftenkönnenweitereFremdkostenentstehen.DiesezusätzlichenKostensindunteranderemvonderGeschäftsartundvomHandelsplatzabhängig.DetaillierteInformationenerhaltenSieinunsererFili-ale,telefonischvonunserenMitarbeiternoderindenPublikationen der deutschen Handelsplätze.

1.8.2 AusländischebörslicheHandels- geschäfte

1.8.2.1 HandelsplätzeEin direkter Zugang zu ausländischen börslichen HandelsplätzenwirdvonderBanknichtangeboten.Lediglich bei nicht im Inland handelbaren Papieren isteinVerkaufüberdenWertpapierhandelunterEin-schaltungeinesWertpapierdienstleisters(Vermittler)möglich. 1.8.2.2 OrderroutingIst das Wertpapier nicht an einem deutschen börsli-chen Handelsplatz handelbar, wird die Bank in erster Linieversuchen,dasWertpapierandemausländi-schen börslichen Heimathandelsplatz zu platzieren.2IndiesemFallwirddieBankdenAuftragunterWahrungdieserGrundsätzeaneinenVermittlerfürWertpapierdienstleistungen zur Ausführung weiterlei-ten.UnsereAuswahldiesesVermittlersalsausführen-des Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgt aufgrundderdurchunserHausvorgenommenenGewichtung der für die bestmögliche Auftragsausfüh-rungrelevantenKriterien.NachsorgfältigerPrüfungauf Basis der gesetzlichen Anforderungen ist unser HausderAuffassung,dassdervonunsausgewählteDienstleistereinebestmöglicheAusführungvonwei-tergeleiteten Aufträgen für unsere Kunden gewähr-leistet.

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DieAusführungvonKundenaufträgenüberdiesenDienstleister ermöglicht durch die Bereitstellung vonaufunserHausabgestimmten,standardisiertenProzesseneineeffektiveundkostengünstigeAusfüh-rung,AbwicklungbeziehungsweiseAbrechnungvonGeschäftenmitFinanzinstrumenten.Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stelltderVermittlerunseremHausdienotwendigeDienstleistungundInfrastrukturzurVerfügung.DadurchwerdenKostenvorteilebeiderAusführung,AbwicklungundAbrechnungvonAufträgenerzielt,die die Bank an ihre Kunden durch niedrige Transakti-onskosten weitergeben kann.

1.8.3 Außerbörsliche HandelsgeschäfteDie Ausführung als außerbörsliches Kommissions-geschäft erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Bei außerbörslichen Handelsgeschäften stellt dieBankinstandardisiertenProzessendieVerbin-dung mit dem jeweiligen Handelspartner direkt her. HierfürbestehenverschiedeneOptionen,dieimFolgendenbeschriebenwerden.Weitere Ausführungen zum außerbörslichen Handel sowieeineÜbersichtüberdiezurVerfügungstehen-denHandelspartnerfindenSieunterfolgendemLink:https://www.targobank.de/de/vermoegen/broke-rage.html

1.8.3.1 Order über den außerbörslichen HandelDer außerbörsliche Handel bietet die Möglichkeit, Wertpapierorders auch außerhalb der herkömmlichen BörsenzeitenimRahmenderjeweiligenÖffnungszei-ten der Handelsplattformen direkt bei dem jeweili-gen Handelspartner auf ausdrückliche Weisung des Kunden auszuführen.Im außerbörslichen Handel stellt der Handelspartner über eine elektronische Handelsplattform einen Kurs für das ausgewählte Wertpapier.

Dieser Kurs ist in der Regel nur für wenige Sekunden gültig. Durch Bestätigung dieses Kurses gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Wertpapier-geschäftes ab. Dieses Angebot wird gegebenenfalls vomHandelspartnerunmittelbarangenommen.EinAnspruch des Kunden auf Annahme seines Angebo-tes durch den Handelspartner besteht jedoch nicht. Die Ausführungsbestätigung des Handelspartners er-folgtzumverbindlichvereinbartenKursfürdasWert-papier ohne Teilausführungen. Die Handelspartner im außerbörslichen Handel unterliegen den gleichen Marktregeln,wiesieauchfürdiePreisfindunganherkömmlichen börslichen Handelsplätzen gelten.

FüraußerbörslicheHandelsgeschäftegeltenzusätz-lich die Absätze 1.8.1.3. sowie 1.8.1.4.

Der Handelspartner ist jederzeit daran interessiert, für die Wertpapiere seiner Produktpalette Kurse zu stellen. Der Handelspartner ist allerdings nicht dazu verpflichtet.SokannesbeispielsweisebeigroßenMarktbewegungen oder Kursaussetzungen an her-kömmlichen börslichen Handelsplätzen dazu kom-men, dass der Handelspartner für das jeweilige Papier keinen Kurs stellt.

1.8.3.2 Orderrouting über einen Wertpapierdienst-leister

In Einzelfällen kann die Ausführung mit dem jeweili-gen Handelspartner auch bei außerbörslichen Han-delsgeschäften über einen Wertpapierdienstleister erfolgen.UnsereAuswahldiesesVermittlersalsausführen-des Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgt aufgrundderdurchunserHausvorgenommenenGewichtung der für die bestmögliche Auftragsaus-führungrelevantenKriterien,dieimAbschnitt1.8.2.1näher ausgeführt werden.InEinzelfällenkannaufWunschdesKunden– soferndieswirtschaftlicherforderlichist–aucheineOrderweiterleitungals„interessewahrendeOrder“er-folgen.IndiesemFallkönnenfürdenKundenzusätzli-che Gebühren anfallen.

1.8.3.3 OrderroutingüberdieOffertensystemefürverzinsliche Wertpapiere

DieOrderskönnenindiesenFällennurunterEin-schaltung eines Mitarbeiters der Bank telefonisch oder persönlich aufgegeben werden. Der Mitarbeiter stelltüberdenWertpapierhandelderBankdieVerbin-dung mit dem Handelspartner direkt her. Der dabei erzielteAbrechnungskurskannvonaktuellenWertpa-pierkursen abweichen.

1.9 FestpreisgeschäfteWenn die Bank und der Kunde miteinander einen KaufvertragüberFinanzinstrumentezueinemfestenoderbestimmbarenPreisschließen(Festpreisge-schäft),entfällteineAusführungimobengenanntenSinne.VielmehrsindBankundKundeentsprechenddervertraglichenVereinbarungunmittelbarverpflich-tet,diegeschuldetenFinanzinstrumentezuliefernund den Kaufpreis zu zahlen. Dies gilt zum Beispiel, wenndieBankimRahmeneinesöffentlichenAnge-bots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet.VorBeginnderZeichnungsfristwirddieBankeinenMarktpreisvergleichuntervergleichbarenMarktteil-

(2) GiltausschließlichfürdenVerkaufimDepotbefindlicher,nichtaneinemdeutschenHandelsplatzhandelbarerWertpapiere.

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nehmern durchführen. So soll ein marktgängiger Preis fürdasangeboteneFinanzinstrumentsichergestelltwerden.

2 Besondere Ausführungsgrundsätze bei verschie-denen Arten von Finanzinstrumenten

2.1 AktienGrundsätzlich gelten auch bei Aktien die Absätze unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und 1.8.1.5.

2.2 Investmentsparpläne in AktienDieAusführungvonInvestmentsparpläneninAktienerfolgt zum Zwecke einer möglichst einheitlichen undvollständigenAusführungamBörsenplatzXETRA(Eröffnungsauktion).DerBörsenplatzXETRAlässt,bedingtdurchdenhohenMarktanteilimHandelvonAktien, hinsichtlich der Preisbildung unter Berück-sichtigung der Orderkosten eine bestmögliche, das heißteineschnelle,liquideundvollständigeAusfüh-rung der Kundenorder erwarten.

Die wiederkehrenden Sparplanausführungen werden in marktüblicher Weise jeweils zu einer Order je Pro-duktzusammengefasst(sogenannteBulkorder). ImHinblickhieraufbietetdieEröffnungsauktionamBörsenplatz XETRA die größtmögliche Wahrschein-lichkeiteinereinheitlichenundvollständigenAusfüh-rung.

2.3 Verzinsliche WertpapiereGrundsätzlichgeltenauchbeiverzinslichenWertpa-pieren die Absätze unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und 1.8.1.5.

AllebörslichnotiertenverzinslichenWertpapierekönnen an den inländischen Handelsplätzen, an denensiegelistetsind,gekauftoderverkauftwerden.ZugleichbestehtdieMöglichkeit,vielederWertpa-piere dieser Gattung auch über den außerbörslichen Handel zu handeln (Einzelheiten diesbezüglich siehe Kapitel1.8.3.1).AusgewählteverzinslicheWertpapierekönnen als außerbörsliches Handelsgeschäft über die Bank gekauft werden. Hierzu stehen die in Kapitel 1.8.3.3beschriebenenOffertensystemefürverzinsli-cheWertpapierezurVerfügung.

FürausgewählteverzinslicheWertpapierebestehtfernerdieMöglichkeit,dieseauchüberdieOfferten-systemefürverzinslicheWertpapierezuordern.DerdabeierzielteAbrechnungskurskannvonaktuellenBörsenkursen abweichen.

2.4 Anteile an Investmentfonds

2.4.1 Außerbörsliche HandelsgeschäfteDerErwerbvonAnteilenanInvestmentfondszumAusgabepreissowiederVerkaufzumRücknahme-preis unterliegen nicht den gesetzlichen Regelungen zur bestmöglichen Ausführung, sondern dem Kapi-talanlagegesetzbuch. Aufträge zum Erwerb oder zur RückgabevonFondsanteilenleitetdieBankviaHSBCTrinkaus&BurkhardtAGandieKapitalverwaltungs-gesellschaft,diedenentsprechendenFondsverwal-tet, weiter.

DieMarktgerechtigkeitderPreisefürInvestment-fonds, die über die Bank gehandelt werden können, wird dadurch sichergestellt, dass regelmäßig (über-wiegendtäglich)einePreisfestsetzungderKapitalver-waltungsgesellschaft erfolgt, die zum Beispiel in den Wertpapiermitteilungenveröffentlichtwird.

DieAusführungvonInvestmentsparplänensowiedieWiederanlagevonErträgenerfolgenanalogdemoben beschriebenen Prozess.

2.4.2 Börsliche HandelsgeschäfteWeisungenzumKaufoderVerkaufvonInvestment-fondsanteilen können, sofern sie an einem inländi-schen Börsenplatz notiert sind, entgegengenommen werden.

2.5 Anteile an ETFs (Exchange Traded Funds)EinETFistinderRegeleinInvestmentfondsinFormeinesSondervermögenseinerKapitalverwaltungs-gesellschaft, der ausschließlich an dem börslichen Handelsplatzgehandeltwird.DerBezugvonETFsistentsprechendnichtübereineKapitalverwaltungs-gesellschaftdirektmöglich.ETFssindinderRegelpassivgemanagt,wasbedeutet,dassdieStruktureines zugrunde gelegten Indexes und dessen Ent-wicklung nachgebildet wird. Dadurch unterscheiden siesichvonaktivgemanagtenInvestmentfonds,dieeinewertmäßigbessereEntwicklungalsderVer-gleichswert(Benchmark)anstreben.SofernKundenim Rahmen eines Beratungsgesprächs keine Weisung zumKaufoderVerkaufvonETFsgeben,werdendieOrdersamBörsenplatzXETRA(fortlaufenderHandel)platziert,undzwarmitdemOrderzusatz„Billigst/Bes-tens“undderOrdergültigkeit„Ultimo“.DerBörsen-platz XETRA lässt, bedingt durch den hohen Marktan-teilimHandelvonETFs,hinsichtlichderPreisbildungunter Berücksichtigung der Orderkosten eine bestmögliche,dasheißteineschnelle,liquideundvollständigeAusführungderKundenordererwarten.

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DieAusführungvonInvestmentsparpläneninETFserfolgt zum Zwecke einer möglichst einheitlichen und vollständigenAusführungamBörsenplatzXETRA(Er-öffnungsauktion).DiewiederkehrendenSparplanaus-führungen werden in marktüblicher Weise jeweils zu einer Order je Produkt zusammengefasst (sogenannte Bulkorder).ImHinblickhieraufbietetdieEröffnungs-auktion am Börsenplatz XETRA die größtmögliche Wahrscheinlichkeiteinereinheitlichenundvollständi-gen Ausführung.

2.6 ZertifikateundOptionsscheineGrundsätzlichgeltenauchbeiZertifikatenundOpti-onsscheinen die Absätze unter 1.8.1.3, 1.8.1.4und 1.8.1.5.

DieBankbietetZertifikateundOptionsscheineaus-gewählter fremder Emissionen zur Zeichnung oder zumErwerb(undgegebenenfallszumRückkauf)zueinemfestenPreisan(Festpreisgeschäft).

Darüber hinaus bietet die Bank die Möglichkeit an, alle an mindestens einem inländischen börslichen HandelsplatznotiertenZertifikateundOptionsschei-ne an ebendiesen Börsen als Kommissionsgeschäft zuerwerbenoderzuverkaufen.ZugleichbestehtdieMöglichkeit,vielederWertpapieredieserGattungauch über den außerbörslichen Echtzeithandel zu handeln(fürEinzelheitensieheKapitel1.8.3.1).

2.7 Verlustschwellenreporting bei gehebelten Finanzinstrumenten

Die Bank informiert Kunden, die in gehebelten Finanzinstrumenteninvestieren,überKursverluste,die in diesen Wertpapieren entstehen können. Dabei wird die Bank die Kunden immer dann informieren, wenn sich der Kurs des Wertpapiers, bezogen auf den Einstandskurs,um10%odereinVielfacheshiervonnegativverändert.ResultierteineWertpapierpositionausmehrerenKäufenund/oderVerkäufendesjeweili-gen Papiers, wird als Einstandskurs ein Mischkurs an-gewandt. Zu dessen Ermittlung werden die jeweiligen Stücke mit ihrem Einstandskurs berücksichtigt

2.8 EUWAX GoldSofern Kunden im Rahmen eines Beratungsgesprächs keineWeisungzumKaufoderVerkaufvonEUWAXGold geben, werden die Orders am Börsenplatz Stutt-gart(HandelssegmentEuwax–fortlaufenderHandel)platziert,undzwarmitdemOrderzusatz„Billigst/Bes-tens“undderOrder-gültigkeit„Ultimo“.DerBörsen-platzStuttgart(HandelssegmentEuwax)lässtbedingtdurchdenhohenMarktanteilimHandelvonEUWAXGold, hinsichtlich der Preisbildung unter Berücksich-

tigung der Orderkosten eine bestmögliche, das heißt eineschnelle,liquideundvollständigeAusführungder Kundenorder erwarten.

2.9 FinanzderivateDieBankbietetkeinenHandelmitFinanzderivatenan.

3 Bezugsrechte

3.1 Bezugsrechte inländischer Unternehmen

3.1.1 HandelDer Handel mit Bezugsrechten (darunter wird die Ausübung,derKaufoderderVerkaufvonBezugs-rechtenverstanden),dieimDepotdesKundeneingebuchtwordensind,findetgrundsätzlichaufschriftliche Weisung des Kunden, der über die Ein-buchung informiert wird, statt. Die Weisung umfasst den Umfang der Ausübung sowie die Stückzahl der gegebenenfallszukaufendenoderzuverkaufendenBezugsrechte.DieseWeisungenwerdenunverzüglichüberunserenServiceprovider,dieBANQUEFÉDÉRA-TIVEDUCRÉDITMUTUEL(BFCM)/CM-CICTitres(eineGesellschaftderBFCM),Strasbourg,andenjeweiligen inländischen Handelsplatz weitergeleitet und dort abgewickelt.

3.1.2 SammelorderAlleBezugsrechte,fürdiekeineKundenweisungvor-liegt,werden,sofernBörsenhandelstattfindet,inei-nerSammelorderamletztenHandelstagzumVerkaufan den Markt gegeben. Die Ausführung erfolgt analog zu den unter 1.8.1.3, 1.8.1.4 und 1.8.1.5 beschriebenen Prozessen.

3.1.3 IndividualorderEineindividuelleOrderdesKundenzumKaufoderVerkaufvonBezugsrechtenperOnline-oderTele-fon-BankingoderperOrderinderFilialewird,sofernes sich um ein börsennotiertes Bezugsrecht handelt, taggleich weitergeleitet.

3.2 Bezugsrechte ausländischer Unternehmen

3.2.1 HandelDer Handel mit Bezugsrechten, die im Depot des Kundeneingebuchtwordensind,findetgrundsätzlichauf schriftliche Weisung des Kunden, der über die Einbuchung informiert wird, statt. Die Weisung um-fasst den Umfang der Ausübung sowie die Stückzahl dergegebenenfallszukaufendenoderzuverkau-fenden Bezugsrechte. Diese Weisungen werden als

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Sammelorder am letzten Handelstag der Kapitalmaß-nahmeüberunserenServiceprovider,dieBANQUEFÉDÉRATIVEDUCRÉDITMUTUEL(BFCM)/CM-CICTitres(eineGesellschaftderBFCM),Strasbourg,abgewickelt.

3.2.2 SammelorderFürBezugsrechteausländischerUnternehmen gilt ebenfalls die unter Absatz 3.1.2 geltenden Regelungen.

3.2.3 IndividualorderEineindividuelleOrderdesKundenzumKaufoderVerkaufvonBezugsrechtenperOnline-oderTele-fon-BankingoderperOrderinderFilialewird,sofernes sich um ein in Deutschland börsennotiertes Bezugsrecht handelt, taggleich weitergeleitet. Liegt dieseVoraussetzungnichtvor,verbleibtesbeiderAusführung per Sammelorder gemäß 3.1.2.

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(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/ eines Muster-Optionsscheins im Klassik-DepotTransaktion Kauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Kaufpreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Orderweg: Filiale/telefonisch Orderweg: telefonisch durch durch Mitarbeiter Sprachcomputer/Online-BrokerageEinstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 66,49 EUR 0,66 % 41,49 EUR 0,41 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 66,49 EUR 0,66 % 41,49 EUR 0,41 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 132,98EUR 26,60EUR 0,27%p.a. 82,98EUR 16,60EUR 0,16%p.a.Kosten des Finanzinstruments 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a. 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamtkosten 132,98 EUR 26,60 EUR 0,27 % p. a. 82,98 EUR 16,60 EUR 0,16 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a. 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.AusdemFinanzinstrument 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a. 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamte Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a. 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a.

Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/ eines Muster-Optionsscheins im Klassik-DepotTransaktion Verkauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Verkaufspreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Orderweg: Filiale/telefonisch Orderweg: telefonisch durch durch Mitarbeiter Sprachcomputer/Online-BrokerageAusstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 66,49 EUR 0,66 % 41,49 EUR 0,41 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetrag sichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkosten von132,98EURoderdurchschnittlich0,27%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(66,49EUR) bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(66,49EUR).

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon82,98EURoderdurchschnittlich0,16%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(41,49EUR)bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(41,49EUR).

FürdasKlassik-DepotfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtgut-habenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

OhnedieKostenvon66,49EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVerkaufspreis,um0,66%höhergewesen.

OhnedieKostenvon41,49EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVer-kaufspreis,um0,41%höhergewesen.

Exemplarischer Kostenausweis für unterschiedliche Wertpapierprodukte imKlassik-undPlus-Depot

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(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds im Klassik-DepotTransaktion Kauf über KapitalverwaltungsgesellschaftStückzahl 100 StückLetzter Rücknahmepreis 100,00 EURVoraussichtlicher Nettoanlagebetrag 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Orderweg: Filiale/telefonisch Orderweg: telefonisch durch durch Mitarbeiter Sprachcomputer/Online-BrokerageAngenommener Ausgabeaufschlag 5,00 % 2,50 %Voraussichtlicher Kaufpreis 10.500,00 EUR 10.250,00 EUR

Einstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 500,00 EUR 5,00 % 250,00 EUR 2,50 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 500,00EUR 5,00% 250,00EUR 2,50%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %b) Kosten des Finanzinstruments 195,00 EUR 1,95 % 195,00 EUR 1,95 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 57,00EUR 0,57% 57,00EUR 0,57%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 % davonfremdeKostenderBörse 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 500,00EUR 100,00EUR 1,00%p.a. 250,00EUR 50,00EUR 0,50%p.a.Kosten des Finanzinstruments 975,00EUR 195,00EUR 1,95%p.a. 975,00EUR 195,00EUR 1,95%p.a.Gesamtkosten 1.475,00 EUR 295,00 EUR 2,95 % p. a. 1.225,00 EUR 245,00 EUR 2,45 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 500,00EUR 100,00EUR 1,00%p.a. 250,00EUR 50,00EUR 0,50%p.a.AusdemFinanzinstrument 285,00EUR 57,00EUR 0,57%p.a. 285,00EUR 57,00EUR 0,57%p.a.Gesamte Zuwendungen 785,00 EUR 157,00 EUR 1,57 % p. a. 535,00 EUR 107,00 EUR 1,07 % p. a.

Exemplarischer Kostenausweis für die Rückgabe eines Muster-Fonds im Klassik-DepotBeiderRückgabederAnteileandieFondsgesellschaftfalleninderRegelkeineKostenan.

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon1.475,00EURoderdurchschnittlich2,95%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(500,–EUR)bemerkbar.

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehal-tenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon1.225,00EURoderdurchschnittlich2,45%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(250,–EUR)bemerkbar.

FürdasKlassik-DepotfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtgut-habenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

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Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-ETF/eines Muster-Zertifikats im Klassik-DepotTransaktion Kauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Kaufpreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Orderweg: Filiale/telefonisch Orderweg: telefonisch durch durch Mitarbeiter Sprachcomputer/Online-BrokerageEinstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 65,40 EUR 0,65 % 40,40 EUR 0,40 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %b) Kosten des Finanzinstruments 33,00 EUR 0,33 % 33,00 EUR 0,33 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 65,40 EUR 0,65 % 40,40 EUR 0,40 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 130,80EUR 26,16EUR 0,26%p.a. 80,80EUR 16,16EUR 0,16%p.a.Kosten des Finanzinstruments 165,00EUR 33,00EUR 0,33%p.a. 165,00EUR 33,00EUR 0,33%p.a.Gesamtkosten 295,80 EUR 59,16 EUR 0,59 % p. a. 245,80 EUR 49,16 EUR 0,49 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro Jahr 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a. 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.AusdemFinanzinstrument 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a. 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamte Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a. 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a.

Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf eines Muster-ETF/eines Muster-Zertifikats im Klassik-DepotTransaktion Verkauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Verkaufspreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Orderweg: Filiale/telefonisch Orderweg: telefonisch durch durch Mitarbeiter Sprachcomputer/Online-BrokerageAusstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 65,40 EUR 0,65 % 40,40 EUR 0,40 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00% 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % 0,00 EUR 0,00 %

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetrag sichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkosten von295,80EURoderdurchschnittlich0,59%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(65,40EUR) bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(65,40EUR).

Unter der Annahme, dass das Wertpapier für 5 Jahre gehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon245,80EURoderdurchschnittlich0,49%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(65,40EUR)bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(65,40EUR).

FürdasKlassik-DepotfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtguthabenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

OhnedieKostenvon65,40EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVerkaufspreis,um0,65%höhergewesen.

OhnedieKostenvon40,40EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVer-kaufspreis,um0,40%höhergewesen.

(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

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20

Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/ eines Muster-Optionsscheins im Plus-DepotTransaktion Kauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Kaufpreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Einstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 12,99 EUR 0,13 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 175,00 EUR 1,75 %b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 12,99 EUR 0,13 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 900,98EUR 180,20EUR 1,80%p.a.Kosten des Finanzinstruments 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamtkosten 900,98 EUR 180,20 EUR 1,80 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.AusdemFinanzinstrument 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamte Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a.

UnterderAnnahme,dassdasWertpapierfür5JahregehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon900,98EURoderdurchschnittlich1,80%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(12,99EUR)bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(12,99EUR).DieKostenfürdasjährlicheVolumenentgeltsindindenlaufendenKostenausgewiesen.BittebeachtenSie,dassmindestens62,50EURjeangefangenesQuartalalsMindestentgeltberechnetwerden.AußerdemfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtguthabenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf einer Muster-Aktie/einer Muster-Anleihe/ eines Muster-Optionsscheins im Plus-DepotTransaktion Verkauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Verkaufspreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

BittebeachtenSie,dassbeiderBerechnungderEinstiegs-undAusstiegskosteneineAusführungimRahmender50Free-TradesimPlusDepotproJahrunterstelltwird.

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 12,99 EUR 0,13 % davonfremdeKostenderBörse 12,99EUR 0,13% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

OhnedieKostenvon12,99EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVerkaufspreis,um0,13%höhergewesen.

(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

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Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-Fonds im Plus-DepotTransaktion Kauf über KapitalverwaltungsgesellschaftStückzahl 100 StückLetzter Ausgabepreis 100,00 EURVoraussichtlicher Kaufpreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Einstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 175,00 EUR 1,75 %b) Kosten des Finanzinstruments 195,00 EUR 1,95 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 57,00EUR 0,57%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 0,00 EUR 0,00 % davonfremdeKostenderBörse 0,00EUR 0,00% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 875,00EUR 175,00EUR 1,75%p.a.Kosten des Finanzinstruments 975,00EUR 195,00EUR 1,95%p.a.Gesamtkosten 1.850,00 EUR 370,00 EUR 3,70 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.AusdemFinanzinstrument 285,00EUR 57,00EUR 0,57%p.a.Gesamte Zuwendungen 285,00 EUR 57,00 EUR 0,57 % p. a.

UnterderAnnahme,dassdasWertpapierfür5JahregehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon1.850,00EURoderdurchschnittlich3,70%proJahr.DieKostenfürdasjährlicheVolumenentgeltsindindenlaufendenKostenausgewiesen.BittebeachtenSie,dassmindestens62,50EURjeangefangenesQuartalalsMindestentgeltberechnetwerden.AußerdemfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtguthabenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

Exemplarischer Kostenausweis für die Rückgabe eines Muster-Fonds im Plus-DepotBeiderRückgabederAnteileandieFondsgesellschaftfalleninderRegelkeineKostenan.

(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

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Exemplarischer Kostenausweis für den Kauf eines Muster-ETF/eines Muster-Zertifikats im Plus-DepotTransaktion Kauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Kaufpreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

Einstiegskostena) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 11,90 EUR 0,12 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Laufende Kosten pro Jahr1

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 175,00 EUR 1,75 %b) Kosten des Finanzinstruments 33,00 EUR 0,33 % davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 11,90 EUR 0,12 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von 5 Jahren Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrKosten der Wertpapier-Dienstleistung 898,80EUR 179,76EUR 1,80%p.a.Kosten des Finanzinstruments 165,00EUR 33,00EUR 0,33%p.a.Gesamtkosten 1.063,80 EUR 212,76 EUR 2,13 % p. a.

In den Gesamtkosten enthaltene Zuwendungen an die TARGOBANK Kosten über Durchschnittliche Kosten 5 Jahre pro JahrAusderWertpapier-Dienstleistung 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.AusdemFinanzinstrument 0,00EUR 0,00EUR 0,00%p.a.Gesamte Zuwendungen 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 % p. a.

UnterderAnnahme,dassdasWertpapierfür5JahregehaltenunddannverkauftwirdundderinvestierteBetragsichnichtändert,entstehenvoraussichtlichGesamtkostenvon1.063,80EURoderdurchschnittlich2,13%proJahr.ImerstenJahrmachensichdieEinstiegskosten(11,90EUR)bemerkbar,imletztenJahrdieAusstiegskosten(11,90EUR).DieKostenfürdasjährlicheVolumenentgeltsindindenlaufendenKostenausgewiesen.BittebeachtenSie,dassmindestens62,50EURjeangefangenesQuartalalsMindestentgeltberechnetwerden.AußerdemfällteinDepotentgeltinHöhevon2,50EURproMonatan.DiesesEntgeltentfälltbeidauerhafterNutzungunseresOnline-PostfachsoderbeieinemGesamtguthabenbeiderTARGOBANKvonmindestens50.000,00EURoderbiszurVollendungdes18.Lebensjahrs.

Exemplarischer Kostenausweis für den Verkauf eines Muster-ETF/eines Muster-Zertifikats im Plus-DepotTransaktion Verkauf Börse StuttgartStückzahl 100 StückLetzter Kurs 100,00 EURVoraussichtlicher Verkaufspreis 10.000,00 EUR

Aufstellung der KostenDieseKostenangabensindeineSchätzung.DietatsächlichenKostenkönnendavonabweichen.

BittebeachtenSie,dassbeiderBerechnungderEinstiegs-undAusstiegskosteneineAusführungimRahmender50Free-TradesimPlusDepotproJahrunterstelltwird.

Ausstiegskosten2

a) Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 11,90 EUR 0,12 % davonfremdeKostenderBörse 11,90EUR 0,12% davonZuwendungenandieTARGOBANK 0,00EUR 0,00%b) Kosten des Finanzinstruments 0,00 EUR 0,00 %

OhnedieKostenvon11,90EURwäredieRenditedesWertpapiers,bezogenaufdenvoraussichtlichenVerkaufspreis,um0,12%höhergewesen.

(1) Die laufenden Kosten werden jeweils für 12 Monate angegeben.(2)BeiVerkaufdesWertpapiersüberdenobengenanntenOrderweg,beigleichbleibendemWertdesWertpapiersundunveränderterKostenstruktur.

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OhneKostenwäredieRenditeIhrerWertpapieranlagenimBerichtszeitraumum1.030,00EURhöhergewesen,diesverringertIhreRenditeum1,03Prozentpunkte.

BittebeachtenSie,dasswirindieserAufstellungnurvollständigabgewickelteundaufIhremKontogebuchteTransaktionenaufführen.Aufgrundmöglicherweiseaus-stehenderJahresabschlüssederKapitalgesellschaftenkönnensichÄnderungenandieserAufstellungergeben.

DielaufendenZuwendungenandieTARGOBANKunddielaufendenKostendesFinanzinstrumentswurdenindenMarktpreisendesFinanzinstrumentsberücksichtigt.EsfandkeinezusätzlicheBelastungIhresBarvermögensstatt.

WeitereInformationenerhaltenSieunterwww.targobank.de/mifid

BeiFragensindunsereMitarbeitergernefürSieda.SieerreichensieunterderTelefonnummer0800-011335530,MontagbisFreitagvon9.00bis17.00Uhr.

Kosteninformation über Wertpapiergeschäfte – exemplarisch –NachfolgendfindenSiedieAufstellungderimZusammenhangmitlhremDepot123456789000angefallenenKostenfürdenuntenangegebenenZeitraum.

Berichtszeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018

DurchschnittlichesDepotvolumenimBerichtszeitraum 100.000,00 EUR Durchschnittliches Depotvolumen im Berichtszeitraum: AuftäglicherBasisberechnetesdurchschnittlichesVolumendesDepotsimBerichtszeitraum.DieserWertbildetdieBasisfürdieBerechnungderKostenanteileamDurchschnittvolumen.

Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 750,00 EUR

%-Anteil der Kosten am durchschnittlichen Depotvolumen

Kosten der Wertpapierdienstleistung: Unter Kosten der Wertpapierdienstleistung werden alle Kosten zusammengefasst, die für die Wertpapierdienst-leistunganfallen.NebendendirektenKostenwieOrderprovisionen,Börsenplatzentgelt,fremdeKostenderBörsenundAusgabeaufschlägenwirdauchdieVertriebsfolgeprovisionberücksichtigt,diedurchdieKapitalverwaltungsgesellschaftenausdemFondsvermögenandieTARGOBANKgezahltwerden.Die Summe ergibt sich rechnerisch aus den folgenden Positionen einmalige Kosten und laufende Kosten.

Einmalige Kosten 500,00 EUR 0,5% Einmalige Kosten: IndeneinmaligenKostenwerdenalleKostenaufsummiert,dieeinmaligbeiKaufoderVerkaufvonWertpapierenanfallen.BeispieledafürsindOrderprovisionen,Börsenplatzentgelte,fremdeKostenderBörsenundAusgabeaufschläge.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 200,00 EUR 0,2% Zuwendungen aus einmaligen Kosten:UnterdiesemPunktwerdenZuwendungenwiebeispielsweiseAusgabeaufschlägebeiFondskäufenundZeich-nungen zusammengefasst. Sie stellen eine Teilmenge der einmaligen Kosten dar.

Laufende Kosten 250,00 EUR 0,25% Laufende Kosten: LaufendeKostenderWertpapierdienstleistungsindbeiderTARGOBANKdasVolumenentgeltimPlus-DepotunddieVertriebsfolge-provisionvonFonds.DieseKostenartenfallenunabhängigvonTransaktionenanundwerdenaufBasisdesbestehendenDepotvolumensbzw.Volumensineinzelnen Wertpapieren berechnet.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 250,00 EUR 0,25% Zuwendungen aus laufenden Kosten:DieZuwendungenauslaufendenKostenbeschränkensichaufdieVertriebsfolgeprovision.Siestelleneine Teilmenge der laufenden Kosten dar.

Kosten des Finanzinstruments 250,00 EUR 0,25 % Kosten des Finanzinstruments:UnterKostendesFinanzinstrumentswerdenalleKostenzusammengefasst,diedurchdasFinanzproduktselbstanfallen.NebenmöglichenEinstiegs-oderAusstiegskosten(einmaligeKosten),werdenauchdielaufendenKostenderProdukteberücksichtigt.

Einmalige Kosten 0,00 EUR 0,00% Einmalige Kosten:UnterdieeinmaligenKostendesFinanzinstrumentsfallenKosten,dieEmittentenfürdenEinstiegoderAusstiegineinFinanzinstru-menterheben.DieseKostenartenkönnenu.a.beiZertifikatenundAktienanleihenanfallen.

Laufende Kosten 250,00 EUR 0,25% Laufende Kosten:DielaufendenKostendesFinanzinstrumentsergebensichausTransaktionskosten,denManagementkostenundanlassbezogenenKostendesFinanzproduktes.

Sonstige Kosten 30,00 EUR 0,03 % Sonstige Kosten

Depotgebühr 30,00 EUR Depotgebühr: Depotführungsentgelte

Erträgnisaufstellung / Zweitschriften 0,00 EUR Erträgnisaufstellung / Zweitschriften:EntgeltefürdieAusstellungvonErträgnisaufstellungenundZweitschriften.

Sonstiges 0,00 EUR Sonstiges:Kosten,diedenvorherigenKostenpositionennichtzugeordnetwerden.Hierunterfallenu.a.KostenfürdieErstellungvonDepotbüchern,Stichtagsdepotauszügen und Gebühren für Umschreibungen.

Gesamtkosten 1.030,00 EUR 1,03 % Gesamtkosten: SummeausdenKostenpunkten„KostenderWertpapierdienstleistung“,„KostendesFinanzinstruments“und„sonstigeKosten“.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 450,00 EUR 0,45% davon Zuwendungen:SummeausdenKostenpunkten„ZuwendungenauseinmaligenKosten“und„ZuwendungenauslaufendenKosten“.

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Erläuterungen

Berichtszeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018

DurchschnittlichesDepotvolumenimBerichtszeitraum 100.000,00 EUR Durchschnittliches Depotvolumen im Berichtszeitraum: AuftäglicherBasisberechnetesdurchschnittlichesVolumendesDepotsimBerichtszeitraum.DieserWertbildetdieBasisfürdieBerechnungderKostenanteileamDurchschnittvolumen.

Kosten der Wertpapier-Dienstleistung 750,00 EUR

%-Anteil der Kosten am durchschnittlichen Depotvolumen

Kosten der Wertpapierdienstleistung: Unter Kosten der Wertpapierdienstleistung werden alle Kosten zusammengefasst, die für die Wertpapierdienst-leistunganfallen.NebendendirektenKostenwieOrderprovisionen,Börsenplatzentgelt,fremdeKostenderBörsenundAusgabeaufschlägenwirdauchdieVertriebsfolgeprovisionberücksichtigt,diedurchdieKapitalverwaltungsgesellschaftenausdemFondsvermögenandieTARGOBANKgezahltwerden. Die Summe ergibt sich rechnerisch aus den folgenden Positionen einmalige Kosten und laufende Kosten.

Einmalige Kosten 500,00 EUR 0,5% Einmalige Kosten: IndeneinmaligenKostenwerdenalleKostenaufsummiert,dieeinmaligbeiKaufoderVerkaufvonWertpapierenanfallen.BeispieledafürsindOrderprovisionen,Börsenplatzentgelte,fremdeKostenderBörsenundAusgabeaufschläge.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 200,00 EUR 0,2% Zuwendungen aus einmaligen Kosten:UnterdiesemPunktwerdenZuwendungenwiebeispielsweiseAusgabeaufschlägebeiFondskäufenundZeich-nungen zusammengefasst. Sie stellen eine Teilmenge der einmaligen Kosten dar.

Laufende Kosten 250,00 EUR 0,25% Laufende Kosten: LaufendeKostenderWertpapierdienstleistungsindbeiderTARGOBANKdasVolumenentgeltimPlus-DepotunddieVertriebsfolge-provisionvonFonds.DieseKostenartenfallenunabhängigvonTransaktionenanundwerdenaufBasisdesbestehendenDepotvolumensbzw.Volumensin einzelnen Wertpapieren berechnet.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 250,00 EUR 0,25% Zuwendungen aus laufenden Kosten:DieZuwendungenauslaufendenKostenbeschränkensichaufdieVertriebsfolgeprovision.Siestelleneine Teilmenge der laufenden Kosten dar.

Kosten des Finanzinstruments 250,00 EUR 0,25 % Kosten des Finanzinstruments:UnterKostendesFinanzinstrumentswerdenalleKostenzusammengefasst,diedurchdasFinanzproduktselbstanfal-len.NebenmöglichenEinstiegs-oderAusstiegskosten(einmaligeKosten),werdenauchdielaufendenKostenderProdukteberücksichtigt.

Einmalige Kosten 0,00 EUR 0,00% Einmalige Kosten:UnterdieeinmaligenKostendesFinanzinstrumentsfallenKosten,dieEmittentenfürdenEinstiegoderAusstiegineinFinanzinstru-menterheben.DieseKostenartenkönnenu.a.beiZertifikatenundAktienanleihenanfallen.

Laufende Kosten 250,00 EUR 0,25% Laufende Kosten:DielaufendenKostendesFinanzinstrumentsergebensichausTransaktionskosten,denManagementkostenundanlassbezogenenKostendesFinanzproduktes.

Sonstige Kosten 30,00 EUR 0,03 % Sonstige Kosten

Depotgebühr 30,00 EUR Depotgebühr: Depotführungsentgelte

Erträgnisaufstellung / Zweitschriften 0,00 EUR Erträgnisaufstellung / Zweitschriften:EntgeltefürdieAusstellungvonErträgnisaufstellungenundZweitschriften.

Sonstiges 0,00 EUR Sonstiges:Kosten,diedenvorherigenKostenpositionennichtzugeordnetwerden.Hierunterfallenu.a.KostenfürdieErstellungvonDepotbüchern,Stichtagsdepotauszügen und Gebühren für Umschreibungen.

Gesamtkosten 1.030,00 EUR 1,03 % Gesamtkosten: SummeausdenKostenpunkten„KostenderWertpapierdienstleistung“,„KostendesFinanzinstruments“und„sonstigeKosten“.

davonZuwendungenandieTARGOBANK 450,00 EUR 0,45% davon Zuwendungen:SummeausdenKostenpunkten„ZuwendungenauseinmaligenKosten“und„ZuwendungenauslaufendenKosten“.

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BedingungenfürdasWertpapier-geschäft Gültigkeit ab 03. Januar 2018

DieseSonderbedingungengeltenfürdenKaufoderVerkaufsowiefürdieVerwahrungvonWertpapieren,undzwarauchdann,wenndieRechtenichtinUrkundenverbrieftsind(nachstehend:„Wertpapiere“).Geschäfte in Wertpapieren1. Formen des Wertpapiergeschäfts(1) Kommissions-/ FestpreisgeschäfteBankundKundeschließenWertpapiergeschäfteinFormvonKommissions-geschäften(2)oderFestpreisgeschäften(3)ab.(2) KommissionsgeschäfteFührtdieBankAufträgeihresKundenzumKaufoderVerkaufvonWertpa-pieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oderVerkaufsgeschäft(Ausführungsgeschäft)ab,odersiebeauftragteinenanderenKommissionär(Zwischenkommissionär),einAusführungsgeschäftabzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissio-när unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhan-dels dies zulassen.(3) FestpreisgeschäfteVereinbarenBankundKundemiteinanderfürdaseinzelneGeschäfteinenfestenoderbestimmbarenPreis(Festpreisgeschäft),sokommteinKauf-vertragzustande;dementsprechendübernimmtdieBankvomKundendieWertpapierealsKäuferin,odersieliefertdieWertpapiereanihnalsVerkäu-ferin.DieBankberechnetdemKundendenvereinbartenPreis,beiverzins-lichenSchuldverschreibungenzuzüglichaufgelaufenerZinsen(Stückzinsen).(4) MistradeSowohl für den außerbörslichen als auch den börslichen Handel gelten Mistrade-Regelungen,indeneneinvertraglichesAufhebungsrechtinBezugaufeinGeschäftfürdenFallderBildungnichtmarktgerechterPreisefestge-legtist.DiessindzumBeispielFälle,indenenderHandelspartneraufgrundeinertechnischbedingtenFehlfunktiondesHandelssystemsoderaufgrundeines Bedienungsfehlers irrtümlich einen falschen Kurs zugrunde legt, der erheblichundoffensichtlichvondemimZeitpunktdesZustandekommensdesGeschäftesmarktadäquatenPreis(Referenzpreis)abweicht.WenneinsolcherMistradevorliegtundeineVertragsparteidieAufhebungrechtzeitigverlangt,sokanndasGeschäftaufgehobenwerden.Mistrade-Regelungen sind Handelsusancen des jeweiligen Handelspartners, diezwischendemHandelspartnerundTARGOBANKvereinbartwurden.Mistrade-Regelungen im börslichen Handel sind in den jeweiligen Ge-schäftsbedingungen der Ausführungsbörse enthalten.Die Mistrade-Regelungen gelten für jedes durch TARGOBANK als Kom-missionär für den Kunden mit dem Handelspartner getätigte Geschäft undwerdenhiermitausdrücklichauchindasVerhältnisvonTARGOBANKzumKundenalsverbindlicheinbezogen.MachteinHandelspartnervomAufhebungsrechtGebrauch,istauchTARGOBANKberechtigt,denvondemKundenerteiltenAuftragrückabzuwickelnundvondemAuftragsverhält-nis zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden nach erfolgter Rückabwicklung bestehen weder gegen TARGOBANK noch gegen den jeweiligen Handelspartner.(5) Einverständnis zur Form der Zurverfügungstellung von Informationen5.1DerKundeerklärtsichdamiteinverstanden,dassTARGOBANKdieimRahmenihresWertpapiergeschäftsgesetzlichvorgeschriebenenInforma-tionenauchaufeinemanderen,vonderTARGOBANKbereitgestellten,dauerhaftenDatenträgeralsPapierzurVerfügungstellt.AufVerlangendesKunden wird TARGOBANK diese Informationen dem Kunden auch in Papier-form zukommen lassen.5.2ErgänzendeBedingungenfürdieZurverfügungstellungderInformatio-nenfürverpackteAnlageprodukte(PRIIPs)5.2.1DieBankstelltdemKunden,derPrivatkundeimSinnedes§67Absatz3WpHGist(Kleinanleger),jeweilsvorVerkaufeinesFinanzpro-duktseinBasisinformationsblatt(BIB)desjeweiligenEmittentenkostenloszurVerfügung,wennessichbeidemangebotenenFinanzproduktumein„verpacktesAnlageproduktfürKleinanleger“(PRIIP–PackagedRetailandInsurance-basedInvestmentProduct)handelt.Hierzugehörenbeispielswei-seFinanzprodukte,derenWertsichvonReferenzwertenwieAktienoderWechselkursenableitetwieetwaZertifikateundOptionsscheine,struk-turierteFinanzproduktewieetwaOptionsscheine,dieinVersicherungen,WertpapiereoderBankprodukteverpacktsind,sowieoffeneundgeschlos-seneInvestmentfonds.FürFondsgiltdieserstabdem1.Januar2020.Kleinanlegern,dieamErwerbeinesAnteilsaneinemvonderBankangebotenenFondsinteressiertsind,stellt die Bank bis zum 31. Dezember 2019 die wesentlichen Anlegerinforma-tionenzurVerfügung,esseidenn,dieKapitalverwaltungsgesellschafthält

bereitsvordem1.Januar2020einBIBfürdiesenFondsbereit.IndiesemFallstelltdieBankdemKleinanlegerbereitsvordem1.Januar2020dasBIBanstellederwesentlichenAnlegerinformationenzurVerfügung.5.2.2 Entscheidet sich der Kleinanleger, telefonisch Kontakt zur Bank auf-zunehmen, um ein PRIIP zu kaufen, kann die Bank ihm das BIB auf diesem WegtechnischnichtzurVerfügungstellen.DerKleinanlegerhatindiesemFalldieMöglichkeit,dieTransaktionzuverschieben,umdasBIBvordemAbschluss der Transaktion auf anderem Weg zu erhalten und zu lesen. Wenn der Kleinanleger dem zustimmt, kann die Bank dem Kleinanleger das BIB stattdessenunverzüglichnachAbschlussderTransaktionzurVerfügungstellen.5.2.3 Die Bank stellt dem Kleinanleger, dem ein PRIIP im persönlichen Kon-taktangebotenwird,beispielsweiseineinerFilialederBank,daszugehörigeBIB grundsätzlich auf Papier, ausnahmsweise auf einem anderen dauerhaf-tenDatenträgeralsPapieroderübereineWebsitezurVerfügung.DerKlein-anlegerkanneineandereFormderÜbermittlungalsaufPapierverlangen.DieZurverfügungstellungdesBIBaufeinemanderendauerhaftenDaten-trägeralsPapierodereinerWebsiteistnurzulässig,wenndieVerwendungdes dauerhaften Datenträgers den Rahmenbedingungen, unter denen das Geschäft zwischen der Bank und dem Kleinanleger getätigt wird, angemes-senist.DieBereitstellungvonInformationenaufeinemanderenDatenträgerals Papier oder über eine Website ist angemessen, wenn der Kleinanleger nachweislichübereinenregelmäßigenZugangzumInternetverfügt.Diesgilt als nachgewiesen, wenn der Kleinanleger für dieses Geschäft eine E-Mail-Adresse angegeben hat.Entscheidet sich der Kleinanleger dafür, dass BIB über eine Website zu erhalten, teilt die Bank ihm die Adresse der Website und die Stelle, an der das BIB auf dieser Website einzusehen ist, auf elektronischem Wege oder schriftlich mit. Das BIB kann über die Website abgefragt, heruntergeladen und auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.5.2.4 Der Kleinanleger kann die kostenlose Aushändigung eines Papier-exemplarsauchdannverlangen,wenndieBankihmdasBIBaufeinemande-rendauerhaftenDatenträgeralsPapierzurVerfügunggestellthat.(6) Einwilligung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen6.1 Der Kunde stimmt zu, dass jegliche elektronische Kommunikation, insbesondereTelefongespräche,diezuderAnnahme,Übermittlungbzw.AusführungseinerKundenaufträgeoderderseinerKontobevollmächtigtenführen können, aufgezeichnet und fünf Jahre aufbewahrt wird. Wenn dies vonderzuständigenBehördeverlangtwird,wirddiesebiszusiebenJahreaufbewahrt.6.2 Auf Nachfrage des Kunden hat TARGOBANK eine Kopie der Auf-zeichnungenüberdieseGesprächezurVerfügungzustellen.DerKundeverpflichtetsich,dieseAufzeichnungennichtgegenüberunbefugtenDrittenzuoffenbaren,insbesonderesienichtindenMedienoderindensozialenNetzwerkenzuveröffentlichen.EineunbefugteBekanntgabekannunterUmständen strafbar sein.2. „Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte“ und „Informationen für Privatkunden über den Umgang mit Interessenkonflikten“TARGOBANK führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden AusführungsgrundsätzenundinÜbereinstimmungmitden„InformationenfürPrivatkundenüberdenUmgangmitInteressenkonflikten“aus.BeideDokumentesindalsBestandteilderMiFID-BroschüreaufderWebsiteder TARGOBANK unter AGB & Rechtliche Hinweise abrufbar. Die Ausführungs-grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. TARGOBANK ist berechtigtbzw.verpflichtet,dieseDokumenteentsprechenddenauf-sichtsrechtlichenVorgabenzuändern.ÜberwesentlicheÄnderungenwirdTARGOBANK den Kunden jeweils informieren.Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft3. Usancen/Unterrichtung/Preis(1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/ GeschäftsbedingungenDie Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am AusführungsplatzgeltendenRechtsvorschriftenundGeschäftsbedingungen(Usancen);danebengeltendieAllgemeinenGeschäftsbedingungendesVertragspartnersderBank.(2) UnterrichtungÜberdieAusführungdesAuftragswirddieBankdenKundenunverzüglichunterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung.(3) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/AufwendungenDie Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsge-schäftsab;sieistberechtigt,ihrEntgeltinRechnungzustellen.Einmögli-cherAnspruchderBankaufErsatzvonAufwendungenrichtetsichnachdengesetzlichenVorschriften.

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4. Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/DepotbestandesDieBankistzurAusführungvonAufträgenoderzurAusübungvonBezugs-rechtennurinsoweitverpflichtet,alsdasGuthabendesKunden,einfürWertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zurAusführungausreichen.FührtdieBankdenAuftragganzoderteilweisenichtaus,sowirdsiedenKundenunverzüglichunterrichten.5. Festsetzung von PreisgrenzenDerKundekannderBankbeiderErteilungvonAufträgenPreisgrenzenfürdasAusführungsgeschäftvorgeben(preislichlimitierteAufträge).6. Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen(1) Preislich unlimitierte AufträgeEin preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungs-grundsätzen(Nummer2)nurfüreinenHandelstag;istderAuftragfüreinegleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist,sowirderfürdennächstenHandelstagvorgemerkt.WirdderAuftragnichtausgeführt,sowirddieBankdenKundenhiervonunverzüglichbe-nachrichtigen.(2) Preislich limitierte AufträgeEin preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monatsgültig(Monats-Ultimo).EinamletztenHandelstageinesMonatseingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechenddenAusführungsgrundsätzen(Nummer2)fürdennächstenMonatvorgemerkt.DieBankwirddenKundenüberdieGültigkeitsdauerseinesAuftragsunverzüglichunterrichten.7. Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von BezugsrechtenPreislichunlimitierteAufträgezumKaufoderVerkaufvonBezugsrechtensind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Auf-trägezumKaufoderVerkaufvonBezugsrechtenerlöschenmitAblaufdesvorletztenTagesdesBezugsrechtshandels.DieGültigkeitsdauervonAuf-trägenzumKaufoderVerkaufausländischerBezugsrechtebestimmtsichnachdenmaßgeblichenausländischenUsancen.FürdieBehandlungvonBezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbe-stand des Kunden gehören, gilt Nummer 15 Absatz 1.8. Erlöschen laufender Aufträge(1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus GesellschaftsmittelnPreislichlimitierteAufträgezumKaufoderVerkaufvonAktienaninlän-dischenAusführungsplätzenerlöschenbeiDividendenzahlung,sonstigenAusschüttungen,derEinräumungvonBezugsrechtenodereinerKapitaler-höhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die AktienletztmaligeinschließlichdervorgenanntenRechtegehandeltwerden,sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen.BeiVeränderungderEinzahlungsquoteteileingezahlterAktienoderdesNennwertesvonAktienundimFalledesAktiensplittingserlöschenpreislichlimitierteAufträgemitAblaufdesHandelstagesvordemTag,andemdieAktienmiterhöhterEinzahlungsquotebeziehungsweisemitdemverändertenNennwertbeziehungsweisegesplittetnotiertwerden.(2) KursaussetzungWenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursausset-zung),erlöschensämtlicheandiesemAusführungsplatzauszuführendenKundenaufträgefürdiebetreffendenWertpapiere,soferndieBedingungendesAusführungsplatzesdiesvorsehen.(3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen AusführungsplätzenBeiderAusführungvonKundenaufträgenanausländischenAusführungs-plätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze.(4) BenachrichtigungVondemErlöscheneinesKundenauftragswirddieBankdenKundenunver-züglich benachrichtigen.9. Haftung der Bank bei KommissionsgeschäftenDie Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsge-schäftsdurchihrenVertragspartneroderdenVertragspartnerdesZwi-schenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung.Erfüllung der Wertpapiergeschäfte10. Erfüllung im Inland als RegelfallDie Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfol-gendenBedingungenodereineanderweitigeVereinbarungdieAnschaffungimAuslandvorsehen.

11. Anschaffung im InlandBeiderErfüllungimInlandverschafftdieBankdemKunden,soferndieWertpapierezurGirosammelverwahrungbeiderdeutschenWertpapiersam-melbank(ClearstreamBankingAG)zugelassensind,MiteigentumandiesemSammelbestand–Girosammel-Depotgutschrift–(Girosammelverwahrung-Gutschrift).SoweitWertpapierenichtzurGirosammelverwahrungzugelassensind,wirddemKundenAlleineigentumanWertpapierenverschafft.DieseWertpapiereverwahrtdieBankfürdenKundengesondertvonihreneigenenBeständenundvondenenDritter(Streifbandverwahrung).12. Anschaffung im Ausland(1) AnschaffungsvereinbarungDieBankschafftWertpapiereimAuslandan,wenn–siealsKommissionärinKaufaufträgeinin-oderausländischenWertpapie-

ren im Ausland ausführt, oder–siedemKundenimWegeeinesFestpreisgeschäftesausländischeWertpa-piereverkauft,dieimInlandwederbörslichnochaußerbörslichgehandeltwerden, oder

–siealsKommissionärinKaufaufträgeinausländischenWertpapierenausführtoderdemKundenausländischeWertpapiereimWegeeinesFest-preisgeschäftesverkauft,diezwarimInlandbörslichoderaußerbörslichgehandelt,üblicherweiseaberimAuslandangeschafftwerden.

(2) Einschaltung von ZwischenverwahrernDieBankwirddieimAuslandangeschafftenWertpapiereimAuslandver-wahrenlassen.Hiermitwirdsieeinenanderenin-oderausländischenVer-wahrer(zumBeispielClearstreamBankingAG)beauftragenodereineeigeneausländischeGeschäftsstelledamitbetrauen.DieVerwahrungderWertpa-piereunterliegtdenRechtsvorschriftenundUsancendesVerwahrungsortsunddenfürdenoderdieausländischenVerwahrergeltendenAllgemeinenGeschäftsbedingungen.(3) Gutschrift in der WertpapierrechnungDieBankwirdsichnachpflichtgemäßemErmessenunterWahrungderInteressen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapie-ren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffenunddieseRechtsstellungtreuhänderischfürdenKundenhalten.Hierüber erteilt sie dem Kunden eine Gutschrift in der Wertpapierrechnung (Wertpapierrechnung-Gutschrift)unterAngabedesausländischenStaates,indemsichdieWertpapierebefinden(Lagerland).(4) DeckungsbestandDie Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteiltenWertpapierrechnung-GutschriftnurausdemvonihrimAuslandun-terhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus denimLagerlandfürdieKundenundfürdieBankverwahrtenWertpapierenderselben Gattung. Ein Kunde, dem eine Wertpapierrechnung-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen NachteileundSchäden,diedenDeckungsbestandalsFolgevonhöhererGewalt,Aufruhr,Kriegs-undNaturereignissenoderdurchsonstigevonderBanknichtzuvertretendeZugriffeDritterimAuslandoderimZusammen-hangmitVerfügungenvonhoherHanddesIn-oderAuslandstreffensollten.(5) Behandlung der GegenleistungHat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zutragen,soistdieBanknichtverpflichtet,demKundendenKaufpreiszurückzuerstatten.Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung13. DepotauszugDie Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug.14. Einlösung von Wertpapieren/ Bogenerneuerung(1) Inlandsverwahrte WertpapiereBeiimInlandverwahrtenWertpapierensorgtdieBankfürdieEinlösungvonZins-,Gewinnanteils-undErtragsscheinensowievonrückzahlbarenWert-papierenbeiderenFälligkeit.DerGegenwertvonZins-,Gewinnanteils-undErtragsscheinensowievonfälligenWertpapierenjederArtwirdunterdemVorbehaltgutgeschrieben,dassdieBankdenBetragerhält,undzwarauchdann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neueZins-,Gewinnanteils-undErtragsscheinbögen(Bogenerneuerung).(2) Auslandsverwahrte WertpapiereDiesePflichtenobliegenbeiimAuslandverwahrtenWertpapierendemausländischenVerwahrer.(3) Auslosung und Kündigung von SchuldverschreibungenBeiimInlandverwahrtenSchuldverschreibungenüberwachtdieBankdenZeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffentlichungeninden„Wertpapier-Mitteilungen“.BeieinerAuslosungvonimAuslandverwahrtenrückzahlbarenSchuldverschreibungen,die

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anhandderenUrkundennummernerfolgt(Nummernauslosung),wirddieBank nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutge-schriebenen Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslosungs-zwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf denDeckungsbestandentfallendenBetragesaufdieKundenvornehmen.Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen;siekannstattdessenunterEinsatzeinerelektronischenDatenverarbeitungsanlagedurchgeführtwerden,soferneineneutraleAus-losung gewährleistet ist.(4) Einlösung in fremder WährungWerden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Bank den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, soweitnichtetwasanderesvereinbartist.15. Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuld-verschreibungen(1) BezugsrechteÜberdieEinräumungvonBezugsrechtenwirddieBankdenKundenbenach-richtigen,wennhierübereineBekanntmachunginden„Wertpapier-Mittei-lungen“erschienenist.SoweitdieBankbiszumAblaufdesvorletztenTagesdes Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechtebestensverkaufen;ausländischeBezugsrechtedarfdieBankgemäßdenimAuslandgeltendenUsancenbestensverwertenlassen.(2) Options- und WandlungsrechteÜberdenVerfallvonRechtenausOptionsscheinenoderWandlungsrechtenausWandelschuldverschreibungenwirddieBankdenKundenmitderBitteumWeisungbenachrichtigen,wennaufdenVerfalltaginden„Wertpapier-Mitteilungen“hingewiesenwordenist.16. Weitergabe von NachrichtenWerdeninden„Wertpapier-Mitteilungen“Informationenveröffentlicht,diedieWertpapieredesKundenbetreffen,oderwerdenderBanksolcheInformationenvomEmittentenodervonihremausländischenVerwahrer/Zwischenverwahrerübermittelt,sowirddieBankdemKundendieseInfor-mationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über–gesetzlicheAbfindungs-undUmtauschangebote,–freiwilligeKauf-undUmtauschangebote,–Sanierungsverfahrenzur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die InformationbeiderBanknichtrechtzeitigeingegangenistoderdievomKundenzuergreifendenMaßnahmenwirtschaftlichnichtzuvertretensind,weildieanfallendenKostenineinemMissverhältniszudenmöglichenAnsprüchen des Kunden stehen.17. Prüfungspflicht der BankDieBankprüftanhandderBekanntmachungeninden„Wertpapier-Mittei-lungen“einmaligbeiderEinlieferungvonWertpapierurkunden,obdiesevonVerlustmeldungen(Opposition),Zahlungssperrenunddergleichenbetroffensind.DieÜberprüfungaufAufgebotsverfahrenzurKraftloserklärungvonWertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.18. VerlustschwellenreportingTARGOBANKbeobachtetdieKursentwicklungvongehebeltenFinanzinst-rumenten und informiert den Kunden, wenn es bei einem solchen, in seinem DepotbefindlichenFinanzinstrumentzueinemVerlustinHöhevonzehnProzent bezogen auf den Kauf/Einstandskurs kommt. Bei der Beobachtung werdenetwaigeZukäufeundVerkäufeindemjeweiligengehebeltenFinan-zinstrument berücksichtigt.19. Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden(1) UrkundenumtauschDieBankdarfohnevorherigeBenachrichtigungdesKundeneinerinden„Wertpapier-Mitteilungen“bekanntgemachtenAufforderungzurEinrei-chungvonWertpapierurkundenFolgeleisten,wenndieseEinreichungoffensichtlichimKundeninteresseliegtunddamitauchkeineAnlageent-scheidungverbundenist(wiezumBeispielnachderFusionderEmittentinmit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wert-papierurkunden).DerKundewirdhierüberunterrichtet.

(2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapier- eigenschaftVerlierendiefürdenKundenverwahrtenWertpapierurkundenihreWertpapiereigenschaftdurchErlöschenderdarinverbrieftenRechte,sokönnensiezumZweckederVernichtungausdemDepotdesKundenausgebuchtwerden.ImInlandverwahrteUrkundenwerdensoweitmöglichdemKundenaufVerlangenzurVerfügunggestellt.DerKundewird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die möglicheVernichtungunterrichtet.ErteilterkeineWeisung,sokanndieBankdieUrkundennachAblaufeinerFristvonzweiMonatennachAbsendungderMitteilungandenKundenvernichten.20. Haftung(1) InlandsverwahrungBeiderVerwahrungvonWertpapierenimInlandhaftetdieBankfürjedesVerschuldenihrerMitarbeiterundderPersonen,diesiezurErfüllungihrerVerpflichtungenhinzuzieht.SoweitdemKundeneineGirosammelverwahrung-Gutschrifterteiltwird,haftetdieBankauchfürdieErfüllungderPflichtenderClearstreamBankingAG.(2) AuslandsverwahrungBeiderVerwahrungvonWertpapierenimAuslandbeschränktsichdieHaftungderBankaufdiesorgfältigeAuswahlundUnterweisungdesvonihrbeauftragtenausländischenVerwahrersoderZwischenverwahrers.BeieinerZwischenverwahrungdurchdieClearstreamBankingAGodereinenandereninländischenZwischenverwahrersowieeinerVerwah-rung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Bank für derenVerschulden.21. Sonstiges(1) AuskunftsersuchenAusländischeWertpapiere,dieimAuslandangeschafftoderveräußertwerdenoderdieeinKundevonderBankimInlandoderimAuslandverwahrenlässt,unterliegenregelmäßigeinerausländischenRechts-ordnung.RechteundPflichtenderBankoderdesKundenbestimmensichdaherauchnachdieserRechtsordnung,dieauchdieOffenlegungdesNamensdesKundenvorsehenkann.DieBankwirdentsprechendeAuskünfteanausländischeStellenerteilen,soweitsiehierzuverpflichtetist;siewirddenKundenhierüberbenachrichtigen.(2) Einlieferung/ÜberträgeDiese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oderausländischeWertpapierezurVerwahrungeffektiveinliefertoderDepotguthabenvoneinemanderenVerwahrerübertragenlässt.Ver-langtderKundedieVerwahrungimAusland,wirdihmeineWertpapier-rechnung-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.Ergänzende Bedingungen für den außerbörslichen Handel1. LeistungsangebotTARGOBANK bietet Zugang zum außerbörslichen Handel über eine außerbörsliche Handelsplattform an. Möchte der Kunde diesen nutzen, kannerTARGOBANKAufträgezumKaufundVerkaufvonausgewähl-ten Wertpapieren über diese Handelsplattform erteilen. TARGOBANK führt diese Aufträge als Kommissionärin aus. Die für die jeweiligen WertpapierezurVerfügungstehendenHandelspartnerwerdendemKunden genannt. Der Kunde wählt den Handelspartner aus, mit dem das Ausführungsgeschäft abgeschlossen werden soll, und beauftragt TARGOBANK, das Geschäft in eigenem Namen für seine Rechnung abzuschließen.EineAnlageberatungdurchTARGOBANKfindetbeimaußerbörslichen Handel nicht statt.2. Kein Anspruch des Kunden auf außerbörslichen HandelTARGOBANKkanndenaußerbörslichenHandeljederzeitmodifizieren,weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen den Zugang des Kunden zumaußerbörslichenHandelvorübergehendodergänzlicheinstellen.Ein Anspruch des Kunden auf Zugang zum außerbörslichen Handel be-steht nicht. Sofern aus technischen Gründen ein außerbörslicher Handel nichtmöglichist,kannderKundeseineAufträgezumKaufoderVerkaufvonWertpapierenüberdieBörseleiten.3. Sonstige RegelungenImÜbrigengeltendieTARGOBANKGeschäftsbedingungen,insbe-sondere diese Bedingungen für das Wertpapiergeschäft und für die Teilnahme am Online-Banking.

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