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MERKBLATT Meldewesen Obst und Gemüse STAND: 30.04.2020 - Version 03 www.eama.at Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0 Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680 und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0 K-Ö

Meldewesen Obst und Gemüse · Weg über das Internet mittels dem Serviceportal eAMA (). Die Anmeldung wird entweder mit eAMA-PIN-Code oder mit der Handy-Signatur durchgeführt. Im

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MERKBLATT

Meldewesen Obst und Gemüse

STAND: 30.04.2020 - Version 03

www.eama.at

Zertifiziertes Qualitätsmanagement-System nach ÖNORM EN ISO 9001 REG. Nr. 01537/0 Zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ÖNORM ISO/IEC 27001 REG Nr. 35/0

Zertifiziertes IT Service-Managementsystem nach ISO/IEC 20000-1 REG Nr. 45/0 Zertifiziertes Umweltmanagement-System nach EMAS REG Nr. AT-000680

und ÖNORM EN ISO 14001 REG Nr. 02982/0

K-Ö

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Inhalt Seite

1 Allgemeines ........................................................................................................ 3

1.1 Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 3

Nationale Verordnung .......................................................................................... 3

EU-Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 3

1.2 Wann liegt eine Meldeverpflichtung vor? ....................................................... 3

Erzeugerorganisationen ....................................................................................... 3

Vereinigungen von Erzeugerorganisationen ........................................................ 4

Erzeuger mit mehr als zehn ha Erwerbsobst- oder Gemüseflächen ................... 4

1.3 Datenübertragung .......................................................................................... 5

2 Apfellagerstand .................................................................................................. 6

2.1 Meldepflichtige Apfelsorten ............................................................................ 6

2.2 Meldezeitpunkt ............................................................................................... 7

3 Preismeldung Obst und Gemüse ..................................................................... 7

3.1 Meldepflichtiges Obst .................................................................................... 7

3.2 Meldepflichtiges Gemüse .............................................................................. 8

3.3 Preisdefinition ................................................................................................ 9

3.4 Meldezeitpunkt ............................................................................................. 11

3.5 Aufbewahrungspflicht .................................................................................. 11

4 Änderungen zur vorherigen Version .............................................................. 11

5 Rat und Hilfe / Kontakt..................................................................................... 12

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1 ALLGEMEINES

Die Agrarmarkt Austria ist lt. §2 Abs. 1 Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung für die

Vollziehung der Verordnung zuständig. Diese regelt die Erhebung von marktrelevanten Daten

genau definierter Produkte.

Es sind ausschließlich Formvorlagen und Übermittlungsvorgaben, welche von der AMA für

Meldungen verfügbar gemacht wurden, zu verwenden. Um den Schutz Ihrer Daten zu

gewährleisten werden diese über verschlüsselte Leitungen übertragen.

Die Melder übermitteln die Daten, die zur Erfüllung der Mitteilungspflichten gemäß § 4 Abs. 6a der

Erzeuger-Rahmenbedingungen-verordnung erforderlich sind.

Die bundesweit erhobenen Daten werden anonymisiert und zusammengefasst. Einerseits werden

diese der Marktberichterstattung O&G der AMA zugeführt und andererseits an die EU-Kommission

weitergeleitet.

Die Meldungen dienen der Markttransparenz und stellen eine nachhaltige „Marktinformation für

den Sektor Obst und Gemüse“ sicher.

1.1 RECHTSGRUNDLAGEN

NATIONALE VERORDNUNG

→ Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung, BGBl. II Nr. 326/2015

EU-RECHTSGRUNDLAGEN

→ Durchführungsverordnung (EU) 1185/2017

→ Delegierte Verordnung (EU) 891/2017

Die Angaben beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.

1.2 WANN LIEGT EINE MELDEVERPFLICHTUNG VOR?

§ 4 Abs. 6a der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung sieht für folgende Melder eine

Meldeverpflichtung vor:

ERZEUGERORGANISATIONEN

Die Meldepflicht besteht für anerkannte sowie nicht anerkannte Erzeugerorganisationen. Unter

einer nicht anerkannten Erzeugerorganisation wird der Zusammenschluss von Erzeugern

verstanden, der darauf abzielt, das Angebot der von ihnen produzierten Erzeugnissen zu bündeln.

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Der Begriff Erzeugerorganisation setzt dabei ein Mindestmaß an einer Organisationsstruktur

voraus, welches bei Genossenschaften oder Gesellschaften (GesBR, OG, KG, GmbH,…)

anzunehmen ist. Neben anerkannten Erzeugerorganisationen sind somit bspw. auch

Genossenschaften meldepflichtig, die Obst und/oder Gemüse vermarkten.

VEREINIGUNGEN VON ERZEUGERORGANISATIONEN

ERZEUGER MIT MEHR ALS ZEHN HA ERWERBSOBST- ODER GEMÜSEFLÄCHEN

Die in § 4 Abs. 6a der Erzeuger-Rahmenbedingungen-Verordnung geregelte Meldepflicht für

„Erzeuger, die mehr als 10 Hektar Erwerbsobst- oder -gemüseflächen bewirtschaften“, gilt für jene

Erzeuger, die nicht in einer Erzeugerorganisation organisiert sind und entweder mehr als 10 Hektar

Erwerbsobstflächen oder mehr als 10 Hektar Erwerbsgemüseflächen bewirtschaften. Damit sind

drei Kategorien von Erzeugern umfasst:

→ Erzeuger, die Erwerbsobstflächen > 10 ha bewirtschaften

→ Erzeuger, die Erwerbsgemüseflächen > 10 ha bewirtschaften

→ Erzeuger, die sowohl Erwerbsobstflächen > 10 ha als auch Erwerbsgemüseflächen > 10

ha bewirtschaften

Die meldepflichtigen Betriebe brauchen Einzelkulturen (z.B. Gurken – Freiland) mit einer

bewirtschafteten Fläche kleiner als 0,5 ha nicht melden. Für die Berechnung der 10 ha Grenze

werden auch jene Kulturen herangezogen, die unter die Grenze von 0,5 ha fallen.

Neben den Flächenbegrenzungen kann die AMA bei Vorliegen spezifischer Kriterien

Individualausnahmeregelungen hinsichtlich einzelner Kulturen ermöglichen, wenn dies zu keiner

Beeinträchtigung der Marktbeurteilung führt. Dabei wird insbesondere auf

→ das Flächenausmaß,

→ die jeweilige Vermarktungsschiene, sowie

→ die Preisdefinition (verpackt, sortiert)

abgestellt.

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1.3 DATENÜBERTRAGUNG

Um die Meldung so effizient und einfach wie möglich zu

gestalten, erfolgt die Datenübermittlung auf elektronischem

Weg über das Internet mittels dem Serviceportal eAMA

(www.eama.at). Die Anmeldung wird entweder mit eAMA-PIN-

Code oder mit der Handy-Signatur durchgeführt.

Im Register „Obst und Gemüse“ kann in der jeweiligen Erfassungsmaske die Meldung eingegeben

werden.

Mit dem Internetserviceportal der AMA können Landwirte und Unternehmer am PC oder via

Smartphone, alle Anträge, Meldungen und Abfragen, sieben Tage die Woche auch außerhalb der

Geschäftszeiten, abwickeln.

www.eama.at

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Sollten während Ihrer Erfassung Probleme oder Fragen auftreten, können Sie Ihr Anliegen rasch

und unbürokratisch mittels Kontaktformular an die zuständige Fachabteilung senden, oder

telefonisch das Fachreferat kontaktieren.

Ein zusätzlicher Vorteil der Online-Erfassung ist, dass das Programm, schon vor dem endgültigen

Absenden, Fehler bei der Erfassung erkennt und dem User die Möglichkeit gibt, diese zu

korrigieren. Bei dieser Prüfung auf Plausibilität werden Ihnen fehlerhafte Zeilen rot hinterlegt.

Alle erfolgreich gesendeten Meldungen können jederzeit aufgerufen werden. Zusätzlich besteht die

Möglichkeit, bei jeder Versendung eine Bestätigungsemail zu erhalten. Eine genauere Anleitung

dazu erhalten Sie im Benutzerhandbuch, welches auf der Startseite der eAMA-Applikation

aufgerufen werden kann.

2 APFELLAGERSTAND

2.1 MELDEPFLICHTIGE APFELSORTEN

Tafeläpfel sowohl aus konventioneller, als auch aus biologischer Produktion sind an die AMA

sortenrein zu melden. Die konventionellen Tafeläpfel beziehen sich auf Klasse I, biologische auf

Klasse I und II.

Wichtig: Die Umstellerware ist als Bewirtschaftungsart „biologisch“ zu betrachten und demnach als

Bioware zu melden.

Folgende Apfelsorten sind zu melden:

→ Arlet

→ Braeburn

→ Elstar

→ Evelina

→ Fuji

→ Gala

→ Golden Delicious

→ Granny Smith

→ Idared

→ Jonagold

→ Kronprinz Rudolf

→ Pinova

→ Red Jonaprince

→ Topaz

→ Sonstige Sorten

Apfellagerstand

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Sorten, welche nicht explizit aufgelistet worden sind, sind als „Sonstige Sorten“ zu betrachten und

entsprechend einzutragen.

Die eingelagerten Äpfel sind auf Basis des Einlagerungsgewichtes in Tonnen mitzuteilen.

Meldepflichtig sind ausschließlich Erzeugnisse, welche auf eigener Rechnung, selbst- oder

fremdeingelagert, werden.

2.2 MELDEZEITPUNKT

Die Übermittlung der eingelagerten Äpfel auf Basis des Einlagerungsgewichtes mit Stichtag zum

Monatsersten erfolgt monatlich bis spätestens 15. des Monats.

Bsp.: Der Lagerstand per 01. Juni 2019 ist bis 15. Juni 2019 an die AMA zu melden.

Ein Erfassungsjahr umschließt die Monate Oktober bis September. Die Übermittlung der Daten

muss richtig, vollständig und innerhalb der Frist erfolgen.

3 PREISMELDUNG OBST UND GEMÜSE

3.1 MELDEPFLICHTIGES OBST

Die meldepflichtigen Erzeugnisse betreffen sowohl die konventionelle, als auch die biologische

Produktion. Die konventionellen Erzeugnisse beziehen sich auf Klasse I, biologische Erzeugnisse

auf Klasse I und II.

Wichtig: Die Umstellerware ist als Bewirtschaftungsart „biologisch“ zu betrachten und demnach

als Bioware zu melden.

Die Meldepflicht umfasst folgende Obstsorten:

→ Apfel (aufgeschlüsselt auf ausgewiesene Apfelsorten)

→ Birnen

→ Erdbeeren

→ Marillen

→ Pfirsiche

→ Süßkirschen

Preismeldung

Obst und Gemüse

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Bei den Äpfeln sind folgende Sorten (konv. Klasse I / bio. Klasse I+II) zu melden:

→ Arlet

→ Boskoop

→ Braeburn

→ Elstar

→ Evelina

→ Fuji

→ Gala

→ Golden Delicious

→ Granny Smith

→ Idared

→ Jonagold

→ Kronprinz Rudolf

→ Pinova

→ Red Delicious

→ Red Jonaprince

→ Topaz

Ausschließlich ausgewiesene Erzeugnisse sind an die AMA zu melden.

3.2 MELDEPFLICHTIGES GEMÜSE

Die meldepflichtigen Erzeugnisse betreffen sowohl die konventionelle, als auch die biologische

Produktion. Die konventionellen Erzeugnisse beziehen sich auf Klasse I, biologische Erzeugnisse

auf Klasse I und II.

Wichtig: Die Umstellerware ist als Bewirtschaftungsart „biologisch“ zu betrachten und demnach

als Bioware zu melden.

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Die Meldepflicht umfasst folgende Gemüsearten:

→ Eissalat (ab 400 g)

→ Gurken – Freiland (300 g – 600 g)

→ Gurken – Gewächshaus (300 g – 600 g)

→ Häuptelsalat (ab 300 g)

→ Karfiol (alle Sorten)

→ Karotten (gewaschen, alle Sorten)

→ Knoblauch (alle Typen und Sorten)

→ Kohl (Wirsing)

→ Lauch/Porree (alle Sorten)

→ Melanzani (alle Sorten)

→ Paprika – bunt (120 g – 210 g)

→ Paprika – grün (120 g – 210 g)

→ Paprika – spitz (alle Sorten)

→ Pflückbohnen – frisch (alle Sorten)

→ Spargel grün (Solo und Klassik)

→ Spargel weiß (Solo und Klassik)

→ Speisezwiebel gelb (40 mm – 90 mm)

→ Speisezwiebel rot (40 mm – 90 mm)

→ Tomaten – Cherrytomaten (alle Sorten)

→ Tomaten – rund (47 mm – 77 mm)

→ Tomaten – Traubentomaten (47 mm – 77 mm)

→ Zucchini (alle Sorten)

3.3 PREISDEFINITION

Für die Erzeugnisse sind jeweils der gewichtete Durchschnittspreis in EUR/kg oder in EUR/Stk und

die Menge in kg oder Stk zu übermitteln.

Für die Preismeldung relevante Absatzkanäle:

→ Lebensmitteleinzelhandel

→ Großhandel

→ Export

→ Direktvermarktung

→ Gastronomie

→ Selbstpflücker

Industrie- und Verarbeitungsware ist zur Gänze von der Obst- und Gemüsemeldung

ausgenommen. Die Meldeverpflichtung bezieht sich ausschließlich auf Obst und Gemüse für den

Frischmarkt.

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Der Preis bezieht sich auf sämtliche Verkaufs- und Verpackungseinheiten, inkl. Großkisten ab

Rampe / ab Hof.

Die Preisbasis bilden die verkauften und abgerechneten Mengen (Faktura) innerhalb des

Meldezeitraumes (Montag – Sonntag) und inkludiert, wenn vorhanden, folgende Kosten:

Ink lusive Exklusive

Produktkosten Umsatzsteuer

Sort ierungskosten Logist ikkosten

Verpackungskosten

Gewichteter Durchschnittspreis:

Beispiel zur Berechnung:

Die Apfelsorte Braeburn wurde an unterschiedlichen Kunden zu unterschiedlichsten

Konditionen in der Meldewoche verkauft. Für die Meldung des Braeburn-Apfelpreises

muss folgende Berechnung vorangehen:

Kunde A: 0,60 € / 8.447,00 kg

Kunde B: 0,66 € / 162.581,91 kg

Kunde C: 0,42 € / 87.645,00 kg

1. Gewichtete Werte ermitteln: (Preis * Menge = Produkt)

0,60 * 8447 = 5.068,20 €

0,66 * 162581,91 = 107.304,06 €

0,42 * 87645 = 36.810,90 €

Summe aus 5.068,20 + 107.304,06 + 36.810,90 = 149.183,16 €

2. Anzahl der Mengen addieren:

8.447 + 162.581,91 + 87.645 = 258.673,91 kg

3. Gewichteter Durchschnittspreis errechnen:

149.183,16

258.673,91 = 0,58 EUR/kg

4. Für die Apfelsorte Braeburn ist in der Meldewoche folgendes zu übermitteln:

0,58 EUR/kg und 258.673,91 kg

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3.4 MELDEZEITPUNKT

Die Übermittlung der gewichteten Durchschnittspreise und Verkaufsmengen erfolgt wöchentlich

bis spätestens Mittwoch 10 Uhr der Folgewoche.

Beispiel: Die Preise und Mengen der Kalenderwoche 23 (Montag bis Sonntag)

sind bis spätestens Mittwoch 10:00 Uhr der Folgewoche 24 an die AMA zu melden.

Die Übermittlung der Daten muss richtig, vollständig und innerhalb der Frist erfolgen.

3.5 AUFBEWAHRUNGSPFLICHT

Die Abrechnungen oder Aufzeichnungen sind mindestens drei Jahre lang, ab dem Ende des

Jahres ihrer Erstellung, aufzubewahren.

4 ÄNDERUNGEN ZUR VORHERIGEN VERSION

Apfellagerstand:

→ Red Jonaprince wurde hinzugefügt

Preismeldung Obst:

→ Red Jonaprince wurde hinzugefügt

→ Evelina / Pinova wurden getrennt

Preismeldung Gemüse:

→ Spargel wurde ausgeweitet: Spargel grün & Spargel weiß

→ Speisezwiebel wurde ausgeweitet: Speisezwiebel gelb & Speisezwiebel rot

→ Kopfsalat wurde aufgeteilt: Eissalat & Häuptelsalat

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5 RAT UND HILFE / KONTAKT

Sie erreichen uns:

Agrarmarkt Austria

GB I / Abt. 3 / Ref. 8 - Marktinformationen

Dresdner Straße 70

A-1200 Wien

Für fachspezifische Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agrarmarkt

Austria unter der folgenden Durchwahl gerne zur Verfügung:

Telefon: +43 50 3151-3379 (Fr. Dunst)

+43 50 3151-379 (Hr. Renhardt, BSc)

E-Mail: [email protected]

Fax: +43 50 3151-396

Dieses Merkblatt kann im Internet unter www.ama.at abgerufen werden.

EU-Verordnungen und –Richtlinien finden Sie unter http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

Österreichische bundes- und landesrechtliche Bestimmungen stehen unter http://www.ris.bka.gv.at zur

Verfügung.

Impressum

Informationen gemäß § 5 E-Commerce Gesetz und Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz

Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: Agrarmarkt Austria

Redaktion: GB I/Abt. 3 - Referat 8, Dresdner Straße 70, 1200 Wien, UID-Nr.: ATU16305503

Telefon: +43 50 3151-0, Fax: +43 50 3151-396, E-Mail: [email protected]

Vertretungsbefugt:

Dipl.-Ing. Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender und Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich II

Dr. Richard Leutner, Vorstandsmitglied für den Geschäftsbereich I

Die Agrarmarkt Austria ist eine gemäß § 2 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, eingerichtete juristische

Person öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im § 3 festgelegt sind. Sie unterliegt gemäß § 25 AMA-Gesetz

der Aufsicht der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.

Hersteller: AMA, Grafik/Layout: AMA, Bildnachweis: Jill Wellington/Pixabay

Verlagsrechte: Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.

Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Auswertung der von der AGRARMARKT AUSTRIA erhobenen

Daten sind mit Quellenangabe gestattet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes haben die Ausführungen in gleicher Weise für Frauen und Männer

Geltung.