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Anlage 16(zu § 16 Absatz 1)
Wahlvorschlag
nur für amtliche Eintragungen:
Eingegangen am:Bemerkungen:
um Uhr
Unterschrift
In Druckbuchstaben ausfüllen.
An den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Großen Kreisstadt Marienberg
Wahlvorschlag
zur Stadtratswahl in der Großen Kreisstadt Marienberg am 26. Mai 2019
im Wahlkreis Nr. __
I. Dieser Wahlvorschlag führt die Bezeichnung1
II. Aufgrund der §§ 6 ff. KomWG und des § 16 KomWO werden als Bewerber vorgeschlagen / Aufgrund der §§ 6 ff., 41 KomWG und des § 16 KomWO wird als Bewerber vorgeschlagen2
lfd. Nr.
Familienname,Vornamen
Beruf oder Stand3 Geburtsdatum
Anschrift der Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
Staatsangehörig-keit4
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Anlage 16(zu § 16 Absatz 1)
Wahlvorschlag
III. Vertrauensperson/Stellvertreter für diesen Wahlvorschlag ist:
Vertrauensperson Stellvertreter
Familienname Vorname Familienname Vorname
Adresse Adresse
E-Mail, Telefonnummer, Fax-Nummer E-Mail, Telefonnummer, Fax-Nummer
IV. Dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen beigefügt:5
1. Zustimmungserklärungen der Bewerber/des Bewerbers
2. Bescheinigungen der Wählbarkeit des Bewerbers
3. Erklärung nach §41 Absatz 3 KomWG
4. Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber
5. gegebenenfalls gültige Satzung der Partei6/mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung
6. bei nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigung _____ Bescheinigungen über das Wahlrecht der Unterzeichner des Wahlvorschlages7
7. Bei ausländischen Unionsbürgern: Angaben über den gültigen Identitätsausweis sowie eine Versicherung an
Eides statt, dass sie die Wählbarkeit im Herkunftsmitgliedsstaat nicht verloren haben und welche Staatsan- gehörigkeit sie besitzen.V. Bemerkungen8
Datum:
(Familienname, Vorname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift) (Unterschrift)9
(Familienname, Vorname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift) (Unterschrift)9
(Familienname, Vorname des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift) (Unterschrift)9
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Wahlvorschlag
Hinweise zum Ausfüllen:
1 Hier ist der Name der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, einzutragen. 2 Die Namen der Bewerber müssen in der durch die Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählervereinigung (§ 6c KomWG) festgelegten Reihenfolge aufgeführt sein.3 Anzugeben ist der zurzeit oder zuletzt ausgeübte Hauptberuf. Die zusätzliche Angabe von akademischen Graden und Wahlehrenämtern ist zulässig.4 Nur bei ausländischen Unionsbürgern.5 Nichtzutreffendes ist zu streichen, die Anzahl der der jeweils beigefügten Bescheinigungen ist
einzutragen.6 Nur bei Wahlvorschlägen von Parteien, deren Satzungen nicht gemäß § 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist.7 Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Versammlung nach § 6c Absatz 2 KomWG teilgenommen haben, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Für diese Personen ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 17) beizufügen.8 An dieser Stelle können Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählerver- einigungen die Erklärungen der der gegenwärtigen Vertreter nach § 6b Absatz 3 Satz 2 KomWG eingefügt werden. Bei Parteien oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini- gungen kann hier im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 KomWG die nach § 16 Absatz 3 Nr. 5 KomWO erforderliche schriftliche Bestätigung eingefügt werden.9 Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigen- händig zu unterzeichnen. Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wähler- vereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen zu unterzeichnen, die an der Ver- sammlung nach § 6c Absatz 2 KomWG teilgenommen haben (§6a Absatz 4 KomWG).
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