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Stand: April 2012 Schutzgebühr € 2,50 Mietspiege 2012 Mietspiegel 2012

Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Stand: April 2012Schutzgebühr € 2,50

Mietspiege 2012Mietspiegel 2012

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Impressum

Herausgeber: Landeshauptstadt Kiel Postfach 115224099 KielAmt für Wohnen und Grundsicherung

Verantwortlich:Manfred Wagner

Titelbild: Landeshauptstadt Kiel/Joachim Kläschen

Druck: Joost und Saxen

Auflage:800 Exemplare

Stand: April 2012

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Inhalt Seite

Erläuterungen zum Mietspiegel ......................................................... 2Zweck des Mietspiegels ....................................................................... 2Rechtliche Grundlagen .......................................................................... 3Mieterhöhungsverfahren ............................................................................ 3Anwendungsbereich ............................................................................. 4Mietbegriff .............................................................................................. 5Betriebskosten ....................................................................................... 6Aufbau der Mietspiegeltabelle ............................................................. 8Anwendung des Mietspiegels .............................................................12Berechnungsbeispiel.............................................................................17

Beratungsstellen: siehe Umschlaginnenseite hinten

Anlage 1: Alphabetisches Straßenverzeichnis der Wohnlagen in der Landeshauptstadt Kiel ...........................................20

Anlage 2: Schema zur Bestimmung der Beschaffenheit der Wohnung ....................................................................28

Anlage 3: Betriebskostenverordnung ..............................................30

Tabelle 1: Durchschnittliche Betriebskosten in 6 pro m2 und Monat im April 2012 ......................................................... 7

Tabelle 2: Mietspiegel der Landeshauptstadt Kiel im April 2012 .....................................................................11

Tabelle 3: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Miete ....................................................................16

Tabelle 4: Durchschnittliche Betriebskosten in 6 pro m2 und Monat im April 2012 (Berechnungsbeispiel) ..................19

Der vorliegende Mietspiegel wurde durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel erstellt.

Inhalt

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Mietspiegel für nicht preis gebundenen Wohnraum in der Lan deshauptstadt Kiel

Stand: April 2012Gültig mit Datum der Veröffentli chung (10.12.2012)

Der vorliegende Mietspiegel wur-de durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel erstellt. Es handelt sich um einen „qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Kieler Mietspiegel ist von der Landeshauptstadt Kiel und von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter anerkannt worden.

Die im Mietspiegel ausgewiesenen Werte sind von F+B Forschung und Beratung GmbH aus Hamburg auf der Grundlage einer empirischen Reprä-sentativerhebung ermittelt worden.

Die Erstellung dieses Mietspiegels wurde unter der Leitung des Amtes für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel durch einen Arbeitskreis, bestehend aus

► VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen Landes-verband Schleswig-Holstein e. V.,

► dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e. V.,

► dem Kieler Mieterverein e. V.,► dem BFW Landesverband Nord e. V.,► dem Immobilienverband

Deutschland IVD Region Nord e. V.,► dem Verband der Immobilien-

verwalter Schleswig-Holstein/

Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern e. V.,

fachlich begleitet. Die Überarbeitung der Lageeinteilung wurde von der Abteilung Bewertung des Stadtver-messungsamtes vorgenommen. Die in-haltliche Verantwortung für die Erstellung des Mietspiegels liegt allein bei der Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung.

Erläuterungen zum Miet spiegel

Zweck des Mietspiegels

Der Mietspiegel findet seine Grundla-ge im BGB. Er stellt eine Übersicht dar über die in Kiel im April 2012 gezahl-ten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind nur solche Mieten einbezogen, die in den letzten vier Jahren neu vereinbart (Neuverträge) oder, von Veränderun-gen nach § 560 BGB abgesehen (An-passung der Betriebskostenpauschale), geändert worden sind (Mietänderun-gen). Die ausgewiesenen Mieten wer-den kurz „ortsübliche Vergleichsmiete“ genannt.

Der Mietspiegel bietet den Mietvertragsparteien bei bestehenden

Erläuterungen zum Miet spiegel

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Mietverhältnissen die Möglichkeit, in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB zu er-mitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müs-sen. Auch bei Neuabschlüssen von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung ange-passt werden sollen. Mit dem hier vorgestellten Mietspiegel 2012 liegt nunmehr der elfte Kieler Mietspiegel vor. Er wurde als Neuerhebung er-stellt. Gegenüber dem zehnten Kieler Mietspiegel von 2010 ist die Mietspiegeltabelle unverändert ge-blieben. Die Kriterien der einfachen Ausstattung und der Beschaffenheit sind wiederum nicht gesondert in der Tabelle ausgewiesen, sondern in Form von Zu- bzw. Abschlägen angegeben. Für einige Straßen bzw. Straßenabschnitte hat sich die Wohnlageneinstufung geändert. Bitte gehen Sie die folgenden Erläuterungen daher auch dann sorgfältig durch, wenn Sie bereits mit den vorangehen-den Mietspiegeltabellen gearbeitet haben.

Rechtliche Grundlagen

Eine Kündigung, mit deren Hilfe der Vermieter eine Mieterhöhung durch-setzen will, ist gesetzlich nicht zu-lässig. Der Vermieter kann aber nach § 558 BGB verlangen, dass der Mieter

einer Mieterhöhung bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zu-stimmt, wenn

► die bisherige Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirksam wer-den soll, seit 15 Monaten - abgesehen von Erhöhungen der Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder der Anpassung der Betriebs-kostenpauschale (§§ 559 ff. bis § 560 BGB) - unverändert ist und das Mieterhöhungsverlangen frü-hestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht wird,

► die Miete sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, wie-derum von Erhöhungen nach den §§ 559 ff. bis § 560 BGB abgese-hen, nicht um mehr als 20 % er-höht (sog. Kappungsgrenze; § 558 Abs. 3 BGB).

Das Recht auf eine Mieterhöhung steht dem Vermieter nicht zu, so-weit und solange eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder der Ausschluss sich aus den Umständen ergibt, insbesondere wenn das Mietverhältnis auf bestimmte Zeit mit fester Miete vereinbart ist. Für Staffelmietverträge gelten besondere Regelungen.

Mieterhöhungsverfahren

Der Vermieter muss das Miet-erhöhungsverlangen dem Mieter ge-genüber schriftlich geltend machen und begründen. Dazu kann der Vermieter folgende vier Begründungsmittel heran-ziehen:

Rechtliche Grundlagen

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► den Mietspiegel,► die Auskunft aus einer Mietdaten-

bank,► ein begründetes Gutachten eines

öffentlich bestellten oder vereidig-ten Sachverständigen oder

► die Mieten von mindestens drei Vergleichswohnungen.

Dem Mieter steht eine Überlegungsfrist von zwei Kalendermonaten zu. Sie be-ginnt mit Ablauf des Monats, in dem er das Erhöhungsverlangen erhalten hat. Stimmt der Mieter der geforder-ten Erhöhung innerhalb dieser Frist zu, muss er die erhöhte Miete vom Beginn des dritten Monats an zahlen, der auf den Zugang des Erhöhungsverlangens folgt. Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht zu, kann der Vermieter inner-halb von drei weiteren Monaten auf Erteilung der Zustimmung klagen.

Anwendungsbereich

Der Mietspiegel gilt für nicht miet-preisgebundenen Wohnraum.

Für Wohnungen, bei denen die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förder-zusage festgelegt worden ist (ins-besondere Wohnungen der Sozialen Wohnraumförderung) gilt der Miet-spiegel nur mit zusätzlichen Ein-schränkungen; siehe dazu z. B. §§ 12 Abs. 3 und 16 Abs. 7 Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungs-gesetz.Mietspiegel gelten sinngemäß nach den §§ 549 und 558 ff. BGB grund-sätzlich nicht für:

► Wohnraum, der nur zu vorüberge-hendem Gebrauch vermietet ist,

► ganz oder überwiegend mö-blierten Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst genutzten Wohnung ist, sofern er nicht dem Mieter zum dauerhaften Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mit denen er einen auf Dauer angelegten ge-meinsamen Haushalt führt,

► Wohnraum, den eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein anerkannter privater Träger der Wohlfahrtspflege angemietet hat, um ihn Personen mit dringendem Wohnungsbedarf zu überlassen,

► Wohnraum, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist.

Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht un mittelbar anwendbar für:

► Einzelzimmer sowie Wohnungen, die kleiner als 25 m2 sind,

► Wohnungen in Ein- und Zweifami-lienhäusern,

► Wohnungen in Altenpflegeheimen oder sonstigen Heimen, bei de-nen die Mietzahlung zusätzliche Leistungen wie z. B. die Betreuung und Verpflegung abdeckt,

► möblierte oder teilmöblierte Woh-nungen,

► Penthouse-Wohnungen,► Wohnungen, die teilweise oder voll-

ständig gewerblich genutzt werden oder an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind (Dienst-/Werkswoh-nungen),

► Untermietverhältnisse,► Wohnungen, für die mehr als ein

Mietvertrag besteht,

Rechtliche Grundlagen

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► Wohnungen, deren Toilette, Küche und/oder Bad - soweit vorhanden - von zwei oder mehr Mietparteien genutzt werden,

► Wohnungen, die nach dem 31. Dezember 2011 bezugsfertig wur-den.

Mietbegriff

Ortsübliche Vergleichsmiete

Laut § 558 Abs. 2 BGB bezeichnet die ortsübliche Vergleichsmiete die übli-chen Entgelte, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum ver-gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhö-hungen nach § 560 BGB (Betriebsko-stenpauschale) abgesehen, geändert worden sind. Die in der Mietspiegel-tabelle (Tabelle 2) angegebenen Miet-preise geben die Nettokaltmiete wie-der, d. h. die Miete ohne Betriebsko-sten, Heizungs- und Warmwasserko-sten sowie sonstige Zuschläge (z. B. für Garagennutzung, Untervermie-tung). Die Werte beruhen auf den im April 2012 gezahlten Mieten. In jedem Tabellenfeld des Mietspiegels sind der Mittelwert, die Mietspanne und die Feldbesetzung ausgewiesen. Felder, die mit 10 bis 20 Fällen besetzt sind, wurden durch eine graue Hinterlegung der Zahlen besonders gekennzeichnet. Felder mit einer Fallzahl von unter 10 sind nicht ausgewiesen.

Die im Mietspiegel der Landeshaupt-stadt Kiel für den April 2012 ausge-wiesenen Mietpreise (Tabelle 2) ent-

halten keinen Ansatz für Schönheitsre-paraturen.

Mietspannen

Jede Wohnung und jedes Mietverhältnis haben ihre besonderen Eigenschaften. Um den wohnwertsteigernden oder auch -mindernden Besonderheiten im Einzelfall besser Rechnung tragen zu können, weist die Mietspiegeltabelle (Tabelle 2) neben der durchschnittlichen Nettokaltmiete auch die Mietspannen aus. Den Hinweisen der Bundesregie-rung zur Mietspiegelerstellung entspre-chend sind die Spannen des Kieler Miet-spiegels so gewählt worden, dass zwei Drittel aller erfassten Mieten des jewei-ligen Tabellenfeldes innerhalb der ausge-wiesenen Spanne liegen.

Die Spannweiten sind in den einzelnen Tabellenfel dern unterschiedlich groß. Dies kann verschiedene Gründe haben:

► Es gibt Wohnwertunterschiede, die durch die Tabellenmerkmale nicht berücksichtigt werden, wie z. B. die sonstige Ausstattung (großzü-gige Grundrissgestaltung, Balkon, hochwertige Fußböden o. ä.), Modernisierungsmaßnahmen, die nicht durch die ausgewiesenen Kriterien abgedeckt sind, oder die Lage der Wohnung im Gebäude (siehe dazu die ausführliche Liste ab der Seite 14).

► In die Erhebung werden sowohl Mieten aus in den letzten vier Jahren abgeschlossenen Neuverträgen als auch aus älteren Verträgen mit in den letzten vier Jahren geänderten Mieten einbezogen.

Mietbegriff

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► Wohnungen in gleichartiger Wohnlage, aber verschiedenen Stadtteilen können unterschiedli-che Mieten haben.

► Es kommt vor, dass sich auch bei nahezu identischen Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt unter-schiedliche Mieten ergeben.

► Subjektive Bewertungen von Wohnungsmerkmalen, Mietern und Mietverhältnissen können die Miete neben den objektiv messba-ren Merkmalen des Mietspiegels beeinflussen. Das BGB verbietet jedoch die Berücksichtigung solch subjektiver Merkmale.

Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer individuel-len Wohnung bietet der Mittelwert des entsprechenden Tabellenfeldes den Ausgangspunkt. Gibt es posi-tive oder negative Merkmale, die eine Wohnung, abgesehen von den Tabellenmerkmalen, besitzt, kann die ortsübliche Vergleichsmiete der Wohnung oberhalb oder unterhalb vom Mittelwert, aber innerhalb der an-gegebenen Spanne liegen.

Betriebskosten

Basis des Mietspiegels ist die Nettokaltmiete. Mietverträge können jedoch sehr unterschiedlich gestaltet sein. In vielen Mietverträgen werden die Betriebskosten nicht oder nur teil-weise auf die Miete umgelegt. Die umgelegten Betriebskosten werden durch den Vermieter abgerechnet und sind anteilig von jedem Mieter zusätzlich zur im Vertrag vereinbarten Miete zu zahlen. Die nicht umgeleg-

Durchschnittliche Betriebskosten

ten Betriebskosten hingegen werden nicht vom Vermieter abgerechnet und sind in der Miete enthalten. Um auch für diese Mieten einen Vergleich mit dem Mietspiegel zu ermöglichen, sind in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen grund-sätzlich in jedem Mietverhältnis an, die-se sind in der Tabelle grau unterlegt.

Die Betriebskosten können in Abhängigkeit von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben sowie von deren Lebensgewohnheiten, usw. variieren. Die angegebenen Durchschnittswerte dienen nur zur Abschätzung der in der Miete enthal-tenen Betriebskosten. Für die tatsäch-lich anfallenden Betriebskosten, die in der Abrechnung Ihres Vermieters oder Versorgungsunternehmens auf-geführt sind, sind sie keine geeignete Vergleichsgrundlage.

Anhand der in Tabelle 1 aufgeführten Durch schnittswerte kann jedoch die in-dividuelle Mie te für Verträge, bei denen nicht die Betriebs kosten umgelegt sind, berechnet werden. Ein Beispiel für die Berechnung der Vergleichs miete finden Sie ab Seite 17.

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Durchschnittliche Betriebskosten

Tabelle 1: Durchschnittliche Betriebs kosten in € pro m2 und Monat im April 2012(die grau unterlegten Betriebskosten fal-len grundsätzlich in jedem Mietverhältnis an)

Zahlungen an die Kommune

Grundsteuer 0,20

Müllabfuhr 0,22

Entwässerung 0,19

Straßen-/ Gehwegreinigung (sofern nicht im Posten Haus wart enthal ten) 0,03

Zahlungen an Versorgungsunterneh-men und sonstige Betriebskosten

Wasserversorgung 0,19

Hausbeleuchtung (bzw. Strom all gemein) 0,05

Sach- und Haftpflichtversicherung 0,17

Hausreinigung (sofern nicht im Posten Hauswart enthal ten) 0,15

Gartenpflege (sofern nicht im Posten Hauswart enthal ten) 0,10

Schornsteinreinigung (sofern nicht im Posten Heizkosten enthal ten) 0,03

Hauswart 0,14

Gemeinschaftsantenne/Kabelanschluss 0,16

Schneebeseitigung (sofern nicht im Posten Hauswart enthal ten) 0,04

Wartung der Heizungsanlage 0,03

Wartung der Warmwassergeräte 0,08

Aufzug 0,13

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Aufbau der Mietspiegeltabelle

Die Struktur der Mietspiegeltabelle (Tabelle 2) orien tiert sich an den Miet-wertkrite rien des BGB. Danach wer-den Wohnun gen diffe renziert nach Art, Größe, Aus stattung, Beschaffenheit und Lage.

1. ArtIn den Kieler Miet spiegel wur-den Daten aus Mehrfami lienhäuser mit drei und mehr Woh nungen ein-bezogen. Darunter fal len sowohl nor-male Etagenwohnun gen als auch Dach geschoss-, Souter rain- und Mai-so nette-Wohnungen. Ausge schlossen sind hin ge gen Einzelzimmer sowie Wohnungen unter 25 m², Pent house-Wohnungen, Ein- und Zwei fa milien-häuser, möblierte oder teilmö blierte Woh nungen sowie Wohnun gen, für die mehrere Mietverträge beste hen.

2. GrößeAls Wohnungsgröße wird die Wohnflä-che oh ne Zusatzräume außerhalb der Wohnung (wie z. B. Keller, Waschkü-che oder Garage) be zeichnet. Um der Tatsache Rechnung zu tra gen, dass die Quadratmetermiete u. a. von der Woh nungs größe ab hängt, wurden vier Größen klassen gebil det.

3. AusstattungEine Differenzierung nach Ausstattungs merk malen wird in der Mietspiegel tabelle aus schließlich für Wohnun gen, die vor 1976 ent standen sind, ausgewiesen.

Für die Einordnung der Wohnung ist die Aus stattung maß geblich, die vom Ver-mieter ge stellt wurde. Aus stattungs-merk male, die vom Mieter in Eigen-leistung geschaffen wurden, bleiben bei der Einstufung unbe rücksich tigt.

Die Einstufung der Ausstattung einer Woh nung wird an der Qualität des Bades und der Küche festgemacht.Die Ausstattungsmerkmale sind wie folgt de finiert:

a) Normales oder gutes BadDie Normalausstattung des Bades bein haltet eine Badewanne oder Du-schwanne sowie ein Wasch becken und ein WC. Dem gegen über zeichnet sich eine gute Badausstattung durch eine insgesamt überdurch schnitt liche und mo derne Einrichtung aus, wobei min-destens eines der fol genden Merkmale bzw. Merkmalskom binationen vorhan-den sein muss:

alle Wände überwiegend gefliest (über 1,50 m) und alle Ver-/Entsor-gungsleitungen un ter Putz

moderne Sanitärobjekte (wie z. B. eingebau ter oder tiefhängender Spül-kasten, Wasch becken mit Standsäu-le) und moderne Sanitärar maturen (wie z. B. Ein hand misch hebel)

feste Duschabtrennung Badewanne und separate Dusch-

wanne im Bad zusätzliches separates WC (Gäste -WC)

b) Normale oder gute KücheDie Normalausstattung der Küche bein haltet eine Spüle und einen Herd. Dem gegen über zeichnet sich eine gute

Aufbau der Mietspiegeltabelle

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Kü chen ausstattung durch eine ins-gesamt über durch schnittliche und mo-derne Einrichtung aus, wobei minde-stens eines der folgen den Merkmale vorhanden sein muss:

Keramische Fliesen oder gleichwer-tiger Bodenbelag

moderne Einbauschränke hochwertiges Küchengerät (z. B.

Ge schirr spülmaschine, Ein bau-kühl schrank, Mi kro wel lenherd, Glaskera mik-Koch mulde, Gefrier-schrank oder -truhe)

4. BeschaffenheitIn der Mietspiegeltabelle wird das Krite-rium der Beschaffenheit berücksichtigt, indem drei Bau altersklassen ausgewie-sen werden. Unter schieden werden die folgenden drei Baualters klassen:

vor 1976 1976 bis 1988 1989 bis 2011

Die Beschaffenheit für Wohnungen mit einem Baualter vor 1976 wird im Mietspiegel über Zu- und Abschläge berücksichtigt. Bei besonders guter Beschaffenheit ergibt sich ein Zuschlag von 0,55 €/m² zum Mittelwert des ent-sprechenden Mietspiegelfeldes. Bei deutlichen Mängeln wird ein Abschlag von 0,15 €/m² vom Mittelwert des ent-sprechenden Mietspiegelfeldes vor-genommen (der Abschlag von 0,15 €/m² ist wiederum nachrichtlich aus dem Kieler Mietspiegel 2006 übernom-men, denn auch die Daten zum Kieler Mietspiegel 2012 ergeben keine aus-reichende Datenbasis für eine neue Aussage zur Höhe des Abschlags).

Aufbau der Mietspiegeltabelle

5. LageDie persönliche Einschätzung der Wohn-lage ist sehr subjektiv und von der indi-viduellen be ruflichen und familiären Si-tuation abhängig. Eine zentrale Innen-stadtlage ist bei spiels weise für einen jun gen berufstätigen Menschen si cher-lich eine gute Wohnlage, wäh rend eine Familie mit Klein kin dern diesen Wohn-standort eher negativ bewer tet. Sol-che sub jektiven Fak toren sind je doch zur Ermittlung der orts übli chen Ver-gleichsmiete ungeeignet. Die Einstu-fung der Wohnlage wird daher nach objekti vierbaren Kriterien im Rahmen der Mietspie gelerstellung festgelegt. Ebenso wie im Miet spiegel 2010 sind in der aktuellen Mietspiegeltabelle die beiden Kate gorien einfache und nor-male bis gute Wohnlage ausge wiesen. Eine einfa che Wohnlage ist wie folgt gekennzeichnet, wobei nicht alle Merk-male zusam men treffen müssen:

einfache Gestaltung und Bauwei se und/oder Mängel im baulichen Zu-stand des umliegen den Bereichs

vergleichsweise wenig öffentliche Grün- und Freiflä chen und/oder große Entfernung zu Naherholungsgebieten

vergleichsweise große Entfernung zu Ver sor gungs einrichtungen

starke Belastung durch Verkehrslärm (Lage an vielbefahrenen Straßen)

Nähe zu Industrie- oder Gewer be- betrieben und/oder Nähe zu Gewerbegebieten

vergleichsweise wenig Grün im Straßenbild

relativ schlechte Versorgung durch den öf fentlichen Personennahverkehr (Entfernung zur nächsten Bushalte-stelle, Bedienungszeit raum und -takt)

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Trifft diese Beschreibung nicht zu, so ist die Lage der Wohnung als norma l bis gut zu be zeichnen. Zur konkreten Einord nung Ihrer Woh nung dient das „Alphabetische Stra ßen ver zeichnis der Wohnlagen in der Lan deshauptstadt Kiel“ in der Anlage 1. Hier sind alle Straßen und Straßenabschnitte aufge-führt, die für den Mietspiegel relevant sind. Zu diesen Straßen und Straßen-abschnitten folgt der Zusatz der Wohn-lage, eingeteilt in die einfache (einfach) oder die normale bis gute Wohnlage (normal). Für den Mietspiegel nicht re-levante Straßen wie

alle Straßen ohne Haus/Gebäude, alle Straßen in Gewerbegebieten, alle Straßen mit reiner Ein-/Zweifami-

lienhausbebauung

sind nicht aufgeführt.

Dem Verzeichnis der Wohnlagen lie-gen Straßen und Straßenabschnitte mit homogenen Merkmalen zu Grunde; einzelne Grundstücke kön-nen hiervon abweichende Merkmale haben. Somit sind etwa einzelne Mehrfamilienhäuser, die beispielswei-se in einer Straße mit einer ansonsten reinen Ein-/Zweifamilienhausbebauung stehen, nicht aufgeführt. Die Straßen und Straßenabschnitte sind zudem nach einer „durchschnittlichen“ Lage eingeordnet. Einzelne Gebäude (z. B. an verkehrsbelasteten Straßenecken) können von dieser Einordnung gegen-über den anderen Häusern der Straße abweichen.

Wohnlagen können sich im Laufe der Zeit zum Guten än dern, z. B. durch die

Einrichtung von Verkehrs beruhi gungs-zonen, oder zum Schlechten, etwa durch den Bau von neuen Gewerbe-betrieben. Die Wohn lagen des Kieler Mietspiegels 2012 wurden aktualisiert. Falls Sie die Lagebestimmung Ihrer Wohnung bereits anhand des Miet-spiegels von 2010 vor genommen haben, prüfen Sie daher bitte, ob sich die Wohn lagen einstufung Ihrer Woh-nung geändert hat.

Aufbau der Mietspiegeltabelle

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Tabelle 2:

Mietspiegel der Landeshauptstadt Kiel im April 2012 in €Pro Feld sind untereinander aufgeführt: Mittelwerte, 2/3-Spanne, Feldbesetzung

Anmerkung: Grau unterlegte Felder (Feldbesetzung 10 bis unter 20) haben nur eine bedingte

Aussagekraft. Bei Feldern, in denen keine Werte ausgewiesen sind, ist keine Angabe möglich, da die

Felder zu schwach besetzt sind.

Aufbau der Mietspiegeltabelle

Lage Größe Baualter vor 1976 Baualter Baualter

Küche Küche Küche 1976 bis 1989 bis und Bad oder Bad und Bad 1988 2011 normal gut gut

1 2 3 4 5

5,42 5,44 6,39 >25 - <45 m2 a 5,13 - 5,85 5,20 - 5,84 5,65 - 7,17 - - 141 54 29

4,86 5,06 5,58 5,42 5,54Einfache >45 - <60 m2 b 4,36 - 5,32 4,83 - 5,34 4,92 - 6,20 4,98 - 5,95 5,01 - 6,50Lage 87 187 55 14 16

4,84 4,97 5,29 6,28 >60 - <80 m2 c 4,67 - 5,03 4,75 - 5,35 4,64 - 6,21 - 5,53 - 7,16 54 53 53 11

4,82 5,29 6,47 >80 m2 d - 4,45 - 5,30 4,48 - 6,11 - 5,67 - 7,04 52 19 10

5,35 5,75 7,10 7,78 >25 - 45 m2 e 4,41 - 6,22 5,20 - 6,44 5,86 - 8,18 - 7,02 - 8,44 60 57 44 11

Normale 5,00 5,20 6,53 6,56 7,30bis gute >45 - <60 m2 f 4,50 - 5,51 4,86 - 5,63 5,60 - 7,50 6,08 - 6,86 6,85 - 7,67Lage 114 164 93 40 30

4,67 5,25 6,47 6,29 7,00 >60 - <80 m2 g 3,91 - 5,38 4,52 - 6,45 5,61 - 7,19 5,50 - 6,83 6,52 - 7,51 122 72 87 73 41

4,88 5,42 6,37 5,95 7,14 >80 m2 h 4,24 - 5,40 4,69 - 6,49 5,55 - 7,02 5,24 - 6,51 6,61 - 7,69 22 32 51 30 28

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Anwendung des Mietspiegels

Um die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihr Mietverhältnis zu ermitteln, gehen Sie bitte folgen derma ßen vor :

1. Schritt: Ermittlung des Mietspiegel-feldes für Ihre WohnungSie finden das richtige Tabellenfeld und damit die ortsübliche Nettovergleichs-miete für Ihre Wohnung, indem Sie die Merkmale Ihrer Woh nung mit denen der Tabelle 2 ver glei chen.

Die Größe Ihrer Wohnung und das Baualter des Gebäudes werden Sie kennen oder fest stellen können. Jetzt überprüfen Sie anhand des alphabe-tischen Straßenverzeichnisses (An-lage 1), ob Ihre Woh nung einer ein-fachen Wohnlage oder der norma-len bis guten Wohnlage zuzuordnen ist. Manchmal kann die Wohnlage in derselben Straße je nach Straßenab-schnitt unterschiedlich sein. Für die-sen Fall sind im Straßenverzeichnis die Straßenabschnitte nach der jeweiligen Lageeinteilung numerisch getrennt aufgeführt. Ein Bei spiel zur Verdeut-lichung: Boninstraße Nr. 1-35 und Nr. 10-34 fallen unter die einfache Wohnla-ge (=einfach). Die Nummern 45-69 und 44-48 fallen unter die normale bis gute Wohnlage (=normal).

Für Wohnungen mit einem Baualter vor 1976 müs sen Sie prüfen, in welche Ta-bellen spalte Ihre Wohnung bezüglich

der Küchen- und Bad aus stattung fällt: Beurteilen Sie hierzu bitte gemäß den auf Seite 8 aufgeführten Krite rien, ob Ihre Wohnung über ein normales oder gutes Bad bzw. eine normale oder gute Kü cheneinrichtung verfügt.

Nachdem Sie ermittelt haben, welchem Ta bellenfeld Ihre Wohnung zuzuord-nen ist, kön nen Sie nun die Nettomie-te gemäß der Miet spiegeltabelle bestim-men. Lesen Sie hierzu aus der Tabelle 2 den Mittelwert in der ersten Zeile des für Ihre Wohnung zutreffenden Miet spie-gelfeldes ab und tragen Sie diesen Wert in das Feld 1 „Mietspiegelwert“ in Tabel-le 3 (Seite 16) ein.

Wenn Ihre Wohnung kein Bad und/oder kei ne Sammelheizung besitzt und/oder das WC außerhalb der Woh-nung liegt, verfahren Sie bitte hinsicht-lich der Kriterien Größe und Wohnlage wie oben beschrieben und ordnen Ihre Wohnung hinsichtlich der Ausstattung der Spalte 1 („Baualter vor 1976 und Küche und Bad normal“) zu. Das Feh-len von Sammelhei zung, Bad oder WC wird bei der Ermittlung der Vergleichs-miete sodann durch einen Abschlag von 0,38 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat der im jeweiligem Mietspie-gelfeld ausgewiesenen Nettokaltmiete berücksichtigt.

Sollten in dem Feld, dem Sie Ihre Woh nung zugeordnet haben, keine Werte ausge wiesen sein - wie z. B. in der Spalte 4, Zeile d - so bedeu-tet dies, dass bei der Mietspiegel-erhebung keine ausreichende Daten-basis zur Berechnung dieses Miet-spiegelwertes ermit telt werden konn-

Anwendung des Mietspiegels

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te. In diesem Fall bietet der Miet-spiegel keine Grundlage für die Be-stimmung der ortsüblichen Ver-gleichsmiete und es muss auf drei Vergleichswohnungen oder ein be-gründetes Gutachten eines öffent-lich bestellten oder vereidigten Sachverständigen als Ver gleich aus-gewichen werden.

2. Schritt: Beurteilung Ihrer Wohnung hin sichtlich der Beschaffen-heit des GebäudesFür Wohnungen mit einem Baual-ter vor 1976 werden weitere Krite-rien der Beschaffenheit des Gebäu-des, in dem die Wohnung liegt, zur Bestimmung der Vergleichsmiete herangezo gen. Anders als das Baual-ter sind die folgen den Kriterien jedoch nicht für die Einordnung Ihrer Woh-nung in der Mietspiegeltabelle rele vant - diese Einordnung sollten Sie gemäß Schritt 1 bereits vorgenommen haben.

Zur Einstufung der Beschaffenheit be-urteilen Sie das Gebäude, in dem Ihre Wohnung liegt, bitte gemäß dem in Anlage 2 angefügten „Schema zur Be-stimmung der Beschaffenheit“ (Seite 28). Die Vorgehensweise bei dieser Einstufung ist ebenfalls in Anlage 2 erläutert.

Als Ergebnis dieser Einstufung sollten Sie ge klärt haben, welche der fol-genden Einstufun gen für Ihre Woh-nung zutrifft.

Ihre Wohnung befindet sich in einem Ge bäude mit besonders

guter Beschaffenheit. Bei der Er-mittlung der Vergleichsmiete muss in diesem Fall ein Zuschlag von 0,55 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angesetzt werden. D. h., zu der in Schritt 1 ermittelten Nettokalt-miete gemäß Mietspie gel müssen 0,55 € addiert werden und der Wert in dem Feld 1 „Mietspiegelwert“ in Tabelle 3 erhöht sich entsprechend um die sen Betrag.

Ihre Wohnung liegt in einem Gebäu-de mit deutlichen Mängeln hin-sichtlich der Be schaffenheit. Bei der Ermittlung der Ver gleichsmiete muss in diesem Fall ein Ab schlag angesetzt werden. Der Abschlag beträgt 0,15 € je Quadratmeter Wohnfläche und Monat (vgl. Seite 9). D. h., bei der Berechnung werden 0,15 € von der in Schritt 1 ermittelten Nettokaltmie-te gemäß Mietspiegel abgezogen. Der Wert in dem Feld 1 „Mietspie-gelwert“ in Tabelle 3 ver mindert sich entsprechend um diesen Betrag.

Ihre Wohnung befindet sich in einem Ge bäude, das weder eine besonders gute noch eine besonders mangel-hafte Beschaffenheit aufweist. In diesem Fall werden weder Zu- noch Abschläge angesetzt. Und an der in Schritt 1 ermittelten Nettokaltmie-te gemäß Mietspiegel ändert sich nichts.

3. Schritt: Einbeziehung weiterer Krite-rien Neben den in der Mietspiegeltabelle aufgeführ ten Kriterien gibt es weitere positive und nega tive Merkmale, die ein Abweichen vom Ta bellenmittelwert

Anwendung des Mietspiegels

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rechtfertigen. T reffen für Ihre Wohnung mehrere der im Folgenden genann ten positi ven oder negativen Merkmale zu, dann weicht Ihre Wohnung vom Durch-schnitt des Tabellenfeldes ab. In die-sem Fall ist nicht der Mittelwert aus-schlaggebend, sondern die kor rekte ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei po sitiven Merkmalen oberhalb, bei ne-gativen Merkmalen unterhalb des Mit-telwertes inner halb der in der Tabel-le 2 angegebenen Spanne. Wie stark vom Mittelwert abgewichen werden kann, hängt von der Zahl der zutref-fenden Kriterien ab. Nur in Sonderfäl-len kann über die Spannengren zen hin-aus gegangen werden.

Bitte gehen Sie die im Folgenden auf-geführten Merkmale durch und korri-gieren Sie gegebenen falls den zuvor ermittelten Mietspiegelwert innerhalb der in Tabelle 2 angegebenen Spanne nach oben bzw. unten.

Lage der Wohnung im Ge-bäude/ Lage des Gebäudes

positiv: Wohnungen im Obergeschoss von

Hoch häu sern oder in Wohn häusern mit gerin ger Wohnungszahl

Maisonette-Wohnungen Wohnungen mit überwiegender

Süd aus rich tung der Wohnräu me

negativ: Wohnungen im Dachgeschoss, so-

fern es sich nicht um Neubau ten oder moderne Aus bau ten handelt

Wohnungen im Souterrain oder ober halb des 4. Obergeschos ses, sofern kein Auf zug vor handen ist

Wohnungen mit überwiegend nach Norden ausgerichteten Wohn räu men

Gebäude in besonders ungünstiger Lage, etwa an Kreuzungen/Straßen-ecken (Lärm)

Grundriss

positiv: großzügige Grundrissgestaltung, wie

z. B. ein Wohnraum über 25 m2 in größe ren Woh nun gen, zweites WC, zweites Bad, Bad und WC in ge trenn-ten Räumen in nerhalb der Wohnung

Vorhandensein eines Balkons, Win-ter gar tens, einer Loggia oder Ter-rasse mit größe rer Nutz fläche

negativ: Vorhandensein gefangener Räu me

(Zim mer, die ausschließlich über an-dere Räu me zu erreichen sind)

ungünstiger Wohnungszuschnitt (z. B. sehr langer oder sehr enger Flur)

Allgemeine Ausstattung

positiv: Nachbesserung von Lärm- und Tritt

schall schutz Modernisierung von Anlagen für Hei-

zung und Strom besondere Decken und Wände in

gu tem Zu stand (z. B. Stuck, Holztä fe lung)

überdurchschnittlich gute Fußbö den (z. B. Marmor, Parkett, hochwerti ge Textil böden)

besonders gute Badausstattung (z. B. Bidet, zweites Wasch bec ken, aufwen dige Fliesen)

Gegensprechanlage in Gebäuden, die vor 1976 errichtet wurden

Anwendung des Mietspiegels

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Einbauschränke gehobener Qualität in der Küche

Aufzug Fußbodenheizung

negativ: WC und Bad außerhalb der Woh

nung bei Wohnungen mit einfacher

Ausstattung: die Wohnung verfügt weder über Bad noch über Zentral heizung

Küche hat nur einen Ausguss, keine weitere Ausstattung

keine Warmwasserversorgung in der Küche und/oder Bad

Gemeinschaftseinrichtungen

positiv: Sauna, Schwimmbad, Hobbyraum Kinderspielplatz Garten Einzel-, Tiefgarage

negativ: Fehlen jeglicher Abstellmöglichkei-

ten (z. B. Keller, Dachbo den)

Neben den genannten Merkmalen recht fertigt die energetische Gebäudequa-lität gegebenenfalls die Abweichung vom Tabellenmittelwert.

4. Schritt: Berechnung der nicht umge-legten Betriebsko sten und der VergleichsmieteNun ermitteln Sie bitte die nicht um ge-legten Betriebs kosten, d. h. jene Be-triebskosten, die in Ihrer Miete ent-halten sind. Hierzu benötigen Sie die

letzte Ihnen zur Verfügung stehende Betriebskostenabrechnung, die letz-te Heizko stenabrechnung sowie Ihren Mietvertrag.

Die Prüfung, ob Betriebskosten umge-legt wer den oder nicht, führen Sie am besten anhand der Tabelle 1 durch. Dort sind alle Betriebs kosten, die nach der Betriebskostenverord nung umgelegt werden kön nen, aufgeführt. Bitte gehen Sie diese Betriebs kosten einzeln durch und klären Sie, ob die Kosten in Ihrer Miete enthalten sind oder nicht. Sind die Kosten in Ihrer Miete enthalten, so mar-kieren Sie diese bitte mit einem Kreuz.

Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen grundsätzlich in jedem Mietver-hältnis an, diese sind in der Tabelle grau unterlegt. Für diese Kosten sollten Sie auf jeden Fall klären kön nen, ob sie in Ihrer Miete enthalten sind oder nicht. Andere (Aufzug, Kabelanschluss) sind je nach Bedarf zu berücksichtigen.

Nachdem Sie alle Betriebskosten in Ta-belle 1 durchgegangen sind, wissen Sie nun, welche nicht umgelegten Betriebs-kosten in Ih rer Miete enthalten sind.

Sollten Sie zu dem Ergebnis kom-men, dass in Ihrer Miete keine nicht umgelegten Be triebs ko sten enthal-ten sind, können Sie den folgen den Abschnitt überspringen.

Sollten Sie zu dem Ergebnis gekom-men sein, dass einige oder alle Be-triebskosten in Ihrer Miete als nicht umgelegte Betriebs kosten enthalten sind, so gilt es nun, die Höhe dieser Kosten abzuschätzen. Wenn Ihnen

Anwendung des Mietspiegels

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für April 2012 die aktuellen Beträ-ge der nicht umgelegten Betriebs-kosten be kannt sind, verwenden Sie bitte diese Werte pro m² bei der Berechnung. Ist dies nicht der Fall, rechnen Sie die in der Tabel-le 1 angegebenen und von Ihnen angekreuzten Durchschnittskosten zusammen. Diesen Wert tragen Sie in das Feld 2 der Tabelle 3 ein.

In Tabelle 3 zählen Sie nun die so ermit-telte „Summe der nicht umgelegten Betriebskosten in € pro m²“ zu dem Mietspiegelwert in Feld 1 hinzu. Das Ergebnis ist die „ortsübliche Miete pro m²“, die Sie in Feld 3 eintragen.

Enthält Ihre Miete keinerlei nicht um-gelegte Betriebskosten, so entspricht die ortsübliche Vergleichsmiete pro m² für Ihr spezielles Miet verhältnis direkt dem in Feld 1 eingetragenen Mietspiegelwert.

Anwendung des Mietspiegels

Um die absolute ortsübliche Vergleichs-miete für die gesamte Wohn fläche zu erhalten, neh men Sie den ermit telten Wert in Feld 3 mit der Quadratmeter-zahl Ihrer Wohnung mal.

Den berechneten Wert tragen Sie in das Feld 5 „Ortsübliche Vergleichsmiete“ ein. Erst diesen Wert können Sie Ihrer tatsäch lichen Miete gegen überstellen, um etwa zu prüfen, ob eine Miet-erhöhungsforderung gerechtfertigt ist.

Ihre Miete entnehmen Sie bitte Ihrem Mietver trag, wobei Sie gegebenenfalls Miet zu schläge z. B. für Gara gen- oder Stellplatz nut zung oder Unter ver mietung von der Miete abziehen. Die sen Be-trag tragen Sie in das Feld 6 in Tabelle 3 ein. Nun können Sie Ihre Miete (Feld 6) mit der zuvor bestimmten ortsüblichen Vergleichs miete Ihrer Wohnung (Feld 5) vergleichen.

Tabelle 3: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Miete

Mietspiegel-wert

(vgl. Tabelle 2)

Summe der nicht umge-

legten Betriebskosten

Fläche der Wohnung

in m2

Ortsübliche Vergleichsmiete

pro m2

(1) (2) (3) (4) (5)+ = x =

Ortsübliche Vergleichs-

miete

▲▼

(6)

Miete der Wohnung

I

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Berechnungsbeispiel

Im Folgenden soll ein Beispiel ver-deutlichen, wie die Tabellen 1 und 2 für ver schiedene Mietverhältnisse und Mietbe griffe anzuwenden sind. Dabei gehen wir von folgendem Berech-nungsbeispiel aus:

Die Wohnung ist 95 m² groß. Die Kü-che hat nur eine Spüle und einen Herd (Normalaus stattung), sie ist also eine „normale Küche“. Das Bad besitzt so-wohl eine Duschwanne als auch eine separate Badewanne und wird somit als „gutes Bad“ eingestuft. Das Ge-bäude liegt in einer „normalen bis guten Wohnla ge“ und war 1961 erst-mals bezugsfertig (= Baualter 1961). Für diese Woh nung ergibt sich aus Ta-belle 2 zunächst eine orts übli che Net-tovergleichsmiete von 5,42 € pro m² und Monat (Tabellenfeld h 2).

Die Einstufung der Beschaffenheit gemäß An lage 2 hat ergeben, dass die Wohnung in einem Gebäude mit „be-sonders guter Beschaffen heit“ liegt und dementsprechend ein Zuschlag von 0,55 € pro m² und Monat für die Be schaffenheit anzusetzen ist.

Durch den Zuschlag erhöht sich daher der Wert der ortsüblichen Nettover-gleichsmiete von 5,42 € auf 5,97 € pro m² und Monat.

Die folgenden Betriebskostenarten fal-len für das Gebäude und für die Woh-nung an:

Grundsteuer Müllabfuhr

Was ser ver sor gung und Entwässerung

Straßenreinigung Hausbeleuchtung Sach- und Haftpflichtversicherung Hausreinigung Schornsteinreinigung Gemeinschaftsantenne/

Kabelanschluss Wartung der Heizung Wartung der Warmwassergeräte Auf zug

Fall A:Die Mieter haben mit dem Vermieter eine In klusivmiete vereinbart. Das heißt, alle auf ge zählten anfallenden Be-triebskosten werden nicht abgerech-net, sondern sind pauschal als nicht umgelegte Betriebskosten in der Miete enthalten. Ledig lich die Kosten für die Heizung und Warm wasser berei tung werden umgelegt. Die Mieter leisten dafür eine monatliche Vor aus zahlung von 97,50 €, die in der monatli chen Mietzahlung von 800,00 € enthalten ist und jährlich abge rechnet wird. Dem-zufolge sind alle oben ange führten Be-triebskosten, außer denen für Heizung/Warm wasser, in Tabelle 4 (Seite 19) als nicht umge legte Be triebskosten anzusehen.

Aus den Berechnungen in der Tabelle er-gibt sich eine Summe der nicht umgeleg-ten Be triebskosten von 1,63 € pro m² und Monat. Dieser Be trag wird zu dem Wert von 5,97 € aus Tabelle 2 (inkl. Zu-schlag) hinzugezählt, und man erhält somit für das individuelle Mietverhält nis eine ortsübli che Ver gleichsmiete von

Anwendung des Mietspiegels

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7,60 € pro m² und Monat sowie eine abso lu te Ver gleichsmiete von 722,00 € (95 m²) pro Mo nat für die gesamte Wohnung. Dieser Be trag kann nun der tatsächlichen Miete gegen über-gestellt werden. Von der Miet zah lung von 800,00 € muss die Vorauszahlung von 97,50 € für Hei zung/Warm was ser abgezo gen werden. Die tat sächliche Miete beträgt also 702,50 € und ist somit niedri ger als die ermittelte orts-übliche Ver gleichs miete von 722,00 €. Somit wäre es ge rechtfertigt, die mo-natliche Mietzahlung um 19,50 € zu erhöhen.

Fall B:Die Mieter haben mit dem Vermie-ter eine Teilin klusiv miete verein-bart, d. h., von den aufge zähl ten an-fallenden Betriebs kosten wer den nur einige abgerech net. Für die umge-legten Betriebs kosten wird eine mo-natliche Voraus zahlung von 115,00 € erho ben. Auch in die sem Fall werden die Kosten für die Heizung und Warm-was ser bereitung umgelegt und ein-mal im Jahr abgerechnet. Die Mie-ter leisten dafür eine monatli che Vor-auszahlung von 97,50 €. Beide Voraus-zahlungen sind in der monat lichen Mietzahlung von 800,00 € enthalten . In der Betriebskostenabrech nung, die der Vermieter einmal jährlich aufstellt, sind die Kosten für Straßenreinigung, Hausreini gung und Gartenpflege nicht aufge führt. D. h., es handelt sich bei den Posten um nicht umge legte Be-triebskosten. Folglich werden in der Tabelle 4 als einzige die Beträge für Straßen reinigung, Hausreinigung und Gartenpflege eingetragen. Die korrekt

ausgefüllte Betriebs kostentabelle für diesen Fall ist auf Seite 19 abgedruckt.

Für die nicht umge legten Be triebskosten ergibt sich also ein Gesamtbetrag von 0,28 € pro m² und Monat. Dieser Betrag wird zu dem Wert von 5,97 € aus Ta-belle 2 (inkl. Zuschlag) hin zugezählt. Die ortsübliche Vergleichsmiete für dieses Miet ver hält nis beträgt also 6,25 € pro m² und Monat. Für die gesamte Wohn-fläche ergibt sich eine Vergleichsmiete von 593,75 € (95 m²) pro Monat. Die-ser Betrag kann nun der tatsächli chen Miete gegen über gestellt wer den. Von der oben genann ten Miet zah lung von 800,00 € müssen die Vor aus zahlungen von 115,00 € für Be triebs ko sten und 97,50 € für Heizung/Warm wasser abge-zogen werden. Die tat sächliche Miete be trägt also 587,50 €. Sie ist somit nied-riger als die ermittelte ortsübliche Ver-gleichs miete von 593,75 €, und es wäre eine Mieterhöhung von 6,25 € im Monat ge rechtfertigt.

Anwendung des Mietspiegels

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Anwendung des Mietspiegels

Tabelle 4: Durchschnittliche Betriebs kosten in € pro m2 und Monat im April 2012 (Berechnungsbeispiel)

Durchschnittliche Betriebskosten in ¤ pro m2 und Monat(die grau unterlegten Betriebskosten fallen grundsätzlich in jedem Mietverhältnis an)

Übertrag für nicht umge leg te Betriebs ko sten

Fall A Fall B

Grundsteuer 0,20 0,20

Müllabfuhr 0,22 0,22

Entwässerung 0,19 0,19

Straßen-/ Gehwegreinigung (sofern nicht im Posten Haus wart enthalten) 0,03 0,03 0,03

Wasserversorgung 0,19 0,19

Hausbeleuchtung (bzw. Strom all gemein) 0,05 0,05

Sach- und Haftpflichtversicherung 0,17 0,17

Hausreinigung (sofern nicht im Posten Hauswart enthal ten) 0,15 0,15 0,15

Gartenpflege (sofern nicht im Posten Hauswart enthal ten) 0,10 0,10

Schornsteinreinigung (sofern nicht im Posten Heizkosten ent hal ten) 0,03 0,03

Hauswart 0,14

Gemeinschaftsantenne/ Kabelanschluss 0,16 0,16

Schneebeseitigung (sofern nicht im Posten Haus wart enthal ten) 0,04

Wartung der Heizungsanlage 0,03 0,03

Wartung der Warmwassergeräte 0,08 0,08

Aufzug 0,13 0,13

Sonstige Betriebskosten (nur zu verwen den, wenn tatsächlicher Betrag bekannt)

Summe der nicht umgelegten Be triebskosten in ¤ / m2 1,91 1,63 0,28

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Alphabetisches Straßenverzeichnis der Wohnlagen in der Landeshauptstadt Kiel

(einfach = einfach, normal = normal bis gut)

Anlage 1 - Alphabetisches Straßenverzeichnis

Straße Wohnlage Aalborgring einfachAarhusstraße normalAchterkamp normalAdalbertstraße normalAdelheidstraße einfachAdolfplatz normalAdolfstraße normalAhlmannstraße normalAlbert-Schweitzer-Weg einfachAlfons-Huysmans-Ring normalAllgäuer Straße normalAlsenstraße normalAlte Dorfstraße normalAlte Eichen normalAlte Lübecker Chaussee einfachAltenrade einfachAltenteichstraße einfachAlter Markt normalAlter Nienbrügger Weg normalAm Blöcken normalAm Dorfplatz normalAm Forsthaus Wittland normalAm Germaniahafen 1-7 normalAm Germaniahafen 2-6 normalAm Hofe normalAm Kirchberg normalAm Russee normalAm Seefischmarkt einfachAm Seeufer normalAm Wellsee normalAm Wiesenhof normalAmrumring normalAmselsteig normalAn den Birken normalAn der Holsatiamühle einfachAn der Schanze einfachAndreas-Hofer-Platz normalAndresenstraße normalAnkerplatz normalAnnenstraße normalApenrader Straße normalArfrade einfachArkonastraße einfachArndtplatz normalArnold-Heller-Straße normalAscheberger Straße normal

Asmusstraße einfachAuberg einfachAugustenstraße einfachAugust-Sievers-Ring normal

Bäckergang einfachBahnhofstraße einfachBärenkrog normalBarkauer Straße 1 - 59 einfachBarkauer Straße 2 - 30 einfachBartelsallee normalBaumgartenstraße normalBaumweg normalBaustraße normalBebelplatz einfachBehmweg normalBellmannstraße normalBendixenstraße normalBerchtesgadener Straße normalBergenring einfachBergstraße einfachBeselerallee normalBielenbergstraße einfachBismarckallee normalBlaumeisenweg normalBlitzstraße einfachBlocksberg normalBlücherplatz normalBlücherstraße normalBogenstraße normalBoiestraße normalBoksberg einfachBoninstraße 1 – 35 einfachBoninstraße 10 – 34 einfachBoninstraße 44 – 48 normalBoninstraße 45 – 69 normalBornholmer Weg einfachBothwellstraße einfachBrammerkamp normalBrandkuhle normalBraunsberger Weg normalBraustraße normalBräutigamweg normalBreiter Weg normalBremerstraße normalBritzweg normalBrückenstraße einfach

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Straßenverzeichnis

Brüggerfelde normalBrunnenweg normalBrunsrade normalBrunswiker Straße normalBrüttweg normalBruxer Weg normalBuernkrog normalBugenhagenstraße normalBülowstraße normalBünsowstraße normalBurgstraße normalBuschblick normalBuschfeldstraße einfachBuschkoppel normalBustorfer Weg 59 – 95 normalBustorfer Weg 64 - 96 normal

Calvinstraße normalCaprivistraße normalCarl-Loewe-Weg normalCharles-Roß-Ring normalChemnitzstraße normalChristianistraße normalChristian-Kruse-Straße normalChristianspries einfachClausewitzstraße normal Dahlmannstraße normalDammstraße normalDamperhofstraße normalDanckwerthstraße normalDanewerkstraße normalDänische Straße normalDanziger Straße einfachDehnckestraße normalDeliusstraße einfachDiekmissen einfachDieselweg normalDiesterwegstraße normalDietrichsdorfer Höhe einfachDithmarscher Straße einfachDittmarweg normalDorf normalDorfstraße einfachDornbusch normalDorotheenstraße einfachDrachenbahn normalDreiecksplatz einfachDroysenstraße normalDubenhorst normalDüppelstraße normal

Düsternbrooker Weg normalDüvelsbeker Weg normal

Eckenerplatz normalEckernförder Straße 11 - 29 normalEckernförder Straße 16 - 30 normalEckernförder Straße 31 - 95 einfachEckernförder Straße 32 - 82 einfachEckernförder Straße 97 - 115 normalEckernförder Straße 121 - 169 einfachEckernförder Straße 375 - 441 normalEckernförder Straße 388 - 462 normalEduard-Adler-Straße normalEekberg einfachEekbrook normalEgerstraße normalEggerstedtstraße normalEichenbergskamp einfachEichendorffstraße normalEichhofstraße normalEichkamp normalElbenkamp einfachElendsredder normalElisabethstraße einfachEllerbeker Weg 1 - 27 einfachEllerbeker Weg 93 - 95 einfachEllerbeker Weg 94 - 102 einfachEllerbeker Weg 119 - 143 einfachEllerkrug normalElmschenhagener Allee 1 - 31 einfachErlenkamp einfachErnestinenstraße einfachEsbjergweg einfachEsmarchstraße normalEutiner Straße normalExerzierplatz einfach Fabrikstraße normalFaeschstraße normalFalckstraße normalFanöweg normalFargauweg normalFaulmannweg einfachFehmarnwinkel normalFeldstraße normalFichtestraße normalFlämische Straße normalFleethörn normalFlemhuder Straße normalFlensburger Straße normalFliegender Holländer normal

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Straßenverzeichnis

Flintbeker Straße 37 - 61 normalFlintbeker Straße 26 - 74a normalFockstraße normalFontanestraße normalForstweg normalFranckestraße normalFranzensbader Straße einfachFranziusallee 146 - 222 einfachFranziusallee 147 - 229 einfachFreiligrathstraße normalFrerich-Frerichs-Allee normalFrerichsstraße normalFriedenstraße einfachFriedlander Weg normalFriedrichsorter Straße 1 - 21 normalFriedrichsorter Straße 2 - 26 normalFriedrichsorter Straße 23 - 75 einfachFriedrichsorter Straße 28 - 72 einfachFriedrichsruher Weg normalFritz-Lau-Straße normalFritz-Reuter-Straße normalFröbelstraße normalFünenweg einfachFunkstellenweg normal

Gabelsbergerstraße einfachGablenzstraße einfachGaffelweg normalGänsewiese normalGartenstraße normalGärtnerstraße normalGaußstraße einfachGazellestraße einfachGefionstraße normalGeibelallee normalGeibelplatz normalGeigerstraße normalGeldbeutel einfachGellertstraße normalGeorg-Pfingsten-Straße einfachGerhardstraße normalGlücksburger Straße einfachGneisenaustraße normalGoerdelerring normalGoethestraße normalGorch-Fock-Straße normalGöteborgring 2 - 78 einfachGöteborgring 3 - 81 einfachGotlandwinkel einfachGrabastraße normalGraf-Luckner-Straße normal

Graf-Spee-Straße normalGravelottestraße normalGravensteiner Straße normalGrazer Straße normalGrebiner Weg normalGreifstraße normalGriesingerstraße normalGrillenberg normalGrimmstraße normalGroenhoffweg normalGrönhorst normalGroß Ebbenkamp einfachGroßer Kamp normalGroß Kielstein normalGroße Ziegelstraße 4 - 10 einfachGroße Ziegelstraße 11 - 15 einfachGroße Ziegelstraße 12 - 62 normalGroße Ziegelstraße 17 - 75 normalGrüffkamp normalGudegastkoppel normalGurlittplatz normalGurlittstraße normalGustav-Falke-Straße einfachGustav-Schatz-Hof einfachGutenbergstraße einfach

Haderslebener Straße normalHagener Straße einfachHahnbusch normalHamburger Chaussee einfachHangstraße normalHansaring normalHansastraße normalHanssenstraße normalHardenbergstraße normalHarmsstraße 1 – 63 einfachHarmsstraße 2 – 40 einfachHarmsstraße 65 - 135 normalHarmsstraße 48 - 134 normalHarriesstraße einfachHaselbusch 9 - 11 einfachHasseer Straße normalHasseldieksdammer Weg 1 - 55 normalHasseldieksdammer Weg 2 - 50 normalHasseldieksdammer Weg 179 - 217 einfachHasselmannstraße normalHasselteich 6 – 12 normalHauptstraße einfachHavemeisterstraße einfachHayßenstraße normalHebbelstraße normal

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Straßenverzeichnis

Hecktstraße 3 - 27 einfachHedinweg einfachHeider Straße normalHeikendorfer Weg einfachHeintzestraße einfachHeischstraße einfachHelenenstraße einfachHelgolandstraße normalHelmholtzstraße einfachHelsinkistraße 2 - 122 einfachHerderstraße normalHermann-Boßdorf-Weg normalHermannstraße einfachHermann-Weigmann-Straße einfachHerthastraße einfachHertzstraße einfachHerzog-Friedrich-Straße normalHiddenseer Weg normalHindenburgufer normalHinterkronsberg einfachHofholzallee normalHofkoppel normalHofstraße 1 - 29 einfachHofstraße 2 - 28 einfachHofstraße 32 - 38 normalHohenrade normalHohwachter Weg normalHollmannstraße 6 - 20 einfachHollmannstraße 7 - 21 einfachHollwisch normalHolstenstraße normalHoltenauer Straße normalHolunderbusch normalHomannstraße normalHopfenstraße einfachHornheimer Weg normalHowaldtstraße normalHügelstraße einfachHultschiner Straße normalHummelwiese einfachHusumer Weg normal

Illerweg normalIltisstraße einfachIm Anscharpark normalIm Brauereiviertel normalIm Dorfe normalIm Waldwinkel normalIm Winkel normalImmelmannstraße einfachInnweg normal

Insterburger Straße 1 - 39 einfachInsterburger Straße 2 - 34 normalIsarweg normalItzehoer Straße normalIvensring einfach Jachmannstraße einfachJaegerallee normalJägersberg normalJägerstraße einfachJahnstraße normalJensendamm normalJeßstraße normalJettkorn normalJoachim-Mähl-Straße normalJoachimsthaler Weg normalJohannesstraße einfachJohann-Fleck-Straße normalJohann-Sump-Straße normalJulienluster Weg normalJulienstraße einfachJulius-Brecht-Straße normalJulius-Fürst-Weg normalJulius-Leber-Straße normalJungfernstieg normalJungmannstraße normalJütlandring einfach

Kaiserstraße einfachKämpenstraße normalKanalstraße normalKappelner Straße normalKarlsbader Straße normalKarlstal einfachKarolinenweg normalKarpfenteich normalKastanienallee normalKastanienstraße einfachKatharinenstraße einfachKehdenstraße normalKehrwieder einfachKieler Kuhle einfachKieler Straße einfachKieler Weg 1 - 25 normalKieler Weg 2 - 22 normalKieler Weg 71 - 185 normalKieler Weg 74 - 166 normalKieler Weg 176 - 182 normalKiellinie normalKirchenberg normalKirchenstraße normal

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Straßenverzeichnis

Kirchenweg einfachKirchhofallee 1 - 31 normalKirchhofallee 4 - 34 normalKirchhofallee 35 - 85 einfachKirchhofallee 40 - 80 einfachKirschberg normalKirunastraße 1 - 27 einfachKlausbrooker Weg normalKlausdorfer Weg einfachKlaus-Groth-Straße normalKleine Ziegelstraße einfachKlein-Ebbenkamp einfachKleine Koppel normalKleiner Kuhberg normalKleiststraße normalKlopstockstraße normalKlosterkirchhof normalKlosterstraße 1 – 7 einfachKlotzstraße normalKnivsberg normalKnooper Weg einfachKnorrstraße normalKoldingstraße normalKoloniestraße einfachKolonnenweg einfachKönigstraße normalKönigsweg einfachKonrad-Adenauer-Damm einfachKopenhagener Allee normalKopperpahler Teich normalKörnerstraße normalKrausstraße normalKreienbarg normalKreisauer Ring normalKreisauer Straße normalKronshagener Weg einfachKrummbogen normalKrusenrotter Weg 1 - 31 einfachKrusenrotter Weg 2 - 24 einfachKrusenrotter Weg 32 - 102 normalKrusenrotter Weg 41 - 127 normalKuchelstraße einfachKuhlacker normalKürkoppel normalKurt-Schumacher-Platz einfachKüterstraße normal

Landskroner Weg normalLange Reihe normalLangelandweg einfachLangenbeckstraße normal

Langenfelde normalLangensaal einfachLanger Holm normalLanger Rehm einfachLanger Segen normalLantziusstraße normalLauenburger Straße einfachLechweg normalLegienstraße normalLehmberg einfachLensahner Straße normalLenschstraße normalLerchenstraße einfachLessingplatz normalLeuschnerweg normalLilienthalstraße normalLindenallee normalLindenstraße normalLindenweg normalLorentzendamm normalLornsenstraße normalLübscher Baum 4 - 6 einfachLübscher Baum 17 - 23 normalLübscher Baum 18 - 32 normalLüdemannstraße 21 - 77 normalLüdemannstraße 26 - 64 normalLüdemannstraße 64a - 72 einfachLüderitzstraße einfachLuisenstraße einfachLutherstraße normalLütjenburger Straße normalLütjohannstraße normalLütt Steenbusch normalLützowstraße normal

Mählsweg normalMalmöweg einfachMangoldtstraße normalMarienbader Straße normalMarienstraße einfachMarienwerderstraße einfachMarthastraße einfachMaßmannstraße normalMasurenring einfachMathildenstraße einfachMax-Planck-Straße normalMedusastraße einfachMeimersdorfer Moor normalMeimersdorfer Weg normalMelanchthonstraße normalMelsdorfer Straße normal

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Mensingstraße normalMercatorstraße normalMetzstraße normalMeyerhofstraße normalMichelsenstraße einfachMinnastraße einfachMittelstraße normalMöhrkestraße einfachMöllenholt normalMöllingstraße einfachMoltkestraße normalMonsberg normalMönweg einfachMoorblek normalMoorblöcken einfachMoorkamp normalMühlenbrook normalMühlenkamp normalMühlenstraße einfachMühlenweg normalMuhliusstraße normal

Nachtigalstraße einfachNanthingasse einfachNehringweg normalNelkenweg normalNettelbeckstraße normalNeuenrade einfachNiebuhrstraße normalNiemannsweg normalNienbrügger Weg normalNietzschestraße normalNiobeweg normalNissenstraße normalNorddeutsche Straße einfachNordseestraße normal

Obere Straße normalOdensestraße einfachOlbrichtweg normalOldenburger Straße normalOldesloer Straße einfachOldestraße normalOlshausenstraße normalOsloring einfachOstpreußenweg normalOstring einfachOtto-Ernst-Weg normalOttomar-Enking-Straße einfach

Papenkamp einfachPappelweg normalPartenkirchener Straße normalPassader Straße normalPaul-Fleming-Straße normalPaul-Fuß-Straße normalPestalozzistraße normalPeter-Hansen-Straße einfachPetersburger Weg normalPhilosophengang normalPickertstraße einfachPillauer Straße normalPinguinweg normalPoggendörper Weg einfachPommernweg normalPoppenbrügger Weg einfachPoppenrade normalPostillionweg normalPoststraße einfachPötterweg normalPreetzer Chaussee einfachPreetzer Straße einfachPreußerstraße normalPrieser Höhe normalPrieser Strand einfachPrinzenstraße normalPrinz-Heinrich-Straße 1 - 29 normalProbsteier Platz einfachProbsteier Straße normalProjensdorfer Straße normalPrüne normal

Quinckestraße normalQuinckestraße einfach

Raaschstraße einfachRadsredder einfachRandersstraße einfachRarsrott normalRathausstraße normalRedderkamp normalReeperbahn einfachReichenberger Allee einfachReichweinweg einfachReinickendorfer Straße normalRendsburger Landstraße einfachRendsburger Landstraße 307-327 normalReventlouallee normalRichterstraße normalRichthofenstraße 1 - 25 normal

Straßenverzeichnis

nur ungerade Hausnummern

Page 28: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Richthofenstraße 2 - 16 normalRichthofenstraße 18 - 60a einfachRichthofenstraße 27 - 77 einfachRichtweg normalRingelnatzstraße normalRingstraße einfachRipener Weg normalRobert-Koch-Straße normalRoggestraße normalRöhbarg normalRönner Weg normalRöntgenstraße einfachRoonstraße normalRoskilder Weg normalRungholtplatz normalRusseer Weg 1 - 193 normalRusseer Weg 2 - 218 normalRusseer Weg 211 - 237 einfachRüsterstraße 2 - 30 normalRüsterstraße 3 - 29 normalRüsterstraße 31 - 37 einfachRüsterstraße 44 - 50 einfachRutkamp normal

Saarbrückenstraße 2 - 44 normalSaarbrückenstraße 25 - 63 normalSaarbrückenstraße 96 - 178 einfachSaarbrückenstraße 151 - 179 einfachSachaustraße einfachSaldernstraße normalSalzburger Straße normalSamlandweg normalSamwerstraße normalSanddornwinkel normalSandkrug einfachSandkuhle normalScharnhorststraße normalScharweg normalSchaßstraße normalSchauenburgerstraße normalSchevenbrücke normalSchilkseer Straße normalSchillerstraße normalSchillstraße normalSchlehenkamp 1 - 5 einfachSchlehenkamp 2 - 4 einfachSchleswiger Straße normalSchleusenstraße einfachSchlieffenallee normalSchloßgarten normal

Schloßstraße normalSchmiedekoppel normalSchönberger Straße einfachSchönkirchener Straße einfachSchönwohlder Weg 37 - 39 einfachSchönwohlder Weg 52 - 58 einfachSchreyweg einfachSchuhmacherstraße normalSchülperbaum einfachSchulredder normalSchulstraße einfachSchulweg normalSchurskamp normalSchusterkrug einfachSchützenwall einfachSchwanenseeplatz normalSchwedendamm einfachSchweffelstraße normalSchwentinestraße einfachSchwester-Therese-Straße normalSedanstraße normalSeeblick normalSeelandweg einfachSegeberger Landstraße einfachSelenter Straße normalSibeliusweg einfachSkagenweg 1 - 5 einfachSkagenweg 2 - 4 einfachSkagenweg 9 - 23 normalSkagerrakufer einfachSkandinaviendamm einfachSohststraße einfachSokratesplatz einfachSolomit normalSonderburger Platz normalSonthofener Straße normalSophienblatt einfachSören normalSörensenstraße einfachSpeckterweg normalSpichernstraße normalSpreeallee normalSpritzengang normalStadtfeldkamp normalStadtrade einfachStarnberger Straße normalStarweg normalStauffenbergring normalSteenbeker Weg 4 - 58 normalSteinberg normal

Straßenverzeichnis

Page 29: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Steinfurther Weg 4 - 12a einfachSteinkamp normalSteinstraße normalStephan-Heinzel-Straße einfachSternstraße normalSternwartenweg normalStettiner Platz normalStiftstraße normalStiller Winkel normalStockholmstraße einfachStolzeweg einfachStormarnstraße einfachStoschstraße einfachStrandstraße normalStreitkamp normalStrohredder einfachStromeyerallee 2 - 16a normalStromeyerallee 11 - 99 normalStromeyerallee 20 - 46 einfachStromeyerstraße normalSukoring normalSylter Bogen normal

Tauernweg normalTeichstraße normalTeplitzer Allee einfach Theodor-Heuss-Ring einfachTheodor-Storm-Straße normalTiefe Allee einfachTimkestraße einfachTimmerberg einfachTimm-Kröger-Straße normalTinglefferstraße normalTiroler Ring 1 - 113 einfachTönniesstraße normalTorfende normalTrautenauer Weg normalTrenntrader Weg normalTromsöstraße 1 - 7 normalTröndelweg einfachTroppauer Straße 3 - 5 einfachTroppauer Straße 2 - 6 einfachTroppauer Straße 7 - 25 normalTroppauer Straße 8 - 32 normalTroppauer Straße 27 - 37 einfachTroppauer Straße 34 - 50 einfachTurnstraße einfach

Uhlandstraße normalUhlenhorster Weg normal

Uhlenkrog 8 - 26 normalUntere Straße normalUrsinusweg normal

Vaasastraße einfachVerdieckstraße einfachViborgweg einfachVieburger Weg normalVinetaplatz normalVirchowstraße normalVogelhain normalVon-der-Goltz-Allee normalVon-der-Groeben-Straße einfachVon-der-Horst-Straße normalVon-der-Tann-Straße 1 - 25 einfachVon-der-Tann-Straße 2 - 20 einfachVon-der-Tann-Straße 24 - 34 normalVorderkronsberg einfach

Wagnerring normalWahlestraße einfachWaisenhofstraße normalWaitzstraße normalWaldeck normalWaldwiesenstraße einfachWalkerdamm normalWall normalWassilystraße normalWeberstraße normalWehdenweg 2 - 4 einfachWehdenweg 13 - 115 normalWehdenweg 20 - 110 normalWeinberg normalWeißenburgstraße normalWellingdorfer Straße einfachWellseer Weg einfachWerftstraße einfachWerner-Siemens-Straße einfachWesselburener Straße normalWestenhofstraße normalWestring einfachWeststraße normalWichmannstraße normalWiener Allee normalWiepenkrog einfachWiker Straße normalWikingerstraße einfachWilhelm-Busch-Straße normalWilhelminenstraße normalWilhelm-Lobsien-Weg normalWilhelmplatz normal

Straßenverzeichnis

Page 30: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Wilhelm-Raabe-Weg normalWilhelmshavener Straße normalWilhelmstraße einfachWillestraße normalWilly-Jacob-Weg normalWinterbeker Weg normalWischhofstraße einfachWissmannstrasse einfachWittenbrook normalWoermannstraße einfachWolperdingstraße normalWoltersweg normalWörthstraße normalWrangelstraße normalWulfsbrook normalWullestraße normal

Yorckstraße normal

Zastrowstraße normalZehlendorfer Straße normalZeppelinring normalZeyestraße einfachZiegelteich einfachZiethenstraße normalZum Brook einfachZum Forst normal

Straßenverzeichnis Anlage 2

Anlage 2: Schema zur Bestimmung der Beschaffenheit der Wohnung bzw. des Gebäudes(Bewertungsschema siehe nächste Seite)

Erläuterung zur Auswertung:Ein Zuschlag von 0,55 € auf die Net-tokaltmiete für Ihre Wohnung kommt nur dann in Betracht, wenn auf die Beschaffenheit des Gebäudes, in dem Ihre Wohnung liegt, in allen drei Merkmals gruppen (A, B, C) die erste Bewertungskatego rie zutrifft (drei Kreuze in der ersten Spalte).

Ein Abschlag von 0,15 € auf die Net-tokaltmiete für Ihre Wohnung kommt nur dann in Betracht, wenn auf die Beschaffenheit des Gebäudes, in dem Ihre Wohnung liegt, in allen drei Merkmals gruppen (A, B, C) die letz-te Bewertungskate gorie zutrifft (drei Kreuze in der letzten Spal te).

Bei allen anderen Ankreuzungen sind weder Zu- noch Abschläge aufgrund der Beschaffen heit zu berücksichtigen.

Page 31: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Merkmale Bitte kreuzen Sie an, welches Merkmal auf Ihre Wohnsituation zutrifft

A. Bauweise, Gebäudegestaltung

1 sehr ansprechende Gestaltung; anspruchsvolle mo-derne Architektur, aufwendige, harmonische bzw. abwechslungsreiche Fassade (z. B. Erker, Stuck, Fassadenaufteilung, farbliche Gestaltung usw.), attraktiver Eingangsbereich

2 ansprechende Gestaltung mit einigen charakteristi-schen und aufeinander abgestimmten Merkmalen

3 einfache Gestaltung mit wenigen prägenden Merk-malen, jedoch keine schlichte Architektur

4 anspruchslose, schlichte Gestaltung

B. Gebäudezustand (Fassade, Fenster, Ein-gangsbereich, Balkone, Dach)sehr gepflegte (renovierte), gut erhaltene Fassade

insgesamt normaler Erhaltungszustand mit einzelnen kleineren Schönheitsfehlern an Haustür, Fenstern usw.

mäßiger Erhaltungszustand; Fassade, Fenster usw. beschädigt oder ähnlich

ungepflegter, heruntergekommener Zustand; Putz / Anstrich bröckelig, Fenster erneuerungsbedürftig

1

2

3

4

C. Treppenhaus, Aufzugsbereich

insgesamt gepflegter, gut erhaltener Zustand (durch-gehend in allen Stockwerken); sauber, hell, freund-lich, großzügig und / oder mit besonderen DetailsZustand zufriedenstellend; weitgehend ordentlich, keine besonderen Details mäßiger Zustand, einzelne Mängel an Treppe, Putz / Anstrich, Fenstern, mäßig gepflegt; Treppenhäuser ohne natürliche Beleuchtung ungepflegtes Erscheinungsbild, d. h. Putz / Anstrich erneuerungsbedürftig, Schmutz

1

2

3

4

Zu- und Abschlagsmerkmale zur Bestimmung der Beschaffenheit

Anlage 2

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Anlage 3:

Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346/2347), geä. durch Art. 4 des Gesetzes vom 3. Mai 2012 (BGBl. I S. 958)

§ 1 Betriebskosten(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem

Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungs-mäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentü-mers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, ins-besondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Drit-ten darf nicht angesetzt werden.

(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:

1. die Kosten der zur Verwaltung des Ge-bäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Ko-sten für die gesetzlichen oder freiwilli-gen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten).

2. die Kosten, die während der Nutzungsdau-er zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Wit-terungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen.(Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

§ 2 Aufstellung der Betriebskosten

Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:1. die laufenden öffentlichen Lasten des

Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

2. die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmie-tung oder anderer Arten der Gebrauchs-überlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Was-seraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

3. die Kosten der Entwässerung, hierzu ge-hören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffent-lichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;

4. die Kostena) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehö-ren die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebs-stroms, die Kosten der Bedienung, Überwa-chung und Pflege der Anlage, der regelmä-ßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstel-lung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissi-onsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlas-sung einer Ausstattung zur Verbrauchser-fassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Auftei-lung; der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der

Be triebs kostenverordnung

Page 33: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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Berechnung und Aufteilung;Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Ko-sten der Berechnung und Aufteilung oderb) des Betriebs der zentralen Brennstoff-versorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebs-stroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes;oderc) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen ent-sprechend Buchstabe aoderd) der Reinigung und Wartung von Eta-genheizungen und Gaseinzelfeuerstätten, hierzu gehören die Kosten der Beseiti-gung von Wasserablagerungen und Ver-brennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicher-heit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;

5. die Kostena) des Betriebs der zentralen Warmwas-serversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Warmwasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Ko-sten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe aoderb) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwas-sers und die Kosten des Betriebs der zuge-hörigen Hausanlage entsprechend Nummer 4 Buchstabe aoderc) der Reinigung und Wartung von Warm-wassergeräten; hierzu gehören die Kosten

der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Inneren der Geräte sowie die Kosten der regel-mäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zu-sammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;

6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagena) bei zentralen Heizungsanlagen ent-sprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oderb) bei der eigenständig gewerb-lichen Lieferung von Wärme entspre-chend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, oderc) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen ent-sprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;

7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,

hierzu gehören die Kosten des Betriebs-stroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebs-sicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der AnlageBetriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,zu den Kosten der Straßenreinigung gehö-ren die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnah-men; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten ent-sprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompres-

Be triebs kostenverordnung

Page 34: Mietspiegel Mietspiege 20122012in der Tabelle 1 Durchschnittswerte für die einzelnen Betriebskosten pro m² für April 2012 aufgeführt. Einige der Betriebskosten in Tabelle 1 fallen

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soren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfas-sungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;

9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,zu den Kosten der Gebäudereinigung gehö-ren die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Trep-pen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

10. die Kosten der Gartenpflege,hierzu gehören die Kosten der Pflege gärt-nerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;

11. die Kosten der Beleuchtung,hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuch-tung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;

12. die Kosten der Schornsteinreinigung,hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind;

13. die Kosten der Sach- und Haftpflicht- versicherung,hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementar-schäden, der Glasversicherung, der Haft-pflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;

14. die Kosten für den Hauswart,hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbei-träge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, In-standsetzung, Erneuerung, Schönheitsre-paraturen oder die Hausverwaltung betrifft;

soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitslei-stungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;

15. die Kostena) des Betriebs der Gemeinschafts-An-tennenanlage, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereit-schaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehö-rende Antennenanlage sowie die Gebüh-ren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen, oderb) des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buch-stabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,hierzu gehören die Kosten des Betriebs-stroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebs-bereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entspre-chend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;

17. sonstige Betriebskosten,hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Be triebs kostenverordnung

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Beratungsstellen _____________________________________________________________

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Beratungsstellen

Auskünfte erteilen:

Landeshauptstadt Kiel Amt für Wohnen und Grundsicherung Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel Tel.: (0431) 901-23 94 Fax: (0431) 901 6 23 50 E-Mail: [email protected] Internet: www.kiel.de

Deutscher Mieterbund Kieler Mieterverein e. V. Eggerstedtstraße 1 24103 Kiel Tel.: (0431) 97 91 9-0 Fax: (0431) 97 91 931 E-Mail: [email protected] Internet: www.kieler-mieterverein.de (für Mitglieder)

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein von Kiel und Umgegend e. V. Sophienblatt 3 24103 Kiel Tel.: (0431) 66 36-123 Fax: (0431) 66 36 180 E-Mail: [email protected] Internet: www.haus-und-grund-kiel.de (für Mitglieder)