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Betriebskosten aktuell In dieser Ausgabe: ................................................. Seite 2 Auszug aus der neuen Heizkostenverordnung ................................................. Seite 3 Neues Schornsteinfeger- Handwerksgesetz ................................................. Seite 4 Änderung der Beiträge für die Gebäude- sowie Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht- versicherung ................................................. Seite 4 Alle wichtigen Preis- änderungen auf einen Blick! ................................................. Seite 7 Neues Layout bei der Betriebskostenabrechnung ................................................. Seite 8 Regeltausch der Warm- & Kaltwasserzähler 2013 Abrechnungsjahr 2012 Leben mit Perspektive Foto © Klaus-Uwe Gerhardt /pixelio.de Das neue Schornsteinfeger- Handwerksgesetz!

Betriebskosten aktuell 2013

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Heizkostenverordnung Schornsteinfeger-Handwerksgesetz Gebäudeversicherung Preisänderungen Betriebskostenabrechnung Regeltausch Wasserzähler

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Page 1: Betriebskosten aktuell 2013

Betriebskosten aktuell

In dieser Ausgabe:.................................................

Seite 2Auszug aus der neuen Heizkostenverordnung

.................................................

Seite 3Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

.................................................

Seite 4Änderung der Beiträge für die Gebäude- sowie Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht-versicherung

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Seite 4Alle wichtigen Preis- änderungen auf einen Blick!

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Seite 7Neues Layout bei der Betriebskostenabrechnung

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Seite 8Regeltausch der Warm- & Kaltwasserzähler 2013

Abrechnungsjahr 2012Leben mit Perspektive

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Das neue

Schornsteinfeger- Handwerksgesetz!

Page 2: Betriebskosten aktuell 2013

0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 0 0,05 0,10 0,15 0,20

Liebe Nutzer,

mit Übersendung der Umlagenabrechnung 2012, fügen wir auch dieses Jahr wieder unsere Broschur, Betriebs-kosten aktuell, bei. Mit ihr möchten wir Sie zum einen über wichtige Neue-rungen etwaiger Verordnungen und Gesetzesänderun-gen aber auch über Preisänderungen informieren. Die auf den nachfolgenden Seiten für Sie erstellten Ar-tikel werden Ihnen die Prüfung Ihrer Umlagenabrech-nung 2012 vereinfachen und Unklarheiten zeitnah be-seitigen.

An dieser Stelle weisen wir auf eine kleine Umbenen-nung unserer Broschur hin. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass darin hauptsächlich auf Preisänderun-gen in dem abgerechneten Jahr benannt und erläutert werden, entschieden wir uns für die neue Bezeichnung ohne Benennung des Herausgabejahrs „Betriebskosten aktuell“.

Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Mitgliederbetreuer sehr gern zur Verfügung.

Ihre Abteilung Hausbewirtschaftung

Betriebskostenspiegel für Deutschland (Angaben pro m²/Monat)

Bundesländer West Bundesländer Ost

0,21 €0,11 €0,41 €0,37 €0,84 €0,86 €0,25 €0,24 €0,13 €0,13 €0,07 €0,04 €0,22 €0,13 €

Grundsteuer

Wasser inkl. Abwasser

Heizung

Warmwasser

Aufzug

Straßenreinigung

Müllbeseitigung

© Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH Daten 2009, Datenerfassung 2010/2011

0,16 €0,12 €0,10 €0,07 €0,05 €0,06 €0,04 €0,02 €0,15 €0,09 €0,18 €0,18 €0,13 €0,12 €0,07 €0,05 €

Gebäudereinigung

Gartenpflege

Allg. Strom

Schornsteinreinigung

Versicherung

Hauswart

Antenne/Kabel

Sonstige

Leben mit Perspektive2

Auszug aus der neuen Heizkostenverordnung

Ermittlung des Energieverbrauchs für Warmwasser (§ 9 Abs. 2 HeizkV) – Einbau der Wärmemengenzähler

Die Heizkostenverordnung (HeizkV) bildet die rechtliche Ba-sis für die von uns erstellten Heizkostenabrechnungen. Hierin wird genau festgelegt, nach welchem Verfahren die für ein zentral beheiztes Mehrfamilienhaus anfallenden Heizkosten auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt werden.Zum 1. Januar 2009 ist eine novellierte Fassung der Heizkos-tenverordnung in Kraft getreten. Nachfolgend möchten wir über eine wichtige Neuerung der geänderten Verordnung in-formieren.

Neue Regelung zur Ermittlung des Energieanteils für die Warmwasseraufbereitung (§ 9 Abs. 2)

Bei so genannten „verbundenen Anlagen“ konnte der Vermie-ter bisher den benötigten Energieanteil für die Warmwasser-bereitung rechnerisch lt. Formel gemäß § 9 Heizkostenverord-nung bzw. einer Schätzung ermitteln. Künftig ist unter Wahrung einer Umstellungsfrist, die am 31. Dezember 2013 endet, bei Heizungsanlagen, die gleichzeitig

Heizwärme und Warmwasser bereit stellen, der Energieanteil mithilfe eines Wärmezählers zu erfassen.

Eine Ausnahme von der Erfassung mittels Wärmezählern ist nur dann vorgesehen, wenn die Messung der Wärmemenge mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden ist, beispiels-weise dann, wenn die Anbringung von Messgeräten aus bauli-chen oder technischen Gründen unverhältnismäßig hohe Kos-ten verursachen würde. In diesen Fällen kann der Vermieter weiterhin das rechnerische Verfahren zur Ermittlung der Ener-giemenge für die Warmwasseraufbereitung anwenden.

Aufgrund der Neuregelung zur Ermittlung des Energieanteils für die Warmwasseraufbereitung hat unsere Wohnungsgenos-senschaft die Ausstattungspflicht aus kosten- und technischer Sicht bereits geprüft und bereits entsprechend den gesetzli-chen Bestimmungen umgesetzt.

Die Kosten für einen eingebauten Wärmemengenzähler be-laufen sich auf ca. 45 - 120 EUR (abhängig von der Größe) im Jahr und werden im Rahmen der Umlagenabrechnung auf alle Nutzer umgelegt.

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Page 3: Betriebskosten aktuell 2013

Leben mit Perspektive3

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten Aktuell

Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Die Übergangsfrist des im November 2008 in Kraft getre-tene Schornsteinfeger-Handwerksgesetz endete zum 31.

Dezember 2012. Ab 2013 können somit alle bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder Betriebe, die mit dem Schorn-steinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, mit der Durchführung der wiederkehrenden Schornsteinfeger-arbeiten beauftragt werden (freie Wahl).

Weiterhin treten zu diesem Zeitpunkt die bisher geltenden Rechtsgrundlagen zur Regelung der einzelnen Gebühren au-ßer Kraft. Lediglich für die verbleibenden hoheitlichen Tätig-keiten wird es auch weiterhin eine Gebührenrichtlinie geben.

Die Verantwortung und Kontrolle im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt jedoch weiterhin beim bestellten zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger (BSM). Wie bisher werden die Arbeiten in den Gebäuden im Rahmen der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit an Abgas-anlagen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Feuerstättenschau, Begutachtungen nach Baurecht, Messungen nach der 1.BImSchV u. ä.) vom zuständigen BSM durchgeführt.........................................................................................................

Die hoheitlichen Aufgaben beinhalten (wofür auch weiterhin die Gebührenrichtlinie gilt):

> das Führen des Kehrbuches /Verwaltung > die Überwachung und Überprüfung der Feuerungsanlagen > die Bearbeitung von Mängelmeldungen > die Abnahme der Anlagen bzw. Ausstellung der

Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzung der Anlagen

> die Durchführung der Feuerstättenschau/Lüftungsanlagen- schau und das Erstellen der Feuerstättenbescheide/ Lüftungsanlagenbescheide

........................................................................................................

Seit dem 1. Januar 2013 stehen somit alle Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb. Ab diesem Zeitpunkt wird der Eigentümer stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Er ist dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in seinem Gebäude pünkt-lich und nachvollziehbar erledigt werden. Der zuständige BSM muss darauf achten, dass die Arbeiten durchgeführt wur-den und hat gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Ablaufplan, wenn der beauftragter Schornsteinfeger-Fach-betrieb nicht gleich bestellter zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist: ........................................................................................................

1. Der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger stellt dem Eigentümer einen Feuerstättenbescheid/Lüftungs-

anlagenbescheid aus (seit 2010 erfolgt dies automatisch aller drei Jahre) In diesem Bescheid ist genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung, Feuerstätte und Lüftungs-anlage, wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. ge-prüft werden muss.........................................................................................................

2. Der Eigentümer sucht sich im Internet (BAFA ) einen einge-tragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornstein-feger-Register heraus und beauftragt ihn mit den vorgeschrie-benen Arbeiten.........................................................................................................

3. Die Durchführung der Arbeiten muss sich der Eigentümer auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchfüh-rung von Schornsteinfegerarbeiten" (gibt es beim zuständigen Schornsteinfeger) bescheinigen lassen.........................................................................................................

4. Als weiteres muss der Eigentümer spätestes zum genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" dem zuständigen bevollmäch-tigten Bezirksschornsteinfeger die Erledigung der Arbeiten schriftlich anzeigen.........................................................................................................

Der vorgenannte Ablaufplan lässt sehr schnell die erhöhte Ver-antwortung und somit auch den erhöhten Verwaltungsauf-wand auf Seiten des Eigentümers erkennen.

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile haben wir uns dazu entschlossen, dem jeweiligen bestellten zuständigen bevoll-mächtigen Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin unser Vertrauen zu schenken und ihn mit der Durchführung der notwendigen, wiederkehrenden Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten zu den aufgeführten Terminen gemäß der gültigen Feuerstätten- bzw. Lüftungsanlagenbescheide zu be-auftragen. Die Auftragsvergabe erfolgte vorerst bis zum 31. Dezember 2013 und wird um jeweils ein Jahr verlängert, wenn sie nicht vor Ablauf gekündigt wird.

Die Berechnung der Gebühren erfolgt gemäß jeweils gelten-der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Für Leistungen die gebührentechnisch nicht mehr geregelt sind, gelten die Preise in Anlehnung an die zuletzt gültige KÜO.

Mit dieser Vorgehensweise obliegt die Verantwortung zur pünktlichen und korrekten Durchführung der notwendigen, wiederkehrenden Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten dem beauftragten Schornsteinfeger, der zugleich zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist. Der erhöhte Ver-waltungsaufwand auf Seiten der Genossenschaft entfällt. Ein weiterer Vorteil ist die Kostenstabilität als auch die Gewähr-leistung der Durchführung der Arbeiten unter Maßgabe der möglichen Kapazität des einzelnen Bezirksschornsteinfegers.

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Leben mit Perspektive4

Änderung der Beiträge für die Gebäude- sowie Haus- & Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

In der letzten Ausgabe Betriebskosten aktuell informierten wir Sie bereits über die nötige Anpassung der Versicherungs-

beiträge zum 1. Januar 2012. Maßgeblich waren die beständig gestiegenen Kosten für eingetretene Schäden im Rahmen der bestehenden Versicherungen. Da sich die Versicherungsbei-träge seit dem 1. Januar 2003 unverändert auf einem überaus niedrigen Niveau befanden, wurde eine geringfügige Bei-tragsanpassung nötig.

Der Vergleich zu den durchschnittlichen Versicherungskosten gemäß Betriebskostenspiegel 2010/2011 des Deutschen Mie-terbundes e. V. in Höhe von 0,09 € pro m² pro Monat zeigt, dass unsere Genossenschaftsmitglieder dennoch auch weiter-hin von einem überaus günstigen Prämienniveau profitieren.

Nachfolgend die Versicherungsbeiträge im Jahresvergleich:

Versicherungsart Beiträge bis 31.12.2011 Beiträge ab 01.01.2012

Gebäudeversicherung 0,029 €/m²/Monat 0,037 €/m²/Monat

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung 0,005 €/m²/Monat 0,006 €/m²/Monat

Gesamt 0,034 €/m²/Monat 0,043 €/m²/Monat

Alle wichtigen Preisänderungen auf einen Blick!

1.1. Fahrbahnreinigung

Reinigungsklasse Leistungsumfang / Verantwortlichkeit Gebühr bis 2011 Gebühr ab 2012

1 Reinigung 6 x wöchentlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 23,41 17,48

2 Reinigung 3 x wöchentlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 11,71 8,74

3 Reinigung 2 x wöchentlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 7,80 5,83

4 Reinigung 1 x wöchentlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 3,90 2,91

5 Reinigung 14-täglich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 1,95 1,46

6 Reinigung 1 x monatlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 0,89 0,67

7 Reinigung 6 x jährlich Fahrbahn und Fußgängerstraßen Stadt Halle 0,49 0,36

8 Reinigung 4 x jährlich Fahrbahn und Winterdienst auf Fußgängerüberwegen

Anlieger keine Gebühr

keine Gebühr

1.2. Geh - und Radwegreinigung

Reinigungsklasse Leistungsumfang/Verantwortlichkeit Gebühr bis 2011 Gebühr ab 2012

A Reinigung 5 x wöchentlich der Geh- und Radwege , bei Fußgänger-straßen ein 1,50 m breiter Streifen vor Anliegergrundstücken

Stadt Halle 24,58 37,89

B Reinigung 1 x wöchentlich der Geh- und Radwege , bei Fußgänger-straßen ein 1,50 m breiter Streifen vor Anliegergrundstücken

Stadt Halle 4,92 7,58

C Reinigung 4 x jährlich der Geh- und Radwege , bei Fußgängerstra-ßen ein 1,50 m breiter Streifen vor Anliegergrundstücken

Stadt Halle 0,41 3,45

1. Änderung der Straßenreinigung und der Gebühren

Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) wurden in der Sitzung am 23. November 2011 die neue Straßenreini-gungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung be-

schlossen, welche jeweils zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten sind. In den nachfolgenden Tabellen sind die Änderungen der Ge-bühren der Fahrbahnreinigung sowie der Reinigung der Geh- und Radwege im Vergleich zur alten Satzung dargestellt.

Page 5: Betriebskosten aktuell 2013

Leben mit Perspektive5

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten Aktuell

1.3. Anliegerpflichten

Die Anliegerpflichten werden in der Reinigungsklasse D geregelt. Den Anliegern obliegt hier die wöchentliche

Reinigung der Geh- und Radwege und bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken. Des-weiteren ist eine Reinigung der Parktaschen sowie des Winter-dienstes auf den Gehwegen abzusichern.

Die Anlieger haben im Rahmen ihrer Anliegerpflichten zu ge-währleisten, dass die von Ihnen zu reinigenden Fahrbahnen, Geh- und Radwege stets sauber sind. Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen die Beseitigung von Gras- und Pflanzen-wuchs. Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht in Straßenrin-nen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt werden.

1.4. Winterdienst

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erfor-derlichen Breite von mindestens 1,50 m von Schnee frei-

zuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Handelt es sich um Straßen oder Stra-ßenteile, die keine Gehwege haben, so ist ein entsprechend breiter Streifen an den Rändern der Straße von Schnee und Eis zu freizuhalten. Bei Straßen oder Straßenteilen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer bzw. die ihnen Gleichgestellten gemäß § 2 Abs. 1 der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Win-terdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenze von Gehweg und Fahrbahn abgelagert werden, dass der Verkehr hierdurch nicht behindert wird. Dabei sind Radwege, Straßenabläufe und Hy-dranten freizuhalten. In allen Objekten in denen die Reinigung als auch der Winter-dienst vertraglich mit der FROHE ZUKUNFT Service GmbH ver-einbart wurde, sind die Bewohner von dieser Pflicht entbun-den. Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, steht Ihnen Ihre zuständige Mitgliederbetreuerin gern zur Verfügung.

Gebiet I: Martina Wagner Telefon: 53 00 - 111 Ina Langer Telefon: 53 00 - 169Gebiet II: Petra Müller Telefon: 53 00 - 123 Christin Springer Telefon: 53 00 - 112Gebiet III: Petra Pflug Telefon: 53 00 - 122 Ilona Surma Telefon: 53 00 - 114

2. Preisänderung Fernwärme auf der Basis geänderter Versorgungsverträge

In unseren vorangegangenen Ausgaben Betriebskosten ak-tuell berichteten wir über den Abschluss des Fernwärmever-sorgungsvertrages mit Wirkung zum 1. Januar 2011 und der darin vereinbarten Preisanpassung des Arbeitspreises jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. sowie der Preisanpassung des Grundpreises jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres. Der Verrechnungspreis wurde für die Laufzeit der 3 Jahre festge-schrieben.So hatte die Energieversorgung Halle GmbH unserer Genos-senschaft die Veränderung der Fernwärme-Grundpreise ent-

sprechend mitgeteilt, wie diese sich nach den vereinbarten Regelungen zum 1. Juli 2012 errechnen. Hierbei wurden die jeweils aktuellen Werte für den Investitionsgüterindex und den Lohn zu Grunde gelegt. Ebenso verhielt es sich mit der Anpassungsmitteilung für die Arbeitspreise der einzelnen Lie-ferstellen auf der Grundlage von Preisänderungsklauseln.

Lange Verhandlungsgespräche mit der Energieversorgung Hal-le GmbH zum Festpreis für die gelieferte Arbeit führten nun zu einem gemeinsamen Abschluss, deren Ergebnis wir in nach-folgender Tabelle verdeutlichen. In einem Addendum zum be-stehenden Fernwärmeversorgungsvertrag konnte der Arbeits-preis bis auf eine Erhöhung zum 01.01.2012 stabil gehalten werden. Die für den 01.07.2012 angekündigte Erhöhung des Grundpreises trat mit Wirkung zum 01.01.2013 in kraft. Somit konnte insgesamt ein relativ stabiler Fernwärmepreis erzielt werden.

ab 1.1.11 ab 1.7.11 ab 1.1.12 ab 1.7.12

Arbeitspreisnetto in ct/kWh

5,05 5,05 5,55 5,55

Grundpreis (RLT* < 60°) netto in €/kW/Jahr

38,89 39,31 39,31 39,31

Grundpreis (RLT > 60°) netto in €/kW/Jahr

57,01 57,62 57,62 57,62

Verrechnungspreis netto in €/Monat

21,96 21,96 21,96 21,96

Für zwei Wirtschaftseinheiten stellen wir Ihnen die Preisentwicklung nochmals dar.

Berechnung der Kosten für das Jahr 2011

Voßstraße 11 (435.575 kWh | 219,00 kW)*

AP 2011 GP 2011 VP 2011 USt. 2011 GK 2011

21.996,54 8.563,27 263,52 5.856,43 36.679,76

Ingolstädter Straße 21, 23, 25 (231.405 kWh | 143,00 kW)*

AP 2011 GP 2011 VP 2011 USt. 2011 GK 2011

11.685,95 5.591,55 263,52 3.332,79 20.873,81

Berechnung der Kosten für das Jahr 2012 (bei Annahme des identischen Verbrauchs)

Voßstraße 11 (435.575 kWh | 219,00 kW)**

AP 2012 GP 2012 VP 2012 USt. 2012 GK 2012

24.174,41 8.608,89 263,52 6.278,90 39.325.72

Ingolstädter Straße 21, 23, 25 (231.405 kWh | 143,00 kW)*

AP 2012 GP 2012 VP 2012 USt. 2012 GK 2012

12.842,98 5.621,33 263,52 3.558,29 22.286,12

AP = Arbeitspreis in €, GP = Grundpreis in €, VP = Verrechnungspreis in €, USt. = Umsatzsteuer in €, GK = Gesamtkosten in €

* RLT = Rücklauftemperatur, die Temperatur des zum Wärmeerzeuger zurückfließenden Heizungswassers ** Jahresverbrauch und Vorhalteleistung≙(Diese entspricht der elektri-schen Leistung die ein Energieversorgungsunternehmen dem Kunden zur Ferfügung stellt.)

In Auswertung der vorgenannten Gegenüberstellung kann festgestellt werden, dass die Fernwärmekosten im Jahr 2012 im Vergleich zu 2011 um ca. 7 % gestiegen sind.

Page 6: Betriebskosten aktuell 2013

Leben mit Perspektive6

Neues Layout der Nebenkostenabrechnung

3. Preisänderungen Stromkosten

Wie wir Ihnen in unserer letzten Ausgabe Betriebskosten aktuell 2012 bereits mitgeteilt haben, wurde nach Ge-

genüberstellung und Auswertung aller Konditionen und Preise mit Wirkung zum 01.01.2012 ein neuer Rahmenvertrag mit der Energieversorgung Halle GmbH für die Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen.

Aufgrund der vertraglichen Regelungen sank zum 1. Januar 2012 der Arbeitspreis. Ursache hierfür waren die neuen geneh-migten Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, Energiever-sorgung Halle Netz GmbH, die trotz der Einführung der Umla-ge nach § 19 Netzentgeltverordnung, insgesamt zu sinkenden Netzkosten führten. Der Servicepreis wurde für die Laufzeit von 2 Jahren festgeschrieben.

Preisvergleich 2012 zu 2011

AP 2011 SP 2011 AP 2012 SP 2012

ct/kWh €/Jahr Ct/kWh €/Jahr

17,05 70,59 19,56 46,56

incl. MwSt. incl. MwSt. incl. MwSt. incl. MwSt.

20,29 84,00 23,28 55,44

Der Servicepreis (SP) inklusive Mehrwertsteuer wurde von 84,00 €/Jahr auf 55,44 €/Jahr gesenkt, gegenüber der Arbeitspreis (AP) inklusive Mehrwertsteuer von 20,29 ct/kWh auf 23,50 ct/kWh erhöht und dann wieder auf 23,28 ct/kWh reduziert wurde.

Für zwei Wirtschaftseinheiten stellen wir Ihnen die Preisentwicklung nochmals dar.

Wirtschaftseinheiten AP 11 SP 11 USt. 11 GK 11€/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr

Philipp-Reis-Straße 4, 344 kWh58,65 70,59 24,56 153,80

Ufaer Straße 18, 2.751 kWh469,05 70,59 102,53 642,16

Wirtschaftseinheiten AP 2012 SP 2012 USt. 12 GK 12€/Jahr €/Jahr €/Jahr €/Jahr

Philipp-Reis-Straße 4, 344 kWh67,31 46,56 21,64 135,51

Ufaer Straße 18, 2.751 kWh538,22 46,56 111,11 695,89

In Auswertung der Beispielrechnung kann festgestellt werden, dass eine Kostensenkung bei geringem Verbrauch möglich ist.

4. Preisänderung Trinkwasser zum 01.07.2012

In unserer Ausgabe Betriebskosten aktuell 2012 informierten wir Sie über die Senkung des Arbeitspreises für Trinkwasser

zum 1. Januar 2012 auf netto 1,26 €/m³ (brutto 1,35 €/m³).

Mit Wirkung zum 1. Juli 2012 erhöhte die Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) den Arbeitspreis für Trinkwasser um netto 0,10 €/m³ auf netto 1,36 €/m³ (brutto 1,46 €/m³).

Der Anlass für diesen Schritt war laut der Stadtwerketochter HWS die Einführung des sogenannten Wassercents durch das Land zum 1. Januar 2012. Diese neue Abgabe auf entnomme-nes Wasser, beträgt 5 ct/m³. Weil der Versorger den Wassercent aber nicht sofort umlegen konnte, erfolgte dies nun um ein halbes Jahr zeitversetzt und mit 10 ct/m³ in doppelter Höhe. Ab 2013 soll der Mengenpreis auf ein Niveau eingepegelt wer-den, das den realen Wassercent-Betrag berücksichtige. Die Er-mittlung, als auch die Höhe des Grundpreises für Trinkwasser bleibt unberührt.

Anhand eines Wasserverbrauches von 800 m³, was einem Durchschnittsverbrauch einer Wirtschaftseinheit mit 10 Woh-nungen nahe kommt, veranschaulichen wir Ihnen die Preiser-höhung.

01.01.2012 – 30.06.2012 800 m³ x 1,26 € / m³ = Arbeitspreis netto 1,26 € / m² 504,00 €

01.07.2012 – 31.12.2012 800 m³ x 1,36 € / m³ = Arbeitspreis netto 1,36 € / m² 544,00 €........................................................................................................

Die Kostensteigerung für Trinkwasser bei unserem Beispiel beträgt netto 40,00 € (brutto 42,80 €).

........................................................................................................

Der Preis für Schmutzwasserbeseitigung erhöhte sich zum 1. Januar 2012 von netto 2,77 €/m³ (brutto 3,30 €/m³) auf netto 2,98 €/m³ (brutto 3,55 €/m³). Die HWS begründete die Erhö-hung mit weiterhin sehr hohen Investitionskosten für die Ab-wasserbeseitigung.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Preisänderungen für Schmutzwasserbeseitigung sowie Trinkwasser ergibt sich bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 35 m³ pro Person eine Mehrbelastung von ca. 10,00 € pro Person im Jahr.

Mit der Softwareumstellung hat sich auch das Layout der Nebenkostenabrechnung ein wenig verändert. Nachfolgend zeigen wir die kleinen Unterschiede.

In der Anlage bzw. der Abrechnung der Nebenkosten sehen Sie die Jahre 2011 und 2012 (Gesamttage 365) am Beispiel der Wirtschaftseinheit 0811 (Victor-Klemperer Str.)

Page 7: Betriebskosten aktuell 2013

Leben mit Perspektive7

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eG - Betriebskosten Aktuell

Bisheriges Layout – Beispiel einer Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2011

Neues Layout – Beispiel einer Nebenkostenabrechnung aus dem Jahr 2012

Seite 3 zum Anschreiben vom 21.08.2012 Mieternummer: 0811.0.0001.01 Mietername: Blumenauer, Ruth

Anlage / Abrechnung der Nebenkosten für den Zeitraum vom 01.01.2011 - 31.12.2011 (Gesamttage 365)für die Wirtschaftseinheit 0811

Kostenart Berechng.- Umlage- Berechnungsgrundlage Ihr AS Bemessungszeitraum Bemes-Tage Kosten Gesamt Anteil Anteil sungs-

(Ges.EUR) (AS) (AS) (EUR) tage___________________________________________________________________________________________________Grundsteuer 365 758,72 479,2000 59,9000 94,84 21 01.01.2011 31.12.2011 365Wartg.Filteranl 365 70,51 8,0000 1,0000 8,81 1 01.01.2011 31.12.2011 365Niederschlagwa. 365 217,42 8,0000 1,0000 27,18 1 01.01.2011 31.12.2011 365Straßenr./Wint. 365 2,40 8,0000 1,0000 0,30 1 01.01.2011 31.12.2011 365Streugut 365 31,41 8,0000 1,0000 3,93 1 01.01.2011 31.12.2011 365Müllgebühr 365 673,71 15,0000 1,0000 29,90 2 01.01.2011 31.08.2011 243Müllgebühr 365 673,71 13,0000 1,0000 2,13 2 01.09.2011 15.09.2011 15Müllgebühr 365 673,71 11,0000 1,0000 17,95 2 16.09.2011 31.12.2011 107Hausr./Winterd. 365 677,80 8,0000 1,0000 84,72 1 01.01.2011 31.12.2011 365Grünl.pflege 365 1.075,28 8,0000 1,0000 134,41 1 01.01.2011 31.12.2011 365Vorgartenpflege 365 129,12 8,0000 1,0000 16,14 1 01.01.2011 31.12.2011 365Hausstrom 365 170,04 479,2000 59,9000 21,25 21 01.01.2011 31.12.2011 365Kehrgebühren 365 21,23 8,0000 1,0000 2,65 1 01.01.2011 31.12.2011 365Geb.Gebäudevers 365 200,12 479,2000 59,9000 25,01 21 01.01.2011 31.12.2011 365Mob.Hausmeister 365 313,92 8,0000 1,0000 39,24 1 01.01.2011 31.12.2011 365Wartung E-Anla. 365 37,96 1,0000 1,0000 37,96 1 01.01.2011 31.12.2011 365Wartung RWM 216 7,30 2,0000 2,0000 7,30 26 30.05.2011 31.12.2011 216Wartung GEH 365 36,53 1,0000 1,0000 36,53 1 01.01.2011 31.12.2011 365Immissionsmess. 365 25,94 1,0000 1,0000 25,94 1 01.01.2011 31.12.2011 365Wasser/Abwasser 365 176,29 1,0000 1,0000 176,29 1 01.01.2011 31.12.2011 365

Gesamtsumme 4.625,70 792,48- Vorauszahlung -706,72Nachbelastung 85,76

Abrechnungsschlüssel Kostenverteilung Abrechnungsschlüssel Kostenverteilung (AS) nach (AS) nach

01 = Mietobjekte Anzahl (Stück) 02 = Person Anzahl21 = Wohnfläche Quadratmeter 26 = Rauchwarnmelder Anzahl (Stück)23 = Kaltwasserzähler Anzahl (Stück) 40 = Verbrauch Kubikmeter Die Position Wasser/ Abwasser wird nach Verbrauch gemäß beiliegender Verbrauchs-kostenabrechnung abgerechnet.

****************************************************************************************************** Gesamtkosten x Bemessungstage X Berechnungsgrundlage-Anteil ** Berechnungstage x Berechnungsgrundlage - Gesamt = anteilige Kosten ******************************************************************************************************

3

Anlage 1

Berechnungsdaten zur UmlageAbrechnungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012Nutzungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012

Kostenart/Vorauszahlung

Träger Umlageschlüssel Merk-mal

gesamt

Ges.Zeit

Merk-mal

anteilig

Ihre Zeit

Gesamt-kosten

Ihre Kosten

Ihre Voraus-zahlung

Ihr Saldo

GrundsteuerWartung FilteranlagenNiederschlagswasserStreugutMüllgebührenHausreinigung/WinterdienstGrünflächenpflegeHausstromSchornsteinfegergebührenGebäudeversicherungenHausmeisterleistungenWartung RauchwarnmelderWartung GasthermeImmissionsm.Gastherme Wasser- und AbwasserBetriebskostenvorauszahlungHeizkosten Heizkostenvorauszahlung

811811811811811811811811811811811811811/1/1811/1/1

Nutzfläche (m²)Anzahl WohnungenAnzahl WohnungenAnzahl WohnungenPersonenanzahlAnzahl WohnungenAnzahl WohnungenNutzfläche (m²)Anzahl WohnungenNutzfläche (m²)Anzahl WohnungenAnzahl RauchmelderAnzahl WohnungenAnzahl Wohnungenlt. Abrechnung

lt. Abrechnung

479,20888

1388

479,208

479,208

19,0011

366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T

N

N

59,90111111

59,901

59,901

2,0011

366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T366 T

N

N

758,7270,51

217,4230,20

660,14776,88631,13150,4021,23

247,22302,43101,1436,5325,94

94,848,81

27,183,77

51,8897,1178,8918,802,65

30,9037,8010,6536,5325,94

167,33693,08281,96281,96

741,72

336,00

-48,64

-54,044.029,89 975,04 1.077,72 -102,68

Der Ausweis der Kosten erfolgt in Euro.

Erläuterungen zur Berechnung

Der Träger bezeichnet die Wirtschaftseinheit-Nr. / die Objekt-Nr. / Wohnungs-Nr. Der Umlageschlüssel bezeichnet die Art der Kostenverteilung. Das Merkmal gesamt bzw. anteilig bezeichnet die Berechnungsgrundlage für die Kostenverteilung.

******************************************************************************** * Gesamtkosten x Ihre Zeit x Merkmal anteilig ** Gesamte Zeit x Merkmal gesamt = anteilige Kosten **********************************************************************************

Ihr AbrechnungsergebnisBetrag EUR

Ihre Kosten 975,04+ Umlageausfallwagnis 2% 0,00= Ihre Gesamtkosten 975,04+ Fremdabrechnung./. Vorauszahlung 1.077,72= Abrechnungsergebnis: Gutschrift -102,68

1 Kostenart

2 Art der Kostenverteilung

3 Berechnungsgrundlage für Kostenverteilung (z.B. Ge-samtnutzfläche, Gesamtanzahl Wohnungen/Rauchwarnmel-der/Personen)

4 Ihr Anteil (z.B. Nutzfläche Ihrer Wohnung, Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen etc.)

5 Gesamt-Zeit in der die Kosten angefallen sind

6

Anteilige Zeit in der das Nutzungsverhältnis bestand

7 Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum

8 Ihre berechneten Kosten unter Berücksichtigung der Berech-nungsgrundlage

9 Zeitraum in dem das Nut-zungsverhältnis bestand

10

Betriebskostenvorauszahlung (Ihre bereits geleisteten Vor-auszahlungen)

11

Heizkostenvorauszahlung (Ihre bereits geleisteten Vorauszah-lungen, im bisherigen Layout fanden Sie diesen Wert auf der ersten Seite des Betriebs-kostenanschreibens)

Beispielrechnung für die Berechnung Ihres Anteils an den Kosten für die Grundsteuer 2012:

* Gesamtkosten x Ihre Zeit x Merkmal anteilig * Gesamte Zeit x Merkmal gesamt

= Ihre Kosten

1

1 2

2

3

3

45 6 7 8

10

10

9 647 85

9

11

758,72 € x 366 T x 59,90 m²366 T x 479,20 m²

= 94,84 €

Page 8: Betriebskosten aktuell 2013

Herausgeber:

FROHE ZUKUNFT Wohnungsgenossenschaft eGLeibnizstraße 1a | 06118 Halle (Saale)

Zentrale: (0345) 53 00 - 0Fax: (0345) 53 00 - 152E-Mail: [email protected]: www.frohe-zukunft.de

Wohn- und Spargeschäft Große Steinstraße 8 | 06108 Halle (Saale)Service-Telefon: (0345) 53 00 - 181Fax: (0345) 53 00 - 192

Unsere Öffnungszeiten:Montag - Donnerstag: 09.30 - 18.00 UhrFreitag: 09.30 - 16.00 UhrSamstag: 09.30 - 14.00 Uhr

Ihre Hinweise und Anregungen nehmen wir gern entgegen:

Abteilungsleiterin HausbewirtschaftungKatja Schumann

Telefon: (0345) 53 00 - 210Mail: [email protected]

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Regeltausch der Warm- & Kaltwasserzähler 2013

Der Regeltausch wird durch unsere FROHE ZUKUNFT Service GmbH durchgeführt.

Auch in diesem Jahr werden die Servicetechniker der FROHE ZUKUNFT Service GmbH durch den turnusgemäßen Austausch der Verbrauchserfassungsgeräte die Einhaltung der gesetzli-chen Eichfrist sicherstellen. Notwendig ist dies, da die Eichung oder Beglaubigung nicht unbegrenzt gilt.

Für die Kaltwasserzähler beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre (bei Funkzählern durch die erwünschte Harmonisierung 5 Jah-re) und für die Warmwasserzähler 5 Jahre. Das bedeutet, dass spätestens mit Ablauf dieser Fristen die Wasserzähler erneut geeicht bzw. beglaubigt oder durch gültig geeichte/beglaubig-te ersetzt werden müssen.

Eine Übersicht über die betroffenen Liegenschaften finden Sie nebenstehend. Die Terminankündigung erfolgt rechtzeitig mittels Hausaus-hang.

........................................................................................................

Gesamtübersicht für 2013........................................................................................................

Südstadt II Mannheimer Str. 8-14, 16-20, 22-26, 28-34, 36-38 Hildesheimer Str. 20-24, 21-25, 46-52, 54-60 Ingolstädter Str. 1-5, 21-25 Amsterdamer Str. 26-32........................................................................................................

Zentrum Unterplan 1-2........................................................................................................

Paulus- Feuerbachstr. 73-76, 77-77Aviertel Fischer-von Erlach-Str. 15-17

Zusätzlich werden in den Wohngebäuden Pekinger Straße 18-24, Warschauer Straße 9-17, Warschauer Straße 16-22 Murmankser Straße 5, 5a-c, Modernisierungsmaßnahmen der Heizung beziehungsweise Warmwasserbereitung stattfinden, die den Einbau neuer Messtechnik erfordert.