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Wissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Es herrscht viel Unsicherheit momentan. Rechtsanwalt Stefan Engels beantwortet die wichtigsten Fragen.
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MY BUSINESS
Der Mindestlohn ist daWissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn
soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze
nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Anwalt Stefan Engels
beantwortet die wichtigsten Fragen
Für wen gilt das Mindestlohngesetz?
Stefan Engels: Zur Zahlung des Min-destlohns verpflichtet sind alle Ar-beitgeber mit Sitz im In- oder Aus-land in Bezug auf ihre in Deutsch-land beschäftigten Arbeitnehmer.Der Mindestlohn soll grundsätzlichfür alle Branchen und Regionen gel-ten und er ist vertraglich unabding-bar.
Gibt es Fälle, in denen das Mindest-
lohngesetz nicht gilt?
Ausnahmen existieren für Jugendli-che ohne Ausbildung, Langzeitar-beitslose für die ersten sechs Mona-
te, „freiwillige“ Praktika in den ers-ten drei Monaten, Ehrenamt (ehren-amtliche Übungsleiter und andereehrenamtlich tätige Mitarbeiter inSportvereinen) sowie Auszubilden-de.
Warum ist dieses Gesetz überhaupt
notwendig gewesen und wer profi-
tiert davon?
Vor allen Dingen in Branchen, in de-nen die Gewerkschaften schwachwaren und in denen es um eher ein-fache Tätigkeiten geht, werden oftnur Niedriglöhne gezahlt. So kames, dass die Verdienste mancher Ver-
käufer oder Kurierfahrer sogar unterdas Hartz-IV-Niveau rutschten –und dann von den Behörden mit So-zialleistungen aufwendig aufgestocktwerden mussten. Der gesetzliche Mindestlohn setztnun eine feste Grenze, die in Zu-kunft nicht mehr unterschritten wer-den darf. Laut Angaben der Bundesregierungsollen rund 3,7 Millionen Menschenab 2015 davon profitieren.
Was kann passieren, wenn man sich
als Arbeitgeber nicht an die Zahlung
des Mindestlohns hält?
24 MY BEAUTY Business
Herm
ann Eske/Shuttersock.com
Das neue Gesetz ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten
Health and Beauty Germany GmbH • Karl-Friedrich-Str.14–18 • 76133 Karlsruhe • Deutschland
Geschäftsführer: Jürgen Volpp • Registergericht Mannheim • HRB 106183 • USt-ID: DE 813859129
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Kombipreis
Der Zoll und andere Behörden kön-
nen in Unternehmen kontrollieren,
ob der Mindestlohn tatsächlich ge-
zahlt wird. Dafür dürfen sie Arbeits-
verträge und Geschäftsunterlagen
einsehen. Wenn Arbeitgeber den-
noch keinen Mindestlohn zahlen,
droht ihnen ein Bußgeld von bis zu
500.000,– Euro wegen dieser Ord-
nungswidrigkeit.
Bleibt es für immer bei den nun fest-gelegten 8,50 Euro?Eine sogenannte Mindestlohnkom-
mission wird erstmals zum 1. Janu-
ar 2017 über eine mögliche Erhö-
hung des Mindestlohns beraten.
Dabei orientiert sie sich an der Tarif-
entwicklung. Dies soll dann alle
zwei Jahre wiederkehrend gesche-
hen. Diesem Gremium gehören ne-
ben dem Vorsitzenden sechs weitere
stimmberechtigte Mitglieder an – je
drei von Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern. Hinzu kommen zwei be-
ratende Mitglieder ohne Stimmrecht.
An wen kann man sich mit Fragenzum Mindestlohn wenden?Auskünfte können bei einem Rechts-
anwalt mit Spezialisierung auf Ar-
beitsrecht eingeholt werden oder
kostenfrei über das Bürgertelefon
des BMAS unter:
030 60280028 (von Montag bis Don-
nerstag in der Zeit von 08:00 bis
20:00 Uhr).
MY BUSINESS
Die wichtigsten drei Ausnahmen im Überblick: 1. Der Mindestlohn gilt nicht
für Jugendliche unter 18
Jahren.
Grund: Gerade schwache
Schulabgänger sollen nicht
durch einen ungelernten Job
davon abgehalten werden,
eine Ausbildung zu machen.
Auszubildende bekommen
übrigens altersunabhängig
im Rahmen der Berufsaus-
bildung keinen Mindestlohn.
2. Explizit beenden will der
Gesetzgeber auch die soge-
nannte „Generation Prakti-
kum”, denn Pflichtpraktika
sowie freiwillige Praktika
von bis zu maximal drei Mo-
naten sind während Ausbil-
dung oder Studium von der
Mindestlohnregelung aus-
genommen. Danach gilt der
Mindestlohn dann grund-
sätzlich auch für Praktikan-
ten.
3. Wer nach mindestens
zwölfmonatiger Arbeitslo-
sigkeit einen neuen Job be-
kommt, hat in den ersten
sechs Monaten ebenfalls
keinen Anspruch auf den
Mindestlohn. Grund: Damit
soll der Anreiz für Arbeitge-
ber erhöht werden, Er-
werbslose einzustellen.
Stefan Engels ist seit 2002 zugelassenerRechtsanwalt und praktiziert in Mönch-
berg. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bildet
die Geschäftsfeldentwicklung und
Internationalisierung von Unternehmen.
In dieser Eigenschaft hat er zuletzt beim
Lizenzaufbau für Derma Eve – Institut
für Hautbildverbesserung beratend mit-
gewirkt.
Mindestlohn-Hotline: 030 60280028
Weitere Infos unter:www.bmas.dewww.der-mindestlohn-kommt.dewww.mindestlohn.de