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MY BUSINESS Der Mindestlohn ist da Wissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Anwalt Stefan Engels beantwortet die wichtigsten Fragen Für wen gilt das Mindestlohngesetz? Stefan Engels: Zur Zahlung des Min- destlohns verpflichtet sind alle Ar- beitgeber mit Sitz im In- oder Aus- land in Bezug auf ihre in Deutsch- land beschäftigten Arbeitnehmer. Der Mindestlohn soll grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gel- ten und er ist vertraglich unabding- bar. Gibt es Fälle, in denen das Mindest- lohngesetz nicht gilt? Ausnahmen existieren für Jugendli- che ohne Ausbildung, Langzeitar- beitslose für die ersten sechs Mona- te, „freiwillige“ Praktika in den ers- ten drei Monaten, Ehrenamt (ehren- amtliche Übungsleiter und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen) sowie Auszubilden- de. Warum ist dieses Gesetz überhaupt notwendig gewesen und wer profi- tiert davon? Vor allen Dingen in Branchen, in de- nen die Gewerkschaften schwach waren und in denen es um eher ein- fache Tätigkeiten geht, werden oft nur Niedriglöhne gezahlt. So kam es, dass die Verdienste mancher Ver- käufer oder Kurierfahrer sogar unter das Hartz-IV-Niveau rutschten – und dann von den Behörden mit So- zialleistungen aufwendig aufgestockt werden mussten. Der gesetzliche Mindestlohn setzt nun eine feste Grenze, die in Zu- kunft nicht mehr unterschritten wer- den darf. Laut Angaben der Bundesregierung sollen rund 3,7 Millionen Menschen ab 2015 davon profitieren. Was kann passieren, wenn man sich als Arbeitgeber nicht an die Zahlung des Mindestlohns hält? 24 MY BEAUTY Business Hermann Eske/Shuttersock.com Das neue Gesetz ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten

Mindestlohn RA Stefan Engels in MYBB 01 2015

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Wissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Es herrscht viel Unsicherheit momentan. Rechtsanwalt Stefan Engels beantwortet die wichtigsten Fragen.

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Page 1: Mindestlohn RA Stefan Engels in MYBB 01 2015

MY BUSINESS

Der Mindestlohn ist daWissen Sie über das neue Mindestlohngesetz Bescheid? Mit 8,50 Euro Stundenlohn

soll es seit Jahresanfang dafür sorgen, dass eine gesetzliche Lohnuntergrenze

nicht unterschritten werden kann. Was bedeutet das für Sie? Anwalt Stefan Engels

beantwortet die wichtigsten Fragen

Für wen gilt das Mindestlohngesetz?

Stefan Engels: Zur Zahlung des Min-destlohns verpflichtet sind alle Ar-beitgeber mit Sitz im In- oder Aus-land in Bezug auf ihre in Deutsch-land beschäftigten Arbeitnehmer.Der Mindestlohn soll grundsätzlichfür alle Branchen und Regionen gel-ten und er ist vertraglich unabding-bar.

Gibt es Fälle, in denen das Mindest-

lohngesetz nicht gilt?

Ausnahmen existieren für Jugendli-che ohne Ausbildung, Langzeitar-beitslose für die ersten sechs Mona-

te, „freiwillige“ Praktika in den ers-ten drei Monaten, Ehrenamt (ehren-amtliche Übungsleiter und andereehrenamtlich tätige Mitarbeiter inSportvereinen) sowie Auszubilden-de.

Warum ist dieses Gesetz überhaupt

notwendig gewesen und wer profi-

tiert davon?

Vor allen Dingen in Branchen, in de-nen die Gewerkschaften schwachwaren und in denen es um eher ein-fache Tätigkeiten geht, werden oftnur Niedriglöhne gezahlt. So kames, dass die Verdienste mancher Ver-

käufer oder Kurierfahrer sogar unterdas Hartz-IV-Niveau rutschten –und dann von den Behörden mit So-zialleistungen aufwendig aufgestocktwerden mussten. Der gesetzliche Mindestlohn setztnun eine feste Grenze, die in Zu-kunft nicht mehr unterschritten wer-den darf. Laut Angaben der Bundesregierungsollen rund 3,7 Millionen Menschenab 2015 davon profitieren.

Was kann passieren, wenn man sich

als Arbeitgeber nicht an die Zahlung

des Mindestlohns hält?

24 MY BEAUTY Business

Herm

ann Eske/Shuttersock.com

Das neue Gesetz ist zum 1.1.2015 in Kraft getreten

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Kombipreis

Der Zoll und andere Behörden kön-

nen in Unternehmen kontrollieren,

ob der Mindestlohn tatsächlich ge-

zahlt wird. Dafür dürfen sie Arbeits-

verträge und Geschäftsunterlagen

einsehen. Wenn Arbeitgeber den-

noch keinen Mindestlohn zahlen,

droht ihnen ein Bußgeld von bis zu

500.000,– Euro wegen dieser Ord-

nungswidrigkeit.

Bleibt es für immer bei den nun fest-gelegten 8,50 Euro?Eine sogenannte Mindestlohnkom-

mission wird erstmals zum 1. Janu-

ar 2017 über eine mögliche Erhö-

hung des Mindestlohns beraten.

Dabei orientiert sie sich an der Tarif-

entwicklung. Dies soll dann alle

zwei Jahre wiederkehrend gesche-

hen. Diesem Gremium gehören ne-

ben dem Vorsitzenden sechs weitere

stimmberechtigte Mitglieder an – je

drei von Arbeitgebern und Arbeit-

nehmern. Hinzu kommen zwei be-

ratende Mitglieder ohne Stimmrecht.

An wen kann man sich mit Fragenzum Mindestlohn wenden?Auskünfte können bei einem Rechts-

anwalt mit Spezialisierung auf Ar-

beitsrecht eingeholt werden oder

kostenfrei über das Bürgertelefon

des BMAS unter:

030 60280028 (von Montag bis Don-

nerstag in der Zeit von 08:00 bis

20:00 Uhr).

MY BUSINESS

Die wichtigsten drei Ausnahmen im Überblick: 1. Der Mindestlohn gilt nicht

für Jugendliche unter 18

Jahren.

Grund: Gerade schwache

Schulabgänger sollen nicht

durch einen ungelernten Job

davon abgehalten werden,

eine Ausbildung zu machen.

Auszubildende bekommen

übrigens altersunabhängig

im Rahmen der Berufsaus-

bildung keinen Mindestlohn.

2. Explizit beenden will der

Gesetzgeber auch die soge-

nannte „Generation Prakti-

kum”, denn Pflichtpraktika

sowie freiwillige Praktika

von bis zu maximal drei Mo-

naten sind während Ausbil-

dung oder Studium von der

Mindestlohnregelung aus-

genommen. Danach gilt der

Mindestlohn dann grund-

sätzlich auch für Praktikan-

ten.

3. Wer nach mindestens

zwölfmonatiger Arbeitslo-

sigkeit einen neuen Job be-

kommt, hat in den ersten

sechs Monaten ebenfalls

keinen Anspruch auf den

Mindestlohn. Grund: Damit

soll der Anreiz für Arbeitge-

ber erhöht werden, Er-

werbslose einzustellen.

Stefan Engels ist seit 2002 zugelassenerRechtsanwalt und praktiziert in Mönch-

berg. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt bildet

die Geschäftsfeldentwicklung und

Internationalisierung von Unternehmen.

In dieser Eigenschaft hat er zuletzt beim

Lizenzaufbau für Derma Eve – Institut

für Hautbildverbesserung beratend mit-

gewirkt.

Mindestlohn-Hotline: 030 60280028

Weitere Infos unter:www.bmas.dewww.der-mindestlohn-kommt.dewww.mindestlohn.de