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3/2016 www.medical-beautyforum.com 23469 Pflanzenöle Natürlich wirkungsvoll Apparate Clever kombiniert Besenreiserbehandlung Gesunde & schöne Beine „FEEL THE DIFFERENCE!“ S. 26–27 Anzeige Dossier Lifting light

Richtig dokumentieren RA Stefan Engels (mBF 03 2016 15062016)

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Im täglichen Kosmetikgeschäft ist eine ordnungsgemäße Dokumentation der Behandlungen unverzichtbar. Doch wie sollte diese genau gestaltet sein, um im Ernstfall rechtlich optimal abgesichert zu sein? Rechtsanwalt Stefan Engels verrät, auf was genau es ankommt.

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Pflanzenöle

Natürlich

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Apparate

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Gesunde &

schöne Beine

„FEEL THE DIFFERENCE!“ S. 26–27

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Dossier

Lifting light

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Dokumentation · Recht

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Ein abschließender Tipp aus der Praxis:

Wenn Sie sich über das Ob und Wie der

Dokumentation von kosmetischen An-

wendungen nicht sicher sind, dann hilft

Ihnen folgende fiktive Überlegung: Was

genau könnte Sie in einem konkreten Fall

der Staatsanwalt fragen, wenn es seitens

der Kundin zu einer Anzeige wegen Kör-

perverletzung käme?

Behandlungen richtig dokumentieren Im täglichen Kosmetikgeschäft ist eine ordnungsgemäße

Dokumentation der Behandlungen unverzichtbar. Doch wie

sollte diese genau gestaltet sein, um im Ernstfall rechtlich

optimal abgesichert zu sein?

Bei kosmetischen Behandlungen

erfüllt die Dokumentation ver-

schiedene Funktionen. Zunächst

soll sie eine sachgerechte Behandlung er-

möglichen. Dies ist nur dann möglich,

wenn alle Umstände rund um die Behand-

lung festgehalten werden. Beispielsweise

spezielle Wünsche der Kundin, Behand-

lungsprotokolle und eingesetzte Kosmeti-

ka zählen hierzu. Dieser Punkt sollte gera-

de bei Behandlungspaketen, die sich

üblicherweise über einen längeren Zeit-

raum erstrecken, nicht unterschätzt wer-

den. Oft werden pro Kunde auch ver-

schiedene Mitarbeiter eingesetzt, die sich

dann über vorangegangene Maßnahmen

und deren (Neben-)Wirkungen immer in-

formieren können.

Aber auch als „Gedächtnisstütze“ für sich

selbst ist die Dokumentation sehr sinnvoll,

da es bei der Vielzahl von Kunden und An-

wendungen schnell zu Verwechslungen

bspw. bei wirkungsvollen Geräteeinstel-

lungen kommen kann.

Gegenüber dem Kunden dient die Doku-

mentation auch als eine Art Rechen-

schaftsbericht. Die Kosmetikerin kann so

jederzeit Auskunft darüber geben, was für

kosmetische Mittel zum Einsatz gekom-

men sind und welche Behandlungen

wann genau durchgeführt wurden. Damit

ist sie jederzeit in der Lage, mögliche Fra-

gen ihrer Kunden beantworten zu kön-

nen. Auch bei Unklarheiten über die Kos-

ten einer Behandlung kann es eine große

Hilfe sein, wenn alles dokumentiert wur-

de. Die Kosmetikerin kann so immer

nachweisen, welche Behandlung zu wel-

chem Preis durchgeführt wurde.

Alles dokumentieren, was für

eine Behandlung spricht

Aber was genau soll denn nun dokumen-

tiert werden? Abschließend lässt sich die-

se Frage gerade für den Fall der gerichtli-

chen Beweissicherung nicht klären. Zu

unterschiedlich sind die jeweiligen Be-

handlungen und Anwendungen und de-

ren Voraussetzungen. Neben den Behand-

lungsparametern und der eingesetzten

Kosmetik sollte nach meiner Erfahrung

ebenso alles dokumentiert werden, was

für eine Behandlung spricht. Wenn Ihre

Kundin also ein Peeling möchte, und ihre

Haut in einem physiologisch einwandfrei-

en Zustand ist, so sollte auch diese – mög-

licherweise rein nebensächlich erschei-

nende, aber wichtige – Tatsache unbedingt

festgehalten werden. Die Dokumentation

ist übrigens an keine Form gebunden. So

kann sie etwa handschriftlich, aber auch

digital erfolgen. Die digitale Dokumentati-

on wird allerdings nur dann anerkannt,

wenn sie sowohl lesbar als auch im Nach-

hinein nicht mehr veränderbar bzw. mani-

pulierbar ist.

AUF EINEN BLICK

I Eine ordnungsgemäße Dokumentation

erfüllt in der täglichen Praxis unterschied-

liche Funktionen.

I Im Haftungsfall muss die Kosmetikerin be-

weisen, dass ihre gesamte Handlung bzw.

Vorgehensweise nicht ursächlich für einen

möglichen, gesundheitlichen Schaden war.

I Dabei empfiehlt es sich, auch scheinbar

Nebensächliches zu dokumentieren.

I Die Dokumentation ist formfrei, muss je-

doch grundsätzlich lesbar und nicht mani-

pulierbar aufgezeichnet werden.

Stefan Engels ist Rechtsanwalt in Mönchberg. Sein Tätigkeits-schwerpunkt ist die Geschäfts-feldentwicklung und Internatio-nalisierung von Unternehmen.