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Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2016 Einzelplan 05 Personal- und Sachhaushalt Vorlage an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Frauenpolitik des Landtags Nordrhein-Westfalen -

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

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Page 1: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium für Schule und Weiterbildung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Erläuterungen

zum

Entwurf des Haushaltsplans

für das Haushaltsjahr 2016

Einzelplan 05

Personal- und Sachhaushalt

Vorlage

an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung,

den Haushalts- und Finanzausschuss

und

den Ausschuss für Frauenpolitik

des Landtags Nordrhein-Westfalen

-

Page 2: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 "" . Lande. Nordrheln·W . . tfalen

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Page 3: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlsttrlum tOr

� Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 Schult und Wtlttrbllduna des Llndes Nordrhein-W.stfalln

An 'Clie äsio nIl

(i :ndtags Norc1ri eln.Wes:tiaJJen Fr u earl a Gödectce Mdl P1att des Landtags 1

4022 Di,j Idort

Nlinlalterium r Schule und! Weiterb Idung d'ea Landes NQrdrhein.w .. 1falen

00 Minjsterin '

erlä"1erllJngen ;zum P..,.sonal- und SaChhalJ'shalt des �nist9riums

fOr Schule uftd WoIt&l'bf�dun9 da HaushalbentlNurfs für das

Ha\lsh.altsj hr 2016 (einzelpl8l'l OSI

Sehr ge. rte Frau I..andtagspräsldell'llin,

r- r die Bera ungen d S EI'ltW rfs des HauShalts des Landes Nord'lhein­Vasrfate.n für das HaushaltSjahr 2016 im

• Ausschuss 'fi- r Schule und We' ertJildung,

• Haus al • und Finan . sSCh se einSCl"lIießlich Unterew diuss Pers.otlal und Gutad'll tdiellst,

• im AuSSChuss für r uenpo itik, • In den FraJrtionetl EiS landtags

übersoode ie Jhnetrl meine E:rJäut rungen z;um P rsona und Sa.ch­haushalt f'r d n Elnze plan 05 (Mln;s erium tu Sch le und Weitern·l. dung).

Ich 'färe I �n dankbar, wenn Siß Oi DruckStück@ 'n dOs gef1annten Ausschüsse, df Fraktiooon soWie an den Gutachte.rdEosl we.its/i'lei­

te WOJ:Clen. Wie ' den Vor ahren tNel'(Je Ich Ihnen deh ErläLJ enLngs. b da, Geldern ar pdf·Dokiumem Zur Verlüg ng lelfen,

Anlagen 120 �äut8rungsbände

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Page 4: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schule und Weltorblldun, Erläuterungen zum H E 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lendes Nordrhein-W.stt.l.n

Inhalt 1 Zusammenfassende Kurzübersicht Veränderungen im Einzelplan OS im

Haushaltsentwurf 2016 ............................................................................................ 14

1.1 Eckpu nkte .............................................................................................................................. 14

1.2 E inzelp lan 05 - M in isterium fü r Schule und Weiterbi ldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

1.3 Ü bers icht ü ber die Ausgaben 2016 (2015) des Einzelplans 05 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

1.4 Wesentl iche Veränderu ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

1.4.1 Personalhaushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

1.4.2 Sachhaushalt .................................................................................. . . ........................ . ..... 20

2 Personalhaushalt ..................................................................................................... 21

2 .1 Eckpunkte des Personalhaushalts 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

2 .1 .1 Leh rersteIlenhausha lt . . . . ............ .. . . . .. . ........................ . . . . .................................. .............. 21

2 .1 . 2 Eckpunkte des Lehrerste Ilenhaushalts . ......... . . . . .. ...... . ... ............... ............................... . . 23

2 .1.3 Schülerza h lentwicklung . . . . . . . .......... ..... . ............ . . .. .. .. ....... ............................................... 26

2 . 1.4 Lehramtsbewerberinnen und Leh ramtsbewerber ( LAA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

2 .1 .5 Stel lenhaushalt Verwa ltung . . ............................................................................. .. ... . . .... 30

2 .2 Weitere U msetzung des Schu l konsenses sowie der Empfeh lungen der Bi ldu ngskonferenz 3 1

2 .3 Allgemeine E rläuterungen zu den Ste l lenveränderu ngen .... . ... . . .. . ....................................... 35

2 .3 .1 Lehrerste i len ........ ........... ................ ................................................................ . . . . ........... 35

2 .3 .2 Stel len in der a l lgemeinen Verwaltung ........ ........... .................... ............. ..................... 36

2 .3 .3 Ü bersicht Ste l len im E inzelplan 05 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

2 .4 Ausbi ldu ngskonsens ........................................ . . ...... ..... ................... . ..... . . . ... . ......................... 40

2.5 Bedarfsdeckender U nterricht (BdU) ............................... ........................ . . ... . . ....... .. . .......... . ... 41

2 .6 Bedarfsparameter ....................... . .. .......... . .. ............. .. . . . . . . . .. ....... ....... . .. ................................. 43

2 .6 .1 G rundschu le .............................................................................................. ...... .... . : . . . . . . . . 43

2 .6 .2 Hauptschu le, Realschu le, Gym nasium Seku ndarstufe I (G8 u nd G9), Gemeinschaftsschu le (Schu lversuch), PR IMUS und Gesamtschule Seku ndarstufe 1 • • • 44

2 .6 .3 Gymnas ium und Gesamtschule Seku ndarstufe 11. ................................... ... ......... . .......... 45

2 .6.4 Weiterbi ldu ngskol leg ....... . ................ . . . . .. . . . . . . . . ................. ..... ......................... ..... . . . . . . . . . . . 45

2 .6.5 Sonderpädagogische Förderu ng/Inklusion ....................................................... . . ... ....... 46

2 .6 .6 Berufskolleg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : ................. 49

2 .6.7 Ü bersicht Entwick lung der Schü ler-Leh rer-Relationen von 2005 bis 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

2 .7 Beförderu ngsstel len und Stel lensch lüssel ........ . . . ... . ..... . . .................. . . . . ...... . ..... .... ................. 53

2 .7 .1 Gesetzl iche Vorgaben . ....................................................................... ............... . .......... . . 53

2 .7 .2 Grundsätze der Berechnung der Zah l der Beförderungsstel len .................................... 54

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M "1It.rlum rOr SChul, und W,llerbUdun, � Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des L.nd .. Nordrhein·Westfal.n

2.7.3 Beso ldungsgruppe A 15 -.................................................................. ... : ......................... 55

2.7.4 Beso ldu ngsgru ppe A 14 ................................................................................................. 56

2.7.5 Beso ldu ngsgruppe A 13 ................................................................................................. 57

2.7.6 Fachlehrerinj'Fach lehrer ................................................................................................ 58

2.8 Beurlau bung, Tei lze itbeschäftigu ng und E lternzeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

2.8.1 Voraussetzungslose Tei lzeitbeschäftigung (§ 63 LBG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

2.8.2 Jahresfreiste l lung (§ 64 LBG) ......................................................................................... 60

2.8.3 Alterstei lzeit (§ 65 LBG ) ................................................................................................. 61

2.8.4 Teilzeitbeschäftigung aus fa mil iären Gründen (§ 66 LBG) ......... ................................... 61

2.8.5 U nterhä lftige Tei lzeitbeschäftigung (§ 67 LBG) ....... ...................................................... 62

2.8.6 U rlaub aus arbeitsma rktpolitischen Grü nden (§ 70 LBG) ............................................. 62

2.8.7 U rlaub und Tei lzeit aus fami l iären G ründen (§§ 66, 71 LBG) ........................................ 63

2.8.8 E lternzeit (§§ 76 LBG, 9-14 F reiste l lu ngs- und U rlaubsverordnung N RW) .................... 63

2.8.9 Leerste l len im Schu lbereich: ......................................................................................... 65

2.8.10 Zahl der beu rlau bten und tei lzeitbeschäftigten Personen und der geräu mten Stel len 66

2.9 E inste l l ungen ......................................................................................................................... 67

2.10 Ersatzstellen für Freistel l ungen nach § 42 LPVG und § 96 5GB IX ......................................... 68

2.11 Fach leiterinnen und Fach leiter an Zentren fü r schulpraktische Lehrerausbi ldung . . . . . . . . . . . . . . 69

2.11.1 Sondermaßna hme fü r eine Ausbi ldung zum besonderen Erwerb des Lehra mtes für sonderpädagogische Förderu ng .................................................................................... 71

2.11.2 Stel len für die Ausbi ldung in seh r kleinen Fächern und berufl ichen Fachrichtu ngen im berufl ichen Bereich ("Spl itterberufe") .......................................................................... 72

2.11.3 Stel len fü r E ignu ngsreflexion (vorm. E ignungspra ktikum) ............................................ 72

2.11.4 Stel len fü r Personenorientierte Beratung m it Coaching-E lementen ("Coaching") ....... 74

2.11.5 Stel len fü r die Betreuung von Schu lprakt ikant innen und Schu lpraktikanten im Förderschu lbereich ........................................................................................................ 74

2.11.6 Stel len für das P raxissemester ...................................................................................... 74

2.12 Flexib i l is ieru ng der Stel lenbewirtschaftung .......................................................................... 75

2.13 F lexible M ittel für Vertretungsu nterricht .......................... .................................................... 77

2.13.1 Haushaltsjahr 2015 ........................................................................................................ 77

2.13.2 Hausha ltSjahr 2016 ........................................................................................................ 78

2.13.3 Sonstige M ittel .............................................................................................................. 78

2.14 F remdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten ........... ............................... 79

2.15 Frühförderzent ren fü r Sehgeschäd igte ................................................................................. 80

2.16 Ganztag .................................................................................................................................. 81

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Ministerium 10, Schule und Welte'bUdun, � Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de_s Linde. No rd rheln·W.stf.len

2 .16.1 Geld oder Ste l le im Rahmen gebundener Ganztagsschulen .................. . .. . ................... 82

2 .16.2 Offene Ganztagsschule im Pr imarbereich . . . . . .................... . . . . . . ........... ........................... 83

2. 16.3' Pädagogische Ü bermittagbetreuung / Ganztagsangebote in der Seku ndarstufe I "Geld oder Stel le" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83

2 . 17 Geld aus Stellen ............................................................................................................... ...... 85

2 .17 .1 Geld aus Stel len zur F lexibi l isieru ng der U nterrichtsversorgung ............. ... .................. 85

2 . 17.2 Geld oder Ste l le im Rahmen gebundener Ganztagsschulen ......................... . . . ............. 86

2 .18 I nklusion ................................................................................................................................ 87

2 . 18.1 VN-Behindertenrechtskonvention u nd Aufbau eines inklus iven Bi ldu ngssystems ...... 87

2 . 18.2 Inklusion an Berufskollegs ........................................................................ . . .. . . .. ............. 90

2 . 18.3 Zusammenfassung und Vertei lung der Stel len . ... . . . ............ .... . ..................................... 90

2 . 18.4 Kornpetenzzentren für sonderpädagogische Förderung .............................. . . ....... . . . ... .. 91

2 . 18.5 Inklusionspauschale ........................................................................................... . . ... . . .. . . . 91

2 .19 Integrationsste l len und Herku nftssprach l icher U nterricht ............................................... .... 93

2 . 19.1 Integrationsstel len: Du rchgängige Sprachbi ldung, Sprachförderung und interku lturelle Schul- und U nterrichtsentwicklung ........ ..... . . . . . . . . . ....... .. ................................................ 93

2 .19.2 Herku nftssprachl icher U nterricht.. ............................ .......... . . .. . . .. . .... . . . . . . . ... ........ : . . . . . . . . . . 94

2 .20 Isla m ischer Rel igionsu nterricht ..................................................................................... . . . . . ... 95

2 .21 Kommuna le I ntegrationszentren und Maßnahmen zur Koord ination, Beratu ng und Qua l itätsentwicklu ng .... .... . . . . ........ .. . ...... .. ............... ......................... ..... . ................................ 96

2 .21 .1 Kommuna lE� Integrationszentren ......................................................... ... ......... . .......... .. 96

2.2 1.2 M aßnahmen zur Koord ination, Beratung u nd Qua l itätsentwicklung ............ . . . . . ..... ; . . . . 97

2 .22 M ultiprofessionel le Teams ....... ................................. ... ......................................................... 98

2 .23 Leitu ngszeit .................................. . ..................................... . ... .... ..... . . ........ ......... .................... 99

2.24 Pädaudiologische Zentren ... . . ..................... .................................... . . . .... .............................. 102

2.25 Persona lausgabenbudgetieru ng ................ ........................................... .......... . . ................... 103

2 .25 .1 Grundsätze der Personalausgaben budget ierung .................................. ................ . . . . . . 103

2 .25.2 Grundsätze der Budgetermitt lung ........... ... . . . . ............... . . ........................................... 103

2 .25.3 F lexibi l is ieru ngen ................................................ .. . ........... . . . . .. . . .. ....... ... ....................... 104

2 .25.4 P lanste l len ................... .... .. . . . . . . . . . . . . ... ................... . ........... . .. . . . ....... . . .. ........................... 104 . 2 .25.5 Stel len fü r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ................... . .... . . . . . . ....................... 104

2 .25.6 Beförderu ngssperre und Stel lenbesetzu ngssperre .... ... . ............................................. 104

2 .25.7 Decku ngsfä higkeiten ..................................................... . .......... . . . ... .. ........................... 105

2 .25.8 Ü bertragbarkeit . . . . ................................................................... ...................... .............. 105

2.25.9 Rege lungen fü r den Schu l bereich (Kapitel 05 300 bis 05 410) : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105

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Ministerium tor

� Schult und Woltert>lldun, Erläuterungen zum HE 2016 �ta nd: 31 . August 2015 de s landet Nordrheln-Wtstfe/ln

2.26 Pla nste l len ohne Besoldu ngsaufwand ....................................................................... .. . .. . ... 107

2 .27 Prakt ische Ph ilosophie / Is lamkunde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109

2 .28 Praxissemester ......................................................................... .............. .. ... . .... .. . ............. ... 110

2 .29 Qual itätsa na lyse ................................................. ................... ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111

2.30 Rel igionslehre und Gestel lu ngsverträge ........ .................................................. : . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112

2.30.1 Gestel lu ngsverträge m it den Eva ngelischen Landeskirchen ....................................... 112

2.30.2 Geste l lung von Rel igionsleh rkräften für Katholische Religionslehre ........ .................. 113

2 .31 Rundungsgewinne .......... ........................................................................................... .... .. . . . . 114

2 .31 .1 Rechtsgru ndlagen : .. .. ................................................................................................... 114

2 .31 .2 Verwendung der Rundungsgewinne .. ......................................................................... 114

2 .3 1.3 Verfa hren und U mfang: ......................... ...... ... ........................ .................. ................... 115

2 .32 Schulen ............... . . ...... . . ......... . . . . .. . . . . . . .................................................................................. 117

2.33 Schü lerza hlen ......................................................................................................... . ............ 118

2.34 Sozia lpädagogische Fachkräfte - Schulsoziala rbeit .......... ............. ................... .. ................. 119

2 .35 Schulpraktika ntinnen und Schu lprakt ika nten ..................................................................... 121

2 .36 Schu l psychologischer Dienst .................................................... ............. ....... ....................... 122

2.37 Sport - Verbu ndsystem Schu le und Leistungssport .................................................. ........... 123

2.38 Stel len in den Schu lka pite ln 05 300 bis OS 410 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124

2.39 Teach F i rst .................................................................................................. . . . .. .................... 125

2 .40 Stel len gegen U nterrichtsausfa l l, für Vertretungsaufgaben und fü r besondere Förderaufga ben ......... ...................................................... . ......... .. . . ............... .... ........ ........... 126

2 .40.1 Sozia l index ......................................... .. ..... . .. ..... . .......................................................... 126

2.40.2 Verte i lung der Stel len nach dem Sozial index an Gru nd- und Hauptschulen .............. 127

2.40.3 E in bindung in Vert retungskonzepte ................................................................ ............ 129

2 .40.4 Verwendu ng d ieser Ste l len in den ü brigen Schu lformen ............................................ 129

2.41 Verwaltung .............................. ............................................................................................ 130

2.42 Vorgriffsstunde ..................................................... ......... ..... . ........ ... . . ... ............ . ................... 133

3 Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln (Personalhaushalt) ..... .............................. 135

3 .1 Kapitel OS 010 - Min isterium - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

3.2 Kapitel OS 073 - Staat l iche Zentra lstel le fü r Fernunterricht in Köln -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

3.3 Kapitel OS 074 - Landesprüfu ngsamt für Lehrämter an Schu len- ... ... ...................... ........... 139

3.4 Kapitel OS 075 - Zentren für schu lpraktische Lehrerausbi ldung - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143

3.4 .1 Za hl der Auszubi ldenden ...................•......................................................................... 147

3.4.2 Bedarf an Fach leiterinnen und Fach leitern . ....... ......................................................... 150

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M nl.terlum tOr Schull und Welt.rblldun. � Erläuterungen zum H E 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lando. Nordrheln-Westfaten

3.4.3 Ausgleichstel len fü r Fach leiterinnen und Fachleiter an ZfsL in den Schulka pite ln . . . . . 152

3.5 Kapitel 05 077 - Qua l itäts- und U nterstützu ngsAgentu r - Landesinstitut fü r Schule (QUA-LiS N RW) ........................................................................... .... . . . . ........................................... 153

3 .6 Ka pitel 05 078 - Staatliche Schu lämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 157

3 .7 Kapitel 05 080 - H aus fü r Lehrerfortbi ldung - Kronenburg - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158

3 .8 Kapitel 05 300 - Schu len gemeinsam - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159

3 .8 .1 Ste l lenentwicklung . . . ........ . . ... ... .............. . . . . . ............ ... .. . . . . . ......... .. . . . . ......... . . . .... ........... 159

3 .8 .2 Leh rerstei len: ............................... .......... ........................................................ . . . . . . . .. . . ... 159

3.8.3 Erläuterungen zu Titel 427 10 (Vergütungen fü r nebenamt liche Tätigke it) ............... 163

3 .8.4 Erläuterungen zu Titel 427 20 (F lexible M ittel für den Vertretu ngsunterricht) .......... 163

3 .8 .5 Erläuterungen zu Titelgruppe 72 - Offene Ganztagsschule im Prima rbereich ............ 164

3 .8 .6 Erläuterungen zu Titelgruppe 74 - Pädagogische Ü berm ittagbetreuung / Ganztagsa ngebote in der Seku ndarstufe I "Geld oder Ste l le" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

3.8 .7 Titelgruppe 90 - Geld aus Stel len zur F lexib i l is ierung der U nterrichtsversorgung (Geld aus Stel len)/Geld oder Ste l le im Rahmen gebundener Ganztagsschu len . . . ................ 166

3.8.8 Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

3.8.9 Kapitel 05 300 - Titelgru ppe 60 - Schu lpsychologen- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167

3 .8. 10 Kapitel 05 300 - Titelgru ppe 63 - Schu lverwa ltungsassistenz - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168

3.9 Kapitel 05 3 10 - Öffentl iche G rundschu len- . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 172

3 .10 Kapitel 05 320 - Öffentl iche Hauptschu len -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175

3 . 11 Kapitel 05 330 - Öffentl iche Rea lschulen -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180

3 .12 Kapitel 05 340 - Öffentl iche Gym nasien - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184

3 .13 Kapitel 05 350 - Öffentl iche Seku ndarschu le- ............................................ ........... . . ........... 189

3 .14 Kapitel 05 350 Titelgruppe 60 Model lversuch ULängeres gemeinsames Lernen/Öffentl iche Gemeinschaftsschule" ...................................................................... ................................... 196

3 .15 Ka pitel 05 350 Titelgru ppe 61 Model lversuch " PRIM US" ...... . . ........................................... 203

3 . 16 Ka pitel 05 360 - Weiterbi ldungskol legs - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

3 . 17 Kapitel 05 380 - Öffentl iche Gesamtschulen - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

3 .18 Kapitel 05 390 - Inklusion, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentl ichen Förderschu len u nd an Schulen fü r Kranke - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221

3. 18.1 Titelgruppe 75 - U msetzung der VN-Behindertenrechtskonvention ü ber die Rechte von M enschen m it Behinderu ngen ................................................................ .................... 228

3. 18.2 Tite lgru ppe 76 - Inklusionspauscha le ...... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229

3 .19 Kapite l 05 410 - Öffentl iche Berufskol legs - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231

3.20 Kapitel 05 450 - Staatl iche Schu len - . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238

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M nlst.rlum tOr Schule und WOltorblldun, � Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 d.S Land., Nordrheln-W.stfaltn

4 Übersichten (Personalhaushalt) .............................................................................. 239

4 .1 Stel len für Schu len und Verwa ltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239

4.2 Stel lenentwicklung 2011 bis 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240

4.3 Stellenverä nderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 243

4.4 Stel lenhebungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 246

4.5 Entwicklu ng der Ste l len mit kw-Vermerk und ku-Vermerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

4 .5 .1 Entwicklu ng der kw-Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247

4 .5 .2 Entwicklu ng der ku-Stel len . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248

4 .6 Stel len für Fachleiterinnen und Fachleiter an Zentren fü r schulpra ktische Lehrerausbildung . . . . . . . . . . . ...... ....... . . .. . . . . . . . . ..... . . . ....... .......... . . . .......... . . . . .......... ............. . . .. . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . ...... . . . ..... 249

4.7 Ersatzstel len für Freiste l lungen nach § 42 LPVG und § 96 Abs. 4 SG B IX . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 250

4.8 Berufsaustritte im Schuljahr 2014/2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251

4.9 Schü lerza h lentwicklung von 2011 bis 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 252

5 Sachhaushalt .......................................................................................................... 253

5 .1 Eckdaten zum Bereich der Sachausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253

5 .2 Ü bersicht E inna hmen und Ausgaben des E inzelp lans 05 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256

5.3 Persona lausgaben fü r öffentl iche Schulen gem. § 124 SchulG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257

5.4 Strukturel le Änderungen im Rahmen der E inführung von Produkthausha lten zur Output orientierten Steuerung auf der Basis e ines Neuen Rechnu ngs-Wesens - EPOS. N RW . . . . . . 258

6 Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln (Sachhaushalt) ......................................... 260

6 .1 Kapitel 05 010 Titel 427 40 - Lernmittelzu lassu ngsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

6.2 Kapitel 05 010 Tite1 511 10 - Vorsch riften u nd Richt l in ien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260

6.3 Ka pitel 05 010 Titel 526 01 - Sachverständ ige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

6.4 Ka pitel 05 010 Titel 527 02 - Reisekostenvergütu ngen in Persona lvertretu ngs- und Schwerbehindertena ngelegenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261

6.5 Kapitel 05 010 Tite l 534 00 - Auslandsbeziehu ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262

6.6 Kapitel 05 010 Tite l 541 10 - Aufwendu ngen für die Vorbere itu ng, Ausrichtung u nd Durchfü hrung von Veransta ltungen ü berregionale r Gremien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262

6.7 Kapitel 05 010 Titel 547 11 - Leistu ngen der Rechenzentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263

6.8 Kap itel 05 010 TG 60 - Bürokommunikation im M in isterium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264

6.9 Ka pitel 05 010 TG 61 - Medienberatu ng / M ed ienpass N RW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265

6 .10 Kapitel 05 010 TG 62 - Bi ldu ngsporta l . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 266

6 .11 Kapitel 05 010 TG 63 - Öffentl ichkeitsa rbeit, M essen und Ausste l lungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267

6 .12 Kapitel 05 010 TG 80 - Datenverarbeitung in der Schu lverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 268

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Ministerium tOr Schul. und WelterblldlJn, � Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lande. Nordrhein·Wtstfalen

6 .13 Kapitel OS 030 Titel 632 10 - Kultusmin isterkonferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 269

6. 14 Kapitel OS 030 Titel 632 20 - Hochgebirgskl in ik Davos (Schweiz) ........................... ............ 269

6.15 Kapitel OS 030 Titel 632 30 - Entwicklu ng und Ü berprüfu ng nationaler Bi ldungsstandards . . . . . . . . . . . . .................................................................................... . . . . . . . . . . . ..................................... 270

6.16 Kapitel OS 030 Titel 632 31 - Vergleichsu ntersuchungen .................................................... 270

6 .17 Ka pitel OS 030 Titel 632 40 - Europä ischer Qua lifikationsra hmen (EQR) ................ ............ 271

6 .18 Kapitel OS 030 Titel 632 SO - Deutsch-Poln isches Geschichtsbuch .................................... 272

6 .19 Ka pitel 05 030 Titel 685 40 - FWU/l nstitut für F i lm und Bi ld ............................................. 272

6.20 Ka pitel OS 030 Titel 686 51 - Abgeltungspauschale für Vervie lfä ltigu ngen ........................ 273

6 .21 Ka pitel OS 030 TG 61 - Ausbi ldungsförderu ng, Schü lerinnen/Schüler-BAföG ..................... 274

6.22 Ka pitel OS 030 TG 63 - Berufl iche Aufstiegsfortbi ldung ("Meister-BAföG ") ....................... 274

6.23 Ka pitel OS 072 Titel 526 01 - Sachverstä nd ige .................................... ................................ 275

6.24 Kapitel OS 072 Titel 547 10 - U msetzung des Weiter.b i ldungsgesetzes ............................... 276

6.25 Ka pitel OS 072 Titel 547 20 - Kosten fü r d ie jährl ich durchzuführenden Regionalkonferenzen u.a ...................................................................... ............................... 276

6.26 Kapitel OS 072 Titel 633 20 -Weiterbi ldu ngseinrichtungen der Gemeinden ...................... 277

6.27 Kapitel OS 072 Titel 633 21 - Schu labschlussbezogene Leh rgänge ..................................... 278

6.28 Kapitel OS 072 Titel 633 22 u nd 684 22 Weiterbildungsein richtu ngen der Gemeinden und anderer Träger ........................................................................ ............................................. 278

6.29 Kapitel OS 072 Titel 684 10 - Weiterbi ldu ngseinrichtungen in anderer Trägerschaft ......... 279

6.30 Ka pitel OS 072 Titel 686 21 - La ndesorga n isationen der Weiterb i ldung ........ ........ . . . . . . . ...... 280

6 .31 Ka pitel OS 072 Titel 686 22 - Förderung der Innovation der Weiterbi ldung ...................... 281

6.32 Kapitel OS 073 - Staatliche Zentra lste l le fü r Fernu nterricht in Köln ........................ . .. . . . . . . . . . 281

6.33 Kapitel OS 074 - Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schu len .. ...................................... 282

6.34 Kapitel OS 075 - Zentren für schu lpraktische Leh rerausbi ldung ......................................... 283

6.35 Kapitel OS 077 - Qual itäts- und U nterstützu ngsAgentur - Landesinstitut für Schu le (QUA-LiS N RW) ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284

6.36 Ka pitel OS 077 TG 83 - Qual itätsentwicklung, Qua l itätss icherung, Zentrale P rüfungen, Lernstandserhebu ngen ............. � ................................ . ......................................................... 285

6.36.1 Zentral.e P rüfungen am Ende der Klasse 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

6.36.2 Zentra le Klausuren am Ende der E inführungsphase .......... ........................ . . . .............. 286

6.36.3 Zentrale Abitu rprüfungen an a l lgemeinen Schulen .................................................... 286

6.36.4 Zentrale Abitu rprüfungen am Berufl ichen Gymnasium .............................................. 286

6.36.5 Logistik und tech no U nterstützung zentraler P rüfu ngen sowie Web-Verfahren ......... 287

6.36.6 Lernstandserhebungen, Standardü berprüfu ng, Schüler a ls Experten fü r U nterricht (SEfU ) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 287

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Ministerium tOr Schule und W.lttrbllclunl � Erläuterungen zum H E 2016 Stand : 3 1. August 2015 de s landes Nordrheln-W.stfaltn

6.37 Kapitel 05 080 - Haus fü r Lehrerfortbi ldung - Kronenburg ................................................. 288

6.38 Kapitel 05 300 Tite l 526 01 - Sachverständ ige ....................................... .............. . .............. 288

6.39 Kapitel 05 300 Titel 527 30 - Reisekostenvergütungen Schu lwanderungen ....................... 289

6.40 Kapitel 05 300 Titel 539 10 - Ausländ isches Schu lwesen und auslä ndische Lehrkräfte ...... 290

6.41 Kapitel 05 300 Titel 539 20 - Förderung der Schü lervertretungen ..................................... 291

6.42 Kapitel 05 300 Titel 545 00 - Betriebsärztl icher Dienst und Fachkräfte fü r Arbeitssicherheit . . ............................................................................................................................................. 292

6.43 Kapitel 05 300 Titel 633 30 - Zu'weisu ngen an Gemeinden und GV zum Ausgleich von Konnexitätsverpfl ichtungen ................................................................................................ 293

6.44 Kapitel 05 300 Titel 671 20 - U rheberrechtl iche Ansprüche für M usiknutzung .................. 294

6.45 Kapitel 05 300 Titel 681 10 - Zentra lfonds zur Gewä hrung von Ausbi ldungsbeih i lfen an Schü lerinnen und Schüler .................................................................................................... 294

6.46 Kapitel 05 300 Titel 681 20 - Kosten fü r die Beförderu ng von Schülerinnen und Schü lern 295

6.47 Kapitel 05 300 Titel 681 40 - Leistu ngen zu den Kosten der Lernm ittel .............................. 295

6.48 Kapitel 05 300 Titel 684 11 und 684 12 - Kirch l iche Lehrerfortbi ldung ............................... 296

6.49 Kapitel 05 300 Titel 684 20 - Deutsch-Französisches-Jugendwerk ...................................... 297

6.50 Kapitel 05 300 TG 61 - Schulsport ....................................................................................... 297

6 .51 Kapitel 05 300 TG 64 -Kinder berufl ich Reisender sowie Zuschüsse bei Heimunterbringu ngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298

6.52 Ka pitel 05 300 TG 65 - Ausbau von Eu ropaschulen in N RW ............................................... 299

6.53 Ka pitel 05 300 Titelgru ppe 66 - Zuschüsse und Zuweisu ngen zur Förderu ng von Schülerwettbewerben, Schülera kademien, der La ndesschü lerpresse, Schu lpartnerschaften und Schü leraustauschen ..................................................................................................... 300

6.53.1 Förderu ng von Schü lerakademien .............................................................................. 300

6.53.2 Förderu ng der Landesschü lerpresse ........................................................................... 302

6.53.3 Förderu ng von Schü lerwettbewerben ........................................................................ 303

6.53.4 Schulpartnerschaften / Schüleraustausch ................................................................... 304

6.53.5 Förderu ng des Sprachlernens ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 304

6.53.6 Europäische Austauschprogramme ............................................................................. 305

6.54 Kapitel 05 300 TG 70 - Ganztagsangebote für Schu lkinder ................................................. 306

6.55 Ka pitel 05 300 TG 72 - Offene Ganztagsschulen im Primarbereich .................................... 306

6.56 Kapitel 05 300 TG 74 - Pädagogische Ü bermittagbetreuung S i ......................................... 308

6.57 Kapitel 05 300 TG 81 - Bi ldungsforschu ng und B i ldungsplanung ........................................ 309

6.58 Kapitel 05 300 TG 82 - Schu lentwicklu ngsfonds .................................................................. 3 10

6.58.1 Ü bergangsberatung und Förderu ng von La ngzeitpra ktika .......................................... 311

6.58.2 SEIS - Sel bsteva luation i n Schu len ............................................................................... 311

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Ministerium 10, Schule und WeiterbIldun, � Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Linde, Nordrhtin·Wtstfaltn

6.58.3 Werteorientierte E rz iehung und Gewaltprävention / Schu le ohne Homophobie / F riedensarbeit in Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 12

6.58.4 Qua l itätsana lyse an Schu len in N RW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 12

6.58.5 Kulturel le B i ldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 12

6.58.6 Weiterentwicklung des natu rwissenschaft l ich-technischen U nterrichts in der Grundsch ule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 12

6.58.7 Dia logvera nstaltungen und B i ldung�konferenz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 13

6.58.8 Zuku nftsschulen N RW - Netzwerk Lernku ltu r Ind ividuelle Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 13

6.58.9 Projekte zur Entwicklung und U msetzung einer Strategie zur "UN-Dekade Bi ldung fü r nachha ltige Entwicklung" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 13

6.58.10 Regiona le Bi ldungsbüros in N RW a ls U nterstützungsa kteur in Bi ldu ngslandschaften/Regiona len Bi ldu ngsnetzwerken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 14

6.58 .11 Verkehrserz iehung i n der Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 14

6.58.12 Gutachten und Beirat )mplementation Is lamischer Rel igionsu nterricht" . . . . . . . . . . . . . 3 14

6.58.13 Schu lprojekt der U NESCO-Projektschu len . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 14

6.59 Ka pitel 05 300 TG 91 - Aus- und Fortbi ldung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 15

6.60 Ka pitel 05 310 TG 60 - Sprachstandsfeststel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 18

6.61 Kapitel 05 350 - Öffentl iche Seku ndarschule/" Längeres gemeinsames Lernen/Öffentliche Gemeinschaftsschu le"/ Schu lversuch "PR IM US" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319

6 .61 .1 Öffentl iche Seku ndarschule (Ka pitel 05 350) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 19

6.61.2 Titelgru ppe 60: Model lversuch "Längeres gemeinsames Lernen/Öffent l i che Gemeinschaftsschu le" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320

6.61.3 Tite lgru ppe 61: Model lversuch "PR IM US" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321

6.62 Kapitel 05 390 Titel 633 10 - Förder-Berufskol!egs fü r Hörgeschäd igte und Bl inde . . . . . . . . . . . 321

6.63 Kapitel 05 390 Tite l 633 20 - I nklusion - Konnexitätsverpfl ichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322

6.64 Kapitel 05 390 TG 62 - U nterrichtsh i lfen im Förderschu lbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322

6.65 Kapitel 05 390 TG 75 Behindertenrechtskonvention ü ber die Rechte von M enschen m it Behinderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323

6.66 Kapitel 05 390 TG 76 I nklusionspauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . : . . . . . . . . . . . . . 324

6.67 Kapitel 05 450 - Staatl iche Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ; . . . . . 325

6.68 Ka pitel 05 490 - Ersatzschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 326

7 Bericht zur Unterrichtsversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

7 .1 Schü lerza hlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

7 .2 Leh rerbeda rf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

7.3 Leh rereinstel lung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330

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Mlnl.terlum 10, SChult und Wtltt'bUdunc des lande, Nordrhein·W.stfalen

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015

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� Schul. und W.lterbUduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des lInd .. Nordrh.in·Wt.ttaltn

1 Zusammenfassende Kurzübersicht

Veränderungen im Einzelplan 05 im Haushaltsentwurf 2016

1 . 1 Eckpunkte

Der Hausha ltsentwurf 2016 baut auf dem Haushalt 2015 auf. Die Nachtragshaushalte 2015 s ind be­rücksichtigt. Die Eckpu nkte fü r den Hausha ltsentwurf 2016 (Vorjahreszah len in Klam mern) für das Land Nordrhein-Westfa len lauten :

• Das Gesa mtvolumen des Regieru ngsentwurfs für den La ndeshaushalt 2016 beläuft sich auf 66,99 (64,60) M il l iarden EUR.

• Die Nettoneuverschu ldung s inkt auf 1,48 (1,93) M il l ia rden E U R.

H H 2015

Ausgaben It. Ha ushaltsplan 64,S M rd . EUR

Steuereinnahmen 48,S M rd . EUR

Sonstige E inna hmen 13,9 M rd . EUR

(ohne Schuldenaufnahme)

Personalausgaben 24,4 M rd. E U R

Persona lausgabenquote 38,1 Prozent

Investit ionsausgaben 5,7 M rd . EUR

I nvestit ionsquote 8,9 Prozent

Nettoneuverschu ldung 1,9 M rd. EUR

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HE 2016

67,0 M rd . EUR

50,S M rd . E U R

14,8 M rd . EUR

25,2 M rd. E U R

37,9 Prozent

5,8 M rd . EUR

8,8 Prozent

1,48 M rd . E U R

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Ministerium tO,

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land., Nordrh.ln·We,tfalen

1.2 Einzelplan 05 - Ministerium für Schule und Weiterbildung

Das Ausgabevolumen 2016 des E inzelp lans 05 (M in isterium fü r Schule und Weiterbi ldu ng) beträgt ru nd 17,053 M i l l iarden EUR; es ist damit um ru nd 826,4 M i l l ionen EUR höher a ls im Haushaltsjahr 2015.

Zu den Ressourcen des E inzelp lans 05 ist die Schulpauschale / B i ldungspauschale hinzuzuzählen. Zur U nterstützung kommuna ler Aufga benerfü l lung im Schu lbereich sowie kommunaler Investit ionsmaß­nahmen im Bereich der frühkind l ichen B i ld ung wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden insge­samt ein Betrag von 600 Mio. EUR zur Verfügung gestel lt. Die M ittel können fü r den Neu-, U m- und Erweiterungsbau, den E rwerb, d ie Modern is ierung und fü r raumbildende Ausbauten sowie fü r die E inrichtu ng und Ausstattung von Schu lgebäuden und kommunalen Kindertageseinrichtu ngen e inge­setzt werden. M it den M itte ln der Schu lpauscha le / Bi ldungspauschale können darü ber h inaus In­standsetzu ngen von Schu lgebäuden sowie M ieten und Leasingraten fü r Schulgebäude finanziert werden. Die Schu lpauschale / Bi ldu ngspauschale ist im E inzelp lan 20 (Allgemeine F inanzverwaltu ng) vera nsch lagt .

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� Schul. und W.lt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Landes Nordrh.ln·Westfalln

1.3 Übersicht über die Ausgaben 2 0 1 6 (2 015) des Einzelplans 05

Entwick l u ng d e r A u sga b e n 2016 2015 A n satzv e rä n d e ru ng ( i n Tsd . E U R) Ansatz A n satz a bs o l ut i .v . H .

P e rsona l ausgaben 14.792.087,9 14.018.725,0 773.362,9 5, 52%

Säch l i c h e 74.776, 3 71 . 234,6 3. 541,7 4,97% V e rwa l tu ngsau sga b e n Laufe n d e Zuwe i su ng e n u n d 2. 194. 237,7 2. 152. 132, 1 42. 105,6 1,96% Zusch üsse E rwe rb von beweg l i c h e n und 2.374,9 1 .990,3 384, 6 19, 3 2% u n beweg l i c h e n S a ch e n I nv e st ive Zuwe i su ng e n 520,5 5 20,5 0,0 0,00%

Fi nanz i e ru ngsausga b e n - 11. 187,5 - 18. 165,0 6.977,5 - 38,4 1%

Gesamta u sgaben 17.052.809,8 16. 226.437,5 826. 372,3 5,09%

Abweichu ngen in den Summen ergeben sich durch Runden der Za hlen.

Der Einzelplan 05 stellt neben dem E inzelp lan 20 (Al lgemeine F inanzverwaltu ng) den größten EinzeI­etat des La ndeshaushalts dar .. Die Gesamtausgaben des E inzelp lans 05 steigen um 5,09 Prozent.

Bei den aktiven Persona lausga ben (Obergruppe 42) beträgt der Mehrbeda rf ru nd 493,58 M io. EUR (rund 5,63 Prozent). Die Verä nderung ist im Saldo insbesondere auf folgende Sachverha lte zurückzu­fü hren :

• Erhöhung aufgrund des erwarteten Gesetzes zur Änderung des Besoldu ngs- und Versor­gu ngsa npassungsgesetzes 2015/2016 (280,8 M io. EUR),

• 113 neue Ste l len a b dem Schu ljahr 2016/2017 und Ausfinanz ieru ng von 200 neuen Stel len im HaushaltSjahr 2015 fü r die Offene Ganztagsschu le im Primarbereich (5,1 M io. EUR),

• 223 neue Ste l len a b dem Schu ljahr 2016/2017 für d ie I nklusion an Berufskollegs (110 Stel len) und für das Praxissemester ( 113 Ste l len) und Absetzung von 93 Ste l len, die a b dem Schu ljahr 2016/2017 nicht mehr zum Ausgleich für d ie Rückgabe der Vorgriffsstunde benötigt werden (zusammen rund 2,8 M io. EU R),

• Schulja hresa ntei l ige Ausfina nzieru ng von neuen Stel len im H ausha ltSjahr 2015, davon 378 für das Praxissemester und 674 für den zuwanderu ngs- und flücht l ingsbedingten Anstieg des Grund bedarfs (44,46 M io. EU R),

• Ausfinanzierung von 3 10 neuen Stel len im HaushaltSjahr 2015 für d ie Beschu lung von F lücht­l ingen (1,26 M io. EU R),

• U msetzung von 1 P la nstel le im Rahmen des Projekts "Vorfah rt für Weiterbeschäftigung" in den E inzelp lan 05 (56.600 EU R),

• Ausfinanzieru ng der Ste l lenabsetzu ngen im Ha ushalt 2015 durch den Abbau von sog. "War­tesch leifen" ( - 6,52 M io. EU R),

• Ausfinanz ierung der Stel lenabsetzungen im H ausha lt 2015 fü r 1.250 Stel len, die a b dem Schu ljahr 2015/2016 n icht mehr zum Ausgleich für die Rückga be der Vorgriffsstunde benötigt werden (Ausfina nzierung; - 35,57 M io. EUR).

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Ministerium 10,

� Schult und WOlte,blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31. August 2015 cHI Lande. Nordrhein·W.sU.'.n

Für Beihilfen (Ka pitel 05 020 Gruppe 441) s ind ru nd 440,4 M io. EUR vorgesehen. Der Ausgabeansatz s inkt um rd. 14,34 M io. EUR (Minderung: 3,15 Prozent) .

Die Versorgungsbezüge und Beihi lfen für Versorgu ngsem pfä ngerinnen und Versorgu ngsem pfänger (Ka pitel 05 900 und 05 910 Hauptgru ppe 4) steigen von 4,57 M rd . E U R um rund 5 17,85 M io. EUR auf 5,08 M rd . E U R (Steigerung: 11,34 Prozent).

Die sächlichen Verwaltungsausgaben (Hauptgru ppe 5) steigen im Saldo um rund 3,9 M io. EUR (5,04 Prozent). Die Steigeru ngen sind insbesondere bei den M itte ln für den Betriebsärztl ichen Dienst (+ 925.900 EUR), bei den Sach mitte ln ZfSL zur "Digital is ierung" (+ 767 .000 EU R), bei der Fortbi ldung (+ 0,6 M io. EUR), zur technischen und inha lt l ichen Erneueru ng der Intranetpräsenz des MSW N RW (+ 100.000 EU R), fü r das Berichtswesen in der Weiterbi ldung (+ 100.000 EUR) vorgesehen.

Bei den Zuweisungen und Zuschüssen (Hauptgru ppe 6) ergibt sich im Saldo eine Steigerung u m ru nd 42,1 M io. EUR (+ 1,96 Prozent). Zusätzlich bereitgestellt werden u .a .

• rund 16,01 M io. E U R (+ 1,10 Prozent) für die Ersatzschu lfinanzieru ng, • rund 17,01 M io. EUR (+ 7,08 Prozent) für Zuwendu ngen im Rahmen des Ausbaus von Ga nz­

tagsplätzen im Primarbereich und der Erhöhung der Fördersätze, • rund 6,32 M io. E U R insbesondere fü r Erstattu ngen von Versorgu ngsbezügen und sonstige

Zuweisungen an die Länder, • ru nd 1,73 M io. EUR für Zuschüsse im Rahmen der Aufstiegsfortbi ldungsförderung (AFBG), • 1 M io. EUR für Sprachförderku rse in der Weiterbi ldung u nd zur Alpha betis ieru ng.

Die Globalen Minderausgaben werden um rund 6,98 M io. EUR (u .a . wegen struktu rel ler Einsparun­gen/Stellena bsetzu ngen im Zusa mmenhang mit der Präventionsrend ite - Ausfinanzierung s.o. ) redu­ziert.

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Ministerium fOr

� SChul, und W,lt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Lande, Nordrhtin·W.stt.len

1 .4 Wesentliche Veränderungen Gegenüber dem Haushaltsplan 2015 weist der Haushaltsplanentwurf 2016 für den Geschäftsbereich des M inisteriums für Schu le und Weiterbi ldung folgende wesentliche Veränderungen auf:

1.4.1 Personalhaushalt

Im Rahmen des "M ittelfristigen Konzepts zur Sicherung der U nterrichtsversorgu ngll ( 1996) ist den Lehrerinnen und Lehrern vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu sechs Schuljahren (beginnend a n G rundschulen und Berufskol legs m it dem Schuljahr 1997/1998) eine zusätzliche U nterrichtsstunde abverlangt worden, sofern sie vor Beginn des jeweiligen Schuljahres das 30. Lebensjahr, aber noch n icht das 50. Lebensjahr vol lendet hatten. Diese Verpfl ichtung wurde mit Ablauf des ersten ,Schu l­ha lbjahres 2003/2004 beendet. Nach § 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG wa r der zeitl iche Ausgleich der geleisteten Vorgriffsstu nden in Abhängigkeit von der Schu lform sch rittweise ab dem Schu ljahr 2008/2009 vorgesehen. H ierfü r sta nden Ausgleichsstel len zur Verfügung, die im U mfang von 93 Stei­len a b 2016/2017 nicht mehr benötigt werden, wei l die Rückgabe der Vorgriffsstunde teilweise abge­golten ist. Je weiter der Abbau insgesamt fortgesch ritten ist, desto weniger Leh rersteI len werden fü r d iesen Ausgleich benötigt, ohne dass es Standardversch lechteru ngen bedeutet.

M it dem Lehrerausbi ldungsgesetz 2009 wurde auch ein Fina nzieru ngskonzept erstel lt, das sämtl iche Ste l lenaufwüchse und Stel lenabsetzungen im Zusammenhang m it der Neuorgan isation der Lehrer­ausbi ldung berücksichtigt. U .a . werden zusätzliche Stel len für das Praxissemester bereitgestel lt. H ier­für werden 113 Stel len zusätzlich bereitgestel lt.

Zur U nterstützung der In klusion an Berufskol legs werden 110 Ste l len zusätzlich bereitgeste l lt.

Für 10.000 zusätz l iche Ga nztagsplätze an offene Ganztagsschu len im Prima rbereich werden 113 Stei­len zusätzlich bereitgestel lt.

Gegenüber dem Haushalt 2016 bedeutet d ies im Saldo Zuwachs von 243 Ste l len .

V o rgriffsstu n d e -93 P rax i ssemeste r 113 I n k l us i o n Be rufs ko l l e g 110 A u s b a u OGS 113 Sa l d o 243

Die Leh rersteI lenzahl steigt um 243 von 151.685 ( H H 2015) auf 151.928 (HE 2016).

Es wird von folgenden Schü ler- u nd Lehrerzahlen ausgega ngen :

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� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Linde, Nordrh.in·Westtal.n

Kapitel/Schulform Stand Vorauss. Stellen Vorauss. Stellen

15.10.2014 Stand 2015 Stand 2016

- Schüler - 15.10.2015 15.10.2016

- Schüler - - Schüler -

1. ÖFFENTLICHE SCHULEN

05 300 - Schulen gemeinsam 15.078 14.245

05 310 - Grundschulen 617.310 604.718 29.822 613.531 30.230

05 320 - Hauptschu len 117.489 95.960 6.827 80.191 5.969

05 330 - Realschu len 240.988 210.719 10.804 202.990 10.535

05 340 - Gymnasien 446.798 445.117 28.690 438.538 28.511

05 350 - Sekundarsch ulen, Gemeinschaftsschulen, PRI MUS 31.710 50.809 3.772 59.156 4. 379

05 360 - Weiterbildungskollegs 21.887 22.445 1.330 21.932 1.298

05 380 - Gesamtschulen 255.102 271.216 18.020 282.810 18.830

05 390 - Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentlichen 75.003 66.683 17.568 63.500 17.707

allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Sch ulen

für Kran ke

05 410 - Berufskollegs 526.936 516.061 19. 774 511.154 20.224

Zusammen 2.333.223 2.283.728 151.685 2.273.802 151.928

2. ÖFFENTLICHE SCHULEN gem. § 124 Abs. 4 SchulG

05 340 - Gymnasium 3.675 3. 726 3.600

05 410 - Berufskolleg 994 999 994

Zusammen 4.669 4.725 4.594

3. ERSATZSCHULEN

05 490 208.901 211.050 210.980

SCHULEN INSGESAMT 2.546.793 2.499.503 151.685 2.489.376 151.928

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� Schull und Wlltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 des L.nde, Nordrheln·Wtst,.ltn

1 .4.2 Sachhaushalt

Grundsätzl ich wurden d ie sächl ichen Verwa ltu ngsausga ben auf Basis des H aushaltsa nsatzes 2015 ü berrollt. Rechtliche Verpfl ichtu ngen und Zwa ngsläufigkeiten wurden berücksichtigt. Folgende An­satzverärlderungen sind besonders hervorzu heben:

• Offene Ganztagsschule im Pr imarbereich Für zusätzliche P lätze sowie fü r die Erhöhu ng der Fördersätze ab dem Schu ljahr 2016/2017 werden 17.008.500 EUR (hier nur Zuwendungen) zusätzlich aufgewandt. Die P latzzah l steigt von 282.600 auf 292.600.

• Ersatzschu lfinanzieru ng (+ 16.008.400 EUR) D ie Ansatzerhöhung des Kapitels 05 490 (HGR 5 und 6; ohne Tite lgru ppe 60 "Versorgung der Lehrkräfte und ihrer H interbliebenen von aufgelösten Ersatzschu len") resu ltiert im Wesentli­chen aus dem Zuwachs an Schü lerinnen und Schü lern, Besoldu ngs- und Tariferhöhu ngen, Steigerung der Sachkosten, Tei l habe an den Verbesserungen im Bereich der öffentlichen Schulen (Relation Grundschu le, Absenkung Klassenfrequenzrichtwert, Leitungszeit, etc.) , Ausbau des gebu ndenen Ganztags und der Aufstockung der a uf den E rsatzschu lbereich ent­fa l lenden anteil igen M ittel für weitere U nterrichtsmehr- und Ausgleichsbeda rfe.

• Versorgung der Beamtinnen und Beamten des La ndes, der frü heren Lä nder Preußen und li p­pe des frü heren Reiches und der Lehrkräfte der öffentlichen Schulen sowie ihrer H interblie­benen (+6.324.400 E U R) Die Ansatzerhöhungen der Tite l der HGR 6 in den Kapiteln 05 900 und 05 910 basieren auf dem Anstieg der zu erwa rtenden Ausgaben bei den sonstigen Zuweisu ngen an Länder sowie bei der Erstattung von Versorgu ngsbezügen an die Gemeinden. Die Veransch lagung beru ht auf den Istausgaben der Vorjahre.

• rund 1,73 M io. E U R fü r Zuschüsse zu den Kosten fü r Lehrvera nstaltungen und der Kinderbe­treuung sowie zum U nterhaltsbedarf nach dem Aufstiegsfortbi ldungsförderung (AFBG).

• 925.900 E U R mehr für den betriebsä rztl ichen Dienst fü r die Festste l lung des Immunschutzes von Lehrerinnen in der Schwangerschaft, um Beeinträchtigu ngen der U nterrichtsversorgung zu vermeiden ( Beschäft igungsverbote auf Grund eines unklaren Immu nstatus) .

• 100.000 E U R für das Berichtswesen i n der Weiterbildung. • 100.000 EUR zur technischen und inha lt l ichen E rneuerung der Intranetpräsenz des M SW

N RW. • 767.700 E U R insbesondere zur Ausstattu ng der Zentren für schu lpraktische Lehrera usbi ldung

mit breitba ndigen I nternetzugä ngen, leistu ngsstarken WLAN-Anlagen und d igita len M edien sowie Ha rd- und Software im Rahmen eines vierjährigen Ausstattu ngsprogramms ("Digita l i­s ierung")

• 1 M io. EUR für Sprachförderkurse i n der Weiterbi ldu ng und zur Alpha betis ieru ng. • 600.000 EUR fü r Aus- (und Fort)b i ldung • Die Globalen Minderausgaben werden u m 6,98 M io. EUR (u .a . wegen stru kturel ler E inspa­

ru ngen/Stel lena bsetzu ngen im Zusammenhang m it der P räventionsrendite - Ausfinanzie­ru ng) reduziert.

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� Schul. und W.ltlrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 des land •• Nordrh.in·W.stf.l.n

2 Personalhaushalt

2 .1 Eckpunkte des Personalhaushalts 2 0 1 5

2.1 .1 LehrersteIlenhaushalt

Sta nd: 31 . August 2015

Im Haushaltsplanentwurf 2016 s ind für das Schu lja hr 2016/2017 151.928 LehrersteI len fü r die öffent­lichen Schulen vorgesehen. Für das la ufende Schuljahr 2015/2016 stehen 151 .685 Leh rersteIlen zur Verfügu ng.

2.1.1 .1 Stellenentwicklung

Die rechnerische Stel lenveränderu ng (öffentl iche Schu len) für das Schu lja hr 2016/2017 stel lt sich gegenüber dem Schulja hr 2015/2016 wie folgt dar:

Schuijahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Zuwachs

H ierbei ha ndelt es sich um den Zugang von

• 113 Stel len für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich • 113 Stel len für das Praxissemester • 110 Ste l len für die I nklusion an Berufskollegs

und d ie Absetzung von

151.685

151.928

243

• 93 Ausgleichsstellen, d ie n icht mehr für die Rückga be der Vorgriffsstu nde benötigt werden.

Des Weiteren wird im Rahmen des Projekts "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" eine P lanstel le p lan­mäßig a bgesetzt (Ka pitel 05 340 - kw zum 31. 12.2015) und eine P lanstel le wird befristet bis zum 31 .12 .2016 (Kapitel 05 390) neu ausgewiesen . Bei a l len weiteren Veränderungen im Lehrerste i len be­reich ha ndelt es sich um Umsch ichtu ngen innerha l b der Schu lform ka pitel 05 300 bis 05 410.

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Ministerium tOr

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 de s Lande. Nordrh.in·W.stfalan

2.1.1.2 Stellenveranschlagung

Für das Schu lja hr 2016/2017 sind die 151.928 Leh rersteI len wie folgt veransch lagt:

Schuljahr Schuljahr Veranderung Schülerzahl Schülerzahl

201 5/201 6 201 6/2017 Schuljahr HH 2015 HE 2016 201 5/201 6

Stellenhaushalt Schu le nach Schuljahr 201 6/201 7

05 300 - Schulen gemeinsam 1 1 .954 1 1 .020 -934 - -

05 300 - Titelgruppe 72 (Offene Ganztagsschule im Primarbereich) 2.478 2.591 +1 1 3 - -

05 300 - Titelgruppe 74 (Pädagogische Übermitlagbetreuung / "Geld oder Stelle") 646 634 -1 2 - -

05 310 - Grundschule 29.822 30.230 +408 604. 718 613.531

05 320 - Hauptschule 6.827 5.969 -858 95. 960 80. 191

05 330 - Realschule 1 0.804 1 0.535 -269 210. 719 202.990

05 340 - Gymnasium 28.690 28.51 1 -179 445. 1 1 7 438.538

05 350 - Sekundarschule 3.093 3.762 +669 41 .949 51 .033

05 350 TG 60 - Modellversuch "Längeres gemeinsames Lernen / Öffentliche Gemeinschaftsschule" 438 457 + 19 5. 570 5. 830

05 350 TG 60 - Modellversuch "PRIMUS" 241 1 60 -81 3.290 2.293

05 360 - Weiterbildungskolleg 1 .330 1 .298 -32 22.445 21 .932

05 380 - Gesamtschule 18 .020 1 8.830 +81 0 271. 216 282.810

05 390 - Inklusion, Förderschule 1 6.493 1 6.672 + 179 66. 683 63.500

05 390 - TG 75 Umsetzung der UN-

Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 875 835 -40 - -

05 390 - TG 76 Inklusionspauschale die Rechte von Menschen mit Behinderungen 200 200 0 - -

05 410 - Berufskolleg 1 9 .774 20.224 +450 516. 061 511 . 154

Zusammen 1 51 .685 1 51 .928 +243 2.283. 728 2.273. 802

Aus Ka pitel 05 300 - Schu len gemeinsa m - werden 11.020 (11.954) LehrersteIlen fü r besondere päda­gogische Aufgaben und für besonderen U nterrichtsbedarf sowie gegen Unterrichtsausfall, fü r Vertre­tungsaufga ben und besondere Förderaufgaben bereitgeste l lt.

Darü ber hinaus sind bei Ka pitel 05 300 i n Titelgru ppe 72 2.591 (2.478) Leh rersteI len an offenen Ganz­tagsschulen im Primarbereich (fü r insgesamt 292.600 statt bisher 282.600 Ga nztagsplätze) und in Tite lgru ppe 74 634 (646) Leh rersteI len für eine pädagogische Ü bermittagbetreuung / Ganztagsa nge­bote in der Seku ndarstufe I "Geld oder Stel le" etatisiert.

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Ministerium 10,

;l Schul. und WeiterblIdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des l.and •• Nordrheln-Westfal.n

Zusätzlich sind bei Kapitel 05 390 in der Titelgru ppe 75 835 (875) LehrersteI len zur U msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und fü r den Mehrbedarf im Gemeinsamen U nterricht und in der Titelgruppe 76 200 (200) Lehrerste I len zur F inanzierung der I n klusionspauschale gemäß § 2 des Ge­setzes zur Förderung kom muna ler Aufwendungen vera nsch lagt.

2.1 .2 Eckpunkte des LehrersteIlenhaushalts

der H ausha ltsentwurf 2016 sieht folgende Verä nderungen vor:

U msch ichtu ngen (U ) -

zusätz l iche Stel len (Z) Absetzung (A) Bedarf H H-Stelle Stellen Erläuterung

Grund bedarf 05 300 bis -732 (U) 114.385 (115 .117) Stel len wegen rück-05 410 lä ufigen Grundbedarf (Sa ldo u nter Be-

rücksichtigu ng von strukturel l zusätzl i-chem Grund bedarf z.B. von 290 Stel len fü r Seku ndarschulen) werden innerha lb des LehrersteI lenhaushalts andren Be-darfen zugefü hrt (Umschichtu ng)

Gebu ndener Ganrtag 05 3 10 bis +308 (U) 6.280 (5.972) Stel len nach Za h l der Ga nz-05 350, 05 tagsschü lerinnen und Ganztagsschüler, 380 und 05 einschl ießl ich 20 Stel len für neue Ganz-390 tagsschu len ( 7 Rea lschu le, 8 Gymnasi-

um, 5 Förderschule) Anrech nung des be- 05 3 10 bis -1 (U) -2.494 (-2 .493) M inderertrag durch ver-darfsdeckenden U nter- 05 410 änderte Zuordnung der LAA zu den Schul-richts der Referenda- formen (untersch iedl iche Pfl ichtstun-re/Referendarinnen den); die Stellen b leiben im Lehrerstel-(BDU) lenhaushalt (U mschichtu ng) Fachleiter/ Fach leiterin- 05 3 10 bis +56/220 (Z/ 2 .069 (1 .793) Mehrbedarf in Folge der nen an Zentren fü r 05 410 U ) Verbesserung d e r Ausbi ldungsrelationen schu lpraktische Lehrer- u nter Berücksichtigung der Entwicklu ng ausbi ldung (ZfsL) und der Za hl der erwarteten LAA (213 - Ver-Ausgleichsste l len für lageru ng aus Kapitel 05 300 Eignu ngs-Betreuung der Studie- pra kt ikum), für Coaching (7 - Verlageru ng renden wä hrend des aus Kapitel 05 300 E ignu ngspra ktikum) Praxissemesters in den und für das Praxissemester (56 -neue ZfsL Stel len) Für Leh rer/Lehrerinnen, 05 3 10 bis -93 (A) 166 (259) M inderbedarf nach der Zahl denen die Vorgriffs- OS 410 der anspruchsberechtigten Lehrerinnen stunde erstattet wird und Lehrer Absenkung des Klassen- OS 330, +255 (U) 765 (510) Absenkung des Klassenfre-freq ue nzrichtwe rtes 05 340 quenzrichtwertes von 28 auf 27 an RS,

und GY und GES (ab 2014 i .d . E ingangsklassen 05 380 auf 27, ab 2015 Ld. folgenden Jahrga ng-

stufen auf 27) Versuchszuschlag Ge- 05 350 -5 (U ) 8 ( 13 ) M inderbedarf nach der Za h l der meinschaftsschule / TG 60/61 Schu len, d ie einen Anspruch a uf den Primus Versuchszusch lag haben; die Stel len blei-

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Mlnlstorlum fO,

� Schul, und W,lto'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 M S Lande. Nordrhein'Westfalen

ben im Lehrerste I lenhaushalt (Umschich-tu ng)

P lanstellen ohne Besol- 05 380 (5) +5 . (U ) 324 (319) Umwandlung von 5 Stel len für du ngsaufwa nd (o.B.) Fachberaterinnen/Fachberater in der

oberen Schulaufsicht in P lanstel len ohne Besoldu ngsaufwand (a l le Ka pitel 05 380)

Stel len budget Lern- und 05 390 -54 (U) 9 .176 (9.230) Absen kung proportional Entwicklu ngsstörungen zur Entwicklung der Gesamtschü lerzah l

in d e r Primarstufe und in d e n weiterfü h-renden a l lgemein bi ldenden Schu len; die Stel len werden innerha lb des Lehrerste l- . lenhaushalts anderen Bedarfen zugeführt ( U msch ichtu ng)

U nterrichtsmehrbeda rf 05 390 +193 (U) 1 .261 (1.068) Stel len nach Zah l der Schü-fü r den gemeinsamen lerinnen und Schüler in den Förder-U nterricht behinderter schwerpunkten außerhalb der Lern- und und n icht behinderter Entwicklu ngsstörungen an a l lgemeinen Kinder außerha l b der Sch u len (U msch ichtu ng) Lern- und Entwicklu ngs-störungen Steigerung der Berufs- OS 390 -20 (U) 50 (70) M inderbedarf; die Stel len werden fähigkeit für Schü lerin- innerhalb des LehrersteI lenhaushalts nen u nd Schü ler m it dem Bedarfsfeld I nklusion zugefü hrt Lern- und Entwicklungs- (U msch ichtu ng) störu ngen Für sonderpädagogi- 05 390 -80 (U ) 330 (410) M inderbedarf in Folge des schen Mehrbedarf in TG 75 d) su kzessiven Auslaufens von I ntegrativen den I ntegrativen Lern- Lerngru ppen; die Stel len werden inner-gru ppen der Sekundar- ha lb des Leh rerste I lenhaushalts dem stufe I u nd zu I nklusion Bedarfsfeld I nklusion zugeführt (Um-

sch ichtung) zur Absenku ng der Klas- 05 390 +40 (U) 160 (120) Mehrbedarf zur Begrenzung sengröße i n GL-Klassen TG 75 e) der Klassengröße aufgru nd I nklusion Mehrbedarfsste l len zur 05 410 +110/200 (ZI 3 10 ( - ) 200 Ste l len werden durch VerIa-U nterstützu ng des I n- U) gerung a us Ka pitel 05 300 bereitgeste l lt, klusionsprozesses und 110 Ste l len s ind neu. Davon 300 für mu l-für mu ltiprofess ionel le t iprofessionel le Tea ms (200) und Mehr-Teams in den Berufskol- bedarfsstellen zur U nterstützung der legs I nklusion (LES) (100)und 10 Mehrbe-

darfssteI len fü r d ie In klus ion außerhalb LES (Doppe lzä hlu ng)

Offene Ganztagsschu le 05 300 +113 (Z) 2.591 (2 .478) Stel len für 10.000 neue im Primarbereich - OGS TG 72 OGS-Plätze davon, 6.300 m it normalem

Fördersatz, 2 .400 fü r F lüchtlinge u nd 1.300 fü r sonderpädagogischem U nter-stützungsbedarf

Pädagogische Ü bermit- 05 300 -12 (U ) 634 (646) M inderbedarf in Folge der tagbetreu- TG 74 U mwand lung von Schulen in Ganztags-u ng/ Ga nztagsa nge bote schulen zusammen; d ie Stel len werden in der Seku ndarstufe I innerha l b des LehrersteI lenhaushalts "Geld oder Stel le" andren Bedarfen zugefü hrt (U mschich-

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Ministerium 10,

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des laneal Nordrh.in·W.stfaltn

tu ng)

Für das Bedarfsfeld 05 300 / +30 (U) 708 (678) für Fachberater im Bereich Fortbi ldung und Qua l ifi- 422 01 a ) M edien, fü r d ie Dauer der In it iative kation, M ed ien und "Schule onl ine-Lernen in der d igita len Datenschutz Welt" Ste l len für Fachbera- 05 300 -5 (U ) 81 (86) U mwandlung von 5 Stel len fü r ter /Fach berate ri n nen 422 01 b) Fachberater obere Schulaufsicht in P lan-

ste l len ohne Besoldu ngsaufwand (a l le Kapitel 05 380) und E inrichtung von ent-sprechenden Abordnu ngsste l len im E in-zelplan 03 (M IK) ( Umschichtu ng)

Für die Entsendung von 05 300 / -1 (U ) 30 (31 ) Verlageru ng innerha l b 05 300 in Leh rern/Lehrerinnen i ns 422 01 d ) d a s Bedarfsfeld Stel len für wechselnde Ausland, insbesondere U nterrichtsmehrbedarfe und Ausgleichs-in m ittelosteu ropä ische beda rfe Staaten zur Förderung der deutschen Sprache und zur U nterstützung beim Aufbau demokra-tischer Schu lstrukturen (MOE) Ste l len für wechselnde 05 300 / -47/+1 (U ) 229 (275) 1 Ste l len verlagert aus dem U nterrichtsmehrbedarfe 422 01 e) Bedarfsfe ld (MOE) und 47 Stellen werden und Ausgleichsbedarfe hier abgesetzt und verbleiben im Lehrer-

ste I lenhaushalt (Umsch ichtu ng)e Ste l len fü r die ergä n- 05 300 / +5 (U ) 79 (74) mehr für den Ausbau u nd Auf-zende u nterrichtl iche 422 01 h) wuchs bei den N RW S portschu len Betreuung jugendlicher Leistungssportier sowie fü r Beratu ng und Koor-dination im Verbund.sys-tem Schule und Leis-tu ngssport Ausgleichsste l len für 05 300 / -220 (U ) - (220) verlagert i n d ie Schu lka pitel zur das Eignu ngspra ktikum 422 01 j ) Decku ng des zusätzl ichen Fach leiterbe-

darfs zur Betreuung der LAA und für Coaching gem. LABG Novelle

Ausgleichsste l len fü r die 05 300 / +57 (Z) 283 (226) Ausgleichsstel len fü r Betreu-Betreu u ng von Studie- 422 01 k) u ng der Studierenden während des Pra-renden während des xissemesters (Lehrerausbi ldu ngsreform) Praxissemesters in den i n Schulen; neue Ste l len Schu len Ausgleichsstel len zur 05 300 / +70 (U ) 350 (280) Ausgleichsstel len fü r Bera-U nterstützung des Aus- 422 01 1) tungs- und Koord in ierungsbedarfe in bi ldu ngskonsenses a l lgemein bi ldenden Schu len der Seku n-

darstufen I und 1 1 im Bereich der Berufs-und Stud ienorientierung zur U nterstüt-zung des Ausbildu ngskonsenses

Is la mischer Rel igionsu n- OS 300 / +50 (U) 150 (100) F lächendeckende E inführung terricht 422 01 n) von isla m ischen Rel igionsu nterricht

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Ministerium fOr Schul. und W.lterblldlJn, du Land •• Nordrheln·Westfal.n

M u ltiprofessionelle Teams

� 05 300 / 422 01 0)

2.1.3 Schülerzahlentwicklung

Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015

-200 (U ) - (200) Verlagerung nach Ka pitel 05 410 -Öffentl iche Berufskollegs

Schü lerza hlentwicklu ng an öffentl ichen Schulen (Vergleich der P rognose für den Haushalt 2015 auf Basis der Amtlichen Sch u ldaten 2013 m it der Prognose fü r den Haushaltsentwurf 2016 auf Basis der Amtlichen Sch u ldaten 2014) :

Vorauss. Vorauss. Veränderung in v.H. Stand Stand Stand HH 201 5

1 5. 1 0.2014 15 . 1 0.201 5 (HH15) 1 5.1 0.2016 nach Schülerinnen und Schüler HE 2016

05 310 - Grundschule 617 .310 604.71 8 61 3.531 8.81 3 1 ,5%

05 320 - Hauptschule 1 1 7.489 95.960 80. 191 -15 .769 -1 6,4%

05 330 - Realschule 240.988 21 0.719 202.990 -7.729 -3,7%

05 340 - Gymnasium 446.798 445. 1 1 7 438.538 -6.579 -1 ,5%

05 350 - Sekundarschule 27. 1 87 41 .949 51 .033 9.084 21 .7%

05 350 TG 60 - Modellversuch "Längeres gemeinsames Lernen/Öffentliche Gemeinschaftsschule" 3.855 5.570 5.830 260 4,7%

05 350 TG 61 - Modellversuch "PRIMUS" 668 3.290 2.293 -997 -30,3%

05 360 - Weiterbildungskolleg 21 .887 22.445 21 .932 -513 -2,3%

05 380 - Gesamtschule 255. 1 02 271 .216 282.810 1 1 .594 4,3%

05 390 - Förderschule 75.003 66.683 63.500 -3 . 183 -4,8%

05 410 - Berufskolleg 526.936 51 6.061 51 1 . 1 54 -4.907 -1 ,0%

Zusammen 2.333.223 2.283.728 2.273.802 -9.926 -0,4%

In der Grundschule l iegt die Schü lerza h l im H E 2016 gegenüber dem H H 2015 um 8.813, d .h . um 1,5 Prozent höher. Für den Model lversuch PRIMUS wird im H E 2016 m it 1.063 Schülerinnen und Schüler in der Pr imar­stufe gerech net. I m H H 2015 waren 1.300 Schü leri nnen und Schü ler prognostiz iert worden.

I n der Sekundarstufe I l iegen die Schü lerza h len insgesamt um 7.239, d.h. um 0,9 Prozent unter dem HH 2015. An den Hauptschulen l iegt sie um 15.769 (minus 16,4 P rozent) n iedriger, an den Realschulen um 7.729 (minus 3,7 P rozent). An den Gymnasien l iegt die Schülerzah l geringfügig um 4.232 (minus 1,6 P rozent) niedriger und a n den Gesamtschulen um 11.907 (plus 5,4 P rozent) höher. Die Entwicklung an den Gesa mtschulen korrespondiert mit 78 Gesamtschulneugrü ndu ngen seit dem SJ 2010/2011. An den Sekundarschulen werden im Schu ljahr 2016/2017 51 .033 Schülerinnen und Schü lern erwar­tet ( plus 9.084 = plus 21,7 Prozent). Bei den am Modellversuch "längeres, gemeinsames lernen /

Gemeinschaftsschule" teilnehmenden Schulen werden gegenüber dem H H 2015 260 zusätzliche Schülerinnen und Schüler e rwa rtet (plus 4,7 Prozent). Für den Modellversuch PRIMUS wird im HE

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Ministerium 10,

� Schul. und Wtltt'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 cHt lande. Nordrhefn·W.stf.l.n

2016 mit 1.230 Schülerinnen und Schü lern gerechnet. M it dem H H 2015 waren noch 1.990 Schü le­rinnen und Schülern erwa rtet worden. Bei der seinerzeitigen Haushaltsaufstel lung bestand noch kei­ne a bsch l ießende Gewissheit ü ber die Anza h l der Model lschulen . .

In der Sekundarstufe 1 1 l iegt d ie Schü lerza h l a n den Gymnasien um 2.347 niedriger ( = minus 1,3 Pro­zent) a ls im HH 2015 und in der Gesamtschule um 313 nied riger (minus 0,6 Prozent) . I nsgesa mt l iegt die Schü lerza h l in der S�ku ndarstufe 11 (a l lgemeinbi ldende Schu len) um 2 .660 niedriger (m inus 1,2

Prozent).

Die Schülerzah l an den Weiterbi ldu ngskol legs l iegt um 513 unter der Schü lerzah l des HH 2015 (minus 2,3 Prozent).

Die Schü lerzahl prognose fü r die Förderschulen geht von minus 3 .183 Schülerinnen und Schülern aus (minus 4,8 Prozent).

In den Berufskollegs werden 4.907 Schülerinnen u nd Schü ler weniger erwartet (minus 1 Prozent) a ls m it dem H H 2015.

Zusammenfassung:

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Mlnl.terlum tO, Schull und Welterbllduna des Land •• Nordrhein-W.sttale'"

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

Schü lerzah lentwicklu n g Ist 2014 HH 2015 HE 2016 Diff. in v .H.

Primarstufe 617.675 606.018 614.594 8.576 1 ,4%

davon Grundschule 617.310 604.718 613.531 8.813 1 ,5%

davon PRIMUS 365 1 .300 1 .063 -237 -18,2%

Sekundarstufe 1 866.153 846.581 839.342 ·7.239 ·0,9%

davon H S 1 1 7.489 95.960 80. 191 -1 5.769 -16,4%

davon RS 240.988 210. 719 202.990 -7.729 -3,7%

davon GY SI 271 .223 270.710 266.478 -4.232 -1 ,6%

davon SekS 27. 187 41 .949 51 .033 9.084 21 ,7%

davon GemS 3.855 5.570 5.830 260 4,7%

davon PRIMUS 303 1 .990 1 .230 -760 -38,2%

davon GES SI 205. 108 219.683 231 . 590 . 1 1 .907 5,4%

Sekundarstufe 1 1 (GY u. GES ) 225.569 225.940 223.280 ·2.660 ·1 ,2%

davon GY SI I 175.575 174.407 172.060 -2.347 -1 ,3%

davon GES SI I 49.994 51 .533 51 .220 -313 -0,6%

W B K 21 .887 22.445 21 .932 ·513 ·2,3%

Förderschule 75.003 66.683 63.500 �3.183 ·4,8%

Berufskolleg 526.936 516.061 51 1 .154 ·4.907 ·1,0%

Zusammen 2.333.223 2.283.728 2.273.802 ·9.926 ·0,4%

Schülerzahl P, SI und S I I allg . Schulen"LES-Budgef' 1 . 784.400 1 .745.222 1 . 740.716 -4.506 -0,3%

2.1 .4 Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber (LAA)

I n den kommenden Ja hren führt die demografische Entwicklung zu steigenden Berufsaustrittszah len bei den Lehrkräften . Das Angebot fü r E inste l lu ngen in den Vorbereitu ngsd ienst wird auf hohem N i­veau fortgefü hrt.

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Ministerium 10'

� Schule und WeiterblIdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 d u LInde. Nordrhein·Wes"eltn

Aufteilung LAA-Einstellungsermächtigung

Anzahl der beabsichtigten Haushaltsjahr

Einstel lungen 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6

A 1 3 Studienreferendarinnen/Studienrefer

endare für das Lehramt an

Gymnasien und Gesamtschulen

(GyGe) 2 .700 4.050 4.055 4. 1 55 4 . 1 55 4 . 1 55 4 . 1 55

A 1 3 Studienreferendarinnen/Studienrefer

endare für das Lehramt an

Berufskollegs (BK) 700 600 595 595 595 595 595

A 1 3 g.o.

Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsan

wärter für das Lehramt für

sonderpädagogische Förderung (SF) 850 550 545 645 705 705 745

A 1 2 Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsan

wärter für das Lehramt an Haupt-,

Real- und Gesamtschulen (HRGe ) 1 . 1 50 1 .800 1 .800 1 .700 1 .640 1 .640 1 .600

A 1 2 Lehramtsanwärterinnen/Lehramtsan

wärter für das Lehramt an

Grundschulen (G) 2 .500 . 2.000 2.005 1 .905 1 .905 1 .905 1 .905

Zusammen 7.900 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000

Die Veranschlagung der Ste l len fü r LAA im Hausha lt folgt dem Höchstzah l prinzip, d .h . der Ste l lenver­anschlagung ist d ie jeweils höchste Besetzungszah l fü r jedes Lehramt im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu Grunde zu legen . Für die Hausha ltsaufste l lung 2016 s ind unter Berücksichtigu ng der E instel­lungen und Austritte drei Intervalle (1 .11 .2015 bis 30.4.2016, 1.05.2016 bis 3 1. 10.2016 und 1. 11.2016 b is 31. 12.2016) maßgeblich. D ie Aufsummierung d ieser Höchstzahlen fü hrt zu dem vera n­sch lagten Ste l lensol l für Beamti nnen und Bea mte auf Widerruf im Vorbereitungsd ienst von 13.781 (13 .878) Stel len für LAA:

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Mlnlsttrlum fO,

� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Ulmt.1 Nordrhein·We.tfel.n

Ei ngangsamt D i e n st b e ze i ch n u ng Ste l l e n 2016 2015

A B h . D . Stud i e n refe r e n d a re/Stud i e n refe r e n d a ri n n e n für d a s Le h ramt a n Gym nas i e n u n d Gesamtsch u l e n 6 .323 6 .367

A B h .D . Stud i e n refe re n d a re/St u d i e n refe re n d a ri n n e n für d a s Le h ra mt a n Be rufs k o l l egs 906 9 18

A 1 3 g .D . Le h ramtsanwärt e r/Le h ra mtsanwärte ri n n e n f ü r d a s Le h ramt für Sonde rpädagogi k 1 . 121 1 .09 1

A 12 Le h ramtsanwärter/Le h ra mtsanwärte ri n n e n für d a s Le h ramt für d i e G H R/Se k u n d a rstufe I 2 .482 2 . 5 19

A 12 Le h ramtsanwärte r/Le h ra mtsanwärte ri n n e n für d a s Le h ramt f ü r d ie G H R/Pri m arstufe 2 . 949 2 .983

Zusammen 13 .781 13.878

2.1 .5 Stellenhaushalt Verwaltung

Für E in richtu ngen und Behörden im Geschäftsbereich des Min isteriums fü r Schu le und Weiterbi ldung s ind P lanste l len und Stel len wie folgt veransch lagt :

Stellen Stellen Veränderung Stellenhaushalt Verwaltung 201 6 201 5 201 5

nach 201 6

05 0 10 Ministerium 283 280 +3 05 073 Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, 1 3 1 3 0

Köln

05 074 Landesprüfungsamt für Lehrämter an 74 79 -5 Schulen

05 075 Zentren für schulpraktische 233 233 0 Lehrerausbildung

05 077 Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - 1 33 1 32 +1 Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW)

05 078 Staatliche Schulämter 174 1 74 0 05 080 Haus für Lehrerfortbildung, Kronenburg 8 8 0 05 300 Vorlesedienst 1 1 0 05 300 TGr 60 Schulpsychologinnen und 147 147 0

Schulpsychologen

05 300 TGr 63 Schulverwaltungsassistentinnen und 2 1 2 2 16 -4 Schulverwaltungsassistenten

05 450 Staatliche Schulen 49 49 0 Zusammen 1 .327 1 .332 -5

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Ministerium fU,

� Schul. und Wllte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 de s L.nde, Nordrhein·W.stfal.n

In Kapitel 05 010 - M inisterium - werden 3 P lanstel len eingerichtet, davon 1 fü r EPOS (g. D. ) und 2 zur U msetzu ng der IT-Sicherheitsrichtl in ie (1 h .D . , 1 g .D . ) .

I n Kapitel 05 074 - La ndesprüfungsa mt für Lehrämter an Schulen - werden be i den Ste l len für Ar­beitneh merin nen und Arbeitnehmer 5 kw-Vermerke rea l is iert.

In Ka pitel 05 077 - Qua l itäts- und U nterstützu ngsAgentur - Landesinstitut fü r Schu le (QUA-LiS N RW) - wird 1 P lanste l le g.D. zur U msetzung der IT-Sicherheitsrichtl in ie eingerichtet.

In Ka pitel 05 300 TG 63 - Schu lverwa ltu ngsass istenz - werden 4 Stel len zur kostenneutra len Gegenfi­na nzierung von 10 Stel len hebu ngen abgesetzt.

In der a l lgemeinen Verwaltu ng s ind noch 38 (43) Ste l len kw-gestel lt (5 kw-Real is ierungen bei Ka pitel 05 074 s.o.) . H insichtl ich der Veränderu ngen bei den kw-Vermerken wird auf d ie E rläuteru ngen in den einzelnen Ka piteln sowie auf die Ü bersicht 4.5 verwiesen.

2.2 Weitere Umsetzung des Schulkonsenses sowie der Empfehlungen der

Bildungskonferenz

Am 19. Ju l i 2011 haben die Fraktionen von (DU, SPD und Bündnis 90/DIE G RÜNEN im Landtag von Nordrhein-Westfa len gemeinsame Leit l in ien für die Gestaltung des Schu lsystems besch lossen (Schul­

konsens) .

Im Hausha ltsentwurf 2016 werden folgende Punkte des Schu lkonsenses fortgefü hrt :

a . Sekundarschule (Ziffer 5 Schu lkonsens) Bei der Ermittlung des Gru ndste l lenbedarfs der Seku ndarschule werden ein K lassenfrequenz­richtwert von 25,0, eine Lehrerwochenstu ndenza h l von 25,5 sowie e in Ganztagszuschlag von 20 Prozent zu Gru nde gelegt. In Kapitel 05 350 werden fü r die Seku ndarschu len 3 .762 (3 .093) Ste l len bereitgeste l lt.

b. Fortfü hrung der Gemeinschaftsschulen im Rahmen eines Schu lversuchs (Ziffer 7 Schu lkon­sens) I n Ka pitel 05 350 Titelgruppe 60 werden für die Gemeinschaftsschulen, die im Schuljahr 2015/2016 die fünfte Jahrgangsstufe erreichen, weitere 19 Stel len bereitgestellt (HH 2014: 375; HH 2015 : 438 HE 2016: 457). Die zu Beginn des Schulversuchs zu Grunde gelegten Be­darfsparameter bleiben unverändert. Der Stel lenbedarf wird an die erwartete Schü lerza h l angepasst. Zwei Gemeinschaftsschulen wurden zum 2014/2015 auf Veran lassung des Schu l­trägers in Gesamtschu len u mgewandelt (Köln Innenstadt und Köln Ferdina ndstraße).

c. Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes

Nach Ziffer 9 des Schu lkonsenses sol len fü r Realschu le, Gym nasium und Gesa mtschule die Klassenfrequenzrichtwerte schrittweise von 28 auf 26 gesenkt werden, für d ie Grundschu le schrittweise auf 22,5:

• Beginnend mit dem Hausha lt 2012 wurde der Klassenfrequenzrichtwert der Grund­

schule schrittweise von 24,0 auf 23,75 gesenkt (290 Stel len) . M it dem Haushalt 2013 wurde der Klassenfrequenzrichtwert in einem zweiten Schritt von 23,75 auf 23,5

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Mlnlst.rlum tOr Schule und Weltorblldun, � Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de s Llndes Nordrhein·W.,tfaltn

(273 Stel len) und mit dem Hausha lt 2014 in einem dritten Sch ritt von 23,5 auf 23,0 gesenkt (570 Ste l len) . M it dem Hausha lt 2015 wurde in einem vierten und letzten Schritt der Klassenfrequenzrichtwert von 23,0 auf den Zie lwert 22,5 gesenkt. H ie rfü r wurden 550 Stel len bereitgestellt und d ie Schüler-lehrer-Relation von 22,44 auf 21,95 verbessert. Die Vereinbarung des Schulkonsenses ist damit fü r die Grundschu­len erfü l lt.

• Für die Schu lformen Realschule, Gymnasium und Gesamtschule wird m it dem Haus­ha ltsentwurf 2016 die Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte von 28 auf 27 suk­zessive m it der d ritten Jahrga ngsstufe fortgefü hrt. H ierfü r werden 255 Stel len zur Verfügung geste l lt (HH 2014 + 260 Ste l len, H H 2015: +250 Ste l len) .

d . Für zusätzl iche neue Ganztagsschulen in der Seku ndarstufe I werden 20 (20) Ste l len ausgewiesen (7 Realschu le, 8 Gymnasium und 5 Förderschu le). Der Aufwuchs der in den Vorjahren neu genehmigten Ganztagsschulen i n der Seku nda rstufe I

wird im Rahmen der Ganztagsschü lerza hl weiter finanziert. Der Ganztagsbeda rf für neue Ge­sa mtschulen und Seku ndarschu len ist im G rundbedarf d ieser Schu len bereits berücksichtigt, wei l beide Schu lformen grundsätzlich a ls Ganztagsschu le gefü hrt werden.

e. Inklusion

Nach Ziffer 11 des Schu lkonsenses wird der P rozess zur inklus iven Schu le fortgesetzt.

Schü lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf werden seit dem Schu lja hr 2014/2015 bei der Berechnung des Grundste l lenbedarfs mit der Relation der a l l­gemeinen Schule berücksichtigt. Der sonderpädagogische M ehrbedarf wird im Kapitel 05 390 - I nklusion, sonderpädagogische Förderung an öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentli­chen Förderschulen und an Schulen fü r Kra nke - veransch lagt. Die sonderpädagogische För­derung im Bereich der lern- und Entwicklungsstöru ngen a n den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schulen (ohne berufsbi ldende Schu len) wird aus regionalen Ste l len budgets si­chergeste l lt. Für die ü brigen Förderschwerpunkte gilt die jewei l ige Schü ler/lehrer-Relation.

Im Kapitel 05 390 sind die Stel len und M itte l fü r die sonderpädagogische Förderu ng an öf­fentl ichen Förderschu len, Schu len für Kranke und a l lgemeinen Schulen vera nschlagt. Der G rundstel lenbedarf ergibt s ich grundsätz l ich aus der Schüler/lehrer-Relation des besuchten Bi ldu ngsgangs. Abweichend hiervon werden Schülerinnen und Schüler m it den Förder­schwerpu nkten außerha lb der lern- und Entwicklu ngsstörungen an den a l lgemeinen Schulen zusätzlich mit der Schü ler/lehrer-Relation ihres jewei l igen Förderschwerpu nkts gerechnet [7.830 (6.615) Schülerinnen und Schüler und 1.261 (1 .068) Ste l len]. Die sonderpädagogische Förderung im Bereich der lern- und Entwicklungsstöru ngen an den Förderschu len und an den a l lgemeinen Schulen (ohne berufsbi ldende Schulen) wird aus regionalen Stel len budgets sichergestel lt.

Das a nfängliche Ste l lenbudget fü r die sonderpädagogische Förderung wu rde auf der Basis der Amtlichen Schu ldaten 2012/13 ermittelt. Die Höhe des Budgets wird jährl ich an die lan­desweite Entwicklung der bedarfsreleva nten Schülerzah l angepasst (Schülerzahl der Gru nd­schulen, weiterführenden Schulen und Förderschu len) . Ferner werden sch rittweise best imm­te Anrechnungen vorgenommen ( insbesondere wird der Meh rbedarf für die aus laufenden I n-

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Ministerium 10r

Il Schul. und Wtlterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Landes Nordrhein'WlStfalln

tegrativen Lerngruppen a ngerechnet - s .u . ) . Für das Schuljahr 2016/2017 beträgt das Stel­lenbudget 9.176 Stel len. Aus d iesem Stel len budget werden bereitgeste l lt :

a) der sonderpädagogische Grundbedarf fü r a l le Schü lerinnen und Schüler m it Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen a n Förderschulen b) der sonderpädagogische U nterrichtsmehrbedarf für Schü lerinnen und Schüler m it Lern­und Entwicklu ngsstöru ngen an a l lgemeinen Schu len und an Förderschu len c) die Ganztagszuschläge der entsprechenden Förderschu len d) eine Nachsteueru ngskomponente fü r die Regionen m it Kom petenzzentren fü r sonderpä­dagogische Förderung.

Die Zuweisu ng der LehrersteI len für den Grundbedarf (a) an Förderschulen erfolgt im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen nach Maßgabe einer ein heitl ichen Schüler/Lehrer­Bewirtschaftu ngsrelation von 9,92.

Zur U nterstützung des I nklusionsprozesses in Schulen, zur U nterstützung von Steuerungspro­zessen im Zusammenhang mit I nklus ion, sowie für den sonderpädagogischen Meh rbedarf in den Integrativen Lerngru ppen der Seku ndarstufe I und für den Mehrbedarf des gemeinsa­men Lernens sind 835 (875) P lanstel len vera nsch lagt :

a) 53 (53) Ausgleichsste l len zur U nterstützung von Steuerungsprozessen in den Regionen ( I n­klusionskoordinatoren /Anklusionskoord inatorinnen), b) 100 (100) Mehrbedarfsstel len zur U nterstützung des Inklus ionsprozesses in den Schu len, c) 16 (16) Stel len fü r den U nterrichtsmehrbedarf für das gemeinsame Lernen behinderter und n icht behinderter Schülerinnen und Schüler F IBS, d) 330 (410) Stel len fü r sonderpädagogischen Mehrbedarf in den I ntegrativen Lerngruppen der Seku ndarstufe I und zu I nklusion, e) 160 (120) Ste l len zur Absenku ng der Klassengröße in GL-Klassen, f) 176 (176) Ste l len zur U nterstützung des E instiegs i n die I nklusion.

Für Aufwendungen nach § 1 des Gesetzes zur Förderung kommuna ler Aufwendungen für die schu l ische I nklusion werden 25 M io. EUR jährl ich bereitgestellt. Für d ie I nklusionspauschale gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung kommuna ler Aufwendungen fü r die schul ische Ink lu­sion werden 10 M io. EUR jährl ich für d ie Inklusionspauschale bereitgestellt. Die Inklusions­pauschale d ient der M itfinanz ieru ng der U nterstützung der Schu len des Gemeinsamen Ler­nens durch n icht lehrendes Personal im Dienst der Kommunen, soweit d iese Kosten nicht der F inanzierung ind ividuel ler Ansprüche nach § 35 a des Achten Buchs des Sozia lgesetzbuchs und § 54 des Zwölften Buchs des Sozia lgesetzbuchs dienen.

Für die Inklusion an Berufskollegs werden 3 10 Stellen bereitgestellt, davon 200 fü r mult ipro­fessionelle Teams (verlagert aus Ka pitel 05 300j, 100 Mehrbedarfsste l len zur U nterstützung der Inklusion (LES) und 10 Mehrbedarfsstel len für die I nklusion außerhalb LES (Doppelzäh­lung) .

f. Real isierung der Maßnahmen (Ziffer 12 Schu lkonsens) Die Rea l is ieru ng der fina nz- bzw. ste l lenrelevanten Maßna hmen im öffentl ichen Bereich soll in dem Maße erfolgen, in dem Ressourcen durch zurückgehende Schü lerza h len frei werden

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Mlnl.torium fOr

Il Schulo und WolterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des landet Nordrhein'WuUalen

(demografische Effekte) . Die fü r d ie o.a . M aßnahmen erforderl ichen Stel len werden aus De­mografie und Hausha ltsumschichtu ngen bereitgestellt (siehe auch Ziffer 2 .1.2 .2) .

Die Maßnahmen des Schulkonsenses sind zum Te i l decku ngsgleich m it den Empfehlungen der Bil­

dungskonferenz (Schu lstruktur in Zeiten des demografischen Wandels, Ausbau des Ganztags) .

Darüber hinaus s i nd zu erwähnen:

• Ausbau der Le itu ngszeit (seit 2010.+1.227 Stel len), • Aufstocku ng der P lätze für den Offenen Ganztag im Primarbereich um 10.000 auf 292.600,

davon 6.300 mit norma lem Fördersatz, 2.400 für F lücht l inge und 1.300 fü r sonderpädagogi­schen U nterstützu ngsbedarf (+113 Stel len),

• Ausbi ldu ngskonsensj Ü bergänge gesta lten und Ansch lüsse sichern (+ 70 Ste l len auf insge­samt 350 Ste l len) und

• Ü bertragung der o.a . Verbesserungen auf den Ersatzschu lbereich.

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Ministerium tOr

� Schult und Wtlltrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Landes NordrMin-W.stfal.n

2.3 Allgemeine Erläuterungen zu den Stellenveränderungen

Ausgangsbasis fü r a l le Erläuteru ngen u nd Ü bersichten s ind die Ste l lenza h len des Hausha lts 2015.

23.1 LehrersteIlen

Die Za h l der Lehrerste I len an öffentl ichen Schulen (einschl ießl ich Titelgruppen 72, 74 und 75) im Haushaltsentwurf 2016 beträgt 151.928 (HH 2015: 151.685).

Titel 422 01 Titel 428 01 Sumrre Kapitel

Kapitel Planmäßige Beamte T arifbeschäftigte

201 6 201 5 +/- 201 6 2015 +/- 201 6

LehrersteIlen

05 300 Schulen Qerreinsam 1 1 .020 1 1 .954 -934 0 0 0 1 1 .020

05 300 TG 72 Ganztag (OGS) 2.591 2.478 1 1 3 2.591

05 300 TG 74 Ganztag (PÜM) 634 646 -1 2 634

05 310 Grundschule 28.537 28. 1 29 408 1 .693 1 .693 0 30.230

05 320 Hauptschule 5.019 5.877 -858 950 950 0 5.969

05 330 Realschule 10 .532 1 0.801 -269 3 3 0 10 .535

05 340 Gymnasium 28.5 1 1 28.690 -1 79 28.5 1 1

05 350 Sekundarschule 3.672 3.022 650 90 71 1 9 3.762 Modellversuch

05 350 TG 60 Gerreinschaflsschule 444 427 1 7 13 1 1 2 457

05 350 TG 61 Modellversuch PRIMUS 1 60 241 -81 160

05 360 WeiterbildunQskolleQ 1 .298 1 . 330 -32 1 .298

05 380 Gesamtschule 18 .520 1 7.726 794 310 294 1 6 18.830

05 390 Förderschule 16 .497 1 6.318 1 79 175 1 75 0 1 6.672

05 390 TG 75 Inklusion 835 875 -40 835 -

05 390 TG 76 200 200 0 200

05 410 Berufskolleg 20.074 19 .624 450 1 50 1 50 0 20.224

Summe Leh rer 148.544 148.338 206 3.384 3.347 37 1 51 .928

H ierin s ind

• 114.385 (114.443) Grundbedarfsstel len, • 9. 176 (9.230) Stel len fü r das Ste l lenbudget Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen,

201 5

1 1 .954

2.478

646

29.822

6.827

10.804

28.690

3.093

438

241

1 .330

18 .020

1 6.493

875

200

1 9.774

1 51 .685

+/-

-934

1 1 3

- 1 2

408

-858

-269

- 179

669

1 9

-81

-32

810

1 79

-40

0

450

243

• 1.261 (1.068) LehrersteIlen U nterrichtsmehrbedarf für das gemeinsame Lernen behinderter und n icht behinderter Kinder außerhalb der Lern- und Entwicklungsstöru ngen,

• 9.505 (9.096) Leh rerste I len den Ganztagsbereich, davon • 2.591 (2.478) Stel len fü r d ie Offene Ganztagsschule im Prima rbereich,

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Ministerium 10,

11 Schule und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 des Land .. NO,drhtln·W"lfalen

• 5.639 (5.301) Ste l len für bestehende gebu ndene Ganztagsschulen,

Stand: 31 . August 2015

• 621 (65 1) Stel len für d ie Erweiterte Ganztagshauptschule und Ga nztagsförderschulen in der Seku ndarstufe I ,

• 634 (646) Stel len für eine Pädagogische Ü bermittagbetreuung u nd • 20 (20) Stel len für neue Ganztagsschulen

entha lten.

kw-Vermerke

Kap itel HE 2 0 1 6 H H 2015 Laufbah ngruppe

05 300 3 10 3 1 0 h . D .

05 300 2 9 7 2 9 7 h . D .

05 300 3 7 7 3 7 7 g . D .

05 340 0 1 h . D .

05 390 2 1 g . D .

Zus a mmen 986 986

Projekt Vorfahrt für Weiterbeschäftigung:

Fä l l igkeit Anmerkung

kw z u m 1 . 8 . 2 0 1 7

kw z u m 1 . 8 . 20 1 8 2 . Nachtrag 2015

kw z u m 1 .8 . 2018 2 . Nachtrag 2015

kw z u m 1 . 1 2 . 2 0 1 5 Vorfah rt f ü r W eiterbeschäftigu ng

kw zum 1 . 12 . 2016 Vorfah rt fü r W eiterbeschäftigung

1 Ste l le mit Vermerk kw zum 31 .12 .2015 wird bei Kapitel 05 340 abgesetzt und 1 Stel le m it Vermerk kw zum 31 .12.2016 wurde aus Kapitel 12 400 Titelgruppe 64 im Haushaltsvol lzug 2014 nach Kapitel 05 390 umgesetzt.

2.3.2 Stellen in der allgemeinen Verwaltung

Die Za h l der Ste llen für die a l lgemeine Verwa ltu ng im E inzelplan 05 s inkt saldiert um 5 Stel len von 1.332 auf 1.327 Ste l len :

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Mlnl.to,lum to,

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de. londo. Nord,hein,WOItfalon

Titel 422 01 Titel 428 01 Sumrre Kapitel

Kapitel Planmäßige Beamte T arifbeschäfligte

201 6 201 5 +/- 201 6 201 5 +/- 201 6 2015 +/-

Verwaltung

05 010 Ministerium 208 205 3 75 75 0 283 280 3

05 073 ZFU 3 3 0 1 0 1 0 0 1 3 1 3 0

05 074 PrüfiJngsämter 30 30 0 44 49 -5 74 79 -5

05 075 ZfsL 1 34 1 34 0 99 99 0 233 233 0

05 077 Qua-LiS 94 93 1 39 39 0 1 33 1 32 1

05 078 Schulämter 174 1 74 0 1 74 1 74 0

05 080 Kronenburg 1 · 1 0 7 7 0 8 8 0

05 300 Verwalb.mg 1 1 0 1 1 0

05 300 TGr 60 Psychologen TG 60; TG 82 147 147 0 0 0 0 147 147 0

05 300 TGr 63 Schulverwaltungsass. TG 63 86 90 -4 126 126 0 212 216 -4

05 450 Staa�iche Schulen 49 49 0 49 49 0

Summe Verwaltung 877 877 0 450 455 -5 1 .327 1 .332 -5

Kap itel Bezeichnung Stel lenveränderungen

05 010 Min ister ium 3 1 EPOS, 2 z u r U msetzu ng d er I T-S icherheits richtl inie

05 074 Landes p r üfungsa mt -5 kw-Vermerke real is iert

05 077 QUA-LiS 1 z u r U ms etzung der I T-Sicherheitsr ichtl in ie

05 300 TG 63 Sch ulverwa ltu ngsass istenz -4 Stel lena bgang zur F inanz ierung von Stellen hebungen

Zus a mmen -5

kw-Vermerke

In der a l lgemeinen Verwaltung s ind noch 38 (43) Stel len " kw" geste l lt.

5 kw-Vermerke wurden realisiert bzw. abgesetzt:

Kapitel Bezeichnung Stel lenverä nderu ng

05 074 Landesprüfungs a mt -5 1 kw-Vermerke ( in Folge U morganisation ) real is iert

Es verbleiben somit folgende kw-Vermerke im Bereich der Verwaltu ng:

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Page 38: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium für

� Schul. und Welt.rblldtln, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 di s Lande. Nordrh.in·Wtstfaltn

kw bei Ausscheiden d . kw in kw in kw in Übersicht kw-Vermerke Verwaltung Stel len inhaberin 2016 2017 Zusammen /Ste l len inhabers

2018

05 010 M inisterim 0 0 1 0 1

05 074 La ndesprüfu ngsamt 0 7 6 5 18

05 077 QUA-LiS 0 0 1 0 1

05 300 Tgr. 63 Schu lverwa ltu ngsassistenz 18 0 0 0 18 Zusammen 18 7 8 5 38

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Mlnlst.rlum tOr

� Schult und Wtlltrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 MS Land •• Nordrhljn,Wlstfaltn

2.3.3 Übersicht Stellen im Einzelplan 05

Stellen für Schule und Verwaltung (einschließlich Ministerium)

Schulen Planmäßige Beamtinnen und Beamte (inkl. Ganztagsstellen aus Titelgruppen)

(davon § 42 LPVG 1 § 96 Abs. 4 SGB IX)

(davon kw zum 3 1 . 1 2.201 5)

(davon kw zum 3 1 . 1 2.2016)

(davon kw zum 1 .8.201 7)

(davon kw zum 1 .8.201 8)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zusammen

Verwaltung und sonstige Stellen

Planmäßige Beamtinnen und Beamte

davon kw)

davon § 42 LPVG)

Planmäßige Beamtinnen und Beamte aus Titelgruppen

(davon kw)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(davon § 42 LPVG)

(davon kw)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Titelgruppen

Zusammen

(davon kw)

(davon § 42 LPVG)

Stellen insgesamt

(davon kw)

(davon § 42 LPVG 1 § 96 Abs. 4 SGB IX)

Abgeordnete Beamtinnen und Beamte

Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst

Auszubildende/Praktikantinnen/Praktikanten

Kapitel 05 010

Kapitel 05 3 1 0

Kapitel 05 320

Kapitel 05 380

Kapitel 05 390

HE 2016

1 48.544

650

0

2

3 1 0

674

3.384

1 5 1 .928

644

2

1

233

1 8

324

1

1 8

1 26

1 .327

38

2

1 53.255

1 .024

652

58

1 3.781

6

1 80

1 0

70

20

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Sta nd: 31 . August 2015

HH 201 5 +1-

148.338 + 206

650 -

1 - 1

1 + 1

310 -

674 -

3.347 + 37

1 51 .685 + 243

640 + 4

2 -

1 -

237 - 4

1 8 -

329 - 5

1 -

23 - 5

1 26 -

1 .332 - 5

43 - 5

2 -

1 53.01 7 + 238

1 .029 - 5

652 -

58 -

1 3.878 - 97

6 -

1 80 -

1 0 -

70 -

20 -

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Ministerium tOr

� Schul. und Welterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 du Lende. Nordrh.in,Wlstfal.n

2.4 Ausbildungskonsens

Ausgleichsste l len für Beratungs- u nd Koordin ierungsbedarfe in a l lgemeinbi ldenden Schulen der Se­ku ndarstufen I und 11 im Bereich der Berufs- und Studienorientierung zur U nterstützung des Ausbi l­du ngskonsenses.

Der Ausbi ldungskonsens NRW hat beschlossen, für a l lE! Schülerinnen/Schü ler der a l lgemeinbi ldenden Schulen ein flächendeckendes, verbindl iches, standardisiertes und genderorientiertes Gesamtsystem zur Berufs- u nd Studienorientieru ng im Lauf d ieser Legislatu rperiode landesweit umzusetzen. M it d iesem präventiven Ansatz sol len Warteschleifen von Jugendl ichen im Ü bergangssystem Schule­Beruf u nd d ie Kosten der Nachsorge nachha ltig reduziert werden. Die sch rittweise E inführung des Gesamtsystems erfordert i n den a l lgemein bi ldenden Schulen Ausgleichsste l len fü r den zusätzl ichen Beratu ngs- und Koord inationsaufwa nd. Für die Koord ination der Berufs- und Studienorientierung erhalten die Schulen gru ndstä ndig zwei Ent lastu ngsstu nden. Für die zusätz l iche Beratung werden weitere Ent lastu ngsstu nden in Abhängigkeit von der Schü le rzah l zugewiesen. Das Nä here regelt ein E rlass.

Die Berufskollegs erhalten fü r d ie zusätz l ichen Aufga ben im Rahmen der koord inierten Ü berga ngsge­staltu ng sch rittweise, d .h . zunächst in den sogenannten Referenzkommunen, ebenfa l ls zwei Entlas­tu ngsstunden. Voraussetzung fü r die Zuweisu ng ist, dass auf der Ebene der kommuna len Gebietskör­perschaft eine "Kommunale Koordin ierung" jeweils gemäß einer entsprechenden Vere inbaru ng m it dem MAIS (Min isterium fü r Arbeit, I ntegration und Soziales) eingerichtet wurde.

Die Umsetzung der Standardelemente zur Berufs- und Studienorientieru ng für a l le Schü lerin­nen/Schüler ab dem 8. Jahrgang umfasst z.B. Potenzia lana lyse, Portfo l ioa rbeit, Berufsfelderku ndung u nd Praxisphasen, im Ansch luss an das Schülerbetriebspra ktikum, eine koord inierte Ü bergangsge­sta ltu ng sowie eine ha lbjähr l iche Beratung der E ltern und Schü ler innen/Schüler zur Berufswegepla­nu ng.

In einem weiteren Schritt werden m it dem Hausha ltsentwurf 2016 350 (280) Ausgleichsstel len fü r Berufswegeplanung und -beratu ng und die Koordination der Berufs- und Studienorientierung aus Demografiegewinnen bzw. Haushaltsumsch ichtu ngen in Kapitel 05 300 Titel 422 01 bereitgestellt.

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Page 41: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10, Schule und Weltorblldunl des Lend., Nordfh.in·Wutfal.n

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

2.5 Bedarfsdeckender Unterricht (BdU)

M it dem Lehrerausbi ldu ngsgesetz (LABG) vom 12.05.2009 wurde die Lehrerausbi ldu ng in Nordrhe in­Westfa len neu geordnet. So wurde u . a . die u n iversitäre Ausbi ldung der kü nftigen Leh rkräfte auf die gestuften Studiengä nge umgestel lt. Nach der neuen Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfu ng vom 10.04.201 1 (OVP 2011) beträgt d ie Dauer der schu lpraktischen Ausbi ldung 18 Monate.

Die Gesa mtverantwortung der Ausbi ldung trägt die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schu l­praktische Lehrera usbi ldung (ZfsL). Die Verantwortung fü r den U nterricht der Lehra mtsa nwärteri n­nen u nd Lehramtsanwä rter (LAA) trägt die Schul leiterin oder der Schu l leiter.

Nach § 11 OVP 2011 ertei len die LAA in zwei vol lständigen Schulha lbjahren jeweils neun Wochen­stu nden selbstständ igen U nterricht, von denen je Sch ulha lbjahr acht Wochenstunden auf den Bedarf der Schule (Bedarf deckender U nterricht, BDU) a ngerech net werden. Die jewei ls neunte Stunde steht der Schule a ls Anrechnu ngsstunde zweckgebu nden für Aufgaben der Lehrerausbi ldung zur Verfü­gung.

Al le Schulen in Nordrhein-Westfa len sind Ausbi ldu ngsschu len . Sie sind jeweils e inem ZfsL zugeord­net. Die auf eine Schu le entfa l lende Zahl von Ausbi ldungsplätzen und damit der Ste"enanteil, der durch den selbstständigen U nterricht der LAA zu decken ist, wird rechnerisch nach Maßgabe der Grundste"en auf der G rund lage der Amtlichen Schu lstatistik ermittelt. Auf d ieser Grund lage so" die Schule m it dem zustä ndigen ZfsL a bstimmen, wie viele und welche LAA mit welchen Fächern und Fächerkom binationen a n der Schu le ausgebildet werden können, um der Ausbi ldu ngsverpfl ichtung nachzukommen. Es ist der Zeitraum anzurechnen, in dem LAA tatsächl ich bedarfsdeckenden U nter­richt ertei len können.

Durch einen a bgestimmten Modus bei den Ei nste"ungen i n den Vorbereitu ngsd ienst ist gewährleis­tet, dass al le Schu len in den Regieru ngsbezi rken - teils gleichzeitig, tei ls zeitlich versetzt - für jewei ls zwei Schu lha lbjahre vom BdU der LAA profit ieren können.

Die Haushaltsveransch lagung berücksichtigt die Gesamtza h l der LAA aus den beiden E inste"u ngster­minen 2016 (9.000 E inste"u ngen gem . HE 2016) und d ifferenziert nach der angestrebten Lehramts­befä higu ng. LAA an E rsatzschu len sowie Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden für die öffent l ichen Schulen n icht beim BdU angerechnet.

Der bedarfsdeckende U nterricht der LAA wird nach Maßgabe der geltenden Pflichtstu ndenza h l der jewei l igen Schu lform angerechnet.

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Page 42: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tor

� Schull und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landes Nordrh.in·W.stfe'.n

LAA für das Alt-Lehramt Primarstufe werden der Grundschu le zugerechnet, LAA Sonderpädagogik der Förderschu le und d ie LAA des Alt-Lehramts S 1 1/ 1 - Schwerpu nkt Berufskolleg - den Berufskol legs. Für die schu lformü bergreifenden Lehrämter HRGes und Gymnasium/Gesamtschu le sowie d ie denen entsprechenden Alt-Leh rämter wird nach ausbi ldu ngsfach l ichen Vorgaben quotiert :

• Lehramt HRGes (S I ) : 0 Hauptschule 19 (24) Prozent, 0 Realschu le 40 (43) Prozent, 0 Seku nda rschu le 3 ( - ) Prozent und 0 Gesamtschu le 38 (33) Prozent.

• Lehramt Gym nasium/Gesamtschule: 0 Gym nasium 80 (81) Prozent und 0 Gesamtschu le 20 ( 19) Prozent.

Der bedarfsdeckende Unterricht der LAA ist in den Haushalts'plänen wie folgt a ngerechnet worden:

Kapitel Schulform 2005 2006 2007 2008 2009 201 0 201 1 201 2 2013 2014 201 5 H E 1 6

05 310 Grund-

400 357 371 714 714 7 1 4 572 573 545 545 545 545 schule

05 320 Haupt-

77 186 1 75 141 141 1 25 196 1 7 1 1 42 1 23 109 84 schule

05 330 Real-

7 1 1 8 1 1 70 1 38 1 38 1 22 190 200 1 99 1 96 196 178 schule

05 340 Gym-

816 656 758 528 528 579 856 857 9 1 5 915 884 872 naslum

05 350 Sekundar-

1 4 schule

- - -

05 350 Gemein-schafts-

TG 60 schule

05 350 Primus

TG 61 -

05 360 WBK - -

05 380 Gesamt-

215 274 291 216 216 2 17 328 344 320 325 374 404 schule

05 390 Förder-

230 186 201 245 245 245 1 59 1 57 1 86 203 203 215 schule

05 410 Berufs-

56 276 276 229 229 2 13 1 83 1 82 182 1 82 182 1 82 kolleg

zusammen 1 .865 2.1 1 6 2.242 2.21 1 2.21 1 2.2 1 5 2.484 2.484 2.489 2.489 2.493 2.494

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Ministerium 10,

11 Schule und W.lterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Landes Nordrhein·W.stfal.n

2 .6 Bedarfsparameter

Die für d ie U nterrichtsversorgung erforderl iche Zah l der G ru ndste l len wird m it der Relation "Schüler je LehrersteI le" errechnet. M it den Grundste l len soll der norma le U nterrichtsbedarf gedeckt werden, der an a l len Schu len einer Schu lform in etwa gleicher Weise entsteht (= G rund bedarf). Besondere Bedarfs lagen einzelner Schulen s ind n icht Besta ndteil des G rund bedarfs, sondern werden a ls U nter­richtsmehrbedarf und/oder Ausgleichsbedarf a nerka nnt.

Die Za h l der Grundstel len wird errechnet, in dem die Zahl der Schü lerinnen und Schüler durch d ie jeweil ige Relation "Schüler je LehrersteI le" getei lt wird. D ie Relationen "Schüler je Leh rersteI le" für die e inzelnen Bi ldungsgänge beru hen auf den in der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schu lgesetz (Va zu § 93 Abs. 2 Schu lG - BASS 11-11 N r. 1) normierten Werten und berücksichtigen durch landesweite Durchschn ittswerte die a l lgemeinen und schulformspezifischen Rahmenbed in­gungen .

Da d ie Relationen weitgehend Durchschnittsgrößen einzelner Bedarfselemente enthalten, kann d ie Anwendung be i den Schulen in dem Maße zu einer ungleich mäßigen U nterrichtsversorgu ng führen, wie dort die tatsäch l ichen Verhä ltn isse von den in die Relationen eingega ngenen Durchschn ittswer­ten abweichen. Die Schu laufsicht ist in einem solchen Fa l l geha lten, sowohl auf der Beda rfs- a ls auch auf der Bedarfsdeckungsseite nachzusteuern.

Nachfolgend werden die wesentl ichen Verä nderu ngen der Relationen seit 2005 und kon kret die Ver­änderu ngen für das kommende Schu ljahr dargestel lt .

2.6.1 Grundschule '

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Die Absenku ng des Klassenfrequenzrichtwertes in der G ru ndschule erfolgte in 4 Sch ritten auf 22,5 :

• von 24,0 auf 23,75 ( H H 2012), • von 23,75 auf 23,5 (HH 2013), • von 23,5 auf 23,0 ( H H 2014) u nd • von 23,0 auf 22,5 ab dem Sch u ljahr 2015/2016 ( H H 2015) .

Der Klassenfrequenzrichtwert von 22,5 wird in der Schü ler-Lehrer-Relation berücksichtigt. Für d ie Primarstufe im Schu lversuch PR IMUS ist eine Schüler-Lehrer-Relation von 19,49 vorgesehen (Klassen­frequenzrichtwert 22,5, Lehrerarbeitszeit 25,5 Wochenstu nden) .

Kapitel Schulform 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 201 3 2014 2015 2016

05 310 Grundschulen 25.3 2.4,1 24,09 23,86 23,42 23,42 23,42 23,42 22,93 . 22,44 21 ,95 21 ,95

PRIMUS Primarstufe 1 9,49 1 9,49 1 9,49 1 9,49

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Page 44: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

MinIsterIum fOr

� Schul. und W./t.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 M I Landes Nordrhein·W.,tfelen

2.6.2 Hauptschule, Realschule, Gymnasium Sekundarstufe I (G8 und G9), Gemein­

schaftsschule (Schulversuch), PRIMUS und Gesamtschule Sekundarstufe I

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

In der Sekundarstufe I wurde die Stundentafel beginnend m it dem Schuljahr 2005/2006 sukzessive von 179 Stu nden um 9 Stunden auf 188 Stunden im Schu ljahr 2010/2011 ausgebaut. Der Ausbau erreichte im Haushalt 2010 (Schu ljahr 2010/2011) die Jahrgangsstufe 10. Damit s ind 188 Wochen­stunden erreicht worden. In der Seku ndarstufe I des Gymnasiums wurde die Stu ndentafel bei gleich­zeitiger Verkü rzu ng des Bi ldu ngsgangs auf 5 Jahrga ngsstufen a uf 163 Stunden im Schuljahr 2009/2010 ausgebaut und ab dem Schu ljahr 2010/2011 wird die Jahrgangsstufe 10 der Oberstufe zugerechnet.

Für den Schu lversuch Gymnasium G9 wird auf der Basis von 188 Wochenstu nden (verteilt auf 6 Jahr­ga ngsstufen) die Relation in der Seku ndarstufe I mit dem Haushalt 2012 auf 20,61 festgesetzt. Die ü brigen relationsbi ldenden Parameter (Klassenfrequenzrichtwert und Leh rerarbeitszeit) sind unver­ändert.

Für die Schu lformen Realschu le, Gym nasium und Gesamtschule wurde m it dem Haushalt 2015 der erste Schritt der Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte von 28 auf 27 in den Eingangsklassen

vorgenommen. H ierfü r wu rden 260 Stellen zur Verfügu ng gestel lt . M it dem Hausha ltsentwurf 2015 wird die Maßnahme auf die folgende Jahrgangsstufe ausgeweitet. H ierfü r werden 250 Stellen zur Verfügu ng gestellt E ine E inrechnung in d ie jewei lige Schüler-Lehrer-Relation erfolgt noch nicht.

Für die Sekundarschule wird die Relation a uf 16,27 festgesetzt (Klassenfrequenzrichtwert 25,0, Leh­rerarbeitszeit 25,5 Wochenstunden) .

Für den Schu lversuch Gemeinschaftsschu le wird die Relation i n der Sekundarstufe auf 15,62 festge­setzt (Klassenfrequenzrichtwert 24,0, Lehrerarbeitszeit 25,5 Wochenstunden) .

Für d ie Seku ndarstufe I im Schu lversuch PR IMUS ist eine Schü ler-Lehrer-Relation von 14,64 vorgese­hen (Klassenfrequenzrichtwert 22,5, Lehrerarbeitszeit 25,5 Wochenstunden).

Kapitel Schulform Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014 201 5 201 5

05 320 Hauplschulen alle Klassen 18,7 18 ,5 18,22 18 , 10 1 7,98 1 7,86 1 7,86 1 7,86 1 7,86 17,86 1 7,86 1 7,86

05 330 Realschulen alle Klassen 21 ,9 2 1 ,8 21 ,39 21 ,24 21 ,09 20,94 20,94 20,94 20,94 20,94 20,94 20,94

05 340 Gymnasien S I (G 8) 2 1 ,6 2 1 ,4 20,96 20,64 20, 14 19,88 1 9,88 1 9,88 19,88 1 9,88 19,88 1 9,88

05 340 Gymnasien S I (G 9) - - 20,61 20,61 20,61 20,61 20,61

05 350 Sekundarschule S I - - - 1 6,27 1 6,27 16,27 1 6,27 1 6,27

05 350 Gemeinschaftsschule S I - 1 5,62 1 5,62 1 5,62 1 5,62 1 5,62

05 380 Gesamtschulen S I 1 9,9 1 9,8 19,72 19 ,58 1 9,45 19,32 19,32 1 9,32 1 9,32 1 9,32 1 9,32 19,32

05 350 PRIMUS S I 14,64 1 4,64 1 4,64 1 4,64

TG 61

Seite 44 von 333

2016

17,86

20,94

1 9,88

20,61

16,27

1 5,62

1 9,32

1 4,64

Page 45: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tO,

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 des Lande. Nordrh.ln·W.stf.ltn

2.6.3 Gymnasium und Gesamtschule Sekundarstufe 11

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Sta nd: 31 . August 2015

In der Seku ndarstufe 11 des Gymnasiums (G 8) wurde die Stundentafel beginnend m it dem Schuljahr 2010/2011 su kzessive von 90 Stunden u m 12 Stunden auf 102 Stunden ausgebaut. Auf Grund der schu lgesetzl ichen Neuregelung gi lt für die Jahrga ngsstufe 10, d ie nunmehr die Einführungsphase der Oberstufe bi ldet, nicht mehr der durchsch nittl iche Seku ndarstufe I - Klassenfrequenzrichtwert von 28, sondern der deutl ich n ied rigere der gym nasialen Oberstufe (19,5) .

Der entsprechende Ausbau der Stundentafel der Oberstufe der Gesamtschule (ebenfa l ls plus 12 Stu nden im Endausbau) erfolgte ab dem Schuljahr 2011/2012, m it dem Eintritt des erste Jahrga ngs in die Oberstufe, der d ie Sekunda rstufe I m it der ausgebauten Stu ndentafel durchlaufen hatte.

Die Za hl der wöchentl ichen U nterrichtsstunden in der Jahrga ngsstufe 12 der gymnasia len Oberstufe (Gymnasium und Gesa mtschu le) wird an d ie fü r d iese Jahrga ngsstufe im Schu ljahr 2012/2013 a nzu­wendende Fassung der APO-GOSt vom 5 . Oktober 1998, zu letzt geändert durch Verord nung vom 10. Ju l i 2011 a ngepasst.

Aufgrund der unterschiedl ichen Dauer der U mste l lungsphasen in Gymnas ium (4 Schu ljahre) und Ge­samtschule (3 Schuljahre) waren die Relationen zwischenzeitl ich u ntersch iedl ich hoch. Nach dem Endausbau (ab dem Schulja hr 2013/2014) - nach dem Abgang des sog. Doppe ljahrgangs im Gymnas i­um - s ind die Relationen der O berstufen von Gymnasiu m un� Gesamtschule wieder gleich.

Kapitel Schulform Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014 201 5 2016

05 340 Gymnasien 1 0. · 1 3. Klasse 14,3 1 4,3 1 4,29 1 4,29 14,29 1 4,21 1 3,80 1 3,41 1 2,70 1 2,70 1 2,70 1 2,70

05 380 Gesamtschulen 1 1 . - 1 3. Klasse 14,3 14,3 14,29 1 4,29 14,29 14,29 1 3,72 13 , 19 1 2,70 1 2,70 1 2,70 1 2,70

2.6,4 Weiterbildungskolleg

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Das Oberstufenkol leg in Bielefeld ist eine staatliche Versuchsschule . Bei der Berech nung der Lehre r­steI len und der zugrunde l iegenden Parameter wird das OSK a ls Kol leg behandelt (Relation 12,55). Durch neue Vorgaben der Ku ltusmin isterkonferenz (KMK) zur gymnasia len Oberstufe wurde ab 01.08. 2010 die Stundenzahl der Schülerinnen und Schü ler angehoben. Zuvor waren 28 bis 3 1 ( im Durchschnitt 30) vorgesehen, nun sind 34 Stunden verbindl ich. Die Erhöhung erfolgte schrittweise beginnend m it dem 1. Jahrgang 2010 und erreichte in drei Schritten bis 2012 nach vol ler Umstel lung die Stundenza h l von 34. Die letzte Relationsan passung wurde m it dem Haushalt 2012 umgesetzt und die M aßnahme damit a bgesch lossen. Die übrigen Relationen s ind unverä ndert gebl ieben.

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Page 46: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlsttrium ro,

� Schult und Wtlttrblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 de s Linde. Nordm.in·Wt5tflltn

Kapitel Schu lform Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012

Kollegs

Vollbeleger 1 2,5 1 2,5 1 2,55 12,55 1 2,55 1 2,55 12,55

Oberstufenkolleg 1 1 ,54

Teilbeleger 30,00 30,00 29,96 29,96 29,96 29,96 29,96

Abendgymnasium 05 360 WBK

Voll beleg er 18,2 1 8,2 18 ,18 18 , 18 18 , 18 18 , 18 18 , 18

Teilbeleger 41 ,90 41 ,90 41 ,90 41 ,90 41 ,90 41 ,90 41 ,90

Abendrealschule

Vollbeleger 22,8 22,8 22,77 22,77 22,77 22,77 22,77

Teilbeleger 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 34,90

2,6.5 Sonderpädagogische Förderung/Inklusion

2.6.5.1 Früh/örderung

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007

Hausfrüherziehung 1 6,7 1 6,7 1 6,66

Förderschulkindergarten

FSP Hören und Kommunikation (Gehör1ose), 4,2 4,2 4 , 17

Sehen (Blinde)

05 390 Ambulante Maßnahmen im FSP Hören (Gehör1ose) 6,1 6,1 6,14

und Sehen (Blinde)

FSP, Hören und Kommunikation (Schwerhörige), 6,2 6,2 6,25

Sehen (Sehbehinderte)

Ambulante Maßnahmen im FSP Hören 8,2 8,2 8,22

(Schwerhörig) und Sehen (Sehbehinderte)

2.6.5.2 Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

2008 2009 2010

16,66 1 6,66 16,66

4 , 17 4 , 17 4 , 17

6,14 6 , 14 6 , 14

6,25 6,25 6,25

8,22 8,22 8,22

1 2,55

1 1 , 1 0

29,96

18 , 18

41 ,90

22,77

34,90

2011

1 6,66

4 , 17

6 , 14

6,25

8,22

201 3 2014 201 5

1 2,55 12,55 1 2,55

1 1 , 10 1 1 , 1 0 1 1 , 10

29,96 29,96 29,96

18 , 18 18 , 18 18 ,18

41 ,90 41 ,90 41 ,90

22,77 22,77 22,77

34,90 34,90 34,90

2012 2013 2014

1 6,66 16,66 16,66

4 , 17 4 , 17 4 , 17

6,14 6,14 6,14

6,25 6,25 6,25

8,22 8,22 8,22

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014 2015 201 6

05 390 Geistige Entwicklung 6,1 6 , 1 6 ,14 6 ,14 6 , 14 6,14 6,14 6 , 14 6 , 14 6,14 6 , 14 6 , 14

2. 6.5.3 Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation, Sehenj Schule für Kranke

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

2016

1 2,55

1 1 , 10

29,96

18 , 18

41 ,90

22,77

34,90

2015

16,66

4 , 17

6 , 14

6,25

8,22

2016

16,66

4 ,17

6,14

6,25

8,22

Ab dem Schu ljahr 2006/2007 wu rde beginnend m it Klasse 3 die Stundentafel aufgrund der E infü h­ru ng des Englisch-U nterrichts in der Primarstufe erweitert. Die M aßnahme wurde mit dem Hausha lt 2007 a bgesch lossen. Ebenfa lls a b dem Schuljahr 2006/2007 erfolgte die su kzessive Ausweitung der Stu ndentafel beginnend in der Jahrgangsstufe 5 (ana log zu den a l lgemeinen Schulen in der Seku ndar-

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Ministerium fOr

� Schul. und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31. August 2015 de s Lende. Nordrhein-Westfoltn

stufe I ) . Der Ausbau erreichte im Haushalt 2011 (Schuljahr 2011/2012) d ie Jahrgangsstufe 10. Damit s ind 188 Wochenstunden und der Endausbau erreicht worden.

Der Englischu nterricht in Klasse 1 (ab 2 . Schu lha lbjahr = plus 2 Stunden) und Klasse 2 (p lus 2 Stunden) wurde bereits in der Relation des Haushalt 2010 vo l lstä ndig a bgebildet. I m Endausbau (Schu ljahr 2011/2012) ist d ie Stu ndentafe l der Klassen 1 b is 10 u m insgesamt 16 Stu nden ausgeweitet worden (Klasse 1 plus 2 Stu nden Englisch a b dem 2. Schu lha lbjahr, Klassen 2 b is 4 jewei ls plus 2 Stunden Eng­l isch und Klassen 5 bis 10 insgesa mt 9 Stu nden).

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 201 0 201 1 2012 2013 2014 201 5

Hören und Kommunikation (Gehörlose), Körperliche und

6,1 6 , 1 6,03 6,00 5,98 5,91 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89 motorische Entwicklung, Sehen (Blinde)

Hören und Kommunikation 05 390 (Schwerhörige), Sehen 8,2 8,1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83

(Sehbehinderte)

Teilzeit 1 3,3 1 3,3 1 3,33 1 3,33 1 3,33 1 3,33 1 3,33 1 3,33 1 3,33 1 3 ,33 1 3,33

Schule für Kranke

allgemeinbildend 6,1 6 , 1 6,03 6,00 5,98 5,91 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014 2015

Förderschule (berufsbildend) 05 390

Vollzeit 8,2 8 , 1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83

2.6.5.4 Förderschwerpunkt Lernen

Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird eine Bewirtschaftungsrelation für Förderschulen im Bereich der

lern- und Entwicklungsstörungen zu Grunde gelegt (vgl. Ziffer 2 .19 Erläuterungen zur Bewirtschaf­

tungsrelation) .

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Im Schu ljahr 2007/2008 wurde beginnend mit Klasse 3 die Stu ndentafel aufgru nd der E infü hrung des Engl isch-U nterrichts in der Pr imarstufe erweitert. Die M aßnahme wurde mit dem Ha ushalt 2008 a b­gesch lossen . Ebenfa l ls a b dem Schuljahr 2007/2008 erfolgte die su kzessive Ausweitu ng der Stu �den­tafel beginnend i n der Jahrgangsstufe 5 (ana log Sekundarstufe I ) . Der Ausbau erreichte im Hausha lt 2012 (Schu ljahr 2012/2013) die Jahrgangsstufe 10. Damit wurden 188 Wochenstunden und der End­ausbau erreicht. Der Engl ischu nterricht i n Klasse 1 (ab 2 . Schu lha l bjahr = plus 2 Stu nden) und Klasse 2 (plus 2 Stu nden) wurde vollständig bereits in der Relation des H aushalt 2010 a bgebildet.

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

05 390 Lemen 1-10 1 1 ,0 10,9 1 0,84 1 0,73 1 0,69 1 0,56 1 0,52 1 0,47 10,47 - - -

Seite 47 von 333

2016

5,89

7,83

1 3,33

5,89

2016

7,83

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Mlnlst.rlum tOr

� Schule und WelterbHdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Land., Nordrh.in·W.stt.len

2.6.5.5 Förderschwerpunkte Emotionale-soziale Entwicklung und Sprache

Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird eine Bewirtschaftungsrelation für Förderschulen im Bereich der

lern- und Entwicklungsstörungen zu Grunde gelegt (vgl. Ziffer 2.19 Erläuterungen zur Bewirtschaf­

tungsrelation) .

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Ab dem Schu ljahr 2006/2007 wurde beginnend m it Klasse 3 die Stundentafel aufgrund der E infü h­rung des Englisch-U nterrichts in der Primarstufe erweitert. Die Maßnahme wurde mit dem Haushalt 2007 abgesch lossen . Ebenfa l ls a b dem Schu ljahr 2006/2007 erfolgte die su kzessive Ausweitung der Stu ndentafel beginnend in der Jahrgangsstufe 5 (ana log zu den a l lgemeinen Schulen i n der Seku ndar­stufe I ) . Der Ausbau erreichte im Haushalt 2011 (Schu ljahr 2011/2012) d ie Jahrgangsstufe 10. Damit s ind 188 Wochenstunden und der Endausbau erreicht worden.

Der Englischunterricht in Klasse 1 (ab 2 . Schu lha lbjahr = plus 2 Stunden) u nd Klasse 2 (plus 2 Stunden) wurde bereits in der Relation des Haushalt 2010 vol lstä ndig a bgebildet. I m Endausbau (Schu ljahr 2011/2012) ist die Stu ndentafel der Klassen 1 bis 10 u m insgesamt 16 Stunden ausgeweitet worden (Klasse 1 plus 2 Stunden Engl isch ab dem 2 . Schu lha lbjahr, Klassen 2 bis 4 jeweils plus 2 Stunden Eng­l isch und Klassen 5 bis 10 insgesamt 9 Stu nden) .

Kapitel B i ldungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016

Sprache (Sek I) 1 3,3 1 3,3 1 3,33 1 3,33 13,33 7,86 7,83 7,83 7,83 - - -

05 390 Emotionale und

soziale 8,2 8 , 1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 - - -

Entw icklung

Im Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) ist im Schulja hr 2006/2007 beginnend m it Klasse 3 die Stundentafel aufgru nd der E inführung des Englisch-U nterrichts i n der Pr imarstufe verbessert worden. Die Maßnahme wurde m it dem Haushalt 2007 abgeschlossen (Klassen 3 und 4 jewei ls plus 2 Stunden Engl isch). Der Englischunterricht i n Klasse 1 (ab 2 . Schu lha lbjahr = plus 2 Stu nden) u nd Klasse 2 (plus 2 Stunden) wurde bereits in der Relation des H aushalt 2010 vollständig a bgebi ldet .

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 201 3 2014 2015 2016

05 390 Sprache (Primarstufe) 9,1 8,7 8,75 8,75 8,75 8,53 8,53 8,53 8,53 -

Der Ste l len bedarf für schwerstbehinderte Schülerinnen und Schü ler gem. § 15 AOSF ( Emotionale und soziale Entwicklu ng) wird ebenfa l ls aus dem Ste l lenbudget bedient. M it dem Haushalt 2014 wu rde eine Bewirtschaftu ngsrelation für Förderschulen im Bereich der lern- und Entwicklu ngsstöru ngen neu gebildet, d ie auch die bisherige Relation fü r schwerstbehinderte Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotiona le-soziale E ntwicklung umfasst. H ierbei tritt die Stärku ng der Sys­teme an die Stel le der Ind ividua lzuweisung. Die bisher fü r § 15 AO-SF im Förderschwerpunkt Emoti­onale und sozia le Entwicklung zur Verfügung gestel lten Ressourcen bleiben erhalten . Insofern ist die d iesbezügliche Relation von 4,17 entfa l len. Für die Beschulung der Schüler innen und Schüler wird ein Mehrbedarf aus dem Ste l lenbudget zur Verfügung geste l lt.

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Mlnlstorlum 10,

� Erläuterungen zum HE 2016 Schulo und Wolt.rblldun, Stand : 3 1. August 2015 des Lande. Nordrheif'l'Westtalln

2.6.5.6 Bewirtschaftungsrelationfür Förderschulen im Bereich der Lern- und Entwick­

lungsstörungen (LES)

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Für die Förderung von Schü lerinnen und Schüler m it Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen (Förder­schwerpunkte Lernen, Emotionale und soz ia le Entwicklung sowie Sprache) wird zu m Schuljahr 2016/2017 ein Ste l len budget i n Höhe von 9 .176 (9. 230) Stel len für sonderpädagogische Förderung im Kapitel 05 390 gebildet. D ie Höhe des Budgets wird jährl ich a n die landesweite Entwick lung der be­darfsre levanten Schü lerzahl angepasst (Schülerzah l der Grundschulen, weiterfü hrenden Schulen und Förderschu len) . Aus d iesem Ste l lenbudget werden den Förderschulen im Bereich der Lern- und Ent­wicklu ngsstörungen Stellen für sonderpädagogische Förderu ng nach einer e inheitl ichen Bewirtschaf­tu ngsrelation von 9,92 zugewiesen. (E inzelheiten siehe N r. 2 . 19 Erläuteru ngen zur Bewirtschaftungs­re lation)

Der ein heitl ichen Bewirtschaftu ngsrelation fü r den Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen l iegen ein Klassenfrequenzrichtwert von 14 und ein wöchentl icher U nterrichtsbedarf (unter Berück­s ichtigu ng von Differenzieru ngsbedarf und Zusatzangeboten) von 36 Leh rerwochenstu nden zu Gru n­de.

2.6.6 Berufskolleg

Keine Veränderung im Haushaltsentwurf 2016.

Kapitel Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 201 0 201 1 2012 201 3 2014

Teilzeit Einzelqualifikation 4 1 ,7 4 1 ,6 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64

Teilzeit Einzelqualifikation JGA 04 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28

Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m HWO (SLR 3 1 ,60 31 ,60 3 1 ,60 31 ,60 31 ,60

analog FÖS BK)

Teilzeit Lernen (SLR analog FÖS BK) 3 1 ,60 31 ,60 31 ,60 31 ,60 3 1 ,60

Teilzeit Doppelqualifikation 38,4 38,4 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37

Teilzeit Doppelqualifikation JGA 04 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 05 410

Vollzeit Einzelqualifikation 1 6,2 1 6,2 16 , 18 16 , 18 16 , 18 16 , 18 16 , 18 16 , 18 16 , 18 16 , 18

Vollzeit Einzelqualifikation JGA 04 32,36 32,36 32,36

Vollzeit Lernen (analog ehemalige SLR FÖS 1 0,56 1 0,52 1 0,47 10,47 1 0,47

Lemen)

Vollzeit Doppelqualifikation 14,3 14,3 1 4,34 1 4,34 1 4,34 1 4,34 1 4,34 14,34 1 4,34 1 4,34

Vollzeit Doppelqualifikation JGA 04 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68

Dreijährige Fachschule 26,4 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28

201 5

41 ,64

83,28

3 1 ,60

3 1 ,60

38,37

76,74

16 , 18

32,36

1 0,47

1 4,34

28,68

27,28

Die Bi ldu ngsgänge Ausbi ldung nach § 66 BBiG / § 42m HWO u nd der Förderschwerpu nkt Lernen i n Teilzeit und i n Vollzeit s i nd m it dem Haushalt 2010 neu aufgenommen worden.

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2016

41 ,64

83,28

31 ,60

31 ,60

38,37

76,74

16 , 18

32,36

1 0,47

1 4,34

28,68

27,28

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Mlnlst.rlum 10,

� Schul. und Welterblld<ln, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des land" Nordrlltln·Wutlal.n

Aufgru nd der Behinderu ng ist der U nterricht in den entsprechenden Klassen n icht im Rahmen der fü r Berufskol legs vorgesehenen Klassenfrequenz 22 möglich. Für eine individuel le Förderu ng ist ein Klas­senfrequenzrichtwert und Höchstwert ana log der Förderschule ( berufsb i ldend) Lernen (Richtwert =

16; Höchstwert 22) erforderl ich. Dementsprechend ist an Ste l le der Relation 41,64 die Schüler­Leh rerste I lenre lation 31,60 ü bernommen worden.

Jugendl ichen mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf ohne Ausbi ldungsplatz, die auch keine Trägermaßnahme besuchen, werden in der Regel im vol lzeitschu l ischen Berufsorientieru ngsjahr (BOJ) oder in der vollzeitschu l ischen Klasse fü r Schü lerinnen und Schü ler ohne Berufsausbi ldungsver­hältnis (KSOB) unterrichtet (Vol lzeit Lernen) . Dem U nterrichtsbedarf kann mit der Relation 16, 18 des BOJ bzw. der KSOB nicht entsprochen werden, so dass eine Relation von 10,47 zu G runde gelegt wird.

Im Bi ldu ngsgang Vollzeit E infachqua l ifikation wird eine gesonderte Relation fü r ha lbjährl ich endende Bi ldu ngsgänge aufgenommen. Wie bereits bei den Bi ldu ngsgängen Teilzeit E infachqual ifikation, Teil­zeit Doppelqua l ifikation und Vol lzeit Doppelqua lifikation wird auch hier der Relationswert für das letzte Schu lja hr verdoppelt.

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�lni.t.,lum fO,

Il Schule und Weltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des lande. Nord'hein·W . . t'.'en

2.6.7 Übersicht Entwicklung der Schüler-lehrer-Relationen von 2005 bis 2016

Kapil3l Schulbrm Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014

05 310 Grund- 1. - 4. Klasse 25,3 24,1 24,09 23,86 23,42 23,42 23,42 23,42 22,93 22,44 schulen 05 350 PRIMUS 1. - 4. Klasse 19,49 19,49

05 320 Haup� alle Klassen 18,7 18,5 18,22 18,10 17,98 17,86 17,86 17,86 17,86 17,86 schulen 05 330 Real- alle Klassen 21 ,9 21,8 21 ,39 21 ,24 21,09 20,94 20,94 20,94 20,94 20,94 schulen

SekundarsbJi3 I (G 8) 21 ,6 21,4 20,96 20,64 20,14 19,88 19,88 19,88 19,88 19,88

05 340 Gymna- SekundarsbJi3 I (G 9) 20,61 20,61 20,61 sien SekundarsbJi3 1 1 14,3 14,3 14,29 14,29 14,29 14,21 13,80 1 3,41 12,70 12,70

Sekundar- SekundarsbJi3 I 1 6,27 16,27 16,27 schulen 05 350 Gem- SekundarsbJi3 I 15,62 15,62 15,62 Schule

PRIMUS SekundarsbJi3 I 14,64 14,64

'MlK OberSbJi3nkolleg 1 1 ,54 1 1 ,10 1 1 , 10 1 1 ,10

Kollegs Vollbeleger 12,5 12,5 12,55 12,55 12,55 12,55 12,55 . 12,55 1 2,55 12.55

T eilbeleger 30,0 30,0 29,96 29,96 29,96 29,96 29,96 29,96 29,96 29,96

05 360 Abend- Vollbeleger 18,2 18,2 18, 18 18,18 18,18 18,18 18 ,18 1 8, 18 18,18 18,18 gymnasien Teilbeleger 41,9 41,9 41 ,90 41,90 41 ,90 41 ,90 41,90 41,90 41 ,90 41 ,90

Abendrea� Vollbeleger 22,8 22,8 22,77 22,77 22,77 22,77 22,77 22,77 22,77 22,77 schulen Teilbeleger 35,0 35,0 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 35,00 Gesa� SekundarsbJi3 I 19,9 19,8 19,72 19,58 19,45 19,32 19,32 19,32 19,32 19,32

05 380 schulen SekundarsbJi3 1 1 14,3 14,3 14,29 14,29 14,29 14,29 13,72 13,19 12,70 12,70

Teilzeit Einzelqualffikalion 41,7 41 ,6 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64 41 ,64

Teilzeit Einzelqualffikalion 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28 83,28 JGA 04

Ausbildung.nach § 66 BBiGJ§ 42 m H'Ml (SLR analog FÖS 31 ,60 31 ,60 31 ,60 31 ,60 31 ,60 BK)

Teilzett Lernen (SLR analog 31,60 31 ,60 31 ,60 31 ,60 31 ,60 FÖS BK)

Teilzett Doppelqualiikation 38,4 38,4 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37 38,37

Berufs.. Teilzett Doppelqualffikalion 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 76,74 05 410 kollegs JGA 04

Vollzeit Einzelqualffikalion 1 6,2 16,2 16,18 16 ,18 16 ,18 16 ,18 1 6,18 1 6, 18 16,18 16,18

Vollzeit Einzelqualffikalion 32,36 32,36 32,36 JGA 04

Vollzeit Lernen (SLR analog 10,56 10,52 10,47 10,47 10,47 FÖS Lernen)

Vollzeit Doppelqualffikalion 14,3 14,3 14,34 14,34 14,34 14,34 14,34 14,34 14,34 14,34

Vollzeit Doppelqualffikalion 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68 28,68 JGA 04

Dreijahrige Fachschule 26,4 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28 27,28

Seite 5 1 von 333

2015 2016

21 ,95 21 ,95

19,49 1 9,49

17,86 17,86

20,94 20,94

19,88 19,88

20,61 20,61

12,70 12,70

16.27 16.27

15,62 15,62

14,64 14,64

1 1 , 10 1 1 , 10

12,55 12,55

29,96 29,96

18,18 18,18

41 ,90 41 ,90

22,77 22,77

35,00 35,00

19,32 19,32

12,70 12,70

41 ,64 41 ,64

83,28 83,28

31,60 31 ,60

31 ,60 31 ,60

38,37 38,37

76,74 76,74

16,18 16,18

32,36 32,36

10,47 10,47

14,34 14,34

28,68 28,68

27,28 27,28

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MInIsterIum fOr

� Schul. und Weltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Landes Nordrh.in·Westfalln

Kaprtel Schulform Bildungsgang 2005 2006 2007 2008 2009 2010 201 1 2012 2013 2014 2015 2016 Hausfrüherziehung 16,7 16,7 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 16,66 Förderschulkindergarten PG FSP Hören und Kommunikation 4,2 4,2 4,1 7 4,17 4,17 4,17 4, 17 4,17 4,17 4,17 4,17 4,1 7 Gehör1ose}, Sehen (Blinde)

Ambulante Maßnahmen im FSP Hören 6,1 6,1 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 Gehör1ose) und Sehen (Blinde)

PG FSP, Hören und Kommunikation 6,2 6,2 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 Schwerhörioe), Sehen lSehbehinderte)

Ambulante Maßnahmen im FSP Hören 8,2 8,2 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 8,22 (Schwerhörig) und Sehen (Sehbehinderte)

Förderschulen (allgemeinbildend) Lernen 1-10 1 1 ,0 10,9 10,84 10,73 10,69 10,56 10,52 10,47 10,47 Geistige Entwicklung 6,1 6,1 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 Hören und Kommunikation (Gehör1ose), Körperliche und motorische Entwicklung, 6,1 6,1 6,03 6,00 5,98 5,91 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89 Sehen (Blinde) Hören und Kommunikation (Schwerhörige), 8,2 8,1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83 Sehen (Sehbehindertel

Sprache (Sek I) 8,2 8,1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 Emotionale und soziale Entwicklung 8,2 8,1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 Sprache (Primarstufe) 9, I 8,7 8,75 8,75 8,75 8,53 8,53 8,53 8,53

Schwerstbehinderte Schüler gem. § 15 AG-

SF 4,2 4,2 4,17 4,17 4,17 4,17 4,17 4,17 4,17 (Emotionale und soziale Entwicklung)

Lern- und Entwicklungsstörungen:

Förder-Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung 9,92 9,92 9,92

05 390 schulen

Sprache (Bewirtschaftungsrelation Stellen budget LES)

Schwerstbehinderte Schüler gem. § 15 AG- 4,2 4,2 4, 17 4 , 17 4 ,17 4 ,17 4 , 17 4 ,17 4, 17 4,17 4,17 4, 1 7 SF Förderschule RlGv Sek 11 ohne FSP 14,29 14,29 14,29 14,21 13,80 13,41 1 2,70 12,70 12,70 12,70 Förderschulen (berufsbildend) Lernen ITeilzert) 31,6 31,6 31,60 31,60 31 ,60 31 ,60 31,60 31,60 31,60 31,60 31,60 31,60 Hören und Kommunikation, Sehen (BK für Sehgeschädigte) Vollzert 4,2 4,2 4,17 4 , 17 4 ,17 4 ,17 4, 17 4,17 4,17 4,1 7 4,17 4,17 Teilzert 13,3 13,3 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 13,33 GB, KB; Förder1\lassen - Vollzeit 6,1 6,1 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 Geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung; Förder1\lassen - 17,5 17,5 1 7,49 17,49 17,49 17,49 17,49 17,49 1 7,49 17,49 17,49 17,49 Teilzert

Hören und Kommunikation (Schwerhörige), Sehen (Sehbehinderte) und Sprache; Emotionale und soziale Entwicklung

Vollzert 8,2 8,1 8,04 8,01 7,97 7,86 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83 7,83 Teilzen 18,7 18,7 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 18,74 Schwerstbehinderte Schüler gem. § 1 5 AG-

SF Vollzen 4,2 4,2 4,17 4,17 4,1 7 4,17 4,17 4,17 4,1 7 4,17 4,17 4,17 Teilzen 13,3 13,3 13,33 13,33 13,33 13,33 1 3,33 13,33 13,33 13,33 1 3,33 13,33 Schule für Kranke allgemeinbildend 6,1 6,1 6,03 6,00 5,98 5,91 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89 5,89 berufsbildend Vollzen 6,1 6,1 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 6,14 Teilzen 17,5 17,5 17,49 17,49 17,49 17,49 1 7,49 1.7,49 1 7,49 17,49 17,49 17,49

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� Schult und Wtlttrblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dtt Land .. Nordrhtln·W •• ttalfn

2.7 Beförderungsstellen und Stellenschlüssel

2.7.1 Gesetzliche Vorgaben

Durch die Födera l ismusreform I wu rde die konku rrierende Gesetzgebungskom petenz des Bu ndes fü r die Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentl ichen Dienstes aufgehoben (früherer Arti­kel 74 a GG). Die Regelung des Besoldu ngs- und Versorgungsrechts der Beamtinnen und Bea mten des Landes, der Kommunen und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Dienstherrn sowie der Richterinnen und R ichter des La ndes obl iegt seit dem 1. Septem ber 2006 den Ländern.

M it dem Dienstrechtsanpassu ngsgesetz 2013 wird das bislang nach Art ikel 125 a Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz im Land Nordrhein-Westfa len a ls Bu ndesrecht fortgeltende Bu ndesbeso ldu ngsgesetz (BBesG) einschl ießlich sämtlicher An lagen in der Fassung vom 31. August 2006 (siehe Anhang I) in La ndesrecht übergeleitet. Gleichzeitig werden die zu dem BBesG erga ngenen Rechtsverordnungen des Bu ndes in ihrer am 31 . August 2006 geltenden Fassu ng ebenfa l ls in Landesrecht ü berfü hrt.

Das neue Recht erhält den Titel II Ü bergeleitetes Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein­Westfa len" (Ü BesG N RW).

Die einzelnen Besoldu ngsgruppen ergeben sich aus der Besoldungsordnung A (BesO A) des Ü BesG N RW, dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG) in Verbindung m it der Landes besoldungsord nung ( LBe­sO) sowie weiteren Regelu ngen des Hausha ltsgesetzgebers.

Die Zahl der Stel len fü r die Schu l leitu ngen (Schu l ieiterinnenjSchu l ieiter, Vertreterinnen/Vertreter) richtet sich nach der Zahl und G röße der Schu len (Vorbemerku ngen N r. 1 .2 Abs. 2 LBesO).

Nach Nr. 9.2.2 der Hausha ltstechn ischen Richtlin ien des Landes Nordrhein-Westfa len (HRL-N RW) richtet sich die Ausweisung der e inzelnen P lanstel len in den Besoldu ngsgruppen nach dem sogena nn­ten Stel lenschlüssel . I n dem ehema l igen § 26 Abs. 1 BBesG war bestimmt, bis zu wie viel P rozent der in e iner Laufbahngru ppe ausgewiesenen P la nste l len auf die e inzelnen Besoldungsgruppen entfa l len. Diese Regelungen gelten bis zur E inführung a bweichender landesgesetzlicher Rege lungen fort.

Die Vomhundertsätze beziehen sich je E inzelp lan auf d ie Gesamtza h l der für die Schlüsselung zu­grunde zu legenden P lanstel len bei einem Dienstherrn i n der jewei l igen Laufbahngru ppe, im höheren Dienst auf die Gesamtzah l der P la nstel len in den Besoldu ngsgru ppen A B bis A 16 und B 2 . Dabei s ind d ie P la nstel len m it kw-, ku- und Sperrvermerk sowie die P lanstel len ohne Besoldu ngsaufwand gesondert zu behandeln.

Neben d iesen gru ndsätzl ichen Schlüsseln gibt es fü r best immte Laufba hnen oder für best immte Auf­gaben und Bereiche Sonderschlüssel (vgl. z .B. Verordnu ng zu § 26 Abs. 4 N r. 1 BBesG und Verord­nung zu § 24 Abs. 4 N r. 2 BBesG vom 21 .08. 1992 in der jeweils geltenden Fassung), die zu beachten s ind. Ebenfa l ls zu beachten sind die Besch lüsse der Landesregieru ng und des Landtags zur Ste l len­schlüsselu ng.

Außerdem ist u nter An legu ng strengster Maßstä be zu prüfen, ob die schlüsse lmäßig ermittelten P lanste l len nach Maßga be sachgerechter Bewertung erforderlich s ind.

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� Schul, und W,lterbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des L.nd •• Nordrhein'Westtalln

M it Einführu ng der Personalausga ben budgetierung sind d ie Stel lenplanobergrenzen des ehemaligen § 26 Abs. 1 BBesG entfa l len. Im LehrersteI lenhaushalt ist bei der Ermittlung der Zahl der Beförde­ru ngssteI len der bisherige Veranschlagu ngsmodus grundsätzl ich beibehalten worden, weil im Rah­men der Haushaltsfü hru ng u nverä ndert eine Ste l lenbewirtschaftung erforderlich ist. Die Zah l der ausgebrachten Beförderu ngsstel len orientiert sich zudem an den finanzwirtschaft l ichen Rahmenbe­dingungen unter Berücksichtigung der tatsächl ichen Besetzu ng.

2.7.2 Grundsätze der Berechnung der Zahl der Beförderungsstellen

Für die Berechnung der Zahl der Beförderu ngsstel len gelten fo lgende Grundsätze:

• Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die für dauernd beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgebrachten Stel len werden gru ndsätzlich n icht i n die Ste l lenplanobergrenzenberechnung einbezogen.

• Obergrenzen

Die Obergrenzen fü r d ie ersten Beförderu ngsämter der Besoldungsgruppen A 10 und A 14 (jewei ls 65 Prozent der A 9 / A 10 bzw. A 13 / A 14 Stel len) s ind entsprechend der bis zum 30.06. 1997 geltenden Rechtslage zu ermitteln. Das bedeutet, dass jeweils b is zu 65 Prozent der A 9 / A 10 bzw. A 13 / A 14 Ste l len a ls Beförderu ngsämter ausgewiesen werden dürfen .

• Nachschlüsselung

Bei der Veranschlagung von Beförderungsstellen gilt die so genannte Nachschlüsse lung. Dies bedeutet, dass Planste llenzugä nge zunächst fü r die Dauer von drei Jahren im Eingangsamt der jeweil igen Laufba hn im Haushaltsplan ausgewiesen werden (Phasenverschiebu ng). Erst ab dem vierten Jahr werden sie bei der E rm ittlung der Zahl der Beförderu ngsstel len berück­sichtigt. In d ie Berechnung der Beförderu ngsstel len des Jahres 2015 konnten daher die P lanste l lenzu­gä nge des Jahres 2012 e inbezogen werden.

• Anrechnungen

Auf die gesch lüsselte Zah l der Beförderungsste l len sind a nzurechnen: o Für die Beförderungsstel len Besoldu ngsgru ppe A 15 Studiendirekto-

rin/Stud iendirektor a ls Fachleiterin/ Fachleiter - und Beso ldu ngsgru ppe A 14 - Ober­studienrätin/Oberstudienrat - an Gesamtschu len s ind d ie Funktionsstel len, die von Leh rkräften des höheren Dienstes in Anspruch genommen werden, gemäß N r. 1 .3 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Vorbemerkungen zur LBesO anzurechnen.

o Kompensation für stru kturel le Verbesserungen:

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Zw eiter Zw eiter Beförderungs- Verbesserung Konrektor Konrektor ärrter A 13 SI Fachlehrer-

Kapitel Bes.Gr. Grundschulen Realschulen Hauptschule schlüssel ("Altlehrärrter") (Bes.Gr. A 9 /

A 1 0)

05 340 A 1 5 - - 9 49

A 1 4 - 2 1 0 2 1 -

05 380 A 1 5 - - 1 -

A 1 4 1 5 - 2 -

05 4 1 0 A 1 5 - - - 22

Insgesamt 1 5 2 1 0 33 71

o Die N ichtveranschlagu ng von sch lüsselfäh igen Beförderu ngsstel len zur Tei lkompen­sation der Besoldu ngsmehraufwendu ngen im Rahmen des Ste l lenzuwachses des Doppelhaushalts 2004/2005 bei den Besoldu ngsgru ppen A 15 und A 14 (ohne Schu l­leitu ngs- und Vertretungsste l len) im U mfang von 1. 100 Stel len wird ebenfa l ls unver­ändert fortgefüh rt. Der Kom pensationsbeitrag in Höhe von rd. 9 M io. EUR wurde auf der Grund lage der seinerzeitigen durchschnitt l ichen I stausgaben fü r Lehrkräfte in den Besoldu ngsgruppen A B, A 14 und A 15 ermittelt.

Kapitel Bes.Gr. Kompensation

05 340 A 1 5 149

A 14 415

05 360 A 1 5 5

A 1 4 17

05 380 A 1 5 19

A 14 83

05 390 A 15 0

A 14 8

05 410 A 15 97

A 14 307

A 15 270

Insgesamt A 14 830 Zusammen - 1 . 100

2.7.3 Besoldungsgruppe A 1 5 -

Studiendirektorin/Studiendirektor -als Fachleiterin/ Fach leiter zur Koord in ierung schulfach l icher Auf­gaben Studiend irektorin/Studiendirektor -als Fach leiterin/ Fach leiter an Zentren fü r schu lpraktische Leh rerausbi ldung

Grund lage des Beförderungsamtes A 15 (Studiend i rektorin/Studiendirektor -als Fachleiterin/ Fach lei­ter zur Koord in ierung schulfachl icher Aufga ben und Studiendirektorin/Studiendirektor -als Fach leite­rin/ Fach leiter an Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung) bi ldet Fußnote 9 zur Besoldu ngs­gruppe A 15 BesO A des Ü BesG N RW (gesetzl ich höchstens 30 v. H. mit p lanmä ßigen Beamten der Studienratslaufbahn besetzten Stel len) . M it dem N achtragshaushalt 1983 wurde d iese Quote i n Nordrhein-Westfa len auf 21 v. H . (§ 7 a Abs. 2 -neu- Haushaltsgesetz 1983) reduziert.

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Kapitel Besetzt

veranschlagt Februar 2015 +/-

HE 201 6 H H 2015

05 340 2.462 4.036 4.037 - 1

05 350 0 0 0

05 360 91 148 148

05 380 475 862 840 + 22

05 390 26 38 38 -

05 410 1 .943 2.750 2.698 + 52

Summe 4.997 7.834 7.761 + 73

Die veransch lagte Za h l der Beförderu ngsstel len schl ießt d ie Stel len für Studiendirektorin / Studiendi­rektor -als Fach leiterin / Fach leiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbi ldu ng- ein .

2.7.4 Besoldungsgruppe A 14

Oberstudienrätin/Oberstudienrat M it dem Dienstrechtsreformgesetz vom 24.02. 1997 ist durch Streichung des bisherigen § 26 Abs. 6 BBesG die frü here Obergrenze fü r das erste Beförderungsamt (65 v. H . der veransch lagten Pla nstel­len des E ingangs- u nd des ersten Beförderu ngsamtes) weggefa l len. M it Beschluss vom 24. 11 . 1998 hat die Landesregieru ng entsch ieden, in Nordrhein-Westfa len bei der haushaltsrechtl ichen U mset­zung an dieser Beförderungsstel lenquote u .a . für d ie Beso ldungsgruppe A 14 (Oberstudienrä­tin/Oberstudienrat) festzuhalten. Die Rege lung wu rde letztmalig mit Ha usha ltsaufstel lungsschre iben des FM vom 07.02.2003 für den Doppe lhaushalt 2004/2005 getroffen.

Die Basiszah l wird ermittelt, i n dem von der Gesamtzah l der Pla nste l len des höheren Dienstes die P lanste l len Besoldungsgruppe A 16, A 15 sowie d ie Funktionsstel len der Beso ldu ngsgru ppe A 14 a b­gezogen werden. Die sich so ergebende Zahl der P lanstel len kann in den Beso ldu ngsgru ppen A 14 u nd A B ausgebracht werden . Die dreijährige Phasenverschiebung wird berücksichtigt.

Kapitel Besetzt veranschlagt +/-Februar 2015

HE 2016 HH 2015

05 340 8.207 1 1 .632 1 1 .632 -

05 350 23 350 284 + 66

05 350 TG 60 5 57 54 + 3

05 360 291 375 375 -

05 380 2.148 2.830 2.780 + 50

05 390 74 1 1 5 1 1 5 -

05 410 6.601 8.675 8.623 + 52

Summe 1 7.348 24.034 23.863 + 17 1

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2.7.5 Besoldungsgruppe A 13

Leh rerin/Lehrer - mit der Befäh igung für das Lehramt der Seku ndarstufe I be i entsprechender Ver­wendung -:

Für das Beförderungsamt Besoldu ngsgruppe A 13 (Sekundarstufen I - Leh rerin/Leh rer) können nach Fußnote 14 zur Besoldu ngsgru ppe A 13 BesO A des Ü BesG N RW im Bereich der Rea lschule sowie der Sekundarstufe I der Gesamtschule und des Gym nasiums gesetzl ich bis zu 40 v. H ., fü r den Haupt­schu ibereich gesetzlich bis zu 10 v. H. der P lanstel len d ieses Lehramtes in d ieser Beso ldungsgruppe ausgebracht werden.

Seit dem Haushalt 1998 werden an Hauptschu len 50 Planstellen der Bes .Gr. A 13 S I außerha lb des Ste l lensch lüssels für "Altlehrä mter" bereitgestel lt .

Die 64 (108) Ste l len für Leh rkräfte eines Rea lschu lzweigs a n e iner Hauptschule im orga nisatorischen Zusammenschluss m it e iner Realschu le werden nach den Höchstgrenzen für Rea lschulen (= 40 v .H . ) gesch lüsselt.

Bes.Gr. A 12 Bes.Gr. A 13 Zusammen Kapitel

HE 1 6 HH 1 5 +1- HE 1 6 H H 1 5 +1- HE 1 6 HH 1 5 +1-

05 320 3.642 4.339 -697 532 568 -36 4 . 174 4.907 -733

05 330 5. 1 97 5.320 -1 2 3.465 3.546 -81 8.662 8.866 -204

03 340 408 408 0 272 272 0 680 680 0

05 350 1 .550 1 . 257 293 1 .034 838 1 96 2.584 2.095 489

05 350 TG 60 181 1 76 5 1 21 1 1 7 4 j02 293 9

05 360 141 141 0 94 94 0 235 235 0

05 380 4.51 1 4.51 1 0 2.058 1 .930 1 28 6.569 6.441 1 28

05 390 1 20 1 20 0 80 80 0 200 200 0

05 410 1 8 1 8 0 1 2 1 2 0 30 30 0

Zus. 1 5.768 16 .290 -52� 7.668 7.457 2 1 1 23.436 23.747 -3 1 1

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M nl.terlum to,

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2.7.6 FachlehrerinjFachlehrer

Die P lanstel len fü r Fach lehrerinnen/Fachlehrer - m it a bgeschlossener I nge.n ieur- oder Fachhoch­schulausbi ldung (LBesO; Besoldungsgru ppen A l1/A 12) und fü r Technische Lehrerinnen/Technische Lehrer Fachlehrerinnen/Fachlehrer - m it a bgesch lossener I ngenieur- oder Fachhochschu lausbi ldung (BesO A des Ü BesG N RW; Besoldu ngsgruppen A lO/A 11) sind jeweils im Verhä ltnis 60 v .H . (E ingang­samt) : 40 v. H . (Beförderu ngsamt) im Haushalt vera nsch lagt . .

Für die übrigen Fachlehrerlaufbahnen nach der LBesO (Werkstattleh rerin/Werkstattlehrer, Fach leh­rerin/Fachlehrer an einer berufsbi ldenden Schu le, Fachlehrerin/Fach lehrer an Sonderschulen) be­trägt d ie hausha ltsmäßig a bgesicherte Ste l lenquotieru ng A 9 / A 10 35 v .H . : 65 v. H .

Fachlehrerin / Fachlehrer - mit der Kapitel Einga ngsamt HE 16 HH 15 Feb 15

Beförderungs-HE 16 H H 15 Feb 15

Befäh igung für die Laufbahn des amt

Fachlehrerin / des Fachlehrers an 05 310 15 15 13,4 - - -a l lgemeinbi ldenden Schulen

05 320 20 20 24,9 - - -

05 330 55 80 57,4 - - -Bes.Gr. A 10

05 340 - - 4,9 - - -

05 380 15 15 11,4 - - -

05 390 8 8 6,5 - - -

Fachlehrerin / des Fachlehrers a ls

Fachberaterin / Fachberater 05 410 Bes.Gr. A 11 16 16 9,9 - - -

Fachlehrerin / des Fachlehrers an

Sonderschulen 05 390 Bes.Gr. A 9 367 345 408,9 Bes.Gr. A 10 681 640 638,6

Fachlehrerin / des Fachlehrers an

beruflichen Sch u len 05 410 Bes.Gr. A 9 10 16 29 Bes.Gr. A 10 19 29 6,2

Werkstattlehrerin/ des 05 380 0 0 4,6 0 0 5,5 Werkstattlehrers

05 390 Bes.Gr. A 9 3 3 8,7 Bes.Gr. A 10 7 7 6,5

05 410 337 353 464,1 626 656 443

Technische Lehrerin / des

Technischen Lehrers 05 380 0 0 0 0 0 1

Bes.Gr. A 10 Bes.Gr. A 1 1 156 *) 160 156

05 410 167 149 51,8

Fachlehrerin / des Fachlehrers mit

abgeschlossener Ingenieur� oder

Fachhochschulausbildung 05 410 Bes.Gr. A 11 72 68 34,1 Bes.Gr. A 12 48 *) 49 31,4*)

Zusammen 1.085 1.088 1. 130 1.537 1.541 1 .257 *) Hinweis zu Kapitel 05 410: Bes.Gr. A 12 F - (2) ku nach Bes.Gr. A 11 F

Bes.Gr. A 11 T 27 (36) ku nach Bes.Gr. A 10 T

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Die Erm ittlung der Beförderu ngsstel len in den jeweil igen Fachlehrerlaufba hnen ist in den Kapiteler­läuteru ngen dargeste l lt.

2 .8 Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung und Elternzeit

Freiste l lungen (Tei lzeitbeschäftigung und Beurlaubu ng) werden nach verschiedenen Normen ermög­l icht :

Art der Freistel lung Rechtsgrundlage

Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung § 63 LBG

Jahresfreistellung ("Sabbatjahr") § 64 LBG

Altersteilzeit § 65 LBG

Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen § 66 LBG

Unterhälftige Beschäftigung § 67 LBG

Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen § 70 LBG

Urlaub aus familiären Gründen § 71 LBG

Elternzeit §§ 76 LB, 9 - 14 FrUrlV

Die Freiste l lu ngsmöglichkeiten nach dem La ndesbeamtengesetz können nur von Beamtinnen und Bea mten m it Dienstbezügen in Anspruch genommen werden. Beamti nnen und Bea mte a uf Widerruf im Vorbereitu ngsd ienst erhalten Anwärterbezüge u nd sind desha lb - mit Ausnahme von E lternzeit -ausgenommen. Für Tarifbeschäftigte gelten die Vere inba rungen des Arbeitsvertrages bzw. die Rege­lu ngen der §§ 11 bzw. 28 TV-L sowie für Altersteilzeit die hierfür getroffenen besonderen tarifver­tragl ichen Rege lungen.

Freiste l lungen werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Sie dürfen aus d ienstlichen Gründen n icht gegen den Wi l len der Beamtin oder des Bea mten bzw. der Tarifbeschäftigten a ngeordnet wer­den. Der Antrag soll im I nteresse der oder des Beschäftigten sowie der Dienststel le einen überschau­baren Zeitraum umfassen, da a uch u nter Berücksichtigu ng des § 13 Abs. 7 Landesgleichstel lu ngsge­setz (LGG) ein Rechtsa nspruch auf Änderu ng des U mfangs einer Teilzeitbeschäftigung oder auf vor­zeitige Rückkehr zur Vol lzeitbeschäftigung in der Regel n icht besteht. Einer Änderu ng des U mfangs der Tei l zeitbeschäftigu ng oder der Ü bergang zur Vollzeitbeschäftigung so l l jedoch zugelassen wer­den, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Te i lzeitbeschäftigung im bisherigen U mfang n icht mehr zugemutet werden kann und d ienstl iche Bela nge nicht entgegenstehen.

2.8.1 Voraussetzungslose Teilzeitbeschäftigung (§ 63 LBG)

Tei lzeitbeschäftigung ist im Allgemeinen bis zur Hä lfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu lässig und kann auf Antrag ohne weitere Vora ussetzungen durch die zustä ndige Bezi rksregierung gewährt wer­den, wenn dienstl iche Bela nge, z .B . e in fach bezogener Lehrkräftebedarf, nicht entgegenstehen. Die Dauer der Tei lzeitbeschäftigu ng hängt vom Antrag a b. Soweit zwingende d ienstl iche G rü nde d ies

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Il Schul. und W.lterbildun, Erläuterungen zum H E 2016 Stand: 31 . August 2015 de s Lande, Nordrhein·Westfal.n

erfordern, kann nachträgl ich die Dauer der Tei lzeitbeschäftigung beschränkt oder der Umfang der zu leistenden Arbeitszeit erhöht werden.

Die Besoldung wird während der Tei lzeitbeschäftigung antei lig verringert; das Aufsteigen in den Stu­fen des Grundgehalts ändert sich durch d ie Teilzeitbeschäftigung jedoch nicht. Die in der Tei lzeitbe­schäftigung verbrachte Dienstzeit ist entsprechend ihrem Anteil zur Vol lzeitbeschäftigung ruhegeh­a ltfäh ig.

Eine Tei lzeitbeschäftigung hat grundsätzl ich weder laufbahnrechtl iche Auswirkungen noch beein­trächtigt sie die Mögl ichkeit, Fortbi ldu ngsveransta ltungen des Landes zu besuchen. Sie verh indert auch nicht die Bewerbung auf Beförderungsstellen .

Beihi lfeansprüche ble iben in vollem U mfang erhalten. Die jährl iche Sonderzahlung wird nach den .rechtlichen und tatsächl ichen Verhältn issen am 1. Dezember gezah lt; es kommt a lso darauf an, ob zu d iesem Zeitpunkt Tei lzeit- oder Vol lzeitbeschäftigung besteht. Die vermögenswirksa men Leistungen verringern s ich dem U mfang der Tei,lzeitbeschäftigung entsprechend.

Es gelten die Nebentätigkeitsbestimm ungen für vol lzeitbeschäftigte Bea mtinnen und Beamte. Dies bedeutet vor a l lem, dass die Nebentätigkeit in der Rege l höchstens ein Fünftel der wöchentl ichen Arbeitszeit eines Vol lzeitbeschäftigten beanspruchen darf. Die Tei lzeitbeschäftigten verbleiben mit ihrem Beschäftigungsu mfang auf ihrer Ste l le.

F reiwerdende Stellen(anteile) können für befristete oder un befristete E inste l lungen genutzt werden.

2.8.2 Jahresfreistellung (§ 64 LBG)

Eine besondere Form der voraussetzungslosen Tei lzeitbeschäftigung ist die· Jahresfreistel lung. Diese Tei lzeitbeschäftigung kann drei bis sieben Jahre dauern. Die Jah resfreistel lung ermöglicht es, die Zeit, um die die Arbeitszeit ermäßigt wird, zusammenhängend am Ende des Bewi l l igungszeitraumes zu nehmen. Beispielsweise bedeuten drei Jahre Teilzeitbeschäftigung nach diesem Mode ll, dass durch­gängig 2/3 der Dienstbezüge gE7zah lt werden, jedoch zwei Jahre wie bei einer Vollzeitbeschäftigung gearbeitet werden muss und d i rekt im Ansch luss daran eine einjährige Freiste l lung erfolgt.

Im Wesentl ichen gelten die generel len Bed ingungen für die Tei lzeitbeschäftigung. Tei lzeitbeschäfti­gung in Form der Jahresfreiste l lung kann m it einer Tei l zeitbeschäftigung nach anderen Vorschriften verbunden werden, wenn die regelmäßige Pfl ichtstundenzahl im Durchschn itt des Bewi l l igungszeit­raums d ie H ä lfte n icht unterschreitet. Die Jahresfreistellung kann auch wiederholt gewährt werden.

Für Tei l zeitbeschäftigungen gem. § 64 LBG s ind in den Schu lka piteln 955 (938) Leerstellen für Lehre­rinnen und Lehrer ausgebracht, d ie nach Ablauf der Beschäftigungsphase in die Freistel lungsphase eintreten. In d iesem U mfang sind Nach besetzungen möglich.

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Mlnllterlum fO,

� Schult und Wtltt'bUdun, del Ltndtl Nord,h.In·Wtltf.l.n

2.8.3 Altersteilzeit (§ 65 LBG)

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

M it dem Dienstrechtsanpassu ngsgesetzes 2013 wurde die Ende 2012 a usgelaufene Alterstei lzeitrege­lung um weitere drei Jahre zu geänderten Kond itionen fortgefü hrt :

• Das Arbeitsmaß wird von 55 % auf 65 % der in den letzten fü nf Jahren vor Beginn der Alters­tei lzeit durchsch nitt l ich zu leistenden Arbeitszeit angehoben.

• Die Nettobeso ldung s inkt von 83 % auf 80 % der Nettobesoldu ng, d ie auf der G rund lage einer Beschäft igu ng im Umfang der durchschn ittl ichen Arbeitszeit der letzten fü nf Jahre zustehen würde.

• Zeiten einer Alterste ilzeit s ind kü nftig n icht mehr zu neun Zehnteln, sondern nur noch zu acht Zehnteln der i n den letzten fü nf Jahren vor Beginn der Alterstei lzeit durchschnittlich geleiste­ten Arbeitszeit ruhegeha ltfä h ig.

• U nverä ndert g i lt, dass im Vorfeld der Alterstei lzeit fü r jedes Jahr der Alterstei lzeit e in Jahr lang auf die nach Vo l lendung des 55. Lebensjahres zustehende Altersermäßigung verzichtet werden muss, und dass während der laufenden Alterstei lzeit die nach Vol lendung des 60. Le­bensjahres zustehende Altersermäßigung entfä l lt .

• Alterstei lzeit beginnt weiterhin gru ndsätz l ich a m 1. August eines Jahres, nachdem das 60. Le­bensjahr im vorhergehenden Schuljahr vollendet worden ist.

Bis zur E inführung der Personalausgabenbudgetieru ng im Jahr 2006 sah der Hausha ltsplan a ls weite­re Kom pensationsregelung vor, dass die durch Inanspruch nahme von Alterstei lzeit frei werdenden Stel lenanteile für d ie Dauer der Alterstei lzeit zuzüglich einer 18-monatigen Beförderungssperre nur im jewei l igen E inga ngsamt nach besetzt werden dürfen . M it der E infü hrung der flächendeckenden Personalausgaben budgetierung ist d ie hausha ltsgesetzl iche Beförderu ngssperre entfa l len. Für d ie Frage der Gewä hrung von Alterste i lzeit ist weiterhin das Gebot der Kostenneutra l ität bedeutsam, weil sich die Alterste i lzeit an dem zur Verfügung stehenden Budget orientieren muss. Die zusätzl iche Beförderu ngssperre bei auf Grund von Alterstei lzeit freiwerdenden Stel len ble ibt daher u nverändert erhalten (zur 18-monatigen Beförderu ngssperre) .

Während der Freistel lungsphase im B lockmodel l ist d ie Ausbringu ng zusätzl icher bzw. d ie N utzung vorhandener Leerstel len im Schulbereich erforderl ich. Der betroffene Personenkreis ist i n d ieser P ha­se nicht mehr im aktiven Schu ld ienst beschäftigt, er erhält aber bis zum endgültigen Ausscheiden a us dem Dienst Bezüge i n entsprechendem Umfang und bea nsprucht bis zu d iesem Zeitpunkt Ste l­len(antei le) . Ste l lentechn isch wird damit zu nächst eine Nachbesetzung blockiert. Um d ies zu verme i­den, wird d ieser Personenkre is auf Leerstel len geführt. Dieses Verfahren entspricht dem haushalts­mäßigen Verfa hren bei der Jahresfreiste l lung. Der Hausha ltsentwurf 2016 s ieht hierfü r 2 .578 (4.113) Leerste l len vor.

2.8.4 Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen (§ 66 LBG)

Wie bei der voraussetzungslosen Tei lzeitbeschäftigung wird aus fami l iären Gründen die Arbeitszeit auf Antrag bis auf die H ä lfte der regelmäßigen Arbeitszeit ermäßigt, wenn ein minderjähriges Kind oder e in pflegebedürftiger sonstiger Angehöriger tatsäch l ich betreut oder gepflegt wird. Insofern

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Ministerium lOr

� Schull "nd Wlltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des linde, Nordrhlin·W.,tf.l.n

besteht - anders a ls bei der voraussetzungslosen Tei lzeit - ein Rechtsanspruch auf Gewährung, wenn keine zwingenden d ienst l ichen Gründe entgegenstehen.

Die Besoldung wird während der Tei lzeitbeschäftigung a nte i l ig verringert; das Aufsteigen i n den Stu­fen des Grundgehalts ändert sich durch die Tei lzeitbeschäftigu ng jedoch n icht. Die in der Tei lzeitbe­schäftigu ng verbrachte Dienstzeit ist entsprechend ihrem Antei l zur Vollzeitbeschäftigung ruhegeh­a ltfähig.

Eine Tei lzeitbeschäftigu ng hat grundsätzlich weder laufbahnrechtliche Auswirku ngen noch beein­trächt igt sie die Möglich keit, Fortbi ldungsveranstaltungen des Landes zu besuchen. Sie verh indert auch n icht d ie Bewerbu ng auf Beförderu ngsstel len.

Beihi lfea nsprüche bleiben in vol lem Umfa ng erha lten. Die jährl iche Sonderza h lung wird nach den recht l ichen u nd tatsächl ichen Verhältnissen am 1. Dezember gezah lt; es kommt a lso dara uf a n, ob zu d iesem Zeitpunkt Tei lzeit- oder Vol lzeitbeschäftigu ng besteht. Die vermögenswirksamen Leistu ngen verringern s ich dem U mfang der Tei lzeitbeschäftigung entsprechend.

Es gelten d ie Nebentätigkeitsbestimmungen fü r vol lzeitbeschäftigte Bea mtinnen und Beamte. Dies bedeutet vor a l lem, dass die Nebentätigkeit in der Regel höchstens e in Fünftel der wöchentl ichen Arbeitszeit eines Vol lzeitbeschäftigten bea nspruchen darf. I nfolge Tei lzeitbeschäftigung freiwerden­de Ste l len(antei le) können und Berücksichtigung von beend igten Tei lzeitbeschäftigungen für befriste­te oder unbefristete E instel lu ngen genutzt werden.

2.8.5 Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung (§ 67 LBG)

Während eines U rlaubs aus fami l iären Grü nden oder einer E lternzeit ka nn e ine Tei lzeitbeschäftigung m it weniger a ls der Hä lfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewi l l igt werden, wenn zwingende d ienstl i­che Belange n icht entgegenstehen. E ine U ntergrenze für die Tei lzeitbeschäftigung sieht das Gesetz n icht vor. Der Umfa ng der Tei lzeitbeschäftigu ng sol l nachträgl ich geändert werden, wenn der Bea m­t in oder dem Beamten die Tei lzeitbeschäftigu ng im bisherigen U mfang nicht mehr zugemutet we r­den ka nn und d ienstliche Belange n icht entgegenstehen (§ 71 Abs. 2 Satz 5 i n Verbindung m it § 63 Abs. 3 Satz 2 LBG ).

Während der Zeit der unterhä lftigen Tei lzeitbeschäft igung besteht grundsätzl ich ein Beihi lfea n­spruch. Dies gilt n icht, wenn die Beamtin /der Beamte berücksichtigungsfä hige/r Angehörige/r ei­ner/eines Beihi lfeberechtigten wird oder ü ber den in der gesetzl ichen Kra nkenkasse versicherten Ehegatten oder e ingetragenen Lebenspa rtner Anspruch auf Fami l ienh i lfe nach § 10 des Fünften Buchs Sozia lgesetzbuch hat.

2.8.6 Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (§ 70 LBG)

Der U rlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen setzt im H inbl ick auf die Arbeitsmarktsituation ei­nen a ußergewöhn l ichen Bewerberüberhang voraus. Der U rlaub kann von der Bezirksregieru ng bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren genehm igt werden. Der Urlaub darf m it e inem U rlaub aus fami l iä-

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M nl.ttrlum tOr

� Schulo und Wo'torblldunl Erläuterungen zum H E 2016 Stand : 31 . August 2015 d .. und411 NordrMIn·Woslfa'on

-

ren Gründen insgesamt zwölf Jahre n icht ü berschreiten. E lternzeit wird nicht mitgezä h lt; es empfieh lt sich, den Urlaub fü r d ie Dauer einer E lternzeit zu u nterbrechen.

Während des Bewi l l igungszeitraums ist d ie Ausübung vergüteter genehm igu ngspfl ichtiger Nebentä­tigkeiten ausgeschlossen. Die Genehmigung des Urlaubs steht u nter dem Vorbeha lt, dass keine d ienstl ichen Belange entgegenstehen. Es werden keine Dienstbezüge gezah lt. Ein Anspruch a uf Bei­h i lfeleistu ngen besteht während des gesamten Zeitraums n icht.

Gem. § 70 Abs. 4 LBG ka nn e ine Beu rlau bung aus a rbeitsmarktpol it ischen G ründen bereits nach Voll­endung des SO. Lebensjahres bewi l l igt werden und darf 15 Jahre nicht ü berschreiten.

Für Beurlaubungen gemäß § 70 LBG sind im Haushaltsentwurf 2016 378 (414) Leerstel len ausge­bracht. In d iesem U mfa ng s ind Nachbesetzungen möglich.

In den Verwaltu ngska piteln sind fü r Beurlaubungen nach § 70 LBG 3 (4) Leerstel len veransch lagt.

2.8.7 Urlaub und Teilzeit aus familiären Gründen (§§ 66, 71 LBG)

Der U rlaub aus fami l iären G ründen hat zur Voraussetzung, dass ein Kind unter 18 Jahren oder ein pflegebedü rftiger sonstiger Angehöriger tatsächl ich betreut oder gepflegt wird . I n d iesem Fa l l be­steht ein Rechtsanspruch auf Bewi l l igung. Der Urlaub darf auch mit einem U rlau b aus arbeitsmarkt­politischen Gründen insgesamt zwölf Jahre n icht ü bersch reiten.

Es werden keine Dienstbezüge gezah lt. Für d ie Ausü bung von Nebentätigkeiten gelten die für Voll­zeitbeschäftigte getroffenen Rege lungen.

Während der Zeit der Beurlau bung besteht gru ndsätz l ich ein Beih i lfeanspruch. Dies g i lt nicht, wenn die Bea mtin/ der Bea mte berücksichtigungsfähige/r Angehörige/r einer/eines Beihi lfeberechtigten wird oder über den in der gesetzl ichen Kra nken kasse versicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner Anspruch auf Fami l ienhi lfe nach § 10 des Fünften Buchs Sozia lgesetzbuch hat.

Wä hrend einer Beu rlaubung a us fami l ienpolitischen Gründen kann eine unterhä lftige Tei lzeitbe­schäftigung gewährt werden (siehe oben: U nterhä lftige Tei lzeitbeschäftigung (§ 67 LBG). Der Haus­halt sieht 3 .241 (3 .184) Leerste l len fü r gem. § 71 / § 28 TV-L beu rlaubte Lehrkräfte vor. Die Stel len an den Schulen können wieder besetzt werden.

I n den Verwaltu ngskapiteln s ind fü r d iesen Zweck 9 (8) Leerstel len veransch lagt.

2.8.8 Elternzeit (§§ 76 LBG, 9-14 Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW)

Ein Anspruch a uf E lternzeit besteht fü r jeden E lternteil zur Betreuung und Erz iehung seines Kindes bis zur Vo l lendung des dritten Lebensjahres. Beide E lterntei le können auch gleichzeitig E lternzeit in An­spruch nehmen. M it Zustimmung des Arbeitsgebers ist eine Ü bertragu ng von bis zu 12 Monaten auf die Zeit zwischen dem 3 . und 8. Geburtstag des Kindes möglich.

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Ministerium tO,

� Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 d.s lande. NordrheinMWesttal.n

Wer E lternzeit beanspruchen wi l l, muss sie spätestens s ieben Wochen vor Beginn schrift l ich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, fü r welche Zeiten innerha lb von zwei Jahren E itern­zeit genommen werden soll . Die E lternzeit kann auf zwei Zeita bschnitte verteilt werden; eine Verte i­lung auf weitere Zeita bschn itte ist nur mit der Zust immung des Arbeitgebers möglich. Während der E lternzeit ist eine Tei lzeitbeschäftigu ng von bis zu 30 Wochenstunden ( bei Lehrkräften gi lt der ent- . sprechende Pflichtstundenante i l ) zu lässig.

Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf E lternzeit ohne Besoldung in entsprechender Anwen­dung der §§ 15 Abs. 3 und 16 des Bundeselterngeld- und E lternzeitgesetzes.

Bei E ltern m it Lehraufga ben im Schul- und Hochschuld ienst s ind U nterbrechungen der E lternzeit n icht zu lässig, wenn sie ü berwiegend a uf d ie Schu lferien oder die vorlesungsfreie Zeit entfa l len. Bei der Wa h l von Beginn und Ende der E lternzeit dürfen Schu lferien oder die vorlesu ngsfreie Zeit n icht ohne sachgerechte Begründung ausgespart werden. In der Verwa ltu ngspraxis wird so verfa hren, dass Beginn und Ende der E lternzeit im Schu lbereich in der Regel so zu wählen sind, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien entspricht (Sommerferien 6 Wochen und für a l le ü brigen Schu lferien 2 Wochen).

Beginn und Ende der E lternzeit innerha l b der Ferienzeit fü hren n icht zu einer missbräuch l ichen Rechtsausübung, wenn

• sich der Beginn der E lternzeit unmitte lbar a n d ie M utterschutzfristen a nschl ießt, • der gesetzl iche Höchstanspruch auf E lterngeld innerha lb der Ferien endet und die E lternzeit

nicht fortgefü hrt wird, • der gesetzl iche Höchsta nspruch auf E lternzeit in nerhalb der Ferien endet.

Darüber h inaus können Abweichungen in besonders gelagerten Fä l len zugelassen werden, in denen erkennbar kein Rechtsmissbrauch vorl iegt. Für den Schu lbereich gelten die a l lgemeinen Rege lungen, wonach in Fäl len der Inanspruchnahme von E lternzeit von mindestens e inem Jahr Leerste l len einge­richtet werden können, sofern ein unabweisba res Bedürfnis besteht fü r eine Nachbesetzung besteht. Diese Vora ussetzung wird im Schulbereich regelmäßig erfü l lt.

Für E lternzeit von m indestens einem Jahr sind 276 (291) Leerste l len (EZU) vera nsch lagt. Die Stel len geräumten P la nstel len und Stel len können an den Schulen nachbesetzt werden.

In den Verwaltungska piteln s ind für d iesen Zweck 10 (10) Leerstel len vera nsch lagt.

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Mlnlstorlum tOr

� Schulo und Wolterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 "*S L.ndos.Nordrh.In·Wo.tf.lon

2.8.9 Leerstellen im Schulbereich:

Nach Schulformen:

KapiEI § 71 Jahres·

freistellung

2016 2015 2016 201 5

05 310 1 .365 1 .345 215 222

05 320 185 1 94 76 1 20

05 330 329 331 96 98

05 340 510 490 197 1 91

05 350 30 2 8 4

05 360 23 23 1 1 9

05 370 0 0 0 0

05 380 277 277 1 28 1 19

05 390 259 259 102 1 04

05 410 263 263 1 22 71

zus. 3.241 3 .184 955 938

Diff. 57 17

Nach Besoldungsgruppen:

Ses.GI".

§ 71 LBG

fan1l�re Gründe

§ 64

Jahresteisllilung

Elternzeit

2016 2015

30 55

28 1 3

27 32

71 71

10 0

6 6

0 0

37 37

24 34

43 43

276 291

· 15

ElIlrnzeit

HH 1 5 Ist HE 16 HH 1 5 Ist HE 16 HH 1 5 Ist HE 16

A 16 17 11 17 6 0 8 0 0 0

A 1 5 60 42 60 25 18 37 4 1 4

A 14 187 191 208 144 102 182 29 7 29

A 13 659 593 664 180 1 1 7 192 1 1 1 81 1 1 1

A 13 90 352 353 357 167 124 182 50 1 6 30

A 1 2 1872 1 836 1900 348 245 298 93 74 98

A 1 1 5 1 5 41 1 34 2 0 2

A 10 17 7 1 5 2 1 4 1 6 0 0 0

A 9 1 5 13 15 6 4 6 2 3 2

Zus. 3184 3047 3241 938 615 955 291 182 276

+ / . + 57 + 17 · 15

§ 70

2016 2015

212 242

48 58

47 39

1 7 1 6

0 0

5 5

0 0

1 3 1 3

27 32

9 9

378 414

-36

§ 70 LBG arbei5lrark�1.

Gründe

HH 1 5 Ist HE 16

0 0 0

5 2 6

19 8 19

18 1 5 1 8

68 50 68

290 215 253

0 0 0

14 7 14

0 2 0

414 299 378

· 36

ATZ Zusammen Sonstige Insgesamt

2016 201 5 2016 2015 2016 2015 2016 2015

698 1 .088 2.520 2.952 55 55 2.575 3.007

282 514 619 899 38 38 657 937

215 374 714 874 22 22 736 896

579 966 1 .374 1 .734 1 75 1 75 1 .549 1 .909

5 4 53 1 0 0 0 53 1 0

35 49 80 92 5 5 85 97

0 0 0 0 0 0 0 0

253 367 708 813 95 95 803 908

209 261 621 690 1 1 1 1 632 701

302 490 739 876 65 65 804 941

2.578 4.1 1 3 7.428 8.940 466 466 7.894 9.406

· 1 .535 · 1 .512 0 - 1 .51 2

Schuldienst Sonslge § 65

ATZ Bbckrroden Zusamren Ent.vK:klungshi� Leersllilen

Freisllilungsphase

HH 1 5 Ist H E 16 HH 1 5 Ist HE 16 HH 1 5 Ist HE 16 HH 1 5 Ist HE 16

19 1 9 1 9 8 8 8 44 26 25 94 64 77

45 45 45 14 14 14 308 219 171 461 341 337

130 130 130 23 23 23 797 624 448 1329 1085 1039

78 78 78 10 10 1 0 448 466 292 1 504 1360 1365

35 35 35 15 1 5 1 5 51 1 560 317 1 198 1 1 53 1004

78 78 78 10 10 1 0 1 1 65 1420 632 3856 3878 3269

0 0 0 o 0 0 320 1 9 282 368 21 323

0 0 0 o 0 0 257 77 189 309 95 234

1 1 1 o 0 0 263 4 222 287 27 246

386 386 386 80 80 80 4 1 1 3 3415 2578 9406 8024 7894

· 1535 · 1512

In der Stel len bewirtschaftung ist Vorsorge zu treffen, dass bei Rückkehr der Lehrkräfte aus Leerste l­len sowie für rückkeh rende Lehrkräfte aus der Jahresfreistel lung bzw. der E lternzeit ausreichend freie Stel len in der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung stehen. Bei E rmittlung der E instel lu ngs­kontingente sind die Rückkehrtatbestände zu berücksichtigen.

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Ministerium rOr

a Sta nd: 31 . August 2015 Schult und W.lttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 des Land •• Nordrh.in·Wtstfaltn

2.8 .10 Zahl der beurlaubten und teilzeitbeschäftigten Personen und der geräumten Stel­

len

Nachstehend s ind die zum 27.7 .2015 gebuchten Tei lzeitbeschäftigungen und Beurlaubungen im Schu lbereich aufgefü hrt :

Schulkapitel 05 310 - 05 410 Personen Geräunie Stellen § 71 LBG Urlaub aus famliären Gründen 3.149 3 . 149 § 70 LBG Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen 343 343 § 64 LBGJahresfi'eistellung "Sabbaljahr" (Leerstelle) 61 7 61 7 [§ 65 Altersteilzeit (Blockmodell Leerstelle - FreisteIlungsphase) 3.389 3.389 Summe Beurlaubung 7.498 7.498 § 66 LBG Teilzeit aus famliären Gründen 26.091 8.605 § 63 LBG voraussetzungslose Teilzeit 1 7.761 4.391 § 64 LBG Jahresfi'eistellung Teilzeit (Sabbaljahr)* 2.851 863 Sonstige Teilzeit bei Tarifbeschäftigten 8.347 6.91 1 § 65 LBG Altersteilzeit (T eilzei1rrodell) 325 1 53 [§ 65 LBG Altersteilzeit(kornb. Teil- und Blockrnodell - Arbeitsphase) 866 210 Summe Teilzeit 56.241 21 .133

. Beurlaubung/Teilzeit insgesamt § 71 / § § 66 LBG BeurlaubungfTeilzeit 29.240 1 1 .754 § 64 / § 63 LBG BeurlaubungfT eilzett 20.955 5.597 § 65 LBG Altersteilzeit 4.580 3.752 Sonstige Teilzeit bei Tarifbeschäftigten 8.347 6.91 1 S u mme BeurlaubungfTeilzeit 63.122 28.014 Sonderurlaub § 12 SUrlVO I § 28 TV-L 38 37 Elternteilzeit. über 1 Jahr (mt Leerstelle) 193 1 93 Elternzett - bis 1 Jahr 'ohne Leerstelle) 1 0.471 9.827 S u mme Eltemteilzeit 10.664 '10.020 Insgesamt 73.824 38.071

* lediglich nomnal geräunie Leerstellen. Die Arbeitsleisb.mg wird nach wie vor voll erbracht und lediglich auf einen Teil der Besoldung verzichtet mtdem die nachblgende FreisteIlung finanziert wird. Anmerkung zu Alterstei lzeit: Darüberhinaus verzichten 691 Lehrkräfle auf die Altersermäßigung, um d ie Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.

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Mlnl.t.rfum 'Or

� Schul. und W.,terbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de t Llnd.s Nordrhtin-W.stflltn

2 .9 Einstellungen

Von 2005 bis 2015 (Stand 17. August 2015) wurden landesweit rund 70.000 E inste l l ungen vorge­nommen:

Stand: 17.08.201 5

Schulform

Grundschule PnmlJ$ HauplSchule Realschule Gemeinschaftsschule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium Förderschule Berufskoileg Weilert>ildungskoileg zusammen

Nochrichtlich

her1<unftoprachHcher Unterricht

Sozi pöd300en

F achleh,erfll er1<.",ttlehrer

Fachlehrer on Förder.chulen

nicht zuzuordnen

zusammen

Gel.mtergebnls

Schulform

Grund.chule Prim� HauplSchule Realschule Gemeinschaftsschule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium Fördersthule Berufskoileg We�eJbjldun�.kollea zusammen

1 31 6

72 179

642 1 222

360 961 1 1 1

4.883

63

79

162

5.045

NeueinsteIlungen in den offenUichen Schuldienst ' in rlordrhein·We.tl.len

• mit Lehramt ·

2.623 1 .229 1 .499 1 .388 472

659 23 1 15 535 258 363 356 607 656 746

634 499 566 966 1 .1 52 1 .664 1 .662 1 .655 2. 1 58 2.678

353 401 655 754 420 832 734 645 1 .036 640

87 69 29 55 69 7.235 4.973 5.973 7.750 6.635

. sonstige ·

43

6 86 105 67

64 70 96 126 26

19

142

21 2 70 1 62 276 1 1 4

7.447 5.043 6.1 35 8.026 6.749

1 81 4 1. 345

637 382 741 530

39 55 132

1 .0 1 9 990 2.369 1 .897

760 598 864 606

98 64 8.341 6.579

146 100

49 21

46 30

241 1 51

8.582 6.730

NeueinsteIlungen In deli offenUlchen Schuldienst in Nordrhein·Westf3len

• gesamt · (2005 bis 2009 ohne sonstige Lehrer)

J.hr

2005 I 2006 I 2007 I 2006 I 2009 I 201 0 I 20 1 1 I 2012

1 .31 6 2.623 1 .229 1 .499 1 .366 464 1 .906 1.406

72 659 23 1 1 5 535 266 649 368 179 363 356 607 656 752 746 533

39 5S . 132

642 634 499 566 966 1 . 1 71 1 .030 1.001

1 .222 1 .684 1 .662 1 .655 2. 1 56 2.663 2.376 1 .900 360 353 401 655 754 443 615 639 981 832 734 64S 1 .038 679 921 630

4.663 7.235 4.973 5.973 7.750 6.749 8.582 6.730

1 .659 2.01 1 3 1 7

304 233

269 126 55 55

� 352 1 .1 2 1 1 .265

600 562 530 31 1 766 615

3 3 35 5.656 5.584

66 102

1 5 16

17 2 1

98 139

5.754 5.723

I 20 13 I 201 4

1 .703 2.072 3 17

307 240 290 126

55 55 � 357

1 .133 1 266 600 562 552 334 782 634

33 36 5.754 5.723

Die Einste l lungsmögl ichkeiten im Jahr 2016 s ind von folgenden Faktoren a bhängig:

• Entwicklung der Leh rerste I lenzahl im Haushalt 2016 • Berufsaustritte,

2.056 17.41 2 1 3 33

339 3.537 289 5.064

35 239 352 1 . 1 32 699 9.755

1 .053 17.540

225 5.367 730 8.651

32 662 6.023 69.632

43

29 770

24 590

1 6 1 49

142

69 1 .694

6.092 71.326

L 201 5 :zusamme.

2.069 17 .695 1 3 33

340 3.574 291 5. 1 01

35 239 352 1 . 1 37 905 9.637

1 .053 17.555 A6 5.552 756 9.032

32 689 6.092 70.444

• Versetzu ngen zwischen den Schu lka piteln, bezirks- und lä nderü bergreifende Versetzungen, • Verlageru ng zwischen den Schu l ka pite ln nach der Zuweisu ng .der Stel len aus dem Ka pitel 05

300 für das kommende Schu ljahr, • Verä nderu ng der Kom pensationsante i le fü r Alterstei lzeit und Jahresfreistel lung,

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Ministerium 10'

� Schul. und W.lterblldun. Erläuterungen zum H E 2016 Stand : 31 . August 2015 dlJ s Landot Nordrh.ln·Wutfalen

• Verä nderung der Freiste l lungen fü r Alterstei lzeit und Jahresfreistel lu ng, • Stel lenverlagerungen zwischen den Schu lka pite ln nach dem Beda rf, • Sald ierung der auf Grund von Beu rlau bungs- / Tei lzeita nträgen gemäß §§ 63, 64, 65, 66, 70

und 71 LBG sowie E lternzeit geräumten Stel len im Verhältnis zur Zah l der zu rückkehrenden Lehrkräfte.

2 .10 Ersatzstellen für Freistellungen nach § 42 LPVG und § 96 SGB IX

M itglieder des Persona lrats s ind durch die Dienststel le von i h rer d ienstl ichen Tätigkeit ganz oder tei lweise freizustel len, wenn und soweit es nach U mfang und Art der Dienstste l le zur ordnungsge­mäßen Durchfü hrung ihrer Aufgaben erforderlich ist und der Persona lrat die Freiste l lung beschließt (§ 42 Abs. 3 LPVG). Die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen werden von ihrer berufl ichen Tätigkeit ohne M inderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchfü hrung i h rer Aufgaben erforderlich ist (§ 96 Abs. 4 Satz 1 5GB IX) .

Die Ersatzstellen fü r Freistel lu ngen nach § 42 LPVG und § 96 5G B IX sind im Hausha ltsentwurf 2016 u nverändert wie folgt veransch lagt :

Kapitel Schulforml Stellen Einrichtung

HE 201 6 H H 201 5

05 010 Ministerium 1 1

Zentren für schulpraktische

05 075 Lehrerausbildung 1 1

05 31 0 Grundschule 285 285

05 320 Hauptschule 65 65

05 330 Realschule 50 50

05 340 Gymnasium 75 75

05 380 Gesamtschule 55 55

05 390 Förderschule 60 60

05 41 0 Berufskolleg 60 60

Zusammen 652 652

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Mlnlst,rlum fO,

� Schul, und W,IIo'blldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Llndos Nordrhoin·Wostfelon

2 .11 Fachleiterinnen und Fachleiter an Zentren für schulpraktische Leh­

rerausbildung

Für d ie Ausbi ldung werden Leh rer/Lehrerinnen benötigt, die zur Hä lfte an den Zentren für sch u lprak­tische Leh rerausbi ldung ( ink l . Praxissemester) tätig sind, während sie zur Hä lfte weiterh in ihre Leh r­ertätigkeit a n den Schulen ausüben. Aus d iesem Grunde s ind in den Schu lka piteln zusätzl iche Ste l len für Fachleiter/Fachleiterinnen a n den Zentren für schulpra ktische Lehrerausbi ldung in Höhe der Hä lf­te der an den Zentren fü r schulpra ktische Lehrerausbi ldu ng eingesetzten Leh rer/Lehrerinnen vera n­sch lagt worden.

Der Besoldungsaufwand für d iese Stellen ist in Ka pitel OS 075 Titel 422 10 vera nsch lagt und wird den Titeln 422 01 der Schu lka pite l durch Absetzen von der Ausgabe pauschal erstattet.

Der Bedarf an Ausbi ldu ngskräften für die Zentren fü r sch u lpraktische Lehrerausbi ldung (ZfsL) wird ste l len pla nmäßig erfü l lt durch

• Planste l len im Ka pitel OS 075 - Zentren fü r schulpra ktische Leh rerausbi ldung (Leitu ngen und Vertretungen) - und

• Planstel len i n den Schu lka pite ln OS 3 10 bis OS 410 ( Fach leiterinnen/Fachleiter).

Im Hausha ltsjahr 2016 werden in 33 Zentren für schu lpraktische Lehrera usbi ldung voraussichtl ich 16. 189 (15 .656) Beamtinnen / Beamte im Vorbereitu ngsdienst, Seiteneinsteigerinnen und Seitenein­steiger sowie Schulpraktikantinnen und Schu lpraktikanten (Ausbi ldung zur Fachlehrerin / zum Fach­lehrer an Förderschulen) ausgebi ldet.

Die La ndesregieru ng plant einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Lehrerausbi ldung. Vorbehaltl ich der Verabschied ung d ieses Gesetzentwurfes durch das Parlament würden sich fo lge n­de Änderungen ab 1 .8 .2016 ergeben : Durch d e n gepla nten Gesetzesentwu rf zur Änderung des Lehrerausbi ldu ngsgesetzes (LABG), zum Entwurf einer Verordnung zur N eufassung der Lehramtszuga ngsverordnung und zum Entwu rf e iner Verord nung zur Änderu ng von Vorschriften der Lehrerausbi ldung (vgl . Vorlage 16/2937) sol l das bis­herige Eignu ngspra ktiku m zu einem E ignu ngs- und Orientierungspra ktikum weiter entwickelt wer­den. Durch die Bülidelung der Praxiselemente im Lehra mtsstudium und die dadurch eintretenden Entlastungseffekte für Schulen entstü nde e in M inderbedarf i n Höhe von 220 Lehrerste I len. Diese 220 Stel len könnten für Stru ktu ra npassu ngen bei den Anrechnu ngsstu nden für Fachleiterinnen und Fach­leiter zusätzl ich e ingesetzt werden. Die Stel len ermöglichten e ine hausha ltskonforme Neurege lung der Anrech nu ngsmoda l itäten, d ie gleichzeitig vergleich bare und fach l ich vertretbare Ausbi ldungs­stru kturen in a l len Lehrämtern zu lässt, sowie notwendige Verstetigungen und Verbesserungen bei der Qua l ifiz ieru ng von Fachleiterinnen und Fach leitern . Die bisherige Ausbildu ngsre lation 1 : 9,9 würde durch lehramtsspezifische Ausbildu ngsrelationen ersetzt:

Lehramt an Gymnasien u nd Gesa mtschu len 1 : 8,8

Lehramt an Berufskol legs 1 : 8,8

Lehramt für Sonderpädagogik 1 : 8,9

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MinIsterIum fOr

� Schul. und Welltrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 da. Land I Nordrhein·Wutfal.n

Leh ramt für die GHR/Sekundarstufe I 1 : 9,1

Lehramt für die GHR/Primarstufe 1 : 9,6

Nach den neuen Ausbi ldungsre lationen würden unter Berücks ichtigu ng der Entwicklung der Zahl der LAA und Seiteneinsteigerinnen/ Seiteneinsteiger 1 .700 (1.494) Ausbi ldu ngsste l len benötigt. H i nzu kommen 45 (45) Ste l len für die Sondermaßnahme zur Ausbi ldung von Leh rkräften für das Lehramt für sonderpädagogische Förderu ng, 9 (9) Ste l len für die Betreuung von Schu lprakt ikantinnen und Schulpraktika nten im Förderschulbereich, 15 (8) Stel len für die Ausbildung in sehr kle inen Fächern und berufl ichen Fach richtungen im berufl ichen Bereich ("Splitterberufe"), 283 (227) Stellen für die Betreuung des Praxissemesters, 7 (-) Ste l len für Coaching (11 Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen") und 10 (10) Ste l len für E ignu ngsreflexion, so dass insgesamt 2.069 (1.793) P lanstellen ohne Besoldu ngsaufwand für Fach leiterinnen und Fach leiter in den Schu lkapiteln veran­schlagt wären.

Die Zah l der Pla nstel len ohne Besoldu ngsaufwand fü r Fach leiterinnen und Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbi ldung steigt um 276 Stel len. 206 Stel len fü r die verbesserten Ausbi l­du ngsrelationen, 7 Ste l len fü r den Ausbau der Ressourcen für die Ausbi ldung in sehr kleinen Fächern und berufl ichen Fachrichtungen im berufl ichen Bereich und 7 Stel len für das Coaching werden durch U mschichtung aus dem E ignu ngspra ktikum bereitgestel lt ( insgesamt 220). 56 Stel len fü r den Aus­wuchs im Bereich Praxissemester (HE 2016 283; HH 2015 227) werden in Folge des LABG 2009 als neue Stellen zusätzl ich bereitgestel lt.

Für die Ausbi ldung werden Lehrerinnen und Lehrer benötigt, die zur H ä lfte an den Zentren für schu l­praktische Lehrerausbi ldung tätig sind, während sie mit der anderen H ä lfte weiterhin ihre Lehrertä­tigkeit an den Schulen ausüben. Aus d iesem G runde s ind in den Schu lka piteln zusätzliche Ste l len für Fachleiterinnen / Fachleiter an den Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung in Höhe der Hä lfte der an den Zentren für schu lpraktische Lehrerausbi ld ung e ingesetzten Lehrerinnen und Leh rer zum Ausgleich veransch lagt worden. Die Besoldu ngsmittel fü r Fach leiterinnen und Fach leiter s ind bei Kapitel 05 075 Titel 422 10 ausgebracht.

Die Stel len fü r den Ausbi ldu ngsbedarf und den Leitu ngsbedarf an den ZfsL sind wie folgt vera n­schlagt:

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Mlnlst.rlum tOr

� Schul. und Wllttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des L.ndes Nordrh.in·Westfeltn

Kapitel Bezeichnung der Stellen Zahl der Stellen

2016 201 5

05 310 374 354

05 320 146 122

05 330 151 121

05 340 732 641 Planstellen für Fachleiterinn I Fachleiter

05 350 in den Schulkapiteln 0 0

05 360 8 7

05 380 242 213

05 390 206 1 84

05 4 10 2 10 1 5 1

Zwischensumme 2.069 1 .793

05 075 Planstellen für die Leitung der ZfsL 1 33 133

Planstellen insgesamt 2.202 1 .926

2 . 1 1 . 1 Sondermaßnahme für eine Ausbildung zum besonderen Erwerb des Lehramtes für

sonderpädagogische Förderung

In den nächsten Jahren können voraussichtlich n icht a l le Ste l len fü r Sonderpädagoginnen und Son­derpädagogen m it I nhaberinnen und Inhabern der Befähigung für das lehra mt für sonderpädagogi­sche Förderung besetzt werden, an Förderschulen wie an a l lgemeinen Schu len, die Schülerinnen und Schü ler sonderpädagogisch fördern. Auch in der Verga ngenheit musste insoweit bereits auf leh re­rinnen und lehrer mit anderen lehramtsbefähigu ngen zurückgegriffen werden.

Nach den bestehenden Rege lungen i n § 15 Absatz 1 bis 3 lABG erwerben I nhaberinnen und Inhaber einer lehramtsbefäh igung ein weiteres lehramt al lein durch einen weiteren Hochschu labschluss (Erste Staatsprüfu ng oder Master of Education) . Dieser Weg stößt a ber auf praktische Schwierigke i­ten in Bezug auf die Orga nisierba rkeit eines berufsbegleitenden Studiums und derzeit auch in Bezug auf begrenzte Ka pazitäten an den Hochschu len. Eine Erweiterung der Studienka pazitäten führt erst längerfristig zu zusätzl ichen Abschlüssen.

Daher wird, ergä nzend zu den bestehenden und- weiter zu entwicke lnden Studienmögl ichkeiten und zeitl ich klar befristet, ein Erwerb der lehramtsbefäh igung durch eine besondere Qua lifiz ierungsmaß­nahme in Verantwortung der Zentren fü r schul pra ktische lehrerausbi ldung ermöglicht.

Die erforderliche Konzentration der Maßnahme auf den Erwerb des lehramts für sonderpädagogi­sche Förderung durch die Ausbi ldung in nur einer ausgewäh lten sonderpädagogischen Fach richtung bedarf einer Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 5 Nr. 5 lABG, der für das lehramt fü r sonderpädagogi­sche Förderu ng zwei sonderpädagogische Fachrichtungen verla ngt (neben zwei U nterrichtsfächern, fü r die hier bereits lehrbefä higungen vorl iegen) . Die Konzentration auf e ine Fachrichtung ist ver­gleichbar m it der Rege lung in § 11 Abs. 5 N r. 3 lABG, die fü r das lehramt an Gym nasien und Gesa mt­schu len statt zweier U nterrichtsfächer nur das Fach Ku nst oder nur das Fach Mus ik zu lässt. laufbah n­rechtlich wird- damit den noch eine vollwertige lehramtsbefäh igung erworben.

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Ministerium fOr

� Schult und WtlterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Land.s Nordrh.in,W'lttel.n

Eine sonderpädagogische Qua l ifizierung i n den Fachrichtu ngen aus dem Bereich der Lern- und Ent­wicklungsstöru ngen ("Lernen", "Emotionale und soziale Entwicklung") kann in besonderem Maße auf Ken ntnisse aufbauen, d ie bereits mit dem Erwerb anderer Lehrämter verbunden sind. So baut die Qual ifikation, neben der Tatsache, dass bereits Lehrbefäh igungen in zwei Fächern erworben wurden, auf erziehungswissenschaftl ichen und unterrichtspraktischen Grund lagen aus der bisherigen Ausbil­dung auf, die im Anspruch auf individuel le Förderung oftmals im G renzbereich zu sonderpädagogi­schen U nterstützungsbedarfen aus dem Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen l iegen. Die auf die Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen bezogenen Fach richtu ngen werden voraussichtlich auch im I nklusionsprozess an den Schulen breite Bedeutung erha lten .

Die Perspektive der Qua l ifizierung und des späteren Wechsels der Laufba hn bietet s ich sowohl Lehre­rinnen und Lehrern anderer Lehrä mter, denen kü nftig Aufgaben der sonderpädagogischen Förderu ng neu übertragen werden, a ls auch Lehrerinnen und Lehrern anderer Lehrämter, die bereits in der sonderpädagogischen Förderung an Förderschu len tätig sind.

Die Rechtsverordnung zur Ausfü hrung des Gesetzes bestimmt, i nwieweit Ausbi ldung und Prüfung sich nach den Vorschriften für den Vorbereitu ngsdienst von Lehramtsa nwärterinnen und Lehramts­a nwärtern (§ 7 Absatz 3 LABG) richten können oder besonderer Rege lungen bedürfen; die Funktions­fähigkeit der Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung verlangt die verbindl iche Festlegung der Höchstzahl von Ausbildu ngsplätzen.

Die Maßnahme wird jährl ich auf eine Höchstza hl von 500 neu auszu bi ldenden Te i lnehmerinnen und Tei lnehmern ausge legt, was bei einer 18-monatigen Ausbi ldung zu einer Höchstzah l von 750 d ieser Auszubi ldenden an de.n Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung führt. Geplant s ind zehn Durchgänge m it jeweils 250 Auszu bi ldenden, beginnend zum 1. Februar 2013. Damit können insge­samt 2 .500 Lehrkräfte ausgebildet werden. Vorsorgl ich er laubt das Gesetz einen letztmal igen Ausbi l­du ngsstart im Jahre 2018.

2 . 11 .2 Stellen für die Ausbildung in sehr kleinen Fächern und beruflichen Fachrichtun­

gen im beruflichen Bereich ("Splitterberufe")

Neben den Ste l len für Fachleiterinnen und Fach leiter a n ZfsL s ind im Haushalt bei Ka pitel 05 075 zu­sätz l ich 15 (8) FachleitersteIlen fü r "Spl itterberufe" ausgewiesen .

Be i der Ausbi ldung der Lehramtsbewerberinnen / Lehra mtsbewerber für das Lehramt für d ie Sekun­darstufe 11 im Schwerpu nkt berufliche Schulen können für mehrere Ausbi ldu ngsberufe (von insge­samt 330) trotz Zentra l is ieru ng in einem ZfsL nur kleine Ausbi ldungsgruppen gebildet werden, so dass die durch die Fachleiterrelation zur Verfügu ng stehenden Fachleiterstu nden für eine Betreuung nicht ausreichen. Die Aufstocku ng um 7 Stel len d ient dazu, d iese Stu ndendefizite im Fach leiterbe­reich besser auszugleichen.

2.1 1 .3 Stellen für Eignungsreflexion (vorm. Eignungspraktikum)

Der H aushaltsentwurf 2016 s ieht t 10 Ste l len für Fachleiterinnen und Fach leiter an den Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung fü r die E ignu ngsreflexion vor. Die Ste l len s ind a ls Fach leiterste I len

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Ministerium tu,

� Schulo und Woltort>lldIJn, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Lande, Nordrhlln·W.sUaltn

in den Schu lkapite ln enthalten (2 Grundschu le, je 1 Hau pt-, Gesamt-, Förder- und Realschule sowie Berufsko l leg, 3 Gymnasium) .

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M nl.terlum fOr

� Schull und Wlltlrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 201S des L.ndes Nordrhein·W •• tf.len

2.1 1.4 Stellen für Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen ("Coaching")

M it dem Lehrerausbildu ngsgesetz von 2009 wurde in Nordrhein-Westfa len d ie Lehrerausbi ldung neu geregelt. Eines der Reformelemente ist dabei die " Personenorientierte Beratung m it Coaching­E lementen". Es handelt s ich u m ein professions bezogenes Coachi ng, das verpfl ichtender Bestandteil i n einem speziel l geschaffenen benotungsfreien Raum des Vorbereitungsdienstes für Lehrerinnen u nd Lehrer ist. M it dem Haushaltsentwurf 2016 werden hierfür erstma l ig 7 Stel len durch U mschich­tung aus dem Kontingent der n icht mehr benötigten Ausgleichsste l len fü r das ehemalige E ignu ngs­praktikum bereitgestel lt. Die Stel len sind a ls Fach leitersteI len in den Schulkapiteln enthalten (je 1 Grundschu le, Realschule, Gym nasium, Gesa mtschule und Berufskolleg u nd 2 Förderschule) .

2.1 1.5 Stellen für die Betreuung von Schulpraktikantinnen und Schulpraktikanten im

Förderschulbereich

M it dem Haushaltsentwurf 2016 werden unverändert 9 Ste l len für die Betreuung von Schu lpra kt ikan­t innen und Schu lpraktika nten im Förderschu lbereich ausgewiesen . Die Ausbi ldu ngsre lation beträgt 1 : 14 u nd berücksichtigt 120 Schu lprakt ika ntinnen u nd Schulprakt ika nten (siehe auch Ziffer 2 .34)

G rund lage d ieser Ausbi ldung ist die Ordnung der Ausbi ldung und Prüfung für Fach-lehrer an Förder­schulen im Bereich geistig und körperlich behinderter Schüler und im Bereich der vorschu lischen E rz iehung von seh- oder hörgeschäd igten Kindern (APOjFachI ,SoSch) vom 09.09. 1983 - BASS 20-11 N r. 2 . 1 - in der zurzeit gü ltigen Fassung.

Das Ziel ist, den Tei lneh merinnen und Tei lnehmern die fach l ichen Voraussetzungen fü r die erz ieheri­sche, pflegerische und u nterrichtliche Tätigkeit bei Geistigbehinderten oder Körperbehinderten oder fü r die Tätigkeit in der vorschu l ischen Erz iehung und speziel len vorschu l ischen Förderung bei Sehge­schäd igten oder Hörgeschäd igten zu vermitteln, s ie mit den Aufga ben ih res Berufes vertraut zu ma­chen und auf d ie Tätigkeit mit

• Geistigbehinderten oder Körperbehinderten i n Förderschu len • Sehgeschäd igten oder Hörgeschäd igten im vorschu l ischen Bereich

vorzubereiten (§ 1 APOjFachI ,SoSch) .

Die 9 FachleitersteIlen s ind im Kapitel OS 390 veransch lagt.

2.1 1 .6 Stellen für das Praxissemester

Das nordrhein-westfä l ische Lehrerausbi ldu ngsgesetz vom 12. Ma i 2009 sieht a ls studien bezogene Praxiselemente neben einem mindestens e inmonatigen Orientierungspraktikum und einem mindes­tens vierwöchigen außerschu lischen oder schu l ischen Berufsfeldpraktikum im Bachelorstud ium auch ein Praxissemester von mindestens fü nf Monaten Da uer im M asterstudium vor (§ 12 Abs. 3 LABG 2009) (siehe auch Ziffer 2 .28) . Für die Betreuung der Praxissemesterstud ierenden s ind i nsgesamt 283 (227) Fach leiterste I len vera nsch lagt :

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2 .12 Flexibilisierung der Stellenbewirtschaftung

Durch die flächendeckende Personalausgaben budgetieru ng wird e ine größere F lexib i l ität bei der Ste l lenbewirtschaftu ng erreicht. Nach § 6 Absatz 1 Hausha ltsgesetz s ind P lanstel len zwar weiterhin verbindl ich, jedoch können bis zu 10 von H undert der im Haushaltsplan ausgebrachten P lanstel len e iner Besoldungsgru ppe in P lanste l len der nächsthöheren Wertigkeit derselben Laufba hngru ppe umgewandelt werden, soweit a ndere rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Stel len fü r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in den Erläuterungen abweichend von § 17 Abs. 6 Landeshaushaltsordnung in Gru ppen a usgewiesen. Die i n den Erläuteru ngen zu den Tite ln der Gruppe 428 ausgewiesenen Stel len für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind h insichtl ich ihrer Gesamtza h l verbindl ich . Die haushaltsrecht l iche Bindung an bestimmte Entgeltgru ppen ist entfa l len.

Darü ber h inaus dürfen nach § 6 Absatz 9 Haushaltsgesetz zu r Sicherung der U nterrichtsversorgung in den Kapiteln 05 300 bis 05 410 mit E inwi l l igung des F inanzmin isteriums P la nste l len der jewei l igen E inga ngsämter schu lform übergreifend in Anspruch genommen und auch in P lanstel len der Einga ngs­ämter der nächsthöheren Laufbahngru ppe umgewandelt werden. Diese Regelung wu rde seinerzeit in das Haushaltsgesetz aufgenommen, um den besonderen Anforderungen im Schulbereich, auf unter­schiedl iche Schü lerza h lentwicklu ngen angemessen und zügig reagieren zu können, Rechnung zu tra­gen.

Diese Ermächtigung gi lt auch für die Stel len des Fachleiterbedarfs, da die Ausgleichsstel len fü r Fach­leiterinnen / Fach leiter an Zentren fü r schulpraktische Lehrerausbi ldung in der Haushaltsvera nsch la­gung grundsätz l ich im E inga ngsamt gezäh lt werden. Bei der schu lka pite lü bergreifenden Inanspruch­nahme muss ke ine Gleichwertigkeit 'der Stel len fü r das jewei l ige Eingangsamt vorl iegen. Bei einer Verlageru ng von Fachleiterinnen / Fach leitersteI len im höheren Dienst bleibt weiterhin zu beachten, dass in den aufnehmenden Schulformen freie und besetzbare Ste l len der Bes.Gr. A 15 (Fach leiterin / Fachleiter zur Koord inierung schu lfach licher Aufga ben) zur Verfügung stehen, die fü r die Besetzung von A 15 Fach leiterinnen und Fach leitern genutzt werden können.

Bei Kapitel 05 320 - Öffentl iche Hauptschulen - ist m it Hausha ltsvermerk zu den Personalausgaben bei Titel 422 01 mit dem Hausha ltsentwurf 2016 neu geregelt, dass die Stellen a us dem Ste i lenzu­schlag ,,fü r besondere U nterstützungsa ngeboteIl bei zwingendem Beda rf im Rahmen des Transforma­tionsprozesses und zur Begleitung personalwirtschaftl icher M aßnahmen im E inzelfa l l an Ha lbtagsre­a lschu len und zeit l ich befristet auch an bis zu dreizügige Seku ndarschu len und PRI M US im Aufbau verlagert werden dürfen .

Gemäß Haushaltsvermerk zu Ka pitel 05 350 - Öffentliche Sekundarschu len - dürfen be i zwingendem Bedarf Le itu ngsämter der Kapitel 05 3 10, 05 320, 05 330 und 05 390 sowie Stel len des Kapitels 05 350 in Le itungsste l len der Seku ndarschule u mgewandelt werden.

Außerdem dürfen bei zwingendem Bedarf Leitungsämter der Kapitel 05 3 10, 05 320 und 05 330 so­wie Ste l len des Ka pitels 05 350 in Leitu ngsstel len der Seku ndarschule umgewandelt werden.

Nach den Erläuteru ngen zu den Personalausgaben bei Ka pitel 05 300 Titel 422 01 wird zugelassen, dass die in den Kapiteln 05 300 bis 05 4 10 veranschlagten P la nstel len und Ste l len auch zur Wahr­nehmung von unterrichtlichen Tätigkeiten und U nterricht u nterstützende Tätigkeiten durch andere

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� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 d u Landet Nordrheln,W'ltfalen

Personen a ls Leh rkräfte in Anspruch genommen werden dürfen. Damit besteht d ie Möglich keit, an den Schu len zum Beispiel sozia lpädagogische Fachkräfte a uf veransch lagten Leh rersteI len zu beschäf­tigen. M it d ieser seit 2006 eingefü hrten Rege lung wird dem Schu lgesetz Rechnung getragen, wonach Schu len sch rittweise zu "E igenvera ntwortl ichen Schulen" werden. Damit haben die Schulen in Ab­sprache m it der Schulaufsicht die erweiterte Kompetenz, auch andere Personen a ls Lehrkräfte aus­zuwä h len. Die Beschäftigu ngsverhältnisse können unter Berücksichtigu ng der arbeitsvertraglichen Vorsch riften befristet oder unbefristet sein. E inze lheiten hierzu s ind durch Ru nderlasse des M iniste­riums für Schule und Weiterbi ldung geregelt (siehe auch Rd .Erl . vom 23.01. 2008 / 25 .04.2008 Be­schäftigung von Fach kräften fü r Schu lsozialarbeit).

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Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015

2 .13 Flexible Mittel für Vertretungsunterricht

2 .13 .1 Haushaltsjahr 2015

Im Hausha lt 2015 stehen fü r den Vertretu ngsu nterricht be i Kapitel 05 300 Titel 427 20 insgesamt flexible M ittel in Höhe von 52.350.000 EUR bereit. Die M ittel s ind den Bezirksregieru ngen mit Erlas­sen vom 11. Februar und vom 29. Mai 2015 zur Bewirtschaftung zugewiesen worden.

Durch Haushaltsvermerk ist geregelt, dass die Ausgaben bei Titel 427 20 um bis zu 4.000.000 EUR in Höhe der Einspa rungen be i Kapitel 05 075 Titel 422 02 überschritten werden dürfen. D ie Bewirtschaf­tung der flexi blen M itte l erfolgt gem. Rd .Erl . vom 20.06.2002 "Vertretungsu nterricht im Rahmen des P rogramms F lexible M itte l für Vertretungsunterricht; Anwendu ngsh inweise" unter Verwendung von Verrechnu ngsein heiten, wobei eine Verrechnungsein heit einer Ste l le entspricht. Die für den Vertre­tu ngsunterricht zugewiesenen Stu ndenkontingente werden auf die Schulen und Schu lämter aufge­teilt; die Bez i rksregieru ngen können einen Antei l a ls Reserve für besonders gravierende U nterrichts­ausfä lle zurückbehalten. Die den Bezirksregieru ngen unmitte lbar nachgeordneten Schu len erhalten durch Verfügung der Bez i rksregieru ng für jedes Haushaltsja hr (01.01. bis 3 1.12. ) ein pauscha les Pla­nu ngsbudget in Form von Vertretungsstunden je LehrersteI le. Das pauschale P lanu ngsbudget beträgt im Hausha ltsjahr 2015 6,7 U nterrichtsstunden je LehrersteI le. Das P lanu ngsbudget wurde auf der Grund lage der kostengü nstigen Beschäftigungsverhältnisse

• Mehrarbeit (n icht tei lzeitbeschäftigter Lehrkräfte) • U nterrichtserte i lung durch Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber

ermittelt. Soweit d ie Schulen Vertretu ngsu nterricht auf der Grund lage von TVL-Verträgen oder vo­rübergehenden Pflichtstundenaufstockungen Tei lzeitbeschäftigter organ is ieren, ha lbiert sich das Planu ngsbudget.

Bei der Art der Beschäftigungsverhältn isse werden für Vertretu ngsu nterricht ganz ü berwiegend kos­ten intensive Beschäftigu ngsverhältn isse in Anspruch genom men:

201 5 (Stand 2014 2013 2012 201 1 Gebuchte 15.6.2015)

Unterrichts-stunden nach

Beschäfli-Stunden in v.H. Stunden in v .H. Stunden in v .H. Stunden in v.H. Stunden in v .H . gungsart:

TV-L 861 .483 92,00% 1 .61 1 .044 93,6 1% 1 .081 .400 90,00% 1 .527.521 90,87% 1 .660.090 91 ,63%

fA,ufstockung 58.464 6,24% 76.744 4,46% 82.806 6,89% 1 05.624 6,28% 89.577 4,94%

Mehrarbeit 1 6. 1 1 1 1 ,72% 30.295 1 ,76% 36.071 3,00% 45.937 2,73% 46.0 18 2,54%

Nicht-TV-L 291 0,03% 2.923 0 , 17% 1 .226 0 , 10% 1 .974 0 , 12% 16 .026 0,88%

Summe: 936.349 99,99% 1 .721 .006 1 00,00% 1 .201 .503 99,99% 1 .681 .056 1 00,00% 1 .81 1 .7 1 1 99,99%

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11 Schul. und W.lttrblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 dfls Lande. Nordrheln·West'alen

2 .13 .2 Haushaltsjahr 2016

Es s ind 54.840. 100 EUR (52.350.000 EUR) veranschlagt .

. I n den Erläuteru ngen zu Ka pitel 05 300 Tite l 427 20 ist festgelegt, dass die F lexiblen M itte l für den Vertretu ngsu nterricht für d ie Erte i lung von Vertretu ngsu nterricht i n a l len Schu lformen zum Ausgleich insbesondere bei langfristigen Erkranku ngen und M utterschutz verwendet werden dürfen . Die M it­telerhöhung ertolgt im Zuge der Ta rif- erhöhu ngen.

Die Ausga ben bei Tite l 427 20 dürfen gem. Haushaltsvermerk N r. 2 um bis zu 4.000.000 EUR i n Höhe der E insparu ngen bei Ka pitel 05 075 Tite l 422 02 ü bersch ritten werden. Sofern die erwa rtete Zah l an Lehramtsa nwärterinnen und Lehramtsa nwärtern in den Vorbereitungsdienst n icht erreicht wird, können die n icht benötigten Besoldungsmittel bis zur Höhe von 4.000.000 EUR zur Verstärku ng der F lexiblen M ittel für den Vertretu ngsu nterricht genutzt werden.

Der Verstä rku ngsvermerk N r. 3 regelt, dass die fi nanziel le Abwick lung des Projektes "Teach First" ü ber Kapitel 05 300 Titel 427 20 erfolgen kann . Die benötigten Persona lmittel im Umfa ng von bis zu 22 P lanste l len (Bedarfsfeld Stel len gegen U nterrichtsausfa l l, für Vertretungsaufgaben und fü r beson­dere Förderaufga ben) dürfen gem. Hausha ltsvermerk N r. 3 zu Ka pitel 05 300 Titel 422 01 zur Verstär­kung des Tite ls 427 20 fü r die Beschäftigung von Fel lows (Teach F irst Deutschland) herangezogen werden.

2 .13 .3 Sonstige Mittel

Bei Kapitel 05 300 Titel 427 10 - Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeiten - s ind M ittel im Umfang von 250.000 EUR (250.000 EUR) fü r Entgelte nebenamtlicher Tätigkeit für wechselnde U nterrichts­mehr- und Ausgleichsbedarfe insbesondere im Rahmen der Curriculumentwicklu ng veranschlagt. Die M ittel ergänzen den für d iesen Bereich bewi l l igten Ste l lenrahmen (vgl . Erläuteru ngen zu Kapitel 05 300 Titel 422 01 Buchsta be e): 229 (275) Ste l len für wechselnde Unterrichtsmehrbedarfe und Aus­gleichsbedarfe (z .B. fü r Curricu lu mentwicklung / Zentra le P rüfungen, . . . ).

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2.14 Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

In Kapitel 05 075 s ind 250 (250) Stel len für Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassis­tenten ausgewiesen.

Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten s ind Studierende eines Lehramtes fü r lebende Fremdsprachen. Sie kommen zu ihrer eigenen Fortbi ldung nach Deutschland und erfü l len damit Stud ienverpfl ichtungen . Die Fremdsprachenassistent innen und Fremdsprachenass istenten werden an den Schulen hauptsächl ich im Sprachu nterricht für Engl isch, Französisch, Ita l ien isch, Spa­nisch, N iederländisch, Chinesisch und Russ isch e ingesetzt.

Die F remdsprachenassistentinnen und F remdsprachenassistenten unterstützen d ie Lehrkräfte auf den Gebieten des U nterrichts, mit denen sie a ls "native speaker" und a ls Vertreterin / Vertreter i h res Landes besonders vertraut s ind. In der Regel handelt es sich um aus ländische Germa nistikstudent in­nen und -studenten, d ie im Rahmen ihres Studiums nach Deutsch la nd kommen. Sie fördern im Fremdsprachenu nterricht vor a l lem d ie Sprechfertigkeit der Schüler innen und Schüler und tragen dazu bei, deren I nteresse an ihrer Sprache· und ihrem La nd zu stä rken. Sie dürfen ke inen eigenve r­antwortl ichen U nterricht erteilen oder regelmäßig Vertretu ngsstu nden ü bernehmen. Die Dauer des Assistentenjahres beträgt in der Regel acht bis neun Monate innerhalb des Schu ljahres.

Der Status und der E insatz der F remdsprachenass istentinnen und Fremdsprachenass istenten sind m it Rd.Er l . v. 03.09. 1976 (BASS 2 1 - 08 N r. 2 .1) geregelt.

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2 .15 Frühförderzentren für Sehgeschädigte

Im Kapitel 05 390 - Inklus ion, sonderpädagogische Förderung an öffent l ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentl ichen Förderschulen u nd an Schu len fü r Kranke - s ind 12 (12) P lanstel len Bes .Gr. A13 fü r Sonderschul lehrerinnen / Sonderschu l lehrer zur pädagogischen F rü hförderung sehgeschäd igter Kin­der in F rühförderzentren fü r Sehgeschäd igte vera nschlagt.

Ohne pädagogische F rü hförderung würden sehgeschäd igte Kinder nur sehr wen ige Voraussetzu ngen für schu l isches Lernen bei E intritt in die Schu lpflicht m itbringen. Aus d iesem Grund erkennt das Land die Frühförderu ng a ls schu l ische Aufga be an und ü bernimmt die Kosten für das Lehrpersonal (För­derschu l leh rkräfte).

Die La ndschaftsverbände (LV) haben Frühförderzentren für sehgeschäd igte Kinder e i ngerichtet. An den Sta ndorten Aachen, Köln, Soest und Bielefeld existieren bereits Frühförderzentren, die ,d ie LV im Verbund mit den U n iversitätsk l in iken sowie regionalen Behindertenorganisationen geschaffen ha­ben.

Die Zentren sichern die interdisz ip l inäre Zusammenarbeit, leisten die pädagogische Frühförderung u nd s ind gleichzeitig Beratu ngsstel le für E ltern sehgeschädigter Kinder. Die Beratungstätigkeit er­streckt sich auf

• Diagnostik / Begutachtu ng, • Beratung / Anleitu ng, • Erziehung, • Orga nisation und Kooperation mit den regionalen medizin ischen, psychologischen und ande­

ren E inrichtu ngen.

Die 12 Zentren in Aachen, Köln, Soest, Bielefeld, Mü nster, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Paderborn, Duisburg, Dortm und, Düren u nd O lpe werden durch je eine Ste l le für eine sonderpädagogische Fach­kraft u nterstützt.

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2 .16 Ganztag

In Nordrhein-Westfa len bestanden im Schu ljahr 2014/2015 (ASO 15.10.2014) 1 .132 ( 1,.094) öffentl i­che gebundene Ganztagsschulen (Grundschule 9 (9), Hauptschu le 285 (296), Realschule 117 (112), Gymnas ium 141 (138), Gesa mtschule 279 (259), Sekundarschulen 100 (76), Gemeinschaftsschu len 10 (12), PR IMUS 3 (1), Förderschu le 188 (191)) . Die fo lgende Tabel le zeigt die Zah l der Ganztagsschü le­rinnen und Ganztagsschüler an öffentl ichen Schulen, d ie bei der Erm itt lung der Zusch lagsstel len für die gebundenen Ganztagsschulen in den Schu lkapiteln 05 310 bis 05 390 berücksichtigt worden ist .

HE 2016 HH 2015

Gebundener Ganztag Schüterinnenl Schüterinnenl Stelten für Anteit Schülerinnenl Schülerinnenl Stelten für Anteil

Schüler Schüler im den gebund. Ganztags- Schüler Schüler im den gebund. Ganztags-

insgesamt gebund. Ganztag schülerin/- insgesamt gebund. Ganztag schülerin/-Ganztag schüler Ganztag schüler

Grundschule 613.531 2.605 24 0,42% 604.71E 2.458 22 0,41%

Hauptschule 80. 1 91 52.854 799 65,91°;' 95.96C 57.630 824 60,06%

Realschule 202.99C 49.949 477 24,61 % 210.m 48.589 464 23,06%

Gymnasium Sek. I 266.47E 75.144 756 28,20°;' 270.71C 71 .461 719 26,40%

Sekundarschule 51 .03 49.856 613 97,69°;' 41 .94� 39.885 490 95,08%

Gemeinschaftsschule 5.83C 5.830 75 100,00°;' 5.57C 5.570 71 1 00,00%

PRIMUS 2.29 1 .226 1 7 53,47°;' 3.29C 1 .990 28 60,49%

Gesamtschule Sek. I 231 .59C 231 .41 3 2.401 99,92% 21 9.68 219.504 2.272 99,92%

Förderschule ') 66.68 19.285 1 .098 28,92% 66.68 18.618 1 .062 27,92%

17usammen 1 .520.61 S 488. 162 6.260 32,1 0°/c 1 .519.28 465.705 5.952 30,65%

') HH 201 5 1 HE 2016: soweit nicht durch das Steltenbudget LES abgedeckt

Der Stel lenzuschlag für gebu ndene Ganztagsschu len beträgt 20 Prozent der Grundstel len und an den Förderschu len m it Ausnahme der Fördersch u le Lernen 30 Prozent. An den erweiterten Ganztags­hauptschu len und Ga nztagsförderschulen beträgt der Zuschlag 30 Prozent. Im Rahmen des Gemei n­samen Lernens von Schü lerinnen und Schü lern mit und ohne Behinderung wird der Ste l lenzuschlag nach der Grundstel len relation und dem Zuschlagssatz der a l lgemeinen Schule erm ittelt. Der Ga nz­tagsbedarf für Schülerinnen und Schü ler an Förderschu len m it Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpu nkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklu ng sowie Sprache) wird mit dem Stel-

e lenbudget a bgedeckt .

Die Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I werden beda rfsgerecht a usgebaut. Für das Schu ljahr 2016/2017 werden 20 (20) Pla nstellen fü r neue Ganztagsschu len bereitgestellt (8 (8) für Gymnasien, 7 (7) fü r Realschu len, 5 (5) für Förderschu len) . Die 20 zusätzlichen Stel len s ind in der obigen Aufstel­lung n icht entha lten, wei l noch offen ist, wie viele Schülerinnen und Schüler an den neuen Ga nztags­schulen beschult werden. M it 20 Stel len können je nach Größe der Schu len bis zu 15 Schulen jahr-

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11 Schult und WtlttrbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de s Lande. Nordrheln·W.sttalln

ga ngsweise (Ausnahme Förderschulen) in den Ganztag ü berführt werden. Neue Sekundarschulen und neue Gesamtschu len werden grundsätzl ich a ls Ganztagsschulen errichtet. Der Ganztagsbedarf ist bei der Erm ittlung des Grundbedarfs d ieser Schu lformen berücksichtigt. E ine zusätzliche Ausweisu ng von Ste llen für neue Ganztagsschu len ist daher n icht erforderl ich.

Die Zah l der Ganztagsstel len hat s ich seit 2010 wie folgt entwicke lt :

Stel l en fü r Ga nztagssch u l en (Grundstei l enzusch l a g) Ka pitel 05 3 10 b i s 05 4 1 0

Haus h a l tsja h r 2010 2011 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5

Gebundener Ga nztag Zus c h l a g 20 v . H . 4.082 4.309 4.425 4 .800 4.983 5 .3 0 1

Geneh migung neuer Ga nztags s c h u l en 29 50 50 20 20

Erwei terter Ga nztag Zus c h l a g 30 v.H. 877 1.014 888 724 65 1

Zusa mmen 4.082 5 . 2 1 5 5 .489 5.738 5 .727 5.972

2 .16. 1 Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen (vgl . E rläuteru ngen zu Kapitel 05 300 Tite lgruppe 90; siehe auch Ziffer 3.9.8)

Durch die Regelungen bei Kapitel 05 300 Titelgru ppe 90 wird den Schulen die M öglichkeit e röffnet, U nterrichts- und Bi ldungsa ngebote flexibler zu gesta lten. Den Schulträgern wird im Rahmen der Re­gelu ngen der §§ 93 und 94 des Schu lgesetzes insbesondere ermöglicht, für gebu ndene Ganztagschu­len Vere inbaru ngen mit au ßerschu l ischen Partnern abzuschl ießen. Der Schu lträger kann für gebu n­dene Ganztagsschulen in der Seku ndarstufe I anste l le e ines Tei ls des LehrersteI lenzusch lags für Ganz­tagsschu len in einem bestimmten Umfang auch Zuwendungen des Landes erha lten und damit pie Abwicklung von Ganztagsangeboten ü ber Dritte vornehmen lassen (z.B. gemeinwohlorientierte Or­ga nisationen aus Jugendhi lfe, Kultur und Sport, schu l ische Fördervereine) . Es g i lt eine nach der Sch ü­lerza h l gestaffelte Förderung. Bei Ganztagsschu len mit 20 Prozent LehrersteI lenzuschlag:

• unter 300 Schülerinnen und Schü lern bis zu 60.000 EUR anste l le von 1,2 LehrersteI len, • 300 bis 500 Schülerinnen und Schü lern bis zu 80.000 EUR a nstel le von 1,6 LehrersteI len, • 501 bis 700 Schü leri nnen und Schü lern bis zu 100.000 E U R anste l le von 2 LehrersteI len, • über 700 Schü lerinnen und Schülern bis zu 120.000 EUR anstel le von 2,4 LehrersteI len .

Für gebundene und erweiterte Ganztagsförderschulen wird gru ndsätzl ich e ine Förderung von b is zu e inem Drittel des gesamten für den Ganztag zur Verfügung stehenden Ste l lenzusch lags gewährt.

Für e rweiterte Ganztagshauptschu len gi lt eine nach der Schü lerzah l gestaffelte Förderung:

• unter 300 Schülerinnen u nd Schü lern bis zu 90.000 EUR a nstelle von 1,8 Lehrerste I len, • 300 bis 500 Sch ü leFinnen und Schülern bis zu 120.000 E U R anste l le von 2,4 LehrersteIlen, • 501 bis 700 Sch ülerinnen und Schü lern bis zu 150.000 E U R anstelle von 3,0 LehrersteI len, • über 700 Schülerinnen und Schü lern bis zu 180.000 EUR anste l le von 3,6 LehrersteIlen.

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� Schulo und Woltorblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 de s LInd . . Nordrholn·Wostf.lon

Die Förderung erweiterter Ganztagsschulen wird seit 2011 ebenfa l ls ü ber d ie Titelgruppe 90 a bgewi­ckelt.

2 .16.2 Offene Ganztagsschule im Primarbereich

(vgl . E rläuteru ngen zu Kapitel 05 300 Titelgruppe 72; siehe auch Ziffer 3 .9 .5)

Neben den gebundenen Ganztagsschu len s ind d ie offenen Ganztagsschu len irt;l P rima rbereich zu sehen, die in der Sphäre der Schu lträger in Zusammenarbeit mit Trägern der öffentl ichen und freien Jugendh i lfe sowie weiteren Partnern, insbesondere aus Ku ltu r und Sport, du rchgefü hrt werden. H ier­für werden Zuschüsse bzw. Zuwendu ngen a n d ie Gemeinden, Gemeindeverbände u nd Ersatzschu l­träger gewährt.

Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich stehen 2 .591 (2 .478) P lanste l len zur Verfügu ng:

Titel 422 72 Planmäßige Beamtinnen/Beamte 201 6 2015 + / -

Bes.Gr. A 1 3 - Sonderpädagogik 454 392 + 62 Bes.Gr. A 1 2 - Primarstufe 2.137 2.086 + 5 1 Zusammen 2.591 2.478 + 1 1 3

Von den 292.600 (282 .600) P lätzen fü r die offene Ganztagsschule im Pr imarbereich s ind 26.900 (23.200) P lätze mit dem erhöhten Fördersatz ( I nklusion) und dem entsprechend mit Stel len in der Wertigkeit Bes.Gr. A 13 S - Leh rer/Lehrerin mit der Befä higung fü r das Leh ramt für Sonderpädagogik bei entsprechender Verwendung - hinterlegt. Von den P lätzen mit erhöhtem Fördersatz sind 5 .000 (2 .600) fü r F lüchtl inge vorgesehen.

Die Za h l der P lätze u nd Stel len in der OGS haben sich seit 2010 wie folgt entwickelt:

P l ätze Ste l l e n Sch u lj ahr Ei nfach e r Erhöhter

Förd e rsatz Fördersatz Zusam m e n A12 A 13S Zusammen

01.08.2010 212.600 12.400 225.000 1. 710 210 1.920

01.08.2011 230. 600 14.400 245.000 1.854 243 2.097

01.08. 2012 237. 600 17.400 255.000 1.911 294 2. 205

01.08. 2013 243. 600 18.900 262 .500 1.959 319 2. 278

01.08.2014 243. 600 18.900 262.500 1.959 319 2. 278

01. 02. 2015 243. 600 21. 500 265. 100 1.959 363 2. 322

01.08.2015 259.400 23.200 282.600 2.086 392 2 .478

01.08.2016 265.700 26.900 292.600 2. 137 454 2.591 -

2 .16.3 Pädagogische Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I

"Geld oder Stelle"

(vgl . E rläuteru ngen zu Kapitel 05 300 Titelgru ppe 74; siehe auch Ziffer 3 .9 .6)

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Ministerium '0,

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lande' Nordrh.in·W.sttaltn

Schulen der Seku ndarstufe I, d ie keine Ganztagsschulen sind, nehmen am Progra mm "Pädagogische Ü berm ittagbetreuung / Ganztagsa ngebote -Geld oder Ste l le-" te i l. Die Schu len können zur Durchfü h­rung dieses Programms zwischen einem Lehrerste I lenantei l oder e iner Pauschale wä h len . Der Ste l­lenantei l und die M ittel kön nen für d ie pädagogische Betreuung und Aufsicht in der M ittagspause für a l le Schü lerinnen und Schü ler mit Nachmittagsunterricht sowie auch fü r ergänzende Arbeitsgemein­schaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots e ingesetzt werden. Bei Ka pitel OS 300 Tite lgruppe 74 sind fü r d iesen Zweck 634 (646) Leh rerste I len vera nschlagt .

Titel 422 74 Beamtinnen/Beamte 201 6 201 5 + / -

Bes. Gr. A 1 3 - Studienrätin/-rat 21 2 21 6 - 4

Bes.Gr. A 1 3 - Sonderpädagogik 95 96 - 1 Bes.Gr. A 1 2 - S I 327 334 - 7 Zusammen 634 646 - 1 2

Der Stel lenrückgang ist auf den Ausbau bzw. auf neu genehmigte Ganztagsschu len und den damit verbundenen rückläufigen Bedarf an M itteln aus dem Programm "Geld oder Stel le" zurückzufü hren.

Es gi lt eine gestaffelte Förderu ng nach der Schülerzah l i n der Sekundarstufe I an der jewei ligen Schu­le:

• unter 300 Schülerinnen und Schü ler 15.000 EUR oder 0,3 LehrersteI le • 300 bis 500 Sch ü lerinnen und Schü ler 20.000 E U R oder 0,4 LehrersteI le • 501 bis 700 Sch ü leri nnen und Schü ler 25.000 EUR oder 0,5 LehrersteI le • über 700 Schülerinnen und Schüler 30.000 EUR oder 0,6 Leh rersteI le

Für Schulen, bei denen der Ganztag noch aufwächst, werden d ie Stel len oder M ittel a ntei l ig gewährt. Schu len, die bisher am Progra mm "Dreizehn Plus" tei lgenommen haben, werden finanzie l l n icht schlechter gestel lt a ls bisher. Aufgrund der Ablösung des P rogramms "Dreizehn Plus" Seku ndarstufe I - Kapitel OS 300 Titelgru ppe 70 - mit Ablauf des 31 .01.2009 werden M itte l in Höhe von 12,2 M io. EUR h ie r m it veransch lagt.

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Mifll.ltrlum '0,

� !>ehul. und W.ltorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 d .. Lan_ NordrMIn·W •• tfal.n

2 .17 Geld aus Stellen

M it dem Haushalt 2000 wurde im Kapitel OS 300 die Titelgru ppe 90 "Geld aus Stellen zur F lexibi l is ie­ru ng der U nterrichtsversorgung" e ingerichtet. M it dem Haushalt 2009 wurde die Verwendungsbreite um den Bereich "Geld oder Ste l le im Rahmen gebundener Ganztagsschu len" erweitert.

Bei Ka pitel OS 300 Titelgruppe 90 sind folgende Haushaltsvermerke ausgebracht:

1. Die Ausgaben der Tite lgruppe sind gegenseitig deckungsfähig. 2 . Vgl . Vermerke N r. 3 und 4 zu Kapitel OS 300 Titelgruppe 74. 3 . Soweit in den Ka piteln OS 300 b is OS 410 freie und besetzbare LehrersteI len n icht in Anspruch

genommen werden, dürfen d iese ersparten Ausgaben im U mfa ng von bis zu 1.850 (1.850) Lehrerste I len hier geleistet werden.

4. Rückza h lungen ü berzahlter Zuwendungen werden hier vere inna hmt. 5 . I n Abweichung von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Veröffentl ichungen unentgelt l ich

a bgegeben werden. 6. Abweichend von Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO dürfen in d iesem Förderbereich bis zu 100 v.H. der

zuwendu ngsfä higen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgeste l lt werden.

2.17.1 Geld aus Stellen zur Flexibilisierung der Unterrichtsversorgung

Ziel des P rogra mms "Geld aus Stel len zur F lexibi l is ieru ng der U nterrichtsversorgung" ist es, einerseits den Schulen zu ermöglichen, auf zeitlich begrenzte Lehr- und U nterrichtsbedarfe sowie auf Anforde­rungen und Aufga ben aus dem Schu lprogramm flexibel und ku rzfristig durch Angebote Dritter reagie­ren zu können. Die Lehr- und U nterrichtsangebote sol len vor a l lem von Personen erbracht werden, die ein Erfa hru ngswissen von außerha l b des regu lären Schu l betriebs einbringen können (z .B . : Kü nst­lerinnen/Kü nstler, I nformatikerinnen/l nformatiker, Sportlerinnen/Sportler, Literaten etc. ) . Die be­sondere Lehr- und U nterrichtstätigkeit ist grundsätzl ich vorü bergehend und befristet ausgelegt. Die Lehrtätigkeiten werden insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältn isses zum Lande Nordrhein-Westfa len ausgeü bt.

Seit dem Haushalt 2012 dürfen auch schu lü bergreifend bis zu 10 Stel len für d ie Durchführung von unterricht l ichen und / oder den U nterricht unterstützenden ku ltu re l len P rojekten in Anspruch ge­nommen werden.

Die Tei lnahme a n dem Programm setzt die "E rwirtschaftu ng" von LehrersteI len oder Stel lenantei len an der jewei l igen Schule voraus. E ine erwirtschaftete Stel le steht nicht mehr für a ndere Persona l­maßnahmen (z .B. E instel lungen) zur Verfügung. Zum Beispiel kann du rch ressou rceneffiziente Klas­sen- und Kursbi ldu ngen auf d ie Nach besetzung von freigewordenen Lehrerst�lIen befristet verzichtet werden, ohne dass Abstriche am zwingend zu erteilenden Fachu nterricht gemacht werden müssen. Die Stundentafel muss wie bisher e rfü l lt werden.

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Mlnlst.rlum tOr

at Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Land •• Nordrh.In·W •• ttal.n

2 . 17.2 Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen

(vgl. E rläuteru ngen zu Kapitel 05 300 Titelgruppe 90; siehe auch Ziffer 3.9.6)

Im Rahmen des zum Hausha ltsjahr 2009 erstmals e ingerichteten neuen Programmtei ls "Geld oder Stel le im Ra hmen gebundener Ga nztagsschulen" erhalten a l le Schu lträger gebundener Ga nztagsschu­len i n der Seku ndarstufe I die Mögl ichkeit, U nterrichts- und Bi ldu ngsangebote flexibler zu gesta lten und die Möglich keit, Vere inbaru ngen m it au ßerschu lischen Partnern a bzuschl ießen. Anste l le ei nes Tei ls des Ganztagsstel lenzusch lags können die Schu lträger auch Zuwendungen des La ndes erha lten und damit die Abwicklung von Ga nztagsangeboten ü ber Dritte vornehmen lassen. Es gi lt e ine nach der Schü lerza h l gestaffelte Förderu ng (Näheres siehe Ziffer 3 .16.1) .

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Ministerium tOr

� Schul. und W.lt.rbUdunl . Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des und .. Nordrheln·W.stfelen

2 .18 Inklusion

2 .18 .1 VN-Behindertenrechtskonvention und Aufbau eines inklusiven Bildungssystems

Die Landesregierung hat am 19. März 2013 den Entwurf für e in "Erstes Gesetz zur U msetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen" (9. Schu l rechtsä nderungsgesetz) vorgelegt. Sie hat damit den Auftrag des La ndtags u mgesetzt, der s ich aus seinen Beschlüssen vom 01.12 .2010 (Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und der CDU "UN -Konvention zur I nklusion in der Schu le umsetzen") u nd vom 4 . Ju l i 2012 (Antrag der Frakt ionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Zusa mmen lernen - zusa mmenwachsen. Eckpu nkte für den Weg zur ink lus iven Schule in N RW") ergibt . M it den Anträgen wird d ie Landesregierung u . a . aufgefordert, d ie personel len und finanziel len Rah menbedingu ngen für einen sch rittweisen Ausbau des Gemeinsamen Lernens a n a l len Schu lformen zu schaffen . M it dem 9. Schu l rechtsä nderu ngsgesetz vom 5 . November 2013 hat das La nd den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention u mgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven B i ldung an a l lgemeinen Schulen i n NRW gesetzl ich verankert.

Die Ausweitung der personel len und finanziel len Rahmenbedingungen wird mit dem Hausha ltsent­wurf 2016 fortgesetzt. M it dem Schuljahr 2016/2017 wird das neue System zur E rmittlung des Stel­lenbedarfs für das Gemeinsa me Lernen von Schü lerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an son­derpädagogischer U nterstützu ng in a l lgemeinen Schulen fortgefü hrt.

1. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer U nterstützu ng, d ie a l lgemeine Schulen besuchen, werden seit dem Schuljahr 2014/2015 beim Stel lengrund bedarf der jewei­l igen Schu lform mit der schu lformspezifischen Schüler-Lehrer-Relation berücks ichtigt.

2. Zusätzlich werden fü r a l le Schülerinnen und Schüler m it Bedarf an sonderpädagogischer U n­terstützung in den Förderschwerpu nkten Geistige Entwicklu ng, Körperliche und Motorische Entwicklu ng, Hören und Kommunikation sowie Sehen Lehrerste I lenantei le fü r Leh rkräfte für sonderpädagogische Förderu ng nach der Schüler/Lehrer-Re lation der entsprechenden För­derschulen im Kapitel 05 390 - I nklus ion, sonderpädagogische Förderu ng a n öffentl ichen a l l­gemeinen Schu len, a n öffentl ichen Förderschu len und a n Schu len für Kranke - bereit gestel lt :

Unterrichtsmehrbedarf f ü r d e n ge meinsamen Unterricht behinderter u n d nicht behinderte r Sch ü l erinnen u n d

Schüler a u ßerhalb d e r Lern- u n d Entwicklu ngsstörungen

Kapite l für Schulform Schülerinnen und Sch ü l e r Ste l l e n Sch ü l erinnen und Schü l e r Ste l len

mit Bed a rf an sonderpäd. H E 2016 mit Bedarf an sonderpäd. H H 2015 Unterstützung Unterstützung

H E 2016 HH 2015

Grundschule 4.549 737 4.002 649

Hauptschule 330 54 339 55

Realschule 634 100 535 83

05 390 Gymnas i u m 440 69 260 41

Sekundarschule 285 45 191 33

Gemei nschaftsschu l e 20 3 40 7

PRI MUS 33 6 - -

Gesamtsch u l e 1.540 247 1.248 200

Zusa mmen 7.830 1.261 6.615 1.068

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� Schul. und W.II.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 de s Land.s Nordrhein·W.stfal.n

3 . Für die Förderu ng von Schü lerinnen und Schülern mit Lern- u nd Entwicklu ngsstörungen (För­derschwerpunkte Lernen, Emotiona le und soziale Entwicklung sowie Sprache) wird im Schu l­jahr 2016/2017 ein Budget in Höhe von 9. 176 (9.230) Stel len für Leh rkräfte für sonderpäda­gogische Förderung im Kapitel 05 390 bereitgeste l lt . Das Ausga ngsbudget fü r das Schuljahr 2014/2015 (9.406) entsprach dem tatsäch l ichen Ste l lenbedarf zur sonderpädagogischen För­derung d ieser Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 Ga nztagszusch läge an För­derschulen) . Die Höhe des Budgets wird jährl ich an die landesweite Entwicklung der beda rfs­re leva nten Schü lerzah l a ngepasst:

Sch u lja h r Date n q u e l l e 2012/2013 I st ge m . ASO 2012 2014/2015 P rognose Basis ASD 2012 2015/2016 P rognose Basis ASD 2014 2016/2017 P rognose Basis ASO 2014

A n m e rkung z u m Sch u lja h r 2015/2016:

Sch ü l e ri n n e n und Sch ü l e r 1.884.003 1.784.400 1.759.499 1.740.717

Quote Ste l l e n b udget 9.406 9.406

98,60% 9.275 98,93% 9. 176

Fü r das Sch u lj ah r 2015/2016 sah d e r Hausha l t 2015 für das Le h re rste i le n budget 9.230 Ste l l e n vor, d i e auf Basis d e r ASO 2013 e rm i tte l t wurd e n . Mit d e n Eckdate n für d as Schu lj ah r 2015/2016 w u rd e n auf Ba iss d e r ASO 2014 9.275 Ste l l e n zugewiesen .

4 . Bewirtschaftung des Stel lenbudgets an Förderschu len: Aus d iesem Stel len budget werden den Förderschu len im Bereich der Lern- und Entwicklu ngs­störungen nach der Bewirtschaftu ngsrelation (9,92) Lehrkräfte für sonderpädagogische För­derung zugewiesen. Die früheren Schü ler-Lehrer-Relationen der Förderschwerpunkte sowie die Schüler-Leh rer-Relation fü r § 15 AOSF im Förderschwerpu nkt emotiona le-soziale Entwick­lung s ind m it dem Haushalt 2014 i n der Bewirtschaftu ngsrelation aufgegangen. Die Bewirt­schaftu ngsrelation ist so gebildet, dass der Schulaufsicht Spielräume bei der Ste i lenzuwei­sung bleiben, die es ihr erlau ben, die notwendigen Anpassungen in den unterschied lichen Förderschulen der Lern- und Entwicklungsstöru ngen behutsa m und sch rittweise vorzu neh­men. Insgesamt bleiben die Ressourcen in ihrem bisherigen Umfang gesichert. Die Schulaufsicht sol l den Schulen Ste l len fü r die Förderung von Schü lerinnen und Schü lern mit besonderen Ausprägu ngen des Förderschwerpunkts Emotionale und soziale Entwick lung im U mfang der bisherigen Größenordnu ng a ls U nterrichtsmehrbedarf aus dem Stel len budget zuweisen . Darü ber h inaus ka nn die Schulaufsicht das Stel lenbudget nutzen, um Ste i lenmin­derbedarfe, die durch die E inführung der Bewirtschaftu ngsrelation anstel le der bisherigen d ifferenzierten Relationen entstehen, zu kom pensieren. H ierbei tritt die Stärku ng der Systeme an die Ste l le der Ind ividualzuweisu ng. Die bisher für § 10 AO-SF im Förderschwerpunkt Emotionale und sozia le Entwicklung zur Verfügung gestell­ten Ressou rcen bleiben erhalten. Für das Schulja hr 2016/2017 wird mit 36.008 (HH 2015: 39.291) Schü lerinnen und Schülern an Förderschu len im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ( Lernen 1 - 10, Emotiona­le und sozia le Entwicklu ng, Sprache P u nd Sek. I ) gerech net.

5. Bewirtschaftung des Ste l lenbudgets an a l lgemeinen Schu len : D ie n icht auf die Förderschu len entfa l lenden Ste l len aus dem Budget fü r die Lern- und Ent­wicklu ngsstörungen werden von der Schu laufsicht a l lgemeinen Schulen zugewiesen, an de-

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� Schulo und Wolto'blldunl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lind" Nordrhohl·Wo.tf.'on

nen Gemeinsames Lernen nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz eingerichtet ist. Die Kriterien, nach denen d iese Zuweisung erfolgen sol l , sind m it Ru nderlass vom 04.04.2014 "Eckpu nkte für die Zuweisu ng von Ste l len aus dem regionalen Ste l lenbudget für die sonderpädagogische Förde­rung im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen" geregelt. M it dem I nkrafttreten des E rsten Gesetzes zur U msetzung der VN­Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schu l rechtsänderungsgesetz) und mit dem Landeshausha lt für 2014 ist auch eine veränderte Forl1.1 der Ste l lenzuweisung für das G e­meinsame Lernen vorgesehen, die das Ziel hat, den E rfordernissen eines inklusiv a rbeitenden Schu lsystems besser zu entsprechen. F.ür die regiona le Verte i lung des Stel lenbudgets spie len neben der Ausga ngsförderquote und der Schülerza h l einer Region auch sozialräum liche Faktoren sowie der Aspekt "Stadt oder länd l icher Raum" eine Rol le . Auf d iese Weise entstehen sogenannte "Zielförderquoten", d ie sich in e inigen Regionen vom derzeitigen Status Quo u nterscheiden. H ier s ind im Rahmen der jährl ichen Ste l lenzuweisungen an die Bezirksregieru ngen mit dem "Eckdatenerlass" a l lmäh l i­che Anpassu ngen über einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Um Brüche zu vermei­den ist dabei Ziel, a n den "Status Quo" einer Region (Basis : ASD Schuljahr 2012/13) a nzu­knüpfen . D ie Entscheidung ü ber d ie Stel lenvertei lung zwischen den Schu lstufen und ü ber die Zuwei­sung auf E inzelschulebene trifft mit Ausnahme der Schu lform Grundschu le, für welche die Schu lämter zustä ndig sind, d ie Bezi rksregierung. Dabei müssen i n einem Ü bergangsprozess Gesta ltungsspielräume offen gehalten werden, um angemessen a uf regionale U nterschiede eingehen zu können. I nsofern kann die Schu laufsicht in begrü ndeten Ausnahmefä l len von den im E rlass n iedergelegten Vorgaben a bweichen.

6. Gegenfinanzierungen in Titelgruppe 75: Die bestehenden Integrativen Lerngru ppen a l ler Jahrgangsstufen gemäß § 20 Absatz 8 des Schu lgesetzes N RW vom 15. Februar 2005 (GV. N RW. S. 102), zu letzt geändert durch Art ikel 1 des Gesetzes vom 13. November 2012 (GV. N RW. S. 514) la ufen zu den bisherigen Bedingun­gen aus (Bestandsschutz). Sie konnten letztma l ig zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden. Dieser Besta ndsschutz wird etwa hä lftig du rch die Berücksichtigung beim Grundste l len bedarf der a l lgemeinen Schu le gewä hrleistet. Die a ndere Hä lfte wird fü r die aus laufenden I ntegrati­ven Lerngruppen aus den verbleibenden 330 (410) Ste l len für I ntegrative Lerngruppen er­bracht. Die Anrechnung erfolgt im U mfa ng von 80 Ste l len.

7. Gegenfina nzieru ng in Kapitel 05 390: Von den 70 Stel len zur Steigerung der Berufsfäh igkeit für Schü lerinnen und Schüler mit Lern­und Entwicklu ngsstörungen werden 20 aus dem Budget fi nanziert. M ith in sind im HE 2016 noch 50 Ste l len vera nsch lagt.

8. In der Titelgruppe 75 werden nach der Anrechnung der unter N r. 6 dargestellten Gegenfinan­zierung vera nsch lagt :

a ) 53 (53) Ausgleichsste l len zur U nterstützung von Steueru ngsprozessen i n den Regionen ( I nklusionskoordinatoren / I nklusionskoordinatorinnen) (keine Veränderun

'g),

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Ministerium tOr

� Schul. und W.ltorblldun, . Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Lande. Nordrh.ln·W.stfal.n

b) 100 (100) Mehrbedarfsstel len zur Unterstützu ng des I nklusionsprozesses in den Schulen (keine Veränderung),

c) 16 (16) Stel len für den U nterrichtsmeh rbedarf für das gemeinsame Lernen behinderter und n icht behinderter Schülerinnen und Schü ler F IBS (keine Veränderung),

d) 330 (410) Ste l len fü r sonderpädagogischen Meh rbedarf in den I ntegrativen Lerngru ppen der Seku ndarstufe I und zu Inklusion (50 Stellen werden gegengerechnet),

e) 180 (120) Stel len zur Absenkung der Klassengröße in GL-Klassen (40 Stellen werden aufgestockt),

f) 176 (176) Stel len zur U nterstützung des Einstiegs in d ie I nklusion (keine Veränderung).

Veransch lagt sind 835 (875) P lanstel len zur U nterstützung des I nklusionsprozesses in Schu­len, zur U nterstützung von Steueru ngsprozessen im Zusammenhang mit Inklusion, sowie fü r den sonderpädagogischen Meh rbedarf in den I ntegrativen Lerngruppen der Sekundarstufe I und fü r den Meh rbedarf des gemeinsamen Lernens.

Darüber h inaus werden u nverändert Ausgabemittel im U mfang von 3,7 M io. EUR insbeson­dere für Lehrerfortbi ldung und zur wissenschaftlichen Begleitu ng, Fach kongresse, Öffentl ich­keitsarbeit, schu lfach liche Weiterentwicklungsprozesse etc. zur Verfügu ng gestellt.

2 .18.2 Inklusion an Berufskollegs . M it dem Haushaltsentwurf 2016 werden insgesamt 3 10 Mehrbedarfsste l len zur U nterstüt­

zung des I nklusionsprozesses und für mu ltiprofessionelle Teams in den Berufsko l legs bereit­geste l lt . H ierbei handelt es sich um 200 Ste l len für mu ltiprofess ionel le Teams die mit dem Haushalt 2015 erstmalig im Kapitel 05 300 - Schu len gemeinsa m - etatisiert und für das Schu l­jahr 2015/2016 mit dem Eckdatenerlass den Berufskollegs zugewiesen wurden. Die 200 Stei­len werden nunmehr in das Kapitel 05 410 verlagert. H inzu kommen 110 neue Stel len, davon 100 Mehrbedarfsstel len zur U nterstützung der I n klusion ( LES) und 10 Mehrbedarfsstel len für die I nklusion außerhalb LES (Doppelzäh lung).

2 .18.3 Zusammenfassung und Verteilung der Stellen fü r das Gemeinsame Lernen, fü r I ntegrative Lerngru ppen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, Förderschu len im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen und zur I nklusion:

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Ministerium fOr

� Schule und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 cMl landH Nordrhein·Westtalln

Stellen für GUlntegrative Lerngruppen/ Inklusion/Förderschulen LES HE 1 6 H H 1 5 05 390 Stellenbudget für die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache (Förderschule LES und allgemeine Schule) 9 . 176 9.230 05 390 Unterrichtsmehrbedarf für das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter 1 .261 1 .068

05 390 TG 75 regionale Steuerungsprozesse 53 53

05 390 TG 75 Inklusion 1 00 1 00

05 390 TG 75 Inklusion Mehrbedarf IL Sek. 1 330 410

05 390 TG 75 Inklusion Mehrbedarf FIBS 1 6 1 6

05 390 T G 75 Absenkung Klassengröße SEK I 1 60 1 20

05 390 TG 75 Inklusion zur Unterstützung des Einstiegs in die Inklusion 1 76 176

05 300 Multiprofessionelle Teams 0 200 05 410 Multiprofessionelle Teams und Mehrbedarfsstellen zur Unterstützung der Inklusion (LES) und Mehrbedarfsstellen für die Inklusion außerhalb LES

I IDoppelzählung) 310 0 GLllntegrative Lerngruppen/ Inklusion/Förderschulen LES insgesamt: 1 1 .582 1 1 .173

2 .18.4 Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung Nach dem 9. Schu l rechtsänderu ngsgesetz wurde der Schu lversuch "Ausbau von Förderschu len zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderu ng" m it Ablauf des Schu ljahres 2013/2014 beendet. Die dara n beteil igten Förderschulen werden a ls Förderschulen fortgefü hrt. Der La ndtag hatte es im 2. Schu l rechtsänderu ngsgesetz vom 27. Jun i 2006 (GV. N RW. S. 278) Schu lträgern ermög­l icht, Förderschulen zu Kom petenzzentren für d ie sonderpädagogische Förderung a uszubauen. Die früheren Kom petenzzentren werden a ls Förderschu len weitergeführt. Sie können m it anderen Schu­len und außerschul ischen Partnern kooperieren und somit weiterhin e ine wichtige U nterstützu ngs­fu nktion für andere Schulen und Institutionen wa hrnehmen.

2 .18.5 Inklusionspauschale In Kapitel 05 390 Titelgru ppe 76 werden 200 (200) Stel len du rch Hausha ltsu mschichtu ngen zur F inan­z ierung der I nklusionspauscha le bereitgestel lt. Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung kommuna ler Aufwendungen für d ie schu l ische Ink lusion gewährt das Land Nordrhein-Westfa len zur Förderu ng weiterer kommuna ler Aufwendungen fü r die schu lische Inklusion den Gemeinden und Kreisen a b d e m Schuljahr 2014/2015 eine jährl iche I nklusionspauschale von 10.000.000 EUR z u r M itfinanzierung der U nterstützu ng der Schu len des Gemeinsamen Lernens durch n icht lehrendes Personal im Dienst der Kommunen, soweit d iese Kosten n icht der F inanzierung ind ividuel ler Ansprüche nach § 35 a des Achten Buchs des Sozia lgesetzbuchs und § 54 des Zwölften Buchs des Sozia lgesetzbuchs dienen.

Die Leistung wird je zur Hä lfte a ufgete i lt auf d ie Kreise und kreisfreien Städte und d ie Gebietskörper­schaften m it eigenem Jugendamt. Die Vertei lung der M itte l erfolgt du rch Bescheid auf Basis der ge-

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Ministerium tOr

11 Schul. und W.lttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de l Lind., Nordrh.in·W.sttal.n

setzl ichen Regelungen in § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendu ngen fü r die schu l ische I nklusion. Das La nd zah lt die I nklusionspauschale für jedes Schu ljahr und zah lt s ie jewei ls am 1. Februar aus, erstmals am 1. Februar 2015.

Darüber h inaus werden in d iesem Kontext bei Kapitel 05 390 Titel 633 20 (Zuweisungen an Gemein­den und Gemei ndeverbände zum Ausgleich von Konnexitätsverpfl ichtungen) für Zuweisu ngen nach § 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendu ngen für die schu l ische Inklusion unverä ndert 25 M io. E U R bereitgestellt, d .h . soweit es s ich n icht u m Kosten für sogenannte I ntegrationshelfer handelt.

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Mlnlst.rlum tO, Schul. und W.lte,bUdunl det L.nd" Nord,h.in·W.stlal.n

. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

2 .19 Integrationsstellen und Herkunftssprachlicher Unterricht

Bei Ka pitel 05 300 Titel 422 01 s ind u .a .

• 3 .828 (3.828) Stel len zum Ausgleich von U nterrichtsmehrbedarf fü r durchgä ngige Sprachbi ldung, Sprachförderung und interku lturel le Schul- und U nterrichtsentwicklung zur I ntegration durch B i l­dung," und

• 886 (886) Stel len zum Ausgleich von U nterrichtsmehrbedarfen für Schü lerinnen und Schüler zur Förderung natürl icher Mehrsprachigke it (herku nftssprach l icher U nterricht)

veransch lagt.

Diese Stel len erfül len mehrere Beda rfe. Sie sorgen fü r gru ndlegende Förderu ng in der deutschen Sprache für Kinder und Jugend l iche aus neu zugewanderten Fami l ien, beispie lsweise aktuel l aus Süd­osteu ropa oder a ls F lücht l inge� fü r e ine du rchgängige Sprachbi ldung fü r a l le Kinder und Jugendlichen, die d iese a us unterschiedl ichen G rü nden benötigen sowie letztlich für e ine durchgehende interku ltu­rel le Schu l- und U nterrichtsentwicklung.

Für Sprachbi ldung und interkultu relle Schul- und Unterrichtsentwicklung stehen insgesamt 3 .828 (3.828) Ste l len zur Verfügung. 300 Stel len haben den Vermerk kw zum 31 .07.2017.

Darin entha lten s ind auch Ste l len zur Bete i l igu ng des Landes Nord rhein-Westfa len im Schu lbereich an dem Bund-Länder-Programm "Bi ldung du rch Sprache und Sch rift" (B ISS) .

Gesondert ausgewiesen s ind ferner 886 (886) Stel len für den Herku nftssprach l ichen U nterricht, mit denen die Wertschätzu ng und Förderung natü rl icher Mehrsprach igkeit gewährleistet werden sol l .

Zur Qua l itätsentwicklung stehen da rüber h inaus 170 (170) Stel len zur Verfügung, mit denen u nter anderem die Kom muna len I ntegrationszentren und ein landesweit agierender Beratu ngs- und Fort­bi ldu ngspool aufgebaut werden sollen.

2.19 .1 Integrationsstellen: Durchgängige Sprachbildung, Sprachförderung und interkul-

turelle Schul- und Unterrichtsentwicklung Das M inisterium fü r Schule und Weiterbi ldung hat am 29.06.2012 Ziele und Verfa hren zur Verga be der I ntegrationsstel len mit dem E rlass "Vielfalt gestalten - Te i lhabe und I ntegration du rch Bi ldung; Verwendung von I ntegrat ionsstel len" neu geregelt. Es gibt fü r a l le Schu len e in landesweit e inhe it l i­ches Antragsformu lar und einen einheitl ichen Verwendu ngsnachweis. E ine besondere Aufgabe ist zur Zeit d ie Sprachförderung von F lüchtlingen .

Ziel der Verwendung von I ntegrationsste l len ist Te i lhabe und I ntegration durch Bi ldung. D ie Ste l len sol len dazu beitragen, die Bi ldungschancen von Kindern und Jugendl ichen zu verbessern, um mög­lichst frü h die Grund lagen fü r eine erfolgreiche Schu l laufba hn sowie einen erfo lgreichen Lebens- und Berufsweg zu schaffen, Ü bergänge möglichst erfolgreich zu gesta lten und Demokratie und interku ltu­re l le Verstä ndigung in Schu le und Gesel lschaft zu stärken. Dies geschieht im Rahmen der Bi ldu ngsket­te vom Ü bergang von der Kindertageseinrichtung in die Schu le ü ber d ie schu l ische und außerschul i-

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;l Schul. und W.,tlrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dl!l ltndOI Nordrh.in,W'ltfaltn

sche Bi ldung bis h in zum Ü bergang von der Schule in e ine Berufsausbi ldung, ein Studium oder einen Beruf.

M it den zusätz l ichen Ste l lena ntei len wird in den Schulen zusätzl iche Lern- und U nterrichtszeit mög­l ich. U nterricht, Ganztagsangebote und herku nftssprach l icher U nterricht sol len miteinander ve r­knüpft werden. Die Stel len können im Einzel nen insbesondere zur durchgängigen sprachl ichen B i l­dung, zur Entwick lung von Erz iehungs- und Bi ldungspa rtnerschaften zwischen Schu le und E lternhaus sowie zur interku ltu rel len Verständigu ng, auch für Vorhaben gegen Fremdenfeindl ichkeit und Ras­sismus, verwendet werden.

Die Vergabe der Stel len erfolgt durch die Bezi rksregierungen ü ber Zielvereinba rungen zwisch en Schulaufsicht und Schulen. Für besondere Bedarfe (z.B. im Rahmen u nvorhersehbaren Seitenein­stiegs) s ind ausreichend Stel lenantei le vorzuha lten.

Die kommuna len Integrationszentren und i h re landesweite Koord in ierungsstel le unterstützen Schu­. len und Kommunen bei der Qua l itätsentwicklu ng.

2.19.2 Herkunftssprachlicher Unterricht Der herku nftssprach liche Unterricht ist ein Angebot fü r Schü leri nnen und Schü ler mit internationa ler Fami l iengeschichte, die zweisprachig in Deutsch und in einer a nderen Sprache aufwachsen. Er trägt bei zur Förderu ng und Wertschätzung der natürl ichen Mehrsprach igkeit (§ 2 Abs. 3 Tei lha be- und Integrat ionsgesetz) .

Herku nftssprachl icher U nterricht findet in der Primarstufe und i n Schu len der Seku ndarstufe I statt. Dort wird er soweit möglich schrittweise in e in Fremdsprachenangebot ü berführt.

Der Rd.Erl . d . MSW v. 21 .12 .2009 (BASS 13 - 63 N r. 3) " U nterricht für Schü lerinnen und Schü ler mit Zuwa nderu ngsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen" gibt H inweise zur Umsetzung des herku nftssprachlichen U nterrichts.

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M nlstorlum to,

11 Schulo und WoltorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de.s Landes Nordrhtin-Wlstfalln

2.20 Islamischer Religionsunterricht

Für Schü lerinnen und Schü ler mus l im ischen G laubens wurde ab dem Schu ljahr 2012/2013 der is lam i­sche Rel igionsu nterricht zunächst fü r die Klassen 1 bis 4, a b dem Schu lja hr 2013/2014 fü r d ie Klassen 5 bis 10, schrittweise eingefü hrt (RdEr l . des M inisteriums fü r Schule u nd Weiterbi ldung v. 17. Februar 2012 (BASS 12 - 05 N r. 8 ) ) . I n der einzelnen Schule ist Rel igionsunterricht grundsätz l ich e inzurichten und zu ertei len, wenn mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler d ieses Bekenntn isses tei lnehmen.

Is lamischer Rel igionsu nterricht ist ordentl iches Lehrfach m it wöchentl ich zwei U nterrichtsstunden. Wer a ngemeldet ist, ist grundsätzlich zur rege lmä ßigen Tei lnahme verpfl ichtet. Die Leistu ngen einer Schü lerin oder eines Schü lers s ind entsprechend der Vorgaben der Ausbi ldu ngsordnung verset­zu ngswirksam.

Der U nterricht wird von Lehrkräften musl imischen Glaubens im Dienst des La ndes ertei lt, die h ierzu bereit, befäh igt und geeignet s ind . S ie werden dafür in der Regel in Lehrgä ngen der Bezirksregierun­gen qua l ifiz iert. D ie U nterrichtssprache ist Deutsch .

E in zusätzlicher Bedarf entsteht durch das neue U nterrichtsangebot, wei l i nsbesondere an kle inen Schu len oftmals zusätzlicher Differenzierungsbedarf aus löst wird, der n icht durch entstehende Sy­nergieeffekte kompens iert werden kan n (z .B. du rch jahrgangsübergreifenden Unterricht, Kooperati­onen mit a nderen Schu len, ggf. Wegfa l l von bis lang erteiltem U nterricht in Ethik und Ph i losophie) . Der zusätzliche Differenzierungsbedarf wird sich erst sch rittweise mit zunehmender Aufnahme des U nterrichts durch ausgebi ldete Leh rkräfte e i nstel len.

Die Za h l der Schüler innen und Schü le r, die an d iesem bekenntn isorientierten U nterricht tei lnehmen, wird s ich zum Schu ljahr 2015/2016 verdoppeln . 123 Lehrerinnen und Lehrer werden 13.700 Schüle­rinnen und Schüler a n 176 Schu len u nterrichten .

3,3,0

Bei Kapitel 05 300 Tite l 422 01 werden in einem dritten Sch ritt weitere 50 Ste l len für den Ausbau des Is lamischen Re l igionsu nterrichts vera nschlagt. Es stehen 150 Stel len zur Verfügu ng.

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Mlnlstorlum fOr

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 d .. Lende, Nordrh.ln·W.stfal.n

2.2 1 Kommunale Integrationszentren und Maßnahmen zur Koordination,

Beratung und Qualitätsentwicklung

Im E inzelplan 05 werden 170 (170) Stel len für d ie M itarbeit in kommu nalen Integrationszentren aus­gewiesen. H ierin s ind Stellen für d ie landesweite Koord in ieru ngsstel le (LaKI) , einen landesweiten Beratu ngs- und Fortbi ldungspool sowie fü r die Koord ination und Qua l itätsentwicklung in mehreren weiteren Programmen, Netzwerken und Projekten von landesweiter Bedeutu ng enthalten. 10 Ste l len tragen den Vermerk kw zum 01.08.2017.

2 .21 .1 Kommunale Integrationszentren

Grund lagen der "Kommunalen I ntegrationszentren" (K I ) s ind § 7 Te i lhabe- und I ntegrationsgesetz sowie ein Rd.Er l . Erlass der für Schu le und I ntegration zuständigen M i nisterien vom 25.6.2012 gere­gelt. Zu dem Ru nderlass gehören Richt l in ien für die Förderung Kommuna ler I ntegrat ionszentren. Gesetz und Erlass enthalten auch d ie Grund lagen für d ie Landesweite Koordin ieru ngsstel le (LaKI) . Vorgängerei nrichtung waren 30 RAA'en, die inzwischen al le in KI ü berfü hrt worden sind.

I nzwischen gibt es Kommunale Integrationszentren in 49 Gebietskörperschaften (Kreise und kreis­freie Städte). Sil! verknü pfen I ntegration durch Bi ldung und I ntegration a ls Querschn ittsaufga be. Für jedes kommunale I ntegrationszentrum stehen zwei LehrersteIlen zur Verfügung. I n einigen wenigen Regionen, deren RAA'en vor 2013 über mehr Stellen verfügten, wurde Bestandsschutz gewährt . H ier­für stehen landesweit insgesamt acht weitere LehrersteI len zur Verfügu ng.

Als Service-, Beratu ngs- und Dienstleistungseinrichtungen, in denen mult iprofessionel le u nd mu ltikul­ture l le Teams tätig s ind, a rbeiten die Kommuna len I ntegrat ionszentren a uf der Grund lage eines ganzheit l ichen Ansatzes interku ltu rel ler B i ldung und Erz iehung. Die Kommunalen I ntegrationszentren verbessern die Bi ldu ngschancen fü r Kinder und Jugendliche mit M igrationshintergrund entlang der Bi ldu ngskette und setzen s ich für e ine gleichberecht igte Tei lhabe der M igra nt innen und M igranten in a l len gesel lschaftl ichen Bereichen ein. Die Arbeit orientiert sich an den Prinz ipien des Diversity M a­nagements. Die kommuna len I ntegrationszent ren a rbeiten m it a nderen Arbeitsstel len auf kommuna­ler Ebene sowie Organ isationen u nd Trägern der Zivi lgese l lschaft zusammen, beispie lsweise mit den Regionalen Bi ldu ngsnetzwerken und M igrantenselbstorganisationen. Es bestehen Angebote für M u l­t ipl ikatorinnen und M ultipl ikatoren i nsbesondere

zur E lementa rerz iehung und zum Ü bergang von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule ( u .a . Programme zur E lternbildu ng u nd durchgä ngigen Sprachbi ldung der K inder im Alter von 0 b is 10 Jah­ren; Anregungen zur Entwicklungs- und Sprachbildu ng der Kinder in Kindertagesstätten und im Ü ber­ga ng in die G rundschu le),

in der Schule ( u .a . Durchgängige Sprachbi ldung in a l len Schu lstufen sowie im Ganztag, Interku ltu relle Sch ul- und U nterrichtsentwicklung, Beratung, Konfliktbearbeitungsprogramme, Konzepte für Mehr­sprach igkeit und für Deutsch fü r Schü lerinnen und Schü ler mit M igrationsh intergrund, Konzepte zur Beratung und Förderung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, Entwicklung von U nter­richtsmateria l ien, Aus- und Fortbi ldung von Lehr- und Fach kräften),

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Ministerium 10,

� SChul, und W,lte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 dis Llndes Nordrhein·W.stfal.n

zum Ü bergang von der Schule in den Beruf ( u .a . Beratung von Jugend l ichen und E ltern, Arbeit mit Schulen und Partnern der Berufs- und Studienorientieru ng, Fortbi ldung und Material ien, Kooperatio­nen m it den Partnern vor Ort und Bi ldung von Netzwerken) .

Eine besondere Herausforderung ist zurzeit d ie Beratung fü r Kinder und Jugendl iche a us F lüchtl ings­fa mi l ien . H ierfür wurden 2015 erstma ls, zunächst für die Dauer von zwei Jahren, 10 zusätzl iche Stei­len fü r besonders herausgeforderte Regionen bereitgeste l lt .

2 .21 .2 Maßnahmen zur Koordination, Beratung und Qualitätsentwicklung

Der o.g. E rlass vom 15.6 .2012 regelt auch die Aufga benwah rnehmung durch die Landesweite Koord i­nieru ngsstel le ( LaK I ) . LaKI sorgt u .a . für eine gemeinsame Qua l itätsentwicklung der kommunalen Integrationszentren im Verbund. Für den B i ldungsbereich, insbesondere den Bereich Schu le, konzi­piert und koordin iert LaKI einen landesweiten Pool von Leh rkräften, d ie s ich der Beratung und Unter­stützung der M ita rbeiterinnen und M ita rbeiter der kommu nalen Integrationszentren sowie von Leh r­und Fachkräften in den Schulen widmen.

Zu d iesem Pool gehören beispie lsweise auch bereits vom Min isterium für Schule und Weiterb i ldung mit versch iedenen Partnern, u .a . der Stiftung Mercator, gemeinsam geförderte Vorha ben wie das Projekt IISprachsensible Schulentwicklu ngl/, das Vorhaben IIP roDAZI/ an der Un iversität Duisburg / Essen, I/Deutsch a ls Zweitsprachel/ i n der zweiten Phase der Lehrerausbi ldung sowie konkrete Projek­te zur I ntegration von jungen F lüchtl ingen, z .T. in Zusa mmenarbeit m it verschiedenen Stiftu ngen, beispie lsweise der Wa lter-Blüchert-Stiftung. Der rechtliche Rahmen für d iese und weitere M aßnah­men zur Koord ination, Beratung und Qual itätsentwicklung wurde i n einem RdErl des Schu lmin isteri­ums vom 29.6.2012 geregelt.

Grund lage der Beratung und U nterstützung ist der RdEr l des damal igen M inister iums für Schu le, Ju­gend und Kinder vom 27.4.2004, dort insbesondere Ziffer I in An lage 1 11Unterricht von Schü lerinnen und Schü lern m it M igrationshintergrund a n al len Schu lformenl/ .

Darüber h inaus können m it d iesen Stel len M aßnahmen zur Qual itätsentwicklung i nsbesondere l an­desweiter Progra mme und Netzwerke mit dem Ziel interku lturel ler Unterrichts- und Schu lentwick­lung du rchgefü hrt werden. Dazu gehören beispie lsweise die Landeskoord ination folgender Vorha­ben : "Leh rkräfte m it Zuwanderungsgesch ichtel/, ,,schu le ohne Rassismus - Schule mit Cou ragel/, "Schule der Vie lfalt - Schule ohne Homophobiel/, der "Bi ldungspa rtnerschaft Schu le - Gedenkstät­tenl/, Stipendienprogram m START sowie kommuna le Vorhaben wie z .B . in d rei Städten das mit der Freudenberg-Stiftung gemeinsa m ausgestaltete Vorha ben "Quadratkilometer Bi ldu ngl/.

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Ministerium 'ar

� Schul. und W.lt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dis Land •• Nordrheln'Wlstfaltn

2 .22 Multiprofessionelle Teams

Für mu lt iprofessionel le Teams werden 200 Stellen, die mit dem Haushalt 2015 noch bei Kapitel 05 300 - Schulen gemeinsam - veransch lagt waren und den Berufskol legs fü r das Schuljahr 2015/2016 zur E rgänzung der pädagogischen Arbeit zugewiesen wurden, im Kapitel 05 410 zur Ergänzung der pädagogischen Arbeit an Berufskol legs bereitgestel lt . Die Bi ldu ngsgänge der Ausbi ldu ngsvorberei­tung s ind durch ein hohes Maß an Heterogen ität gekennzeich net. Diese Heterogen ität ergibt sich aus sozialen Benachtei l igu ngen, Lernbeeinträchtigu ngen, die kognitive Lernvoraussetzu ngen oder Verha l­tensauffä l l igkeiten umfassen und Benachtei l igu ngen, die sich auf Grund der Struktur des Berufsaus­bi ldu ngs- u nd Beschäftigungssystems ergeben. Die Zuweisu ng der Stel len an die Berufskol legs durch die Bezi rksregieru ngen fü r die Bi ldung mu lt iprofessionel ler Teams sol l die genannten besonderen Förderbedarfe berücksichtigen. Die E inste l lung soz ia lpädagogischer Fachkräfte ist in Absprache mit der oberen Schu laufsicht möglich. Allerd ings nur u nter der Voraus-setzu ngen, dass die Vorgaben des Rd.Erl . vom 23. Januar 2008 (BASS 21-13- N r. 6) ausgeschöpft s ind . Die Arbeitsrechtl ichen H inweise, die E ignu ngskriterien sowie die H inweise zum E insatz der "Fach kräfte für Schulsozia larbeit" s ind grundsätzl ich anzuwenden. E ine E instel lung von Schulpsychologinnen u nd Schu lpsychologen ist auf der Grund lage der Ste l lenzuweisung für mu lt iprofessione l le Teams n icht zulässig, wei l dafü r im Hausha lt bereits Stellen (Kapitel 05 300 Titelgru ppe 60)ausgewiesen s ind.

Die Verte i lung der 200 Stel len fü r mu lt iprofessionel le Teams auf d ie Schulen erfolgt durch die Be­z i rksregierungen nach M aßgabe folgender Kriterien:

• Schulen, i n denen d ie Ausbi ldu ngsvorbereitung bereits a ls eigenstä ndige, integrierte E inheit des Berufskol legs entwickelt ist oder

• Schu len, d ie den Aufbau einer Profi l ie rung der Ausbi ldungsvorbereitung als eigenstä nd ige, integrie rte E inheit des Berufskol legs anstreben.

• Schu len, d ie bereits in der Fachpra kt ikerausbi ldung engagiert s ind oder sich a ktiv einbringen werden und vorbereitende und u nterstützende M aßnahmen zur Rea l is ie ru ng ab dem Schu l­jahr 2016/2017 für Gemeinsames Lernen im Berufskol leg entwickeln .

• Schulen, die den Bi ldu ngsgang Ausbildu ngsvorbereitung im Sinne einer Gestaltung ind ividuel­ler Kompetenzentwicklu ngswege entwicke ln .

• Schulen, die Lernortkooperationen mit Trägern und kooperierenden Betrieben weiterentwi­ckeln, die Jugendl iche mit untersch iedl ichen Lernausgangslagen ausbi lden bzw. auf eine sol­che Ausbi ldung vorbereiten.

Die Ste l len können auch mit Lehrkräften der Bes.Gr. A 13 g.D. Lehrer/Lehrerin mit der Befäh igung für das Lehramt für Sonderpädagogik besetzt werden .

M it dem Haushaltsentwu rf 2016 werden insgesamt 3 10 Mehrbedarfsstel len zur Unterstützung des I nklusionsprozesses und fü r mult iprofessionel le Teams in den Berufskollegs bereitgeste l lt . H ierbei

. handelt es s ich um 200 Ste llen für mu lt iprofessionel le Tea ms und um 110 neue Stellen, davon 100 M ehrbeda rfsste l len zur U nterstützung der I nklusion (LES) und 10 Mehrbedarfsstellen für d ie I nklusi­on außerha lb LES (Doppelzä h lung) .

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Ministerium rOr

� Schule und WeiterbIldunI Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des L.nde, Nordrhein�W.stfalln

2.23 Leitungszeit

Für den Haushalt 2016 ergeben sich keine Veränderungen.

Die leitu ngszeit ist in § 5 der va zu § 93 Abs. 2 Schu lG geregelt. In den vergangenen Jahren wurde die leitungszeit mehrfach heraufgesetzt:

• M it dem Haushalt 2000 wurden 430 Stellen fü r zusätzliche leitu ngszeit a n Grund-, Haupt-, Rea l- und Förderschu len bereitgestel lt . Die Ste l len wurden mit dem Haushalt 2001 in die Schü ler-lehrer-Relation e ingerechnet.

• M it dem Doppelhaushalt 2004/2005 s ind weitere 500 Stellen für zusätzl iche leitu ngszeit a n Grundschu len, Hauptschulen, Realschu len, Gymnasien, Gesamtschu len, Förderschu len und Berufskol legs eingerichtet worden. Die zusätz l iche Zeit fü r Schu l leitu ngen wurde a b dem 1.02.2004 bereitgeste l lt, womit faktisch a l le Schu l leitu ngen von der Pflichtstundenerhöhung ausgenommen wa ren, da das Kontingent ihrer leitungszeit gleichzeitig um eine Stu nde er­höht wurde (Anhebung des Sockelbetrages der leitu ngszeit von 5 auf 6 Wochenstunden, § 5 Abs. 1 va zu § 93 Abs. 2 SchuiG) . Schu l leitu ngen kleinerer Schulen (bis zu 10 Ste l len) haben zwei zusätzl iche Stu nden leitu ngszeit erhalten. D ie Ste l len wurden mit dem Haushalt 2006 in d ie Schü ler-U;;h rer-Re lationen eingerechnet.

• Außerdem wu rde Schu l leitu ngen von im Aufbau befind lichen Ganztagsschu len im Primarbe­reich - zunächst befristet fü r die Dauer von vier Jahren - e ine weitere Stunde leitungszeit gewährt. Die Ste l len wurden mit dem Haushalt 2006 i n die Schü ler-lehrer-Relation einge­rechnet; die zusätz l iche leitu ngsstunde wird seit dem Schu ljahr 2008/2009 dauerhaft ge­währt (§ 5 Abs. 3 va zu § 93 Abs. 2 SchuIG) .

• M it dem Haushalt 2007 wurden a b dem Schuljahr 2006/2007 für leitu ngszeit weitere 230

Stellen zusätzl ich zur Verfügung gestel lt . Das Kontingent der leitu ngszeit wurde um e ine Stunde je Schule erhöht. Die Zeit sol l dazu beitragen, dass sich Schu l leiterinnen und Schu l le i­ter auf die neue Aufgabe und die veränderten Anforderungen für die leitung einer eigenver­antwortlichen Schule vorbereiten können. Die zusätzl ichen Stel len sol len i nsbesondere zur Fortbi ldung a uf d ie neue Aufgabe eingesetzt werden. Durch diese zusätzliche pauschale Ent­lastung entfä llt bei Te i lnahme an einer Fortbi ldung die Anrechnung auf die Pflichtstu nden­zah l (vg l . Nr . 10.2 .3 AVa-Rl). Die Stel len s ind a ls Zusch lag zur Grundstel lenzahl mit der Er läu­terung "Schu l leitu ngsentlastung Fortb i ldung" wie folgt im Hausha lt ausgewiesen :

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Mlnl.torlum 10, Schulo und Wolt.rblldun, det Lande. Nordrheit\·W.stt.l.n

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

Schulform Stellen

Grundschule 1 22

Hauptschule 26

Realschule 1 8

Gymnasium 20

WeiterbildungskolleJl. 2

Gesamtschule 8

Förderschule 24

Berufskolleg 1 0

Zusammen 230

• Ab dem Schu ljahr 2007/2008 wurden Schu l leitungen bei Gru ndschu lverbünden, bei organisa­torischen Zusammenschlüssen von Schulen und bei der Errichtung von weiterfü hrenden Schulen durch Zusa mmenlegu ng (wenn d ie Standorte n icht auf einem zusammenhängenden

, Grundstück l iegen) d rei weitere Wochenstunden a ls Entlastung gewährt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 va

zu § 93 Abs. 2 Schu IG) . • Zum Schu ljahr 2007/2008 wurde mit der va zu § 93 Abs. 2 Schu lG die Ent lastung für Gesamt­

schu l leitu ngen dah ingehend geändert, dass die Gewährung einer zusätzl ichen Schul leitu ngs­entlastu ng auf Grund besonderer Differenzieru ngsaufga ben von 0,25 Wochenstunden pro Ste l le beendet wurde.

• Seit dem Schu ljahr 2008/2009 wurde bei der Berechnung der Leitungszeit gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 va zu § 93 Abs. 2 Schu lG neben den Grundstel len u nd dem Ganztagszuschlag (§ 9 Abs. 1 va zu § 93 Abs. 2 SchulG) a uch der Zuschlag fü r e rweiterte Ga nztagshauptschulen und Ga nztagsförderschulen in der Seku ndarstufe I (§ 9 Abs. 2 Nr. 6 va zu § 93 Abs. 2 Schu lG) be­rücksichtigt.

• M it dem Schuljahr 2008/2009 ist die Einschränku ng entfa l len, dass nur im Aufbau befind l i­chen Ganztagsschu len im Pr imarbereich eine zusätzliche Stunde Leitungszeit gewährt wird . Damit erha lten Schul le itungen bereits ausgebauter offener Ga nztagsschu len im Prima rbe­reich die zusätzl iche Stu nde Leitu ngszeit dauerhaft weiter (s .o.) .

• M it dem Haushalt 2011 wurden seit dem Schuljahr 201 1/2012 den G rundschulen 340 Stellen

zusätzl ich für den Ausbau der Leitungszeit zur Verfügung gestel lt . Dies entspricht einer E rhö­hung der Schu l leitu ngsentlastu ng gemäß § 5 Abs. 2 der va zu § 93 Abs. 2 SchulG von 2 um 3 auf 5 Wochenstunden. Die Socke l leitu ngszeit beträgt damit insgesamt 11 Wochenstu nden (6 Wochenstunden gem. § 5 Abs. 1 va zu § 93 Abs. 2 Schu lG und weitere um 5 Wochenstu nden gem. § 5 Abs. 2 va zu § 93 Abs. 2 SchuIG). H inzu kom men - unverändert - 0,6 Wochenstun­den je Stelle bis zur 35. Grundste I le und 0,2 Wochenstunden fü r jede weitere GrundsteIle.

• M it dem Haushalt 2012 wurde d ie Leitu ngszeit weiter erhöht, in dem die Decke lung des E r­höhungszuschlags von 0,6 Wochenstu nden je Ste l le von der 35 . auf d ie 50. Stel len angeho­ben (§ 5 Abs. 1 Satz 2 va zu § 93 Abs. 2 SchulG) wurde. Für d iesen Zweck s ind 224 Stellen be­reitgeste l lt worden. Diese Maßnahme hat insbesondere die Leitu ngszeit der großen Schu lsys­teme verbessert.

• M it dem Haushalt 2013 wurden 197 Stellen bereitgestellt, um die sogenannte Sockelentlas­tung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 va zu § 93 Abs. 2 SchulG fü r a l le Schulen (außer Grundschu len)

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Ministerium tOr

� Schul. und W.lterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Lande. Nordrh.in·W.,tfalen

auf 9 Stunden anzuheben. Die Erhöhung der Sockelentlastu ng kom mt primär kleinen Syste­men zugute.

• Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG beträgt die Leitu ngszeit je Schule neun Wo­chenstunden (Grundschule 11 Wochenstu nden) zuzüglich 0,6 Wochenstunden je Stelle bis zur 50. Ste l le und 0,2 Wochenstunden fü r jede weitere Stel le . An Grundschulen g i lt ab dem Schuljahr 2014/2015 bis zur 50. Stel le der Berech nu ngswert von 0,7 Wochenstunden und für jede weitere Ste l le von 0,3 Wochenstu nden. H ierfür wurden mit dem Haushalt 2014 im Grundsch u lkapitel 109 Stellen bereitgestel lt .

• Ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde der Berechnungswert auch a n den ü brigen Schulformen angehoben : bis zur 50. Stel le auf 0,7 Wochenstu nden und fü r jede weitere Ste l le auf 0,3 Wo­chenstunden. H ierfü r wurden mit dem Haushalt 2015 357 Stellen bereitgestellt . Die Verbes­serung wurde n icht auf die Hauptschu le ü bertragen, da hier schon gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 VO zu § 93 Abs. 2 Sch ulG zusätzl ich 0, 1 Wochenstu nden je Stel le bereitgeste l lt wurden.

Die Stel len für den Ausbau der Leitu ngszeit s ind a ls Zuschlag zur G rundste l lenzahl mit der Erläuteru ng "Ausbau der Leitu ngszeit" wie folgt in den Schulka pite ln 05 3 10 bis 05 410 ausgewiesen :

Ausbau der Leitungszeit HH 201 1 H H 201 2 HH 201 3 HH 2014 HH 201 5 HH 2016 Schulform

Grundschule 340 340 340 449 449 449

Hauptschule 1 25 25 25 25

Realschule 5 23 23 64 64

Gymnasium 1 00 1 60 1 60 268 268

Sekundarschulen 1 0 1 0 22 22

Gemeinschaftschulen 2 2 4 4

Weiterbildungskolleg 2 8 8 1 3 1 3

Gesamtschule 47 7 1 71 1 39 1 39

Förderschule 1 3 36 36 82 82

Berufskolleg 56 86 86 1 61 1 61

Zusammen 340 564 761 870 1 227 1 227

Weitere Entlastu ngsregelungen :

• Die seit dem Schu ljahr 2007/2008 geltende Entlastu ngsregelu ng, wonach bei Gru ndschu lver­bünden, bei orga nisatorischen Zusam mensch lüssen von Schu len und bei der Errichtung von weiterführenden Schu len durch Zusam menlegu ng der Socke lbetrag um d rei weitere Wo­chenstunden erhöht wird, wenn die Standorte n icht auf einem zusammenhängenden G ru nd­stück l iegen, wurde auf Seku ndarschulen ausgedehnt (ab Schu ljahr 2012/2013). Ab dem Schuljahr 2013/2014 wu rde die Leitu ngszeit der Grundschu lverbü nde von drei auf s ieben je zusätzl ichem Tei lstandort erhöht. Für die beiden ersten .Jahre nach Gründung werden zum Ausgleich des in der Start phase typischerweise erhöhten Leitungs- und Organ isationsa uf­wands weitere vier bzw. zwei Ent lastungsstunden je zusätz l ichem Sta ndort gewährt .

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Ministerium '0,

;l Schul. und WtltorbHdlln, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 det Lande. Nordrh."'·Westfel.n

2.24 Pädaudiologische Zentren

Im Kapitel OS 390 - Inklusion, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentl ichen Förderschulen und an Schu len für Kranke - sind 12 (12) Pla nstel len Bes .Gr. A13 für Sonderschu l lehrerinnen / Sonderschu l lehrer a n pädaud iologischen Zentren veransch lagt. Die Stel len s ind zur Koord in ierung der F rü hförderung hörgeschäd igter Kinder einsch l ießl ich der Durchfü hrung sonderpädagogischer Untersuchu ngen zur Feststel lung des sonderpädagogischen Unterstützu ngsbe­darfs (Pädaud iologische Beratu ngsstel leh) e ingesetzt und wie folgt zugewiesen:

Bezirksregierung Einrichtungen

1 .) Westf. Schule tür Schwerhörige in Bochum, Pädaudiologisches Zentrum der Vestischen Kinderklinik Datteln Amsberg

2.) Schule tür Schwerhörige in Olpe,Pädaudiologisches Zentrum Olpe

Detmold 1 .) Westf. Schule tQr Schwerhörige und Gehörlose in Bieleteld, Pädaudiologisches Zentrum Bieleteld

2.) Schule tür Schwerhörige in Büren, Pädaudiologisches Zentrum Büren

1 .) Rheinische Schule tür Gehörlose in Düsseldorf, Pädaudiologisches Zentrum Düsseldorf

Düsseldorf 2.) Schule tür Gehörlose in Essen, Pädaudiologisches Zentrum 'Essen

3.) Schule tür Schwerhörige in Kreteld, Pädaudiologisches Zentrum Kreteld

1 .) Schule tür Hörgeschädigte Aachen, Pädaudiologisches Zentrum Aachen

Köln 2.) Gehörlosen Schule Köln, Pädaudiologisches Zentrum Köln

3.) Schule tür Schwerhörige in Bonn l Euskirchen

1 .) Westf. Schule tür Gehörlose in Münster, Pädaudiologisches Zentrum Münster Münster 2.) Westf. Schule tür Schwerhörige in Gelsenkirchen, Pädaudiologisches Zentrum Gelsenkirchen

Die pädaud io logischen Zentren sichern die interdisz ip l inäre Zusammena rbeit im Bereich der Frühför­derung Hörgeschäd igter. Sie leisten die pädagogische Frühförderung im Bereich der Hausfrü herzie­hung (0 bis 3 Jahre) und der ambu lanten Förderu ng in Regelkindergärten oder in Förderschu lkinder­gärten. Sie s ind gleichzeitig Beratu ngsstelle für E ltern hörgeschäd igter Kinder. Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf folgende Aufgabenfelder:

• Diagnosti k / Begutachtung, • Beratu ng / Anleitu ng, • Erziehung und • Orga n isation / Kooperation / Koord ination mit a l len regional zuständigen medizinischen, psy­

chologischen oder anderen notwendigen E inrichtungen.

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Ministerium 10,

W Schul. und W.,torbl,dunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 del l.nde. Nordrhein·W.sttal.n

2 .25 Personalausgabenbudgetierung

2 .25 .1 Grundsätze der Personalausgabenbudgetierung

M it E inführung der flächendeckenden Personalausgabenbudgetieru ng ( PAB) in 2006 wurden den Ressorts du rch d ie Umste l lung auf eine Ausgabensteuerung bei gleichzeitiger Stärkung der Budget­verantwortung Freiheiten eröffnet, die im U nterschied zu e iner reinen Ste l lenplanbewirtschaftung einen effiz ienteren Personaleinsatz und e ine bessere Steueru ng des Personalhausha lts ermögl ichen sol lten.

M it der PAB wurde den Ressorts die Verantwortung fü r den F inanzrahmen ihrer Orga nisationsein heit übertragen

• bei einem festgelegten u nd bedarfsgerechten Leistungsu mfa ng, • mit einem in zeitl icher u nd sachl icher H i ns icht selbst zu best immenden M itte leinsatz und • grundsätzl ichem Ausschluss der Ü berschreitung des vorgegebenen Finanzvolumens.

Nach der Konzeption ist die PAB eine Vorstufe zur Gesar'ntausgabenbudget ierung der La ndesverwa l­tungen.

2.25.2 Grundsätze der Budgetermittlung

Die Budgets werden auf Kapitelebene gebildet. I n die Budgets s ind d ie Ausga beansätze der Gruppen 422, 427 und 428 (Personalausgaben) einbezogen. Für das Personal in Titelgru ppen sind gesonderte Budgets ausgewiesen.

In den 2006 erstmal ig budgetierten Bereichen waren die Ist-Ausgaben 2004 die Grundlage der Bud­getermitt lung 2006. Im Hausha ltsentwurf 2016 bi ldet das Sol l des Haushalts 2015 d ie Basis.

Bei der Budgetberechnung 2016 fl ießen die Ste l lenverä nderu ngen des Jahres 2015 ein. H ierbei han­delt es sich insbesondere um:

• Stel lenabsetzu ngen, z .B. durch Rea l is ierung von kw-Vermerken (einsch l ießl ich voraussichtl i-cher kw-Rea l is ie ru ngen in 2015),

• neue Stel len, • Ste l lenu msetzu ngen, • Stel lenverlageru ngen und • Stel lenausgliederungen .

Be i den P lanste l len fü r Beamtinnen und Beamte wurden die Ansätze antei l ig um d ie im Kapitel 020 des Einzelplans etatisierten Verstärku ngsmitteln aufgru nd des Gesetzes zur Änderung des Besol­du ngs- und Versorgungsanpassu ngsgesetzes 2013/2014 (Titel 461 00) erhöht. Bei den Ste l len für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurden d ie Änderu ngen bei den Arbeitgeberantei len zur Pflege- und Rentenversicherung berücksichtigt .

Zudem wurden die Auswirkungen des Tarifa bschlusses 2015/2016 berücksichtigt. D ie monetären Auswirkungen s ind gru ndsätzlich konkret auf den E inzelfa l l bezogen berechnet (z .B. monatsgenau) .

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Mlnlst.rlum tOr

Il Schul. und W.ltorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 M S Lend •• Nordrhein·W.stfal.n

Soweit e ine genaue Erm ittl ung n icht mögl ich war, wurden die Personalkostendurchschnittsätze des Einzelplan 05 zu Gru nde ge legt. Für die Schu lka pitel wurde pauscha l ein Betrag von 50.000 EUR a nge­setzt.

2.25 .3 Flexibilisierungen Die Vorga ben für d ie flächendeckende Personalausgabenbud�etieru ng werden du rch Haushaltsge­setz geregelt. Die flächendeckende Persona lausgabenbudgetierung fü hrte zu folgenden wesentl ichen Änderungen :

• tei lweise Freiste l lung von der Verbind l ichkeit von P lanste l len und Stellen, • Ermächtigung fü r die Ressorts, Leerstel len einzu richten , • erweiterte Decku ngsfä higkeiten, • Ü bertragbarkeit von M inderausga ben sowie • Wegfa l l der Beförderu ngssperre.

Die genannten F lexibi l is ierungen stehen unter dem Vorbeha lt, dass sie durch das veransch lagte und zugewiesene Budget gedeckt werden.

2 .25.4 Planstellen Nach § 6 Hausha ltsgesetz s ind Planstel len und Stel len für bea mtete H i lfskräfte weiterhin verbind l ich. Jedoch können bis zu 10 vom Hu ndert der im Haushaltsplan ausgebrachten P lanste l len e iner Beso l­du ngsgruppe in Pla nstel len der nächsthöheren Wertigkeit derselben Laufba hngruppe umgewande lt werden, soweit a ndere rechtl iche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

I m Schu lbereich dürfen darüber h inaus zur Sicheru ng der Unterrichtsversorgung in den Ka pite ln 05 300 bis 05 410 m it E inwil l igung des F inanzmin isteriums Pla nstel len der jeweil igen E ingangsä mter schu lformü bergreifend in Anspruch genommen und auch in Pla nste l len der E ingangsämter der nächsthöheren Laufbahngru ppe umgewa ndelt werden.

2.2 5.5 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Stel len für Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer werden in den Erlä uterungen des Haushaltsplans abweichend von § 17 Abs. 6 Landesha ushaltsordnung in Gruppen ausgewiesen. Die in den Erläute­ru ngen zu den Tite ln der Gruppe 428 ausgewiesenen Stel len für Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer s ind h insichtl ich ihrer Gesamtzah l verbindl ich. Die hausha ltsrechtliche Bindung an best immte Entgeltgru ppen entfä l lt .

2.25 .6 Beförderungssperre und Stellenbesetzungssperre Auf Grund der Besonderheit, dass im Schu lbereich jede Stel le besetzt werden da rf, una bhä ngig d a­von, ob das Schu lbudget auskömml ich ist, wird d ie frü here 18-monatige Beförderungssperre in den Schu lka pite ln - ausgenommen fü r Schu l leitu ngen und stä nd ige Vertretungen - fortgeführt .

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Ministerium to,

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 3 1. August 2015 Mt lande, Nordrh.ln·Wtstfllltn

2.25 .7 Deckungsfähigkeiten

Nach § 7 Ha usha ltsgesetz s ind Ausga ben der Gru ppen 422 (Bezüge der Beamtinnen und Bea mten), 427 (Aushi lfsbeschäftigungen) und 428 (Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) inner­ha lb der. einzelnen Ka pitel einschl ießl ich der Tite lgruppen u nd - mit E inwi l l igung des F inanzmin isteri­ums - auch ka pitelü bergreifend innerhalb des E inzelp lans gegenseitig decku ngsfä hig, soweit n icht ausdrückl ich etwas a nderes vermerkt ist (zum Beispiel Titelgru ppe 72 : Offene Ga nztagsschulen im Primarbereich).

Die Ausgaben der Gru ppen 441 (Beih i lfen) und 446 (Beih i lfen fü r Versorgu ngsempfänger/i nnen) sind in nerha l b des Einzelplans gegenseitig deckungsfäh ig.

Die Ausga ben der Gruppen 412 (Aufwendungen für ehrenamtl ich Tätige) und 443 (Fürsorge leistun­gen und Unterstützu ngen), der Obergru ppe 45 (Sonstige Personalausgaben), der Obergru ppen 5 1 bis 54 (Sächl iche Verwa ltu ngsausgaben ohne Gru ppen 529 - Verfügu ngsmittel - und 531 - Öffentl ich­keitsa rbeit -) und der Obergru ppe 81 (Erwerb von beweglichen Sachen) dürfen bis zur Höhe der E in­sparu ngen bei Ausga ben der Gru ppen 422, 427 und 428 innerhalb desse lben Ka pitels ü berschritten werden.

2.25.8 Übertragbarkeit Die Ausgaben der Gru ppen 422, 427 und 428 s ind ü bertragbar. I n Höhe von 50 von H u ndert der nach I nanspruchnahme der Decku ngsfäh igkeiten verbleibenden M inderausgaben einschl ießl ich der Ve r­stärku ngen für Besoldu ngs- und Ta riferhöhungen können Ausgabereste gebi ldet werden.

Budgetü berschreitu ngen führen zu einer Kürzung des Budgets im Folgejahr.

2 .25.9 Regelungen für den Schulbereich (Kapitel 05 300 bis 0 5 410): Die Leh rersteI lenveränderungen des Hausha ltsentwurfs 2016 und die noch auszufinanzierenden Stel­lenverä nderungen des H aushalt 2015 (einsch l ießl ich 2 . Nachtragshaushalt) sind schu ljahresbezogen und zeita ntei l ig in das Budget e ingeflossen. Im Schu l bereich wird eine LehrersteI le mit 50.000 EUR pro Jahr va lut ie rt.

Für den Bereich Schule wird im Rahmen der Bewirtschaftung e in gemeinsames "Schulbudget" und damit e in umfassender Deckungskreis gebi ldet. Das Schu lbudget u mfasst die Personalausga benan­sätze der Schu lka pitel 05 300 bis 05 410 (ohne 05 300 Titelgru ppen 60, 72, 74 und ohne 05 390 Tite l­gru ppe 76) einsch l ießl ich der Budgets der F lexiblen M itte l fü r Vert retu ngsu nterricht (Ka pitel 05 300 Titel 427 20) und für die Fach leiteri nnen/Fach leiterbesoldung (Ka pitel 05 075 Titel 422 10).

Die Budgets (Ansätze Personalausga ben) betragen :

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Ministerium tOr

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 do .. Landes Nordrh.in·Wtstfal.n

Kapitel Behörde/Einrichtung/Schulform Titel Ansatz Anmerkung

05 010 Ministerium OGr. 42 20.966.600 € 05 073 ZfU Köln OGr. 42 856.300 € (ohne Beihilfe)

05 074 Prüfungsämter OGr. 42 4.451 .000 € Verwaltung

427 30 2.675.000 € Prüfungsvergütungen* Zentren für schulpraktische

05 075 Lehrerausbildung 422 01 10.246.000 € Verwaltung Seminare

422 02 223.581 .300 € Lehramtsbewerber *)

422 10 1 1 6.81 1 .200 € Fachleiterinnen und Fachleiter ")

427 10 35.000 € Für nebenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit

427 20 248.700 € Aushilfskräfte

428 01 5.566.500 € Verwaltung Seminare

356.488.700 € 05 077 QUA·LlS NRW OGr. 42 9.802.500 € 05 078 Schulämter 422 01 1 2.346.600 € 05 080 Kronenburg HGr. 4 348.700 € 05 300 LehrersteIlen 422 01 451 .422.100 € ")

427 10 250.000 € Aushilfsmittel Curriculumentwicklung **)

427 20 54.840.100 € Flexible Mittel für Vertretungsunterricht **)

427 61 5.000 € Prüfungsvergütungen Sport ")

428 01 36.556.400 € **)

TGr 60 422 60 9.046.600 € Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

TGr 63 HGr. 4 1 1 .563.600 € Schulverwaltungsassistenz **)

TGr 72 422 72 1 29.259.500 € Ganztag Primarstufe *) TGr 74 422 74 31 .550.000 € Päd. Übermittagbetreuung / Ganztagsangebote 'Geld oder

Stelle"

724.493.300 € 05 310 Grundschule HGr. 4 1 .563.573.600 € ")

05 320 Hauptschule HGr. 4 448.692.700 € ") 05 330 Realschule HGr. 4 668.117.500 € ")

05 340 Gymnasium HGr. 4 1 .739.1 10.200 € ") 05 350 Sekundarschule/Modellversuch HGr. 4 81 .989.500 € ")

Gemeinschaftsschule/PRIMUS

05 360 Weiterbildungskolleg HGr. 4 78.975.200 € **)

05 380 Gesamtschule HGr. 4 1 .122.900.500 € **) 05 390 Inklusion, sonderpädagogische

Förderung an öffentlichen allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an Schulen für Kranke HGr. 4 896.028.700 € **)

TGr 75 HGr. 4 39.190. 100 € Inklusion **)

TGr 76 HGr. 4 10.000.000 € Inklusionspauschale *)

05 410 Berufskolleg HGr. 4 1 .383.909.900 € **)

05 450 Staatliche Schulen 428 01 2.407.600 € *) unterliegen n i e h t der Personalausgabenbudgetierung **) Schulbudget 8.693.936.300 €

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Mlnlst.rlum 10,

� Schul. und W.lto'bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land .. Nord,hein·Wostf.lon

2.26 Planstellen ohne Besoldungsaufwand

Leh rkräfte, die an andere Dienstste l len des La ndes Nordrhein-Westfa len a bgeordnet sind und deren Bezüge nicht aus M itte ln der Schu lka pitel bestritten werden, werden a uf P lanste l len ohne Besol­du ngsaufwa nd gefü hrt. Die P lanste l len ohne Besoldungsaufwa nd sind in den Schu lka piteln vera n­sch lagt. Abgeord nete Lehrkräfte werden auf P lanstellen ohne Besoldu ngsaufwand gefü hrt und räu­men die P lanstel len in den Schu lka piteln . Damit werden die Stel len frei und können nach besetzt werden.

Die Besoldung der abgeordneten Leh rkräfte wird von den aufnehmenden Dienstste l len 'geza hlt (siehe "Stel len für bea mtete H i lfskräfte - Abgeordnete Beamtinnen und Beamte") und ist dort mit vera n­sch lagt.

Kapitel Lehrkräfte, die aus den Schulen

Abgabe: abgeordnet werden Zus,

05 310 05 320 05 330 05 340 05 350 05 360 05 380 05 390 05 410

MSW 2016 1 1 1 7 3 2 12 27

05 010

2015 1 1 1 7 3 2 12 27

Zfsl 2016 374 146 151 732 8 242 206 210 2,069

05 075

2015 354 122 121 641 7 213 184 151 1.793

QUA-lIS NRW 2016 2 1 9 1 8 3 4 28 C

QJ 05 077 E

2015 2 1 9 1 8 3 4 28 .c QJ c ....

MP/StK :J 2016 1 1 '"

QJ EP 02 (Archive) �

:� 2015 1 1 � .c � MIK

2016 2 1 4 6 8 3 8 1 5 1 � QJ EP 03 (Qualitätsanalyse) c 1" 0 2015 2 1 4 6 8 3 8 1 51 QJ bO

MIK .D 2016 5 5 '"

QJ EP 03 (Schulaufsicht) 'Ci

c' 2015 0 QJ

"0 :0 MIWF

2016 1 1 1 149 14 17 11 203 .c QJ

EP 06 (Hochschulen) il QJ

2015 1 1 1 149 14 17 11 203 "0 c �

MIWF

(Musikhochschule, 2016 4 1 3 8

EP 06 Kunstakademie,

Laborschule Bielefeld) 2015 4 1 3 8

MFKJKS 2016 1 1

EP 07 (Sport)

2015 1 1

2016 409 152 159 909 1 9 280 236 238 2.393

Zusammen

2015 389 128 129 818 1 8 246 214 179 2,112

+/- 20 24 30 91 0 1 34 22 59 281

Die Za h l der P la nstel len ohne Besoldu ngsaufwand für Fach leiterinnen und Fachleiter an Zentren für schu lpraktische Lehrerausbi ldung steigt insgesa mt um 276 Ste l len . Davon entfa l len 220 auf d ie

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+/-

0

276

0

0

0

5

0

0

0

281

281

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Mlnlstorlum 10,

�. Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dei lando. Nordrh.k\·Wlstfalln

grundständ igen Ausbi ldungsaufgaben nach der Za h l der zu betreuenden Lehra mtsbewerberin­nen/Lehramtsbewerber u nd Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger u nter Berücks icht igu ng der Ver­änderung der Relation Ausbilder/ Ausbi lderinnen zu Lehramtsanwärter/Lehramtsanwä rterinnen lehr­amtsbezogen von bis zu 1 : 9,6; 7 für Coaching und 7 für "Spl itterberufe". Die Ste l len werden durch H aushaltsumsch ichtung aus dem ehema l igen Ausgleichsstel len für das bisherige Eignu ngspra ktikum bereitgeste l lt. 56 zusätzl iche FachleitersteI len für das P raxissemester werden a ls neue Stel len vera n­sch lagt.

H inzu kommen 5 P lanstel len ohne Besoldu ngsaufwa nd in Kapitel 05 380 für Fachberaterin­nen/Fachberater in der oberen Schu laufsicht. Die Stel len werden durch Haushaltsu mschichtung be­reitgestel lt .

Die Za hl der P lanstel len ohne Besoldu ngsaufwa nd, die fü r Abordnungen von Lehrkräften an d ie Qua­litäts- und U nterstützu ngsAgentur - Landes institut fü r Schule (QUA-LiS N RW) werden, steigt um 6 auf 28. Die 6 zusätzl ichen Planste l len ohne Besoldungsaufwand werden aus Hausha ltsu mschichtu ngen bereitgestellt.

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M nl.tt,lum '0'

� Schult und Wtltt'blldun, Erläuterungen zum H E 2016 eHl l.nde, Nordrhekl·W.stfalen

2.27 Praktische Philosophie / Islamkunde

Stand : 31 . August 2015

Zu m Ausgleich des Differenzieru ngsmeh rbedarfs fü r die Fächer P raktische Ph i losophie und Is lamkun­de in deutscher Sprache in der Seku ndarstufe I werden 150 Stel len bereitgestellt.

Schü lerinnen und Schü ler, die n icht am Rel igionsu nterricht tei lneh men, s ind verpflichtet, am Unter­richt im Fach Pra ktische Phi losophie tei lzuneh men, soweit d ie personel len und sächl ichen Vorausset­zu ngen erfüllt s ind .

Freigeste l lt s ind Schülerin nen und Schü ler musl im ischen G laubens, die am islam kund l ichen U nter­richt ( Is lamkunde in deutscher Sprache) tei lneh men (§ 3 Abs. 5 13 - 21 N r. 1 .1 Ausbi ldu ngs- und Prü­fungsordnu ng Sekundarstufe 1 - APO-S I ) .

Der U nterricht in " Is lam kunde in deutscher Sprache" sol l musl im ischen Schü lerinnen und Schülern a l ler nationalen oder ethn ischen Herkü nfte offen stehen. Die Leistungen der Schü lerinnen und Schü­ler werden benotet; d ie Noten s ind versetzungs- und a bsch lusswirksam. Der Unterricht in I s lamkunde muss wie die Is lamische Unterweisung im Rahmen des herku nftssprachlichen Unterrichts von mus l i­m ischen Lehrerinnen und Lehrern ertei lt werden. Er ist re ligionskund Iich konzipiert, a lso kein "or­dentl icher Religionsu nterricht" nach Artikel 7 Absatz 3 des Gru ndgesetzes. E r findet i n a l le in iger Ver­antwortung des Staates N RW statt.

Die Stel len sind in den Schu lka pite ln vera nsch lagt und damit an die jeweiligen Schu lformen gebun­den. Die Stellen s ind aussch l ießl ich für Unterrichtsa ngebote in den Fächern Praktischer Ph i losophie und Is lamkunde in deutscher Sprache zu verwenden. Die Mehrbedarfsstel len werden den Schulen una bhängig vom Grund bedarf für die Durchfü hrung entsprechender Angebote zur Verfügung ge­steilt.

Die 150 Ste l len sind wie folgt zugewiesen :

Unterrichtsmehrbedarf

prakt. Philosophie / Islamkunde in deutscher Sprache

Kapitel BR Arnsberg BR Detmold BR Düsseldorf BR Köln BR Münster Zusammen

OS 320 9 5 9 9 7 39

OS 330 8 5 9 9 6 37

OS 340 8 4 9 11 6 38

OS 380 5 2 7 6 3 23

OS 390 3 1 4 3 2 13

Zusammen 33 17 38 38 24 150

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Mlnlstorlum fOr

� Schul. und Wolterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dal lande' Nordrh.Jn·Westfal.n

2.28 Praxissemester

Das nordrhein-westfä lische Lehrerausbi ldu ngsgesetz vom 12. Ma i 2009 s ieht a ls studienbezogene Praxiselemente neben einem mindestens e inmonatigen Orientieru ngsprakt ikum und einem mindes: tens vierwöchigen außerschu l ischen oder schu l ischen Berufsfeldpra ktikum im Bachelorstudium auch ein Praxissemester von m indestens fünf Monaten Dauer im M asterstudium vor (§ 12 Abs. 3 LABG 2009).

Alle lehramtsbezogenen Studiengänge sind ab dem Wintersemester 2011/2012 auf das Lehrerausb i l­du ngsgesetz -LABG- vom 12. Ma i 2009 umgestel lt worden, so dass a b dem Wintersemester 2011/2012 su kzessive d ie neuen Praxiselemente eingefü hrt werden können.

Das P raxissemester ist ein bi ldu ngswissenschaftl ich und fachdidaktisch vorbereitetes Praxise lement in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schu lform und den Studienfächern. Das P raxis­semester ist im Rahmen eines lehramtsbezogenen Masterstudiums im zweiten Semester, spätestens im dritten Semester, zu a bsolvieren. Das P raxissemester wird von den Hochschu len verantwortet und ist i n Kooperation mit den Schu len sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbi ldung durchzu­führen. Zentraler Lernort ist die Schule.

Schulen und Zentren für schu lpraktische Lehrerausbi ldung (ZfsL) werden für jede Praxissemesterstu­d ie rende und jeden Praxissemesterstud ierenden jeweils zwei Anrech nu ngsstunden fü r das Schulha l b­jahr gewährt.

Die Bergische Un iversität Wuppertal hat vorlaufend i h re Lehramtsstud iengänge auf das LABG 2009 u mgestel lt . Schon seit dem Wintersemester 2011/2012 konnten Stud ierende aus dem mittlerweile nach den Best immungen des LABG 2009 rea kkreditierten Bachelor-Stud ienga ng in den nach LABG 2009 akkredit ierten Lehramtsmaster-Stud iengang wechseln . An der Un iversität Wupperta l wurde zum Wintersemester 2012/13 erstmals e in P raxissemester angeboten. Für 2016 wird der Vol lausbau erwartet:

7.500 Praxissemesterstud ierende x 4 Std. (Ausbi ldu ngsaufwand) / 26,S (durchschn ittl iche Leh rerwo­chenstunden) / 2 (für ein ha lbes Jahr) = 566 (453) Ste l len.

Seit dem Ha ushalt 2015 werden die Stel len Ausgleichsstellen für die Betreuung von Stud ie renden während des P raxissemesters auf die betreuenden Schu len (Anrechnu ngsstu nden Schulen) und die Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung (Ausgleichsstel len für Fachleiterinnen und Fachlei­ter)jeweils zur H älfte aufgeteilt. Bei Kapitel 05 300 Titel 422 01 s ind m it dem H ausha ltsentwurl' 2016 283 (226) Ste l len Ausgleichsste l len fü r die Betreuu ng von Studierenden während des P raxissemesters in den Schulen veransch lagt. H inzukommen 283 (227) Fach leitersteI len für die Zentren für schulprak­tische Lehrerausbi ldung. Es handelt sich um 113 (57 + 56) neue Stellen, die zusätzlich veranschlagt

werden.

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Ministerium 1O,

� Schule und WeltMblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 <los lJIndos Nordrlleln·WuUalen

2.29 Qualitätsanalyse

M it Wirkung vom 01.08.2006 s ind in den Bezi rksregierungen die Dezernate 4Q (Qualitätsana lyse an Schu len) e ingerichtet worden. Die Qua l itätsana lyse i st e in Verfa hren der externen Eva luation zur Ü berprüfung der Qua lität der schu l ischen Arbeit. Ziel der Qua l itätsana lyse an Schu len ist, der e inzel­nen Schule einen Ü berbl ick ü ber d ie Qua l ität ihrer Arbeit zu geben, ihr i h re Stä rken und Entwick­lungsbedarfe zu spiege ln . Da bei wird d ie Schule a ls Gesamtsystem betrachtet.

Zur Durchfü hrung der Qua l itätsana lysen an den Schulen in Nordrhein-Westfa len wurden im Ha us­ha ltsvol lzug 2006

• 2 1 Stel len innerha lb des Einzelplans 03 aus den Schu labtei lungen der Bezirksregieru ngen (obere Schulaufs icht) in Dezernate 4Q und

• 19 Stel len aus dem Kapitel 05 078 i n den E inzelplan 03 (Dezernate 4Q) verlagert.

I nsgesamt wurden 40 Stellen a us oberer und u nterer Schula ufs icht genutzt.

In den Jahren 2008 und 2009 wurden zum weiteren Ausbau der Qua l itätsanalyse jeweils 25 P lanste l­len ohne Besoldu ngsaufwand für d ie Abordnung von Schu l leiterinnen und Schul leitern, ste l lv. Schu l­leiterinnen und Schu l leitern zur Qual itätsa na lyse eingerichtet. M it dem H H 2010 wurde die Gesamt­zahl um eine weitere Ste l le erhöht. I nsgesamt stehen damit 91 Stel len für die Qua l itätsana lyse a n Schulen z u r Verfügu ng. D i e 51 P lanste l len ohne Besoldu ngsaufwa nd vertei len sich wie folgt a u f die Schu lka pite l :

Schu lform Bes.Gr. A 16 Bes.Gr. A 15 Bes.Gr. A 14 Zusammen

HE 2016 HH 2015 H E 2016 HH 2015 H E 2016 H H 2015 HE 2016 HH 2015

Grundschule 2 1 21 21 2 1

Hauptschule 4 4 4 4

Realschule 6 6 6 6

Gymnasium 8 8 8 8

Gesamtschule 3 3 3 3

Förderschule 8 8 8 8

Berufskolleg 1 1 1 1

Zusammen 12 12 14 14 25 25 51 51

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Ministerium tOr

� SChul, und W,lterbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 d.s l.nd .. Nordrh.in·Wtstfal.n

2 .30 Religionslehre und Gestellungsverträge

Die Festlegung eines Kontingents fü r Gestel lu ngsverträge beru ht auf einer Absprache mit dem Fi­nanzministerium. Es handelt s ich ü berwiegend um kirchl iche Lehrkräfte der Evangel ischen Landeski r­chen (siehe h ierzu "Vere inbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfa len u nd den Evangel ischen Kirchen über die Ertei lung des Rel igionsu nterrichts durch kirchliche Lehrkräfte an öffentl ichen Schu­len vom 22./29. 12. 1969, Bekanntmachung des Ku ltusmin isteriums vom 17.01. 1974 - BASS 20 - 52 N r. 2") .

2.30 .1 Gestellungsverträge mit den Evangelischen Landeskirchen

Die Geste l lu ngsverträge m it den Evangelischen Landeskirchen vertei len s ich zurzeit wie folgt auf die Schu lka pitel und d ie Bezi rksregierungen :

Schulform Bezirksregierungen

Arnsberg Detmold *) Düsseldorf Köln Münster Zusammen

Grundschule 1 ,01 0,80 0 , 10 2,80 0,00 4,71

Hauptschule 6, 1 3 1 ,50 4,30 4,70 . 3,30 19,93

Realschule 5,41 8,08 5,00 5,50 4,00 27,99

Gymnasium 1 2,62 14,32 19,90 16,70 1 4,70 78,24

Sekundarschule 0,00 1 ,80 0,00 0,00 0,00 1 ,80

Weiterbildunqskolleq 0,00 0,00 0,20 0,00 0,00 0,20

Gesamtschule 5,33 3,00 2,60 2,00 0,00 1 2,93

Förderschule 0,80 0,80 2,60 0,80 0,00 5,00

Berufskolleg 69,80 48,80 94,70 58,40 39,00 310,70

Zusammen 101 , 1 0 79, 1 0 1 29,40 90,90 61 ,00 461 ,50

Im Zuge des Lehrereinste l lungsverfahrens zum Schulja hresbeginn 2009/2010 wu rden zusätzliche Gestellungsverträge a bgeschlossen (Zusatzkontingent) . Es handelte sich um eine e inmalige M aßnah­me zur Bewä ltigung der seinerzeitigen schwierigen Situation bei der Gewinnung von Lehrkräften für den Rel igionsu nterricht. Die Maßnahme sol lte spätestens bis zum Beginn des zweiten Schu lha lbjah­res (1 .2 .2010) a bgesch lossen sein (= Dienstantritt der neuen Gestel lu ngsvertrags inhaber). Die im Rahmen d ieser Maßnahme zusätzl ich gewonnenen Geste l lu ngsvertragsinhaber werden i n Person u nbefristet beschäftigt. Das Zusatzkont ingent ist an die Gestel lu ngsvertrags inhaberinnen und Gestel­lu ngsvertragsinhaber persönlich gebunden, d ie im La uf des ersten Schu lha lbjahres 2009/2010 den Dienst angetreten haben. Mit Ausscheiden d ieser Gestel lungsvertrags inhaberinnen u nd Gestel lu ngs­vertrags inha ber wird das Zusatzkontingent zurückgefü hrt. E ine Nach besetzung ist nur im Rahmen des Sta mmkontingents zu lässig. E ine Ausweitung des Sta mmkontingents (s .o.) ist damit n icht ver­bunden.

Zusatz konti nge nt:

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Mlnlsttrlum tOr

� Schult und Wtlttrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s LIndes Nordrhtln·Wtstflltn

Schulform Bezirksreqierun�en

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen

Grundschule 0,28 0,00 0,00 3,22 1 ,00 4,50

Hauptschule 0,82 0,57 0,96 2,80 0,50 5,65

Realschule 2,04 0,61 4,86 0,00 0,64 8, 1 5

Gymnasium 3,47 3,63 8, 1 1 14 , 19 2,08 31 ,48

Weiterbildungskolleg 0,00 0,00 0,00 0,37 0,00 0,37 .

Gesamtschule 0,61 0,24 1 ,44 2,82 0,00 5,1 1

Förderschule 0,01 0,00 0,00 1 ,64 0,00 . 1 ,65

Berufskolleg 2,87 1 ,75 5,1 1 1 9,64 0,26 29,63

Zusammen 10 , 10 6,79 20,48 44,68 4,48 &6,53

2 .30 .2 Gestellung von Religionslehrkräften für Katholische Religionslehre

Die Gestel lung von Rel igionsleh rkräften fü r Katholische Religionslehre für Schu lformen der Seku ndar­stufe 1 1 im Umfa ng von 23 Stel len wurde erstmals im Jahr 2005 mit der Katholischen K irche vere i n­ba rt. Die Geste l lungsverträge mit der Katholischen Kirche vertei len sich wie folgt a uf d ie Schu lk� pitel und d ie Bezi rksregierungen :

S chul form Be zi rk s reg ie run ge n

Amsberg Detm old D üs seldorf K öln M ün st er Zusam m en

G y m na sium 5 ,5 1 ,0 5 ,0 2 ,5 6 ,0 20,0

Gesamtschule 1 ,0 0 ,0 1 ,0 1 ,0 0 ,0 3,0

Zusa m m en 6 ,5 1 ,0 6,0 3,5 6 ,0 23,0

Zusatzkontingent:

Schulform Bezirksregierungen

Arnsber� Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen

Grundschule 1 ,50 0,00 0,36 0,21 2,25 4,32

Hauptschule 0,07 0,00 0,64 0,00 0,86 1 ,57

Realschule 0,68 0,00 0,71 0,21 0 ,21 1 ,81

Gymnasium 1 ,41 0,00 0,00 0,69 0,47 2,57

Weiterbildun�skolleq 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

Gesamtschule 0,00 0,00 0,71 0,00 0,00 0,71

Förderschule 0,44 0,00 0,00 0,00 0 , 15 0,59

Berufskolleg 0,00 0,00 0,00 1 ,00 0,00 1 ,00

Zusammen 4 , 10 0,00 2,42 2, 1 1 3,94 1 2,57

Für die E instel lung von Religions lehrerinnen/Religions lehrern außerhalb der Gestel lu ngsverträge finden d ie Rege lu ngen des a l lgemeinen Lehrereinstel lu ngsverfahrens Anwendung.

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Ministerium 10,

Il SChul, und W,lterbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31. August 2015 des Linde. N ordrh • .,·W.stfal.n

2.3 1 Rundungsgewinne

2 .31 .1 Rechtsgrundlagen:

§ 7 Abs.3 VO ZU § 93 Abs. 2 Schu lG (AVO) N r. 7.3 AVO-RL

Die Zahl der Grundstel len wird fü r die einzelne Schu le in der Weise errechnet, dass d ie Zah l der Schü- )

lerinnen und Schüler durch d ie jewei l ige Schü ler-Lehrer-Relation getei lt wird. Bei der Zuweisung an die Schulen wird auf- oder a bgerundet. Bei d iesem Auf- und Abrunden entstehen Rundungsgewinne. Sie s ind Bestandteil der Grundste l len und bilden desha lb auch keine zusätzl iche Bedarfskategorie.

2 .3 1 .2 Verwendung der Rundungsgewinne

Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG sol len die Rundu ngsgewinne fü r besondere päda­gogische oder schu lübergreifende Aufgaben sowie unvorhergesehenen Bedarf verwendet werden. Nr . 7 .3 .3 AVO-RL konkretisiert die Vorsch rift dahingehend, dass d ie Verwendung zum einen zu lässig ist fü r den Mehrbedarf für besondere pädagogische Aufgaben (U nterrichtsa ngebote). Dazu zählen u . a . b i l ingualer U nterricht, Förderu nterricht oder schulü bergreifende Unterrichtsangebote von beson­derer Bedeutu ng. Zu m a nderen können Rundungsgewinne als Ausgleich für sch u lübergreifende u n­terrichtsbezogene M aßnahmen d ienen, z. B. für Landes- und Bundeswettbewerbe, Externen-, Ände­ru ngs- oder Festste l lu ngsprüfungen, sonderpädagogische Förderu ngen oder Einstiegshi lfen in Be­ruf/Ausbi ldung. Gru ndsätzl ich ausgeschlossen wird die Verwendung von Rundungsgewinnen für die Abdecku ng eines Bedarfs, für den a n anderer Stelle im Haushalt ( insbesondere Kapitel 05 300 und Schu lka pite l) Stel len für best immte M aßnahmen (z. B. Unterrichts- und Ausgleichsbedarfe, Fachbera­terinnen und Fachberater sowie a ndere Beratungstätigkeit, Lehrerfortbi ldungsmaßnahmen oder andere Lernorte) ausdrücklich ausgewiesen s ind; s ie dürfen auch n icht für den E insatz von Lehrkräf­ten an Schu la ufs ichtsbehörden und anderen öffentl ichen E inrichtu ngen (siehe § 10 Abs. 2 VO zu § 93 Abs. 2 Sch u lG) verwendet werden.

Gemäß N r. 7 .3 .3 AVO-RL ist eine Verwendung der Rundu ngsgewinne insbesondere für folgende Be­da rfe zu lässig:

Meh rbedarf für besondere pädagogische Aufgaben (Unterrichtsa ngebote), insbesondere für

• bi l ingualen Unterricht, • Förderunterricht ( insbesondere fü r Ganztagsschu le, Gemeinsames Lernen, "Schule von acht

bis eins"), • schu lü bergreifende Unterrichtsangebote von besonderer Bedeutu ng, z.B. i n M useen u nd

F i lminstituten, • internationale P rojekte, • sel bststä ndiges On l ine-Lernen .

Ausgleich für sch u lü bergreifende unterrichtsbezogene Maßnahmen, insbesondere für

• La ndes- und Bundeswettbewerbe, La ndesschü lertheater, • N ichtschü lerprüfu ngen, Änderu ngsprüfungen, Feststel lu ngsprüfu ngen,

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M nl.terlum tOr

;l Schull und Wlltl'bUduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des L.nde, Nordrhein'Wtstfalen

• sonderpädagogische U nterstützungsbeda rfe (z .B. Beratung a nderer Förderschu len in weite­ren Förderschwerpu nkten, Kooperation bei Rückschu lungen und beim Ü berga ng Schu­le/Beruf),

• Lese- und Rechtschreibschwächen, Lernstörungen, • Förderung lernschwacher und begabter Schülerinnen und Schü ler, • Einstiegsh i lfen in den Beruf/Ausbildung.

2.3 1 .3 Verfahren und Umfang:

Das M inisterium fü r Schule und Weiterbi ldung ste l lt jährl ich das Volumen der Rundungsgewinne für das laufende Schuljahr fest. Die Festlegu ng der Verwendu ngszwecke im E inzelnen wird durch die oberen Schulaufsichtsbehörden getroffen, soweit s ich das M in isteriu m für Schule und Weiterbi ldung die Zweckbestimmung n icht vorbehä lt . Für G rundschulen, Hauptschulen und Förderschu len verfah­ren die Schu lämter entsprechend.

Für das Schu ljahr 2015/2016 werden nach dem Ergebnis der Amtl ichen Schu ldaten vom 15.10.2013 Rundungsgewinne im Umfa ng von rund 803 (820) Stel len festgesetzt und für die beschriebenen Maßnahmen bereitgestellt :

Bezirksregierung

Schulform Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Zusammen

Grundschule 38,69 35,62 79,62 57,03 4 1 ,90 252,86

Hauptschule 1 5,40 5,83 1 9,38 1 6,47 14,68 7 1 ,76

Realschule 23,58 1 8,42 27,52 23,57 1 8,89 1 1 1 ,98

Gyrnnasium 25,65 1 2,53 36,82 27,85 1 8,67 12 1 ,52

Sekundarschule 4,28 3 , 1 2 3,06 2,88 4,65 1 7 ,99

PRIMUS 0,07 0 , 16 -0, 1 0 -0,09 -0, 1 2 -0,08 Gemeinschafts-schule 1 ,07 0,41 0,31 0,22 0,30 2,31

WBK 2,00 1 ,56 3,04 1 ,43 1 ,68 9,71

Gesamtschule 1 2,59 8,53 20,59 1 4,78 1 0,45 66,94

Förderschule 1 9,61 6 , 12 27,04 23, 1 2 1 1 ,02 86,91

Berufskolleg 1 1 ,34 8,26 1 6,28 1 4,79 1 0,37 61 ,04

Zusammen 1 54,28 1 00,56 233,56 1 82,05 1 32,49 802,94

Für das Schuljahr 2015/2016 ist m it Erlass vom 29.05.2015 die Verwendung der Rundu ngsgewinne geregelt worden. E in ige PrOjekte von la ndesweiter Bedeutung werden durch das M i n isterium fü r Schu le und Weiterbildu ng im Umfa ng von ru nd 262 Stel len zweckgebunden zugewiesen. Darüber h inaus erha lten die obere und untere Schulaufs icht e in Kontingent von rd . 533 Stel len, das s ie i n ei­gener Zuständ igkeit gemäß der AVO-RL verwa lten.

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Mlnlst.rlum tOr

·11 Schule und WeiterbIlduni Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Land •• Nordrh .... ·Westfaltn

Rundu ngsgewinne werden n icht gesondert zugewiesen. Sie s ind i n der Ste l lenzuweisu ng, die a l le Stel len für den gesamten Bedarf der einzelnen Schu lformen u mfasst, enthalten. Die Fest legung der Quantitäten durch das M inisterium für Schu le und Weiterbi ldung stel lt insofern keine Stei lenzuwei­sung dar. Es handelt sich ausschließl ich um e ine Zweckbindung bereits zugewiesener Ste l len nach pädagogischen Vorga ben.

Bei den mit Rundungsgewinnen versorgten Projekten handelt es sich um Maßnahmen, die dem U n­terricht unmitte lbar zugutekom men. So werden gerade im Bereich der besonderen Förderung a l le Schülerinnen und Sch ü ler m it i h ren Ta lenten u nd ihren Bedürfnissen entsprechend unterstützt.

Rundu ngsgewinne werden unter anderem für folgende Projekte zweckgebunden zugewiesen:

• Koordination von La ndes- und Bundeswettbewerben : z. B. Grundschu lwettbewerb Mathe-,

matik, Jugend forscht, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Certamen Carol inum, Chemie entdecken, Jugend debattiert, Landeswettbewerb Mathemat ik, Ku ltu ragenten für kreative Schu len (rd. 10 Ste l len)

• Bi l ingualer U nterricht ( rd . 32 Ste l len) • Außerschu lische Lernorte (M useen, zoologische Einrichtungen, Zentren fü r Umwelt- und Na­

turschutz, Biologiezentren, Landesarchiv, etc. ) (rd. 25 Ste l len) • Bildung und Gesundheit (rd . 13 Ste l len) .

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Mlnl.torlum fO,

� Schulo und WOltorblldun, Erläuterungen zum H E 2016 Stand : 3 1. August 2015 de s L ndeo.Nordrhtln,WIsU.'ln

2.32 Schulen

Nach den amt l ichen Schuldaten vom 15. 10.2014 bestehen in Nordrhein-Westfa len 5.597 (5.688) öffent l iche Schu len.

Schuljahr Grund- Haupt- Real- Gym- WBK Gesamt- Sekundar- Gemein- PRIMUS Förder- Berufs- Zusammen schule schule schule nasium

*l 1 994/95 3.398 805 474

1 995/96 3.4 1 1 777 472

1 996/97 3.419 767 474

1 997/98 3.429 753 475

1 998/99 3.433 746 482

1 999/00 3.443 741 490

2000/01 3.446 737 493

2001/02 . 3.449 736 503

2002/03 3.439 733 507

2003/04 3.433 730 510

2004/05 3.423 726 510

2005/06 3.416 724 5 1 1

2006/07 3.393 718 511

2007/08 3.336 71 1 5 1 1

2008/09 3.229 696 5 1 1

2009/10 3 . 180 664 5 1 1

2010/1 1 3 .127 633 5 1 1

201 1112 3.038 601 510

2012/13 2.978 568 508

2013/14 2.891 527 507

2014/15 2.827 485 504 *) zzgl. 4 Schulen gem. § 1 24 Abs.l Satz 3 SchulG **) zzgl. 1 1 Schulen gem. § 1 24 Abs.l Satz 3 SchulG

513

514

512

511

513

516

518

519

518

518

517

517

516

516

514

514

509

509

509

509

508

schule schule

48 181

48 186

48 191

48 197

48 202

48 202

47 202

47 202

47 202

47 204

47 202

47 202

47 202

48 202

48 202

48 204

47 207

47 213

47 232 39

47 259 76

47 279 1 00

H inzu kommen 533 (525) private E rsatzschulen.

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schafts- schule kolleg schule **l

648 259 6.326

650 256 6.314

648 255 6.314

643 255 6.31 1

642 252 6.318

644 252 6.336

646 251 6.340

647 251 6.354

652 251 6.349

653 251 6.346

653 251 6.329

657 251 6.325

657 251 6.295

653 251 6.228

651 251 6 . 102

649 251 6.021

646 250 5.930

1 2 637 249 5.816

1 2 635 249 5.777

1 2 1 61 1 248 5.688

1 0 5 569 248 5.582

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Ministerium fO,

� Schul. und W.lterblldunl Erläuterungen zum H E 2016 Stand : 31 . August 2015 d • .s Land •• Nordrh.in·Wtstfal.n

2.33 Schülerzahlen

Bei den Schü lerza h len für die öffentl ichen Schulen zum Stand 15. 10. 2015 handelt es sich um die vo­raussichtl ichen Schü lerza h len des Haushaltsp lans 2015 und nicht um die Schülerza hlneu prognose a uf Basis der Amtlichen Schu ldaten 2014. Die Schü lerzah len werden stets in d ieser Form im Haushalts­entwurf in den jewei l igen Schu lka pite ln aufgefü hrt, um die Anbindung an den Vorjahreshaushalt zu gewä hrleisten .

Kapitel/Schulform Stand Vorauss. Ste l len Vorauss. Ste l len

15.10.2014 Stand 2015 Stand 2016

- Schüler - 15.10.2015 15.10.2016

- Schü ler - - Schüler -

1. ÖFFENTLICHE SCHULEN

05 300 - Schulen gemeinsam - - 15.078 - 14.245

05 310 - Grundschulen 617.310 604.718 29.822 613.531 30.230

05 320 - Hauptsch u len 117.489 95.960 6.827 80.191 5.969

05 330 - Realschulen 240.988 210.719 10.804 202.990 10.535

05 340 - Gymnasien 446.798 445.117 28.690 438.538 28.511

05 350 - Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, PRI MUS 31.710 50.809 3.772 59.156 4.379

05 360 - Weiterbi ldungskol legs 21.887 22.445 1.330 21.932 1.298

05 380 - Gesamtschulen 255.102 271.216 18.020 282.810 18.830

05 390 - I n kl usion, sonderpädagogische Förderung an öffentl i chen 75.003 66.683 17.568 63.500 17.707

. a l lgemei nen Schulen, an öffe ntlichen Förderschulen und an Schulen

für Kranke

05 410 - Berufskollegs 526.936 516.061 '19.774 511.154 20.224

Zusammen 2.333.223 2.283.728 151.685 2.273.802 151.928

2. ÖFFENTLICHE SCHULEN gem. § 124 Abs. 4 SchulG

05 340 - Gymnasium 3.675 3.726 - 3.600 -

05 410 - Berufskol leg 994 999 - 994 -

Zusammen 4.669 4.725 - 4.594 -

3. ERSATZSCHULEN

05490 208.901 211.0SO - 210.980 -

SCHULEN INSGESAMT 2.546.793 2.499.503 151.685 2.489.376 151.928

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Mlnlsltrlum tOr

� Schul. und W.lltrbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 dos L.ndos Nordrh.In,Wlllt.I."

2.34 Sozialpädagogische Fachkräfte - Schulsozialarbeit

Stand : 31 . August 2015

Schu lsoziala rbeit hat sich n icht nur i n Nordrhei n - Westfa len bewährt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Bi ldungsbed ingu ngen fü r Kinder und Jugend l iche. Schu lsoziala rbeite­rinnen und Schu lsoziala rbeiter sind eine wichtige und wertvol le Unterstützung für Schülerinnen und Schü ler, E ltern und Lehrkräfte.

Zunächst e inmal leisten die Kom munen Schulsozialarbeit im Rahmen i h res gesetzl ichen Auftrages gemäß § 13 SGB V I I I .

§ 7 Abs. 3 Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3 . AG KJ HG) verpflichtet d ie ört l ichen Träger der öffent l ichen Jugend hi lfe - a lso die Kommunen - im Rahmen einer i ntegrierten Jugendhi lfe- und Schu lentwicklungspla nung ein zwischen a l len Betei l igten a bgest immtes Konzept ü ber Schwerpunkte und Bereiche des Zusa mmenwirkens und ü ber die Umsetzu ngssch ritte zu entwicke ln . Korrespondie­rend dazu best immt § 80 Schu lgesetz, dass Schu lentwicklu ngsplanung und Jugendh i lfeplanung aufe i­nander a bzustimmen s ind.

M it der Neuregelung des § 58 - Pädagogisches und soz ia lpädagogisches Personal - im Schu lG v . 15.2.2005 wurde die Praxis der Beschäftigung von pädagogischen M ita rbeiterinnen und M itarbeitern in der Schu leinga ngsphase, an Hauptschu len, an Förderschulen, a n Rea lschulen und an Gesamtschu­len a uf Stellen des La ndes erstma ls gesetzl ich ges ichert.

Das Land finanziert Schu lsoz ia la rbeit ü ber sogenannte Zusch lags- bzw. Ta rifsteI len.

Die Stel len für Schu lsoziala rbeit setzen sich wie folgt zusammen :

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Ministerium 1O,

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lande. Nordrh.in·Wtstt.l.n

Ka pitel Sch u l form Ste l l e n Beze i c h n u n g

05 320 Hau ptsch u l e 250 P l anste l l e n für besondere Unterstützu ngsange bote * )

05 330 Rea l sch u l e 3 Ste l l e n für Arbe i t n e h m e ri n n e n u n d Ar-be itne h m e r; Es h a n d e l t s ich u m Ste l l e n für Sozial pädagoge njSozia l pädagogi nne n

05 350 Seku ndarsch u l e 90 Ste l l e n für Arbe i t n e h m e ri n n e n u n d Arbe i t n e h m e r; Es h a n d e l t s ich um Soz i a l pädagogenjSoz i a l pädagogi n n e n fü r d e n Ei nsatz i m Ga nztagsbere i ch a n G e m e i nschaftssch u l e n

05 350 TG 60 G e m e i nschaftssch u l e 13 Ste l l e n für Arbe itne h m e ri n n e n u n d Arbe i t n e h m e r; Es h a n d e l t s ich um Soz i a l pädagogenjSozi a l pädagogi n n e n fü r d e n Ei nsatz i m Ganztagsbere i ch a n Sekundarsch u l e n

05 380 Gesamtsch u l e 310 Ste l l e n für Arbe itne h m e ri n n e n und Arbe i t n e h m e r; Es h a n d e l t s ich um Soz i a l pädagogenjSoz i a l pädagogi n n e n fü r d e n Ei nsatz i m Ga nztagsbere i ch a n Gesamtsch u l e n

05 390 Förd e rsch u l e 50 P l a n ste l l e n z u r Ste igerung d e r Be rufsfä h i gkeit fü r Sch ü l e ri n ne n u n d Sch ü l e r m i t Le rn- u . Entwi cklu ngsstöru ngen * * )

Zusam m e n 716

A n m e rkunge n : * ) N e ue r Haushal tsve rme rk z u d e n P e rso nalausgaben bei Kapite l 05 320: Die Ste l l e n a u s d e m Ste l l e nzusch lag fü r beso n d e re Unterstützu ngsange bote d ü rfen b e i zwi ngendem Bed a rf i m Ra h m e n d e s Transformationsprozesses u n d zur Begle itung perso n a l w i rtschaftl i ch e r Ma ßna h m e n i m Ei nzelfa l l a n Hal btagsre a l sch u l e n u n d zeit l i ch befristet auch an b i s zu d re i z üg i ge S e k u n d a rsch u l e n u n d PRI MUS im Aufbau verl agert we rd e n .'

* * )Auch fü r a n d e re P rofess i o n e n ; z . B. kön n e n Ha ndwerks m e i ster auf d i esen Ste l l e n beschäftigt werd e n

Darüber hinaus können auf der Grund lage des Rd.Erlasses vom 23 .08.2008 " Beschäftigung von Fach­kräften für Schu lsozia larbeit in N RW" (BASS 21-13 N r. 6) an al len Schu lformen Stel len fü r Schu lsoz ia l­a rbeit genutzt werden. Voraussetzung h ierfür ist u .a . , dass die jewei l ige Kom mu ne, Kommuna lver­band oder der jewei l ige sonstige öffentl iche Träger in gleichem Umfa ng wie das La nd Persona l für Schu lsoziala rbeit zur Verfügu ng stellt (= M atch ing-System). M it d ieser Regelung sol l sichergestel lt werden, dass für den Ausbau der Schu lsoz ia la rbeit n icht einseitig LehrersteI len in Anspruch genom­men werden.

I m Rahmen dieses Match ing-Verfahrens können d ie Bezi rksregierungen mit z .B. den Kom munen a ls Träger der örtl ichen Jugendhi lfe Verträge schl ießen und zur a ntei ligen Fina nzieru ng "kapital isierte" M itte l aus den Beso ldu ngsm itte lansätzen an die Kommunen a ls Anste l lu ngsträger zahlen. Dieses Verfahren kommt insbesondere dann in Betracht, wen n an einer Schule nur eine Fachkraft beschäf­tigt werden sol l .

Die E inste l lung einer Fachkraft für Schu lsozia larbeit im La ndesd ienst dient der U nterstützung und Verstärkung des Angebotes der sch u lbezogenen Jugenda rbeit der örtl ichen Träger der Kinder- und Jugendh i lfe, es ha ndelt sich dabei u m eine zusätzl iches Angebot des Landes.

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Ministerium fOr

� Schule und W.llorbHduni Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 201S de s Linde' Nordrhein·W.stfaltn

2 .35 Schulpraktikantinnen und Schulpraktikanten

Die Ausbi ldung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer an Förderschulen im Bereich der Förderschwerpunk­te "Geistige Entwicklung" und "Körperliche und Motorische Entwicklung" und im Bereich der vor­schu l ischen Erziehung von seh- und hörgeschäd igten Kindern erfolgt im Rahmen eines öffentl ich­rechtl ichen Ausbi ldu ngsverhältn isses a ls Schu lpra kt ikant. Die Schu lpraktikantinnen / die Schu lprakti­kanten erha lten während der 1 })-jährigen Ausbildung eine U nterhaltsbeihi lfe gem. Rd.Erl . v. 16. 1. 1984 "Unterha ltsbeihi lfericht l in ien fü r Schulpraktikantinnen und Schu lpraktikanten - UBR / Schu lP" (BASS 21 - 23 N r. 1 .2) . Die U nterha ltsbeih i lfen fü r die Schu lpra kt ikantinnen / Schulpraktika n­ten sind bei Kapitel OS 07S Titel 422 02 (Bezüge und Neben leistu ngen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitu ngsdienst) mit veransch lagt.

In Kapitel OS 390 sind für die Ausbi ldung von 120 (120) Schulpraktika ntinnen / Schu lpraktika nten 9 (9) Ste l len für Fach leiterinnen / Fach leiter ausgewiesen. Die Ausbi ldu ngsre lation beträgt 1 : 14.

Die Schul pra ktikantinnen / Schu lpraktika nten werden in besonderen Seminaren entsprechend der Ordnung der Ausbi ldung und Prüfung fü r Fachlehrer an Sonderschulen im Bereich geistig oder kör­perlich behinderter Schü lerinnen / Schüler und im Bereich der vorschu l ischen E rz iehung von seh­oder hörgeschäd igten Kindern (APO/FachI .So.Sch) (BASS 20-11 N r.2 .1) im Bereich

• geistig behinderter Kinder, • körperlich behinderter Kinder, • der vorschu l ischen Erz iehung von hör- oder sehgeschäd igten Kindern

in e iner Ausbildu ngsschu le ausgebi ldet.

Die Seminare s ind den Zentren fü r schulpraktische Lehrerausbi ldung für das Leh ramt für Sonderpä­dagogik angesch lossen. Der Ausbi ldu ngsgang gl iedert sich in eine theoretische und i n eine schu lpra k­tische Ausbi ldung. Die theoretische Ausbi ldung wird in den Seminaren, die sch u lpraktische Ausbi l­dung i n den Ausbi ldu ngsschulen du rchgefü hrt.

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Mlnlst.rlum tO,

� Schult und Wt�trblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Landet Nordrhein·West'.I.n

2.36 Schulpsychologischer Dienst

I n Ka pitel 05 300 Titelgru ppe 60 sind 147 ( 147) P lanste llen für Schu l psychologinnen / Schu lpsycholo­gen a usgewiesen. Darin enthalten sind zwei Stel len zur Verstärkung der Krisenteams des La ndes. Die Laufbahn des sch u lpsychologischen Dienstes ist eine Laufba hn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes im Sinne des § 42 Abs. 1 La ufbah nverord nung - LVO. Es ha ndelt sich um eine gemeinsame Laufbahn im Landesdienst und im Dienst der Körperschaften, Ansta lten und Stiftungen. Zuga ngsvo­raussetzungen fü r d iese Laufbahn s ind ein an einer Un iversität mit der Diplom- Prüfung oder e inem Mastera bschluss a bgesch lossenes Studium der Psychologie oder ein mit einem Mastergrad a bge­sch lossenes, in e inem Akkreditierungsverfa hren als ein für den höheren Dienst geeignet e ingestuftes Studium an einer Fachhochschule.

Im E inzelplan 05 werden für d iese Laufba hn keine spezifischen Ämter ausgebracht. Die beamteten Schulpsychologinnen / Schul psychologen werden daher den Ämtern m it den Grundamtsbezeichnun­gen (Regieru ngsräti n/Regieru ngsrat, Oberregierungsrätin/Oberregieru ngsrat, Regierungsd i rekto­rin/Regierungsdirektor) zugeordnet.

P lanmäßige Beamtinnen und Bea mte (Stel len - Höherer Dienst - ) :

Titel 422 01 und Beamte 201 6 201 5 + 1 -

Bes.Gr. A 1 5 1 3 1 3 0 Bes. Gr. A 1 4 5 1 51 0 Bes. Gr. A 1 3 83 83 0 Zusamen 1 47 1 47 0

Die P lanste l len der Bes.G!. A 15 stehen nur für Schu lpsychologinnen und Schulpsychologen für d ie Leitu ng von solchen Regionalen Schulberatu ngsstel len bereit, d ie über mindestens fünf vol le Stellen fü r Schu lpsychologinnen / Schu lpsychologen verfügen. Bei den Kom munen gibt es weitere rund 150 Ste l len fü r Schu lpsychologinnen und Schu lpsychologen . Grund lage der Zuweisung von Planstel len für die Schul psychologie an die Kom munen bi ldet eine Vere inbarung zwischen dem Land und der zu­ständigen Gebietskörperschaft, den Kreisen bzw. den kreisfreien Städten. I n d iesen Vere inbarungen verpflichten sich Land und Kommunen zu einem gemeinsamen E insatzma nagement bei der schu lpsy­chologischen Versorgung auf der Grund lage des Erlasses des M in isteriums fü r Schule und Weiterbi l­dung zu den Aufgaben der Schu lpsychologie vom 08.01.2007 sowie zur Beibeha ltung bzw. zum Aus­bau der in der Vere inbarung festgeha ltenen Ausstattung der jewei l igen schu l psychologischen Diens­te. Die Schu lpsychologinnen und Schu lpsychologen im La ndesdienst a rbeiten mit i h ren Kolleginnen und Kollegen im kommu nalen Dienst in einer gemeinsamen E inrichtu ng zusa mmen. Es ist sicherge­stel lt, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt jeweils mindestens zwei La ndesste l len für die schul psychologische Versorgung bereitstehen. In e in igen Kom munen gibt es auf der Grund lage des jeweil igen örtlichen kommuna len Engagements soga r d rei bis fünf Ste l len.

Außerdem gibt es i n jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt m indestens e ine Schulpsychologin oder einen Schulpsychologen m it e iner gesonderten Ausbildung im Krisenma nagement (Notfa l l psy­chologie).

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� Schull und Wlltlrblidun, Erläuterungen zum H E 2016 des L.nde. Nordrhein·W.stfalen

2.37 Sport - Verbundsystem Schule und Leistungssport

Stand : 31 . August 2015

Bei Ka pitel 05 300 Titel 422 01 sind mit dem Hausha ltsentwu rf 2016 79 (74) Stel len für d ie e rgänzen­de unterrichtl iche Betreuung jugend l icher Leistu ngssportierinnen / Leistungssport ler sowie für Bera­tung und Koord ination im Verbu ndsystem Schu le und Leistu ngssport entha lten. Damit werden die Ste l lenbedarfe für das Verbundsystem gebündelt .

Das Ste l lenkontingent beinha ltet :

• 43,9 Stel len fü r die e rgä nzende unterrichtliche Betreuu ng jugend l icher Leistu ngssportIerin­nen / Leistu ngssportier im Verbundsystem Sch ule und Leistungssport, zusätzl ichen Sportu n­terricht, Beratu ng, Koord ination an den Schu len des Verbundsystems Schule und Leistu ngs­sport sowie für d ie Landesste l le Nachwuchsförderung und Jugend trainiert fü r O lympia/ Ju­gend tra in iert für Para lympics

• 16,95 Ste l len für den aufwachsenden Mehrbedarf der fü nf bestehenden N RW Sportschu len sowie

• 18,15 Ste l len für den aufwachsenden Mehrbedarf neuer NRW Sportschulen für tägliche Sportstu nde, Hausaufga benbetreu u ng / Stütz- und Förderu nterricht und Koord ination (Aus­bau bis zum Schu ljahr 2018/2019).

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Mlnlst.rlum 'Or

11 Schulo und Weltorblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1 . August 2015 de s landes Nordrheln-W.stfalln

2.38 Stellen in den Schulkapiteln 05 300 bis 05 410

D i e Zah l d e r Lehrerste I len in d e n Schu lka pite ln 0 5 300 (ohne Tite lgru ppen 6 0 - Schu lpsychologinnen und Schu lpsychologen - und 63 - Schu lverwa ltu ngsassistenz) bis 05 410 entwickelt sich wie folgt:

Stel len Stel len +/- in v. H . Kapitel HE 2016 HH 2015

05 300 - Sch ulen gemeinsam ( inkl . TG 72, 74) 14. 245 15.078 -833 -5,5%

05 310 - Grundschulen 30. 230 29.822 408 1,4%

05 320 - Hauptschulen 5 .969 6.827 -858 -12,6%

05 330 - Rea lschu len 10.535 10.804 -269 -2,5%

05 340 - Gymnasien 28.511 28.690 -179 -0,6%

05 350 - Sekundarschulen, Gemeinschaftsschu len, PR IMUS 4.379 3.772 607 16,1%

05 360 - Weiterbi ldu ngskollegs 1.298 1 .330 -32 -2,4%

05 380 - Gesamtschu len 18.830 18.020 810 4,5% U� ��u -'Inkluslon, sonderpadagoglsche I-orderung an öffentl ichen a l lgemeinen Schu len, an öffentl ichen Förderschulen und an Schu len für Kranke ( inkl . TG 75, 76) 17 .707 17.568 139 0,8%

05 410 - Berufskollegs 20.224 19. 774 450 2,3%

Zusammen 1 5 1 .928 151 .685 243 0,2%

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Mlnlstorium lOr

� Schulo und Woltorblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 des Landes Nord,heln,WOIIf.I,"

2.39 Teach First

Im Rahmen des Teach F irst Deutsch land Programms gehen herausragende Absolventinnen und Ab­solventen a l ler Studienrichtungen a ls Fel lows an Schulen in sozia len Brennpunkten und unterstützen diese a ls "Lehrkräfte auf Zeit".

Die ,In it iative Teach F i rst Deutschland startete zum Schu lja hr 2009/2010 auf der G rund lage eines Ko­operationsvertrags mit dem Land Nordrhein-Westfa len. 28 hoch qua l ifizierte junge Akademikerinnen und Akadem iker unterstützten a ls Fel lows a n Ganztagsschulen fü r zwei Jahre die Arbeit der regulären Leh rkräfte, brachten neue Angebote a n die Schu len .

Nach dem Ende der zweijährigen P i lotphase in NRW und einer Eva luation des Programms haben s ich Schulen, Verbände, Gutachter, Parteien und Förderer für e ine Fortsetzung der Kooperation ausge­sprochen. Seit Februar 2012 konnten im Rahmen des Kooperationsvertrags bis zu 28 Fel lows be­schäftigt werden. M it dem Hausha lt 2015 erfolgte eine Ausweitung auf bis zu 40 Fe l lows. Die E in­satzdauer beträgt gru ndsätzlich 24 Monate. Der E insatz a b dem Schuljahr 2015/2016 in den Schu l­formen ist i n der nachstehenden Ü bers icht aufgefü hrt :

Sch u l fo rm Arns b e rg Detmol d Düsse l d o rf Kö l n Münste r S u m m e

Hau ptsch u l e 2 1 1 1 1

Rea lsch u l e 1 3 1

Gymnas i u m 2 3 1 1

S e k u n d a rs ch u l e 1 1

G e s a mt sch u l e 6 2 9 2 1

Zusa m m e n 1 1 4 17 5 3

Das Land N RW trägt die Geha ltskosten der Fel lows von 1, 1 M i l l ionen Euro. Das entspricht einem Bruttomonatsgeha lt von 1.850 Euro je Fel low. Die ü brigen Kosten des Programms von weiteren 1,1 M i l l ionen Euro für Gewinnung, Auswahl, Qua l ifizierung und Betreuu ng der Fel lows ü bernehmen pri­vate Förderer von Teach First, darunter Deutsche Post DHL, F ritz Henkel Stiftung und Lanxess, der Haniel Stiftung, der RAG Stiftung und der Stiftung Zuku nft N RW.

Hausha ltsrechtlich wird das P rogramm durch den Hausha ltsvermerk N r. 3 zu Kapitel 05 300 Titel 422 01 a bgesichert . Danach dürfen a b dem Jahr 2015 Persona lmittel im Umfa ng von bis zu 22 (22) P lan­stel len (Bedarfsfeld Stellen gegen Unterrichtsausfa ll, für Vertretungsaufgaben und fü r besondere Förderaufga ben) zur Verstärku ng des Titels 427 20 (Flexible M itte l für Vertretungsunterricht) für d ie Beschäftigung von Fellows hera ngezogen werden.

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� Schul. und W.lt.,bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 dis Land •• Nordrheln·W.stfal.n

2 .40 Stellen gegen Unterrichtsausfall, für Vertretungsaufgaben und für be­

sondere Förderaufgaben

Der H ausha ltsentwu rf 2016 weist für die Vermeidu ng des Unterrichtsausfa l les und d ie individuel le Förderu ng von Schülerinnen und Schü lern 4.000 Stel len gegen Unterrichtsausfa l l , fü r Vertretu ngsa uf­gaben und fü r besondere Förderaufgaben aus (UA-Stel len) . Die Stel len s ind im Schu ljahr 2015/2016 wie folgt auf die Schu lformen vertei lt :

Schulform SJ 1 1 /1 2 SJ 1 2/1 3 SJ 1 3/14 SJ 14/1 5 SJ 1 5/1 6

Grundschule 1 .000 1 .000 1 .000 1 .000 1 .000

Hauptschule 617 557 470 450 390

Realschule 414 405 375 360 360

Gymnasium 830 850 850 850 839

Sekundarschule 0 1 2 4 1 75 87

Gemeinschaftsschule 4 6 9 1 3 1 2

PRIMUS 2 4

Weiterbildungskolleg 20 20 20 20 1 7

Gesamtschule 4 15 450 465 5 15 566

Förderschule 420 420 420 365 375

Berufskolleg 280 280 350 350 350

Zusammen 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

2.40.1 Sozialiridex

An den Gru nd- und Hauptschulen erfolgt die Berechnung der auf die einzelnen Regieru ngsbezi rke entfa l lenden Ste l lenkontingente über eine Gewichtung der Schü lerzahlen unter E inbeziehung eines Sozia l indexes. Der Sozia l index berücksichtigt auf der Ebene der Schu lamtsbezi rke (kreisfreie Städte, Kreise) vier soziodemographische M erkmale: Arbeitslosenquote, Sozia lh i lfequote, M igra ntenquote (Aus länder und Auss ied ler), Anteil der Wohnungen in Einfami l ienhäusern. Die Zuweisung der Stel len bzw. der Stel lenantei le durch die Bezi rksregieru ngen an die Schu lä mter erfolgt auf der Grundlage des Sozia l indexes.

Die z ielgenaue Steuerung der Stel lenzuweisung an d ie einzelne Schule erfolgt auf der Grund lage der vorhandenen schulaufs ichtl ichen Erfahrungen und Vor-Ort-Kenntn issen.

Die Ste l len werden vorrangig den Schulen zugewiesen, die in einem schwierigen soz ia lräuml ichen U mfe ld arbeiten und eine ü berdurchschn ittlich hohe Anzahl von Kindern unterrichten, die besondere individuel le Förderung benötigen . M it Bl ick auf die Aufhebung der Schu lbezirke werden mit den zu­sätz l ichen Lehrkräften die Bedingungen und Fördermögl ich keiten d ieser Schu len gezielt verbessert. Zudem erhalten d ie Schulen mit d iesen Ste l len das Potential , um ihre schul internen Vertretungskon­zepte zu optimieren und damit den vorgesehenen Unterricht und d ifferenzierte Fördera ngebote zu rea l is ieren.

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Ministerium fOr

� Schul. und Welterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 du Land •• Nordrh.In·Westfal.n

Die Stel len werden in der Gru ndschu le zur gezielten Förderung gemäß § 4 AO-GS in der gesamten Grundschulzeit e ingesetzt. Dies kann zum Beispiel in Form von äußerer Differenzierung (Lernstudios) oder auch du rch Doppel besetzung im Rahmen der Stundentafel geschehen. I nd ividuel len Förde r­maßnahmen in der Schule ingangsphase kommt ein besonderer Stellenwert zu .

Una bhängig von der a l lgemeinen Unterrichtsorga nisation der e inze lnen Schu le ist die Entwicklu ng jahrga ngsü bergreifender Förderkonzepte und Fördermaßnahmen erwü nscht, wenn dadurch e in ef­fektiverer M itteleinsatz u nd erweiterte Förderangebote möglich s ind.

Die Zuweisu ng kle iner Stel lenanteile a n eine Schule ist zu vermeiden (kein "Gießkannenprinzip") . Bei der Zuweisung an d ie einzelne Schu le sind gegebenenfa l ls schon zugewiesene Integrationsstellen zu berücksichtigen. Zu berücksichtigen i st auch , wie d ie Schu le mit sozialpädagogischen Fach kräften ausgestattet ist.

Die zusätzl ichen Stel len s ind n icht zu Verä nderu ngen der Klassenbi ldung und damit zur Verringeru ng der Klassenfrequenzen zu verwenden.

2.40.2 Verteilung der Stellen nach dem Sozialindex an Grund- und Hauptschulen

Die IISoz ia l indexstellen" an Gru nd- und Hauptschulen werden ab dem Schu ljahr 2014/2015 nach dem aktua l is ierten Kreissozia l index zugewiesen, wobei die Verä nderungen in fü nf Jahressch ritten u mge­setzt werden. Für das Schu ljahr 2015/2016 ist zu beachten, dass in der Gru ndschule 84 Stel len und in der Hauptschule 33 Ste l len nicht auf kreisfreien Städte und Kreise vertei lt werden, da die Stel len fü r die Deckung des Grundbedarfs benötigt werden.

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Ministerium tOr

� SChul, und W,lterbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Landes Nordrhein'Westtalln

Grundschule . Grundschule Grundschule Grundschule Hauptschule Hauptschule Hauptschule Hauptschule SJ 12/13 SJ 13/14 SJ 14/15 SJ 15/16 SJ 12/13 SJ 13/14 SJ 14/15 SJ 15/16

GKZ Krei�reisfreie Stadt 1 000 1 000 1 000 916 557 470 450 357

1 ReQ. Bez. Düsseldorf 300,2 300,2 304,8 283,9 1 59,8 1 34 ,9 1 28,8 1 02,2

3 Reg. Bez. Köln 219,6 219,6 219,9 202,3 1 20,1 101 ,3 96,6 77,3 5 Reg. Bez. Münster 1 3 1 ,4 1 3 1 ,4 1 29,4 1 16,5 72,0 60,7 59,7 49,0

7 Reg. Bez. Detmold 1 19,2 1 19,2 1 18,3 107,2 65,5 55,3 51 ,5 38,9

9 Reg. Bez. Arnsberg 229,6 229,6 227,6 206,1 139,6 1 1 7,8 1 1 3,3 89,7 1 1 1 DOsseldort, kreisfreie Stadt 35,9 35,9 37,9 37,2 17,4 14,7 14,7 12,8

112 Duisburg, kreisfreie Stadt 45,5 45,5 45,1 41 ,1 22,3 18,8 17,1 12,6

1 1 3 Essen, kreisfreie Stadt 41,1 4 1 , 1 41,9 39,3 14,9 12,6 1 1 ,6 9,1

1 14 Krefeld, kreisfreie Stadt 14,5 14,5 14,5 13,2 8,9 7,5 7,2 5,6 1 1 6 Mönchengladbach, kreisfreie Stadt 19,6 19,6 19,8 18,3 16,1 13,5 13,5 1 1 ,3

1 1 7 Mülheim an der Ruhr, kreisfreie Stadt 8,6 8,6 9,0 8,7 2,9 2,5 2,5 2,2

1 1 9 Oberhausen, kreisfreie Stadt 16,4 16,4 16,2 14,7 8,6 7,3 6,5 4,7 120 Remscheid, kreisfreie Stadt 8,2 8,2 8,3 7,7 6,6 5,6 5,3 4,2

122 Solingen, kreisfreie Stadt 10,5 10,5 10,7 9,9 6,4 5,4 5,2 4,0

124 Wuppertal, kreisfreie Stadt 28,7 28,7 28,7 26,4 17,7 14,9 14,3 1 1 ,6

154 Kleve, Kreis 5,5 5,5 5,8 5,6 5,1 4,3 4,4 3,6 158 Mellmann, Kreis 21,6 21,6 22,8 22,0 10,0 8,5 8,4 6,9

162 Rhein-Kreis Neuss 17,0 17,0 17,1 15,8 8,0 6,7 6,4 4,8

166 Viersen, Kreis 8,5 8,5 8,5 7,6 5,4 4,6 4,3 3,3

170 WeseI, Kreis 18,7 18,7 18,3 16,4 9,6 8,1 7,4 5,6

Aachen, kreisfreie Stadt (ab SJ 14/15 313 Städtregion) 13,8 13,8 30,1 26,9 7,2 '6, 1 1 2,7 10,0 314 Bonn, kreisfreie Stadt 15,1 15,1 16,7 16,8 6,3 5,3 5,5 5,0

315 Köln, kreisfreie Stadt 76,6 76,6 76,6 71 ,0 40,8 34,4 32,3 25,6 316 Leverkusen, kreisfreie Stadt 8,6 8,6 9,3 9,1 3,3 2,8 3,1 2,9

Aachen, Kreis (ab SJ 14/15 Städtregion

354 s.o.) 16,9 16,9 8,9 7,5

358 DGren, Kreis 1 1 , 2 1 1 ,2 10,9 9,8 6,7 5,6 5,5 4,4

362 Rhein-Erft-Kreis 19,0 19,0 18,6 16,7 10,7 9,0 8,8 7,2 366 Euskirchen, Kreis 5,1 5,1 5,2 4,8 3,9 3,3 3,3 2,7

370 Heinsberg, Kreis 9,2 9,2 8,9 7,8 6,8 5,8 5,2 4,0 374 Oberbergischer Kreis 13,5 13,5 13,7 12,6 8,4 7,1 6,9 5,6

378 Rheinisch-Bergischer Kreis 10,8 10,8 10,7 9,7 5,3 4,5 4,2 3,2

382 Rhein-Sieg-Kreis 19,8 19,8 19,2 17,0 1 1 ,7 9,9 9,0 6,7

512 Bottrop, kreisfreie Stadt 7,8 7,8 7,7 7,0 3,0 2,5 2,6 2,2

513 Geisenkirchen, kreisfreie Stadt 29,9 29,9 29,2 26,2 13,0 1 1 ,0 10,9 9,2

515 Münster, kreisfreie Stadt 1 1 ,6 1 1 ,6 1 1 ,6 10,6 5,6 4,8 4,6 3,8 554 Borken, Kreis 9,2 9,2 9,4 8,9 8,6 7,2 7,7 6,1

558 Coesfeld, Kreis 5,0 5,0 4,8 4,2 3,1 2,6 2,4 1,8

562 Recklinghausen, Kreis 42,6 42,6 4 1 ,8 37,4 20,2 17,0 16,4 13,4

566 Steinrurl, Kreis 14,0 14,0 1 3,6 12,1 9,8 8,3 8,0 6,5 570 Warendort, Kreis 1 1 , 3 1 1 , 3 1 1 ,3 10,2 8,7 7,3 7,3 6,1

711 Bielefeld, kreisfreie Stadt 28,6 28,6 28,4 25,9 12,1 10,2 9,7 7,4

754 Gatersloh, Kreis 17,3 17,3 16,8 14,8 10,2 8,6 8,0 6,0

758 Hertord, Kreis 14,1 14,1 14,2 13,1 3,8 3,2 3,0 2,3 762 Hö,ter, Kreis 5,7 5,7 5,5 4,8 4,7 3,9 3,5 2,5

766 Lippe, Kreis 21 , 1 21 ,1 21 ,1 19,3 14,1 1 1 ,9 1 1 ,0 8,2

770 Minden-Lübbecke, Kreis 1 5,9 15,9 16,0 14,6 8,5 7,2 6,7 5,1

774 Paderbom, Kreis 16,6 16,6 16,5 14,8 12,2 10,3 9,6 7,3

911 Bochum, kreisfreie Stadt 22,0 22,0 22,0 20,1 9,8 8,3 7,9 6,1

913 Dortmund, kreisfreie Stadt 49,5 49,5 49,0 44,6 21,6 18,2 17,3 14,0

914 Hagen, kreisfreie Stadt 17,5 17,5 17,3 15,6 12,0 10,1 9,8 7,9

915 Hamm, kreisfreie Stadt 1 3,2 13,2 13,1 1 1 ,8 9,3 7,9 7,9 6,8

916 Heme, kreisfreie Stadt 1 3,8 13,8 13,6 12,1 7,1 6,0 5,7 4,4

954 Ennepe-Ruhr-Kreis 16,3 16,3 16,7 15,6 8,0 6,8 6,7 5,6

958 Hochsauerlandkreis 1 1 ,9 1 1 ,9 12,2 1 1 ,2 1 1 ,9 ' 1 0,0 10,3 8,6

962 Märkischer Kreis 29,8 29,8 29,4 26,3 23,8 20,1 18,5 14,0

966 Olpe, Kreis 4,5 4,5 4,6 4,3 4,3 3,6 3,7 3,0

970 Siegen-Wittgenstein, Kreis 1 1 ,2 1 1 , 2 1 1 ,0 9,9 8,4 7,1 6,6 5,0

974 Soes� Kreis 13,7 13,7 13,8 12,7 1 1 ,0 9,2 9,3 6,7

978 Unna, Kreis 26,3 26,3 25,1 21,9 12,5 10,5 9,8 7,6

NRW insgesamt 1 000,0 1 000,0 1 000,0 916,0 557,0 470,0 450,0 357,0

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Ministerium 'Or

� Schulo und WOltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31. August 2015 des Land.s Nordrh.in·W.stfaltn

2 .40.3 Einbindung in Vertretungskonzepte

Die E ltern sol len du rch die Schu len sowohl ü ber das schu l ische Vert retungskonzept a ls au�h ü ber Förderangebote und Fördermaßnahmen informiert werden. Dabei ist auf den d ie Stundentafel e r­gä nzenden Charakter zusätz l icher Fördera ngebote hinzuweisen. Ebenso sol l aufgezeigt werden, dass zah lreiche Förderangebote nur fü r einen begrenzten Zeitraum und nicht dauerhaft während des ge­sa mten Schuljahres stattfinden müssen.

Die Schu lä mter berücksichtigen bei der Entscheidu ng ü ber die Zuweisung einer Leh rkraft der schu l­übergreifenden Vertretungsreserve (Grundschule) bzw. ü ber d ie Zuweisung flexibler M ittel fü r Ver­tretu ngsunterricht an e ine Schule die dort vorhandenen zusätzl ichen Stel len.

Die einzelne Schu le wiederum berücksichtigt d ie zugewiesenen Stel lenantei le in ih rem sch u l internen Vertretu ngskonzept. Wenn i n der Schule u nvorhergesehener Vertretu ngsbedarf entsteht, setzt sie diese Lehrkräfte in vertretba rem Rahmen auch zur Sicheru ng der Unterrichtsversorgu ng e in .

2.40.4 Verwendung dieser Stellen in den übrigen Schulformen

Für die Verwendung d ieser Ste l len in den ü brigen Schu lformen gilt gru ndsätzl ich folgende Regelung:

• Die zusätzlich bereit gestel lten Stel len sind ausschl ießl ich zur Vermeidung von Unterrichts­ausfa l l und fü r ind ividuel le Förderu ng einzusetzen.

• Nur i n den Fäl len, in denen auf Grund der Schü lerzahlprognose des Haushalts und der Eckda­ten der AVO-Bedarf auf Bezi rksebene in e iner Schu lform vorü bergehend nicht gedeckt wer­den kann, dü rfen die zusätzl ichen Stel len zur Sicherung des Grundbedarfs (Erfü l lung de� Stundentafel ) eingesetzt werden. Von d ieser Option wird im Schu ljahr 2015/2016 im Umfang von 339 Stel len Gebrauch gemacht.

• Soweit der Bedarf an einer Schule trotz einer Beda rfsdeckungsquote in der Schulform von 100 Prozent und mehr n icht gedeckt ist, s ind Abordnungen oder Versetzungen vorzunehmen; die I nanspruchnahme von zusätzl ichen Stel len gegen Unterrichtsausfa l l ist nur in begrü nde­ten Ausnahmefä l len in Abst immung m it der Schulaufsicht zu läss ig, bis die entsprechenden Abordnungen oder Versetzu ngen rea l is iert s ind.

• E ine Verwendung der Ste l len zum Beispiel zur Verri ngerung von Klassengrößen ist unzu lässig. • Die E in p lanung von Stel lenreservestu nden darf n icht für den Unterrichtsbedarf der Stunden­

tafeln erfolgen. Diese Stu nden sind gezielt fü r Vertretu ngsaufga ben und ind ividuel le Förde­rung einzusetzen.

Aus den UA-Stel len werden insbesondere 22 (22) Stel len zur F ina nzierung von 40 (40) Fel lows im Rahmen des Programms "Teach F irst" sowie' die Ent lastu ngsstunden fü r Referenzschulen des Netzwerks "Zuku nftsschu len N RW" gemäß E rlass vom 1.7 .2014 ( in der Nachfolge zu dem Pro­gramm "Komm mit ! ") bereitgestel lt .

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Ministerium 10,

11 Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s L.ndes Nordrheln·W.stfaltn

2.41 Verwaltung

Im Einzelplan 05 s ind i nsgesamt 1.327 ( 1.332) Ste l len für die a l lgemeine Verwa ltu ng im Geschäftsbe­reich des M inisteriums fü r Schu le und Weiterbi ldung veransch lagt:

Verwaltung und sonstige Stellen HE 1 6 H H 1 5 +/-

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 644 640 + 4

(davon kw) 2 2 -

(davon § 42 LPVG) 1 1 -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte aus Titelgruppen 233 237 - 4

(davon kw) 1 8 1 8 -

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 324 329 - 5

(davon § 42 LPVG) 1 1 -

(davon kw) 1 8 23 - 5

(davon kw LPVG) 0 0 -

.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Titelgruppen 1 26 1 26 -

Zusammen 1 .327 1 .332 - 5

(davon kw) 38 43 - 5

(davon § 42 LPVG) 2 2 -

H inzu kommen 6 (6) Stel len fü r Auszu bi ldende.

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Ministerium fOr

� Schul. und W.ltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Ldndos Nordfh.in·W.stfeltn

Die Stel lenausstattung der einzelnen Verwa ltu ngska pite l :

Verwaltung Stellen Kapitel

(Bereiche Min isterium und Schule) kw kw HE 201 6 HH 201 5 +/-

HE 2016 HH 201 5

05 010 Ministerium 283 280 +3 1 1

05 020 Allgemeine Bewilligungen 0 0 - 0 0

05 073 Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht 1 3 1 3 - 0 0

05 074 Prütungsämter 74 79 -5 1 8 23

05 075 . Zentren tür schul praktische Lehrerausbildung 233 233 - 0 0

05 077 QUA-LiS NRW 1 33 1 32 +1 1 1

05 078 Schulämter 1 74 1 74 - 0 0

05 080 Haus für Lehrerfortbildung - Kronenburg 8 8 - . 0 0

05 300 Vorlesedienst (428 01) 1 1 - 0 0

05 300 Schulpsychologen (TG 60) 147 147 - 0 0

05 300 Schulverwaltungsassistenz (TG 63) 2 1 2 2 16 -4 1 8 1 8

05 450 Staatliche Schulen 49 49 - 0 0

Zusammen 1 .327 1 .332 -5 38 43

Die Ste l lenverte i lung !'lach Art der Beschäftigu ngsverhältnisse:

Titel 422 01 Titel 428 01 Summe Kapitel

Kapitel Planmäßige Beamte Tarifbeschäftigte

201 6 201 5 +/- 201 6 201 5 +/- 2016 2015 +/-

Verwaltung

05 010 208 205 3 75 75 0 283 280 3

05 073 3 3 0 1 0 1 0 0 1 3 1 3 0

05 074 30 30 0 44 49 -5 74 79 -5

05 075 1 34 1 34 0 99 99 0 233 233 0

05 077 94 93 1 39 39 0 1 33 1 32 1

05 078 1 74 1 74 0 0 1 74 1 74 0

05 080 1 1 0 7 7 0 8 8 0

05 300 0 1 1 0 1 1 0

05 300 TGr 60 147 1 47 0 0 0 0 1 47 1 47 0

05 300 TGr 63 86 90 -4 1 26 1 26 0 2 12 2 16 -4

05 450 0 49 49 0 49 49 0

Summe Verwaltung 877 877 0 450 455 -5 1 .327 1 .332 -5

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Ministerium 10,

11 Schule und Welte'bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31. August 2015 des Landes N ordrhein- Wtstfalen

I n Kapitel 05 010 - M inisterium - werden 3 P lanstel len eingerichtet, davon 1 fü r EPOS (g.D . ) und 2 zur U msetzu ng der IT-Sicherheitsricht l in ie ( 1 h. D., 1 g.D.) e ingerichtet.

In Kapitel 05 074 - Landesprüfungsamt für Lehrä mter an Schulen - werden bei den Stel len für Ar­beitnehmerinnen und Arbeitneh mer 5 kw-Vermerke rea l is iert.

In Kapitel 05 077 - Qua l itäts- und U nterstützu ngsAgentur - La ndesinstitut für Schule (QUA-LiS N RW) - wird 1 P lanstel le g.D. zur U msetzung der IT-Sicherheitsricht l in ie e ingerichtet.

In Kapitel 05 300 TG 63 - Schu lverwa ltu ngsassistenz - 4 Stel len zur kostenneutra len Gegenfinanzie­rung von 10 Ste l len hebu ngen a bgesetzt.

In der a l lgemeinen Verwaltu ng s ind noch 38 (43) Ste l len /lkw" gestel lt .

5 kw-Vermerke wurden realisiert bzw. abgesetzt:

Kapitel Bezeichnung Stel lenveränderung

05 074 Landes prüfungsamt -51 kw-Vermerke ( in Folge U morgan isat ion) real is iert

Es verbleiben somit folgende kw-Vermerke im Bereich der Verwa ltung:

kw bei Ausscheiden d. kw in kw in kw in Übersicht kw-Vermerke Verwa ltung Ste l len inhaberin 2016 2017 Zusammen

/Stel len inhabers 2018

05 010 Min isterim 0 0 1 0 1

05 074 landesprüfungsamt 0 7 6 5 18

05 077 QUA-LiS 0 0 1 0 1

05 300 Tgr. 63 Sch u lverwaltungsassisten z 18 0 0 0 18

Zusammen 18 7 8 5 38

I nsgesamt sind 25 (26) Leerste l len ausgebracht.

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Mlnllt.rlum tOr SChul. und W.lterbUduna des Lande. Nordrh.in·W.stfal.n

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

2.42 Vorgriffsstunde

Lehrerinnen und Lehrer waren vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu sechs Schuljahren zur Leistung der Vorgriffsstunde verpfl ichtet, sofern sie vor Beginn des jeweiligen Schuljahres das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 50. Lebensjahr vol lendet hatten, und zwar

• an Grundschulen und Berufskol legs beginnend mit dem Schu lja hr 1997/1998, • an Weiterbi ldu ngskol legs und Studienkol legs fü r aus lä ndische Stud ierende beginnend m it

dem Schu ljahr 1999/2000 und • an den ü brigen Schulen beginnend mit dem Schuljahr 1998/1999.

Diese Verpfl ichtung wu rde m it dem Zehnten Gesetz zur Änderung dienstrechtl icher Vorschriften mit Ablauf des ersten Schu lha lbjahres 2003/2004 beendet.

Nach § 4 va zu § 93 Abs. 2 SchulG ist der zeitl iche Ausgleich der geleisteten Vorgriffsstu nden in Ab­hängigkeit von der Schu lform sch rittweise ab dem Schu ljahr 2008/2009 vorgesehen. Jeweils im elften Schuljahr nach dem Ende des Schuljahres, in dem Lehrerinnen u nd Lehrer die zusätzl iche Pflichtstun­den geleistet haben, ermäßigt s ich ihre Pflichtstu ndenza h l für e inen der Dauer der Leistung entspre­chenden Zeitraum jewei ls um eine Stunde.

Die Rückgabe erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 va zu § 93 Abs. 2 Schu lG für Lehrerinnen und Lehrer in der o.g. zeit l ichen Staffelung

• an Grundschulen und Berufskol legs a b dem Schu lja hr 2008/2009, • an Weiterbildu ngskollegs und Studienko l legs für aus länd ische Studierende a b dem Schu ljahr

2010/2011 und • an den ü brigen Schulen a b dem Schuljahr 2009/2010.

Nach § 4 va zu § 93 Abs. 2 Schu lG können Lehrerinnen und Lehrer auf Antrag die Rückgewährung der Vorgriffsstunden frei ausgesta lten und auch auf einen späteren Zeitpu nkt legen (F lexib i l isieru ng).

Die flexible Inanspruchnahme der Rückgabe der Vorgriffsstu nden ist frühestens ab dem Schuljahr 2010/2011 und nach E intritt der jeweiligen Fäl l igkeit mögl ich.

Im Hausha ltsentwu rf 2016 werden folgende Stel len zum Ausgleich veransch lagt:

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Mlnlst.rlum tOr

� Schult und Wtlt .. blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Land •• Nordrheln·W .. tlaler1

Schulform H H08 H H09 H H 10 H H l l H H 12 H H 13 H H 14 H H 1 5 HE16

G ru ndschule 540 615 675 618 567 614 209 50 35

Hauptschule 268 257 242 241 243 135 17 9

Realschule 244 254 258 274 293 195 25 15

Gymnasium 480 478 460 451 447 . 289 48 31

Seku ndarschu le 1 5 2 3

Gemeinschaftsschu le 1 1 2 1 0

PR IMUS 0

Weiterbi ldu ngskolleg 21 23 20 2 1 2 3 1 3 2 2

Gesa mtschu le 284 302 312 309 323 232 37 22

Förd erschu le 215 245 258 275 305 231 38 23

Berufskolleg 240 289 347 331 339 398 171 39 26

Zusammen 780 2.416 2.581 2.499 2.478 2.648 1.482 259 166

Die n icht mehr für die Erstattung der Vorgriffsstu nde benötigten 93 Ausgleichsstellen werden a bge­setzt.

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Ministerium 10r

� Schule und Welte,blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 cH I lendits Nordrheln·Westf.'.n

3 Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln (Personalhaushalt)

3.1 Kapitel 05 0 1 0 - Ministerium -

In das Budget s ind a l le Ausga benansätze der Gru ppen 422, 427 und 428 (= Persona lausgaben) e inbe­zogen. Das Personalausgabenbudget wurde auf Basis des Haushaltssol ls 2015 berechnet. Weitere Stel lenveränderu ngen wurden berücksichtigt. Die Budgetierung erfolgt in folgenden Titeln der Hauptgru ppe 4:

• 422 01 Bezüge u nd Neben leistungen der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und R ich­ter

• 427 01 Entgelte fü r Aush i lfen • 428 01 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Personalausga benbudget 2016 (2015) beträgt u nter Berücks ichtigung der Verstä rkungsmittel sowie drei zusätzl icher Pla nste l len 20.966.600 E U R (19.801.900 EUR).

Die Ausgaben der Gruppen 412 und 443, der Obergruppe 45, der Obergru ppe 51 bis 54 (ohne Grup­pen 529 und 531) und der Obergru ppe 81 dü rfen bis zur Höhe der E inspa ru ngen bei Ausga ben der Gruppen 422, 427 und 428 ü bersch ritten werden.

Das Personalausga benbudget des M in isteriums teilt s ich wie folgt auf:

Personalausgabenbudget des M inisterialkapite ls

Kapitel Titel 201 6 201 5

422 0 1 1 3.443.000 € 1 2.533.400 €

05 0 1 0 427 0 1 83.000 € 83.000 €

428 0 1 7.440.600 € 7 . 1 85.500 €

Zusammen 20.966.600 € 1 9.801 .900 €

Für das M in isterium sind folgende Stel len vera nsch lagt:

Gesamtstellenzah I 201 6 201 5 + 1 -P lanmäßige Beamtinnen IBeamte 208 205 + 3

Beamtete Hi lfskräfte . 29 29 +/- 0 -abgeordnete

Beamtinnen und Beamte-Arbe itnehmer/Arbe itnehmerinnen 75 75 +/- 0 Zusammen 31 2 309 + 3

Planmäßige Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamte 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Stellen 208 205 + 3

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Mlnlst.rlum fO,

� S�hul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 d.i Land., Nordfh.in·Wtstfal.n

Planste l len - Höherer Dienst - :

Bes.Gr. 201 6 201 5 +/-

B 1 0 1 1 0

B 7 5 5 0

B4 1 3 1 3 0

B3 0 0 0

B2 29 29 0

A 1 6 32 32 0

A1 5 39 39 0

A14 4 3 1

A1 3 h .D . 0 0 0

Zusammen : 1 23 1 22 1

Planste l len - Gehobener D ienst - :

Bes.Gr. 201 6 201 5 +/-

A 1 3 42 40 2

A 1 2 1 8 20 -2

A 1 1 1 1 1 0 1

A 1 0 2 1 1

A 9 2 2 0

Zusammen : 75 73 2

P lanste l len - M ittlerer Dienst - :

Bes.Gr. 2016 2015 +/-

A g 8 8 0

Amtzulage FN 9 BBesO (2) (3) ( 1 )

A 8 1 1 0

A 7 1 1 0

Zusammen 1 0 1 0 0

M it dem HE 2016 wird e ine Amtszu lage gemäß Fu ßnote 3 zu Besoldu ngsgru ppe A 9 der Bundesbe­soldu ngsordnung nach Kapitel 05 075 Titel 422 01 verlagert.

Beamtete Hilfskräfte:

Titel 422 01 Beamtete Hilfskräfte 201 6 201 5 + / -

Zahl der Stellen 29 29 +/- 0

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Mlnl.torlum fOr

� $ehulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 de . lande. Nord,hain·Wo.tfalon

Es handelt sich u m Abordnu ngsstel len. Die korrespond ierenden P lanstel len ohne Beso ldu ngsaufwand der a bgeordneten Beamtinnen / Beamten s ind in folgenden Schu lka pite ln veranschlagt :

Kapitel Schulform Stellen Stellen Bes.Gr. Amtsbezeichnung 2016 201 5

05 310 Grundschule 1 1 A 14 Rektor/Rektorin

05 320 Hauptschule 1 1 A 1 4 Rektor/Rektorin

05 330 Realschule 1 1 A 1 5 Realschulrektor/Realschulrektorin

05 340 Gymnasium 7 7 davon: 4 4 A 1 5 Studiendirektor/Studiendirektorin 3 3 A 14 OberstudienraUOberstudienrätin 0 0 A 1 3 StudienraUStudienrätin

05 380 Gesamtschule 3 3 davon: 1 1 A 1 5 Studiendirektor/

Studiendirektorin 2 2 A 14 OberstudienraU

Oberstudienrätin 05 390 Förderschule 2 2 davon:

1 1 A 1 5 Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin 1 1 A 1 3 Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer

05 410 Berufskolleg 12 1 2 davon: 6 6 A 1 5 Studiendirektor/Studiendirektorin 5 5 A 1 4 OberstudienraUOberstudienrätin 1 1 A 1 3 StudienraUStud ienrätin

Zwischensumme 27 27

Für den "oberen Durchlauf' 1 1 A 1 3 RegierungsraURegierungsrätin

1 1 A 14 OberregierungsraUOberregierungsrätin

Insgesamt 29 29

Titel 427 01 - Vergütungen für Aushi lfen -:

Für d ie Beschäftigu ng von Aushi lfskräften im Boten- und Pförtnerdienst, i n der Druckerei und in der Bibl iothek s ind 83.000 (83 .00) EUR veransch lagt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ' 201 6 201 5 + / -

AT (vglb. Bes.Gr. B 3) 2 2 +/- 0

vglb. höherer Dienst 1 1 +/- 0

vglb. gehobener Dienst 1 7 1 7 +/- 0

vglb. mittlerer Dienst 54 54 +/- 0

(davon kw zum 31 . 1 2.2017) (1) (1) (+1- 0)

vglb.einfacher Dienst 1 1 +/- 0

Zusammen 75 75 0

Stellen für Auszubildende:

Es sind 6 (6) Stel len für Auszu bi ldende vera nsch lagt.

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Page 138: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlst.rlum 'Or

� Stand : 31. August 2(115 Schulo und WOlle'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 des Linde, Nordrhein-Westtal.n

3.2 Kapitel 05 073 - Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln -

Die Staatl iche Zentra lstel le fü r Fernunterricht, die am 01.01. 1971 in Köln errichtet wurde, ist nach Artikel l Abs. 1 des Staatsvertrages ü ber das Fernunterrichtswesen vom 16.02. 1978 (GV NW Seite 102), geändert du rch Staatsvertrag vom 04. 12.1991 (GV NW Seite 275), der den Beitritt der neuen Lä nder regelt, e ine E inrichtung des Landes Nordrhein-Westfa len . Sie wird von den Ländern gemein­sam finanziert.

Die Zentralstelle hat nach Artike l 2 des Staatsvertrages d ie Aufgabe,

• die Entwicklung des Fernunterrichtswesens zu beobachten und sie durch Empfeh lungen und An regungen zu fördern,

• die Lä nder in Fragen des Fernunterrichts und des Prüfungsverfa hrens für Fernunterrichtstei l­nehmerinnen und -tei lnehmer zu beraten,

• Auskü nfte ü ber Fernlehrgänge zu ertei len und ü ber Möglichkeiten der Bi ldung durch Fernun­terricht zu beraten,

• Fernlehrgänge, die auf vertragl icher Grund lage unentge ltl ich durchgefü hrt werden u nd a l l­gemeine oder berufl iche Bi ldung vermitteln, welcher Gegenstand landesrechtl icher Regelun­

. gen ist, auf Antrag des Veransta lters zu überprüfen.

Die Zentra lstel le ist fü r die Länder zuständ ige Behörde im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Tei l­nehmer am Fernu nterricht (FernUSG).

Ste l lenentwicklung:

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + 1 -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 3 3 +1- 0

Arbeitnehmer 1 0 10 +1- 0

Zusammen 1 3 1 3 +1- 0

Planmäßige Beamte:

Titel 422 01

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Planstellen 3 3 +1- 0

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnenl Arbeitnehmer 201 6 201 5 + / -

Zahl der Stellen 1 0 1 0 +/- 0

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Page 139: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.torlum 'ar

;l Schule und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 des land •• Nordrheln·W •• tf.l.n

3.3 Kapitel 05 074 - Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen-

I n das Budget s ind die Ausgabena nsätze der Titel 422 01, 427 20 und 428 01 (= Personalausgaben) einbezogen . Das Budget wurde auf der Grundlage des H aushaltssol ls 2015 ermittelt. Ste i lenverände­ru ngen wurden dabei berücksichtigt.

Das Persona lausgaben budget beträgt 4.45 1.000 EUR (4.488. 500 EUR) . Die Ausgaben der Gru ppen 412 und 443, der Obergruppe 45, der Obergruppe 51 bis 54 (ohne G ru ppen 529 und 531) und der Obergru ppe 81 d ü rfen bis zur Höhe der Einsparu ngen bei Ausgaben der G ru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten werden .

Das Persona lausgabenbudget teilt s ich wie folgt a uf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 074

Kapitel Titel 2016 2015

422 0 1 1 .661 .000 € 1 .577.200 €

05 074 427 20 1 1 5.000 € 1 1 5 .000 €

428 0 1 2 .675.000 € 2 .796.300 €

Zusammen 4.451 .000 € 4.488.500 €

Stellenentwicklung:

Gesamtstel lenzah l 201 6 201 5 + 1 -Planmäßige Beamtinnen und Beamte 30 30 +/- 0

Beamtete H i lfskräfte 1 1 +/- 0 -abgeordnete Beamtinnen und Beamte-

Arbeitnehmer 44 49 - 5

Summe 75 80 - 5

Das Landesprüfungsa mt für Lehrämter an Schulen ist so organ isiert, dass es außer an seinem Sitz P rüfu ngsberatungen und Prüfu ngen für E rste Staatsprüfu ngen zurzeit auch in Aachen, Bielefeld, Bo­chum, Duisburg Essen, Köln, M ü nster, Paderborn, Siegen und Wu pperta l als Geschäftsstel len du rch­führt.

Die Zusammenlegung der beiden bisherigen Landesprüfu ngsämter ist Folge der Leh rerausbi ldungsre­form von 2009 und der damit verbu ndenen Ausrichtung auf Bachelor- und Masterabschlüsse sowie ein Be itrag zur Verwa ltu ngsstru kturreform.

Die bisherige Erste Staatsprüfu ng läuft aus und wird vom M astera bschluss ersetzt. Die neue a b­schließende Staatsprüfung a m Ende des Vorbereitungsd ienstes t ritt künftig an die Stel le der Zweiten Staatsprüfung.

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Page 140: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

.Mlnlsterlum tOr

� Schull und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Land., Nordrhein�Wtltf.l.n

Das neue Landesprüfu ngsamt u nterhält nach Auslaufen der Ersten Staatsprüfu ngen AußensteI len in Essen, Köln, M ü nster, Paderborn und Siegen.

Im Rahmen einer Ü bergangszeit bis i n das Jahr 2018 wird die Za h l der Ersten Staatsprüfungen jäh rlich in unterschiedl ichen Schritten a bnehmen. Vor d iesem H intergru nd, u nter Berücksichtigu ng fortbe­stehender Aufgaben und der Aufga benentwicklung in der Lehrerausbi ldung wurden dazu mit dem H H 2014 insgesamt 30 kw-Vermerke bei P lanstel len (4) und Ste l len (26) sowie kw-Vermerke bei Sachaus­gaben ausgebracht. Im HE 2016 s ind insgesamt noch 18 kw-Vermerke bei P lanstel len (2) und Stel len (16) ausgebracht.

• Bes.Gr. A 15 1 (1) kw zum 31. 12.2016 1 (1) kw zum 31. 12.2017

• Stel len vergleichbar gehobener Dienst: 2 (2) Ste l len kw zum 31 . 12.2016 1 (1) Stel le kw zum 31 . 12.2017 1 (1) Ste l le kw zum 31 . 12.2018

• Stel len vergle ich ba r m ittlerer Dienst: 4 (4) Ste l len kw zum 31 . 12.2016 4 (4) Ste l len kw zum 3 1. 12.2017 4 (4) Ste l len kw zum 31 . 12.2018.

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5

Zahl der Planstellen 30 30 davon kw zum 3 1 . 1 2.2016 (1 ) ( 1 )

davon kw zum 31 . 1 2.2017 (1 ) ( 1 )

Höherer Dienst:

Bes.Gr. 2007 2008 2009 201 0 201 1

8 2 1 1 A 16 6 6 6 2 2 A 1 5 1 5 1 5 1 5 1 8 1 8 Zusammen 21 21 21 2 1 21

Stellenschlüssel - Gehobener Dienst -: .

+ / -

+/- 0

201 2 201 3 2014 201 5

1 1 1 1 2 2 2 2

1 8 1 8 1 8 1 7 2 1 2 1 2 1 20

Die Obergrenzen (Stel lenschlüssel) der Beförderu ngsämter s ind wie folgt festgelegt:

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201 6

1 2

1 7 20

Page 141: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.terlum tOr Schule und WeiterbIldun, del Li nd •• Nordrh.in·W.stfal.n

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

Bes.Gr. v .H.-Satz Anteile Stellen

A 1 3 6% 0,60 1 A 1 2 1 6% 1 ,60 2 A 1 1 30% 3,00 3 Zusammen 52% 5,20 6 A 1 0 / A 9 48% 4,80 4

davon: A 1 0 65% 4,55 2

A 9 35% 2,45 2

Insgesamt 1 00% 1 0,00 1 0

Die Stel len s ind wie folgt veranschlagt:

Bes.Gr. 2007 2008 2009 2010 201 1 201 2 2013 2014 201 5 2016

A 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1

A 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2

A 1 1 4 4 3 3 3 3 3 3 3 3

A 1 0 4 3 2 2 2 2 2 2 2 2

A 9 3 3 3 3 3 3 3 3 2 2

Zusammen 14 13 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 0 1 0

Beamtete Hilfskräfte:

Titel 422 01 Beamtete Hilfskräfte 201 6 201 5 + / -

Zahl der Stellen 1 1 +/- 0

Es handelt s ich um eine Abordnungsstel le. Die korrespondierende Pla nste l le ohne Besoldu ngsa uf­wa nd ist in Kapitel 03 310 veransch lagt.

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Page 142: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlstorlum 10,

� Schule und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land .. Nord,hoin·W.stfolon

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2016 2015 + 1 -vg lb.gehobener Dienst 8 9 - 1 davon kw zum 3 1 . 1 2 .2016 (2) (2)

davon kw zum 3 1 . 1 2 .2017 (1 ) (1 )

davon kw zum 3 1 . 1 2 .201 8 (1 ) (1 )

vg lb. mittlerer D ienst 36 40 -4 davon kw zum 3 1 . 1 2.2016 (4) (4)

davon kw zum 3 1 . 1 2.2017 (4) (4)

davon kw zum 3 1 . 1 2.20 1 8 (4) (4)

Zahl der Stellen 44 49 - 5

Stel lenveränderu ngen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

5 kw-Vermerke zum 3 1.12 .2015 wl:Jrden rea l is iert, davon 1 vgl b. gehobener Dienst und 4 vglb . m ittle­rer Dienst.

Titel 427 20 - Vergütungen für Aushilfen -:

Bei d iesem Titel s ind insgesa mt 115.000 (115.000) EUR für die Beschäftigung von studentischen H i lfs­kräften fü r die Dauer von zwei bis sechs M onaten veransch lagt. Die Kräfte werden für die Erledigung von Nebena rbeiten wäh rend der Hauptprüfungstermine in den Prüfungsämtern u nd für die E rled i­gung von Arbeiten im Zusammenhang mit der Verordnung ü ber den le istu ngsabhängigen Tei lerlass von Ausbi ldu ngsförderungsdarlehen vom 14. 12. 1983 -BGBI. I Seiten 1439, 1575- eingesetzt.

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Page 143: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.torlum to,

� Schul. und W.,terblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 de t Land •• Nordrh.ln·W.stfal.n

3.4 Kapitel 05 075 - Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung -

In das Budget s ind die Ausga benansätze der Titel 422 01, 427 10, 427 20 und 428 01 (= Persona laus­gaben) e inbezogen. Das Budget wurde auf der Grund lage des Hausha ltsso l ls 2015 ermittelt. Stei len­veränderu ngen wurden dabei berücksichtigt.

Das Persona lausgabenbudget beträgt 16.096.200 EUR (15. 194.700 EUR) . Die Ausga ben der Gru ppen 412 und 443, der O bergruppe 45, der Obergruppe 51 bis 54 (ohne G ruppen 529 und 531) und der Obergru ppe 81 dürfen bis zur Höhe der E insparungen bei Ausga ben der G ru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten werden.

Das Persona lausgabenbudget tei lt s ich wie folgt a uf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 075

Kapitel Titel 201 6 201 5

422 01 1 0.246.000 € 9.644.000 €

05 075. 427 1 0 35.000 € 35.000 €

427 20 248.700 € 1 84.700 €

428 0 1 5 .566.500 € 5.33 1 .000 €

Zusammen 1 6.096.200 € 1 5. 1 94.700 €

Gesamtstel lenzahl 201 6 2015 + / -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 1 34 1 34 +/- 0 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 99 99 +/- 0

Summe 233 233 +/- 0 Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst 1 3 .781 1 3 .878 - 97

P lanste l len:

Bes.Gr. 201 6 201 5 +/-

A 1 6 32 3 1 1

A 1 5 1 01 1 02 - 1

A 9 1 1 0

Amtzulage FN 9 BBesC ( 1 ) (-) ( 1 )

Zusammen: 1 34 1 34 0

M it dem HE 2016 wird eine Ste l le nach dem Bedarf aus Bes.Gr. A 15 nach Bes.Gr. A 16 u nter Ausbrin­gung des Vermerks "ku nach Bes.Gr. A 15 m it Ausscheiden des Stel leninha bersjder Ste l len inhaberin"

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Page 144: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schull und Wlltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de.s Lande. Nordrhein·W.stfal.n

gehoben und eine Amtszu lage gemäß Fußnote 3 zu Besoldu ngsgruppe A 9 der Bundesbesoldu ngs­ordnung aus Ka pitel 05 0 10 Titel 422 01 verlagert.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Leh rerausbildu ngsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) ist der Vorbe­reitu ngsd ienst fü r ein Lehramt a n Schu len und a n Staatl ichen Zentren für schu lpraktische Lehreraus­

. b i ldung zu leisten. Es bestehen folgende Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung:

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Page 145: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

M nlst.rlum tOr

11 SChult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 M S Linde. Nordrht&n·W.sttattn

Zentren für Seminar schulpra ktische

H R G y Lehrerausbildung

G Ge S F Ge BK zus.

Arnsberg 1 1 1 3

Bochu m 1 1 2

Dortmund 1 1 1 1 1 5

Hagen 1 1 1 3

H a m m 1 1 1 3

Lüdenscheid 1 1 1 3

Siegen 1 1 1 3

7 4 3 6 2 22

7

Bielefeld 1 1 1 1 1 5

Detmold 1 1 2

M inden 1 1 2

Paderborn 1 1 1 1 1 5

4 2 2 4 2 14

4

Düsseldorf 1 1 1 1 1 5

Duisburg 1 1 1 1 4

Essen 1 1 1 3

Kleve 1 1 1 1 4

Krefeld 1 1 2

Möncheng ladbach 1 1 1 3

Neuss 1 1 2

Oberhausen 1 1 2

Solingen 1 1 1 1 1 5

7 6 4 9 4 30

9

Aachen 1 1 1 3

Bonn 1 1 2

Engelskirchen 1 1 1 3

] ülich 1 1 1 3

Köln 1 1 1 1 1 5

Leverkusen 1 1 1 3

Siegburg 1 1 1 3

Vettweiß 1 1 2

6 4 4 7 3 24

8

Bocholt 1 1 1 3

Gelsenkirchen 1 1 1 1 4

M ünster 1 1 1 1 1 5

Reckl inghausen 1 1 2

Rheine 1 1 2

4 3 2 5 2 16

5

28 19 15 3 1 1 3 106

33

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Page 146: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlsttrlum 10.

� Schult und Wtlterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 des landet NordrheJn·W'ltfalln

Bezeich nung der Semina re :

• Seminar fü r das Lehra mt an Berufskollegs

Stand : 31. August 2015

• Seminar fü r das Lehra mt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe ) • Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschu len (GyGe) • Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderu ng (SF) • Seminar für das Lehramt an Grundschulen (G)

Titel 422 01

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 201 5 + / -

Zah l der Planstellen 1 34 1 34 +/- 0

M it dem H E 2016 wird eine Amtszu lage gemäß Fu ßnote 3 zu Besoldungsgru ppe A 9 der Bundesbe­soldu ngsordnung nach Kapitel 05 075 Titel 422 01 verlagert.

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 201 6 201 5 + / -

Zahl der Stellen 99 99 +/- 0

Stellenverä nderungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer:

M it der Reform des Lehrerausbi ldu ngsgesetzes 2009 wurde a ls neues Element der Lehrerausbi ldung das P raxissemester eingeführt. I m Jahr 2016 werden 7.500 (6.000) P raxissemesterstudierende durch die ZfsL zu betreuen sein. Für die Bewä ltigung der Verwa ltu ngsaufgaben im Zusammenhang mit dem Praxissemester wird zusätzliches Verwaltu ngspersona l benötigt. H ie rfü r wurden mit dem Haushalt 2015 zusätzliche 5 Ste l len m ittlerer Dienst für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 100.000 E U R a ls Aushi lfsmittel bereitgestel lt.

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Page 147: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium fOr

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de t Land • • NOrdrhtin·W.sU.I.n

Titel 427 10: Bei d iesem Titel sind 35.000 (35 .000) E U R veransch lagt für Entgelte für nebenamtliche und nebenbe­rufl iche Tätigkeiten vera nschlagt. Die M ittel sind vorgesehen

• für nebenamtl iche und nebenberufliche Lehrtätigkeit bei der Ausbi ldung der Schu lpraktika n­ten (20.700 E U R)

• für U nterricht in Sonderfächern (4. 100 E U R) und • für die erziehungswissenschaft l iche Ausbi ldung von Dip lominha bern im Vorbereitu ngsd ienst

( 10.200 E U R) .

Titel 427 20: Bei d iesem Tite l s ind 248.700 (184.000) EUR veransch lagt für d ie befristete Beschäftigung von Aus­hi lfskräften während der Hauptbelastu ngszeit (E inste l lungstermine, P rüfu ngsphase). Daneben sol len die M ittel für la ngfristige Kra nkheitsvertretungen in den Seminaren verwendet werden, die nur mit einer Kraft ausgestattet sind. Die zusätzl ichen 64.000 EUR sind zur personel len U nterstützung des Ausbaus der d igita len Infrastruktur an den ZfsL vorgesehen. Der Sperrvermerk für die mit dem Haus­halt 2015 zusätzl ich bereitgestel lten 100.000 EUR für Aushi lfskräfte für den entstehenden Mehrauf­wand fü r das P raxissemester wird gestrichen.

3 .4. 1 Zahl der Auszubildenden

(Lehramtsa nwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) und Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinstei­ger an den Zentren fü r schulpra ktische Lehrerausbi ldung)

3.4. 1 .1 Einstellungen von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern

Seit dem Haushalt 2011 beträgt d ie E instel lungsermächtigung für die E instel lung von Studienreferen­daren/Studienreferendarinnen und Lehramtsa nwärter/Lehramtsanwä rterinnen (LAA) 9.000.

Die E instel lu ngsermächtigung hat s ich wie folgt entwickelt :

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Page 148: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlst.rium tOr

� Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Landes Nordrh.in·W.stfaltn

Anzahl der beabsichtigten Einstellungen HH 2010 HH 201 1 HH 2012 HH 2013 HH 2014 HH 2015 HE 201 6 A 1 3 Studienreferendare/Studienreferendarinnen für das Lehramt anGymnasien und Gesamtschulen (GyGe) 2.700 4 .050 4.055 4 . 1 55 4 . 1 55 4 . 1 55 4 . 1 55 A 1 3 Studienreferendare/Studienreferendarinnen für das Lehramt an Berufskollegs (BK) 700 600 595 595 595 595 595 A 13 g .D. Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF) . 850 550 545 645 705 705 745 A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (HRGe ) 1 . 1 50 1 .800 1 .800 1 .700 1 .640 1 .640 1 .600 A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für das Lehramt an Grundschulen (G) 2.500 2.000 2.005 1 .905 1 .905 1 .905 1 .905

Zusammen 7.900 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000 9.000

Gemäß § 48 Abs. 2 LHO sind die in den Erlä uterungen zum Hausha ltsplan vorgesehenen Zahlen für die E inste l lung von Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitu ngsd ienst verbindl ich.

3.4.1.2 Stellen für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter

Titel 422 02 Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitunasdienst 201 6 201 5 + I -

Zahl der Stellen 1 3.781 1 3. 878 - 97

M it dem Hausha ltsvermerk N r. 3 zu Titel 422 02 wird auf den Hausha ltsvermerk N r. 2 bei Kapitel 05 300 Titel 427 20 verwiesen. Dort ist geregelt, dass n icht benötigte Beso ldungsmittel bis zur Höhe von 4.000.000 E U R zur Verstärkung der F lexiblen M ittel für den Vertretu ngsunterricht genutzt werden können.

Za hl der Stel len fü r Lehramtsa nwärterinnen / Lehramtsa nwärter und Studienreferendarinnen / St u­dien referendare nach dem Eingangsamt mit Stel lenzugang bzw. Ste l lenabgang:

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Mlnl.torlum to,

Il Schul. und W.ltorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 do. lind" Nordrhtin·Wos"alln

Eingangsamt Dienstbezeichnung 201 6 201 5 + l -

A 1 3 h .O . Studienreferendare/Studienreferendarinnen 6.323 6.367 - 44 für das Lehramt an Gymnasien und

Gßsamtschulen (GyGe)

Studienreferendare/Studienreferendarinnen 906 9 1 8 - 1 2 für das Lehramt an Berufskollegs

A 1 3 9 .0 . Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für 1 . 1 2 1 1 .091 + 30 das Lehramt für sonderpädagogische Förderung

A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für 2.482 2.5 1 9 - 37 das Lehramt an Haupt-, Real- und

Gesamtschulen

A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterinnen für 2.949 2.983 - 34 das Lehramt an Grundschulen

Zusammen 1 3.781 1 3.878 - 97

Die Stel len fü r Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitu ngsd ienst können zwischen den Leh rämtern ausgeta uscht werden. Die Beamtinnen und Bea mte im Vorbereitu ngsd ienst scheiden nach bestandener P rüfu ng bzw. n icht besta ndener Wiederholu ngsprüfu ng aus dem Staatsd ienst aus. Es wird zugelassen, dass wegen Ü berschneidu ngen der Ausbildungszeiten infolge a bweichender E in­stel lungs- oder P rüfungsterm ine das Ste l lensol l ku rzfristig ü berschritten wird .

D ie Veranschlagung der Stel len für LAA im Hausha lt folgt dem Höchstzah l prinzip, d .h . der Stel lenver­a nschlagung ist die jeweils höchste Besetzungsza h l fü r jedes Lehramt im Laufe des Haushaltsjahres 2016 zu Grunde zu legen . Für d ie Hausha ltsaufste l lung 2016 sind unter Berücksichtigu ng der E instel­lungen und Beendigu ngen des Vorbereitu ngsd ienstes drei Stichtage (30.4.2016, 01.05 .2016 und 01 .11 .2016) maßgeblich. D ie Aufsumm ierung der jewei l igen höchsten Besetzu ngsstände zu diesen Stichtagen (Höchstzahlen) führt zu dem vera nsch lagten Ste l lensol l von 13.781 (13 .878) Stel len fü r LAA. Der Rückgang ist auf geringfügige Schwa nku ngen bei der Istbesetzung zurückzufü hren.

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Ministerium 1O,

� Schule und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 d • • Lande, Nordrhtln·W.stfaltn

Höchst-Lehramt Bestand Abgang Zugang Bestand Abgang Zugang Bestand zahl

1 . 1 1 . 1 5 30.4. 1 6 1 . 5. 1 6 1 . 5. 1 6 3 1 . 1 0. 1 6 1 . 1 1 . 1 6 1 . 1 1 . 1 6 Stel len A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterin nen für das Lehramt an Grundschulen (G) 2.780 831 1 .000 2 .949 1 .000 905 2.854 2.949

A 1 3 g .D. Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterin nen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF) 1 . 094 373 400 1 . 1 21 370 345 1 . 096 1 . 1 21 A 1 2 Lehramtsanwärter/Lehramtsanwärterin nen für das Lehramt an Haupt-, Real-und Gesamtschulen (HRGe ) 2. 378 71 6 820 2.482 860 780 2.402 2.482

A 1 3 Stud ie nrefe rend are/Stud ie nrefere nd ar innen für das Lehramt anGymnasien und Gesamtschulen (GyGe) 6. 1 94 2 .021 2. 1 50 6 .323 2. 1 50 2.005 6. 1 78 6. 323 A 1 3 Stud ienrefe rend arelStud ienrefere nd ar innen für das Lehramt an Berufskollegs (BK) 866 265 305 906 305 290 891 906

Zusammen 1 3. 1 86 4.206 4.675 1 3.781 4.685 4.325 1 3.421 1 3.781

3.4.1.3 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger

Im H aushaltsjahr 2016 werden an den ZfsL durchschnitt l ich rund 1 .600 Seiteneinsteigerinnen u nd Seiteneinsteiger (Seku nda rstufe I und 1 1, Berufskol legs und bis zu 750 Seiteneinsteigerinnen u nd Sei­teneinsteiger, die an der Sondermaßnahme für eine Ausbi ldung zum besonderen Erwerb des . Leh r­amtes für sonderpädagogische Förderu ng tei lneh men (siehe auch Ziffer 2 . 11.2), erwartet. Die Sei­teneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden auf den Stellen der entsprechenden Schu lformen geführt .

3 .4.2 Bedarf an Fachleiterinnen und Fachleitern Für die Ausbi ldung werden Lehrerinnen / Lehrer benötigt, die zur Hä lfte an den Zentren für schul­praktische Lehrerausbi ldung tätig s ind, wä hrend s ie zur H ä lfte weiterhin ihre Lehrtätigkeit an den Schulen ausüben. Aus d iesem Grunde sind in den Schu lka piteln zusätzl iche (Ausgleichs)Stel len für Fachleiterinnen / Fach leiter an den Zentren für schu lpra ktische Lehrerausbi ldung i n Höhe der Hä lfte der an den Zentren für schu lprakt ische Lehrerausbi ldung eingesetzten Lehrerin nen / Lehrer veran­schlagt worden. Fachleiterinnen und Fach leiter werden voll auf Stel len der Sch u lkapitel (Schulen) gefü hrt. Der Besoldu ngsaufwand fü r die Ausgleichsste l len ist / h ier veransch lagt und wird den Titeln 422 01 der Schu lkapitel durch Absetzen von der Ausgabe pauschal erstattet.

Die Landesregieru ng plant einen Gesetzentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Lehrerausbi ldung. Vorbehaltl ich der Verabschiedung dieses Gesetzentwu rfes durch das Parlament würden sich folge n­de Änderu ngen ab 1 .8 .2016 ergeben:

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Mlnl.torlum 10,

Il Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lando. No,d'heln·Wosttalln

Durch den gepla nten Gesetzesentwurf zur Änderu ng des Lehrerausbi ldu ngsgesetzes (LABG), zum Entwu rf e iner Verord nung zur Neufassung der Leh ra mtszuga ngsverordnung und zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Vorschriften der Lehrerausbi ldung (vgl . Vorlage 16/2937) sol l das bis­herige E ignu ngspra kt ikum zu einem E ignu ngs- und Orientieru ngspra ktikum weiter entwickelt wer­den. Durch die Bündelung der Praxiselemente im Lehra mtsstudium u nd d ie dadurch eintretenden Entlastu ngseffekte für Schulen entstünde ein M inderbedarf in Höhe von 220 LehrersteI len. Diese 220 Stel len könnten für Stru ktu ra n passu ngen bei den Anrechnu ngsstunden für Fachleiterinnen und Fach­leiter zusätzl ich eingesetzt werden. Die Stel len ermöglichten eine haushalts konforme Neuregelung der Anrech nungsmoda l itäten, d ie gleichzeitig vergleichbare und fachl ich vertretbare Ausbi ldu ngs­stru kturen in a l len Lehrämtern zu lässt, sowie notwendige Verstetigungen und Verbesseru ngen bei der Qual ifizierung von Fach leiterinnen und Fach leitern. Die bisherige Ausbi ldu ngsrelation 1 : 9,9 würde durch lehramtsspezifische Ausbildu ngsre lationen ersetzt :

Lehramt an Gym nasien u nd Gesamtschulen 1 : 8,8

Lehramt an Berufskol legs 1 : 8,8

Lehramt für Sonderpädagogik 1 : 8,9

Lehramt für die GHR/Sekundarstufe I 1 : 9,1

Lehramt für die GHR/Primarstufe 1 : 9,6

Zusätzlich zu den nach den Ausbi ldungsrelation errechneten 1.700 (1 .539) Stel len für Ausbi lder s ind für die Zentren für schulpraktische Lehrerausbi ldung 502 (432) Fach leiterinnen / FachleitersteI len zu berücksichtigen. H ierin s ind enthalten:

• 133 (133) Leitungsstel len der Zentren fü r schulprakt ische Lehrerausbi ldu ng, sowie

• 9 (9) Ausbi ldersteI len Schu lpraktika ntinnen/Schu lpra ktikanten (siehe auch Ziffer 2.34), • 15 (8) Fachleiterste I len fü r d ie Ausbi ldung i n sehr kleinen Fächern und berufl ichen Fachrich­

tu ngen im berufl ichen Bereich ("Spl itterberufe"), • 10 (10) FachleitersteI len zur E ignu ngsreflexion im Rahmen des Eignungs- und Orientieru ngs­

prakt ikums , • 7 ( - ) FachleitersteI len fü r Coaching ("Personenorientierte Beratung mit Coaching­

E lementen") • 283 (227) Fach leiterste I len zur U msetzungen des Praxissemester und • 45 (45) FachleitersteI len für d ie Sondermaßnahme Lehramt sonderpädagogische Förderung.

Von d iesen Stel len sind 133 (133) im Kapitel 05 075 Titel 422 01 veransch lagt. Die 9 (9) Ausbi lderste I­len fü r Schu lpraktikantinnen / Schulprakt ikanten, die 15 (8) Fachleiterste I len Spl itterberufe und d ie 45 (45) FachleitersteI len für d ie Sondermaßnahme Lehramt sonderpädagogische Förderung s ind in den jewei ligen Schu lka piteln mit vera nsch lagt. Ebenfa l ls in den Schu lka pite ln mit vera nschlagt s ind die FachleitersteIlen fü r d ie E ignu ngsreflexion ( 10), das Coaching (7) und das Praxissemester (283 ).

Der Stel len bedarf ist wie folgt ermittelt worden:

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Ministerium rOr

� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des L.nd., Nordrh.ln·W.stfal.n

2016 2015 .,.

16.189 (1 5.536) Referendare / Referendarinnen, Lehramtsanwärter / Lehramtsanwärterinnen und Seneneinsteiger / Seneneinsteigerinnen Relation Ausbilder/Ausbilderinnen zu LehramtsanwärterlLehramtsanwärterinnen lehramtsbezogen von bis zu 1 : 9,6 und für Seneneinsteiger/ Seneneinsteigerinnen Sondennaßnahme Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung von 1 : 16,5 1.745 1.539 206

Dazu für:

120 Schulpraktikanten/Schulpraktikantinnen ( 1 : 14,0) 9 9 0

Ausbildung in sehr kleinen Fächem und beruflichen Fachrichtungen ('Spinterberufe') 15 8 7

Praxissemester 283 227· 56

Coaching 7 0 7

Eignungsreflexion 10 10 0

Lenungsstellen ZfsL 133 133 0

Zusammen 2.202 1 .926 276

Davon veranschlagt

als hauptamtliche Kräfte in Kapite 05 075 133 133 0

als Ausgleichsstellen für Fachlener/Fachleiterinnen an

ZfsL in den Schulkapnein 2.069 1.793 276

Zusammen 2.202 1.926 276

3 .4.3 Ausgleichstellen für Fachleiterinnen und Fachleiter an ZfsL in den Schulkapiteln

Es s ind folgende Ausgleichsste l len (P la nste l len ohne Besoldungsaufwa nd) für Lehrerinnen / Lehrer, d ie a ls Fachleiterinnen / Fachleiter an ZfsL tätig s ind und deren Besoldung bei Kapitel 05 075 Tite l 422 10 veranschlagt ist, in den Schu lka piteln veransch lagt:

Kapitel Schulform 2016 201 5 +/-

05 3 10 Grundschulen 374 354 20

05 320 Hauptschulen 1 46 1 22 24

05 330 Realschulen 1 5 1 1 2 1 30

05 340 Gymnasien 732 641 91

Sekundarschulen I 05 350 Modellversuch Gemeinschaftsschulen 0 0 0

05 360 Weiterbildungskollegs 8 7 1

05 380 Gesamtschulen 242 2 13 29

05 390 Förderschulen 206 1 84 22

05 4 10 Berufskollegs 2 10 1 51 59

Zusammen 2.069 1 .793 276

Die Berechnung der Za h l der Ausgleichsste l len für Fachleiterinnen und Fachleiter ist in der Ü bersicht 4.6 dargeste l lt .

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Mlnlst.rlum tOr

� Schul. und W.lt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 del Llndet Nordrhein·Westf.lln

3.5 Kapitel 05 077 - Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinsti­

tut für Schule (QUA-LiS NRW)

Die Regieru ngskoal it ion hat sich im Koa litionsvertrag 2012 bis 2017 vom 18. Jun i 2012 darauf ver­ständ igt, ein Landesinstitut zu errichten.

I m Koa l itionsvertrag ist dazu ausgeführt :

II Die Qualität des Lernens steht weiterhin im Zentrum schulischer Arbeit. Wir wollen Schulen z u päda­

gogischer Innovation ermutigen. Dabei stehen das erfolgreiche Lernen der Schülerinnen und Schüler

sowie die Unterrichtsentwicklung im Fokus.

Zur gelingenden Schulentwicklung gehört der Blick auf die sozialräumlichen Gegebenheiten, die Öff­

nung von Schule, die Vernetzung und Bündelung der regionalen Kompetenzen und das Nutzen von

Multiprofessionalität. Neue Anforderungen an das Bildungswesen bedingen neue Wege und Ausrich­

tungen auch im Unterstützungssystem. Nordrhein- Westfalen braucht daher ein Landesinstitut für

Bildung.

Wir werden mit dem Aufbau eines solchen Instituts für den Bereich Schule beginnen. Eine Kernaufga­

be des Instituts bleibt die systematische Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Schulen, u.a. im

Zusammenhang mit der Lernplanentwicklung, Standardsicherung und Fortbildung. Das steigert die

Professionalität. //

Die neue E inrichtung ist die zentrale E inrichtung fü r pädagogische Dienstle istungen und U nterstüt­zu ngsaufgaben fü r Schulen in Nordrhein-Westfa len und wird in E inzelp lan OS, Ka pitel 05 077 etati­siert . Die Qual itäts- und Unterstützu ngsAgentur - Landesinstitut für Schu le (QUA-LiS N RW) soll a ls E in richtung des La ndes im Geschäftsbereich des Min isteriums fü r Schule und Weiterbi ldung stufen­weise bis 2015 aufgebaut werden.

Das Personalausgabenbudget beträgt 9.787. 500 EUR (8.394.800 EUR) . Das Personalausgaben budget wurde auf Basis des Hausha ltssol ls 2015 berech net. Weitere Stel lenverä nderungen wurden berück­sichtigt. Die Ausgaben der Gru ppen 412 und 443, der O bergruppe 45, der Obergru ppe 51 bis 54 (oh­ne Gru ppen 529 und 531) und der Obergru ppe 81 dü rfen bis zur Höhe der E insparu ngen bei Ausga­ben der Gru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten werden.

Das Personalausgabenbudget tei lt sich wie folgt auf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 077

Kapitel Titel 201 6 201 5

05 077 422 01 7 .776.700 € 6 .474. 1 00 €

428 01 2 .01 0.800 € 1 .920.700 €

Zusammen 9.787.500 € 8.394.800 €

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Mlnl.ttrlum 10,

;l Schult und Wtlterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 cM: S Land.s Nordrh.in·W.,tfalln

Stellenentwicklung:

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + / -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 94 93 + 1

Beamtete H i lfskräfte 28 28 +/- 0 -abgeordnete Beamtinnen und Beamte-

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 39 39 +/- 0

Summe 161 1 60 + 1

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01

Planmäßige Beamtinnen u nd Beamte 201 6 2015 + / -

Zah l der Planstel len 94 93 + 1

M it dem Haushaltsentwurf 2016 wird e ine zusätz l iche Pla nstelle A 10 fü r die IT-Sicherheit eingerich­tet.

Höherer Dienst -:

Bes.Gr. 2016 2015

B 3 1 1 B 2 2 2 A 16 6 6 A 1 5 30 30 A 14 25 25 A 1 3 1 0 1 0 Zusammen 74 74

Gehobener Dienst :

Bes.Gr. 201 6 201 5

A 1 3 3 3 A 1 2 5 5 A 1 1 3 .3 A 1 0 1 0 Zusammen 1 2 1 1

M ittlerer Dienst - :

Bes.Gr. 2016 201 5 A g 2 2 A B 3 3 A 7 2 2 Zusammen 7 7

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, Ministerium fO,

� SChul, und W,llerbUduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 de s Land., Nordrhlln·W.stfaltn

Beamtete Hilfskräfte:

I Itel 422 U1 Beamtete Hilfskräfte 201 6 201 5 + / -

Zahl der Stellen 28 28 +/- 0

Es handelt s ich u m Abord nu ngsstel len. Die korrespondierenden Planstel len ohne Beso ldungsaufwa nd der a bgeordneten Beamtinnen/Beamten s ind in folgenden Schu lkapiteln vera nschlagt :

Kapitel Schulform Stellen Stellen Bes.Gr. Amtsbezeichnung 2016 201 5

05 310 Grundschule 2 2 davon:

1 1 A 1 3 Rektor/Rektorin

1 1 A 1 2 Lehrer/Lehrerin

05 330 Realschule 1 1 A 1 5 Realschulrektor/Realschulrektorin

05 340 Gymnasium 9 9 davon: 7 7 A 1 5 Studiendirektor/Studiendirektorin 1 1 A 14 OberstudienraUOberstudienrätin 1 1 A 1 3 StudienraUStudienrätin

05 350 Sekundarschule 1 1 A 14 OberstudienraUOberstudienrätin

05 380 Gesamtschule 8 8 davon: 5 5 A 1 5 Studiendirektor/Studiendirektorin 2 2 A 14 OberstudienraUOberstudienrätin 1 1 A 1 3 StudienraUStudienrätin

05 390 Förderschule 3 3 davon: 1 1 A 14 Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin 2 2 A 1 3 Sonderschullehrerin/Sonderschullehrer

05 410 Berufskolleg 4 4 davon: 1 1 A 16 Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor 1 1 A 15 Studiendirektor/Studiendirektorin 1 1 A 14 OberstudienraUOberstudienrätin 1 1 A 1 3 StudienraUStudienrätin

Insgesamt 28 28

Altersteilzeitstel len:

Bes.Gr. 201 6 201 5 +/-

A 1 0 1 1 0

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 201 6 201 5 + / -vglb.höherer D ienst 2 2 0 vglb.gehobener D ienst 9 9 0 vglb. m ittlerer D ienst 28 28 0 Zahl der Stellen 39 39 +/- 0

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M\rIlsterlum tO,

� Schul. und Wtlt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land •• Nordrheln·W.stf.l.n

kw-Vermerke (mittlerer Dienst) :

I m HE 2016 ist 1 (1) Ste l le m it kw-Vermerk zum 31 . 12.2017 ausgebracht.

Altersteilzeitstel len:

EG 2016 2015 +/-

mittlerer Dienst 2 2 0

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Mlnlsttrlum lOr

� SChult und WtlltrbUduni Erläuterungen zum HE 2016 cHI landet Nordrh.in·W.sUal.n

3.6 Kapitel 05 078 - Staatliche Schulämter

Stand : 31 . August 2015

Gemäß § 88 Abs. 3 Schu lG ist das staatl iche Schulamt die u ntere Schu laufsichtsbehörde. Es ist der kreisfreien Stadt oder dem Kreis zugeordnet. Es n immt in seinem Gebiet die Schu laufsicht ü ber d ie Grundschu len wahr und die Fachaufsicht ü ber die Hauptschu len, Förderschulen mit dem Förder­schwerpunkt Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, mit Ausnahme der Förderschulen im Bi ldungsbereich der Rea lschu le, des Gymnasiums und des Berufskol legs sowie ü ber die Förder­schu len im Verbund, sofern sie nicht im Bi ldungsbereich der Realschu le, des Gym nasiums und des Berufskol legs sowie ü ber die Förderschulen im Verbund oder e inen der Förderschwerpu nkte Hören u nd Kom mun ikation oder Sehen u mfassen.

In das Budget sind die Ausgabenansätze der Titel 422 01 und 427 10 (= Persona lausgaben) e inbezo­gen. Das Budget wurde auf der Grund lage des Haushaltssol ls 2015 erm ittelt. Das Personalausgaben­budget beträgt 12.347. 100 EUR (11.613 .000 EUR) . Die Ausga ben der G ru ppen 412 und 443, der Obergru ppe 45, der Obergru ppe 5 1 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der O bergruppe 81 dü r­fen bis zur Höhe der E insparungen bei Ausga ben der Gru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten wer­den.

Das Personalausgabenbudget tei lt sich wie folgt a uf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 078

Kapitel Titel 201 6 201 5

05 078 422 01 1 2.346.600 € 1 1 .6 12 .500 €

427 1 0 500 € 500 €

Zusammen 1 2.347.100 € 1 1 .61 3.000 €

Stel lenentwicklung:

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + / -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 1 74 1 74 +/- 0

Bes.Gr. 2007 2008 2009 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6

A 1 5 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38 1 38

A 1 4 42 39 36 36 36 36 36 36 36 36

Zusammen 1 80 1 77 1 74 1 74 1 74 1 74 1 74 1 74 1 74 1 74

I n Folge der Arbeitszeitverlä ngeru ng im Beamten bereich (2005 bis 2008) wurden 13 kw-Vermerke rea l isiert.

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Mlnlotorlum 10.

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de o und .. Nord.heln·Wo.ttalon

3.7 Kapitel 05 080 - Haus für Lehrerfortbildung - Kronenburg -

I n das Budget s ind die Ausga benansätze der Titel 422 01, 427 20 und 428 01 (= Persona lausgaben) einbezogen . Das Budget wurde auf der Grund lage des H ausha ltssol ls 2015 ermittelt. SteI lenverände­ru ngen wurden dabei berücksichtigt.

Das Personalausgabenbudget beträgt 348.700 EUR (335.000 E U R) . Die Ausga ben der Gruppen 412 und 443, der Obergru ppe 45, der Obergruppe 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der Ober­gruppe 81 dü rfen bis zur Höhe der Einsparu ngen bei Ausga ben der G ru ppen 422, 427 und 428 über­schritten werden.

Das Personalausgabenbudget tei lt sich wie folgt auf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 080

Kapitel Titel 201 6 201 5

422 01 55.600 € 53.000 € 05 080 427 20 5.600 € 5.600 €

428 01 287.500 € 276.400 €

Zusammen 348.700 € 335.000 €

Stel lenentwicklu ng:

Gesamtstellenzah I 201 6 201 5 + / -

Planmäßige Beamte 1 1 +/- 0

Arbeitnehmer 7 7 +/- 0

Zusammen 8 8 +/- 0

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 201 5 + / -

Zahl der Planstel len 1 1 +/- 0

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2016 201 5 + 1 -

vg lb. mittlerer Dienst 2 2 0

vglb. einfacher Dienst 5 5 0

Zahl der Stellen 7 7 ' 0

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� Schule und Willerbilduna Erläuterungen zum HE 2016 des Land •• Nordrhtln·W •• tfaltn

3.8 Kapitel 05 300 - Schulen gemeinsam -

3 .8 .1 Stellenentwicklung

Stand : 31 . August 2015

(ohne Schu lpsychologinnen und SchLilpsychologen -TG 60 - sowie Schu lverwaltungsassistentinnen und Schu lverwaltu ngsass istenten - TG 63 -) :

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + / -

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 1 1 .020 1 1 .954 - 934 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 1 +/- 0 davon kw zum 01 .08. 20 1 7 310 310 +/- 0 davon kw zum 01 .08.2018 674 674 +/- 0

Zusammen 1 1 .021 1 1 .955 - 934 Beamtinnen und Beamte T itelgruppe 72 2.591 2.478 + 1 1 3

Titelgruppe 74 634 646 - 1 2

Summe 1 4.246 1 5.079 - 833

Bei den Personalausgaben ist folgende Erläuteru ng ausgebracht: Die in den Kapite ln 05 300 bis 05 410 veranschlagten P lanste l len und Stel len dürfen auch zur Wahr­nehmung von unterrichtlichen / U nterricht u nterstützenden Tätigkeiten du rch a ndere Personen a ls Leh rkräfte in Anspruch genommen werden.

3 .8.2 LehrersteIlen:

3.8.2. 1 Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5

Zahl der Planstellen 1 1 .021 1 1 .955

davon kw zum 01.08. 2017 310 310

davon kw zum 01.08. 2018 674 674

+ 1 -

- 934

+/- 0

+/- 0

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� Schul. und Wilierblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 dll Land •• Nord,heln-Wutt.len

3.8.2.2 Stellenveränderungen (ohne Titelgruppen):

Bes.Gr. Erläuterungen Zugang Abgang

A 1 3 h.O. Neue Stellen (Praxissemester)

20 A 13 h.O. Stellen, die aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der

BerechnunQsQrundlaQen in die Schulkapitel 05 310 bis 05 4 1 0 verlaQert werden 540 A 13 g.O. Stellen, die aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der

BerechnunQsQrundlaQen in die Schulkapitel 05 310 bis 05 4 1 0 verlagert werden 1 1 5 A 1 2 Stellen, die aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der

Berechnungsgrundlagen in die Schulkapitel 05 310 bis 05 4 1 0 verlagert werden 299

Zusammen 20 954

3.8.2.3 Haushaltsvermerke bei Titel 422 01 1. Die M ittel s ind entsprechend dem E insatz der Lehrkräfte den Titeln 422 01 der Kapitel OS 3 10

bis OS 410 durch Absetzen von der Ausgabe pauschal zu erstatten. 2. Soweit die für das Bedarfsfeld Fortbi ldung und Qua l ifikation ausgewiesenen P lanste l len n icht

in Anspruch genommen werden, dürfen die ersparten Ausga ben im U mfang von bis zu 60 (60) P lanste l len bei Kapitel OS 300 Titelgruppe 91 geleistet werden. Dies entspricht einem Be­trag von bis zu 3 .000.000 EUR.

3 . Persona lmittel im U mfa ng von b is zu 22 P lanstel len (Bedarfsfeld Stel len gegen U nterrichts­ausfa l l, für Vertretungsaufgaben und fü r besondere Förderaufga ben) dürfen zur Verstärku ng des Titels 427 20 fü r d ie Beschäftigung von Fel lows (Teach F irst Deutschland) hera ngezogen werden.

3.8.2.4 Erläuterungen zu Titel 422 01 Das Kapitel OS 300 weist bei Titel 422 01 im Haushaltsentwurf 2016 11 .020 (11.954) Pla nstel len für Leh rerinnen/Lehrer zur Decku ng besonderen pädagogischen Beda rfs ( insbesondere zum Ausgleich von Pflichtstundenentlastungen) aus, davon

• 708 (678) tenschutz.

für das Bedarfsfeld Fortbi ldung und Qua l ifikation sowie für Medien und Da-

30 zusätzliche Stel len fü r Fach berater im Bereich M edien, für die Dauer der I n itiative "Schule onl ine-Lernen in der d igitalen Welt" durch U msch ichtung.

• 81 (86) für Fachberaterinnen/Fachberater (61 für die obere und untere Schulauf-s icht) 3 für Feststel lu ngsprüfu ngen und 22 für Sport sowie für die Beratung und Koord ination im Verbu ndsystem Schule und Leistungssport) U mwandlung von 5 Stel len für Fach berater obere Schula ufsicht in P lanstel len ohne Besol­dungsaufwand (alle Kapitel OS 380) und E inrichtung von entsprechenden Abordnu ngsstel len im E inzelplan 03 (M IK) im Wege der U mschichtung

• 170 (170) Stel len für M itarbeit in kommuna len I ntegrationszentren, der landesweiten Koordin ieru ngsstel le (LaKi) und M aßnahmen zur Koordi nation, Beratung und Qua l itätsent-

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wicklung der I ntegration durch Bi ldung.

• 30 (31) für die Entsendung von Lehrerinnen/Lehrern ins Ausland, insbesondere in m ittelosteuropä ische Staaten zur Förderung der deutschen Sprache und zur Unterstützung be im Aufbau demokratischer Schu lstru kturen. E ine Stel le wird in das' Bedarfsfe ld "Ste l len fü r wechseln

'de U nterrichtsmeh rbeda rfe und Aus­

gleichsbedarfe" für eine für Nach besetzung i n der Zentralstel le fü r aus ländisches B i ldungs­wesen (ZAB KMK) - P rüfungsbüro für den Seku nda rbereich I im Rahmen der Qua l itätssiche­rung der deutschen Absch lüsse a n deutschen Schu len im Ausland (NRW hat nach der N ieder­schrift der 206. Amtschefkonferenz vom 12.5 .2011 TOP 17 Ziffer 2 zugesichert, d ie Besetzung nach Ablauf von 4 Jahren zu ü bernehmen) verlagert. 10 ( 10) Stel len haben den Vermerk kw zum 01.08.2017.

• 229 (275) für wechselnde U nterrichtsmehrbedarfe und Ausgleichsbedarfe (z .B. für Cur-ricu lu mentwick lung / Zentra le P rüfu ngen, Förderung des Theatertreffens fü r behinderte Kin­der und Jugend l iche, b i ldu ngspolitische Sonderaufgaben, U nterstützung der Kofinanzierung von EU-Strukturfondmitteln, SV-Verbindungs lehrer, Regionale Bi ldu ngsnetzwerke, Sozia le Ansprech partner). E ine Ste l le wird a us dem Beda rfsfeld "Stel len für die Entsendung von Lehrern/Lehrerinnen ins Ausland, i n'sbesondere in m ittelosteu ropäische Staaten zur Förderu ng der deutschen Sprache und zur U nterstützung beim Aufbau demokratischer Schu lstru kturen" für Nachbesetzung in der Zentra lste l le für aus ländisches Bi ldu ngswesen h ierher verlagert (s.o.). 46 Stel len werden aufgrund der Schü lerzah lentwicklu ng unter Berücksichtigu ng der Verä nderung der Berech­nungsgrund lagen in d ie Schu lka pitel 05 3 10 bis 05 410 verlagert.

• 3.828 (3.828) Stel len zum Ausgleich von Unterrichtsmeh rbedarf für du rchgängige Sprach­b i ldung, Sprachförderung und interku ltu relle Schul- und U nterrichtsentwicklung zur I ntegra­tion durch Bi ldu ng. 300 (300) Stel len haben den Vermerk kw zum 01.08.2017.

• 886 (886) Stel len zum Ausgleich von U nterrichtsmeh rbedarfen für Schü leri nnen und Schü ler zur Förderung natürl icher Mehrsprachigkeit (herkunftsprach l icher U nterricht)

• 79 (74) für das Verbundsystem Schule und Leistu ngssport u nd die ergä nzende u nter-richt l iche Betreuung jugend l icher Le istungssportlerinnen/Leistu ngssportler. 5 Stel len werden für den Ausbau und Aufwuchs bei den NRW Sportschulen durch Haus­ha Itsu mschichtu ngen bereitgestellt.

• 4.000 (4.000) gegen U nterrichtsausfa ll, für Vertretungsaufga ben und fü r besondere För­deraufga ben veransch lagt (siehe auch E rläuterungen zum Persona lhaushalt "Ste l len gegen U nterrichtsausfa l l , für Vertretungsaufga ben u nd für besondere Förderaufgaben") .

• - (220) Ausgleichsstel len fü r das E ignu ngspra kt ikum. verlagert i n die Schu lka pitel zu r Decku ng des zusätzl ichen Fach leiterbedarfs (s iehe auch Ziffer

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. � Schulo und WOlto'bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 del landes Nordrhein·WuUaltn

2.12 und 3 .4)

• 283 (226) Ausgleichsste l len für die Betreuung von Studie renden wä hrend des P raxis-semesters in den Schulen und den Zentren für schulpraktische Leh rerausbi ldung (34 neue Stel len in Folge des LABG 2009) . 57 neue Stel len Ausgleichsste l len für Betreuung der Stud ierenden während des P raxissemes­ters (Lehrerausbi ldu ngsreform) in Schulen.

• 350 (280) Ausgleichsstel len fü r Beratu ngs- und Koord in ieru ngsbedarfe in a l lgemein bil-denden Schu len der Seku ndarstufen I und 1 1 im Bereich der Berufs- und Stud ienorientierung zur U nterstützu ng des Ausbi ldungskonsenses (70 Ste l len aus Haushaltsumschichtu ngen / Demografie für den su kzessiven flächendeckenden Ausbau) .

• 226 (226) Ausgleichsste l len zur Ü bergangsbegleitung von Jugendl ichen mit besonde-rem Förderbeda rf nach Langzeitpraktikum in "Kein Abschluss ohne Ansch luss" .

• 150 (100) richts.

Stel len für die flächendeckende Einfü hrung des Is lamischen Rel igionsunter-

SO zusätz l iche Stellen aus Haushaltsumsch ichtungen.

• - (200) -Ste l len für mu lt iprofessionelle Teams. Verlageru ng nach Kapitel OS 410 - Öffentl iche Berufskol legs.

• - (674) Stel len zur Sicherste l lung der Unterrichtsversorgung, die m it dem 2. Nachtragshaus­halt 2015 bereitgestellt wurden, u m angesichts der gestiegenen Zahl an zugewanderten Schü lerinnen und Schü lern die U nterrichtsversorgung sicherstel len zu können, werden in die Schu lka pitel OS 3 10 bis OS 410 verlagert. Die Stel len tragen den Vermerk kw zum 1. August 2018.

Die LehrersteI len des Ka pitels OS 300 werden entsprechend dem Einsatz der Lehrerin nen/Lehrer in den einzelnen Schu lformka piteln bewirtschaftet. Aus dem Kapitel OS 300 werden nur AusgleichssteI­len für zugelassene U nterrichtsentnahmen der Schu lka pitel bereitgestel lt. Es handelt sich um P lan­stel len im E inga ngsamt der jewei l igen Laufba hn . Die entstehenden Ausgaben werden den Schu lkapi­teln pauscha l erstattet (siehe Hausha ltsvermerk N r. 1 zu Tite l 422 01 d ieses Ka pitels).

Au ßerdem sind bei Titelgru ppe 72 fü r Beamtinnen/Beamte 2.591 (2 .478) Stel len für Lehrerin­nen/Lehrer fü r offene Ganztagsschulen im Primarbereich und bei Titelgruppe 74 für Beamtinnen und Beamte 634 (646) Stel len fü r Lehrerinnen/Leh rer fü r die pädagogische Ü bermittagbetreuung in der Seku ndarstufe I ausgewiesen .

3.8.2.5 Erläuterungen zu Titel 428 01 Titel 428 01 - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer -

Bei Titel 428 01 ist folgender Haushaltsvermerk ausgebracht: Von den ausgewiesenen M itte ln ist e in Betrag von insgesamt 36.516.400 EUR . entsprechend dem

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� Schul. und W.,ttrblld<Jn, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 d u Lande. Nordrheln·W.stfaltn

Einsatz der Lehrer/Lehrerinnen den Titeln 428 01 der Kapitel 05 310 bis 05 410 durch Absetzen von der Ausgabe pauscha l zu erstatten.

E ine Ste l le des m ittleren Dienstes ist fü r den Vorlesedienst bei stark sehbehinderten Lehrkräften vorgesehen (s iehe auch Ziffer 3 .9.8) .

3.8.3 Erläuterungen zu Titel 427 10 (Vergütungen für nebenamtliche Tätigkeit) Bei Kapitel 05 300 Tite l 427 10 s ind 250.000 E U R (250.000 E U R) fü r d ie Vergütung nebenamtl icher Tätigkeit fü r wechselnde U nterrichtsmehr- und Ausgleichsbedarfe, insbesondere im Rahmen der Richt l inien- und Lehrplanentwicklung, der Schu lbuch- und Softwareprüfung ausgebracht. Sie ergän­zen die bei Titel 422 01 ausgewiesenen Ste l len fü r wechselnde U nterrichts- und Ausgleichsbedarfe.

3.8.4 Erläuterungen zu Titel 427 20 (Flexible Mittel für den Vertretungsunterricht) Titel 427 20 - Vergütu ngen fü r Aushi lfen (F lexible M ittel fü r den Vertretu ngsu nterricht)

Bei Tite l 427 20 s ind folgende Haushaltsvermerke ausgebracht:

1. Die Ausgaben dürfen bis zu 4.000.000 EUR in Höhe der E insparungen bei Ka pitel 05 075 Titel 422 02 ü bersch ritten werden.

2. Siehe Hausha ltsvermerk N r. 3 bei Titel 422 01. 3. Siehe Hausha ltsvermerk bei Tite l 236 00.

Bei Kapitel 05 300 Tite l 427 20 s ind insgesamt 54.840. 100 EUR (52.350.000 EUR) vera nsch lagt.

Die M ittel s ind fü r die befristete Beschäftigung von Aushi lfskräften und fü r Mehrarbeitsvergütu ngen vorgesehen: Für d ie Ertei lung von Vertretungsu nterricht i n a l len Schu lformen zum Ausgleich insbesondere bei la ngfristigen Erkrankungen und M utterschutz. Die M ittelerhöhung von 2 .490. 100 EUR erfolgt im Zuge der Ta riferhöhungen.

Durch den Hausha ltsvermerk N r. 1 ist geregelt, dass d ie Ausgaben bei Titel 427 20 um bis zu 4.000.000 EUR in Höhe der E insparungen bei Kapitel 05 075 Titel 422 02 überschritten werden dü r­fen . Sofern die erwa rtete Za h l a n Lehra mtsanwärterinnen und Lehra mtsa nwärtern n icht i n den Vor­bereitu ngsd ienst e ingestellt werden ka nn, können die n icht benötigten Besoldungsmitte l b is zur H ö­he von 4.000.000 EUR zur Verstä rkung der F lexiblen M itte l fü r den Vertretungsu nterricht genutzt werden.

Haushaltsvermerk N r. 2 regelt die F inanzierung der Beschäftigung von Fel lows (Teach F i rst Deutsch­land) unter Verwendung der Hausha ltsste l le Ka pitel 05 300 Titel 427 20. H ierfü r wird der Ansatz der F lexible M itte l für den Vertretungsu nterricht gesondert verstärkt. (siehe auch E rläuterungen zum Personalhaushalt " F lexible M itte l für Vertretu ngsu nterricht" sowie Hausha ltsvermerk N r. 3 bei Kapi­tel OS 300 Titel 422 01: IIPersona lmittel im U mfang von bis zu 2 2 (22) P la nstel len (Bedarfsfe ld Stel len gegen U nterrichtsausfa l l, fü r Vertretu ngsaufgaben und für besondere Förderaufga ben) dürfen zur Verstärku ng des Titels 427 20 fü r d ie Beschäftigung von Fel lows (Teach F i rst Deutschland) herange­zogen werden.") .

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M nl.torlum to,

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de l Lande. Nordrh.in�W.,ttal."

3 .8.5 Erläuterungen zu Titelgruppe 72 - Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Bei Tite lgru ppe 72 sind folgende H aushaltsvermerke ausgebracht:

1. Die Ausgaben der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfäh ig. 2. Die Verpfl ichtungsermächtigung bei Titel 633 72 ka nn auch bei den anderen Titeln der Tite lgru p­

pe in Anspruch genommen werden. 3 . D ie Ausga ben der Titel der Hauptgru ppe 5 der Titelgru ppen 72 und 74 des Kapitels 05 300 s ind

gegenseitig decku ngsfä hig. 4. Vgl . Hausha ltsvermerke N r. 3 und 4 zu Ka pitel 05 300 Titelgru ppe 70. 5 . Aus M itte ln der Titelgru ppe 72 dürfen Ausgaben auch dann geleistet werden, wenn a n anderer

Stel le des Landeshaushalts M ittel fü r denselben Zweck veransch lagt sind (§ 35 Abs. 2 LHO). 6. Die M itte l des Titels 422 72 sind entsprechend dem E insatz der Lehrer / Lehrerinnen den Titeln

422 01 der Kapitel 05 3 10 und 05 390 durch Absetzen von der Ausga be pauscha l zu erstatten. 7. Die Rege lungen zur Personalausgabenbudgetierung (§ 7 Hausha ltsgesetz) finden keine Anwen­

dung. 8. Rückza h lungen ü berza h lter Zuwendungen werden hier vereinnahmt. 9. Auf den ausgewiesenen Stel len der Bes .Gr. A B dürfen auch Lehrkräfte der Bes .Gr. A 12 m it an­

deren Lehrbefäh igungen gefü hrt werden.

Titel 422 72

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 201 5 + I -

Zahl der Planstellen 2.591 2 .478 + 1 1 3

I n der Titelgruppe 72 s ind Zuweisu ngen und Zusch üsse fü r offene Ganztagsschulen im Primarbereich vera nsch lagt. Offene Ganztagsschulen führen vorhandene Ga nztagsangebote unter dem Dach der Schu le zusammen. Der Fördersatz beträgt a b 1.8.2016 733 (722) EUR je Schüler in u nd Schüler bzw: 1 .464 (1 .442) E U R je Schü lerin und Schü ler mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf (erhöh­tem U nterstützungsbedarf) pro Jahr unter der Voraussetzu ng, dass der Schu lträger einen Eigenanteil je Schülerin und Schü ler gemäß den einsch lägigen Förderrichtl in ien erbringt.

Zusätzlich können offene Ganztagsschulen einen LehrersteIlenzusch lag in Höhe von 0,2 Ste l len je 25 Schülerinnen und Schüler oder je 12 Schülerin und Schüler m it sonderpädagogischem U nterstüt­zu ngsbedarf erhalten. Nehmen Schu lträger den LehrersteI lenzuschlag im U mfang von 0,1 Ste l len n icht i n Anspruch, erhöht sich der Förderbetrag je Schü lerin und Schüler nach Maßga be der entspre­chenden Förderrichtl in ie.

Bei Titel 422 72 ist der auf das 2 . Schulha lbjahr 2015/2016 (282.600 P lätze) und der auf das Schu ljahr 2016/2017 (292.600 P lätze) entfal lende LehrersteI lenzuschlag in Höhe von 0,2 Ste l le je 25 Schülerin­nen u nd Schü ler bzw. je 12 Schülerinnen und Schü ler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbe­darf in einer offenen Ganztagsschule veransch lagt. Von den 2 .591 (2.478) Stel len s ind 454 (392) in Bes .Gr. A B -Lehrerin fü r Sonderpädagogik/Lehrer für Sonderpädagogik- und 2 .137 (2 .086) Stel len in

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M nlst.rlum lOr

� Schul. und Welt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Lande, Nordrheln·Westt.lln

Bes .Gr. A 12 -Leh rerin/Lehrer- ausgewiesen. Auf den Ste l len der Bes .Gr. AB dürfen auch Lehrkräfte der Bes.Gr. A 12 mit a nderen ,Lehrbefäh igu ngen gefüh rt werden. Von den 292.600 (282. 600) P lätzen sind 5 .000 (2.600) P lätze fü r F lücht l ingskinder vorgesehen, für der erhöhte Fördersatz zu Gru nd ge­legt wird .

Bes.Gr. Erläuterungen Zugang Abgang

A 13 g.o. Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich 62

A 12 Für die offene Ganztagsschule im Primarbereich 51

Zusammen 1 1 3

3 .8.6 Erläuterungen zu Titelgruppe 74 - Pädagogische Übermittagbetreuung / Ganz­

tagsangebote in der Sekundarstufe I "Geld oder Stelle"

Bei Titelgru ppe 74 sind folgende Hausha ltsvermerke ausgebracht:

1. Die Ausgaben der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfä hig.

0

0

0

2 . D ie Verpfl ichtu ngsermächtigu ngen be i Titel 633 74 dürfen auch be i den anderen Titeln der Tite l­gruppe in Anspruch genom men werden.

3 . Die Ausga ben der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfä hig mit den Ausga ben bei Ka pitel 05 300 Titelgru ppe 90.

4. Die Verpfl ichtungsermächtigungen der Tite lgruppe sind gegenseitig decku ngsfä hig mit den Ver-pflichtu ngsermächtigungen bei Kapitel 05 300 Titelgruppe 90.

5 . Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der E innahmen bei dem Titel 282 50 ü berschritten werden. 6. Vgl . Hausha ltsvermerk N r. 3 zu Ka pitel 05 300 Tite lgruppe 72. 7. Aus den M itte ln der Tite lgruppe 74 dürfen Ausga ben a uch dann geleistet werden, wenn an ande­

rer Ste l le des La ndeshaushalts M ittel fü r densel ben Zweck veranschlagt sind (§ 35 Abs. 2 LHO). 8. Rückza hlu ngen ü berzah lter Zuwendungsbeträge werden hier verein nahmt. 9. In Abweichung von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Veröffentl ichungen u nentge ltl ich a b­

gegeben werden. 10. Die M ittel des Tite ls 422 74 s ind entsprechend dem E insatz der Lehrer/ Lehrerinnen den Tite ln

422 01 der Kapitel 05 320, 05 330, 05 340, 05 380 und 05 390 durch Absetzung von der Ausgabe pauschal zu e rstatten.

11 . Abweichend von N r. 2 .4 WG zu § 44 LHO dürfen in d iesem Förderbereich bis zu 100 v.H . der zuwendu ngsfäh igen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgestellt werden.

12. Die Rege lungen zur Personalausga benbudgetierung (§ 7 Hausha ltsgesetz) f inden keine Anwen­dung.

13. Auf den ausgewiesenen Stel len der Bes .Gr. 13 dü rfen auch Lehrkräfte mit anderen Lehrbefä h i­gungen im E inga ngsamt geführt werden.

Veransch lagt ist der auf das 2 . Schu lha lbjahr 2014/2015 und auf das Schuljahr 2015/2016 entfa l lende LehrersteI lenzusch lag in Höhe von 0,3 bis 0,6 Stel le für die pädagogische Ü berm ittagbetreu­ung/Ganztagsangebote Seku ndarstufe I .

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Mlnl$ttrlum tu,

� Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 de s Lind" Nordrhein·W.stfal.n

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + 1 -

Zah l der Planstellen 634 646 - 1 2

Ste l lenveränderungen :

Bes.Gr. Erläuterungen Zugang Abgang

A13 h.D. Minderbedarf für die pädagogische Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I aufgrund des stufenweisen Ausbaus der Ganztagsschulen 0 4

A 13 g .D. Minderbedarf für die pädagogische Ubermittagbetreuung/Ganztagsarigebote in der Sekundarstufe I aufgrund des stufenweisen Ausbaus der Ganztagsschulen 0 1

A 1 2 Minderbedarf für die pädagogische Ubermittagbetreuung/Gimztagsangebote i n der Sekundarstufe I aufgrund des stufenweisen Ausbaus der GanztaQsschulen 0 7

Zusammen 0 1 2

A b d e m 01.02 .2009 wurde für a l le Schulen d e r Seku ndarstufe I , soweit d iese ke ine Ganztagsschulen sind, ein Programm für die pädagogische Ü bermittagbetreuung/ Ga nztagsangebote "Geld oder Ste i­le" eingerichtet.

M it dem Ha usha ltsentwurf 2016 werden 12 Stel len abgesetzt, weil in Folge des Ausbaus der gebun­denen Ganztagsschulen der Bedarf für die pädagogische Ü bermittagbetreuung su kzessive s inkt . Die Stel len verble iben im System.

Die Schulen können zur Du rchfü hrung d ieses Programms zwischen einem LehrersteI lenantei l oder einer Pauschale wäh len. Der Stel lenantei l und die M itte l können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der M ittagspause fü r a l le Schülerinnen und Schüler m it Nachmittagsunterricht sowie auch fü r ergänzende Arbe itsgemeinschaften, Bewegungs- und Fördera ngebote im Rahmen eines Ga nz­tagsa ngebots e ingesetzt werden.

Es gi lt eine gestaffelte Förderung nach der Schü lerzah l in der Sekundarstufe I a n der jewei l igen Schu­le:

• unter 300 Schü lerinnen und Schü ler 15.000 EUR oder 0,3 Lehrerste I le • 300 bis' 500 Schü leri nnen und Schüler 20.000 E U R oder 0,4 Lehrerste I le • 501 bis 700 Sch ü leri nnen und Schüler 25.000 EUR oder 0,5 Lehrerste I le • über 700 Schü lerinnen und Schü ler 30.000 E U R oder 0,6 LehrersteI le

Für Schu len, bei denen der Ganztag noch a ufwächst, werden die Ste l len oder M ittel antei l ig gewä hrt. Schu len, die bisher am Progra mm "Dreizehn Plus" tei lgenommen haben, werden fina nzie l l n icht sch lechter geste l lt .

3.8.7 Titelgruppe 90 - Geld aus Stellen zur Flexibilisierung der Unterrichtsversorgung

(Geld aus Stellen)/Geld oder Stelle im Rahmen gebundener Ganztagsschulen

Haushaltsvermerke zu Titelgru ppe 90:

1. Die Ausgaben der Titelgruppe s ind gegenseitig deckungsfä hig.

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Ministerium 'ar

al Schule und Welttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 <MI Lan<MS Nordrheln·Westfalen

2 . Vgl . Vermerke N r. 3 u nd 4 zu Kapitel 05 300 Titelgru ppe 74.

Stand: 3 1. August 2015

3 . Soweit in den Schu lka pite ln 05 300 b is 05 410 freie und besetzbare Lehrerste I len n icht in An­spruch genommen werden, dü rfen d iese ersparten Ausga ben im U mfang von b is zu 1.850 (1.850) Leh rerste I len hier geleistet werden.

4. Rückza h lungen ü berzah lter Zuwendu ngen dürfen hier verausgabt werden. 5 . In Abweichung von § 61 Abs. 1und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Veröffentl ichungen u nentge ltl ich a b­

gegeben werden. 6 . Abweichend von Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO dürfen in d iesem Förderbereich bis zu 100 v. H . der

zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitte ln bereitgestel lt werden.

Durch die Titelgru ppe 90 wird den Schulen d ie M öglichkeit eröffnet, U nterrichts- und Bi ldungsa nge­bote flexibler zu gesta lten. Den Schulen bzw. den Sch u lträgern wird im Rahmen der Regelung der §§ 93 und 94 Schu lgesetzes insbesondere ermöglicht,

a) zeitlich begrenzte Lehr- u nd U nterrichtsbedarfe, die vor a l lem bei der Entwicklung und U mset­zung des Schu lprofils entstehen, a lso der schulspez ifischen Gestaltungsräume, Aufgabenste i lun­gen und Themenschwerpunkte (Schu lprogramm) angemessen und ku rzfristig durch die I na n­spruchnahme entsprechender Leh r- und U nterrichtsa ngebote Dritter sowie zur U nterstützu ng der Lehr- und U nterrichtstätigkeit zu reagieren, sowie schu lübergreifend bis zu 10 Stel len für die Durchfü hrung von unterricht l ichen und/oder den U nterricht unterstützenden kulturel len P rojek­ten in Anspruch nehmen zu können,

b) für gebundene Ganztagsschu len und erweiterte Vereinbaru ngen m it außerschu lischen Partnern a bzuschließen.

(Nä heres s iehe Ziffern 2 . 16.2 und 2 . 17)

3.8.8 Verwaltung

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer:

Kapitel 05 300 Titel 428 01

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Zahl der Stellen

2016 201 5 + / -

1 1 +/- 0

Es handelt sich u m eine Ste l le der Entgeltgru ppe 6 für den Vorlesedienst a n der Förderschule Soest, an der sehbeh inderte Lehrkräfte tätig s ind .

3 .8.9 Kapitel 05 300 - Titelgruppe 60 - Schulpsychologen-I n Kapitel 05 300 Titelgru ppe 60 s ind 147 (147) P lanstel len für Schu lpsychologin­nen/Schu lpsychologen a usgewiesen.

Die Laufbahn des schul psychologischen Dienstes ist eine Laufbahn besonderer Fach richtung des hö­heren Dienstes im Sinne des § 42 Abs. 1 Laufbahnverordnung - LVO. Es handelt sich um e ine gemein­same Laufbahn im Landesd ienst und im Dienst der Körperschaften, Anstalten und Stiftu ngen.

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Ministerium tOr

� Stand : 31 . August 2015 Schule und Wolterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 des land •• Nordrh.ir'I·Westtal."

Das Persona lausgabenbudget beträgt 9.046.600 EUR (8.506.000 EUR) .

Ste l lenentwicklu ng:

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + 1 -

P lanmäßige Beamtinnen und Beamte 1 47 1 47 +/- 0

P lanmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 63 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + / -

Zahl der P lanste l len 1 47 1 47 +/- 0

P lanstel len - Höherer Dienst - :

Bes.Gr. 2016 201 5

A 1 5 1 3 1 3

A 1 4 51 51

A 1 3 83 83

Zusammen: 147 147

Es sind 2 (2) Leerstel len für Beurlau bu ngen nach §§ 66, 71 LBG veransch lagt.

3.8 .10 Kapitel 05 300 - Titelgruppe 63 - Schulverwaltungsassistenz -

Es s ind folgende Hausha ltsvermerke ausgebracht:

1. Der Schu lbereich trägt 1/3 der Kosten fü r die Beschäftigung von Schu lverwa ltungsassistenten. H ierfür dürfen LehrersteI len und Haushaltsmitte l der Kapitel 05 300 bis 05 410 in Anspruch ge­nommen werden.

2. Die Ausga ben der Tite lgruppe sind gegenseitig deckungsfäh ig. 3 . Die Erläuterungen s ind verbi ndl ich.

Erläuterung:

F re i werdende Ste l len und Ste l lenante i le können zur Ermögl ichung von Aufstocku ngen von Tei lzeit­beschäftigungen und zur Persona lentwicklu ng genutzt werden. Es e rfolgen keine E inste l lungen und Versetzungen i n d ie Maßnahme.

Ziel des E insatzes von Schu lverwa ltu ngsassistentinnen und Schu lverwa ltungsassistenten ist es, dass s ich Lehrerinnen und Lehrer sowie Schu l leiteri nnen und Schu l leiter verstärkt ihrem eigentl ichen " pä­dagogischen Kerngeschäft" (U nterrichten, Erziehen, Beraten, Beurtei len, Betreuen, Fördern, I nnovie­ren, Eva lu ieren) u nd der Qua l itätsverbesserung von Schule widmen können.

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Ministerium tOr

� Schul. und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Land I Nord,holn·Wostf.lon

Schu lverwaltu ngsass istentinnen und Schu lverwa ltungsassistenten sind für Aufga ben einzusetzen, die nach der schulrechtlichen Aufgaben- und Lastenvertei lung dem Land Nordrhein-Westfa len obl iegen. Bei a l len von ihnen zu ü bernehmenden Aufga ben muss e ine deutl iche Abgrenzung zu den Aufgaben des komm unalen Personals und der Lehrkräfte gegeben sein.

Als Schu lverwa ltu ngsassistentinnen und Schu lverwa ltu ngsassistenten a rbeiten qua l ifiz ierte Landes­bedienstete aus der Verwaltu ng, die den U mga ng mit Verwaltu ngs- u nd Orga nisationsaufgaben in ihrer Ausbi ldung erlernt haben. Nachdem sie zwischenzeitl ich i n a nderen Bereichen der öffentl ichen Verwaltung vielfä ltige Berufserfahrung gesammelt haben, ste l len sie nunmehr den Schulen ihr Know­how zur Verfügung. Die Arbeitszeit der Lehrkräfte und Schul leitungen ka nn - statt für Verwaltu ngs­aufga ben - für die pädagogische Arbeit und zur Qua l itätsverbesseru ng von Schule genutzt werden.

In das Personalausgabenbudget s ind die Ausga bena nsätze der Titel 422 63 und 428 63 (= Persona l­ausga ben) e inbezogen . Das Budget wurde auf der Grund lage des Hausha ltsso l ls 2015 ermittelt.

Das Personalausga benbudget beträgt 11.058.700 EUR (11.052.900 EUR) . Die Ausgaben der Gru ppen 412 und 443, der O bergru ppe 45, der Obergru ppe 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531) und der Obergruppe 81 dü rfen b is zur Höhe der E insparungen bei Ausgaben der G ru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten werden.

Das Personalausgabenbudget tei lt s ich wie folgt auf:

Personalausgabenbudget des Kapitels 05 300 Titelgruppe 63

Kapitel T itel 2016 201 5

05 300 Tgr. 63 422 63 3.859.500 € 3.686. 300 €

428 63 7 .704. 1 00 € 7.372.400 €

Zusammen 1 1 .563.600 € 1 1 .058.700 €

In der Titelgruppe 63 s ind 2/3 der Personalausgaben veransch lagt. 1/3 der Persona lausgaben im U m­fang von 5.781.800 E U R wird du rch die I nanspruchnahme von 106 Leh rersteI len der Ka pitel 05 300 bis 05 410 gedeckt.

Ste l lenentwicklung:

Gesamtstellenzahl 201 6 201 5 + 1 -Planmäßige Beamtinnen und Beamte 86 90 - 4

( davon kw mit Ausscheiden der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers) (1 8) (1 8) (+1- 0)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1 26 1 26 +/- 0

Summe 21 2 21 6 -4

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

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Ministerium rOr

� SChult und Wtlterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Linde. Nordrhein·Wlstfelln

Titel 422 63 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + , -

Zahl der Planstellen 86 90 - 4

Planstel len - Gehobener Dienst - :

Bes.Gr. 201 6 201 5

A 1 3 8 1 0

A 1 2 1 6 1 6

A 1 1 21 1 7

A 1 0 7 9

A 9 0 2

Zusammen: 52 54

Pla nstellen - M ittlerer Dienst - :

Bes.Gr. 201 6 201 5

A 9 22 24

Amtzulage FN 9 88esO (2� (2)

davon kw mit

Ausscheiden der

Stelleninhaberinl des

Stelleninhabers ( 1 8) ( 1 8)

A 8 1 2 8

A 7 0 4

Zusammen 34 36

Bes.Gr. Erläuterungen Zugang Abgang

A 13 g.0. Minderstellen nach Bedarf 0 2 A 1 1 Stellenhebung nach Bedarf 4 0 A 10 Stellenabgang aufgrund Stellenhebung 0 4 A 10 Stellenhebung nach Bedarf 2 0 A 9 g.0. Stellenabgang aufgrund Stellenhebung 0 2 A 9 m.0. Minderstellen nach Bedarf 0 2 A B Stellenhebung nach Bedarf 4 0 A 7 m.0. Stellenabgang aufgrund Stellenhebung 0 4

Zusammen 10 14

Im Rahmen des P i lotprojekts "Vermeidung von Dienstu nfähigkeit", das beim Landesamt für Perso­na le insatzmanagement a ngesiede lt war, wurden 18 Pla nste l len m it den entsprechenden Budgetm it-

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Mlnlst.rlum to,

� Schul. und W.lterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 de s L.nd •• Nordrheln·W .. tt.1 n

tein für d ie Tätigkeit a ls Schu lverwa ltu ngsass istenz von Bea mtinnen und Beamten, die aus gesund­heitl ichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit n icht mehr ausüben können, umgesetzt. Die P lanstel len sind kw mit Aussche iden der Ste l len inhaberin/des Stel leninha bers.

Es s ind 2 (2) Leerste l len für E rz iehungsurlaub/E lternzeit veranschlagt.

Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 63 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 201 6 201 5 + I -

vg lb.gehobener Dienst 50 50 +/- 0 vglb . mittlerer Dienst 76 76 +/- 0 Zahl der Stellen 1 26 1 26 +/- 0

Es ist 1 (1 ) Leerstel len für Erziehu ngsu rlau b/E lternzeit veransch lagt.

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Ministerium rOr

� Schul. und W.lterbUdunl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 de s Land •• Nordrhein·Westfal.n

3.9 Kapitel 05 3 10 - Öffentliche Grundschulen-Am 15. Oktober 2014 waren 2.827 (2.891) öffentl iche Gru ndschulen vorhanden.

Schü lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf werden seit dem Schul­jahr 2014/2015 bei der Berechnung des Gru ndstel lenbedarfs mit der Relation der a l lgemeinen Schu le berücksichtigt (d ies entspricht im Schu lja hr 2016/2017 bei 23.037 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf einem Grundbedarf von 1.050 Ste l len) .

Der sonderpädagogische Meh rbedarf wird seit dem Schuljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - Inklusi­on, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschu­len und an Schu len fü r Kranke - · veransch lagt. Die sonderpädagogische Förderu ng im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schu len (ohne be­rufsbi ldende Schu len) wird dort seit dem Schu ljahr 2014/2015 aus regionalen Ste l lenbudgets s iche r­gestel lt . Für die ü brigen Förderschwerpu nkte gi lt d ie jewei l ige Schüler/Lehrer-Relation.

Stellen Haushaltsjahr

2016 201 5 + I ·

1 . Grundstellen Grundschule bei Relation 21 ,95 (21 ,95) : 1 27.951 27.550 + 401

Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl: 2. Für Ganztagsschulen 2.605 (2.458) Schülerl

Schülerinnen Zuschlag 20 (20) v.H. 24 22 + 2 3. Schulleitungsentlastung Fortbildung 1 22 1 22 +1- 0 4. zusätzliche Schulleitungsentlastung 449 449 +1- 0 5. Förderzuschlag flexible Schuleingangsphase 593 593 +1- 0 6. Vertretungsreserve 900 900 +/- 0 7. Stellen für den Unterrichtsbedarf 30.039 29.636 + 403

8. Anrechnung des bedarfsdeckenden Unter-richts der LAA (BdU) ·545 -545 +/- 0 Dazu zum Ausgleich

9. FachleitersteIlen 374 354 + 20 1 0. Personalratsstellen 285 285 +/- 0 1 1 . Vorgriffsstunde 35 50 - 1 5 1 2. Stellen a n Schulen 30.188 29.780 + 408 13 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an Europa-

schulen 4 (4) und zum Bundesminister für Verteidigung 3 (3) unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt sind 7 7 +/- 0

1 4. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 35 35 +/- 0

1 5. Stellen insgesamt 30.230 29.822 + 408

Planmäßige Beamtin nen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + / .

Zahl der Planstellen 28.537 28.129 + 408

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Mlnl.terlum IOr Schulo und Woltorblldunl deS l.nde. Nordrholn·Wo."el.n

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015

Stellenzugang: A 12 Lehrer/Lehrerin + 2 Herabstufung aus A 14 (Rektor/Rektorin) nach der Zahl und

Größe der Schulen + 69 Herabstufung aus A 13 (Rektor/Rektorin) nach der Zahl und

Größe der Schulen + 24 Herabstufung aus A 13 (Konrektor/Konrektorin) nach der

Zahl und Größe der Schulen + 5 Umwandlung aus A 12 (Rektor/Rektorin) nach der Zahl und

Größe der Schulen + 20 Stellen ohne Besoldungsaufwand für

Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05 075 Titel 422 1 0)

+ 403 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 523 Stellenzugänge zusammen Stellenabgang : A 14 Rektorin/Rektor -2 Herabstufung nach A 1 2 Lehrerin/Lehrer nach der Zahl und

Größe der Schulen A 13 Rektorin/Rektor -69 Herabstufung nach A 1 2 Lehrerin/Lehrer nach der Zahl und

Größe der Schulen A 13 Konrektorin/Konrektor -24 Herabstufung nach A 1 2 Lehrerin/Lehrer nach der Zahl und

Größe der Schulen A 12 Rektorin/Rektor - 5 Umwandlung nach A 1 2 Lehrer/Lehrerinnach der Zahl und

Größe der Schulen A 12 Lehrer/Lehrerin - 1 5 Minderbedarf bei der Rückgabe der Vorgriffsstunde

• 1 1 5 Stellenabgänge zusammen Bleiben + 408 Stellenzugänge

Stel lenveränderungen :

Stellen Stellen Bes.Gr. Amtsbezeichnung neue Stellen! Hebungen, Umwandlungen, +/-

2015 Stellenwegfall Herabstufungen, Verlagerungen

2016 + - + -

A 14 L Rektor/Rektorin 270 - - 2 268 - 2

A 13 LZ Rektor/Rektorin 2.683 - - - 69 2.614 - 69

A 1 3 V Konrektor/Konrektorin 240 - - - 24 216 - 24

A 13 SOP LehrerILehrerin SOP - - - - - -

Summe Bes.Gr. A 1 3 2.923 - - - 93 2.830 - 93

A 12 V Konrektor/Konrektorin 1 .781 - - - - 1 .781

A 12 L Rektor/Rektorin 1 5 - - - 5 1 0 - 5

A 12 K Zweiter Konrektor/Konrektorin 1 - - 1 -

A 1 2 LehrerILehrerin 23. 1 24 423 15 100 - 23.632 + 508

Summe Bes.Gr. A 1 2 24.921 423 1 5 1 00 5 25.424 + 503

A 10 F Fachlehrer/Fachlehrerin 1 5 - - - 15 -

Insgesamt 28.1 29 423 1 5 1 00 100 28.537 + 408

Stel len bedarf und ku-Stel len für Schu lieiteri nnenjSchu l ieiter und Vertreterinnen/Vertreter:

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Ministerium tOr

� SChul, und W,lttrbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 MI Lande. Nordrheln·Wlstfalln

Zahl der Stellen besetzung Veranschlagte Bes.Gr. Schulen an Schulen Stellen

Amtsbezeichnung 15.10.2014 2016 2016 ugl. m.B.lo.B.') 2016 davon ku

A 14 L 133 1 56 245 23 268 89 RektorIRektorin

A 13 L 2.660 2.61 1 2.600 14 2.614 -

RektorIRektorin

A 1 2 L 34 1 1 10 - 1 -RektorIRektorin

Summe SchulieiterlSchulieiterinen 2.827 2.778 2.855 37 2.883 89 A 1 3 V 133 1 56 214 2 216 58 KonrektorlKonrektorin

A 1 2 V 1 .812 1 .812 1 .674 2 1 .781 -

KonrektorlKonrektorin

Summe VertreterNertreterinnen 1 .945 1 .968 1 .888 4 1 .997 58 A 1 2 K 1 1 1 - 1 -

Zweiter KonrektorlKonrektorin

') und Laborschule

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 201 6 2015 + I -

Zahl der Stellen 1 .693 1 .693 +1- 0

Es handelt sich um Lehrer/Lehrerinnen (Grundschu le - E 11) und um Jugend leiter/Jugend leiterinnen, Sozia lpädagogen/Sozialpädagoginnen, E rzieher/Erzieherinnen, Kindergärtner/Kindergä rtnerinnen, die Fördera ufgaben im Rahmen der flexiblen Schu leinga ngsphase wahrnehmen.

Auszu bi ldende:

Titel 428 01

Auszubildende 2016 201 5 + / -

Zahl der Stellen 1 80 1 80 +1- 0

Stel len fü r Praktika ntinnen/Praktika nten für die Berufe der Sozialpädagogin/des Soz ia lpädagogen und der Erz ieherin/des E rziehers.

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Mlnl.terlum tOr

;l Schule und Weltei1>lldunl Erläuterungen zum I-!E 2016 Stand : 31. August 2015 des Linde. Nordrhlin,WI.tt.len

3 .10 Kapitel 05 3 2 0 - Öffentliche Hauptschulen -Am 15. Oktober 2014 waren 485 (527) öffentl iche Hauptschulen vorhanden.

Schü lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf werden seit dem Schul­jahr 2014/2015 bei der Berech nung des Gru ndstel lenbedarfs m it der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (d ies entspricht im Schulja hr 2016/2017 bei 6 .713 Schü lerinnen und Schülern m it sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf einem Grundbedarf von 376 Ste l len).

Der sonderpädagogische Mehrbedarf wird seit dem Schuljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderung an öffentl ichen a l lgemeinen Schu len, an öffentl ichen Förderschu­len und a n Schulen für Kranke - veransch lagt. Die sonderpädagogische Förderu ng im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen a n den Förderschulen u nd an den a l lgemeinen Schulen (ohne be­rufsb i ldende Schulen) wird dort seit dem Schu ljahr 2014/2015 aus regiona len Ste l len budgets s icher­gestel lt . Für d ie ü brigen Förderschwerpu nkte gi lt die jewei l ige Schüler/Lehrer-Relation.

Stellen Haushaltsjahr

201 6 201 5 + / -1 . Grundstellen

a) Hauptschule bei Relation 1 7,86 (1 7,86) : 1 4.41 6 5.246 - 830 b) Realschulzweig bei Relation 20,94 (20,94) : 1 64 1 08 - 44 Zusammen Grundstellen 4.480 5.354 - 874

Dazu als Zuschläge zur Grundstel lenzahl 2. Für Ganztagsschulen 1 5 .894 ( 15 .492) Schüler/

Schülerinnen Zuschlag 20 (20) v.H . 178 1 73 + 5 3 . Für erweiterte Ganztagshauptschulen 36.960 (42.1 38) 621 651 - 30 4. Zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf

tür praktische Philosophiellslamkunde 39 39 +/- 0 5. Schu lleitungsentlastung Fortbildung 26 26 +/- 0 6. Ausbau der Leitungszeit 25 25 +/- 0 7. Für besondere Unterstützungsangebote 250 250 +/- 0 8. Für kleine Hauptschulen im ländlichen Raum 204 204 +/- 0 9. Stellen für den Unterrichtsbedarf 5.823 6.722 - 899

1 0. Anrechnung des bedarfsdeckenden Unterrichts der LAA (BdU) -84 -1 09 + 25 Dazu zum Ausgleich

1 1 . Fach leitersteIlen 1 46 1 22 + 24 1 2. Personalratsstellen 65 65 +/- 0 13 . Vorgriffsstunde 9 1 7 14 . Stellen a n Schulen 5.959 6.8 1 7 - 858

1 5. Stellen für Lehrer/L�hrerinnen, die an Europa-schulen 2 (2) und zum Bundesminister tür Verteidigung 2 (2)unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt sind 4 4 +/- 0

16 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 6 6 +/- 0

1 7. Stellen insgesamt 5.969 6.827 '- 858

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Ministerium lOr

� Schul. und W.,terbl,dun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Land •• Nordrhoin·WuU.,';n

Planmäßige Beamtinnen und Beamte :

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 2015 + / -

Zahl der Planstellen 5.877 5.877 +/- 0

Stellenzugang: A 12 Lehrer/Lehrerin für die Sek. I + 36 Herabstufung aus A 1 3 SI aufgrund des

Stellenschlüssels + 37 Herabstufung aus A 14 Rektorin/Rektor nach der Zahl

und Größe der Schulen + 16 Herabstufung aus A 13 Rektorin/Rektor nach der Zahl

und Größe der Schulen + 45 Herabstufung aus A 13 Konrektorin/Konrektor nach der

Zahl und Größe der Schulen + 3 Herabstufung aus A 12 Konrektorin/Konrektor nach der

Zahl und Größe der Schulen + 24 Herabstufung aus A 12 2.Konrektorin/2.Konrektor nach

der Zahl und Größe der Schulen + 24 Stellen ohne Besoldungsaufwand für

F achleiter/F ach leiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vg l . Erläuterungen zu KaDitel 05 075 Titel 422 1 0)

+ 1 85 Stellenzugänge zusammen Stellenabgang: A 14 Rektor/Rektorin -37 Herabstufung nach A 12 Lehrerin /Lehrer SI nach der

Zahl und Größe der Schulen A 13 Rektor/Rektorin -1 6 Herabstufung nach. A 12 Lehrerin /Lehrer SI nach der

Zahl und Größe der Schulen A 13 Konrektor/Konrektorin -45 Herabstufung nach A 12 Lehrerin /Lehrer SI nach der

Zahl und Größe der Schulen A 12 Konrektor/Konrektorin -24 Herabstufung nach A 12 Lehrerin /Lehrer SI nach der

Zahl und Größe der Schulen A 12 Zweiter Konrektor/Zweite -3 Herabstufung nach A 12 Lehrerin /Lehrer SI nach der Konrektorin Zahi und Größe der Schulen A 13 Lehrer/Lehrerin für die Sek. I -36 Herabstufung nach A 12 SI aufgrund des

Stellenschlüssels A 12 Lehrer/Lehrerin für die Sek. I -874 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der

Veränderung der Berechnungsgrundlagen -8 Minderbedarf wegen der Rückgabe der Vorgriffsstunde

- 1 043 Stellenabgänge zusammen Bleiben - 858 Stellenabgänge

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Ministerium tOr

� Schull und Wllterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 cH I Lande. Nordrhein·W.st'altn

-

Stellenveränderunge n :

Stellen Hebungen,

Stellen neue Stellenl Umwandlungen,

Bes.Gr. Amtsbezeichnung Stellenwegfall Herabstufungen, +/-2015 Ve�agerungen 201 6

+ - + -A 15 RektorIRektorin 3 - - - 3 -

A l4 L RektorIRektorin 2 1 1 - - 37 1 74 - 37

A 13 LZ+L RektorIRektorin 303 - - 16 287 - 1 6

A 13 V Konrekton1<onrektorin 210 - - 45 165 - 45

A 13 S I LehrerILehrerin S I 568 - - 36 532 - 36

Summe Bes.Gr. A 1 3 1 .081 - - 97 984 - 97

A 12 V Konrektorl1<onrektorin 210 - - 24 1 86 - 24

A 12 S I LehrerILehrerin S I 4.339 24 882 161 3.642 - 697

A 12 K Zweiter KonrektorlKonrektorin 1 3 - - 3 1 0 - 3

Summe Bes.Gr. A 1 2 4.562 24 882 161 27 3.838 - 724

A 10 F Fachlehrer/Fachlehrerin 20 - - - 20

I nsgesamt 5.877 24 882 161 161 5 .019 - 858

Stel len bedarf und ku-Ste l len fü r Schu l le iterinnen/Schul leiter und Vertreterinnen/Vertreter:

Stellenbeselzung an

Bes.Gr. Zahl der Schulen Schulen Veranschlagte Stellen

Amtsbezeichnung 1 5. 1 0.2014 2016 2016 zzgl. m.B.lo.B. 2016 davon ku

A 15 L 4 4 3 3 RektorIRektorin

A l 4 L 80 80 169 5 1 74 89 RektorIRektorin

A 1 3 LZ+L 366 322 285 2 287 RektorIRektorin

A l 2 L 35 20 - - -RektorIRektorin

Summe Schulleiter/Schulleiterinnen 450 406 457 7 464 89 A 13 V 81 81 1 64 1 165 83 Konrektorl1<onrektorin

A 1 2 V 243 220 1 86 - 1 86 -Konrektorl1<onrektorin

Summe VertreterNertreterinnen 324 301 350 1 351 83 A 12 K 5 5 8 - 1 0 -Zweiter KonrektorlKonrektorin

Die Stel len der Besoldu ngsgru ppen A 15, A 14 L, A 13 LZ und A 13 V können auch zur Führung von Schu l leiterinnen und Schu leitern von Schulen im orga nisatorischen Zusam menschluss sowie deren Vertreterinnen und Vertretern genutzt werden, deren Ämter sich aus der La ndesbesoldungsordnung ergeben :

• Bes.Gr. A 15 Rektorin/Rektor a ls Leiterin/Leiter einer Schu le im orga nisatorischen Zusammensch luss m it mehr a ls 360 Re­a lschü leri nnen/Realschülern

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Ministerium tOr

� Schule und Woltorbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s Lind" Nordrhein·W.stfal.n

• Bes .Gr. A 14 Rektorin/Rektor als Leiterin/Leiter einer Schu le im orga nisatorischen Zusammensch luss m it mehr a ls 180 bis zu 360 Schü lerinnen/Schü lern als Leiteri n/Leiter e iner Schu le im orga n isatorischen Zusam menschluss mit mehr a ls 360 Schü lerinnen/Schü lern

• Bes .Gr. A 14 Kon rektorin/Konrektor als der ständ ige Vertreter des Leiterin/Leiters e iner Schule im orga nisatorischen Zusammen­schluss m it mehr a ls 360 Realschüler innen/Rea lschülern als die stä nd ige Vertreterin/der stä nd ige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Schu le im orga nisatorischen Zusammenschluss mit mehr a ls 180 und höchstens 360 Realschü lern und gleichzeitig mehr a ls 360 Gesamt-/Hauptschü lerinnen/Hauptschü lern

• Bes .Gr. A 13 Rektorin/Rektor als Leiterin/Leiter einer Schule im orga n isatorischen Zusammenschluss mit bis zu 180 Schü le­rinnen/Schülern

• Bes.Gr. A 13 Kon rektorin/Konrektor als die ständ ige Vertreterin/der ständ ige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Schu le im organ isatorischen Zusammenschluss mit mehr a ls 180 bis zu 360 Schü lerin nen/Schülern als d ie ständige Vertreterin/der ständ ige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Schule im organ isatorischem Zusammenschluss m it mehr a ls 360 Schülerinnen/Schü lern

Beförderungsstellen Bes .Gr. A 12 S I / A B S I - Lehrerin/Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendung -:

HH 201 5 H E 2016 + ! -Hauptschule Schlüssel ! 4749 4060 -689

SchlüsselfähiQe Stellen A 13 1 0% 475 406 -69 A 12 90% 4274 3654 -620 Altlehrämter A 13 1 00% 50 50 0 Hauptschule zusammen 4799 4 1 1 0 -689 A1 3 525 456 -69 Realschulezweige 1 08 64 -44

Schlüssel ! Schlüsselfähige Stellen

A1 3 40% 43 26 -1 7 A1 2 60% 65 38 -27

Zusammen 4907 4174 -733 A1 3 568 482 -86 A1 2 4339 3692 -647

Die 456 (525) Beförderu ngsstel len der Bes .Gr. A 13 S I sch l ießen 50 zusätzl iche Beförderungsstel len außerha lb des Stel lenschlüssels für "Alt-Leh rämter" ein.

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M nl.torlum fO,

� SChul, und W,ltorbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31. August 2015 des lllnde. Nordrhtin·Westfal.n

Darüber h inaus werden von den 64 (108) Gru ndste l len fü r den . Realschu lzweig 26 (43) ebenfa l ls im Beförderu ngsamt Bes .Gr. A 13 S I ausgewiesen (Schlüssel 40 Prozent).

I nsgesamt sind 482 (568) Beförderu ngsstel len Bes .Gr. A 13 S I und 3 .692 (4.339) P lanste l len Bes.Gr. A 12 S I veransch lagt.

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 201 6 201 5 + / .

Zahl der Stellen 950 950 +/· 0

Auszubi ldende:

Titel 428 01

Auszubildende 2016 201 5 + / .

Zahl der Stellen 1 0 1 0 +/- 0

Es handelt s ich um Prakt ikanten / Praktika ntinnen an Hauptschulen für d ie Berufe des Soz ia lpädago­gen /der Sozia lpädagogin und des Erziehers / der Erzieherin .

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Mlnl.terlum fOr

� Schult und Wtlt,rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des L.nd .. Nord,hein,WI.tf.lln

3 .11 Kapitel 05 3 3 0 - Öffentliche Realschulen -Am 15. 10.2014 waren 504 (507) öffentliche Realschu len vorha nden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf werden seit dem Schul­jahr 2014/2015 bei der Berechnung des Gru ndstellenbedarfs mit der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (dies entspricht im Schuljahr 2016/2017 bei 4.249 Schü lerinnen und Schü lern mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf e inem Grundbedarf von 203 Stel len) .

Der sonderpädagogische Mehrbedarf wird seit dem Schu ljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschu­len u nd a n Schulen für Kranke - veransch lagt. Die sonderpädagogische Förderu ng im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schulen (ohne be­rufsbi ldende Schulen) wird dort seit dem Schuljahr 2014/2015 aus regionalen Ste llenbudgets s icher­gestellt. Für die ü brigen Förderschwerpunkte gilt d ie jeweil ige Schüler/Lehrer-Relation .

Stellen Haushaltsjahr 201 6 201 5 + / -

1 . Grundstellen a) Realschule bei Relation 20,94 (20,94) : 1 9.672 1 0.014 - 342 b) Hauptschulzweig 1 7 ,86 ( 17,86) : 1 25 58 - 33 Zusammen Grundstellen 9.697 10 .072 - 375. Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 49.949 (48.589) Schüler/ Schülerinnen Zuschlag 20 (20) v.H. 477 464 + 1 3

3 . Für neue Ganztagsschulen 7 7 +/- 0 4. Zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf

für praktische Philosophie/lslamkunde 37 37 +/- 0 5. Schulleitungsentlastung Fortbildung 18 18 +/- 0 6. Ausbau der Leitungszeit 64 64 +/- 0 7. Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 1 88 1 33 + 55

in den Eingangsklassen 8. Stellen für den Unterrichtsbedarf 10.488 10.795 - 307 9. Anrechnung des bedarfsdeckenden Unterrichts -178 - 196 + 1 8

der LAA (BdU) Dazu zum Ausgleich

10. FachleitersteIlen 1 51 1 21 + 30 1 1 . Personalratsstellen 50 50 +/- 0 1 2. Vorgriffsstunde 15 25 - 1 0 1 3. Stellen an Schu len 10.526 1 0.795 - 269 14 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an Europa-

schulen beurlaubt sind 1 1 +/- 0 1 5. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere

Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 8 8 +/- 0

16 . Stellen insgesamt 10.535 · 1 0.804 - 269

Planmäßige Beamtinnen und Bea mte :

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 2015 + / -

Zahl der Planstellen 10.532 1 0.801 - 269

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Ministerium 10, SChult und Wtlterblldun, dto Land 0 Nordrhtln·Wt.tf.lln

Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015

Stellenabgang : A 1 5 Rektor/Rektorin - 28 Herabstufung nach A 14 Rektorin/Rektor nach der

Zahl und Größe der Schulen - 10 Herabstufung nach A 1 3

Realschullehrerin/Realschullehrer nach der Zahl und Größe der Schulen

A 14 Konrektor/Konrektorin - 1 3 Herabstufung nach A 14 Rektorin/Rektor nach der mehr als 360 Schüler/Schulerinnen Zahl und Größe der Schulen

- 13 Herabstufung nach A 14 Konrektorin/Konrektor mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern nach der Zahl und Größe der Schulen

A 14 2 .Konrektor/2.Konrektorin - 1 7 Herabstufung nach A 1 3 Realschullehrerin/Realschullehrer nach der Zahl und Größe der Schulen

A 13 Realschullehrer/Realschullehrerin - 1 0 Minderbedarf für die Rückgabe der Vorgriffsstunde - 1 1 5 Umwandlung nach A 12 SI Lehrer/Lehrerin nach dem

Bedarf A 1 3 SI Lehrerin/Lehrer - 81 Herabstufung nach A 1 2 SI Lehrer/Lehrerin aufgrund

des Stellenschlüssels A 1 2 SI Lehrerin/Lehrer - 319 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der

Veränderung der Berechnungsgrundlagen

A 10 F achlehrer/F achlehrerin - 25 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderunq der Berechnunqsqrundlaqen

- 631 Stellenabgänge zusammen

Stellenzugang : A 14 Rektor/Rektorin + 28 Herabstufung aus A 1 5 Rektorin/Rektor nach der Zahl

und Größe der Schulen A 14 Konrektor/Konrektorin + 1 3 Hebung aus A 1 3 Realschullehrerin/Realschullehrer mit mehr als 1 80 bis zu 360 nach der Zahl und Größe der Schulen Schülern/Schülerinnen A 13 Realschullehrer/Realschullehrerin + 30 Stellen ohne Besoldungsaufwand für

Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (vgl. Erläuterunqen zu Kapitel 05 075 Titel 422 1 0)

+ 55 Für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 in den Eingangsklassen

+ 10 Herabstufung aus A 1 5 Rektorin/Rektor nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 1 3 Herabstufung aus A 1 4 Konrektorin/Konrektor nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 17 Herabstufung aus A 14 2. Konrektorin/Konrektor nach der Zahl und Größe der Schulen

A 12 SI Lehrerin/Lehrer + 81 Herabstufung aus A 1 3 SI aufgrund des Stellenschlüssels

+ 1 1 5 Umwandlung aus A 1 3 Realschullehrer/Realschullehrerin nach dem Bedarf

+ 362 Stellenzugänge zusammen

verbleiben - 269 Stellenabgänge insgesamt

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Page 182: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.terlum fOr

� Schule und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Lande. Nordrh.Jn·W.,tfal.n

Stel lenverä nderungen :

Hebungen, Stellen Stellen neue Stellen! Umwandlungen,

Bes.Gr. Amtsbezeichnung Stellenwegfall Herabstufungen, +/-201 5 Verlagerungen 201 6

+ + -A 1 5 LR Realschulrektorl Realschulrektorin 457 - 38 419 - 38 A 14 LR Realschulrektorl Realschulrektorin 60 - 28 88 + 28

RealschulkonrektorlRealschul- konrektorin

A 14 VR (>360 Schüler) 433 26 407 - 26 RealschulkonrektorlRealschul- konrektorin

A 14 VR (180-360 Schüler) 60 1 3 73 + 1 3 Zweiter Realschulkonrektorl Zweite

A 14 KR Realschulkonrektorin 268 17 251 - 1 7

Summe Bes.Gr. A 14 821 41 43 819 - 2

A 1 3 S I LehrerILehrerin S I 3.546 81 3.465 - 81 A 1 3 R Realschullehrerl Realschullehrerin 512 85 10 40 1 1 5 5 12

Summe Bes.Gr. A 13 4.058 85 1 0 40 1 96 3.977 - 81

A 1 2 S I LehrerILehrerin S I 5.320 319 1 96 - 5. 197 - 1 23 LehrerILehrerin an allgemeinbildenden

A 1 2 Schulen 65 65 -

Summe Bes.Gr. A 12 5.385 319 196 5.262 - 1 23 A 1 0 F IFachlehrer/Fachlehrerin 80 - 25 - 55 - 25

Summe Bes.Gr. A 1 0 80 25 - 55 - 25

Insgesamt 10.801 85 354 277 277 1 0.532 - 269

Ste l lenbedarf und ku-Stel len fü r Schu l leiterinnen/Schul leiter und Vertreterinnen/Vertreter:

Bes.Gr. Zahl der Stellenbesetzung Veranschlagte Schulen an Schulen Stellen

davon

Amtsbezeichnung 15.10 .2014 2016 2016 zzgl. m.B./o.B. 201 6 ku

A 1 5 LR 372 372 4 1 1 8 4 1 9 39 Realschulrektorl Realschulrektorin

A 1 4 LR 1 32 1 1 6 88 - 88 -Realschulrektorl Realschulrektorin

Summe SchulieiterlSchulleiterinnen 504 488 499 8 507 39 A 14 VR 372 372 407 - 407 35 RealschulkonrektorlRealschul- konrektorin (>

360 Schüler)

A 1 4 VR 106 85 73 - 73 -RealschulkonrektorlRealschul- konrektorin (>

1 80-360 Schüler)

Summe VertreterNertreterinnen 478 457 480 - 480 35 A 14 KR 1 84 1 84 . 251 - 251 -

Zweiter Realschulkonrektorl

ZweiteRealschulkonrektorin

Die Stel len der Beso ldu ngsgru ppen A 15, A 14 L, A 13 LZ u nd A 13 V können auch zur Führung von Schul leiterinnen und Schu leitern von Schu len im orga nisatorischen Zusam menschluss sowie deren Vertreterinnen und Vertretern gen utzt werden, deren Ämter sich aus der La ndesbesoldungsordnung ergeben:

• Bes.Gr. A 15 Rektorin/Rektor als Leiterin/Leiter einer Schu le im organ isatorischen Zusammensch luss mit mehr a ls 360 Re-

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Mlnlst,rlum fO,

11 Schul, und W,ltorbUduni des lond •• NOrd,hein·Wosltel,n

a lschü lerinnen/Rea lschü lern

• Bes.Gr. A 14 Rektorin/Rektor

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015

als Leiteri n/Leiter einer Schu le im orga n isatorischen Zusammenschluss m it mehr a ls 180 bis zu 360 Schü lerinnen/Schü lern als Leiterin/Leiter einer Schule im orga nisatorischen Zusammensch luss m it mehr a ls 360 Schülerinnen/Schü lern

• Bes.Gr. A 14 Konrektorin/Kon rektor als der ständige Vertreter des Leiteri n/Leiters einer Sch ule im orga nisatorischen Zusa mmen­schluss mit mehr a ls 360 Realschülerinnen/Rea lschü lern als die ständige Vertreterin/der stä nd ige Vertreter der Leiterin/des Leiters einer Schu le im orga nisatorischen Zusammenschluss m it mehr a l s 180 und höchstens 360 Realschü lern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülerinnen/Hauptschü lern

• Bes.Gr. A 13 Rektorin/Rektor als Leiterin/Leiter einer Schu le im orga n isatorischen Zusammenschluss mit bis zu 180 Schü le­rinnen/Schü lern

• Bes.Gr. A 13 Konrektorin/Konrektor als die stä nd ige Vertreterin/der ständ ige Vertreter der Leiterin/des Leiters e iner Schule im orga nisatorischen Zusammenschluss mit mehr a ls 180 bis zu 360 Schü lerinnen/Schü lern als die stä nd ige Vertreterin/der ständ ige Vertreter der Leiterin/des Leiters e iner Schule im orga nisatorischem Zusammenschluss m it mehr als 360 Schü lerinnen/Schü lern

Beförderu ngsste l len Bes.Gr. A 12 S I / A 13 S I - Leh rerin/Lehrer mit der Befä higung für das Lehramt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendung - :

Stellen HH 201 5 H E 201 6 +1-A 1 3 S I 3 .546 3.465 -81 A 12 S I 5 .320 5 . 197 - 1 23 Zusammen 8.866 8.662 -204

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer:

Titel 428 01

Arbeitnehemer/Arbeitnehmerinnen 201 6 201 5 + I ·

Zahl der Stellen 3 3 +1- 0

Es handelt s ich u m Stel len fü r Sozia lpädagoginnen/Sozia lpädagogen.

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Page 184: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 'Or

� Schule und WelterbUdon, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 det Land.t Nordrhein-W.sttal.n

3.12 Kapitel 05 340 - Öffentliche Gymnasien -Am 15. Oktober 2014 waren 508 (509) öffentliche Gymnasien vorha nden.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf werden seit dem Schu l­jahr 2015/2016 bei der Berechnung des Grundste l lenbedarfs mit der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (d ies entspricht im Schuljahr 2016/2017 bei 1.963 Schüleri nnen und Schü lern mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf einem Grundbedarf von 103 Stel len) .

Der sonderpädagogische Mehrbedarf wird seit dem Schu ljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schu len, an öffentl ichen Fördersch u­len und an Schulen für Kranke - veransch lagt. Die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schulen (ohne be­rufsbi ldende Schulen) wird dort seit dem Schu ljahr 2014/2015 aus regionalen Stel lenbudgets sicher­gestel lt . Für die ü brigen Förderschwerpunkte gi lt die jewei l ige Schüler/Lehrer-Relation.

Stellen Haushaltsjahr

2016 2015 + I ·

1 . Grundstellen a) 5 . - 9. Klasse: 1 9,88 ( 1 9,88) : 1 1 3. 1 48 13 .407 - 259 b) 5. - 1 0. Klasse: 20,61 (20,61 ) : 1 247 203 + 44 c) 10. - 1 3. Klasse 1 2,70 (1 2,70) : 1 1 3.548 13 .733 - 1 85 Zusammen Grundstellen 26.943 27.343 - 400 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 75. 144 (71 .461 ) SchülerlSchülerinnen, davon 678 (540) Schulversuch G 9 Schüler/Schülerinnen 5. - 9. ( 1 0.) Klasse inkl . Ganztagsoffensive, Zuschlag 20 v.H. 756 7 19 + 37

3. Für neue Ganztagsschulen 8 8 +/- 0 4. Praktische Philosophie / Islamkunde 38 38 +/- 0 5. Schulleitungsentlastung Fortbildung 20 20 +/- 0 6. ÜberhangsteIlen 0 0 +/- 0 7. Ausbau der Leitungszeit 268 268 +/- 0 8. Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27

in den Eingangsklassen 31 1 2 1 2 + 99 9. Stellen tür den Unterrichtsbedarf 28.344 28.608 · 264

10 . Anrechnung des bedarfsdeckenden Unter-richts der Referendare/Referendarinnen -872 -884 + 1 2

1 1 . Dazu zum Ausgleich 12. FachleitersteIlen 732 641 + 91

Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung" (kw zum 1 3. 31 . 1 2.20 15) 0 1 - 1 14 . Personalratsstellen 75 75 +/- 0 15 . Vorgriffsstunde 31 48 - 1 7 1 6. Stel len a n Schu len 28.310 28.489 - 1 79 17 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an Europa-

schulen 1 6 ( 1 6) und zum Bundesminister für Verteidigung 8 (8) unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt sind 24 24 +/- 0

18 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 1 77 1 77 +/- 0

1 9. Stellen insgesamt 28.51 1 28.690 - 1 79

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Page 185: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

(

Mlnlstorlum 10,

� Schul. und W.'torbl'dun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 de . Lond •• NO'd,h.In·W"UII.n

Pla nmäßige Beamtinnen und Beamte :

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + / .

Zahl der Planstellen 28.51 1 28.690 - 1 79

Stellenabgang : A 16 - 3 Herabstufung nach A 13 nach der Zahl und Größe der Oberstudiendirektor/Oberstudiendirektorin Schulen A 15 StudiendirektorlStudiendirektorin - - 2 Herabstufung nach A 13 nach der Zahl und Größe der aStudiendirektor/Studiendirektorin -als Schulen der/die ständige VertreterNertreterin A 15 Studiendirektor/Studiendirektorin -als - 1 kw-Realisierung im Rahmen des Projektes "Vorfahrt Fachleiter/Fachleiterin zur Koordinierung für Weiterbeschäftigung" schulfachlicher Aufgaben A 1 3 StudienraUStudienrätin - 351 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der

Veränderung der Berechnungsgrundlagen - 17 Minderbedarf wegen Rückgabe der Vorgriffsstunde

· 374 Stellenabgang zusammen Stellenzugang: A 13 StudienraUStudienrätin + 3 Herabstufung aus A 16 nach der Zahl und Größe der

Schulen + 2 Herabstufung aus A 15 nach der Zahl und Größe der

Schulen + 91 Stellen ohne Besoldungsaufwand für

Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für fach praktische Lehrerausbildung (vgl . ErläuterunQen zu Kapitel 05 075 Tite1 422 10)

+ 99 Für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 in den Eingangsklassen

+ 195 Stellenzugang zusammen Bleiben • 179 Stellenabgang zusammen

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Mlnlsttrlum tOr

� Schult und W.lttrblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 del ltindH Nordrh.in·W.stte'ln

Stel lenveränderu ngen :

Stellen Hebungen,

Stellen Umwandlungen, Bes.Gr. Amtsbezeichnung Herabstufungen, +/-

neue Stellen/ Stellenwegfall Verlagerungen

201 5 + - + - 201 6 Oberstudiendirektor/

A 1 6 Oberstudiendirektorin 522 - - - 3 519 - 3

Summe Bes.Gr. A 1 6 522 - - - 3 519 - 3 Studiendirektor / Studiendirektorin als Leiter / Leiterin (bis zu 360 Schüler)

A 15 L 1 - - - - 1 -

Studiendirektor / Studiendirektorin als Vertreter / Vertreterin

A 1 5 V 514 - - - 2 512 - 2 Studiendirektor / Studiendirektorin als Fachleiter / Fachleiterin

A 1 5 4.037 - 1 - - 4.036 - 1

Summe Bes.Gr. A 1 5 4.552 - 1 - 2 4.549 - 3 OberstudienraU Oberstudienriltin

A 1 4 1 1 .632 - - - - 1 1 .632 -

Summe Bes.Gr. A 14 1 1 .632 - - - - 1 1 .632 -

A 1 3 StudienraU Studienratän 1 0.954 1 90 368 5 - 10.781 - 1 73

Summe Bes.Gr. A 1 3 1 0.954 1 90 368 5 - 10.781 - 1 73

A 13 S I Lehrer/Lehrerin S I 272 - - - - 272 -

A 1 3 R Realschullehrer/ Realschullehrerin 50 - - - 50 -

Summe Bes.Gr. A 1 3 g .o . 322 - - - 322 -

A 12 S I Lehrer/Lehrerin S I 408 - - - - 408 -

A 12 SP Sportlehrer / Sportlehrerin - - - - - - -Lehrer/Lehrerin an allgemeinbildenden

A 1 2 Schulen 300 - - - - 300 -

Summe Bes.Gr. A 1 2 708 - - - - 708 -

Fachlehrer/Fachlehrerin an

A 10 F allgemeinbildenden Schulen - - - - - - -

Summe Bes.Gr. A 10 - - - - - - -

Insgesamt 28.690 1 90 369 5 5 28.51 1 - 1 79

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Ministerium fOr

11 Schull und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des L.nd .. Nordrhein'WesUalln

Stel lenbedarf und ku-Stel len fü r Schu l leiterinnen/Schu l leiter und Vertreteri nnen/Vertreter:

Bes.Gr. Zahl der Stellenbeselzung Veranschlagte Schulen an Schulen Stellen

aavon

Amtsbezeichnung 1 5. 1 0.2014 2016 2016 zzgl. m.B./o.B. 2016 ku

A 16 506 506 509 10 5 19

Oberstudiendirektor/Oberstudiendirektorin

A 1 5 L 2 2 1 - 1 -

Studiendirektor/Studiendirektorin -als

LeiterILeiterin

Summe SchulieiterlSchulieiterinnen 508 508 510 10 520 A 15 V 508 508 508 1 512 -

Studiendirektor / Studiendirektorin -als der/die

ständige Vertreter / Vertreterin des / der Leiters

/ Leiterin

Beförderu ngsste l len:

Bes_ Gr. A 15 - Studiendirektorin/Studiendirektor a_ls Fach leiterin/Fachleiter zur Koordin ierung schu lfach licher Auf­gaben und an Zentren für schulpraktische Lehrerausbi ldung - :

Zah l der mt planmäßigen B eamten i n der Lau1bahn des Stellen Sbldienra1es besetzten S1ellen: (Stand Mrz 201 5 Schlüsselung) Besetzt 25.948

schlüsselfähige S1ellenzahl: 25.948

Betirderungsschlüssel: 21% 5.449

AbzuQ für verbesser1en Fachlehrerschlüssel: 49

Abzug für Beförderungsämter A 1 3 S I bei 05 320 (AlUehrämter) : 9

Abzug T eilkoJr4)ensation Stellenzuwachs 2004 1 49

Rechnerisch veransch lagbar: 5.242

Besetzt 201 5 2 .462

HH 201 5 4.037

Veranschlagt H E 2016 4.036

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Mlnlst.rlum ro,

� Schul. und Welttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des LInd •• No'drhtln'W"tfaltn

Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat - :

Zahl der Planstellen in der Lau1bahn des Studienra1es S1ellen

gemäß H E 201 6 27.481

Abzug von nit Lehrkräflen des höheren Diens1es zu besetzenden S1ellen A 16, A 1 5 L und A 1 5 V 1 .032

Abzug der geschlüssel1en S1ellen Bes. Gr. A 1 5

HE 201 5 4.036

Schlüsselfäh ige S1ellenzahl: 22.4 1 3

Be6rderungsschlüssel: 65% 14.568

Abzug rur 2.Konrektor an Realschulen : 2 1 0

Abzug rur Beförderungsämter A 1 3 S I bei 05 320 (Mehrämler) 21

Abzug Teilkompensation Slellenzuwachs 2004 4 15

Rechnerisch veranschlagbar: 1 3.922

Besetzt 201 5 8.207 HH : 201 5 1 1 .632

Veranschlagt H E 201 6 1 1 .632

Beförderungsstel len Bes.Gr. A 12 S 1 / A 13 S I -Leh rerin/Lehrer m it der Befäh igung für das Lehramt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendung - :

Haushalt

S1ellen 201 5 201 6

A 1 3 S I 272 272

A 12 S I 408 408 Zusarrvnen 680 680

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Ministerium 10,

� Schul. und Welt.rblldUn, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Land •• No,drh.ln·Wtstfaltn

3 .13 Kapitel 05 350 - Öffentliche Sekundarschule-Am 15. Oktober 2014 waren 100 (76) öffentl iche Sekundarschulen vorhanden.

M it dem 6. Schu l rechtsänderu ngsgesetz vom 25. Oktober 2011 wurde die Seku ndarschule a ls neue Schu lform der Seku n'darstufe I e ingefü hrt. Sie ist neben den a nderen bereits bestehenden Schu lfor­men der Sekundarstufe I und 11 (Hauptschu le, Realschule, Gym nasium, Gesamtschu le) im Schu lgesetz verankert. Die Seku ndarschu le trägt dazu bei, l angfristig ein attraktives, gerechtes, leistu ngsfä h iges, umfassendes und wohnortnahes Schu langebot zu gewä hrleisten .

Die Sekundarschule umfasst d ie Jahrgänge fünf b is zehn und ist mindestens d reizügig. Für die Errich­tung s ind mindestens 25 Schü ler innen und Schüler pro Klasse erforderlich. Die Seku ndarschule berei­tet Schülerinnen und Schüler sowohl auf die berufl iche Ausbi ldung a ls auch auf d ie Hochschu lreife vor. Die Lehrkräfte haben una bhängig von ihrem Lehramt eine Pflichtstundenza h l von 25,S Wochen­stunden. Die Sekundarschule erhä lt einen Ste l lenzusch lag i .H .v. 0,5 Stunden je Klasse je Woche für den Differenzieru ngsbedarf (in der Gru ndste l lenrelation enthalten) .

Der U nterricht bietet von Anfa ng an auch gymnasia le Standards. Die zweite Fremdsprache im sechs­ten Jahrgang wird fa ku ltativ angeboten; ein weiteres Angebot fü r die zweite Fremdsprache wird, wie am Gymnasium und der Gesa mtschu le, ab Jahrga ngsstufe acht eröffnet.

In der Seku ndarschule lernen d ie Kinder und Jugendl ichen mindestens i n den Klassen fünf und sechs gemeinsam. Ab dem 7. Jahrgang kann der U nterricht auf der Grund lage eines Besch lusses des Schu l­trägers i ntegriert, te i l integriert oder in mi ndestens zwei getrennten Bi ldungsgängen (kooperativ) erfolgen. Die Seku ndarschule ist in der Regel eine Ganztagsschule.

Die Sekundarschule verfügt ü ber keine eigene Oberstufe, sie geht a ber mindestens eine verbind l iche Kooperation mit der O berstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschu le oder eines Berufskollegs e in .

Be i zwingendem Bedarf dürfen Leitu ngsämter der Kapitel 05 320, 05 330 und 05 390 sowie Ste l len dieses Ka pitels in Leitu ngsstel len der Seku ndarschule u mgewa ndelt werden (Hausha ltsvermerk N r. 3 zu den Ausga ben bei Kapitel 05 350).

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf werden seit dem Schul­jahr 2014/2015 bei der Berech nung des Grundste l lenbedarfs mit der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (dies entspricht im Schu ljahr 2016/2017 bei 3 .875 Schülerinnen und Schü lern mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf e inem Grundbedarf von 238 Stel len) .

Der sonderpädagogische Meh rbedarf wird seit dem Schuljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderung a n öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentl ichen Fördersch u­len und an Schu len für Kranke - vera nsch lagt. Die sonderpädagogische Förderu ng im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schu len (ohne be­rufsb i ldende Schu len) wird dort seit dem Schu ljahr 2014/2015 aus regionalen Ste l lenbudgets sicher­gestel lt . Für die ü brigen Förderschwerpu nkte gi lt d ie jewei l ige Schüler/Lehrer-Relation.

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Ministerium tOr

� Schul. und Welte,b1ldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des lind •• Nordrh.ln-W.stfalen

Stellen Haushaltsjahr

2016 2015 + / . 1 . Grundstellen

5. - 10 . Klasse: 1 6,27 (1 6,27) : 1 3. 1 37 2.578 + 559 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 39.885 (30.897) . Schüler/Schülerinnen, Zuschlag 20 v.H . 613 490 + 1 23

3. Ausbau der Leitungszeit 22 22 +/- 0 4. Stel len für den Unterrichtsbedarf 3.772 3.090 + 682 5. BdU -14 0 - 14 6. Dazu zum Ausgleich 7. Vorgriffsstunde 3 2 + 1 8. Stel len an Schu len 3.761 3.092 + 669

Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere Landeseinrichtungen abgeordnet sind

9. (ohne Besoldungsaufwand) 1 1 +/- 0 10 . Stellen insgesamt 3.762 3.093 · + 669

P lanmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + / .

Zahl der Planstellen 3.672 3.022 + 650

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Page 191: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr Schule und W.ltorblldun, cMs lande. Nordrhein·WesUllln

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

Stellenzugang:

A 1 5 •

Sekundarschuldirektor / Sekundarschuldirektorin - als Leiter / Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahr!lan!lsstufen -A 14 Rektor / Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des Sekundarschuldirektors/ der Sekundarschuldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder an einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahl"!lan!lsstufen -A 14 Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule -A 14 Rektor/Rektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern einer Sekundarschule -

.

A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule

A 1 3 Studienrat/Studienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -

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+ 13 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 9 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 1 Hebung aus-Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 1 5 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 66 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach dem Stellenschlüssel

+ 127 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 5 Herabstufung aus A 15 Sekundarschuldirektor / Sekundarschuldirektorin - als Leiter / Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 2 Herabstufung aus A 15 Direktor an einer Sekundarschule - als der/die ständige VertreterNertreterin des/ der Sekundarschuldirektors/Sekundarsc;huldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen und einer Schülerzahl von mehr als 750 - nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 2 Herabstufung aus A 14 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Sekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind ­nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 1 Herabstufung aus A 14 Rektor/Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des Sekundarschuldirektors/der Sekundarschuldirektorin einer Sekundarschule bei dem/der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind - nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 3 Herabstufung aus A 14 Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen - nach der Zahl und Größe der Schulen

Page 192: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tO,

� Schul. und W.It.rblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de t l.nd., Nordrheln·Westt.len

A 1 3 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit weniger als vier Zügen in vier Jahrqanqsstufen -A 1 3 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern einer Sekundarschule -

A 1 3 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung-

A 1 2 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwend unq-

Stellenabgang:

A 1 5 Sekundarschuldirektor/Sekundarschuldirektorin - als Leiter/Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen bei einer Sctiülerzahl von mehr als 750 -

A 1 5 Direktor an einer Sekund.arschule - als der/die ständige VertreterNertreterin des/ der Sekundarschuldirektors/Sekundarschuldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufenund einer Schülerzahl von mehr als 750 -

A 14 Sekundarschulrektor / Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Sekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters / der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind

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+ 14 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- nach Zahl und Größe der Schulen

+ 21 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- nach Zahl und Größe der Schulen

+ 1 96 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- nach dem Stellenschlüssel

+ 522 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 1 Mehrbedarf wegen Rückgabe der Vorgriffsstunde + 1 Herabstufung aus A 1 3

Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Koordinator/Koordinatorin lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben - nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 999 Stellenzugänge zusammen

- 5 Herabstufung nach Bes.Gr. A 13 StudienraVStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -nach der Zahl und Größe der Sr.hlllp.n

- 2 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 3 StudienraVStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstilfe 1 1 (Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -nach der Zahl und Größe der Sr.hlllp.n

- 2 Herabstufung nach Bes.Gr. A 13 StudienraVStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -nach der Zahl und Größe der Schulen

Page 193: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium fO,

� Schulo und WOlto,blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 de s land •• Nordrholn·Wostl,l.n

A 14 Rektor / Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -

A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 (Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -

A 1 3 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Koordinator/Koordinatorin lernbereichs- und abteilunQsüberQreifender AufQaben -A 1 2 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung-

- 3 Herabstufung nach Bes,Gr. A 1 3

StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -nach der Zahl und Größe der Schulen

- 66 Hebung nach Bes,Gr. A 14 OberstudienraVOberstudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule -nach dem Stellenschlüssel

- 13 Hebung nach Bes,Gr, A 15 Sekundarschuldirektor / Sekundarschuldirektorin - als Leiter / Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen - nach der Zahl und Größe der Schulen

- 9 Hebung nach Bes,Gr, A 14 Rektor / Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des Sekundarschuldirektors/ der Sekundarschuldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder an einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen - nach der Zahl und Größe der Schulen

- 1 Hebung nach Bes,Gr. A 14 Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiier/Leiterin einer voll ausgebauten Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

- 1 5 Hebung nach Bes,Gr, A 14 Rektor/Rektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

- 1 Herabstufung nach Bes,Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechend,er Verwendung - nach Zahl und Größe der Schulen

- 1 96 Hebung nach Bes,Gr. A 13 S I mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung - nach dem Stellenschlüssel

- 14 Hebung nach Bes,Gr. A 13 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als der/die d idaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit weniger als vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -nach der Zahl und Größe der Schulen

- 21 Hebung nach Bes,Gr. A 1 3 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern einer Sekundarschule -nach der Zahl und Größe der Schulen

- 349 Stellenabgänge zusammen Bleiben + 650 Stellenzugänge zusammen

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Page 194: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium fOr

11 Schul. und W.lterbUdun, . Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 de s lande. Nordrheln·Wtstf.lan

Ste l lenveränderungen :

neue Stellenl Stellenwegfall Verlagerungen

2015 + + - 2016 A 15 LZ SekundarschuldirektorlSekundarschuldirektonn - als LeiterlLe�enn einer voll

ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen bei einer Schülerzahl von mehr als 750 -

7 5 2 - 5 A 1 5 L SekundarschuldirektorlSekundarschuldirektonn - als LeiterlLe�enn einer voll

ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

51 - 13 - 64 + 1 3 A 15 V Direktor an einer Sekundarschule - als der/die ständige VertreterNertretenn desl

der Sekundarschuldirektors/Sekundarschuldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule m� mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufenund einer Schülerzahl von mehr als 750 -

3 - 2 1 - 2 Summe Bes.Gr. A 15

61 13 7 67 + 6 .

A 14 Ll SekundarschulrektorlSekundarschulrektorin - als LeiterlLe�enn einer Sekundarschule. bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters/der Le�enn in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfül� sind - 77 - 2 75 - 2

A 14 VZ RektorlRektonn - als der/die ständige VertreterNertretenn des Sekundarschuldirektors Ider Sekundarschuldirektonn an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder an einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen --

55 9 64 + 9 A 14 V RektorlRektonn - als der/die ständige VertreterNertretenn des

Sekundarschuldirektorslder Sekundarschuldirektorin einer Sekundarschule bei dem/der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiterslder Le�erin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfül� sind -

77 1 76 - 1 -

A 14 Oll RektorlRektonn - als der/die didaktische LeiterlLe�erin einer voll ausgebauten Sekundarschule

13 1 14 + 1 -

A 14 0L RektorlRektonn - als der/die didaktische LeiterlLe�erin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule m� mindestens vier Zügen in vier Jahryangsstufen - 35 3 32 - 3

A 14 AL RektorlRektonn - als Le�erlLeitenn einer Abteilung m� mehr als 360 Schülem einer Sekundarschule - 13 15 - 28 + 1 5

A 14 Oberstudienrat! Oberstudienrätin 284 66 - 350 + 66 Summe Bes.Gr. A 14

554 91 6 639 + 85 A 1 3 Studienrat! Studienratän

153 127 13 104 189 + 36 Summe Bes.Gr. A 13

153 127 13 104 1 89 + 36 A 13 Koo SekundarschulrektorlSekundarschulrektorin - als KoordinatorlKoordinatonn

lembereichsund abteilungsübergreifender Aufgaben - 23 - 1 22 - 1

A 13 OLZ SekundarschulrektorlSekundarschulrektorin - als der/die didaktische Le�erlLeitenn einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit weniger als vier Zügen in vier

10 14 24 + 14 -

A 1 3 ALZ SekundarschulrektorlSekundarschulrektorin - als LeiterlLe�enn einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülem einer Sekundarschule 76 21 97 + 21

A 13 R Realschullehrer I Realschullehrenn 50 50 -

A 13 8 I LehrerlLehrenn S I 838 - 196 1 .034 + 196

Summe Bes.Gr. A 1 3 9.0. 997 . 231 1 1 .227 + 230

A 12 8 I LehrerlLehrenn S I 1 .257 523 1 231 1 .550 + 293

Summe Bes.Gr. A 1 2 1 .257 523 1 231 1 .550 + 293

Insgesamt 3.022 650 349 349 3.672 650

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Page 195: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium '0,

11 Schule und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 du Linde. Nordrheln,Wos"alen

Beförderungsste l len:

Bes .Gr. A 14 - Oberstudien rät in/Oberstudienrat - :

Der P lanstel lenantei l für den höheren Dienst beträgt 16,5 % (= 621 Stel len) . Be i der Erm itt l ung der Beförderu ngsstel len der Bes.Gr. A 14 werden die Funktionsstel len ( Leitu ng, Abtei lu ngsleitung und Vertretu ng) der Bes.Gr. A 15 und A 14 angerech net. Für d ie Bes .Gr. A 14 O berstudien­rat/Oberstudienrätin s ind 350 (284) Stel len vera nsch lagt.

Beförderungsstel len Bes .Gr. A 12 S 1 / A 13 S I -

Lehrerin/Lehrer mit der Befäh igung fü r das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Ve r­wendung - :

Der P la nstel lenantei l für den gehobenen Dienstes beträgt 3 .141 (2.583) Stellen. Be i der Ermittlung der Beförderu ngsstel len der Bes .G�. A 13 S I werden die Funkt ionsstel len ( Leitu ng, Vertretung, Abte i­lungsle itu ng, Koord ination) der Bes.Gr. A 15, A 14 und A B antei l ig angerechnet und d ie Stel len für Rea lschul lehrerinnen u nd Realschul lehrer sowie fü r Tarifbeschäftigt a bgezogen.

Stellen HH 201 5 H E 2016 +/-A 1 3 S I 838 1 .034 1 96 A 1 2 S I 1 .257 1 .550 293 Zusammen 2.095 2.584 489

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitneh mer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Stel len 90 71 + 1 9

Es ha ndelt sich u m Sozia lpädagogen/Sozialpädagoginnen fü r den E insatz im Ganztagsbereich a n Se­kunda,rschu len (vergleichbar Laufbah ngruppe gehobener Dienst). Mehr aufgru nd der Schü lerzah l unter Berücksichtigung der Verä nderu ng d e r Berechnu ngsgru nd lagen. M e h r aufgrund d e r Schü ler­zahl unter Berücksichtigu ng der Veränderung der Berechnungsgru nd lagen .

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Ministerium fOr

� Schule und Wolterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Landes Nordrhein·Wutfaltn

3.14 Kapitel 05 350 Titelgruppe 60 Modellversuch " Längeres gemeinsa­

mes Lernen/Öffentliche Gemeinschaftsschule" Am 15. Oktober 2014 waren 10 (12) öffentl iche Gemeinschaftsschulen vorhanden.

I m Rahmen eines sechsjä hrigen Schu lversuches konnten Schu lträger zum Schuljahr 2011/12 Gemein­schaftsschulen ein richten. Ziel des Model lvorhabens ist es, zu erproben, wie durch längeres gemein­sames Lernen in der Seku nda rstufe I d ie Chancengerechtigkeit und Leistu ngsfähigkeit des Schulwe­sens erhöht werden kann u nd Kinder dadurch zu besseren Abschlüssen gefü h r:t werden können. Au­ßerdem soll erprobt werden, wie im H inbl ick auf die demografische Entwicklung und der s ich wa n­delnden Absch lussorientierung der E ltern weiterhin e in wohnortnahes Schula ngebot ermöglicht werden ka nn. Gemäß Artike l 2 Abs. 1 des 6. Schu l rechtsänderu ngsgesetzes wird der Model lversuch rechtlich abgesichert.

Die Genehmigung durch das Min isterium für Schule und . Weiterbi ldung des Landes Nordrhein­Westfa len wurde auf der Grund lage eines pädagogischen Konzeptes, einer mit den Nachba rkommu­nen a bgestimmten Schu lentwicklu ngsplanung und einer Befragung der Grundschu leltern erte i lt .

Die Gemeinschaftsschule wird i n der Rege l a ls gebu ndene Ganztagsschule gefü hrt u nd entsteht durch die Zusa mmenfü hrung bestehender Schulen. Sie bietet auch gymnasia le Sta ndards an. Es können a l le fü r die Seku ndarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden. Der U nterricht erfolgt in den Klas­sen 5 und 6 in integrierter Form. Ab Jahrga ngsstufe 7 ka nn der U nterricht entweder in i ntegrierter oder in kooperativer Form du rchgefü hrt werden. Von den 12 errichteten Gemeinschaftsschulen ver­fügen zwei über eine eigene gymnasiale Oberstufe, zehn kooperieren mit der Oberstufe einer ande­ren Schule. Sie sol len über vier para l le le Züge verfügen, m indestens erforderl ich s ind d rei Züge.

Die Lehrkräfte haben u nabhä ngig von ihrem Lehramt e ine Pflichtstundenzah l von 25,5. Die Besol­du ngsstru ktur orientiert s ich an der Bewertung der Ämter an Seku ndarschulen (Gemeinschaftsschu­len ohne O berstufe) bzw. s ich an der Bewertung der Ämter an Gesamtschu len (mit genehmigter Oberstufe).

Darüber h inaus erha lten Gemeinschaftsschulen

• einen Stel lenzuschlag in Höhe von 0,5 Stunden je Klasse und Woche wegen des erhöhten Differenzierungs-/Förderbedarfs ( in der Grundste I lenrelation enthalten) und

• einen "Versuchszuschlag" in Höhe von 0,5 Stel len pro Schule und Jahr wegen des erhöhten Sch u le ntwicklu ngsa ufwa nds.

Die zum Schuljahr 2011/12 errichteten Gemeinschaftsschu len können bis Ablauf des Schu ljahres 2019/20 und danach auslaufend nach den Versuchsbedingu ngen a rbeiten. Ab dem 01. August 2020 werden sie als Sekundarschulen gefü hrt, wenn sie nur e ine Seku ndarstufe I umfassen, wenn sie über eine eigene gym nasia le Oberstufe verfügen a ls Gesamtschulen. Auf Antrag des Schu lträgers ist die Ü berführung auch vorher möglich.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf werden seit dem Schu l­jahr 2014/2015 bei der Berech nung des Grundste l lenbedarfs m it der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (dies entspricht im Schu ljahr 2016/2017 be i 430 Schü lerinnen und Schü lern mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf einem Grund bedarf von 28 Stel len) .

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Ministerium tOr

� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 (SeI lende, Nordrhein-Wtstfal.n

Der sonderpädagogische Mehrbedarf wird seit dem Schu ljahr 2014/2015 im Kapitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderung a n öffentl ichen a l lgemeinen Schulen, an öffentl ichen Förderschu­len und an Schu len für Kranke - veranschlagt. Die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schu len (ohne be­rufsbi ldende Schu len) wird dort seit dem Schuljahr 2014/2015 aus regionalen Stel lenbudgets sicher­gestel lt . Für d ie ü brigen Förderschwerpunkte gi lt die jewei l ige Schüler/Lehrer-Relation.

Stellen Haushaltsjahr 201 6 201 5 + , .

1 . Grundstellen Gemeinschaftsschule bei Relation 1 5,62 (1 5,62) : 1 373 357 + 1 6 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 5 .830 (5.570) Schüler/ Schülerinnen Zuschlag 20 (-) v.H. 75 71 + 4

3. Ausbau der Leitungszeit 4 4 +/- 0 4. Versuchszuschlag 5 5 +/- 0 5. Sprachförderung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 0 0 +/- 0 6. Stellen für den Unterrichtsbedarf 457 437 + 20

Dazu zum Ausgleich 7. Vorgriffsstunde 0 1 - 1 8. Stellen an Schulen 457 438 + 1 9 9. Stellen insgesamt 457 438 + 1 9

.planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + ( .

Zahl der Planstellen 444 427 + 1 7

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Ministerium 10,

� Schule und WOltorl>ildun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des L.nde. Nordrhtin·W.sttaltn

Stellenzugang: A 1 6 + 1 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit Leitender/Leitende Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Leiter/Leiterin einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter für die Se_kundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 Sekundarstufe I und mehr a ls 1 .000 Schülern- (Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer

Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der -.Schulen

A 1 5 + 1 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit DirektorIDirektorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und VertreterNertreterin eines/ einer Leitenden Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen Gesamtschuldirektors/Gesamtschuldirektorin- für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1

(Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

A 1 5 + 2 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit DirektorIDirektorin an einer Gesamtschule -als Leiter/Leiterin der der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Sekundarstufe 11 einer Gesamtschule- Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen

für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe I I (Doppel befähigung) - bei Verwendung a n einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der

,

Schulen A 15 + 2 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit Sekundarschuldirektor/Sekundarschuldirektorin - als Leiter/Leiterin der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und einer voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen - für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1

(Doppelbefähigung) - bei Verwendung a n einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der

---.Schulen A 14 + 2 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen Gesamtschule- für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1

(Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

A 14 + 4 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit Rektor/Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Sekundarschuldirektors/der Sekundarschuldirektorin einer Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen Sekundarschule bei dem/der die Voraussetzungen für die Einstufung für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 des Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 1 5 nicht erfüllt sind - (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer

Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

A 14 + 8 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer voll der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und ausgebauten Sekundarschule - Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen

für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe I I (Doppel befähigung) - bei Verwendung a n einer Sekundarschule - nach der Zahl und Größe der Schulen

A 14 + 3 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit OberstudienraUOberstudienrätin - mit der Befähigung für das der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 Sekundarstufe 1 1 (Doppel befähigung) - bei Verwendung an einer (Doppel befähigung) - bei Verwendung ari einer Sekundarschule - Sekundarschule - nach dem Stellenschlüssel

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Page 199: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

M nl.t.rlum tOr

11 Schult und Wtlt"bUduni Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Lende. Nordrhein·Westt.'en

Stellenzugang: A 1 3 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern einer Sekundarschule -A 1 3 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung-

A 1 2 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendun�-

Stellenabgang : A 1 5 Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als der/die Leiter/Leiterin einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des/der Leiters/Leiterin in Besoldungsgruppe A 1 6 nicht erfüllt sind:

A 1 5 Direktor/Direktorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige VertreterlVertreterin des/der Gesamtschuldirektors/Gesamtschuldirektorin an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit

,vier Züaen A 1 4 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als der/die didaktische Leiter/Leiterin mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe 1-

A 1 4 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule-

A 14 Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer Sekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 1 5 nicht erfüllt sind -

A 1 4 Rektor/Rektorin - als der/die ständige VertreterlVertreterin des Sekundarschuldirektors/ der Sekundarschuldirektorin an einer voll ausgebauten Sekundarschule oder an einer Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

A 1 4 Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen - Rektor/Rektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern einer Sekundarschule

+ 4 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung-- nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 4 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit der . Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung nach dem Stellenschlüssel

+ 10 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 65 Stellenzugänge zusammen

- 1 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 1 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefäh igungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 2 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 2 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 2 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 4 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppel befähigung) - bei Verwenduna an einer Sekundarschule

- 4 Herabstufung nach aus Bes.Gr. A 1 3 StudienraUStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppelbefähigung) - bei Verwendung an einer Sekundarschule

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Page 200: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10,

11 Stand : 31 . August 2015 Schult und W.It.rblldunl Erläuterungen zum HE 2016 des Lande. Nordrh.ln·W.stfaltn

Stellenabgang : - 1 Hebung nach Bes.Gr. A 16 Leitender/Leitende

A 1 3 Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als StudienratiStudienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Leiter/Leiterin einer Gesamtschule mit voll Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen ausgebauter gymnasialer Oberstufe oder einer für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1 (Doppelbefähigung) - Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I bei Verwendung an einer Sekundarschule - und mehr als 1 .000 Schüle

- 5 Hebung nach Bes.Gr. A 1 5 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

- 14 Hebung nach Bes.Gr. A 14 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

- 3 Hebung nach Bes.Gr. A 14 OberstudienratiOberstudienrätin - m i t der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 1 1

. Ilmol - hAi VArwAnrllmo;m AinAr �"k IA 13 - 4 Umwandlung innerhalb Bes.Gr. A 1 3 Funktionsstellen Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als der/die didaktische nach Zahl und Größe der Schulen Leiter/Leiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit weniger als vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -A 1 2 - 1 Minderbedarf wegen Rückgabe der Vorgriffsstunde Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendun�-

- 4 Hebung nach Bes.Gr. A 13 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung nach dem Stellenschlüssel

- 48 Stellenabgänge zusammen Bleiben + 1 7 Stellenzugänge zusammen

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Page 201: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10,

� Schul. und W.ltorbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des L.nd •• Nordrh.in·W.sttal.n

Stel lenverä nderunge n :

Bes.Gr. Amtsbezeichnung

A 16 Leitender/Leitende Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als

Leiter/Leiterin einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer

Oberstufe oder einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I

und mehr als 1 .000 Schülem-

A 15 LZ Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als der/die Leiter/Leiterin

einer

Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des/der

Leiters/Leiterin in , Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind-

A 15 VZ DirektorIDirektorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige

VerfreterNertreterin eines/einer Leitenden

Gesamtschuldirektors/Gesamtschuldirektorin-

A 1 5 V DirektorIDirektorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige

VertreterNertreterin des/der Gesamtschuldirektors /Gesamtschuldirektorin

an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer

Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen-

A 1 5 ALG Direktor/Direktorin an einer Gesamtschule -als Leiter/Leiterin der

Sekundarstufe 11 einer Gesamtschule-

A 15 L Sekundarschuldirektor/Sekundarschuldirektorin - als Leiter/Leiterin einer

voll ausgebauten Sekundarschule oder einer Sekundarschule mit

mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

Summe Bes.Gr. A 1 5 A 14 DLGZ

A 14 ALGZ

A 14 ALG

A 14 KG

A 14 LZ

A 14 VZ

A 14 V

A 14 DLZ

. A 14 DL

A 14 AL

A 14

Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als der/die didaktische

Leiter/Leiterin mit noch

nicht voll ausgebauter Sekundarstufe 1-

Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als

360 Schülem der Sekundarstufe I einer Gesamtschule-

Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Abteilung

mit mehr als180 bis zu 360 Schülem der Sekundarstufe I einer

Gesamtschule-

Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Koordinator/Koordinatorin

lembereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben-

SekundarschulrektorlSekundarschulrektorin - als Leiter/Leiterin einer

Sekundarschule. bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des

Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind -

Rektor/Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des

Sekundarschuldirektorslder Sekundarschuldirektorin an einer voll

ausgebauten Sekundarschule oder an einer Sekundarschule mit

mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen -

Rektor/Rektorin - als der/die ständige VertreterNertreterin des

Sekundarschuldirektors/der Sekundarschuldirektorin einer �ekundarschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des

Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind -

Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer voll

ausgebauten Sekundarschule

Rektor/Rektorin - als der/die didaktische Leiter/Leiterin einer noch nicht voll

ausgebauten Sekundarschule mit mindestens vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -

Rektor/Rektorin - als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 360

Schülem einer Sekundarschule -

OberstudienraV Oberstudienrätin

Summe Bes.Gr. A 14

Stellen

201 5

-

2

-

2

6 10

2

2

2

2

2

4

4

4

-54 76

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Umwandlungen, Stellen neue Stellen/ Stellenwegfall Herabstufungen,

+ - + - 2016

- 1 - 1

- 1 1

- - 1 - 1

- - - 1 1

- 2 - 2

- 2 8 - 5 2 1 3

- 2 -

- 2 - 4

- 2 -

- - - 2

- - - 2

- 4 - 8

- - 4 -

- 8 - 8

- - - 4

- - - -

3 - 57 . 17 14 79

+/-

+ 1

- 1

+ 1

- 1

+ 2

+ 2 + 3

- 2

+ 2

- 2

-

- 2

+ 4

- 4

+ 8

- 4

+ 3 + 3

Page 202: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlst.rlum 'Or

� SChult und Wtlterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des lendt. Nordrholn·Wtstfe l tn

Stellen Umwandlungen, Stellen Bes.Gr. Amtsbezeichnung neue Stellen/ Stellenwegfall Herabstufungen, +/-

201 5 + + - 2016 A 1 3 StudienraV Studienratän 29 8 - 16 23 30 + 1 Summe Bes.Gr. A 1 3 29 8 - 16 23 30 + 1 A 13 KG Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als KoordinatorlKoordinatorin-

3 - 3 A 13 Koo Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als KoordinatorlKoordinatorin

lembereichsund

abteilungsübergreifender Aufgaben - - - - - - - -A13 DL Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als der/die didaktische

LeiterILeiterin einer noch nicht voll ausgebauten Sekundarschule mit

weniger als vier Zügen in vier Jahrgangsstufen -

4 - - 4 - 4 A 1 3 AL Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als LeiterILeiterin einer

Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern/Schülerinnen einer

Sekundarschule - 1 2 4 16 + 4 - - -A 13 S I LehrerILehrerin S I 1 1 7 - - 4 - 121 + 4 Summe Bes.Gr. A 1 3 9.0. 136 - - 8 4 140 + 4 A 1 2 S I LehrerILehrerin S I 1 76 10 1 4 8 181 + 5 Summe Bes.Gr. A 1 2 176 10 1 4 8 181 + 5 Insgesamt 427 18 1 51 51 444 17

Beförderungsstel len:

Bes .Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat -:

Der P la nste l lenantei l fü r den höheren Dienst beträgt 16,5 % an Gemeinschaftsschulen ohne geneh­m igte Oberstufe (8) und 44 % an Gemeinschaftsschulen mit genehmigter Oberstufe (2) . Gemittelt beträgt der Anteil des höheren Dienstes 22 % (= 101 Ste l len). Bei der E rmitt lung der Beförderu ngs­steI len der Bes .Gr. A 14 werden die Funktionsstel len (Leitung und Vertretu ng) der Bes.Gr. A 15 und A 14 a ngerech net. Für die Bes.Gr. A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin s ind 57 (54) Stel len vera n­schlagt.

Beförderu ngsstel len Bes.Gr. A 12 S 1 / A B S I -Lehrerin/Lehrer mit der Befäh igung fü r das Lehramt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendung - :

Der P la nste l lenantei l für den gehobenen Dienstes beträgt 356 Stel len . Bei der Erm itt l ung der Beför­derungssteI len der Bes .Gr. A 13 S I werden die Funktionsstel len ( Leitung, Vertretu ng, Abte i lungsle i­tu ng, Koord ination) der Bes .Gr. A lS, A 14 und A B antei l ig angerechnet und die Stel len für Tarifbe­schäftigt a bgezogen .

Stellen HH 201 5 HE 201 6 +/-A 1 3 S I 1 1 7 1 21 4 A 1 2 S I 1 76 1 81 5 Zusammen 293 302 9

Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh mer:

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Page 203: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium to,

� Schul. und W.lt.,bUdunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 3 1. August 2015 "U L.nd •• Nordrhlln-W .. ttalln

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Stellen 1 3 1 1 + 2

Es ha ndelt sich um Sozia lpädagogen/Sozia lpädagoginnen für den E insatz im Ganztagsbereich an Se­kundarschu len (vergleichbar Laufbahngruppe gehobener Dienst ) . Mehr aufgru nd der Schü lerzahl unter Berücksichtigung der Veränderu ng der Berechnungsgru ndlagen. Mehr aufgrund der Schü ler­zahl unter Berücks ichtigu ng der Verä nderung der Berechnungsgru nd lagen .

3.15 Kapitel 05 350 Titelgruppe 61 Modellversuch "PRIMUS" Am 15. Oktober 2014 nahmen 5 (1) öffentl iche Schu len am Schu lversuch "PR IM US" tei l .

I m Rahmen des Schu lversuchs PR IMUS (= Schu lversuch zur Erprobu ng des Zusammensch lusses von Schulen der PRIMarstufe Und der Seku ndarstufe) wird seit dem 1. August 2013 erprobt, in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen i n d ie der weiterführenden Schulen einbezogen werden kann und welche Auswirku ngen das längere gemeinsame Lernen u nter d iesen besonderen Bed ingungen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozia lverhalten der Schülerinnen und Schü ler hat.

Es handelt sich um eine Schule eigener Schu lform der Pr imarstufe und der Seku ndarstufe I . Der Schu lversuch umfasst die Jahrgä nge 1 bis 10. Es können a l le für die Sekundarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.

Die Dauer des Schu lversuchs beträgt zehn Schu ljahre, beginnend mit dem Schu ljahr 2013/2014 oder 2014/2015, danach jahrgangsstufenweise a usla ufend. Die Schu len im Model lversuch werden i n der Regel im Ganztag gefü hrt, spätestens a b Klasse 5 i n Form des gebundenen Ganztags. Der U nterricht wird in a l len Klassen ohne äußere Leistu ngsd ifferenzieru ng integriert in heterogen zusammengesetz­ten Lerngruppen ertei lt.

Eine Genehmigung durch das M in isterium fü r Schule und Weiterb i ldung des Landes Nordrhein­Westfa len wird a uf der Grund lage eines pädagogischen Konzepts, einer mit den Nachbarkomm unen abgestimmten Schulentwicklungsplanung und einer Befragung der Kinderga rten- u nd G ru ndschu leI­tern erteilt.

Die M indestgröße bei Errichtung beträgt in der Regel d rei Para l lelklassen mit jeweils 25 Schü ler innen und Schülern. Ausnahmsweise ka nn e ine Schu le auch mit zwei Paral le lklassen pro Jahrgang errichtet werden, insbesondere, wenn nur so das letzte weiterfü hrende Schu la ngebot einer Gemeinde gesi­chert wird. Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und Bandbreiten der Gru ndschu le. Die Lehrkräfte haben u na bhängig von ihrem Leh ramt eine Pfl ichtstundenzahl von 25,5 Wochenstunden. Schu len im Model lversuch erhalten einen "Versuchszuschlag" i .H .v. 0,5 Ste l len pro Schu le.

Schü lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbeda rf werden seit dem Schu l­jahr 2014/2015 bei der Berechnung des Grundste l lenbedarfs mit der Relation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (dies entspricht im Schuljahr 2016/2017 be i 143 Schülerinnen und Schü lern mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf einem Grundbedarf von 9 Stel len) .

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Mlnlst.rlum fO,

� Schul. und W.lterblld,m, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dtt Land •• Nordrhtln·W •• If.'.n

Stellen Haushaltsjahr 201 6 201 5 + ( .

1 . Grundstellen PRIMUS Primarstufe R�lation 1 9 ,49 (1 9,49) : 1 55 67 - 1 2 PRIMUS Sekundarstufe I Relation 14 ,45 (14,45) : 1 85 1 38 - 53 Grundstellen zusammen 1 40 205 - 65 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 1 .226 (1 .990 ) Schüler! Schülerinnen Zuschlag 20 (-) v.H. 17 28 - 1 1

3. Versuchszuschlag 3 8 - 5 4. Stellen für den Unterrichtsbedarf 1 60 241 - 8 1

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 201 5 + ( .

Zahl der Planstellen 1 60 241 - 8 1

Stellenzugang : A 1 2 + 2 9 Herabstufung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin -mit Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- bei entsprechender Verwendung- nach dem

Stellenschlüssel + 29 Stellenzugänge zusammen

Stellenabgang: A 1 3 - 8 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Studienrat/Studienrätin - mit der Befähigung für das Lehramt an Veränderung der Berechnungsgrundlagen Gymnasien und Gesamtschulen und mit den Lehramtsbefähigungen für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe 11 (Doppel befähigung) -bei Verwendung an einer Sekundarschule -

A 1 3 - 29 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 2 Lehrer/Lehrerin -mit Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- bei entsprechender Verwendung-nach dem

Stellenschlüssel A 1 2 - 5 Minderbedarf Versuchszuschlag nach der Zahl der Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Schulen Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendun�-

- 68 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

- 1 1 0 Stellenabgänge zusammen bleibt · 81 Stellenabgang

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Mlnlstorlum lOr

� Schulo und Woltorblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landos Nordrhein·Wostfalen

Stel lenveränderu ngen :

Stellen Umwandlungen, Stellen Bes.Gr. Amtsbezeichnung neue Stellen/ Stellenwegfall Herabstufungen, +/-

2015 + - + - 2016 A 14 LZ Sekundarschulrektor/Sekundarschulrektorin - als

Leiter/Leiterin einer Sekundarschule, bei der die

Voraussetzungen für die Einstufung des

Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind -

5 - - - - 5 -

A 14 V RektorIRektorin - als der/die ständige Ver(reter/ Vertreterin desSekundarschuldirektors / der

Sekundarschuldirektorin einer Sekundarschule,

bei der die Voraussetzungen für die Einstufung

des Leiters/der Leiterin in Besoldungsgruppe A 15 nicht erfüllt sind -

5 - - 5 Summe Bes.Gr. A 14 10 - - - 1 0 A 1 3 StudienraV Studienratän 23 - 8 - - 1 5 - 8 Summe Bes.Gr. A 1 3 23 8 - - 1 5 - 8 A 13 S I Lehrer/Lehrerin S I 43 - - - 29 14 - 29 Summe Bes.Gr. A 13 g.O. 43 - - 29 1 4 - 29 A 12 S I Lehrer/Lehrerin S I 65 - 73 29 - 21 - 44 A 12 P Lehrer/Lehrerin Primarstufe 100 - - - - 1 00 -Summe Bes.Gr. A 1 2 165 - 73 29 - 1 21 - 44

Insgesamt 241 - 81 29 - 1 60 - 81

Der P la nste l lenante i l fü r den höheren Dienst beträgt 16,5 % a n in der Seku ndarstufe I . Bezogen a uf die Primarstufe und d ie Sekundarstufe I ( i nsgesamt 10 Jahrga ngsstufen) beträgt der Antei l für den höheren Dienst gemittelt 9,9 % (= 16 Stel len) . I n entsprechendem U mfa ng werden Funktionsstel len auf den Anteil des höheren Dienstes angerech net (1 Ste l le) . I n der Aufba u phase s ind noch keine Be­förderu ngsste l len der Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrat/Oberstudienrätin - veransch lagt, so dass 15 Stel len in der Bes .Gr. AB - Studienrat/ Studienrätin - ausgebracht werden.

Beförderungsste l len Bes.Gr. A 12 S I / A B S I -Lehrerin/Lehrer m it der Befäh igung für das Leh ra mt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendu ng - :

Der P la nstel lenantei l für den gehobenen Dienstes beträgt 144 Ste l len . Be i der E rm itt lung der Beför­derungssteI len der Bes.Gr. A 13 S I werden d ie Fu nktionsstel len (Leitu ng, Vertretung) der Bes.Gr. A 14 a ntei l ig angerechnet (9) und d ie Stel len fü r Pr imarstufen lehrkräfte ( 100) a bgezogen .

Stellen HH 201 5 HE 201 6 +/-A 1 3 S I 43 14 -29 A 12 S I 65 2 1 -44 Zusammen 1 08 35 -73.

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Mlnllterlum fO,

Il Schule und WolterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Landei Nord'heln·W . . tfalen

3 .16 Kapitel 05 360 - Weiterbildungs kollegs -Das öffentl iche Weiterbildu ngskol leg umfasst d ie Bi ldu ngsgänge der Abendrea lschu le, des Abend­gymnasiums und des Ko l legs ( I nstitut zur Erlangung der Hochschulreife).

Am 15. Oktober 2014 waren 47 (47) öffentl iche Weiterbi ldungskol legs vorha nden.

Stellen Haushaltsjahr

2016 201 5 + / -1 . Grundstellen

Kolleg a) Vollbeleger: 1 2,55 (1 2,55) : 1 480 486 - 6 b) Teilbeleger: 29,96 (29,96) : 1 0 0 +/- 0 c) Oberstufenkolleg 1 1 , 1 (1 1 , 1 ) : 1 55 54 + 1 Abendgymnasium a) Vollbeleger: 1 8, 1 8 ( 1 8 , 1 8) : 1 3 1 1 339 - 28 b) Teilbeleger: 4 1 ,90 (41 ,90) : 1 0 0 +/- 0 Abendrealschule a) Vollbeleger: 22,77 (22,77) : 1 418 418 +/- 0 b) Teilbeleger: 35,00 (35,00) : 1 2 2 +/- 0 Zusammen Grundstellen 1 .266 1 .299 - 33 Dazu als Zuschlag zur Grundstellenzahl

2. Schulleitungsentlastung Fortbildung 2 2 +/- 0 3. Ausbau der Leitungszeit 1 3 1 3 +/- 0 3. Versuchszuschlag Oberstufenkolleg Bielefeld 6 6 +/- 0 4. Stellen für den Unterrichtsbedarf 1 .287 1 .320 - 33 5 . Stellen zusammen 1 .287 1 .320 - 33

Dazu zum Ausgleich 6. FachleitersteIlen 8 7 + 1 7. Vorgriffsstunde 2 2 +/- 0 8. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere

Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 1 1 +/- 0

9. Stellen insgesamt 1 .298 1 .330 - 32

Planmäßige Beamtinnen und Beamte :

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 201 5 + / .

Zahl der Planstellen 1 .298 1 .330 - 32

Stellenzugang : A 13 + 1 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für StudienraUStudienrätin -mit der Befähigung Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für für das Lehramt der Sekundarstufe 11 bei schulpraktische Lehrerausbildung einschI. entsprechender Verwendung- Praxissemester (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05

075 Titel 422 10\ + 1 Stellenzugänge zusammen

Stellenabgang : A 13 - 33 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der StudienraUStudienrätin -mit der Befähigung Veränderung der Berechnungsgrundlagen für das Lehramt der Sekundarstufe 11 bei entsprechender Verwendunq-

- 33 Stellenabgänge zusammen

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Mlnl.tttium fOr

� Schul. und W.ltorbUdun, cH. Lend •• Nordrh.in·W.stfeltn

Ste l lenveränderungen :

Bes.Gr. Amtsbezeichnung

Oberstudiendirektor/

A 1 6 Oberstudiendirektorin

Summe Bes.Gr. A 1 6 Realschulrektor / Realschulrektorin

A 1 5 LR Studiendirektor / Studiendirektorin als Vertreter / Vertreterin

A 1 5 V Studiendirektor / Studiendirektorin als Fachleiter / Fachleiterin

A 1 5 Summe Bes. Gr. A 1 5

Oberstudienrat! Oberstudienrätin davon

A 14 Realschulrektor / Realschulrektorin

A 14 LR Realschulkonrektor /

A 14 VR Realschulkonrektorin

Summe Bes.Gr. A 14

A 1 3 Studienrat! Studienratän

Summe Bes.Gr. A 1 3 A 1 3 S I Lehrer/Lehrerin S I

Realschullehrer/ Reals.chullehrerin

A 1 3 R

Summe Bes.Gr. A 1 3 g .o .

A 12 S I Lehrer/Lehrerin S I

Summe Bes.Gr. A 1 2

Insgesamt

Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015

Stellen neue Stellen! Stellenwegfall

201 5 + -

32 - -

32 - -

14 - -

32 - -

148 - -

1 94 - -

375 - -

1 - -

28 - -

404 - -

445 1 33

445 1 33 94 - -

20 - -

1 14 - -

141 - -

141 - -

1 .330 1 33

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Hebungen, Umwandlungen, Herabstufungen, Verlagerungen

+ -

-

-

-

-

-

-

-

-

--

-

-

-

-

-

-

-

--

-

-

-

-

-

. -

--

--

-

-

--

-

Stellen +/-

201 6

32 -

32 -

14 -

32 -

148 -

1 94 -

375 -

1 -

28 -

404 -

4 13 - 32

4 13 - 32 94 -

20 -

1 14 -

141 -

141 -

1 .298 - 32

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Ministerium tOr

Il Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des lend •• Nordrh.ln·W.stfal.n

Stel lenbedarf und ku-Stellen fü r Schu lleiterinnen/Schu l leiter und Vertreterinnen/Vertreter:

Zahl der Stellen besetzung Veranschlagte Bes.Gr. Schulen an Schulen Stellen

zzgl. Amtsbezeichnung 15 . 1 0.2014 2016 2016 m.B./o.B. 2016 davon ku

A 16 32 32 - 32 Oberstudiendirektor!

Oberstudiendirektorin

A 1 5 LR 14 14 14 Realschulrektor ! Realschulrektor

A 14 LR 1 1 1 -Realschulrektor ! Realschulrektor

Summe Schulleiter 47 47 47 - 47 -A 1 5 V 32 32 32 -Studiendirektor! Studiendirektorin als

Vertreter ! Vertreterin

A 14 VR 1 5 1 5 1 3 Realschulkonrektor !

Realschulkonrektorin

Summe Vertreter 47 47 47 - 45 A 14 Z KR (AL) 10 10 A 14 KR (AL) 5 5

. Beförderu ngsste l len :

Bes .Gr. A 15 - Studiendirektori n/Studiendirektor a ls Fach leiterin/Fachleiter zur Koord in ieru ng schu lfachlicher Auf­gaben und an Zentren fü r schulpra ktische Lehrerausbi ldung - :

Zah l der mt planmäßigen B eamten in der Laulbahn des Stellen Studienrates besetzten Stellen:

(Stand Mrz 201 5 Schlüsselung)

Besetzt 774

schlüsselfähige Stellenzahl: 774

Benrderungsschlüssel: 21% 1 63

Abzug Teilkompensation Stellenzuwachs 2004 5

Rechn erisch veranschlagbar: 1 62

Besetzt 201 5 9 1 HH 201 5 1 48

Veranschlagt HE 201 6 1 48

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Page 209: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 'Or

� Schulo und WoltorbUduni Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 eH. lande. NordrheJn·Westfal.n

Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat - :

S1ellen Zahl der Planstellen in der Laulbahn des SbJdienra1es Igemäß HE 201 6 1 .000 Abzug von mt Lehrkräflen des höheren Diens1es zu besetzenden S1ellen A 1 6, A 1 5 L und A 1 5 V: 64 Abzug der geschlüssel1en S1ellen Bes.Gr. A 1 5 (§ 26 Abs.6 BBesG) HE 201 5 1 48 Schlüsselfähige Stellenzahl: 788 Beforderungsschlüssel: 65% 5 1 2 Abzug T eilkorrpensation S1ellenzuwachs 2004 1 7 Rechnerisch veransch lagbar: 495 Besetzt 201 5 291 HH : 201 5 375 Veranschlagt HE 201 6 375

Beförderu ngsstellen Bes.Gr. A 12 S I / A B S I Lehrerin/Lehrer mit der Befäh igung für das Lehra mt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ver­wendu ng -:

Stellen 2014 201 5 201 6 A 1 3 S I 88 94 94 A 1 2 S I 1 32 1 4 1 14 1 Zusammen 220 235 235

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Page 210: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlsttrlum lOr

� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Lende. Nordrh.in,W.stf.lln

3.17 Kapitel 05 380 - Öffentliche Gesamtschulen -Am 15. Oktober 2014 waren 279 (259) öffentliche Gesamtschulen einschl ießl ich der Laborschule Bielefeld vorhanden.

Schü lerinnen und Schü ler mit sonderpädagogischem U nterstützu ngsbedarf werden seit dem Schul­jahr 2014/2015 bei der Berechnung des Gru ndstel lenbedarfs mit der Re lation der a l lgemeinen Schu­len berücksichtigt (d ies entspricht im Schuljahr 2016/2017 bei 9.696 Schü lerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf einem Grundbedarf von 506 Ste l len).

Der sonderpädagogische Mehrbedarf wird seit dem Schu ljahr 2014/2015 im Ka pitel 05 390 - I nklusi­on, sonderpädagogische Förderu ng an öffentl ichen a l lgemeinen Schu len, an öffentlichen Förderschu­len und an Schulen fü r Kranke - veransch lagt. Die sonderpädagogische Förderung im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen an den Förderschulen und an den a l lgemeinen Schulen (ohne be­rufsbi ldende Schulen) wird dort seit dem Schu ljahr 2014/�015 aus regionalen Stel len budgets sicher­gestel lt . Für die ü brigen Förderschwerpu nkte gilt d ie jewei l ige Schü ler/Lehrer-Relation.

Stellen Haushaltsjahr

201 6 201 5 + 1 -

1 . Grundstellen a) 5. - 10 . Klasse: 1 9,32 (1 9,32) : 1 1 1 .969 1 1 .353 + 6 16 b)Gymnasialzweig Sekundarstufe I : 1 9,88 (1 9,88) : 1 1 7 1 7 +/- 0 c) 1 1 . - 13 . Klasse 1 2,70 ( 13 , 19) : 1 4.033 4.058 - 25 Zusammen Grundstellen 1 6.019 15 .428 + 591 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für Ganztagsschulen 231 .4 1 3 (219.504) 2.401 2.272 + 1 29 Schüler/Schülerinnen in der Sekundarstufe I Zuschlag 20 (20) v.H.

3 . Zuschlag Laborschule Bielefeld 1 6 1 6 +/- 0 4. Praktische Philosophie / Islamkunde 23 23 +/- 0 5. Schulleitungsentlastung Fortbildung 8 8 +/- 0 6. Aus bau der Leitungszeit 1 39 1 39 +/- 0

Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 7. in den Eingangsklassen 266 1 65 + 10 1 8. Stellen für den Unterrichtsbedarf 18 .872 1 8.051 + 821 9. Anrechnung des bedarfsdeckenden

Unterrichts der Referendare/Referendarinnen ·404 -374 - 30 Dazu zum Ausgleich

1 0. FachleitersteIlen 242 213 + 29 1 1 . Personalratsstellen 55 55 +/- 0 1 2. Vorgriffsstunde 22 37 - 1 5 1 3. Stellen a n Schulen 1 8.787 1 7.982 + 805 14. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an Europa-

schulen 3 (3) und zum Bundesminister für Verteidigung 2(2) unter Fortzahlung der Bezüge beurlaubt sind 5 5 +/- 0

1 5. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 38 33 + 5

16 . Stellen insgesamt 18 .830 1 8.020 + 8 10

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Page 211: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

M nl.t.rlum tOr

11 Schule und Wlltlrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des londM Nord,hein·We.tfalen

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte

Zahl der Planstellen

Stellenzugang A 15

2016

1 8.520

2015

17.726

Direktor/Direktorin an einer Gesamtschule -als Leiter/Leiterin der Sekundarstufe 11 einer Gesamtschule-A 15 Gesamtschuldirektor /Gesamtschuldirektorin -als der / die Leiter / Leiterin einer Gesamtschule, bei dem/der die Voraussetzungen für die Einstufung des/der Leiters/Leiterin in Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind

A 15 Direktor/Direktorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige VertreterNertreterin des/der Gesamtschuldirektors / Gesamtschuldirektorin an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen-

A 15 Studiendirektor/Studiendirektorin -als Fachleiter/Fachleiterin zur Koordinieruno schulfachlicher Aufoaben A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin

A 14 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule-A 14 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Koordinator/Koordinatorin lernbereichs- und abteilunosüberoreifender Aufoaben-A 14 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als der/die didaktische Leiter/Leiterin mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe 1-

+ / -

+ 794

+ 3 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 3 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 25 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 22 Hebung aus Bes.Gr. A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin nach dem Stellenschlüssel

+ 72 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach dem Stellenschlüssel

+41 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 23 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 29 Hebung aus Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

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Page 212: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schul. und W.ltlrbildun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 det Linde. Nordrhein,Wlsttal'n

A 13 Studienrat/Studienrätin

A 13 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Koordinator/Koordinatorin-A 13 Lehrer/Lehrerin mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwend unq-A 1 2 Lehrer/Lehrerin mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I beientsprechender Verwendung-

+ 694 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 5 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für an die obere Schulaufsicht abgeordnete Lehrkräfte

+ 18 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung einschI. Praxissemester (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05 075\

+ 30 Für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 in den Eingangsklassen

+ 5 Herabstufungen aus Bes.Gr. A 15 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 31 Herabstufungen aus Bes.Gr. A 14 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 15 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin S I nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 128 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin nach dem Stellenschlüssel

+ 71 Für die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 in den Eingangsklassen

. + 90 Umwandlung aus Bes.Gr. A 13 -Realschullehrer/Realschullererin nach dem Bedarf

+ 1 1 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für FachleiterlFachleiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung einschI. Praxissemester (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05 075\

+ 1316 Stellenzugänge zusammen

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Page 213: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10, Schul. und W.lt.rblldun, des Landes Nordrh*in·Westfaltn

Stellenabgang A 1 5 Direktor/Direktorin an einer Gesamtschule -als der/die ständige VertreterNertreterin des/der Gesamtschuldirektors / Gesamtschuldirektorin an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in nrp.i .I:'1hrn;:mn!':!':tllfp.n-A 15 Gesamtschuldirektor/Gesamtschuldirektorin -als der/die Leiter/Leiterin einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des/der Leiters/Leiterin in Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind

A 14 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule-A 14 Gesamtschulrektor/Gesamtschulrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin des/der Gesamtschuldirektors / Gesamtschuldirektorin an einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzung der Fußnote 12 zur Besoldunasaruaae A 15 nicht erfüllt sind-A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin A 13 Studienrat/Studienrätin

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

- 1 Herabstufung nach Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 4 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 3 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 2 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 3 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 29 Herabstufung nach Bes.Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 22 Hebung nach Bes.Gr. A 15 Studiendirektor/Studiendirektorin nach dem Stellenschlüssel

- 72 Hebung nach Bes.Gr. A 14 Oberstudienrat/Oberstudienrätin nach dem Stellenschlüssel

- 31 Hebungs nach Bes.Gr. A 15 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

- 93 Hebungs nach Bes.Gr. A 14 (Funktionsstellen) nach der Zahl und Größe der Schulen

- 6 Minderbedarf wegen Rückgabe der Vorgriffsstunde

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Page 214: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium rOr

Il Schule und WeiterbIldun, des Landet N ordrh .... ·WlStf.l.n

A 1 3 Realschullehrer/Realschullehrerin A 1 2 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung-

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

- 90 Umwandlung nach Bes.Gr. A 12 Lehrer/Lehrerin --mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender VerwendunQ-nach dem Bedarf

- 1 28 Hebung nach Bes.Gr. A 1 3 Lehrer/Lehrerin -mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung- nach dem Stellen schlüssel

- 16 Umwandlung in Stellen für T arifbeschäftigte nach dem Bedarf

- 4 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

- 9 Minderbedarf wegen Rückgabe der Vorgriffsstunde - 1 5 Hebung nach Bes.Gr. A 1 3 Gesamtschulrektor /

Gesamtschulrektorin nach der Zahl und Größe der Schulen

• 522 SteUenzugänge zusammen

bleiben + 794 SteUenzugänge zusammen

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Ministerium tOr

� Schul. und W.lltrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 dat Landes Nordrheln·Westf.ltn

Stel lenveränderungen :

Stellen Hebungen,

Stellen neue Stellen/ Umwandlungen, Bes.Gr. Amtsbezeichnung Stellenwegfall Herabstufungen, +1-

verlagerungen

201 5 + - + - 201 6 A 1 6 Ud. Gesamtschuldirektor / Gesamtschuldirektorin 203 203 -A 1 5 ALG Direktor/Direktorin als Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterin S II 201 3 204 + 3

A 1 5 DLG Direktor/Direktorin als didaktischer Leiter/ didaktische Leiterin 204 3 207 + 3

A 1 5 VGZ DirektorIDirektorin als Vertreter / Vertreterin 200 1 1 99 - 1 A 1 5 VG DirektorIDirektorin als Vertreter / Vertreterin 47 25 72 + 25 A 1 5 LGIZ Gesamtschuldirektor / Gesamtschuldirektorin als Leiter/ 1 05 4 101 - 4

Leiterin

A 1 5 Studiendirektor / Studiendirektorin als Fachleiter / 840 22 862 + 22 Fachleiterin

A 1 4 ALGZ Gesamtschulrektor / Gesamtschulrektorin als Abteilungsleiter 271 2 269 - 2 / Abteilungsleiterin

A 14 ALG Gesamtschulrektor / Gesamtschulrektorin als Abteilungsleiter 296 41 337 + 41 / Abteilungsleiterin

A 14 KG Gesamtschulrektor / Gesamtschulrektorin als Koordinator / 1 75 23 1 98 + 23 Koordinatorin

A 14 DLGIZ Gesamtschuldirektor / Gesamtschuldirektorin als didaktischer 20 29 49 + 29 Leiter/ didaktische Leiterin

A 14 VGZ Gesamtschulrektor / Gesamtschulrektorin als Vertreter / 57 29 28 - 29 Vertreterin

A 1 4 OberstudienraU Oberstudienrätin 2.780 72 22 2.830 + 50 A 1 3 StudienraU Studienrätin 2.976 747 6 58 218 3.557 + 581 A 13 KG Gesamtschulrektor / Gesamtschulrektorin als Koordinator / 227 1 5 242 + 1 5

Koordinatorin

A 1 3 S I LehrerILehrerin S I 1 .930 1 28 2.058 + 1 28 A 1 3 R Realschullehrer/ Realschullehrerin 350 90 260 - 90 A 1 2 S I LehrerILehrerin S I 4.51 1 82 1 3 90 1 59 4 .51 1 -

A 1 2 LehrerILehrerin an allgemeinbildenden Schulen 2.3 1 8 2.3 18 -

A 1 0 F FachlehrerlFachlehrerin an allgemeinbildenden Schulen 1 5 1 5 -

Insgesamt 1 7.726 829 1 9 509 525 18 .520 + 794

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Page 216: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

�' Schull und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 du land •• Nordrhtin·W.stfalen

Ste l lenbedarf fü r Schul ieiterin nenjSchul ie iter, Vertreterinnen/Vertretern sowie für weitere Funkti­onsste l len inhaberinnen und Funkt ionsste l len inha bern:

Bezirksreg ierung A 1 6 A 1 5 LGZ A 15 LG A 1 5 VGZ 201 5 2016 201 5 201 6 2015 201 6 201 5

Arnsberg 41 41 4 6 7 4 41 Debrold 23 24 2 1 5 1 8 3. 23 Düsseldorf 72 72 1 2 1 7 1 1 5 72 Köln 40 39 1 7 1 9 1 3 1 3 40 Münster 24 24 1 2 1 5 8 3 24 Insgesamt 203 203 48 73 57 28 200

304 Bezirksregierung A 14 DLG/Z A 1 5 ALG A 14 ALGZ A 14 ALG

201 5 2016 201 5 201 6 201 5 201 6 201 5 Arnsberg 1 3 41 43 54 56 52 Debrold 1 1 0 23 23 52 50 26 Düsseldorf 4 9 72 72 70 66 1 22 Köln 9 1 0 4 1 42 78 79 32 Münster 5 1 7 24 24 1 7 1 8 64 Insgesamt 20 49 201 204 271 269 296

Berechnung des Stel lenantei ls für den höheren Dienst:

2016 41 23 72 39 24

1 99 299

2016 55 28

1 34 42 78

337

A 15 VG 201 5 1

4 � 2 i

i

1 2 1 1 7 1 1 2 1 47 1

A 14 KG 201 5 !

29 1 20 ! 58 ! 38 ! 30 !

1 75 1

A 1 4 VGZ 2016 201 5 1

6 7 1 1 5 1 8 1

1 1 ! 1 7 1 9 d 1 5 8 l 72 57 !

A 1 3 KG 2016 201 5!

29 47 ! 33 27 i 64 62 ! 35 56 : 37 35 1

1 98 2271

A 15 DLG 2016 201 5 : 201 6

4 421 43 3 24 i 24

73 1 5 75 1 3 4 1 : 41 3 241 24

28 204! 207

Zusammen

2016 201 5 ! 2016 49 370 1 380 29 259 1 280 75 651 1 683 40 435 1 431 49 287 1 331

242 2002! 2 105

Seit dem Haushalt 2002 werden in der Gesamtschule 44 Prozent der zu besetzenden Stel len im höhe­ren Dienst ausgewiesen. Die 44 Prozent - Quote ist nach folgenden Grundsätzen für die Ste l lenvera n­schlagung in der Gesamtschu le erm ittelt worden:

Grundsätze d e r Ste l l e nvera nschlagung n a c h La ufba hngruppen i n der Gesamtschule

Laufbahngruppe Sekundarstufe I : 80% . davon Anteil Hauptschule 40% = gehobener Dienst Anteil Realschule 30% = gehobener Dienst Anteil 'Gymnasium 30% = höherer Dienst

Ste l l e nante i l Sek. I: 76% = gehobener Dienst f24%] = höherer Dienst

Laufbahngruppe Se kunda rstufe 1 1 : 1 20%1 = höherer Dienst

Zusa mmen:

-

Laufbahngruppe 1 00%

davon Anteil 56% = gehobener Dienst

----«%l höherer Dienst (Bes .Gr. A 13 Z)

N ach d ieser Vorgabe werden 44 Prozent der 18.020 (17.240) fü r die Gesamtschulen erforderl ichen Stel len in der Laufbahn des höheren Dienstes ausgebracht. Der Stel lenante i l für den höheren Dienst beträgt 8 .295 (7.929) Stel len .

Für d ie Besetzung best immter im Haushalt ausgebrachter P lanstel len ist gemäß N r. 1.3 der Vorbe­merku ngen zur Landesbesoldungsordnung ein Anteil von SO v. H . für Lehrkräfte des gehobenen Dienstes vorbehalten. Diese "Anrechnung" wird in der nachstehenden Ü bers icht dargestellt:

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Ministerium 10r

� Schul. und W.lterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 des Land.' Nordrh.k'I·W.stfal.n

Aufleilung der Seilen für den Anrechnung von Nach Anrechnung Stellen anteil h .D . höheren Dienst und Funktionsstellen auf veranschlagt im insgesamt Anrechnungen gem. HE 2016

Vorbemerkungen Nr. 1 .3 zur gesamtschul- allgemeine Landesbesoldungsordnung bezogene Beförderungsä

Beförderungsä mler

mler

Schu lleiter/- innen: A 16 203 A 1 5 LGZ 73 A 1 5 LG 28 Summe 304 Anrechnung 50 v .H . : 152 0 0 152 Studiendirektor/-in : A 1 5 VGZ 199 A 15 VG 72 A 14 VGZ 28 A 1 5 DLG 207 A 14 DLG/Z 49 Summe 555 Anrechnung 50 v .H . : 278 0 0 A 1 5 ALG 204 Anrechnung 100 v.H. : 0 204 862 1344 Oberstudienrat/-rät i n : A 14 ALGZ 269 A 14 ALG 337 A 14 KG 198 Summe 804 Anrechnung 50 v .H . : 402 0 2830 3232 Studienrat/-rätin : 0 0 3.557 3557 Zusammen 832 204 7.249 8285

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Mlnlsttrlum tOr

� Schult und W.�.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lende, Nordrh.fn·We.stfelen

Beförderungsstel len:

Bes.Gr. A 15 - Studiendirektorin/Studiendirektor a ls Fach leiterin/Fachleiter zur Koordin ierung schu lfachl icher Auf­gaben und an Zentren fü r schulprakt ische Lehrerausbi ldung - :

Zahl der nit planmäßigen Beamten i n der Laulbahn S1ellen des Sb.Jdienra1es besetz1en S1ellen: HE 1 6

(Stand Mrz 201 2 Nachschlüsselung) A 16 189,3 A 15 LGZ 6 A 15 LG 4 A 15 VGZ 161,2 A 15 VG 4 A 14 VGZ 4 A 15 DLG 148,4 A 14 DLG/Z 1 ,5 A 14 ALGZ 182, 6 A 14 ALG 1 73, 1 A 14 KG 1 16,2 Zwischen summe 50% 495 A 15 ALG 100% 163,3 A 15 StD 1 00% 478, 1 A 14 OStR 1 00% 1 739,8 A 13 S 1 1 1 00% 3340,6 A 13 1 00% 279, 1 Besetzt 6495,9 Abzug nicht schlüsselfähiger kw-S1ellen: 0 schlüsselfähige S1ellenzahl: 6495,9 Befirderungsschlüssel: 21% 1 364 Anrechnung (Nr.1 .3 Abs.2 Satz 1 Vorb.LBesO): 482 Abzug für Befirderungsämler A 13 S I bei 05 320 I (Altiehrämler): 1

Abzug T eilkorrpensation S1ellenzuwachs 2004 19 Rechnerisch veransch lagbar: 862 Besetzt 201 5 475,1 HH 2015 840 Veranschlagt HE 201 6 . 862

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Ministerium tOr

� Schule und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 3 1. August 2015 de s Lond • • Nordrh.In·W.stfal.n

Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat - :

Stellen Zahl der Planstellen in der LauftJahn des Studienrates HE 1 6 gerräß HE 201 6: 7.929 Abzug von mt Lehrkräften des höheren Dienstes zu besetzenden Stellen A 1 6, A 15 LGZ und A 15 LG : 152 Abzug der geschlüsselten Stellen Bes.Gr. A 1 5 HE 201 6: 1364 Abzug Zugänge 201 4 374 Planstellen h.D. 201 5 343

201 6 356 Schlüsselfähige Stellenzahl: 5.340 Beiirderungsschlüssel: 65% 3471 Abzug für 2.Konrekbr an Grundschulen: 15 Abzug für Befirderungsärrier A 13 S I bei 05 320 (Mehrämler): 2 Anrechnung (Nr. 1 .3 Abs.2 Satz 2 Vorb.LBesO): 402 Abzug T eilkorrpensation Stellenzuwachs 2004 83 Rechnerisch veranschlagbar: 2969 Besetzt 201 5 2148,4 HH: 201 5 2780 Veranschlagt HE 2016 2830

Beförderungsstellen Bes.Gr. A 12 S I / A 13 S I

- Lehrerin/Lehrer m it der Befä higung fü r das Leh ramt der Seku ndarstufe I bei entsprechender Ve r­wendung - :

Stellen 201 4 201 5 201 6 A 1 3 S I 1 890 1 930 2058 A 12 S I 3862 451 1 451 1 Gesamtzahl der Planstellen A 1 2 S I /A 1 3 S I im HE: 5752 6441 6 .569 abzüglich Zugänge HE-2 - 1 00 -532 -396

HE-1 -532 -396 -689 HE -396 -689 - 1 28 zusarTlT'en: - 1 028 - 1 6 1 7 - 1 2 1 3

Zahl der schlüsselfähigen Planstellen A 1 2 S I 1 A 1 3 S I: 4724 4824 5356 davon 40% nach Bes.Gr. A 13 S I: 1 890 1 930 2058 nach Bes.Gr. A 12 S I : 3862 451 1 451 1

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Mlnl.t.rlum tor

11 Schul. und WlltlrbUdu", Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de s Landes Nord_W • • tfalen

Beförderungsstel len Bes.Gr. A 9 / A 10 / A 11 - Fachlehrerinnen / Fach lehrer a ls Technische Lehrerinnen / Technische Lehrer (Tl, Werkstattlehre­rinnen / Werkstattlehrer (W) und a ls Fachlehrerinnen / Fachlehrer an a l lgemeinbi ldenden Schulen (F)- :

Bes.Gr. HH 1 5 Ist 14 HE 16 Schlüssel

A 11 T 0 1 0 40%

A 1 0 T 0 0 0 60%

Zusammen: 0 2 0 100%

A 10 W 0 5,5 0 65%

A g W 0 4,6 0 35%

Zusammen: 0 1 0, 1 0 100%

A 10 F 1 5 1 1 ,4 1 5 1 00%

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitneh mer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Stellen 31 0 294 + 1 6

Es ha ndelt sich u m Stel len für Sozia l pädagoginnen/Sozia l pädagogen. Mehr aufgru nd der Schü lerzahl u nter Berücks ichtigung der Veränderu ng der Berechnungsgrundlagen .

Auszubi ldende:

Titel 428 01

Auszubildende 2016 2015 + / -

Zahl der Stellen 70 70 +/- 0

Es handelt s ich u m Prakt ika ntinnen/Praktikanten an Gesamtschu len für die Berufe der Sozia lpädago­gi n/des Sozia lpädagogen und der Erzieherin/des Erziehers.

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Mlnl,t" um '0,

� Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de ' l.nd . . Nordrholn·W.,ttal.n

3 .18 Kapitel 05 390 - Inklusion, sonderpädagogische Förderung an öffent­

lichen allgemeinen Schulen, an öffentlichen Förderschulen und an

Schulen für Kranke -Am 15. Oktober 2014 waren 569 (611) öffentliche Förderschulen und Sch u len fü r Kranke vorhanden.

Veransch lagt s ind die Ste l len und M itte l für die sonderpädagogische Förderu ng a n öffentl ichen För­derschulen, Schu len für Kranke und a l lgemeinen Schulen. Der Grundste l lenbeda rf ergibt sich grund­sätzl ich aus der Schü ler/Lehrer-Relation des besuchten Bi ldu ngsgangs. Abweichend hiervon werden Schü lerinnen und Schüler m it den Förderschwerpu nkten außerhalb der Lern- und Entwicklu ngsstö­ru ngen an den a l lgemeinen Schulen zusätzl ich mit der Schü ler/Lehrer-Re lation ihres jewei l igen För­derschwerpu nkts gerechnet . Die sonderpädagogische Förderu ng im Bereich der Lern- und Entwick­lu ngsstöru ngen an den Förderschu len und an den a l lgemeinen Schu len (ohne berufsbi ldende Schu­len) wird se it dem Schu ljahr 2014/15 aus regionalen Stel lenbudgets sichergestel lt.

Das Stel lenbudget für d ie sonderpädagogische Förderung für das Schu ljahr 2016/17 wurde auf der Basis der Amtl ichen Schuldaten 2014/15 ermittelt u nd beträgt 9. 176 (9.230) Ste l len. Aus d iesem Stel­lenbudget werden bereitgeste l lt :

a ) der sonderpädagogische G rund bedarf für a l le Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwick­lu ngsstörungen an Förderschu len

b) der sonderpädagogische U nterrichtsmeh rbedarf fü r Schü lerinnen und Schüler mit Lern- und Ent­wicklu ngsstörungen an a l lgemeinen Schulen und an Förderschu len

c) die Ga nztagszuschläge der entsprechenden Förderschulen

d) e ine N achsteuerungskom ponente für die Regionen mit Kom petenzzentren fü r sonderpädagogi­sche Förderu ng.

Die Zuweisu ng der LehrersteI len für den Grundbedarf (a) an Förderschulen erfolgt im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstörungen nach Maßgabe einer ein heitl ichen Schü ler/Lehrer-Relation von 9,92.

Hausha ltsvermerke zu den Personalausga ben:

1 . Die Persona lmittel für sonderpädagogische Förderung s ind entsprechend dem E insatz der Lehr­kräfte dem Titel 422 01 der Ka pitel 05 3 10 bis 05 410 durch Absetzen von der Ausgabe pauschal zu erstatten .

2 . Auf den ausgewiesenen Stel len der Bes.Gr. A B dürfen auch Lehrkräfte der Bes.Gr. A 12 Le h­rer/Lehrerin und A 13 Studienrat/Studienrätin geführt werden.

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Ministerium tOr

� Schul. und W.lt"blldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landet Nordrhtin·Westtal n

Haushaltsjahr Stellen 2016 201 5 + / -

1 . a) Grundstellen 4.833 4.805 + 28 b) Stellenbudget für Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschuleund allemeine Schule) 9.176 9.230 - 54 c) Unterrichtsmehrbedarf für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder außerhalb der Lern und Entwicklungsstörungen 1 .261 1 .068 + 1 93 Zusammen Grundstellen 1 5.270 1 5 . 1 03 + 1 67

Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl 2. Für Ganztagsschulen 1 .098 1 .062 + 36 3. Für neue Ganztagsschulen 5 5 +/- 0 4. Zur Steigerung der Berufsfähigkeit für Schülerinnen

und Schüler mit Lern- und Entwicklungsstörungen 50 70 - 20 5. Zum Ausgleich von Unterrichtsmehrbedarf für ,

praktische Philosophie/lslamkunde 1 3 1 3 +/- 0 6. Schulleitungsentlastung Fortbildung 24 24 7. Ausbau der Leitungszeit 82 82 +/- 0 8. Stellen für den Unterrichtsbedarf 1 6.542 16 .359 + 1 83

9. Anrechnung des bedarfsdeckenden Unterrichts -21 5 -203 - 1 2 der Lehramtsanwärter / Lehramtsanwärterinnen Dazu zum Ausgleich

10. FachleitersteIlen 206 1 84 + 22 1 1 . Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung"

(kw zum 3 1 . 1 2.201 6) 2 1 + 1 12 . Personalratsstellen 60 60 +/- 0 13 . Vorgriffsstunde 23 38 - 1 5 14. Stellen an Schulen 16.61 8 1 6.439 + 1 79 15 . Stellen für Lehrer/Lehrerinnen, die an andere

Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 30 30 +/- 0

1 6. Stellen für Lehrer/Lehrerinnen an pädaudiologi-schen Zentren und an Frühförderzentren für Seh-geschädigte (unter Fortzahlung der Bezüge) 24 24 +/- 0

1 7. Stellen insgesamt 1 6.672 16 .493 + 1 79

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + , -

Zahl der Planstellen 16.497 16.318 + 1 79

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M nlst.rlum fOr

� Schulo und WOlto'blldU", Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 3 1. August 2015 des landet Nordrhl"'·W .. tfl'ln

Stellenabgang: A 14 Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 1 20 Schülern­Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern­Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern­Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen bis zu 1 00 Schülern

A 14 Sonderschulkonrektor/Sonderschulkonrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin eines/einer mindestens in der Besoldungsgruppe A 1 5 eingestuften Leiters/Leiterin einer Förderschule Sonderschulkonrektor/Sonderschulkonrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amts2;ulage eingestuften Leiters7Leiterin einer Förderschuledavon

A 1 3 Sonderschullehrer / Sonderschullehrerin

- 3 Hebung nach Bes.Gr. A 1 5 Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder des Berufskollegs-Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer mit Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülern­Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufskollegklassen­Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit mehr als 1 20 Schülern nach der Zahl und Größe der Schulen

- 1 9 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 3 Sonderschullehrer / Sonderschullehrerin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 46 Herabstufung nach Bes.Gr. A 1 3 Sonderschullehrer / Sonderschullehrerin nach der Zahl und Größe der Schulen

- 15 Minderbedarf für die Rückgabe der Vrogriffsstunde

- 20 Minderbedarf Stellenzuschlag zur Steigerung der Berufsfähigkeit für Schülerinnen und Schüler mit Lern- und Entwicklun�sstörun�en

- 41 Umwandlung nach Bes.Gr. A 1 0 Fachlehrer/Fachlehrerin -an Förderschulen- nach dem Bedarf

- 22 Umwandlung nach Bes.Gr. A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin -an Förderschulen- nach dem Bedarf

- 166 Stellenabgänge zusammen

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Page 224: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium '0,

� Schule und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landes Nordrtleln·Westfalen

Stellenzugang: A 1 5 SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder des Berufskollegs-SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer mit Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülern­SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder Berufskollegklassen­SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit mehr als 1 20 Schülern

A 1 3 Sonderschullehrer I Sonderschullehrerin

A 10 F achlehrer/F ach lehrerin -an Förderschulen-

A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin -an Förderschulen-

+ 3 Hebung nach Bes.Gr. A 1 5 A 14 SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 1 20 Schülern­SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern­SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen mit 1 0 1 bis 200 Schülern­SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer Förderschule mit Förderschwerpunkt Lernen bis zu 1 00 Schülern- nach der Zahl und Größe der Schulen

+ 1 Umsetzung aus Kapitel 1 2 400 Titelgruppe 64 im Haushaltsvollzug 2014 (Projekt "Vorfahrt für Weiterbeschäftigung")

+ 22 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für schulpra.ktische Lehrerausbildung einschI. Praxissemester (vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05 075 Titel 422 1 0)

+ 191 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der Berechnungsgrundlagen

+ 1 9 Herabstufung aus A 14 SonderschulrektorlSonderschulrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 46 Herabstufung aus A 14 SonderschulkonrektorlSonderschulkonrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin nach Zahl und Größe der Schulen

+ 41 Umwandlung aus Bes.Gr. A 13 Sonderschullehrer I Sonderschullehrerin nach dem Bedarf

+ 22 Umwandlung aus Bes.Gr. A 1 3 Sonderschullehrer I Sonderschullehrerin nach dem Bedarf

+ 345 Stellenzugänge zusammen

Bleiben + 1 79 Stellenzugänge zusammen

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Mifllsltrlum fO, Schult und Wtllorblldun, des Land" NOrd,h.in·W .. "altn

Erläuterungen zum H E 2016 Stand: 31 . August 2015

Stel lenveränderu ngen :

Hebungen, Stellen neue Stellenl Umwandlungen, Stellen

Bes.Gr. Amtsbezeichnung Stellenwegfall Herabstufungen, +/-Verlagerungen

201 5 + - + - 2016 Oberstudiendirektorl

A 16 Oberstudiendirektorin 3 3 -

A 1 5 Studiendirektorl Studiendirektorin 4 4 -Studiendirektorl Studiendirektorin als

A 1 5 Fachleiter 38 38 -

Sonderschulrektorl Sonderschulrektorin

A 1 5 LS 276 3 279 + 3 A 1 5 LR Realschulrektorl Realschulrektorin 1 1 -

Summe Bes.Gr. A 1 5 3 19 - - 3 - 322 + 3 A 14 OberstudienraV Oberstudienrätin 1 1 5 1 1 5 -

Sonderschulrektorl Sonderschulrektorin

A 14 LS 356 22 334 - 22 Sonderschulkonrektorl

A 14 VS Sonderschulkonrektorin 508 46 462 - 46 Realschulkonrektorl Realschul·

A 14 VR kon rektorin 2 2 -Summe Bes.Gr. A 14 981 - - - 68 9 13 - 68 A 1 3 StudienraV Studienratän 1 20 1 20 -

Sonderschullehrerl Sonderschullehrerin

A 1 3 S 13 .485 2 14 35 65 63 13 .666 + 1 8 1 A 1 3 S I LehrerILehrerin S I 80 80 -

A 1 3 R Realschullehrerl Realschullehrerin 7 7 -Summe Bes.Gr. A 1 3 g.o. 1 3 .572 214 35 65 63 1 3 .753 + 1 8 1 A 1 2 S I LehrerILehrerin S I 1 20 1 20 -

LehrerILehrerin an allgemeinbildenden

A 1 2 Schulen 200 200 -

Summe Bes.Gr. A 1 2 320 - - - - 320 -

Fachlehrerl Fachlehrerin an

A 1 0 FS Sonderschulen 640 41 681 + 41 FachlehrerlFachlehrerin

A 1 0 W Werlkstatllehrerl Werlkstattlehrerin 7 7 -FachlehrerlFachlehrerin an

A 1 0 F allgemeinbildenden Schulen 8 8 -

Summe Bes.Gr. A 1 0 655 - - 41 - 696 + 41 Fachlehrerl Fachlehrerin an

A 9 FS Sonderschulen 345 22 367 + 22 Fachlehrer/Fachlehrerin

A 9 W Werlkstatllehrerl Werlkstattlehrerin 3 3 -Summe Bes.Gr. A 9 348 - - 22 - 370 + 22

Insgesamt 1 6 .3 18 214 35 1 31 1 3 1 1 6.497 + 1 79

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Page 226: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� . Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de. Land •• Nord 'heln·Westfalen

Stel len bedarf und ku-Stel len fü r Schu l leiterinnen/Schu l leiter und Vertreterinnen/Vertreter:

Zahl der Stellenbeselzung Veranschlagte Bes.Gr. Schulen an Schulen Stellen

. Amtsbezeichnung 15.1 0.2014 2016 2016 zzgl. m.B.lo.B.') 2016 davon ku

A 1 6 3 3 3 3

Oberstudiendirektorl

Oberstudiendirektorin

A 1 5 L 1 1 1 1

Studiendirektorl Studiendirektorin

A 1 5 LS 254 254 270 9 279 1 5

Sonderschulrektorl Sonderschulrektorin

A 1 5 LR 1 1 1 1 -Realschulrektorl Realschulrektorin

A 1 4 LS 3 1 0 243 331 3 334 4 1

Sonderschulrektorl Sonderschulrektorin

Summe Schulleiter 569 502 606 1 2 6 1 8 56

A 15 V 3 3 3 3 -Studiendirektorl Studiendirektorin

A 14 VS 500 497 460 2 462 -Sonderschulkonrektorl

Sonderschulkonrektorin

A 14 VR 2 2 2 2 -Realschulkonrektorl

Realschulkonrektorin

Summe Vertreter 505 502 465 2 467 -

Beförderungsstel len:

Bes .Gr. A 15 - Studiendirektorin/Studiendirektor a ls Fachleiterin/Fach leiter zur Koord in ierung schulfachl icher Auf­gaben - :

Zahl der rrit planmäßigen Beamten i n der Laufbahn des Sudienra1es S1ellen

besetren S1ellen: Besetzung 2015: 182 Abzug nicht schlüsselfähiger kw-S1ellen: (hier nur Ausgleichsstellen § 42 LPVG)

schlüsselfähige S1ellenzahl: 182 BeDrderungsschlüssel: 21% 38 Rechnerisch veranschlagbar: 38 Besetzt 2015: , 25,9 HH 2015: 38 Veranschlagt HE 2016: 38

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Mlnl.torlum 1O,

al Schul. und Weltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des land • • Nordrh.ln·Wastfal.n

Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat - :

Zahl der Planstellen i n der Laulbahn des Studienrates Stellen IQemäß HE 201 6: 280 Abzug von nit Lehrkräflen des höheren Dienstes zu besettenden Stellen A 1 6, A 15 L und A 15 V : 7 Abzug der geschlüsselten Stellen Bes.Gr. A 1 5 HE 201 6 38

. Abzug Zugänge 2014: 0 Planstellen hD. 201 5: -3

201 6: - 1 Abzug nichtschlüsselfähiger kw-Stellen (hier nur § 42 LPVG): 0 Schlüsselfähige Stellenzahl: 239 Bef:irderunQsschlüssel: 65% 155 Rechnerisch veranschlagbar: 155 Besetzt 2015: 73,9 HH: 2015 1 15 Veranschlagt HE 2016: 1 15

Beförderu ngsstel len Bes.Gr. A 12 S I / A 13 S I

- Lehrerin/Lehrer m it der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Ve r­wendung - :

Stellen 2014 201 5 2016 A 1 3 S I 80 80 80 A 1 2 S I 1 20 1 20 1 20 Zusammen 1 60 200 200

Beförderungsstel len Bes.Gr. A 9 / A 10 - Fachlehrerinnen / Fachlehrer an Sonderschulen (FS), Werkstatt lehrerinnen / Werkstattlehrer (W) und an a l lgemeinbi ldenden Schulen (F) -:

Bes.Gr. HH 1 5 Ist 1 5 HE 1 6 Schlüssel

A 10 FS 640 639 681 65%

A 9 FS 345 409 367 35%

Zusammen: 985 1 048 1 048 1 00%

A 1 0 W 7 9 7 65%

A 9 W 3 9 3 35%

Zusammen: 1 0 1 8 1 0 1 00%

A 10 F 8 7 8 1 00%

Insgesamt: 1 003 1 073 1 066

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Page 228: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schule und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 cMJ L.ndet Nordrheln·W.stfal.n

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 201 6 201 5 + I ·

Zahl der Stellen 1 75 1 75 +/· 0

Es handelt sich um Stel len fü r pädagogische U nterrichtshi lfen gem. Ziffern 3.7 bis 3 . 12 des RdErl . d . Kultusministeriums v. 20. 11. 1981 (E ingru ppierung der im Tarifbeschäft igu ngsverhältnis beschäftig­ten Lehrerinnen und Lehrer an a l lgemeinbi ldenden Schulen und Berufskol legs ohne die fach l ichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Ü bernahme in das Beamtenverhä ltn is; BASS 21 - 21 N r. 53).

Weniger aufgru nd der Schülerzah l unter Berücksichtigu ng der Veränderu ng der Berechnungsgru nd­lagen.

Auszubi ldende:

Titel 428 01

Stellen für Auszubildende 2016 201 5 + / .

Zahl der Stellen 20 20 +/- 0

Es handelt s ich u m Praktikantinnen/Praktikanten a n Förderschu lkindergärten für die Berufe der Sozi­a l pädagogin/des Sozia lpädagogen und der Erzieherin/des Erziehers.

3 .18 .1 Titelgruppe 75 - Umsetzung der VN·Behindertenrechtskonvention über die Rechte vo.n Menschen mit Behinderungen

1 . D ie Ausga ben der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfäh ig. 2. Die Verpfl ichtu ngsermächtigu ngen der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfäh ig und dürfen

auch bei anderen Tite ln der Titelgruppe in Anspruch genommen werden. 3 . Aus M itteln der Titelgruppe dürfen Ausga ben a uch dann geleistet werden, wenn a n anderer Ste i­

le des Landeshausha lts M ittel für denselben Zweck vera nsch lagt sind (§ 35 Abs. 2 LHO). · 4 . In Abweichung von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 Satz 1 LHO dürfen Veröffentl ichungen unentgelt­

lich abgegeben werden. 5. Rückzah lungen ü berza hlter Zuwendu ngen werden hier vereinnahmt. 6. Abweichend von N r. 2.4 WG zu § 44 LHO dürfen in d iesem Förderbereich bis zu 100 v. H . der

zuwendu ngsfä higen Ausgaben aus Landesmitte ln bereitgestellt werden.

Titel 422 75 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + 1 -

Zahl der Planstellen 835 875 - 40

Die für das Bedarfsfeld Sonderpädagogische Förderung und I nklusion veransch lagten Meh rbedarfs­ste I len für das gemeinsame Lernen in der Primarstufe und der Seku nda rstufe I dürfen auch für

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M nlstorlum fOr

� Schule und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de.t land.' Nordrh.In·W.stfalen

Zwecke der Umsetzung der U N-Behindertenrechtskonvention ( I nklusion) sowie fü r Kom petenzzen­tren für sonderpädagogische Förderung verwendet werden.

Veransch lagt s ind 835 (875) P lanste l len zur U nterstützu ng des Inklusionsprozesses in Schulen, zu r U nterstützung von Steueru ngsprozessen im Zusammen hang mit I nklusion, sowie für den sonderpä­dagogischen Mehrbedarf in den Integrativen Lerngru ppen der Seku ndarstufe I und für den Mehrbe­darf des gemeinsamen U nterrichts :

a) 53 (53) Ausgleichsstel len zur U nterstützung von Steuerungsprozessen i n den Regionen ( I nk lus i­onskoordinatoren / Inklus ionskoordinatorinnenL

b) 100 (100) Mehrbedarfsste llen zur U nterstützung des Inklusionsprozesses in den Schulen, c) 16 (16) Stel len fü r den U nterrichtsmehrbedarf fü r den gemeinsamen U nterricht behinderter und

nicht behinderter Schü leri nnen und Schü ler F IBS, d) 330 (410) Stel len für sonderpädagogischen Mehrbedarf in den I ntegrativen Lerngru ppen der

Sekundarstufe I und zu I n klusion, e) 160 (120) Stel len zu r Absenkung der Klassengröße in G U-Klassen, f) 176 (176) Stel len zur U nterstützung des E instiegs in die I nklusion.

Stellenveränderu ngen :

Bes.Gr. Erläuterungen A 13 g .D . Stellen, d ie aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Veränderung der

Berechnungsgrundlagen in die Schulkapitel 05 3 10 bis 05 4 10 verlagert werden

3 .18.2 Titelgruppe 76 - Inklusionspauschale

1 . D ie Ausgaben der Titelgru ppe s ind gegenseitig decku ngsfäh ig.

Zugang Abgang 0 +40

2. Aus M itte ln der Titelgru ppe dürfen Ausga ben auch dann geleistet werden, wenn an anderer SteI­le des Landeshaushalts M itte l für denselben Zweck vera nsch lagt s ind (§ 35 Abs. 2 LHO).

3. I n Abweichung von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 Satz 1 LHO dürfen Veröffentlichungen unentge lt­lich a bgegeben werden.

4. Rückza h lungen ü berzahlter Zuwendu ngen werden hier vere innahmt. 5 . Die Regelu ngen zur Personalausga benbudgetierung (§ 7 H aushaltsgesetz) f inden keine Anwen­

dung.

Titel 422 75 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 201 6 201 5 + / -

Zahl der Planste l len 200 200 +/- 0

Die veransch lagten Stel len sind n icht für d ie Besetzung m it Lehrkräften vorgesehen.

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung komm una ler Aufwendungen fü r die schu l ische Inklusion ge­währt das La nd Nordrhein-Westfa len zur Förderung weiterer kommuna ler Aufwendungen fü r die schu l ische I nklusion den Gemeinden und Kreisen ab dem Schu ljahr 2014/2015 eine jährl iche I nk lus i-

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Page 230: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10,

� -

Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dtlt Ldlndes Nordrh.in·W.stfalln

onspauschale von 10.000.000 EUR zur M itfinanzieru ng der U nterstützung der Schulen des Gemein­samen Lernens durch n icht lehrendes Personal im Dienst der Kommunen, soweit d iese Kosten n icht der Fina nzierung individ uel ler Ansprüche nach § 35 a des Achten Buchs des Sozia lgesetzbuchs und § 54 des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs dienen. I nsofern dienen d ie M itte l n icht der Fina nzie­rung I ntegrationshelfer.

Die Leistung wird je zur Hä lfte aufgetei lt auf d ie Kreise und kreisfreien Städte und die Gebietskörpe r­schaften mit eigenem Jugendamt.

Die Vertei lung der M itte l erfolgt durch Bescheid a uf Basis der gesetzl ichen Rege lungen in § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderung kommuna ler Aufwendungen fü r d ie schu l ische I nklusion.

Das Land zah lt d ie I nk lus ionspauschale fü r jedes Schulja hr u nd zah lt s ie jeweils am 1. Februar eines Jahres aus.

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Page 231: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10'

� Schul. und W.,torblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 du Lande. Nordrhein�W.stfal.n

3 .19 Kapitel 05 410 - Öffentliche Berufskollegs -Am 15. Oktober 2014 waren 248 (248) öffentl iche Berufskol legs vorhanden.

Stellen Haushaltsjahr

2016 201 5 + , -1 . Grundstellen

Teilzeit Einfachqualifikation 41 ,64 (41 ,64) : 1 6.803 7.081 - 278 halbjährlich endend 83,28 : 1 79 71 + 8

Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m HWO 31 ,60 (31 ,60): 1 26 24 + 2 Teilzeit Lernen 3 1 ,6 (31 ,6) : 1 192 1 81 + 1 1 Teilzeit Doppelqualifikation 38,37 (38,37) : 1 630 61 8 + 1 2

halbjährlich endend 76,74 : 1 1 1 9 + 2 Vollzeit Einfachqualifikation 16 , 18 ( 16 , 18) : 1 6.448 6.368 + 80

halbjährlich endend 32,36 : 1 2 1 + 1 Vollzeit Lernen 1 0,47 (1 0,47): 1 36 26 + 1 0 Vollzeit Doppelqualifikation 14,34 (1 4,34) : 1 5.126 4.865 + 261

halbjährlich endend 28,68 : 1 1 8 14 + 4 .Dreijährige Fachschule 27,28 (27,28) : 1 1 75 1 94 - 1 9 Zusammen Grundstellen 19.546 1 9.452 + 94 Dazu als Zuschläge zur Grundstellenzahl

2. Für fachpraktische Unterweisungen in schuli-schen Berufsausbildungsgängen an den staat-lichen Berufskollegs in Iserlohn und Rhein-bach 560 (560) Schüler/Schülerinnen in 27 (27) Klassen: 27 X 0,5 = 14 14 +/- 0

3. Schulleitungsentlastung Fortbildung 1 0 1 0 +/- 0 4. Ausbau der Leitungszeit 161 161 +/- 0 5. Multiprofessionelle Teams und Mehrbedarfsstellen zur

Unterstützung der Inklusion (LES) 300 0 + 300 6. Mehrbedarfsstellen für die Inklusion außerhalb LES

(Doppelzählung) 1 0 0 + 1 0 5 . Stellen für den Unterrichtsbedarf 20.041 19 .637 + 404

6. Bedarfsdeckender Unterricht der Referendare/ - 182 - 1 82 +/- 0

Dazu zum Ausgleich 7. FachleitersteIlen 210 1 51 + 59 8. Personalratsstellen 60 60 +/- 0 9. Für Lehrkräfte, die gem. Rd.Erl. vom 1 5 .8. 1 985

in angegliederten Berufsschulklasssen der Justizvollzugsanstalten tätig sind und zur Wieder-eingliederung in eine beruflicheQualifizierung 30 30 +/- 0

1 0. Für die EU-Geschäftststellen für Beratung und Betreuung der Berufskollegs und Schulträger bei der Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen aus EU-Mitteln 1 1 1 1 +/- 0

1 1 . Vorgriffsstunde 26 39 - 1 3 1 2. Stellen a n Schulen 20.196 1 9.746 + 450 1 3 . Stel len für Lehrer/Lehrerinnen, diE! an andere

Landeseinrichtungen abgeordnet sind (ohne Besoldungsaufwand) 28 28 +/- 0

14 . Stellen insgesamt 20.224 1 9.774 + 450

Ausgleichsstellen für angegliederte Berufsschulklassen der Justizvollzugsansta lten:

Die in a ngegl iederten Berufsschulklassen in Justizvol lzugsa nsta lten du rchgefü hrten vol lzeitschu l i-

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Ministerium 'Or

� Schul. und W.lterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dl. Land •• Nord,hein·Wulfel."

schen Bi ldungsgängen (Berufsorientieru ngsjahr und Berufsgru ndschu ljahr) und Tei lzeitbi ldungsgä n­gen werden gemäß RdErl . des Ku ltusm inisteriums vom 15.08. 1985 "Berufsschu lunterricht in Justiz­vol lzugsansta lten" - BASS 12 - 51 N r. 33 - du rchgefü hrt . I nsbesondere wegen der notwend igen Klein­gruppenbi ldung ka nn der einschlägige Klassenfrequenzrichtwert nach § 6 Abs. 8 VO zu § 93 SchulG in den Justizvol lzugsanstalten n icht pra ktiziert werden. Neben den im Haushalt des Justizmin isteriums gesondert veranschlagten Ste l len werden hierfür auch 30 Stel len aus Kapitel 05 410 i n Anspruch ge­nommen (siehe Bericht der I nterministeriel len P rojektgruppe I PG Ba nd 1 1 N r. 1.493 Seiten 32/33) .

EU-Geschäftsstellen zur Beratung bei Qualifizierungsmaßnahmen aus EU-Mitteln:

Die EU-Geschäftsste l len führen a ls Partner zusammen m it dem Justizministeriu m ein P rojekt zur Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener durch. M it dem Projekt sol l d ie Wiederei ngliede­rung in den Arbeitsmarkt und damit in den Lebensalltag durch gezie lte Qua l ifizieru ngsprojekte der Berufskollegs gesichert werden. Die EU-Geschäftsstel len a rbeiten h ierzu eng zusammen mit beson­deren vom Justizmin isterium eingesetzten NachsorgesteI len, die die außerschul ische Betreuung der H aftentlassenen ü bernehmen.

Zuschlagsstellen für fachpraktische Unterweisungen in schulischen Berufsausbildungsgängen an

den staatlichen Berufsfachschulen in Iserlohn und Rheinbach:

An den staat l ichen Berufskollegs in Iserlohn und Rheinbach sind schul ische Berufsausbi ldu ngsgänge eingerichtet, die in Vollzeitform bei 40 wöchentlichen U nterrichtsstunden eine Berufsausbi ldung vermitteln. Die Absch lussprüfungen s ind mit entsprechenden Facharbeiterprüfu ngen gleichgestel lt. Diese Ausbi ldu ngsgänge haben im Vergleich zur Berufsschu le einen erhöhten Bedarf an Werkstattun­terweisu ng, die etwa zwei Drittel der genan nten U nterrichtszeit ausmacht. H ierzu s ind zusätzl ich 14 Leh rerste I len etatis iert worden (siehe auch Bericht IPG Band 11 N r. 1.492 Seite 32) .

Die Berechnung der Stel len erfolgt i n ana loger Anwendung der Bedarfsermitt lung für die Stel len für die fachpraktische Ausbi ldung in der vol lzeitschu lischen Berufsausbi ldung im Rahmen der M aßnah­men zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation und zur Bekä mpfung der Jugenda rbeitslosigkeit:

• Schü lerinnen/Schü ler: 560 • Klassenfrequenzrichtwert: 22 • Anza h l der Klassen: 27 • Stel lenzusch lag je Klasse: 0,5 • Zusch lagsstel len: 14

Planmäßige Beamtinnen und Beamte:

Titel 422 01 Planmäßige Beamtinnen und Beamte 2016 2015 + / -

Zahl der Planstellen 20.074 1 9.624 + 450

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Page 233: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlstlrium tOr

� Schull und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Linde. Nordrl>eln·Westfalen

Stellenabgang : A 14 OberstudienraUOberstudienrätin - 52 Hebung nach Bes.Gr. A 1 5 Studiendirektor /

Studiendirektorin -als Fachleiter / Fachleiterin zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben- nach dem Stellenschlüssel

A 13 StudienraUStudienrätin - 1 3 Minderbedarf für die Rückgabe der Vorgriffsstunde - 104 Hebung nach Bes.Gr. A 14

OberstudienraUOberstudienrätin nach dem Stellenschlüssel

A 12 Fachlehrer/Fachlehrerin -mit - 1 Hebung nach A 13 StudientaU Studienrätin nach dem abgeschlossener Ingenieur- oder Bedarf Fachhochschulausbildung A 1 1 F achlehrer/F ach lehrerin - - 4 Realisierung von 4 ku-Vermerken Technischer/T echnische Lehrer/Lehrerin A 10 F achlehrer/F achlehrerin - - 30 Hebung nach Bes.Gr. A 13 StudientaU Studienrätin Werkstattlehrer/Werkstattlehrerin- nach dem Bedarf A 10 F achlehrer/F achlehrerin -an beruflichen - 10 Hebung nach A 13 StudientaU Studienrätin nach dem Schulen- Bedarf A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin -an beruflichen - 16 Hebung nach A 13 StudientaU Studienrätin nach dem Schulen- Bedarf A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin - 6 Hebung nach A 1 3 StudientaU Studienrätin nach dem

Bedarf

• 236 Stellenabgänge zusammen Stellenzugang: A 15 Studiendirektor/Studiendirektorin -als + 52 Hebung aus Bes.Gr. A 14 Oberstudienrat / Fachleiter/Fachleiterin zur Koordinierung Oberstudienrätin nach dem Stellenschlüssel schulfachlicher Aufgaben-A 14 OberstudienraUOberstudienrätin + 1 04 Hebung aus Bes.Gr. A 1 3 Studienrat / Studienrätin

nach dem Stellenschlüssel A 1 3 StudienraUStudienrätin + 76 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der

Veränderung der Berechnungsgrundlagen + 59 Planstellen ohne Besoldungsaufwand für

Fachleiter/Fachleiterinnen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung einschI. Praxissemester (vgl . Erläuterungen zu Kapitel 05 075 Tite1 422 10)

+ 200 Verlagerung aus Kapitel 05 300 (Multi professionelle Teams/Inklusion Berufskolleg)

+ 1 Hebung aus Bes.Gr. A 12 Fachlehrer/Fachlehrerin nach dem Bedarf

+ 30 Hebung aus Bes.Gr. A 1 0 Fachlehrer/Fachlehrerin -Werkstattlehrer/Werkstattlehrerin- nach dem Bedarf

+ 1 0 Hebung aus Bes.Gr. A 1 0 Fachlehrer/Fachlehrerin -an beruflichen Schulen- nach dem Bedarf

+ 6 Hebung aus Bes.Gr. A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin -an beruflichen Schulen- nach dem Bedarf

+ 16 Hebung aus Bes.Gr. A 9 Fachlehrer/Fachlehrerin -Werkstattlehrer/Werkstattlehrerin- nach dem Bedarf

A 13 Sonderschullehrer/Sonderschullehrerin + 1 1 0 Neue Stellen (Inklusio� Berufskolleg) A 1 1 F achlehrer/F ach lehrerin - + 4 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Technischer/T echnische Lehrer/Lehrerin- Veränderung der Berechnungsgrundlagen A 10 F achlehrer/F ach lehrerin - + 14 Aufgrund der Schülerzahl unter Berücksichtigung der Technischer/T echnische Lehrer/Lehrerin- Veränderun� der Berechnun�s�rundla�en

+ 4 Realisierung von 4 ku-Vermerken

+ 686 Stellen zugänge zusammen

Bleiben + 450 Stellenzugänge zusammen

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M nlst.rlum fOt

� Schul. und W.lte,blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de.s L.nd., Nordrhein·W.stfal.n

Stel lenverä nderungen :

Hebungen, Stellen neue Stellenl Umwandlungen, Stellen

Bes.Gr. Amtsbezeichnung Stellenwegfall Herabstufungen, +/-Verlagerungen

201 5 + - + - 201 6 Oberstudiendirektorl Oberstudiendirektorin

A 16 250 - - - - 250 -

Studiendirektorl Studiendirektorin

A 1 5 L StudiendirektorlStudiendirektorin -als 2 - - - - 2 -

LeiterILeiterin

StudiendirektorlStudiendirektorin -als der/die A 1 5 V ständige VertreterNertreterin 252 - - - - 252 -

Studiendirektorl Studiendirektorin als A 1 5 Fachleiter 2.698 - - 52 - 2.750 + 52

Summe Bes.Gr. A 1 5 2.952 - - 52 - 3.004 + 52 A 14 OberstudienraV Oberstudienrätin 8.623 - - 1 04 52 8.675 + 52 A 1 3 StudienraV Studienratän 5.848 1 35 1 3 263 1 04 6. 1 29 + 281 A 13 S SonderschulleherlSonderschullehrerin - 1 1 0 - - - 1 1 0 + 1 1 0 A 1 3 S I LehrerILehrerin S I 1 2 - - - - 1 2 -

A 1 3 R Realschullehrer/Realschullehrerin 30 - - - - 30 . Summe Bes.Gr. A 1 3 g.o. 42 - - - - 1 52 + 1 1 0 A 1 2 S I LehrerILehrerin S I 1 8 - - - - 1 8 -

A 1 2 LehrerILehrerin a n allgemeinbildenden

395 395 Schulen - - - - -

F achlehrerlF ach lehrerin -mit

A 1 2 F abgeschlossener Ingenieur- oder 49 -Fachhochschulausbildung-

- - 1 48 - 1

Summe Bes.Gr. A 1 2 462 - - - 1 461 - 1 F achlehrerlF ach lehrerin -mit

A 1 1 F abgeschlossener Ingenieur- oder 68 - - - - 68 -

Fachhochschulausbildung-

F achlehrerlF achlehrerin -als A 1 1 FB F achberater/F achberaterin- 1 6 - - - - 1 6 -

F achlehrerlF ach lehrerin -

A 1 1 T TechnischerlTechnische Lehrer/Lehrerin- 1 60 4 - - 4 1 60 -

Summe Bes.Gr. A 1 0 244 4 - - 4 244 -F achlehrerlF ach lehrerin -

A 10 T TechnischerlTechnische Lehrer/Lehrerin- 149 14 - 4 - 167 + 1 8

F achlehrer/F ach lehrerin Werkstattlehrerl A 10 W Werkstatllehrerin 656 - - - 30 626 - 30

FachlehrerlFachlehrerin -an beruflichen A 10 F Schulen- 29 - - - 1 0 1 9 - 1 0

Summe Bes.Gr. A 1 0 834 14 - 4 40 8 1 2 - 22 FachlehrerlFachlehrerin -an beruflichen

A 9 F Schulen- 31 - - - 1 6 1 5 - 1 6

FachlehrerlFachlehrerin Werkstattlehrerl A 9 W Werkstatllehrerin 338 - - - 6 332 - 6

Summe Bes.Gr. A 9 369 - - - 22 347 - 22

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Mlnl.terlum tOr

� Schule und Woltlrbilduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land •• Nordrhoin'Wosttalln

Hausha ltsvermerke zu den P lanste l len :

• Bes .Gr. A 13 Studienrat/Studienrätin -mit der Befä higung fü r das Lehramt der Sekunda rstufe 11 bei entsprechender Verwendung: Davon können 200 (-) Stellen auch m it Leh rkräften der Bes .Gr. A 13 g.D. Lehrer/Lehrerin mit der Befäh igung fü r das Lehra mt fü r Sonderpädagogik besetzt werden.

• Bes .Gr. A 13 Sonderschu l lehrer/Sonderschu l lehrerin : Diese Ste l len können auch m it Lehrkräften der Bes.G r. A 13 h .D . Studienrat/Studienrätin be­setzt werden, wenn d iese zur Umsetzung der I nklusion an Berufskol legs e ingesetzt werden.

Ste l lenbedarf und ku-Stellen fü r Schu l leiterinnen/Schu l leiter und Vertreterinnen/Vertreter:

Zahl der Stellen besetzung Bes.Gr. Schulen an Schulen Veranschlagte Stellen

zzgl. davon Amtsbezeichnung 1 5. 1 0.20 1 4 2016 2016 m.B./o.B. 201 6 ku

A 1 6 247 247 246 2 250

Oberstudiendirektorl

Oberstudiendirektorin

A 15 L 1 1 2 2

Studiendirektorl Sludiendirektorin als

Leiter I Leiterin (mehr als 80 bis 360

Schüler)

Summe Schulleiter 248 248 248 2 252

A 15 V 247 247 248 248

Studiendirektorl Sludiendirektorin als

Vertreter I Vertreterin

A 1 5 V 1 1 1 - 2

Studiendirektorl Sludiendirektorin als

Vertreter I Vertreterin (mehr als 80 bis

360 Schüler)

Summe Vertreter 248 248 249 250

Beförderu ngsste l len:

Bes .Gr. A 15 - Studiendirektorin/Studiendirektor a ls Fachleiterin/Fach leiter zur Koordin ierung schu lfachl icher Auf­gaben und an Zentren fü r schulpraktische Lehrerausbi ldung - :

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Ministerium '0,

� Schul. und Woltorblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de. t L.nd •• Nordrhein·W.sttal.n

201 5 Zahl der mt planmäßigen Beamten in der Laufbahn des SbJdienrates besetzten Stellen: Stellen

Besetzt 201 5 15285,8 schlüsselfähige S1ellenzahl: 15.286 Befirderungsschlüssel: 21% 3.210 Abzug für verbesserten Fachlehrerschlüssel: 22 Abzug T eilkoflllensation S1ellenzuwachs 2004 97 Rechnerisch veranschlagbar: 3.091

Besetzt 2015 : 1. 943 HH 2015: 2.698 Veranschlagt HE 201 6: 2. 750

Bes.Gr. A 14 - Oberstudienrätin/Oberstudienrat - :

Stellen (HE Zahl der Planstellen in der Laufbahn des SbJdienrates 201 6) gerräß 18.058 Abzug von mt Lehrkräflen des höheren Dienstes zu besetzenden Stellen A 1 6, A 15 L und A 15 V (§ 26 Abs.6 BBesG): 504 Abzug der geschlüsselten Stellen Bes.Gr. A 1 5 (§ 26 Abs.6 BBesG) HE 201 6 2. 750 Schlüsselfähige S1ellenzahl: 14.804 Befirderungsschlüssel: 65% 9.623 Abzug T eilkorrpensation Stellenzuwachs 2004 307 Rechnerisch veranschlagbar: 9.316 Besetzt 2015 : 6.601 HH: 2015 : 8.623 Veranschlagt HE 2016 : 8.675

Beförderungsstel len Bes .Gr. A 12 S I / A 13 S I - Leh rerin/Leh rer mit der Befä higung für das Lehra mt der Sekundarstufe I bei entsprechender Ver­wendung -:

Stellen 2014 201 5 20 1 6 A 1 3 S I 1 2 1 2 1 2 A 1 2 S I 1 8 1 8 1 8 Zusammen 30 30 30

Beförderu ngsste l len Bes .Gr. A 9 / A 10 / A ll / A 12 - Fachlehrerinnen/Fachlehrer mit abgesch lossener I ngen ieur- oder Fach hochschu lausbi ldung (FL a ls Technische Lehrerinnen/Techn ische Lehrer (T), Werkstattlehrerinnen/Werkstattlehrer (W) und a ls Fachlehrerinnen/Fachlehrer a n berufl ichen Schulen (F)- :

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Mlnlst"lum tOr

� SChult und Wtlt"blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 das lendo. Nord rh.in· Westfaltn

Bes.Gr. Soll HH 201 5 Besetzunq 1 5 Soll HE 201 6 Schlüssel ku-Stellen

A 12 F 49 31,4 48 40% 48 davon o ku nach A1 1 F A 1 1 F 68 34, 1 72 60% 72 Zusammen: 117 65,5 120 100%

A 1 1 T 160 156 129 40% 1 56 davon 27 ku nach A10T A 1 0 T 149 51,8 194 60% 1 67 Zusammen: 309 207, 8 323 100%

A 1 1 Fach berater 16 9,9 16

A 1 0 W 656 443 626 65% A 9 W 353 464, 1 337 35% Zusammen: 950 907, 1 963 1 00%

A 10 F 29 6, 2 19 65% A 9 F 16 29 10 35% Zusammen: 45 35, 2 29 100%

.

Summe Fachlehrer 14371 1225, 51 14511

Arbeitnehmerinnen u nd Arbeitnehmer:

Titel 428 01

Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen 2016 201 5 + I -

Zahl der Stellen 1 50 1 60 - 1 0

E s ha ndelt sich um Stel len für Lehrerinnen u n d Lehrer in der Tätigkeit von Fachlehrerinnen u n d Fach­lehrern an berufl ichen Schu len oder Werkstatt lehrerinnen und Werkstattlehrer an Berufskol legs im Tarifbeschäftigu ngsverhältnis ohne d ie fach l ichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Ü ber­nahme in das Beamtenverhä ltnis gem. Ziffer 6.4 des RdErl . d. Ku ltusmin isteriums v. 20. 11. 1981 (E in­gruppierung der im Tarifbeschäftigungsverhältnis beschäft igten Lehrerinnen und Lehrer a n a l lge­meinbi ldenden Schu len und Berufskol legs ohne die fach lichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Ü bernahme in das Beamtenverhä ltnis; BASS 2 1 - 21 N r. 53) .

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Page 238: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 'Or

11 Schult und Wt�trbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 des Landes Nordrhe;n·Wlstfelln

3.20 Kapitel 05 450 - Staatliche Schulen -

Sta nd : 3 1. August 2015

In d iesem Kapitel s ind die Persona lausgaben fü r das n ichtpädagogische Persona l sowie die sächl ichen Ausga ben der staatl ichen Kollegs in Bielefeld, Oberhausen, Paderborn, Siegen - Weidenau, des Theo­dor-Reuter-Berufskol legs - Staat l iche Berufsfachschu le fü r E lektrotechnik und Fertigu ngstech nik - in Iserlohn, des Staatl ichen Berufskol legs - G las Keramik Gestaltung - des La ndes Nordrhein-Westfa len i n Rheinbach, der La borschule i n Bielefeld und des Oberstufenkol legs in Bielefeld veranschlagt.

In das Budget s ind die Ausga bena nsätze des Titels 428 01 (= Personalausga ben) ein bezogen. Das Budget 2016 wurde auf der Grund lage des Hausha ltssol ls 2015 ermitte lt.

Das Persona lausgabenbudget beträgt 2 .407 .600 E U R (2 .323 .600 EUR). Die Ausgaben der Gru ppen 412 und 443, der Obergruppe 45, der Obergru ppe 51 bis 54 (ohne Gru ppen 529 und 531) und der Obergru ppe 81 d ü rfen bis zur Höhe der E insparungen bei Ausgaben der Gru ppen 422, 427 und 428 ü berschritten werden.

Stel lenentwicklung:

Gesamtstellenzah l 201 6 2015 + I -

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 49 49 +/- 0

Summe 49 49 +/- 0

Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer:

Titel 428 01 Arbeltnenmermnen und Arbeitnehmer 201 6 2015 + I -

vglb. höherer D ienst 1 1 0

vglb. geh . Dienst 9 9 0

vglb. mittlerer Dienst 34 34 0

vglb. einfacher Dienst 5 5 0

Zusammen 49 49 0

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Page 239: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlst.rium to,

� Schul. und Woit.,bUdun. Erläuterungen zum HE 2016 det Land •• Nord,h.in·Woslf.'.n

4 Übersichten (Personalhaushalt)

4.1 Stellen für Schulen und Verwaltung

Stellen für Schule und Verwaltung (einschließlich Ministerium)

Schulen Planmäßige Beamtinnen und Beamte (inkl . Ganztagsstellen aus Titelgruppen)

(davon § 42 LPVG / § 96 Abs. 4 5GB IX)

davon kw zum 31 . 1 2.20 1 5)

(davon kw zum 31 . 1 2.201 6)

(davon kw zum 1 .8.20 1 7)

(davon kw zum 1 .8.20 1 8)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

�usammen

Verwaltung und sonstige Stellen

Planmäßige Beamtinnen und Beamte

davon kw)

(davon § 42 LPVG)

Planmäßige Beamtinnen und Beamte aus Titelgruppen

(davon kw)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

(davon § 42 LPVG)

(davon kw)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Titelgruppen

Zusammen

(davon kw)

(davon § 42 LPVG)

Stellen insgesamt

(davon kw)

(davon § 42 LPVG / § 96 Abs. 4 5GB IX)

Abgeordnete Beamtinnen und Beamte

Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst

Auszubildende/Praktikantinnen/Praktikanten

Kapitel 05 0 1 0

Kapitel 0 5 3 1 0

Kapitel 0 5 320

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HE 201 6

1 48.544

650

0

2

3 1 0

674

3.384

1 51 .928

644

2

1

233

1 8

324

1

1 8

1 26

1 .327

38

2

1 53.255

1 .024

652

58

1 3.781

6

1 80

1 0

Stand : 31 . August 2015

HH 201 5 +/-

1 48.338 + 206

650 -

1 - 1

1 + 1

3 1 0 -

674 -

3.347 + 37

1 51 .685 + 243

640 + 4

2 -

1 -

237 - 4

1 8 -

329 - 5

1 -

23 - 5

1 26 -

1 .332 - 5

43 - 5

2 -

1 53.01 7 + 238

1 .029 - 5

652 -

58 -

1 3.878 - 97

6 -

1 80 -

1 0 -

Page 240: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.ttrlum to,

� Schult und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 det Land.s Nordrh.ln·W.stfll,n

4.2 Stellen entwicklung 2 0 1 1 bis 2 0 16

Stel/enentwicklung 2011

A. Ministerium für Schule und Weiterbildung

Kapitel 05 0 1 0 bis 05 073

I. Kapitel 05 010 MSW

Titel 422 01 Beamte 223

- Abgeordnete Beamtinnen und Beamte 36

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 99

Auszubildende 6

Zusammen 364

1 1 . Kapitel 05 020 Allgemeine Bewilligungen

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 0

Zusammen 0

1 1 1 . Kapitel 05 073 Staatl. Zentralstelle für Fernunterricht

Titel 422 01 Beamte 3

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 1 0

Zusammen 1 3

Hauptabschnitt A . insgesamt: 377

B. QUA-US, Lehreraus- und Fortbildung

Kapitel 05 074 bis 05 077 und 05 080

I . Kapitel 05 074 Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen

Titel 422 01 Beamte 32

Titel 422 01 Abgeordnete Beamtinnen und Beamte

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 55

Zusammen 87

1 1 . Kapitel 05 075 Studienseminare

Titel 422 01 Beamte 1 36

Titel 422 02 Beamte im Vorbereitungsdienst 1 6.353

Titel 422 02 Schulpraktikanten 1 20

Titel 422 02 Fremdsprachenassistenten 250

Titel 428 01 Tarifbeschäftiqte 94

Zusammen 1 6.953

1 1 1 . Sonstige Einrichtungen

a) Kapitel 05 077 QUA-LiS

Titel 422 01 Beamte 0

Titel 422 01 Abgeordnete Beamtinnen und Beamte 0

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 0

Zusammen 0

b) Kapitel 05 080 Haus für Lehrerfortbildung - Kronenburg

Titel 422 01 Beamte 1

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 7

Zusammen 8

Hauptabschnitt B. insgesamt: 17.048

C. Untere Schulaufsicht

I . I Kapitel 05 078 Grund-, Haupt- und Förderschulen'

Titel 422 01 Beamte 1 74

Hauptabschnitt C. insgesamt: 174

Seite 240 von 333

2012

223

36

98

6

363

0

0

3

1 0

1 3

376

32

54

86

1 36

1 8.328

1 20

250

95

1 8,929

0

0

0

0

1

7

8

19.023

174

174

Stand : 31 . August 2015

2013 2014 2015 2016

223 205 205 208

36 29 29 29

98 74 75 75

6 6 6 6

363 314 315 318

0 0 0 0

0 0 0 0

3 3 3 3

10 1 0 1 0 1 0

13 1 3 13 1 3

376 327 328 331

32 32 30 30

1 1 1 1

54 54 49 44

87 87 80 75

1 36 1 34 1 34 1 34

1 7.607 14.083 1 3,878 1 3,781

1 20 1 20 1 20 1 20

250 250 250 250

95 94 99 99

1 8,208 14,681 14.481 14,384

33 73 93 94

2 22 28 28

3 39 39 39

38 1 34 1 60 161

1 1 1 1

7 7 7 7

8 8 8 8

18.341 14.910 1 4.729 14.628

1 74 174 1 74 174

174 174 174 174

Page 241: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 10r

� Schule und Well.,bllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 Ml llnd.1 NordrM""'W.sttalen

Stellen entwicklung 2011 2012 2013 2014 2015 2016

D. Schu len

I. Kapitel 05 300 Schulen gemeinsam

Titel 422 01 Beamte (inkl. TG 72, 74) 1 3.028 13.800 12 .782 1 2.973 15.078 14.245 Titel 428 01 Tarifbeschäftigte {inkl. 1 Verwaltung} 705 705 705 1 1 1 - Tarifbeschäftigte aus Titelgruppen 4 4 4 0 0 0 TG 60 - Schulpsychologen (ab 2006, vorher Tit. 422 01) 70 70 70 147 147 147 TG 63 - Schulverwaltungsassistenten 178 207 216 2 16 216 212 Zusammen 1 3.985 14.786 1 3.777 1 3.337 1 5.442 14.605

1 1 . Kapitel 05 310 Grundschulen

Titel 422 01 Beamte 29.886 29.599 29.236 28.210 28.129 28.537 Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0 Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 1 .693 1 .693 1 .693 1 .693 1 .693 1 .693 Titel 428 01 Praktikanten 180 1 80 180 1 80 1 80 180 Zusammen 31 .759 31 .472 3 1 . 109 30.083 30.002 30.410

1 1 1 . Kapitel 05 320 Hauptschulen

Titel 422 01 Beamte 1 0.889 1 0.012 8.444 7.404 5.877 5.019 Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0 Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 950 950 950 950 950 950 Titel 428 01 Praktikanten 10 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 Zusammen 1 1 .849 1 0.972 9.404 8.364 6.837 5.979

IV. Kapitel 05 330 Realschulen

Titel 422 01 Beamte 14.334 1 3.977 1 3.353 1 1 .947 10.801 10.532 Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0 Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 3 3 3 3 3 3 Zusammen 14.337 1 3.980 1 3.356 1 1 .950 10.804 1 0.535

V. Kapitel 05 340 Gymnasien

Titel 422 01 Beamte 30.771 31 .058 30.354 29.465 28.690 28.51 1 Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0 Zusammen 30.771 31 .058 30.354 29.465 28.690 28.51 1

Va. Kapitel 05 350 Sekundarschule

Titel 422 01 Beamte 0 90 1 .014 2.323 3.022 3.672 Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 46 71 90 TG 60 - Modellversuch Gemeinschaftsschule 65 183 269 365 427 444 Titel 428 60 Tarifbeschäftigte 10 1 1 1 3 TG 6 1 - Modellversuch PRIMUS 0 12 57 241 1 60 Zusammen 65 273 1 .295 2.801 3.772 4.379

VI. Kapitel 05 360 Weiterbildungskollegs

Titel 422 01 Beamte 1 .385 1 .404 1 .421 1 .352 1 .330 1 .298 Zusammen 1 .385 1 .404 1 .421 1 .352 1 .330 1 .298

VII. Kapitel 05 380 Gesamtschulen

Titel 422 01 Beamte 14.795 15. 1 92 16 . 151 1 6.965 17.726 18.520 Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0 Titel 428 01 Tarifbeschäftiqte 240 240 240 275 294 310 Titel 428 01 Praktikanten 70 70 70 70 70 70 Zusammen 15 . 105 1 5.502 16.461 17.310 1 8.090 18.900

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Page 242: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schul. und WoltorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des L.nd" Nordrh.in·W.rtfal.n

Stellenentwicklung 2011 2012 2013 2014 2015 2016

VIII . Kapitel 05 390 Förderschulen

Titel 422 01 Beamte 14.476 14.538 14.212 16.281 16.318 16.497

Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 640 540 290 250 175 175

Titel 428 01 Praktikanten 20 20 20 20 20 20

TG 75 - Inklusion (Beamte) 1 .680 835 875 835

TG 76 - Inklusionspauschale 200 200

Zusammen 15 . 136 1 5.098 16.202 1 7.386 17.588 17.727

IX. Kapitel 05 410 Berurfskolleg

Titel 422 01 Beamte 20.466 20.214 21 .387 20.214 19.624 20.074

Titel 422 01 beamtete Hilfskräfte 0 0 0 0 0 0

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 515 515 270 160 1 50 1 50

Zusammen 20.981 20.729 21.657 20.374 19.774 20.224

X. Kapitel 05 450 Staatliche Schulen

Titel 422 01 Beamte

Titel 428 01 Tarifbeschäftigte 49 49 49 49 49 49

Zusammen 49 49 49 49 49 49

Hauptabschnitt D. insgesamt: . 1 55.422 155.323 1 55.085 1 52.471 1 52.378 152.617

Summe Einzelplan 05: 1 73.021 174.896 173.976 1 67.882 1 67.609 1 67.750

Davon:

Beamte, Tarifbeschäftigte 1 55.976 1 55.876 1 55.674 1 53.091 1 53.017 1 53.255

Beamte im Vorbereitungsdienst 16.353 18.328 17.607 14.083 1 3.878 13.781

Auszubildende, Praktikanten, Abgeordnete Beamtinnen und Beamte 692 692 695 708 714 714

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Page 243: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

M nl.t.rlum tOr

� Schul. und W.lt.rbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand: 31 . August 2015 da. Land •• Nord,heln·Wutfaltn

4.3 Stellen veränderungen Ti1e1 422 01 T i1e1 428 01 Surrme Kapi1e1

Kapitel Planmäßige Beam1e T ariftJeschäfligte

2016 2015 -+1- 2016 201 5 -+1- 2016 201 5 -+1-

Verwaltung

05 010 Minis1erium 208 205 3 75 75 0 283 280 3 05 020 0 05 020 TGr. 0

05 073 ZFU 3 3 0 1 0 10 0 1 3 1 3 0

05 074 Prüfungsäm1er 30 30 0 44 49 -5 74 79 -5

05 075 ZisL 1 34 134 0 99 99 0 233 233 0

05 077 Qua-LiS 94 93 1 39 39 0 1 33 132 1 0 0 0 0

05 078 Schuläm1er 1 74 1 74 0 1 74 1 74 0

05 080 Kronenburg 1 1 0 7 7 0 8 8 0

05 300 Verwaltung 1 1 0 1 1 0

05 300 TGr 60 Psychologen TG 60; TG 82 147 147 0 0 0 0 147 147 0

05 300 TGr 63 Schulverwaltunqsass. TG 63 86 90 -4 1 26 1 26 0 212 216 -4

05 450 Slaatliche Schulen 49 49 0 49 49 0

Summe Verwaltung 877 877 0 450 455 -5 1 .327 1 .332 -5

LehrersteIlen

05 075 ZisL / LAA

05 300 Schulen gemeinsam 1 1 .020 1 1 .954 -934 0 0 0 1 1 .020 1 1 .954 -934

05 300 TG 72 Ganzlag (OGS) 2.591 2.478 1 1 3 2.591 2.478 1 1 3

05 300 T G 74 Ganzlag (PÜM) 634 646 -1 2 634 646 - 12

05 310 Grundschule 28.537 28. 129 408 1 .693 1 .693 0 30.230 29.822 408

05 320 Hauptschule 5.019 5.877 -858 950 950 0 5.969 6.827 -858

05 330 Realschule 10.532 10.801 -269 3 3 0 10.535 10.804 -269

05 340 Gymnasium 28.51 1 28.690 -1 79 28.51 1 28.690 -1 79

05 350 Sekundarschule 3.672 3.022 650 90 71 19 3.762 3.093 669 Modellversuch

05 350 TG 60 Gemeinschaftschule 444 427 1 7 1 3 1 1 2 457 438 19

05 350 TG 61 Modellversuch PRIMUS 160 241 -81 160 241 -81

05 360 Weiterbildungskolleg 1 .298 1 .330 -32 1 .298 1 .330 -32

05 380 Gesamtschule 18.520 1 7.726 794 310 294 16 18 .830 18.020 810

05 390 Förderschule 16.497 16.318 1 79 1 75 175 0 16.672 16 .493 1 79

05 390 TG 75 Inklusion 835 875 -40 835 875 -40

05 390 TG 76 200 200 0 200 200 0

05 410 Berufskolleg 20.074 19 .624 450 1 50 1 50 0 20.224 19.774 450

Summe Lehrer 148.544 1 48.338 206 3.384 3.347 37 151 .928 1 51 .685 243

Summe Epl. 05 149.421 1 48.541 206 3.834 3.802 32 153.255 1 53.0 17 238

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Page 244: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium 1O,

� Schul. und Wtlttrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dH lande, Nordrh in-Westfalen

Titel 422 02 Titel 428 01

Kapitel Auszubildende

2016 201 5 +/- 201 6 201 5 +/-

Verwaltung

05 010 Ministerium 6 6 0 05 020 05 020 TGr.

05 073 ZFU

05 074 Prüfungsämter

05 075 ZfsL

05 077 Qua-LiS

05 078 Schulämter

05 080 Kronenburg

05 300 Verwaltung

05 300 TGr 60 Psychologen TG 60; TG 82

05 300 TGr 63 Schulverwaltungsass. TG 63

05 450 Staa�iche Schulen

Summe Verwaltung 0 0 0 6 6 0

Leh rerstellen

05 075 ZfsL / LAA 1 3.781 13 .878 -97

05 300 Schulen gemeinsam

05 300 TG 72 Ganztag (OGS)

05 300 TG 74 Ganztag (PÜM)

05 310 Grundschule 1 80 1 80 0

05 320 Haup1schule 10 1 0 0

05 330 Realschule

05 340 Gyrmasium

05 350 Sekundarschule Modellversuch

05 350 TG 60 Gemeinschaflsschule

05 350 TG 61 Modellversuch PRIMUS

05 360 Weiterbildungskolleg

05 380 Gesam1schule 70 70 0

05 390 Förderschule 20 20 0

05 390 TG 75 Inklusion

05 390 TG 76

05 410 Berufskolleg

Summe Lehrer 1 3.781 1 3.878 -97 280 280 0

Summe Epl. 05 1 3.781 1 3 .878 -97 286 286 0

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Page 245: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlst.rlum 10'

� Schul. und. Welterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Land •• Nord,h.lnWttUII.n

Leerslenen ATZ - LeersIelen (PEM)

Kapilel planrriißige Bearrle T aritJeschäfli Ie zusarrmen I planrriißige Bearnle TaritJeschälligle zusarrmen 2016 201 5 -+1- 201 6 201 5 -+1- 201 6 2015 -+1- 201 6 201 5 -+1- 201 6 201 5 -+1- 201 6 201 5 -+1-

Verwaltung

05 010 Minislerium 3 3 0 3 3 0 6 6 0 0 0 0 0 0 0 05 020 05 020 TGr.

05 073 ZFU

05 074 Prüimgsärrler 2 2 0 4 4 0 6 6 0

05 075 ZsL 3 3 0 2 2 0 5 5 0

05 077 Oua-LiS 1 2 -1 1 2 -1 1 1 0 2 2 0 3 3 0 0 0 0 0

05 078 Schulärnler 2 2 0 2 2 0

05 080 Kronenburg

05 300 Verwaltung

05 300 TGr 60 Psycholo!len TG 60; TG 82 2 2 0 2 2 0

05 300 TGr 63 Schulverwaltungsass. TG 63 2 2 0 1 1 0 3 3 0 05 450 Slaatliche Schulen

S umme Verwaltung 1 5 1 6 - 1 10 10 0 25 26 -1 1 1 0 2 2 0 3 3 0

Leh rerstellen

05 075 ZsL I LAA

05 300 Schulen Qemeinsam

05 300 TG 72 Ganzlag (OGS)

05 300 TG 74 Ganzlag (PÜM) ,

05 310 Grundschule 2.575 3.007 -432 2.575 3.007 -432

05 320 Hauplschule 657 937 -280 657 937 -280

05 330 Realschule 736 896 - 160 736 896 - 160

05 340 Gymnasium 1 .549 1 .909 -360 1 .549 1 .909 -360

05 350 Sekundarschule 53 1 0 43 53 10 Modellversuch

05 350 TG 60 Gemeinschaftsschule

05 350 TG 61 Modellversuch PRIMUS

05 360 Weiterbildungskolleg 85 97 - 12 85 97 - 12

05 380 Gesani:schule 803 908 -105 803 908 -105

05 390 Förderschule 632 701 -69 632 701 -69

05 390 TG 75 Inklusion

05 390 TG 76 05 410 Beruskolleg 804 941 - 137 804 941 - 137

Summe Lehrer 7.894 9.406 - 1 .5 12 0 0 0 7.894 9.406 -1 .555 0 0 0 0 0 0 0 0 0

S u mme Epl. 05 7.909 9.422 - 1 .5 13 10 10 0 7.919 9.432 -1 .556 1 1 0 2 2 0 3 3 0

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Page 246: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.terlum fO,

11 Schul. und Woltorblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des lande. Nordrhein-Wlltfillen

4.4 Stellenhebungen

Einrichtungen I Schulform Beamtinnen und Beamte

MSW 2

Allgemeine Bewilligungen -

ZfU, Köln -

Prüfungsämter -

Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung 1

QUA-LiS NRW -

Schulämter -

Haus für Lehrerfortbildung, Kronenburg -

Schulen gemeinsam -

Titelgruppen 1 0

Grundschulen -

Hauptschulen -

Realschulen -

Gymnasien -

Sekundarschulen 334

Modellversuch Gemeinschaftsschulen 27

Modellversuch PRIMUS -

Weiterbildungskollegs -

Gesamtschulen 361

Förderschulen 3

Berufkollegs 2 19

Staatliche Schulen -

Zusammen 957

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Page 247: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tO,

� Schul. und WeiterblIdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 de s Landes Nord,heln·Westfalen

4.5 Entwicklung der Stellen mit kw-Vermerk und ku-Vermerk

4.5 . 1 Entwicklung der kw-Stellen

kw-Tabelle 2016

Tiill 422 01 Tiill428 01 Bestand und Bezeichnung ------------------------_ ... ------------------- -----... ---------------der kw-Vermerke im HE 2016

Kapiel

Bearrie Tarilbesch.

2016 201 5 2016 2015 2016 201 5

05 010 1 1 . 1 1 mD . kw zum 31 . 12.2017 (QuaL)

0 0 0 o h.D. kw zum 31 . 12.2014

0 0 0 0 9.0. kw zum 31 . 12.2014

1 1 1 1 h.D. kw zum 31 . 12.2016

1 1 1 1 h.D. kw zum 31 . 12.2017

0 0 0 0 9.0· kw zum 31 . 12.2014

0 1 0 1 9.0. kw zum 31 . 12.2015

2 2 2 2 9.0· kw zum 31 . 12.2016 05 074 1 1 1 1 9.0. kw zum 31 . 12.2017

1 1 1 1 9.0. kw zum 3 1 . 1 2.2018

0 0 0 o mD. kw zum 3 1 . 1 2.2014

0 4 0 4 mD. kw zum 3 1 . 1 2.2015

4 4 4 4 mD. kw zum 3 1 . 12.2016

4 4 4 4 mD. kw zum 31 . 12.2017

4 4 4 4 mD. kw zum 31 . 12.2018

2 2 16 21 18 23 Kapitelsumme

05 077 0 0 0 o mD. kw zum 31 . 12.2014

1 1 1 1 �.!2.c. __ � zum 31 :.!�.?�!ZJQuaIL_._. ___ -_.-_.�- � .. � t---._ ... - .. _.-

1 1 1 1 Kapitelsumme

05 300 TQr. 63 18 18 18 18 A 9 mD. kw bei Ausscheiden des Seileninhabers

05 300 3 10 3 10 310 310 h.D. kw zum 1 .8.2017 05 300 297 297 297 297 h.D. kw zum 1 .8.2018 (2.NT15) 05 300 377 377 377 377 9.0· kw zum 1 .8.2018 (2.NT15) 05 340 0 1 0 1 h.D. kw zum 01 . 12.2015 (VtN) 05 390 2 1 2 1 1g.D. kw zum 01 . 12.2016 (VtN)

986 986 986 986

1 .006 1 .006 18 23 1 .024 1 .029

Veränderung: 0 -5 -5 ohne Lehrersellen 20 20 18 23 38 43

Seite 247 von 333

Summe Kapitel

Real kw : neue kw

-1 .

-4 !

-5: 0

._._._ ... _._ . .".........._�.-

0 ; 0 0; 0

:

-1

.i. 1 - 1 ; 1 -61 1

-5: 1

Page 248: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlstorlum 10r

;l Schul. und W.,terbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 de s lande. Nordrh.ln·Wtstfal.n

4.5.2 Entwicklung der ku-Stellen

Titel 422 01 mäßige Beamtinnen und Be

Kapitel 201 6 2015 + / . Erläuterung 05 075 1 0 1 Bes.Gr. A 16

Obersludiendirektor/Obersludiendirekbrin -als Leiter/Leiterin eines Sludienseninars Ur das Lehramt Ur die Sekundarslul9 1 1 Leitender / Leitende Direktor/Direkbrin -als Lei1er/Lei1erin eines Sludienseminars mit nindestens einem Seminar Ur Lehrämter des höheren Diens1es und mehr als 220 Lehramisanwärtern 1 (-) ku nach Bes.Gr. A 15 nitAusscheiden des S1elleninhabers/der Stelleninhaberin

05 077 1 1 0 Bes.Gr. B 2 Abteilungsdirektor/Abteilungsdirektorin - als der/die sländige Vertre1erNertre1erin des/der Direkbr/Direktorin der Qualiläts- und Un1erstiitzungsAgenlur - Landesinstilut Ur Schule -

89 1 1 9 -30 Bes.Gr. A 14 Rektor/Rektorin -einer Grundschule nit mehr als 360 Schülern ku nach Bes.Gr. A 1 3 - Rektor/Rektorin - einer Grundschule mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern bzw. mehr als 80 bis u 1 80 Schülern - nach Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/Stelleninhaberinnen

05 3 1 0 58 1 1 0 -52 Bes.Gr. A 13 Konrektor/Konrektorin -als der/die sländige VertreterNertreterin des/der Leiters/Leiterin einer Grundschule nit mehr als 360 Schülerndavon ku nach Bes.Gr. A 12 - Konrekbr/Konrektorin -als der/die sländige VertreterNertreterin des Leiters/der Leiterin einer Grundschule mit mehr als 1 80 bis 360 Schülern - nach Ausscheiden des/der bisherigen Stelleninhabers/S1elleninhaberin

89 1 1 1 -22 Bes.Gr. A 14 Rekbr/Rektorin -einer Hauptschule nitmehr als 360 Schülern ku nach Bes.Gr. A 13 - Rekbr/Rektorin einer Hauptschule mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern - nach Ausscheiden der bisherigen Stellen inhaber/ S1elleninhaberinnen

05 320 83 1 1 2 -29 Bes.Gr. A 13 Konrektor/Konrektorin -als der/die ständige VertreterNertreterin des/der Leiters/Leiterin einer Hauptschule mit mehr als 360 Schülern ku nach Bes.Gr, A 1 2 - Konrekbr/Konrektorin als der/die ständige Vertre1erNertre1erin des/der Leiters/Leiterin einer Hauptschule nitmehr als 1 80 bis 360 Schülern - nach Ausscheiden der bisherigen S1elleninhaber/ Stellen in haber in n en

39 39 0 Bes.Gr. A 1 5 Realschulrektor/Realschulrektorin -einer Realschule mit mehr als 360 Schülern ku nach Bes.Gr. A 1 4 Realschulrektor/Realschulrektorin - einer Realschule mit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern -

05 330 35 23 1 2 Bes.Gr. A 14 Realschulkonrekbr/Realschulkonrekbrin -als der/die ständige Vertre1erNertre1erin des/der Leiters/Leiterin einer Realschule mit mehr als·360 Schülern ku nach Bes.Gr. A 1 4 Realschulkonrekbr/Realschulkonrektorin -als der/die ständige Vertreter/ Verteterin des/der Leiters/Leiterin einer Realschule nit mehr als 1 80 bis zu 360 Schülern

1 1 0 Bes.Gr. A 1 5 Gesamischuldirektor/Gesamtschuldirekbrin -als der/die LeiteriLeiterin einer Gesamtschule, bei der die

05 380 Voraussetzungen Ur die Einslutmg des/der Leiters/Leiterin in Besoldungsgruppe A 16 nicht erUltt sind ku nach Bes.Gr. A 1 3 - SludienraVSludienrätin - nach Ausscheiden des/der bisherigen Stellen inhabers/ Stelleninhaberin

1 6 1 5 1 Bes.Gr. A 1 5 Sonderschulrektor/Sonderschulrektorin -als LeiteriLeiterin einer Förderschule im Bildungsbereich des GymnaSiums oder des Berutskollegs-, Sonderschulrekbr/ Sonderschulrekbrin -als Leiter/Lei1erin einer mit Förderschule nit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülern-, Sonderschulrektor/Sonderschulrekbrin -als Lei1eriLeiterin einer sonstigen Förderschule mit angegliederten Gymnasial- oder BerutskollegkJassen Sonderschulrektor /

05 390 Sonderschulrektorin -als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule mit mehr als 1 20 Schülern ku nach Bes.Gr. A 1 4 - Sonderschulrektor/ Sonderschulrekbrin - als Leiter/Leiterin einer sonstigen Förderschule nit6 1 bis 1 20 Schülern -

O 6 -6 Bes.Gr. A 14 Sonderschulkonrektor/Sonderschulkonrekbrin -als der/die ständige VertreterNertreterin eines/einer nindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingeslu1len Leiters/Leiterin einer Förderschule ku nach Bes.Gr. A 13 - Sonderschullehrer/Sonderschullehrerin -

0 2 -2 Bes.Gr. A 1 2 Fachlehrer/Fachlehrerin -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung k u nach Bes.Gr. A 1 1 -

05 4 10 Fachlehrer/Fachlehrerin mit abgeschlossener Ingenieur- und Fachhochschulausbildung -27 36 -9 Bes.Gr. A 1 1

Fachlehrer/Fachlehrerin -Technischer/Technische Lehrer/Lehrerin ku nach Bes.Gr. A 1 0 - Fachlehrer/Fachlehrerin -Technischer/Technische Lehrer/Lehrerin -

Zusammen 439 575 - 136

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Page 249: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.torium tOr

� Schulo und Wolterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des linde. Nordrheln·We.ttalon

4.6 Stellen für Faehleiterinnen und Faehleiter an Zentren für sehulprakti­

sehe Lehrerausbildung

Haushalt 2016 Fachleiter Lehramt Relationen Zahl der SteilenbOOarf Zusätzlicher Zusätzlicher ! Zusätzlicher FL- Stellen rur Zahl der Veran-

Ref.lLAA Höchstzahl FL-Becarf FL-Becarf 1 Becarf E ignungs- 0 Fachleiter Fachleiter schlagt in c: 0

Höchstzahl Coaching Praxissernester

I praktikum Cii je 0,5 Kapitel "

VajaIY Vajahr GHR 1 Primarstufe 9,6 2.977 310 1 61 : 2 374 354 748 708 05 310

VOIjahr.

9,9 3013 304 48! GHR 1 Sek. I 9,1 2.873 316 0 19 ! 1 40% 146 122 292 244 05 320

VOIjahr. 1 32 ! 1 37% 151 121 302 242 05 330 9,9 2.750 278 0 10 ! 1 0% 0 0 0 0 05350

1 17 1 1 23% � M 150 128 05 380 100% 372 307 744 614

Sek. 1 1 8,8 6.810 774 1 93: 3 82% 732 641 1464 1.282 05 340 1% 8 7 16 14 05 360

VOIjahr. 361 1 17% 167 149 334 � 05 380 9,9 6.684 675 85! 3 100% 907 797 1814 1.594

33! 1

Berufskolleg 8,8 1.535 174 1 19 ! 1 210 151 420 302 05 410 + SpB 15

Summe: 189 VOIjahr:

9,9 1.247 126 16: 1 + SpB 8

Summe: 134 Sonderpädagogik 8,9 1.124 126 2 23: 1 152 130 304 268

VOIjahr: FL Prakl 45 45 90 � 9,9 1 .094 111 18 1 1 � � � 1ß

Ausb.z.bes. Erw. 16,5 750 45 206 184 412 376 05 390 LA f. so.pä.Förderung VOIjahr.

16,5 750 45 SOIPraktikanten 14,0 120 9 \

VOIjahr:

14,0 120 9 Summen - LAA 1 Ref.NOBASOF 16.069 1.745 - SpB 15 - SOIPraktikanten 120 � Insgesamt: 16.189 1.769 7 283 1 10 2.069 1. 793 4.138 3.586

VOIjahr: 15.536 1 .539 8 227

! 10

m � 15.656 1.556

Dill. HH 15 1 HE 16 533 213 7 56: 0 276 552

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� Schule und Wolterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land.' Nordrhein'Wlstfalen

4.7 Ersatzstellen für Freistellungen nach § 42 LPVG und § 96 Abs. 4 SGB IX

Kapitel Stellensoll

veranschlagt in 2016 2015

05 010 1 1 Bes.Gr. A 1 3 -Oberamtsrat / Oberamtsrätin-

05 075 1 1 Stellen für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen vgl . mittlerer Dienst

05 310 285 285 Bes.Gr. A 1 2 -Lehrer/Lehrerin-

05 320 65 65 Bes.Gr. A 1 2 -Lehrer/Lehrerin-

05 330 50 50 Bes.Gr. A 13 -Realschullehrer/Realschullehrerin-

05 340 75 75 Bes.Gr. A 13 -Studienrat/Studienrätin-05 380 55 55 41 Bes.Gr. A 13 -Studienrat/Studienrätin-,

6 13es.Gr. A 1 3 -Realschullehrer/Realschullehrerin-, 8 Bes.Gr. A 12 -Lehrer/Lehrerin-

05 390 60 60 Bes.Gr. A 1 3 -Sonderschullehrer/Sonderschullehrerin-

05 410 60 60 Bes.Gr. A 1 3 -Studienrat/Studienrätin-

. 1 ( 1 ) Bes.Gr. A 13 -Oberamtsrat/Oberamtsrätin-, 1 ( 1 ) Stelle vgl. mittlerer Dienst

Insgesamt 652 652 178 (1 78) Bes.Gr. A 13 -Studienrat/Studienrätin-, 56 (56) Bes.Gr. A 13 -Realschullehrer/Realschullehrerin-, 60 (60) Bes.Gr. A 13 -Sonderschullehrer/Sonderschullehrerin-,

358 (358) Bes.Gr. A 12 -Lehrer/Lehrerin-

Zur Berein igung der kw-Statistiken wurden 2010 a l le kw-Vermerke fü r Ersatzste l len fü r Freiste l lungen nach § 42 LPVG u nd § 96 SGB IX in den Ka pitel n gestrichen.

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Mlnlstorlum tOr

� Schule und WeltorbUdunl Erläuterungen zum HE 2016 des llndes Nordrheln-Wuttllon

4.8 Berufsaustritte im Schuljahr 2 0 14/2 0 1 5

Ausscheidensfä l le 01 .08.2 0 1 4 - 31 .07.20 1 5 Gruppierung nach Kapitel und Alter bei Ausscheiden

Auswertung aus der Stellendatei IMS v. 1 7.08.2 0 1 5

Stand : 31 . August 2015

Entlassung, Ruhestand, Beendigung Tarif, Versetzungen a n a ndere Dienstherren, Tod

....

.. T < 55 J . 55 J. 56 J . 57 J. 58 J . 59 J. 60 J . 61 J . 62 J . 63 J . 64J . > 64 J. Gesamt

31

Personen 208 11 7 12 12 22 60 79 129 696 196 716 2 .148 Ste l l e n 188,0 9,4 5,9 10,2 9,8 17, 6 48,9 69,0 112,3 632,0 184,0 699,9 1.987, 1

32

Personen 63 1 5 7 8 11 31 34 58 379 97 408 1. 102 Ste l l en 56,7 1,0 2,9 5,5 7,5 8,9 26,6 29,4 51,0 350,7 92,4 397,8 1.030,3

33

Personen 74 6 5 8 7 20 42 20 29 276 83 233 803 Ste l l en 65,9 4,5 4,0 7, 1 5,8 17,4 34,4 17,7 24,3 250,7 78,6 225,7 736,0

34

Personen 164 2 7 5 8 18 39 37 61 528 196 865 1.930 Ste l le n 149,8 1, 7 5,7 4,5 6,9 14,3 32,4 31,6 55,4 489,5 185,4 835,4 1.812,6

35

Personen 15 2 2 1 4 1 2 11 3 5 46 Ste l len 14, 2 1,9 1,2 1,0 3,7 _ 0,9 1,9 10,5 2,8 5,0 43, 1

36

Personen 7 1 1 1 1 6 4 6 17 8 34 86 Ste l l en 6,5 0,9 1,0 1,0 0,8 5, 1 3,3 5,7 16,4 7,4 33,S 81,6

38

Personen 88 3 7 9 11 2 19 27 32 192 75 311 776 Ste l l e n 80,9 2,8 5,8 7, 1 10,0 1,6 17, 2 23,6 29,9 179,8 68,7 299,8 727,3

39

Personen 82 3 5 2 3 15 32 23 17 136 40 147 505 Ste l l e n 73,2 2, 3 4,5 2,0 2,5 12,6 28,8 21, 1 15, 1 126,3 39, 2 145,0 472,7

41

Personen 101 5 4 13 17 12 17 20 19 242 110 454 1.014 Ste l le n 84, 7 4, 1 3,0 10,4 12,5 9,2 14,7 19,7 15, 1 221,7 102,2 439,6 936,9

Gesamt: Personen 802 32 43 57 69 101 250 245 353 2.477 808 3.173 8.410

Gesamt: Ste l len 719,9 26,6 34,7 47,9 57,1 82,S 211,9 216,5 310,8 2.277,7 760,7 3.081,8 7.827,8

In der Ü bers icht s ind die Berufsa ustritte im Schu ljahr 2014/2015 aus folgenden Anlässen aufgeführt :

• Entlassung Beamtinnen/Beamte • Ru hestand Beamtinnen/Beamte • Beendigung von Tarif-Beschäftigu ngsverhä ltn issen

. . Versetzungen an andere Dienstherrn • Tod

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Mlnlsttrlum tOr

� Schult und W.lt.r1>lldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des Lind •• Nordrheln·W .. It.I.n

4.9 Schülerzahlentwicklung von 2 0 1 1 bis 2 0 1 6 2011 2012 2013 2014 2015 2016

HH ASO HH ASO HH ASO HH ASO H H ASO H H ASO

Kapitel 05 310 Grundschule 649.630 645.512 638.822 632.545 619.018 617.860 617.587 617.310 604.718 613.531

Kapitel 05 320 Hauptschule 179.203 173.502 163.430 157.334 134.746 137.807 115.678 117.489 95.960 80.191

Kapitel 05 330 Realschule 286.932 285.463 278.599 275.683 263.438 259.040 233.952 240.988 210.719 202.990

Kapitel 05 340 Gymnasium

Sekundarstufe I 275.262 282.892 272.213 278.133 275.567 275.495 273.622 271.223 270.710 266.478

Sekundarstufe 1 1 220.435 214.484 216.184 214.149 178.468 179.292 176.822 175.575 174.407 172.060

Zusammen 495.697 497.376 488.398 492.282 454.035 454.787 450.444 446.798 445.117 438.538

Kapitel 05 350 Sekundarschule 4.979 13.794 14.729 30.897 27.187 41.949 51.033

Kapitel 05 350 Gemeinschaftsschule 1.154 2.310 2.263 3.500 3.384 4.650 3.855 5.570 5.830

Kapitel 05 350 PRIMUS 162 668 3.290 2.293

Kapitel 05 360 Weiterbildungskollegs

Kollegs

Vollbeleger 5.782 6.347 6.169 6.247 6.349 6.091 6.245 5.981 6.098 6.025

Oberstufenkolleg 640 624 634 615 624 604 615 608 600 610

Teilbeleger 131 97 120 12 97 3 12 8 3 6

Abendgymnasien

Vollbeleger 6.700 6.809 6.604 6.284 6.809 6.165 6.289 5.661 6.164 5.657

Teilbeleger 76 36 25 40 36 18 40 22 10 20

Abendrealschulen

Vollbeleger 10.294 9.730 10.076 9.380 9.728 9.499 9.376 9.527 9.504 9.534

Teilbeleger 186 190 224 132 190 66 132 8'0 66 80

Schüler/innen insgesamt 23.809 23.833 23.852 22.710 23.833 22.446 22.709 21.887 22.445 21.932

Kapitel 05 380 Gesamtschule

Sekundarstufe I 185.229 185.224 186.871 188.017 193.793 195.197 204.767 205.108 219.683 231.590

Sekundarstufe 11 45.022 46.252 46.738 47.688 48.700 49.356 49.562 49.994 51.533 51.220

Schüler/innen insgesamt 230.251 231.476 233.609 235.705 242.493 244.553 254.329 255.102 271.216 282.810

Kapitel 05 390 Förderschule

Hausfrüherziehung 980 887 840 1.011 890 941 1.010 1.083 910 1.070

Förderschulkindergarten 1.695 1.879 1.957 1.755 1.859 1.855 1.501 1.708 1.820 1.700

Förderschule allgemeinbildend 87.701 81.787 83.830 77.024 75.278 72.742 64.565 68.693 60.456 57.264

Förderschule berufsbildend 1.614 1.396 1.508 1.389 1.427 1.331 1.378 1.260 1.335 1.276

Schule für Kranke 1.940 1.956 1.829 2.033 1.848 2.264 1.926 2.259 2.162 2.190

Schüler/innen zusammen 93.930 87.905 89.965 83.212 81.302 79.133 70.380 75.003 66.683 63.500

Kapitel 05 410 Berufskolleg

Teilzeit Einfachqualifikation 334.393 324.959 333.429 320.740 325.916 314.291 320.723 301.297 294.863 283.287

Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m HWO (SlR analog FÖS BK) 2.549 2.549 2.771 2.431 2.555 2.298 2.429 2.184 2.230 2.510 Teilzeit lernen (SlR analog FÖS BK)

398 893 760 892 895 773 843 774 772 816

halbjährlich endende Bildungsg. 16.012 18.488 18.782 15.685 18.533 15.258 15.675 16.513 15.052 16.028

Teilzeit Ooppelqualifikation 25.845 24.866 23.870 23.656 24.901 23.636 23.673 23.940 23.696 24.165

halbjährlich endende Bildungsg. 486 467 501 546 468 658 546 761 669 826

Vollzeit Einfachqualifikation 106.055 103.679 100.566 100.520 110.795 102.729 95.697 104.058 103.027 104.325 halbjährlich endende Bildungsg. 32 103 8 32 27 8 50 27 51

Vollzeit lernen (SlR analog FÖS lernen 268 270 108 248 148 297 139 347 281 374

Vollzeit Ooppelqualifikation 68.407 69.970 68.906 68.987 74.390 70.226 75.445 71.751 69.771 73.500

halbjährlich endende Bildungsg. 948 371 468 406 409 408 418 457 390 502

Oreijährige Fachschule . 3.243 4.400 4.529 5.058 4.404 5.047 5.058 4.804 5.283 4.770

Insgesamt 558.604 550.944 554.794 539.177 563.446 535.648 540.655 526.936 516.061 511.154

Schüler/Schülerinnen insgesamt 2.518.056 2.497.165 2.473.778 2.445.890 2.399.605 2.369.549 2.341.281 2.333.223 2.283.728 - 2.273.802

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Mlnl.terlum 'Or

� Schul. und WeiterblIdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 do. Land • • NordrhtlnoW •• Ualtn

5 Sachhaushalt

5.1 Eckdaten zum Bereich der Sachausgaben

Der E inzelp lan 05 des M in isteriums fü r Schule und Weiterbi ldung weist fü r 2016 die fo lgenden Sach­ausgaben aus :

2016 2015 mehr (+) Ausgabeart EUR EUR wen iger (-)

Sächliche Verwaltungsausgaben HGr 5 74.776.300 70.446.300 4.330.000

Zuweisungen und Zuschüsse HGr 6 2.194.237.700 2.152 . 132 .100 42.1 05.600 Erwerb von beweglichen und unbeweglichen Sachen OGr 81 und 82 2.374.900 1 .990.300 384.600

Investitionen OGr 83 bis 89 520.500 520.500 0

Besondere Finanzierungsausgaben HGr 9 -1 1 . 1 87.500 -18 .165.000 6.977.500 Zusammen 2.260.721 .900 2.207.712.500 53.797.700

Grundsätzl ich wurden d ie sächl ichen Verwaltu ngsausgaben auf Basis des Hausha ltsa nsatzes 2015 ü berrollt. Rechtl iche Verpfl ichtungen und Zwa ngsläufigkeiten werden berücksichtigt. Folgende An­satzveränderungen sind besonders hervorzu heben:

• Ausgaben des Rates fü r deutsche Rechtschreibung

I m Kapitel 05 030 s ind zum Titel 632 32 M ittel in Höhe von 14.000 EUR in Form eines Landes­a ntei ls an der Fina nzierung der Ausgaben veranschlagt. Bisher erfolgten die Za h lungen im Kapitel 05 077 Titelgruppe 83.

• Fina nzierung der Geschäftsstel le des Bundeselternrats

Das Land Nordrhein-Westfa len betei l igt sich auf der Basis des sogenannten Königsteiner­Schlüssels a n den Gesamtaufwendungen der Geschäftsstel le fü r den Zeitraum 2016 - 2020. E rstmals werden für d iesen Zweck 7.500 E U R im Ka pitel 05 030 Titel 632 51 vera nsch lagt.

• Sachverstä ndigenmitte l im Bereich der Weiterbi ldung

Im Haushaltsjahr 2016 s ind 100.000 E U R für den Aufbau und Betrieb ei nes on l inegestützten Berichtswesens fü r die Weiterbi ldungsförderung im Kapitel 05 072 Titel 526 01 veranschlagt.

• Projektförderung fü r zusätzl iche Angebote im Bereich der Weiterbi ldung

Die Ansätze der Titel 633 22 und 684 22 im Kapitel 05 072 werden im Jahr 2016 um insge­samt weitere 1.000.000 EUR erhöht. Damit werden Kurse der Gemeinden und anderer Träger

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� Schule und Wollorbllclunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landes No'd,h.ln·Wuttal.n

zur Sprachförderung einschl ießl ich Alpha betisieru ngskursen fü r neu zugewanderte Erwach­sene und Jugendliche ab 16 Jahren, sowie P rojekte für zusätzliche Angebote zur Alpha betis ie­rung u nd Grundbi ldung finanziert. I m Jahr 2015 s ind bereits 500.000 E U R zur Sprachförde­rung einschl ießl ich Alpha betisierungsku rsen fü r neu zugewa nderte E rwachsene und Jugend l i­che a b 16 Jahren veransch lagt worden.

• Zentren fü r die Schulpra ktische Lehrerausbi ldung

Im Kapitel 05 075 werden im Jahr 2016 zusätzl ich 702.000 EUR im Rahmen eines Programms zur Ausstattung m it Telefonan lagen, mit breitbandigen I nternetzugä ngen, sowie WLAN­Anlagen und digita len Medien und weiterer Hard- und Software bereitgestel lt. Es ist bea b­sichtigt in den Jahren 2017 bis 2019 weitere M ittel in Höhe von 2.000.000 EUR fü r d iesen Zweck einzusetzen .

• Betriebsä rztl icher Dienst und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Der Ansatz bei Kapitel 05 300 Titel 545 00 wird u m 925.900 EUR für d ie Festste l lung des I m­munschutzes von Lehrerinnen in der Schwa ngerschaft um Beeint rächtigu ngen der U nter­richtsversorgung zu vermeiden (Beschäftigungsverbote auf Grund eines unklaren Imm unsta­tus) erhöht.

• Leh rerfortbi ldu ng

Der Ansatz fü r Leh rerfortbi ldung wird bei Kapitel 05 300 Titelgru ppe 91 um 600.000 EUR er­höht und ist best immt für M aßnahmen im Zusammenhang mit der I ntensivierung der Fort­bi ldung im Bereich "Deutsch als Fremdsprache".

• Ausbi ldu ngsförderung nach dem Bundesausbi ldu ngsförderu ngsgesetz (BAföG) im Schu lbe­reich

Die Ansätze der Titelgru ppe 61 im Kapitel 05 030 werden an hand des Bedarfs ermittelt, den das Bundesministerium fü r Bi ldung und Forschung für d ie BAföG Schülerförderu ng fü r den Bundeshaushalt anmeldet.

Seit dem 1.01.2015 trägt der Bund n icht mehr 65 v .H . sondern 100 v. H. der Kosten fü r die Zuschüsse nach dem BAföG.

• Förderu ng der berufl ichen Aufstiegsfortbi ldung nach dem Aufstiegsfortbi ldungsförderungs­gesetz (AFBG)

Durch das Aufstiegsfortbi ldungsförderu ngsgesetz (AFBG) sol len Tei lnehmerinnen und Tei l­nehmer an Maßnahmen der berufl ichen Aufstiegsfortbi ldung finanzie l l u nterstützt werden. Die Förderu ng sol l dazu beitragen, I nteress ierte zu Existenzgrü ndungen zu ermu ntern. Die von der Kred itansta lt fü r Wiederaufbau a ls Darlehnsgeber in Rech nung gestel lten Schulden­d ienst leistu ngen sowie die Erstattu ngen (Verwaltu ngskostenpauschale a n Kammern) s ind i n vol ler Höhe vom Land zu finanzieren . Die Ausga ben fü r den Bereich der Aufstiegsfortbi ldung

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Mlnl,torlum tOr

� Schule und Woll.rt>lldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des l.nde, Nordrhtin-W •• ttal.n

(Titel 681 63) werden zu 78 Prozent vom Bund getragen . Entsprechende Bundeszuweisungen werden bei Titel i31 10 veransch lagt. Die Ansatzerhöhung im Umfang von 1.727 .300 EUR re­su lt iert im Wesentl ichen aus der E rhöhung der M aßnahmenkosten durch die Fortbi ldu ngs­t räger.

• Offene Ga nztagsschu le im Primarbereich

Die M ittel der Titelgru ppe 72 im Kapitel 05 300 werden 2016 um 23.868.000 EUR für die F i­nanzieru ng von 292 .600 P lätzen und d ie E rhöhung der Fördersätze zum 1.08.2016 erhöht.

• Ersatzschu lfinanzieru ng (+ 16.008.400 E U R)

Die Ansatzerhöhung resu lt iert im Wesentl ichen aus den Besoldu ngs- und Tariferhöhungen, Steigeru ng der Sachkosten, Relationsveränderu ngen, hoheren Beihi lfekosten, Ausbau des gebundenen Ganztags und der Aufstocku ng der auf den E rsatzschu lbereich entfa l lenden a n­tei l igen M itte l fü r weitere U nterrichtsmehr- und Ausgleichsbedarfe entsprechend den fü r öf­fentl iche Schulen getroffenen Rege lungen (z .B. Stel lenzuwächse im Rahmen des Inklusions­prozesses, den Ausbi ldungskonsens, den Ausbau der Leitu ngszeit, das E ignu ngspraktikum und das Praxissemester).

• Versorgung der Bea mtinnen und Beamten des Landes, der frü heren Lä nder Preußen und l ip­pe des früheren Reiches und der Lehrkräfte der öffentl ichen Schu len sowie i h rer H interbl ie­benen

Die Ansatzerhöhu ngen der Titel der HGR 6 i n den Kapiteln 05 900 und 05 910 in Höhe von 6.324.400 E U R basieren auf dem Anstieg der zu erwartenden Ausgaben bei den sonstigen Zuweisu ngen an Länder sowie bei der E rstattung von Versorgu ngsbezügen an die Gemein­den. Die Veransch lagung beru ht auf den Istausga ben der Vorjahre.

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Ministerium tOr

� Schult und Welttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 MI Lande, NordrheWt,Wlstfalen

5.2 Übersicht Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 05

Haupl- 1 Obergruppe(n) Einnahmen

1 2 3

Summe

Ausgaben

4 5 6 7

8 1 - 82 83 - 89

9 Summe

HGr. 1 : HGr. 2 : HGr. 3 : HGr. 4 : HGr. 5 : HGr. 6 : HGr. 7 : OGr. 8 1 - 82: OGr. 83 - 89: HGr. 9 :

2014 201 5 Isl - TEUR Ansatz - TEUR

1 8 .973 20.287 1 8 1 .248 243.787

1 08 801 200.329 264.874

1 3.636.071 1 4.01 8 .725 62.058 70.446

2 .095.922 2 . 1 52.920

1 . 1 63 1 .990 61 521

1 79 -1 8 . 1 65 1 5.795.453 1 6 .226.438

Verwaltungseinnahmen

Laufende Zuweisungen von Dritten

I nvestive Zuweisungen von Dritten

Personalausgaben

Sächliche Verwaltungsausgaben

Laufende Zuweisungen und Zuschüsse

Bau ausgaben

VE - TEUR

1 4 .798,0 247.941 ,4

70,0

262.809,4

Erwerb von beweglichen und unbewegl ichen Sachen

I nvestive Zuweisungen

Besondere Finanzierungsausgaben

Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen

Stand: 22.07.201 5

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HH-E 2016 Ansatz - TEUR

20. 1 24 245. 1 30

899 266. 1 53

1 4.792.087 74 .776

2 . 1 94 .238

2.375 521

-1 1 . 1 88 1 7.052 .8 10

VE - TEUR

1 5.943,0 257.92 1 ,8

2.070,0

275.934,8

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Mlnlstorlum tO,

� Schule und W.lto,bHduni Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des Lando. Nord,hoin·WtlUal.n

5.3 Personalausgaben für öffentliche Schulen gern. § 124 SchulG

Im E inzelp lan 05 s ind in den Schu lkapiteln Ansätze fü r Personalausgaben, die entweder auf Verträgen oder Schu lgesetz beru hen ( Personalausgaben für öffentl iche Schu len, deren Leh rkräfte Bedienstete eines Schu lt rägers s ind - § 124 des Schu lgesetzes fü r das Land Nordrhein-Westfa len), wie folgt aus­gebracht:

Kapitel Titel Bezeichnung der Schule Zahlungsgrun'd Zuständigkeit

05 340 685 1 0 Stiftisches Gymnasium Bethel § 1 24 SchulG und vertragliche BR Detmold Zuschüsse

05 340 685 1 0 Stiftisches Gymnasium Düren § · 1 24 SchulG und vertragliche BR Köln Zuschüsse

05 340 685 1 0 Stiftisches Gymnasium Gütersloh § 1 24 SchulG und vertragliche BR Detmold Zuschüsse

05 360 633 00 Weser-Kolleg in Minden Vertragliche Zuschüsse BR Detmold 05 390 633 00 Förderschulen der § 1 24 SchulG , Erstattung von BR Köln, BR

Landschaftsverbände Versorgungsbe-zügen f. d. vor dem Münster 1 . 1 . 1 976 in den Ruhestand getretenen Lehrkräfte

05 4 1 0 633 00 Fachschule für Heilpädagogik und § 1 24 SchulG BR Münster für Sozialpädaqoqik in Hamm

05 4 1 0 633 00 Berufskolleg des § 1 24 SchulG BR Düsseldorf Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf

05 4 1 0 633 1 0 Hans-Schwier-Berufskolleg in Vertragliche Zuweisungen BR Münster Gelsenkirchen

05 4 1 0 685 1 0 Berufsschule der § 1 24 SchulG BR Arnsberg Schornsteinfegerinnung Hagen

05 4 1 0 685 1 0 Ruhestandslehrkräfte der I H K Ruhestandsbezüge BR Arnsberg Bochum

05 4 1 0 685 1 0 Bergschulen Bochum und Frechen § 1 24 SchulG, Ruhestandsbezüge BR Arnsberg I sowie deren Ruhestandslehrkräfte Landesoberberga

mt Dortmund

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Ministerium 10.

;l Schu'- und Weltt<bllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 ... L.ndet Nordrllein·W • • tfalon

5.4 Strukturelle Änderungen im Rahmen der Einführung von Produkt­

haushalten zur Output orienti,erten Steuerung auf der Basis eines

Neuen Rechnungs-Wesens - EPOS. NRW

Im Rahmen der Umste l lung des vorhandenen kameralen Haushalts- Kassen- und Re�hnu ngswesens auf ein neues, doppisches Rechnungswesen ist es e rforderlich, die vorhandene Titelstruktur den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Für den E inzelplan 05 bedeutet das, dass im Hausha ltsjahr 2016 u.a. die Struktur des Kapitels 05 020 - Al lgemeine Bewi l l igungen - weitgehend aufgelöst wird und damit dessen Hausha ltsste l len in a nde­re Kapitel u mgesetzt oder/u nd gleichzeitig andere Titel zusammengefasst werden.

Im Kapitel 05 020 verbleiben schwerpun ktmäßig die Ausga ben fü r Beih i lfeaufwendu ngen und Fürsor­geleistungen - Hauptgruppe 4 - und d ie Vera nschlagu ngen für d ie G lobalen M i nderausga ben .

Ka pitel - Titel - TG fa l len 2016

05 010 - 547 61 05 020 - 427 02 05 020 - 427 20 05 020 - 427 30 05 020 - 427 40 05 020 - 452 00 05 020 - 453 01 05 020 - 514 00 05 020 - 519 11 05 020 - 526 02 05 020 - 529 10 05 020 - 529 20 05 020 - 529 30 05 020 - 534 00 05 020 - 539 10 05 020 - 545 00 05 020 - 546 02 05 020 - 546 04 05 020 - 546 10 05 020 - 546 20 05 020 - 547 10 05 020 - 681 10 ' 05 020 - 684 11 05 020 - 684 12 05 020 - 684 20 05 020 - TG 61 05 020 - TG 62

ent- Verä nderu ng

aufgegangen in u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls umgesetzt a ls umgesetzt als umgesetzt als umgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt als umgesetzt als umgesetzt als umgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls

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Kapitel - Titel - TG 2016 veranschlagt

05 010 - 686 61 05 010 - 427 02 05 300 - 427 30 05 300 - 427 40 05 010 - 427 40 05 300 - 452 00 05 300 - 453 01 05 300 - 514 00 05 300 - 519 11 05 300 - 526 02 05 300 - 529 10 05 300 - 529 20 05 300 - 529 30 05 010 - 534 00 05 300 - 539 10 05 300 - 545 00 05 300 - 546'02 05 010 - 546 04 05 010 - 546 10 05 300 - 546 20 05 300 - 547 10 05 300 - 681 30 05 300 - 684 11 05 300 - 684 12 05 300 - 684 20 05 010 - TG 61 05 010 - TG 62

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Mlnl.torlum tOr Schult und WellorbUdun. dts Land .. Nordrhtin·Wtstf.ltn

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

05 020 - TG 63 umgesetzt a ls 05 010 - TG 63 05 020 - TG 80 u mgesetzt a ls 05 010 - TG 80 05 020 - TG 90 u mgesetzt a ls 05 300 - TG 91 05 020 - TG 99 aufgegangen in 05 300 - TG 99 05 030 - 547 61 u mgesetzt a ls 05 030 - 547 10 05 072 - 547 95 u mgesetzt a ls 05 072 - 547 20 05 072 - 686 95 u mgesetzt a ls 05 072 - 686 22 05 078 - 546 01 aufgegangen in 05 078 - 547 10 05 300 - 525 61 aufgegangen in 05 300 - 547 61 05 300 - 526 61 aufgegangen in 05 300 - 547 61 05 300 - 531 61 aufgegangen in 05 300 - 547 61 05 300 - 539 61 aufgegangen in 05 300 - 547 61 05 300 - 883 62 u mgesetzt a ls 05 390 - 883 62 05 300 - 893 62 u mgesetzt a ls 05 390 - 893 62 05 300 - 547 64 aufgegangen in 05 300 - 684 64 05 300 - 633 82 aufgegangen in 05 300 - 547 82

G leichzeitig ist es erforderlich geworden, E innahmetitel umzusetzen und zusa mmenzufassen.

Kapitel - Titel - TG fa l len 2016

05 020 - 111 01 05 020 - 111 20 05 020 - 111 30 05 020 - 111 40 05 020 - 112 01 05 020 - 119 04 05 020 - 119 10 05 020 - 231 10 05 020 - 235 01 05 020 - 272 10 05 020 - 282 10 05 020 - 282 20 05 020 - 282 40 05 020 - 282 50 05 020 - TG 63 E 05 020 - TG 99 E

ent- Veränderung

u mgesetzt als u mgesetzt als u mgesetzt als u mgesetzt als u mgesetzt als u mgesetzt als umgesetzt als umgesetzt a ls umgesetzt a ls u mgesetzt a ls umgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt a ls u mgesetzt als

aufgegangen in

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Ka pitel - Tite l - TG 2016 vera nsch lagt

05 010 - 111 01 05 300 - 111 20 05 300 - 111 30 05 010 - 111 40 05 300 - 112 01 05 010 - 119 04 05 010 - 119 10 05 300 - 23 1 10 05 010 - 235 01 05 300 - 272 10 05 010 - 282 10 05 010 - 282 20 05 300 - 282 40 05 300 - 282 30 05 010 - TG 63 E 05 300 - TG 99 E

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'-41n1.ter1um 10'

� Schule und Welterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lo ndu Nord,heln·W . . tfalen

6 Erläuterungen zu den einzelnen Kapiteln (Sachhaushalt)

6.1 Kapitel 05 0 1 0 Titel 427 40 - Lernmittelzulassungsverfahren

Ansatz 2016: 80.000 E U R

Ansatz 2015 : 80.000 E U R

Lernm ittel, d i e an Schulen e ingesetzt werden, müssen zugelassen sein. Die Zulassu ng von Lernm itteln regelt der Erlass des M in isteriu ms vom 03 .12 .2003 . Lernmitte l können pauscha l , im vereinfachten Verfa hren oder im Gutachterverfa hren zugelassen werden.

Das M in isterium legt jeweils fü r die Fächer der Schu lformen den Zu lassu ngsweg fest.

Grundsätz l ich pauschal zugelassen s ind z .B . Bibeln, At la nten, Formelsammlungen, Grammatiken, Lexi ka, Liederbücher u nd wissenschaftl iche Literatur.

Die hier vera nsch lagten M ittel sind best immt fü r die an die Gutachterinnen und Gutachter zu zahlen­den Prüfhonorare, für die Qua l ifizierung der Gutachterinnen und Gutachter und für d ie Weiterent­wicklung des Zulassu ngsverfahrens.

E inna hmen im Lernm ittelzu lassu ngsverfahren werden bei Kapitel 05 010 Titel 111 40 nachgewiesen.

6.2 Kapitel 05 0 1 0 Titel S 1 1 10 - Vorschriften und Richtlinien

Herste l lungs- und Versandkosten fü r die Beka nntga be von Vorschriften, Richtl inien, Empfeh lungen, Handreichungen u nd einschlägiger Fach l iteratur

Ansatz 2016: 240.000 EUR

Ansatz 2015 : 240.000 E U R

N eue Vorschriften, Richt l i nien u n d Empfehlu ngen, d i e bei d e r Arbeit in d e n Schulen ständig benötigt werden, werden gesondert bekanntgegeben und den Schulen in begrenzter Menge a ls Beleg­exemplar zur Verfügung geste l lt . Für das Jahr 2016 ist der M itteleinsatz i nsbesondere vorgesehen fü r die H erste l lung und den Versand von

• Kern lehrplänen Seku ndarstufe I und 1 1 für a l le Schu lformen • Richt l in ien/Leh rplänen fü r das Berufskol leg . • Handreichungen u nd Empfeh lungen fü r a l le Schu lformen • einschlägiger Fachl iteratu r.

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Mlnl.terlum 10r

� Schulo und W.lterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 des Lando. Nord rholn·Wo.tfalon

6.3 Kapitel 05 010 Titel 526 0 1 - Sachverständige

Ansatz 2016: 187. 100 E U R

V E 2016: 100.000 EUR

Ansatz 2015 : 187. 100 E U R

V E 2015: 100.000 EUR

Stand : 31 . August 2015

Ü ber d ie einzelnen M a ßnahmen und Gutachten wird nach Verabsch ied ung des Hausha lts 2016 im Rahmen der M ittelbewirtschaftu ng entsch ieden.

Im Jahr 2015 wurden im Ra hmen der zur Verfügung stehenden M ittel u .a . d ie nachstehenden Vorha­ben u nd Gutachten geplant:

• Zertifizierung der Fachschulen fü r Sozia lpädagogik, • Cu rricu lare Vorga ben zum zie ld ifferenten Lernen bei sonderpädagogischer Förderu ng, • Reifeprüfungsvorschläge und die Durchsicht von Reifeprüfungsarbeiten von deutschen Schu­

len im Ausland, • Konzept zur Sicherung eines qua litativ hochwertigen und wohnungsnahen G rundschu lange­

botes • Gutachten zur U nterstützung des Fremdsprachenu nterrichts und des b i l ingualen U nterrichts, • Wissenschaftliche Begleitu ng des P rojektes: Regionale Berufsbi ldungszentren der Stadt

Dortmu nd, • M odel lprojekt: Wahlpflichtfach Ökonomie / Verbraucherbi ldung a n Realschulen

6.4 Kapitel 05 010 Titel 527 02 - Reisekostenvergütungen in Personalver­

tretungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten

Ansatz 2016: 255.000 EUR

Ansatz 2015: 255 .000 EUR

Vera nsch lagt s i nd d ie Reisekostenvergütungen fü r acht Hau ptpersona l räte, einen ört l ichen Persona l­rat, acht Hauptschwerbehindertenvertretungen, eine ört l iche Schwerbehindertenvertretung sowie der sachkundigen Personen.

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Mlnl.t.rlum lOr

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 dH lande, Nordrheln'Wlstfalen

6.5 Kapitel 05 0 1 0 Titel 534 00 - Auslandsbeziehungen

Stand : 31 . August 2015

Ausga ben fü r die Pflege von Ausla ndsbeziehu ngen und Förderu ng der politischen Zusammenarbeit

Ansatz 2016: 60.000 E U R

Ansatz 2015: 60.000 E U R

Die Ausga ben s ind veransch lagt für d i e Betreuung von Delegationen/Gästen im internationalen u n d EU-Bereich sowie zur Durchführung von gemeinsamen Erklä rungen/Protoko l len des M i nisteriums für Schule u nd Weiterbi ldung ü ber die b i laterale Zusammenarbeit im internationalen Bereich.

Die H aushaltsmittel sind zur F inanzierung von im Landesinteresse l iegenden i nternationalen Kontak­ten im Schu lbereich bestimmt.

H ierzu gehören vornehml ich konzeptionel le Maßnahmen, wie z. B. Tagungen, Workshops, Fachtref­fen m it Repräsentanten des aus ländischen Bi ldungsbereichs usw. Diese Aktivitäten werden vorrangig auf der Grund lage von Gemeinsamen Erklärungen durchgefü hrt. Ein besonderer Schwerpu nkt l iegt in der grenzübersch reitenden Zusammena rbeit mit den Bene lux-Staaten.

6.6 Kapitel 05 010 Titel 541 10 - Aufwendungen für die Vorbereitung, Aus­

richtung und Durchführung von Veranstaltungen überregionaler Gre­

mien

Ansatz 2016: 25.000 E U R

Ansatz 2015: 25.000 E U R

Veransch lagt s ind d i e Aufwendungen für d i e Ausrichtung länderübergreifender Konferenzen, Arbeits­tagu ngen, Ju ry-Sitzu ngen, Fachgremien u. a. m. m it lä nderü bergreifendem bzw. überregionalem Be­zug.

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Page 263: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnlsttrium tOr

� Schult und WtlttrbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Landes Nordrhtln·Wuttaltn

6.7 Kapitel 05 0 1 0 Titel 547 11 - Leistungen der Rechenzentren

Ansatz 2016: 3.791.900 EUR

Ansatz 2015 : 3.791.900 EUR

D ie veransch lagten M ittel s i nd im Wesentl ichen vorgesehen für d ie nachstehenden Leistungen des Landesbetriebs IT. NRW für den Betrieb, die Weiterentwicklung und die Pflege von automationsge­stützten Verfahren in den Schu len und der Schu laufsicht und der Amtlichen Schuldaten (Verwa l­tungsaufga ben ) :

. . Ste"enverwa ltung 718.000 E U R • Sch l PS 872 .000 E U R • IBM-Leistu ngen MSWjBR, Schu lämter 190.000 E U R • Leh rkräfteei nste"u ngjLE 0 237.000 E U R • Leh rerversetzungjOLIVER 92.600 EUR • Seminareinweisu ngjSEVON 98.500 EÜR • Schu ldatei 103. 300 EUR • Landesprüfu ngsamt für Lehrä mter 140. 100 E U R • STUTZ inc l . Betrieb SEM ISTAT 40.500 EUR • WEB-basierte Verfa hren 658.000 E U R • Termina l-Server-Verfahren Hosting 124.800 E U R • IdentN r-Vergabeverfa hren 11.600 EUR • Tech nische U nterstützung der Qua l itätsana lyse N RWjTUQAN 300.000 EUR • BAföG-Onl ine 35.000 E U R • Neuausrichtung QUA-LiS N RW 50.000 E U R • Systemumste"ung Planu ngssystem 120.500 EUR

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Page 264: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.t.rlum lOr

� Schul. und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dei LIndes Nordrhem·Westfalen

6.8 Kapitel 05 010 TG 60 - Bürokommunikation im Ministerium

Ansatz 2016: 957.300 E U R

VE 2016: 40.000 EUR

Ansatz 2015 : 957.300 E U R

VE 2015: 40.000 EUR

Veranschlagt s i nd Ausga ben für Aufba u, U nterhaltu ng, Anwendung und Schu lung neuer Büro- und Kommunikationstech nologien in den Dienstgebäuden des Min isteriums fü r Schule und Weiterbildung und des QUA-LiS N RW. Das MSW unterhält sowohl das Computer-Netzwerk in Düsseldorf a ls auch im Rahmen des Shared-Service das Computer-Netzwerk im QUA-LiS N RW in Soest. Beide Netzwerke s ind über eine angem ietete Telekom-Le itung miteinander zu einem logischen Netzwerk verbunden und darü ber h inaus ü ber das La ndesverwaltu ngsnetz mit der gesamten Landesverwaltung u nd dem I n­ternet verbu nden.

I nsgesamt werden im MSW und im QUA-LiS N RW ru nd 550 Persona lcom puter und ca . 30 Server ver­waltet. Daneben gibt es zah lreiche n icht vernetzte Computer, wie Laptops und weiteres IT-Zubehör, wie z. B. Sca nner und Beamer. H inzu kommen Telearbeitsplätze.

Bei den vielfä ltigen Spezialprogrammen und bei a l len Sta ndardprogrammen sind regelmäßige Pro­grammupdates zu l izenzieren und einzuspielen. Bedingt durch den schnellen technologischen und in novativen Fortschritt auf dem Gebiet der I nformationsverarbeitu ng muss regelmäßig ein Tei l der technischen I nfrastru ktur a ngepasst und ausgetauscht werden, u m den aktuel len Kommunikationser­forqernissen zu entsprechen. Die Ausgaben für Verbrauchsmateria l ien (z. B. fü r Farb- und Schwarz/Weiß-Laserdrucker) s ind ebenfa l ls aus dieser Titelgru ppe zu bestreiten.

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Ministerium ro,

� Schul. "nd W.,torbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Land .. No'd'heln·W .. U.len

6.9 Kapitel 0 5 010 TG 61 - Medienberatung / Medienpass NRW

Ansatz 2016: 324.600 EUR

Ansatz 2015 : 708 .600 EUR

Veransch lagt s i nd folgende M itte l :

1 . Medien beratung NRW 2. Medien pass N RW

174.600 EUR 150.000 EUR

Die Medienberatung N RW ist e in gemeinsa mes Angebot des LVR-Zentrums fü r Medien und Bi ldung und des LWL-Medienzentrums für Westfa len im Auftrag des M in isteriums fü r Schu le und Weiterbi l­dung des Landes Nord rhein-Westfa len und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfa len-Lippe. Sie u nterstützt Schulen, Schu lträger und Leh rerfortbi ldung bei der Schul- und U nterrichtsentwicklu ng mit M edien.

Kom petenzteams beraten Schu len und Schu lträger und begleiten eine a bgesti mmte Entwicklung fachorientierter Lernmittel- und lernförderl icher Ausstattu ngskonzepte. Die Medien beratu ng N RW schafft die konzeptionel len Voraussetzu ngen fü r d iese Dienstleistung der Kompetenzteams N RW.

Ziel der I n itiative "Medienpass NRW" ist es, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendl ichen systematisch zu fördern.

Dazu wurden d rei E lemente entwicke lt:

• Ein Kom petenzra hmen, der Erziehenden und Leh rkräften Orientierung darü ber bietet, wei­che Fähigke iten Kinder und Jugend l iche verschiedener Altersstufen erwerben sollten.

• Ein Lehrplankom pass, der aufzeigt, wo und wie die Anforderungen des Kompetenzrahmens i n den Schu lunterricht i ntegriert werden können und praktische H inweise und Anregungen fü r Lehrerinnen und Lehrer gibt.

• Der eigentl iche "Medienpass" der das Kompetenzn iveau der Schülerinnen und Schüler do­ku mentiert und zur weiteren Beschäftigung mit Medien motiviert.

Wen iger auf Grund der Auflösung der Stiftung Partner fü r Schu le. D ie Stiftung Partner fü r Schu le N RW förderte bis zu i h rer Auflösung am 31 . 12.2014 die dauerhafte und systematische Zusammenar­beit von Schule und Wirtschaft. Die institutionel le Förderung war hier veranschlagt.

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Page 266: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Mlnl.t.�um '0,

� Schul. und WeiterbIldUn, Erläuterungen zum HE 2016 des Land .. Nord,heln·Wult.len

6.10 Kapitel 05 010 TG 62 - Bildungsportal

Stand : 31 . August 2015

Betrieb und Weiterentwicklung eines I nternet-basierten interaktiven Bürger- und Verwa ltu ngsforums für Schule und Ausbildung ( "Bi ldungsporta l" )

Ansatz 2016: 3 10.000 EUR

VE 2016: 21.000 EUR

Ansatz 2015 : 210.000 EUR

VE 2015 : 21.000 EUR

Beim IIBi ldu ngsportal" ha ndelt es s ich um e in I nternet-basiertes, interakt ives Bürger- und Verwa l­tu ngsforum für Schu le und Ausbi ldung. Mehr zur technischen und inha lt l ichen Erneueru ng der I ntra­netpräsenz des MSW N RW.

Die M ittel sind veransch lagt für den Betrieb und weiteren Ausbau des Bi ldungsportals N RW mit

• E inbindung von Funktional itäten und Beschaffung von Ha rd- und Software,

• Entwick lung von in das Portal zu integrierenden Verfahren und der damit verbundenen Bera­tungskosten fü r Projektentwicklung und Projektumsetzu ng,

• Schu lungen und Seminare fü r d ie mit der Pflege des Portals betrauten M ita rbeiterinnen und M itarbeitern sowie fü r N utzerinnen und Nutzer der e inzubindenden Verfahren.

Das Bi ldungsportal ist seit dem 01. Septem ber 2002 onl ine und bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine Vielzahl von Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des M inisteriums fü r Schule und Weiterbi ldung des Landes Nordrhein-Westfa len. Außerdem ersch l ießt es thematisch auch die I nterneta ngebote anderer I nstitutionen und E inrichtu ngen im Bereich Bi ldung.

Das Bi ldu ngsportal ist e in ku ndenorientiertes I nternetportal, das sich an den Interessenlagen seiner verschiedenen Zielgruppen orientiert. M it seinem großen Angebot trägt es dazu bei, den Bürgerinnen und Bürgern d ie verschiedenen Themen bereiche näher zu bringen und s ie transparenter zu machen.

Für E ltern, Schülerinnen und Schü ler hä lt das Bi ldu ngsportal e inen besonderen Service bereit. M it dem Programm "Schule suchen" können E ltern die richtige Schu le für ihr Kind finden. I n a l len Regio­nen des Landes können Schulen mit best immten U nterrichtsa ngeboten oder Organ isationsformen gesucht werden.

Das Bi ldungsporta l bietet mit einem Archiv fü r P ressemittei lungen und einer Bi lddatenbank auch einen Service spezie l l fü r d ie P resse.

Es ist zugleich auch E-Government-P lattform des M in isteriums fü r Schu le und Weiterbi ldu ng. Derzeit bietet es mehrere e lektron ische Verwaltu ngsprozesse rund um den Leh rerberuf. Angehende Lehre­rinnen u nd Lehrer können ü ber LEO (Lehrere inste l lung on l ine) gezielt nach freien Stel len suchen u nd sich sofort ü ber das Internet bewerben. VERENA (Vertretungsu nterricht nach Angebot) i nformiert

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Ministerium 10,

� Schult und Welttrblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des Lande, Nordrhe "-Westfalen

über d ie Ausschreibung von zeit l ich befristeten Vertretungsste l len. Ü ber OLIVER (onl ine Lehrerver­setzu ng) werden Versetzu ngsa nträge gestellt werden.

M it STELLA (Stel lenausschre ibu ng fü r Funktionsstel len) werden Aussch rei bu ngen von Funktionsste I­len im Schu lbereich tagesaktuel l veröffentl icht. SEVON (Seminareinweisung onl ine) ermöglicht Hoch­schula bsolvent innen und Hochschu labsolventen d ie Bewerbung zum Vorbereitungsdienst.

Ü ber den Broschürenservice können kosten lose Publ ikationen des MSW onl ine beste l lt oder auf den eigenen Rechner heru nter geladen werden.

Das Bi ldungsporta l N RW ist e in weiterer Schritt der Verwaltu ngsmodernisierung und e in wichtiger Baustein fü r das Medienland Nordrhein-Westfalen.

6.1 1 Kapitel 05 0 1 0 TG 6 3 - Öffentlichkeitsarbeit, Messen und Ausstellungen

Ansatz 2016: 555.900 E U R

V E 2016: 400.000 E U R

Ansatz 2015: 555.900 E U R

V E 2015: 400.000 E U R

Die Hausha ltsm ittel s ind fü r d i e I nformation d e r Öffentl ichkeit ü ber Angelegenheiten im Zuständ ig­keitsbereich des M i nisteriums fü r Schule und Weiterbi ldung veransch lagt.

E in großer Tei l der M ittel wird fü r die Hera usga be von Pu bl ikationen ü ber die Bi ldungswege in Nord­rhein-Westfa len (Basis-Broschüren) bzw. ü ber a ktuel le P rojekte der Landesregieru ng verwendet. Die Auflagen sind aufgru nd der zahlenmäßig großen Hauptzielgru ppen (E ltern von schul pflichtigen Kin­dern, Leh rkräfte, Schülerinnen und Schü ler) re lativ hoch.

Wichtige Bausteine der Öffentl ichkeitsarbeit s ind zudem ein umfassendes und regelmäßig a ktua l i­siertes I nternet-Angebot, die Te i lnahme a n Bi ldungsmessen, Veransta ltu ngen, und Kam pagnen (z. B. zur Lehrerwerbung).

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Mlnllterium tOr

� Schule und W.ltorbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 del Land .. Nordrheln-WuUalen

6.12 Kapitel 05 010 TG 80 - Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

Kosten der automatisierten Datenvera rbeitu ng und Organ isationsvorhaben in der Schu lverwaltung

Ansatz 2016: 1.022.800 EUR .

VE 2016: 44.000 E U R

Ansatz 2015 : 880.000 EUR

VE 2015 : 44.000 EUR

Vorgesehen s i nd Ausgaben fü r Betrieb und Ausbau des Schul informationssystems fü r Verwaltung und P lanung sowie für Organ isationsvorhaben fü r d ie Schu lverwaltung, deren Doku mentation und die E inbeziehung neu gegründeter Schulen i n das ADV-Schu l informationssystem.

Schwerpunkte des M itte le insatzes s ind :

• die Entwicklu ng u nd I m plementieru ng sch ulspezifischer Anforderu ngen an PersN RW, insbe­sondere fü r die E infü hru ngsu nterstützung eines Ste l lenmodu ls, Entwick lung von Schn ittstel­len zu bestehenden Verfahren im Schu lbereich sowie Programmierung von Auswertungen und für Schu lungen,

• U mste l lung des Schu l informations- und P lanu ngssystem auf ein neues Data-Warehouse Pro­dukt,

• die Entwicklu ng, den Kauf, d ie Pflege, Wa rtu ng und Weiterentwicklung von Programmen fü r die Schu lverwa ltu ng sowie für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Dia logpro­gramme zu den Amtlichen Schu ldaten,

• die Entwick lung eines Schu ldatenspiegels im I nternet, • Anpassung der Hochschu lsoftware fü r Praxissemester, • Erstausstattung neu gegründeter Schulen mit Rechnern und Datenübertragungseinrichtu n­

gen zur E inbeziehung in das Schul informationssystem. • Umste l lung der Anwendu ngen des Bi ldu ngsporta ls auf WE B-Apps

Für M aßnahmen der IT - Sicherheit werden 2016 zusätzliche M ittel in Höhe von 142 .800 E U R einge­plant.

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a Schul. und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Land •• Nord,hein·Wutt.l.n

6.13 Kapitel 05 030 Titel 632 10 - Kultusministerkonferenz '

Anteil des La ndes an den Kosten des Sekretariats der Kultusmin isterkonferenz

Ansatz 2016: 4.089. 500 E U R

Ansatz 2015 : 4.089.500 E U R

Die Ständ ige Konferenz der Kultusmin ister d e r Lä nder in d e r Bu ndesrepubl ik Deutschland wurde im Oktober 1949 durch einen Staatsvertrag gegründet. S ie ist e in freiwi l l iger Zusammenschluss der für Bi ldung und Erziehu ng, Hochschu len und Forschung sowie kulturel le Ange legenheiten zuständ igen Min isterin nen/M in ister bzw. Senatorinnen/Senatoren der Lä nder.

Das Sekretariat mit seinem Sta ndort in Bonn und einer Außenste I le in Berl in hat gemäß Ländera b­kommen (GV. NW. 1960 S. 32) seinen (forma len) Sitz am Sitz der Bundesregieru ng. Das Land Berl in verpflichtet sich, in seinen H aushaltsplan das Sekretariat aufzu nehmen und i n die mit den Bedienste­ten des Sekretariats bestehenden Dienstverhältnisse e inzutreten.

Die Kultusmin isterkonferenz behandelt nach i h rer Geschäftsordnung "Ange legenheiten der Ku ltu rpo­l it ik von ü berregiona ler Bedeutung m it dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Wi l lensbi ldung und der Vert retung gemeinsamer An l iegen" . Tätigkeit und F inanz ierung des Sekretariats beru hen auf einem Staatsvertrag.

Der auf die Lä nder entfa l lende Antei l am Zuwendungsbedarf wird zu zwei Dritte ln nach dem Verhä lt­nis der Steuereinnahmen und zu e inem Drittel nach den Bevö lkerungszahlen (sog. Königsteiner Schlüssel) aufgebracht.

6.14 Kapitel 05 030 Titel 632 20 - Hochgebirgsklinik Davos (Schweiz)

U nterrichtu ng von Schülerinnen und Schü lern in der Hochgebirgskl inik Davos (Schweiz)

Ansatz 2016: 73 .000 E U R

Ansatz 2015: 73 .000 EUR

Das La nd Nord rhein-Westfa len erstattet dem La nd Baden-Württemberg gemäß Beschluss der Ku l­tusministerkonferenz zur Sicherste l lung der u nterrichtl ichen Versorgung deutscher Schülerinnen und Schü le r a n der Hochgebirgskl in ik Davos antei l ige Persona lkosten der Lehrkräfte.

Der Antei l des La ndes bemisst s ich nach der Anzah l der Verweiltage der Schü lerinnen u nd Schü le r des jewei l igen Landes im Vorjahr.

Die jährl iche Vera nsch lagung berücks ichtigt sowohl die Absch läge fü r das la ufende a ls auch die Auf­wendu ngen fü r die Endabrechnung des Vorjahres.

Das Land Baden-Württem berg ü bernimmt die verwa ltungsmä ßige Abwicklung des P rojektes.

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M nllterlum tOr

� Schull und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 du landes Nordrheln·Westtalen

6.1 5 Kapitel 05 030 Titel 632 30 - Entwicklung und Überprüfung nationaler

Bildungsstandards Ante i l des La ndes an den Kosten zur Entwicklu ng und Ü berprüfung der nationalen Bi ldungssta ndards durch das I nstitut zur Qua l itätsentwicklung im Bi ldu ngswesen ( IQB) in Berl in .

Ansatz 2016: 925. 100 EUR

Ansatz 2015 : 925. 100 E U R

Die Kultusmin isterkonferenz hat vereinbart, nationa le Bi ldu ngsstandards z u entwicke ln u n d rege lmä­ßig im Rahmen von Stud ien zu ü berprüfen. Dies geschieht durch das von den Lä ndern a n der H u m­boldt-U niversität in Berl in errichtete " Institut zur Qua l itätsentwicklung im Bi ldu ngswesen" ( IQB).

Es ha ndelt sich um den Antei l des La ndes Nordrhein-Westfa len an den Kosten zur Entwicklung und Ü berprüfu ng der nationalen Bi ldungsstandards durch das I nstitut zur Qua l itätsentwicklung im B i l­dungswesen ( IQB) an der Humboldt-Un iversität in Berl in. Als wissenschaftl iche E inrichtung a l ler 16 Lä nder der Bu ndesrepubl ik Deutschland erfolgt die Fina nzierung nach dem jeweils gü ltigen sog. Kö- . n igsteiner Schlüssel.

6.16 Kapitel 05 030 Titel 632 31 - Vergleichsuntersuchungen

Anteil des Landes an den Kosten für internationale Studien und Berichten zur Feststel lung der Leis­tu ngsfäh igkeit des Bi ldu ngswesens im internationa len Vergleich.

Ansatz 2016: 493.300 EUR

Ansatz 2015 : 493.300 EUR

D ie Länder betei l igen sich gemeinsam mit dem Bund an i nternationalen Vergleichsstudien und Be­richten zur Festste l lung der Leistu ngsfä higkeit des Bi ldu ngswesens (u .a . P ISA-Studie) . Die Kosten hier­fü r werden gemäß KM K-Beschluss a ntei l ig von Bund und den Lä ndern getragen.

Die veransch lagten M ittel werden schwerpu nktmäßig wie folgt eingesetzt:

• Antei le des Landes an den internationalen Vergleichsu ntersuchungen e inschl ießl ich beglei­tender Forschu ngsvorha ben, die du rch das Zentrum fü r internationale Bi ldu ngsforschung (ZIB) und a ndere Auftragnehmer durchgefü hrt werden: P ISA ( "Progra mme for I nternationa l Student Assessment"), P I RLS/IGLU ( "Progress in Internationa l Reading Literacy Study - I nter­nationale G rundschul-Leseuntersuchu ng"), T IMSS (" internationa le Mathematik- und Natur­wissenschaftsstudie") .

• Antei le des Landes an der nationalen Bi ldu ngsberichterstattu ng und weiteren Maßnahmen im Rahmen des Zusammenwirkens von Bund und Ländern zur Feststel lung der Leistu ngsfä­h igkeit des Bi ldungswesens im internationalen Vergleich.

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� Schult und Wtlt"bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land .. Nordrlltin·Wutf.len

6.17 Kapitel 05 030 Titel 632 40 - Europäischer Qualifikationsrahmen

(EQR)

Anteil des Landes an den Kosten zur U msetzung des Europäischen Qua l ifikationsrahmens ( EQR) in Deutschland

Ansatz 2016: 25.000 EUR

Ansatz 2015 : 25.000 EUR

Aufgru nd der Empfeh lung des Europä ischen Parlaments und des Rates zur E inrichtung eines Europäi­schen Qua l ifikationsrahmens haben s ich der Bund und die Kultusmin isterkonferenz darauf verstä n­digt, gemeinsam einen Deutschen Qual ifikationsra hmen fü r lebenslanges Lernen zu entwicke ln .

Der auf die Länder entfa l lende Anteil am Zuwendungsbedarf wird zu zwei Dritte ln nach dem Verhält­nis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach den Bevölkeru ngsza h len (sog. Kön igsteiner Schlüssel) aufgebracht.

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;l Schul. und Woltor�lIdunl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des L.nd •• Nordrh.In-W •• tf.'on

6.18 Kapitel 05 030 Titel 632 50 - Deutsch-Polnisches Geschichtsbuch

Anteil des Landes an der Fina nzierung des Deutsch-Poln ischen Geschichtsbuches

Ansatz 2016: 56. 100 E U R

Ansatz 2015 : 56. 100 E U R

Die 330. KM K hat i n ihrer Sitzu ng am 27.5.2010 m i t Bl ick a u f das zwanzigjährige Bestehen des deutsch-poln ischen Vertrages erklärt, dass sie dem deutsch-poln ischen Geschichtsbuch einen beson­deren Stel lenwert beimesse und den Ländern empfohlen, bei der späteren Genehmigung des Leh r­werks dessen politische Bedeutung zu berücks ichtigen .

A ls Grund lage d ient h ierbei das fachwissenschaftl iche und didakt ische Rahmenkonzept, das H istori­ker und Didaktiker beider Länder nach M aßga be der 16 deutschen u nd des polnischen Lehrplans entwickelt haben.

H ieraus geht hervor, dass das Schu lbuch a ls identisches - nur sprachl ich u nterschied l iches - cu rricu­lares Lehrbuch in der Sekundarstufe I in beiden Lä ndern eingesetzt werden sol l .

Für das Schu ljahr 2015 / 2016 ist das Erscheinen des ersten Bandes gepla nt. Das La nd N RW betei l igt s ich an den Kosten für d ie Erste l lung des deutsch-poln ischen Gesch ichtsbuchs.

6.19 Kapitel 05 030 Titel 685 40 - FWUjInstitut für Film und Bild

Ante i l des La ndes an den Kosten des FWU/l nstituts für F i lm und Bi ld in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH in Grünwald

Ansatz 2016: 119.200 E U R

Ansatz 2015 : 137.600 E U R

H ie r ist d e r Antei l des Landes a n d e n Kosten des I nstituts für F i l m und Bi ld in Wissenschaft und U n­terricht gemeinnützige GmbH in Grünwald (FWU) veransch lagt.

Das FWU ist eine von a l len Ländern in der Bundesrepubl ik Deutschland getragene und im Auftrag der Lä nder tätige gemeinnützige Gese l lschaft mit besch rän kter Haftung m it Sitz in Grünwald.

Gemäß Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe des FWU, "audiovisuelle Medien herzustellen und deren Verwendung a ls Lehr- und Lernm ittel in B i ldung, Erz iehung und Wissenschaft zu fördern und damit der Allgemein heit zu dienen . ".

Zielgruppen für die Produkte u nd Dienstleistu ngen der Gesellschaft s ind d ie Bi ldu ngsverwa ltu ngen der Lä nder, Schulen und andere Bi ldungsein richtu ngen, Lehrerinnen und Lehrer, Schü lerinnen und Schüler. Zentrale bi ldungspolitische Entwicklu ngen wie z .B. Ganztagsschulen, Bi ldungsstandards und

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� Schult und WelttrblldUnl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Lande, Nordrheln·Wtstfal.n

)ebensla nges lernen" erfordern die Bereitstel l ung innovativer P rodu kte zur U nterstützung der lern­prozesse. Der Zuschussbedarf des I nstituts wird a uf die länder anteil ig nach der Schülerzah l umge­legt (§ 7 Gesellschaftsvertrag).

6.2 0 Kapitel 05 030 Titel 686 5 1 - Abgeltungspauschale für Vervielfältigun­

gen

Antei l des la ndes an der Abgeltungspauschale fü r die Verv ie lfä lt igung von U nterrichtsmateria l ien

Ansatz 2016: 3 .390.000 EUR

Ansatz 2015 : 2 .324.200 EUR

Veransch lagt ist der Antei l des la ndes an der Abge ltungspauscha le für d ie Vervielfä ltigung von U nter­richtsmateria l ien.

Das U rheberrechtsgesetz bestimmt, dass die U rheberin/der U rheber das al le inige Recht hat, sein Werk zu verwerten. Es gründet auf der Auffassung vom schöpferischen Werk a ls geistigem E igentum seiner U rheberin/seines Urhebers.

Für die kon krete Wa hrnehmung von U rheberrechte n haben sich Verwertu ngsgesel lschaften gebi ldet, denen die I nha berinnen und Inhaber von Verwertu ngsrechten im Berechtigungsvertrag N utzu ngs­rechte einräumen. Bei Vervielfä ltigu ngen ist d ies d ie VG WORT. Zur pauschalen Abgeltung urheber­recht l icher Vergütu ngsansprüche gemäß § 53 Abs. 3 und 4 a U rheberrechtsgesetz für d ie Herste l lung von Vervielfä ltigu ngen u rheberrechtlich geschützten Materials zum Gebrauch an Schulen besteht zwischen der VG WORT und den ländern ein Abgeltungsvertrag.

Ein solcher Vertrag regelt auch die Abgeltung von Ansprüchen aus § 52 a Abs. 4 U rhG fü r das öffentl i­che Zugä nglich machen von Werken oder Werkteilen fü r Zwecke des U nterrichts an Schu len. Damit ist anders a ls frü her auch die E inste l l ung von I nhalten in das Schul intranet erfasst.

Veransch lagt ist der auf das land, d ie Gemeinden u nd Träger von Ersatzschu len entfa l lende Antei l an den Gesamtkosten. D ie Verrechnung des Gemeindeanteils erfolgt im kom munalen F inanzausgleich nach dem Gemeindefinanzieru ngsgesetz.

Der erhöhte Bedarf ergibt s ich aus den neuen vertraglichen Vereinbaru ngen zwischen den ländern und den Rechteinhabern; die vertragl ichen Vere inbarungen berücksichtigen das inzwischen intensi­vere N utzu ngsverha lten der Schulen.

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Ministerium tor

;J . Schul. und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lande, Nordrheln-WIJHalen

6.2 1 Kapitel 05 030 TG 61 - Ausbildungsförderung, SchülerinnenjSchüler­

BAföG

Ausbildu ngsförderung nach dem Bundesausbi ldungsförderu ngsgesetz (BAföG ) im Schu lbereich

Ansatz 2016: 206.000.000 E U R

Ansatz 2015 : 206.000.000 EUR

Schülerinnen/Schüler-BAföG wird geleistet für den Besuch von

• weiterfü hrenden a l lgemein bi ldenden Schu len a b Klasse 10, • Berufsfachschulen, einschl ießl ich der Klassen a l ler Formen der berufl ichen Grundbi ldung, • Fach- und Fachoberschulklassen, • Weiterbi ldu ngskol legs und Berufsaufbauschulen.

E in Anspruch auf Schüle ri nnen/Schüler-BAföG besteht, wenn der Ausbi ldu ngsbedarf nicht durch ei­genes E inkommen und Vermögen sowie das E inkommen der Ehegattin/des Ehegatten und der E ltern gedeckt ist und die/der Auszubi ldende bestim mte persönl iche Voraussetzu ngen (z .B . Staatsangehö­rigkeit, Höchsta lter) erfü llt.

Für best immte der o. g. Ausbi ldu ngsarten (z .B. a l lgemein bildende Schulen) kann Ausbi ldungsförd e­rung zudem nur dann geleistet werden, wenn die Schülerinnen und Schü le r n icht bei den E ltern wohnen und notwendig auswä rts unterge bracht s ind. Im Jahr 2014 wurden im Jahresmittel rund 35.000 Sch ü leri nnen und Schü ler in Nordrhein-Westfa len gefördert.

Die Ansätze der Titelgruppe werden jewei ls anhand des Bedarfes erm ittelt, den das Bundesministeri­um fü r B i ldung und Forschung fü r die BAföG Schülerförderung fü r den Bundeshaushalt anmeldet.

Der Bund t rägt seit dem Jahresbeginn 2015 100 % der Kosten für Zuschüsse nach dem BAföG . Die Bu ndeszuweisungen werden bei TG 61 - E innahmen - veransch lagt.

6.2 2 Kapitel 05 030 TG 63 - Berufliche Aufstiegsfortbildung ("Meister­

BAföG")

Förderung der berufl ichen Aufstiegsfortbi ldung nach dem Aufstiegsfortbi ldungsförderu ngsgesetz (AFBG)

Ansatz 2016: 33 .627.300 E U R

Ansatz 2015: 31 .900.000 EUR

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M nl.torlum fO, Schul. und W.lto'bUduna des Lande, Nordrhein·Wlstfalen

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015

Durch das Aufstiegsfortbi ldu ngsförderungsgesetz (AFBG) sol len Tei lnehmerinnen und Te i lnehmer an M a ßnahmen der berufl ichen Aufstiegsfortbi ldung finanzie l l unterstützt werden. D ie Förderung sol l dazu beitragen, I nteressierte zu Existenzgründu ngen zu ermuntern.

Gefördert werden können Ha ndwerkerinnen und Handwerker sowie andere Fach kräfte, die sich auf einen Fortbi ldu ngsa bschluss zu Ha ndwerks- oder Industriemeisterinnen j meistern, Technikerinnen j Techn ikern, Fachkaufleuten, Fachwirt innen j Fachwirten, Fachkrankenpflegerinnen j Fachkranken­pflegern, Betriebsinformatikerinnen j Betriebs informatikern, Programm iererinnen j P rogramm ie­rern, Betriebswi rtinnen j Betriebswirten oder eine vergleichbare Qua l ifikation vorbereiten und ü ber eine nach dem Berufsbi ldu ngsgesetz (BBiG) oder der Handwerksord nung ( HwO) anerka nnte, a bge­schlossene Erstausbi ldung oder einen vergleichbaren Berufsa bsch luss verfügen .

D ie M aßnahmen müssen gezielt a uf öffentl ich-rechtliche Fortb i ldungsprüfu ngen nach BB iG oder HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landes recht vorbereiten, die ü ber dem N iveau einer Facha rbeiterinnenjFacharbeiter-, Gesel l innenjGesel len-, Gehi lfinnenjGehi lfenprüfung oder e ines Berufsfachschu labsch lusses l iegen .

Tei lnehmerinnenjTei lnehmer von entsprechenden Maßnahmen können durch Beiträge zu den Kos­ten der M aßnahme sowie zum Lebensu nterha lt, soweit die dafür e rforderl ichen M ittel n icht a nder­weitig zur Verfügung stehen, u nterstützt werden. Die U nterstützung wird jewei ls in Form eines Da r­lehns- sowie eines Zuschussanteils gewä hrt. I m Jahr 2014 wurden im Jahresmittel je Monat ca . 6.000 Maßnahmen gefördert.

Die von der Kred itansta lt fü r Wiederaufbau a ls Darlehnsgeber in Rech nung gestel lten Schulden­dienstleistu ngen sowie die Erstattungen (Verwaltungskostenpauschale a n Kam mern) s ind in voller Höhe vom Land zu finanzieren.

Die Ausgaben fü r den Bereich der Aufstiegsfortbi ldung (Tite l 681 63) werden zu 78 Prozent vom Bu nd getragen. Entsprechende Bundeszuweisungen werden bei Titel 231 10 vera nsch lagt.

6.2 3 Kapitel 05 072 Titel 526 0 1 - Sachverständige

Ansatz 2016: 100.000 EUR

Aflsatz 2015 : 0 E U R

M it d iesen M itte ln wird d i e Erprobung u nd E infü hrung eines onl inegestützten Berichtswesens gem. de "Ziele und Empfeh lungen für die Entwicklung der gemeinwoh lorientierten Weiterbi ldung in N RW" der Weiterbi ldu ngskonferenz (2012) finanziert.

Das onl inegestützte Berichtswesen sol l e ine Förder- und Leistu ngsbi lanz beinhalten. Zudem sol l eine webbasierte tech nische U nterstützu ng der Weiterbi ldu ngsförderung in den Bezirksregierungen ent­wickelt und eingefü hrt werden.

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Ministerium tOr

� Schule und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 des Land •• Nordrhein·Westfalen

6.24 Kapitel 05 072 Titel 547 10 - Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes

Kosten für die zentrale U nterstützung der la ndesein heitl ichen fachl ichen und finanziel len U msetzung der Weiterbi ldu ngsgesetze

Ansatz 2016: 42.200 E U R

Ansatz 2015 : 42.200 E U R

M it d iesen M itteln werden la ndesweit relevante Maßnahmen zur fach l ichen U msetzung und wir­ku ngsvo l len Begleitung des Weiterbi ldu ngsgesetzes, insbesondere zur Sicherste l lung eines bedarfs­deckenden Angebots (§ 4 WbG) u nd zum Ausbau eines Systems des lebensbegleitenden Lernens (§ 5 WbG) und zur Durchfü hru ng von zentra l orga nisierten sta ndardisierten P rüfu ngen finanziert .

I n Nord rhein-Westfa len a rbeiten ru nd 460 E inrichtu ngen der Weiterbi ldung nach den Best immungen des Weiterbi ldu ngsgesetzes. Jede E inrichtung hat ih ren eigenen Schwerpunkt und ihr eigenes P rofi l .

Die M ittel d ienen dazu, die fü r a l le E inrichtu ngen der Weiterbi ldung gleichermaßen geltenden Ziele und I nha lte des Weiterbi ldu ngsgesetzes so umzusetzen, dass den Bürgerinnen und Bürgern i n a l len Städten und Gemeinden des Landes e in vergleichbares Gru nda ngebot an Weiterbildung zur Verfü­gung steht.

I nstrumente sind Workshops, Informationsvera nsta ltungen, Expertengespräche und Dokumentatio­nen u .a .m.

6.2 5 Kapitel 05 072 Titel 547 2 0 - Kosten für die jährlich durchzuführenden

Regionalkonferenzen u.a.

Ansatz 2016: 25.000 EUR

Ansatz 2015 : 25 . . 000 EUR

Zur U msetzung des § 21 Abs. 2 Weiterbi ldu ngsgesetz führt jede Bez i rksregieru ng e inma l jährlich e ine gesetz l ich vorgeschriebene Regionalkonferenz durch. Für i h re Du rchfü hrung sind la ndesweit 25.000 EUR vorgesehen.

Die Regionalkonferenzen dienen der Ü berprüfung und der Wirksa mkeit des Weiterbi ldu ngsgesetzes und sol len die Weiterbi ldu ngsa ngebote sowie deren Förderu ng s ichern.

Bisher waren d iese M ittel in der TG 95 Titel 547 20 vera nsch lagt.

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Ministerium lOr

� Schull und Woltlrblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des llndl. Nordrll.In·Wutl.lln

6.2 6 Kapitel 05 072 Titel 633 2 0 -Weiterbildungseinrichtungen der Ge­

meinden

Zuweisungen fü r zertifizierte E inrichtu ngen der Weiterb i ldung in der Trägerschaft der Gemeinden

Ansatz 2016: 41.742.000 E U R

Ansatz 2015 : 41.936.000 E U R

D i e M ittel s ind fü r d i e nach d e m Weiterbi ldu ngsgesetz zu leistenden Zuweisu ngen an d i e kommu na­len Träger der 130 Volkshochschulen in Nord rhein-Westfa len bestimmt. Die Gelder tragen zur Finan­zierung der kommuna len Pfl ichtaufga be Volkshochschule bei.

Zum Pfl ichtangebot gehören die pol itische B i ldung, arbeitswelt- und berufsbezogene Weiterbi ldu ng, kom pensatorische Grundbi ldung, a bschluss- und schu la bschlussbezogene Bi ldung, lebensgesta ltende Bi ldung und Bi ldung zu Existenzfragen einsch l ießl ich des Bereichs der sozialen und interku lture l len Beziehungen sowie zur Förderung von Schlüsselqua l ifikationen mit den Komponenten Sprache und Medienkompetenz, E ltern- und Fami l ienbi ldung.

Der Umfang des Pflichtangebots hängt a b von der E inwohnerza hl .

Der Ansatz des Titels berücksichtigt einen Konsolidieru ngsbeitrag in Höhe von 15 v. H . des Förder­höchstbetrages.

Nach § 16 Abs. 1 Hausha ltsgesetz in Verbindung mit § 13 Abs. 3 WbG betragen die Durchschn ittsbe­träge:

• fü r eine pädagogisch hauptamtlich bzw. hauptberuflich besetzte Stelle 51 . 130 EUR, • fü r eine gemäß der Verordnung ü ber die Prüfung zum nachträglichen Erwerb schu l ischer Ab­

sch lüsse der Seku ndarstufe I an E inrichtu ngen der Weiterb i ldung vom 13. September 1984 (GV. N RW. S. 575) hauptamtlich bzw. hauptberufl ich du rchgefü hrte Unterrichtsstu nde 66,50 E U R,

• fü r eine gemäß der Verordnung ü ber d ie Prüfu ng zum nachträgl ichen E rwerb schul ischer Ab­sch lüsse der Seku ndarstufe I a n E inrichtu ngen der Weiterbi ldung vom 13. September 1984 (GV. N RW. S. 575) nebenamtlich bzw. nebenberuflich du rchgeführte U nterrichtsstunde 23,00 E U R,

• fü r eine sonst ige im Pflichtangebot du rchgefü hrte U nterrichtsstunde 19,20 E U R.

Von dem Ansatz des Titels 633 20 sind 4.800.000 EUR vorgesehen a ls zusätzl iche Förderung der ge­förderten Ste l len, U .nterrichtsstu nden und Tei lnehmerinnen/Tei lnehmertagen in den Bereichen Sprachförderung, Benachtei l igtenprogramme, Bekämpfu ng und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufl iche und pol itische Bildung sowie Wertebi ldung.

Die Zuweisu ngen sind an das Vorhandensein eines gültigen, vom zuständ igen M inister ium a nerka nn­ten Zertifikats geknü pft. Die La ndesmittel fü r die Weiterbi ldung i nsgesamt sind i n der Bei lage 2 zum E inzelp lan 05 zusa mmengestel lt.

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� Schul. und Wolterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des L.nd •• Nordrholn·Wullalen

6.2 7 Kapitel 05 072 Titel 633 2 1 - Schulabschlussbezogene Lehrgänge

Zusätzliche Förderung schu labschlussbezogener Lehrgänge

Ansatz 2016: 5.000.000 E U R

Ansatz 2015 : 5.000.000 EUR

Das Weiterbi ldu ngsgesetz berechtigt d ie Volkshochschu len, interne Prüfu ngen zum nachträglichen E rwerb von Schu labschlüssen durchzufü hren, sofern die vorbereitenden Lehrgänge den entspre­chenden staatl ichen Bi ldu ngsgängen gleichwertig s ind .

M it ihrem Zweiten Bi ldu ngsweg leisten sie e inen Beitrag zur Chancengerechtigkeit im Bi ldungswesen und zur Entwicklung des lebensbegleitenden Lernens. Die Einzelheiten regelt die Rechtsverordnung zum nachträglichen Erwerb schu l ischer Abschlüsse der Seku ndarstufe I .

Das Deutsche I nstitut fü r Erwachsenenbi ldung weist d e n Angeboten zum Nach holen von Schu lab­schlüssen in seiner vorgelegten Evaluation der Wirksam keit der Weiterbi ldu ngsmitte l des Weiterbi l­dungsgesetzes Nordrhein-Westfa len vom Februar 2011 eine hera usgehobene bi ldu ngspolitische Be­deutung zu. Dies wurde durch die Ergebnisse der Weiterbildu ngskonferenzen 2012 u nd 2013 noch e inmal bestätigt. Um deren F inanzierung zu sichern, bindet das Weiterbi ldu ngsgesetz aus dem ge­setz l ichen Förderanspruch der Volkshochschulen von rd. 47 M io. E U R den Betrag von 5 M io. EUR .

Zu rzeit bieten rund 90 Volkshochschulen und ein ige wen ige a nerkannte E inrichtu ngen in a nderer Trägerschaft Lehrgä nge an. Da nur wen ige a nerkannte E inrichtungen in anderer Trägerschaft Schu l­a bschlussku rse a nbieten, bleiben - anders a ls bei den Volkshochschulen - d ie M itte l in ihrem Budget.

6.2 8 Kapitel 05 072 Titel 633 2 2 und 684 22 Weiterbildungseinrichtungen

der Gemeinden und. anderer Träger

Projektförderu ngen fü r zusätzl iche Angebote. im Bereich der Weiterbi ldung

Tite l 633 22 - Projektförderung fü r zusätzl iche Angebote (Gemeinden) Ansatz 2016: 720.000 E U R Ansatz 2015: o E U R

Titel 684 22 - Projektförderung für zusätzl iche Angebote (andere Träger) Ansatz 2016: 780.000 E U R Ansatz 2015: o E U R

Veransch lagt s i n d a b dem J a h r 2016 in beiden Haushaltsstel len, d i e auch gegenseitig deckungsfähig sind, Aufwendu ngen für zusätzl iche Ku rse zur Sprachförderu ng, e insch l ießl ich - fa l ls erforderl ich - für

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� Schull und Wllterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lande. Nord,heln-WIIUolen

Alphabetlsierungskurse fü r neu zugewa nderte Erwachsene und Jugendl iche unter 16 Jahren sowie fü r P rojektförderung fü r zusätzl iche Angebote zur Alphabetis ierung und Grundbi ldung.

1.000.000 EUR sind vorgesehen für zusätzl iche Sprachku rse fü r neu Zugewanderte. Gefördert werden u . a . Angebote zur Sprachförderung bis zur N iveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Refe­renzra hmens ( E lementare Sprachanwendu ng), die ein lebensna hes und a l ltagsorientiertes erstes Sprachhandeln e rmöglichen.

500.000 EUR s ind vorgesehen fü r P rojektförderung fü r zusätz l iche Angebote zur Alphabetis ieru ng und Grundbi ldu ng, mit denen die entsprechenden Em pfehlungen des Landesbeirates für die ge­meinwohlorientierte Weiterbi ldung aufgegriffen und u mgesetzt werden.

Im Jahr 2015 waren erstmals die M ittel für die Projektförderung m it dem vorgenannten Zweck Sprachförderu ng, deren Träger die Gemeinden sind, in Höhe von 240.000 E U R im Titel 633 20 und in anderer Trägerschaft im Umfa ng von 260.000 E U R im Titel 684 10 m itveransch lagt.

Konkret bedeutet das für 2016, e ine Steigerung in Höhe von insgesamt 1.000.000 E U R für beide Be­reiche.

6.2 9 Kapitel 05 072 Titel 684 10 - Weiterbildungseinrichtungen in anderer

Trägerschaft

Zuschüsse fü r zertifiz ierte E inrichtu ngen der Weiterbi ldung in a nderer Trägerschaft

Ansatz 2016: 43. 177.200 E U R

Ansatz 2015 : 43.278 .000 E U R

Im Geschäftsbereich des M in isteriums für Schule u n d Weiterb i ldung s ind rd . 230 nach d e m Weiter­bi ldu ngsgesetz a nerkan nte E in richtu ngen in anderer Trägerschaft.

Gefördert wird ein Grundangebot a n gese l lschaft l ich re levanter und a rbeitsweltbezogener Weiterbil­du ng, dessen Inha lte dem Pfl ichta ngebot der Volkshochschulen entsprechen.

Der Ansatz des Titels berücksichtigt einen Konsol id ierungsbeit rag i n Höhe von 15 v. H . des Förder­höchstbetrages. Die Erhöhung des Ansatzes erfolgt aufgrund der Förderung neu a nerkan nter E in rich­tungen.

Nach § 16 Abs. 1 und 2 Hausha ltsgesetz in Verbindung mit § 16 Abs. 4 WbG betragen d ie Durch­schnittsbeträge

• fü r eine pädagogisch hauptamtl ich bzw. hauptberuflich besetzte Stel le 30.678 EUR, • fü r eine gemäß der Verordnung ü ber d ie P rüfung zum nachträgl ichen Erwerb schu lischer Ab­

schlüsse der Seku ndarstufe I an E inrichtungen der Weiterbi ldung vom 13. September 1984 (GV. N RW. S . 575) hauptamtl ich bzw. hau ptberufl ich du rchgefü hrte U nterrichtsstunde 39,90 E U R,

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Mlnlsttrium «Ir

IJ Schult und Wolttrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des landes Nordrheln·Wutfat.n

• für eine gemäß der Verordnung über die P rüfu ng zum nachträglichen Erwerb schu lischer Ab­sch lüsse der Seku ndarstufe I an E inrichtungen der Weiterb i ldung vom 13. September 1984 (GV. N RW. S. 575) nebenamtl ich bzw. nebenberuflich du rchgefü hrte U nterrichtsstu nde 13,80 EUR,

• fü r eine du rchgefü hrte U nterrichtsstunde 11,50 E U R, • fü r einen durchgefü hrten Te i lnehmerinnen/Teilneh mertag 25,00 EUR.

Von dem Ansatz s ind 5.200.000 EUR vorgesehen a l s zusätzl iche Förderu ng der geförderten Ste l len, U nterrichtsstunden und Tei lneh merinnen/Tei lnehmertagen in den Bereichen Sprachförderu ng, Be­nachtei l igtenprogramme, Bekämpfu ng und Vermeidung von Arbeitslosigkeit, berufl iche und politi­sche Bi ldung sowie Wertebi ldu ng.

Die Zuschüsse sind an das Vorhandensein e ines gü ltigen, vom zustä ndigen M inisterium anerka nnten Zertifikats geknüpft.

Die La ndesmittel für die Weiterbildung insgesamt s ind in der Bei lage 2 zum E inzelplan 05 zusammen­gestel lt .

6.30 Kapitel 05 072 Titel 686 21 - Landesorganisationen der Weiterbildung

Zuschüsse an Landesorga n isationen der Weiterbi ldung (Projektförderu ng)

Ansatz 2016: 300.000 EUR

Ansatz 2015: 300.000 EUR

D ie M itte l dienen der Modernisierung der Landesorga nisationen der Weiterbi ldung und deren M it­gl iedse inrichtungen. Es erhalten

• der Landesverband der Volkshochschu len von Nordrhein-Westfa len e.V. 167.325 E U R, • Landesarbeitsgemeinschaft fü r katholische Erwachsenen- und Famil ienbi ldung 44.650 EUR, • La ndesorga nisation eva ngelische Erwachsenenbi ldung in Nordrhein-Westfa len 44.650 EUR, • La ndesarbeitsgemeinschaft fü r eine a ndere Weiterbi ldung Nordrhein-Westfa len 43 .375 EUR.

Diese Landesorgan isationen vertreten E inrichtu ngen der Weiterbildu ng, die jeweils unter e inem ge­meinsamen Leitbi ld in a l len Regionen des Landes tätig s ind. Im Landesverband der Volkshochschu len sind 130 Volkshochschu len zusam mengesch lossen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft für kath . Erwachsenen- und Fami l ienbi ldung umfasst 23 Fami l ienbil­du ngsstätten, 24 Bi ldu ngswerke bzw. Bi ldu ngsforen fü r Erwachsenen- und Fami l ienbi ldu ng, 22 Aka­demien und Heimvolkshochschulen sowie 8 verband liche E inrichtungen.

Die Evangelische E rwachsenenbi ldung und Fam i l ienbi ldung findet statt in zwei regionalen Bi ldungs­werken (Nordrhein sowie Westfa len und Lippe) und ihren 56 M itgliedsorgan isationen, 21 E inrichtun-

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� Schull und WllttrbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 d u Lande, Nordrh.In,W.sUllln

gen der Fami l ienbi ldung und vier Akademien. Die Landesarbeitsgemeinschaft fü r eine a ndere Wei­terbi ldung schl ießt ru nd 45 E inrichtu ngen in a nderer Trägerschaft zusammen.

6.3 1 Kapitel 05 072 Titel 686 22 - Förderung der Innovation der Weiterbil­

dung

Ansatz 2016: 232.000 E U R

Ansatz 2015 : 232.000 E U R

Die M itte l s ind best immt z u r Förderung von Projekten d e r Volkshochschulen u n d nach dem Weite r­bildu ngsgesetz (WbG) anerkannten E inrichtu ngen, mit denen ein innovativer Beitrag des lebens be­gleitenden Lernens im Sinne des Weiterbi ldu ngsgesetzes geleistet wird . Die Landesregieru ng hat den Weiterbi ldu ngsein richtungen und ihren Landesorgan isationen zugesagt, sie bei der Entwicklu ng und I m plementieru ng innovativer Vorha ben zu u nterstützen.

'M it den Haushaltsm itte ln werden landesweit a ngelegte innovative P rojekte gefördert, die ü ber den Orga nisationsbereich e iner E inrichtung / einer Landesorganisation h inaus wirken und damit in be­sonderer Weise dem Anspruch der trägerü bergreifenden Zusammena rbeit im Sinne des § 5 Weiter­bi ldu ngsgesetz gerecht werden . I nha lt l iche Schwerpu nkte ergeben s ich jeweils aus den weiterbil­dungspolitischen Schwerpunkten der Legislatu rperiode - insbesondere zur Förderung von Angeboten des lebensbegleitenden Lernens, die Verbindung lebens- und erwerbsweltbezogener Weiterbi ldu ng zur Entwicklung lebensbegleitenden Lernens, die Verbesserung der Qual ität einsch ließlich der Sta n­dardsicherung im Zweiten Bi ldungsweg sowie fü r die stä rkere Ansprache b i ldungsferner Zielgru ppen.

Dabei s ind auch Vorhaben erwü nscht, die synergetisch auf die N utzung von Bu ndes- und EU­Programmen zur Erhöhung der Weiterbi ldu ngsbetei l igung gerichtet s ind. Außerdem wird die Ent­wicklung und Sicheru ng der Qua lität der Weiterbildungsangebote (externe Zertifiz ierung) begleitet.

6.3 2 Kapitel 05 .073 - Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln

Ansatz 2016: 1.374.300 E U R

Ansatz 2015 : 1 .461. 100 E U R

Die Staatliche Zentra lste l le fü r Fernu nterricht (ZFU) in Köl n wurde 1971 auf Beschluss d e r KM K e inge­richtet, um ü ber die Qua l ität der Fernlehrgä nge bzw. der Fernlehrinstitute zu wachen. Status, Anbin­dung und Aufga ben der ZFU ergeben sich im Wesentl ichen aus dem Fernunterrichtsschutzgesetz, aus dem Staatsvertrag der Länder ü ber das Fernunterrichtswesen, den R icht l inien und der Geschäftsord­nung der ZFU.

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� Schult und Welttrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 de s Land.s Nord,heln·W . . ltel.n

Die ZFU ist a ls ländergemeinsame und länderfinanzierte E inrichtung des Landes Nordrhein-Westfa len tätig. Sie ist die fü r die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes.

Das Gesetz sch re ibt vor, dass a l le auf vertragl icher Basis a ngebotenen a l lgemeinbi ldenden und be­rufsbi ldenden Fern lehrgä nge der Zu lassung bedürfen.

Die ZFU prüft, ob der Fern lehrgang die zum E rreichen des angegebenen Leh rga ngsziels erforderl ichen Kenntn isse und Fäh igkeiten vo l lständ ig, fachwissenschaftl ich einwa ndfrei und didaktisch aufbereitet vermittelt.

Die Kosten der E inrichtung werden aus den Gebühren fü r die Zu lassung von Lehrgängen und aus den nach dem Kön igsteiner Schlüssel ermitte lten Beiträgen der Lä nder gedeckt.

Der H aushaltsplan wird von der Kultusmin isterkonferenz und der F inanzmin isterkonferenz besch los­sen.

6.3 3 Kapitel 05 074 - Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen

Ansatz 2016: 8.2 19.300 EUR

Ansatz 2015 : 8.273.700 EUR

D ie Ausga ben s i nd u . a . fü r d ie P rüfungsvergütu ngen und Reisekosten fü r Prüferinnen und Prüfer fü r das La ndesprüfu ngsamt fü r Lehrämter an Schulen in Dortmund und dessen Außenste I len veran­sch lagt.

Neben den a l lgemeinen Verwaltu ngsausga ben werden in der TiteJgru ppe 78 weitere M ittel für die IT­Ausstattung des La ndesprüfungsamtes vorgehalten.

Neben Schu lungen von Administratoren und dem Ersatz von Geräten (Server, pe, Monitore u nd Dru­cker) werden die M itte l für die F inanzierung der Le itu ngskosten im La ndesverwaltungsnetz einge­setzt.

In der Folge der Neugestaltung der Lehrerausbi ldu ng und der damit verbundenen Ausrichtung auf Bache lor- und M asterstud iengä nge nach dem Lehrerausbi ldu ngsgesetz 2009 wird zukü nftig die Erste Staatsprüfu ng entfa l len.

Im Rahmen einer Ü bergangszeit bis i n das Jahr 2018 wird d ie Za h l der Ersten Staatsprüfungen jährl ich in untersch ied l ichen Schritten a bnehmen, entsprechend werden die Ansätze für Reisekostenvergü­tungen und fü r n ichtauftei lba re sächl iche Verwaltungsausgaben sch rittweise reduziert.

Vor diesem H intergrund, unter Berücks ichtigu ng fortbestehender Aufgaben und der Aufgabenent­wicklung in der Lehrerausbi ldung werden dazu weitere kw-Vermerke bei P lanstel len und Stellen so­wie kw-Vermerke bei Sachausgaben ausgebracht.

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.� Schul. und W.lterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des llndH Nordrhlln.w.stfll.n

6.34 Kapitel 05 075 - Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung

Ansatz 2016: 368.642 .400 E U R

V E 2016: 2.000.000 E U R

Ansatz 2015: 347. 176.700 E U R

V E 2015: o EUR

In 33 Zentren für schu lpraktische Leh rerausbi ldung m i t 106 lehramtsbezogenen Sem inaren (Ausbi l­dungsgru ppen) werden i n 2016 voraussichtlich bis zu 13.800 Lehramtsanwärterinnen und Lehramts­anwärter, rund 2288 Leh rkräfte (in berufsbegleitender Ausbi ldu ng) sowie 120 Schu lpraktikant innen und Schulpraktikanten ausgebi ldet. D ie Lehrkräfte ( in berufsbegleitender Ausbi ldu ng) s ind wegen des lehramts- und fächerspezifischen Bedarfs an Lehrkräften vor a l lem fü r das Lehra mt für sonderpäda­gogische Förderu ng, das Lehra mt an Berufskol legs sowie für das Lehramt an Haupt-, und Realschu len und den entsprechenden Jahrga ngsstufen der Gesamtschulen und für das Lehra mt a n Gymnasien und Gesamtschulen zu qua l ifiz ieren .

Die Zuweisu ng der Fachleiterste I len erfolgt in folgenden lehramtsspezifischen Relationen: Lehramt an Gru ndschu len : 1 :9,6 Lehramt an Hau pt-, Rea l-, Seku ndar- u nd Gesamtschulen 1 :9, 1 Leh ramt an Gymnasien u nd Gesa mtschulen 1 :8,8 Leh ramt an Berufskol legs 1 :8,8 Lehramt fü r sonderpädagogische Förderu ng 1:8,9 Der Schwerpunkt der veransch lagten Ausgaben l iegt somit im Persona lbereich.

Neben der Sicherste l lung des ordnu ngsgemäßen Betriebs der vorha ndenen Ausstattu ng der Verwal­tungen der Zentren fü r schulpraktische Lehrera usbi ldung ist eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung mit moderner Ha rd- und Software erforderl ich.

Die I nvestitionsmittel des Titels 812 10 belaufen sich 2016 auf 1.047.200 E U R (2015: 345.200 EU R) . Dieser Betrag gl iedert s ich wie folgt :

• Ausstattu ng der Zentren fü r schulpraktische Leh rerausbi ldung m it Telefonan lagen und sons­t igen Geräten, mit breitbandigen Internetzugängen, leistu ngsstarken WLAN-Anlagen und di-gita len Medien: 822 .000 EUR,

• Ausstattu ng der Verwaltungen der Zentren fü r schu lpraktische Lehrerausbi ldung mit Ha rd-und Software: 128.000 E U R,

• Ausstattung m it Mobi l iar 97.200 E U R.

Die Erhöhung im U mfang von 702.000 EUR ist Tei l eines vierjährigen Ausstattungsprogramms. Wei­terh in sind damit e inhergehende Betriebskosten in Höhe von 65.000 E U R im Tite l 547 10 zusätzlich

. mitberücksichtigt.

I nnerha l b der d rei Bereiche s ind Verschiebungen im Ra hmen der Bewirtschaftung möglich.

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� Schul. und W,It" bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 du lande. Nordrh.ln-Westfalen

6.3 5 Kapitel 05 077 - Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinsti­

tut für Schule (QUA-LiS NRW)

Ansatz 2016: 12.771.800 EUR

VE 2016: 400.000 EUR

Ansatz 2015 : 11.320.500 E U R

V E 2015 : 400.000 EUR

D ie Qua l itäts- und U nterstützu ngsagentur - La ndesinstitut fü r Schule wurde m i t Wirku ng vom 01. Dezem ber 2013 a ls E inrichtung des Landes gemäß § 14 Landesorga nisationsgesetz (LOG N RW - SGV. N RW. 2005) im Geschäftsbereich des für Schule und Weiterbi ldung zustä ndigen M inisteriums errich­tet und berät und unterstützt das M in isterium.

D ie Qua l itäts- und U nterstützu ngsagentu r - La ndesinstitut für Schule ist die vom M inisterium beauf­tragte zentra le E inrichtung für pädagogische Dienstleistu ngen insbesondere zur U nterstützung der Schu len bei der Wahrneh mung ihres Bi ldu ngs- und E rziehu ngsauftrages.

Als wesent l iche Leistu ngen der Qua l itäts- und . U nterstützu ngsagentur werden im Errichtungserlass unter a nderem a ufgefü hrt die Entwicklung von Lehrplanentwü rfen für a l le Schu lformen und Schu l­stufen, die Entwicklung von Aufgaben für d ie zentralen P rüfungen, d ie E rste l lung von Handreichun­gen und Materia l ien a ls H i lfen fü r d ie U nterrichtspraxis, die Durchführung und Begleitu ng von Eva lua­tionen und Model lvorhaben sowie Konzeptions- und M ateria lentwicklungsaufga ben für zentrale insbesondere landesweit angelegte Maßnahmen der P rofessiona l is ieru ng des pädagogischen Lei­tu ngs- und Fort bi ldu ngspersonals.

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Ministerium tOr

� Schul. und W.lterblld',", Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 das Lande, Nordrhein·Westtalen

6.3 6 Kapitel 05 077 TG 83 - Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung, Zent­

rale Prüfungen, Lernstandserhebungen

Maßnahmen zur Qua l itätsentwicklung und Qua l itätssicherung (lernsta ndserhebu ngen, zentra le Prü­fu ngen u .a . )

Ansatz 2016: 1.025.000 EUR

VE 2016: 400.000 E U R

Ansatz 2015 : 1.039.000 EUR

VE 2015: 400.000 E U R

Diese Titelgruppe umfasst d i e Hausha ltsmitte l fü r Maßnahmen z u r Qua l itätsentwicklung und Qua l i­tätssicheru ng. Dies s ind im E inze lnen:

• Zentra le Prüfu ngen 10 • Zentra le Klausuren am Ende der E infü hru ngsphase • Zentra le Abitu rprüfungen an a l lgemeinen Schulen • Zentra le Abiturprüfungen am Berufl ichen Gym nasium • logistik und techno U nterstützung zentra ler Prüfu ngen sowie Web-Verfahren • lernstandserhebungen, Standardüberprüfung, Schüler a ls Experten fü r U nterricht (SEfU)

6.36.1 Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

Die zentra len Prüfu ngen a m Ende der Klasse 10 (ZPlO) s ind Tei l des Abschlussverfa hrens zum Erwerb des Hauptschu labsch lusses nach Klasse 10 und des m ittleren Schu labschlusses (Fachoberschu l re ife). Sie dienen dazu, leistungsanforderu ngen zu präzisieren und leistu ngsergebn isse transparent zu ma­chen. Damit wird die Vergleichbarkeit schu l ischer Abschlüsse gesichert und ein Beitrag zur Qua l itäts­entwicklung geleistet.

La ndeseinheitl iche Kla usuren werden in den Fächern Deutsch, Engl isch und M athematik gestel lt . Inha ltl ich u nd thematisch beziehen s ich d ie Prüfu ngsaufgaben auf d ie Kom petenzerwartu ngen der gü ltigen Kern lehrpläne. Münd l iche Prüfu ngen im Rahmen der ZP10 finden aussch l ießl ich a ls Abwe i­chungsprüfungen in den genannten Fächern statt.

An den ZP10 nehmen Schülerinnen und Schü ler der Hauptschu len, der Realschulen, der Gesamtschu­len, der Seku ndarschu len, der Gemeinschaftsschu len und der Förderschu len sowie der entsprechen­den Ersatzschulen tei l, d ie die zehnten Klassen besuchen und die entsprechenden Absch lüsse a nstre­ben.

Dies gi lt ebenfa l ls für Stud ierende, die das vierte Semester an Abendrealschu len besuchen sowie fü r Schü lerinnen und Schü ler, d ie d ie K lasse 11 a n Waldorfschulen und a n Waldorf-Förderschulen besu-

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� Schul. und Woltorblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dH laoct.. Nordrholn·W . . Ual.n

chen, und fü r die Externenprüfu ng zur Erlangung des Hauptschu labsch lusses nach Klasse 10 oder des mittleren Schu labschlusses. Die P rüfu ngen an den Abendrea lschulen finden ha lbjährl ich statt.

6.36.2 Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase

Im Zuge der Schu lzeitverkürzu ng nehmen d ie Gym nasien in Nordrhein-Westfa len ab dem Schuljahr 2010/2011 n icht mehr an den zentralen P rüfungen a m Ende der Klasse 10 tei l . Dafü r ist die Tei lnah­me an einer landeseinheitl ich zentral gestel lten Klausu r in Deutsch und Mathematik verpfl ichtend. Die Klausuren d ienen der Sta ndardsicherung am Ende der Einführu ngsphase und geben im H inblick auf die Anforderungen in der Qua l ifikationsphase Rückmeldu ngen h insichtlich des erreichten Kom pe­tenzn iveaus.

6.36.3 Zentrale Abiturprüfungen an allgemeinen Schulen

Die Al lgemeine Hochschu l reife wird in Nordrhein-Westfa len nach einem Prüfungsverfahren mit lan­deseinheitl ich gestel lten P rüfungsaufgaben vergeben. Dieses Verfahren gi lt fü r a l le Schü leri nnen u nd Schüler des Gym nasiums und Weiterbi ldu ngskol legs, der Gesamtschule und Waldorfschule sowie fü r die Externenprüfu ng. Die Abitu rprüfu ng im Weiterbi ldu ngskol leg findet ha lbjährl ich statt.

Die Abiturprüfu ngen werden in a l len sch rift l ichen Prüfu ngsfächern durchgefü hrt und knüpfen an die verbindl ichen Vorga ben der a ktuel len Lehrpläne fü r die gym nasiale Oberstufe an . I nha ltl ich und the­matisch beziehen s ich die P rüfungsaufgaben auf die Kom petenzerwartungen der gült igen Kern lehr­plä ne. Grund lage der Abiturprüfu ng ist der U nterricht in der Qua l ifikationsphase.

Die seit dem Schu ljahr 2006/07 stattfi ndenden zentra len P rüfungen dienen dazu, Leistu ngserwartun­gen und -ergebnisse zu präzisieren und t ransparent zu machen, um Qua l itätsentwicklung zu fördern und d ie Vergleichbarkeit schu l ischer Abschlüsse zu sichern.

6.36.4 Zentrale Abiturprüfungen am Beruflichen Gymnasium Die Al lgemeine Hochschu lreife wird in Nordrhein-Westfa len am Berufl ichen Gym nasium nach einem Prüfu ngsverfa hren mit la ndeseinheit l ich gestel lten P rüfungsaufga ben vergeben. Dieses Verfa hren gi lt fü r a l le Schü lerinnen und Schü ler der Berufl ichen Gymnasien-für die Fachbereiche , Erziehu ng u nd Sozia les', , I nformatik', ,Ku nst und Gesta ltung', ,Technik' und ,Wirtschaft u nd Verwa ltu ng'. Das Beruf­l iche Gymnasium am Berufskolleg hat 2008 mit der E infü hrung gestuft begonnen. Seit 2010 werden a l le schrift l ichen Prüfungsfächer zentra l geprüft.

Grund lage fü r die E rste l lung der la ndeseinheitl ichen Abitu ra ufgaben fü r das Zentra labitur am Berufli­chen Gym nasium sind d ie verbind l ichen Vorga ben der gü ltigen B i ldungspläne fü r die Bi ldu ngsgänge des Berufl ichen Gymnasiums gem. APO-BK An lage Dl - D28, die jährl ich neu zu erlassenden fachspe­zifischen Abiturvorgaben sowie die entsprechenden Konst ruktionsvorgaben. Grund lage der Abitu r­prüfu ng ist der U nterricht in der Qua l ifikationsphase.

Die seit dem Schuljahr 2007/08 stattfindenden zentra len P rüfu ngen zum Erwerb der Allgemeinen Hochschu l reife am Berufl ichen Gymnasium machen Leistu ngsanforderungen t ransparent, d ienen der Vergleichbarkeit von Schulabsch lüssen und leisten somit einen Beitrag zur Qua l itätsentwicklung und Qu a litätss iche ru ng.

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� Schule und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Llndes Nordrheln·W • • tt.len

6.3 6.5 Logistik und techno Unterstützung zentraler Prüfungen sowie Web-Verfahren

Die P rüfungsunterlagen werden den Schu len d igita l zur Verfügung gestel lt. Sicherheit und Geheim­ha ltung werden durch eine schu lspezifische Versch lüsselung der U nterlagen gewä hrleistet. Für e in ige wenige Fächer ist ein Versand von ged ruckten Prüfungsu nterlagen notwendig (z . B. Kunst, Erd ku nde im Abitur). Die fü r d ie Distribution erforderl iche I nfrastru ktu r und die notwendigen Verfahren (u . a . Abfragen, Downloadverfahren) s ind fü r a l le o. g. zentra len P rüfu ngsverfahren einheitl ich . .

Schu len werden ü ber das Netz mit I nformationen zu den Prüfungen, m it den Vorgaben zu den u nter­richtl ichen Voraussetzu ngen, Aufgabenbeispielen sowie Klausu ren der jewei ls letzten d rei Prüfu ngs­jahre versorgt. Die Rückmeldu ng der schulspezifischen Prüfu ngsergebn isse erfolgt ebenfa l ls netzba­siert.

Im selben Kontext werden weitere Angebote und M ateria l ien fü r die Schu l- und U nterrichtsentwick­lung zur Verfügu ng gestel lt (u . a. M aterialdatenbank, Lehrplannavigator, Referenzrahmen onl ine) .

6.3 6.6 Lernstandserhebungen, Standardüberprüfung, Schüler als Experten für Unterricht (SEfU)

NRW ist im Rahmen der 2006 von der Kultusmin isterkonferenz besch lossenen Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring zur Durchfü hrung von KM K-Vorhaben wie beispielsweise die Ü berprüfu ng der Bi ldungsstandards, Ländervergleiche und weitere nationale und internationale Leistungsstudien ve r­pflichtet. Die Zielsetzung der Gesamtstrategie ist in der aktue l l ü berarbeiteten Fassung vom 12. Jun i 2015 gleich gebl ieben. D ie a n Ergebnissen von Bi ldu ngsprozessen orientierte Steuerung des B i l­dungswesens (" Konstanzer Beschluss") sol l damit konsequent fortgesetzt werden. Es entstehen Kos­ten fü r Informationsmateria l ien, Veransta ltungen, die Testdurchführung u. a .

Zentra le Lernstandserhebungen (Vergleichsa rbeiten) d ienen der Qua l itätsentwicklung und -sicherung der schu lischen Arbeit (siehe Punkt 4. der ü berarbeiteten Gesamtstrategie "Verfahren zur Qua l itäts­sicherung auf Ebene der Schulen") . Sie unterstützen Leh rkräfte da bei, den Erreichu ngsgrad ihrer Klassen bzw. Lerngru ppen in Bezug auf die i n den Lehrplänen beschriebenen Bi ldu ngssta ndards e in­zuord nen, eine sch u lübergreifende Standortbest immung vorzunehmen und H inweise fü r zielgerich­tete Fördermaßna hmen zu erhalten. Lernstandserhebungen werden in den Jahrgängen 3 (Deutsch und M athematik) und 8 (Deutsch, Engl isch bzw. Französisch und M athematik) du rchgefü hrt .

"Schüler a ls Experten fü r U nterricht" ist e in on l inegestütztes Feedbacksystem, in dem Lehrkräfte eine Rückmeldung zum U nterricht aus Sicht der Schü lerinnen und Schüler erhalten. Damit dieses Feed­back von Lehrkräften zur Verbesseru ng von Lehr-Lern-Prozessen a usgewertet werden kann, muss es systemat isch erhoben und ausgewertet werden. Das Land NRW unterstützt d iese Entwicklung und ste l lt das Schülerfeed back-Model l SEfU - entwickelt von der U n iversität Jena - den Lehrkräften a l le r Grundschu len, Schu len der Seku ndarstufen I und 1 1 sowie a l ler Berufskol legs zur Verfügung.

Weniger aufgru nd der U msetzung des Anteils des Landes an der F ina nzierung der Ausgaben des Ra­tes fü r deutsche Rechtschreibung in Höhe von 14.000 E U R nach Kapitel 05 030 Titel 632 32.

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� Schule und Welt.rblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s land •• Nordrhein·Westf.I.n

6.3 7 Kapitel 05 080 - Haus für Lehrerfortbildung - Kronenburg

Ansatz 2016: 568.400 EUR

Ansatz 2015: 555 .000 EUR

Das Haus fü r Lehrerfort bi ldung ist e ine Tagungsstätte fü r schu lexterne Lehrerfortbi ldungsmaßnah­men. E igenes wissenschaft l iches Personal oder eigene Referentinnen und Referenten stehen n icht zur Verfügu ng.

Daneben wird die Tagungsstätte auch fü r Dienstbesprechu ngen (z .B . Bez i rksregieru ngen) genutzt.

I nsbesondere an Wochenenden u nd wäh rend der Ferienzeiten werden im Haus für Lehrerfortbi ldung Veransta ltu ngen a nderer Ressorts, von Hochschu len und M usikschulen sowie Tagu ngen von Verbän­den oder Vereinen du rchgefü hrt. Die N utzung der Tagu ngsstätte ist i n d iesen Fäl len kostenpflicht ig.

Im Rahmen einer I nternetpräsents kann u nter http ://fortbi ldung-kronenburg.nrw.de/ d i rekt Kontakt aufgenommen werden.

Die Erhöhung erfolgt im Personalbereich.

6.38 Kapitel 05 300 Titel 526 0 1 - Sachverständige

Ansatz 2016: 292.000 EUR VE 2016: 50.000 EUR

Ansatz 2015: 292.000 EUR VE 2015: 50.000 EUR

D ie M ittel s i nd bestimmt für wissenschaftl iche Untersuchu ngen zur Steuerung und Optimierung der U nterrichtsversorgu ng. Die wissenschaftl iche U ntersuchung so l l d ie Ü berprüfu ng der Vera nschla­gu ng, Vertei lung und Verwendung der über die Grundstellen hinausgehenden Tatbestände umfassen und dabei auch eine verstärkte sozia l indiz ierte Steuerung der Ressou rcen in den Bl ick nehmen.

I m Haushaltsja hr 2014 wurde ein Gutachten zu den Möglichkeiten der künftigen Erste l lung einer U nterrichtsausfa I Istatistik finanziert .

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Mln .tlrium tOr

� Schult und Wlltlrblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des lande. Nordrheln·Wlstfalen

6.39 Kapitel 05 300 Titel 527 30 - Reisekostenvergütungen Schulwande­

rungen

Ansatz 2016: 13.500.000 E U R

V E 2016: 6.750.000 E U R

Ansatz 2015 : 13.500.000 E U R

V E 2015: 6.750.000 E U R

Schu lwa nderu ngen u n d Schu lfahrten s ind Besta ndte i l d e r B i ldungs- und E rziehungsa rbeit d e r Schulen und pädagogisch von großer Bedeutu ng.

Schu len entscheiden nach Maßgabe der Richt l in ien fü r Schu lfahrten (RdEr l . des MSW vom 19.03. 1997 in der Fassung vom 26.04.2013 - BASS 14-12 Nr . 2) in eigener Vera ntwortung ü ber die Du rchfü hrung von Schu lwanderu ngen und Schu lfahrten im Rahmen der der Schule fü r d ie E rstattung der Reisekosten der Leh rkräfte zur Verfügung stehenden Reisekostenmittel .

Die Schu lkonferenz legt ein Fahrtenprogramm fü r das jewei l ige Schu ljahr fest, du rch das die Anzah l, Dauer sowie die Kostenobergrenze der Fahrten best immt werden. Schu lfahrten dürfen nur unter Beachtung des der Schu le zur Verfügung stehenden Reisekostenbudgets vorgesehen und genehmigt werden.

Die Vertei lung der Reisekostenmittel auf die Schulen erfolgt seit 2013 auf der Basis der LehrersteI len (gerundeter Gru ndste l lenbedarf) . Das der e inzelnen Schule zustehende Kont ingent ist durch M u lt ip l i­kation der LehrersteI len mit einem Betrag ermittelt worden, der sich a n den zur Verfügung stehen­den H aushaltsm itte ln und an dem in den Schu lstufen bei der Du rchfü hrung von Schu lwanderu ngen und Schu lfah rten entstehenden Reisekostenaufwand orientiert .

D ie Verpflichtu ngsermächtigu ng ermöglicht es den Schu len, e inen Tei l der im Jahr 2017 vorgesehe­nen Schu lfahrten schon im Hausha ltsja hr 2016 zu buchen und das Land dadurch vertragl ich zu ver­pfl ichten.

Die M ittel werden du rch die Bezirksregierungen bewirtschaftet.

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� Schult und Welttrbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 _ landH Nordrheln·Westfaltn

6.40 Kapitel 05 300 Titel 539 10 - Ausländisches Schulwesen und ausländi­

sche Lehrkräfte

Ansatz 2016: 60.000 E U R

Ansatz 2015 : 60.000 E U R

Veransch lagt s ind insbesondere d i e Kosten d e r Vera nsta ltu ngen fü r Vertreterinnen u n d Vertreter des Auslandsschu lwesens, auch im Rahmen internationa ler kulturel ler Beziehungen und fü r aus lä ndische Leh rkräfte, die im Austausch zu Studienzwecken in das Land Nord rhein- Westfa len kommen und Sti­pendien für aus ländische Experten, die an Seminaren tei lneh men, sowie Rückkehrer-Sem inare. Fer­ner s ind hier die Kosten für die Auswa h l von deutschen Lehrassistentinnen und Lehrassistenten, die an aus lä ndischen Schulen tätig sein sol len, veranschlagt. Vor a l lem sol len Besuche aus anderen Lä n­dern, mit denen die Bundesrepubl ik Kultura bkommen geschlossen hat, u nd a us Entwicklungsländern gefördert werden. Weiter s ind M ittel vorgesehen für die Beschaffu ng von Lernmitteln zur Förderung des Deutschu nterrichts an ausländ ischen Schulen.

N eben den Aufwendungen für Veransta ltu ngen und fü r die Bet reuung von Vertreterinnen und Ver­tretern des a uslä ndischen Bi ldungswesens und fü r auslä ndische Lehrkräfte sowie fü r aus dem Aus­la ndsschuldienst zu rückkeh rende Lehrkräfte sol len die M ittel in 2015 schwerpu nktmäßig wie folgt eingesetzt werden:

• Weiterbildungsprogramm und Lehreraustauschmaßnahmen

Seit 1959 werden von den Kultusministerien der Länder und vom Auswärtigen Amt in Zu­sammena rbeit mit dem Pädagogischen Austa uschdienst und der Zentra lstel le fü r das Aus­landsschu lwesen entsprechende M aßnahmen du rchgeführt. Sie wenden s ich an deutsch sprechende . Lehrerinnen und Lehrer, die an Schulen im Ausland a ls Ortskräfte das Fach Deutsch unterrichten. Nord rhein-Westfa len stel lt jä hrl ich fü r Lehrkräfte Stipendien zur Ver­fügung. Außerdem werden die M ittel zur Förderung des Deutschunterrichts e ingesetzt.

• Austausch von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten

In Nordrhein-Westfa len werden in Absprache m it den anderen Bundesländern jährl ich 250 aus lä ndische Fremdsprachenassistent innen und Fremdsprachenassistenten im Austausch a n Schu len e ingesetzt. Die M itte l werden verwa ndt für d ie seit 1964 vom Min isterium fü r Schule und Weiterbi ldung a l ljährl ich du rchgefü hrten Studienkompaktseminare sowie fü r die Aus­wah l der deutschen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten, die an aus länd ischen Schu len eingesetzt werden. In Kapitel 05 075 s ind 250 (250) Stel len Fremd­sprachenassistentinnen und Fremdsprachenass istenten ausgewiesen.

• Hospitation und Studienaufenthalte ausländischer Lehrerinnen und Lehrer

Die M itte l werden als Zuschüsse zu Hospitationsaufentha lten von Lehrkräften aus m ittel-, ost- und südosteuropäischen Staaten e ingesetzt . .

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Mlnl.torlum 10,

� Schull und Weltorblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Lind .. Nord,heln·W .. tfalln

• Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln zur Förderung des Deutschunterrichts an Schulen in

MOE/GUS

Die Bundesregieru ng und die Regieru ngen der Lä nder sehen gemeinsam die Notwend igkeit, die traditionellen Ku ltu rbeziehungen Deutschlands zum öst l ichen Tei l Eu ropas weiter zu fes­tigen. Die Lieferung von Lehr- u nd Lernmateria l ien trägt zur Förderung der deutschen Spra­che in der Region bei.

6.41 Kapitel 05 300 Titel 539 20 - Förderung der Schülervertretungen

Förderung der ü berört l ichen Arbeit der Schülervertretungen

Ansatz 2016: 153.000 EUR

Ansatz 2015 : 153.000 EUR

D ie Beträge s i nd zweckgebu nden fü r folgende Aufwendu ngen bestimmt:

• Zwecke der Landesschüler lnnenvertretu ng ( institutionel le Kosten wie z .B. Personal- und Bü rokos­ten und Projektkosten z .B . fü r Sem inare, Publ ikationen, De legiertenkonferenzen),

• Bezi rksschüler lnnenvertretungen und sonstige ü berört l iche SV - Veransta ltu ngen, • Schülersprecherlnnenseminare der Bezirksregierungen.

Die M itte l werden von der Bezirksregierung i n Düsseldorf bewirtschaftet und der La ndesschü ler ln­nenvert retu ng sowie den einzelnen Bezirksschü le rlnnenvertretungen auf Antrag gewährt .

Vorha ben der Landesschü ler lnnenvertretung müssen zuvor a ngemeldet werden, die Fördermittel werden erst nach P rüfu ng der P rojekt-Vorhaben angewiesen.

Soweit i n a nderen Regierungsbezi rken Schü ler lnnenvertretungsseminare a bgehalten werden, stel lt die Bezirksregierung Düsseldorf den Bez i rksregieru ngen entsprechende M ittel zur Verfügung.

Weitere Aufwendungen für die Landesschü ler lnnenvertretung s ind im Kapitel 05 300 unter den Titeln 5 17 01 und 518 01 veransch lagt. Dabei ha ndelt es sich u m d ie Bewirtschaftungskosten in Höhe von 8.000 E U R und um d ie Ja hresmiete der Räuml ichkeiten der Landesschü ler lnnenvertretung von 26.500 E U R.

Insgesamt s ind damit im Jahr 2016 für die Förderung der Schü lervertretu ngen M ittel in Höhe von 187.500 E U R vorgesehen.

Weiterhin werden fü r die Freiste l lung von SV-Verbindungs lehrerinnen und SV-Verbindungsleh rern bis zu 1,5 Stel len bereitgeste l lt .

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Mlnl.ttrlum fOr

;l Schult und WeiterbIlduni Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dH Lande. Nordrh.in·W.stfalen

6.42 Kapitel 05 300 Titel 545 00 - Betriebsärztlicher Dienst und Fachkräfte

für Arbeitssicherheit

Ansatz 2016: 5.845.900 EUR

Ansatz 2015: 4 .920.000 E U R

Veransch lagt sind M ittel fü r d e n betriebsärztl ichen und s icherheitstechnischen Dienst fü r Lehrkräfte an öffentl ichen Schulen (ohne Ersatzschulen) gem. § 16 des Gesetzes ü ber Betriebsä rzte, Sicherheit­singenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) vom 12. Dezem ber 1973 in Verbin­dung mit der U nfa l lverhütu ngsvorschrift " Betriebsä rzte und Fachkräfte fü r Arbeitss icherheit" (DGUV Vorsch rift 2) .

Gemäß § 16 des Gesetzes ü ber Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fach kräfte fü r Ar­beitssicherheit (ASiG) ist in den Verwa ltu ngen und Betrieben des Landes e in den Gru ndsätzen des ASiG gleichwertiger a rbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewä hrleisten. Nach § 19 ASiG kann der Arbeitgeber fü r die Wahrnehmung d ieser Aufgaben auch einen ü berbetrieb­l ichen Dienst von Betriebsärzten und Fachkräften fü r Arbeitssicherheit verpfl ichten.

I n der am 1. Januar 2011 i n Kraft getretenen U nfa l lverhütu ngsvorschrift "Betriebsä rzte und Fachkräf­te fü r Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2)" werden d ie Maßnahmen, die zur Erfü l lung der sich aus dem ASiG ergebenden Pflichten zu t reffen sind, näher best immt. I nsbesondere Inhalt und U mfang der betriebsä rztl ichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind gerege lt.

Die betriebsärztl iche und sicherheitstechn ische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspez ifischen Tei l der Betreuung. Maßgeblich für die Bemessu ng des Betreuungsumfangs der G rundbetreuung sind je nach Zuordnung eines Betriebes zu e iner Betreuu ngsgruppe die dort festge­legten E insatzzeiten (Stu nden/Jahr pro Beschäftigten) . Öffentl iche Verwaltung bzw. Schulen gehören aufgrund der fü r d iese Bereiche angenommenen Gefä hrdung zur Gruppe 1 1 1 (0,5 h/Jahr pro Beschäf­tigten) . Releva nz und Umfa ng des betriebsspezifischen Teils der Betreuung wird d ifferenziert nach Aufga benfeldern (wie z.B. a rbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen) ermittelt.

Der e rhöhte Ansatz e rmöglicht es, die erhöhten Ausga ben fü r die Festste l lung des Immunschutzes von Lehrerinnen in der Schwangerschaft zu 'decken sowie den U mfang der arbeitsmediz in ischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrkräfte, die e inem externen ü berbetriebl ichen Dienst über­tragen ist, weiter auszubauen.

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"'lnllto,lum 1O,

� Schulo und Welte'bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 del Lande. No,d,h.In·W .. tl.l.n

6.43 Kapitel 05 300 Titel 633 3 0 - Zuweisungen an Gemeinden und GV zum

Ausgleich von Konnexitätsverpflichtungen

Ansatz 2016: 6.374.400 E U R

Ansatz 2015 : 6.374.400 E U R

Veransch lagt ist d e r Ausgleichsbedarf nach d e m Konnexitätsausfü hrungsgesetz, d e r d e n Kommunen aufgrund der 2 . Verordnung zur Änderu ng der Schü lerfa hrkostenverordnung vom 22. Apri l 2012 zu­steht.

M it o.g. Änderu ngsverordnung wurde ab dem Schuljahr 2012/2013 die Entfernu ngsgrenze für den Fahrkostenübernah meanspruch von Schü lerinnen und Schülern i n der Jahrga ngsstufe 10 des Gymna­s iums auf 3,5 km a bgesenkt. Damit erfolgt e ine G leichbehandlung mit Schü lerinnen und Schülern der Klassen 10 der Hauptschu len, Rea lschu len, Sekundarschu len und Gesamtschu len. In den vergange­nen Schu ljahren hatten aufgrund der bisherigen Zuordnung nach Schu lstufen die Schü lerinnen und Schüler der Klasse 10 a n Gymnasien erst a b e inem Schu lweg von mehr a ls 5 km e inen Anspruch auf die Ü bernahme von Schü lerfa hrkosten, da seit E infü hrung des G8-Bi ldu ngsga ngs d ie Klasse 10 zur Seku ndarstufe 1 1 zäh lt.

Diese Änderung der Schülerfa hrkostenverordnung fü hrte zu e iner wesent l ichen Belastung der davon a ls Schu lträger betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbä nde. Nach Art ike l 78 Abs. 3 der La ndes­verfassung fü r das Land Nordrhein-Westfa len in Verbindung mit dem Konnexitätsausführu ngsgesetz ist ein entsprechender finanziel ler Ausgleich fü r die entstehenden notwend igen, durchschnittl ichen Aufwendungen geschaffen worden (Be lastungsausgleich).

Der Aufwendu ngsersatz wird nach § 21 SchfkVO pauscha l iert geleistet und ist jeweils in der M itte des Schu lja hres zum 31. Januar fä l l ig. Er wurde wie folgt qua ntifiz iert :

Laut Schu lstatistik befa nden s i ch 56.873 Schü lerinnen und Schü ler im 9. Jahrgang an öffentl ichen Gym nasien im Schuljahr 2011/2012. Der Antei l der Schü ler innen und Schüler, d ie zwischen 3,5 und 5 km von der Schu le entfernt wohnen und somit von o.g. Rechtsänderung profit ieren, wurde auf 30% davon, d .h . 17 .062 Schü lerinnen und Schü ler, geschätzt.

M u lt ipl iZ iert m it den durchsch nittl ichen Pro-Kopf-Kosten fü r die Schü lerbeförderu ng entstehen jähr­l iche Kosten in Höhe von 6.374.325,84 Euro.

Diese Berechnungsgru ndlage wird fü r den Konnexitätsausgleich im Schulja hr 2015/2016 , der im Ja­nuar 2016 fä l l ig wird, letztma l ig a ngewandt und zum Schu ljahr 2016/2017 angepasst (§ 2 1 Abs. 4 Schü lerfahrkostenverordnu ng).

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Ministerium 10' Schult und WeiterbIlduni des Londos No'd,hein·Wutfalen

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015

6.44 Kapitel 05 300 Titel 671 20 - Urheberrechtliche Ansprüche für Mu­

siknutzung

Ansatz 2016: 275 .000 E U R

Ansatz 2015 : 275.000 E U R

Das U rheberrechtsgesetz bestimmt, dass d i e U rheberin/der U rheber d a s a l le in ige Recht hat, sein Werk zu verwerten . Es grü ndet auf der Auffassu ng vom schöpferischen Werk a ls geistigem Eigentum seiner U rheberin/seines U rhebers .

Für die konkrete Wa hrnehmung von U rheberrechten ha ben s ich Verwertu ngsgesel lschaften g�bi ldet, denen die Inhaberinnen/l nhaber von Verwertungsrechten im Berechtigu ngsvertrag N utzungsrechte e inräumen . .Bei Werken der M usik ist d ies die GEMA.

Zur pauschalen Abgeltu ng urheberrechtl icher Vergütungsansprüche gemäß § 52 Abs. 1 U rheber­rechtsgesetz für d ie Wiederga be und Vervie lfä ltigung geschützter M usik bei Schu lveranstaltu ngen besteht zwischen der GEMA und dem Land Nordrhein-Westfa len ein Abgeltungsvertrag.

Als G EMA-Vergütungsansprüche s ind in d iesem Pauscha lvertrag jährl ich je Schü lerin/Schüler 0,10 E U R und pro Tei lzeitschü lerin/Tei lzeitschüler 0,03 EUR vereinbart.

Veransch lagt ist der auf das Land, die Gemeinden u nd d ie Träger von Ersatzschulen entfa l lende Anteil an den Gesamtkosten. Die Verrech nung des Gemeindeanteils erfolgt im kommuna len F inanzaus­gleich.

6.45 Kapitel 05 300 Titel 681 10 - Zentralfonds zur Gewährung von Ausbil­

dungsbeihilfen an Schülerinnen und Schüler

Ansatz 2016: 90.000 E U R

Ansatz 2015: 90.000 E U R

Die M ittel s ind vorgesehen für d i e Erstattung von Fahrkosten für a rbeitslose berufsschulpfl icht ige Tei lzeitschü lerinnen und Tei lzeitschüler, soweit keine anderweitige Kostenerstattung erfolgt.

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Page 295: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium fOr

� Schule und Welterbllduna Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 des lande, Nordrhe"'·WesUalen

6.46 Kapitel 05 300 Titel 681 2 0 - Kosten für die Beförderung von Schüle­

rinnen und Schülern

Ansatz 2016: 2 .420.000 EUR

Ansatz 2015 : 2 .420.000 EUR

Veransch lagt s i nd M ittel für

• die Schü lerinnen und Schüler der staatl ichen Schulen in Rheinbach und Iserlohn sowie der La borschu le und des Oberstufenkollegs in B ielefeld . Nach § 97 Schu lG werden den Schülerin­nen und Schülern der a l lgemein bi ldenden Schulen, der Förderschu len und der Schulen für Kranke sowie der Bi ldungsgänge a n Berufskol legs in Vol lzeitform, deren Besuch e ine a bge­sch lossene Berufsausbi ldung n icht voraussetzt, die Kosten erstattet, die für i h re wirtschaft­l ichste Beförderung zur Schu le und zu rück notwendig entstehen. Die Ü bernahme d ieser Schülerfahrkosten obl iegt gem. § 92 Abs. 3 i . V. m. § 94 Abs. 1 SchulG dem Land als Schu lträ­ger: 910.000 EUR

• notwendige Schü lerfahrkosten der Schü lerinnen und Schü ler, d ie ihren Wohn�itz in Nord­rhein-Westfa len haben und täglich e ine in einem benach ba rten Land gelegene Schule b�su­ehen, soweit ihnen d ieses Land keine Schü lerfahrkosten erstattet: 1 .214.000 E U R

• notwendige Fahrkosten, insbesondere für Fami l ienheimfa hrten von Schülerinnen und Schü­lern, die Förderschulen m it I nternat außerhalb des La ndes besuchen, sowie von Auszub i l­denden (Berufsschü ler innen/Berufsschüler) in Spl itterberufen, die wegen Fehlens entspre­chender . Schulen im Lande außerhalb Nordrhein-Westfa lens gelegene Schulen besuchen müssen, und a m Schulort untergebracht s ind :

o Schülerinnen/Schüler Förderschulen (200 Schü lerin/Schü ler x 56 E U R x 20 Fahrten) = 224.000 EUR

o Berufsschüler innen/Berufsschü le r (500 Schü lerin/Schüler x 36 E U R x 4 Fahrten ) = 72.000 EUR.

6.47 Kapitel 05 300 Titel 681 40 - Leistungen zu den Kosten der Lernmittel

Ansatz 2016: 200.000 EUR

Ansatz 2015 : 200.000 EUR

Veransch lagt s i nd h ier d ie Kosten der Lernm itte l fü r Schü lerinnen und Schüler der staatl ichen Schulen (abzüglich des E igenante i ls) nach § 96 Schu lgesetz (Schu IG) LV. m. der VO zu § 96 Abs. 5 SchulG.

Es handelt sich um d ie G lasfachschu le Rheinbach, das N iederrhein-Ko l leg Oberha usen, das Theodor­Reuter-Kol leg Iserlohn, das Siegerla nd-Kolleg Siegen, die Weiterbi ldu ngskol legs Bie lefeld und Pader­born sowie d ie La borschu le und das Oberstufenkol leg Bielefeld (siehe dazu auch Kapitel 05 450).

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Mlnlstlrlum tOr

� Schu� und Weltlrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Llndes Nordrheln,WI.tt.l.n

Aus d iesen M itteln s ind auch die Kosten der lernm ittelfreiheit fü r diejenigen Schü lerinnen und Schü­ler zu gewä hren, d ie ihren Woh ns itz in Nordrhein-Westfa len haben, a ber täglich eine in einem be­nachbarten land gelegene Schule besuchen, wenn diese Schule die nächstgelegene Schule der ge­wä h lten Schu lform ist und das Nachba rland ihnen keine lernmittelfreiheit gewä hrt (auch für den Besuch lä nderü bergreifender Förderschulen und Fach klassen fü r BerufsschülerinnenjBerufsschüler in Spl itterberufen nach Maßgabe der Richtl in ien) .

6.48 Kapitel 05 300 Titel 684 1 1 und 684 12 - Kirchliche Lehrerfortbildung

Zuschüsse an d ie Evangel ischen Kirchen und d ie Katholische Kirche zur kirchlichen lehrerfortbi ldung

Veransch lagt sind der la ndeszuschuss fü r d ie Förderung der ki rch l ichen lehrerfort- und -weiterbi ldung in Nordrhein-Westfa len a ufgru nd des Artikels V I I Abs. 1 des Vertrages des landes N RW mit den Evangel ischen landeskirchen vom 29.03. 1984

und

der landeszusch uss für die Förderu ng der kirchl ichen leh rerfort- u nd -weiterbi ldung in Nordrhein­Westfa len aufgrund des Artikels VI I I Abs. 1 des Vertrages des la ndes N RW mit dem Hei l igen Stuh l vom 26.03. 1984.

Das land Nordrhein-Westfa len fördert a ufgru nd der Staatskirchenverträge m it der Eva ngelischen Kirche im Rheinland, der Evange l ischen Kirche von Westfa len und der lippischen landeski rche (Art. V I I ) sowie m it dem Hei l igen Stuh l (Art. V I I I ) die von den Kirchen orga nisierte und du rchgefü hrte lehrerfortbi ldung durch Zuschüsse zu den Personal- und Betriebskosten.

• Evangelische Kirchen

Titel 684 11

Ansatz 2016: 588.000 E U R

Ansatz 2015 : 588.000 E U R

• Katholische Kirche

Titel 684 12

Ansatz 2016: 588.000 EUR

Ansatz 2015 : 588.000 EUR

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� Schule und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 dH Landes Nord,hein·Westralen

6.49 Kapitel 05 300 Titel 684 20 - Deutsch-Französisches-jugendwerk

Zuschüsse zur Förderung von Austauschveransta ltungen im Rahmen des Deutsch- Fra nzösischen­Jugendwerkes

Ansatz 2016: 204.500 EUR

Ansatz 2015 : 204.500 EUR

Das Deutsch-Französisch Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 durch den Vertrag über d ie Zusammenar­beit zwischen der Bu ndesrepubl ik Deutsch land und Fran kreich a ls autonome bi-nationale Organisati­on gegrü ndet:

Das DFJW fördert die deutsch-französische Zusam mena rbeit u nd Austauschprogra mme in den Berei­chen der berufl ichen, schul ischen und außerschu lischen Bi ldung. Das DFJW ste llt den Bezi rksregie­ru ngen di� M ittel für die Förderu ng von Schu lpartnerschaften a l lgemeinbi ldender Schulen mit Schu­len i n Fran kreich unmittelbar zur Verfügung - siehe dazu den E innahmetitel 282 40 -.

Gefördert werden Maßnahmen der e inzelnen Schu len im Zwei-Jahrestu rnus.

Zusätzl ich sind M itte l vorgesehen für folgende speziel le P rogramme:

• Austauschprogramme für Schü lerinnen und Schü ler, d ie noch n icht d ie Partnersprache er ler­nen (sog. Sprachmotivationsprogramme),

• den lä ngerfristigen ( in der Rege l 3-monatigen) individuel len Schü leraustausch, • den Austausch im berufsbi ldenden Schu l bereich

und • Praktika in Betrieben.

6.50 Kapitel 05 300 TG 61 - Schulsport

Ansatz 2016: 887.000 EUR

VE 2016: 40.000 EUR

Ansatz 2015 : 887.000 EUR

VE 2015: 40.000 EUR

D ie M itte l s i nd vorgesehen für Ausga ben für Qua l itätsentwicklung und U nterstützu ngs leistu ngen im Schulsport, u . a . ü ber d ie La ndesstel le fü r den Schulsport, fü r Aufwandsentschäd igu ngen für d ie Lei­tung von Schulsportgemeinschaften sowie für P rüfungsvergütungen :

• Landesweite U nterstützu ngs leistungen im Rahmen des Erlasses IIQua l itätsentwicklung und U nterstützu ngs leistu ngen für den Schu lsport" vom 16 . Ma i 2012 (BASS 10-32 N r. 60): H ierzu

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� Schult und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des lande, Nord rhein·WuUalen

gehören die P lanu ng, Durchführung und Auswertung la ndesweiter P rogramme und Projekte, zur Qua l itätsentwicklung des Sportu nterrichts und des au ßeru nterricht l ichen Schulsports, insbesondere zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen in Ganztagsschulen und die Qual ifizierung von Schü lerinnen und Schülern zu IISporthelferinnen und Sporthelfern".

Auf der ört l ichen Ebene wird die Qual itätsentwicklung du rch von der oberen Schu laufsicht eingesetzte Beraterinnen und Berater für den Schu lsport unterstützt. In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt g ibt es m indestens jewei ls eine Beraterin und Berater a ls feste An­sprechperson der U nterstützungsein richtu ngen der Stadt- und Kreissportbünde (Arbeitsge­biete: Zusammenarbeit von Schu le und Sportverein, Bewegung, Spiel und Sport im Ga nztag). Die Beraterinnen u nd Berater sind auch m it der Orga n isation des schu lsportl ichen Wett­kam pfwesens und mit der Koordination von M aßnahmen der Ta lentsichtung und Ta lentför­derung beauftragt. Zur pauscha len Abgeltu ng ihrer Aufwendungen (Reise-, Telefon-, Porto-, Materialkosten usw.) erhalten die Beraterinnen und Berater e ine Kostenerstattung.

Die Koord ination der Qual itätsentwicklung und die Qua l ifiz ieru ng der Beraterinnen und Bera­ter werden von der Landesstel le für den Schu lsport wahrgenommen. Die La ndesste l le pflegt auch das Schulsportportal .

• Aufwa ndsentschädigu ngen (an La ndesbedienstete) fü r die Leitung von Schu lsportgemein­schaften: Veransch lagt s ind Aufwa ndsentschädigu ngen für die Leiterinnen und Leiter von Schulsportgemeinschaften auf der Grund lage der Förderricht l in ien vom 25 . Jun i 2010 (BASS 11-04 N r. 14) .

• Prüfungsvergütu ngen i n Höhe von 5 .000 E U R im Rahmen der Qua l ifikationserweiterung von Leh rkräften für den Sportförderu nterricht: Die Prüfungen werden von den Bezi rksregierun­gen unter Heranziehung von sachkundigen Prüferinnen und Prüfern (z . B. aus Hochschulen) durchgeführt.

Die M itte l fü r die Aus- und Fortbi ldung der Sport lehrkräfte (Qual ifiz ieru ng- u nd Zertifizierungsange­bote fü r Sport lehrerinnen und Sport lehrer) s ind in der zentralen Haushaltsste l le des E inzelplans 05 für Aus- und Fortbi ldung im Kapitel 05 300 Titel 547 91 mit veransch lagt.

6.5 1 Kapitel 05 300 TG 64 -Kinder beruflich Reisender sowie Zuschüsse bei

Heimunterbringungen

Vera nsch lagt s ind u .a . d ie M ittel für- d ie Verbesseru ng der schu l ischen Versorgung von Kindern von Schauste l lerin nen/Schaustel lern und Zirkusangehörigen und anderer beruflich Reisender sowie Zu­schüsse für deren i n Heimen u ntergebrachten Kinder.

Ansatz 2016: 22 .600 E U R

Ansatz 2015 : 22 .600 E U R

Veransch lagt s ind

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� Schul. und WlltlrbUduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s L.ande. Nordrhein·Wt.stfal.n

• Zuschüsse zu den Kosten der Heimu nterbringu ng von schu lpfl ichtigen Kindern von Sch iffe-. r innen / Sch iffern, Z irkusangehörigen und Schaustel leri nnen / Schaustel lern, bei denen beide Erziehu ngsberechtigten i h res Berufes wegen stä ndig auf Fahrt bzw. auf Reisen sind und de­ren erster Woh nsitz in Nordrhein-Westfa len l iegt. Es ka nn ein Zuschuss von 5,10 EUR pro Tag für maximal 200 Tage je Kind pro Jahr gezah lt werden. Die Bewirtschaftung der vom M iniste­rium für Schu le und Weiterbi ldung zur Verfügung gestellten H ausha ltsmittel wurde in einem nicht veröffentl ichen Erlass des M in isteriums für Schu le, Jugend und Kinder vom 6.5.2004, Az. : 524-6.08.07.02-6658, geregelt.

• M ittel zur Verbesseru ng der schu lischen B i ldung von Kindern von Schaustel lerin­nen/Schaustel lern und Zirkusangehörigen, davon 3.000 EUR fü r den Schulversuch BeKoSch (Entwicklung berufl icher Kompetenzen fü r Schaustellerinnen/Schaustel lern und Zirkusange­hörige) an den Berufsko l legs der Stadt H erne.

6.52 Kapitel 05 300 TG 65 - Ausbau von Europaschulen in NRW

Ansatz 2016: 71.900 E U R

Ansatz 2015: 71.900 EUR

Veranschlagt s ind d ie M ittel fü r d ie Durchführu ng von Vera nsta ltungen zur Erweiterung des Europa­schu l-Gedankens sowie zur Stärkung der Eu ropafä higkeit von Schülerinnen und Schülern von Europa­schulen.

Des Weiteren erfolgen die U nterstützu ng ausgewäh lter P rojekte von Europaschu len sowie die I nten­sivierung der Lehrerfortbi ldung zur Implementation des Europagedankens im U nterricht.

Seit dem Schu ljahr 2012/2013 n immt Nordrhein-Westfa len wieder am "Europäischen Wettbewerb", dem ä ltesten Schü le rwettbewerb in Deutschland tei l . Veransch lagt s ind d ie M ittel für die Verwa l­tu ng, die Ju rierung und die Durchführu ng von Siegerehrungen .

Außerdem wird der Länderanteil fü r "e-twinn ing" (EU-ProgramrT) zum virtuel len Austausch) antei l ig finanziert.

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� Schule und Wtlterblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 d.s lancMS Nordrhein·W"tfalen

6.53 Kapitel 05 300 Titelgruppe 66 - Zuschüsse und Zuweisungen zur För­

derung von Schülerwettbewerben, Schülerakademien, der Landes­

schülerpresse, Schulpartnerschaften und Schüleraustauschen

Für die Förderung von Schülerwettbewerben, Schü lera kademien, der La ndesschü lerpresse, Schu l­pa rtnerschaften und Schü leraustauschen s ind insgesamt veransch lagt:

Ansatz 2016: 305.500 EUR

VE 2016: 200.000 EUR

Ansatz 2015 : 305.500 EUR

VE 2015 : 200.000 EUR

D ie M ittel s ind u .a . veranschlagt zur Förderung von Begegnungsmaßnahmen zwischen nordrhein­westfä lischen und insbesondere israel ischen und paläst inensischen Schü leri nnen und Schü lern.

Veranschlagt sind im Einzelnen:

6.53 .1 Förderung von Schülerakademien

Schülerakademien zur Förderu ng von Schülerinnen und Schü lern in mathematischen, natu rwissen­schaftl ichen und tech nischen Fächern.

Ansatz 2016: 33 .300 EUR

Ansatz 2015 : 33 .300 EUR

Zielsetzungen der Schülerakademien:

Schü lerakademien, d ies belegen die bisherigen Erfa hru ngen eindrucksvol l , s ind hervorragend geeig­net, sehr motivierte und leistu ngsstarke junge Menschen zu fordern und zu fördern und verfolgen bi ldu ngspolitische Zielsetzungen von herausragender P riorität.

Sie s ind gedacht a ls Maßnahme zur Förderu ng besonders bega bter und i nteressierter junger Men­schen. Denn sie verschaffen Schü lerinnen und Schü lern Gelegenheit, fachl iche Fäh igkeiten an a n­spruchsvollen Fragestel lu ngen zu erproben und weiterzuentwickeln, E inbl ick zu gewinnen in d ie gro­ße Bedeutu ng d ieser Fachdiszip l inen für Wirtschaft u nd Gesel lschaft u nd Perspektiven zu erschl ießen fü r die eigene private und berufl iche Entwicklung.

Zudem fördern sie Leistu ngsbereitschaft und Kreativität und helfen ju ngen Menschen beim Aufbau eines gesu nden Selbstbewusstseins. Zugleich sind sie ein wirksames I nstru ment zur Stärku ng der Fächer des mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufga benfeldes.

Angesichts der aktuellen Situation einiger d ieser Fächer (vor a l lem I nformatik, Chemie und Physik werden von vielen Schü lerinnen und Schü lern eher gemieden, was die geringen Ku rswahlen in der gym nasia len Oberstufe belegen) und des Mangels a n Arbeitskräften i n entsprechenden Bereichen

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� Schul. und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 du LandeS Nordrhefn·Wtstfalen

(z . B. in der IT-, Chem ie-, Physik- oder Biotech-Branche), z ielen die geplanten Schülerakademien ins­besondere darauf, mehr ju nge Menschen a ls bisher fü r eine anw'endu ngsorientierte Beschäftigung mit d iesen Disz ip l inen zu begeistern und sie dabei u . a . im U mgang m it den neuen I nformations- und Kommunikations-Technologien gezielt zu fördern.

Die hier U nterrichtenden sol len aktuel le und relevante lerntheoretische und fachdidaktische Konzep­te a nwenden, innovative Formen des Lernens und Lehrens erproben und speziel le Möglichkeiten der Förderung besonders begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schü ler entwickeln und u mset­zen.

Der bisher besch rittene Weg der Errichtung von Schü lerakadem ien, insbesondere i n den Fächern der mathematisch-naturwissenschaft l ich-technischen Fachdiszipl inen hat sich a ls äu ßerst erfo lgreich erwiesen. Das belegt n icht zu letzt d ie herausragende Resona nz, die d iese Veransta ltu ngen bei den Tei lnehmerinnen und Tei lnehmern, bei jungen M enschen genere l l und bei einer interessierten Öf­fentlichkeit erfahren haben.

Verwendung der Mittel

Schü lerakademien in M athemati k, Neuen Technologien, Biologie und Chemie s ind inzwischen fester Besta ndte i l der Förderu ng leistu ngsstarker ' und besonders begabter Schü lerinnen und Schüler ge­worden.

Folgende Akademien werden durch das Land unterstützt:

• " Macht M athe" (ehema ls A-lympiadejB-lym piade) N iederlande und zweitägiges Vorberei­tu ngsseminar Soest

• Bio logie-Schü lerakademie im Rahmen der Auswahlrunden zur I nternationalen Biologieolym­piade, Dortmund u . Bergkamen

• Chem ie-Schü lerakademie im Rahmen der Auswah lru nden zur I nternationalen Chemie-Olym piade, Leverkusen

• (Heisen berg-Akademie (ehemals H erbstakademie " N atu rwissenschaften", Leverkusen) • Herbstakademie am Harann i, Herne • Jun iorAkademie Nordrhein-Westfa len • Literaturakademie Dortmund • M athematik-Akademie für Grundsch u lkinder • M athematik-Sommerakademie, Kra nenburg • M athematische Wochenenden des Landesverba ndes M athemat ik-Wettbewerbe Nord rhein-

Westfa len e . V. • Ph i losophie-Akademie M ü nster • ProM I N at, Jü l ich • Schü lerakademie "bio-logisch ! " • Schü lerakademie M athematik- I nformatik (SM I MS), M ü nster • Schü lerakademie Sek. I M atNat in M ü nster (SAM M S) • SAM MS extern (verschiedene Schulen im Regieru ngsbezirk M ü nster) • Schü lerakademie Sek. I MatNat i n Ostwestfa len (SAMOWL)

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� Schult und Welttrblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Lanct.J Nordrhekt·Westtal.n

Obwohl es i n den letzten Jahren gelungen ist, fina nzie l le U nterstützung i nsbesondere aus der Wirt­schaft fü r die oben genan nten Laridesprojekte zu erhalten, ka nn n icht davon ausgegangen werden, dass die Kosten für Vorbereitung, Durchführung und Doku mentation der Schülera kademien vollstän­dig durch E igenbetei l igu ngen und Sponsoren gedeckt werden können. Der Bereitschaft der Wi rt­schaft und anderer gese l lschaftl icher Institutionen, die Akademien zu unterstützen, wird in der Regel davon abhä ngig gemacht, dass auch das Land bereit ist, e inen Teil der F inanzierung zu übernehmen.

Die Kosten einer fünftägigen Schü lerakademie belaufen s ich auf rund 100 EUR pro Schülerin/Schüler und ru nd 2.600 EUR sonstige Kosten (z .B. U nterbringu ng, Referenten und Sachmitte l ) . Bei Gesamt­kosten von rund 12 .600 EUR pro Schü lerakademie variieren der U mfa ng der Sponsorengelder und der E igenantei l der Schülerinnen und Schü ler.

6.53 .2 Förderung der Landesschülerpresse

Ansatz 2016: 20.000 E U R

Ansatz 2015: 20.000 E U R

D i e Aufgabe der Landesschü lerpresseverbände besteht vorrangig i n d e r Förderu ng der örtl ichen Schülerzeitu ngsa rbeit an den einzelnen Schulen in Nordrhei n-Westfa len und in der Unterstützung der dort tätigen Schü lerzeitu ngsredaktionen. Im Wege der institutionel len Förderu ng werden Schü­lerpresseverbände von ü berregionaler Bedeutu ng mit Landesm itteln gefördert. Voraussetzung der Förderu ng ist u . a., dass der jewei l ige Verband

• mindestens 300 M itglieder nachweisen kann, • 40 Schü lerzeitu ngen aus Nordrhein-Westfa len vertritt und • erhebliche Verbandsakt ivitäten zur Schu lung und U nterstützu ng der M itglieder Schülerzei­

tu ngsredaktionen entfaltet ( i .d.R. m indestens 5 Seminare, Workshops oder ähn l iche Weiter­bi ldu ngsveranstaltungen) .

D ie Beträge s ind zweckgebunden und bestimmt fü r folgende Aufwendungen :

• Fahrkosten in Bezug auf Seminarveransta ltungen und Layout-Dienste, • Portokosten für Rundsendungen und Versendu ngen von I nformationsmaterial, • Druck- und Kopierkosten, Telefonkosten • Sachkosten bei der Durchführung von Seminaren, Workshops o. ä. Weiterbildungsvera nsta l­

tu ngen für M itglieder von Schü lerzeitu ngsreda ktionen.

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Il Schule und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 de. Land •• Nord,heln·Wutfal, n

6.53.3 Förderung von Schülerwettbewerben

Allgemeine Schü lerwettbewerbe

Ansatz 2016: 16.800 EUR

Ansatz 2015 : 16.800 EUR

Stand : 31 . August 2015

Schü lerwettbewerbe s ind in besonderer Weise geeignet, Kinder und Jugend liche zu r intensiven Be­schäft igung mit neuen Fragestel lu ngen und Inha lten anzuregen, Ta lente zu wecken, zu fordern und zu fördern u nd verfolgen bi ldu ngspolitisch Zie lsetzungen von herausragender Qua l ität. S ie unterstüt­zen Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung selbstständ iger, kreativer und kooperativer Ar­beitsformen und Lehrerinnen und Leh rer bei der U msetzung der fachdidaktischen und method ischen Forderungen des Lehrpla ns. Sie s ind fester Besta ndteil des nord rhein-westfä lischen Konzeptes zur Förderung interessierter, bega bter und hochbega bter Schülerinnen und Schüler und ermöglichen d iesen, u .a . auch E inb l icke i n Fachdiszip l inen für Wirtschaft und Gesellschaft zu gewinnen. Die meis­ten Schülerwettbewerbe werden in Zusammenarbeit m it Partnern (andere Bundesländer und Bund, Stiftu ngen, U nternehmen) d urchgefü hrt. Die Tei lnehmerza hlen an Schü lerwettbewerben s ind insge­samt auf hohem N iveau gebl ieben u nd es wird deutl ich, dass Schü lerwettbewerbe a ls Förder- und Profi l ieru ngsangebote seitens vieler interess ierter Schulen weiterhin wahrgenommen und gen utzt werden.

Ü bersicht ü ber die zurzeit vom Land finanziel l geförderten Wettbewerbe:

• Alte Sprachen - Antike Ku ltu r, • Aus der Welt der Griechen, • Auswa h lwettbewerbe zur " Internationalen Biologieolympiade", • Auswah lwettbewerbe zur )nternationalen Chemieolym piade", • Auswah lwettbewerbe zur " Internationalen Mathematikolympiade", • Auswah lwettbewerbe zur " I nternationalen Ph i losoph ieolym piade", • Auswah lwettbewerbe zur." lnternationalen Physiko lympiade", • Bundeswettbewerb Fremdsprachen (Gruppenwettbewerb fü r Klasse 7- 10, E inzelwettbewerb

für Klasse 9 und 10, Mehrsprachenwettbewerb fü r Jahrgangsstufe 11-13), • Bu ndeswettbewerb M athematik, • Certamen Carol inum, • Certamen Ciceronianum, • "Jugend forscht", • Landeswettbewerb Biologie Sek. 1 " bio-Iogisch !", • La ndeswettbewerb "Chemie entdecken", • La ndeswettbewerb M athematik für G rundschu len, • La ndeswettbewerb M athematik für weiterfü hrende Schu len, • La ndeswettbewerb Phi losoph ie, • Literaturwettbewerb fü r Schü lerinnen und Schü ler, Dortmu nd, • Literatu rwettbewerb OWL, • Russischolympiade, • "Schüler experimentieren",

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� Schult und W.'ttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 de. Land •• Nordrh.in·Wut1.'en

6.53 .4 Schulpartnerschaften / Schüleraustausch

Schu lpartnerschaften und Schü lerausta usche

Ansatz 2016: 169.800 EUR

Ansatz 2015 : 169.800 E U R

Stand : 31 . August 2015

Die veransch lagten M itte l dienen der Förderung von Begegnungen zwischen nordrhein-westfä l ischen und israel ischen sowie paläst inensischen Schülerinnen und Schülern, die auf E in ladung der Landesre­gierung oder auf bi lateraler Ebene erfolgen .

Z ie l ist es , d ie Konta kte und Beziehungen der Schu len aus Nordrhein-Westfa len i n die Region N ah-Ost und u mgekehrt zu vertiefen.

M it dem fü r 2016 vorgesehenen M ittelansatz können weitere Begegnungsmaßnahmen unterschied­licher Ausprägung u nterstützt und gefördert werden.

6.53.5 Förderung des Sprachlernens U msetzung des EU-Aktionsplans zur Förderu ng des Sprachenlernens und der Sprachvielfalt

Ansatz 2016: 13.600 E U R

Ansatz 2015 : 13.600 E U R

Der Aktionsplan d e r EU-Komm ission z u r Förderung des Sprachen lernens und d e r Sprachenvielfalt beinha ltet konkrete Zielvorgaben zur Sicherung der Mehrsprach igkeit und I ntensivierung des Spra­chenlernens von Schü lerinnen und Schü lern.

Daraus resu lt ieren u .a . folgende Aufgaben:

• Das europäische Kooperationsprogramm ICertiLingua" (Exzel lenzlabel für mehrsprach ige, europä ische und internationale Kom petenzen) steht unter Federfü hrung des La ndes Nord­rhein-Westfa len. Im Schu ljahr 2013/14 waren 270 Schulen europaweit akkred itiert, davon 94 Schu len in Nordrhei n-Westfa len. Das Exze l lenz labe l wird durch d ie Aufnahme weiterer Schu­len in den folgenden Sch u ljahren stä ndig erweitert. Regelmäßige Fachtagu ngen mit Experten zur Sta ndard is ierung und zur Qua l itätss icheru ng im fremdsprach l ichen, b i l ingualen und i n­terkulturel len Bereich s ind fü r die Steuerung des Projekts unerlässl ich.

• Zum Vorhaben "Stärku ng des bi l ingualen U nterrichts" (B i l ingual fü r a l le) sol len in einer la n­desweiten Veranstaltu ng organ isatorische und methodisch-d idaktische H i lfen und Anregun­gen für bi l ingualen U nterricht unter Berücks ichtigu ng der Vorga ben .der Ausbildungs- und Prüfu ngsordnungen für die Seku ndarstufe I und d ie neue gymnasiale Oberstufe gegeben werden. Die Veransta ltung richtet sich an Schulen, Schula ufsicht, Lehrerausbi ldu ngs-, Lehrerfortbi ldu ngs-, Leh rerweiterbi ldungsinstitutionen, Verlage und die interessierte Öffent­l ichkeit.

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� Schul. und Wtlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 de s LIndes Nordrhein·Westfalen

• " Internationale Sprachzertifikate" werden zu nehmend in den Fremdsprachenunterricht inte­griert. Im Schuljahr 2013/14 bete i l igten sich ru nd 30.000 und Schüler an d iesen Zertifikats­prüfu ngen. M it den Anbietern internationa ler Sprachzertifikate sind jährl ich Absprachen zu P reisen, Term inen und Prüfu ngsmoda l itäten zu treffen. H iera n schl ießt sich eine landesweite I nformationsveransta ltu ng für die i nteressierte Öffentl ichkeit an .

• M it Experten und I nstitutionen wird e inmal jährl ich die "Sprachenwerkstatt Nordrhein­Westfa len" veransta ltet, eine öffentl iche Veranstaltung, die dazu dient, dem schu l ischen und außerschu lischen Sprachenlernen neue Impu lse zu geben und Projekte zur Förderung der Mehrsprach igkeit und zur Intensivierung des Fremdsprachenlernens anzustoßen.

• Das mit der Veröffentl ichung einer Handreichung vorbereitete Vorhaben "Stä rku ng der M ü ndl ichkeit in den modernen F remdsprachen " sol l in einer landesweiten Veransta ltung or­ga nisatorische und methodisch-d idaktische H i lfen u nd Anregungen für münd liche Prüfu ngen in den modernen Fremdsprachen geben. Die Veranstaltu ng richtet sich an Schu len, Schu lauf­s icht, Lehrerausbildu ngs-, Lehrerfortbi ldu ngs-, Lehrerweiterbi ldu ngsinstitutionen, Verlage und die interessierte Öffentl ichkeit.

6.53.6 Europäische Austauschprogramme

Tei lnahme an europä ischen Austauschprogrammen/Begegnu ngsfahrten Polen

Ansatz 2016: 52.000 EUR

Ansatz 2015: 52.000 EUR

M it d iesen M itteln sol len Betei l igu ngsquoten an europäischen Austauschprogrammen gesteigert werden. Es sol len Vera nstaltungen du rchgeführt werden, m it denen ü ber die Progra mme noch i nten­s iver informiert wird u nd sie bekannter gemacht werden können.

Die Förderung von Austausch maßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen wird im Jahr 2016 fortgesetzt.

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� Schul. und W.lt.rblldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Land •• Nordrh.In·W •• tf.I.n

6.54 Kapitel 05 300 TG 70 - Ganztagsangebote für Schulkinder

Ganztagsangebote fü r Schulkinder im Primarbereich ("Schule von acht bis eins", "Dreizehn Plus", und "Silentien")

Ansatz 2016: 5 .350.000 E U R

V E 2016: 2.675.000 E U R

Ansatz 2015 : 5 .350.000 E U R

V E 2015 : 2.675.000 E U R

Das Land fördert m it Zuschüssen zu d e n Personalkosten d i e Betreuung von Schu lkindern in G ru ppen an G rund- und Förderschu len des Prima rbereichs von 8 bis 13 Uhr sowie nach 13 Uh r.

Die Fördersätze betragen im Programm

• "Schule von acht bis eins" 4.000 EUR fü r Grundschu len, 5.000 EUR für Förderschulen • "Dreizehn Plus" 5 .000 EUR für G rundschu len, 7.500 EUR für Förderschu len.

Ferner fördert das Land die Personalkosten von Si lentien im Prima rbereich in Höhe von 750 EUR pro Si lentium a ls ergänzende U nterrichtsangebote fü r Kinder an Schu len in Stadttei len m it besonderem E rneuerungsbedarf u nd in sozia len Brennpunkten.

M aßnahmen aus dem Programm "Dreizeh n Plus" werden im Prima rbereich seit dem 01.08. 2007 nur an Schu len im kreisangehörigen Raum mit auf Dauer geringem Betreuungsbedarf gefördert. Für ver­gleichbare Betreuu ngsmaßnahmen an offenen Ganztagsschulen kann eine Betreuungspauschale verwendet werden. P ro offener Ganztagsschule stellt das Land h ierfür aus Ka pitel 05 300 Titelgru ppe 72 (Offene Ga nztagsschu le im Prima rbereich) 5 .500 E U R pro Grundschule bzw. 6.500 E U R pro För­derschule zur Verfügung. Zuwendu ngsempfä nger s ind d ie Schu lträger.

6.5 5 Kapitel 0 5 300 T G 72 - Offene Ganztagsschulen i m Primarbereich

Ansatz 2016: 386.813.600 E U R

V E 2016: 198.495.500 E U R

Ansatz 2015 : 362 .945 .600 E U R

V E 2015: 188.018. 100 E U R

Z u r Verfügung stehen M ittel für 292.600 (282.600) P lätze.

Ziele der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich sind

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Mlnlsttrlum to,

al Schult und WtlterbHdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 d.s Land •• Nord,heln,We.ltalen

,

• die Verbesseru ng von Bi ldungsqua lität und Chancengleichheit sowie Förderung von beso n-ders le istu ngssta rken ebenso wie benachtei ligten Kindern,

• die Verbesseru ng der Vere inba rkeit von Fami l ie und Beruf, • Ganztag aus e iner Ha nd, mit einer F ina nzierung, mit e inem Ort fü r d ie Anmeldung zum Ganz­

tag, zur einfachen Orientierung für E ltern.

Die Offene Ganztagsschule im Pr imarbereich verwirkl icht d iese Ziele du rch Verknüpfu ng von U nter­richt, U nterricht ergä nzender Förderu ng, außeru nterrichtl ichen Angeboten sowie Freizeitangeboten zu einem kohärenten Ganzen. Sie verbindet den Bi ldungsauftrag der Schule m it dem Bi ldungsauftrag der Kinder- u nd Jugendh i lfe. Sie berücksichtigt d ie d ifferenzierten Bedürfn isse und Förderbeda rfe der Kinder.

Pro Kind pro Jahr wird den Schu lträgern im Schuljahr 2015/2016 e in Grundfestbetrag in Höhe von 722 E U R zuzüglich 0,2 Lehrerste I len je 25 Kinder gewährt, im Schuljahr 2016/2017 in Höhe von 733. Die LehrersteI lenantei le s ind fü r Angebote zu nutzen, d ie geeignet s ind, die Kinder ergä nzend zum U nterricht individuel l zu fördern und zu fordern. Die Ste l len s ind zur Hä lfte aussch l ießl ich mit Leh r­kräften zu besetzen. Soweit der Schu lträger im E invernehmen mit der Schu le LehrersteI len n icht in Anspruch n immt, gewährt das Land an Stel le von 0, 1 LehrersteI len pro 25 Kinder im Schu ljahr 2015/2016 e inen Zuschuss von 239 EUR, im Schuljahr 2016/2017 i n Höhe von 243 pro K ind pro Jahr . Für K inder m it sonderpädagogischem U nterstützungsbedarf beträgt der Gru,ndfestbetrag im Schu l­jahr 2015/2016 1.442 EUR, im Schuljahr 2016/2017 1.463 zuzüglich 0,2 LehrersteI len je 12 Kinder. Der Kapita l is ierungsbetrag für 0,1 Leh rerste I len je 12 Kinder beträgt im Schuljahr 2015/2016 504 E U R, im Schu ljahr 2016/2017 511 E U R pro Kind pro Jahr.

Die Förderbeträge des Landes erhöhen s ich jährl ich um 1,5 %. Ebenso erhöhen sich d ie kom muna len E igenbeit räge jeweils zum 1.8.2016 u m 1,5 %. Sie betragen im Schu ljahr 2015/2016 422, im Schuljahr 2016/2017 428 EUR pro P latz pro Jahr.

Für ergänzende Betreuungsbedarfe an offenen Ganztagsschu len im Primarbereich (z. B . Früh­stücksa ngebote, Vor- und Ü bermittagsbetreuung, Silentien, Angebote nach 16 U h r, ergänzende Feri­enangebote sowie in E inzelfä l len auch besondere Förderangebote vor 16 U h r) wird e ine Betreuungs­pauschale in Höhe von 5.500 E U R pro offener Ganztagsgru ndsch ule und in Höhe von 6.500 E U R pro offener Ganztagsförderschule im Primarbereich bereit gestel lt . Die Betreu ungspauscha len können vom Schu lträger nach Bedarf auf d ie offenen Ganztagsschu len seine's Bezi rks vertei lt werden.

Grund lage der Förderu ng sind der Erlass vom 23. Dezem ber 2010 und die Förderricht l in ie vom 12. Februar 2003 i . d . F . vom 15. Januar 2015.

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;l Schul. und W.,torblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des linde. Nordrheln · W •• tfal.n

6.56 Kapitel 05 300 TG 74 - Pädagogische Übermittagbetreuung S I

Pädagogische Ü berm ittagbetreuung / Ga nztagsangebote in der Sekunda rstufe 1 "Geld oder Stel le"

Ansatz 2016: 37.302 .600 E U R

VE 2016: 18.451 .300 E U R

Ansatz 2015 : 37.903. 600 EUR

VE 2015: 18.758.300 EUR

Ziel des Programms ist d ie Förderung von pädagogischer Ü bermittagbetreuung und von Ganztagsa n­geboten an a l len Schulen der Seku ndarstufe I , die keine Ganztagsschule s ind.

Jede Schule der Seku nda rstufe 1 ist verpflichtet, an Tagen mit verpfl ichtendem Nachmittagsunterricht eine Ü berm ittagbetreuung für Schü lerinnen u nd Schü ler zu geWährleisten (Pausenrege lung: Ld .R . e ine Stunde, möglich nach der fünften oder nach der sechsten Stunde). Darü ber h ina us so l l s ie - un­ter Berücksichtigung der Beda rfe der E ltern - ergänzende außerunterrichtl iche Ganztags- und Be­treuu ngsangebote bereitstel len (z .B . ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeita nge­bote, Bewegungs- oder Kulturangebote). Es g ibt keine Vorga ben für Gruppengrößen und Öffnu ngs­zeiten. Die Anträge werden von den Schu lträgern geste l lt .

Pro Schule werden pro Schuljahr auf der G ru ndlage der Allgemeinen Schuldaten (Oktoberstatistik) des Vorjahres zur Verfügu ng gestel lt :

• unter 300 Schülerinnen u nd Schüler der Seku ndarstufe I : 15.000 EUR oder 0,3 LehrersteI len, • 300 bis 500 Schülerinnen und Schüler der Seku ndarstufe I : 20.000 EUR oder 0,4 LehrersteI len • 501 bis 700 Schülerinnen und Schü ler der Sekundarstufe I : 25.000 EUR oder 0,5 LehrersteIlen • 701 und mehr Schü lerinnen und Schü ler der Seku ndarstufe I : 30.000 EUR oder 0,6 LehrersteI­

len.

Es ist auch möglich, LehrersteI lenantei le und Barmittel antei lig i n Anspruch zu nehmen (Be rech­nu ngsgru nd lage: 0,1 Lehrerste I len = 5.000 EUR) . Ganztagsschulen im Aufbau erhalten die Ressourcen aus dem Progra mm "Geld oder Stel le" antei l ig fü r die Schü lerinnen und Schüler, d ie noch n icht am Ganztag tei lnehmen.

Veransch lagt ist der auf das 2 . Schulha l bjahr 2015/2016 und auf das Schuljahr 2016/2017 entfa l lende LehrersteI lenzusch lag in Höhe von 0,3 bis 0,6 Ste l le für die pädagogische · Ü bermittagbetre u­u ng/Ganztagsangebote Sekundarstufe I .

I nfolge des Ausbaus der gebundenen Ganztagsschu len s inkt der Bedarf fü r die pädagogische Ü ber­mittags betreu ung.

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� Schult und WOlttrblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Londe. Nordrhtln·W . . tt.1 n

6.57 Kapitel 05 300 TG 8 1 - Bildungsforschung und Bildungsplanung

Bildungsforschung und B i ldung'sp lanung (BLK-Model lversuche)

Ansatz 2016: 4.858.500 EUR

VE 2016: 3 .600.000 EUR

Ansatz 2015 : 4.858.500 EUR

VE 2015: 2 .600.000 EUR

Nach dem Wegfa l l der Gemeinschaftsaufgabe "B i ldungsplanung" werden laufende Vorhaben im B i l­du ngsbereich von den jewei l igen Ländern a usfinanziert.

Seit dem 01. Januar 2007 werden d ie benötigten F inanzmittel auf der Gru nd lage von Art. 143c GG und dem im Entflechtungsgesetz festge legten Schlüssel den Ländern vom Bund zur Verfügung ge­ste i lt . Die Beträge werden a ls jährl iche Festbeträge auf die Länder verte i lt. Der Anteil des Landes Nordrhe in-Westfa len wird im Verhältnis 70:30 zwischen dem M inisterium fü r Schu le und Weiterbil­dung und dem M inisterium fü r Innovation, Wissenschaft und Forschung aufgete i lt .

Das P rogramm besitzt eine Laufzeit bis zum Jahr 31 .12 .2019.

Der G roßtei l d ieses Betrages in H öhe von 3.400.900 E U R wird zur F inanzierung von aktuel len b i l­dungspolitischen Vorha ben der Landesregieru ng im Bereich der Bi ldu ngsforschu ng und Bi ldungspla­nung e ingesetzt und zwar u . a . fü r:

• Lese- und Schreibförderung a n Berufskol legs, • Cu rricu la re und thematische Weiterentwicklu ng der Bildu ngsgänge des Berufskol legs, insbe­

sondere zur Steigerung der Durchlässigkeit, der Qua l itätssicherung und zur inha lt l ichen An­passung an Qua lifiz ieru ngsanforderu ngen,

• Lern Ferien NRW • Förderung von Lesekom petenz • Neues Ü bergangssystem Sch u le - Beruf i n N RW: Berufs- und Stud ienorientierung • Erprobung und Im plementation der "Gru ndsätze zur Bi ldu ngsförderung fü r Kinder von 0 bis

10 Jahren in Kindertagesein richtu ngen und Schulen im Primarbereich in N RW • Weiterentwicklu ng der I nstrumente der Qua litätsana lyse, • Entwicklung einer onl ine-Befragu ng fü r die Qua l itätsana lyse, • Reformmaßna hmen / I m plementierung der Neuen Lehrera usbi ldung einschI . neue Lehrämter

GS, H RG E, BK, FP, Diagnose / Förderu ng, P raxisorientierung, • Praxisphasen in der Lehrerausbi ldu ng, Im plementierung eines On line-Tools, • Cu rricu lare / methodische Weiterentwicklung des Vorbereitu ngsd ienstes, . ' Eva luation der Reformelemente in der Lehrerausbi ldu ng, • Stärkung von G rund bi ldung in der Lehrera usbi ldung, • Entwicklung eines Berichtswesens / N achweisverfahrens in der Weiterbi ldu ng,

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Ministerium tQr Schule und WeiterbIlduni

'des L.ndes Nordrhein·Wostf.len Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31. August 2015

• U nterstützungsleistu ngen der SupportsteI le Weiterbi ldung in der QUA-LiS, • Entwicklu ngsvorha ben Sicherung der G leichwertigkeit des Zweiten Bi ldu ngsweges, • Wissenschaftl iche Eva luation "E rprobung Bi ldungsgrundsätzejBi ldu ngsförderung für Kinder

von 0-10 in KiTas und Schulen im Pr imarbereich", • Netzwerke Fach liche U nterrichtsentwicklung in der Sek. I, • U nterstützungssystem S INUS für M athematik, • Biologie im Kontext, • Chemie im Kontext, • Qual itätssicheru ng zentrale P rüfungen Seku ndarstufe 1 1 , • Wissenschaftliche Eva luation des Schu lversuchs "Abitur nach 12 oder 13 Jahren", • Schu lplattform abi-on l ine N RW, M ateria lentwicklung im lehrga ng abi-online.nrw, diesbezüg­

lich notwendige Copyrights, • Entwicklu ng des Referenzrahmens Schu lqua l ität N RW, Aufbau des U nterstützu ngsportals

)nnere Schu lentwicklu ng" sowie U msetzung von Kommunikations- und Distributionsstrate­gien,

• Entwicklu ng und Ü berprüfung von Bi ldu ngsstandards durch das IQB, • Wissenschaftliche Begleitung des is lamischen Religionsunterrichts, • Durchfü hrung des Demokratietages • Begleitu ng des Bu nd-lä nder-Programms "Bi ldung in Sprache und Schrift" (B ISS) • Projekte und Maßnahmen zur Förderu ng geschlechtersensibler B i ldung an Schu len.

Der Antei l des M in isteriums fü r I nnovation, Wissenschaft und Forschung (30 v. H . ) beträgt 1.457.600 E U R.

6.58 Kapitel 05 300 TG 82 - Schulentwicklungsfonds

Ansatz 2016: 806.300 E U R

V E 2016: 190.000 E U R

Ansatz 2015: 813.800 E U R

V E 2015: 190.000 EUR

Der Schu lentwicklu ngsfonds fasst Haushaltsm ittel zusammen, mit denen d ie landesregieru ng I nno­vationen in u nd für Schu len ermöglicht. Dies u mfasst M ittel für folgende Projekte, m it denen exemp­larisch wichtige la ndespolitische Schwerpunkte der Schu lentwicklung i nnovativ gefördert werden sol len.

langzeitpra ktika, Ü bergangsberatung und Förderu ng von Jugend l ichen im Ü ber- 115.400 E U R gang "Schule und Beruf" Selbsteva luation in Schu le (SEIS) - Weiterentwicklung der Instrumente zur i nter- 61.900 EUR nen Eva luation Werteorient ierte Erziehu ng, E rinnerungsku ltur und Gewa ltprävention j Schule 100.000 E U R

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M nl.terlum ro,

� Schul. und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 3 1. August 2015 des Lande. NOr'drh. n-Weltfalen

ohne Homophobie j Friedensarbeit an Schulen Qua l itätsa na lyse an Schulen 100.000 EUR Kulturel le B i ldung 30.000 E U R Weiterentwicklu ng des naturwissenschaftl ich-tech nischen U nterrichts in der 50.000 E U R Grundschu le Dialogvera nsta ltungen StaatssekretärjBi ldungskonferenz 3.000 E U R Zuku nftsschulen N RW - Netzwerk Lernku ltu r ind ividuel le Förderung 150.000 E U R Projekte zur Entwicklung u n d U msetzu ng einer Strategie zur "UN-Dekade B i ldung 40.000 E U R für nachhaltige Entwicklu ng" Bi ldu ngspolitische Sym posien 30.000 E U R Regionale Bi ldu ngsbüros in N RW a ls U nterstützu ngsakteu r in Bi ldu ngs landschaf- 50.000 E U R tenjRegionalen Bi ldu ngsnetzwerken Verkehrserz iehung in der Schu le 15.000 E U R Beirat " Im plementation Is lamischer Rel igionsunterricht" 40.000 E U R Schulprojekte d e r U NESCO-Projektschu len 20.000 E U R Sonstiges 1.000 E U R Zusammen: 806.300 EUR

6.58.1 Übergangsberatung und Förderung von Langzeitpraktika

Gefördert werden d ie La ngzeitprakt ika von Jugendl ichen. Ziel ist es schon im Vorfeld des Ü bergangs von der Schule ins Berufsleben Fehlentscheidu ngen zu vermeiden und den Schü lerinnen und Schü­lern deren Berufs- und Arbeitsplatzwa h l zu erle ichtern .

Die Jugendl ichen werden in einer Kom bination s(:hu l ischen Lernens mit betriebl icher Erfahrung in Prakt ika a uf den Ü bergang i n Ausbi ldung oder Beschäftigung vorbereitet. Gleichzeitig wird der Ver­bleib der Jugendl ichen bis ein Jahr nach Verlassen der Schule erfasst, um d ie Wirksa mkeit der Lang­zeitpra kt ika zu dokumentieren.

6.58.2 SEIS - Selbstevaluation in Schulen Das I nstru ment SE IS wurde von der Bertelsmann Stiftung entwickelt und l iefert Schulen a l ler Schu l­formen e ine systematische Bestandsaufnahme zu untersch ied l ichen Bereichen von Schu lqua l ität. Es ermöglicht auf der Gru ndlage von sta ndardisierten Fragebögen einen Perspektivvergleich unter­sch ied l icher Gru ppen. SE IS wird durch e ine Software fü r Datenerfassung und Ana lyse unterstützt, d ie fü r jede Schule einen eigenen Schu l bericht e rstellt, der auch e inen Vergleich m it Referenzwerten anderer Schu len und ggf. e inen Vorjahresvergleich ermöglicht. Die durch SE IS gewonnenen Daten he lfen Schu len bei der M a ßnahmenplanung fü r die Schul- und U nterrichtsentwicklu ng.

Nach Auflösung des bis dahin zuständ igen Länderkonsort iums wird SE IS den Sch u len in Nordrhein­Westfa len seit August 2013 auf der Grund lage einer vertraglichen Kooperation m it dem Niedersäch­sischen Landesinstitut fü r schu lische Qua l itätsentwicklung ( NLQ), dem La nd Sachsen-Anhalt sowie der Zentra lste l le für das Auslandsschu lwesen (ZfA) weiterhin zur Verfügung gestellt.

M it d ieser Haushaltsposition werden die antei ligen Sach- und Personalkosten des Landes Nordrhein­Westfa len für die Gewährleistung des technischen Betriebs sowie für die technische U msetzung der Weiterentwicklu ng des I nstru ments du rch entsprechende Dienstleister finanziert.

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� Sehul. und W.lt.rblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des l.aniH. Nordrh.ln·Wt,tfalen

6.58.3 Werteorientierte Erziehung und Gewaltprävention / Schule ohne Homophobie /

Friedensarbeit in Schulen

Werteorient iertes Handeln, die Entwick lung sozia ler Kom petenzen und d ie Befäh igung zur gesell­schaftl ichen Betei l igung s ind Voraussetzungen für ein gel ingendes Aufwachsen i n einer demokrati­schen Gesellschaft. Die Stärku ng von Demokratiepädagogik und Erinnerungskultur gehört in d iesem Rahmen zu den gru nd legenden Bausteinen politischer B i ldung in der Schule.

Zu den geförderten Vorhaben gehören u . a . d ie Bi ldu ngspartnerschaft "Schu le und Gedenkstätten", Wettbewerbe zum sozialen und politischen Lernen (z. B. "Jugend debattiert"L die Betei l igung des Landes an dem bundesweiten P rogramm "Demokratisch Handeln", das Projekt "Schule der Vielfa lt -Schule ohne Homophobie", I n itiativen zur Gewa ltprävention sowie die M itwirkung von Friedensor­ga nisationen bei der Friedenserziehung in Schulen im H inblick auf d ie Kooperationsvereinba rung des M in isteriums für Schu le und Weiterbi ldung und der Bu ndeswehr vom August 2012.

6.58.4 Qualitätsanalyse an Schulen in NRW

Die Qua l itätsana lyse ist ein Verfahren der externen Eva luation zur Ü berprüfu ng der Qua l ität der schu l ischen Arbeit. Z iel der Qua l itätsa nalyse an Schulen ist, der einzelnen Schule e i nen Ü berblick ü ber die Qual ität ihrer Arbeit zu geben, ihr i h re Stärken und Entwicklu ngsbedarfe zu spiegeln . Dabei wird d ie Schu le a ls Gesamtsystem betrachtet.

Aus dem Ansatz werden finanziert :

• Konzeptentwicklu ng, Weiterentwicklung des Qual itätsta bleaus, der I nstru mente und des Ver-fahrens

• Workshops und Fachtagu ngen • Erste l lungs- und Druckkosten fü r Fach- und I nformationsmateria l ien • Qua l ifizierung der Qua l itätsteams • Wissenschaftl iche Begleitung der QAjEvaluation der QA

6.58.5 Kulturelle Bildung

M it d ieser Position werden Entwicklu ngswerkstätten, Veransta ltungen und Publ ikationen im Zusam­menhang der In itiative des La ndes zur Förderu ng der kulturel len B i ldung finanziert.

Auf der Grund lage ei nes KM K-Beschlusses ermitteln die Lä nder regelmäßig unter Schülertheatern einen Landess ieger, der auf e iner Bundestagung mit den anderen Landessiegern um den Titel des Bundessiegers kon ku rriert. Die Tei lnahme des Landessiegers an dem Bundeswettbewerb wird ebe n­fa l ls aus dieser Position finanzie rt.

6.58.6 Weiterentwicklung des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts in der

Grundschule Im Gegensatz in den Fächern M athematik und. Deutsch erfahren die Schulen beim Sachunterricht bisher keine U nterstützung. Dies ist a ber d ringend notwendig, damit eine U msetzung d ieser kom pe­tenzorientierten Lehrpläne in der P raxis auch im natu rwissenschaftl ichen Bereich gel ingt. M it den beantragten M itte ln sol l d iese Lücke zumi ndest tei lweise geschlossen werden. Das Projekt soll u.a. Synergie potenziale zahlre icher regionaler und ü berregiona ler E inzelprojekte ( Primarforscher, zdi­Zentren, Min i-Phänomenta, etc. ) ana lysieren und für die Weiterentwicklung des Sachu nterrichts ins­besondere im Bereich Technik nutzbar machen.

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Ministerium tO,

� Schule und WellerllUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dU Lande, Nordrhein·Westflilen

6.58.7 Dialogveranstaltungen und Bildungskonferenz

M it d ieser Position werden die Dia logveranstaltu ngen des Staatssekretärs m it E ltern-, Leh rer-, Schü­lerverbänden sowie m it Schul leitu ngen vor Ort sowie d ie jähr l ich stattfindende Bi ldu ngskonferenz finanziert. I m Rahmen der Bi ldu ngskonferenz informiert d ie M in isterin d ie M itwirkenden ü ber d ie U msetzung der einzelnen Empfehlu ngsfelder und ggf. werden weitere Schritte beraten.

6.58.8 Zukunftsschulen NRW - Netzwerk Lernkultur Individuelle Förderung

Das Netzwerk "Zuku nftsschulen N RW" ermöglicht Schulen gewinnbringende Konzepte der Ind ividuel­len Förderung i n Form von N etzwerka rbeit zu entwickeln, indem geeignete Rahmenbedingungen zur Verfügung gestel lt werden.

Das Netzwerk steht a l len interessierten Schu len offen . Die entstehenden Netzwerke erha lten U nter­stützung durch die Schu laufsicht, durch Netzwerkberateri nnen und -berater in den KT-Teams und du rch Referenzschulen, d ie b is zur sechs Stu nden Ent lastung für d ie Koord ination und Dokumentati­on der Netzwerka rbeit e rha lten .

Ab Septem ber 2015 a rbeitet das Netzwerk "Zuku nftsschu len N RW" zu Jahresthemen der Ind iv iduel­len Förderung: Die Schwerpunktthemen "Potenzia le entdecken - Diagnostik" (Schu ljahr 2015 / 2016), "Gesu nd ble iben" (2016 / 2017), " M iteina nder u mgehen" (2017 /2018) spiege ln sich in den landesweiten Veransta ltungen ("La ndestagu ng", "Workshop-Reihe" und "Themenwoche Ind ividuel le Förderu ng - KONKRET" ) inha ltl ich wieder.

Ergänzt werden die Veranstaltungen auf La ndesebene durch zah l re iche regiona le Fachtagu ngen und Hospitationstage. Die I nternetplattform www.zukunftsschulen-nrw.de bietet a l len Schu len des La n­des M aterial ien, Best-Practice Beispiele zu aktuel len Themen und Dokumentationen der Veransta l­tu ngsergebn isse sowie der Ergebnisse der Netzwerkarbeit.

I nzwischen haben sich rund 450 Schu len a l ler Schu lformen registriert . Ru nd 80 Netzwerke (meist schu lform übergreifend) haben landesweit ihre Arbeit u nter dem Dach der "Zu ku nftsschulen N RW" aufgenommen. "Zu ku nftsschu len N RW" trägt dazu bei, Ind ividuel le Förderu ng zum pädagogischen Grund prinzip i n a l len Schulen zu machen, indem eine systematische und kompetenzorientierte U n­terrichtsentwicklung ermöglicht und unterstützt wird .

6.58.9 Projekte zur Entwicklung und Umsetzung einer Strategie zur "UN-Dekade Bil-

dung für nachhaltige Entwicklung" Die La ndesregierung hat am 12.2.2012 eine Transferphase fü r d ie U N -Dekade Bi ldung fü r nachhaltige Entwicklung 2005-2014 besch lossen. Diese Transferphase wird ab dem Jahr 2015 umgesetzt. Für die Koord ination wu rde eine BNE-Agentur e ingerichtet, an der s ich auch das M inisterium für Schule und Weiterbi ldung betei l igt. E ines der Leitprojekte der U N-Dekade ist I t . Besch luss vom 12.02.2012 die Ka mpagne "Schule der Zuku nft - B i ldung fü r Nachhaltigkeit". Fina nziert werden antei l ig Kosten für Vera nsta ltu ngen, Entwicklu ngswerkstätten und Pu bl ikationen der BNE-Agentu r u nd im Rahmen der O.g. Kam pagne. Die Kam pagne "Schu le der Zuku nft - B i ldung fü r Nachhaltigkeit" wurde bereits mehr­fach a ls "Offiz ie l les Projekt der Weltdekade" ausgezeichnet und ist das zentrale Vorhaben des Schul­bereichs zur I m plementation der Bi ldung für nachhaltige Entwicklung.

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Ministerium tO,

� Schule und Wlltl'bUduna Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Landes No,d,hlln·Wuttal.n

6.58.10 Regionale Bildungsbüros in NRW als Unterstützungsakteur in Bildungslandschaf­

ten/Regionalen Bildungsnetzwerken

. Seit 2008 hat das MSW hat m it 50 (von 53) Kreisen bzw. kreisfreien Städten Kooperationsvereinba­ru ngen abgesch lossen, in denen die systematische Zusammena rbeit zwischen Kommune, Schulauf­s icht, Schulen und weiteren Bi ldungsakteuren verein bart wird. Sowohl fü r d ie Vertreterinnen und Vertreter der Schu laufsicht in den Steueru ngsgremien der Regionalen Bi ldu ngsnetzwerke, a ls auch fü r die M itarbeiterinnen und M itarbeiter der Regionalen Bi ldungsbüros s ind I nformationsveransta l­tungen bzw. Qua l ifiz ierungen geplant. Darü ber h inaus wird das MSW die systemat ische Weiterent­wicklung der Regionalen Bi ldungsnetzwerke auf Basis des Eva luationsverfahrens durch Regionaler Bi ldungsworkshops zur strategischen Weiterentwicklung unterstützen. Entsprechend der Empfeh lun­gen a us der Eva luation wird die Öffentl ichkeitsa rbeit intensiviert .

6.58. 1 1 Verkehrserziehung in der Schule Um einen wirksamen und umfassenden I nformationsfluss in die Schu len zu gewährle isten, ist e ine jährl iche Fachtagu ng al ler Dienstebenen zusam men mit den Koord inatorinnen und Koord inatoren für Verkehrserz iehung und Mobi l itätsbi ldung (schu lfachl iche Beraterinnen und Berater für Verkehrser­z iehung und Mobi litätsbi ldung) vor Ort im M inisterium für Schule und Weiterbi ldung erforderl ich. Der Dienstweg zur Ü bermittelung der zentralen Anl iegen der Verkehrserz iehung und Mobi l itätsb i l­dung bedarf der vertiefenden Stützung einer Fachtagu ng, um den notwendigen fachlichen Informa­tions- und Erfahrungsaustausch zu sichern. Zielgru ppe der Fachtagung s ind die Koord inatorinnen und Koord inatoren sowie die zuständ igen Vertreterinnen und Vertreter der U nteren und der Oberen Schulaufs icht.

M it dem Ansatz sollen die Kosten für F lyer, Anm ietung von Räumen, Referentenhonorare u nd die ' Tagungsdokumentation a bgedeckt werden.

6.58 .12 Gutachten und Beirat "Implementation Islamischer Religionsunterricht" Zur U msetzung des is lamischen Re l igionsu nterrichts wird ein achtköpfiger Beirat a ls Ansprechpartner der La ndesregieru ng in re l igiösen Fragen ei ngesetzt, der bei der Beauftragu ng von Lehrerinnen und Lehrern mitwirkt und a n der E rste l lung der U nterrichtsvorgaben und der Auswah l der Lernmitte l betei l igt ist. Die Beiratsmitgl ieder erhalten auf Gru nd gesetzl icher Regelung Reisekosten und eine Aufwa ndsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Darüber h inaus ist zur Im plementation des is lam ischen Rel igionsu nterrichts die E inbeziehung zusätzl ichen Sachverstands aus Wissenschaft und Praxis erforderlich, beispielsweise auch im Rahmen interrel igiösen Dia logs .

6.58 .13 Schulprojekt der UNESCO-Projektschulen Die 24 U NESCO-Projektschulen ( U PS) in NRW arbeiten im Netzwerk der deutschen U PS und der U PS Schu len weltweit. Die Schwerpunkte der Arbeit d ieser Schulen s ind der "E ine-Welt-Geda nke", Frie­denserziehung, Umweltschutz und Toleranz. Workshops und ein Schü lercamp sollen zur I ntens ivie­rung d ieser Themen bei Schülerin nen u nd Schü lern genutzt werden.

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M nl.t.rtum 10' Schule und W.lt.rblldun, des landes No,d,,,.In-W •• ttllln

Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015

6.59 Kapitel 05 300 TG 91 - Aus- und Fortbildung

Ansatz 2016: 14.423 . 600 E U R

V E 2016: 4.000.000 E U R

Ansatz 2015 : 13.823 . 600 E U R I

VE 2015 : 4.000.000 E U R

Die Landesregierung wi l l das nord rhein-westfä l ische Bi ldu ngssystem gerechter und leistu ngsfäh iger gesta lten, insbesondere sollen längeres gemeinsa mes Lernen ermöglicht und das Recht auf ink lusive Bi ldung u mgesetzt werden. Die Qua l ität des U nterrichts steht im Zentrum der Schu lentwicklungsa r­beit. Für d iese Qua l itätsentwicklung der Schulen müssen Schu laufsicht, Schul leitu ngen, Steuergru p­pen in den Schu len und a l le Lehrkräfte qual ifiziert werden. Auch die d iesbezügl ichen Reisekostenver­gütu ngen s ind in der Titelgru ppe 91 entha lten.

Die Fortbi ldungsarbeit der Kom petenzteams wird auf die U nterrichtsentwicklung fü r eine neue Lehr­und Lern kultu r fokussiert. Die passenden U nterstützu ngsangebote werden in acht Programmen ge­bündelt. In den Schulen wird e ine nachhaltige Stru ktur fü r die U nterrichtsentwicklung geschaffen :

• Die Schu lleitu ngen werden bei der u nterrichtswirksamen Führu ng u nterstützt. • Fortbi ldu ngskoordinator/innen und Steuergru ppen werden die notwendigen Kom petenzen

vermittelt. • Die Fachkonferenzen und ga nze Kollegien werden längerfristig begleitet.

Fortbildungsprogramme der Kompetenzteams " Menükarte "

Schu lentwicklu ngsberatu ng Schu lentwick lung • Aufbau einer Feedbackku ltu r

• Begleitung systematischer Schulentwicklungsprozesse Die Programme richten • Entwicklu ng von Schu lprogra mmen zu Steuerungsinstru menten sich an Schulleitungen, • I m plementieru ng von Steuergruppen Steuergruppen, FB- • Teambi ldung und I nsta l lation professionel ler Lerngemeinschaften Koordinator/innen, Kolle- • Vernetzung von Schulen ("Netzwerk Zuku nftsschulen N RW") gien Fortbi ldungsp lanung

• Auswertung i nterner und externer Eva luation: Festste l lung von Fort-auch in auslaufenden und bildungsbedarfen neuen Schulen. • Erstel lung e ines schu leigenen Fortbi ldu ngskonzeptes

Schulkultur entwicke ln - Demokratie gesta lten • Demokratiekom petenz • Beziehungs- und Kom munikationskompetenz • Konfli ktkom petenz

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Mlnl.terlum tOr

� Schult und WelterbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des LIndes Nordrheln·W.,tfale"

• Vera ntwortu ngsbewusster U mgang mit Medien Standard- und kompetenzorientierte U nterrichtsentwicklung in den Fä-

Fokus U nterrichtsentwick- chern lung: fü r e ine neue Lehr- • Diagnose und individ uel le Förderung im Fachunterricht und Lernku ltur • Sel bstgesteuertes Lernen im Fach

• Standard- und kompetenzorientierte Kern lehrp läne in den Fächern -Die Programme richten Weiterentwick lung schu l interner Curricula sich an ganze Kollegien Fortbi ldung fü r Schulen auf dem Weg zur Inklusion und an Fachkonferenzen • Diagnost ik und Förderp lanung

• Entwicklu ng inklusiver Ku lturen und Strukturen auch in auslaufenden und • Gemeinsames Lernen neuen Schulen. • Rechtl iche Grund lagen

• Teamentwicklung, Kooperation und Beratung Vielfa lt fördern in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung H inweis : Aktuel l ist "Vielfa lt fördern" ein Projekt und steht nur den Schu-len der tei lnehmenden Kreise und Städte zur Verfügung. • Diagnostik • Didakt ik • Teambi ldung Lernmittel- und Medienberatung • Entwicklu ng von M edien- und Lernmittelkonzepten • F i lmbi ldung • Grund lagen zur verantwortu ngsvo l len Nutzung d igitaler Medien • Lernförderl iche IT-Ausstattung • Systematischer Medienkom petenza ufbau m it dem Medienpass N RW • U nterrichtsgesta ltung m it (d igita len) Medien Kooperat ion mit Bi ldu ngspartnern • Leseförderu ng m it der Bibl iothek • Kulturel le B i ldung mit Partnern • H istorisch-pol itische Bi ldung m it Partnern • EDMOND N RW - U nterstützung- a ktiver Lernprozesse • M edienpass N RW - Kooperation vor Ort

Das Personal in den Kompetenzteams wird la ndesweit fü r d ie Fortbi ldu ngsangebote qua l ifiziert. Durch regionale Zusammena rbeit der Kom petenzteams sol len Schulen flächendeckend das gesamte Fortbi ldungsangebot wa hrnehmen können. Die Schu laufsicht hat neben der Fortbi ldung eine zentra le Rol le bei der U nterrichtsentwicklung der Schulen. Sie berät und begleitet Schu len bei der Fortbi l­dungsplanu ng. I n ihrer Vera ntwortung fü r d ie Personalentwicklu ng an ihren Schulen sol l s ie geeign e­te Leh rkräfte für die M itarbeit in der Fortbi ldung gewinnen.

Zu r Sicherung des Fachunterrichts s ind berufsbegleitende Qual ifizierungsmaßnahmen (Zertifikatskur­se) e ingerichtet.

Die Stärku ng der E igenverantwortl ichkeit von Schu len füh rt auch zu e iner Verä nderung der Aufgaben von Schul leitung und Schu laufsicht. Die Weiterqua l ifizierung dieses Personenkreises durch Qua l ifika­tionserweiteru ngen ist ein wesentl icher Beitrag zur Qual itätsentwicklung von Schule und U nterricht:

• Vorbereitende Leitungsqual ifizieru ngjEignu ngsfestste l lu ngsverfahren

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Mlnlsttrlum tOr Schult und Wilttrtlliduna 11 Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 dtl landtl Nordrht/n·Wt.ttaltn

Zu r Nachwuchsförderu ng werden Lehreri nnen u nd Lehrer, die sich fü r Leitu ngsaufga ben inte­ressieren, du rch Orient ierungsseminare der Bezi rksregieru ngen unterstützt. Bewerberinnen und Bewerber um eine Stelle a ls Schul leiterin oder a ls Schu l leiter werden im Vorfeld des Be­werbu ngsverfa hrens für d ie Ü bernahme des Amtes qua l ifiziert . Die Qua l ifizieru ngsphase wird mit dem Eignu ngsfeststel lungsverfahren a bgesch lossen.

• Schul- und Seminarleitu ngsmitgl ieder

Leitu ngsmitglieder in Schulen und Zentren für schu lpra ktische Lehrerausbi ldung, die bereits im Amt sind, erhalten ein modularisiertes Fortbi ldu ngsa ngebot.

Für Schul leiterinnen und Schul leiter in den ersten beiden Berufsjahren werden Fortbildu ngen zur Vertiefu ng der in der Vorbereitu ng erworbenen Kom petenzen a ngeboten.

Zur nach haltigen U nterstützung von Schu l leiterinnen und Schu l leitern in der Wahrnehmung ihrer Führu ngsaufgaben bei der Schul- und U nterrichtsentwicklung werden längerfristige Be­gleitungen du rch entsprechend qua lifizierte Moderatorinnen und Moderatoren angeboten.

Für Lehrerinnen und Lehrer mit besonderen Fu nktionen werden Qual ifiz ierungen zu den übertragenen Koord in ieru ngsaufga ben e ingerichtet.

• Schu laufsichtsbeamtinnen/-beamte

In dem Maß, in dem in den Schulen eine neue Professional ität in der Wa hrnehmung von Lei­tungsaufgaben entwickelt wird und d ie Verbesseru ng der Qua l ität durch interne Entwick­lungsprozesse gele istet wird, verändern sich auch d ie Aufgaben der Schulaufs icht. Schulauf­s icht wird zu einer E inrichtu ng, d ie d ie Veränderu ngsprozesse a n den Schu len durch externe Eva luation (Qua l itätsana lyse) und Beratung unterstützt. Das dazu passende Fortbi ldu ngsa ngebot für die Schu laufs ichtsbeamtinnen/-bea mten wird m it den Maßna hmen für Schu l leitu ngsmitglieder a bgestimmt und weiterentwickelt.

• Lehrerräte

Für M itgl ieder der Lehrerräte werden persona lvertretu ngsrechtl iche Qua l ifiz ierungen (Basis­qua l ifiz ieru ngen, vertiefende Fortbi ldu ngen) gemäß § 69 Abs. 6 Satz 3 SchulG a ngeboten.

• Lehrerausbi lderinnen und Lehrerausbi lder

I m Zuge der Weiterentwicklung der Lehrerausbi ldung mit LABG 2015/16 s ind umfa ngreiche Qua l ifiz ieru ngsmaßnahmen erforderl ich, die 2011 begonnen ha ben und mindestens bis Ende 2019 weitergefü hrt werden:

o Fortbildung und Su pervision von Lehrera usbi lderi nnen und Lehrerausbi ldern a n den Zentren fü r schulpraktische Lehrerausbi ldung m it dem Ziel der Konsol idierung der Reformelemente und deren landesweit gleichwertiger U msetzu ng.

o Qua l ifizierung d.er Ausbi ldu ngsbeauftragten der Schu len sowie der Schu lleitungen als Ausbi ldu ngsverantwort l iche.

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Ministerium 1o, Schule und Welterblklun, � Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 du landes Nordrh.in·West�ll.n

o Qua l ifiz ierung von Lehrerausbi lderinnen und Lehrerausbi ldern fü r die personenorien­t ierte Beratung m it Coachingelementen .

o Qua l ifiz ierung der Lehrerausbi lderi nnen und Lehrerausbi lder im H inblick auf den lernfärderl ichen E insatz d igita ler M edien in Lehrera usbi ldung und U nterricht im Zuge der Digita l is ieru ngs- In it iative des Landes.

o Qua l ifizierung von Lehrerausbi lderinnen und Lehrerausbi ldern (Seminare und Leh r­kräfte a n Schulen) fü r die Vorbereitung von Praxiselementen/ Begleitung des Praxis­semesters und der Eignu ngsreflexion.

• Moderatorinnen/M oderatoren

Moderatorinnen und Moderatoren unterstützen die Schu len und Zentren für schu lpraktische Leh rerausbi ldung durch Fortbi ldungsangebote dabei, i h re Kompetenzen weiterzuentwickeln . Darü ber h inaus leiten sie Zertifikatsku rse zur Qua l ifikationserweiteru ng und fü hren die M a ß­nahmen zur Schu l leitungsqual ifizieru ng durch. Dazu werden sie auf der Grund lage einer lan­desweit a bgestim mten P lanung qua lifiziert.

o Qual ifiz ieru ng von Lehrerausbi lderinnen und Lehrerausbi ldern für die personenorien­t ierte Beratung mit Coachingelementen

o Su pervision/ Metareflexion ( Lehrera usbi lderinnen und Lehrerausbi lder) o Qual ifikationserweiteru ng in Bedarfsfächern

In den eigenvera ntwortl ichen Schulen wird Fortbi ldung sehr viel stärker a ls gemeinsame Angelege n­heit des Ko l legiums verstanden. Ko llegiu msinterne Fortbi ldung nutzt die Ressourcen der Lehrerfort­bi ldung besonders wirtschaft l ich und wirksam. Seit dem Haushaltsjahr 2004 wird desha lb a l len Schu­len e in Fortbi ldu ngsbudget durch Zuweisung der M ittel ü ber die Schu lträger zur Verfügung geste l lt.

Der NRW-Bildu ngsserver learn : l ine ist das zentrale Medien-Porta l für a l le Schulen.

LOG INEO N RW bietet Schulen den zentralen und sicheren Zuga ng zu Kommunikation, Lernm itteln und Dateimanagement, i nsbesondere zu a l len Materia l ien der staatl ichen Lehrerfort bildu ng.

6.60 Kapitel 05 3 1 0 TG 60 - Sprachstandsfeststellung

Ansatz 2016: 1 .150.000 EUR

Ansatz 2015 : 1 . 150.000 E U R

Veransch lagt s i n d d i e Ausga ben (Zuweisung a n d i e Kreise und kreisfreien Städte fü r dort entstehende Verwa ltungskosten ohne Anerkennung einer Rechtspfl icht, Beschaffu ng und Bereitstel lung des Test­materia ls für a l le G rundschu len) zur Durchführung von Sprachstandsfestste l lu ngen zwei Jahre vor der Einschu lung bei Kindern, d ie keine Kindertagesein richtung besuchet) und bei denen die E ltern der Bi ldu ngsdoku mentation gem . § 13 b Kinderbi ldu ngsgesetz n icht zugest immt haben.

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Mlnl.terlum tor

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Lande. Nordrheln·W . . tfalen

Diese Kinder sol len beim Vorl iegen eines besonderen Sprachförderbedarfs in den Kindertagesein rich­tu ngen gefördert werden. Sprache ist ein zentra les Medium fü r d ie Aufnahme, Vera rbeitung und Weitergabe von I nformationen. Sie ist eine wesentliche Grund lage für soziale Interakt ion und für die Gesta ltu ng der ind ividuel len U mwelt.

Eine gut entwickelte Sprachkompetenz ist damit ein Schlüssel fü r erfolgreiche Lern- und Bi ldungspro­zesse. Da bei kommt der Beherrschung der deutschen Sprache eine zentra le Bedeutung zu. Um zu erreichen, dass al le Kinder möglichst opti male Bi ldungschancen erhalten, ist die a l lgemeine Sprach­förderu ng ein wesentlicher Schwerpu nkt der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen, so wie d ies auch i n den Ausführu ngsbest immungen zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vorgesehen ist.

Um dieses Ziel a ngemessen u msetzen zu können, muss bereits deutl ich vor der Einschu lung ü ber­prüft werden, ob die Sprachentwick lung der Kinder a ltersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache h inreichend beherrschen.

M it dem Entwu rf des 2 . KiBiZ-Änderungsgesetzes ist vorgesehen, dass das Sprachsta ndssfeststel­lu ngsverfahren in den E lementa rbereich ü bergeht. Die Gru ndschulen benötigen nur M ateria l und Verbrauchsmittel, fü r das verbleibende Verfa hre n· der Sprachstandsfestste l lung der Kinder, die keine Kindertageseinrichtu ng besuchen. Der Ansatz in Höhe von 1 M io. EUR ·für d ie Abge ltung des Verwa l­tu ngsaufwandes der 53 Kreise und kreisfreien Städte bleibt zunächst unverä ndert. Er ist m it e inem entsprechenden Sperrvermerk versehen.

6.61 Kapitel 05 350 - Öffentliche Sekundarschulej"Längeres gemeinsames

LernenjÖffentliche Gemeinschaftsschule"j Schulversuch "PRIMUS"

6.61 .1 Öffentliche Sekundarschule (Kapitel 05 350)

Ansatz 2016: 172.612.800 E U R

V E 2016: 500.000 E U R

Ansatz 2015 : 144.314.300 E U R

V E 2015: 500.000 E U R

Die Seku ndarschule ist eine zuku nftsfeste Schu le, d i e d e n Kommunen d i e Möglichkeit bietet, e in wohnortnahes, attra ktives, u mfassendes Schu langebot zu erha lten beziehu ngsweise zu schaffen . Sie ist eine Schu le der Seku ndarstufe I , fü hrt zu a l len Schu labschlüssen der Seku ndarstufe I und ermög­l icht durch eine verbind liche Kooperation mit der gymnasialen Oberstufe eines oder mehrerer Gym­nasien, Gesamtschu len und/oder Berufskollegs den Ansch luss an d ie gym nasiale Oberstufe. Sie u m­fasst die Jahrgänge 5 bis 10 und ist in der Regel eine Ganztagsschule. I n den Klassen 5 und 6 wird

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Mlnl.terium IOr

� Schule und WeiterbIldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd : 31 . August 2015 des Landes Nordrheln·We.tf.len

unter besonderer Berücksichtigu ng der individuel len Förderung gemeinsam gelernt ( integriert), da­nach kann dieses integrierte Konzept ü ber d ifferenzierte Angebote bis zur Klasse 10 fortgefü hrt we r­den.

Ab Klasse 7 ka nn der U nterricht a ber auch entweder tei l integriert oder in einer kooperativen Organ i­sationsform erteilt werden. Die Seku ndarschu le gewä hrleistet in a l len Orga nisationsformen auch gymnasia le Sta ndards.

Sie ist mindestens dreizügig. Der E rrichtungsgröße beträgt 25 Schülerinnen und Schü ler pro Klasse.

Wegen des erhöhten Fortbi ldu ngsbedarfs erha lten Seku ndarschu len und neu errichtete Gesamtschu­len fü r die Dauer der Aufbau phase unabhängig von ihrem Ausbaustand ein zusätzl iches Fortbildu ngs­budget in Höhe von 800 EUR pro Schu le u nd Jahr.

6.61.2 Titelgruppe 60: Modellversuch "Längeres gemeinsames Lernen/Öffentliche Ge­

meinschaftsschule"

Ansatz 2015: 18.299.200 E U R

V E 2015: 500.000 EUR

Ansatz 2014: 16.985.400 E U R

V E 2014: 500.000 EUR

I m Rahmen des Modellvorhabens "Längeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschulen" konnten Schu lträger beginnend mit dem Schuljahr 2011/12 Gemeinschaftsschu len einrichten . Ziel ist die Ve r­besserung der Chancengerechtigkeit und Leistu ngsfäh igkeit des Schu lwesens durch längeres gemein­sa mes Lernen in der Sekundarstufe I. M it dem 6. Schu l rechtsä nderu ngsgesetz wurde geregelt, dass Schulen, die an dem zum 01. August 2011 begonnenen Schu lversuch "Lä ngeres gemeinsames Lernen - Gemeinschaftsschu le" tei lnehmen, bis Ablauf des Schu ljahres 2019/20 u nd danach auslaufend nach den Versuchsbed ingu ngen a rbeiten können. Ab dem 1. August 2020 werden sie a ls Seku ndarschulen geführt, wenn sie nur eine Sekundarstufe I umfassen, wenn s ie ü ber eine eigene gymnasiale Oberstu­fe verfügen a ls Gesamtschulen. Auf Antrag des Schu lträgers ist die Ü berführung auch vorher möglich

Die Gemeinschaftsschule wird in der Regel a ls gebundene Ga nztagsschule geführt und entsteht durch die Zusammenführu ng bestehender Schulen. Sie bietet auch gym nasiale Standards an. Es können a l le fü r die Seku ndarstufe I vorgesehenen Abschlüsse erreicht werden.

Wegen des erhöhten Fortbi ldu ngsbedarfs im Rahmen des Schu lversuchs erhalten Gemeinschafts­schulen ein zusätzl iches Fortbildu ngsbudget in Höhe von 2 .500 EUR pro Schule und Jahr.

Leh rkräfte und Schu l leitu ngen der Gemeinschaftsschulen erha lten sowohl in der Gründungsphase a ls auch während der Laufzeit des Modellvorha bens besondere Fortbi ldu ngs- und U nterstützu ngsa nge­bote, insbesondere in den Bereichen Ausgestaltung der Differenzieru ng, individuel le Förderu ng, Changemanagement, Lernstandsdiagnose und Leistu ngsbeurtei lung.

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� Schule und W.It.,blldun. Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 _ Lande. Nord,heln·W • • Ual.n

Zum Model lvorha ben wurde e in Bei rat e ingerichtet. Das Model lvorhaben wird zudem extern wissen­schaft l ich begleitet und ausgewertet.

6.61.3 Titelgruppe 61 : Modellversuch "PRIMUS"

Ansatz 2015 : 7.443.000 EUR

Ansatz 2014: 10.929.200 EUR

Veransch lagt sind d i e Kosten fü r Persona lausga ben.

Entsprechend weitergehende Erläuterungen finden sich zu den Ausführungen im Bereich der Ste i len­bewirtschaftung.

6.62 Kapitel 05 390 Titel 633 10 - Förder-Berufskollegs für Hörgeschädigte

und Blinde Zuweisu ngen an Gemeinden und Gemeindeverbände fü r Förder-Berufskol legs fü r Hörgeschäd igte und Bl inde

Ansatz 2016: 999.400 EUR

Ansatz 2015 : 999.400 EUR

Vera nsch lagt s ind d ie Zuschüsse fü r d ie Beschulung hörgeschäd igter bzw. sehgeschäd igter Schü leri n­nen und Schü ler aus a nderen Bundesländern im Berufskol leg fü r Hörgeschädigte des La ndschaftsver­bandes Rhein land in Essen sowie im Berufsko l leg fü r Sehgeschäd igte des Landschaftsverbandes Westfa len-Lippe in Soest.

Das Rhein isch-Westfä lische Berufsko l leg für Hörgeschäd igte bietet a ls ei nzige E inrichtu ng in der Bu n­desrepublik Deutschland zur Zeit rund 1.000 gehörlosen bzw. hochgrad ig schwerhörigen Schülerin­nen und Schü lern - davon ru nd 330 bis 340 a us anderen Bu ndesländern - ein einzigartiges Bi ldungs­a ngebot zur Er langung berufl icher und a l lgemein bi ldender Absch lüsse sowie zur Weiterbi ldu ng für Hörgeschädigte du rch eine virtue l le Fachschule .

Darüber h inaus u nterstützt sie du rch ein Netzwerk die a l lgemeinen und besonderen Vermitt lungs­cha ncen für Hörgeschäd igte in Ausbildung und Beruf. Das Westfä l ische Berufskolleg fü r Sehgeschä­d igte bietet ca'. 540 bl inden bzw. hochgradig sehbehinderten Schü lerinnen und Schüler ebenfa l ls d ie E rlangung berufl icher und a l lgemein bi ldender Abschlüsse an . Beide E inrichtungen wurden aufgru nd der "Empfehlungen ü ber d ie Entwicklu ng länderü bergreifender Sonderschulen" der Kultusmin ister­konferenz von 1973 errichtet.

Auf der G rund lage einer Vere inba rung der Kultusmin isterkonferenz aus dem Jahr 1978 werden län­derübergreifende E inrichtu ngen im Bereich der Förderschulen vom jewei l igen Trägerland finanziert . E in F ina nzausgleich zwischen den Ländern findet wegen des unverhä ltn ismäßigen Verwaltu ngsauf­wandes n icht statt. Der La ndschaftsverband Rhein land sowie der Landschaftsverband Westfa len­Lippe nehmen a ls Schu lträger d iese Aufgabe des Landes, zu der sie rechtl ich n icht verpflichtet s ind, wa hr. Für Schu len d ieser Art s ieht § 78 Abs. 7 Schu lgesetz auch das Land a ls Träger vor.

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� Schult und Welte'blldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Land •• Nordrhe n-W.stfal.n

6.63 Kapitel 05 390 Titel 633 2 0 - Inklusion - Konnexitätsverpflichtungen Zuweisu ngen an Gemeinden und Gemeindeverbände zum Ausgleich von Konnexitätsverpfl ichtungen

Ansatz 2016: 25.000.000 EUR

Ansatz 2015 : 25.000.000 EUR

Veransch lagt s ind Aufwendungen für Zuweisungen nach § 1 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen fü r die schu l ische Inklusion.

Für wesentl iche Belastungen der Gemeinden und Kreise als Schu lträger infolge des 9. Schu l rechtsän­derungsgesetzes vom 5. November 2013 (GV. N RW. S. 618) gewä hrt ihnen das Land ab dem Sch u ljahr 2014/2015 einen finanziellen Ausgleich. Wesentl iche Belastungen ergeben s ich bei den Sach kosten der Schu lträger im Sinne von § 94 Absatz 1 des Schu lgesetzes N RW. Der auszugleichende Aufwand wird pauschal iert. Die jährl iche Gesamthöhe beträgt 25 M i l l ionen Euro .

D ie Vertei lung der M ittel erfolgt auf Basis der Schü lerzah l der a l lgemeinen Schulen der Pr imarstufe und der Seku ndarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und Kreise am 15. Oktober des jeweils vorletzten Jahres. Das MSW leistet den finanziel len Ausgleich für jedes Schu ljahr und zahlt ihn jewei ls spätestens am 1. Februar eines Jahres aus .

Das MSW untersucht gemeinsam mit den Kommu nalen Spitzenverbä nden zum 1. Jun i 2015 für das Schuljahr 2014/2015, zum 1. August 2016 für das Schuljahr 2015/2016 und zum 1. August 2017 für das Schu ljahr 2016/2017 auf der Grund lage von Angaben der Kommuna len Spitzenverbä nde d ie Aufwendungen der Gemeinden und Kreise und berichtet dem Landtag da rüber.

Das MSW ü berprüft den Belastungsausgleich gemäß § 4 Absatz 5 des Konnexitätsausführungsgeset­zes auf der Grund lage der von den Kommu nalen Spitzenverbä nden ü bermittelten Angaben und be­tei l igt sie daran . Es berichtet dem Landtag ü ber das E rgebnis.

6.64 Kapitel 05 390 TG 62 - Unterrichtshilfen im Förderschulbereich

Ansatz 2016: 20.500 E U R

Ansatz 2015 : 20.500 E U R

Die M ittel s ind insbesondere vorgesehen für Zuschüsse zur Herste l lung und zur Sicherung des Absat­zes von speziel len Lehr- und U nterrichtsmitte ln für den Bereich der Förderschwerpu nkte Hören und Kom munikation, Sehen und Geistige Entwicklung.

Au ßerdem können in Ausnahmefä l len für die schwerpu nktmäßige Beschaffung von Spezialausrüs­tu ngen fü r best immte Räume an ein igen Schulen Zuschüsse gegeben werden. Im Hausha ltsjahr 2016 werden die nachfolgenden Projekte fortgefü hrt und du rch Zuschüsse an die Schulträger unterstützt:

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Mlnl.terium tO, Schule und WeltorbUduna du L ode. Nord,heln·Westfal.n

Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015

• Virtue l le Fachklasse des Berufskollegs für Hörgeschäd igte Essen (Entwicklu ng von Hard- und Software)

• U nterstützte Kom munikation für n icht sprechende Behinderte (Entwick lung von Hard- und Software).

6.65 Kapitel 05 390 TG 75 Behindertenrechtskonvention über die Rechte

von Menschen mit Behinderungen

Ansatz 2016: 42 .890. 100 E U R

V E 2016: 400.000 E U R

Ansatz 2015: 43.389. 100 E U R

V E 2015: 400.000 E U R

Die Umsetzung d e r U N-BRK fü r d e n Schulbereich erfolgt auf d e r G rund lage des E rsten Gesetzes z u r U msetzung d e r VN-Behindertenrechtskonvention (9. Schu lrechtsänderu ngsgesetz).

Veransch lagt s ind Personal- und Sachausgaben. Für die im Rahmen des 9. Schu lrechtsä nderungsge­setzes anstehenden Aufgaben sind Persona l- und Sachmittel e rforderlich, die bis zu e inem gewissen Grad flexi bel gehandhabt werden müssen.

Für Sachausgaben ( Inklusionsfonds) stehen u nverändert 3 ,7 M io. EUR zur Verfügu ng. M it den Haus­haltsm itteln des Inklusionsfonds soll auf a l len Ebenen des Schu lbereichs die Entwicklu ng eines inklu­siven Schu l - und Bi ldu ngssystems u nterstützt und nachhaltig im plementiert werden. Ziel ist:

• die a l lgemeine Schule schrittweise a ls grundsätz l ichen Lern-/Förderort zu etab l ieren, • das "Recht auf inklusive Bi ldung" zu rea l is ieren : bei der Wa h l e ines schu l ischen Förderortes

sol l immer eine a l lgemeine Schule möglich sein.

Da von d iesem umfassenden U msteuerungs- und Entwicklungsprozess a l le a l lgemeinen Schulen und Förderschu len a l ler Förderschwerpunkte betroffen sind, werden meh rere Jahre fü r die Entwicklung einer "Ku ltur des Beha ltens" notwendig sein.

Es ist vorgesehen, dass ü bergeordnete, landesweit agierende Gremien vor Ort dabei he lfen, regiona­le Entwicklu ngen zu u nterstützen und nachha ltig zu etabl ieren. Die M ittel werden fü r M aßnahmen auf a l len Ebenen des Schu lbereichs e ingesetzt werden. I nklusion ist da bei a ls komplexe Querschn itt­aufga be zu verstehen:

• Lehrerfortbi ldung, • Qual ifiz ierungsmaßnahmen für Sc;:hulaufsicht a l ler Schu lformen, Schu l leitu ngen und betei l ig­

te Akteure in den Regionen,

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Mlnlllor1um tOr

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Schule und WollorbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31 . August 2015 des Lind .. Nord,heln·Wulfalen

• Förderu ng regiona ler I nklusionsprojekte (u . a . spez iel le Beda rfe bei bestimmten Förder­schwerpunkten, z. B. Sinnesschädigungen, Geistige Entwick lung und Körperlich und motori­sche Entwicklung),

• Entwicklu n� von M ateria l ien zur U nterrichtsentwicklu ng, • Austausch und Transfer von Gute-Praxis-Beispielen (über I nternet-Plattformen), • Wissenschaftl iche Expertise und Beratung fü r den Inklusionsprozess, • U ntersuchu ngen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung kommuna ler Aufwendungen fü r die

schu l ische I nklusion, • M edia le und öffentl ichkeitswirksame Begleitu ng des Umsteueru ngsprozesses.

6.66 Kapitel 05 390 TG 76 Inklusionspauschale

Ansatz 2016: 10.000.000 E U R

Ansatz 2015 : 10.000.000 EUR

Gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderu ng kommu naler Aufwendu ngen fü r d ie schu l ische If'!klusion ge­wä hrt das Land Nordrhein-Westfa len zur Förderu ng weiterer kommüna ler Aufwendungen für die schu l ische I nklusion den Gemeinden und Kreisen a b dem Schuljahr 2014/2015 eine jährl iche I nklusi­onspauschale von 10.000.000 EUR zur M itfinanzierung der U nterstützung der Schulen des Gemein­samen Lernens du rch n icht lehrendes Personal im Dienst der Schu lträger, soweit d iese Kosten n icht der Fina nzieru ng individuel ler Ansprüche nach § 35 a des Achten Buchs des Sozia lgesetzbuchs und § 54 des Zwölften Buchs des Sozia lgesetzbuchs dienen.

Die Leistung wird je zur Hä lfte aufgetei lt auf d ie Kreise und kreisfreien Städte und d ie Gebietskörpe r­schaften mit eigenem Jugendamt.

Die veransch lagten 200 Leh rersteIlen stehen fü r d ie Zuweisu ng der Inklusionspauschale zur Verfü­gung. Die Vertei lung der M itte l e rfolgt durch Bescheid auf Basis der gesetzl ichen Regelu ngen in § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Förderu ng kommuna ler Aufwendungen für d ie schu l ische Inklusion.

Das La nd zahlt d ie In klusionspauschale für jedes Schulja hr u nd zah lt s ie jeweils am 1. Februar eines Jahres aus.

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M nl.tt,lum 1O,

� Schult und Welte'bUdun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Landt. No'd,htin-Wutfaltn

6.67 Kapitel 05 450 - Staatliche Schulen

Ansatz 2015: 12.069. 100 E U R

V E 2015: 78.000 E U R

Ansatz 2014: 10.685.000 E U R

V E 2014: 78.000 EUR

Veransch lagt s i nd d ie Personalausgaben für das n icht pädagogische Personal sowie d ie sächl ichen Verwaltu ngsausgaben der nachstehenden neun Staatl ichen Schulen.

Theodor-Reuter-Berufskolleg Iser lohn - Staatl iche Be- Bezi rksregieru ng Arnsberg rufsfachschule fü r Fertigu ngs- und E lekt rotechnik

Staatl iches Kolleg Siegen - Weidenau Bezi rksregieru ng Arnsberg

Oberstufen ko l leg Bielefeld Bezi rksregieru ng Detmold

Staatl iches Ko l leg Bielefeld Bezi rksregieru ng Detmold

Staatl iches Kol leg Paderborn Bezi rksregierung Detmold

Laborschule Bie lefeld Bez irksregieru ng Detmold

Staatl iches Kol leg Oberhausen Bezi rksregieru ng Düsseldorf

Eichendorff - Kolleg Gei lenki rchen (siehe Titel 633 10) Bezi rksregieru ng Köln

Staat l iches Berufskol leg - G las Keramik Gesta ltu ng - Bezi rksregierung Köln des Landes N RW .in Rheinbach

Die Ausgaben der Leh rkräfte sind in den einzelnen Schu lkapite ln ausgebracht. Aufwendu ngen fü r die Beförderung von Schü lerinnen und Schülern des Staatl . Berufskol legs Rheinbach (G lasfachschu le), des Theodor-Reuter-Berufsko l leg Iserlohn, des Oberstufenkollegs Bielefeld und der La borschule Bielefeld s ind in Kapitel 05 300 Titel 681 20 vera nschlagt.

Zu Titel 633 10 (Zuweisungen für d ie von a nderen zu u nterhaltenden Staatl ichen Schu len) : Aufgrund der a m 08.01.2009 zwischen der Stadt Gei lenki rchen und dem Land Nord rhein-Westfa len geschlossenen Vere inbarung wird das Kolleg fü r Aussied leri nnenjAussiedler aus osteuropä ischen Ländern (E ichendorff-Kol leg Gei lenki rchen) seit dem 01.01.2010 a ls Abtei lung der städtischen Anita­Lichtenstein- Gesamtschule Gei lenkirchen weitergefü hrt. Für die Wah rnehmung der Schu lträgerauf­gaben wird eine pauschale Erstattu ng gezah lt. Die Zuweisung erfolgt über den Titel 633 10. Der Ge­samta nsatz ste igt im Vergleich zum Vorjahr ü berwiegen wegen der U msetzung der Gebäudemiete der LaborschulejOberstufenkol ieg Bielefeld aus dem Einze lplan 06.

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� Schul. und Wolt.rblldun. Erläuterungen zum HE 2016 del Land •• Nord,h.In·WuU.lon

6.68 Kapitel 05 490 - Ersatzschulen

Ansatz 2016: 1.477.765.700 EUR

Ansatz 2015 : 1.461.757.300 EUR

Stand : 31 . August 2015

Der Gesamta nsatz erhöht s ich 2016 gegenü ber 2015 um rd . 16 M io. EUR bei am 15. Oktober 2014 vorhandenen 533 Ersatzschu len mit 208.695 Schülerinnen und Schülern. H inzu kommen 206 Schü le­r innen und Schüler der Schu le für Ci rcuskinder, die in der ASO nicht m itgezäh lt s ind : 93 in der Pr imar­stufe u nd 113 in der Sek. I .

Die Ansatzerhöhung resu lt iert im Wesentl ichen aus den Besoldu ngs- und Tariferhöhungen, Steige­rung der Sach kosten (Ansatzerhöhung für Schu lfahrten), Relationsveränderu ngen, höheren Beih i lfe­kosten, Ausbau des gebu ndenen Ganztags und der Aufstocku ng der auf den Ersatzschu lbereich ent­fa l lenden a ntei l igen M ittel für weitere U nterrichtsmehr- und Ausgleichsbeda rfe entsprechend den für öffent l iche Schulen getroffenen Regelungen (t.B . Stel lenzuwächse im Rahmen des Inklus ionspro­zesses, den Ausbi ldu ngskonsens, den Ausbau der Leitu ngszeit, das P raxissemester).

In der Tite lgru ppe 60 - Versorgung der Lehrkräfte und ihrer H interbl iebenen von aufgelösten E rsatz­schulen - sind nach § 111 Abs. 2 SchulG die mit Auflösung der E rsatzschulen a nfa llenden Ruhegeha lt­zah lungen sowie die Versorgu ngs lasten der zu nächst in den einstwei l igen Ruhestand versetzten P lan­ste l len inhaberinnen und -inha ber veransch lagt. 2016 beträgt der Ansatz der Titelgru ppe 4,65M io. Euro.

Aus den M itte ln des Titels 547 11 - Aufwendungen für Leistungen der Rechenzentren des La ndes im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung - werden Aufwendu ngen für Programm ierung und Änderungs­d ienst der e lektronischen Erfassung der Haushalte und der Jahresrechnungen der Ersatzschulen ver­anschlagt (Programm JADE), die seit dem Hausha ltsjahr 2008 vom LOS N RW ü bernpmmen werden, u nd a uch die Kosten für ein "Auswertu ngstool Ersatzschu lfinanzierung (AUSTER)" im H inbl ick auf die Bereitste l lung und Aufbereitung der Haushaltsdaten der E rsatzschulen. Der Ansatz beläuft sich auf 440.000,- Euro.

M it dem Hausha ltsjahr 2013 wurde der E innah metitel 281 40 - Einnahmen aus der Gewäh ru ng von Abschlägen auf Arzneimitte l - eingerichtet:

N ach § 1 des Gesetzes ü ber Rabatte und Arzneim ittel vom 22 .12.2010 haben die pharmazeutischen U nternehmen seit dem 1.1.2011 den U nternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trä­gern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfä l len nach beamtenrechtl ichen Vorsch riften für Arzneimittel, deren Kosten d iese ganz oder tei lweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kosten­t ragung Absch läge entsprechend § 130 a des SGB V zu gewähren. Dies g i lt auch fü r sonstige Träger von Kosten in Krankheitsfä l len, u. a. für Ersatzschulträger. Die Abrechnung der Absch läge erfolgt ü ber eine zentrale Ste l le, die beim Verband der privaten Krankenvers icheru ng gebildet worden ist.

Die F ina nzieru ng der Ersatzschulen erfolgt nach fo lgenden Grundsätzen :

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Min .t.rlum 10,

� Schul. und Wtlterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 des Lande. Nordrhein·Westfalen

Nach Art. 8 Abs. 4 S. 3 der Landesverfassu ng N RW haben genehmigte Ersatzschulen nach Maßga be der §§ 105 - 115 Schu lgesetz N RW (GV. N RW. 2005 S. 102) gegen über dem Land Anspruch auf d ie zur Durchführung ihrer Aufgaben u nd zur Erfü l lung ihrer Pflichten erforderl ichen öffentl ichen Zuschüsse.

M it der im Schu lgesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Tei lpauschal ieru ngskonzeption wird das bewährte Pr inz ip der Defizitdecku ng im Gru ndsatz beibehalten, wonach die Aufwendungen der einzelnen E rsatzschu le i .d.R. bis zur Höhe der Ausga ben einer vergleichbaren öffentl ichen Schu le bezuschusst werden. Die Regeleigen leistung des E rsatzschu lträgers beträgt 15 P rozent, bei Förder­schu len und Schulen fü r Kranke 11 Prozent der anerkannten fortdauernden Ausga ben. Auf d iese Rege leigen leistu ng ist d ie Bereitstel lung von Schu lgebäude und -räumen mit 7 Prozent anzurechnen, wenn Aufwendu ngen für M iete oder Pacht n icht vera nsch lagt werden. Die Bereitste l lung der Schu­leinrichtung wird m it e iner pauschalen Anrechnung von 2 P rozent a bgegolten .

D ie E infüh rung von Kostenpauscha len m it i h rer gegenseitigen Decku ngsfähigkeit bietet den E rsatz­schu lträgern zugleich die Vortei le e iner Budgetierung und F lexibi l is ieru ng der M ittel i . S . e iner effe k­t iveren Ressou rcenbewirtschaftung. Es handelt sich u m eine Persona lbedarfs- und -nebenkostenpauscha le, eine Pauschale für das Verwa ltu ngs- und Hauspersona l, e ine Sachkosten­gru nd- und Bewirtschaftungspauschale sowie eine Sonderpauschale für die kleineren und größeren Bauu nterha ltu ngsarbeiten. Zusätzl iche Beihi lfen fü r n icht ü ber die Pauschalen a bgedeckte personel le oder sächl iche Beda rfe werden gewährt, sofern das Land e in besonderes pädagogisches oder öffent­l iches I nteresse a nerken nt (§ 106 Abs. 10 SchuIG) .

Das zu nehmend von den E rsatzschu lträgern in Anspruch genommene "E inkaufsmodel l" ermöglicht den Ersatzschulträgern, gegen Entgelt das Landesamt für Besoldung und Versorgung bzw. die zentra­l is ierten Beihi lfeste I len bei den Bezirksregierungen a ls Spezia l behörden mit der Bearbeitu ng der Bei­h i lfe- und Versorgu ngsange legenheiten i h res Schu lpersonals zu beauftragen . Das E rgebnis ist für die Bezuschussung ohne weitere Prüfu ng maßgeblich. Schu lträger und Schulaufsicht werden so i n einem äußerst verwa ltungsaufwändigen Bereich spürbar entlastet.

Gemäß § 115 Abs. 1 Schu lG trifft das M in isterium mittels einer Rechtsverord nung nähere Bestim­mu ngen zur Du rchfü hrung der E rsatzschu lfinanzierung, insbesondere zum Verfahren der Zuschuss­gewähru ng, zu m M usterhaushaltsplan, zu den Berechnu ngsgru nd lagen und zur Höhe der bezuschus­su ngsfä higen Personal- und Sachausgaben der jeweil igen Ersatzschu le . Die Ersatzschu lfinanzierungs­verordnung ( FESchVO) vom 18. März 2005 (GV. N RW. 2005 S. 230, zu letzt geä ndert am 23.05.2013 GV. N RW. 2013 S. 279) ist zeitgleich mit den ersatzschu lfinanzrechtl ichen Best immu ngen des Sch u l­gesetzes zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten.

Die 1 . Änderungsverordnung (ÄVOzFESchVO) vom 8. Oktober 2007 (GV. N RW. 2007 S. 408) hat die FESchVO a n das novel l ierte Schu lgesetz und das neue Tarifrecht der Lä nder angepasst. Der Ände­rungsbedarf erga b sich im Wesentl ichen aus der umgestel lten F ina nzierung der a l lgemein bi ldenden Waldorfschulen S I / S 1 1 fiktiv nach der Schu lform Gesamtschule statt bisher Gymnasien sowie der du rch die Ablösung des BAT durch den TV-L / TVÜ-L bed ingten Neufassung der Refina nzieru ngsrege­lu ngen für das Verwaltu ngs- und Hauspersonal .

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� Stand : 31 . August 2015 Schul. u nd W.,torbUdun, Erläuterungen zum HE 2016 dH land •• Nordrhein,W,"U.'en

Darüber h inaus ist die Regelvermutung für d ie M ietbezuschussung von Schu l bauten von monatlich 7,50 E U R/m2 schu lisch genutzter F läche bei ansonsten unveränderten Pa rametern für die M ietbezu­schussung gestrichen worden. Für Altfä l le wu rde ein Besta ndsschutz sichergestel lt.

In der 2. ÄVOzFESchVO vom 15. S�ptem ber 2008 (GV. NRW. 2008 S. 619) sind vor a l lem die Sachkos­tenpauscha le und die Bewirtschaftu ngspauschale entsprechend der Verä nderung des Verbraucher­preisindexes m it Wirkung vom 1. Januar 2008 a ngepasst worden.

Es wurde ferner aus G leichbehandlungsgründen der finanzie l le Spielraum fü r eine Hera bsetzung der E igenleistung bei "E igentümer-Schulen" und bei " M ieter-Schulen" näher konkretisiert (§ 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4) . Gemäß § 106 Abs. 7 SchulG kann d ie E igen leistu ng des Ersatzschu lträgers auf seinen Antrag hin in den Fäl len einer nur vorü bergehenden finanziel len Notlage auf bis zu 2 P rozent der Ausga ben hera bgesetzt werden. Durch d ie Ergä nzung des § 2 Abs. 4 FESchVO wurde klargestellt, dass e ine H erabsetzung bis auf 2 P rozent nur bei Anrechnung der Bereitste l lung von Schu lgebäuden und -räumen möglich sei; werden stattdessen für Schu lgebäude und -räume M iete oder Pacht vera n­schlagt, kann die E igen leistu ng höchstens bis auf 9 P rozent hera bgesetzt werden. Andernfalls würde eine sachl ich n icht gerechtfertigte Besserste l lung der Träger von " M ieter-Schulen" fortgeschrieben .

M it der 3 . ÄVOzFESchVO vom 16. 11 .2009 (GV. NRW. 2009 S. 624) wurde der Betrag zur Ausfinanz ie­rung der Persona lbedarfs- und -nebenkosten pauschale für Lehrkräfte a n Ersatzschulen an die Ände­ru ngen angepasst, die s ich aus der Tarife in igung vom März 2009 für d ie Beschäftigten der Lä nder ergeben haben : aufgrund der Tarifeinigung ist mit Wirku ng vom 1. Januar 2009 das Leistu ngsentgelt entfa l len. Die Bemessu ng des Pauschalbetrags wurde dementsprechend a ngepasst.

Durch eine 4. ÄVOzFESchVO vom 14. 11.2011 (GV. NRW. 2011 S. 558) wurden mittels P reis index die Sachkosten und d ie Bewirtschaftungspauscha le um 3,9 P rozent (Vergleichszeitraum September 2007 bis September 2010) mit Wirkung vom 1. Januar 2011 angehoben .

D ie Kostenrichtsätze für Baumaßnahmen s ind m it Wirkung vom 1. Januar 2011 mit 13 ,6 P rozent an­gehoben worden. S ie s ind jeweils nach fünf Jahren u nter Berücks ichtigung des Baupreisindexes zu ü berprüfen. Da d ie Regelungen zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten s ind , war die I ndexentwicklung bis Septem ber 2010 zu berücksichtigen .

D ie 5 . Änderu ng der FESchVO vom 23 .05.2013 (GV. N RW. 2013 S. 279) hat folgende Punkte berück­s ichtigt :

In § 6 Absatz 2 ist geregelt, dass d e r Ersatzschu lträger d e n örtlichen Gutachterausschuss mit d e r E r­ste l lung eines M ietwertgutachtens gegen E rstattung der Gebühren und Auslagen beauftragen muss, wenn er eine höhere M ietrefinanz ierung als von der Bez i rksregierung festgesetzt anstrebt. Da d iese Mietwertermitt lung n icht zu den Pflichtaufgaben der Gutachterausschüsse gehört, wird eine Alterna­t ive für den Fa l l eröffnet, dass der örtl iche Gutachteraussch uss die Begutachtung a blehnt. Nu nmehr kann der Ersatzschu lträger auf eigene Kosten auch einen von der I ndustrie- und Handelska mmer vereid igten Sachverständigen beauftragen.

Wei l d ie fü r öffentliche Schulen geltenden G rundsätze fü r d ie Aufste l lung von Raumprogrammen fü r a l lgemein bi ldende Schulen und Förderschulen (RdErl . d . M in isteriums fü r Schu le und Weiterbildung v. 19. Oktober 1995) m it Ablauf des 31. Dezember 2011 ersatzlos entfal len sind, bestand des Weite-

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Ministerium 10,

� Schule und Wllterblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 des Londes Nard,hein-We.ttalen

ren d ie Notwendigkeit, fü r d ie Bemessu ng der La ndeszuschüsse zu rege ln, i n welcher Höhe d ie schu­l isch genutzte F läche einer Ersatzschu le refina nzieru ngsrechtlich als angemessen a nzuerkennen ist. Die Parameter h ierfür

• orientieren sich am Raumbedarf, der zur Schaffu ng einer vergleichbaren öffentl ichen Schule notwendig ist,

• und s ichern d ie G leichbehand lung der E rsatzschulen u ntere ina nder.

Die a nerkan nte Fläche ist für die Refinanzierung von Da rlehenszinsen für Schu lbauma ßnahmen, fü r die ggf. zu refina nzierende M iete sowie die Bewirtschaftungspauschale ( insbesondere fü r Wasser, Energie und Reinigung) u nd d ie Pauschale für das Hauspersonal von Bedeutu ng.

Darüber h inaus wurde die Verordnung zur Sch l ießung einer Regelu ngs lücke um den H inweis ergänzt, dass die Bezuschussu ng der Ausga ben fü r Lehrpersona l e ine genehm igte oder eine angezeigte Tätig­keit verla ngt. Das OVG N RW hatte entsch ieden, dass nach den zuvor geltenden Vorschriften Leh rper­sona lkosten auch dann zu refina ':!zieren s ind, wenn fü r die Tätigkeit der Lehrkraft entgegen § 102 Abs. 1 Schu lG keine Genehmigung vorl iegt.

Au ßerdem war die mit dem Sechsten Schu l rechtsä nderu ngsgesetz e ingefü hrte Schu lform der Seku n­darschule für d ie Bemessung der Verwa ltungskräftepauschale u nd der Sachkostengru ndpauscha le in den Anlagen 3 und 5 zur Ersatzschu lfinanzieru ngsverordnung zu i ntegrieren . Die sonstigen Änderun­gen waren vornehm lich redaktionel ler Natu r.

M it der 6. ÄVOzFESchVO vom 28.01.2015 (GV. N RW. 2015 S. 130) ist d ie turnusmäßige Anpassung der Sachkostengru ndpauschale (§ 108 Abs. 1 SchulG) und der Bewirtschaftungspauschale (§ 108 Abs. 2 Schu lG) zum 1. Januar 2014 um 6 Prozent sowie die außerordentliche Anpassung der Sachkosten­grundpauschale um die Reisekosten der Lehrkräfte für Schu lfahrten - ebenfa l ls zum 1. Janua r 2014 -erfolgt. Für das H aushaltsjahr 2013 gi lt e ine Ü bergangsregelung.

Darüber h inaus s ieht die Verord nu ng vor, wie die U mstel lung der Fina nzieru ngssystematik für Ange­bote Gemeinsamen Lernens öffent l icher Schulen im Bereich der Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen ( LES)- das Ste l len budget fü r Lern- und Entwicklu ngsstöru ngen -, ab dem Schu ljahr 2015/16 auf die Ersatzschulen ü bertragen wird. Für das Schulja hr 2014/15 gi lt eine gesonderte Ü bergangsregelu ng.

Au ßerdem wurden ana log zu den im "Gesetz zur Förderu ng kommu na le r Aufwendu ngen fü r d ie schul ische I nklusionlf vom 9. Ju l i 2014 (GV. N RW. 2014 S. 404) vorgesehenen Sach- und Persona lkos­tenpauschalen entsprechende Fördertatbestände auch für die genehmigten Ersatzschu len einge­fü hrt.

Schl ießlich wurden zur Verein heitl ichung der Verwaltungspraxis die Vorsch riften ü ber die Anerke n­nung der schu lisch genutzten Fläche ü berarbeitet u nd das Verfah ren bei Schu len im Aufbau (Schu len, die noch nicht a l le Jahrgangsstufen durchlaufen haben) geregelt. Die sonstigen Änderu ngen s ind überwie&end haushaltstechn ischer oder redaktionel ler Art.

Die geplante 7. ÄVOzFESchVO s ieht u. a. die tu rnusmäßige Anhebung der Kostenrichtsätze für Bau­maßnahmen entsprechend der Entwicklung des P reisindexes fü r Wohngebäude m it Wirkung vom 1. Januar 2016 vor (§ 110 Abs. 6 Satz 3 LV.m. § 7 Abs. 3 FESchVO).

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� Schule und Weltarblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Sta nd: 31. August 2015 ein L.ndes Nordrhaln·Wtttr.lon

7 Bericht zur Unterrichtsversorgung Die U nterrichtsversorgung im Schuljahr 2016/2017 auf der Grund lage des Hausha ltsentwu rfs 2016

Gemäß Handlu ngskonzept der damal igen Landesregieru ng zur effektiveren Gesta ltung der Schu lor­ga nisation und bedarfsgerechten Zuweisung von LehrersteI len vom 26.11 .1991 legt das M in isterium fü r Schu le u nd Weiterbi ldung jährl ich e inen Bericht vor, i n dem die Auswirkungen der Haushaltsauf­ste l lung und der Verordnung zur Ausfü hrung des § 93 Abs. 2 Schu lgesetz (Va zu § 93 Abs. 2 Schu lG) auf d ie U nterrichtsversorgung der Sch ulen erläutert werden.

7.1 Schülerzahlen Die prognostiz ierte Entwicklung der Za h l der Schü lerinnen und Schü ler für das Schuljahr 2016/17 im Vergleich zur Schü lerzahl des Schu ljahres 2015/16 ist in der beigefügten Ü bers icht 1 wiedergegeben.

Der Ü bersicht 1 ist zu entnehmen, dass die vora uss ichtl ichen Schü lerzahlen im Schu ljahr 2016/17 gegenü ber dem Schuljahr 2015/16 in der Hauptschu le, Rea lschu le, im Gym nasium, in den Förder­schulen und i n den Berufskol legs in u nterschiedl ichen G rößenordnungen zurückgehen . In der Grund­schu le, Gesa mtschu le, in der Seku ndarschu le, in der Gemeinschaftsschule und in den Schulen des Mqdel lversuchs PR IMUS l iegen die prognostizierten Schülerza h len für das Schuljahr 2016/17 h inge­gen oberha lb der Prognosewerte für 2015/16. U rsäch lich hierfü r s ind bei der Grundschule die demo­gra phische Entwicklung und bei den anderen Schu lformen die zu erwa rtenden Schu lneugründu ngen zum Sch u ljahr 2016/17 bzw. das jahrga ngsweise Aufwachsen bereits gegrü ndeter Schu len.

7.2 Lehrerbedarf Ü ber a l le Schu lformen betrachtet, beträgt die voraussichtliche Bedarfsdecku ngsquote zum Schu ljahr 2016/17 103,3%. In Abgleich des Ste l lenbedarfs mit der voraussichtl ichen Ste l lenzuweisu ng werden in den einzelnen Schu lformen fo lgende Decku ngsgrade erreicht: Grundschule ( 105,O%), Hauptschu le ( 104,3%), Rea lschule (102,8%), Seku ndarschule ( 102,8%), Gemei nschaftsschu le (102,8%), Gesamt­schule ( 102,9%), Schulen des Model lversuchs PR IMUS (102,9%), Gym nasium (102,8%), Weiterbil­dungskol leg (101,2%), Förderschu le ( 102,8%) und Berufskol leg (101,7%).

Die Zah l der Schülerinnen und Schüler ist der maßgebliche Faktor zur Best immung des Beda rfes an LehrersteI len. Ausgangspunkt für die Errechnung des LehrersteIlen bedarfs sind weiterhin die Schü­ler/Lehrer-Relationen, die sich im Schu ljahr 2016/17 gegenü ber 2015/16 und 2014/15 wie in der Ü bers icht 2 dargestel lt verändert haben.

7.3 Lehrereinstellung Die E inste l lu ngsquantitäten im Ka lenderjahr 2015 für die Schulformen result ieren aus einem Abgleich der Besetzungssituation und dem Stel lenso l l zum Beginn des zweiten Schu lha lbjahres 2014/15 und zu Schuljahresbeginn 2015/16. I m Kalenderjahr 2015 wurden insgesa mt 6.092 Lehrkräfte neu eingestel lt (Stand : 17.08.2015) . Davon entfielen 2 .056 auf d ie Grundschule, 339 auf d ie Hauptschu le, 289 auf die Realschu le, 352 auf die Sekundarschule, 35 auf die Gemeinschaftsschu le, 13 auf die Schulen des Mo­del lversuchs PR IM US, 1.053 auf das Gym nasium, 32 auf das Weiterbi ldu ngskol leg, 899 auf die Ge­sa mtschule, 225 auf die Förderschule und 730 auf das Berufskolleg. In der Gesamtzah l enthalten sind zudem 69 E inste l lu ngen von Fach- bzw. Werkstatt lehrerinnen und -lehrern u nd Sozia lpädagoginnen und Sozia lpädagogen.

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� Schul. und Wollorblldunl Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 doo Landes Nordrhtln·W • • ttal.n

Wegen der sogenannten "Kienbaum lücke" wird auf den Bericht zur U nterrichtsversorgung für das Schu ljahr 2007/08 verwiesen (LT-Vorlage 14/1285). Diese seit Anfa ng der 90er Jahre dargestel lte Problematik besteht grundsätz l ich fort. Sie entspricht im Schuljahr 2016/2017 voraussichtlich folgen­der rechnerischen Größenord nung:

Grundschu le (0) , Hauptschule (288), Rea lschu le (0) , Gymnasiu m (994), Seku ndarschule (0), Gemein­schaftsschule (0), Schulen im Model lversuch PR IMUS (0), Gesa mtschule (782), Förderschu le / son­derpädagogische Förderung (61), Weiterbildu ngskol leg (0), Berufskolleg (1.386).

Ü bersicht 1

Schülerinnen und Schüler

Neu- Neu- Differenz Haushaltsentwurf

schätzung schätzung Haushalts- 2016 gegenüber

Kapitel Schulform Ist 2014 2014 auf 201 5 auf entwurf 2016 Neuschätzung 201 5

Basis ASD Basis ASD auf Basis

2013 2014 ASD 2014

abs. in v.H.

05 310 Grundschulen 617.310 614.640 61 1 .735 613. 531 1 . 796 0,3

05 320 Hauptschulen 1 1 7.489 1 1 6.926 98.801 80. 191 - 18.609 -23,2

05 330 Realschulen 240.988 236.292 224.680 202.990 -21 .691 - 10,7

05 340 Gymnasien 446.798 449.279 443.889 438.538 -5.351 - 1 , 2

05 350 Sekundarschule 27. 1 87 26. 318 37.371 51 .033 1 3.661 26,8

05 350 TG 60 Gemeinschaftsschule 3.855 4.460 4.860 5.830 970 16,6

05 350 TG 61 PRIMUS 668 940 1 . 503 2.293 790 34,4

05 360 Weiterbildungskollegs 2 1 . 887 22.445 21 .932 21 .932 - 0,0

05 380 Gesamtschulen 255. 1 02 256.599 268.036 282.810 14.774 5,2

05 390 Förderschulen zusammen 75.003 73. 1 25 68.622 63. 500 -5. 1 22 -8, 1

Allgemeinbildende Schulen zusammen 1 . 806.287 1 .801 .024 1 . 781 .431 1 .762.648 -1 8.782 - 1 , 1

05 410 Berufskollegs 526.936 526. 321 519.701 51 1 . 154 -8.547 - 1 , 7

Schulen insgesamt 2. 333.223 2.327. 344 2.301 . 1 32 2.273. 802 -27.329 - 1 , 2

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Ministerium tOr

� Schule und Welt.rblld,m, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31 . August 2015 _ Landes Nordrlleln·W . . tt.'en

Ü bers icht 2

Kapiel Schulbrm Bildungsgang 201 4 2015 2016

05 310 Grund-

1 . - 4. Klasse 22,44 21 ,95 21 ,95 schulen

05 350 PRIMUS 1. - 4. Klasse 19,49 19,49 1 9,49

05 320 Haup�

alle Klassen 1 7,86 1 7,86 1 7,86 schulen

05 330 Real-

alle Klassen 20,94 20,94 20,94 schulen

SekundarslJil l (G 8) 19,88 1 9,88 1 9,88

05 340 Gymna-

SekundarslJil l (G 9) 20,61 20,61 20,61 sien

SekundarslJil ll 1 2,70 1 2,70 1 2,70

Sekundar-SekundarslJil l 16,27 1 6,27 1 6,27

schulen

05 350 Gern-SekundarslJil l 1 5,62 1 5,62 1 5,62

Schule

PRIMUS SekundarslJil l 14,64 14,64 14,64

IMlK OberslJilnkolleg 1 1 , 1 0 1 1 , 1 0 1 1 , 1 0

Kollegs Vollbeleger 12,55 12,55 1 2,55

Teilbeleger 29,96 29,96 29,96

05 360 Abend- Vollbeleger 1 8 , 1 8 1 8, 1 8 1 8, 18

gymnasien Teilbeleger 41 ,90 41 ,90 41 ,90

Abendreal- Vollbeleger 22,77 22,77 22,77

schulen Teilbeleger 35,00 35,00 35,00

Gesa� SekundarslJil l 1 9,32 1 9,32 1 9,32 05 380 schulen

SekundarslJil ll 1 2,70 1 2,70 1 2,70

T eilze� Einzelqualiikalion 41 ,64 41 ,64 4 1 ,64

Teilze� Einzelqualilkalion 83,28 83,28 83,28

JGA 04

Ausbildung nach § 66 BBiG/§ 42 m HIM:> (SLR analog FÖS 3 1 ,60 31 ,60 31 ,60 BK)

Teilzeit lernen (SLR analog 31 ,60 31 ,60 31 ,60

FÖS BK)

Teilzeit Doppelqualilkalion 38,37 38,37 38,37

Berufs- Teilzeit Doppelqualilkalion 76,74 76,74 76,74 05 410

kollegs JGA 04

Vollze� Einzelqualilkalion 1 6, 1 8 1 6, 18 1 6, 1 8

Vollzeit Einzelqualilkalion 32,36 32,36 32,36

JGA 04

Vollzeit Lernen (SLR analog 1 0,47 1 0,47 10,47

FÖS Lernen)

Vollze� Doppelqualiikalion 1 4,34 14,34 14,34

Vollze� Doppelqualilkalion 28,68 28,68 28,68

JGA 04

Dreijährige Fachschule 27,28 27,28 27,28

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Page 333: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein

Ministerium tOr

� Schulo und Woltorblldun, Erläuterungen zum HE 2016 Stand : 31. August 2015 dis lande. Nordrheln·Westfalen

Kapitel Schulform Bildungsgang 201 4 2015 2016

Hausfrüherziehung 16,66 16,66 16,66 Förderschulkindergarten PG FSP Hören und Kommunikation

4,17 4 , 17 4. 1 7 Gehörlosel. Sehen (Blinde)

Ambulante Maßnahmen im FSP Hören 6.14 6 . 14 6 . 14

Gehörlosel und Sehen jBlindllj PG FSP. Hören und Kommunikation

6.25 6,25 6.25 Schwerhörige). Sehen (Sehbehinderte)

Ambulante Maßnahmen im FSP Hören 8.22 8.22 8.22

(Schwerhörig) und Sehen (Sehbehinderte)

Förderschulen (allgemeinbildend) Lernen 1 - 1 0

Geistige Entwicklung 6. 1 4 6.1 4 6.1 4

Hören und Kommunikation (Gehörlose). Körperliche und motorische Entwicklung. 5.89 5.89 5.89 Sehen (Blinde) Hören und Kommunikation (Schwerhörige).

7.83 7.83 7.83 Sehen (Sehbehinderte)

Sprache (Sek I) Emotionale und soziale Entwicklung

Sprache (Primarstufe)

Schwerstbehinderte Schüler gem. § 10 AO-SF (Emotionale und soziale Entwicklung)

Lern- und Entwicklungsstörungen:

Förder-Lernen. Emotionale und soziale Entwicklung

9.92 9.92 9.92 05 390

schulen Sprache (Bewirtschaftungsrelation Stellenbudget LES)

Schwerstbehinderte Schüler gem. § 10 AO-4.17 4. 1 7 4. 1 7

SF Förderschule RlGy Sek I I ohne FSP 1 2,70 1 2,70 1 2,70 Förderschulen (berufsbildend) Lernen (Teilzeit) 31 .60 31 ,60 31 .60 Hören und Kommunikation. Sehen (BK für Sehgeschädigte) Vollzeit 4.17 4,17 4.17

Teilzeit 1 3.33 1 3,33 1 3.33

GB, KB; Förderklassen - Vollzeit 6.14 6,14 6 . 14 Geistige Entwicklung. körperliche und motorische Entwicklung; Förderklassen - 1 7,49 1 7,49 1 7,49 Teilzeit

Hören und Kommunikation (Schwerhörige). Sehen (Sehbehinderte) und Sprache; Emotionale und soziale Entwicklung

Vollzeit 7.83 7.83 7.83

Teilzeit 1 8,74 1 8,74 1 8,74

Schwerstbehinderte Schüler gem. § 10 AO-SF Vollzeit 4.17 4. 1 7 4.17

Teilzeit 1 3.33 1 3.33 1 3.33

Schule für Kranke allgemeinbildend 5.89 5.89 5.89 berufsbildend Vollzeit 6. 14 6.1 4 6.14

Teilzeit 1 7,49 1 7;49 1 7,49

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