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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns KVB FORUM GESUNDHEITSPOLITIK: Der KVB-Vorstand im Gespräch mit Ministerin Melanie Huml QUALITÄT: Medikationssicherheit mit dem Medikationsplan BEREITSCHAFTSDIENST: Erfolgreicher Start weiterer Pilotregionen SELBSTVERWALTUNG STÄRKEN Nehmen Sie an der KVB-Wahl 2016 teil! 09 | 16

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

KVBFORUM

GESUNDHEITSPOLITIK: Der KVB-Vorstand im Gespräch mit Ministerin Melanie Huml QUALITÄT: Medikationssicherheit mit dem Medikationsplan BEREITSCHAFTSDIENST: Erfolgreicher Start weiterer Pilotregionen

SELBSTVERWALTUNG STÄRKEN

Nehmen Sie an der KVB-Wahl 2016 teil!

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EDITORIAL2

K VB FORUM 9/2016

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie hat es doch vor vielen Jahren der Schweizer Schriftsteller Max Frisch so treffend for-muliert: „Die Würde des Menschen besteht in der Wahl.“ Vom 7. bis zum 19. Oktober 2016 haben Sie alle wieder die Möglichkeit, diesen Satz mit Leben zu erfüllen und ihre Stimme bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns abzuge-ben. In dieser Ausgabe von KVB FORUM haben wir deshalb alles Wissenswerte für Sie zum Wahlprozedere und den Aufgaben der ärztlichen Selbstverwaltung zusammengestellt. Dar-über hinausgehende Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreterversammlung.

Selbstverständlich können und wollen wir an dieser Stelle keine spezielle Wahlempfehlung aussprechen. Aber wir schließen uns gerne der Meinung der bayerischen Gesundheitsmi-nisterin Melanie Huml an, die im Interview auf Seite 12 sagt, dass eine starke ärztliche Selbst- verwaltung nur über den Rückhalt ihrer Mitglieder funktioniere. In dem Sinne ist eine hohe Wahlbeteiligung natürlich auch ein Zeichen insbesondere an die Politik und die Kranken-kassen, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sich für ihre gemeinsa-men Belange engagieren. Die Möglichkeit der Selbstverwaltung ist eine Errungenschaft, die nicht viele Berufsstände haben und die wir für schützenswert halten. Stärken Sie den künftigen Mitgliedern der Vertreterversammlung den Rücken, indem Sie sich an der VV-Wahl 2016 beteiligen!

Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Enger 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

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3AKTUELLES IN KÜRZE

K VB FORUM 9/2016

Wichtiges für die Praxis

Neue KVB-Börse für Praxis- und Stellenvermittlung Seit 1. August ist die neue KVB-Börse – ein kosten-freier Service für Praxis-und Stellenvermittlung – online. In einem ersten Schritt wurden die vorhan-denen Daten der bisherigen Vermittlungsbörsen weitgehend übernommen. In folgenden Rubriken können Sie Inserate erstellen oder nach Anzeigen suchen:

� Praxisabgabe und Praxissuche � Vermittlung von Kooperationen � Angebote von Praxisvertretern � Weiterbildungsstellen für angehende Haus- und Fachärzte

� Ausbildungsstellen für Psychologische Psycho-therapeuten

� Famulaturstellen

Sie finden die KVB-Börse unter www.kvb.de in der Rubrik Online-Zugänge.

Als KVB-Mitglied melden Sie sich ganz einfach mit Benutzernamen und Kennwort an, die Sie auch für alle anderen Online-Angebote der KVB – zum Bei-spiel zur Einreichung der Quartalsabrechnung – verwenden. Falls Sie keine Zugangsdaten haben, können Sie sich per Selbstregistrierung anmelden.

Wählen Sie aus, in welcher Rubrik Sie ein Inserat erstellen möchten und geben Sie die Daten direkt ein. In verschiedenen Börsen können Sie Ihr Inserat wahlweise vollständig oder als Chiffre-Anzeige auf-geben. Nach Abschluss der Eingabe prüfen wir Ihr Inserat formal und stellen es anschließend online.

Selbstverständlich haben wir auch ein Auge darauf, dass möglichst nur aktuelle Angebote in der KVB-Börse aufgelistet sind. Deshalb fragen wir regel-mäßig per E-Mail bei den Inserenten nach, ob de-ren Anzeige noch aktuell ist.

Redaktion

ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

25.605 Wahlberechtigte können für die Wahl zur KVB-Vertreterversamm-lung im Oktober ihre Stimme ab-geben.

(Quelle: KVB)

„Selbstverwaltung ist keine Selbst- verständlichkeit.“

Staatsminister a.D. Dr. med. dent. Wolfgang Heubisch

(Quelle: Bayerisches Zahnärzteblatt, 6/2016)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2016 Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2016 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Samstag, 26. November 2016

Unter dem Motto „Hände weg von unserer Thera-pie!“ haben wir in KVB FORUM schon mehrmals über das Thema Eingriffe von Politik und Kranken-kassen in die Therapiefreiheit der niedergelasse-nen Ärzte und Psychotherapeuten berichtet. Jetzt hat die KVB dazu einen Flyer aufgelegt, den unse-re Mitglieder kostenfrei bei uns bestellen und in ihren Praxen auslegen können. Der Flyer dient als Information für Ihre Patienten, um sie darüber auf- zuklären, warum ihnen notwendige und vom Arzt verordnete Leistungen oder Medikamente teilwei-se verweigert werden. Der Flyer sensibilisiert Ihre Patienten auch, bei der Weitergabe eigener Ge-sundheitsdaten vorsichtig zu sein und im Zweifel

Sie – den behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten – als direkten An-sprechpartner ins Vertrauen zu ziehen.

Das Bestellformular für den Flyer „Hände weg von unserer Therapie!“ finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Gesundheits- politik/Therapiefreiheit.

Redaktion

FLYER „THERAPIEFREIHEIT“

WAHL ZUR VERTRETERVERSAMMLUNG 2016

Laufend aktuelle Informationen zur Wahl der Vertreterversammlung für die Amtsperiode 2017 bis 2022 finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreterversammlung/VV-Wahl 2016.

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K VB FORUM 9/2016

INHALTSVERZEICHNIS4

17 Vermeidbarer Andrang in den Notaufnahmen

Große Nachfrage auch in Groß-stadtzentren an Werktagen wäh-rend der Praxisöffnungszeiten

18 Psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen

KVB-Fachtagung in München liefert Empfehlungen für Thera-peuten, Erzieher und Eltern

ARZNEIMITTELTHERAPIE- SICHERHEIT

20 Sicherheit von Kombina- tionen mit Simvastatin

Wirkstoff wird im Freistaat bei fast einer halben Million Patien-ten eingesetzt

GESUNDHEITSPOLITIK

12 „Man kann die Handschrift Bayerns erkennen“

Gesundheitsministerin Melanie Huml im Gespräch mit dem KVB-Vorstand

15 Erfolgreicher Start weiterer Pilotregionen

Reform des Bereitschafts- dienstes setzt auf Trennung von Sitz- und Fahrdienst

16 „Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gesundheit“

Dr. med. Werner Schimana von der Stadt München zur medizini-schen Versorgung von Flüchtlin-gen

TITELTHEMA

6 Wählen Sie eine starke Interessensvertretung!

Im Oktober finden die Wahlen zur Vertreterversammlung der KVB für die Amtsperiode 2017 bis 2022 statt

9 „Es gibt mehr als genug zu tun“

Der Leiter der Geschäftsstelle der KVB-VV, Peter Einhell, zur Organisation der anstehenden Wahl

10 Vom Recht, sich selbst zu verwalten

Eigenverantwortliche Mitgestal-tung eröffnet eine Vielzahl von Spielräumen

Keine seltene Dia- gnose: Depressio- nen bei Kindern und Jugendlichen

Im Herbst wird die neue Vertreterver-sammlung für die Dauer von sechs Jahren gewählt

6Zu Gast im Ge-sundheitsminis-terium: Der KVB-Vorstand mit Melanie Huml

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K VB FORUM 9/2016

5INHALTSVERZEICHNIS

KURZMELDUNGEN

32 Post-Polio-Syndrom

32 Silbermedaille für Gedikom

32 Machtwechsel bei der KZVB

33 INSEA aktiv

33 IMPRESSUM

34 KVB SERVICENUMMERN

QUALITÄT

30 Der Medikationsplan

Welche gesetzlichen Vorschrif-ten müssen Praxen ab Herbst 2016 beachten?

PATIENTENORIENTIERUNG

31 Mamazone – Frauen und Forschung gegen Brustkrebs e. V.

Selbsthilfeverein stellt seine vielfältigen Projekte und Unter-stützungsangebote vor

BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

23 Die betriebswirtschaftliche Auswertung

Wie Praxisinhaber kritische Werte erkennen und gegen-steuern können

KVB INTERN

26 Meilensteine für bayerische Praxisnetze

KVB bietet Unterstützung bei Förderanträgen und Abrechnung von Selektivverträgen

AUS DER PRAXIS

28 Kooperative Pflegeheim- versorgung

Seit Juli regelt ein eigenes Kapi-tel im EBM die Vergütung für de-finierte Fachgruppen

Insbesondere Pa-tienten mit vielen verschiedenen Arz-neien können von einem Medikations- plan profitieren

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23Praxen sollten ih-ren wirtschaftli-chen Status quo immer im Blick behalten

Die Gedikom GmbH – ein Toch- terunternehmen der KVB – erhielt den renommier-ten Ludwig-Er-hard-Preis für Qualitätsma-nagement

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S elbstverwaltung heißt „sich selbst verwalten“. Das Pri-vileg, als Mitglied der Kas-

senärztlichen Vereinigung Bayerns durch diese Institution die eigenen Interessen gegenüber Politik, Kran-kenkassen, Medien und Öffentlich-keit vertreten zu wissen, ist alles andere als selbstverständlich. Die Möglichkeit, die eigene Standes-politik durch eine eigene Vertretung selbst mitgestalten zu können und damit sicherzustellen, dass – auch bei sich verändernden politischen Rahmenbedingungen – wichtige Themen im Sinne der Praxen verhan-delt und gestärkt werden, sollte des-

Die über 25.000 in Bayern niedergelassenen Vertragsärzte und Psychothera-peuten haben alle sechs Jahre die Möglichkeit, darüber abzustimmen, wer ihre Interessen im „Ärzteparlament“ der KVB gegenüber Politik und Krankenkassen vertreten soll. Hierfür wählen sie 50 Delegierte in die Vertreterversammlung (VV), das Selbstverwaltungsorgan der KV. Für die Amtsperiode 2017 bis 2022 hat Landeswahlleiter Dr. jur. Gerhard Knorr als Wahlfrist den Zeitraum vom 6. bis 19. Oktober 2016, 13.00 Uhr, festgelegt. Lesen Sie hier, warum es sinn-voll ist, dass Sie in dieser Zeit von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

WÄHLEN SIE EINE STARKE INTERESSENVERTRETUNG!

halb jeder niedergelassene Arzt und Psychotherapeut unterstützen. In der vergangenen Amtsperiode konnten von der Vertreterversamm-lung und dem Vorstand der KVB in Bayern viele brisante gesundheits-politische Themen angegangen und zum Großteil auch für Ärzte, Psycho-therapeuten und Patienten zufrie-denstellend gelöst werden. Die Wirkstoffvereinbarung, finanzielle Fördermaßnahmen für Niederlas-sungen auf dem Land oder die Neu-gestaltung des Bereitschaftsdiens-tes mit der Etablierung von Poolärz-ten sind nur einige der vielen wich-tigen Vorhaben, die die ärztliche

Selbstverwaltung umgesetzt hat.

Lösungen für anspruchsvolle Aufgaben finden

Auch in der neuen Legislaturperio-de steht die KVB vor großen Her-ausforderungen. Ein Thema wird der Neustart bei der Kassenärztli-chen Bundesvereinigung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen sein. Auf Landes-ebene wird sich die neu gewählte Vertreterversammlung nach wie vor mit dem Problem einer immer älter werdenden Bevölkerung und

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K VB FORUM 9/2016

deren wachsendem Bedarf an am-bulanten Leistungen vor dem Hin-tergrund des Mangels an ärztlichem Nachwuchs beschäftigen müssen.

Auch für den Erhalt der Freiberuf-lichkeit ihrer Mitglieder wird sich die KVB weiterhin stark machen und Einmischungen seitens Politik und Krankenkassen – wo immer mög-lich – einen Riegel vorschieben. Im-merhin ist die Freiberuflichkeit eine tragende Säule im Gesundheits-system. Sie steht in besonderem Maße für Leistungsbereitschaft und Erfolg. Sie ist der Garant für die Pa-tienten, von ihrem Arzt nach bes-tem Wissen und Gewissen und nach neuestem wissenschaftlichen Er-kenntnisstand behandelt zu werden. Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind Unterneh-mer und tragen eine wichtige wirt-schaftliche und soziale Verantwor-tung im Freistaat – nicht nur für ihre Patienten –, auch für ihre Mit-arbeiter. Es gilt, deren Arbeitsplät-ze zu erhalten und den Patienten damit langfristig eine gute, flächen-deckende ambulante Versorgung zu sichern.

Geschlossenheit statt Partikularinteressen

Für all diese Herausforderungen be-nötigt die KVB in ihren Entschei-dungsgremien motivierte Vertreter möglichst vieler Fachgruppen, die konstruktiv zusammenarbeiten und die richtigen Entscheidungen im Sinne ihrer niedergelassenen Kol-legen in den Praxen zu treffen. Die wichtigste Aufgabe für sie alle wird sein, bei der Wahrnehmung legiti-mer Einzelinteressen das überge-ordnete, gemeinsame Ziel einer star-ken ärztlichen und psychotherapeu-tischen Selbstverwaltung zu wahren.

Nur mit Geschlossenheit können die Mitglieder der Vertreterver-sammlung der KVB ihren Einfluss gegenüber Politik und Krankenkas-sen geltend machen. Dies ist auch dringend erforderlich, denn die Gesundheitspolitik der Großen Ko-alition verändert die Rahmenbe-dingungen der medizinischen Ver-sorgung nachhaltig zugunsten der Krankenhäuser. Die ambulante Ver-sorgung wird dagegen durch frag-würdige Vorgaben und Regelungen

immer stärker belastet. Aufgabe der neu gewählten KVB-Vertreterver-sammlung wird daher sein, aus der aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzgebung dringende Forde-rungen abzuleiten sowie entspre-chende gesundheitspolitische Kon-zepte für die künftige Regelversor-gung zu entwickeln.

Engagement in eigener Sache

Durch eine rege Wahlbeteiligung unterstützen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen, die sich den genann-ten Herausforderungen und damit der Umsetzung Ihrer berufspoliti-schen Interessen stellen wollen. Nur so lässt sich die Standespoli-tik im Hause der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in Ihrem Sin-ne erfolgreich gestalten. Engagie-ren Sie sich deshalb in eigener Sa-che und gehen Sie zur Wahl! Sie finden alle wichtigen Informationen hierzu unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Ver-treterversammlung/VV-Wahl 2016.

Redaktion

Die Vertreterversammlung und ihre Aufgaben

Die Vertreterversammlung (VV) ist das Selbstverwaltungsorgan der KVB. Als höchstes Beschlussgremi-um entscheidet sie über die wichtigsten Belange der Ärzte und Psychotherapeuten. Sie besteht aus 50 Mitgliedern (gewählten Vertragsärzten und -psychotherapeuten). Die VV wird von allen KVB-Mitgliedern für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Hauptaufgaben

� Wahl des VV-Vorsitzenden und der Stellvertreter � Wahl des KVB-Vorstands � Wahl der Mitglieder der VV-Ausschüsse � Wahl der KVB-Vertreter in der VV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Weitere Aufgaben

� Beschluss von Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung � Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung � Festsetzung des Haushaltsplans � Regelung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Bereitschaftsdienstordnung)

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K VB FORUM 9/2016

Wo finde ich was?

Im Internet haben wir Ihnen alle wichtigen Unter-lagen zur VV-Wahl 2016 zusammengestellt. Unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/Vertreterversammlung/VV-Wahl 2016 finden Sie:

� die Wahlordnung der KVB � die Satzung der KVB � Infos, Fragen und Antworten zur VV-Wahl 2016 � Erläuterungen zum Einreichen eines Wahl- vorschlags

� Musterformulare für Wahlvorschläge � das Formular zur Anforderung der Wähler- adressen

Ihr Terminkalender zur WahlProzedere Termine

Einreichen der Wahlvorschläge 25. August (13 Uhr) bis 7. September 2016 (13 Uhr)

Prüfung der Wahlvorschläge und eventuelle Mitteilung von Mängeln 12. September 2016

Auslegen der Wählerliste 15. September bis 22. September 2016

Letzter Termin zur Mängelbeseitigung in Wahlvorschlägen 21. September 2016

Wahlfrist: Zeitraum zur Abgabe der Stimmzettel 6. Oktober bis 19. Oktober 2016 (13 Uhr)

Auszählen der Stimmen 19. Oktober (13 Uhr) bis 21. Oktober 2016

Gewählte Vertreter werden verständigt 24. Oktober 2016

Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Beginn der Anfechtungsfrist Anfang November 2016

Wer kann gewählt werden?

Wählbar ist jeder Wahlberechtigte über 25 Jahre, der auf einem Einzel- oder auf einem Listenwahl-vorschlag für einen Sitz in der KVB-Vertreterver-sammlung kandidiert.

Die Mitglieder der KVB wählen die Vertreterver-sammlung in unmittelbarer und geheimer Wahl. Die Wahl erfolgt per Briefwahl.

Kontakt

Das Wahlbüro der KVB erreichen Sie unter Telefon 09 41 / 39 63 – 1 65, Fax 0 89 / 5 70 93 – 6 49 99, E-Mail [email protected]

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K VB FORUM 9/2016

Herr Einhell, Sie sind seit 1. De-zember 2010 Leiter der Geschäfts-stelle der KVB-Vertreterversamm-lung. Können Sie unseren Lesern kurz erläutern, was alles konkret zum Aufgabenbereich der Ge-schäftsstelle gehört?

Die Geschäftsstelle organisiert die Vertreterversammlungen und deren Ausschüsse und sorgt für einen reibungslosen Sitzungsablauf. Zu den zwei bis drei jährlichen Vertre-terversammlungen gehen eine Viel-zahl von Anträgen ein. Diese wer-den gemeinsam mit der Rechtsab- teilung und anderen Organisations- einheiten im Haus geprüft und ko-ordiniert – und soweit notwendig – mit der Aufsicht abgestimmt und die Beschlüsse im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Da-rüber hinaus finden im Jahr 40 bis 50 Sitzungen der Ausschüsse der Vertreterversammlung statt, die alle von der VV-Geschäftsstelle organi-siert und protokolliert werden.

Eine zusätzliche Aufgabe ist die Reiseorganisation für die – auch zur Kassenärztlichen Bundesverei-nigung (KBV) – entsandten Vertre-ter. Ein besonderes Augenmerk liegt natürlich auf der Betreuung der Vor-sitzenden der Vertreterversamm-lung und deren Stellvertreter. Alle sechs Jahre wird dann das Parla-ment der Ärzte, die Vertreterver-sammlung, neu gewählt. Das ist schon eine besondere Herausfor-derung für das Team der Geschäfts-stelle.

Was passiert hinter den Kulissen einer Vertreterversammlung? Was muss im Vor- feld geplant und bedacht werden? Und welcher Aufwand steckt hinter der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl zur Vertreterversammlung? KVB FORUM sprach mit dem Leiter der Geschäftsstelle der KVB-Vertreterversammlung, Peter Einhell.

„ES GIBT MEHR ALS GENUG ZU TUN“

Können Sie diese besonderen Herausforderungen etwas näher ausführen? Muss – nachdem die Wahl zur VV ja „nur“ alle sechs Jahre stattfindet – das Orga-Rad im Team immer wieder neu erfun-den werden?

Bei einem Abstand von sechs Jah-ren hält sich die Routine sehr in Grenzen. Aber natürlich bleiben Ab-läufe „hängen“. Dokumentiert ist der ganze Vorgang ja auch. Aber es stellen sich jedesmal neue Fra-gen: Hat sich die Wahlordnung ge-ändert? Stehen die früheren Dienst- leister für Druck und Versand noch zur Verfügung? Die Vorschriften zu Ausschreibungen müssen eingehal-ten, Personalressourcen, Kosten und Abläufe geplant werden, um die Vorgaben der Wahlordnung ex-akt zu erfüllen. Wählerlisten, Wahl-vorschläge, Unterstützerlisten, Ter-mine, alles muss geprüft, gedruckt und versandt werden. Die Auszäh-lung ist dann noch einmal eine be-sondere Herausforderung.

Welcher Aufwand ist für die Ge-schäftsstelle mit einer Vertreter- versammlung verbunden?

Die Arbeit für die Sitzungen beginnt schon im Vorjahr mit der Termin-planung. Wir müssen auf die Sitzun-gen der KBV und andere Großer-eignisse, aber auch auf die bayeri-schen Ferien terminlich Rücksicht nehmen. Trotzdem müssen be-stimmte Entscheidungen, wie zum Beispiel zum Haushalt oder zum Honorarverteilungsmaßstab, recht-

zeitig getroffen werden. Richtig los geht’s dann aber immer etwa drei Monate vor der Vertreterversamm-lung mit Hotelreservierungen und Catering, Einladung von Gästen, der Erarbeitung der vorläufigen Ta-gesordnung und gegebenenfalls der Ergänzung von weiteren ge-meldeten Tagesordnungspunkten. Auch die Abstimmung mit der Vor-sitzenden der Vertreterversamm-lung, die Bearbeitung von Anträ-gen, das Verfassen und der Versand des Wortprotokolls gehören dazu. Es gibt mehr als genug zu tun.

Gerade bei der konstituierenden Sitzung nach einer Wahl sind viele Wahlvorgänge für die verschiede-nen Ausschüsse erforderlich.

Wie werden neu gewählte Ver-treter unterstützt, um einen gu-ten Einstieg in die VV zu finden?

Alle Vertreter und besonders neu gewählte werden bei der Einhaltung der Regularien unterstützt. Bewährt hat sich hier eine Einführungsver-anstaltung für neue Vertreter, in der ihre Aufgaben und Rechte, aber auch ihre Pflichten erläutert wer-den. Für Fragen steht die Geschäfts-stelle immer zur Verfügung. So-weit wir diese nicht selbst beant-worten, finden wir einen kompe-tenten Ansprechpartner in der KVB.

Herr Einhell, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Martin Eulitz (KVB)

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TITELTHEMA10

E s ist ein großes Privileg und eine große Herausforderung für eine Körperschaft des

Öffentlichen Rechts, die eigenen Angelegenheiten selbstständig und selbstverantwortlich regeln zu kön-nen. Die Kassenärztlichen Vereini-gungen genießen diese Freiheit, haben aber auch die Pflicht, den vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen den Aufgaben adäquat, effektiv und effizient auszufüllen. Dieser hat dafür neben dem Organ „Vorstand“ die Vertreterversamm-lung als Selbstverwaltungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung im Sozialgesetzbuch verankert (§ 79 Absatz 1 SGB V).

Eine Selbstverwaltung ist allerdings nur so gut, wie die Menschen, die sich in ihr und für sie engagieren. Und da kommen Sie ins Spiel: Als niedergelassener Arzt oder Psycho-therapeut wissen Sie am besten, was Sie benötigen, um Ihren Patien-ten eine optimale ambulante Ver-sorgung bieten und Ihren Berufs-alltag sinnvoll gestalten zu können. Ihr Wissen, Ihre Erfahrungen, Ihre Kraft und Ihr Einsatz sind für die KVB unverzichtbar, wenn es darum geht, deren Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können. Die Selbstver-waltung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre eigenen berufspolitischen Vor-stellungen einzubringen und durch

aktives Engagement die Mitglied-schaft in Ihrer Körperschaft KVB zu gestalten.

Dazu wählen Sie alle sechs Jahre Ihre Repräsentanten in der Vertre-terversammlung. Die Vorbereitun-gen für die Wahlen zur Vertreterver-sammlung der Amtsperiode 2017 bis 2022 laufen auf Hochtouren.

Mitbestimmung

Als Mitglied der KVB sind Sie aber nicht nur berechtigt, die Mitglieder Ihrer Vertreterversammlung zu wäh- len, Sie können sich auch selbst für die Vertreterversammlung zur Wahl stellen. Hierzu genügt im Wesentli-chen die Einreichung eines Wahl-vorschlags, der von mindestens 50 Wahlberechtigten unterschrieben ist (§ 8 Wahlordnung KVB). Als eines von 50 Mitgliedern der gelegent-lich auch als „Ärzteparlament“ be-zeichneten Vertreterversammlung beschließen Sie die Satzung der KVB, wählen und überwachen den Vorstand, der die Körperschaft ver-waltet und gerichtlich und außer-gerichtlich vertritt (§ 79 Absatz 5 SGB V). Sie treffen alle Entschei-dungen, die für die KVB von grund-sätzlicher Bedeutung sind, sie ver-treten die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitglie-dern und nehmen so Einfluss auf

das berufspolitische Engagement unseres Hauses gegenüber der Bundes- und Landespolitik, den bayerischen Krankenkassen, den Berufsverbänden, den Medien und der Öffentlichkeit. Darüber hinaus können Sie auch den Haushalts-plan der KVB, ebenso wie die Re-gelungen zur Honorarverteilung (HVM) oder beispielsweise der Be-reitschaftsdienstordnung (BDO, vergleiche § 8 Satzung KVB) mit beschließen.

Ihr besonderer Sachverstand ist gefragt

Nicht nur in der Vertreterversamm- lung, in der Sie als Mitglied über die wesentlichen Angelegenheiten Ihrer KV beraten und Beschluss fas-sen, sondern auch in Ausschüssen der Vertreterversammlung ist Ihr besonderer Sachverstand gefragt.

Auch wenn Sie nicht der Vertreter-versammlung selbst angehören, können Sie beispielsweise Mitglied in einem der Beratenden Fachaus-schüsse werden. Solche werden jeweils für die hausärztliche Ver-sorgung, die fachärztliche Versor-gung, für Psychotherapie sowie neuerdings auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. Vor Entscheidungen oder Beschlüs-sen des Vorstands oder der Ver-

Verwalten bedeutet das Ausführen von Recht und Gesetz. Mag es auch auf den ersten Blick farblos erscheinen, so eröffnet die „Selbst-Verwaltung“ als unabhängige, eigenverantwortliche Verwaltung inner-halb eines vorgegebenen Rahmens eine Vielzahl von Spielräumen.

VOM RECHT, SICH SELBST ZU VERWALTEN

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11TITELTHEMA

treterversammlung über Fragen, welche die „Mitgliedsgruppe“ des jeweiligen Fachausschusses be-treffen, wird dem Ausschuss die Möglichkeit gegeben, zu den Vor-haben Stellung zu beziehen (§§ 9 ff. Satzung KVB).

Auch in den Gremien der – aus Ver-tretern der Vertragsärzte/-psycho- therapeuten und Krankenkassen-vertretern bestehenden – soge-nannten gemeinsamen Selbstver-waltung, den Zulassungsgremien (Zulassungs- und Berufungsaus-schuss, §§ 96, 97 SGB V) und den Prüfgremien (Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss, § 106 Ab-sätze 4 und 4a SGB V), sind Fach-kunde und Sachverstand gefordert.

Ehrenamtliche Richter

Bei Gericht sind Ihre besondere Er-fahrung und Ihr Know-how eben-falls gefragt. In sozialgerichtlichen Streitigkeiten wirken Vertragsärzte und -psychotherapeuten (in Ange-legenheiten der Vertragsärzte) als ehrenamtliche Richter mit (§ 12 Ab-satz 3 SGG). So ist sichergestellt, dass nur ehrenamtliche Richter mit-wirken, die mit den schwierigen Vor-schriften und den tatsächlichen Verhältnissen vertraut sind. Das Bundessozialgericht (BSG) hebt hervor, dass ehrenamtliche Rich-ter der Sozialgerichtsbarkeit nicht – wie etwa Schöffen – Laien oder Laienrichter im üblichen Sinn sind, sondern vielmehr sachkundige Bei- sitzer, die besondere Qualifikatio-nen aufweisen (BSG, Urteil vom 28. Mai 1965 – 6 RKa 2/65). Inso-fern werden die betroffenen Selbst- verwaltungskreise unmittelbar auch an der Rechtsprechung beteiligt.

Nach Auffassung des BSG wird die die besondere Eignung bedingen-de Erfahrung und Vertrautheit mit den schwierigen Fragen und Ver-hältnissen auf dem Gebiet des Ver- tragsarztrechts in der Regel nur

durch tätige Mitarbeit in der Selbst- verwaltung, das heißt bei Vertrags-ärzten in den Beschluss- oder Ver-waltungsorganen der Kassenärztli-chen Vereinigungen, erworben werden können. Eine beachtliche Chance, die der Gesetzgeber den Mitgliedern einräumt, die Akte ih-rer Selbstverwaltungskörperschaf-ten unter rechtlichen Aspekten zu überprüfen.

Fazit

Selbstverwaltung heißt: Verantwor-tung übernehmen. Die Möglichkei-ten, die der Gesetzgeber den Ver-

tragsärzten und Vertragspsycho-therapeuten eingeräumt hat, ihre Interessen und Vorstellungen in ihre Selbstverwaltung einzubrin-gen, sind vielfältig und wesentlich. Ihr Sachverstand und Ihre Stimme finden Gehör. Um praxisgerechte, ökonomisch vertretbare und ge-sellschaftlich akzeptierte Entschei-dungen zu treffen, „lohnt“ es sich, sich in dieser – Ihrer – Selbstver-waltung zu engagieren.

Jörg Himbert (Rechtsabteilung der KVB)

Der Begriff „Selbstverwaltung“

Unter Selbstverwaltung versteht die Rechtswissenschaft die Über-tragung von Verwaltungsaufgaben an rechtlich verselbstständigte Organisationen (juristische Personen).

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte sind zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben in Kassenärztlichen Verei-nigungen organisiert (§ 77 SGB V). Dies sind Körperschaften des öf-fentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, bei denen sich die staatli-che Aufsicht auf die Beachtung von Gesetz und Recht beschränkt. Damit werden die Mitglieder unmittelbar an der Erfüllung staatli-cher Aufgaben beteiligt. Selbstverwaltung ist mithin ein grundsätz-lich wichtiger Baustein einer lebendigen Demokratie und ermöglicht den Betroffenen eine eigenverantwortliche Mitgestaltung (Subsidia-ritätsprinzip).

Die Selbstverwaltung lässt sich dabei in folgende vier Gruppen ein-teilen:

� Soziale Selbstverwaltung (Sozialversicherungsträger) � Kommunale Selbstverwaltung (zum Beispiel Gemeinden, (Land-)Kreise)

� Berufsständische und zivile Selbstverwaltung (berufsständische Körperschaften beziehungsweise Kammern, Feuerwehrverbände u. ä.)

� Kulturelle Selbstverwaltung (Hochschulen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten)

Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung sind als Einrich-tungen der Gemeinsamen Selbstverwaltung beispielhaft der Ge-meinsame Bundesausschuss und der Bewertungsausschuss auf Bundesebene sowie die Zulassungsgremien oder beispielsweise der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen auf Landesebene zu nennen.

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GESUNDHEITSPOLITIK12

K VB FORUM 9/2016

D er 20. Juli 2016 war nicht nur ein besonders heißer Tag in München, sondern

auch der letzte Sitzungstag im Baye- rischen Landtag vor der Sommer-pause. Dennoch nahm sich die Mi-nisterin viel Zeit für das Gespräch mit dem Vorstand der KVB – auch wenn eine kurze Pause unvermeid-lich war, weil sie zur Abschlussrede dringend noch einmal kurz in den Landtag musste.

Dr. med. Wolfgang Krombholz: Im nächsten Monat finden die Wah-len zur Vertreterversammlung in Bayern statt. Warum sollte man sich Ihrer Meinung nach als nieder-gelassener Arzt oder Psychothera-peut an der Wahl beteiligen? Das geplante GKV-Selbstverwaltungs-stärkungsgesetz schwächt doch eher die Strukturen der Selbstver-waltung. Wie sehen Sie dieses Ge-setz, das vorerst wohl nur auf Bun-desebene Gültigkeit haben soll?

Staatsministerin Melanie Huml: Nach den Vorgängen innerhalb der Kassenärztlichen Bundesvereini-gung kann ich nachvollziehen, wa-rum man auf Bundesebene ein sol-ches Gesetz braucht. Ich bin aber der Auffassung, dass wir auf baye-rischer Ebene solche gesetzlichen Regelungen nicht benötigen. Die Selbstverwaltung muss Spielräume haben, um ihre Aufgaben auch er-füllen zu können. Das ist die beste

Seit Oktober 2013 ist die Ärztin Melanie Huml Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in Bayern. Im Interview mit dem KVB-Vorstand nimmt sie Stellung zu den anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung der KV Bayerns, aber auch zu vielen anderen Themen, die die niedergelassenen Ärzte und Psycho-therapeuten im Freistaat bewegen.

„MAN KANN DIE HANDSCHRIFT BAYERNS ERKENNEN“

Lösung für alle Beteiligten. Und eine starke ärztliche Selbstverwaltung funktioniert nur über den Rückhalt ihrer Mitglieder. Deshalb möchte ich alle niedergelassenen und in Pra-xen angestellten Ärzte und Psycho-therapeuten ermutigen, ihr Wahl-recht wahrzunehmen und über die künftige Zusammensetzung der Ver-treterversammlung der KVB mitzu-entscheiden.

Krombholz: Eines unserer wichtigs-ten Vorhaben war und ist die Neu-gestaltung des Ärztlichen Bereit-schaftsdienstes in Bayern. Dabei setzen wir auch die gesetzliche Vor-gabe um, an Kliniken Bereitschafts-

praxen zur Entlastung der Notauf-nahmen einzurichten. Von Beginn an haben wir die Zahl von 110 Be-reitschaftspraxen kommuniziert, die wir dafür benötigen. Mit der Baye-rischen Krankenhausgesellschaft haben wir einen Konflikt, weil ihr die Zahl als zu gering erscheint. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Huml: Die KVB hat den Sicherstel-lungsauftrag für die ambulante Ver-sorgung – auch von Notfällen. Die Einrichtung zentraler Bereitschafts- praxen ist sinnvoll, weil die Patien-ten dann eindeutige Anlaufstellen haben, an die sie sich wenden kön-nen. Ich finde es richtig, dass Sie

Staatsministerin Melanie Huml

will der Selbst-verwaltung

Spielräume las-sen, damit diese

ihre Aufgaben erfüllen kann.

Ein GKV-Selbst-verwaltungs-

stärkungsgesetz sei für Bayern

unnötig.

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13GESUNDHEITSPOLITIK

K VB FORUM 9/2016

die Planung der Bereitschaftspraxen anhand des zu erwartenden Be-darfs in den jeweiligen Regionen vorantreiben. Jetzt schon eine ganz exakte Zahl an Praxen vorzugeben, halte ich allerdings für schwierig, da man auch die unterschiedlichen Gegebenheiten, wie die Mobilität in den einzelnen Landkreisen, be-achten muss. Man muss auch ana-lysieren, wie sich die Patienten-ströme entwickeln.

Krombholz: Ohne definierte Wege gehen die Patienten einfach dahin, wohin sie wollen. Welche Möglich-keiten der Patientensteuerung se-hen Sie?

Huml: Wir müssen gemeinsam in der Öffentlichkeit noch mehr ins Be-wusstsein rücken, dass man nicht mit jeder Erkrankung in die Notauf-nahme der Klinik muss. Aus mei-ner Sicht ist die Nummer 116 117 für den Bereitschaftsdienst noch zu wenig bekannt. Hier müssen wir mehr Aufklärung leisten, denn man kann die Menschen ja nicht zwin-gen, bestimmte Einrichtungen auf-zusuchen.

Dr. med. Pedro Schmelz: Bundes-politisch waren Ihre ersten Jahre

als Ministerin von einer wahrhaften Regelungsflut geprägt. Insbesonde-re im letzten Jahr wurden zahlrei-che bedeutende Gesetzgebungs-vorhaben, wie das GKV-Versor-gungsstärkungsgesetz und das Kran-kenhausstrukturgesetz, auf den Weg gebracht. Wie konnten Sie bei den sicher nicht einfachen Ver-handlungen auf Bundesebene die bayerischen Interessen wahren?

Huml: Es ist wichtig, mit am Tisch zu sitzen, wenn in Berlin die Ent-scheidungen fallen. Dabei ist es mein Ziel, aus der Sicht des Patien-ten die besten Lösungen zu finden. Wir konnten einiges erreichen, bei-spielsweise bei der unabhängigen Zweitmeinung oder einem koope-rativen Entlassmanagement. Ich möchte hier auch die Erweiterung der Kompetenzen für die Selbstver-waltung vor Ort hervorheben, wie zum Beispiel bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen oder der Gestaltung eines regionalen Hono-rarverteilungsmaßstabs. Man kann in vielen Gesetzen die Handschrift Bayerns erkennen. Aber eins möch-te ich auch deutlich sagen: Die Ter-minservicestellen hätte ich nicht gebraucht, das war ein politischer Kompromiss.

Schmelz: Aus meiner Sicht brau-chen wir mehr regionale Gestal-tungsmöglichkeiten und weniger Bundesvorgaben. Das gilt beispiels-weise auch für die Vertragsverhand-lungen mit den Krankenkassen, bei denen immer alles einheitlich und gemeinsam verabschiedet werden muss und gerade die bundesweit tätigen Krankenkassen eher zurück-haltend sind, was die Umsetzung neuer Projekte angeht. Wie sehen Sie die Chance, mehr regionale Handlungsspielräume durchzuset-zen?

Huml: Ich stimme Ihnen voll zu, was die Sinnhaftigkeit regionaler Lösungen angeht. An der Wirkstoff-vereinbarung in Bayern sieht man ja, dass auf diese Weise hervorra-gende Ergebnisse erzielt werden können. Dass die Ziele der Verein-barung bislang alle erreicht werden konnten, ist ein schöner Erfolg für die Ärzteschaft. Das ist auch ein gutes Beispiel für die Funktionsfä-higkeit der Selbstverwaltung auf Landesebene. Mein Ziel ist es zu-dem, dass die Krankenkassen in Bayern über eine gerechtere Ge-

KVB-Vorstands-vorsitzender Wolfgang Kromb- holz befürwortet eine bessere Pa-tientensteuerung im Bereitschafts- dienst.

Der erste stell-vertretende KVB- Vorstandsvorsit-zende Pedro Schmelz hat Sor-ge, dass die Klini-ken immer stär-ker in die ambu- lante Versorgung eingreifen.

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staltung des Gesundheitsfonds wieder zusätzliche finanzielle Mit-tel erhalten, um solche und ande-re innovative Projekte als Partner zu begleiten.

Schmelz: Schon heute greifen Kli-niken über MVZs in die ambulante Versorgung ein. Geraten da die niedergelassenen Fachärzte nicht automatisch ins Hintertreffen?

Huml: Für mich sind die niederge-lassenen Fachärzte sehr wichtig. Ich setze auf den Wahlspruch „am- bulant vor stationär“. Aber wir er-leben ja, dass gerade in den länd-lichen Regionen die flächendecken-de Versorgung immer schwieriger wird. Und wenn Lücken entstehen, dann kann man meiner Ansicht nach den Kliniken nicht den Zu-gang zur ambulanten Versorgung verwehren. Das heißt aber auch, dass die flächendeckende Fach-arztversorgung der Patienten ihre wohnortnahe Basis weiter in der ver-tragsärztlichen Versorgung haben wird. Man muss hier immer vom Patienten aus denken.

Dr. med. Ilka Enger: Bei unserem letzten gemeinsamen Interview vor zwei Jahren befand sich Ihr Minis-terium noch in einer Übergangs-phase. Welche neuen Akzente hat Ihr Haus mittlerweile in der Gesund-heits- und Pflegepolitik in Bayern gesetzt?

Huml: Es war eine gute Entschei-dung, ein gemeinsames Gesund-heits- und Pflegeministerium ein-zurichten. Die beiden Themen ge-hören eng zusammen und die me-dizinische Versorgung ist jeweils ein Schwerpunkt davon. Wir haben in Sachen Pflegestärkungsgesetz einiges auf den Weg gebracht, aber beispielsweise auch neue Projekte im Bereich E-Health gestartet, För-derprogramme für Praxen aufge-legt und Themenschwerpunkte, wie bei der psychischen Gesundheit,

gesetzt. Wie schon gesagt, ist es mir zudem ein besonderes Anlie-gen, dass die Beiträge der bayeri-schen Versicherten auch in ausrei-chendem Maße hier ankommen.

Enger: Eines Ihrer weiteren Projek-te ist die Zentralisierung der klini-schen Krebsregistrierung am Lan-desamt für Gesundheit und Lebens-mittelsicherheit (LGL). Ich bin der Meinung, dass die Strukturen, die über Jahrzehnte hinweg in Bayern durch die regionalen Krebsregister aufgebaut worden sind, weiter ge-nutzt werden müssen. Sind Sie denn mit deren Arbeit nicht zufrieden?

Huml: Doch, das bin ich durchaus. Wir wollen die vor Ort gewachse-nen Strukturen auch gar nicht groß verändern. Es geht uns nur darum, ein Bundesgesetz umzusetzen und eine bayernweite Vergleichbarkeit herzustellen.

Enger: Noch ist die Datenannah-me in die lokalen Strukturen der Tumorregister eingebunden. Die-ser „klinische Blick“ darf nicht ver-loren gehen. Abschließend noch eine Frage zum Jahresschwerpunkt-thema Ihres Hauses: Sie haben auch auf unsere Anregung hin für

dieses Jahr die psychische Gesund-heit von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt gerückt. Wie sehen Sie den Stand der Versor-gung in diesem Bereich und was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Huml: Wir haben in diesem Bereich einen großen, stetig steigenden Bedarf – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Ziel ist es, den Menschen in Kri-sensituationen schnelle Hilfe zu ermöglichen. Ich habe den Ein-druck, dass wir hierfür in Bayern bereits eine gute Grundlage ge-schaffen haben. Jetzt gilt es, das vorhandene Angebot sinnvoll wei-terzuentwickeln – in Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten sowie sta-tionären Einrichtungen.

Redaktion

Ilka Enger, zwei-te stellvertre-

tende KVB-Vor-standsvorsitzen-

de, rückte im Interview das

Thema psychi-sche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in

den Fokus.

Nachtrag

Der Kabinettsbeschluss über den Umzug des Bayerischen Gesundheitsministeriums nach Nürnberg fiel erst am 30. Juli. Zum Zeitpunkt des Gesprächs war dies noch nicht bekannt.

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D afür organisiert die KVB einen Fahrdienst, der die medizinisch notwendigen

Hausbesuche außerhalb der Sprech- stundenzeiten durchführt. Der diensthabende Arzt wird dabei von einem medizinisch geschulten Fah- rer begleitet, der ihn sicher zum nächsten Einsatzort bringt. Eine weitere Komponente der Reform der KVB ist das integrierte Pool-ärztesystem mit Nichtvertragsärz- ten, das eine Ergänzung zu den grundlegenden strukturellen Ände-rungen bietet. Dieses neue System wird zunächst in den Pilotregionen erprobt und begleitend evaluiert. Ziel dieser Reform ist es seitens der KVB, flächendeckend in ganz Bayern eine ambulante medizini-sche Versorgung abends und an den Wochenenden sowie an den Feier-tagen zu gewährleisten. Damit ein-hergehend soll die Dienstbelastung möglichst gleichmäßig unter den zum Dienst verpflichteten Haus- und Fachärzten verteilt werden.

KHSG verlangt Reformen

Die Reform war auch aufgrund des zum Jahresanfang neu in Kraft ge-tretenen Krankenhausstrukturge-setzes (KHSG) notwendig geworden. Das KHSG gibt vor, dass die Kassen- ärztlichen Vereinigungen Bereit-schaftspraxen an Krankenhäusern nach Bedarfsgesichtspunkten ein-richten sollen. Die KVB stellt sich

Im Juli 2016 haben drei weitere Pilotregionen für den Bereitschaftsdienst ihren Betrieb aufgenommen: die Bereiche Erding-Ebersberg, Bamberg-Forchheim und das Allgäu. Die Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes ist in diesen Pilot- regionen insbesondere durch die Trennung von Sitz- und Fahrdienst gekenn-zeichnet.

ERFOLGREICHER START WEITERER PILOTREGIONEN

dieser, nun auch gesetzlich vorge-gebenen, Aufgabe. Bayernweit gibt es derzeit rund 70 Bereitschafts-praxen, die in der Regel an Kliniken angesiedelt sind. Die Zahl dieser Be-reitschaftspraxen soll in den nächs- ten Jahren sukzessive auf etwa 110 steigen. Dafür haben – auch in den Pilotregionen – bereits etliche neu gegründete Bereitschaftspraxen ihren Betrieb aufgenommen.

Bessere Verzahnung der Sektoren

Für die beteiligten Kliniken ergeben sich durch die neue Struktur eben-falls Vorteile: So äußerten sich bei-spielsweise die Allgäuer Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren und Kemp-ten im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Start der Pi-lotregion, dass aus ihrer Sicht „mit der Inbetriebnahme einer Bereit-schaftspraxis am Klinikum das ge-

meinsame Ziel der optimalen Ver-sorgung der ambulanten Notfälle durch die räumliche Nähe und Ver-netzung der Klinik-Notaufnahmen mit den niedergelassenen Ärzten erreicht wurde.“

Auch die regionalen Vorstandsbe-auftragten der KVB für Schwaben, Dr. med. Jakob Berger und Dr. med. Karl Ebertseder, erläuterten im Rah-men eines Pressetermins die zu er-wartenden Vorteile für Ärzte und Patienten. Diese hätten sich bereits aufgrund der positiven Ergebnisse aus den bisherigen Pilotregionen bestätigt. In diesem Jahr wird vor-aussichtlich noch der Raum Schwan-dorf-Cham zur Pilotregion erklärt. Und auch 2017 steht selbstver-ständlich weiter im Zeichen der Um-setzung einer zukunftsfähigen Re-form des Bereitschaftsdienstes.

Birgit Grain (KVB)

Die regionalen Vorstandsbeauf-tragten für Schwaben, Jakob Berger (rechts) und Karl Eberts-eder, stellten im Rahmen eines Pressegesprächs die neue Bereit-schaftsdienst-struktur im All-gäu vor.

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GESUNDHEITSPOLITIK16

K VB FORUM 9/2016

D as Isarforum ist Plattform einer interdisziplinären Vor-tragsreihe aus den Berei-

chen Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Gesundheitspolitik, Ver-sorgungsforschung und damit ver-wandter Fachrichtungen. Das Fo-rum will die an der Gesundheits-versorgung beteiligten und interes-sierten Personengruppen an einen Tisch bringen.

Im Fokus der Veranstaltung am 12. Juli stand der Vortrag von Dr. med. Werner Schimana, Abteilungs-leiter des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) der Stadt Mün-chen. Schimana, selbst Pädiater, hat bereits unterschiedliche internati-onale Projekte geleitet. Zuletzt war er 13 Jahre in Ostafrika tätig, um dort die pädiatrische Facharztaus-bildung in Krankenhäusern zu för-dern und auszubauen. Im Rahmen des Isarforums erläuterte er Aufbau, Aufgaben und Zuständigkeiten des RGU sowie des Öffentlichen Ge-sundheitsdienstes (ÖGD). So be-schrieb er das Erstuntersuchungs-verfahren der Flüchtlinge nach Pa-ragraf 62 Asylgesetz sowie die Erst-screeninguntersuchungen und grenzte beides thematisch vonein-ander ab. Neben der grundsätzli-chen medizinischen Betreuung und beispielsweise der Impfproblema-tik, ging er auch auf die Herausfor-

Im Rahmen der Vortragsreihe „Isarforum“, die im Sommer 2016 vom Fachbereich Health Services Management der Ludwig-Maximilians Universität in Kooperation mit der KVB veranstaltet wird, fand Mitte Juli in den Münchner Räumlichkeiten der KV Bayerns ein Themennachmittag zur gesundheitlichen Versorgung von Flüchtlingen statt. Ziel war es, über die aktuelle Situation in der Landeshaupt-stadt zu informieren.

„JEDER MENSCH HAT EIN GRUNDRECHT AUF GESUNDHEIT“

derungen für die Stadt München und den Öffentlichen Gesund-heitsdienst ein.

Mit Blick auf den Sommer 2015 beschrieb Schimana die Situation der ankommenden Flüchtlinge am Münchner Hauptbahnhof und brach-te die großen Herausforderungen für die Stadt und den ÖGD zur Spra-che. Das Thema Impfungen habe bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen den höchsten Stel-lenwert und sei eine der Hauptauf-gaben des ÖGD. Der Mediziner er-läuterte die Impfstatusüberprüfung anhand praktischer Beispiele und präsentierte die Pilotstudie aus dem Jahr 2014, die seinerzeit in Gemein-schaftsunterkünften durchgeführt wurde. Schimana forderte eindring-lich einen umfassenden Impfschutz für alle Flüchtlinge. „Jedem Men-schen steht das Recht auf Gesund-heitsfürsorge, Ernährung, Trink-wasser und Wohnraum zu. Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf Gesundheit.“

Nach näheren Erläuterungen zum Asylbewerberleistungsgesetz lobte Schimana den äußerst engagierten Einsatz der „Refudocs“, einem Ver-ein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern, der aus Ärzten und Medizinischen Fachangestell-

ten besteht, die in der Münchner Bayernkaserne bereits seit Novem-ber 2014 die medizinische Versor-gung von Flüchtlingen sicherstellen. Diese und weitere Strukturen und Maßnahmen zur gesundheitlichen Integration von Flüchtlingen gelte es, weiter auszubauen. „Dazu ge-hören neben der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten – zum Beispiel für Frauen mit Gewalt-erfahrung – auch die Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie der Ausbau der psychotherapeuti-schen und psychiatrischen Versor-gung.“ Insgesamt, so Schimana, sei die interkulturelle Öffnung und Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft der Stadt München für die Isarmetropole eine große Herausforderung.

Severin Baum (KVB)

Werner Schima-na von der Stadt München erläu-

terte die Heraus-forderungen der

medizinischen Versorgung von Flüchtlingen für

den Öffentlichen Gesundheits-

dienst.

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17GESUNDHEITSPOLITIK

K VB FORUM 9/2016

D ie Wissenschaftler des IGES-Instituts untersuchten im Auftrag des Zi speziell die

Krankenhausfälle, die durch eine effektive und rechtzeitige ambulan-te Versorgung prinzipiell hätten ver-hindert werden können. Insgesamt haben sie 3,453 Millionen solcher Fälle ermittelt. Darunter sind 1,768 Millionen Fälle mit dem Aufnahme-anlass „Notfall“, denen in der Regel keine Einweisung zugrunde liegt.

„Mehr als die Hälfte aller vermeid-baren Krankenhausfälle werden ohne ärztliche Einweisung aufge-nommen. Betrachtet man das Ge-schehen an Werktagen, entsteht rund die Hälfte der Aufnahmen oh-ne ärztliche Einweisung zu den üb-lichen Praxisöffnungszeiten“, sagte der Geschäftsführer des IGES-Ins-tituts, Dr. Martin Albrecht. Den deut-lichsten Zustrom erhalten Kranken-häuser laut Statistik montags und dienstags tagsüber. Dabei ist die Nachfrage in den Notaufnahmen ausgerechnet in Großstadtzentren an Werktagen während der Praxis-öffnungszeiten am höchsten. Ge-rade dies lasse sich laut Albrecht sicher nicht auf ein fehlendes Ver-sorgungsangebot an Praxen in den Städten zurückführen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Andreas Gassen, forder-te, die Notfallversorgung aufgrund der bisherigen Fehlsteuerung neu

Knapp fünf Milliarden Euro jährlich betragen die Kosten für Aufnahme und sta-tionäre Behandlung von Patienten, die eigentlich auch ein niedergelassener Arzt hätte versorgen können. Ein entsprechendes Gutachten stellte das Zen-tralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Ende Juli in Berlin vor.

VERMEIDBARER ANDRANG IN DEN NOTAUFNAHMEN

auszurichten: „Bislang wird durch die Notaufnahmen der Kranken-häuser der gesetzlich verankerte Grundsatz ambulant vor stationär konterkariert. Es muss eine struk-turelle Lösung gefunden werden, in der das ambulante Potenzial in der stationären Versorgung wirk-sam und effizient erschlossen wer-den kann.“

Gassen plädierte dafür, die Kapa-zitätsplanung für Vertragsärzte und Krankenhäuser zusammenzuführen und gemeinsam neu auszurichten. Eine Lösung könnten ambulante Anlaufstellen an wichtigen Kran-kenhausstandorten sein. Um sol-che Schlüsselstandorte zu ermit-teln, müssten regionale Experten mitentscheiden – vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen. „Die Problemlösung muss jeweils auf die regionalen Gegebenheiten zugeschnitten sein“, so Gassen.

Regionale Erfahrungen

Zur Pressekonferenz nach Berlin waren folglich zwei Vertreter der Regionen eingeladen worden. Wäh-rend die schleswig-holsteinische KV-Vorsitzende Dr. med. Monika Schliffke ausführte, dass die dorti-gen KV-Ambulanzen noch nicht als zentrale Anlaufstellen von den Patienten akzeptiert würden, stell-te der KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Wolfgang Krombholz die Planungen zur Umgestaltung des

Bereitschaftsdienstes in Bayern vor. Mit der Einrichtung von Be-reitschaftspraxen an zentral gele-genen Kliniken sowie separaten Fahrdiensten sei man auf einem guten, vom Gesetzgeber so vorge-sehenen Weg. Doch gebe es noch Differenzen mit der Krankenhaus-gesellschaft bezüglich der Zahl sol-cher Bereitschaftspraxen. Zudem müsse klar geklärt sein, dass die

Entscheidung darüber, was nun als Notfall mit welcher Priorität defi-niert werde, nur aus der ärztlichen Sicht getroffen werden könne. „Das kann weder der Patient selbst leis-ten, noch ein Verwaltungsangestell-ter der Klinik. Prädestiniert für die-se Aufgabe sind die niedergelasse-nen Ärzte, weil sie darin die größte Erfahrung haben“, wie Krombholz sagte.

Martin Eulitz (KVB)

Pressekonferenz in Berlin mit Wolf-gang Krombholz, Dominik Graf von Stillfried, Andreas Gassen und Mar-tin Albrecht (von links).

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GESUNDHEITSPOLITIK18

K VB FORUM 9/2016

Unter dem Eindruck des Ge-schehenen fiel die Begrü-ßung des ersten stellvertre-

tenden KVB-Vorstandsvorsitzen-den Dr. med. Pedro Schmelz ent-sprechend betroffen aus. Die Tat, so Schmelz, habe gezeigt, wie wich- tig es sei, dass das gesamte sozia-le Umfeld eines Jugendlichen für dessen Sorgen und Nöte offen ist, vor allem aber tiefgreifende Persön- lichkeitsstörungen rechtzeitig er-kennt, sodass mit niedrigschwelli-gen Hilfsangeboten entgegenge-steuert werden kann. Den Medien zufolge war der Münchner Amok-täter 2015 zwei Monate in statio-närer psychiatrischer Behandlung gewesen und hatte sich bis zuletzt in ambulanter Therapie befunden. Er hatte an Angststörungen und unter sozialer Phobie gelitten und wurde medikamentös behandelt.

Kinder nicht krank reden

Die zweite stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Il-ka Enger griff in ihrem Grußwort den Aspekt der Angst auf. Es sei eine große Herausforderung, Kin-der und Jugendliche auf eine Ge-sellschaft vorzubereiten, die sich beständig wandle und zunehmend

Unter Bezugnahme auf die aktuelle Kampagne des Bayerischen Staatsministeri- ums für Gesundheit und Pflege (StMGP) fand am Mittwoch, den 27. Juli, in der KVB-Landesgeschäftsstelle in München die Fachtagung „Psychische Gesund-heit bei Kindern und Jugendlichen“ statt. Ärzte, Psychotherapeuten, Eltern, Er- zieher und Betreuungspersonen nutzten die Gelegenheit, um sich über ausge-wählte Störungsbilder zu informieren. Vor dem Hintergrund des wenige Tage zuvor stattgefundenen Münchner Amoklaufs eines 18-Jährigen gewann die Veranstaltung traurigerweise an noch größerer Bedeutung.

PSYCHISCHE GESUNDHEIT BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN

auch mit dem Thema Angst kon-frontiert sei. „Das alles macht auch uns Erwachsenen Angst und den-noch müssen wir für unsere Kinder Stärke zeigen und ihnen ein gebor-genes Nest bieten.“ Im Ernstfall, so Enger, sei es notwendig, die Hürde zur Annahme von Hilfsange-boten sowohl für Eltern als auch für betroffene Kinder und Jugendli-che möglichst niedrig zu halten. Es sei aber genauso notwendig, Kinder nicht krank zu reden. „Das ist eine Gratwanderung, über die wir im Rahmen der heutigen Ver-anstaltung sprechen müssen.“

Stellvertretend für die an diesem Tag terminlich verhinderte Bayeri-sche Staatsministerin für Gesund-heit und Pflege, Melanie Huml, be-

grüßte auch Dr. med. Georg Walzel, Leiter des Referats Psychiatrie, Sucht, Drogen und AIDS des StMGP, die Anwesenden. Walzel bedankte sich ausdrücklich beim Vorstand der KVB dafür, dass er bei der ak-tuellen Kampagne des Ministeriums 2014 quasi als Impulsgeber fungiert und das Projekt damit ins Rollen gebracht habe. Die KVB hatte in der Mai-Ausgabe ihres Mitglieder-magazins KVB FORUM bereits aus-führlich über die Kampagne des Ministeriums berichtet und in die-sem Zusammenhang zahlreiche niedergelassene Ärzte und Psycho-therapeuten zu diversen Krankheits-bildern zu Wort kommen lassen.

Seelisch gesund aufwachsen

Nach den drei Grußworten ging es in die Fachvorträge: Den Anfang machte Dr. med. Gudrun Rogler, Fachärztin für Kinder- und Jugend-psychiatrie. Sie ging in ihrem Vor-trag der Frage nach, was Kinder und Jugendliche brauchen, um see-lisch gesund aufwachsen zu können. Hierfür hatte sie über einen länge-ren Zeitraum Kinder, Jugendliche, aber auch Eltern und Großeltern nach deren Bedürfnissen befragt. Am häufigsten nannten diese ein

Georg Walzel vom StMGP be-

dankte sich in Vertretung von

Staatsministerin Melanie Huml

für das Engage-ment der KVB

bei der Ministe-riums-Kampag-ne „Psychische Gesundheit bei Kindern und Ju-

gendlichen“.

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liebevolles, harmonisches Umfeld, stabile soziale Kontakte, eine gewis-se Ordnung, Vorbilder, Ehrlichkeit, Verständnis, Wertschätzung, Aner-kennung, Fürsorge und Sicherheit, aber auch Freiraum. All dies, so Rogler, seien Schutzfaktoren, die über den Entwicklungsverlauf von Kindern und Jugendlichen entschei-den. „Ein unterstützendes Umfeld in Familie, Schule oder Nachbar-schaft kann also dazu beitragen, Vertrauen in die eigenen Fähigkei-ten zu erlangen und zu einem mu-tigen, selbstbewussten Erwachse-nen zu werden.“

Zentrale Angststörungen

Den zweiten Vortrag zum Thema „Kindliche Ängste und ihre Hinter-gründe“ bestritten die beiden Kin-der- und Jugendlichenpsychothera-peutinnen Päd. M. A. Elisabeth Scheinkönig und Dipl. Soz. Päd. (FH) Cornelia Edl. Die zentralen Angst-störungen, die in ihrer Praxis und im klinischen Alltag am häufigsten aufträten, seien Trennungsangst, phobische Störungen (vor allem Schulphobie), generalisierte Angst- störungen und Panikattacken. An-hand einiger ausgewählter Beispie-le aus ihrer Praxis erläuterten die beiden Referentinnen die Inhalte der jeweiligen Angstformen und wie sich diese mit dem Alter und der kognitiven Entwicklung des Kindes verändern.

Selbstmorddrohungen nie ignorieren

Im Anschluss daran referierte Dr. med. Michaela Barthlen-Weis, Fach-ärztin für Kinder- und Jugendpsychia-trie, zu „Depressionen bei Kindern erkennen und behandeln“. Warum dieses Thema so wichtig sei, wür-den die folgenden Zahlen dokumen-tieren, so die Ärztin. Demnach litten zirka zwölf Prozent aller Jungen und 20 Prozent aller Mädchen bis zu ihrem 18. Geburtstag mindestens

einmal unter Depressionen. „Das entspricht vier bis acht Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutsch-land, ist also mindestens ein Kind pro Schulklasse.“ Der Suizid sei bei Kindern und Jugendlichen nach töd-lichen Verkehrsunfällen die zweit-häufigste Todesursache. Es beste-he bei Depressionen außerdem eine hohe Komorbidität.

Neben den Krankeitsursachen ging Barthlen-Weis auch auf die Fall-stricke bei der Erkennung und Be-handlung von Depressionen ein. „Die Depression variiert in ihren Erscheinungsbildern sehr stark. Da-rüber hinaus ist die innere Gefühls-welt der Kinder und Jugendlichen für Eltern oft schwer zu erkennen.“ So komme es nicht selten aus Scham, Verleugnung und Angst vor Stigmatisierung zu einer Verkennung der Ernsthaftigkeit der Situation. Die Ärztin riet, für den Sohn oder die Tochter als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und sich möglichst frühzeitig Rat bei einem Kinderpsychiater oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-ten zu holen. Selbstmorddrohun-gen dürften nie ignoriert werden.

Traumatisierung und Therapie

Das Ende der Veranstaltung gestal-tete die Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin Dipl. Psych. Heidi Zorzi mit ihrem Vortrag „Trauma-

therapie bei Kindern und Jugendli-chen“. Eine kindliche Traumatisie-rung, so Zorzi, entstehe vor allem durch eine schwerwiegende De-privation, Vernachlässigung, Miss-handlung, emotionale und sexuel-le Gewalt, Instrumentalisierung im Trennungskonflikt oder durch eine schwere Kränkung und Erniedrigung. „Aus der Diskrepanz zwischen einer

tiefen Sehnsucht nach Bindung und der durch Bindungstraumati-sierung chronifizierten Angst vor Nähe entwickeln diese Kinder eine Unfähigkeit, Gefühle und Körper-empfindungen wahrzunehmen und zuzuordnen.“ Ziele einer Traumathe- rapie seien unter anderem die In-tegration des traumatischen Erle-bens in ein konstruktives Welt- und Selbstbild, zum Beispiel durch Etablierung einer positiven Zu-kunftsperspektive.

Um halb sieben endete der themen-reiche Nachmittag mit dem Wunsch vieler Teilnehmer nach weiteren Folgeveranstaltungen dieser Art – einer Bitte, der der KVB-Vorstand sicher gerne entsprechen wird. Die Vorträge zu dieser Fachtagung finden Sie im Internet unter www.kvb.de in der Rubrik Service/ Patienten/Termine und Veranstal-tungen/Veranstaltungsrückblicke.

Marion Munke (KVB)

Der KVB-Vor-stand war ver-treten durch Pedro Schmelz (rechts) und Ilka Enger (Dritte von rechts).

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ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT20

K VB FORUM 9/2016

Über vier Prozent der bayerischen GKV-Versicherten werden aktuell mit Simvastatin behandelt. Nicht nur bei Neueinstellungen und Dosisänderungen, sondern auch bei neuer oder veränderter Begleitmedikation ist es wichtig, auf die bekannten Nebenwir-kungs- und Wechselwirkungspotenziale zu achten.

SICHERHEIT VON KOMBINATIONEN MIT SIMVASTATIN

B ei koronarer Herzkrankheit stellt die lipidsenkende The-rapie mit einem HMG-CoA-

(3-Hydroxy-3-methyl-glutaryl-Co-enzym A) Reduktasehemmer (Sta-tin) eine der tragenden Säulen der medikamentösen Prophylaxe kar-diovaskulärer Ereignisse dar. Auf-grund der überzeugenden Daten-lage gilt Simvastatin als das Mittel der Wahl. So hat schon 1994 die 4S-Studie (Scandinavian Simvas-tatin Survival Study) gezeigt, dass die Therapie von Hochrisikopatien-ten (80 Prozent Myokardinfarkt in der Vorgeschichte) mit 20 bis 40 mg Simvastatin über etwas mehr als fünf Jahre die Sterblichkeit um absolut zirka 3,3 Prozent senken konnte [1]. Die HPS-Studie unter-suchte an über 20.000 kardiovas-kulär oder diabetisch vorerkrank-ten Patienten den Einfluss von täg-lich 40 mg Simvastatin über fünf Jahre auf die Sterblichkeit. Es fand sich hierfür eine absolute Risikore-duktion von 1,8 Prozent [2]. Über vier Prozent der bayerischen GKV-Versicherten werden aktuell mit Simvastatin behandelt. Trotz der generell sehr guten Verträglichkeit trägt Simvastatin wie alle anderen Statine auch das Risiko für musku-läre Ereignisse in sich. Die musku-lären Ereignisse können sich kli-nisch als Myopathie mit Muskel-

schmerz, Muskelschwäche, Muskel-krämpfe und/oder Druckempfind- lichkeit bei Kreatinkinasewerten (CK-Werten) größer als dem zehn-fachen des maximalen Normwer-tes darstellen. Die Myopathie kann sich auch bis hin zur lebensbedroh-lichen Rhabdomyolyse mit oder ohne akutem Nierenversagen ent-wickeln. Klinisch finden sich dann CK-Werte über dem 40-fachen des oberen Normwertes im Blut. Das Risiko scheint für folgende Patien-tengruppen höher zu sein: Patien-ten mit Multimorbidität, insbeson-dere mit Niereninsuffizienz oder Diabetes mellitus, ältere Patienten und Frauen. Stark vermutet wird auch, dass eine unterschiedliche genetische Ausstattung, ein soge-nannter Polymorphismus in dem Gen, das das organische Anionen Transporter Polypeptid 1B1 (OAT-P1B) kodiert und die Aufnahme von Simvastatin in die Hepatozyten vermittelt, unterschiedlich hohe Simvastatin-Blutkonzentrationen bewirkt und die muskuläre Gefähr-dung mitbestimmt. Bei Kaukasiern soll die entsprechende Genmutati-on bei 15 Prozent der Bevölkerung vorliegen [3]. Aktuell ist auch von einem erhöhten Risiko für Muskel-rupturen berichtet worden [4]. Die Ereignisse rund um die Marktrück-nahme von Cerivastatin (Lipobay®)

2001 haben gezeigt, dass neben einem rasanten Aufdosieren hin zu maximalen Höchstdosen vor allem Interaktionen das bekannte Risiko erhöhen oder auch die gefürchte-ten Ereignisse auslösen. Da bei den Wirkstoffen Simvastatin, Ator-vastatin und Lovastatin diese In-teraktionen hauptsächlich über Cytochrom P450 3A4 vermittelt werden und dieses Isoenzym ver-antwortlich für den Abbau unzähli-ger Pharmaka ist, bewährt sich hier die Anwendung einer elektro-nischen Unterstützung bei der Auswahl zusätzlicher Medikation.

Simvastatin und Amlodipin

Nichtsdestotrotz wollen wir in die-sem Beitrag auf eine sehr häufige Interaktion mit einem Wirkstoff aufmerksam machen, der aufgrund der zugrundeliegenden Erkrankung und seinem breiten Einsatz fast schon regelhaft als Kombinations-partner in Betracht kommt. Nach der deutschen Fachinformation von Simvastatin-Präparaten ist die gleichzeitige Behandlung mit dem Calcium-Kanal-Blocker Amlodipin zwar nicht grundsätzlich kontrain-diziert, jedoch wird empfohlen, un-ter der Kombination mit Amlodipin die tägliche Simvastatin-Dosis auf 40 mg zu beschränken. Die US-

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21ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT

K VB FORUM 9/2016

amerikanische und auch die briti-sche summary of product charac-teristics demgegenüber begrenzen seit 2011/2012 die Simvastatin-Höchstdosis in Kombination mit 5 oder 10 mg Amlodipin auf nur 20 mg täglich. Hintergrund für die Begren-zung waren Analysen der FDA (food and drug administration, US-ame-rikanische Zulassungsbehörde) auf der Grundlage von Daten des US-amerikanischen Spontanmelde-systems zu unerwünschten Arznei-mittelwirkungen in Kombination mit Auswertungen der Patienten-daten der klinischen Simvastatin-Studien [5]. Die AERS-Datenbank (adverse event reporting system) enthielt zum damaligen Zeitpunkt 243 gemeldete Rhabdomyolyse-Fälle bei Patienten, die zeitgleich Simvastatin und Amlodipin einge-nommen hatten. Leider war bei je-dem zweiten Fall keine Dosisan-gabe durch den Melder mitgeteilt worden. Für die Fälle mit Dosisan-gabe zeigte sich ein klarer Trend zu mehr Fällen bei höherer Sim-vastatin-Dosierung: Während 20 Fälle von Rhabdomyolyse bei Pa-tienten gemeldet wurden, die mit 20 mg Simvastatin behandelt wur-den, waren es bei den Patienten unter Behandlung mit 40 mg Sim-

vastatin 42 solcher Fälle und bei Therapie mit 80 mg sogar 53 Fäl-le. Diese absoluten Zahlen ohne Bezugnahme auf eine Grundge-samtheit sollten gemeinsam mit den Fallwerten aus Studien zu ei-ner Risikoabschätzung herangezo-gen werden.

So fand sich in der HPS-Studie eine Ereignisrate für CK-Erhöhungen über das 40-fache des oberen Norm-wertes bei 0,2 Prozent der Patien-ten, die Simvastatin 40 mg gleich-zeitig mit Amlodipin einnahmen, während dies ohne Amlodipin nur bei 0,06 Prozent der Patienten ge-messen wurde. Das heißt, einer von 500 Patienten mit dieser Kom-bination hatte klinische Hinweise für eine Rhabdomyolyse.

In der 4S-Studie fanden sich so-wohl für die Simvastatin-Monothe-rapie als auch für die Kombination mit einem Calcium-Kanal-Blocker keine entsprechend hohen CK-Wert-Erhöhungen, sondern nur leicht differierende Werte für CK-Erhö-hungen über dem Fünffachen des oberen Normwertes: Bei 0,6 Pro-zent der Patienten mit Simvastatin 40 mg gegenüber zwei Prozent der Patienten mit der Kombination aus

Simvastatin 40 mg und einem Cal-cium-Kanal-Blocker.

In der SEARCH-Studie (Study of Effectiveness of Additional Reduc-tions in Cholesterol and Homocys-teine) waren zirka 12.000 Patien-ten mit Myokardinfarkt in der Vor-geschichte einer Therapie mit 20 mg oder 80 mg Simvastatin mit oder ohne begleitende Vitamin B12/Folsäure Supplementierung im Hinblick auf einen kombinier-ten Endpunkt aus kardiovaskulärer Morbidität und Mortalität unter-sucht worden [6]. Fast 30 Prozent der Studienteilnehmer waren zu-vor schon mit einem Calcium-Ka-nal-Blocker behandelt worden. Wäh-rend sich bei den Patienten, die 20 mg Simvastatin zusätzlich zu Amlodipin einnahmen, kein Unter-schied bei den CK-Erhöhungen zeigte, stiegen die Patientenzahlen mit erhöhten und sehr hohen CK-Werten proportional an, wenn Am-lodipin zusätzlich zu 80 mg Sim-vastatin täglich eingenommen wurde. Zwar war die hohe Dosis von 80 mg Simvastatin (0,9 Pro-zent Rhabdomyolysen) gegenüber der niedrigen 20 mg Dosis (0,03 Prozent Rhabdomyolysen) ohnehin mit einer deutlichen Fallzunahme

Was ist bei der Kombination von Simvastatin mit anderen Präpa-raten zu beach-ten?

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ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT22

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verbunden, jedoch scheint auch der Calcium-Kanal-Blocker Amlo-dipin neben anderen üblichen Ko-medikationen (Amiodaron, Diltia-zem) die Situation zu verschärfen.

Bayerische Verordnungsdaten

Von den über 475.000 Simvastatin-Patienten in Bayern im vierten Quartal 2015 erhielten etwas über 90.000 Patienten in demselben Quartal eine Amlodipin-Verordnung. 41.276 von diesen Patienten er-hielten Verordnungen mit insge-samt mehr als 120 DDD Simvasta-tin, entsprechend mehr als 40 mg täglich. Für sieben dieser Patien-ten wurde innerhalb des Quartals ein Muskelriss diagnostiziert, für 241 Patienten (0,6 Prozent) eine idiopathische Rhabdomyolyse und für weitere 290 Patienten (0,9 Pro-zent) eine arzneimittelinduzierte Myopathie. Erstaunlich ist, dass im Vergleich zu den Patienten mit geringeren Simvastatin-Dosierun-gen, nämlich weniger als oder ge-nau 120 DDD (40 mg täglich oder weniger), die genannten Diagnosen nur im Fall der Muskelrisse (zwei Fälle) weniger auftauchten. Ansons-ten fanden sich auch hier 0,6 Pro-zent Rhabdomyolysen beziehungs-weise sogar ein Prozent Myopathi-en. Dieses Bild ändert sich auch nicht, wenn man auf diejenigen eingrenzt, die 20 mg täglich oder weniger Simvastatin verordnet be-kamen.

Die weiter oben beschriebene un-terschiedliche genetische Ausstat-tung der Patienten kann dazu bei-tragen, dass auch bei niedrigen Simvastatin-Dosierungen musku-läre Schwierigkeiten auftreten.

Es mag auch an der Unschärfe lie-gen, dass die Daten nur widerspie-geln, was verordnet wurde und nicht, was tatsächlich durch die Patienten eingenommen wurde. Dass die Einnahmetreue der Patien-ten über alle Krankheitsformen hinweg auch bei der lipidsenkenden Therapie eines der größten Versor-gungsprobleme darstellt, ist be-kannt [7]. Zusätzlich ist zu berück-sichtigen, dass im letzten Verord-nungsquartal eines Kalenderjahres, wie hier im vierten Quartal 2015, die Arzneimittelverordnungen über alle Indikationen hinweg am höchs-ten sind. Demgegenüber sind sie zu Beginn eines Kalenderjahres am niedrigsten, was die Vermutung nahelegt, dass sich die Patienten gegen Jahresende gern Verordnun-gen für einen längeren Zeitraum als ein Quartal ausstellen lassen. Werden die ausgegebenen Medi-kamente in dem Bezugszeitraum nicht eingenommen, können Rück-schlüsse auf Krankheitsdaten nur unter Vorbehalt getroffen werden. Zusätzlich wurde in dieser Quer-schnitts-Datenerhebung nicht nach weiteren Arzneimitteln und Ko-morbiditäten gefahndet, die die Diagnosen mitbedingt haben kön-nen. So finden sich beispielsweise

Falldarstellungen in der Literatur, die erst über die geschilderte Mus-kelsymptomatik berichten, wenn ein dritter oder zusätzlicher Arz-neistoff bei Verschärfung einer gleichzeitig bestehenden Grunder-krankung eingenommen wird [8].

Fazit

Auch wenn das Nebenwirkungs- und Wechselwirkungspotenzial etablierter Wirkstoffe bekannt ist, verliert es nicht seine Bedeutung, gerade auch bei sehr häufig einge-setzten Wirkstoffen und Wirkstoff-kombinationen. Da nicht jede mög-liche Wechselwirkung klinisch in Erscheinung treten muss, darf ihre Symptomatik bei zahlreichen un-auffälligen Patienten nicht in Ver-gessenheit geraten. Bei Neuein-stellungen und Dosisänderungen oder auch neuer, veränderter Be-gleitmedikation können kleine Pa-ckungsgrößen zu Beginn dazu bei-tragen, den Patientenkontakt zu verstärken und so frühzeitig Warn-signale zu erkennen.

Dr. rer. nat. Kerstin Behnke (KVB)

[1] Pedersen T. R. et al., Lancet 1994, 344: 1383-89. [2] HPS Study collaborative group, Lancet 2002, 360: 7-22. [3] Wilke R.A. et al., Clin Pharmacol Ther 2012, 92 (1): 112-117. [4] Ekhart C. et al, Br J Clin Pharmacol 2016, early view online, 16. May; DOI:10.1111/ bcp.12973. [5] http://www.fda.gov/Drugs/DrugSafety/ ucm283137.htm [6] SEARCH collaborative study group, Lancet 2010, 376; 9753:1658-69. [7] Schedlbauer A1, Davies P, Fahey T; Cochrane Database Syst Rev. 2010 Mar 17;(3):CD004371. [8] Attaran-Bandarabadi M. et al., Internist 2016, online 11. Mai; DOI 10.1007/s00108-016- 0060-8.; De Schryver N. et al., Case Rep Nephrol. 2015; 2015:761393. doi: 10.1155/2015/761393. Epub 2015 Mar 26.

CK Simvastatin 20 mg With amlopidine Without amlodipine N (%)

Simvastatin 80 mg With amlopidine Without amlodipine N (%)

CK > 5x ULN4 (0,3) 4 (0,3)

22 (2,1) 13 (1,2)

CK > 10x ULN 1 (0,1) 1 (0,1)

10 (0,9) 3 (0,3)

CK > 40x ULN 0 (0) 0 (0)

3 (0,3) 2 (0,2)

Table 3: SEARCH: CK elevations – simvastatin 20 mg versus simvastatin 80 mg, with and without concomitant use of amlodipine (entnommen aus dem FDA-Bericht; Fußnote 5)

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23BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

K VB FORUM 9/2016

D ie BWA basiert auf den Da-ten der Buchhaltung. Abge- sehen von Ausnahmen –

wie etwa bei bilanzierenden sowie umsatzsteuer- und gewerbesteuer- pflichtigen Praxen – sind Vertrags- ärzte und Vertragspsychotherapeu-ten grundsätzlich nicht zur Buch-führung verpflichtet. Doch schon allein wegen der wirtschaftlichen Optimierung sollte idealerweise durch einen Steuerberater unbe-dingt Buch geführt werden. In der BWA werden diese gebuchten Da-ten zeitraumbezogen zusammen-gefasst. Folglich können weitest-gehend nur die finanziellen Vorgän-ge in der Auswertung abgebildet werden, die dem Steuerberater zur Buchung weitergegeben worden sind.

Standardmäßig stellt die BWA die Differenz zwischen den Praxisein-nahmen und Aufwendungen dar, die durch die Praxistätigkeit veran-lasst worden sind. Je exakter die einzelnen Buchungsvorgänge vor-genommen werden, desto genauer stimmt das ermittelte vorläufige Be-triebsergebnis der BWA mit dem steuerlichen Gewinn beziehungs-weise Verlust in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung überein, wie sie in KVB FORUM 6/2016 beschrie-ben wurde.

Warum genügt es nun nicht, das Ergebnis der steuerlichen Gewinn-ermittlung abzuwarten und unter-

Mit der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (kurz: BWA) wird das vorläufige Ergebnis eines Unternehmens – und als solches gilt auch die Arzt-/Psychothera-peutenpraxis – ermittelt. Sie ist ein einfaches multifunktionales Instrument der Unternehmensführung.

DIE BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE AUSWERTUNG

jährig das Praxiskonto im Auge zu behalten? Der BWA kann in ihrem Kernelement entnommen werden, wie sich der Umsatz in einem be-stimmten Zeitraum entwickelt hat und wie sich die Kostenstruktur zu-sammensetzt. So können bereits unterjährig Verbesserungspoten-ziale in der Praxis aufgespürt und etwaigen Fehlentwicklungen früh-zeitig entgegengesteuert werden. Der Praxisinhaber kann zudem schnell einen Anhaltspunkt über die anfallende Steuerlast für die-sen Zeitraum erhalten und hierfür idealerweise Rücklagen bilden.

Je nachdem, welche Auskunft die BWA dem Praxisinhaber über den Praxisbetrieb liefern soll, sollte auch der Aufbau der BWA aussehen, denn eine Standard-BWA gibt es nicht. Sprechen Sie Ihren Steuerberater auf die für Sie wichtigen Bestand-teile gezielt an. Ein umfangreiches Werk an Aufstellungen ohne einen entsprechenden Mehrwert für die betriebswirtschaftliche Praxisfüh-rung schreckt eher ab.

Meist wird die BWA quartalsbezo-gen erstellt. Bei großen Praxen so-wie zur Kontrolle einzelner Daten mit besonderer Beobachtungsrele-vanz ist eine monatliche Auswer-tung durchaus ratsam, um somit schneller auf ungeplante Verände-rungen reagieren zu können. Neben den vergangenen monats- oder quartalsbezogenen Buchungswer-

ten ist eine Darstellung mit den bis zu diesem Zeitraum kumulierten Jahreswerten üblich. So kann schnell herausgelesen werden, wie sich in der aktuell betrachteten Periode Kosten verändert haben.

Auch Vergleiche mit entsprechen-den Vorjahreswerten sind ratsam. Neben der Betrachtung der reinen absoluten Werte können mit den oftmals mitgelieferten Prozentan-gaben – wie etwa dem Anteil der Privatpatienten, der Personalkos-tenquote oder dem Kostenanteil am Umsatz – eventuelle „Baustel-len“ herausgefiltert werden. Bes-tenfalls ist erkennbar, dass die be-triebswirtschaftliche Praxisstruk-tur besser als erwartet ist, ergrif-fene Maßnahmen ihre Wirkung zei-gen oder es keine besonderen Auf- fälligkeiten gibt.

Zusätzlich zur Ermittlung des kurz-fristigen Erfolgs der Praxistätigkeit

Die BWA bietet einen Überblick über den be-triebswirtschaft- lichen Status quo einer Praxis.

Bezeichnung Dez. 15 % Einnahmen Jan-Dez 2015 % Einnahmen

BetriebseinnahmenKassenabrechung 29.520 89,40 247.500 85,35BG, Unfallvers., Sonst 1.000 3,03 13.000 4,48Privatliquidationen 1.500 4,54 19.500 6,72Sonst. Einnahmen 1.000 3,03 10.000 3,45

Summe Einnahmen 33.020 100,00 290.000 100,00

BetriebsausgabenPersonalausgaben 6.500 19,69 78.000 26,90Ko. Praxiseinrichtung 0 0,00 0 0,00Finanzierungskosten 617 1,87 7.400 2,55Raumkosten 2.000 6,06 24.000 8,28Praxis/Laborbedarf 417 1,26 5.000 1,72Beiträge/Versich. 1.825 5,53 10.100 3,48Fahrzeugkosten 380 1,15 5.200 1,79Reise-/Fortbild.kosten 150 0,45 3.500 1,21Abschreibungen 1.896 5,74 22.750 7,84Verschiedene Kosten 700 2,12 8.400 2,89

Summe Ausgaben 14.485 43,87 164.350 56,67

Vorl. Betr.wirt.Ergebnis 18.535 56,13 125.650 43,33

Kurzfristige Erfolgsrechnung Dezember 2015SKR 81 BWA-Nr. 1 Kfr. Erfolgsrechnung für Ärzte Wareneinsatz KG4

Quelle: KVB

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT24

K VB FORUM 9/2016

für einen bestimmten Zeitraum ist die Liquiditätsbetrachtung aus der BWA heraus absolut lohnenswert. Diese Liquiditäts-BWA zeigt, wofür der Gewinn verwendet worden ist. So lassen sich Rückschlüsse auf den Liquiditätssaldo der Praxis und gegebenenfalls auf den Privatbe-reich ziehen.

Auch ist schnell erkennbar, ob ge-leistete Darlehenstilgungen mit dem erzielten vorläufigen Betriebsergeb-nis vereinbar waren. Übrigens ver-langen gerade auch Banken im Hin-blick auf die Einschätzung der Zah-lungsfähigkeit von Zins und Tilgung ihrer Darlehenskunden die regel-mäßige Vorlage der BWA. Noch ein weiterer, nicht zu vernachlässigen-der Punkt sei hier erwähnt: Die BWA

kann Auskunft darüber geben, wel-cher Lebensunterhalt durch die Praxis finanziert werden kann, wie-viel Privatentnahmen die Praxis al-so finanziell verträgt.

Die BWA – wie auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, das heißt, dass Eingangs- wie auch Ausgangsrechnungen erst zum Zeit-punkt der Zahlung gebucht werden. Damit fehlt in der BWA die Informa-tion über ausstehende Forderun-gen, wie etwa aus Rechnungen an Privatpatienten oder aus der aus-stehenden Restzahlung der KV-Ab-rechnung sowie über offene Ver-bindlichkeiten, zum Beispiel aus bezogenen Lieferungen von Büro-material. Gerade in Liquiditätseng-

passsituationen ist eine zusätzliche Übersicht über Fälligkeit und Struk-tur dieser offenen Posten wichtig. Insgesamt bietet die BWA also einen schnellen Überblick über den be-triebswirtschaftlichen Status quo der Praxis. Mit diesem Hilfsmittel können Praxisinhaber rasch kriti-sche Werte erkennen, ihnen ent-gegensteuern und überwachen.

Möchten Sie anhand eines Echtfalls mehr über die BWA als betriebswirt-schaftliches Steuerinstrument er-fahren, dann melden Sie sich unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Fortbildung zu unserem Seminar „Betriebswirtschaftliche Grundla-gen für den Vertragsarzt“ an.

Anja Rößle (KVB)

Was ist eigentlich ein Eigenbeleg?

Im Steuerrecht gilt die Regel: „Kein Betriebsausgabenabzug ohne Beleg.“ Wenn Sie für einen Geschäfts-vorfall aber keinen Fremdbeleg des leistenden Unternehmens haben und trotzdem eine Betriebsausgabe geltend machen wollen, können Sie einen sogenannten Eigenbeleg erstellen. Mit einem solchen Doku-ment wird gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen, dass ein Geschäftsvorgang stattgefunden hat. Die dafür angefallenen Betriebsausgaben können einkommensmindernd angesetzt werden.

Beispiel: Sie besuchen ein kostenfreies Seminar der KVB und müssen dafür 80 Kilometer (einfache Strecke) anrei-sen und sind insgesamt neun Stunden unterwegs. Als Beleg haben Sie nur die Teilnahmebestätigung für das Seminar. Diese können Sie kopieren und darauf Folgendes vermerken:

a) für die insgesamt 160 Kilometer Fahrkosten in Höhe von (160 Kilometer x 30 Cent) 48,- Eurob) Wegen Abwesenheit von mehr als acht Stunden ist ein Abzug für Verpflegungsmehraufwand von zwölf

Euro möglich.

Diesen so gefertigten Beleg kann Ihr Steuerberater bei der Steuererklärung einkommensmindernd gel-tend machen.

Trinkgelder sind ein weiteres Beispiel, bei dem Sie die getätigte Ausgabe selbst festhalten können. In die-sem Fall vermerken Sie selbst den Betrag – falls dieser auf der Quittung des Restaurants oder des Taxi-unternehmens nicht aufgeführt ist – zusätzlich auf dem Beleg.

Noch ein Tipp: Es empfiehlt sich, Eigenbelege unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses zu fertigen, damit sie nicht vergessen werden, wenn man die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenstellt. Eigenbe-lege müssen – wie alle anderen Belege auch – gemäß den Vorgaben zehn Jahre aufbewahrt werden.

Franz Riedl (KVB)

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25BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

K VB FORUM 9/2016

Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruf-lich veranlasst sind, nennt man gemischte Aufwen-dungen. Der berufliche Anteil daraus ist als Be-triebsausgaben steuerlich ansetzbar, wenn ein ob-jektiver Aufteilungsmaßstab zugrunde gelegt wer-den kann.

Viele Jahre lang galt ein Aufteilungs- und Abzugs-verbot beispielsweise bei Reisekosten, die nicht rein beruflich bedingt waren. Dies hat sich seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 21. Septem-ber 2009 (GrS 1/06) geändert. Seitdem ist die Kom-bination einer Dienst- mit einer Urlaubsreise unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abzugsfä-hig.

Gemischte Aufwendungen können aber nur dann aufgeteilt werden, wenn der berufliche Anteil die-ser Aufwendungen mindestens zehn Prozent be-trägt. Liegt er unter zehn Prozent, dürfen die allge-meinen Kosten nicht aufgeteilt und als Betriebs-ausgaben abgezogen werden. Liegt im umgekehr-ten Fall der private Anteil der Aufwendungen unter zehn Prozent, können alle Aufwendungen als Be-triebsausgaben abgezogen werden, soweit es keine anderweitigen gesetzlichen Einschränkungen gibt.

Diejenigen Aufwendungen, die ausschließlich be-ruflich veranlasst sind, können immer zu 100 Pro-zent als Betriebsausgaben abgezogen werden und zwar auch dann, wenn der berufliche Anlass insge-samt nur von untergeordneter Bedeutung ist.

Sofern der berufliche Anteil der gemischten Auf-wendungen nicht von untergeordneter Bedeutung ist, muss dieser nach einem objektiven Auftei-lungsmaßstab, beispielsweise nach Zeit- oder Men-genanteilen, ermittelt werden. Sofern keine klaren Abgrenzungskriterien vorhanden sind, muss der berufliche Anteil durch den Steuerpflichtigen oder durch das Finanzamt geschätzt werden. Das Fi-nanzamt lehnt jedoch eine Aufteilung der gemisch-ten Aufwendungen ab, wenn die beruflichen und privaten Anlässe so ineinandergreifen, dass eine Trennung nicht möglich oder eine Grundlage für ei-ne Schätzung nicht gegeben ist.

Beispiel für die Abzugsfähigkeit einer Kongress-reise

Ein niedergelassener Arzt besucht einen Fachkon-gress in Paris. Er reist am Sonntagmorgen an. Die Veranstaltung findet ganztägig von Dienstag bis Donnerstag statt. Am Ende der Woche (Sonntag-abend) reist er nach Hause zurück. Steuerlicher Ansatz: Die Kosten für zwei Übernachtungen (von Dienstag bis Donnerstag) sowie die Kongressge-bühren sind ausschließlich dem beruflichen Be-reich zuzuordnen und daher vollständig als Be-triebsausgaben abziehbar. Die Flugkosten sind ge-mischt veranlasst und entsprechend der Veranlas-sungsgründe aufzuteilen. Ein sachgerechter Auftei- lungsmaßstab ist das Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile der Reise (beruflich veran-lasst sind 3/8). Ein Abzug der Verpflegungskosten als Betriebsausgaben ist nur in Höhe der Pausch-beträge für Verpflegungsmehraufwendungen für die betrieblich veranlassten Tage zulässig. Anders verhält es sich, wenn der Arzt nicht nur als Zuhö-rer, sondern als Mitveranstalter (Referent) zu dem Fachkongress fährt. Die Kosten für die Hin- und Rückreise wären dann vollständig dem beruflichen Bereich zuzurechnen und damit abzugsfähig.

Noch ein abschließender Tipp: Es empfiehlt sich immer, sämtliche Nachweise einer solchen Reise aufzubewahren und mit dem Steuerberater die steuerliche Geltendmachung zu klären.

Anton Altschäffl (KVB)

BETRIEBSAUSGABEN: PRIVAT UND BERUFLICH GEMISCHTE AUFWENDUNGEN

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KVB INTERN26

K VB FORUM 9/2016

D erzeit gibt es bundesweit 46 anerkannte Praxisnetze, mehr als ein Viertel davon

wurden von der KVB zertifiziert. Da-mit ist Bayern nach der KV-Region Westfalen-Lippe das Bundesland mit den meisten Anerkennungen. Die KVB unterstützt, zertifiziert, ver-gütet und fördert Praxisnetze auf mehreren Ebenen.

Service

Die KVB setzt beispielsweise neue Vertragsideen um und betreut die Netze auch in allen Belangen rund um das Selektivvertragsgeschäft. Der Abrechnungsservice Zusatzver-träge ist für diejenigen Praxisnetze, die einen Zusatzvertrag abschlie-ßen oder einen bestehenden Ver-trag abrechnen lassen möchten, die richtige Anlaufstelle. Zahlreiche Praxisnetze nutzen bereits diesen Service, beispielsweise das Praxis- netz Qualität und Effizienz e. G. (QuE) in Nürnberg.

Anerkennung

Die Rahmenvorgabe der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) unterscheidet zwischen drei Aner-kennungsstufen: Basis-Stufe, Stu-fe I und Stufe II. Bereits seit dem Jahr 2014 gibt es in Bayern Aner-kennungen auf der Basis-Stufe. Be- stimmte Strukturvorgaben (zum

In den letzten Wochen ist viel passiert rund um das Thema Praxisnetze. Am 15. Juni 2016 hat die Vertreterversammlung die Neufassung der Richtlinie der KVB gemäß Paragraf 87b Absatz 4 SGB V verabschiedet und die Förderung der anerkannten Praxisnetze aus dem Strukturfonds beschlossen. Was bedeuten diese erreichten Meilensteine nun konkret für alle Beteiligten?

MEILENSTEINE FÜR BAYERISCHE PRAXISNETZE

Beispiel Praxisnetzgröße, Zusam-mensetzung, Netzgebiet, Rechts-form, Managementstrukturen) und Kriterien aus drei Versorgungszie-len (Patientenzentrierung, koopera- tive Berufsausübung und verbesser-te Effizienz/Prozessoptimierung) muss ein Praxisnetz für die Aner-kennung erfüllen. Bis Anfang August 2016 sind bisher zwölf Praxisnetze für ihr fach- und sektorenübergrei-

fendes Kooperieren von der KVB zertifiziert worden:

� Ärztegenossenschaft Hoch-franken e. G. (ÄGH)

� Ärztegenossenschaft Mittel-franken e. G. (ÄGM)

� Ärzteverbund Oberpfalz Nord e. V. (AEVON)

� Ärztliches Praxisnetz Neumarkt e. V. (ÄN)

� DonauMED

Weitere Informationen und Hilfestellungen

Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Hinweise unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Alternative Versorgungsformen/Praxisnet-ze.

Kontakt zu unseren Fachabteilungen:

� Unsere Meldestelle unterstützt Sie gerne bei Ihren Fragen zum Anerkennungsantrag Praxisnetz-Hotline: 0 89 / 5 70 93 – 4 07 50 E-Mail: [email protected]

� Das Referat Versorgungskonzepte und Zusatzverträge berät Sie bei Ihren Fragen

� zum Förderantrag Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 43 15 E-Mail: [email protected]

� zum Abrechnungsservice und zu Selektivverträgen Telefon: 0 89/ 5 70 93 – 43 37 E-Mail: [email protected]

� zu neuen Versorgungskonzepten Telefon: 0 89/ 5 70 93 – 43 37 E-Mail: [email protected]

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27KVB INTERN

K VB FORUM 9/2016

� Gesundheitsnetz Franken-Jura GmbH & Co. KG (GFJ)

� Münchner Ärzte-Praxisnetz West und Umgebung e. V.

� Praxisnetz Nürnberg Süd e. V. (PNS)

� Qualität und Effizienz e. G. (QuE) � Regensburger Ärztenetz e. V. � Regionales Praxisnetz GO IN Gesundheitsorganisation Region Ingolstadt e. V. (GO IN)

� Unternehmung Gesundheit Hochfranken GmbH & Co. KG (UGHO)

Mit der Verabschiedung der neu-gefassten Richtlinie der KVB ge-mäß Paragraf 87b Absatz 4 SGB V zur Anerkennung von Praxisnetzen ermöglicht nun die Vertreterver-sammlung den Netzen, sich auf den Stufen I und II anerkennen zu las-sen. Eine Pflicht zur Weiterentwick-lung in die nächsthöhere Stufe be-steht nicht, diese kann jedoch mit einem wirtschaftlichen Vorteil ein-hergehen.

Vergütung

Bis zu eine Million Euro stellt die KVB seit diesem Jahr jährlich in Form eines sogenannten Netzauf-schlags ihren Mitgliedern in aner-

kannten Praxisnetzen zur Verfügung. Jeder Teilnehmer eines anerkann-ten Praxisnetzes erhält pro Quar-tal einen Netzaufschlag in Form einer Erhöhung seiner Obergrenze in Höhe von 125 Euro. Dieser wird automatisch von der KVB zuge-setzt. Zahlreiche vernetzte Ärzte konnten bereits im ersten Halbjahr von dieser besonderen Vergütung profitieren.

Förderung

Die Vertreterversammlung der KVB hat am 15. Juni erstmalig für das Jahr 2016 einen Fördertopf für an-erkannte Praxisnetze in Höhe von 600.000 Euro beschlossen. Die Fi-nanzierung der Förderung erfolgt auf Basis der neugefassten Sicher-stellungsrichtlinie aus einem von KVB und Krankenkassen gemein-sam aufgelegten Strukturfonds. Anerkannte Praxisnetze können ab sofort eine Fördersumme von 40.000 Euro beantragen, um da-mit ihre Netzprojekte, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstel-lung der vertragsärztlichen Ver-sorgung leisten, zu realisieren.

Welche Voraussetzungen gelten? Das antragstellende Praxisnetz muss

� mindestens auf der Basis-Stufe anerkannt sein,

� ein Projekt planen, das einen besonderen Beitrag zur Si-cherstellung der vertrags-ärztlichen Versorgung, zum Beispiel im Bereich der Heim- versorgung, der Palliativver-sorgung, der Begleitung der Versicherten durch die Ver-sorgungssektoren, der Tele-medizin, der Versorgung im ländlichen Raum oder in wei-teren ausgewählten Versor-gungsbereichen, leistet.

Welche Verpflichtungen gehen damit einher? Das Netz muss sich spätestens bis zum Ablauf des dritten Jahres ab Zugang des Förderbescheids

� auf die Stufe I der Richtlinie zur Anerkennung von Praxis-netzen weiterentwickelt und

� einen Abschlussbericht des erfolgreichen Projekts und der Mittelverwendung der KVB vorgelegt haben.

Dr. rer. pol. Sandra Hérault (KVB)

Anerkannte Pra-xisnetze können ab sofort eine Förderung von 40.000 Euro bei der KVB bean-tragen.

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AUS DER PRAXIS28

K VB FORUM 9/2016

K ooperationen zwischen Ver-tragsärzten und stationären Pflegeeinrichtungen gibt es

modellhaft bereits seit vielen Jahren. Die extrabudgetären Zuschläge und Leistungen des neuen Kapitels 37 ermöglichen endlich eine flächen-deckende Förderung der koopera-tiven Versorgung für alle gesetzlich Versicherten in stationären Pflege-einrichtungen (siehe Tabelle 1).

Voraussetzung: Kooperations-vertrag mit dem Pflegeheim

Voraussetzung für die Genehmigung zur Abrechnung der neuen Leistun-gen ist der Abschluss eines Koope-rationsvertrags des einzelnen Arz-tes oder kooperierender Ärzte mit einer stationären Pflegeeinrichtung und damit der Nachweis der Erfül-lung der Voraussetzungen gemäß Anlage 27 des Bundesmantelver-trags der Ärzte (BMV-Ä). Hierzu zählt unter anderem die Schaffung von Regelungen gemeinsam mit der Pflegeeinrichtung

� für die Sicherstellung einer be-darfsgerechten, ärztlichen Prä-senz,

� für die Versorgung nach 22 Uhr, an Wochenenden und an Feier-tagen (auch unter Einbeziehung des vertragsärztlichen Bereit-schaftsdienstes),

Was für die Zahnärzte bereits seit einigen Jahren gilt, hat nun auch Einzug in die Vergütung der Vertragsärzte gehalten. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die entsprechenden Rahmen-bedingungen für einheitliche Vergütungsregelungen geschaffen. Nun folgte Ende Juni der Beschluss des Bewertungsausschusses über die Einführung des Kapitels 37 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Juli 2016.

KOOPERATIVE PFLEGEHEIM- VERSORGUNG

� für die Gewährleistung der tele-fonischen Erreichbarkeit und

� bei kooperierenden Ärzten (Arztgruppen und Arztnetze) über die Festlegung eines Koor-dinationsarztes.

Die KVB hat als Basis des Genehmi-gungsverfahrens einen Musterko-operationsvertrag entwickelt und empfiehlt, diesen zu verwenden (siehe Infokasten 1). Wurde die ge-schlossene Kooperation von der KVB anerkannt, können die Leis-tungen für Patienten der entspre-chenden Pflegeeinrichtung abge-rechnet werden.

Besondere Förderung für den koordinierenden Arzt

Das neue Kapitel 37 unterscheidet in seiner Förderung zwischen dem koordinierenden Arzt und den wei-teren in die Behandlung involvier-ten Ärzten. Beim Koordinator han-delt es sich um den primär versor-genden Arzt – laut EBM-Vorgaben ist dies der Haus- oder Nervenarzt. Er kann für jeden einzelnen Patien-ten bestimmt werden und kann dann einen höheren Zuschlag für den Koordinationsaufwand abrechnen.

Die Anlage 27 des BMV-Ä gibt den kooperierenden Ärzten und Pflege-einrichtungen in vielen Punkten kon-

krete Vorgaben und lässt gleichzei-tig individuelle Handlungsspielräu-me, die sich auch im Musterkoope-rationsvertrag der KVB wiederfin- den. So können unter anderem in-dividuell Regelungen zur Erreich-barkeit der Ärzte geschaffen wer-den – beispielsweise über Dienst-pläne oder eine einheitliche Ruf-nummer, die die Ärzte den Pflege- einrichtungen zur Verfügung stellen.

Pflegeheime haben ein Interes-se an Kooperationsverträgen

Die Pflegeheime müssen bereits seit einigen Jahren nachweisen, wie sie ärztlich, zahnärztlich und hin-sichtlich Arzneimitteln versorgt sind. Kooperationsverträge, ver-bindliche Regelungen und bekann-te Ansprechpartner schaffen zu-dem Sicherheit für alle Beteiligten.

Optimum noch nicht erreicht

Aus Sicht der KVB sind die neuen Leistungen ein Anfang für eine bessere Gestaltung und Honorie-rung der medizinischen Versor-gung von Bewohnern stationärer Pflegeeinrichtungen. Die Anreize müssen weiter ausgebaut werden, um die kooperative Versorgung flächendeckend zu etablieren.

Antje Frischmann (KVB)

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29AUS DER PRAXIS

K VB FORUM 9/2016

Genehmigungsverfah-ren zum Kapitel 37

� Voraussetzung für die Ge-nehmigung ist der Koope-rationsvertrag mit der Pfle-geeinrichtung und damit der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen der Anlage 27 BMV-Ä.

� Den Antrag, Kontaktdaten sowie Muster und Erläute-rungen finden Sie unter www.kvb.de/pflegeheim-versorgung.

� Gern beraten Sie auch un-sere Mitarbeiter der Praxis- führung.

Geriatrischer Praxisverbund

Im Rahmen dieses Projekts konnten die teilnehmenden Ärzte bisher extrabudgetär Zuschläge für die Pflege- heimversorgung abrechen (GOPen 97960 und 97960A).

� Die teilnehmenden Ärzte erhalten nicht automatisch die Berechtigung zur Ab-rechnung der Leistungen des Kapitels 37.

� Es gelten die gleichen Ge-nehmigungsvoraussetzun-gen wie im linken Infokas-ten beschrieben.

� Die teilnehmenden Ärzte werden darüber gesondert informiert.

Nichtärztliche Praxisassistenten

� Haus- und Fachärzte können unter anderem für den Ein-satz nichtärztlicher Praxis-mitarbeiter (NäPa) in Pfle-geheimen entsprechende Besuchsziffern abrechnen.

� Die Leistungen nach Kapitel 38.3 EBM (GOPen 38200 und 38205) können unab-hängig von Kooperationen mit dem Pflegeheim nach Erteilung einer entspre-chenden Genehmigung durch die KVB abgerech-net werden.

� Anträge finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Formulare und An-träge/Buchstabe „N“/Nicht- ärztliche Praxisassistenz.

Tabelle 1

GOP Bewertung Beschreibung Abrechnung Zusätzliche Informationen

371001) 2) 125 Punkte 13,05 Euro

Kooperationspauschale als Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale

einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall, im Behandlungs-fall nicht neben der GOP 37102 und 37105 berechnungsfähig

kann berechnet werden, wenn der Patient in einem Quartal nicht im Rahmen eines Besuches durch den Arzt in der Pflegeein-richtung, sondern ausschließlich in der Praxis behandelt wird

371021) 2) 125 Punkte 13,05 Euro

Kooperationspauschale als Zuschlag zur GOP 01410 (Besuch) und 01413 (Mitbesuch)

einmal im Behandlungsfall, im Be- handlungsfall nicht neben der GOP 37100 und 37105 berechnungs-fähig.

für jeden Patienten im Pflegeheim mit Kooperationsvertrag, der mindestens einmal im Quartal durch den Arzt besucht wird

371051) 275 Punkte 28,70 Euro

Koordinationspauschale als Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt

einmal im Behandlungsfall; sofern die GOP 37105 angesetzt wird, ist die Berechnung der GOP 37100 beziehungsweise 37102 im Behandlungsfall ausgeschlossen

Koordinierender Vertragsarzt ist der Primärarzt, welcher die Koordination von diagnostischen, therapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen und der pflege-rischen Versorgung übernimmt

371131) 2) 106 Punkte 11,06 Euro

Zuschlag zur GOP 01413 (Mitbe- such) für den Besuch eines Patienten in einer Pflegeeinrichtung, mit dem ein Kooperationsvertrag nach Paragraf 119 b SGB V besteht

für jeden Mitbesuch in einem Pflegeheim mit Kooperationsver-trag

371201) 2) 64 Punkte 6,68 Euro

Fallkonferenzen gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

bis zu dreimal im Krankheitsfall von jedem teilnehmenden Vertragsarzt

Fallbesprechungen, auch telefonisch, mit der Pflegeeinrichtung

Abrechenbar für Ärzte mit Genehmigung:1) FÄ für Allgemeinmedizin, Internisten ohne Schwerpunkt, Praktische Ärzte, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, FÄ für Kinder- und Jugendmedizin, FÄ für Neurologie, FÄ für Nervenheilkunde, FÄ für Neurologie und Psychiatrie, FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie2) FÄ für Augenheilkunde, FÄ für Chirurgie, FÄ für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin, FÄ für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, FÄ für Haut- und Geschlechtskrank- heiten, Internisten mit und ohne Schwerpunkt (fachärztlicher Versorgungsbereich), FÄ für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, FÄ für Orthopädie, FÄ für Orthopädie und Unfallchirurgie, FÄ für Urologie, FÄ für Physikalische und Rehabilitative Medizin

Kapitel 37 EBM zum 1. Juli 2016

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QUALITÄT30

K VB FORUM 9/2016

A b 1. Oktober 2016 haben Versicherte, die drei oder mehr Arzneimittel anwen-

den, gemäß Paragraf 31a SGB V so-gar einen „Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikati-onsplans in Papierform durch ei-nen an der vertragsärztlichen Ver-sorgung teilnehmenden Arzt“. Vom Medikationsplan profitieren vor al-lem ältere und chronisch kranke Menschen. Erstellt wird er vom Arzt, der den Versicherten über seinen Anspruch aufklären muss.

Sicherheit durch QM

Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschus-ses regelt bereits seit 2006 eine systematische Patientenorientierung und -sicherheit mit einem Risiko- und Fehlermanagement sowie der Dokumentation der Behandlungs-verläufe und der Beratung. Das spe-zifische Qualitätsmanagement-Sys-tem „QEP® – Qualität und Entwick-lung in Praxen“ fordert im Bereich „Verordnungen“ daher eine Rege-lung, „wie Patienten eindeutige In-formationen und Verhaltensregeln zur sicheren und effektiven Einnah-me beziehungsweise Anwendung von Arzneimitteln […] erhalten“ (Kernziel 1.3.2 (1)). Die Information des Patienten und die korrekte Anlei-tung zur Anwendung des Arzneimit-tels sollte in der Praxis mündlich und schriftlich erfolgen. Folgende Fragen sind hierbei zu berücksichtigen:

Die Sicherheit der Patienten ist ein wesentlicher Aspekt einer qualitätsorientierten Behandlung. Dazu gehört insbesondere die Medikationssicherheit. Vor allem Patienten, die mehrere verschiedene Arzneimittel einnehmen, sind auf kompe-tente Informationen und Anwendungshinweise ihres behandelnden Arztes an- gewiesen, die die individuelle Compliance berücksichtigen. In der Praxis sollte daher ein schriftlicher Medikamentenplan erstellt werden.

DER MEDIKATIONSPLAN

� Wann und wie lange soll das Arz-neimittel angewendet werden?

� In welcher Dosierung erfolgt die Anwendung?

� Gibt es besondere Hinweise zur Art und Weise der Anwendung?

� Welches sind häufige oder schwere Nebenwirkungen?

� Gibt es besondere Wechsel-wirkungen mit anderen Arznei- oder Nahrungsmitteln?

� Gibt es zusätzliche Applikations- hilfen und wie funktionieren sie?

Neben der Information des Patien-ten sollten die Vorgaben zu Einnah-me, Anwendung und Verhaltensre-geln bei Verordnungen schriftlich dokumentiert sein. Hierfür eignet sich ein individuell erstellter Medi-kationsplan. Er unterstützt den Pa-tienten in seinem häuslichen Um-feld zur fehlerfreien Einnahme und Anleitung des Arzneimittels. Aber auch mitbehandelnde Ärzte, Apo-theken und Sanitätshäuser kön-nen auf einen Blick erkennen, wel-che Medikamente der Patient ak-tuell einnimmt. So können gefähr-liche Wechselwirkungen vermieden werden. Nicht nur verordnete Me-dikamente, sondern auch die Selbst-medikation sollte berücksichtigt werden. Daneben enthält der Me-dikationsplan Hinweise auf Medi-zinprodukte, soweit sie für die Arz-neimitteltherapie relevant sind (zum Beispiel Inhalatoren, Pens). In der Vereinbarung eines bundeseinheit-lichen Medikationsplans gemäß

SGB V Paragraf 31a, Absatz 4, fin-den sich Inhalt, Struktur und Vorga-ben zur Erstellung und Aktualisie-rung des Medikationsplans. Außer-dem enthält diese Vereinbarung Empfehlungen, Erläuterungen und informative Fallbeispiele für die Pra-xis. Die Vereinbarung finden Sie bei der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung unter www.kbv.de in der Ru-brik Service/Service für die Praxis/Verordnungen/Arzneimittel/Thera-piesicherheit/Medikationsplan. Im Rahmen des Praxis- und Qualitäts-managements ist der Medikations-plan ein sinnvolles Instrument, um gemeinsam Medikationsfehler zu vermeiden und die Patientensicher-heit zu stärken. Gehen Sie auf Num-mer sicher und aktualisieren Sie Ihre QM-Dokumente und Praxisab-läufe entsprechend. Die KVB infor-miert über gesetzliche Vorgaben in „Verordnung Aktuell“. Darin wird aufgezeigt, was Sie künftig beach-ten müssen und welche Abrech-nungsmöglichkeiten für den Medi-kationsplan zur Verfügung stehen.

Wiebke Robl, Tatjana Mecklenburg (beide KVB)

Beratung MedikationsplanTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30E-Mail [email protected]

Beratung QualitätsmanagementTelefon 09 11 / 9 46 67 – 3 19 oder – 3 36E-Mail [email protected]

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31PATIENTENORIENTIERUNG

K VB FORUM 9/2016

D as Wortspiel „mamazone“ soll zum einen an die Brust- drüse, die Mamma, erin-

nern und zum anderen an die wage- mutigen Amazonen der griechischen Sage, die sich unerschrocken für ihre Belange einsetzten. So ist eines der Ziele von mamazone geprägt von dem Wunsch, Frauen mit Brust- krebs nicht nur aufzufangen, son-dern auch aufzuklären und zu stär-ken, um zu selbstverantwortlichen Patientinnen zu werden und sich von der reinen „Behandelten“ zur „Handelnden“ zu entwickeln. Dazu ist es wichtig, gut über die eigene Erkrankung und mögliche Therapie- optionen Bescheid zu wissen, denn nur dann kann im Arztgespräch da-rüber mitbestimmt werden. Wie oft hören wir den Satz: „Hätte ich das doch bloß früher gewusst!“ Denn dass die ärztlichen Therapieemp-fehlungen tatsächlich nur Empfeh-lungen auf Basis von Leitlinien sind, wird für die Frauen selten deutlich. Wer aber mitentscheidet, hat Ver-antwortung übernommen – und die macht in der Regel stärker.

Um möglichst viel Wissen zu bün-deln und an die Frauen weiterzuge-ben, hat mamazone zahlreiche Pro-jekte ins Leben gerufen:

„Wir Frauen mit Brustkrebs müssen wissen, dass es nicht darum geht, als gedul-dige Patientinnen zu sterben, sondern als kluge und fordernde Patientinnen zu überleben.“ Diese Erkenntnis veranlasste Ursula Goldmann-Posch, Medizin-journalistin und Buchautorin, im November 1999, drei Jahre nach ihrer eigenen Brustkrebserkrankung, zusammen mit 14 anderen Brustkrebspatientinnen in Augsburg den Selbsthilfeverein „mamazone – Frauen und Forschung gegen Brustkrebs e. V.“ zu gründen. Heute zählt mamazone rund 2.000 Mitglieder. Ulli Kappler und Pia Hetzel, Regionalleitung München, stellen den Verein vor.

MAMAZONE – FRAUEN UND FOR-SCHUNG GEGEN BRUSTKREBS E. V.

� In zwölf Regionalgruppen er-fahren erkrankte Frauen deutsch- landweit Hilfe unter www.mama-zone.de in der Rubrik mamazo-ne/Regionalgruppen.

� Das jährliche „Projekt Diplom- patientin®“, bei dem drei Tage lang Brustkrebsexperten über neueste Therapiemöglichkeiten informieren, finden Betroffene unter www.diplompatientin.de.

� Das mamazone-Magazin „ma-mazoneMAG“ informiert zwei-mal im Jahr über brustkrebsrele-vante Entwicklungen und Neuig-keiten. Es kann unter www.ma-mazone.de in der Rubrik Publi- kationen/MAG heruntergeladen werden.

� Infos zum mamazone-mobil, das regelmäßig auf Info-Tour durch Deutschland unterwegs ist, finden Sie unter www.ma-mazone.de in der Rubrik Pro-jekte/mamazone-mobil.

� Das Projekt „La Mamma®“ ist eine eintägige Fortbildungsreihe für „Breast Care Nurses“ und Arzthelferinnen zum einfühlsa-men Umgang mit Brustkrebs- patientinnen. Interessenten fin-den dazu Informationen unter www.mamazone.de in der Rub-rik Projekte/La Mamma.

Diese und weitere Projekte wer-den von ehrenamtlich arbeitenden Patientinnen betreut und beglei-tet, um einen kleinen Beitrag zur längeren und besseren (Über-) Le-bensqualität nach einer Brust-krebserkrankung zu leisten. Ein wissenschaftlicher Beirat interna-tional anerkannter Experten steht unserem Verein dabei zur Seite.

Ulli Kappler, Pia Hetzel (mamazone Regionalleitung München)

Veranstaltungshinweis

Ärzte und Selbsthilfe im Dialog:Diagnose: Brustkrebs. Prognose: Leben!

Eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Bayerischer Landesärztekammer und KVB am Mittwoch, den 12. Oktober 2016, von 15.30 bis 19.00 Uhr im Ärztehaus Bayern, Mühlbaurstraße 16, 81677 München

Anmeldung unter [email protected]

Infos unter www.kvb.de in der Rubrik Service/Pa-tienten/Termine und Veranstaltungen/Diagnose Brustkrebs Prognose Leben

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KURZMELDUNGEN32

K VB FORUM 9/2016

dikom GmbH, ein hundertprozenti-ges Tochterunternehmen der KVB, am 21. Juli in Berlin mit dem renom-mierten Ludwig-Erhard-Preis ge-ehrt. Der Preis wird seit 1997 jähr-lich vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verliehen und gilt als wichtigste Auszeich-nung für Qualitätsmanagement in Deutschland. Mit dem in der Ge-schichte des Ludwig-Erhard-Prei-ses besten Ergebnis eines Unter-nehmens aus der Gesundheits-branche und der ersten Auszeich-nung für eine oberfränkische Firma hat die Gedikom gleich zwei Mei-lensteine erreicht. Dementspre-chend groß war die Freude bei Ge-dikom-Geschäftsführer Christian Hess und seinen Mitarbeitern: „Die Auszeichnung mit diesem Preis stellt für uns die bislang wichtigste Anerkennung für unser Streben nach höchster Qualität dar.“ Auch der KVB-Vorstand lobte die „kon-sequente Qualitätsorientierung“ des Gedikom-Teams und dankte den Mitarbeitern für ihr großes En-gagement.

Das Dienstleistungsportfolio der KVB-Tochter reicht mittlerweile von der Telefonvermittlung im Ärztli-chen Bereitschaftsdienst über die Koordination von Psychotherapie-plätzen bis hin zum Betrieb der seit Januar 2016 gesetzlich vorgeschrie-benen Terminservicestelle. Weitere Informationen zur Gedikom GmbH finden Sie unter www.gedikom.de.

Redaktion

POST-POLIO- SYNDROM

Am Samstag, den 3. September, findet von 9.00 bis 15.00 Uhr in der KVB in München der Fünfte Baye-rische Poliotag mit Schwerpunkt Post-Polio-Syndrom statt. Ärzte, Psychotherapeuten, Vertreter der Selbsthilfe und Betroffene sind herz-lich eingeladen, an diesem kosten-freien Diskussionsforum in der Elsen-heimerstraße 39, 80687 München teilzunehmen.

Das Post-Polio-Syndrom tritt bei einer Vielzahl von Patienten auf, die schon in ihrer Kindheit an Poliomye- litis, also Kinderlähmung, litten. Im Austausch mit der Selbsthilfe möch-ten wir in dieser Veranstaltung über die verschiedenen Symptome und Spätfolgen von Polio informieren.Anmeldung über www.kvb.de in der Rubrik Service/Patienten/Ter-mine und Veranstaltungen/Fünfter Bayerischer Poliotag.

Der Fünfte Bayerische Poliotag ist eine Kooperationsveranstaltung von KVB und dem BV Polio e. V. Lan-desverband Bayern. Teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten er-halten 5 Fortbildungspunkte.

Clemens Bossack (KVB)

SILBERMEDAILLE FÜR GEDIKOM

Als erstes oberfränkisches Unter-nehmen wurde die Bayreuther Ge-

MACHTWECHSEL BEI DER KZVB

Der Kassenzahnärztlichen Vereini-gung (KZVB) steht ein Machtwech-sel bevor. Bei der Wahl zur Vertre-terversammlung (VV) Ende Juli hatte der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) eine klare Mehr-heit errungen. Insgesamt kam er mit drei regionalen Listen auf 58,9 Prozent. Der Verband Zukunft Zahnärzte Bayern (ZZB), der den bisherigen Vorstand stellt, erhielt dagegen nur 34,5 Prozent der Stimmen. Das neu gegründete „Team Bayern“ kam auf 6,6 Pro-zent.

Die Sitzverteilung erfolgte nach dem Verhältniswahlrecht. Die Lis-te „FVDZ und regionale Vereine Mittel-, Ober- und Unterfranken“ erhielt acht Sitze, die „Liste FVDZ und regionale Vereine München und Schwaben“ vier, die „Liste FVDZ und regionale Vereine Ober-bayern/Oberpfalz/Niederbayern“ ebenfalls vier Sitze. Gemeinsam streben die drei Listen eine Frakti-onsgemeinschaft an, der in der 27-köpfigen Vertreterversamm-lung künftig 16 Sitze zustünden, wohingegen die ZZB nur noch zehn Delegierte und das „Team Bayern“ einen stellt.

Die neue VV tritt erstmals Ende November zusammen, um einen neuen Vorstand zu wählen. Dieser wird ab 1. Januar 2017 die Amtge-schäfte übernehmen.

Der noch amtierende KZVB-Vor-sitzende Dr. med. Janusz Rat gra-tulierte dem FVDZ Bayern zu sei-nem Wahlerfolg und wünscht ihm eine glückliche Hand für die „gro-ßen Herausforderungen, die vor ihm liegen“.

Redaktion

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33KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

K VB FORUM 9/2016

33

Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Ilka Enger

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:W. Kohlhammer Druckerei GmbH & Co. KG, Stuttgart. Gedruckt auf FSC-zertifiziertem Papier.

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

Bildnachweis:ILEP e. V. (Seite 32), KBV (Seite 17), iStockphoto.com/EtiAmmos (Titelseite), iStockphoto.com/ekinyalgin (Seite 2), iStockphoto.com/aluxum (Seite 4), iStockphoto.com/Wavebreakmedia (Seite 4), iStockphoto.com/evangelos kanaridis (Seite 5), iStockphoto.com/FotografiaBasica (Seite 5), iStock- photo.com/PeopleImages (Seite 5), iStockphoto.com/BrianAJackson (Seite 6), iStockphoto.com/fotandy (Seite 8), iStockphoto.com/FotografiaBasica (Seite 21), iStockphoto.com/filmfoto (Seite 25), iStockphoto.com/jastrijebphoto (Seite 27), iStockphoto.com/t_kimura (Seite 31), iStockphoto.com/Abel Mitja Varela (Seite 32), iStockphoto.com/bezov (Seite 35), iStockphoto.com/Stephen Rees (Seite 36), iStockphoto.com/mattjeacock (Seite 36), iStockphoto.com/sebastian-julian (Seite 36), iStockphoto.com/Pamela Moore (Seite 36), KVB (alle weiteren)

INSEA AKTIV

Wer an einer chronischen Erkran-kung leidet, für den kann ein akti-ves Selbstmanagement eine große Unterstützung sein. Das Programm INSEA aktiv will Betroffene, Ange-hörige und Freunde dabei unter-stützen, mit einer chronischen Er-krankung oder anderen Beeinträch-tigungen besser und selbstbe-stimmter zurechtzukommen. Der Name INSEA steht für „Initiative für Selbstmanagement und akti-ves Leben“. In Bayern organisiert die Selbsthilfekoordination Bayern gemeinsam mit sechs Selbsthilfe-kontaktstellen die Kurse. Hier ler-nen chronisch kranke Menschen und ihre Angehörigen, besser mit Schmerzen umzugehen, sich selbst zu motivieren oder Selbstvertrau-en im Umgang mit der Krankheit zu entwickeln. Nach Abschluss des Programms bestätigen die Teil-nehmer eine deutlich höhere Le-bensqualität.

Die Kurse dauern jeweils sechs Wo-chen und beinhalten einen Zusatz-termin, an dem die Teilnehmer die örtlichen Selbsthilfegruppen ken-nenlernen. Der Kurs findet wöchent-lich statt, die Teilnahme ist kosten-frei. Das Projekt wird in Bayern durch die BARMER GEK finanziert und durch eine bundesweite Koor-dinierungsstelle an der Medizini-sche Hochschule Hannover evalu-iert. Entwickelt wurde INSEA aktiv an der Universität Stanford.

Weitere Informationen zu diesem Selbstmanagement-Netzwerk so-wie die nächsten Kurstermine fin-den Sie unter www.insea-aktiv.de. oder unter www.seko-bayern.de.

Redaktion

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K VB FORUM 9/2016

KVB SERVICENUMMERN34

Persönliche Beratung zur Abrechnung

Persönliche Beratung zu Verordnungen

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Doris Saalwirth 09 11 / 9 46 67 – 4 42 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Verena Meinecke 0 89 / 5 70 93 – 44 45 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Arwed Acksel 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Julia Schäfer 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Beratung

Wir helfen Ihnen gerne telefonisch zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

PraxisführungTelefonnummern siehe rechte SeiteE-Mail [email protected]

IT in der PraxisTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 50Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 51E-Mail [email protected]

� KV-Ident Plus, KV-SafeNet* und Förderung

� PVS, eGK und KVB-Token � KV-Connect und D2D

Online-DiensteTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 40Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 41E-Mail [email protected]

� Mitgliederportal, KVB-Postfach, Editor

� Online-Einreichungen und eDoku

BenutzerkennungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 60Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 61E-Mail [email protected]

� KVB-Benutzerkennung und PIN

SeminareTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 20Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 21E-Mail [email protected]

� Fragen zur Anmeldung � Vermittlung freier Seminarplätze

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K VB FORUM 9/2016

35KVB SERVICENUMMERN

Tatjana Mecklenburg 09 11 / 9 46 67 – 3 19 [email protected]

Wiebke Robl 09 11 / 9 46 67 – 3 36 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Qualitätszirkeln und Hygiene in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Nicole Mohrelt 0 89 / 5 70 93 – 35 59 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Anneliese Zacher 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Stephanie Weidmann 0 89 / 5 70 93 – 35 68 [email protected]

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