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Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 8112 13. 04. 2016 1 Eingegangen: 13. 04. 2016 / Ausgegeben: 20. 04. 2016 Schreiben des Staatsministeriums vom 12. April 2016, Az.: V-0123.049: Anbei übermittele ich Ihnen den Bericht an den Landtag über aktuelle europapoli- tische Themen aus dem Arbeitsbereich des Staatsministeriums. Friedrich Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Mitteilung der Landesregierung Bericht über aktuelle europapolitische Themen Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Mitteilung - Landtag Baden Wü · PDF fileLandtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112 ... November 2015 verein-bart worden war, aber wegen eines Vetos von Italien blockiert

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Landtag von Baden-Württemberg

15. Wahlperiode

Drucksache 15 / 8112

13. 04. 2016

1Eingegangen: 13. 04. 2016 / Ausgegeben: 20. 04. 2016

Schreiben des Staatsministeriums vom 12. April 2016, Az.: V-0123.049:

Anbei übermittele ich Ihnen den Bericht an den Landtag über aktuelle europapoli-tische Themen aus dem Arbeitsbereich des Staatsministeriums.

Friedrich

Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten

Mitteilung

der Landesregierung

Bericht über aktuelle europapolitische Themen

Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internetabrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente

Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

Bericht an den Landtag von Baden-Württemberg

über aktuelle europapolitische Themen

aus dem Arbeitsbereich des Staatsministeriums

A. Einleitung ...................................................................................................................... 3

B. Schwerpunktthemen ..................................................................................................... 3

I. Aktuelles: EU-Flüchtlingspolitik, Großbritannien, EFSI, TTIP-Beirat ....................... 3

1. EU-Flüchtlingspolitik ....................................................................................... 3

2. Großbritannien ............................................................................................... 8

3. Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI) ............................ 11

4. TTIP-Beirat ................................................................................................... 13

II. EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) .......................................................... 14

1. Sitzung der Nationalen Koordinatoren am 7. März in Bratislava, Slowakei .. 14

2. Ergebnisse der ersten Stufe des ersten Aufrufs des Interreg B Programms

für den Donauraum....................................................................................... 14

3. Netzwerktreffen Zivilgesellschaft .................................................................. 15

4. Donausalon .................................................................................................. 15

5. „Stuttgart Meeting of the International Roma Mother Centers Network“ am

15. Februar 2016 .......................................................................................... 16

6. Danube Strategy Point ................................................................................. 16

7. Brüsseler Donaunetzwerk ............................................................................ 17

III. EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP) ......................................................... 17

1. EUSALP-Auftaktveranstaltung am 25. und 26. Januar 2016 in Brdo,

Slowenien ..................................................................................................... 17

2. Auftaktsitzung der Aktionsgruppen des Ziels „Gerechter Zugang zu

Beschäftigungsmöglichkeiten unter Nutzung der hohen Wettbewerbsfähigkeit

des Alpenraums“ am 26. März 2016 in Mailand, Italien ................................ 18

IV. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ............................................................... 19

1. Frankreich .................................................................................................... 19

2. Oberrhein ..................................................................................................... 20

3. Internationale Bodensee Konferenz (IBK) .................................................... 21

V. Internationales ...................................................................................................... 23

1. Reise von Minister Friedrich nach Slowenien vom 20. - 22. Januar 2016 .... 23

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2. Einweihung des neuen Kirchplatzes in Sant`Anna di Stazzema durch

Staatsrätin Gisela Erler ................................................................................. 24

3. Schweiz ........................................................................................................ 24

VI. Entwicklungspolitik ................................................................................................ 26

1. Messe Fair Handeln ..................................................................................... 26

2. Förderung entwicklungspolitischer Inlandsarbeit .......................................... 27

3. Zwischenbilanz des REZ zur Umsetzung der Entwicklungspolitischen

Leitlinien ....................................................................................................... 27

VII. Europafähigkeit und europapolitische Kommunikation ......................................... 28

1. Neujahrsempfang der Europaverbände........................................................ 28

2. Projektzuschüsse zur Förderung des europäischen Gedankens ................. 28

VIII.Landesvertretung Berlin ........................................................................................ 29

IX. Landesvertretung Brüssel ..................................................................................... 29

1. Migration ....................................................................................................... 31

2. Digitalisierung/Forschung/Schlüsseltechnologie/Energie ............................. 31

3. Schweiz/Alpenraum und Donau ................................................................... 32

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A. Einleitung

Mit dem vorliegenden Bericht werden die aktuellen europapolitischen Themen aus

dem Arbeitsbereich des Staatsministeriums im Berichtszeitraum 1. Januar 2016 bis

31. März 2016 vorgestellt.

Im Berichtszeitraum war die europaweite Flüchtlings- und Migrationskrise weiterhin

von drängender Aktualität. Der am 17./18. März 2016 beschlossene EU-Türkei-Plan

könnte sich als ein Ansatz für ein koordinierteres Handeln der EU-Mitgliedsstaaten

erweisen. Zugleich kann die EU auf diese Weise Zeit gewinnen, um zu einer über-

fälligen echten europäischen Lösung zu gelangen. Bei einer anderen wichtigen eu-

ropapolitischen Frage konnte auf dem Europäischen Rat am 19. Februar 2016 eine

Einigung der EU-Mitgliedstaaten erzielt werden. Das Vereinigte Königreich verstän-

digte sich mit den anderen EU-Mitgliedstaaten auf ein umfassendes Reformpaket,

das die britische Bevölkerung davon überzeugen soll, beim Referendum am 23. Ju-

ni 2016 für den Verbleib Großbritanniens in der EU zu stimmen. Überschattet wurde

Europa von den islamistischen Terroranschlägen am 22. März 2016 in Brüssel.

B. Schwerpunktthemen

I. Aktuelles: EU-Flüchtlingspolitik, Großbritannien, EFSI, TTIP-Beirat

1. EU-Flüchtlingspolitik

Auf EU-Ebene wurde im Berichtszeitraum weiter an Lösungen der europa-

weiten Flüchtlings- und Migrationskrise gearbeitet.

Der Rat einigte sich nach längeren Debatten am 3. Februar 2016 endlich

über die konkrete Umsetzung der sog. „Türkei-Fazilität“ in Höhe von 3 Mrd.

Euro, die bereits auf dem EU-Türkei-Gipfel am 29. November 2015 verein-

bart worden war, aber wegen eines Vetos von Italien blockiert wurde. Der

deutsche Anteil beläuft sich auf 427,5 Mio. Euro (= 21,38%). Am 17. Februar

2016 fand die erste Sitzung des Lenkungsausschusses der Türkeifazilität

statt; zunächst sollen Projekte im Bereich Humanitäre Hilfe und Schulbildung

umgesetzt werden.

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Auf dem Europäischen Rat am 17./18. Februar 2016 wurden keine grundle-

genden Beschlüsse zum Thema Migration gefasst. Ein am Rande geplantes

Treffen der sog. „Koalition der Willigen“ mit der Türkei wurde aufgrund der

Anschläge in der Türkei kurzfristig abgesagt. Ein wichtiger Punkt des Gipfels

war die Frage, wie illegale Migration verringert werden kann. Bezüglich der

Westbalkanroute wurde ein Ende der "Politik des Durchwinkens" und der un-

koordinierten Maßnahmen entlang der Route gefordert. Zudem wurde fest-

gehalten, dass beim Aufbau und Betrieb der sog. „Hotspots“ in Griechenland

und Italien noch viel zu tun sei, um eine 100%-ige Identitätsfeststellung und

Registrierung bei allen Einreisen sicherzustellen. Asylsuchende hätten kein

Recht darauf, den Mitgliedstaat, in dem sie Asyl beantragen wollen, frei zu

wählen. Die Staats- und Regierungschefs verständigten sich darauf, dass die

vollständige und rasche Umsetzung des Aktionsplans EU-Türkei ein vorran-

giges Ziel bleibt, um die Migrationsströme einzudämmen und gegen die

Menschenhändler- und Schleusernetze vorzugehen.

Auf Druck Deutschlands fand am 7. März 2016 ein Sondertreffen der 28

Staats- und Regierungschefs der EU mit der Türkei statt. Die Türkei unter-

breitete auf dem Gipfel neue Vorschläge zur Bewältigung der Migrationskri-

se. Im Kern sahen diese vor, dass die Türkei ihre Grenze zu Griechenland

weitgehend schließen und sämtliche illegale Migranten aus Griechenland zu-

rücknehmen würde, wenn die EU zu Gegenleistungen bei Visaliberalisierung

und Beitrittsverhandlungen bereit wäre. Die Staats- und Regierungschefs

fassten am 7. März 2016 noch keine Beschlüsse, verständigten sich aber,

auf eine Einigung hinzuarbeiten. In der Abschlusserklärung des Sondertref-

fens wurde festgehalten, dass „bei den irregulären Migrationsströmen ent-

lang der Westbalkanroute nun das Ende erreicht (ist)“. Direkt im Anschluss

an das Gipfeltreffen setzte Slowenien mit der Schließung seiner Grenze zu

Kroatien eine Kettenreaktion in Gang; in der Folge schlossen auch Kroatien,

Serbien und Mazedonien jeweils ihre Grenzen. Seitdem steckten immer

mehr Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze fest.

Auf dem Europäischen Rat am 17./18. März 2016 einigten sich die 28 EU-

Staats- und Regierungschefs mit der Türkei, die irreguläre Migration aus der

Türkei in die EU zu beenden. Sie verständigten sich darauf, alle neuen irre-

gulären Migranten, die ab dem 20. März 2016 von der Türkei auf die griechi-

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schen Inseln gelangen, in die Türkei zurückzuführen. Hierbei würden das

EU-Recht und das Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt, so dass jegliche Art

von Kollektivausweisung ausgeschlossen sei. Alle Migranten würden nach

den einschlägigen internationalen Standards und in Bezug auf den Grund-

satz der Nichtzurückweisung geschützt. Auf den griechischen Inseln ankom-

mende Migranten würden ordnungsgemäß registriert, und alle Asylanträge

von den griechischen Behörden gemäß der EU-Asylverfahrensrichtlinie auf

Einzelfallbasis bearbeitet, in Zusammenarbeit mit dem UNHCR. Migranten,

die kein Asyl beantragen bzw. deren Antrag als unzulässig oder unbegründet

abgelehnt wird, werden in die Türkei rückgeführt. Die EU-Türkei-Erklärung

sieht die Präsenz türkischer Beamter auf den griechischen Inseln sowie grie-

chischer Beamter in der Türkei vor, um die Verbindungsarbeit sicherzustel-

len. Mit den Rückführungen in die Türkei wurde erstmals am 4. April 2016

begonnen.

Für jeden in die Türkei von den griechischen Inseln rückgeführten Syrer soll

ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt werden, wobei

die UN-Kriterien der Schutzbedürftigkeit berücksichtigt werden. Vorrang er-

halten Migranten, die vorher noch nicht irregulär in die EU eingereist sind und

dies auch nicht versucht haben. Diese Neuansiedlung wird zunächst bis zu

einer Größenordnung von 72.000 Personen durchgeführt und erfolgt auf EU-

Seite unter Berücksichtigung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten be-

reits im Rahmen der Neuansiedlungs- bzw. Umverteilungsbeschlüsse einge-

gangen sind: Aus dem Umsiedlungsprogramm für Syrer vom 22. Juli 2015

stehen noch 18.000 Plätze zur Verfügung, aus dem Umverteilungsbeschluss

vom 22. September 2015 sind noch die 54.000 Plätze offen, um die ur-

sprünglich Ungarn entlastet werden sollte. Sobald die irreguläre Migration

beendet oder zumindest erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist, soll

auf freiwilliger Basis das humanitäre Aufnahmeprogramm (von Syrern aus

der Türkei) aktiviert werden.

Im Gegenzug erhält die Türkei folgende Zusagen von Seiten der EU: Der

Fahrplan zur Visaliberalisierung soll beschleunigt werden, damit die Visum-

pflicht für türkische Staatsangehörige spätestens Ende Juni 2016 aufgeho-

ben werden kann, sofern alle Benchmarks erfüllt wurden. Die Türkei wird im

Hinblick darauf die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die verbleiben-

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den Anforderungen zu erfüllen. Zudem soll der Beitrittsprozess neu belebt

und noch in diesem Halbjahr das Kapitel 33 (Finanz- und Haushaltsbestim-

mungen) eröffnet werden. Dagegen wollte Zypern der Eröffnung weiterer von

der Türkei geforderter Kapitel nicht zustimmen; die Vorbereitung zur Eröff-

nung anderer Kapitel soll jedoch beschleunigt fortgesetzt werden. Die Aus-

zahlung der Türkeifazilität (3 Mrd. Euro) soll beschleunigt werden. Sobald

diese Mittel nahezu ausgeschöpft sind, wird die EU zusätzliche Mittel i. H. v.

bis zu weiteren 3 Mrd. Euro bis Ende 2018 mobilisieren.

Die Kommission hat am 2. März 2016 einen EU-Nachtragshaushalt vorge-

schlagen, der für Staaten wie Griechenland bis 2018 eine neue sog. „EU-

Nothilfe“ in Höhe von insgesamt 700 Mio. Euro zur Bewältigung der Flücht-

lingskrise vorsieht. Der Rat hat dem Vorschlag am 15. März 2016 bereits zu-

gestimmt.

Die Umsetzung der Umverteilungsbeschlüsse vom September 2015 kam im

Berichtszeitraum etwas zügiger voran: Bisher (Stand 8. April 2016) wurden

aus Italien 530 und aus Griechenland 581 Personen in andere Mitgliedstaa-

ten umverteilt. Kommissionspräsident Juncker hat anlässlich des Europäi-

schen Rates am 17./18. März 2016 als Zielgröße ausgegeben, monatlich

6.000 Flüchtlinge aus Griechenland umzusiedeln.

Bewertung

Das türkische Angebot vom 7. März 2016 hatte viele rechtliche, praktische

und politische Fragen aufgeworfen. Die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März

2016 enthält einige Präzisierungen (z. B. Einhaltung der EU-Asylver-

fahrensrichtlinie durch Griechenland; Einhaltung Grundsatz der Nicht-

zurückweisung, Einzelfallprüfung und Anfechtungsmöglichkeit). Die Kommis-

sion hält sowohl in Griechenland als auch in der Türkei Änderungen des na-

tionalen Rechts für erforderlich. So muss Griechenland die Türkei als „siche-

ren Drittstaat“ einstufen. Die Türkei muss im Gegenzug sicherstellen, dass

alle Flüchtlinge, die internationalen Schutz benötigen, Zugang zu wirksamen

Asylverfahren erhalten. Dies ist ein Problem, da die Türkei dies bislang nur

auf Flüchtlinge aus Europa anwendete. Darüber hinaus müssen Griechen-

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land und die Türkei Eilverfahren einführen und die Hotspots so angepasst

werden, dass Rückübernahme- und Asylbüros eingerichtet werden können.

Auf Griechenland und die EU kommt nun laut Kommissionspräsident Juncker

eine „Herkulesaufgabe“ zu. Fraglich scheint, ob Griechenland innerhalb kur-

zer Zeit praktisch in der Lage wäre, große Zahlen an Flüchtlingen in einem

geordneten Verfahren in die Türkei zurückzuführen. Dasselbe gilt umgekehrt

auch für die Auswahl der Kontingentflüchtlinge, die normalerweise von UN-

HCR und EU in einem längeren Verfahren ausgewählt werden. Wichtig ist in

jedem Fall, dass Griechenland von den EU-Agenturen und den anderen Mit-

gliedstaaten umfänglich mit Personal, Geld und Sachmitteln unterstützt wird.

Deutschland und Frankreich haben bereits zugesagt, jeweils 100 Asylexper-

ten und 200 Polizeibeamte beizusteuern. Insgesamt wird der Bedarf auf etwa

4.000 Mitarbeiter aus Mitgliedstaaten und der EU geschätzt. Die Kommission

hat als Koordinator der EU zwischenzeitlich Herrn Maarten Verwey ernannt,

den bisherigen Generaldirektor des KOM-Dienstes zur Unterstützung von

Strukturreformen in Griechenland.

Die Abschaffung der Visa-Pflicht wurde der Türkei schon im EU-Türkei-

Aktionsplan vom 29. November 2015 für Oktober 2016 in Aussicht gestellt.

Die Türkei ist der einzige Beitrittskandidat, bei dem die Visumspflicht noch

nicht abgeschafft wurde. Allerdings ist der Zeitplan sehr ambitioniert, denn

die Visaliberalisierung steht explizit unter der Bedingung, dass die Türkei alle

72 Benchmarks erfüllt. Hintergrund ist, dass es für die Türkei bei der Visafra-

ge keine Sonderbehandlung gegenüber Georgien und der Ukraine geben

soll. Die Türkei wird die restlichen Benchmarks in der Kürze der Zeit tech-

nisch (Bsp. biometrische Pässe) und rechtlich kaum erbringen können.

Hinsichtlich der Beitrittsverhandlungen konnte sich der Europäische Rat auf

die Eröffnung von Kapitel 33 noch in diesem Halbjahr einigen. Die innenpoli-

tische Lage in der Türkei gibt zunehmend Anlass zu Besorgnis. Allerdings

bieten Beitrittsverhandlungen die Chance, im Rahmen eines strukturierten

Prozesses Missstände - wie die Situation von Medien oder der Kurden - an-

zusprechen. Die EU hat allerdings einheitliche Bedingungen aufgestellt, die

vor der Eröffnung von Verhandlungskapiteln erfüllt sein müssen. Diese Re-

geln dürfen nicht aufgeweicht werden.

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Der EU-Türkei-Plan kann ein Ansatz sein zu koordinierterem Handeln der

EU-Mitgliedstaaten und eine Chance auf Erhalt bzw. Rückkehr zum Schen-

genraum ohne Binnengrenzkontrollen. Die sog. Praxis des Durchwinkens auf

der Westbalkanroute hatte sich nicht bewährt. Langfristig braucht es nach

Ansicht der Landesregierung aber eine echte europäische Lösung (substan-

tielle legale Flüchtlingskontingente, Reform Dublin-Verordnung, Verteilquote,

einheitliche Aufnahmestandards), da damit zu rechnen ist, dass sich die

Flüchtlingsrouten verlagern werden. Durch die Vereinbarung mit der Türkei

kann die EU Zeit gewinnen, um das EU-Asylsystem besser aufzustellen.

2. Großbritannien

Vor dem Hintergrund des für den 23. Juni 2016 geplanten Referendums über

den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU haben sich die im Euro-

päischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs am 19. Februar 2016

in zähen Verhandlungen auf mehrere Reformen der EU verständigt. Die mit

Großbritannien erzielte Einigung entspricht im Wesentlichen den von Premi-

erminister Cameron vertretenen Reformforderungen. Sie umfasst vier Berei-

che: Regelungen zum Verhältnis zwischen Euro- und Nicht-Eurostaaten,

Stärkung nationaler Souveränität, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in

der EU und Sozialleistungen für EU-Ausländer.

Der Beschluss der im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungs-

chefs über eine neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der

EU ist zwischenstaatlicher Natur. Nach einem Rechtsgutachten des Rechts-

beraters des Europäischen Rates vom 8. Februar 2016 soll dieser Beschluss

die EU-Verträge nicht ändern, im Einklang mit den EU-Verträgen und ande-

ren Teilen des Unionsrechts stehen und die institutionelle Autonomie der EU-

Organe achten. Gleichwohl wurde zugleich vereinbart, Teile der Vereinba-

rungen zur Wirtschafts- und Währungsunion und zu Souveränitätsfragen zu

einem späteren Zeitpunkt in die Verträge zu übernehmen. Sofern Änderun-

gen des Sekundärrechts vorgesehen sind, wurde in dem Beschluss lediglich

angekündigt, dass die Kommission entsprechende Vorschläge vorlegen wird.

Die Vereinbarung sowie die Begleiterklärungen des Europäischen Rates und

der Kommission werden nur und erst dann wirksam, wenn sich Großbritanni-

en im Referendum für den Verbleib in der EU entscheidet.

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Premierminister Cameron lobte die Einigung („Das Beste aus zwei Welten“)

und erklärte, er werde sich nun „mit Herz und Seele“ für einen Verbleib von

Großbritannien in der EU einsetzen. Der Wahlkampf um den Ausgang des

Referendums („Brexit“ versus „Bremain“) ist derzeit im Gange. Der Ausgang

der Abstimmung ist weiterhin nicht vorhersagbar.

Zu den vereinbarten EU-Reformen im Einzelnen:

Wirtschaftspolitische Steuerung

Es wird ein neuer Mechanismus eingeführt, der für Abstimmungen im Rat mit

qualifizierter Mehrheit über legislative Maßnahmen im Bereich der wirt-

schaftspolitischen Steuerung vorsieht, dass ein stimmberechtigter Nicht-

Euro-Staat begründete Einwände erheben kann, die sodann im Rat mit dem

Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu diskutieren sind. Dieses Verfahren

bietet eine Möglichkeit zur Verzögerung, aber kein Vetorecht. Darüber hinaus

wurden verschiedene Klarstellungen vereinbart (keine ungerechtfertigte Un-

gleichbehandlung wegen Währungszugehörigkeit, keine Verpflichtung Groß-

britanniens zur Einführung des Euro, Bankenregulierung nur für Kreditinstitu-

te, die entweder ihre Niederlassung in einem Euro-Mitgliedstaat haben oder

eine Kooperationsvereinbarung mit der EZB getroffen haben, keine Mithaf-

tung der Nicht-Euro-Mitgliedstaaten für Maßnahmen zur Wahrung der Fi-

nanzstabilität im Euro-Währungsgebiet, Koordinierung der Wirtschaftspolitik

im Rat).

Wettbewerbsfähigkeit

Verstärkte Bemühungen um mehr Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere im

Bereich Energie und digitaler Binnenmarkt, bessere Rechtssetzung zur Ent-

lastung insbesondere der KMU von unnötiger Bürokratie, aktive und ehrgei-

zige EU-Außenhandelspolitik.

Souveränität

Es wurde anerkannt, dass der Grundsatz der „immer engeren Union“ nicht

für das Vereinigte Königreich gilt. Diese Ausnahme soll bei nächster Gele-

genheit auch in die Verträge eingefügt werden. Das Subsidiaritätsprinzip soll

durch die Einführung einer „roten Karte“ für die nationalen Parlamente ge-

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stärkt werden. Wenn eine Anzahl nationaler Parlamente, die mehr als 55 %

der den nationalen Parlamenten zugewiesenen Stimmen entspricht, inner-

halb von 12 Wochen ab Übermittlung eines Gesetzentwurfs in begründeten

Stellungnahmen die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips rügt, muss sich der

Rat mit diesen Stellungnahmen befassen. Der angegriffene Gesetzentwurf

wird durch die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat nicht weiter geprüft, es sei

denn er wird dahin gehend geändert, dass den Bedenken der nationalen Par-

lamente Rechnung getragen wird. Des Weiteren wurde bekräftigt, dass sich

das Vereinigte Königreich nicht an Maßnahmen über den Raum der Freiheit,

der Sicherheit und des Rechts beteiligen muss. Schließlich enthält die Ver-

einbarung ein Bekenntnis zum Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprin-

zip.

Sozialleistungen und Freizügigkeit

Im Hinblick auf Sozialleistungen für EU-Ausländer wurde folgender Notfall-

mechanismus vereinbart („Notbremse“): Bei einer Überforderung seines Sys-

tems der sozialen Sicherung infolge anhaltender Zuwanderung in außerge-

wöhnlich hohem Maß kann jeder Mitgliedstaat bei der Kommission die Prü-

fung der Voraussetzungen für eine sodann vom Rat zu erteilende Ermächti-

gung beantragen, nach der der betreffende Mitgliedstaat für neu ankommen-

de EU-Arbeitnehmer nicht beitragsfinanzierte Lohnergänzungsleistungen für

die ersten vier Jahre ab Aufnahme der Tätigkeit degressiv beschränken darf

(Änderung der VO (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des

Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union). Die Er-

mächtigung des Rates ist auf sieben Jahre befristet und kann nicht verlängert

werden. Für das Vereinigte Königreich hat die Kommission bereits aner-

kannt, dass derzeit die Notbremsen-Voraussetzungen vorliegen. Darüber

hinaus wird allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, die Höhe der

Kindergeldleistungen ins EU-Ausland an die Lebenshaltungskosten am Auf-

enthaltsort des Kindes anzupassen (Änderung der VO (EG) Nr. 883/2004

des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme

der sozialen Sicherung). Dies soll zunächst nur für neue Anträge gelten, ab

dem Jahr 2020 auch für bestehende Ansprüche.

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Bewertung

Die Einigung zwischen dem Vereinigten Königreich und den anderen EU-

Mitgliedstaaten nimmt sämtliche britischen Forderungen auf und kommt dem

Vereinigten Königreich weit entgegen. Neben zahlreichen Bestätigungen des

schon bisher bestehenden britischen Sonderstatus‘ enthält sie auch substan-

tielle Reformen. Mit Blick auf die vier Reformkörbe ist das Thema Wettbe-

werbsfähigkeit am unproblematischsten. Bessere Rechtssetzung und weni-

ger bürokratische Belastungen der Unternehmen liegen auch im baden-

württembergischen Interesse. Bei der wirtschaftspolitischen Steuerung war

es wichtig, dass es auch künftig kein Vetorecht der Nicht-Eurostaaten gegen

Maßnahmen der Eurostaaten geben wird. Während der „Befreiung“ des Ver-

einigten Königreichs aus dem Weg hin zu einer „immer engeren Union“ ins-

besondere symbolische Bedeutung zukommt, bedeutet die Einführung der

„roten Karte“ für die nationalen Parlamente eine deutliche Stärkung der nati-

onalen und der parlamentarischen Ebene. In gleichem Maße bedeutet dies

aber die Schwächung der europäischen Ebene, die gerade in Krisenzeiten

eine Stärkung braucht, um europäische Lösungen zu liefern. Die Indexierung

des Kindergelds erscheint nachvollziehbar und sinnvoll. Die Notbremsenre-

gelung für Lohnergänzungsleistungen dürfte aufgrund der konkreten Ausge-

staltung (gilt nur für nicht-beitragsfinanzierte Leistungen) speziell auf das

Vereinigte Königreich zugeschnitten sein. Die Vereinbarkeit der „Notbremse“

mit dem Diskriminierungsverbot des EU-Primärrechts erscheint zumindest

nicht zweifelsfrei.

Ob die vereinbarten Reformen umgesetzt werden, hängt nun vom Ausgang

des britischen Referendums am 23. Juni 2016 ab. Aus Sicht der Landesre-

gierung wäre ein Verbleib Großbritanniens in der EU wichtig für den europäi-

schen Integrationsprozess und auch für die Stabilität der EU insgesamt.

3. Europäischer Fonds für strategische Investitionen (EFSI)

In Zusammenarbeit mit der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland

fand am 1. Februar 2016 im Staatsministerium ein regionaler Workshop zur

EU-Investitionsinitiative für die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Thü-

ringen statt. Zielgruppe waren Vertreter von Ministerien sowie Landesban-

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ken/Förderbanken. Die Referenten aus Europäischer Kommission und Euro-

päischer Investitionsbank (EIB) erläuterten den EU-Fonds für strategische

Investitionen (EFSI) und schilderten erste genehmigte Projekte. Der EU-

Investitionsfonds ist seit 1. Juli 2015 operativ, EFSI-Projekte können bis 2020

unterzeichnet werden (vgl. zum EFSI bereits den europapolitischen Bericht

der Landesregierung 1/2015 sowie die Landtagsunterrichtung vom 13. Feb-

ruar 2015, Drs. 15/6497).

Der EFSI ist nach Einschätzung der Referenten wegen der zeitlichen Be-

grenzung kaum geeignet für neu zu entwickelnde Projekte, sondern eher für

weitgehend durchgeplante Projekte, für die eine (Rest-) Finanzierung fehlt.

EFSI-Projekte sollten i. d. R. eine Mindestgröße von 25 Mio. Euro (Gesamt-

Investment Kosten) haben, was der üblichen Mindestgröße von EIB-

Projekten entspricht. Es empfehle sich daher, kleinere Projekte zum selben

Thema zu einer sog. "Projektplattform" zusammenzufassen; so wäre etwa

ein Zusammenschluss von Kommunen bei mehreren kleineren Breitbandpro-

jekten denkbar. Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ verlangt risikoreichere Pro-

jekte. Dies ist bei höherem technischen Risiko (Bsp. Offshore-Windanlagen),

langer Projektlaufzeit oder niedrigerem Rating der Projektpartner gegeben;

bei Landesbehörden ist dies dagegen kaum denkbar, ggfs. bei Kommunen

oder Kommunalbetrieben.

Größte Hindernisse für eine EFSI-Nutzung für Baden-Württemberg bleiben

das Kriterium der Zusätzlichkeit sowie im Bereich Forschung & Entwicklung,

dass Universitäten keine Kredite aufnehmen dürfen.

Am 31. März 2016 wurde bekannt, dass mit der Heidelberger Druckmaschi-

nen AG erstmals ein großes Unternehmen aus Deutschland vom EFSI profi-

tiert. Die EIB stellt dem Unternehmen ein in Tranchen abrufbares EFSI-

Förderdarlehen von 100 Mio. Euro zur Verfügung für ein F&E-Programm mit

Schwerpunkt Digitalisierung, Software-Integration und Ausbau des Digital-

druckportfolios. Die Laufzeit beträgt jeweils sieben Jahre. Das EFSI-Darlehen

rundet mit seinem langfristigen Fokus bis 2024 den Finanzierungsmix des

Unternehmens ab.

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4. TTIP-Beirat

Am 11. Januar 2016 fand die zweite Sitzung des TTIP-Beirats der Landesre-

gierung unter Vorsitz von Minister Friedrich im Zentrum für Kunst und Medi-

entechnologie ZKM in Karlsruhe statt. Die für die TTIP-Verhandlungen zu-

ständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström berichtete den Beirätinnen und

Beiräten aus erster Hand über den aktuellen Verhandlungsstand. Vor rund

80 Zuhörerinnen und Zuhörern stellte sich die Kommissarin auch den zahl-

reichen Fragen des TTIP-Beirats. Die Beiratsmitglieder nutzten dabei auch

die Gelegenheit, spezifische Landesinteressen gegenüber Frau Malmström

zu artikulieren. Schwerpunktthema der zweiten Sitzung war der Bereich der

öffentlichen Daseinsvorsorge mit impulsgebenden Expertenvorträgen (Dr.

Hans-Jürgen Blinn, Beauftragter des Bundesrats im Handelspolitischen Aus-

schuss für Bildungs- und Kulturdienstleistungen, und Gudrun Heute-Bluhm,

geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetages Baden-

Württemberg). Der Schwerpunkt der öffentlichen Daseinsvorsorge war be-

wusst gewählt worden, weil dieses Thema alle Bürgerinnen und Bürger im

Land betrifft. Die Beratungen im Beirat zeichneten sich erneut durch einen

konstruktiven Austausch zwischen den verschiedenen Interessengruppen

und der Landesregierung, aber auch der Beiräte untereinander, aus. Damit

hat sich die Arbeit im Beirat zu einem Vorbild für einen kontroversen, aber

fairen Umgang von TTIP-Befürwortern und TTIP-Gegnern entwickelt.

Bei der nächsten Sitzung des TTIP-Beirats am 19. April 2016 im Haus der

Wirtschaft in Stuttgart werden die wirtschaftlichen Auswirkungen von TTIP in

Baden-Württemberg, aber auch auf Entwicklungs- und Schwellenländer im

Mittelpunkt stehen. Alle Beratungen des TTIP-Beirats sind öffentlich. Voll-

ständige Aufzeichnungen der Sitzungen sind auf der TTIP-Website des

Staatsministeriums online einsehbar.

Mit Schreiben vom 22. Januar 2016 hat Minister Friedrich den Landtag um-

fassend über die Arbeit des TTIP-Beirats informiert.

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II. EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR)

1. Sitzung der Nationalen Koordinatoren am 7. März in Bratislava, Slowa-kei

Am 7. März 2016 trafen sich die Nationalen Koordinatoren (NCs) der an der

EUSDR beteiligten Länder zur zweiten Sitzung unter slowakischem Vorsitz.

Ein wichtiges Thema war die künftige Zusammenarbeit zwischen der EUSDR

und dem Interreg V B Donauraumprogramm (DTP). Die NCs verabschiede-

ten ein Dokument mit übergeordneten Governancemechanismen und kon-

kreten Verfahren der Zusammenarbeit, das dem Begleitausschuss des DTP

vorgelegt und von diesem ebenfalls verabschiedet wurde. Auf Initiative Ba-

den-Württembergs wurde bereits 2015 vereinbart, dass das Gemeinsame

Sekretariat des DTP an den Sitzungen der NCs teilnimmt und im Gegenzug

der in der LV Brüssel angesiedelte Danube Strategy Point (DSP) beratendes

Mitglied im Begleitausschuss des DTP ist.

2. Ergebnisse der ersten Stufe des ersten Aufrufs des Interreg B Pro-gramms für den Donauraum

Am 21. und 22. März 2016 fand in Sarajevo die 2. Sitzung des Begleitaus-

schusses (Monitoring Committee) des Interreg V B Donauraumprogramms

statt. Im Rahmen dieser Sitzung wurde entschieden, welche der fast 500

Projektanträge eine Zulassung zur zweiten Stufe der Ausschreibung erhal-

ten. 11 der 17 baden-württembergischen Antragsteller nahmen diese Hürde.

Mit einer Erfolgsquote von 65% liegt Baden-Württemberg damit an der Spitze

aller Donauländer.

Insgesamt waren 137 Partner aus Baden-Württemberg (v. a. aus Wirtschafts-

förderung, Landesagenturen, Universitäten, Kommunen, Verbänden und Be-

hörden) an Projektanträgen beteiligt, von denen es 50 in die zweite Stufe ge-

schafft haben.

Die meisten deutschen Anträge wurden im Rahmen der Prioritäten 1, 3 und 4

eingereicht: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Inno-

vation; Nachhaltigkeit im Verkehr und Förderung von Energieeffizienz; Stär-

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kung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltun-

gen.

Die Vollanträge müssen durch die Leadpartner bis zum 9. Mai 2016 bei der

Programmbehörde eingereicht werden. Die Entscheidung, welche Projekte

gefördert werden sollen, trifft der Begleitausschuss auf seiner nächsten Sit-

zung Ende September 2016.

3. Netzwerktreffen Zivilgesellschaft

Am 18. Februar 2016 fand in der Villa Reitzenstein das Netzwerktreffen Zivil-

gesellschaft der EUSDR statt. Dieses bringt überwiegend im sozialen Sektor

tätige Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit dem Arbeitsschwerpunkt

Donauraum zusammen. Frau Staatsrätin Erler begrüßte die 35 Teilnehmen-

den mit dem Hinweis, dass das Engagement baden-württembergischer

NROs ein zentrales Thema für die Stabilisierung der südosteuropäischen

Länder entlang der Donau und der Balkanroute der kommenden Jahre ist.

Der Austausch erfolgte vornehmlich zu Einzelprojekten, Erfahrungen bei Ko-

operationen mit staatlichen Strukturen im Donauraum und zu Kofinanzie-

rungsmöglichkeiten für Kleinprojekte in der sozialen Arbeit. Die Stärkung der

Zivilgesellschaft ist einer der vier Schwerpunkte des Landes in der EUSDR.

Vornehmlich wird dabei an einer Verbesserung der institutionellen Kapazitä-

ten und einer Förderung von Netzwerken für Sozialprojekte aber auch in der

beruflichen Bildung im Sozialbereich gearbeitet.

4. Donausalon

Zum vierten Mal richtete die Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

am 10. März 2016 den „Donausalon“ aus. Nachdem die vergangenen Veran-

staltungen gemeinsam mit Österreich, der Slowakei und Rumänien durchge-

führt worden waren, trat dieses Mal die Republik Serbien als Mitveranstalter

auf. Die von Frau Prof. Bos (Andrássy-Universität Budapest), Herrn Braun

(Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg), Frau Dr. Volic-Hellbusch

(Forum Serbien Deutschland) und Herrn Prof. Kühnle (Hochschule der Medi-

en) geführte Podiumsdiskussion galt dem Thema „Die EU-Strategie für den

Donauraum, die Identität und der Tourismus“.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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Neben vielen regionalen Attraktionen wurde auch eine Auswahl der Wander-

ausstellung „Projektraum Donau“ präsentiert. Für dieses Projekt kooperieren

das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Donauschwäbi-

sche Zentralmuseum, das Donaubüro in Ulm und das Ungarische Kulturinsti-

tut in Stuttgart. Weiterhin präsentierten sich die vom Staatsministerium ge-

förderten Projekte Landschaftspark Junge Donau, die Donau App Awards

und Creative Danube: places to see, places to be. Etwa 350 Gäste waren der

Einladung gefolgt, unter anderem auch der Staatsminister im Auswärtigen

Amt Michael Roth, die Vizeministerin für Tourismus aus Serbien sowie die

Botschafter von Serbien, Rumänien und Ungarn.

5. „Stuttgart Meeting of the International Roma Mother Centers Network“ am 15. Februar 2016

Am 15. Februar fand in Stuttgart das international besetzte Netzwerktreffen

der Mütterzentren für Romafrauen statt. Staatsrätin Erler und Minister Fried-

rich hielten Grußworte und nahmen an der Gruppendiskussion teil. Das Pro-

jekt des Vereins Mine e.V. basiert auf einem Vergleich bestehender Mütter-

zentren in Bulgarien, Serbien und Deutschland. Ziel ist es, die Mütterzentren

in Bulgarien zu revitalisieren, die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwi-

schen der Roma-Bewegung und der Mütterzentrum-Bewegung zu fördern

und Unterstützung bei der Gründung und dem Aufbau der Mütterzentren in

Serbien zu leisten, um bessere und nachhaltigere Zukunftsperspektiven für

romastämmige Frauen und deren Familien zu ermöglichen.

Das Projekt läuft im Zeitraum vom Juni 2015 – August 2016 und hat vom

Staatsministerium eine Förderung in Höhe von 65.000 Euro erhalten. Mit

dem Treffen in Stuttgart sollte auch die Grundlage für die Weiterführung des

Projekts gelegt werden.

6. Danube Strategy Point

Der bei der Landesvertretung Brüssel angesiedelte Danube Strategy Point

(DSP), befasste sich im vergangenen Quartal vor allem mit der Abwicklung

der Finanzzuschüsse für die Arbeit der elf Schwerpunktbereiche einschließ-

lich der Unterstützung bei der Projektabwicklung. Eine weitere wichtige Auf-

gabe waren die Erarbeitung eines detaillierten Berichtswesens zur Schaffung

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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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wesentlicher Grundlagen für die Evaluation und das Monitoring der EUSDR-

Projekte, die Erstellung eines Konzeptes zur Definition von donauraumstra-

tegisch geeigneten Projekten sowie die Harmonisierung des Internetauftritts

der EUSDR-Schwerpunktbereiche. Damit hat der DSP wichtige Meilensteine

erreicht, um zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der Strategie auf hori-

zontaler und vertikaler Ebene beizutragen. Auch ist man auf gutem Weg, zu

einer größeren Transparenz der Arbeit in der EUSDR beizutragen und

„Leuchtturm-Projekte“ herauszustellen und dadurch zu fördern.

Mit Workshops u. a. für die Koordinatoren der Schwerpunktbereiche, mit der

Teilnahme an Besprechungen und Konferenzen der EUSDR Akteure und

des Begleitausschusses für das Interreg Donauraumprogramm, sowie mit

der engen Abstimmung mit Vertretern der DG Regio konnte der DSP seine

Position in der Governance der Strategie stärken und ausbauen.

7. Brüsseler Donaunetzwerk

Das von der LV Brüssel seit vielen Jahren koordinierte „Brüsseler Donau-

netzwerk“ traf sich am 12. Februar 2016 auf Einladung des Ständigen Vertre-

ters der Slowakei, Botschafter Peter Javor ik, in den Räumen der slowaki-

schen EU-Vertretung. Die Slowakei hat im Oktober 2015 von Baden-

Württemberg den Vorsitz in der EUSDR übernommen. Vor ca. 40 Vertrete-

rinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, Mitarbeitern von Euro-

paabgeordneten, Botschaften, Regionalbüros usw. hat die Slowakei ihre Ar-

beitsschwerpunkte für 2016 auch in den von der Slowakei mitbetreuten

Schwerpunktbereichen „Wasserqualität“ und „Wissensgesellschaft“ vorge-

stellt.

III. EU-Strategie für den Alpenraum (EUSALP)

1. EUSALP-Auftaktveranstaltung am 25. und 26. Januar 2016 in Brdo, Slowenien

Am 25. und 26. Januar 2016 fanden in Brdo, Slowenien die offizielle Auftakt-

veranstaltung der EU-Strategie für den Alpenraum sowie die konstituierende

Sitzung der Hauptversammlung (General Assembly), dem politischen Ent-

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scheidungsgremium der EUSALP, statt. Dabei wurde Slowenien für 2016

und Bayern für 2017 der Vorsitz der EUSALP übertragen. Eine Interessens-

bekundung für den Vorsitz 2018 gab Tirol ab. Weiterhin präsentierten sich

auf der Konferenz die Leiter der neun thematischen Aktionsgruppen, darun-

ter auch das MFW und die Regionalverwaltung Auvergne Rhône-Alpes, die

gemeinsam die Aktionsgruppe 2 „Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials

strategischer Branchen“ leiten.

2. Auftaktsitzung der Aktionsgruppen des Ziels „Gerechter Zugang zu Be-schäftigungsmöglichkeiten unter Nutzung der hohen Wettbewerbsfä-higkeit des Alpenraums“ am 26. März 2016 in Mailand, Italien

Am 26. März 2016 veranstalteten die Aktionsgruppen 1, 2 und 3 der EUSALP

eine gemeinsame Auftaktveranstaltung in Mailand. Die drei Aktionsgruppen

arbeiten am gemeinsam ersten Ziel der EUSALP, das sich mit der Verbesse-

rung von Beschäftigungsmöglichkeiten und Wettbewerbsfähigkeit im Alpen-

raum befasst. Neben getrennten Sitzungen der einzelnen Gruppen fand eine

Plenumssitzung der Mitglieder aller Gruppen statt.

Die gemeinsam von Baden-Württemberg (MFW) und Auvergne Rhône-Alpes

geleitete Aktionsgruppe 2 „Steigerung des wirtschaftlichen Potenzials strate-

gischer Branchen“ beschloss, sich näher mit den Themen Bioökonomie,

Holzproduktion, Tourismus sowie regionalen Spezialisierungsstrategien zu

befassen. Dabei geht es insbesondere um die Ausweitung der Wertschöp-

fungsketten in diesen Branchen. Im nächsten Schritt sollen jeweils Konzepte

ausgearbeitet und in den beteiligten Ländern geprüft werden, bevor dann auf

dieser Basis konkrete Aktivitäten definiert werden. Die nächste Sitzung der

Aktionsgruppe 2 findet im Juni 2016 in Auvergne-Rhône-Alpes statt.

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IV. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

1. Frankreich

Territorialreform

Mit der Reduzierung der Zahl der französischen Regionen von 22 auf 13 ist

in Frankreich zum 1. Januar 2016 die dritte Etappe der Gebietsreform umge-

setzt worden.

In der neuen Großregion Elsass Champagne-Ardenne Lothringen an der

Grenze zu Baden-Württemberg ist am 4. Januar 2016 zum ersten Mal der

neu gewählte Regionalrat zusammengetreten. Die Mehrheit stellt dort das

Mitte-Rechts-Bündnis aus den Parteien „Les Républicains (LR)“, UDI und

Modem. Mit großer Mehrheit wurde Philippe Richert (LR) zum neuen Präsi-

denten der neuen Großregion gewählt; er war bereits Präsident in der bishe-

rigen Region Elsass.

Zudem haben 15 Vize-Präsidenten ihr Amt angetreten. Als erster Vize-

Präsident wird künftig Patrick Weiten für die territoriale und grenzüberschrei-

tende Kooperation zuständig sein. Gleichzeitig hat der Regionalrat am 4. Ja-

nuar die Vorsitzenden seiner 15 Ausschüsse gewählt. Vorsitzender des Aus-

schusses „Internationale und grenzüberschreitende Beziehungen“ ist

Frédéric Pfliegersdoerffer.

Auch in der Partnerregion Auvergne Rhône-Alpes trat am 4. Januar der neue

Regionalrat zusammen. Zum Präsident der Region wurde der Bürgermeister

von Puy-en-Velay, Laurent Wauquiez (LR), gewählt, dessen Mitte-Rechts-

Bündnis (LR, UDL, Modem) die Regionalwahl mit 40,6 % der Stimmen ge-

wann und eine Koalition mit der „Union der Demokraten und Unabhängigen“

sowie der Liste „Zentrum und Unabhängige“ führt. Die Zuständigkeit für die

Partnerschaft der „Vier Motoren für Europa“ liegt bei Präsident Wauquiez

selbst, unterstützt durch den für internationale Angelegenheiten delegierten

Abgeordneten Luis Giscard D’Estaing. Für die EU-Strategie für den Alpen-

raum ist der erste Vizepräsident für Finanzen, Verwaltung und grenzüber-

schreitende Zusammenarbeit, Etienne Blanc zuständig. Der Regionalrat hat

19 Ausschüsse gebildet. Dem Ausschuss für „Internationale Beziehungen

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und landwirtschaftliche Verträge“ sitzt der Abgeordnete Alain Marleix (LP)

vor.

2. Oberrhein

Baden-Württemberg übergibt Präsidentschaft in der Oberrheinkonfe-renz an Kanton Basel-Stadt

Zum Jahresbeginn hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Präsident-

schaft in der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz

(ORK) an den Kanton Basel-Stadt übergeben. Das Regierungspräsidium hat-

te im vergangenen Jahr für das Land Baden-Württemberg den Vorsitz inne

und kann auf ein erfolgreiches Arbeitsjahr 2015 zurückblicken. Vorange-

bracht wurden unter anderem das unter dem Dach der ORK initiierte Projekt

zur grenzüberschreitenden beruflichen Bildung „Erfolg ohne Grenzen“, das

als eines der ersten Interreg-Projekte der neuen Förderperiode genehmigt

wurde, eine trinationale Fachtagung zum Thema Mehrsprachigkeit, die im

Mai 2016 unter der aktuellen Präsidentschaft stattfinden wird sowie zahlrei-

che grenzüberschreitende Verkehrsprojekte, wie etwa ein grenzüberschrei-

tender Radweg bei Gamsheim oder die Schnellbusverbindung Breisach-

Colmar. Auch die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Oberrheinrat konnte

durch den Beschluss einer einheitlichen Kommunikation-Strategie weiter

ausgebaut werden.

Die Schwerpunkte der Präsidentschaft des Kantons Basel-Stadt in diesem

Jahr liegen insbesondere in den Bereichen der Ressourcenschonung und

-sicherung, im Ausbau der Verkehrsinfrastruktur am Oberrhein wie etwa dem

Schienenanschluss des EuroAirports, in der Initiierung grenzüberschreiten-

der Gesundheitsnetzwerke sowie in der Ausweitung grenzüberschreitender

Kulturprojekte.

Die erste Präsidiumssitzung fand am 18. März 2016 in Basel statt.

Interreg V A Oberrhein

Am 17. März 2016 kam der Begleitausschuss des Programms Interreg V A

Oberrhein zu seiner 4. Sitzung zusammen. Der Ausschuss genehmigt die

Förderung von Projekten. An der Sitzung nahm erstmals Herr Regionalrat

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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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Frédéric Pfliegersdoerffer als neuer Vorsitzender der Arbeitsgruppe des Pro-

gramms teil, der die Nachfolge von Jean-Marie Belliard antritt.

Insgesamt wurden drei grenzüberschreitende Projekte mit einer Fördersum-

me von insgesamt rund 4,1 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Re-

gionale Entwicklung (EFRE) bewilligt. Für die drei neuen sowie die 18 bereits

Ende 2015 genehmigten Projekte wurde damit insgesamt bereits mehr als 28

Prozent der Gesamtmittel des Programms bereitgestellt. Nach der Sitzung

stehen damit noch rund 78,9 Mio. Euro der insgesamt ca. 109,7 Mio. Euro für

die Projektförderung bis 2020 zur Verfügung.

3. Internationale Bodensee Konferenz (IBK)

Bodenseeplattform Innovation 4.0:

Im Bereich Innovation 4.0 nahm Minister Friedrich am 15. Januar 2016 an

der IBK-Veranstaltung „Digitalisierung kennt keine Grenzen - Industrie 4.0.

für den Mittelstand“ teil. Die Veranstaltung bildete den Auftakt für eine Netz-

werk- und Servicestelle Innovation 4.0. Eine voraussichtlich bei der HTWG

Konstanz angesiedelte „Servicestelle Innovation 4.0“ soll unter Mitwirkung al-

ler IBK-Parteien einen zentralen Knotenpunkt für die Koordination der Aktivi-

täten und Fragen von kleinen und mittelständigen Unternehmen im Bereich

Digitalisierung, Innovation und Industrie 4.0 in der Region bilden. Das grenz-

überschreitende Projekt soll die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft

weiter vorantreiben und bereits vorhandene Kompetenzen zum Thema Digi-

talisierung bündeln. Ein erstes Treffen der Plattform fand am 17. Februar

2016 in Konstanz statt. Ein Antrag auf Förderung wurde von der HTWG Kon-

stanz beim Staatsministerium eingereicht und wird derzeit geprüft.

IBK Delegationsreise nach Brüssel

Ein Höhepunkt des baden-württembergischen Vorsitzes der IBK war die De-

legationsreise am 25. Januar 2016, in deren Rahmen sich die IBK-Regie-

rungschefs erstmals gemeinsam als grenzüberschreitende Bodensee-

region präsentierten. Die Delegation sprach in Brüssel mit führenden Vertre-

tern des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der EU-Kommission

(u. a. EU-Kommissar Oettinger, Stv. EAD-Generalsekretär Leffler). Der

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Schwerpunkt der Gespräche lag auf den Auswirkungen der schweizerischen

Masseneinwanderungsinitiative für die Bodenseeregion, von der fast 60 000

baden-württembergische Grenzgänger betroffen sind. Darüber hinaus wurde

über die Themen Digitalisierung, die Bedeutung des europäischen Förder-

programms Interreg für die Bodenseeregion sowie die Verschärfung der Um-

weltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe im Rahmen der EG-Wasser-

rahmenrichtlinie gesprochen.

Projekt Europakonzil

Ebenfalls im Rahmen einer Delegationsreise stellten Jugendliche aus der

Bodenseeregion am 2. Februar in Straßburg dem Präsidenten des Europäi-

schen Parlaments Martin Schulz die Forderungen des Europakonzils vom

November 2015 in Konstanz zu Toleranz, Migration und Integration vor.

Schulz zeigte sich beeindruckt vom Engagement der Jugendlichen und be-

zeichnete das Europakonzil am Bodensee als einen Modellprozess für ganz

Europa.

Sitzung des IBK-Trios am 5. Februar 2016

Der Kanton Zürich hat im Jahr 2016 von Baden-Württemberg den Vorsitz in

der IBK übernommen. Ein erstes Treffen auf Ebene der leitenden Beamten

fand am 5. Februar in Zürich statt. Gegenstand des Gesprächs war das Jah-

resprogramm der IBK für 2016 sowie aktuelle Fragestellungen der Boden-

seeregion.

Strategieklausur und Sitzung des Ständigen Ausschusses der IBK am 16. - 17. März 2016

Ein Schwerpunkt des Jahres wird auf der Umsetzung des im baden-

württembergischen Vorsitzjahr initiierten Strategieprozesses zur Weiterent-

wicklung der Ziele und Schwerpunkte der IBK für die internationale Boden-

seeregion liegen. Im Rahmen einer Strategieklausur des Erweiterten Ständi-

gen Ausschusses der IBK wurden am 16. März 2016 erste Eckpunkte und

operative Vorgaben des Strategieprozesses erarbeitet. Auf der ersten Sit-

zung des Ständigen Ausschusses am 17. März 2016 wurde das Verfahren

zur strategischen Weiterentwicklung der IBK beschlossen, dessen Detailkon-

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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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zept den Regierungschefs zum Strategiegespräch am 1. Juli vorgelegt wer-

den soll. Auch die Teilnahme der IBK an der Stallwächterparty in der Lan-

desvertretung Baden-Württemberg wurde auf der Sitzung beschlossen.

V. Internationales

1. Reise von Minister Friedrich nach Slowenien vom 20. - 22. Januar 2016

Im Mittelpunkt der Reise von Europaminister Friedrich nach Slowenien stand

der Ausbau der Kooperationen im Bereich der Wirtschaft, der beruflichen Bil-

dung und bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise sowie im Rahmen der EU-

Strategien für den Donauraum und den Alpenraum. Die Reise knüpfte an den

Besuch des slowenischen Staatspräsidenten Pahor im vergangenen Jahr an.

Minister Friedrich besuchte u. a. in Brežice ein Flüchtlingsaufnahmezentrum

und traf mit dorthin entsandten Bundespolizisten zusammen. Er traf sich zu

Gesprächen mit dem Unternehmensvorstand des Automobilzulieferer-

Unternehmens Mahle-Letrika und besucht anschließend das Ausbildungs-

zentrum von Mahle-Letrika. Mahle hat die Aktienmehrheit von Letrika im Zu-

ge einer Privatisierung in Slowenien übernommen. Politische Gespräche

führte der Minister insbesondere mit Staatspräsident Borut Pahor, der

Staatssekretärin im Außenministerium, Dragoljuba Ben ina, dem Staatssek-

retär im Innenministerium, Boštjan Šefic, dem Staatssekretär für auswärtige

und europäische Angelegenheiten beim Premierminister, Janez Lenar i ,

dem Staatssekretär im Ministerium für Entwicklung, strategische Projekte

und Kohäsion, Matjaž Župan i , und dem Staatssekretär des Ministeriums

für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie, Aleš Cantarutti.

Auf seiner Reise wurde Minister Friedrich unter anderem begleitet von den

Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg Rita Haller-Haid und

Matthias Pröfrock, dem Staatssekretär a. D. im Bundesministerium für wirt-

schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Hans-Peter Repnik, dem Minis-

terialdirektor aus dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Guido Reb-

stock sowie einer Unternehmerdelegation von Baden-Württemberg Internati-

onal.

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2. Einweihung des neuen Kirchplatzes in Sant`Anna di Stazzema durch Staatsrätin Gisela Erler

Staatsrätin Erler weihte am 30. Januar 2016 den neu gestalteten Kirchplatz

im italienischen Sant‘Anna di Stazzema ein und gedachte dabei der 560

Menschen, die am 1944 in dem Ort ermordet wurden.

Sant’Anna di Stazzema wurde am 12. August 1944 von mehreren Kompa-

nien der Waffen-SS umzingelt, die im Dorf mit etwa 300 Einwohnern und

mehreren hundert Flüchtlingen die Zivilisten zusammen trieben und töteten.

Der Kirchplatz war dabei der zentrale Ort des Geschehens. Das Verbrechen

hat zu Baden-Württemberg einen besonderen Bezug, da einige Beschuldigte

hier wohnhaft waren beziehungsweise sind. Daher führte auch die Staatsan-

waltschaft Stuttgart Ermittlungsverfahren durch, die eingestellt werden muss-

ten. Der Ministerrat beschloss als Zeichen der Erinnerung im April 2015 die

Zuwendung von 30.000 Euro aus dem Allgemeinen Verfügungsbetrag der

Landesregierung für die Neugestaltung des Zugangs zum Kirchplatz von

Sant’Anna di Stazzema.

Bei ihrem Besuch betonte die Staatsrätin, dass das gemeinsame Gedenken

und Erinnern auch in Zukunft gepflegt und gefördert werden solle. Dabei leis-

te auch die AnStifter-Initiative Sant‘Anna einen wertvollen Beitrag.

3. Schweiz

Schweiz-Strategie

Der Ministerrat verabschiedete in seiner Sitzung in Brüssel am 26. Januar

2016 Eckpunkte einer Strategie zur weiteren Zusammenarbeit mit der

Schweiz. Sie sieht in dieser Zusammenarbeit ein hohes Potential, das wei-

terhin genutzt und gezielt vertieft werden soll, denn beide Länder sind wirt-

schaftsstarke Hochtechnologieländer, deren Wohlstand auf Innovation beruht

und die vor den gleichen Herausforderungen in einer globalisierten Welt ste-

hen. Die Landesregierung bringt außerdem in der laufenden Diskussion um

die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative und die Zukunft der bila-

teralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz aktiv die Interessen des

Landes Baden-Württemberg und der Grenzregionen am Erhalt des Perso-

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nenfreizügigkeitsabkommens ein. Dazu zählen insbesondere die Interessen

der Wirtschaft sowie der Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Mit der

„Schweiz-Strategie“ werden diese Positionen ebenfalls aufgegriffen und ver-

deutlicht.

Die künftige Zusammenarbeit mit der Schweiz war bereits im Dezember

2015 in einem Forum mit Minister Friedrich mit den verschiedenen Stakehol-

dern aus Baden-Württemberg diskutiert worden. An diesem Forum nahmen

zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Organisationen

zu den Themen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Forschung und

Wissenstransfer, Bildung, Zivilgesellschaft, Jugend und Sport, Verkehr und

Raumplanung, Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft teil. Nun hat der

Ministerrat das Staatsministerium beauftragt, ein Konsultationsverfahren zu

den Eckpunkten mit den Partnern in der Schweiz, im Elsass und in Brüssel

einzuleiten.

Masseneinwanderungsinitiative (MEI)

Der Bundesrat der Eidgenossenschaft hat am 4. März 2016 mehrere Geset-

zesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die mit der MEI

angenommenen Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen.

Der Bundesrat erklärte, dass er nach wie vor eine einvernehmliche Lösung

mit der EU anstrebe. Dazu laufen Gespräche in Brüssel über praktische Fra-

gen der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens, nachdem die

EU-Kommission deutlich gemacht hatte, dass sie nicht bereit ist, über die

Personenfreizügigkeit zu verhandeln. Der Bundesrat hat bereits im vergan-

genen Jahr mitgeteilt, dass er in diesen Gesprächen eine einvernehmliche

Schutzklausel anstrebe. Spätestens nach dem Referendum über den Ver-

bleib von Großbritannien in der EU will der Bundesrat diese Gespräche mit

der EU rasch fortsetzen.

Um die Frist zur Umsetzung der MEI bis zum Februar 2017 wahren zu kön-

nen hat der Bundesrat für den Fall, dass eine Einigung mit der EU über eine

einvernehmliche Schutzklausel nicht rechtzeitig möglich ist, vorgeschlagen,

die Zuwanderung mit einer einseitigen Schutzklausel zu steuern: Wird ein

bestimmter Schwellenwert für die Zuwanderung von EU- und EFTA-

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Staatsangehörigen überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzah-

len und Kontingente festlegen. Zur Vermeidung von Umgehungseffekten

könnten auch zahlenmäßige Beschränkungen für Kurzaufenthalts- und

Grenzgängerbewilligungen (ab 4 Monaten) vorgesehen werden. Um das in-

ländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat

zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dür-

fen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Auslän-

dergesetzes beschlossen, die verhindert, dass ausländische Stellensuchen-

de Sozialhilfe beziehen.

Ebenfalls am 4. März 2016 hat der Schweizer Staatssekretär für Migration,

Mario Gattiker, in Brüssel das Protokoll über die Ausweitung der Personen-

freizügigkeit auf Kroatien unterzeichnet. Die Ratifizierung des Kroatien-

Protokolls ist eine Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am For-

schungsrahmenprogramm Horizon 2020.

VI. Entwicklungspolitik

Die Umsetzung der Entwicklungspolitischen Leitlinien stand auch im ersten

Quartal des Jahres 2016 im Mittelpunkt der entwicklungspolitischen Arbeit des

Staatsministeriums. Von besonderer Bedeutung waren dabei folgende Bereiche:

1. Messe Fair Handeln

Die intensiven Vorbereitungen für die Messe FAIR HANDELN vom 31. März

bis 3. April 2016 und die Entwicklungspolitische Landeskonferenz am 2. April

2016 prägten die Tätigkeiten im ersten Quartal.

Mit über 150 Ausstellern war die auf der Messe Stuttgart stattfindende FAIR

HANDELN ausgebucht. Unterstützt vom Staatsministerium, versammelten

sich auf dem Weltmarktplatz zum vierten Mal die entwicklungspolitischen Ak-

teure des Landes und Bundes, darunter z. B. die Geschäftsstelle der Nach-

haltigkeitsstrategie, die deutschen Länder und der Dachverband Entwick-

lungspolitik Baden Württemberg (DEAB) mit dem vom Land geförderten Ei-

ne-Welt-Promotorenprogramm. Ein attraktives Rahmenprogramm richtete

sich an Schulen, Kommunen, Fachpublikum und Besucher. Im Rahmenpro-

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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 8112

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gramm war die Landesregierung u. a. mit Minister Friedrich, Minister Unter-

steller und Ministerialdirektor Reimer vertreten. Neben der Entwicklungspoli-

tischen Landeskonferenz fanden auf der Messe u. a. auch die Abschlussver-

anstaltung des entwicklungspolitischen Unternehmensdialoges und ein

Fachgespräch der Kooperation „Nachhaltigkeit verbindet“ zwischen dem

ASA Studienprogramm und dem Land Baden-Württemberg statt.

2. Förderung entwicklungspolitischer Inlandsarbeit

Zur Förderung von entwicklungspolitischen Projekten im In- und Ausland

stellt das Staatsministerium im Jahr 2016 wieder insgesamt 385.000 Euro zur

Verfügung, die über die SEZ zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Enga-

gement an Nichtregierungsorganisationen, Kommunen, Kirchengemeinden

und Bildungseinrichtungen vergeben werden.

Die Förderung von Inlandsprojekten wurde am 1. März 2016 ausgeschrie-

ben. Anträge können noch bis zum 30. April 2016 eingereicht werden. Die

Ausschreibung für Auslandsprojekte erfolgt voraussichtlich im Mai 2016.

Nach dem Ende der jeweiligen Ausschreibungsfrist wählt ein unabhängiges

Gutachtergremium die zu fördernden Projekte aus. Der Förderbetrag beträgt

max. 20.000 Euro. Die Ausschreibungen erfahren in der Regel eine hohe

Nachfrage, alle Ausschreibungen der vergangenen Jahre waren deutlich

überzeichnet.

3. Zwischenbilanz des REZ zur Umsetzung der Entwicklungspolitischen Leitlinien

Der Rat für Entwicklungszusammenarbeit (REZ), der im Zuge des Beteili-

gungsprozesses „Welt:Bürger gefragt!“ berufen wurde, hat eine erste Zwi-

schenbilanz zur Umsetzung der Entwicklungspolitischen Leitlinien erarbeitet.

Die Bilanz bewertet die Umsetzungsbeiträge der baden-württembergischen

Akteure (Bundesorganisationen, Land, Kommunen, Kirchen, Zivilgesellschaft

etc.) positiv und verlangt eine konsequente Fortführung der Umsetzung.

Ebenso verlangen die Mitgliedsorganisationen des REZ (Kirchen, Städtetag,

Stiftung Entwicklungszusammenarbeit, Dachverband Entwicklungspolitik,

Engagement Global, Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, politi-

sche Stiftungen, Migrantenvertretung) die Berücksichtigung neuer Entwick-

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lungen, insbesondere in den zwei Bereichen Frieden, Vertreibung, Flucht

sowie Weltnachhaltigkeitsziele (d.h. der Sustainable Development Goals, die

im September 2015 von den Vereinten Nationen mit den Stimmen der EU

und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurden). Die Bilanz wurde

dem Staatsministerium übermittelt und den über 200 Teilnehmenden an der

Entwicklungspolitischen Landeskonferenz am 2. April 2016 zur Verfügung

gestellt. Wortlaut der Bilanz und der in Bezug genommen Leitlinien unter

http://www.ev-akademie-boll.de/projekte/weltbuerger-gefragt/das-

projekt.html.

VII. Europafähigkeit und europapolitische Kommunikation

1. Neujahrsempfang der Europaverbände

Am 29. Januar 2016 fand auf Einladung von Minister Friedrich zusammen mit

den Europaverbänden (Netzwerk Europäische Bewegung Baden-

Württemberg, die Jungen Europäer - JEF Baden-Württemberg und Europa-

Union Baden-Württemberg) der Neujahrsempfang der Europaverbände statt.

Der Empfang wird im jährlichen Wechsel vom Landtag und vom Staatsminis-

terium ausgerichtet. In diesem Jahr übernahm das Staatsministerium die

Ausrichtung im Neuen Schloss.

2. Projektzuschüsse zur Förderung des europäischen Gedankens

Im Berichtszeitraum wurden drei Anträge für Projekte in der europabezoge-

nen Informations- und Bildungsarbeit bewilligt. Die Zuschüsse bewegen sich

in der Regel im Rahmen von bis zu 1.000 Euro. Besonders zu erwähnen ist

der Zuschuss an das Europa Zentrum in Höhe von ausnahmsweise

4.000 Euro. Unterstützt wird hier ein Projekt, das 20 junge Menschen zu

„Jungen Europa Teamern Baden Württemberg“ („JET-BW’ler“) ausbildet und

damit zu Multiplikatoren in der europapolitischen Jugendarbeit macht.

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VIII. Landesvertretung Berlin

Vortrag: „Flüchtlinge willkommen!? – Die humanitäre Zuwanderung aus volkswirtschaftlicher Perspektive“

In der Debatte, ob Deutschland es schaffen kann, die ungesteuerte Zuwande-

rung von Asylsuchenden zu bewältigen, spielen ökonomische Fragen eine

wichtige Rolle. Drohen Steuererhöhungen wegen der ungeplanten Ausgaben

der öffentlichen Hand für die Aufnahme der Flüchtlinge? Geraten die Sozial-

versicherungen auf lange Sicht noch mehr in finanzielle Schieflage oder brin-

gen die überwiegend jungen Neuankömmlinge demografisch Entlastung?

Kann der deutsche Arbeitsmarkt die vielen zusätzlichen Arbeitsuchenden auf-

nehmen oder wird die Arbeitslosigkeit steigen? Welche Qualifikationsmaß-

nahmen sind nötig, um den humanitären Zuwanderern eine Perspektive am

deutschen Arbeitsmarkt zu geben und gleichzeitig dem Bedarf der Wirtschaft

an Fachkräften gerecht zu werden?

Um diese Fragen ging es am 2. März 2016 in einer Vortragsveranstaltung un-

ter dem Titel „Flüchtlinge willkommen!? - Die humanitäre Zuwanderung aus

volkswirtschaftlicher Perspektive“. Der Referent Holger Bonin ist Professor für

Volkwirtschaftslehre in Kassel und leitet die Arbeitsmarktabteilung am Mann-

heimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung.

IX. Landesvertretung Brüssel

Vorbemerkung: Aus gegebenem Anlass wird auf die Sicherheitslage in Brüs-

sel eingegangen und die Situation für die LV-Brüssel dargestellt:

1. Bei den Terroranschlägen am Morgen des 22. März 2016 im Brüsseler

Flughafen Zaventem und in der Metro bei der Station Maelbeek (nur 400

Meter von LV-Brüssel entfernt) kamen nach hiesigen Angaben 35 unbe-

teiligte Personen ums Leben. Die Zahl der zum Teil schwer verletzten

Personen ist dreistellig.

2. Von den unmittelbaren Auswirkungen beider Terroranschläge blieben

Leib und Leben der Bediensteten der Landesvertretung einschließlich der

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Praktikantinnen und Praktikanten sowie der Angestellten der Mietparteien

im Hause sowie aller Angehörigen glücklicherweise verschont.

3. Bei anhaltend hoher Sicherheitswarnstufe in Belgien – beginnend mit den

in Spuren nach Belgien weisenden Anschlägen in Paris vom Januar 2015

und vom November 2015 – gehört Militär vor öffentlichen Gebäuden und

an neuralgischen Punkten der Infrastruktur zum Brüsseler Stadtbild. Die

LV-Brüssel orientiert sich bei ihren eigenen Sicherheitsmaßnahmen an

den Lagebeurteilungen der belgischen Behörden, der EU-Institutionen

sowie den Warnmeldungen des Auswärtigen Amtes. Entsprechend muss-

te der Personen- und Objektschutz mehrfach angepasst werden, bei-

spielsweise auch bei der auswärtigen Kabinettsitzung und dem Neu-

jahrsempfangs am 25./26. Januar 2016 in Brüssel.

Im Berichtszeitraum bestimmte vor allem das Thema Migration, Flüchtlinge und

Asyl die Brüsseler Agenda. Allein drei Treffen der EU-Staats- und Regierungs-

chefs – zum Teil auch unter Beteiligung der türkischen Regierung – haben im

Berichtszeitraum innerhalb eines Monats stattgefunden: EU-Gipfel fanden am

18./19. Februar 2016 und am 17./18. März 2016 statt; dazu kam das Sondertref-

fen EU-Türkei (mit nachgeschaltetem EU-Gipfel) am 7. März 2016. Bei dem EU-

Gipfel im Februar wurden auch die Weichen für das Referendum über den Ver-

bleib des Vereinigten Königreichs in der EU gestellt. Wie in der Vergangenheit

auch, konnte die LV-Brüssel durch die gemeinsame Ausrichtung von Debrie-

fings im Nachgang zu den EU-Gipfeln (i. d. R. durch einen deutschsprachigen

EU-Botschafter) in Kooperation mit dem Verband der Europa-Union Brüssel ei-

nen wichtigen Akzent bei der Europakommunikation setzen.

Die rasche Abfolge von entscheidenden Treffen zur Bewältigung der Herausfor-

derung mit den Flüchtlingszahlen an den Grenzen und innerhalb der EU hat die

Arbeit der LV-Brüssel in dem Zeitraum maßgeblich mit bestimmt. Das Thema

Migration, Flüchtlinge und Asyl war auch inhaltlicher Schwerpunkt der Gesprä-

che der Landesregierung und der auswärtigen Kabinettsitzung am 25. bzw. 26.

Januar 2016 in Brüssel. Regional standen neben dem Donauraum auch die In-

ternationale Bodenseekonferenz (IBK) und damit in enger Verbindung das The-

ma Schweiz im Mittelpunkt von Veranstaltungen und Gesprächen.

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Die fachlichen wie auch regionalen Schwerpunkte der Hausspitze des StM

schlugen sich auch im flankierenden Gesprächs- und Veranstaltungsprogramm

der LV-Brüssel im Berichtszeitraum nieder:

1. Migration

Zentrales Thema für die Gespräche des Ministerpräsidenten und der Landes-

regierung im Rahmen des Neujahrsempfangs und der auswärtigen Kabinett-

sitzung am 25. bzw. 26. Januar 2016 waren Migration, Asyl, Flüchtlinge und

Fluchtursachen. U. a. fanden Gespräche zu diesen Themen mit Vertretern

aus den entscheidenden Kabinetten bzw. GDs (EU-Außenbeauftragte Mog-

herini, Kommissar Mimica (Entwicklungszusammenarbeit, GD HOME) statt;

mit diesem Gesprächsformat konnte die gesamte Wirkungskette von Flucht-

ursachen, über Fluchtwege bis hin zum Umgang/Verteilung der Schutzsu-

chenden in der EU bzw. den Grenzen der EU abgedeckt werden und den

Gesprächspartnern die Anliegen Baden-Württembergs dargelegt werden so-

wie konkrete Projekte (z.B. Dohuk) dargestellt werden. Auch war der o. g.

Themenkomplex auch zentraler Bestandteil der Gespräche mit dem deut-

schen EU-Botschafter Silberberg, Kommissar Oettinger und Parlamentsprä-

sident Schulz, Abschluss der Gespräche des Ministerpräsidenten in Brüssel

war ein Zusammentreffen mit EU-Abgeordneten aus Baden-Württemberg.

2. Digitalisierung/Forschung/Schlüsseltechnologie/Energie

Im Berichtszeitraum sind zum Themenkomplex Digitalisierung insbesondere

die Gespräche des Ministerpräsidenten und der Landesregierung mit Digital-

kommissar Oettinger im Rahmen der auswärtigen Kabinettsitzung am

26. Januar 2016 zu nennen. Mit zwei weiteren Veranstaltungen zu dem erwei-

terten Themenkomplex Digitalisierung/Schlüsseltechnologien hat die LV-

Brüssel dieses Themenfeld in Brüssel weiter besetzt: 1.) „Zukunftsdialog“ des

DIN und der Deutschen Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informations-

technologie am 10. Februar 2016, sowie 2.) ZEW-Diskussionsveranstaltung

zum Thema Digitalisierung u. a. mit Prof. Fuest am 17. Februar 2016.

Mit zwei Veranstaltungen zum Thema Energie konnte die LV-Brüssel auch in

diesem Politikbereich wichtige Akzente setzen: 1.) Veranstaltung des DLR

u. a. mit Kommissionsvize Sefcovic (Energie-Union); sowie 2.) Koordinie-

rungstreffen mit Pressegespräch und Podiumsdiskussion der „Allianz der

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Regionen für europaweiten Atomausstieg“ am 2. März 2016 in Brüssel unter

Beteiligung der LV-Brüssel: Baden-Württemberg war dabei adäquat und ex-

klusiv mit dem Thema Rückbau vertreten. In seinem Statement hat Herr Jung

insbesondere auf die Kompetenzen beim Rückbau in der Oberrheinregion

hingewiesen (u. a. Stichwort Kompetenzzentrum Rückbau am KIT).

3. Schweiz/Alpenraum und Donau

Auf Initiative des Ministerpräsidenten hat die Internationale Bodenseekonfe-

renz eine Sitzung mit externen Gesprächspartnern am 25. Januar 2016 in

Brüssel durchgeführt. Von baden-württembergischer Seite nahmen Minister

Friedrich und StS Hofelich an dem gesamten Programm teil; Herr Minister-

präsident stieß am Nachmittag dazu. Im Rahmen der IBK-Delegationsreise

wurden Gespräche u. a. mit dem stellv. Generalsekretär des EU-Auswärtigen

Dienstes EAD, Herrn Leffler, sowie mit den EU-Abgeordneten Heubuch und

Simon sowie Kommissar Oettinger geführt. Dabei konnte den Gesprächs-

partnern – insbesondere von Seiten des EAD – eindrücklich dargelegt wer-

den, wie eng die Verflechtungen zwischen Baden-Württemberg und der

Schweiz sind; andererseits fanden die Vertreter aus Brüssel auch klare Wor-

te, was die EU von der Schweizer Regierung erwartet.

In Gesprächen der Leitungsebene der LV-Brüssel im Zusammenhang mit

der EU-Donauraumstrategie wurden die bereits guten Kontakte zu den Do-

naupartnern des Landes weiter ausgebaut und vertieft. U. a. fanden im Be-

richtszeitraum folgende Gespräche in der LV-Brüssel statt: mit der Niederös-

terreichischen Landesrätin Schwarz (Soziales, Arbeit und Familie), mit Ver-

tretern der Regionalregierung der Vojvodina (u. a. Herr Bugarski) sowie mit

Serbiens EU-Botschafter Lopandic.

Im Berichtszeitraum führten die Teilnehmer des „Entsendeprogramms Europa“

des MFW – betreut durch die Ressortbeobachterinnen des MFW in der LV-

Brüssel – Gespräche mit Vertretern der EU-Institutionen sowie deren Umfeld.