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INTENSIV DIABETOLOGIE SALZBURG / ÖSTERREICH 28. FEBRUAR – 2. MÄRZ 2014 BRINGEN SIE SICH AUF DEN NEUESTEN STAND: Das eigentliche Problem für Prävention und Therapie: Mikro- und Makroangiopathie / Ernährungsbehandlung als Grundlage der Diabetes-Adipositastherapie / orale Diabetestherapie heute / Bewährtes und Neues in der Insulintherapie / diabetische Polyneuropathie: Was gibt es Neues? / Infektionen und Entzündungen bei Diabetes mellitus / ... WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG: Prof. Dr. med. H. Mehnert, München ZERTIFIZIERUNG: vorauss. 19 CME-Punkte (A); vorauss. 20 DFP-Punkte Jetzt online anmelden: www.bdi.de T 0611-181 33 - 22/ -24 F 0611-181 33 - 23 [email protected]

Mitteilungen des BDI

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INTENSIV

DIABETOLOGIE SALZBURG / ÖSTERREICH28. FEBRUAR – 2. MÄRZ 2014BRINGEN SIE SICH AUF DEN NEUESTEN STAND: Das eigentliche Problem für Prävention und Therapie: Mikro- und Makroangiopathie / Ernährungsbehandlung als Grundlage der Diabetes-Adipositastherapie / orale Diabetestherapie heute / Bewährtes und Neues in der Insulintherapie / diabetische Polyneuropathie: Was gibt es Neues? / Infektionen und Entzündungen bei Diabetes mellitus / ...

WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG: Prof. Dr. med. H. Mehnert, München

ZERTIFIZIERUNG: vorauss. 19 CME-Punkte (A); vorauss. 20 DFP-Punkte

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Mitteilungen des BDI

1485Der Internist 12 · 2013 |

Berufsverband Deutscher Internisten e. V.Schöne Aussicht 5 D-65193 Wiesbaden Tel. 06 11/181 33 0 Tel. 06 11/181 33 50 [email protected] | www.bdi.de

RedaktionW. Wesiack, Wiesbaden

Internist 2013 · 54:1484–1487DOI 10.1007/s00108-013-3404-7© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2013

Editorial

Dr. med. Wolfgang WesiackPräsident des BDI e.V.

Ihr

Inhalt

1485 Editorial

1485 Der Fahrplan zur 3. Schwarz-Roten Gesundheitspolitik

1486 GKV Spitzenverband und Krankenhausversorgung

Die Koalitionsverhandlungen sind noch in vollem Gange; aus der Arbeitsgruppe Ge-sundheit dringen nur Bruch-stücke an die Öffentlichkeit. Wie substantiell sie wirklich sind, werden wir noch sehen. Sicher ist, dass Union und SPD an Zwangsrabatten und Arzneimit-telpreisen eingefroren bleiben. Sicher ist auch, dass die Partei-en die hausärztliche Versorgung stärken wollen, wie das gesche-hen soll, im Hinblick auf die Re-finanzierungsklausen nach § 73 b SGB V, ist unklar. Man hört, dass der einheitliche Beitragssatz für Krankenkassen fallen wird und die Kassen die Möglichkeit wie-der erhalten sollen, den Beitrags-

satz nach ihren Möglichkeiten individuell festzusetzen.

An die wirklich großen The-men haben sich die Koalitionäre ganz offensichtlich noch nicht getraut. Hier geht es um die zu-künftige Finanzierung der Kran-kenhäuser und eine Reform des DRG-Systems. Weiterhin geht es um die Frage einer sektorü-bergreifenden Bedarfsplanung, da die von der letzten Regierung beschlossene Bedarfsplanung nur für den ambulanten Bereich gilt. Ganz weit weg scheint die AG-Gesundheit von der Forde-rung des BDI zu sein: Feste Prei-se und/oder eine feste Menge für ärztliche Leistungen zu defi-nieren. In der Konsequenz heißt dies, dass der Fortschritt in der Medizin von den Fachärztinnen und Fachärzten finanziert wird.

Alles in allem sieht es danach aus, dass es keinen großen Wurf in der Gesundheitspolitik geben wird, sondern mit kleinteiligen Veränderungen eine Gesund-heitspolitik nach Kassen und Interessenlage festgelegt werden wird.

Der Berufsverband Deutscher Internisten, Ihr BDI, wird sich nach Bildung der neuen Regie-rung schnellstmöglich mit dem Gesundheitsminister in Gesprä-che begeben, um die ambulante und stationäre Versorgung der Patienten mit internistischen Krankheiten zu verbessern.

Wir sind an dieser Stelle auf Ihre Mitwirkung, Ideen und Kon-

takte angewiesen. Helfen Sie mit, engagieren Sie sich.

Nachdem die Sondierungsge-spräche zwischen CDU und SPD sowie CDU und Bündnis 90/Die Grünen abgeschlossen sind, ha-ben sich sowohl CDU als auch SPD entschieden, Koalitionsver-handlungen zur Bildung einer neuen Regierung aufzunehmen. In insgesamt 12 Arbeits- und 4 Untergruppen werden vorab die Themen erarbeitet, welche in den darauf folgenden Koalitionsver-handlungen diskutiert werden und in den späteren Koalitions-vertrag Einzug erhalten sollen. Hierbei werden je 7 Teilnehmer je Arbeitsgruppe von CDU und SPD sowie 3 weitere durch die CSU gestellt. Der Vorsitz wird je-weils durch einen Vertreter von Union und SPD bestritten.

Die Arbeitsgruppe Gesund-heit besteht aus, wie bereits ge-schildert, insgesamt 17 Personen, 8 Politikerinnen und 9 Politikern

aus CDU, CSU und SPD. Seitens der Union wird die Delegation von Herrn Jens Spahn als ge-sundheitspolitischem Sprecher der Unionsfraktion angeführt. Prof. Karl Lauterbach wird als sein bisheriger politischer Ge-genspieler im Bundestag die Delegation der SPD-Politiker anführen. Somit können bei beiden Verhandlungsführern umfassende Systemkenntnis-se vorausgesetzt werden. Allen voran war beispielsweise Prof. Lauterbach von 1999 bis 2005 einer der „Gesundheitsweisen“ im Sachverständigenrat zur Be-gutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen.

Während Professor Lauter-bach bereits im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück als Gesundheitsex-perte aufgestellt wurden, dürfte mit der Benennung von Jens

Der Fahrplan zur 3. Schwarz-Roten Gesundheitspolitik

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Mitteilungen des BDI

Spahn als ministrablen Res-sortleiter seitens der CDU doch noch keine Vorentscheidung ge-fallen sein. Hier muss abgewartet werden, ob evtl. Frau Dr. von der Leyen, die bisherige Arbeits-ministerin, nicht ihre Minister-position zu Gunsten eines SPD geführten Arbeitsministeriums aufgeben muss. Sodann käme sie sicherlich für den Chefposten im BMG infrage.

Für einigen Unmut in den Reihen der CDU hat die Aufstel-lung der Arbeitsgruppe durch die Parteizentrale gesorgt, da eine starke Fraktionsbildung aus Nordrheinwestfalen erkennbar war. Neben Jens Spahn wird die Arbeitsgruppe durch Karl-Josef Laumann, CDU Präsidiums-mitglied, Hubert Hüppe, bis-lang Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, Christine Clauß, gelernte Anästhesie- und Intentivschwester, Maria Mich-alk, Bundestagsabgeordnete aus Sachsen, Emine Demirbüken-Wegner, Gesundheitsstaatssekre-tärin Berlin sowie Michael Schier-ack, Orthopädie- und Unfallchi-rurg aus Brandenburg komplet-tiert. Auch die CSU Delegation setzt auf die Kompetenz einer Ärztin und entsendet Melanie Huml, Bayerisches Staatministe-rium für Gesundheit und Pflege, in die Arbeitsgruppe. Weiterhin wurden Johannes Singhammer, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU in der abgelaufe-nen Legislaturperiode sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke entsandt.

Im Team um Professor Lau-terbach erhalten die weiblichen Delegierten die Überzahl. Allen voran die Biotechnologin Dr. Carola Reimann, die als Genera-listin zahlreiche Themengebiete innerhalb der Gesundheitspolitik ausfüllen kann. Mit Frau Cor-nelia Prüfer-Storcks, Gesund-heitssenatorin in Hamburg und vormals jahrelang dem Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg angehörend, ist ein weiterer Pro-fi in den SPD Reihen zu finden. Überdies übernimmt Frau Prü-fer-Storcks 2014 den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz.

Komplettiert wird das Team durch Hilde Mattheis, Pflege-spezialistin, Kristin Alheit, Ge-sundheitsministerin Schleswig-Holstein, Alexander Schweitzer, Sozialminister Rheinland-Pfalz sowie Günter Baaske, Minister für Arbeit und Soziales in Bran-denburg.

Demnach ist also in jeder Delegation mindestens ein Arzt vertreten, um die brennenden Themen der Gesundheitspolitik für die kommende Legislaturpe-riode und die Koalitionsverhand-lungen vorzubereiten.

Die SPD hat intern bereits ei-ne Themenliste von mindestens 7 Gebieten konzentiert. Hier finden sich die Themen Bürger-versicherung als Kranken- und Pflegevollversicherung, Reform der Pflege, Krankenhausreform, Prävention, Sicherung der flä-chendeckenden Versorgung, Sicherung der Fachkräfte sowie „Sonstiges“ wieder. Unter dem Thema „Sonstiges“ verbirgt sich vor allem die Forderung nach ei-ner strafrechtlichen Regelung zur Verhinderung der Korruption im Gesundheitswesen. Für das The-ma Pflegeversicherung soll ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff entwickelt werden, zu dessen Fi-nanzierung der Beitragssatz um mindestens 0,5 % Punkte steigen wird. Darüber hinaus wird von Frau Dr. Carola Reimann ein erleichterter Wechsel von der PKV in die BKV unter Mitnah-me der Altersrückstellungen ins Gespräch gebracht. Auch Kristin Alheit, Gesundheitsministerin Schleswig-Holstein, bringt das Thema Errichtung einer Pflege-kammer mit in die Beratungen und wird hierbei gestärkt durch eine Umfrage unter Pflegekräften in Schleswig-Holstein, von denen sich 51 % für eine Kammergrün-dung ausgesprochen haben.

Im Hinblick auf die Einfüh-rung einer Bürgerversicherung hat sich die SPD intern allem Anschein nach bereits auf deut-liche Einschnitte eingestellt. Gleichwohl wollen sie einige Ele-mente ihres Konzeptes dennoch umsetzen. Hierzu gehört u.a. die Beitragsautonomie an die Kran-

kenkassen zurückzuführen, um mehr Wettbewerb unter den Kas-sen entstehen zu lassen. Hiermit wäre der Zusatzbeitrag hinfällig. Darüber hinaus soll die paritä-tische Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder verankert werden, welche derzeit durch Zusatzbeiträge und den um 0,9 % Punkte höheren allgemeinen Beitragssatz für Ar-beitnehmer nicht existiert. Daran anschließen würde sich die Frage, ob unter solchen neuen Rahmen-bedingungen der Gesundheits-fonds in seiner jetzigen Form noch benötigt würde.

Innerhalb der Union ist das Thema der Krankenhausreform, die Sicherstellung der flächen-deckenden Versorgung und Änderungen im Pflegesektor mit oberster Prioritätsstufe zu sehen. Am zweitgliedrigen Kas-sensystem von GKV und PKV wird weiter festgehalten verbun-den mit der Einschränkung, die steigenden Beiträge der PKV im Alter einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Zumindest wollen CDU und CSU die Mitnahme

von Altersrückstellungen für Pri-vatversicherte verbessern.

Die gesamte Verhandlungs-delegation zur Entwicklung ei-nes Koalitionsvertrages erreicht dieses Mal rekordverdächtige 75 Politiker aus den jeweiligen Par-teien und Fraktionen. Bis Ende November soll der Koalitions-vertrag ausgehandelt sein, damit im Anschluss die SPD Mitglieder hierüber in einer Abstimmung noch entscheiden können. Sofern die Verhandlungen nicht in der gewünschten Zeitschiene verlau-fen, haben die Parteivorsitzende Angela Merkel, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel Gespräche unter 6 Augen vereinbart, um die Konsensfindung ggf. zu be-schleunigen.

Wiesbaden, 30. Oktober 2013

Berufsverband Deutscher Inter-nisten e. V. Dipl.-Betrw. Tilo RadauGeschäftsführerTelefon: 0611 / 181 33 0Telefax: 0611 / 181 33 [email protected] www.bdi.de

Der Wahlkampf für die Bundes-tagswahl war für den GKV-Spit-zenverband Anlass, sich kritisch mit der Krankenhausversorgung in Deutschland auseinander zu setzen. Man darf da-von ausge-hen, dass die dort mitgeteilten Bewertungen und Forderungen an die Politik auch nach der Bun-destagswahl unverändert Gültig-keit besitzen werden. Die 14 Po-sitionen der Krankenkassen sind nicht nur inhaltlich interessant, sie werfen auch ein bezeichnen-des Licht auf die Denke in unse-rem Gesundheitswesen generell.

Im ersten Punkt fordert man, die Krankenhausversor-gung mehr auf die Versicherten auszurichten und beklagt die

mangelnde Finanzierung der Investitionen durch die Län-der, nicht begründbare Men-genentwicklung und eine nicht ausreichende Qualitätsorientie-rung in den Krankenhäusern. Entscheidender Punkt sei aber die ungebremste Ausgabenent-wicklung, die gesetzgeberischen Handlungsbedarf erfordere. Man beklagt, dass die Krankenhäuser sich an Arbeitsmarkt, Industrie und Stand des politischen Parti-kularinteressen orientieren und der Patient nicht mehr im Mittel-punkt der Versorgung steht. Da-mit geben die Krankenkassen ei-ner zunehmenden Ökonomisie-rung der Krankenhauslandschaft die Schuld für Defizite in der Ver-

GKV Spitzenverband und Krankenhausversorgung

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Mitteilungen des BDI

sorgung der stationär behandel-ten Patienten. Sie selbst können sich diesen ökonomischen Vor-gaben aber offensichtlich auch nicht entziehen und fordern eine überhitzte Mengenentwicklung zu stoppen, ohne dass sie die Hintergründe aus medizinischer, wissenschaftlicher und ärztlicher Sicht tatsächlich reflektiert ha-ben. Besonders kritisch sehen sie die Krankenhausinnovationen, aber auch hier wohl mehr aus Gründen der Mengenentwick-lung der Leistungen in den Kran-kenhäusern, als aus der Sicht der Patienten und der Wissenschaft.

Als zweiten Punkt fordern sie eine Neuordnung der Kranken-hausfinanzierung und Planung, weil die Länder ihrer wesentli-chen Aufgabe, nämlich die In-vestition zu sichern, nicht mehr ausreichend nachkommen. Sie halten die duale Finanzierung der Krankenhäuser für dringend reformbedürftig, sodass trotz der Ist-Kosten-Analyse in der DRG-Vergütung immer wieder Gelder aus dem laufenden Betrieb be-nötigt werden, um die fehlende Investitionsbereitschaft der Län-der auszugleichen. Aus der Sicht der Krankenkassen ist es deshalb ein logischer Schritt, dass sie an den Investitionsentscheidungen der Landesplanung mehr als seither beteiligt werden. In die-sem Rahmen wird auf ein aus der Zeitschrift „Gesundheit- und Sozialpolitik“ übernommener Artikel von Herrn Metzner, dem Leiter des Referates Krankenver-sorgung im Hessischen Sozialmi-nisterium hingewiesen, der sich mit diesem Thema beschäftigt.

Man will eine Strukturberei-nigung einleiten, weil man glaubt, dass die Länder Überkapazitäten finanzieren. Die Angebote im stationären Versorgungsbereich sollen verknappt werden, um die Mengenentwicklung einzudamp-fen. Also auch hier rein ökonomi-sche Argumente von Seiten der Krankenkassen. Außerdem sieht man zu viele Krankenhäuser in den Ballungs-räumen und for-dert hier eine Verdünnung.

Die vierte Forderung ist be-kannt und lässt sich unter dem Be-

griff „Elektiv ist selektiv“ zusam-menfassen lassen. Man möchte den Kontrahierungszwang, der sich aus der Krankenhauspla-nung für die zugelassenen Kran-kenhäuser für Krankenkassen ergibt, abschaffen. Man möchte Selektivverträge mit Kranken-häusern abschließen und nicht mehr alle zugelassenen Häuser bei elektiven Eingriffen an der Versorgung beteiligen. Damit wird ein wesentlicher Punkt der Krankenhausbedarfsplanung und die Rechtssicherheit der Krankenhäuser Versorgungsver-träge abzuschließen, ausgehöhlt.

In der nächsten Forderung bricht man eine Lanze für die DRGs und möchte deren Sys-tematik fortschreiben. Dies ist aus der Sicht der Krankenkassen nachvollziehbar, gibt es doch hier regelhaft eine Nachkalkulation mit Einsammeln der Rationali-sierungsgewinne der Kranken-häuser nach einer Schamfrist. Hier besteht ein Automatismus, der dem Wunsch der Kranken-kassen nach Verminderung der Krankenhausausgaben entgegen kommt.

Etwas unverständlich ist die Forderung, dass die Preisent-wicklung fair gestaltet werden soll. Man möchte eine sinnvolle Begrenzung der Preise im Kran-kenhausbereich zwingend neben der reinen Kostenentwicklung auch die Produktivitätsentwick-lung der Krankenhäuser mit be-rücksichtigen, um unberechtigte Preissteigerungen zu vermeiden. Diese so wörtliche Forderung nach einer fairen Preisgestaltung ist bei der Systematik der DRGs sachlich nicht ver-ständlich, han-delt es sich bei den DRGs doch um eine reine Ist-Kosten-Analy-se, in der genau die Punkte ein-fließen, die hier von den Kassen gefordert werden.

Besonders verärgert ist man über die Verhandlungen auf der Landesebene über die Basis-fall-werte und man möchte hier mehr Einfluss auf die vereinbarte Grö-ßenordnung und die Konvergenz zwischen den verschiedenen Ländern haben.

Unter dem Punkt 8 wird er-neut auf eine überhitzte Men-genentwicklung hingewiesen. Es wird wieder rein ökonomisch orientiert, in dem man als zen-tralen Ansatz eine Absenkung der Landesbasisfallwerte fordert. Hier lässt das System der am-bulanten Versorgung grüßen. Es wird ein Budget vorgegeben, kommt es zu einer Leistungsaus-weitung aus welchen Gründen auch immer, ist dies Sache der Leistungserbringer, hier wird das Krankenhaus zum budgetierten Vertragsarzt.

Der Spitzenverband Bund be-schäftigt sich auch mit den am-bulanten Krankenhausleistungen und will diese natürlich steuern. Dabei ist ihm die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ein Dorn im Auge, da die Leis-tungserbringer nach Einhalten von Qualitätsvorschriften ohne Budgetierung liquidieren kön-nen. In einem streng regulierten System ist so etwas ein Stachel im Fleisch, der gezogen werden muss. Aus der Sicht der Kran-kenkassen ist diese Überlegung durchaus nachvollziehbar, sind sie doch selbst durch die Vorga-ben des Gesundheits-fonds und stringente ökonomische Ansätze aus dem SGB V in der finanziel-len Zwangsjacke eingeengt. Sie können den Beitragssatz nicht erhöhen und fürchten den Zu-satzbeitrag, der ihre Mitglieder-entwicklung negativ beeinflusst.

Man beschäftigt sich auch mit fehlerhaften Abrechnungen der Krankenhäuser. Wie bereits aus dem ambulanten Sektor be-kannt, wird hier mit globalen Anschuldigungen argumentiert, man nimmt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen als Schiedsrichter, der von den Kassen selber finanziert und organisiert wird. Die aus dem ambulanten Bereich sattsam be-kannte globale Verdächtigung mit Grobschätzungen des Scha-dens wird auf die Krankenhäuser ausgedehnt.

Die Qualität soll transparent weiter entwickelt werden. Sieht man sich die Details an, wird klar, dass der bürokratische Auf-

wand in unserem Gesundheits-wesen durch die zahlreichen auf die Versicherten aber auch auf die Krankenkassen bezogenen Daten fröhliche Urständ feiern wird. Man kann zwar solche Forderungen nachvollziehen. Die Krankenkassen sollten aber bedenken, wie sie dies zusätzlich finanzieren.

Anscheinend hoffen sie, durch eine qualitätsorientierte Vergütung so viel Gelder lose machen zu können, dass sie zu-mindest die qualitätsbewussten Häuser wie seither bezahlen können. Qualitätssicherungs-vorgaben werden wie immer in dem Papier als Mittel der Kosten-dämpfung angesehen.

Am Schluss beschäftigt man sich mit den Innovationen im Gesundheitswesen außerhalb der Arzneimittelversorgung. Das AMNOG dient hier als Vor-bild, sodass die seither nur über die NUB-Regelung regulierte Abrechnung von Innovationen ausgebremst werden kann. Die Verhältnisse auf dem Arzneimit-telmarkt sollen deshalb auch auf Innovationen im technischen Me-dizinbereich ausgedehnt werden.

Betrachtet man die Forde-rung der Krankenkassen, so sind sie aus ihrer ökonomischen Sicht absolut nachvollziehbar. Inter-essant ist dabei nur, dass sie als Begründung für ihre Forderung dem System genau diese ökono-mische Orientierung vorwerfen und selbst wenig Argumente für eine medizinisch sinnvolle Versorgung einbringen. Es geht eben dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen wie den üb-rigen Playern im Gesundheitswe-sen, nämlich um Geld und Öko-nomie, bei den Kostenträgern naturgemäß zuerst um Kosten-dämpfung.

Nimmt man alle Beteiligten im Gesundheitswesen zusam-men, so entsteht bei dem unvor-eingenommenen Betrachter der Eindruck, dass hier ein Esel dem anderen Langohr nennt.

Dr. med. Hans-Friedrich Spies2. Vizepräsident und Schatzmeister im BDI e.V.