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M i t t e i l u n g s b l a t t der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen Nr. 12 19.03.2020 Telefonnummern: Bürgermeisteramt 9862-0 Bürgermeister Simon Axt 9862-12 Hauptamtsleiterin Anja Koch 9862-14 Bürgermeisteramt – Fax 9862-26 Bauhof – Hr. Mildenberger 0172 767 02 99 Gemeindehalle 978592 Freiw. Feuerwehr, Magazin 37879 Kindergarten Regenbogen 07464/3151 Revierleiter Harald Rutha 07464/1498 Nachbar.hilfe, Durchhausen 07464/98620 Nachbar.hilfe,Trossingen 07425/5414 Kath. Pfarramt Trossingen 07425/9528-0 Ev.Pfarramt Hausen o.V. 07424/2132 Sparkasse Bargeldbestellung 07425/7244 Volksbank Bargeldbestellung 07425/22535 E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in VS-Schwenningen Tel.-Nr.: 116 117 Zahnärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.:.116 117 HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS Tel.-Nr.: 116 117 Augenärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 116 117 docdirekt – Montag bis Freitag 09.00 – 19.00 Uhr (docdirekt.de) Tel.-Nr.: 0711/96 58 97 00 Notruf Rettungsdienst: 112 Apotheken-Notdienste: 21.03.2020 Apotheke Frittlingen Tel. 07426/33 22 22.03.2020 Markt-Apotheke, Trossingen Tel. 07425/9 52 40 14 Diese Angaben sind ohne Gewähr Tagesaktuelle Notdiensthinweise erhalten Sie unter der Rubrik „Notdienst-Suche“ auf der Seite der Landesapothekerkammer Baden- Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833. Nachbarschaftshilfeverein „Wir für Sie“ Geschäftsstelle im Rathaus Durchhausen Einsatzleitung: Sandra Frick-Fricker Bürozeiten: Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr Sprechzeit nur nach telefonischer Anmeldung Tel.: 07464/98620 E-Mail: durchhausen@wir-für-sie.net Sparkassen-Sprechstunde im Mehrzweckraum der Gemeindehalle: Dienstag 09.00 – 10.00 Uhr Bargeldbestellung unter: 07425/7244 Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen Sprechzeiten im Rathaus Durchhausen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (07464/9862-0) oder per E-Mail ([email protected]).

Mitteilungsblatt Carola KW 12 - Durchhausen...Bargeldbestellung unter: 07425/7244 Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen Sprechzeiten im Rathaus Durchhausen nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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M i t t e i l u n g s b l a t t

der Gemeinde Durchhausen Herausgeber: Bürgermeisteramt, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen

Nr. 12 19.03.2020

Telefonnummern:Bürgermeisteramt 9862-0 Bürgermeister Simon Axt 9862-12 Hauptamtsleiterin Anja Koch 9862-14 Bürgermeisteramt – Fax 9862-26 Bauhof – Hr. Mildenberger 0172 767 02 99 Gemeindehalle 978592 Freiw. Feuerwehr, Magazin 37879 Kindergarten Regenbogen 07464/3151

Revierleiter Harald Rutha 07464/1498 Nachbar.hilfe, Durchhausen 07464/98620 Nachbar.hilfe,Trossingen 07425/5414 Kath. Pfarramt Trossingen 07425/9528-0 Ev.Pfarramt Hausen o.V. 07424/2132 Sparkasse Bargeldbestellung 07425/7244 Volksbank Bargeldbestellung 07425/22535

E-Mail-Adressen: [email protected] [email protected] [email protected]

[email protected]

[email protected]

Ärzte-Notdienste: Die Notfallpraxis am Klinikum Landkreis Tuttlingen, Zeppelinstraße 21, ist werktags von 18 – 22 Uhr und samstags sowie an Sonn- u. Feiertagen von 8 – 22 Uhr unter der Tel.-Nr.: 116 117 zu erreichen. Sie können auch ohne vorherige Anmeldung direkt in die Notfallpraxis kommen. Kinderärztliche Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum in VS-Schwenningen Tel.-Nr.: 116 117 Zahnärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.:.116 117 HNO-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum, VS Tel.-Nr.: 116 117 Augenärztliche Notfalldienst Tel.-Nr.: 116 117 docdirekt – Montag bis Freitag 09.00 – 19.00 Uhr (docdirekt.de) Tel.-Nr.: 0711/96 58 97 00

Notruf Rettungsdienst: 112

Apotheken-Notdienste: 21.03.2020 Apotheke Frittlingen Tel. 07426/33 22 22.03.2020 Markt-Apotheke, Trossingen Tel. 07425/9 52 40 14 Diese Angaben sind ohne Gewähr

Tagesaktuelle Notdiensthinweise erhalten Sie unter der Rubrik „Notdienst-Suche“ auf der Seite der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833.

Nachbarschaftshilfeverein „Wir für Sie“ Geschäftsstelle im Rathaus Durchhausen

Einsatzleitung: Sandra Frick-Fricker

Bürozeiten: Mittwoch 14:00 – 15:00 Uhr Sprechzeit nur nach telefonischer Anmeldung

Tel.: 07464/98620

E-Mail: durchhausen@wir-für-sie.net

Sparkassen-Sprechstunde im Mehrzweckraum der Gemeindehalle:

Dienstag 09.00 – 10.00 Uhr Bargeldbestellung unter: 07425/7244

Öffnungszeiten Rathaus Durchhausen

Sprechzeiten im Rathaus Durchhausen nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (07464/9862-0) oder

per E-Mail ([email protected]).

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 2

JUBILARIN: Frau Gertrud Reich, In der Breite 2, feiert am 24. März ihren 84. Geburtstag. Die Gemeindeverwaltung gratuliert hierzu recht herzlich!

Abfallkalender:

Sa., 21.03. keine Grünschnittannahme – siehe hierzu die Mitteilung des Landratsamtes unter „Sonstiges“ (Abfallwirtschaftsamt schließt ab sofort alle Abfall- Entsorgungsanlagen)

Mo., 23.03. Wertstofftonne, Papiertonne, Windeltonne

TERMINE: Fr., 20.03. 20.00 Uhr SVD – Abt. Tennis – Abteilungsversammlung - verschoben Fr., 20.03. 20.00 Uhr Narrenzunft – Generalversammlung - verschoben Sa., 21.03. 20.00 Uhr Fanfarenzug – Generalversammlung - verschoben So., 22.03. 8.00 – 17.00 Uhr Kath. Kirche – Kirchengemeinderatswahlen – nur Briefwahl

möglich Sa., 28.03. 19.00 Uhr Sportverein – Generalversamml. im Sportheim - verschoben So., 29.03. 15.00 Uhr Baku yie – together as one – Generalversammlung im

Otmarsaal - verschoben

Alle Generalversammlungen die bis Ende April 2020 terminiert waren werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Sobald wieder Termine festgelegt werden können, werden diese mitgeteilt.

Die folgenden Termine werden ebenfalls verschoben: 19.03.2020 - Sitzung des Abwasserzweckverbands Ostbaar 27.03.2020 - Jagdgenossenschaft 03.04.2020 - Baumpflanzaktion

N E U E S A U S D E R G E M E I N D E

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus findet im Rathaus

kein unangemeldeter Besucherverkehr

mehr statt.

Wir sind selbstverständlich weiter für Sie da und werden Ihre Anliegen nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 07464/9862-0 /

Mail: [email protected]) bearbeiten.

Auf Anfragen, die bis nach dem 19. April 2020 warten können, bitten wir zu verzichten.

Ich wünsche Ihnen alles Gute – bleiben Sie gesund!

Ihr

Simon Axt Bürgermeister

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 3

Gemeindetag Baden-Württemberg - Kreisverband Tuttlingen

Pressemitteilung Die Bürgermeister im Landkreis Tuttlingen haben im Rahmen einer Sondersitzung des Kreisverbands, mit Herrn Landrat Stefan Bär, am 16.03.2020 im Landratsamt folgende gemeinsame Leitlinien in Sachen Corona besprochen. In der jetzigen Situation, wo sich die Lage ständig ändert, ist Besonnenheit gefragt. Leider ist die jetzige Krise auch mit einschneidenden Einschränkungen für jeden Einzelnen verbunden. Daher trägt auch jeder Einzelne Verantwortung dafür mitzuhelfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen um Zeit zu gewinnen. Diese Zeit wird für die Aktivierung unseres Gesundheitswesens benötigt und gleichzeitig gilt es ältere Mitmenschen und Mitbürger mit Vorerkrankungen in besonderer Art und Weise zu schützen. Dies erfordert die Solidarität aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Durch die von der Landesregierung verordnete Schließung von Schulen und Kindertagesstätten werden in den Gemeinden Notgruppen in Kindertagesstätten und Schulen eingerichtet. Für die Einrichtung solcher Notgruppen gibt es genaue Vorgaben der Landesregierung die von den Gemeinden in eigener Verantwortung umgesetzt werden. Durch die Schließung der Kindertagesstätten ist der Besuch dieser Einrichtungen, mit Ausnahme der Notgruppen, nicht möglich. Die Bürgermeister sind sich daher einig, dass die Kindergartengebühr für den Monat April nicht eingezogen wird. Sofern die Schließungen verlängert werden, wird man hier wieder eine entsprechende Entscheidung treffen. Es werden die öffentlichen Einrichtungen wie Sportstätten, Jugendtreffs usw. geschlossen. Um die älteren Mitbürger zu schützen werden die Bürgermeister oder Vertreter der Gemeinden keine Besuche mehr bei Alters- und Ehejubiläen durchführen. In den Gemeindeverwaltungen wird ab Dienstag der Publikumsverkehr eingeschränkt. Es findet nur noch Publikumsverkehr nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Die Gemeindeverwaltungen sind aber weiterhin zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch oder per Mail oder Fax erreichbar. So sollen auf der einen Seite die Besucher und auf der anderen Seite das eigene Personal geschützt werden. Bei einem Ausfall einer Gemeindeverwaltung werden die Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverbände helfen und für dringende Fälle zur Verfügung stehen. Auf öffentliche Gemeinderatssitzung wird verzichtet und es werden alle Tagesordnungspunkte die nicht unbedingt sofort entschieden werden müssen verschoben. Die Gemeinden sind sich bewusst, dass sich die Lage jederzeit ändern kann und man wird dann sehr zeitnah und in enger Absprache, für alle Gemeinden gleichermaßen einheitliche Standards festlegen. Denkingen, den 16.03.2020 Rudolf Wuhrer Bürgermeister Vorsitzender

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 4

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ausbreitung des Corona-Virus hält uns und unser Land in Bann. Auch das Leben in unserer Gemeinde wird hierdurch zunehmend beeinträchtigt.

Aktuell lässt sich nicht abschätzen, wie lange die derzeitige Situation noch andauern wird, und wie lange wir uns mit den immer erheblicheren Einschränkungen des öffentlichen Lebens auseinandersetzen müssen.

Deshalb appelliere ich an Ihr Verständnis und Ihre Solidarität für die getroffenen Maßnahmen und bitte Sie, auf einander Rücksicht zu nehmen und Ihren ganz persönlichen Beitrag zur Bekämpfung des Virus zu leisten!

Gemeinsam werden wir diese momentan nicht sehr einfache Zeit überstehen und den Virus besiegen.

Bleiben Sie gesund!

Die neuen Regelungen der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gelten seit Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.

Es gelten unter andern folgende Regelungen:

Offen bleiben

• Einzelhandel für Lebensmittel, • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, • Getränkemärkte, • Apotheken, • Sanitätshäuser, • Drogerien, • Tankstellen, • Banken und Sparkassen, • Poststellen, • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, • der Zeitungsverkauf, • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden. Die Öffnung ist auf den Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr beschränkt.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten

• Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen,

wenn sichergestellt ist, dass o die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern

zwischen den Tischen gewährleistet ist, o Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen

gewährleistet ist. • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen

werden.

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 5

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt

• Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen,

Volkhochschulen, • Kinos, • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen, • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche

Einrichtungen, • Volkshochschulen und Jugendhäuser, • öffentliche Bibliotheken, • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb

geschlossener Räume), Spezialmärkte • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

• Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.

• Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

• Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Einstellung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Bis zum Ablauf des 19. April 2020 ist der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege untersagt.

Ausgenommen von der Untersagung sind Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sofern beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.

Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, an der Betreuung gehindert ist.

Für diese Kinder wird eine Notbetreuung bereitgestellt. Die Notbetreuung findet in der jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Personal in möglichst kleinen Gruppen statt.

Bereiche der kritischen Infrastruktur sind insbesondere

1. Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,

2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,

3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,

4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz, 5. Rundfunk und Presse, 6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie

Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden, 7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe, 8. Bestatter

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 6

Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind Kinder

• die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder

• die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder

• mit Symptomen eines Atemwegsinfekts oder erhöhter Temperatur

Die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen (Corona-Verordnung) finden Sie direkt auf der Website der Landesregierung www.baden-wuerttemberg.de oder auf unserer gemeindeeigenen Homepage www.durchhausen.de. Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir diese tagesaktuell ergänzen.

Durchhausen, den 19.03.2020

Simon Axt Bürgermeister

______________________________________________________________________________________________

Wir kaufen für Sie ein – Nachbarschaftshilfeverein bietet Lieferservice für Lebensmittel an! Aufgrund der aktuellen Lage eine Erinnerung an das Angebot des Nachbarschaftshilfevereins „Wir für Sie e. V.“: Für ältere Personen und Menschen, welche zur Risikogruppe des Coronavirus zählen, besteht das Angebot, unseren Einkaufsservice zu nutzen. Sie teilen uns Ihren Einkaufswunsch mit - wir bringen Ihnen den Einkauf nach Hause. Bei Interesse an unserem Angebot nehmen Sie bitte Kontakt mit der Einsatzleiterin Sandra Frick-Fricker, Telefonnummer 07464/98620 auf. ______________________________________________________________________________

FREIWILLIGE FEUERWEHR DURCHHAUSEN JUGENDFEUERWEHR DURCHHAUSEN

Aufgrund des Corona-Virus setzen wir jeglichen Übungsbetrieb der Aktiven und Jugendfeuerwehr aus. Sitzungen finden ebenfalls keine statt.

Im Einsatzfall bitte ich alle zu erscheinen, die folgendes ausschließen

können:

Einsatzteilnahme nur, wenn: Kein Aufenthalt im Risikogebiet in den letzten 14 Tagen, kein Kontakt zu Infizierten in den letzten 14 Tagen, keine grippeähnlichen Symptome!

Allgemein Hygienemaßnahmen beachten!

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 7

K I R C H E N N A C H R I C H T E N

KATH. KIRCHENGEMEINDE „Zu den hl. Engeln“ Durchhausen

SEELSORGEEINHEIT TROSSINGEN

Kirchengemeinderatswahl nur per Briefwahl möglich!!

Die Kirchengemeinderats-Wahl am 21./ 22. März findet ausschließlich per Briefwahl statt. Die

Wahllokale bleiben geschlossen. Abgabefrist für die Wahlbriefe ist Sonntag, 22. März, 16.00 Uhr

im Einwurfbriefkasten des Pfarrbüros Trossingen (Theresienplatz 1 bzw. Wilhelmstr. 20), im

Briefkasten des Rathauses in Durchhausen und im Einwurfbriefkasten des Pfarrhauses in

Gunningen. Wahlbriefe können aber auch per Post an die Adresse Theresienplatz 1, 78647

Trossingen geschickt werden.

Liebe Gemeindemitglieder der Seelsorgeeinheit Trossingen, als Christinnen und Christen haben wir eine gemeinsame Verantwortung für unsere Mitmenschen und für unsere Gesellschaft. Das Bestreben, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und der Schutz aller Gemeindemitglieder steht auch in unserer Seelsorgeeinheit im Vordergrund. Dabei darf aber die Angst nicht die Herrschaft über den Menschen übernehmen, deshalb gilt grundsätzlich, dass verantwortliche Seelsorge in unserer Kirche weitergeht. Damit dies so gut und so sicher wie möglich geschehen kann, hier nun ein paar Informationen, wie in nächster Zeit mit Gottesdiensten und Veranstaltungen umgegangen werden soll. Da sich die Lage täglich ändern kann, bitten wir Sie, auch in den Medien die Geschehnisse zu verfolgen. • Die Kirchen in Trossingen, Durchhausen und Gunningen bleiben vorerst weiterhin zu den normalen Öffnungszeiten für Ihr persönliches Gebet geöffnet. • Die Kirchengemeinden sagen auf Beschluss der Diözese Rottenburg-Stuttgart ab dem 16. März 2020 ALLE ÖFFENTLICHEN EUCHARISTIEFEIERN UND ANDEREN GOTTESDIENSTE bis einschließl. 19. April ab. Hier empfiehlt sich die Nutzung medialer Gottesdienst-Angebote. So wird die sonntägliche Eucharistiefeier um 9.30 Uhr in der Domkirche St. Martin in Rottenburg live auf der diözesanen Homepage www.drs.de übertragen. Für die Feier der Kar- und Ostertage werden Lösungen erarbeitet, die wir rechtzeitig noch bekannt geben. • Unsere Erstkommunionfeiern, die am 19. und 26. April stattfinden sollten, werden auf die Zeit nach den Sommerferien verschoben. • Trauungen werden bis Ende Mai in unserer Diözese nicht stattfinden. • Die Firmung, die auf den 24. Mai terminiert war, wird abgesagt und im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 nachgeholt. • Beerdigungen unter freiem Himmel finden nach den behördlichen Vorgaben statt. Trauerfeiern und Requien müssen nachgeholt werden. • Tauffeiern werden verschoben. In dringenden Ausnahmesituationen kann das Taufsakrament im engsten Familienkreis gespendet werden. • Im Allgemeinen wird die Hauskommunion und Krankensalbung eingestellt. Bei dringlicher Notwendigkeit können sie - unter Beachtung der geltenden rechtlichen Lage und der besonderen Hygienemaßnahmen - auch weiterhin gebracht bzw. gespendet werden. • Bis 19. April sind alle Veranstaltungen (Erwachsenenbildung, Seniorennachmittage, usw.) abgesagt. • Der Kleiderladen Trossingen bleibt bis auf weiteres geschlossen. • Der Tafelladen ist noch geöffnet. Die Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Ladenlokal aufhält, wird auf max. 5 Personen limitiert. • Unser Pfarrbüro ist ab sofort für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Bitte nutzen sie E-Mail und Telefon für ihre Anliegen.

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 8

Da sich nicht sagen lässt, wie sich die Lage in den nächsten Tagen und darüber hinaus weiter entwickelt, werden wir täglich die Dinge überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Situation anpassen. Dazu sind wir in Kontakt mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Stadt Trossingen und dem Gesundheitsamt Tuttlingen. Wir aktualisieren regelmäßig unsere Homepage und informieren Sie dort über eventuelle Änderungen. Auch auf der diözesanen Homepage www.drs.de ist immer der aktuelle Stand der Maßnahmen abrufbar. Ihnen allen wünschen wir in diesen unruhigen Zeiten Gottes reichen Segen! Bleiben Sie gesund! _____________________________________________________________________________________________

Katholisches Pfarramt St. Theresia, Theresienplatz 1, 78647 Trossingen [email protected] www.st-theresia-trossingen.de

Öffnungszeiten: Di u.Do von 14.30 - 17.00 Uhr; Mi von 9 -11 Uhr Tel. 07425-9528-0 / Fax 9528-44

Pfarrer Thomas Schmollinger, Tel. mobil 01520-6724363

Pastoralreferent Kurt Diehm, Tel. 07425-952815 [email protected]

Pastorale Mitarbeiterin Ines Rabus, Tel. 07425-952814 oder 5377 [email protected]

Mesnerin Durchhausen, Erika Kraus, Tel. 0176-23961603

2. Vors. KGR Durchhausen, Eva Hagen, Tel. 0173-2115539

______________________________________________________________________________

Liebe Ministranten und Sternsinger, aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Coronavirus haben wir uns dazu entschieden, unseren Ausflug am Freitag, den 20.03.2020 abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen!! Eure Oberministranten Simon und Stefan sowie Lisa und Marina vom Sternsinger-Team ______________________________________________________________________________

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HAUSEN OB VERENA Liebe Gemeindeglieder, wir alle werden gerade von den Ereignissen im Zusammenhang mit der Infektionswelle überrollt. Weil alles neu und ungewiss ist, verspüren viele Angst. Doch seien Sie getrost: Gott lässt seine Menschheit nicht im Stich. Das hat er mit dem Regenbogen am Ende der Sintflutgeschichte versprochen. Im Vertrauen darauf, dass Gott bei uns ist, wollen wir die nötigen Schritte jetzt miteinander tun: Gottesdienste:

- In der aktuellen Situation müssen wir leider – auf die dringende Empfehlung der Landeskirche hin – ab sofort bis auf weiteres auf Gottesdienste verzichten. Wir weisen ausdrücklich auf Radio- und Fernsehgottesdienste hin und freuen uns, wenn Sie diese am Sonntagmorgen mitfeiern.

Gruppen und Kreise:

- Sämtliche Gruppen und Kreise unserer Kirchengemeinde entfallen bis auf Weiteres. - Entsprechend dem Vorgehen des Landes Baden-Württemberg zum Schulunterricht wird auf

Empfehlung des Oberkirchenrats so lange kein Konfirmandenunterricht mehr stattfinden, bis die Schule wieder beginnt.

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 9

Seelsorge: - Wenn Sie ein Gespräch mit mir wünschen, stehe ich als Seelsorger jederzeit dafür bereit.

Ich werde auf entsprechende Bitte von Kranken und Geschwächten, Sterbenden und deren Angehörigen hin aktiv werden.

- Zum Schutz der Kranken und Geschwächten bittet der Oberkirchenrat darum, Sorge dafür zu tragen, dass ehrenamtliche seelsorgerliche Besuche bei Altersjubilaren bis auf weiteres ausgesetzt werden.

- Deshalb werde auch ich als Pfarrer unsere betagten Gemeindeglieder dann wieder zu ihren runden Geburtstagen besuchen, wenn die Coronawelle abgeklungen ist.

- In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass ich jederzeit zu Gesprächen am Telefon (0 74 24 / 21 32) bereitstehe. Auch per Email können Sie sich gerne an mich wenden ([email protected]).

Seien Sie Gott befohlen!

Ihr Pfarrer Dr. Matthias Figel Evangelische Kirchengemeinde Hausen ob Verena Kirchstr. 16,Telefon 07424 2132, Email [email protected]

V E R E I N S N A C H R I C H T E N

BOGENSPORTFREUNDE DURCHHAUSEN

Liebe Bogensportfreunde, auf Grund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus stellen wir vorerst bis Ostern unseren Trainingsbetrieb ein. Bleibt alle gesund. Herzliche Grüße Ute Zarak und die Vorstands-Crew ______________________________________________________________________________

RADFAHRVEREIN DURCHHAUSEN Saisonstart - für Hobbyradler und MTB-Kids

Wir verschieben unseren Saisonstart 2020 wegen der Corona-Krise bis nach den Osterferien.

Richard Ganter – Vorsitzender ______________________________________________________________________________

SPORTVEREIN DURCHHAUSEN

Sportvereinigung Durchhausen - Sportheim aus aktuellem Anlass ist das Sportheim nur noch jeweils am Sonntag von 11:30 Uhr – 18:00 Uhr geöffnet. Die Bestuhlung wurde halbiert, so dass genügend Abstand vorhanden ist von einem Gast zum anderen. Wir müssen jedoch die Namen der Gäste notieren, damit im Bedarfsfall alle Gäste informiert werden können. Diese Listen werden natürlich nach Ende der Krise wieder vernichtet (Datenschutz). Ansonsten ist das Vereinsleben komplett ausgesetzt. Der Spielbetrieb ist auf jeden Fall vorläufig bis 20.04.2020 eingestellt. Bezüglich des B-Jugend-Zeltlagers, das mit Sicherheit auch sehr gefährdet ist, werden wir Ende April Final entscheiden. Wir informieren sobald sich etwas ändert. Euch allen wünschen wir eine virenfreie Zeit und das diese schlimme Corona-Krise bald vorbei ist.

SV Durchhausen / Harald Bury 1. Vorstand

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 10

S O N S T I G E S

Gemeinschaftspraxis Dr. U. Odenwäller / T. Leitl Zum Schachen 2, 78606 Seitingen-Oberflacht , Tel. 07464/811

Liebe Patientinnen und Patienten!

Bitte unterstützen Sie uns bei der Eindämmung der Corona-Virus-Infektion!

Praxisbesuche, die medizinisch nicht dringend notwendig sind, sollten Sie zum eigenen Schutz verschieben. Beispielsweise besteht keine Dringlichkeit für:

• Vorsorge- bzw. Gesundheitsuntersuchungen • DMP - Untersuchungen • Kindergarten- Untersuchungen • routinemäßige Laboruntersuchungen • Konsultationen zur Gesundheitsberatung • Reiseimpfungen • Service-Leistungen: Atteste, Reha-Anträge, Versicherungsanfragen etc.

Notfälle behandeln wir selbstverständlich weiterhin jederzeit!

Bei harmlosen Infekten genügt ein telefonischer Kontakt für notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Ob ein persönlicher Arzt-Patient-Kontakt erforderlich ist, können wir zunächst auch bei einem Telefonat klären.

Rezepte und Überweisungen bestellen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail. Am Folgetag können Ihre Bestellungen dann bei uns abgeholt werden. Kinderfrühkennungsuntersuchungen bitte nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ihr Praxis-Team ______________________________________________________________________________

Landratsamt schränkt Besucherverkehr auf Minimum ein Ab Dienstag, dem 17. März 2020 kann das Landratsamt mit Terminvereinbarung über den Haupteingang betreten werden. Bürgerinnen und Bürger müssen zuvor einen Termin vereinbart haben, der Einlass erfolgt ausschließlich nach Anmeldung. Aus diesem Grund sollten Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis mit sich führen. Am zentralen Eingang werden dann die Daten abgeglichen. Dies gilt auch für alle Nebenstellen. „Diese Regelung gilt für Anliegen, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist“, erklärt Landrat Stefan Bär. „Darüber hinaus bitten wir alle weiteren Anliegen wie bisher telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.“ Das gilt insbesondere auch für die Kfz-Zulassungsstelle. Hier sind Zulassungen ab dem 17. März 2020 nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann entweder über das Internet www.landkreis-tuttlingen.de oder aber telefonisch über das Büro des Bürgerservices unter 07461 926 5100 erfolgen. Zulassungen ohne vorherige Terminvereinbarungen können nicht mehr angenommen werden. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur noch Zulassungen vornehmen zu lassen, die zwingend erforderlich sind. Das Landratsamt bittet um Verständnis, dass lediglich eine Person das Zulassungsamt aufsuchen möge, weitere Familienangehörige sollten zu Hause bleiben. Derzeit ist es nicht mehr möglich für eine Person oder ein Autohaus mehrere Termine zu blockieren. Die Autohäuser und Zulassungsdienste werden gebeten die gesonderten Regelungen zu beachten. Bis auf weiteres bleiben die Nebeneingänge des Landratsamtes geschlossen.

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 11

Ausweitung des Corona-Testzentrums durch Drive-In-Teststelle und mobile Testeinrichtung in Spaichingen Ab sofort wird es zwei weitere Teststellen im Landkreis Tuttlingen geben. Die Drive-In-Teststelle auf dem Gelände des Freibades in Tuttlingen ist seit Montag, dem 16. März 2020 12 Uhr in Betrieb. Im Vorbeifahren, aber nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung, wird hier der notwendige Abstich abgenommen. Am Dienstag, dem 17. März wird eine weitere mobile Coronavirus-Teststelle auf dem Parkplatz der Erwin-Teufel-Berufsschule in Spaichingen eingerichtet. Das Landratsamt greift hier auf die Unterstützung des Deutschen Instituts für Katastrophenmedizin zurück. In der Woche vom 16. März bis einschließlich 20. März finden die Tests wie bisher nach Vereinbarung statt. Nach eingehender Prüfung entscheidet das Gesundheitsamt, ob ein Patient getestet werden muss oder nicht. Fällt die Entscheidung für eine Testung aus, so werden Termine ausschließlich über das Gesundheitsamt vergeben. Bürgerinnen und Bürger die sich zuvor in einem der Risikogebiete aufgehalten haben und/oder Kontakt zu Personen hatten, bei denen eine Infektion bereits bestätigt wurde und die zusätzlich Symptome aufweisen, wenden sich bitte umgehend an die Service-Hotline des Gesundheitsamtes unter 07461 926 9999. _____________________________________________________________________________________ Abfallwirtschaftsamt schließt ab sofort alle Abfall-Entsorgungsanlagen Ab sofort werden für alle Privatanlieferer folgende Anlagen bis auf weiteres geschlossen. Betroffen sind:

• das Abfallzentrum Talheim mit Wertstoffhof • die Bauschuttdeponie Aldingen mit Wertstoffhof und Grünguthof • die Wertstoff- und Grünguthöfe in Geisingen, Mühlheim, Tuttlingen und Wehingen, • die Grünguthöfe in Königsheim, Spaichingen und Trossingen, • alle mobilen Grünschnittannahmestellen • die Schadstoffsammlung.

Die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht vor. Wir greifen daher zu dieser Maßnahme, um unnötige Kontakte und Ansteckungsmöglichkeiten mit dem Coronavirus zu vermeiden. Sobald sich Änderungen ergeben werden, wir über unsere Internetseite ( www.abfall-tuttlingen.de ) und über unsere Abfall-APP ( www.abfallwecker.de ) informieren. ________________________________________________________________________________

Besuchsverbot im Klinikum Landkreis Tuttlingen Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus stehen die Kliniken in Deutschland momentan vor großen Herausforderungen. Deshalb hat das Klinikum Landkreis Tuttlingen verschiedene Maßnahmen ergriffen – und bittet um Mithilfe der Besucher. Das Klinikum Landkreis Tuttlingen erteilt ab sofort und bis auf weiteres für die Standorte in Tuttlingen und Spaichingen ein generelles Besuchsverbot. „Im Sinne der Eigenverantwortung und der Verantwortung für unsere Patienten hat sich die Klinikleitung gemeinsam mit den Chefärzten dazu entschieden, Besuche nur in begründeten Ausnahmefällen zu genehmigen. Das trägt dazu bei, das Ansteckungsrisiko sowohl für Patienten, Besucher und Mitarbeiter einzudämmen.“, erklärt der Ärztliche Direktor Dr. Michael Kotzerke. Ausnahmen sind nach vorheriger telefonischer Absprache über die Telefonnummer 07461/97-0 in besonderen Situationen (schwere Erkrankung, Sterbephase, Entbindung) möglich. Auch der eingerichtete Mittagstisch für Senioren ist derzeit geschlossen. Weiterhin gilt: Wer grundsätzlich Erkältungssymptome bei sich beobachtet, sollte sich zunächst telefonisch beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116-117 oder sich beim Gesundheitsamt des Landkreises Tuttlingen unter der Service-Hotline 07461/926-9999 melden. Nach sorgfältiger Prüfung werden Termine zur Testung direkt vergeben. _____________________________________________________________________________________

Musikschule Trossingen:

Unterrichtsbetrieb in Ausnahmesituation „Vermeidung von Verbreitung des Corona-Virus“ Auf Empfehlung des Landesverbandes der Musikschulen Baden-Württembergs wird auch die Musik- u. Tanzschule ab Montag, 16. März 2020, bis zum Ende der Osterferien, d.h. bis zum 17. April 2020, den Unterrichtsbetrieb ruhen lassen. Alle Veranstaltungen sind bis dahin abgesagt. Natürlich trifft uns die aktuelle Entwicklung ebenso unerwartet wie alle anderen Menschen auch. Im Augenblick steht das Allgemeinwohl aber über allen anderen Interessen. Aus Rücksicht und Fürsorge für unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte bleibt uns in der aktuellen Situation aber keine andere Wahl. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien in dieser für uns alle sehr schweren Zeit vor allem viel Gesundheit und freuen uns auf ein Wiedersehen nach dieser Zwangspause. Bis bald! Ihr Musik- und Tanzschulteam

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19.03.2020 / Nr. 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen Seite 12

Ihr Netzbetreiber Netze BW GmbH informiert:

Wir alle verfolgen mit Sorge die Entwicklung bei der Ausbreitung des Corona-Virus. Mit Blick auf die Energieversorgung möchten wir Ihnen versichern: Die Netze BW weiß um ihre besondere Verantwortung als Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Wir haben frühzeitig personelle und technische Maßnahmen getroffen, dieser Verantwortung auch in der aktuellen Situation gerecht zu werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass es durch die Pandemie in unserem Verantwortungsbereich zu Einschränkungen in den Netzen kommt. Über 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Leitstellen, den Regional- und Bezirkszentren und den regionalen Entstördiensten sind dafür in unserem gesamten Netzgebiet für Sie im Einsatz.

______________________________________________________________________________ Klinikum Landkreis Tuttlingen sagt externe Veranstaltungen ab Das Klinikum Landkreis Tuttlingen sagt zunächst bis Ostern 2020 alle externen Veranstaltungen ab. Betroffen sind davon aktuell der Infoabend für werdende Eltern am 17. März sowie die Chefarztvorträge zum Thema Darmkrebs am 18. März und zum Thema Hüftschmerz am 25. März. Ab wann Veranstaltungen des Klinikums wieder stattfinden, wird rechtzeitig in der Presse angekündigt. Damit folgt das Klinikum Landkreis Tuttlingen der aktuellen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zum Coronavirus zum Schutze aller PatienInnen, Angehörigen und MitarbeiterInnen. Da an den Veranstaltungen auch viele ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen und Schwangere teilnehmen, soll kein Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten eingegangen werden.

A N Z E I G E N

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