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Mitteilungsblatt der Gemeinde Alterswil Juli 2016 - Nummer 178 Einladung zur Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 7. Juli 2016 um 19.30 Uhr im Restaurant Alpenrose Traktanden 1. Protokoll vom 12. April 2016 (wird nicht verlesen, es kann im Gemeindebüro oder auf unserer Homepage eingesehen werden) 2. Wahl der externen Revisionsstelle 3. Wahl der Finanzkommission 4. Wahl von Mitgliedern der Ortsplanungskommission 5. Wahl der Einbürgerungskommission 6. Kompetenzerteilung an den Gemeinderat zur Vornahme kleinerer Grundstückgeschäfte - Beschlussfassung 7. Festlegen des Einberufungsverfahrens der Gemeindeversammlung für die Legislaturperiode 2016 - 2021 - Beschlussfassung 8. Verschiedenes DER GEMEINDERAT Gemeinde Alterswil Oberdorfstrasse 15 1715 Alterswil FR www.alterswil.ch [email protected] Gemeindekanzlei 026 494 11 81 Finanzverwaltung 026 494 19 31 Bauverwaltung 026 494 18 20 Fax 026 494 24 81 Natel Werkhof 079 679 88 55 Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Montag - Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.30 Uhr Freitag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.00 Uhr 1. Samstag des Monats 08.30 - 11.00 Uhr Öffnungszeiten Finanzverwaltung Dienstag - Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.30 Uhr Öffnungszeiten Bauverwaltung Montag / Mittwoch / Freitag 07.45 - 11.15 Uhr Vor Feiertagen schliesst die Verwaltung um 16.00 Uhr.

Mitteilungsblatt der Gemeinde Alterswil · 2016-06-17 · 3. Marc Schafer, Geuer 14 (CVP) 4. Beat Waeber, Hofmatt 160 (CSP) 5. Andrea Wegmüller Rossier, Unterdorfstrasse 36 (SP)

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Alterswil

Juli 2016 - Nummer 178

Einladung zur Gemeindeversammlung

vom Donnerstag, 7. Juli 2016 um 19.30 Uhr im Restaurant Alpenrose Traktanden

1. Protokoll vom 12. April 2016 (wird nicht verlesen, es kann im Gemeindebüro oder auf unserer Homepage eingesehen werden)

2. Wahl der externen Revisionsstelle 3. Wahl der Finanzkommission 4. Wahl von Mitgliedern der

Ortsplanungskommission 5. Wahl der Einbürgerungskommission 6. Kompetenzerteilung an den

Gemeinderat zur Vornahme kleinerer Grundstückgeschäfte - Beschlussfassung

7. Festlegen des Einberufungsverfahrens der Gemeindeversammlung für die Legislaturperiode 2016 - 2021 - Beschlussfassung

8. Verschiedenes

DER GEMEINDERAT

Gemeinde Alterswil Oberdorfstrasse 15 1715 Alterswil FR www.alterswil.ch [email protected] Gemeindekanzlei 026 494 11 81 Finanzverwaltung 026 494 19 31 Bauverwaltung 026 494 18 20 Fax 026 494 24 81 Natel Werkhof 079 679 88 55 Öffnungszeiten Gemeindekanzlei

Montag - Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.30 Uhr Freitag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.00 Uhr 1. Samstag des Monats 08.30 - 11.00 Uhr Öffnungszeiten Finanzverwaltung

Dienstag - Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr 13.15 - 17.30 Uhr

Öffnungszeiten Bauverwaltung

Montag / Mittwoch / Freitag 07.45 - 11.15 Uhr

Vor Feiertagen schliesst die Verwaltung um 16.00 Uhr.

Vorwort

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger Die Vereidigung aller Gemeinderätinnen und Gemeinderäte des Sensebezirks fand am Freitag, 29. April 2016 in Tafers statt. Vier Tage später am 3. Mai konstituierte sich der Gemeinderat anlässlich der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode 2016 - 2021. Es gab keine grossen Veränderungen. Wir heissen den neuen Gemeinderat, Reto Wespi, herzlich willkommen in unserer Runde. Er übernimmt folgende Aufgaben: Feuer-wehr, Umwelt, Landwirtschaft und Bachverbauungen. Fritz Roth hat demzufolge das Ressort Landwirtschaft abgegeben. Marius Boschung übernimmt neben den Finanzen und Steuern auch noch den Bevölkerungs- und Zivilschutz. Alle anderen Ressort-inhaber behielten ihre Aufgaben. Der neue Gemeinderat wird anlässlich der Klausur-tagung vom 16. September 2016 die Prioritäten der Legislaturperiode neu festlegen. Die erste Gemeindeversammlung der neuen Legislaturperiode 2016 - 2021 findet am Donnerstag , 7. Juli 2016 in der Alpenrose statt. An diesem Abend bietet sich die ausserordentliche Gelegenheit nach der Gemeindeversammlung um 21.00 Uhr im Saal der Alpenrose den Fussballmatch der Europameisterschaften und zwar das zweite Halbfinal anzuschauen. Am 30. März 2015 bewilligte die Gemeindeversammlung für die Sanierung und Umbau des Schulhauses einen Kredit von CHF 1.96 Mio. Seit mehreren Monaten werden die Bauarbeiten phasenweise ausgeführt. Unter dem Dachstock Ost entstanden gross-zügige Räume für einen zweiten Kindergarten, Informatikraum, Abstellraum und ausgebauten Estrich. Das ganze Schulhaus erhielt neue Fenster. Ca. 80 % des Umbaus und der Sanierung sind abgeschlossen. Die Bauabnahme für den Innenausbau fand am 1. Juni 2016 statt und die Lehrer konnten ab diesem Datum mit dem Einrichten der Räume beginnen. Bis nach den Sommerferien erfolgt noch die Montage des Aufzuges (damit haben wir ein behindertengerechtes Schulhaus) und der Aussen-treppen (Fluchtweg mit direktem Zugang zum Fussballplatz). Am 10. September 2016 von 09.00 bis 11.00 Uhr organisiert der Gemeinderat mit der Schulleitung einen Tag der offenen Tür, damit die fertigen Umbau- und Sanierungsarbeiten begutachtet werden können. Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen.

Unser Gemeinderat Marius Boschung freut sich als Organisator wiederum die gesamte Bevölkerung zur diesjährigen Bundesfeier einzuladen, welche am Sonntagabend, 31. Juli stattfindet. Als Festredner wird Paul Klaus, OK-Präsident der Seislermäss, auftreten. Allen wünsche ich eine „sonnenreiche“ Sommerzeit.

Hubert Schibli, Ammann

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TRAKTANDUM 2 - Wahl der externen Revisionsstelle ___________________________________________________________________ Gestützt auf Artikel 98, Absatz 2, des Gesetzes über die Gemeinden (GG) besteht die Möglichkeit auf einer Wiederwahl der externen Revisionsstelle, jedoch Maximum auf sechs aufeinander folgende Jahre. Die Core Cotting Revisions AG hat nun die Rechnungsrevision unserer Gemeinde in den letzten drei Jahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang hat die Finanzkommission einstimmig beschlossen, der Gemeindeversammlung vorzuschlagen, das Mandat der externen Revisionsstelle für weitere drei Jahre diesem Treuhandbüro zu übertragen.

Antrag der Finanzkommission Die Finanzkommission beantragt der Gemeindeversammlung, die Core Cotting Revisions AG als Revisionsstelle für die nächsten drei Rechnungsjahre (2016 - 2018) zu wählen.

TRAKTANDUM 3 - Wahl der Finanzkommission ___________________________________________________________________ Artikel 96 des Gesetzes über die Gemeinden (GG) besagt, dass die Gemeinde-versammlung eine aus mindestens 3 Mitgliedern bestehende Finanzkommission für die Dauer der Legislaturperiode zu wählen hat. Die Gemeinderatsmitglieder und das Gemeindepersonal sind nicht wählbar. Der Finanzkommission stehen gemäss Artikel 97 GG folgende Befugnisse zu:

a) Sie prüft den Voranschlag.

abis) Sie nimmt Stellung zum Finanzplan und zu dessen Nachführungen.

b) Sie prüft die Anträge betreffend Ausgaben, die gemäss Artikel 89, Absatz 2, einen besonderen Beschluss der Gemeindeversammlung erfordern.

c) Sie unterbreitet der Gemeindeversammlung einen Antrag für die Bezeichnung der Revisionsstelle.

cbis) Sie nimmt zuhanden der Gemeindeversammlung Stellung zum Bericht der Revisionsstelle.

d) Sie prüft die Anträge betreffend Änderung des Steuerfusses. Der Gemeinderat schlägt vor, die bisherige Anzahl Mitglieder der Finanzkommission von 5 für die Legislaturperiode 2016 - 2021 beizubehalten.

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Zwecks Vorbereitung der Wahl an der Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat die Verantwortlichen der im Gemeinderat vertretenen Par teien frühzeitig ersucht, Wahlvorschläge gemäss ihrem Stärkeverhältnis zu unterbreiten. Folgende Personen werden für die Finanzkommission vorgeschlagen:

1. Alain D’Agostino, Hauptstrasse 64 (FDP)

2. Manuel Mauron, Bergsicht 24 (CVP)

3. Marc Schafer, Geuer 14 (CVP)

4. Beat Waeber, Hofmatt 160 (CSP)

5. Andrea Wegmüller Rossier, Unterdorfstrasse 36 (SP)

Antrag des Gemeinderates a) Die Mitgliederzahl der Finanzkommission wird für die Legislaturperiode 2016 - 2021

auf 5 festgelegt. b) Die Mitglieder gemäss Vorschlag zu wählen.

TRAKTANDUM 4 - Wahl von Mitgliedern der Ortsplanung s-

kommission ___________________________________________________________________ Gemäss Artikel 36 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPBG) hat der Gemeinderat eine aus mindestens 5 Mitgliedern bestehende Ortsplanungskommission zu bestellen, deren Mehrheit durch die Gemeindeversammlung zu wählen ist. Die Ortsplanungskommission unterstützt den Gemeinderat bei der Ausarbeitung des Ortsplans und dessen Anwendung. Der Gemeinderat ist zum Schluss gekommen, der Gemeindeversammlung wiederum eine 7-köpfige Kommission zu beantragen, d. h. es müssen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen 4 Mitglieder durch die Gemeindeversammlung gewählt werden. Der Gemeinderat hat die restlichen 3 Mitglieder aus seiner Reihe ernannt. Es sind dies:

• Silvio Serena, Präsident

• Hubert Schibli, Ammann

• Joseph Aerschmann, Gemeinderat

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Folgende Personen werden von den Verantwortlichen der im Gemeinderat vertretenen Parteien für die Ortsplanungskommission vorgeschlagen:

1. Adrian Aegerter, Beniwil 7 (FDP)

2. Franz Moser, Grabach 1 (CSP)

3. Maya Sahli Baeriswyl, Unterdorfstrasse 53 (SP)

4. Peter Stalder, Heimberg 16 (CVP)

Antrag des Gemeinderates a) Die Mitgliederzahl der Ortsplanungskommission wird für die Legislaturperiode

2016 - 2021 auf 7 festgelegt. b) Die Mitglieder gemäss Vorschlag zu wählen.

TRAKTANDUM 5 - Wahl der Einbürgerungskommission ___________________________________________________________________ Auch das Gesetz über das freiburgische Bürgerrecht (BRG) sieht in Artikel 34 vor, dass jede Gemeinde eine Einbürgerungskommission einsetzt, deren Mitglieder von der Gemeindeversammlung für die Dauer der Legislaturperiode gewählt werden. Die Kommission muss aus 5 bis 11 Mitgliedern bestehen, die in der Gemeinde wohnhafte Aktivbürger sein müssen. Die Gemeinde sorgt dafür, dass jeder Gesuchsteller von einer Einbürgerungs-kommission angehört wird, um sich von seiner Integration zu überzeugen. Sie kann darauf verzichten, Schweizer Bürger, die ein Gesuch um Erteilung des Gemeinde-bürgerrechts stellen, anzuhören. Die Einbürgerungskommission gibt eine Stellung-nahme zuhanden des Gemeinderats ab. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen und den gesetzlichen Bestimmungen, eine 5er-Kommission festzulegen. Es werden hierzu folgende Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen:

1. Joseph Aerschmann, Gemeinderat (SP)

2. Daniel Baeriswyl, Gemeindeverwalter

3. Hubert Schibli, Ammann (CVP)

4. Silvio Serena, Gemeinderat (CSP)

5. Reto Wespi, Gemeinderat (SVP-FDP)

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Antrag des Gemeinderates a) Die Mitgliederzahl der Einbürgerungskommission wird für die Legislaturperiode

2016 - 2021 auf 5 festgelegt. b) Die Mitglieder gemäss Vorschlag zu wählen.

TRAKTANDUM 6 - Kompetenzerteilung an den Gemeindera t zur

Vornahme kleinerer Grundstückgeschäfte - Beschlussfassung

___________________________________________________________________ Gemäss Artikel 10, Absatz 1, Buchstabe g, des Gesetzes über die Gemeinden (GG) liegen die Grundstücksgeschäfte grundsätzlich im Kompetenzbereich der Gemeinde-versammlung. Dieser Artikel lautet:

< Der Gemeindeversammlung stehen folgende Befugnisse zu: g) Sie beschliesst den Kauf, den Verkauf, den Tausch, die Schenkung

oder die Teilung von Grundstücken, die Begründung beschränkter dinglicher Rechte und alle anderen Geschäfte, deren wirtschaftlicher Zweck dem eines Grundstückerwerbs gleichkommt. >

Die Gemeindeversammlung kann jedoch im Sinne von Artikel 10, Absatz 2, GG diese Kompetenz in den von ihr bestimmten Grenzen dem Gemeinderat übertragen. Die Kompetenzübertragung erlischt am Ende der Amtsperiode. Um Grundstückgeschäfte im Zusammenhang mit Strassen, Neuvermessungen, Grenz-änderungen u. a. m. speditiv erledigen zu können, beantragt der Gemeinderat die Erneuerung der von der Gemeindeversammlung übertragenen Kompetenz an den Gemeinderat im maximalen Umfange von 10'000 m2 oder CHF 40'000.-- pro Fall.

Antrag des Gemeinderates Dem Gemeinderat wird die Kompetenz erteilt, Grundstückgeschäfte im maximalen Umfange von 10'000 m 2 oder CHF 40'000.-- pro Fall für die Legislaturperiode 2016 - 2021 zu tätigen.

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TRAKTANDUM 7 - Festlegen des Einberufungsverfahrens der

Gemeindeversammlung für die Legislatur-periode 2016 - 2021 - Beschlussfassung

___________________________________________________________________ Die Gemeindeversammlung hat gemäss Artikel 12 des Gesetzes über die Gemeinden (GG) an der ersten Sitzung der Legislaturperiode über die für die ganze Periode gültige Art ihrer Einberufung zu entscheiden. Dabei stehen zwei Möglichkeiten offen:

� Rundschreiben an alle Haushaltungen

� Persönliche Einladung an alle Stimmberechtigen Der Gemeinderat hat sich entschieden, der Versammlung die Einberufung in Form eines Rundschreibens (bisheriges System) vorzuschlagen. Dies aus folgenden Überlegungen:

o Diese Form hat sich seit Jahren gut bewährt.

o Die Bevölkerung ist bereits mit regelmässigen Rundschreiben (Mitteilungsblatt) vertraut.

o Die Einladung mit Traktandenliste wird zudem im Amtsblatt und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und an der öffentlichen Plakatstelle der Gemeinde angeschlagen.

Antrag des Gemeinderates Das Einberufungsverfahren wird in Form eines Rundschreibens an alle Haus-haltungen für die Legislaturperiode 2016 - 2021 festgelegt.

TRAKTANDUM 8 - Verschiedenes ___________________________________________________________________ Nachstehend geben wir Ihnen bekannt: � Zusammensetzung und Ressortverteilung des Gemeinderates; � Vertretungen in Gemeindeverbänden sowie Verbandskommissionen; � die Gemeindekommissionen; � weitere Ämter.

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Ressortverteilung Gemeinderat Legislatur 2016 - 202 1

Ressortchef/in (Stellvertreter/in)

Ressortbezeichnung Adresse Telefon E-Mail

Hubert Schibli Ammann (Regula Haymoz)

- Allgemeine Verwaltung - Einbürgerungen - Wirtschaftsförderung

Alpenblick 24 1715 Alterswil

N) 079 744 82 87 G) 062 956 50 21

G) [email protected]

Regula Haymoz Vize-Gemeindepräsidentin (Cindy Stritt-Baeriswyl)

- Sozial- und Gesundheitswesen

- Friedhof

Iffertswil 21 1715 Alterswil

N) 079 348 94 69 P) 026 494 29 71 G) 026 300 77 46

P) [email protected]

Joseph Aerschmann (Reto Wespi)

- Strassen - Öffentlicher Verkehr - Wanderwege - Werkhof

Geuer 30 1715 Alterswil

N) 079 378 36 48 P) 026 494 16 87

P) [email protected]

Marius Boschung (Hubert Schibli)

- Finanzen - Steuern - Bevölkerungsschutz - Zivilschutz

Oberdorfstrasse 3 1715 Alterswil

N) 079 652 63 45 P) 026 494 20 21 G) 031 750 75 78

P) [email protected] G) [email protected]

Pascal Julmy (Silvio Serena)

- Primarschule - Gemeindeliegenschaften

Geriwil 34 1715 Alterswil

N) 079 311 30 08 G) 058 462 77 33

G) [email protected]

Friedrich-Peter Roth (Marius Boschung)

- Wasserversorgung - ARA

Beniwil 33 1715 Alterswil

N) 079 332 19 93

P) [email protected]

Silvio Serena (Joseph Aerschmann)

- Bauwesen - Raumplanung - Energie

Oberdorfstrasse 26 1715 Alterswil

N) 079 412 68 64 P) 026 494 39 40

P) [email protected]

Cindy Stritt-Baeriswyl (Pascal Julmy)

- OS - Jugend - Kultur - Sport

Geuer 38 1715 Alterswil

N) 079 778 29 22 P) 026 494 06 88

P) [email protected]

Reto Wespi (Friedrich-Peter Roth)

- Feuerwehr - Umwelt - Landwirtschaft - Bachverbauungen

Hauptstrasse 4 1715 Alterswil

N) 079 735 41 19

P) [email protected]

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Vertretungen in Gemeindeverbänden und Verbandskommissionen Legislatur 2016 - 2021 ♦ Vorstandsmitglieder

Gemeindeverband Region Sense Hubert Schibli, Ammann

Gemeindeverband Alters- und Pflegeheim St. Martin Regula Haymoz, Vize-Gemeindepräsidentin

Gemeindeverband ARA Taverna Friedrich-Peter Roth, Gemeinderat

Gemeindeverband Orientierungsschule des Sensebezirk s Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin

Trägerverein Kita Zauberschlössli Regula Haymoz, Vize-Gemeindepräsidentin

Jugendarbeit Sense Mitte Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin

♦ Delegierte und Kommissionsmitglieder

Gemeindeverband Region Sense Joseph Aerschmann, Gemeinderat Silvio Serena, Gemeinderat

Gemeindeverband Alters- und Pflegeheim St. Martin Hubert Schibli, Ammann Marius Boschung, Gemeinderat Silvio Serena, Gemeinderat

Gemeindeverband Gesundheitsnetz Sense Joseph Aerschmann, Gemeinderat Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin

Gemeindeverband ARA Taverna Silvio Serena, Gemeinderat Reto Wespi, Gemeinderat

Gemeindeverband ARA Sensetal Friedrich-Peter Roth, Gemeinderat

Gemeindeverband Orientierungsschule des Sensebezirk s Pascal Julmy, Gemeinderat

Rechenzentrum Gemeinden Deutschfreiburg RZGD Daniel Baeriswyl, Gemeindeverwalter

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Kommission Sozialdienst Sense-Mittelland Regula Haymoz, Vize-Gemeindepräsidentin

Kommission Berufsbeistandschaft Sense-Mittelland Regula Haymoz, Vize-Gemeindepräsidentin

OS-Regionalkommission Tafers Pascal Julmy, Gemeinderat Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin

Jugendkommission Sense Mitte Gabriel Cortés Anguiano, Alpenblick 104

Gemeindekommissionen Legislatur 2016 - 2021 ARA- und Friedrich-Peter Roth, Gemeinderat, Präsident Wasserkommission Hubert Gauch, Wasserwart Stefan Bächler, Wasserwart Stv. Martha Bürgisser, Wengliswil 14 Karin Glauser, Zum Holz 62 Niklaus Sturny, Galteren 44 Feuerwehrkommission Reto Wespi, Gemeinderat, Präsident Friedrich-Peter Roth, Gemeinderat Silvio Serena, Gemeinderat Franz Moser, Feuerwehr-Kommandant Philipp Fasel, Feuerwehr-Vizekommandant Ramona Stulz, Fourier Friedhofkommission Regula Haymoz, Vize-Gemeindepräsidentin, Präsidentin Moritz Boschung, Pfarrer Edgar Pürro, Vertreter Totengräber Heribert Stadelmann, Vertreter katholische Pfarrei vakant, Vertreter reformierte Kirchgemeinde Kommission für Bauten Silvio Serena, Gemeinderat, Präsident und Erschliessungen Joseph Aerschmann, Gemeinderat Friedrich-Peter Roth, Gemeinderat Hubert Gauch, Wasserwart Ramona Stulz, Verwaltungsangestellte Bauten Kulturkommission Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin, Präsidentin Andrea Blum, Bonnetsacher 30 Karin Dach, Vertreterin Primarschule Erwin Käser, Ober Beniwil 3 Marie-Louise Stadelmann, Hauptstrasse 122 Jacqueline Zbinden, Panorama 9

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Sportkommission Cindy Stritt-Baeriswyl, Gemeinderätin, Präsidentin Benjamin Baeriswyl, Vertreter Unihockeyclub Adrian Brülhart, Vertreter Fussballclub Esther Burri, Vertreterin SVKT Damenturnverein Karin Dach, Vertreterin Primarschule Doris Dietrich, Vertreterin Volley Sense Renato Müller, Vertreter Skiclub Beat Waeber, Vertreter Turnverein Strassenkommission Joseph Aerschmann, Gemeinderat, Präsident Patrik Aebischer, Studeweid 80 Hugo Bächler, Hauptstrasse 64 Reto Raemy, Wolgiswil 4 Heribert Stadelmann, Zur Schür 4 Hubert Gauch, Wasserwart (ohne Stimmrecht) Peter Schneider, Chef Strassenequipe (ohne Stimmrecht) Umwelt- und Reto Wespi, Gemeinderat, Präsident Energiekommission Silvio Serena, Gemeinderat Josef Baeriswyl, Oberi Matta 5 Beat Glauser, Zum Holz 62 René Guldimann, Geuer 8 Hugo Piller, Grabach 4

Weitere Ämter Legislatur 2016 - 2021 ∗ Feuerwehr-Kommandant (Grad Hptm)

Franz Moser, Grabach 1 079 682 36 53 ∗ Feuerwehr-Vizekommandant (Grad Oblt)

Philipp Fasel, Hauptstrasse 104 079 461 86 80 ∗ Wasserwart und Gemeindeweibel

Hubert Gauch, Oberi Matta 12 079 679 88 55 ∗ Grabpflege

Irene Stritt, Zbindenmüli 7 ∗ Totengräber

Marius Kaeser, Ober Geriwil 20 Edgar Pürro, Heimberg 19 Hugo Pürro, Jetschwilstrasse 2, Düdingen

∗ Totenkapelle

Martha Schafer, Unterdorfstrasse 10 ∗ Strassenequipe

Peter Schneider, Zelg 3 Florian Sturny, Panoramastrasse 44, 1712 Tafers Hanspeter Tschannen, Muren 2

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∗ bfu-Sicherheitsdelegierter

Silvio Serena, Gemeinderat ∗ Elternrat (Beisitz Gemeindeverantwortlicher Schulen )

Pascal Julmy, Gemeinderat ∗ Offizielle Stimmenzähler

Daniel Baeriswyl, Gemeindeverwalter Philipp Neuhaus, Ächerli 62 Benjamin Risse, Ächerli 50 Markus Thalmann, Unterdorfstrasse 15 Anita Zwahlen, Poffetsmüli 40

Aus dem Gemeinderat

Baubewilligungen Erteilte Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren durch das Oberamt:

Gesuchsteller Ort Bauvorhaben

Steiner Yvonne Heimberg 21 Versetzen Mistplatz Planbau AG Hauptstrasse 111 Neubau Einfamilienhaus Müller Yvo Holzgassa 25a Erweiterung Maschinen und Holzschopf Julmy Herbert und Rita, Piller Florian

Ächerli 16 und 18 Neubau 2 Einfamilienhäuser mit Autounterständen und Erdsondenbohrungen, Einbau Tor in bestehenden Schuppen 16a

Erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren durch die Gemeinde:

Gesuchsteller Ort Bauvorhaben

Overney Christoph und Sarah

Hergarten 10 Umbau, Fenster wird durch Türe ersetzt

Boschung Adolf Geuer 16 Geräte-Werkzeugschuppen Rindlisbacher Anita und Jäger Reinhard

Geriwil 32 Überdachung Aussentreppe nach Untergeschoss

Schmutz Bruno Ächerli 12 Anbau Wintergarten unbeheizt (südlich)

Schliessung der Turnhalle Die Turnhalle ist im Sommer infolge Hauptreinigung vom 11. Juli bis 1. August 2016 geschlossen.

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Gemeindesteuern 2016 Wie im letzten Jahr werden die Gemeindesteuern 2016 in 9 Akontozahlungen einkassiert. Folgende Zahlungstermine gelten für die Gemeindesteuern 2016:

1. Akontozahlung 2016 30. August 2016 2. Akontozahlung 2016 30. September 2016 3. Akontozahlung 2016 30. Oktober 2016 4. Akontozahlung 2016 30. November 2016 5. Akontozahlung 2016 30. Dezember 2016 6. Akontozahlung 2016 30. Januar 2017 7. Akontozahlung 2016 28. Februar 2017 8. Akontozahlung 2016 30. März 2017 9. Akontozahlung 2016 30. April 2017

• Pro Akontozahlung wird jeweils 1/9 der provisorischen Steuern in Rechnung gestellt.

• Die Schlussabrechnung für die Gemeindesteuern 2016 wird im Verlaufe des Jahres 2017 zugestellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung die Veranlagungsanzeige erstellt hat.

• Die steuerpflichtige Person kann zwischen den 9 monatlichen Akontozahlungen oder einer einzigen Zahlung wählen. Bei Bezahlung des Totalbetrages bis zum 30. August 2016 wird ein Vergütungszins von 0.2 % pro rata temporis gewährt. Zinsbeträge bis CHF 10.-- werden weder belastet noch vergütet. Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 3.0 % belastet.

• Die Steueranzahlungen sind provisorisch. Der Betrag der Ratenzahlungen wurde auf der Basis der Daten berechnet, welche heute zur Verfügung stehen. Falls die Grundlagen wesentlich von der Realität abweichen sollten, bitten wir Sie, mit uns in Kontakt zu treten. Dadurch können grössere Nach- oder Rückzahlungen vermieden werden. Neuen Steuerpflichtigen oder auch Zuzügern, die keine Steueranzahlungen erhalten, wird empfohlen, der Gemeindeverwaltung entsprechende Mitteilung zu machen. Die Gemeinde wird alsdann für eine nachträgliche Fakturation besorgt sein. Für Ratenbeträge unter CHF 30.-- werden keine Anzahlungen erhoben.

• Wenn Sie einen Dauerauftrag bei der Bank oder Ihre Zahlungen im Internet vornehmen, dann ändern Sie jedes Jahr die Referenznummer . Somit wird auch gewährleistet, dass Ihre Zahlung im richtigen Steuerjahr verbucht wird.

Bundesfeier - Voranzeige Auch dieses Jahr wird eine Bundesfeier durchgeführt. Diese findet statt:

Sonntagabend, 31. Juli 2016 ab 18.30 Uhr bei den Sp ortanlagen Das Programm wird im ähnlichen Rahmen wie in den letzten Jahren abgehalten. Die Bevölkerung ist hierzu ganz herzlich eingeladen. Zu gegebener Zeit wird mit einem Flugblatt über die Einzelheiten informiert.

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Stellenausschreibung Der Gemeinderat schreibt folgende Lehrstelle zur freien Bewerbung aus:

Auszubildende zur Kauffrau Auszubildender zum Kaufmann

Stellenantritt: August 2017 Wir bieten eine interessante, abwechslungsreiche Grundausbildung an einem gut ausgebauten Arbeitsplatz mit zeitgemässer Infrastruktur. Handschriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Foto, Zeugniskopien und Referenzen sind bis 16. Oktober 2016 an die Gemeindeverwaltung Alterswil, Oberdorfstrasse 15, 1715 Alterswil, zu richten.

Kantonalstrasse Tafers - Alterswil Für die Gesamtplanung inklusive den Abschnitt Valtraloc (Eingangs Dorf bis Dorfplatz) wurden die Ingenieurleistungen ausgeschrieben. Die Vergabe an ein Ingenieurbüro sollte bis Ende September 2016 erfolgen. Der Gemeinderat wird im Projektteam mit Hubert Schibli, Ammann, und Joseph Aerschmann, Verantwortlicher für Strassen, vertreten sein. Zudem wird Joseph Aerschmann an den Sitzungen der Evaluations-gruppe teilnehmen. Zusätzlich wird ein Partnerausschuss gebildet, in dem die Gemeinde ebenfalls vertreten ist.

Nach Angaben des kantonalen Tiefbauamtes sollte mit der Ausführung der Sanierung im Jahre 2019 begonnen werden. Ein früherer Termin ist nicht möglich.

Sanierungskonzept Strassen Wir sind noch immer an der Verwirklichung der 1. Etappe, woran sich der Bund und der Kanton mit Beiträgen von 56 % an den Sanierungskosten beteiligen. Die Arbeiten sollten bis im Spätherbst dieses Jahres abgeschlossen sein. Die Ausführung ist jedoch witterungsabhängig. Bis jetzt mussten deshalb verschiedene Termine verschoben werden. Wir hoffen, dass uns Sommer und Herbst mit weniger Niederschlag überrascht und die Arbeiten vorankommen. Zudem wurden wir bei der Ausführung mit vielem Unvorhergesehenem wie versteckte Kanalisationen, Untergrund- und Oberflächen-wasser usw. konfrontiert. Stand am 9. Juni 2016

Strassenabschnitte der 1. Tranche (1. Los): Gäu - Hergarten, Gäuwald, Höhi - Püntli, Püntli - Chäla, Wilersguet - Leist, Hang bei der Poffetsmüli. Private Hofzufahrten und Vorplätze von: Rudolf und Madeleine Overney, Vitus und Daniela Schafer.

Diese Sanierung wurde mit Zufriedenheit im September 2015 abgeschlossen.

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Strassenabschnitte der 2. Tranche (2. Los): Galteren - Schwarzehärd bis zur Brücke Gübel, Seeli - Stockera, ein Teilstück Zum Holz - Wyssebach, Wasserunterlauf in Selgisberg (Wengliswilbach). Private Hofzufahrten und Vorplätze von: Gilbert und Brigitte Fasel, Walter Bill, Erbgemeinschaft Waeber, Anita und Guido Sturny.

Ausser der Strecke Seeli - Stockera sind auch diese Sanierungen verwirklicht. Die Arbeiten an der Strecke Seeli - Stockera sollten bis im Juli 2016 grösstenteils abgeschlossen sein. Strassenabschnitte der 3. Tranche (3. Los): Wengliswil-Zelg. Private Hofzufahrten und Vorplätze von: Gérald Poffet und Peter Schneider.

Die Arbeiten wurden im Einladungsverfahren ausgeschrieben. Fünf Unternehmer reichten eine Offerte ein. Gemäss Reglement vom 28. April 1998 über das öffentliche Beschaffungswesen (öBR) erhält der Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigen Angebot den Zuschlag. Die Ausführung der 3. Tranche wurde der Firma COLAS SUISSE SA in Givisiez erteilt. Die Ausführung sollte ab September 2016 erfolgen und bis zum Spätherbst abgeschlossen sein.

Wanderwege Unsere Gemeinde verfügt über ein attraktives Wanderwegnetz. Ein Teil des Wander-weges von Freiburg nach Schwarzsee führt durch unsere Gemeinde (Galterental - Poffetsmüli - Beniwil - Alterswil - Ober Geriwil - Ober Maggenberg - Wilersguet - Zum Holz). Auch haben mehrere Wege Anschluss an die Wanderwege der Gemeinden St. Ursen und St. Antoni. Der Gemeinderat ist erfreut, dass die Wanderwege rege benutzt werden und unsere Gemeinde beim Wandern durch wunderschöne Landschaften entdeckt werden kann. Er ist bestrebt, den Unterhalt dieser Wege zu pflegen, damit sie für die Wanderer begehbar bleiben. Der Abschnitt von der Pulvermüli zur Poffetsmüli (Galterental) ist wegen eines Hangrutsches seit dem Sommer 2014 nicht mehr begehbar. Es wurde entschieden, den Weg auf ca. 90 Meter auf das gegenüberliegende Ufer zu verlegen. Dafür werden zwei Überquerungen, Brücken, erstellt. Die Baubewilligung für die Erstellung wurde im Dezember 2015 erteilt. Bis jetzt scheiterte unser Projekt am Widerstand von Landbesitzern bezüglich des Durchgangsrechtes. Der Gemeinderat hofft sehr, dass mit den Besitzern eine Einigung gefunden wird, damit dieser beliebte Wanderweg wiederum benützt werden kann.

Erstellung Gemeinschaftsgrab Nach den Bauferien Ende August 2016 beginnen die Arbeiten für die Erstellung eines Gemeinschaftsgrabes. Das Gemeinschaftsgrab wird neben dem jetzigen Kinder-friedhof entstehen. Die Kindergräber werden nicht tangiert. Die Kosten wurden ins Budget 2016 aufgenommen und wurden an der Gemeinde-versammlung vom Dezember 2015 genehmigt.

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Gemeindenachrichten

Abfallentsorgung Verhindern Sie, dass Haus- und Wildtiere die Abfallsäcke zerreissen und den Inhalt über Wiesen und Strassen verstreuen, indem Sie die Abfallsäcke… � …erst am Abfuhrtag deponieren; � …nicht irgendwo deponieren, sondern sicher in einem Container oder am dafür

vorgesehenen Platz zu deponieren. Immer wieder wird auch festgestellt, dass der Abfall in den Wäldern entsorgt und deponiert wird (siehe nachfolgende Fotodokumentation). Dies ist gemäss Art. 6 des Abfallreglementes der Gemeinde Alterswil verboten. Zuwiderhandlungen werden je nach Schwere des Falls mit einer Busse bis zu CHF 1‘000.-- bestraft (gemäss Art. 28 des Abfallreglementes).

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Anmeldung, Abmeldung, Umzug innerhalb der Gemeinde Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohnerkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben (Artikel 4 ff des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vom 23. Mai 1986) und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind. Für Schweizer Bürger gilt: • Jeder Zu- und Wegzug ist der Einwohnerkontrolle inn erhalb von 14 Tagen zu

melden. Für Zuzüge werden folgende Unterlagen benötigt: Heimatschein, Familien-büchlein, Mietvertrag, Name des Vormieters/Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes sowie Kopie der Krankenkassenpolice oder der Krankenkassenkarte. Bei Wegzügen ist die Niederlassungsbewilligung abzugeben und die Wegzugsadresse anzugeben.

• Jede Identitäts- oder Adressänderung ist innert 30 Tagen zu melden. Dies gilt

auch für im gleichen Haushalt lebende minderjährige Kinder. • Wochenaufenthalter sind verpflichtet einen Heimatausweis zu hinterlegen. Dieser

ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beziehen und vor Ablauf der Gültigkeit ebenfalls bei der Wohnsitzgemeinde zu erneuern. Sobald die Voraussetzungen zur Bei-behaltung des auswärtigen Wohnsitzes wegfallen, ist anstelle des Heimatausweises der Heimatschein zu hinterlegen.

Bei ausländischen Staatsangehörigen gilt folgendes Vorgehen: • Einreisende vom Ausland oder von einem anderen Kant on müssen ihre

Ankunft im Kanton innerhalb von 14 Tagen mittels „Ankunftserklärung“ und diversen Beilagen dem Amt für Bevölkerung und Migration, Rte d'Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot, melden. Beachten Sie auch die Hinweise beim Amt für Bevölkerung und Migration: http://www.fr.ch/spomi/de/pub/auslander_eu_efta.htm.

• Zuzüge in unsere Gemeinde innerhalb des Kantons Fre iburg melden die

betroffenen Personen direkt bei unserer Gemeindeverwaltung und haben Folgendes mitzubringen: Ausländerausweis, Mietvertrag, Name des Vormieters/Verkäufers des Miet-/Kaufobjektes, Krankenkassenpolice oder Krankenkassenkarte der Schweiz.

• Wegzüge in eine andere Gemeinde oder anderen Kanton melden die Personen

innerhalb von 14 Tagen bei unserer Gemeindeverwaltung. • Wegzüge ins Ausland werden persönlich beim Amt für Bevölkerung und Migration,

Rte d'Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot gemeldet. Beachten Sie die Hinweise: http://www.fr.ch/spomi/de/pub/auslander_eu_efta.htm.

Wir möchten insbesondere die Wohnungs- und Zimmervermieter bitten, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der jeweiligen Einwohner-kontrolle allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden. Besonders die Jugendlichen, welche das Elternhaus verlassen , um eine eigene Wohnung zu beziehen, bitten wir, die Adressänderung der Einwohnerkontrolle mitzuteilen.

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Pass und Identitätskarte Denken Sie frühzeitig an die Erneuerung von Pässen und Identitätskarten! Pässe Erhältlich sind nur noch biometrische Pässe. Die Pässe 10 enthalten alle biometrischen Daten (elektronisch gespeichertes Gesichtsbild und digitale Fingerabdrücke). Diese Bestellungen sind ausschliesslich im Biometriezentrum - Sektor Schweizerpässe beim Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot möglich. Identitätskarten Identitätskarten können wie bisher bei der Gemeindeverwaltung oder ebenfalls beim Biometriezentrum - Sektor Schweizerpässe beantragt werden. Kombiangebot (Pass und Identitätskarte zusammen) Bestellungen von Pässen und Identitätskarten im Kombiangebot sind ausschliesslich im Biometriezentrum - Sektor Schweizerpässe erhältlich. Lieferfrist, Preise und Gültigkeitsdauer Bestellungen haben frühzeitig zu erfolgen. Die gesetzliche Lieferfrist beträgt 10 Werk-tage, das Dokument wird mit eingeschriebenem Brief verschickt. Erwachsene Kinder (ab 18 Jahre) (0 - 17 Jahre)

Biometrischer Pass (Pass 10) 145.00 65.00 Identitätskarte 70.00 35.00 Kombiangebot 158.00 78.00 Gültigkeit 10 Jahre 5 Jahre Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.schweizerpass.ch. Amt für Bevölkerung und Migration Sektor Schweizerpässe - Biometriezentrum Rte d’Englisberg 11 1763 Granges-Paccot Tel. 026 305 14 92 www.fr.ch/spomi/de/pub/passeports_suisses.htm Antragstellung der Identitätskarte bei der Gemeinde verwaltung Um eine neue Identitätskarte bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen, müssen Sie die alte Identitätskarte und ein Passfoto gemäss Fotomustertafel (ersichtlich auf www.schweizerpass.ch) mitbringen. Das Passfoto darf nicht älter als ein Jahr alt sein. Haben Sie Ihre noch gültige Identitätskarte verloren, wird zudem eine Verlustanzeige von der Polizei benötigt. Diese Verlustanzeige ist erhältlich bei jedem Polizeiposten.

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Lärmbelästigungen: Mit Rücksichtnahme und Toleranz ersparen Sie sich v iel Ärger!

Immer wieder - und gerade während der Sommerzeit - erhalten Gemeinden, Polizei und Oberamt Reklamationen und Klagen wegen übertriebenen Lärmbelästigungen. Damit verbundenen Ärger und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen können Sie sich mit etwas Rücksichtnahme einerseits und Toleranz andererseits ersparen. In diesem Sinne laden wir die Bevölkerung ein, insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten: • Rasenmähen

Vermeiden Sie es, frühmorgens, während der Essenszeiten und spätabends das Ruhebedürfnis Ihrer Nachbarn zu strapazieren.

• Radio- und TV-Lautstärke Zwingen Sie die von Ihnen bevorzugte Musikrichtung den Personen in Ihrer Umgebung nicht durch übertriebene Lautstärke auf; auch nicht unterwegs im Auto.

• Motorfahrzeuge Mit dosiertem Gasgeben - namentlich in Wohngegenden - schonen Sie nicht nur die Ohren der Mitmenschen, sondern auch „den Tiger in Ihrem Tank“ und - wer weiss? - vielleicht auch eine saftige Busse wegen übersetzter Geschwindigkeit!

• Hochzeits-, Geburtstagsschiessen, Feuerwerke Es ist Mode (oder Unmode?) geworden, zu jeder möglichen Nachtzeit der halben oder gar der ganzen Gemeinde mit Feuerwerken oder Geschosskörpern aller Art mitzuteilen, dass man Grund zum Feiern hat. Nehmen Sie auch bei solchen Anlässen ein Minimum an Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft. Beachten Sie dabei auch die angegebenen Sicherheitsvorschriften bezüglich Unfall- und Feuergefahr (Kinder!). Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass seit dem 1. Januar 2014 der Erwerb und Abbrand der Feuerwerkskategorie 4 (grosse Batterien und Kombinationen) bewilligungspflichtig ist. Ein entsprechender Antrag ist vom Gesuchsteller mindestens 14 Tage vor dem Anlass an die Kantonspolizei zu adressieren. Der Abbrand von Feuerwerken der Kategorie 1-3 bleibt bewilligungsfrei. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Feuerwerke aufgrund von anhaltender Trockenheit zeitweilig verboten sein können. Siehe auch: http:/www.fr.ch/pol/de/pub/waffen_sprengstoff_pyrotechnik/pyrotechnik.htm

• 1. Augustfeuer und -knallkörper Das Anzünden von 1. Augustfeuern und Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist vom Nationalfeiertag nicht wegzudenken. Viele Mitmenschen würden aber gerne darauf verzichten, dass diese „Schiessereien“ den 1. August schon eine Woche zum Voraus ankündigen und die Tage danach in Erinnerung rufen. Wir bitten darum die Eltern, auch Ihre Kinder anzuhalten, Raketen und Knallkörper am 1. August bzw. am 31. Juli abzufeuern. Ihre Haustiere und die Tiere in freier Natur wüssten dies sicher auch zu schätzen. Bitte beachten Sie auch hier, dass das Anzünden von 1. Augustfeuer und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern aufgrund von anhaltender Trockenheit verboten sein können.

• Organisation von öffentlichen Festanlässen Öffentliche Festanlässe sind für die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner jeweils mit Lärmimmissionen verbunden. Nehmen Sie als Organisatoren

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auf deren Bedürfnisse Rücksicht, insbesondere bezüglich Nachtruhe. Als Fest-veranstalter tragen Sie auch Verantwortung für das (Lärm) Verhalten der Festbesucher. Vergessen Sie nicht, die Nachbarschaft über Ihren Anlass und damit verbundene mögliche Unannehmlichkeiten zu informieren. Vielleicht ist sogar eine Einladung zu einem Gratisdrink angebracht!

• Ausserordentlicher und unvermeidbarer Lärm Sollten Sie einmal ausserordentlichen Lärm (fast) nicht vermeiden können, dann informieren Sie doch frühzeitig Ihre Nachbarn; sie werden sich sicher mit der notwendigen Nachsicht erkenntlich zeigen.

• Toleranz Gewiss müssen Sie nicht jede Form von Lärmbelästigungen hinnehmen. Dennoch ist je nach Situation auch ein bisschen Toleranz angebracht. Eine kurzfristige, nicht andauernde und massvolle Lärmbeeinträchtigung ist sicher lebenslangen Nachbarstreitigkeiten vorzuziehen. Und vergessen Sie nicht, auch Sie könnten einmal - gewollt oder ungewollt - verantwortlich für übermässigen Lärm sein.

Leider wird der Lärmproblematik nicht in jedem Fall mit Rücksicht und Toleranz Rechnung getragen. Je nach Situation muss der Lärmbelästigung auch mit rechtlichen Mittel begegnet werden, dies insbesondere wenn die Nachtruhe der Bevölkerung massiv gestört wird. Darum soll hier auch auf entsprechende Rechtsgrundlagen verwiesen werden: • Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 684 des ZGB verbietet übermässige Einwirkungen auf das Eigentum des Nachbarn. Dies bedeutet, dass der Nachbar keinen übermässig lauten Lärm produzieren darf.

• Umweltschutzgesetz (USG) Art. 60 USG sieht vor, dass Übertretungen gegen Emissionsbegrenzungen und Schallschutzmassnahmen (also auch gegen Lärm) mit Busse bestraft werden.

• Schall- und Laserverordnung (SLV) Art. 5 SLV bestimmt: „Wer Veranstaltungen durchführt, muss die Schallemissionen so weit begrenzen, dass die von der Veranstaltung erzeugten Immissionen den Stundenpegel von 93 dB nicht übersteigen“.

• Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Gemäss Art. 12 lit. a EGStGB wird mit Busse bestraft, wer durch Unordnung oder Lärm die öffentliche Ruhe stört.

Personen, die sich in diesem Sinne in ihrer Ruhe wirklich beeinträchtigt fühlen, tun gut daran, mit den Lärmverantwortlichen das Gespräch zu suchen. Sollte auf diesem Weg kein Einvernehmen gefunden werden können, kann bei der zuständigen Instanz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) Anzeige bzw. Klage erhoben werden. Im Namen Ihrer Nachbarschaft danken wir Ihnen für Ihr Verständnis.

Oberamt des Sensebezirks

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Tageskarte Gemeinde (GA) und Gutscheine Pro Tag stehen der Bevölkerung fünf Tageskarten Gemeinde zur Verfügung. Die Tageskarten haben auf dem gesamten Netz der SBB sowie den konzessionierten Bus-, Schiffs- und Seilbahnbetrieben Gültigkeit. Reservationen nimmt die Gemeindeverwaltung unter 026 494 11 81 entgegen oder Sie können die Tageskarten auch direkt auf unserer Homepage www.alterswil.ch unter „Tageskarte Gemeinde“ buchen. Die Benützungsgebühr beträgt CHF 40.-- pro Tag und Karte. Machen Sie doch ihren Verwandten und Bekannten eine Freude und schenken Sie ihnen Gutscheine für Tageskarten! Diese Gutscheine können bei der Gemeinde-verwaltung bezogen werden.

Aus dem Vereins- und Gemeindeleben

Spitex Sense – Mütter- und Väterberatung Beratung für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. A ltersjahr

Beratungen in Alterswil: jeweils am 2. Dienstag im Monat vormittags nur auf Voranmeldung im Mehrzweckgebäude Daten Juli - Dezember 2016: 12. Juli 23. August (= 4. Dienstag infolge Ferien) 13. September 11. Oktober 08. November 13. Dezember Telefonische Beratung Montag bis Freitag 08.00 - 10.00 Uhr und Voranmeldung: zusätzlich donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr Tel. 026 419 95 66 Brigitte Gauch-Löffel, Mütterberaterin NDS [email protected]

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Jugendarbeit Sense Mitte

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Sensler Museum Sensler Museum Tafers Kirchweg 2 1712 Tafers www.senslermuseum.ch [email protected]

29.04.2016 – 14.08.2016

Hochmoore im Senseoberland 25 Jahre Möserkommission Rechthalten-St. Ursen

Viele Geschichten gibt ein Hochmoor frei. Kuriose Pflanzen fühlen sich im feuchten, sauerstofflosen Humus eines Moores wohl. Organisches Material wird konserviert. In den Torfschichten hinterlässt die Menschheitsgeschichte ihre Spuren. Und da war die Zeit der Torfgewinnung, als Sensler durch Abbau und Verkauf von Torfschollen ihren Lebensunterhalt verdienten. Und dann kam das Umdenken und die Möserkommission Rechthalten-St. Ursen nahm ihre Tätigkeit für die Regeneration und den Schutz von Ente- Schwand- und Rotmoos auf. Die Ausstellung bietet buchbare Erlebnistage im Entemoos und im Museum für Schulen an. Einen Teil der Ausstellung gestalten Primarschülerinnen und Schüler aus Rechthalten, St. Ursen und dem Bezirk. Öffnungszeiten: Donnerstag – Sonntag 14 – 17 Uhr

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