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Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim an der Donau „donnerstags“ 51. Jahrgang Nr. 04 • Donnerstag, 28. Januar 2021 Zum 11. Januar wurde der Schulbe- trieb im Containerdorf der Realschu- le aufgenommen. Coronabedingt dürfen leider nur die Abschluss- klassen in den prüfungsrelevanten Kernfächern Präsenzunterricht er- halten. Zudem finden Prüfungen in Präsenz für einzelne Klassen in den neuen Unterrichtsräumen statt. Frü- hestens ab Mitte Februar wird es für die weiterführenden Schulen wieder mehr Präsenzunterricht geben. Die Entscheidung seitens der Landes- regierung steht noch aus. Zum ei- gentlich geplanten Schulbeginn am 11. Januar waren die Container für einen Unterricht aller 462 Schülerin- nen und Schüler vorbereitet. Alle Ein- richtungsgegenstände waren in den Zimmern und die Installationsarbei- ten konnten rechtzeitig abgeschlos- sen werden. Sichtbare Fortschritte gibt es bei den Rückbauarbeiten im Bestandsge- bäude. Die Firma Frank Mattes aus Aldingen ist seit dem 11. Februar mit jeweils mindestens 10 Mitarbeitern im Einsatz. Zug um Zug wird auf ei- ner Fläche von rund 3.600 qm das Gebäude in den Rohbauzustand ver- setzt. Ende März wird das Gebäude ent- kernt und die Fassade sowie das Dach abgebaut sein. Ab April wird die Fas- sade neu aufgebaut. Statt dem mar- kanten rot, wird die Realschule zu- künftig in einem zeitlosen anthrazit und weiß erscheinen. Auch das Dach wird vollständig nach über 40 Jahren Nutzung erneuert. Im Laufe des Au- gusts wird das Gebäude geschlossen sein. Der Innenausbau beginnt ab September. Die Räume in den Containern bieten gute Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht Nichts für schwache Nerven: beim Abbruch geht es be- herzt zur Sache Realschule: Containerdorf in Betrieb – Abbrucharbeiten laufen auf Hochtouren

Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim an der Donau „donnerstags“ · Seite 2 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Bevölkerungsentwicklung

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  • Mitteilungsblatt der Stadt Mühlheim an der Donau

    „donnerstags“51. Jahrgang Nr. 04 • Donnerstag, 28. Januar 2021

    Zum 11. Januar wurde der Schulbe-trieb im Containerdorf der Realschu-le aufgenommen. Coronabedingt dürfen leider nur die Abschluss-klassen in den prüfungsrelevanten Kernfächern Präsenzunterricht er-halten. Zudem finden Prüfungen in Präsenz für einzelne Klassen in den neuen Unterrichtsräumen statt. Frü-hestens ab Mitte Februar wird es für die weiterführenden Schulen wieder mehr Präsenzunterricht geben. Die Entscheidung seitens der Landes-regierung steht noch aus. Zum ei-gentlich geplanten Schulbeginn am 11. Januar waren die Container für einen Unterricht aller 462 Schülerin-nen und Schüler vorbereitet. Alle Ein-richtungsgegenstände waren in den Zimmern und die Installationsarbei-ten konnten rechtzeitig abgeschlos-sen werden. Sichtbare Fortschritte gibt es bei den Rückbauarbeiten im Bestandsge-bäude. Die Firma Frank Mattes aus Aldingen ist seit dem 11. Februar mit jeweils mindestens 10 Mitarbeitern im Einsatz. Zug um Zug wird auf ei-ner Fläche von rund 3.600 qm das Gebäude in den Rohbauzustand ver-setzt. Ende März wird das Gebäude ent-kernt und die Fassade sowie das Dach abgebaut sein. Ab April wird die Fas-sade neu aufgebaut. Statt dem mar-kanten rot, wird die Realschule zu-künftig in einem zeitlosen anthrazit und weiß erscheinen. Auch das Dach wird vollständig nach über 40 Jahren Nutzung erneuert. Im Laufe des Au-gusts wird das Gebäude geschlossen sein. Der Innenausbau beginnt ab September.

    Die Räume in den Containern bieten gute Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht

    Nichts für schwache Nerven: beim Abbruch geht es be-herzt zur Sache

    Realschule: Containerdorf in Betrieb – Abbrucharbeiten laufen auf Hochtouren

  • Seite 2 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

    Bevölkerungsentwicklung 2020

    gesamt Mühlheim Stettengesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt männlich weiblich

    Stand 31.12.19 3.640 1.817 1.823 2.864 1.433 1.431 776 384 392Wegzüge -320 -183 -137 -257 -153 -104 -63 -30 -33Sterbefälle -50 -21 -29 -44 -19 -25 -6 -2 -4Zuzüge 331 169 162 254 131 123 77 38 39Geburten 29 16 13 22 13 9 7 3 4Stand 31.12.20 3.630 1.798 1.832 2.839 1.405 1.434 791 393 398

    Ausländische Mitbürger 31.12.2020

    Staatsangehörigkeit Mühlheim Stetten Gesamtafghanisch 9 11 20argentinisch 1 1bosnisch-herzegowinisch 15 1 16brasilianisch 1 1britisch 1 1bulgarisch 1 1chinesisch 1 1 2eritreisch 4 4französisch 2 2gambisch 4 4griechisch 5 0 5indisch 1 1irakisch 12 12iranisch 5 5isländisch 1 1italienisch 31 8 39kenianisch 1 1kolumbianisch 1 1kosovarisch 2 2kroatisch 19 19lettisch 1 1libanesisch 1 1malaysisch 1 1mazedonisch 1 1 2montenegrinisch 3 3nigerianisch 1 1österreichisch 4 1 5philippinisch 2 2polnisch 14 14rumänisch 39 9 48russisch 3 1 4schwedisch 1 1schweizerisch 4 4serbisch 1 1 2somalisch 2 2syrisch 6 7 13thailändisch 3 3togoisch 1 1türkisch 13 3 16tunesisch 5 1 6ugandisch 1 1ungarisch 9 4 13vietnamesisch 1 1unklar 2 0 2gesamt 235 50 285

    Erstmals seit 11 Jahren, hat die Bevölkerung in unserer Stadt leicht

    abgenommen. 3630 Menschen leben derzeit in Mühlheim. Das sind

    zehn weniger als beim Jahreswechsel 2019/2020. Unser Stadtteil

    Stetten hat bereits im Jahr 2019 um 27 Einwohner zugelegt. Im ver-

    gangenen Jahr ist Stetten nochmals um 15 Einwohner gewachsen,

    während hingegen im Stadtbereich Mühlheim 25 Einwohner weni-

    ger zu verzeichnen sind.

    Im vergangenen Jahr sind 331 neue Mitbürger durch Zuzug regist-

    riert worden. Im Gegenzug sind 320 Menschen aus Mühlheim und

    Stetten weggezogen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass unsere Ge-

    sellschaft immer mobiler wird. Vor 10 Jahren betrug das Niveau der

    Zu- und Wegzüge gerade mal ein gutes Drittel der heutigen Zahlen.

    Auffallend ist, dass Mühlheim in den vergangenen 16 Jahren stets

    eine positive Wanderungsbilanz vorweisen kann.

    Im vergangenen Jahr haben 29 neue Erdenbürger das Licht der Welt

    erblickt. Diese Zahl liegt leicht unter dem langjährigen Durchschnitt

    von rund 30 Geburten. Weit über dem Durschnitt der vergangenen

    Dekade lag die Anzahl der Sterbefälle mit 50 Personen, davon 16

    Bewohner des Altenzentrums St. Antonius. Von diesen wiederum

    waren sieben Verstorbene vor ihrem Aufenthalt in St. Antonius in

    Mühlheim bzw. Stetten gemeldet. Im Durchschnitt der vergangenen

    zehn Jahre mussten jährlich 35 Todesfälle jährlich beklagt werden.

    Zum Jahresende 2020 haben insgesamt 285 ausländische Mitbür-

    ger in Mühlheim gelebt. Einen weniger als im Jahr zuvor. Dies ent-

    spricht einem Anteil von 7,9 Prozent. Zum Vergleich: der Landes-

    durchschnitt liegt bei ca. 15,9 Prozent, im Landkreis liegt der Anteil

    ausländischer Mitbürger bei 16,6%. Insgesamt leben 43 verschiede-

    ne Nationalitäten in unserer Stadt. Näheres kann der beiliegenden

    Statistik entnommen werden. Zum Vergleich: im Jahr 2010 haben

    107 ausländische Mitbürger aus 23 Nationen gelebt. Dies hat einem

    Bevölkerungsanteil von 3,0 Prozent entsprochen. Neben einem kon-

    tinuierlichen Anstieg im Laufe der Jahre, macht sich die Migration im

    Rahmen der weltweiten Fluchtbewegungen bemerkbar.

    Bevölkerungsstatistik: leichter Rückgang

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 3

    Gesundheitsamt Tuttlingen erlässt keine Absonderungsbescheide mehr – Zuständigkeit seit Montag, den 18.01.2021 bei den Gemeinden Aus gegebenem Anlass informiert das Landratsamt Tuttlingen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises über eine Änderung in der Verfahrensweise bei Betroffenen, die sich aufgrund des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) in Quarantäne begeben müssen. Wer sich infolge einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) oder eines nahen Kontaktes zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person (sog. Kontaktpersonen der Kategorie I) in Quarantäne begeben musste, bekam in der Vergangenheit vom Gesundheitsamt einen sogenannten Absonderungsbescheid. Dies entfällt zukünftig. Stattdessen stellen seit Montag, den 18.01.2021 im Landkreis Tuttlingen die Kreisgemeinden eine Bescheinigung aus, mit welcher der Quarantänezeitraum nachgewiesen werden kann. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, insbesondere für den Arbeitgeber, die Schule sowie für das zuständige Regierungspräsidium, bei dem etwaige Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz geltend gemacht werden können. Zuständig für die Aus-stellung der Bescheinigung ist die Gemeinde, in welcher Betroffene ihren Wohnsitz haben. Hintergrund ist die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheits-verdächtigen Personen und deren haus-haltsangehörigen Personen (Corona-Verordnung Absonderung – CoronaVO Absonderung). Danach müssen sich positiv auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) getestete Personen und Haushaltsangehörige, die mit jener in einer Woh-nung zusammenleben, bereits mit Kenntnis des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Ein schriftlicher Bescheid bzw. eine Mitteilung des Gesundheitsamtes sind dadurch nicht mehr erforderlich. Dies gilt auch bei einem positiven Schnelltest. Wird im Anschluss an einen positiven Schnelltest ein PCR-Test durchgeführt, der negativ ausfällt, kann die Quarantäne beendet werden; wird hingegen im Anschluss an den positiven Schnelltest kein PCR-Test durchgeführt, endet die Quarantäne zehn Tage nach dem Datum des Schnelltests. Positiv mittels Schnelltest getesteten Personen wird von der Stelle, die den Test vorgenommen hat, eine Bescheinigung ausgestellt. Hierzu sind die testenden Stellen kraft Verordnung verpflichtet. Anders verhält es sich bei den Kontaktpersonen der Kategorie I, die nicht mit einer positiv getesteten Person in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für diese beginnt die Quarantäne erst nach entsprechender Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Dies gilt insbe-son-dere auch für solche Familienangehörige, die nicht mit betroffenen Verwandten in einem Haushalt zusammenleben (wie z. B. Groß-eltern, Onkel, Tanten, erwachsene Geschwister, studierende Kinder etc.). Das Landratsamt Tuttlingen weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einstufung als Kontaktperson der Kategorie I ausschließlich dem Gesundheits-amt obliegt. Betroffene, die sich ohne entsprechende Mitteilung des Gesundheitsamtes vorsorglich oder aus sonstigen Gründen isolieren, befinden sich nicht in amtlich angeordneter Qua-rantäne. Etwaige Entschädigungsansprüche entstehen für diese frühestens nach Mitteilung des Gesundheitsamtes. Eine rückwirkende Bescheinigung ist ausge-schlossen. Die Gemeinden sind angehalten die Bescheinigungen dementsprechend auszustellen. Weitere Informationen, den Verordnungstext der CoronaVO Absonderung sowie einen umfassenden Fragen-und-Antworten-Katalog erhalten Sie auf der Internetseite der Landesregierung Baden-Württemberg:https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/coronavo-absonderung/

    Kommunales Impfzentrum in Tuttlingen nimmt Arbeit auf Wie alle Kommunalen Impfzentren (KIZ) in Baden-Württemberg kann auch das KIZ in Tuttlingen am Freitag, 22. Januar 2021, mit den ersten Impfungen beginnen.

    In den kommenden drei Wochen werden wöchentlich 150 Impfun-gen im KIZ in der Kreissporthalle durchgeführt.Die Terminvergabe erfolgte am 19. Januar über eine Hotline des Landes-Baden-Würt-temberg bzw. online. „Alle Termine waren innerhalb von 30 Minuten vergeben“, bilanziert der Erste Landesbeamte Stefan Helbig, der für das Kreisimpfzentrum verantwortlich zeichnet. „Das zeigt, dass das Interesse an den Impfterminen extrem hoch ist. Das System des Lan-des funktioniert grundsätzlich. Allerdings würden sich zahlreiche Be-nutzer die Handhabung einfacher wünschen. Aufgrund der derzeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge können der-zeit nicht alle Impfwilligen einen Termin erhalten. Wir hoffen, dass die Anzahl der wöchentlichen Impfungen zeitnah – mit steigender Impfstoffmenge – erhöht werden kann. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Geduld.“

    Impfungen in Heimen Ein besonderes Augenmerk beim Impfen gilt auf Pflegeeinrichtun-gen. Daher sind zusätzlich zu den Impfungen im KIZ bereits seit Dienstag, 12. Januar 2021, mobile Impfteams unterwegs, um Bewoh-nerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal in Senioren- und Pflegeheimen zu impfen. Impfungen haben bereits im Seniorenzen-trum im Brühl in Aldingen, im Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen, im Altenpflegeheim Gosheim, im Dr.-Karl-Hohner-Heim in Trossingen, in der Pflegeresidenz Rosengarten in Seitingen-Oberflacht, bei den Mitarbeitern im Hospiz am Dreifaltigkeitsberg und im Seniorenzen-trum Bethel in Trossingen stattgefunden. „In enger Abstimmung mit den weiteren Heimbetreibern im Landkreis sind wir zuversichtlich, dass bis übernächste Woche alle Impfwilligen in stationären Einrich-tungen – einschließlich der Wohngemeinschaf-ten – einen ersten Impftermin wahrnehmen können“, so Landrat Stefan Bär.

    Impfungen nur mit Termin Grundsätzlich erfolgt eine Impfung im Kreisimpfzentrum nur mit

    Termin. Die Anmeldung ist ausschließlich über die zentrale Tele-fon-nummer 116 117 oder über die zentrale Anmeldeplattform im Internet unter www.impfterminservice.de möglich. Bei der Anmel-dung muss auch der Termin für die Zweitimpfung im selben Impf-zentrum mitgebucht werden.

    Hinweise für den Impftermin Personen, die einen Impftermin haben, sollten folgende Unterlagen mitbringen:

    - Impfpass- Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte) bzw.

    bei Privatpatienten ohne Versicherungskarte Angaben zum priva-ten Versicherungsschutz

    - Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)- 12-stelliger Zugangscode, den man bei der Online-Anmeldung oder bei der telefonischen Anmeldung erhalten hat. Impfwillige sollten ihren Impftermin nur wahrnehmen, wenn sie sich gesund fühlen. Sollte der Termin nicht wahrgenommen wer-den können, muss dieser über die zentrale Telefonnummer 116 117 abgesagt werden. Bei Bedarf kann zur Impfung eine Begleitperson mitgebracht werden. Vor Ort ist auf dem gesamten Gelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht. Zur Vorbereitung auf den Impftermin können unter www.impfen-bw.de die persönlichen Daten und ein Fragebogen zum Gesundheitszustand ausgefüllt und ausgedruckt am Tag der ersten Impfung mitgebracht werden. Wir haben Ihnen die Unterlagen im heutigen „donnerstags“ abgedruckt. Dies erleichtert die Abläufe im KIZ und reduziert damit die Warte-zeiten. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-tuttlingen.de/Covid-19-Schutzimpfung erhält-lich. Ein kurzes Video auf der Seite erläutert die genauen Abläufe im Kreisimpfzentrum.

  • Seite 4 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

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  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 5

    AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 3

    Was ist COVID-19?Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem Jahreswechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuar-tiges Coronavirus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2), welches der Erreger der Krankheit COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) ist.

    Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh-len trockener Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vor-übergehender Verlust des Geruchs- und Geschmacks-sinnes. Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut-entzündung und Lymphknotenschwellungen. Folgeschä-den am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie lang-anhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungen-versagen zum Tod führen können, gefürchtet.

    Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App her-unterladen, regelmäßig lüften) bietet die Impfung den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung.

    Um welchen Impfstoff handelt es sich?Die hier besprochenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) sind gentechnisch hergestellte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen Technologie beruhen. Weitere mRNA-Impfstoffe wer-den geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen.

    mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure) ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erb-information – der DNA – zu verwechseln. Im mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte

    Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.

    Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Virus-eiweiß mehr hergestellt.

    Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimm-ten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende Immunantwort.

    Wie wird der Impfstoff verabreicht? Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der 2. Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®) bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen. Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.

    Wie wirksam ist die Impfung? Die verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin-sichtlich der Wirksamkeit und auch der möglichen Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar.

    Aus den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab dem Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty®) bzw. 14 Tage (COVID-19 Vaccine Moderna®) nach der 2. Impfung abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit von bis zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 % (COVID-19 Vaccine Moderna®). Die Studiendaten zei-gen: Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken,

    AUFKLÄRUNGSMERKBLATTZur Schutzimpfung gegen

    COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen – Stand: 11. Januar 2021

    (dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend

    aktualisiert)

    Name der zu impfenden Person(bitte in Druckbuchstaben)

    Geburtsdatum

  • Seite 6 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

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    war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um 95 % bzw. 94 % geringer als bei den nicht geimpften Personen. Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID-19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können, ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.

    Wer profitiert besonders von der Impfung?COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16 Jahre (Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine Moderna®) zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht aus-reichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die entweder ein besonders hohes Risiko für einen schwe-ren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen (also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufs-tätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19 gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbei-teten Kriterien zur Priorisierung.

    Wer soll nicht geimpft werden?Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die aktuell kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft wer-den.

    Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden. Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschie-ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.

    Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung dar-stellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.

    Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausrei-chenden Erfahrungen vor.

    Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der Schwangerschaft derzeit nicht. In Einzelfällen kann Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten werden.

    Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Imp-fung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt.

    Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen Spritze ohnmächtig geworden sind oder zu Sofort-allergien neigen, teilen Sie dies bitte der Impfärztin /dem Impfarzt vor der Impfung mit. Dann kann sie/er Sie nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten.

    Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

    Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders schonen. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?“) können schmerzlindernde / fiebersenkende Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden. Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.

    Welche Impfreaktionen können nach der Impfung auftreten?Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen kann es als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kom-men. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger als 3 Tage an.

    Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf-reaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobach-tungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 80 %), Abgeschlagenheit (mehr als 60 %), Kopf-schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenk-schmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der Einstichstelle (mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph-knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich-stelle auf.

    COVID-19 Vaccine Moderna®: Die am häufigsten be-richteten Impfreaktionen in der bisher zumeist zwei-monatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 90 %), Abgeschlagenheit (70 %), Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60 %), Gelenk-schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit oder Erbrechen (mehr als 20 %), Lymphknoten-schwellung in der Achselhöhle, Fieber, Schwellung und

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 7

    AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 3 von 3

    Rötung an der Einstichstelle (jeweils mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen Ausschlag sowie Ausschlag und Nesselsucht an der Einstichstelle berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) trat Juckreiz an der Einstichstelle auf.

    Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausge-prägt und treten etwas häufiger nach der 2. Impfung auf.

    Sind Impfkomplikationen möglich?Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten.

    In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle (zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung beobachtet, die sich in allen Fällen nach einigen Wochen zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen mögli-cherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung. In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der Zulassung wurden nach Gabe von COVID-19 Vaccine Moderna® 3 Fälle von akuter Gesichtslähmung beob-achtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der Ungeimpften auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichts-lähmungen im ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen, wird weiter untersucht. In sehr sel-tenen Fällen wurden Überempfindlichkeitsreaktionen (2 Fälle von Gesichtsschwellung) beobachtet.

    Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträch-tigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche Behandlung.

    Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst zu melden: https://nebenwirkungen.bund.de

    In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie-tet Ihnen Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklä-rungsgespräch an.

    Anmerkungen:

    Unterschrift Ärztin / Arzt

    Unterschrift der zu impfenden Person (bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters)

    Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver-träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coro-navirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0 durch. Die Befragung ist freiwillig.

    Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19- Impfung finden Sie unter

    www.corona-schutzimpfung.de

    www.infektionsschutz.de

    www.rki.de/covid-19-impfen

    www.pei.de/coronavirus

    Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021)

    Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben wer-den. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

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    in Kooperation mit

  • Seite 8 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

    DIE WICHTIGSTEN TELEFONNUMMERN AUF EINEN BLICK

    ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST

    Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 / 3222 555-20 Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Landkreis Tuttlingen Rettungsdienst: 112 Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst: 0180 6074611 Augenärztlicher Notfalldienst: 0180 6077212 HNO Notfalldienst: 0180 6077211 Onlinesprechstunde docdirekt von Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr nur für gesetzlich Versicherte unter: 0711-96589700 oder docdirekt.de Tuttlingen, Klinikum Landkreis Tuttlingen - Gesundheitszentrum Tuttlingen Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen Mo - Fr 18-22 Uhr Sa, So und an FT 8-22 Uhr Villingen-Schwenningen HNO, Schwarzwald-Baar-Klinikum Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Sa, So und an FT 10-20 Uhr Der allgemeine Notfalldienst Tel.: 116117 ist nicht mit dem Rettungsdienst zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen und Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.

    APOTHEKEN – NOTDIENST

    Samstag, 30.01.2021: Nellenburg-Apotheke, Stockacher Str. 14 / 1, 78576 Emmingen-Liptingen Sonntag, 31.01.2021: Löwen-Apotheke Tuttlingen, Bahnhofstr. 49, 78532 Tuttlingen

    Jeden Tag hat eine Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst. Damit Sie diese Apotheke schnell finden, wird von den deutschen Apothekern und Apothekerinnen folgender Service angeboten: Unter: 0800/0022833 können Sie jederzeit kostenlos vom deutschen Festnetz aus erfahren welche Apotheke in Ihrer Nähe an diesem Tag Notdienst hat. Tagesaktuelle Not-dienst-Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de/

    SOZIALE DIENSTE

    Nachbarschaftshilfe Mühlheim und Stetten Alter Schulplatz 1, 78570 Mühlheim [email protected]

    Das Büro ist vorübergehend wegen Corona geschlossen. Einsatzleitung: Melanie Krickl und Gisela TraubDie Mühlheimer Nachbarschaftshilfe ist von Montag bis Freitag unter der Telefonnumer 07463 - 991718 zu erreichen (bitte auf den Anrufbeantworter sprechen).

    Sprechzeiten Sozialverband VdKVdK-Kreisverband Tuttlingen/ Ortsverband Mühlheim und Stetten Geschäftsstelle in 78570 Mühlheim, Hauptstr. 13 Terminvereinbarung unter: E. Maurer 0160-9312 8246 und G. Rückert 07463-1770HOSPIZGRUPPE TUTTLINGEN

    Begleitung Schwerstkranker und Sterbender www.hospizgruppe-tuttlingen.de Einsatzleitung : 0173 - 8160 160 (Anrufbeantworter - Rückruf erfolgt umgehend)

    Kath. SozialstationAmbulante Kranken -und Altenpflege, PflegedienstleitungFrau Swetlana Knapp, 07461 9354-14

    Familienpflege und DorfhilfeVermittlung/Einsatzleitung 07461 9354-14

    Telefonseelsorge Schwarzwald-Bodensee Postfach 10 21 38, 78421 Konstanz 0800 1110111Frauenhaus Tuttlingen 07461 2066Ambulante Beratungsstelle d. Frauenhauses Tuttlingen 07461 161666

    Phönix gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch e.V.Wilhelmstr. 4, 78532 Tuttlingen 07461/770 550www.phönix-tuttlingen.de; anlaufstelle@phönix-tuttlingen.de sowohl [email protected] Sprechzeiten: Mo. 10.00 - 12.00 UhrDi. 17.00 - 19.00 UhrDo. 15.00 - 17.00 UhrPersönliche Gespräche nach telefonischer Vereinbarung

    Fachstelle Sucht TuttlingenFreiburgstraße 44, 78532 Tuttlingen, 07461 966480Mi 14.00 - 18.00 Uhr

    Offene Sprechstunde (Ansonsten Gespräche nach Vereinbarung)[email protected], [email protected]

    Caritas Zentrum und Diakonische Bezirksstelle im Caritas-Diakonie-Centrum, Bergstr.14 - 78532 TuttlingenTel. 07461 9697170Fax. 07461 96971729Unsere Öffnungszeiten:Mo, Di, Do, Fr 9.00-12.00 UhrMo, Di 14.00-17.00 UhrDo 14.00-18.00 UhrDo 14.00-18.00 Uhr

    Regionalbüro des Netzwerks für berufliche Fortbildung Schwarz-wald-Baar-Heuberg Kostenfreie und Trägerneutrale berufliche Weiterbildungsberatung Telefonische Terminvereinbarung: 07461 72717 per Mail: [email protected]

    Stadtverwaltung MühlheimHauptstr. 16, 78570 MühlheimTel. 07463 9940-0, Fax: 07463 9940-20www.muehlheim-donau.de [email protected]

    Sprechzeiten des BürgermeistersIn Mühlheim:Jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Grathwohl / Frau Wendland unter der Tel.: 9940-0.In Stetten:Jeden 1. Mittwoch im Monat von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus Stetten:Jeden Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr

    Sprechstunde der Verwaltung im Rathaus Stetten:Jeden Mittwoch von 11.00 - 12.00 Uhr

    AUS DER STADTVERWALTUNG

    ENTFÄLLT

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 9

    Öff nungszeiten der Stadtverwaltung Vormittags Nachmittags Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 UhrDienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 UhrMittwoch ----------------------- nach TerminvereinbarungDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 16.00 UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Öff nungszeiten im Kultur- und VerkehrsamtMontag 8.00 Uhr - 12.00 UhrDienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.30 Uhr - 18.00 UhrMittwoch 13.30 Uhr - 16.00 UhrDonnerstag 8.00 Uhr - 12.00 UhrFreitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Museum im Vorderen SchlossDas Museum ist sonntags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung ge-öff net.

    Impressum„donnerstags“ erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridin-gen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten, Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E. mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf.

    Herausgeber: Bürgermeisteramt 78570 Mühlheim a.d.D. Verant-wortlich für den Inhalt: Bürgermeister Kaltenbach oder dessen Vertretung im Amt. Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach, Telefon 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected], Homepage: www.primo-stockach.de

    Biomüll Freitag, 29.01.2021 Papiertonne Freitag, 05.02.2021 Windeltonne Freitag, 05.02.2021 Wert-Tonne Montag, 15.02.2021 Restmüll Freitag, 19.02.2021

    Reklamationen über nicht entleerte Müllge-fäße bitte direkt bei der Firma Alba, 78655 Dunningen, Schramberger Str. 59 - Tel.: 07403 9294-0 oder E-Mail: [email protected] melden.

    Reklamationen über beschädigte Müllgefä-ße müssen dem Landratsamt Tuttlingen, Tel.: 07461 926-3439 (Buchstabe A - Ld) / 926-3438 (Buchstabe Le - Z) gemeldet werden.

    Nahwärme

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    Entstörungsdienst0800 2 767 [email protected]

    MÜLLTERMINE

    Wertstoff hof Mühlheim -Winteröff nungszeitenMittwoch: 15.00 bis 18.00 UhrSamstag: 10.00 bis 13.00 Uhr

    Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei der Abfallberatung, Tel. 07461-926 3400, Fax 07461-926 99 3400, email: [email protected] oder im Internet un-ter www.abfall-tuttlingen.de.

    Erddeponie Neuhausen: Mo - Do: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr Fr: 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

    Wir sind die Energiewendemacher für die Region. Vertrauen auch Sie einem starken Partner. Entstörungsdienst > 0800 2 767 767 >badenovawaermeplus.de [email protected]

    geschlossen

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  • Seite 10 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

    Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.12.2020 TOP 1 Bauantrag Bergstraße 18: Umbau des Ladengeschäfts, Anbau eines Wintergartens für das Café des zukünftigen „Idver-packtgeschäfts“ sowie Ausbau der Wohnung im Dachgeschoss Die Gemeinderäte Simone Langeneck und Uwe Keller erklären sich für befangen, rücken vom Sitzungstisch ab und nehmen an der Be-ratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr Kaltenbach begrüßt die anwesenden Gäste und besonders Martin Keller als Bauherr. Er führt aus, dass das wichtige Projekt für die Mühlheimer Oberstadt, welches in der letzten Sitzung des Ge-meinderates bereits beraten wurde, weiter vorankommt. In den Räumlichkeiten der ehemaligen Metzgerei Hagspiel wird ein Laden-geschäft mit Café entstehen, welches im nächsten Frühjahr eröff net werden soll. Um ein stimmiges Konzept zu erhalten, ist es aus Sicht des Bauher-ren Herr Martin Keller nötig, das Gebäude um einen Wintergarten zu erweitern. Hierfür werden 20 m² öff entliche Fläche benötigt. Dem Verkauf dieser Fläche hat der Gemeinderat bereits in der letzten Sit-zung zugestimmt. Das Projekt wurde auch bereits von der Baurechts-behörde geprüft und genehmigt. Herr Kaltenbach präsentiert dem Gemeinderat den Bauantrag des Anbaus und gibt bekannt, dass der Gestaltungsausschuss dem Wintergarten in dieser Ausführung be-reits zugestimmt hat. Die vertiefende Beratung über die detaillier-te Ausgestaltung (Farbgestaltung, Farbe, Dacheindeckung, ...) steht noch aus, dies ist aber nicht Teil der heutigen Beratung. Des Weiteren stellt Herr Kaltenbach den Ausbauplan des Dachbodens vor. Insgesamt ist das ganze Projekt aus Sicht des Gemeinderats und der Baurechtsbehörde hochwertig und stimmig geplant und die Umset-zung wird einstimmig befürwortet. Das Projekt ist sehr wichtig um die Oberstadt zu beleben und auch in Sachen Tourismus weiter at-traktiv zu sein. einstimmig (10 Ja-Stimmen, 2 Befangen 0 Enthaltungen, 0 Ge-genstimmen) den Vorschlägen der Verwaltung zuzustimmen und stimmt dem Baustart zu:1. Der Gemeinderat begrüßt die Planung von Martin Keller zur Ein-

    richtung eines „Idverpackt-Geschäfts“ in der Bergstraße 18 als hoch willkommener Beitrag zur Stärkung der Nahversorgung für die Bewohner der historischen Oberstadt ausdrücklich.

    2. Zum Bauvorhaben als Gesamtes erteilt der Gemeinderat sein Einvernehmen.

    3. Der baulichen Ausgestaltung des Wintergartens in Bezug auf Kubatur und Architektur wird grundsätzlich die Zustimmung gegeben. Um sicher zu stellen, dass das Bauwerk die allgemei-nen Anforderungen an bauliche Anlagen und deren Gestaltung (§3 der Stadtbildsatzung) erfüllt und sich städtebaulich einfügt, wird der Gestaltungsausschuss beauftragt die detaillierte Aus-gestaltung mit dem Architekten und Bauherrn abzustimmen.

    4. Für den beantragten 1,5 m auskragenden Balkon oberhalb des Wintergartens im 1. Obergeschoss wird einer Befreiung gegen-über der Stadtbildsatzung zugestimmt. Der Gemeinderat beauf-tragt den Gestaltungsausschuss die detaillierte Ausgestaltung mit dem Architekten und Bauherrn abzustimmen.

    5. Die Festlegung der Ausgestaltung und Farbe der Fassade, der Fenster, Türen, der Dacheindeckung und weiterer für die Außen-wirkung des Gebäudes wesentlichen Merkmale obliegt eben-falls einer Beratung seitens des Gestaltungsausschusses zusam-men mit dem Architekten und Bauherrn.

    TOP 2 Neubau Feuerwehrmagazin: Bericht über den Stand der Bauarbeiten Herr Kaltenbach übergibt das Wort an den Projektleiter Herrn Weis-ser von der Planungsgesellschaft Weber. Herr Weisser berichtet an-hand von ein paar Bildern über den bisherigen Bauverlauf des neuen Feuerwehrmagazins und den aktuellen Stand. Die Arbeiten gehen gut voran und man liegt deutlich vor dem festgelegten Zeitplan, so-dass die Fertigstellung des Feuerwehrmagazins problemlos bis 30. April 2021 erfolgen wird.

    In der vergangenen Woche wurde die gesamte Hoffl äche asphaltiert. Der Feinbelag erfolgt im nächsten Frühjahr, sobald es die Witterung zulässt. Die Rohbaugewerke sind soweit abgeschlossen, jetzt steht noch der Innenausbau bevor. Die Kostenfortschreibungen liegen derzeit 2% unter der Kostenberechnung. Gemeinderätin Frau Os-wald spricht an, dass der Fliesenboden stellenweise uneben sei und einige scharfe Kanten bestehen, an denen man sich verletzen kann. Herr Lewedey wird das Problem in der morgigen Baubesprechung ansprechen und sich vor Ort ein Bild davon machen. Als weitere An-regung wird von Frau Oswald vorgeschlagen, den Boden im Technik-raum zu versiegeln, entgegen der ursprünglichen Beschlussfassung. Die Staubentwicklung soll hierdurch minimiert werden um keinen negativen Einfl uss auf die Server-Technik zu haben. Das Projekt läuft und lief bisher sehr gut. Jörg Kaltenbach bedankt sich bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und den Arbeits-einsatz. Vor allem beim Feuerwehrkommandanten Armin Ulrich, Jan Prior und Kai Prior und dem ganzen Feuerwehrplanungsteam, sowie dem Bauleiter Jens Engesser. TOP 3 Generalsanierung Realschule: Vergabe der Trockenbau-arbeiten und der Glastrennwände sowie Stand der Vorbereitun-gen für den Umzug Herr Vogt von der Planungsgesellschaft Weber präsentiert den Aus-bau der Container auf einer Fläche von ca. 1.800 m² anhand einiger Bilder und erläutert die wichtigsten baulichen Maßnahmen. Nächste Woche ist es soweit und der Umzug der Realschule startet. Am Montag, den 14.12.2020 ab 08.00 Uhr, beginnt die Firma Neukum mit den Umzugsarbeiten. Vor allem der Ab- und Aufbau der Schrän-ke erfordert viel Zeit. Auch der Bauhof, die Firma Holzbau Milkau, die Schreinerei Löhle, die Firma Reizner Elektro, die Firma Kel-Tech und die Firma Zepf werden bei den Umzugsarbeiten im Einsatz sein. Der gesamte Umzug hat viel Zeit an Planung und Vorbereitung gekos-tet. Hier wurde von Seiten der Schule und dem Planungsbüro Weber gute Arbeit geleistet. Innerhalb von drei Tagen soll der Großteil der Umzugsarbeiten erfolgen. Herr Vogt berichtet, dass die Rauchschutztüren in den Containern, aufgrund einiger Corona-Ausfälle, erst innerhalb der nächsten Tage eingebaut werden. Herr Kaltenbach ergänzt, dass die Stadt Mühlheim ohne Mehrkos-ten eine hochwertigere Ausführung (30 cm mehr an Raumhöhe und besser isoliert) an Containern erhalten hat.

    AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

    Redaktionsschlussänderung „donnerstags“ Wegen den Fasnetstagen bitten wir den Redaktionsschluss wie folgt zu beachten: KW 6 (vorgezogener Redaktionsschluss - schmotzige Donnerstag) Online-Abgabe spätestens Montag, 08.02.2021 um 8 Uhr! KW 7, Ausgabe vom 18.02.2021 Online-Abgabe spätestens Dienstag, 16.02.2021 um 8 Uhr!

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 11

    Die Vergabe der heute anstehenden Trockenbauarbeiten wurde erstmals in nicht öffentlicher Sitzung im April 2021 beraten. Damals wurden die Ergebnisse der Kostenberechnung für das Gesamtpro-jekt vorgestellt und Einsparoptionen beraten. Insgesamt konnten Einsparungen von knapp 1 Mio. € erreicht werden. Die anfängliche Kostenschätzung für das Gewerk Trockenbau lag bei rund 360.000 €. Man hatte beschlossen im Bereich des Schallschutzes, Einsparungen von umgerechnet 112.000 € vorzunehmen. Aufgrund des vorliegen-den Gutachtens des Bauphysikers muss diese Einsparungsoption nun erneut beraten werden, da die akustischen Bedingungen im un-teren Grenzbereich liegen. Die Akustik ist eine der Kernvoraussetzungen für guten Unterricht. Daher ist sich der Gemeinderat einig, dass dies die falsche Stellschrau-be ist um Abstriche zu machen und entscheidet sich einstimmig, für den ursprünglich von den Planern festgelegten Standard, der dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Das Ausschreibungsergebnis hierfür liegt bei 344.000 €. Damit liegt das Angebot knapp unter der Kostenberechnung ohne die Einsparung und ca. 100.000 € unter der anfänglichen Kostenschätzung. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Wunsch, einen Über-sichtsplan der Realschulcontainer zu erstellen. Herr Kaltenbach nimmt diesen Wunsch auf und wird ihn mit dem Realschulplanungs-team besprechen. einstimmig mit 13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstim-men:1. Der Gemeinderat informiert sich über den Stand der Bauarbei-

    ten am Containerdorf sowie den Vorbereitungen für den Mitte Dezember dieses Jahres stattfindenden Umzug in die Container.

    2. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Trockenbauarbei-ten sowie der Glastrennwände an die Firma Planotech zu einem Angebotspreis von 344.423,00 Euro (Brutto)

    TOP 4 Feststellung Jahresrechnungen 2019 Herr Läufer stellt die Jahresrechnung der Stadt Mühlheim an der Do-nau vor. Die Ergebnisse im Detail können der Sitzungsvorlage ent-nommen werden. Das Gewerbesteueraufkommen stieg gegenüber der Planung um über eine Million Euro auf fast 4,7 Millionen Euro. In der Gesamtbetrachtung des Haushalts konnten statt der geplanten Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 840.000 Euro der Rücklage rund 320.000 Euro zugeführt werden. Der Rück-lagenstand zum 31.12.2019 betrug gut 3 Millionen Euro. Hinzukom-men weitere knapp 1,5 Millionen Euro an jederzeit veräußerbarem Kapitalvermögen im Kernhaushalt. Schulden wurden im Haushalts-jahr 2019 im Kernhaushalt wie in den vergangenen zehn Haushalts-jahren keine aufgenommen. Es wurden weitere gut 190.000 Euro an Schulden getilgt. Der Schuldenstand zum Jahresende 2019 betrug knapp 1,6 Millionen Euro. Herr Kaltenbach fasst anschließen kurz zusammen, dass die Abrech-nung dieses Jahr sehr solide ist und die Gemeinde Mühlheim insge-samt deutlich besser abschließt, als im Haushaltsjahr vorerst ange-nommen. Insgesamt also ein sehr erfreuliches Ergebnis. einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen) : Die Rechnungsergebnisse für das Haushaltsjahr 2019 bzw. Wirt-schaftsjahr 2019 wer-den festgestellt und entsprechend der Vorlage beschlossen. Zentrale Ergebnisse - Erhöhung Gewerbesteueraufkommen um 1.078.916 € auf 4.678.916 €. - Verminderung Gemeindeanteil Einkommensteuer um 89.705 € auf

    2.613.719 €. - Erhöhung Überschuss bei den allgemeinen Finanzzuweisungen

    um 850.193 € auf. 3.660.431 € - Erhöhung der Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermö-

    genshaushalt um 788.721 € auf 1.208.721 €. - Geringere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 842.103 €

    auf 0 €. - Höhere Zuführung an die allgem. Rücklage um 359.185 € auf

    359.185 € . - Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2019 3.007.692 €.

    - Kapitalvermögen Fonds und Kompas 1.462.347 €. - Schuldentilgung 190.390 €. - Stand Verschuldung zum 31.12.2019 1.583.315 €. TOP 5 Vorberatung Investitionsplan 2021 Kämmerer Gebhard Läufer erläutert den Investitionsplan 2021 und verweist auf Seite 5 der Sitzungsvorlage, auf der die wesentlichen Investitionsschwerpunkte aufgeführt sind. Die Abschluss arbeiten des neu errichteten Feuerwehrmagazins und die Generalsanierung der Realschule sind die Hauptinvestitionen im kommenden Haus-haltsjahr. Die mittelfristige Finanzplanung liegt bei umgerechnet 5,6 Mio. €. Das sind insgesamt 1,8 Mio. mehr als bisher eingeplant waren. Herr Kaltenbach verkündet jedoch noch eine positive Nachricht. Durch eine Förderung für die nachhaltige Bewirtschaftung im Forst, be-kommt die Stadt Mühlheim umgerechnet 127.000 € an Zuschüssen. Herr Kaltenbach verkündet außerdem, dass die Investitionsmaßnah-men im Jahr 2021 ohne Fremdkapital finanziert werden können. Ab dem Jahr 2022 sind die liquiden Mittel dann jedoch aufgebraucht. Damit war aber zu rechnen, da man ursprünglich schon im Jahr 2019 davon ausging, eine Kreditaufnahme tätigen zu müssen. Im Laufe des nächsten Jahres müsse noch eine Entscheidung getroffen wer-den, in welchem Maße man zur Finanzierung die Veräußerung von vorhandenen Geldanlagen nutze, diese Entscheidung hat aber vor-erst noch Zeit. Gemeinderat Uwe Keller bittet dringlich darum, dass im Jahr 2021 Rückstellungen für die FAG- und Kreis-Umlage gebildet werden und lieber Darlehen aufgenommen werden sollen, da uns dies sonst in 2 Jahren einholen wird. Herr Kaltenbach schlägt vor, dass Herr Keller und Herr Läufer sich im Nachgang der Sitzung dies-bezüglich erneut beraten. Der Gemeinderat befürwortet den vorliegenden Investitionsplan, wie er von der Verwaltung vorgeschlagen wurde. Eine weitere sehr erfreuliche Nachricht verkündet Herr Kaltenbach in Bezug auf den Radweg zwischen Stetten und Nendingen. Die Stadt Tuttlingen hat vor den Radweg im kommenden Jahr auf Ihrer Ge-markung zu sanieren. Man werde sich dieser Sanierung anschließen, sofern entsprechende Fördermittel bewilligt werden. Da lediglich der Belag erneuert wird, müssen die Eigentümer nicht beteiligt wer-den. Die Kosten für den Radweg liegen bei ca. 85.000 €. Der Förder-satz beträgt 50 %. Der Gemeinderat ist bei der Entscheidung gespaltener Meinung. Ei-nerseits wird die Sanierung anderer Gemeindestraßen als wichtiger empfunden, andererseits weist der Weg bereits viele Straßenschä-den und Hindernisse für Radfahrer auf. Sofern für die Sanierung Fördergelder bewilligt werden, ist sich der Gemeinderat einig, sollte die Sanierung auch durchgeführt werden. einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen) : 1. Die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2021 werden zur Kenntnis ge-

    nommen. 2. Die vorgeschlagenen Investitionen werden in der Form in den

    Haushaltsplan 2021 aufgenommen. 3. Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverän-

    dert. 4. Die Wasser- und Abwassergebühren bleiben unverändert. TOP 6 Aufhebung Gutachterausschussgebührensatzung Herr Kaltenbach führt die Sitzungsvorlage aus. Von Seiten des Ge-meinderats besteht zu diesem Tagesordnungspunkt kein Diskussi-onsbedarf. einstimmig (13 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Gegenstimmen) : Die beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhe-bung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss wird beschlossen. TOP 7 Bekanntgabe der in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse keine TOP 8 Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes Herr Kaltenbach teilt den Jahresrückblick 2020 an die Gemeinderäte und die Presse aus und hofft rückblickend, dass ein Jahr wie dieses

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    nicht mehr so schnell folgen wird. Einen großen Dank richtet Herr Kaltenbach an Herrn Wilfried Waibel von der Presse und unseren stets interessierten Mitbürger Herrn Günther Reiss, für die stetige Begleitung des Gemeinderates über das gesamte Jahr hinweg. Beide erhalten von der Stadt Mühlheim eine Kleinigkeit als Dankeschön. Wasserrohrbruch im Bereich der Lippach Der Vorsitzende berichtet anschließend vom Wasserrohrbruch im Bereich der Lippach am vergangenen Freitag. Der Wasserstand des Hochwasserbehälters sei von 15 m auf 3 m gesunken. Dank der schnellen Reaktion unserer Wassermeister, dem Ingenieurbüro Miltenberger und Schmid GmbH und einer Fachfirma aus Rottweil konnte verhindert werden, dass die gesamte Stadt ohne Wasser da steht. So hatten nur drei Haushalte vorübergehend kein Wasser, bis auch hier am nächsten Tag eine provisorische Lösung gefunden wer-den konnte. Jetzt muss für das Problem noch eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Welches Verfahren zur Einsatz kommt, ist derzeit noch un-klar. Wichtig ist aber, dass schnell eine Lösung gefunden wird, so Herr Kaltenbach. Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, wie es zum Rohrbruch ge-kommen ist. Herr Kaltenbach erläutert daraufhin, dass die Ursache noch nicht bekannt ist, da die Bruchstelle im Übergangsbereich von der Böschung zum Bachbereich liegt und kaum zugänglich ist. Weiter führt er aus, dass die Reparatur der Versorgungssicherheit der Bevöl-kerung dient und daher schnell gehandelt werden muss, um wieder eine zweite Versorgungsleitung in eines unserer größten Wohnge-biete zu erhalten und auf einen weiteren Störungsfall vorbereitet zu sein. Der aktuell noch sehr niedrige Wasserstand der Lippach sollte ausgenutzt werden um hier zeitnah eine Lösung zu finden. Winterdienst Aus dem Gemeinderat kommt die Nachfrage, warum im Bereich des Alten Schulplatz die Treppen vor der Arztpraxis von Frau Dr. Schlet-terer und Herr Dr. Lux nicht geräumt werden, obwohl viele alte und kranke Menschen diese Treppe benutzen. Herr Kaltenbach erklärt, dass wie auch in den Vorjahren lediglich der barrierefreie Weg au-ßen herum vollständig vom Bauhof geräumt wird. Der Gemeinderat ist sich einig, dass dies grundsätzlich genügt, weist aber darauf hin, dass dieser Weg aktuell sehr glatt ist, woraufhin Herr Kaltenbach die Rückmeldung gibt, dass er den Bauhof entsprechend anweisen wird hier zukünftig noch sorgfältiger zu arbeiten. Corona - Ausgangsbeschränkung Herr Kaltenbach erläutert nach einer Rückfrage aus dem Gemein-derat, was es mit der Corona-bedingten Ausgangssperre zwischen 20:00 Uhr und 05:00 Uhr auf sich hat. Er erklärt, dass aus heutiger Sich die Ausgangsbeschränkung erst kommt, wenn der Inziden-zwert im Landkreis an drei Tagen in Folge über 200 Fälle pro 100.000

    Einwohner liegt. Erst dann muss der Landkreis eine Allgemeinverfü-gung erlassen, in der die Ausgangsbeschränkungen geregelt wird. Dank aus dem Gemeinderat Gemeinderat Rainer Langeneck führt aus, dass ein komisches Jahr zu Ende geht. Normalerweise freut man sich auf das Ende des Jahres und auf Weihnachten. Dieses Jahr ist es etwas anders. Man freut sich zwar auf Weihnachten, weiß aber noch gar nicht wie es wird. Man ist froh, dass man gesund ist und Corona bisher weit weg von einem ist. Dankbar wie gut wir bisher als Stadt durch diese Krise gekommen sind und das trotz der vielen Projekte die neben der Krise bewältigt wurden. Herr Langeneck bedankt sich stellvertretend für den ge-samten Gemeinderat bei der Verwaltung für die sehr gute Zusam-menarbeit und das gute Miteinander und wünscht alle Mitarbeiter und Ihren Familien viel Gesundheit in diesen Tagen. Auch er hofft auf ein besseres Jahr 2021 und kann rückblickend nur den Hut vor der Leistung der Verwaltung ziehen, für das was im ver-gangenen Jahr alles geleistet wurde. Alle Mitarbeiter haben dieses Jahr ihr bestmöglichstes gegeben. Herr Bürgermeister Kaltenbach bedankt sich ebenso beim Gemein-derat für das geschenkte Vertrauen und die angenehme Zusammen-arbeit. Der Kontakt war viel schwieriger als sonst und doch hat soweit alles funktioniert. Vieles war neu und vieles war unsicher. Man dürfe nicht vergessen, dass Corona viel forderte. Tägliche traten neue Fälle auf und immer wieder sind neue Regelungen in Kraft getreten, die mit sehr sehr kurzem Vorlauf umgesetzt werden mussten. Leider musste auch die Stadt Mühlheim bisher drei Todesfälle auf Grund der Corona Pandemie verzeichnen. Abschließend zitiert Herr Kaltenbach den ehemaligen Gemeinderat Herrn Fritz Buschle der einmal sagte: „Jede Generation hatte und braucht auch ihre Herausforderungen“. Im Verhältnis zu Weltkriegen ist die aktuelle Situation bisher noch verhältnismäßig glimpflich. Allerdings trifft es uns sehr hart, da die so selbstverständliche Sicherheit in Frage steht und wir auf den ge-wohnten Wohlstand der letzten Jahrzehnte verzichten müssen, der für uns schon längst Alltag ist. Mit Blick in die Zukunft erhofft sich Herr Kaltenbach zunächst, dass sich alle im neuen Jahr wieder gesund und gemeinsam treffen dür-fen. Er bedauert sehr, dass das Weihnachtsessen mit dem Gemeinde-rat ausfällt, das normalerweise nun im Anschluss stattfinden würde. Trotz der besonderen Situation ist der neue Gemeinderat seit der Kommunalwahl im Jahr 2019 gut als Team zusammen gewachsen und es ist ein sehr angenehmes Miteinander zwischen Gemeinderat und der Verwaltung. TOP 9 Bürgerfragestunde Herr Reiss bedankt sich bei der Stadt für die kleine Aufmerksamkeit und wünscht allen frohe Weihnachtstage und vor allem Gesundheit.

    MUSEUM OBERES DONAUTAL

    Das Museum bleibt bis auf Weiteres geschlossen

    KULTURNACHRICHTEN

    Hauptamt [Kultur, Tourismus, Ehrenamt], Vorderes Schloss, 78570 Mühlheim/Donau Telefon 07463/8903 Fax 07463/990776 [email protected] Öffnungszeiten: Mo/Do 8-11.30 Uhr, Di/Fr 8-12 Uhr; Di 13.30-18 Uhr, Mi 13.30-16 Uhr.

    KULTUR

    Kultur in MühlheimKultur inMühlheim

    Kulturprogramm - aktuelle Situation GOGOL&MÄX! Vor genau zwei Jahren waren sie bei uns und be-geisterten das Publikum in der Festhalle. Nun würden sie gerne am Sonntag, 28. März 2021 wieder kommen! Wir wissen noch nicht, ob das klappt...

    Die Musik-Comedy mit Gogol&Mäx (Familienveranstaltung) ist im Vorverkauf und es gilt nach wie vor unsere Garantie, falls diese Ver-anstaltung ganz ausfallen muss oder ein etwaiger Ausweichtermin nicht passt, erhalten Sie von uns das Geld zurück! GOGOL & MÄX - Concerto humoroso Größte Heiterkeit in Theatersälen und Konzerthäusern von den Nie-derlanden Concertgebouw Amsterdam bis ins spanische Hochge-birge Festival de teatre Esterri d‘Àneu, Pyrenäen: Herzlich Willkom-men in der herrlich grotesken und umwerfend komischen Welt der

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 13

    meisterlichen Konzertakrobaten Gogol & Mäx. Am Sonntag, 28. März 2021 ab 17 Uhr ist es wieder soweit und auch Mühlheim an der Do-nau darf wieder lachen! Die Veranstaltung ist für die ganze Familie geplant, denn guter Humor kennt keine Altersgrenze... Was diese frohen Botschafter instrumentaler Komik auf den Theaterbühnen Europas präsentieren, ist einzigartig, furios, grandios – schlichtweg atemberaubend! Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und Stau-nens über die akrobatische und musikalische Kunstfertigkeit und die schier unbegreifiche Instrumentenvielfalt, sind garantiert. Allerfeins-ter Humor der komödiantischen Extraklasse.

    Sonntag, 28.03.21 Musik-Comedy mit ‚Gogol&Mäx‘, Festhalle, 17 - 19 Uhr, Vorverkauf 18 Euro, Ermäßigte Arbeitslose, BuFDi‘s, Schüler/Studenten ab 6 Jahren) 9 Euro. Jeder braucht eine Karte!

    Volkshochschulevhs-Lese- und Kultur-Festival für Kinder – digital Am Samstag, 30. Januar 2021, 9:30 bis 11:30 Uhr, lädt die Volkshoch-schule Stadt und Kreis Tuttlingen Kinder zwischen 5 und 12 Jahren zu ihrem alljährlichen Lese- und Kultur-Festival ein, das dieses Mal unter dem Motto „Kinder auf Reisen“ steht. Aufgrund der aktuellen Situation findet das Festival nicht, wie ur-sprünglich geplant, in der Donauschule Nendingen, sondern online im Livestream statt. Ganz ohne Koffer und Gepäck, aber mit viel Fantasie können an diesem Vormittag fremde Länder und Kulturen, vergangene Zeiten und bedeutende Persönlichkeiten entdeckt wer-den. Zwei Autorinnen und der TheaterBahnhof Mühlheim haben sich zusammen mit Carina Schäfer, Leiterin des Fachbereichs Kunst und Kultur, ein spannendes Programm ausgedacht. Gefördert wird die Veranstaltung durch die BBraun Aesculap AG.

    In einem Interaktiven Erzählprogramm rund um ihr Buch „Marie hat jetzt Stachelzöpfe“ nimmt die Autorin und Schauspielerin Sylvia Schopf die Kinder mit nach Afrika. Die Autorin Sabine Carbon liest aus „Die magische Mozartkugel“ und „Nofretete muss getröstet wer-den“ und stellt dabei Maria vor, die den Komponisten Mozart für einen blöden Streber mit komischer Perücke hält - bis sie ihm auf wundersame Weise persönlich begegnet.

    In einem extra für das online-Festival entworfenen Theater-Work-shop mit Martin Bachmann und Cécile Legrand vom TheaterBahn-hof Mühlheim können die Kinder bei einem Theaterstück, frei nach Hänsel und Gretel, selbst aktiv werden, basteln und mitspielen. Die Teilnahme kann per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone erfolgen. Benötigt wird eine stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Browser (Chrome oder Firefox). Informationen und Anmeldung bis 28. Januar 2021: vhs-Geschäfts-stelle, Tel. 07461/96910, unter www.vhs-tuttlingen.de oder bei der Leiterin des Fachbereichs Kunst, Kultur und Kreatives Gestalten Cari-na Schäfer unter 07461/969115

    TOURISMUSVermieterÜbernachtungszahlen Liebe Vermieter/innen, ein ganz schweres Jahr liegt hinter uns. Die Voraussetzungen waren gut, aber die durch die Pandemie beding-ten Auflagen ließen 2020 nur wenige Übernachtungen zu. Dennoch bitten wir auch in diesem Jahr um die Meldung der Übernachtungs-zahlen nach dem bekannten Muster. Gerade auch, um die Einbußen auch statistisch abzubilden! Die Durchgabe der Gesamtzahl an Über-nachtungen kann formlos erfolgen. Bitte den Stichtag 31. Januar be-achten! Gästebetten Wir freuen uns über jedes Angebot an Gästebetten für eine oder mehrere Übernachtungen. Wer für die hoffentlich bessere, kom-mende Tourismus-Saison eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten kann, den bitten wir, sich möglichst auch noch im Januar mit dem Verkehrsamt in Verbindung zu setzen.

    Kooperationen Neben unserem eigenen Unterkunftsverzeichnis, kann man sich nach wie vor auch beim gemein-samen Verkehrsamt des GVV Donau-Heuberg und bei der Donaubergland Marketing und Tou-

    rismus GmbH eintragen lassen. Mit beiden arbeiten wir zusammen.

    VerkaufsartikelVerkaufs-/Geschenkartikel Wir haben die schöne „Donauwel-len“-Mundharmonika von Hohner zu verkaufen, Bücher, Romane, Broschüren und Karten für Wande-rer und Radfahrer, jede Menge An-sichtskarten aber auch kostenlose, originelle Citycards von Donauber-gland - sowie die kostenlose, aber umfangreiche und informative Di-rektvermarkter-Broschüre des Land-kreises. Der Kreisfahrplan ist neu reingekommen und sobald ausge-liefert erhalten sie bei uns auch die Jahreprogramme der wichtigsten Ausflugsziele in der Region.

    Vorrätig haben wir auch noch weiterhin Regenschirme (7,-), Ba-secaps (5,-) und Tragetaschen (1,-) in dunkelblau mit silbernem Stadtlogo-Aufdruck sowie die Briefmarken zum Rathaus-Jubiläum (0,70).

    Einkaufen ohne Stress und lästige Parkplatzsuche... Schauen Sie doch einfach mal rein!

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    Haben Sie den neuen Bildband schon? Der neue Bildband über Mühlheim und Stetten ist zum Preis von 17,90 Euro im Rathaus, im Vorderen Schloss und bei der Bäckerei Buschle erhältlich. Viele werden sich darin wiederfinden, auf 72 bun-ten, abwechslungsreich gestalteten Seiten mit Texten in englisch und deutsch. Den muss man einfach zuhause haben! Ein schönes Souvenir und natürlich auch ein schönes Geschenk für alle, denen man eine Freude machen will.

    EHRENAMTVereinsringMitgliedermeldung Bitte an die Mitgliedermeldung denken, die Voraussetzung für die Vereinsförderung aber auch unverzichtbare statistische Notwendig-keit ist. Bis zum 31. Januar brauchen wir das komplett ausgefüllte aktuelle Formular „Mitgliedermeldung“, das auf der Homepage unter „Formulare“ eingestellt ist!

    Die Verwaltung, insbesondere die Geschäftsstelle des Vereinsrings steht gerne als Ansprechpartner in allen Vereinsfragen zur Verfü-gung. In Person des Bürgermeisters werden auch -soweit möglich- die Mitgliederversammlungen besucht. Wir benötigen dazu immer die ständig aktuellen Infos zu unseren Vereinen. Bitte unbedingt bei Änderungen der Vorstandschaft auch Meldung an den Vereinsring machen. Vielen Dank! Homepage Auf der städtischen Homepage www.muehlheim-donau.de unter der Rubrik „Freizeit&Kultur“ haben wir auch die Vereine aus Mühl-heim und Stetten aufgelistet. Wer darüber hinaus weitere Informati-onen, inkl. Kontaktdaten des Vereins und des/der Vorsitzenden und den Link zur eigenen Homepage dort freigeschaltet haben möchte, den bitten wir um formlose Mitteilung und Zustimmung. Sichtbar sind die Infos z.B. schon beim Fanfarenzug und dem Schäferhunde-verein.

    KIRCHLICHE NACHRICHTEN

    Katholische KirchengemeindeSt. Maria Magdalena in Mühlheim/Donau mit St. Michael in Neuhausen ob Eck und St. Nikolaus in Stetten/Donau Freitag, 29.01.2021 16.00 – 17.30 Uhr „Bibelspiel“ in der Kirche St. Michael für die Erst-kommunionkinder aus Neuhausen 18.00 Uhr Rosenkranz in St. Maria Magdalena 18.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Michael Samstag, 30.01.2021 09.00 – 10.30 Uhr „Bibelspiel“ in der Kirche St. Maria Magdalena für die Erstkommunionkinder aus Mühlheim und Stetten 18.30 Uhr Vorabendmesse in St. Maria Magdalena Gedenken für Martha Aurich-Korb und Angehörige Sonntag, 31.01.2021 4. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Michael 10.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Nikolaus 18.00 Uhr Rosenkranz in St. Nikolaus

    1. Lesung: Dtn 18,15-20 2. Lesung: 1. Korinther 7,32-35 Evangelium: Markus 1,21-28

    >> Sie kamen nach Kafarnaum. Am folgenden Sabbat ging er in die Synagoge und lehrte. Und die Menschen waren voll Staunen über seine Lehre; denn er lehrte sie wie einer, der Vollmacht hat, nicht wie die Schriftgelehrten.

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    Wochendienst bei Beerdigungen und Trauerfeiern: Von Dienstag, 26.01.2021 bis Samstag, 30.01.2021: Diakon Reiser, Pfarramt Kolbingen, Tel. 07463/1581 oder Handy 0710 569 1324 Von Dienstag, 02.02.2021 bis Samstag, 06.02.2021: Pfarrer Joseph, Pfarramt Mühlheim, Tel. 07463/354 Gebetsmeinung des Papstes für Februar Wir beten für die Frauen, die Opfer von Gewalt sind, um Schutz durch die Gesellschaft und dass ihre Leiden wahrgenommen und beachtet werden. Keine Beichtgelegenheit Bitte beachten Sie, dass Pfarrer Joseph bis auf Weiteres keine Beicht-gelegenheit anbietet. Verpflichtendes Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in den Gottesdiensten Neben den bisher schon geltenden Maßnahmen zur Feier von Prä-senzgottesdiensten tritt nun die Pflicht ein, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Kerzenweihe mit Blasiussegen in den Gottesdiensten vom 02.02 bis 05.02.2021 Die erste Februarwoche birgt wichtige und beliebte Feste: Am 2. Februar feiern wir das Fest der Darstellung des Herrn mit der tra-ditionellen Kerzenweihe und am 3. Februar ist der Gedenktag des heiligen Blasius. Hier wird seit alter Zeit mit gekreuzten Kerzen der „Blasiussegen“ für die leibliche Gesundheit gespendet. Die Segensformel wird zu Anfang der Segensfeier einmal für alle gesprochen. Die Einzelsegnung erfolgt anschließend in Stille. Der Abstand zwischen dem Spender/der Spenderin und den Empfängern beträgt mindestens 1,5 Meter. Alle Beteiligten müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Als „medizinische Maske“ gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmas-ken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Auch der Spender trägt eine FFP-2 Maske. Kerzenweihe und Erteilung des Blasiussegens finden statt in St. Maria Magdalena, Mühlheim, am Dienstag, 02.02.2021 in St. Nikolaus, Stetten, am Mittwoch, 03.02.2021 und in St. Michael, Neuhausen, am Freitag, 05.02.2021 jeweils um 18.30 Uhr Kollekten - Ergebnisse aus Mühlheim mit Neuhausen Sternsingeraktion Mühlheim inkl. Neuhausen: 1321,40 Euro Adveniat-Kollekte Mühlheim und Neuhausen: 963,00 Euro Afrika-Kollekte am 01.01.2021: 65,50 Euro Spendenkässchen Kinder zu Weihnachten: 104,77 Euro „antenne 1 Neckarburg Rock&Pop - die kirche“ UKW Blumberg 87.9 Rottweil 93.1 Schwarzwald-Baar 102.0 Schr-amberg 103.7 Oberndorf 104.6 Tuttlingen 107.6 und im Kabel App, Internetradio und Infos: www.antenne1-neckarburg.de Mit ermutigenden Gedanken und aktuellen News begleiten Sie die Kirchen der Region durch den Tag: „Moment mal“ - Einen Moment zum Nachdenken und Auftanken täglich gegen 9.15 Uhr und 13.15 Uhr „Typisch himmlisch - Kirche am Sonntagmorgen“ mit interessan-ten Gästen, News und frischer Musik sonn- und feiertags 31.01. „gemeinsam glauben leben - die Rottweiler Stadtmission zu Gast“ 07.02. „Kunterbunte Botschaft mit dem Graffiti-Künstler Fabian Kitzke aus Trossingen“ 14.02. „Ein Gang durch die Fastenzeit mit dem Historiker Dr. Win-fried Hecht aus Rottweil“ 21.02. „Heiligenbronn im Waldachtal , - ein Ort des Auftankens mit Schwester Martina Küting“ 28.02. „katholisch.politisch.aktiv. - das BDKJ-Jugendreferat im Deka-nat Tuttlingen-Spaichingen“ Hans-Peter Mattes, Kirchlicher Rundfunkbeauftragter

    „Hauseltern“ gesucht Haben Sie Lust auf eine neue Lebensform, ohne Ihre berufliche Tätig-keit aufgeben zu müssen? Suchen Sie ein Leben in Gemeinschaft, ohne Ihre Privatsphäre preis-zugeben? Wollen Sie sich für andere engagieren – kompetent, eigenverant-wortlich und teamorientiert? Wir suchen für die Wohngemeinschaft Lebenshaus in Trossingen (derzeit mit sieben Einheiten) eine Kernfamilie, d.h. Hauseltern (m/w/d): Einzelpersonen, Paare oder Familien mit Empathie und Toleranz, sozialem Engagement und innerer Stärke, ... Ihre Aufgabe ist es, das Projekt „Lebenshaus“ zu leiten und Men-schen, die aufgrund einer Notsituation zeitweise im Lebenshaus wohnen, zu begleiten. Dabei werden Sie unterstützt vom Vorstand des Vereins „Lebenshaus, ökumenische Gemeinschaft für soziale Integration e.V.“. Eine Wohnung zu günstigen Konditionen wird zur Verfügung gestellt. Weitere Infos finden Sie unter www.lebenshaus-trossingen.de – für Fragen steht Ihnen Martina Bruhn unter 01573-2240901 zur Verfü-gung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an: [email protected] Kath. Pfarramt, Ettenbergstr. 4, 78570 Mühlheim/Donau Öffnungszeiten: Mo., Di. und Do. von 08.30 - 11.30 Uhr, am Do. von 14.00 - 16.00 Uhr Tel. 07463/354, Mail: [email protected] Homepage: www.se-donau-heuberg.de Kath. Kirchenpflege: Tel. 07463/990340; Mail: [email protected] Kath. Gemeindehaus, Hausm.: Tel. 07463/1232 oder 07463/57798

    Evangelische KirchengemeindeWochenspruch: Kommt her und sehet an die Werke Gottes, der so wunderbar ist in seinem Tun an den Menschenkindern. (Psalm 66,5)

    Das ist das Wunder Barmherzig sein heißt Zeit verschenken, zusammen lachen, Neues denken. Wer geht und fragt nach, lädt die Einsamen ein, in Gemeinschaft zu sein?

    Barmherzig sein heißt Schweres tragen, zusammen weinen, Schweigen wagen. Was lindert die Not? Jedes Wort ist zu viel, Ich umarme dich still.

    Barmherzig sein heißt Brücken bauen, verzeihen und sich neu vertrauen. Wer geht nun den Schritt? Das allein braucht schon Mut. Doch Versöhnung tut gut. Barmherzig sein heißt wachsam bleiben und Menschenfeindlichkeit vertreiben. Wer tritt dafür ein? Jeder, der etwas sieht und Barmherzigkeit liebt.

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    Seid barmherzig, denn euer Vater im Himmel ist es auch. Schaut euch um und seht, dass ihr einander braucht. Seine Liebe macht die Gedanken und Herzen wieder weit. Das ist das Wunder der Barmherzigkeit. Lied zur Jahreslosung 2021 Text und Musik: Gottfried Heinzmann, Hans-Joachim Eißler Copyright: buch+musik ejw-service gmbh, Stuttgart Liebe Gemeindemitglieder,das Wort Barmherzigkeit ist schwer zu erklären. Unsere Jahreslosung aus dem Lukasevangelium nimmt diesen Begriff auf. Da heißt es „Jesus Christus spricht: Seid barmherzig, wie auch euer Vater barm-herzig ist!“ Am besten, finde ich, lässt sich verstehen, was Barmher-zigkeit bedeutet, wenn wir uns das Gleichnis vom Verlorenen Sohn anschauen. Für alle, die die Geschichte nicht im Kopf haben: Es geht dabei um einen Vater, der zwei Söhne hat. Den jüngeren Sohn packt irgendwann das Fernweh. Er möchte hinaus in die Welt ziehen und etwas vom Leben haben. Also bittet er den Vater, ihm bereits jetzt sei-nen Erbteil auszuzahlen. Der Vater kommt der Bitte des Sohnes nach. Der jüngere Sohn verlässt daraufhin seine Heimat und haut das gan-ze Geld auf den Kopf. Als nichts mehr übrig ist, wird er nachdenklich. Er bereut sein Vorgehen und sucht Arbeit bei einem Schweinebau-ern. Er hat viel Zeit um über sein Leben nachzudenken und kommt schließlich zu dem Entschluss, zu seiner Familie zurückzukehren. Nicht als Sohn, sondern als einfacher Arbeiter möchte er zurückkeh-ren. Er schämt sich für das, was er getan hat und hat wahrscheinlich große Angst vor der Reaktion seines Vaters. Auf dem Weg nach Hau-se erwartet ihn jemand vor der Tür. Und alles, was der Sohn befürch-tet hat, löst sich in Luft auf. Der Vater freut sich von ganzem Herzen, seinen verloren und tot geglaubten jüngeren Sohn wiederzuha-ben. Er veranstaltet ein Willkommensfest zu Ehren seines Sohnes. Das Verhalten des Vaters spiegelt das Verhalten Gottes gegenüber den Menschen wider. So erzählt es Jesus. Gott hadert nicht mit den Menschen, die einen falschen Weg eingeschlagen haben und es im Anschluss bereuen. Das ist Barmherzigkeit. Wenn es uns Menschen gelingt miteinander im Umgang auch immer wieder barmherzig zu handeln, dann können wir vielleicht manchmal etwas davon spüren vom ausstehenden Reich Gottes, schon im Hier und Jetzt. Pfarrerin Nicole Kaisner Gottesdienste in unserer Gemeinde:Sonntag, 31. Januar 202110.30 Uhr Gottesdienst im Rahmen der Distriktpredigtreihe in Fridin-gen (Pfrin. S. Bauer-Gerold) Distrikt – Predigtreihe 2021Hauptthema „ Gestalten der Bibel“Am kommenden Sonntag wird die Predigtreihe von Pfarrerin Silke Bauer-Gerold aus Immendingen mit der biblischen Gestalt „Johan-nes der Täufer“ fortgeführt. Informationen für unsere Kirchengemeinde:Für alle, die im Moment noch keine Gottesdienste vor Ort besuchen möchten, sind Predigt und Fürbitten online auf unserer Homepage abrufbar. Sie finden unsere Internetseite unter www.gemeinde.muehlheim-christuskirche.elk-wue.de. Die aktuelle Predigt wird weiterhin unter der Rubrik Gottesdienste eingestellt.Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus finden Sie auf der Homepage unserer Landeskirche: www.elk-wue.de

    Regelmäßige Termine: Montag 14.30 – 15.15 Uhr Ökumen. Kinderchor „Coole Noten“ 1./2. Klasse, Kath. Gemeindehaus in Mühlheim (pausiert) Dienstag 17.00 – 17.45 Uhr Ökumen. Kinderchor „Coole Noten“ 3./4. Klasse, Kath. Gemeindehaus in Mühlheim (pausiert) 19.30 – 21.00 Uhr Posaunenchorprobe in Fridingen, Kreuzkirche (pausiert) Einführung des neuen Bezirksarbeitskreises des Evangelischen Jugendwerks im Bezirk Tuttlingen per Livestream am Samstag, 30.01.21 um 17.00 UhrHerzliche Einladung zum Einführungsgottesdienst des Bezirksar-beitskreises.Der Gottesdienst wird auf YouTube per Livestream gezeigt. Der Link dazu wird hier noch rechtzeitig auf unserer Homepage gepostet un-ter www. ejw-bezirktut.de..Beim Gottesdienst werden Bezirksjugendpfarrer Matthias Figel und der Leiter vom EJW-Land Cornelius Kuttler zu Gast sein. TheoLivestream Talk 2021 THEO LIVESTREAM TALK – euer Einstieg in die Theologie! Einmal im Jahr präsentiert das EJW (Landesjugendwerk) theologische Themen und Fragestellungen in 75 Minuten LIVE auf dem YouTube-Kanal des EJW. Pfarrer Johannes Seule begrüßt spannende Gäste und ihr seid INTERAKTIV mit dabei! Ihr könnt Fragen stellen, uns eure Meinung sagen und mit uns abtauchen in die spannende Welt des christlichen Glaubens.Das Thema am Sonntag, 31. Januar ist FREIHEIT- wovon? – wir freuen uns auf euch und auf drei großartige Abende!Ihr findet den Talk auf unserer Homapage: www. ejw-bezirktut.de. Evangelisches Pfarramt Mühlheim a. d. Donau Pfarrerin Nicole Kaisner Tel.: 017631759692 Griesweg 3, 78570 Mühlheim a. d. Donau Öffnungszeiten Gemeindebüro: Mittwoch und Donnerstag von 8 – 11.30 Uhr Tel: 07463/382, Fax: 07463/990558 E-Mail: [email protected] Evang. Kirchenpflege E-Mail: [email protected]

    Altenzentrum St. Antonius Mühlheim

    Altenzentrum St. Antonius Mühlheim

    Veranstaltungen Altenzentrum St. Antonius Aus gegebenem Anlass fallen alle internen und externen Veranstal-tungen, sowie die Cafeteria, im Altenzentrum St. Antonius, bis auf weiteres aus.

    Wir bitten um Verständnis.

    Bitte bleiben Sie gesund.

    Das St. Antonius Team

    „DREI DINGE HELFEN, DIE MÜHSELIGKEITEN DES LEBENS ZU TRAGEN: DIE HOFFNUNG, DER SCHLAF UND DAS LACHEN.“, so der große deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724 - 1804). Der amtierende Dalai Lama,

    (der buddhistische Mönch Tenzin Gyatso, 1935*), das Oberhaupt Tibets, wiederum gibt uns mit auf den Weg:

    „DIE SCHWIERIGSTE ZEIT IN UNSEREM LEBEN IST DIE BESTE GELEGENHEIT, INNERE STÄRKE ZU ENTWICKELN.“

    SPRUCH DER WOCHE:

  • „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau Donnerstag, 28. Januar 2021 • Seite 17

    TV Mühlheim 1885 e. V.Turnerheim geschlossen Aufgrund der aktuellen Corona Situation bleibt unser TV Heim bis auf Weiteres geschlossen.

    Wir bitten um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund.

    Narrenzunft Mühlheim e. V. NarrenzunftMühlheim e. V.

    Liebe Freunde und Gönner der Narrenzunft,gerne hätten wir Euch auch in diesem Jahr eine Freude gemacht und die Hauptstraße mit den traditionellen Fähnele versehen. Ebenfalls geplant war das maschinelle Aufstellen eines Narrenbaumes, um in diesen schwierigen Zeiten ein Zeichen zu setzen und mit diesen fastnächtlichen Symbolen etwas vertrautes Kulturgut darzubieten. Leider wurden unsere Vorhaben durch das Landratsamt Tuttlingen im Rahmen einer Bürgermeister-Dienstversammlung am vergan-genen Donnerstag regelrecht abgewatscht. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass sich unser Bürgermeister Kalten-bach positiv für unsere Vorhaben eingesetzt hat, die überwiegende Mehrheit der Versammlung trotz angedachtem Hygiene-Konzept allerdings dagegen war. Wir sind sehr traurig und verärgert darüber, denn es ging uns nicht darum, hier ein fastnächliches Spektakel zu veranstalten, sondern lediglich symbolisch an den Fasnetstermin zu erinnern.Närrisch wie wir sind gibt es aber auch Gutes zu berichten. Die Nar-renzunft wird in diesem Jahr an alle Haushalte in Mühlheim und Stetten das Narrenblättle „Stadtorgel“ verschenken. Daher müssen leider in diesem Jahr unsere altbewährten Narrenblättle-Verkäufer notgedrungen aussetzen – wir hoffen aber jetzt schon auf Eure Un-terstützung im Jahre 2022!!!In den in den kommenden Tagen gibt es dann weitere Informatio-nen, was wir sonst noch für Euch überlegt haben.Bleibet gsund und verliert nicht den närrischen Humor.Mit traurigem Narri und NarroDer Zunftrat

    Abbuchung der Mitgliedsbeiträge nach SEPA-Verfahren:Die Mitgliedsbeiträge für das laufende Vereinsjahr in Höhe von € 16,50 € je Mitglied werden erst im Februar 2021 eingezogen.Das voraussichtliche Abbuchungsdatum ist der 05. Februar 2021.Unsere Gläubiger ID lautet DE31ZZZ00001128879. Die Mandatsrefe-renznummer entspricht der jeweiligen Mitgliedsnummer.Änderungen und Neuanträge müssen bis spätestens Donnerstag 30. Januar 2021 bei Zunftrat Thorsten Köhler, Ahornweg 23, 78570 Mühlheim (Tel. 07463 / 995999) eingehen. Narrenzeitung „Stadtorgel“:Die Redakteure unserer Narrenzeitung „Stadtorgel“ benötigen für die diesjährige Ausgabe unbedingt noch „Stoff“. Wir bitten deshalb die Mühlheimer Bevölkerung um Mitteilung von närrischen Ge-schichten oder lustigen Begebenheiten an die Verantwortlichen der Zunft. Damit sich das Spektrum der Geschichten nicht immer um die altbekannten Gesichter dreht, würden wir uns über närrische Infor-mationen aus allen Schichten freuen.Zunftmeister

    VdK Ortsverband MühlheimOrtsverbandMühlheim

    Der Ortsverband informiert: Elektronische AU-Bescheinigung erst ab Oktober 2021 Mit einer Verschiebung im Bereich der sogenannten AU-Bescheini-gungen begann 2021. Ursprünglich sah das Terminservice- und Ver-sorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte die Arbeitsunfähigkeits-Be-scheinigungen ihrer Patienten bereits ab Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen übermitteln sollten. Da die dafür notwendige Technik jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Kassen zur Verfügung gestellt werden konn-te, erfolgt eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2021. Ab dann ist die elektronische AU-Bescheinigung für alle Praxen Pflicht und Ver-sicherte müssen die Durchschrift des „Gelben Scheins“ nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden. Auch der Start des Versands der elektronischen AU-Bescheinigung von den Krankenkassen an die Ar-beitgeber war zunächst früher, nämlich für Januar 2022, vorgesehen gewesen. Hier ist eine Verschiebung auf den 1. Juli 2022 vorgesehen.

    VEREINE UND ORGANISATIONEN

    Sicherer unterwegs mit medi zi ni schen Masken!

    Die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen und die Gefahr erhöhter Ansteckungszahlen durch Corona-Mutationen erfor-dern das Tragen medizinischer Mas ken. Im ÖPNV sind diese ab 23.01.2021 Pflicht. Wer sich weigert, Masken zu tragen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 100€ rechnen. Was sind „medizinische Masken“? Als medizinische Masken gelten Modelle, die besonders dicht sind und Atemluft besonders gut filtern. Dazu zählen OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10), aber vor allem FFP2-Masken (DIN EN 149:2001) sowie KN95/N95-Mas ken. Mit diesen Masken schützt man sich und andere deut lich besser als mit Schals oder selbst genähten Stoff mas-ken. Was passiert, wenn ich keine Maske trage? Das Personal der Verkehrsunternehmen nimmt keine Mas ken-verweigerer mit, da diese andere gefährden. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die jeweilige Fahrt, sondern auch dauerhaft. Zudem sieht eine Landes-Verordnung ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro vor.

    INTERESSANTES UND WISSENSWERTES

    Wo bekomme ich medizinische Masken? Die genannten Masken sind vielerorts in Apotheken, Supermärkten oder auch im Onlinehandel verfügbar. Ab dem 1. Januar können Personen aus Risikogruppen (z. B. ab 60 Jahren oder bei chronischer Lungenerkrankung) zwölf Masken in der Apotheke gegen Abgabe eines Gut scheins erhalten, den die Krankenkassen zusenden. Pro sechs Masken ist ein Eigenanteil von 2 EUR erforderlich. Der erste Coupon über sechs Masken kann bis 28. Februar genutzt werden, der zweite bis 15. April 2021. Der Bund un terstützt dies mit rund 2,5 Milliarden Euro (Quelle: MDR). Die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Home page des Landes www.baden-wuerttemberg.de. Wir wünschen gute und si-chere Fahrt! Wir beraten Sie gerne:

    KundenCenter Verkehrsverbund TUTicket Bahnhofstraße 100 78532 Tuttlingen Telefon 07461 926-3500 E-Mail: [email protected] Information online: www.tuticket.de

  • Seite 18 • Donnerstag, 28. Januar 2021 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

    Das Landratsamt Tuttlingen informiert: Landratsamt konkretisiert Umtauschpflicht: Papier-Führer-scheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 müssen bis Januar 2022 umgetauscht werden Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Tuttlingen weist da-rauf hin, dass bis zum Jahr 2033 zwar alle Führerscheine um-ge-tauscht werden müssen, nach einem Stufenplan derzeit jedoch nur die Papier-Führerscheine (grau oder rosa) der Jahrgänge 1953 bis 1958 davon betroffen sind. Diese müssen allerdings bis spätes-tens 19. Januar 2022 umgetauscht werden. Benötigt werden für den Umtausch lediglich ein (biometrisches) Passbild, eine Kopie des Führerscheines und des Personalausweises sowie ein Antrag (bei jedem Bürgermeisteramt erhältlich oder auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter Bürgerservice – Formulare von A-Z – Führerscheinstelle – Fahrerlaubnis - Antrag auf Umstellung) mit Unterschrift. Der Antrag kann mit den genannten Unterlagen entweder bei der Wohnortgemeinde oder der Führerscheinstelle abgegeben wer-den. Wer sich unnötige Wege sparen möchte, kann sich den neuen Füh-rerschein gegen einen geringen Aufpreis auch direkt nach Hau-se schicken lassen. Die Gebühr hierfür beträgt 31,00 Euro (bzw. 25,30 Euro bei Abholung im Landratsamt).

    Busse im Landkreis Tuttlingen fahren ab Montag wieder nach Schulfahrplan

    Obwohl die Schulen Corona-bedingt weiter geschlossen bleiben, fahren die Busse im Verkehrsverbund TUTicket seit dem