14
Mitteilungen der Stadt und der Ortsverwaltungen in Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail [email protected] (s. Impressum) · www.riedlingen.de Vollmund – Musik-Theater-Kabarett La Dolce Vita Am Samstag 20. Juli 2019 um 19:30 Uhr findet in der Schlossscheuer in Grüningen ein italienischer Abend mit: dem schauspielenden Sänger: Michael Senzig dem singenden Schauspieler: Micki Bertling und dem klavierspielenden Pianisten: Wolfgang Nieß Text und Regie: Claudia Wehner Musikalische Arrangements: Wolfgang Nieß statt. „Komm ein bisschen mit nach Italien...“, so laden die drei Italien-begeisterten Aus- nahmekünstler gleich zu Beginn ihres Abends ein. Was das Publikum dann erwartet, ist eine wunderbare Mischung musikalischer und literarischer Leckerbissen aus dem Land, in dem die Zitronen blühen. Ob Opernarie, herrlich romantisches Tenorlied oder alter Schlager, bei Michael Senzig geraten nicht nur Musikliebhaber ins Schwär- men. Denn neben der Stimme hat er eben auch das gewisse Etwas. Und Micki Bertling weiß mit dem feinen ironischen Humor der italienischen Literatur von Luciano de Crescenzo bis Umberto Eco ebenso brillant zu spielen, wie mit den temperamentvol- len Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden die beiden dabei von Maki Kojima, der hin- und mitreißenden Pianistin, durch ihre gleichermaßen virtuose wie einfühlsame Begleitung. Mit Michael Senzig und Micki Bertling flanieren wir über die Piazza von Milano, lernen das Geheimnis des süditali- enischen Lottos kennen, sehen, wie bei Capri die rote Sonne im Meer versinkt, erfah- ren, was Olivenöl mit Lebensfreude zu tun hat, und was passiert, wenn in Florenz die Rosen blühen, hören von der Liebe in Portofino und schwelgen bei alledem immer wieder in herrlichen Melodien. Kurz gesagt: Wir lernen es wirklich kennen, „la dolce vita“, das süße Leben unter südlicher Sonne. Dabei ist der Abend so abwechslungs- reich, wohlklingend und kurzweilig, dass die kleine Reise in jedem Fall viel zu kurz erscheint! Egal ob Italien-Fan oder Italien-Neuling, der Abend weckt so viel Begeisterung, dass alle am Ende gemeinsam von Bella Italia träumen. Preise: VVK 18,00 Euro AK 20,00 Euro Kinder bis 14 frei Weil jeder Raum anders ist – und jeder Mensch sowieso – gleicht keine Küche einer anderen. Ob Zeile, L-Form, U-Form oder Insel – Individualität ist der Luxus unserer Tage. Mit der richtigen Planung kommt jede Küche groß raus und überzeugt in jeder Hinsicht. Kommen Sie zu uns und wir planen gemeinsam Ihre individuelle Traumküche. RIEDLINGEN BAD SAULGAU Gammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27 Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76 www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de KEINE IST WIE DEINE... ANZEIGE

Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungen der Stadt

und der Ortsverwaltungenin Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra,Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

Mittwoch, 3. Juli 2019

Nr. 27 / 30. Jahrgang

Verantwortlich für Redaktionelles: Bürgermeister M. Schafft · Tel. 0 73 71 / 1 83 12 · Fax 1 83 55 · E-Mail [email protected] (s. Impressum) · www.riedlingen.de

Vollmund – Musik-Theater-Kabarett La Dolce Vita

Am Samstag 20. Juli 2019 um 19:30 Uhr findet in der Schlossscheuer in Grüningen ein italienischer Abend mit: dem schauspielenden Sänger: Michael Senzig dem singenden Schauspieler: Micki Bertling und dem klavierspielenden Pianisten: Wolfgang Nieß Text und Regie: Claudia Wehner Musikalische Arrangements: Wolfgang Nieß statt.

„Komm ein bisschen mit nach Italien...“, so laden die drei Italien-begeisterten Aus-nahmekünstler gleich zu Beginn ihres Abends ein. Was das Publikum dann erwartet, ist eine wunderbare Mischung musikalischer und literarischer Leckerbissen aus dem Land, in dem die Zitronen blühen. Ob Opernarie, herrlich romantisches Tenorlied oder alter Schlager, bei Michael Senzig geraten nicht nur Musikliebhaber ins Schwär-men. Denn neben der Stimme hat er eben auch das gewisse Etwas. Und Micki Bertling weiß mit dem feinen ironischen Humor der italienischen Literatur von Luciano de Crescenzo bis Umberto Eco ebenso brillant zu spielen, wie mit den temperamentvol-len Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden die beiden dabei von Maki Kojima, der hin- und mitreißenden Pianistin, durch ihre gleichermaßen virtuose wie einfühlsame Begleitung. Mit Michael Senzig und Micki Bertling flanieren wir über die Piazza von Milano, lernen das Geheimnis des süditali-enischen Lottos kennen, sehen, wie bei Capri die rote Sonne im Meer versinkt, erfah-ren, was Olivenöl mit Lebensfreude zu tun hat, und was passiert, wenn in Florenz die Rosen blühen, hören von der Liebe in Portofino und schwelgen bei alledem immer wieder in herrlichen Melodien. Kurz gesagt: Wir lernen es wirklich kennen, „la dolce vita“, das süße Leben unter südlicher Sonne. Dabei ist der Abend so abwechslungs-reich, wohlklingend und kurzweilig, dass die kleine Reise in jedem Fall viel zu kurz

erscheint! Egal ob Italien-Fan oder Italien-Neuling, der Abend weckt so viel Begeisterung, dass alle am Ende gemeinsam von Bella Italia träumen.

Preise: VVK 18,00 Euro – AK 20,00 Euro – Kinder bis 14 frei

Vollmund – Musik-Theater-Kabarett La Dolce Vita Am Samstag 20. Juli 2019 um 19:30 Uhr findet in der Schlossscheuer in Grüningen ein italienischer Abend mit: dem schauspielenden Sänger: Michael Senzig dem singenden Schauspieler: Micki Bertling und dem klavierspielenden Pianisten: Wolfgang Nieß Text und Regie: Claudia Wehner Musikalische Arrangements: Wolfgang Nieß statt.

„Komm ein bisschen mit nach Italien...“, so laden die drei Italien-begeisterten Ausnahmekünstler gleich zu Beginn ihres Abends ein. Was das Publikum dann erwartet, ist eine wunderbare Mischung musikalischer und literarischer Leckerbissen aus dem Land, in dem die Zitronen blühen. Ob Opernarie, herrlich romantisches Tenorlied oder alter Schlager, bei Michael Senzig geraten nicht nur Musikliebhaber ins Schwärmen. Denn neben der Stimme hat er eben auch das gewisse Etwas. Und Micki Bertling weiß mit dem feinen ironischen Humor der italienischen Literatur von Luciano de Crescenzo bis Umberto Eco ebenso brillant zu spielen, wie mit den temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden die Beiden dabei von Maki Kojima, der hin- und mitreißenden Pianistin, durch ihre gleichermaßen virtuose wie einfühlsame Begleitung. Mit Michael Senzig und Micki Bertling flanieren wir über die Piazza von Milano, lernen das Geheimnis des süditalienischen Lottos kennen, sehen, wie bei Capri die rote Sonne im Meer versinkt, erfahren, was Olivenöl mit Lebensfreude zu tun hat, und was passiert, wenn in Florenz die Rosen blühen, hören von der Liebe in Portofino und schwelgen bei alledem immer wieder in herrlichen Melodien. Kurz gesagt: Wir lernen es wirklich kennen, „la dolce vita“, das süße Leben unter südlicher Sonne. Dabei ist der Abend so abwechslungsreich, wohlklingend und kurzweilig, dass die kleine Reise in jedem Fall viel zu kurz erscheint! Egal ob Italien-Fan oder Italien-Neuling, der Abend weckt so viel Begeisterung, dass alle am Ende gemeinsam von Bella Italia träumen.

Preise: VVK 18,00 Euro

Weil jeder Raum anders ist – und jeder Mensch sowieso – gleicht keine Küche eineranderen. Ob Zeile, L-Form, U-Form oder Insel – Individualität ist der Luxus unserer Tage.

Mit der richtigen Planung kommt jede Küche groß raus und überzeugt in jeder Hinsicht.

Kommen Sie zu uns und wir planen gemeinsam Ihre individuelle Traumküche.

RIEDLINGEN BAD SAULGAUGammertinger Str. 25/1 Paradiesstr. 27Tel. 0 73 71 - 9 09 05-0 Tel. 0 75 81 - 22 76www.kwb-riedlingen.de www.kwb-badsaulgau.de

KEINE IST WIE DEINE...ANZEIGE

Page 2: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 2

Mitteilungsblattder Stadt RiedlingenlmpressumHerausgeber: Stadt RiedlingenVerantwortlich für den redaktionellen Teil:Bürgermeister M. SchafftFür den Anzeigenteil: Ulrich’sche Buchdruckerei und VerlagGmbH & Co. KG, Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen.Redaktion: Bürgermeisteramt Riedlingen, Rathaus, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, Telefon (MBL) 07371/18312,Fax (MBL) 07371/18355, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Mo bis Do. 8 bis 12 UhrDo. nachmittag 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 12.30 UhrRedaktionsschluss: Freitag 10 Uhr, beim Sekretariat des Bürgermeisters, Rathaus, 1. OG, Zimmer 103. Erscheinungsweise: wöchentlich am Mittwoch (Regelfall)Verlag, Anzeigenverkauf, Herstellung & Vertrieb:Ulrich’sche Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG,Haldenstraße 6+8, 88499 Riedlingen, Tel. 0 73 71/93 72 21, Fax 07 51/29 55-99-84 99E-Mail: [email protected] & Gestaltung: Druck und Verlag Wagner, KornwestheimVerteilung an alle Haushaltungen im Bereich der Stadt Riedlingen und der Teilorte Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf

SONSTIGEDienstzeiten des Landratsamtes BiberachAußenstelle Riedlingen, Krankenhausweg 3KFZ-Zulassungsbehörde:Telefon 07351/52-6887 oder -6888, Fax 07351/52-6839Straßenamt: Telefon 07351/52-6824; Fax 07351/52-6828Kreissozialamt:Telefon 07351/52-6870 oder -6876; Fax 07351/52-6889Jugendamt Riedlingen, Zwiefalter Straße 56 ASozialer Dienst, Telefon 07351/52-7623; Fax 07351/52-7627Finanzamt: Telefon 07351/590Sozialstation Riedlingen, Alten- und KrankenpflegeTelefon 07371/932020, Riedlingen, St.-Gerhard-Straße 16Seniorengenossenschaft Riedlingen e. V.Vorsitzender Josef Martin, Telefon 07371/8394Tagespflege: Stadtgraben, Telefon 07371/923170Essen auf Rädern: Telefon 07371/4478 699 Deutsches Rotes Kreuz: Sprechzeiten: Di. 14 - 16 Uhr, Do. 10 - 12 Uhr - Büro in Biberach Telefon 07351/157024Katholische Kirchengemeinde St. GeorgNachbarschaftshilfe Telefon/Fax 07371/9320-20, oder 3662Tafelladen (Träger: Deutsches Rotes Kreuz): Jeden Samstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr, jeden Mittwoch ab 12.00 Uhr. Unvorhergesehene Änderungen werden am Tafelladen ange-schlagen. Ansprechpartner: Hans Petermann, Zur Donaubrücke 9, 88499 Riedlingen-Zwiefaltendorf, Tel. 0 73 73 / 92 16 504, Mobil 0 151 / 12 13 16 34 Freundeskreis Freunde für FremdeBegegnungscafé für Einheimische und Flüchtlinge: Termin siehe unter der Rubrik „Vereine“Ansprechpartner für den Freundeskreis Freunde für Fremde: Tel. 07371/18337

ÄRZTE/APOTHEKENNOTDIENSTEÄrztlicher Bereitschaftsdienst: Tel: 116 117 Kinderärztlicher Notdienst: 0180 / 1929343Augenärztlicher Notdienst: 0180 / 1929350Zahnärztlicher Notdienst: 01805 / 911650Apothekennotdienst:0800 / 0022833

TELEFON-NOTRUFE

Feuerwehr 112Rettungsdienst 112 oder 192 22Notarzt 112Polizei-Notruf (jeweils ohne telefonische Vorwahl) 110Polizeirevier Riedlingen 07371/9380Krankentransporte 07351/19222Sana Klinik 07371/1840Wasserversorgung Riedlingen 07371/18327Kläranlage Riedlingen 07371/3590Gasstörungsstelle 0800/0824505

AMTS- UND SPRECHTAGE DER VERWALTUNGRathaus Riedlingen Telefon 07371/183-0Mo. - Do. 8 - 12 Uhr, Do. 14 - 18 Uhr, Fr. 8 - 12.30 UhrRathaus Daugendorf Telefon 07371/2424Di. 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Rathaus Grüningen Telefon 07371/7386Di. 18.30 - 20 Uhr, weitere nach VereinbarungRathaus Neufra Telefon 07371/6334Mi. 18.30 - 19.30 UhrRathaus Pflummern Telefon 07371/8416Do. 19 - 21 Uhr, weitere nach VereinbarungRathaus Zell Telefon 07373/1420Do. 19 - 20 Uhr, weitere nach Vereinbarung Rathaus Zwiefaltendorf Telefon 07373/2837Mi. 19.30 - 21 Uhr, weitere nach Vereinbarung

ÖFFNUNGSZEITEN STÄDTISCHER EINRICHTUNGEN

Fundbüro im Rathaus Riedlingen, Telefon 183-39Offene Jugendarbeit: Tel. 07371/934485, Büro Schlachthausstraße 3 oder unter [email protected] erreichbarHallenbad Tel. 9662619; Mo. 20 - 22 Uhr, Di. 18 - 22 Uhr,Mi. 19.30 - 21.30 Uhr, Fr. 20 - 22 Uhr, Sa. 13 - 20 Uhr, So. 12 - 20 UhrDen ganzen Eintrag zum Hallenbad auf der Homepage finden Sie alternativ auch unter: http://www.riedlingen.de/Hallenbad.htmlStadtbibliothek Kapuzinerweg 2, Telefon 8094: Di. 14.30 - 19 Uhr, Mi. 14.30 - 17 Uhr, Do. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 10 - 13 UhrFeuerwehrmuseum Mühlgasse 17: Samstag/Sonntag 14 - 17 UhrMuseum Schöne Stiege/Städt. Galerie Spital z. Hl. Geist: Fr. + Sa. 15 - 17 Uhr, So. 14 - 17 UhrFührungen nach Vereinbarung jederzeit möglich unter 07371 909633 (dienstags) oder [email protected]

UMWELTECKEMüllabfuhrtermine: Die Müllabfuhrtermine entnehmen Sie bitte künftig dem Abfuhr-kalender. Dieser liegt im Rathaus zur Abholung bereit.

Grüngut: Annahmeplatz am bisherigen Wertstoffhof Riedlingen;Öffnungszeiten: März - Nov.: Mittwoch, 16 - 19 Uhr, Samstag, 11 - 14 Uhr; Dez. - Feb.: Samstag 11 - 14 Uhr

Altglascontainer Standorte: Riedlingen: Zwiefalter Straße, Daim-lerstraße, Zollhauserstraße, Alte Unlinger Straße; Grüningen: Ammel-hauser Straße, Neufra: Gewerbegebiet Rauhe Wiesen; Pflummern: Gemeindehaus, Zwiefaltendorf: bish. Wertstoffhof

Unlingen Recyclingzentrum - Öffnungszeiten:Mo./Mi./Fr. 9 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Di./Do. 13 - 17 Uhr, Sa. 9 - 12 Uhr

Page 3: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 3

Amtliche Bekanntmachungen

Stadt Riedlingen - - - - Am Montag, 8. Juli 2019, findet um 18:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses in Riedlingen eine Sitzung des Gemeinderates der Stadt Riedlingen statt.

T a g e s o r d n u n g 1. Feststellung von Hinderungsgründen bei den neu gewählten

Mitgliedern des Gemeinderates 2. Verabschiedung des scheidenden Gemeinderates 1. Amtseinführung und Verpflichtung der am 26.05.2019 gewähl-

ten Mitglieder des Gemeinderats 2. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen 3. Benennung der Vertreter a) Gemeinsamer Ausschuss vereinbarte

Verwaltungsgemeinschaft b) Verbandsversammlung AZV Donau Riedlingen c) Verwaltungsrat AZV Donau Riedlingen d) VHS Do-nau-Bussen e.V. e) Jugendforum Riedlingen e.V. f ) Jugendver-treter

4. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Be-schlüsse vom 26.05.2019

5. Bekanntgaben der Verwaltung 6. Wünsche, Anfragen, Verschiedenes Wir laden die Bürgerinnen und Bürger zu dieser Sitzung ein. Die Beratungsunterlagen für die öffentliche Sitzung liegen im Sitzungs-saal aus. Riedlingen, 27.06.2019 gez. Schafft Bürgermeister

________________________________________________________

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Da es in der jüngsten Zeit zu Irritationen und Missverständnissen im Hinblick auf die Satzung über die Benutzung von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften kam, wird diese im Folgenden nochmals veröffentlicht:

Stadt Riedlingen Landkreis Biberach

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünften Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes, hat der Ge-meinderat der Stadt Riedlingen am 25.03.2019 eine neue Fassung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünften beschlossen.

I. Rechtsform und Zweckbestimmung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

§ 1 Rechtsform/Anwendungsbereich

(1) Die Stadt Riedlingen betreibt die Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünfte als eine gemeinsame Einrichtung in der Form einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts.

(2) Obdachlosenunterkünfte sind von der Stadt bestimmten Ge-bäude, Wohnungen und Räume zur Unterbringung von Ob-dachlosen. Als Obdachlosenunterkünfte gelten dabei auch die Unterkünfte für anerkannte oder rechtskräftig abgelehnte Asyl-suchende.

(3) Flüchtlingsunterkünfte sind die zur Unterbringung von Personen nach den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG-, vom 19.12.2013, GBl. 2013) von der Stadt Riedlingen bestimmten Gebäude, Wohnungen und Räume.

(4) Die Unterkünfte dienen der Aufnahme und i. d. R. der vorüberge-henden Unterbringung von Personen, die obdachlos sind oder sich in einer außergewöhnlichen Wohnungsnotlage befinden und die erkennbar nicht fähig sind, sich selbst eine geordnete Unterkunft zu beschaffen oder eine Wohnung zu erhalten.

Einer für alle, Gott zur Ehr Alle für einen dem Nächsten zur Wehr

Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um

Jakob Zopf Nach seiner langjährigen aktiven Zeit bei der Riedlinger Feuerwehr, war er schon seit vielen Jahren Mitglied der Ehrenabteilung. Die Stadt Riedlingen und die Feuerwehr danken ihm für sein Wirken, sowie für die langjährige Treue und Mitarbeit. Er wird allen, die ihn gekannt haben, in ehrenvoller Erinnerung bleiben. Für die Für die Für die Stadt Riedlingen Freiw. Feuerwehr Ehrenabteilung Marcus Schafft Stefan Kuc Hans Lichtinger Bürgermeister Stadtbrandmeister Obmann

Einer für alle, Gott zur Ehr Alle für einen dem Nächsten zur Wehr Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um

Jakob Zopf Nach seiner langjährigen aktiven Zeit bei der Riedlinger Feuerwehr, war er schon seit vielen Jahren Mitglied der Ehrenabteilung. Die Stadt Riedlingen und die Feuerwehr danken ihm für sein Wirken, sowie für die langjährige Treue und Mitarbeit. Er wird allen, die ihn gekannt haben, in ehrenvoller Erinnerung bleiben.

Für die Stadt Riedlingen Marcus Schafft Bürgermeister

Für die Freiw. Feuerwehr Stefan Kuc Stadtbrandmeister

Für die Ehrenabteilung Hans Lichtinger Obmann

Einer für alle, Gott zur Ehr Alle für einen dem Nächsten zur Wehr

Die Stadt Riedlingen und die Freiwillige Feuerwehr Riedlingen trauern um

Jakob Zopf Nach seiner langjährigen aktiven Zeit bei der Riedlinger Feuerwehr, war er schon seit vielen Jahren Mitglied der Ehrenabteilung. Die Stadt Riedlingen und die Feuerwehr danken ihm für sein Wirken, sowie für die langjährige Treue und Mitarbeit. Er wird allen, die ihn gekannt haben, in ehrenvoller Erinnerung bleiben.

Für die Stadt Riedlingen Marcus Schafft Bürgermeister

Für die Freiw. Feuerwehr Stefan Kuc Stadtbrandmeister

Für die Ehrenabteilung Hans Lichtinger Obmann

Page 4: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 4

II. Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung der Obdach-losen- und Flüchtlingsunterkünfte

§ 2 Benutzungsverhältnis

Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unter-kunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. Je nach Größe der Räume ist eine Mehrfachbelegung durch die Verwaltung anzustreben.

§ 3 Beginn und Ende der Nutzung

(1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit dem Zeitpunkt der Zu-weisung. Mit der Zuweisung erkennt der Benutzer die Bestim-mungen dieser Satzung an und verpflichtet sich zur Einhaltung.

(2) Die Beendigung des Benutzungsverhältnisses erfolgt durch eine Verfügung der Stadt Riedlingen. Soweit die Benutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus fortgesetzt wird, endet das Benutzungsverhältnis mit der Räumung des Wohnraums Durch die Nutzung der Unterkunft über den in der Verfügung angegebenen Zeitpunkt hinaus, wird kein Benutzungsverhältnis oder -recht begründet.

Gründe für die Beendigung des Benutzungsverhältnisses sind insbesondere:

1. der Eingewiesene beschafft sich eine andere Unterkunft; 2. Abschluss eines privat-rechtlichen Mietvertrages; 3. Umbau-, Erweiterungs-, Erneuerungs- oder Instandsetzungs-

arbeiten; 4. das Mietverhältnis zwischen der Stadt und einem Dritten für

eine angemietete Unterkunft wird beendet. 5. der Eingewiesene bewohnt seine Unterkunft nicht mehr

selbst oder sie nur zur Aufbewahrung des Hausrats nutzt; 6. Unterbelegung durch eingetretenen Todesfall oder Auszug

eines Eingewiesene; 7. Die Beeinträchtigung / Gefährdung von Hausbewohnern

durch das Verhalten der Eingewiesenen. § 4

Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht (1) Die als Unterkunft überlassenen Räume dürfen nur von den

eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken benutzt werden. Jede anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.

(2) Der Benutzer der Unterkunft ist verpflichtet, die ihm zugewiese-nen Räume einschließlich dem überlassenem Zubehör pfleglich zu behandeln. Die Räume sind Ihrem Zweck entsprechend in-stand zu halten und nach Beendigung des Benutzungsverhält-nisses in ihrem ursprünglichen Zustand zu übergeben.

(3) Das Halten von Tieren ist in der zugewiesenen Unterkunft grund-sätzlich untersagt.

(4) Veränderungen an den nach § 1 Abs. 2 und 3 genannten Unter-künften sind verboten. Der Benutzer ist im Übrigen verpflichtet, die Stadt Riedlingen unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten.

(5) Mit Rücksicht auf die besonderen Zweckbestimmungen der Un-terkunft, die Gesamtheit der Hausbewohner und im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Grundstücke und Unterkünfte bedarf der Benutzer der schriftlichen Zustimmung der Stadt, wenn er:

1. in die Unterkunft entgeltlich oder unentgeltlich einen Dritten aufnehmen will; auch sind Besuchsaufenthalte von länger als einem Tag vorher mit der Stadt Riedlingen abzustimmen.

2. ein Schild (ausgenommen übliche Namensschilder), eine Aufschrift oder einen Gegenstand in gemeinschaftlichen Räumen, in oder an der Unterkunft oder auf dem Grundstück der Unterkunft anbringen oder aufstellen will;

3. außerhalb vorgesehener Park-, Einstell- oder Abstellplätze ein Kraftfahrzeug abstellen will;

4. Um-, An- und Einbauten sowie Installationen oder andere Veränderungen in der Unterkunft vornehmen will.

(6) Die Zustimmung nach Abs. 5 erfolgt nach Einzelfallprüfung im Ausnahmefall durch die Stadt Riedlingen. Die aus Abs. 5 mög-lichen ergebenden Schäden werden durch den Benutzer ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden übernommen.

(7) Die Zustimmung kann befristet und mit Auflagen versehen er-teilt werden. Die Zustimmung kann widerrufen werden, wenn Auflagen oder sonstige Nebenbestimmungen nicht eingehalten, Hausbewohner oder Nachbarn belästigt oder die Unterkunft bzw. das Grundstück beeinträchtigt werden.

(8) Bei vom Benutzer ohne Zustimmung der Gemeinde vorgenom-menen baulichen oder sonstigen Veränderungen kann die Stadt Riedlingen diese auf Kosten des Benutzers beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen lassen (Ersatzvornahme).

(9) Die Obdachlosen sind verpflichtet sich laufend um anderweitige Unterkünfte zu bemühen. Die Bemühungen sind auf Verlangen der Stadt Riedlingen durch Vorlage geeigneter Belege (Telefon-notizen, Bestätigung Vermieter etc.) schriftlich nachzuweisen.

(10) Die Beauftragten der Stadt Riedlingen sind berechtigt, die Unter-künfte Benutzer auf dessen Verlangen auszuweisen. Bei Gefahr im Verzug kann die Unterkunft jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck behält die Stadt Riedlingen einen Schlüssel zur Unterkunft zurück.

§ 5 Benutzungseinschränkungen

(1) Die Stadt Riedlingen kann jederzeit das Benutzungsrecht ein-schränken oder in sonstiger Weise Belegungsänderungen inner-halb der Unterkunft vornehmen. Jederzeit kann die Verlegung von einer Unterkunft in eine andere oder der Entzug einzelner Räume angeordnet und ggf. gegen den Willen des Benutzers durchgeführt werden, insbesondere wenn

a) dies zur besseren Auslastung der Belegungskapazitäten oder aus anderen organisatorischen Gründen notwendig ist,

b) wiederholt Störungen anderer Benutzer oder Unterkunfts- oder Grundstücknachbarn erfolgt sind,

c) eine Unterbelegung der Unterkunft eingetreten ist d) die Räumung für Bau- und Renovierungsarbeiten erforderlich

ist, e) die Gebühren nicht oder nicht rechtzeitig entrichtet werden, f ) eine nicht genehmigte Benutzung dadurch unterbunden

werden kann, g) eine nachgewiesene zumutbare Wohnung nicht angenom-

men wird. Angemessen ist eine Wohnung, die nach Größe und Ausstattung im Einzelfall zumutbar ist.

§ 6 Instandhaltung der Unterkünfte

(1) Der Benutzer verpflichtet sich, die Unterkunft und die zur ge-meinschaftlichen Benutzung bestimmter Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Er hat für eine ordnungsgemäße Reinigung, ausreichende Lüftung und Beheizung der überlassenen Unterkunft zu sorgen. Schäden und Verunreinigungen sind grundsätzlich zu vermeiden.

(2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Unterkunft oder wird eine Vorkehrung zum Schutze dieser oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Benut-zer dies der Stadt Riedlingen unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Benutzer haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verlet-zung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entste-hen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrich-tungen unsachgemäß behandelt, die überlassene Unterkunft nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt wird. Insoweit haftet der Benutzer auch für das Verschulden von Haushaltsangehörigen und Dritten, die sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhalten. Schäden und Verunreinigungen, für die der Benutzer haftet, kann die Stadt Riedlingen auf Kosten des Benutzers beseitigen lassen (Ersatzvornahme).

(4) Die Stadt Riedlingen wird die in § 1 genannten Unterkünfte und Hausgrundstücke in einem ordnungsgemäßen Zustand erhal-ten. Der Benutzer ist nicht berechtigt, auftretende Mängel auf Kosten der Stadt Riedlingen selbst zu beseitigen oder Dritte für die Beseitigung zu beauftragen.

§ 7 Räum- und Streupflicht

Der Stadt Riedlingen als Mieterin des Gebäudes obliegen die Aufga-ben nach der Räum- und Streupflichtsatzung der Stadt Riedlingen. Diese Aufgaben können im Rahmen einer Verfügung an die Bewoh-ner der Unterkünfte deligiert werden.

Page 5: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 5

§ 8 Hausordnungen

(1) Die Benutzer sind zur Wahrung des Hausfriedens und zur ge-genseitigen Rücksichtnahme verpflichtet.

(2) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der einzelnen Unterkunft kann die Verwaltung besondere Hausordnungen, in denen ins-besondere die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen und -räume bestimmt werden, erlassen.

(3) Der Benutzer hat Anordnungen der Stadt und ihren Beauftrag-ten, die sich im Rahmen der Satzung bewegen, Folge zu leisten.

(4) Vernachlässigt ein Benutzer die ihm nach der Benutzungsord-nung obliegenden Pflichten, so kann die Stadt diese, soweit möglich, selbst erfüllen. Die dabei anfallenden Kosten sind vom Benutzer zu ersetzen.

(5) In der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ist jede Tätigkeit und jedes Verhalten zu unterlassen, welches geeignet ist, die Nachtruhe Anderer zu stören.

(6) Die Benutzer sind verpflichtet, sämtliche Handlungen zu unter-lassen, durch die gegen die Brandschutzbestimmungen versto-ßen wird und durch die ein Brand in der Unterkunft, den Gemein-schaftseinrichtungen sowie auf den dazugehörigen Freiflächen entstehen kann. In den Unterkünften, den Gemeinschaftsein-richtungen sowie auf Freiflächen darf nicht mit offenem Feuer hantiert werden.

(7) Entstehen durch die Nichtbeachtung der Brandschutzbestim-mungen und der allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen Schäden an und in der Unterkunft, den Gemeinschaftseinrichtungen so-wie auf den dazugehörigen Freiflächen, so haben die Benutzer hierfür Ersatz zu leisten. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt hiervon unberührt.

(8) Die ausgehändigten Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen weder an Dritte weitergegeben werden, noch dürfen hiervon Duplikate angefertigt werden. Bei Verlust und wider-rechtlichem Handeln ist eine Gebühr in Höhe von 60,00 Euro/Schlüssel zu entrichten.

(9) Die Lagerung von Müll und Abfällen sonstiger Art in der Unter-kunft, den Gemeinschaftseinrichtungen und auf den Grund-stücken ist verboten. Eine evtl. Entsorgung seitens der Stadt Riedlingen erfolgt auf Kosten des Verursachers.

§ 9 Rückgabe der Unterkunft

(1) Bei Beendigung des Benutzungsverhältnisses hat der Benutzer seinen Hausrat vollständig zu entfernen und die Unterkunft besenrein zu übergeben. Alle Schlüssel sind der Stadt Riedlin-gen bzw. ihren Beauftragten unverzüglich zu übergeben. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt Riedlingen oder einem Benutzungsnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

(2) Die Gegenstände, die im Eigentum der Stadt stehen, sind in der Unterkunft zu belassen.

(3) Kommt der Benutzer den Pflichten aus Absatz 1 nicht nach oder ist sein Aufenthalt nicht bekannt, kann die Stadt Riedlingen die Unterkunft / das Zimmer innerhalb von 3 Tagen räumen. Gegen-stände von Wert werden an das Fundamt übergeben und in die Türen können neue Schlösser eingebaut werden.

§ 10 Haftung und Haftungsausschluss

(1) Der Benutzer haftet vorbehaltlich spezieller Regelungen in die-ser Satzung für die von ihm verursachten Schäden.

(2) Die Haftung der Stadt Riedlingen, ihrer Organe und ihrer Be-diensteten gegenüber dem Benutzer und Besucher wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Schäden, die sich der Benutzer einer Unterkunft bzw. der Besucher selbst gegenseitig zufügen, übernimmt die Stadt Riedlingen keine Haftung.

§ 11 Personenmehrheit als Benutzer

(1) Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemein-sam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus die-sem als Gesamtschuldner.

(2) Erklärungen, deren Wirkungen eine solche Personenmehrheit berühren, müssen von oder gegenüber allen Benutzern abge-geben werden.

(3) Jeder Benutzer muss Tatsachen in der Person oder in dem Ver-halten eines Haushaltsangehörigen oder eines Dritten, der sich mit seinem Willen in der Unterkunft aufhält, die das Benutzungs-verhältnis berühren oder einen Ersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.

§ 12 Verwaltungszwang

Räumt ein Benutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder vorläufig vollstreckbare Umsetzungsverfü-gung vorliegt, so kann die Umsetzung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe des § 27 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 1). III. Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flücht-lingsunterkünfte

§ 13 Gebührenpflicht und Gebührenschuldner

(1) Für die Benutzung der in den Obdachlosen- und Flüchtlingsun-terkünften in Anspruch genommenen Räume werden Gebühren erhoben.

(2) Gebührenschuldner sind diejenigen Personen, die in den Un-terkünften untergebracht sind. Personen, die eine Unterkunft gemeinsam benutzen, sind Gesamtschuldner.

§ 14 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Benutzungsgebühr ist die Gebührenkalkulation der Stadt Riedlingen. In der Anlage ist die Übersicht über die Zusammensetzung der Benutzungsge-bühren beigefügt. Die Höhe der Benutzungsgebühr ergibt sich aus der Größe des jeweiligen Wohnraums sowie der Anzahl der darin eingewiesenen Personen.

(2) Die neu kalkulierten Gebühren gelten ab 01.04.2019, bis dahin wer-den noch die bisher angewandten Gebührensätze herangezogen.

(3) Bei Ein- oder Auszug im Laufe eines Kalendermonats werden die Benutzungsgebühren Tag genau berechnet. Hierbei wird für jeden Kalendertag 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt.

§ 15 Entstehung der Gebührenschuld, Beginn und

Ende der Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem Tag des Einzugs in die

Unterkunft und endet mit dem Tag der Räumung. (2) Die Gebührenschuld für einen Kalendermonat entsteht mit dem

Beginn des Kalendermonats. Beginnt die Gebührenpflicht im Lau-fe des Kalendermonats, so entsteht die Gebührenschuld für den Rest dieses Kalendermonats mit dem Beginn der Gebührenpflicht.

(3) Eine vorübergehende Nichtbenutzung der Unterkunft entbin-det den Benutzer nicht von der Verpflichtung, die Gebühren entsprechend der Absätze 1 und 2 vollständig zu entrichten.

§ 16 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Benutzungsgebühr wird durch Gebührenbescheid festge-setzt. Sie wird zwei Wochen nach Bekanntgabe des Gebühren-bescheids zur Zahlung fällig.

(2) Beginnt oder endet die Gebührenpflicht im Laufe eines Kalen-dermonats, wird die Benutzungsgebühr entsprechend § 14 Abs. 2 dieser Satzung festgesetzt. Für die Fälligkeit gilt Abs. 1 Satz 2.

IV. Schlussbestimmungen

§ 17 Ordnungswidrigkeiten

Nach § 142 Absatz 1 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 17 des Gesetztes über Ordnungswidrigkeiten kann mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 1.000 € belegt werden, wer vorsätzlich oder fahr-lässig gegen folgende Vorschriften dieser Satzung verstößt:

Page 6: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 6

(1) entgegen § 4 Absatz 1 eine Unterkunft Anderen überlässt oder die überlassenen Räume zu anderen als zu Wohnzwecken benutzt;

(2) entgegen § 4 Absatz 2 die überlassenen Räume einschließlich dem überlassenen Zubehör nicht pfleglich behandelt oder in-stand hält;

(3) entgegen § 4 Absatz 3 Tiere in der Unterkunft hält; (4) entgegen § 4 Absatz 4 seiner Unterrichtungspflicht nicht nach-

kommt; (5) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 1 Dritte in die Unterkunft aufnimmt; (6) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 2 die Unterkunft zu anderen als zu

Wohnzwecken benutzt; (7) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 3 2 Schilder anbringt oder Gegenstän-

de aufstellt; (8) entgegen § 4 Absatz 5 Nr. 3 Kraftfahrzeuge abstellt; (9) entgegen § 4 Absatz 5 Nr.4 Veränderungen in der Unterkunft

vornimmt; (10) entgegen § 4 Absatz 12 den Beauftragen der Stadtverwaltung

den Zutritt verwehrt; (11) entgegen § 6 Abs. 1 die zugewiesenen Räumlichkeiten ein-

schließlich des überlassenen Zubehörs nicht pfleglich behandelt; (12) entgegen § 6 Abs. 2 seiner Mitteilungspflicht nicht nachkommt; (13) entgegen § 8 Abs. 5 die Nachtruhe Anderer stört; (14) entgegen § 9 Absatz 1 die Schlüssel nicht ordnungsgemäß übergibt.

§ 18 Anwendung von Zwangsmitteln

Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt wer-den oder gegen sie verstoßen wird, können nach §§ 18, 20, 21 in Ver-bindung mit §§ 23, 25, 26 LVwVG in der jeweils geltenden Fassung ein Zwangsgeld, eine Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang angeordnet und festgesetzt werden.

§ 19 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt zum rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. (2) Die Satzung vom 03.12.2012 einschließlich ihrer gültigen Fas-

sung vom 09.12.2013 tritt rückwirkend zum 31.12.2018 außer Kraft.

Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg oder aufgrund der Ge-meindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung, wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegen-über der Stadt geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Riedlingen, 25.03.2019 Schafft , Bürgermeister Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flücht-lingsunterkünften

Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Anlage zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Stadt Riedlingen

53.000 Unternehmen. 500.000 Einwohner. Eine Anlaufstelle in Digitalisierungsfragen. „Die regionalen Unternehmen sind bei

der Digitalisierung die Spitze im Süden“ -das ist die Vision des Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach. IHK Ulm, Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach, Stadtkreis Ulm und die Städte Biberach, Ehingen und Riedlingen verwirklichen mit dem Standort Riedlingen das Ziel eine regionale Anlaufstelle für die Händ-ler, Industrieunternehmen, Handwerksbetriebe und Dienstleister aus der Region zu schaffen. Wir laden Sie ein zur feierlichen Auftaktveranstaltung am Freitag, 05. Juli 2019 ab 15.30 Uhr im Wegscheiderhaus, Lange Straße 19, Riedlingen Anmeldungen unter: www.dz-uab.de/auftakt-riedlingen/ 15:30 Uhr Begrüßung Dr. Heiko Schmid Landrat Kreis Biberach 15:40 Uhr Gesprächsrunde Marcus Schafft Bürgermeister der Stadt Riedlingen Otto Sälzle Hauptgeschäftsführer IHK Ulm Kornelia Eisele Unternehmerin aus Riedlingen Prof. Dr. Wolfram Behm CIO SRH Fernhochschule – The Mobile University 16:10 Uhr Vorstellung der konkreten Angebote des Digitalisie-

rungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach Alexander Nikolaus, Leiter Digitalisierungszentrum

Patrick Söll, Fachberater 16:30 Uhr Feierlicher Auftakt ________________________________________________________

Das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach informiert: Wir beraten Sie in allen Bereichen rund um das Thema Digitalisierung; z.B. bei Fragen bezüg-lich des Internetauftritts, geben Hilfestellung

bei der Auswahl von Software und informieren über Fördermaßnah-men. Dazu bieten wir Ihnen Sprechstunden oder auch Individual-workshops, in denen wir auf Ihre speziellen Fragestellungen und Anforderungen eingehen. 05.07.2019 Auftaktveranstaltung (Riedlingen) 15.30 – 18.00 Uhr Vorstellung des Digitalisierungszentrums und

der konkreten Angebote 18.07.2019 Sprechtag zum Thema eCommerce (Riedlin-

gen) 09.00 – 16.30 Uhr Antworten auf Fragen zu allen wichtigen Be-

reichen der Internetnutzung wie beispielsweise Onlinehandel, Kundenkommunikation über das Internet, Web 2.0 und Online-Marketing.

31.07.2019 Individual-Workshop: Softwareauswahl! Aber wie? (Riedlingen)

09.30 – 17.00 Uhr Sie benötigen eine neue Software in Ihrem Un-ternehmen? Aber wie finden Sie heraus, welche zu Ihren Anforderungen und Wünschen passt? Wir geben Ihnen Hilfestellungen und schlagen Ihnen Auswahlkriterien und Auswahlmethoden vor.

24.09.2019 Individual-Workshop: Was ist für meine Web-site wichtig? (Riedlingen)

08.30 – 17.00 Uhr Sie wollen Ihr Unternehmen im Internet präsen-tieren oder benötigen eine neue Website? Hier geben wir Ihnen Hilfestellungen, was dabei zu

Page 7: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 7

beachten ist: Inhalte, Möglichkeiten der Umset-zung, wie finde ich eine zu meinem Unterneh-men passende Agentur uvm.

Die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen ist kostenfrei. Die Möglichkeit zur Anmeldung, sowie weitere Termine finden Sie unter folgendem Link: https://digitalisierungszentrum-uab.de/veranstaltungen/ ________________________________________________________

Spitze auf dem Land Technologieführer für Baden-Württemberg: Bis zum 31. August müssen die Aufnahmeanträge für die nächste Auswahlrunde vorliegen! Über die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können innovationsstarke Unternehmen im Ländlichen Raum (nach dem Landesentwicklungsplan) eine Förde-rung erhalten, um neue Produkte oder Dienstleistungen voranzu-treiben. Gemeinden mit solchen Unternehmen können sich noch bis zum 31. August 2019 (Ausschlussfrist!) für die aktuelle dreizehnte Auswahlrunde bewerben. Innovationsorientierte Unternehmen sind von besonderer Bedeu-tung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zu-kunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Be-schäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro, Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht be-willigt. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäu-de, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insge-samt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemein-den in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Ansprechpartnerin im Regierungspräsidium Tübingen: Christine Braun-Nonnenmacher Referats 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturent-wicklung Telefon: 07071 757-3327 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin bei der Stadt Riedlingen: Sabrina Breimayer Telefon: 07371 183-46 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen zu „Spitze auf dem Land“: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendli-cher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/ ________________________________________________________

Frischer Sand für die Donauinsel Passend zum herrlichen Sommerwetter lädt die Riedlinger Do-nauinsel zum Verweilen ein. Die Firma Strabag hat frischen Sand für den Strand gespendet. „Da kommt Urlaubsfeeling auf“, freut sich Bürgermeister Marcus Schafft. „Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Firma Strabag, insbesondere bei dem Bauleiter Armin Spat-scheck, für dieses Engagement auch in den vergangenen Jahren. Der Sandstrand mitten in der Stadt bietet für Jung und Alt die Möglich-keit die Donau in vollen Zügen zu genießen.“ Bereits zum dritten Mal sponsert die Firma Strabag Sand für die Donauinsel. Hierfür werden rund 60 Tonnen Sand angeliefert. Die Firma Strabag hat erst kürzlich, im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen, die Belagsarbeiten an der B 312 zwischen Zwiefalten und Riedlingen durchgeführt. ________________________________________________________

Zusammensein macht den Einzelnen stark! Erfolgreiche Kooperation in der Arbeit mit Kindern In den Pfingstferien fand für 14 Kinder im Alter zwischen 11 und 13 Jahren aus Riedlingen und Herbertingen ein erlebnispädagogi-sches Seminar in den Räumlichkeiten des Jugendwohnheimes der

Willi-Burth-Schule in Bad Saulgau statt. Veranstaltet wurde das zwei-tägige Seminar von den Mitarbeitern Markus Wolf und Corinna Zeh (Offene Kinder- und Jugendarbeit Riedlingen), sowie Simone Kraus (Schulsozialarbeit Herbertingen), des Kinderheim Haus Nazareth in Sigmaringen.

„Ohne Regeln geht gar nichts!“ stellte das Pädagogenteam gleich zu Beginn fest und unter Mitwirkung der Teilnehmenden wurden nach einem ersten Kennenlernen eine kleine Hausordnung festgelegt und im Anschluss die Zimmer aufgeteilt. Ebenso hatten die Kinder ein Mitspracherecht an der Programmgestaltung, wodurch ein buntes Angebot zusammenkam. Schwerpunkt des Seminars war, durch verschiedene Übungen mit vielen Bewegungselementen die Selbst-wahrnehmung und auch das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken. Hierbei war viel Aufmerksamkeit und Kommunikation gefragt, für viele eine gruppendynamische Herausforderung. Die Spielangebo-te forderten auch die Teamfähigkeit in der Gruppe heraus, sorgten aber mit zunehmender Dauer für ein gutes Gefühl der Zusammen-gehörigkeit. Die Teilnehmer sammelten bei Ihrem kurzen Aufenthalt viele neue Erfahrungen und schlossen dabei neue Freundschaften. „Wir sind beim nächsten Mal auf jeden Fall wieder dabei!“ war die einhellige Meinung, weshalb sich die Pädagogen über eine Wieder-auflage der Veranstaltung einig waren. ________________________________________________________

Kindergarten StorchennestAnmeldung zur Sommerferienbetreuung 2019 für Kindergar-tenkinder Während der Sommerferien 2019 bietet die Stadt Riedlingen zusam-men mit den kirchlichen Kindergärten eine zweiwöchige Ferienbe-treuung für Kinder im Alter von 3–6 Jahren an. Dieses Angebot steht Familien aus Riedlingen und den Stadtteilen zur Verfügung, sowie Kindern, deren Eltern in Riedlingen oder ei-nem Teilort arbeiten. Für Kinder aus dem katholischen oder evangelischen Kindergarten findet die Ferienbetreuung in KW 31, 29.07.2019 - 02.08.2019 in den Städt. Kindergärten Storchennest oder Regenbogen statt. Für Kinder aus den städtischen Einrichtungen findet die Ferienbe-treuung in KW 35, 26.08.2019 – 30.08.2019 im katholischen oder evangelischen Kindergarten statt. Anmeldeformulare liegen in den Kindergärten aus. Anmeldeschluss ist der 12.07.2019.

Nichtamtliche Mitteilungen

Vereine

NABU„Die Wiese ein Paradies nebenan“ im Lichtspielhaus Riedlingen in Kooperation mit dem NABU Riedlingen, Der vielfach international prämierte Regis-seur und Kameramann Jan Haft, der inzwi-

schen als einer der besten Naturfilmer der Welt gilt, dokumentiert in beeindruckenden Aufnahmen die Vielfalt und Faszination der Blumenwiese – einer prachtvollen Wunderwelt direkt vor unserer

Page 8: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 8

Haustür. Nirgendwo ist es so bunt, so vielfältig und so schön, wie in einer blühenden Sommerwiese. Hunderte Arten von Vögeln, Heu-schrecken, Zikaden und anderen Tieren leben zwischen den Gräsern und farbenprächtig blühenden Kräutern der Wiese. Das Zusammen-spiel der Arten, die Abhängigkeit der Tiere und Pflanzen voneinander, macht die Blumenwiese zu einem Kosmos, in dem es unendlich viel zu entdecken gibt. Eine faszinierende Welt, in der ein Drittel unserer Pflanzen- und Tierarten zu Hause ist. In nie gesehenen Bildern und mit großem, technischen Aufwand gedreht, stellt die Dokumentation einige der schönsten, liebenswer-testen und skurrilsten Bewohner unserer Wiese vor. Die Hauptdar-steller des Filmes sind junge Reh-Zwillinge, die ein Leben zwischen Waldrand und Wiese führen und den Zuschauer mitnehmen auf ihre Abenteuer. Die Filmpremiere in Riedlingen findet am 04.07. um 20.30 Uhr statt, mit einer kurzen auf unseren regionalen Naturraum be-zogene Einführung durch Hansjörg Glauner, zertifizierter Feld-botaniker aus Dürnau und anschließender Diskussion. Weitere Vorstellungen sind am 06.07. um 20.30 Uhr und 10./11.07. jeweils um 18.00 Uhr (NABU Mitglieder und Abonnenten der Schwäbischen Zeitung be-kommen ermäßigten Eintritt). Mehr über den Film www.DieWiese-DerFilm.de ________________________________________________________

TSV RiedlingenHauptversammlung des TSV Riedlingen 1848 e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, zur nächsten Hauptversammlung des TSV Riedlin-

gen am Freitag, den 12. Juli 2019, um 19.00 Uhr, in den „Donaus-tuben“ des TSV Riedlingen, lade ich alle Mitglieder, Ehrenmitglieder und Freunde recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstands 2. Bericht der Abteilungsleiter/in 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung 6. Neuwahlen 7. Anträge und Verschiedenes Anträge zum TOP 7 sind bis zum 11.07.2019 beim 1. Vorstand TSV schriftlich einzureichen. Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Gruß Klaus Gegier 1. Vorstand

Abt. LeichtathletikKreismehrkampfmeisterschaften für Kinder und Jugendliche und Aktive auf dem St. Gerhard-Sportplatz Auf dem St. Gerhard-Sportplatz in Riedlingen finden am Samstag, 6. Juli 2019 die Kreismehrkampfmeisterschaften für Aktive, Jugend U20 bis U14 sowie Kinder U12 jeweils männlich und weiblich statt. Veranstalter ist der Leichtathletik-Kreis Biberach, Ausrichter die Ab-teilung Leichtathletik vom TSV Riedlingen. Zur Austragung kommen folgende Wettbewerbe (mit Startgebühr): Aktive 3-Kampf (100 m, Weitsprung, Kugel) 5,00 € Jugend U20/U18 3-Kampf (100 m, Weitsprung, Kugel) 4,00 € Jugend U16 3-Kampf (100 m, Weitsprung, Kugel) 3,50 € 4-Kampf (100 m, Weitsprung, Hochsprung, Kugel) 4,50 € Jugend U14 3-Kampf (75 m, Weitsprung, Ballwurf) 3,50 € 4-Kampf (75 m, Weitsprung, Hochsprung, Ballwurf) 4,50 € Kinder U12 3-Kampf (50 m, Weitsprung, Kugel) 3,00 € 4-Kampf (50 m, Weitsprung, Hochsprung, Schlagball) 4,00 € Beginn der Wettkämpfe ist um 11:00 Uhr. Auskunft und Meldungen sind möglich über www.ladv.de oder bei Thorsten Banzhaf, Tafela-cker 1 in Riedlingen, Tel. 07371/1281898 bzw. [email protected] . Die Meldungen enthalten Name, Vorname, Geburtsjahr und Verein. Meldeschluss ist Donnerstag, 4. Juli 2019. Nach- und Ummeldungen

können am Wettkampftag bis 1 Stunde vor Wettkampfbeginn gegen 1,50 € Aufpreis je Meldung angenommen werden. Die Siegerehrung findet nach Beendigung und Auswertung der letzten Disziplin einer Altersklasse statt. Die Ergebnisse werden ver-öffentlicht unter www.tsv-riedlingen.com . Alle Teilnehmer erhalten Urkunden. Verpflegung kann vor Ort erworben werden. Bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Schäden besteht keine Haf-tung. Parkmöglichkeiten: Am Kreisgymnasium und an der Realschule. Umkleide- und Duschmöglichkeiten in der Realschul-Turnhalle. Die Leichtathletikabteilung würde sich über zahlreiche Teilnahme freuen. Leichtathletik-Kreis Biberach TSV Riedlingen, Abt. Leichtathletik Lotte Obtist Thorsten Banzhaf ________________________________________________________

Katholischer Deutscher Frauenbund RiedlingenBundesfest des Katholischen Deutschen Frauen-bundes am Freitag, den 05. Juli 2019 Der Zweigverein Riedlingen des Katholischen Deut-schen Frauenbundes (KDFB) feiert das traditionelle Bundesfest des KDFB traditionell am ersten Freitag

im Monat Juli. Es steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wo Men-schen sich vergessen“. Das Bundesfest beginnt mit einem Gottesdienst mit Stadtpfarrer W. Stegmann um 08:30 Uhr in der Kapuzinerkirche. Daran anschließend ist im Stadt-Cafe Reinke Gelegenheit, sich weiter mit dem Thema des Bundesfestes auseinander zu setzen und dabei ein leckeres Frühstück zu genießen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hierzu ergeht herzliche Einladung an alle KDFB-Mitglieder und an alle Frauen in Stadt und Land.________________________________________________________

Kammerorchester Riedlingen

Kammerorchester Riedlingen + Bläsersolisten

Sommerkonzert

Heitere Barockmusik im Spiegelsaal des Klosters Obermarchtal

Sonntag 7. Juli 2019 18.00 Uhr

Mit Werken von A. Bonello, A. Campra, J.G. Graun, Ch. de St-George, D. Scarlatti, L. da Viadana, A. Vivaldi.

Leitung: Stefan P. Hatvani

________________________________________________________

KolpingsfamilieDie Kolpingsfamilie Riedlingen trifft sich am Mittwoch, 3. Juli um 19.00 Uhr in der neuen Tagespflege in der Zwiefalter Straße. Dort wird uns Herr Saier das Haus und die Aufgaben, der Alten- und Fach-pflegekräfte, der Kath. Sozialstation vorstellen.

Page 9: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 9

Organisation und Sonstiges

Jahrgang 1935/1936 Am 10. Juli 2019 treffen wir uns mit Partnern zu einem gemütlichen Beisammensein im Biergarten von Matzes Fisch- und Angelpark – zwischen Zwiefaltendorf und Datthausen gelegen. Neben Fisch-Spe-zialitäten gibt es natürlich auch andere Speisen. Die Abfahrt der Radler ist um 15.00 Uhr an der Stadthalle. Die Ab-fahrt der Autos ist um 16.00 Uhr ebenfalls an der Stadthalle. Damit wir Fahrgemeinschaften bilden können ist eine Anmeldung unter Tel. 07371/8887 erforderlich. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. ________________________________________________________

Engagement und Einsatz werden wieder belohnt:Landkreis Biberach lobt Ehrenamtspreis 2019 aus Der Landkreis Biberach lobt wieder Preise für Ehrenamtliche aus, die sich über das normale Maß hinaus einbringen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Lebens im Landkreis Bibe-rach, in den Städten und Gemeinden leisten. Der Landkreis stellt dafür insgesamt 10.000 Euro zur Verfügung. Es können bis zu zehn Preisträger ausgezeichnet werden. Einsendeschluss für Vorschläge ist Dienstag, 17.September 2019. „Ich freue mich, dass es im Landkreis so viele Menschen gibt, die sich uneigennützig für andere, für die Gemeinschaft und damit für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben einsetzen“, so Landrat Dr. Heiko Schmid. „Mit dem Ehrenamtspreis wollen wir diese Arbeit, die oft nicht in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt, würdigen und anerkennen. Es wäre toll, wenn dadurch auch andere motiviert würden, sich ehrenamtlich einzubringen.“ Für die Auszeichnung mit einem Preis sind unter anderem folgende Kriterien maßgebend: Uneigennützigkeit, Vorbildlichkeit und Her-ausragen des ehrenamtlichen Engagements. Die vorgeschlagenen Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen müssen aus dem Kreisgebiet kommen. Ihre ehrenamtliche Tätigkeit muss sich an die Menschen innerhalb des Landkreises richten. Das Engagement darf nicht über-wiegend durch Zuschüsse finanziert werden und darf nicht maßgeb-lich von hauptamtlich tätigen Kräften leben. Bewerbungsverfahren Vorschläge für Gruppen, Vereine oder Einzelpersonen kann jeder Bürger beim Landratsamt Biberach einreichen. Neben den klassi-schen Betätigungsfeldern des Ehrenamtes in Sport, Musik und Kul-tur können beispielsweise auch Menschen vorgeschlagen werden, die sich im sozialen Bereich für Schwächere in der Gesellschaft ein-setzen oder die den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in den Mittelpunkt ihres ehrenamtlichen Engagements stellen. Auch Vorschläge, die eine herausragende ehrenamtliche Betätigung jun-ger Menschen zum Inhalt haben, werden ausdrücklich begrüßt. Ei-genbewerbungen sind ausgeschlossen. Der Vorschlag ist mit Hilfe eines beim Landratsamt Biberach erhältlichen Vorschlagsbogens zu begründen. Darüber hinaus soll das ehrenamtliche Engagement auf maximal drei Seiten detaillierter ausgeführt werden. Alternativ hierzu kann der Vorschlag direkt über das Internet eingereicht und begründet werden. Preisträger der vergangenen Jahre können nicht nochmals ausgezeichnet werden. Die Preisträger werden im Herbst von der Jury ermittelt. Die Preis-verleihung durch Landrat Dr. Heiko Schmid findet im Rahmen ei-nes Festaktes am 5. Dezember 2019 im Landratsamt Biberach statt. Informationen und Bewerbungsbogen: Carolin Strahl, Tel: 07351 52-6223, E-Mail: [email protected] oder www.biberach.de. ________________________________________________________

Kolping-Bildungszentrum1-jähriges Berufskolleg Vollzeit oder 2-jahriges Berufskolleg Teil-zeit führen zum Abschluss der allgemeinen Fachhochschulreife. Die Schwerpunktfächer richten sich nach dem Ausbildungsberuf. Diese sind gewerblich, kaufmännisch, sozialpädagogisch/haus-/landwirtschaftlich und gestalterisch. Im gestalterischen Bereich wird kreativ gearbeitet. Bildnerisches und räumliches Denken ergänzen den Unterricht. Abschluss: Allgemeine Fachhochschulreife

Und danach? Studium an jeder Hochschule in Deutschland, unab-hängig vom Schwerpunktfach. Das Berufskolleg Pflege sowie das Tages-Berufskolleg, 1-jährig sind schulgeldfrei. Weitere Informatio-nen erhalten Sie gerne bei Frau Roth, Tel. 07371/935011 oder e-mail:[email protected], Anschrift: Kolping-Bildungszentrum Riedlingen, Kirchstr. 24, 88499 Riedlingen ________________________________________________________

Freundeskreis für FremdeInternationales Frauenfrühstück Wir laden Sie herzlich zu unserem letzten internationalen Frauen-frühstück am Samstag, 6.7., um 10 Uhr in das Johannes-Zwick-Haus (evang. Gemeindehaus) in Riedlingen, Goldbronnenstr. 1, ein, um mit Ihnen bei einem gemütlichen Frühstück ins Gespräch zu kommen. Über Spenden für das Buffet freuen wir uns. Infos bei Frau Iscan ([email protected]) oder Fr. Heck (07371/ 9296918) Veranstalter: Kuba Kulturverein e.V. in Kooperation mit der Stadt Riedlingen, der evang. Kirchengemeinde (Pfarrerin Anne Mielitz) und der kath. Kirchengemeinde (Sybille Heck)

Kirchliche Nachrichten

Kath. Pfarramt St. GeorgKirchstraße 1, 88499 RiedlingenTel. 07371/9335-0, Fax [email protected]

Donnerstag, 04. Juli 07.40 Uhr Schülergottesdienst der Kl. 1-4 Joseph-Christian-Ge-

meinschaftsschule in der Taufkapelle 10.30 Uhr Gottesdienst im 3. Stock (Konrad-Manopp-Stift) 18.30 Uhr Firmprobe in St. Georg Riedlingen keine Eucharistiefeier in Altheim/Waldhausen Freitag, 05. Juli – Herz-Jesu-Freitag 08.30 Uhr Eucharistiefeier in der Kapuzinerkirche / Bundesfest

- gestaltet vom Frauenbund 17.00 Uhr Feierlicher Firmgottesdienst in St. Georg Samstag, 06. Juli 10.00 Uhr Feierlicher Firmgottesdienst in Altheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen Sonntag, 07. Juli – 14. Sonntag im Jahreskreis 10.30 Uhr Eucharistiefeier mitgestaltet vom Chor Espressivo und

Ministrantenaufnahme in St. Georg 11.45 Uhr Tauffeier von Maximilian Münst und Darina Serenkov

in St. Georg. Herzlichen Glückwunsch 18.30 Uhr Eucharistiefeier in der Sana-Klinik Dienstag, 09. Juli 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Grüningen Mittwoch, 10. Juli 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Neufra Donnerstag, 11. Juli 07.40 Uhr Schülergottesdienst der Kl. 1-4 Joseph-Christian-Ge-

meinschaftsschule in der Taufkapelle 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Waldhausen Weitere Infos können Sie aus dem St. Georgsblatt entnehmen. Abonnieren Sie es. ________________________________________________________

EvangelischeKirchengemeinde RiedlingenGrabenstraße 14, Tel. 07371-2567, Fax [email protected]

Gottesdienste und Veranstaltungen Samstag, 6. Juli 2019 10:00 Uhr Internationales Frauenfrühstück im Johannes- Zwick-

Haus in Riedlingen (Spenden für das Buffet sind willkommen)

Page 10: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 10

Sonntag, 7. Juli 2019 09:30 Uhr Familiengottesdienst mit Kindergarten in Riedlingen 09:30 Uhr Gottesdienst in der Lorettokapelle in Dürmentingen 10:45 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe und Kantorei in Ertingen Donnerstag, 11. Juli 2019 15:00 Uhr Bibelstunde auf der Klinge, Sebastian-Wierer-Straße 7,

Riedlingen Hinweis: Dienstag, 23. Juli 2019: Jahresausflug der Frauenkreise Riedlingen und Ertingen und für Mitarbeiter/-in-nen und Gäste Abfahrtszeit: 12:55 Uhr Riedlingen, St. Gerhard 13:00 Uhr Riedlingen, Christuskirche 13:05 Uhr Riedlingen, Silit-Werk 13:15 Uhr Ertingen, alte Grundschule Ziel: Ravensburg mit Stadführung Auf der Rückfahrt Abendessen im Landgasthof „Hirsch“ in Hütten-reute Kosten: 20 Euro (Fahrt und Stadtführung) Anmeldung im Evang. Pfarramt in Riedlingen, Tel. 07371/2567 Vorschau: Mittwoch, 24. Juli 2019 18:00 Uhr Ökumenische Andacht am Ertinger Baggersee, musi-

kalisch begleitet von der Jugendkapelle der Gesamt-gemeinde Ertingen, danach gemütliches Grillen am Lagerfeuer

Regelmäßige Veranstaltungen im Johannes-Zwick-Haus: dienstags 14:00 Uhr Frauenkreis 20:00 Uhr Kantorei freitags 20:00 Uhr Bläserkreis ________________________________________________________

Evangelisch/Freikirchliche Gemeinde88499 Riedlingen/WürttembergEichenauer Kirche, Im Anger 6Tel. 07374 - 920541E-Mail: [email protected]: www.efk-riedlingen.de; hier sind auch die aktuellen Predigten zum Anhören

Mittwoch, 3.7.2019 19.00 Uhr Bibelgesprächskreis Sonntag, 7.7.2019 10.00 Uhr Gottesdienst Mittwoch, 10.7.2019 19.00 Uhr Gebetsabend ________________________________________________________

Freie Christliche GemeindeJosef-Christian-Straße 3388499 RiedlingenTel. 07371 / 103 52E-Mail: [email protected]

Veranstaltungen Mittwoch, 03.07.2019 19.30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Freitag, 05.07.2019 19.30 Uhr Jugendtreff Sonntag, 07.07.2019 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Mittwoch, 10.07.2019 19.30 Uhr Bibel- und Gebetsstunde Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden. Psalm 90,12

Neuapostolische KircheFinkenweg 8, 88499 RiedlingenTel.: 07375/9225-180 - Fax 07375/9225181

Donnerstag, 04.07.2019 20:00 Uhr Gottesdienst, Bezirksältester Bolz Sonntag, 07.07.2019 09:30 Uhr Gottesdienst Die Bevölkerung ist jederzeit zu der Teilnahme an den Gottesdiens-ten herzlich eingeladen. Berichte, Aktuelles und weiterführende Informationen finden Sie im Internet unter www.nak-sued.de sowie unter www.nak-ulm.de Jehovas ZeugenKönigreichssaal - Riedlingen- Beethovenstr. 24 Freitag, 5.7.2019 19.30 Uhr Zusammenkunft unter der Woche Sonntag, 7.7.2019 09.30 Uhr Biblischer Vortrag: Wer ist dein Gott? Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Keine Kollekten www.jw.org

Daugendorf

Ortsverwaltung DaugendorfEinladung zur Ortschaftsrat-Sitzung Am Donnerstag, 11.07.2019 um 19.00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Daugendorf statt. TOP 1 Feststellung von Hinderungsgründen bei den neu ge-

wählten Mitgliedern des Ortschaftsrates TOP 2 Amtseinführung und Verpflichtung der am 26.05.2019

neu gewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates TOP 3 Wahl des Ortsvorstehers TOP 4 Festlegung der Anzahl und Wahl der Stellvertreter des

Ortsvorstehers Die Bevölkerung von Daugendorf ist zu dieser öffentlichen Sitzung herzlich eingeladen. Armin Lenz Ortsvorsteher Daugendorf Tel.: 07371/2424 ________________________________________________________

MV DaugendorfContaineraufstellung Musikverein Daugen-dorf e.V. Am 05. und 06. Juli stehen die Container für Papier und Kartonage auf dem Parkplatz beim Möbelhaus Bleicher für Sie bereit.

Bitte unterstützen Sie unsere Jugendarbeit! Ihr Musikverein Daugendorf e.V. ________________________________________________________

Kirchliche Nachrichten DaugendorfKath. Kirchengemeinde St. Leonhard Donnerstag, 04.07. 19.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 05.07. 10.45 Uhr Krankenkommunion Sonntag, 07.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Wort- und Kommunionfeier Dienstag, 09.07. Pfarrbüro in Daugendorf geschlossen Donnerstag, 11.07. 18.00 Uhr Eucharistiefeier in der Kapelle

Page 11: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 11

Pfarrbüro Daugendorf Öffnungszeiten: Di. und Do.: 09.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 15.00 – 17.30 Uhr Tel. 07371/2249 Fax: 07371/966 728 E-Mail-Kontakt: [email protected] Beerdigungsdienst 02.07. - 05.07. Patricia Engling Beerdigungsdienst 09.07. – 12.07. Mayanja

Grüningen

Ortsverwaltung GrüningenE i n l a d u n g am Mittwoch, den 10.07.2019 findet um 20:00 Uhr im Rathaus in Grüningen eine öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Grünin-gen statt. T a g e s o r d n u n g : TOP 1: Amtseinführung und Verpflichtung der am 26. Mai 2019

gewählten Ortschaftsräte TOP 2: Wahl des Ortsvorstehers/der Ortsvorsteherin TOP 3: F estlegung der Zahl und Wahl der Stellvertreter des Orts-

vorstehers/der Ortsvorsteherin TOP 4: Verabschiedung der ausscheidenden Ortschaftsräte/-in Ul-

rich Widmann und Stephanie Buck TOP 5: Wünsche, Anfragen und Verschiedenes Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen Ulrike Weber, Ortsvorsteherin ________________________________________________________ SeniorenSeniorenausflug Grüningen Der Seniorenausflug findet am Mittwoch, 17. Juli 2019 statt Er geht ins Brotmuseum nach Ulm. Am Nachmittag besuchen wir das Fi-scherviertel.Zum Ausflug sind auch Gäste willkommen. Anmeldung bei Edeltraud Gehweiler unter Telefon-Nr: 07371 3733 Edeltraud Gehweiler ________________________________________________________

Kirchengemeinde GrüningenSt. BlasiusTel.-Nr. 07371-9335-0E-Mail: [email protected]

Donnerstag, 04. Juli 18.30 Uhr Firmprobe in St. Georg Riedlingen Freitag, 05. Juli 17.00 Uhr Feierlicher Firmgottesdienst in St. Georg Riedlingen Samstag , 06. Juli – Vorabendmesse zum 14. Sonntag im Jah-

reskreis 19.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Blasius Dienstag, 09. Juli 17.30 Uhr Rosenkranz 18.00 Uhr Eucharistiefeier in St. Blasius

Neufra

FUSSBALLVEREIN NEUFRA/DO. e. V.

JETZT NOCH OPEN AIR TICKETS SICHERN!! Alle Vorverkaufsstellen haben bis zur jeweiligen Veranstaltung geöff-net. Weiterhin kann man über alle FVN-Vorstände Karten beziehen bzw. anfragen. Für Kurzentschlossene gibt es an der Abendkasse

noch Tickets. Jetzt zugreifen, ein Event das sich keiner entgehen lassen sollte!! Der FVN mit seinen zahlreichen Helfern wünscht allen Besuchern einen schönen Aufenthalt. Info an die OA-HELFER: Die Einsatzlisten für das Waldstadion-Open-Air sind fertig und sind auf der FVN-Homepage unter www.fv-neufra-donau.de einsehbar. Als Anzugsordnung bitten wir darum, dass sich alle Helfer in Jeans oder dunkler Hose + schwarzem Waldstadion-Shirt, welches vor 2 Jahren verteilt wurde, einheitlich kleiden. Die neuen Helfer können während der Aufbautage am Di. + Mi. ein Shirt im Waldstadion ab-holen. Sollten welche ein neues T-Shirt benötigen, kann dieses für 6,00 € erworben werden. Die eingeteilten Helfer bitten wir, an den jeweiligen Tagen zu den nachfolgenden Uhrzeiten sich im Wald-stadion einzufinden. Vor Eintritt zum Stadion bitten wir alle Helfer, sich ihren Helferausweis an der Abendkasse abzuholen. Nach Be-endigung des Einsatzes muss dieser dann wieder beim Resorleiter abgegeben werden. Vor jeder Veranstaltung findet vor der Tribüne eine Einweisung statt, an der alle Helfer teilnehmen müssen. Der FVN bedankt sich im Voraus für den Einsatz und freut sich mit allen auf ein hoffentlich schönes, kameradschaftliches Open Air Wochen-ende! Bei Fragen stehen Euch Norbert Selg, Tel. 0171-7741061 oder Uwe Dobeschinski, Tel. 0172-7662591 oder Peter Kuchelmeister, Tel. 961996 jederzeit zur Verfügung. Uhrzeiten Treffpunkt: Do. 04.07.19 - 18.00 Uhr --> Einweisung 18.30 Uhr Fr. 05.07.19 - 17.00 Uhr --> Einweisung 17.30 Uhr Sa. 06.07.19 - 17.00 Uhr --> Einweisung 17.30 Uhr Auf-, Um- und Abbau: Der FVN benötigt noch Helfer beim Auf-, Um- und Abbau. Wir bit-ten um Rückmeldung bei Norbert Selg, Tel. 0171-7741061 oder Uwe Dobeschinski, Tel. 0172-7662591 telefonisch oder per WhatsApp oder bei allen anderen FVN-Vorständen. Ab Mittwoch erhalten unsere Helfer Vollverpflegung, so dass mittags zuhause nicht gekocht wer-den muss. Über eine zahlreiche Unterstützung und Rückmeldung, hauptsächlich für Sonntag, freuen wir uns. Auf-, Um- und Abbautermine: Mi. 03.07.19 - ab 8.30 Uhr Do. 04.07.19 - ab 8.00 Uhr Fr. 05.07.19 - ab 9.00 Uhr Sa. 06.07.19 - ab 9.00 Uhr So. 07.07.19 - von 9.00 bis 14.00 Uhr (1. Schicht) So. 07.07.19 - ab 14.00 Uhr (2.Schicht) Der FVN wünscht allen Besuchern viel Spaß und einen schönen Aufenthalt!! FVN-Aktive Trainingsauftakt I. Mannschaft: Am Mittwoch, 10.07.2019 beginnt um 19.15 Uhr die Vorbereitung der I. Mannschaft für die neue Saison 2019/2020. Mit einem breiten Kader kann der neue Chef-Trainer des FVN, Paul Rederer die Vorbe-reitung für eine schwere aber auch interessante Bezirksliga-Saison mit vielen Derbys starten. Unterstützt wird er von seinem Co-Trainer Robert Henning und dem neuen Torwarttrainer Johannes Reuter. Als Spieler sind Joshua Blum und Daniel Deli, sowie von den A-Junioren Simon Ströbele neu dazu gekommen. Der FVN wünscht allen eine verletzungsfreie Vorbereitung, dem Trainerstab und den Spielern viel Spaß und Erfolg! [sg] Vorbereitungsspiele I. Mannschaft: So. 14.07.19 TSV Straßberg – FVN 15.00 Uhr Sa. 20.07.19 offen Fr. 26.07. - So. 28.07.19 Trainingslager in Neufra Fr. + Sa. 02./03.08.19 Stadtpokal in Daugendorf Sa. 10.08.19 FVN – SV Oberzell 17.00 Uhr anschl. Bezirkspokal und 1. Spieltag ________________________________________________________

Liederkranz NeufraAm Samstag, den 31.08.2019 hat der Gemischte Chor Neufra einen Auftritt auf der Bundesgartenschau in Heilbronn. Im Bus gibt es noch ein paar freie Plätze. Bei Interesse bitte bei Irene Selg Tel. 07371/4809 anrufen, um genauer planen zu können. Die Vorstandschaft

Page 12: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27 /19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 12

Kirchliche Nachrichten Neufra St. Peter und Paul Sonntag 7. Juli 14. So. im Jahrkr. 09.30 Uhr Wort Gottes Feier Kollekte für unsere Kirche Frau Schwendele - L. Herr Reis 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Andacht Mittwoch 10. Juli 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Eucharistiefeier wir gedenken im Gottesdienst 1. Jahrtag für Paula Ku-

chelmeister Donnerstag 11. Juli 18.30 Uhr Rosenkranz Freitag 12. Juli 18.30 Uhr Rosenkranz Ministrantendienst: So: Münst S., Schwierz M., Emhart Chr., Schwierz M., Münst H., Em-hart Lo:, Mi: Bannier J., Kuchelmeister P; Kuchelmeister T., Kuchelmeister R. Krankenkommunion Gerne bringen wir Ihnen die Krankenkommunion Anmeldung bitte bei Fam. Baur Tel 5894. Das Sakrament der Firmung empfangen aus unserer Gemeinde durch Prälat Franz Glaser und Pfarrer Walter Stegmann am Samstag 6.Juli um 10.00 Uhr in St Martin in Altheim Bausch Ida, Hennes Luca Karl, Kot Nadine, Maikler Elisa, Schmadel Kevin, Schmid Patrick. Begleiten wir unsere Firmlinge im Gebet. Seniorenkreis Neufra – Stegfest Anlässlich unseres schönen Stegfestes auf dem Sportgelände in Neufra möchten wir uns recht herzlich bedanken. Den Frauen für den hervorragenden Service und die Kuchenspenden. Den Männern für das Aufstellen der Tische und Bänke an dem schö-nen Schattenplatz und beim FVN für das Benützen der Anlage. Auch dem zahlreichen Besuch aus Altheim herzlichen Dank. Das Team Pfarrbüro Neufra Mittwoch 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet Tel.: 07371 – 6311 / Fax. 07371 – 129328 [email protected]

Musikkapelle PflummernAm Sonntag, 07.07.2019 spielt die Musikkapelle zur Nachmittagsun-terhaltung (ab ca. 14:30 Uhr) beim Sommerfest in Stetten am kalten Markt. Über viele Zuhörer würden wir uns freuen! ________________________________________________________ Evang. Kirchengemeinde Pflummern-Heiligkreuztal Evang. Pfarramt Pflummern, Pfarräckerweg 1, 88499 Riedlingen Telefon: 07371/7262, E-Mail: [email protected] Sonntag, 7. Juli 2019 09.30 Uhr Gottesdienst in Pflummern mit der Taufe von Nina De-

cker, Bermatingen Das Opfer ist für die Diakonie bestimmt. 10.00 Uhr Kinderkirche im Konrad-Villinger-Gemeindehaus in

Pflummern

Zell/Bechingen

Kath. Kirchengemeinde Zell-Bechingen St. Gallus Freitag, 05.07. 08.30 Uhr Krankenkommunion Sonntag, 07.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis 10.00 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 09.07. Pfarrbüro in Daugendorf geschlossen Mittwoch, 10.07. 18.00 Uhr Eucharistiefeier in Bechingen Pfarrbüro Daugendorf Öffnungszeiten: Di. und Do.: 09.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 15.00 – 17.30 Uhr Tel. 07371/2249 Fax: 07371/966 728 E-Mail-Kontakt: [email protected] Beerdigungsdienst 02.07. - 05.07. Patricia Engling Beerdigungsdienst 09.07. – 12.07. Mayanja

Zwiefaltendorf

Kath. Kirchengemeinde Zwiefaltendorf St. Michael Freitag, 05.07. 16.30 Uhr Krankenkommunion 17.45 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 07.07. - 14. Sonntag im Jahreskreis 08.45 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 12.07. 17.45 Uhr Eucharistiefeier Pfarrbüro Daugendorf Öffnungszeiten: Di. und Do.: 09.00 - 11.30 Uhr Mittwoch: 15.00 – 17.30 Uhr Tel. 07371/2249 Fax: 07371/966 728 E-Mail-Kontakt: [email protected] Beerdigungsdienst 02.07. - 05.07. Patricia Engling Beerdigungsdienst 09.07. – 12.07. Mayanja _______________________________________________________

Evangelische Kirche ZwiefaltendorfDonnerstag, 4.7.2019 19.30 Uhr Chorprobe im kleinen Saal des Konventbaus in Zwie-

falten Freitag, 5.7.2019 14.30 Uhr Chorprobe für alle Chorkinder im Kapitelsaal Wir üben für den Auftritt am 7. Juli im Zwiefalter Got-

tesdienst. Sonntag, 7.7.2019 09.00 Uhr Gottesdienst in Hayingen Heute wird der Gottesdienst zum ersten Mal auf der

neu aufgestellten Orgel begleitet. Sie konnte durch die Kirchengemeinde gebraucht er-

worben werden. 10.15 Uhr Gottesdienst in Zwiefalten Die Kinder des Kinderchors werden den Gottesdienst

musikalisch mitgestalten. Das Opfer beider Gottesdienste ist für die diakonische

Arbeit der Landeskirche bestimmt. Dienstag, 9.7.2019 16.30 Uhr Folkloretanzgruppe im evangelischen Gemeindehaus

Hayingen

Page 13: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen KW 27/19 Mittwoch, 3. Juli 2019 | 13

18.00 Uhr Jungschargruppe im ev. Pfarrhaus Zwiefalten 20.00 Uhr Frauenkreis mit Pfr. Albeck im ev. Pfarrhaus Thema:

„Charlotte von Kirschbaum“ - eine starke (aber auch tragische) Frau neben einem starken Mann. Gedanken zum Karl-Barth-Jahr 2019.

Donnerstag, 11.7.2019 19.30 Uhr Chorprobe im kleinen Saal des Konventbaus in Zwie-

falten

www.südmail.digital

südmail.digital

JETZTMIT 2 €START-

GUTHABEN TESTEN!

EINMAL GEKLICKT –BRIEF VERSCHICKT!

Schnelle Spende, schnelle Hilfe: www.caritas-spende.deCaritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. IBAN: DE63 6012 0500 0001 7088 01 . BIC: BFSWDE33STGStichwort: Flüchtlinge

Niemand flieht ohne Not.Helfen Sie Flüchtlingen!

Page 14: Mittwoch, 3. Juli 2019 Nr. 27 / 30. Jahrgang Mitteilungen der Stadt · 2019. 7. 4. · temperamentvollen Tönen des Italo-Pop von Paolo Conte bis Adriano Celentano. Unterstützt werden

88069 Tettnang (Pfingstweid), Tettnanger Str. 150, Tel: 07542 / 94502088212 Ravensburg, Im Kammerbrühl 22, Tel: 0751/ 1488288353 Kißlegg (Zaisenhofen), Friedrich-List-Str. 8, Tel: 07563 / 63288447 Warthausen, Biberacher Straße. 55, Tel: 07351 / 76711 www.endress-shop.de

DER GARTENGERÄTE-FACHMARKT MIT WERKSTATT

iMow MÄHROBOTER

999,-*GEPFLEGTGEPFLEGTMÄHENLASSEN

*ohne Installation

kostenlose Beratung vor Ort

ab

Fliegen- und Schnakengitter liefert und montiert:

Friedbert Blersch e.K.Friedbert Blersch e.K.Carl-Benz-Str. 15 • 88471 Laupheim-ObersulmetingenTelefon (07392) 9660-0 • Fax (07392) 966029 www.blersch-insektenschutz.deE-Mail: [email protected]

ggut undgünsttiigg

8. großer Kanzacher

Garagenflohmarktüber 40 Stände aus Dorf und Umgebung!

Samstag, 6. Juli von 7 Uhr - 16 UhrWaffeln, Dinnete, Getränke, Weißwurst ...

GeflügelverkaufMittwoch, 10.07./14.08.2019

Zwiefaltendorf, Rathaus 10.15 UhrNächster Verkaufstermin: 11.09.2019Geflügelzucht J. SchulteTelefon 05244 / 8914 · Fax 05244/77247

Wir suchen für unseren jungen und dynamischen Pop-Chor „ChorFatal“ ab Herbst 2019 eine(n)

Chorleiter(in)Wir: ✔ sind ein junger, gemischter Chor mit aktuell 45 Sängerin-

nen und Sängern (Durchschnittsalter Mitte 30)✔ teilen die Freude am Chorgesang, Gemeinschaft und Feiern✔ singen gerne Rock, Pop und aktuelle Hits auf Deutsch undEnglisch

✔ treffen uns einmal pro Woche zur Chorprobe✔ werden Deine Arbeit passend finanziell entschädigen

Du: ✔ bist begeisterungsfähig✔ hast Lust auf Singen, Gemeinschaft und Spaß

Haben wir Dein Interesse geweckt?Dann freuen wir uns auf Deine Kontaktaufnahme:

Patrick Schocker, E-Mail: [email protected] Infos auf: www.chor-fatal.de

Neufraufrauf /Donau

Gebäudereinigungundmehr!Zur Verstärkung unseres

Reinigungsteamssuchen wir für unser Objekt in

RiedlingenReinigungskräfte m/w

mit deutschen Sprachkenntnissen450-€-Basis

AZ: flexibel als SpringerWir freuen uns auf Ihren Anruf

07351 - 7733www.peter-ser-ser chneider.de

Aufgepasst!!

Schneiderin/Näherin

TTA RaumTTA RaumTTA ausstattungGmbH

Holledau 4, 89584 EhingenTel.: 07391/[email protected]

m/w/d

Wir suchen ab sofort …

für Gardinen

AnzeigenAnnAhmeschlussfür das Amtliche Mitteilungsblatt der Stadt Riedlingen

ist am Freitag um 12.00 uhr nur bei der

haldenstraße 6 + 8 · 88499 Riedlingen

Telefon 0 73 71 / 93 72-21 · Telefax 07 51 / 29 55 - 99 84 99

Anzeigenhelfen verkaufen