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MM Sicherheitsdatenblatt 1505 - geo-biogas.de · 2! Gefahrenpiktogramme GHS05 GHS07 ! Signalwort Gefahr! Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Eisen-II-Chlorid ! Gefahrenhinweise

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11. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

! Erstellungsdatum/Erstausgabe: 01.04.2015

! Produktidentifikator

! Handelsname: MethaMAXX Biogas Additiv

! Relevante identifizierte Verwendungendes Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, keine Daten verfügbarvon denen abgeraten wird

! Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Metallsalzgemisch

! Einzelheiten zum Lieferanten, der dasSicherheitsdatenblatt bereitstellt:

MethaPOWER GmbHGoldschlagstr. 172, 1140 Wien

Tel.: +43 1 581 21 41

E"Mail:[email protected]

Web: www.methapower.eu

2. Mögliche Gefahren

! Einstufung des Stoffs oder Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS05 Ätzwirkung

Met. Corr. 1: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv seinEye Dam. 1: H318 Verursacht schwere Augenschäden

GHS07

Acute Tox. 4: H302 Gesundheitsschädlich bei VerschluckenSkin Irrit. 2: H315 Verursacht HautreizungenSTOT SE 3: H335 Kann die Atemwege reizen

! Einstufung gemäß Richtlinie 67/S48/EWG oder Richtlinie 1999/4S/EG

XN GesundheitsschädlichR22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

XI ReizendR37/38!41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. GefahrËernster Augenschäden

! Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Das Produkt ist gemäß CLP!Verordnung eingestuft und gekennzeichnet

2 ! Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07

! Signalwort Gefahr

! Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung Eisen-II-Chlorid

! Gefahrenhinweise H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen

! Sicherheitshinweise P261 Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P305/351/338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P301/P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder einen Arzt

anrufen. P304/P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das

Atmen erleichtert. P332/P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337/P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330 Mund ausspülen. P302/P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.

! Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar vPvB: Nicht anwendbar

3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

! Chemische Charakterisierung Gemische

! Beschreibung Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen

! Gefährliche Inhaltsstoffe

CAS: 7758-94-3 EINECS: 231-843-4

Eisen(II)-chlorid C R34; Xn R22 30% Skin Corr. 1B, H314

Acute Tox. 4, H302

3 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

! Allgemeine Hinweise:

· Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen · Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche

Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall ! nach Hautkontakt:

· Sofort mit viel Wasser abwaschen · Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen

! nach Augenkontakt: · Augen bei geöffneter Lidspalte mehrere Minuten unter fließendem Wasser abspülen und Arzt

konsultieren ! nach Verschlucken:

· Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken · Sofort Arzt aufsuchen

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

! Löschmittel: · Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen

! vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren · Chlorwasserstoff (HCl) · Chlor · Ätzende Gase/Dämpfe

! Schutzausrüstung: · Atemschutzgerät anlegen

! Weitere Angaben: · Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, nicht in die Kanalisation ableiten

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

! Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:

· Schutzausrüstung tragen · Ungeschützte Personen fernhalten · Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

! Umweltschutzmaßnahmen: · Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.

! Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: · Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen · In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen · Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen

! Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung · siehe Kapitel 8

4 7. Handhabung und Lagerung

! Handhabung: Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:

· Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen · Aerosolbildung vermeiden · Aerosolnebel nicht einatmen · Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: · Keine besonderen Maßnahmen erforderlich

! Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter:

· Wasserrechtliche Bestimmungen beachten · Nicht geeignetes Behältermaterial: unbeschichtete Metalle

Lagerungshinweise: · Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern · Behälter dicht geschlossen halten · Kühl lagern · Vor Luft-/Sauerstoffzutritt schützen

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung

Zu überwachende Parameter ! Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten

! Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. ! Persönliche Schutzausrüstung:

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: · Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten · Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen · Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden · Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen · Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen

Atemschutz: · Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung

Handschutz: · Handschuhe – Säurebeständig · Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff /

die Zubereitung sein · Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt /

die Zubereitung /das Chemikaliengemisch abgegeben werden Handschuhmaterial: Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht Vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz:

· Dichtschließende Schutzbrille Körperschutz:

· Arbeitsschutzkleidung

5 9. Physikalische und chemische Eigenschaften

! Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Aussehen:

Form flüssig Farbe grün

· Geruch: geruchlos · pH-Wert: 1,5 · Zustandsänderung

Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt

· Flammpunkt: nicht anwendbar · Selbstentzündlichkeit: nicht selbstentzündlich · Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich · Dichte bei 20°C: 1,2 – 1,4 g/cm³ · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit:

Wasser: vollständig mischbar

10. Stabilität und Reaktivität

Chemische Stabilität: ! Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:

· Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung Reaktivität:

! Möglichkeit gefährlicher Reaktionen · Stark exotherme Reaktion mit Alkalien (Basen, Laugen)

! Unverträgliche Materialien: · Starke Oxidationsmittel · Alkalien (Basen, Laugen)

! Gefährliche Zersetzungsprodukte: · Chlorwasserstoff (HCl) · Chlor

11. Toxikologische Angaben

Akute Toxizität:

! Einstufungsrelevante LD/LCS0-Werte: · Eisendichlorid Oral LD50 ca. 600 mg/kg (Ratte)

! Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute · im Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden · Sensibilisierung Keine sensibilisierende Wirkung bekannt

! Zusätzliche toxikologische Hinweise: · Das Produkt weist aufgrund der Berechnungsverfahren der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie

der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: o Gesundheitsschädlich o Reizend

12. Umweltbezogene Angaben

! Allgemeine Hinweise: · Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS):

o schwach wassergefährdend · Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die

Kanalisation gelangen lassen.

6 13. Hinweise zur Entsorgung

! Verfahren der Abfallbehandlung: Empfehlung:

· Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen

· Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften ! Abfallschlüsselnummer:

· Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.

! Europäischer Abfallkatalog: · Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und

prozessspezifisch durchzuführen. ! Ungereinigte Verpackungen:

Empfehlung: · Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14. Angaben zum Transport

ADR IMDG, IATA

UN-Nummer UN 3464

Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

UN3264 ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Eisen(II)-chlorid)

CORROSIVE LIQUID, ACIDIC, INORGANIC, N.O.S. (Iron dichloride)

Transportgefahrenklassen

! Klasse: 8 (C1) Ätzende Stoffe

! Gefahrzettel: 8

! Class: 8 Corrosive substances

! Label: 8

Verpackungsgruppe 111

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender: Achtung: Ätzende Stoffe

! Kemler-Zahl: 80

! EMS-Nummer: F-A, S-B

! Segregation groups: Acids

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: ! Nicht anwendbar

Transport/weitere Angaben: ! Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich

! Postsonderbestimmungen beachten

ADR ! Freigestellte Mengen (EQ): E1 ! Begrenzte Menge (LQ): SL ! Beförderungskategorie: 3 ! Tunnelbeschränkungscode: E

UN „Model Regulation“: UN3264, Ätzender saurer anorganischer flüssiger Stoff, N.A.G. . (Eisen(II)-chlorid), 8

7 15. Rechtsvorschriften

Nationale Vorschriften:

! Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: · Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten! · Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5

MuSchRiV beachten! ! Störfallverordnung:

· Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt ! Stoffsicherheitsbeurteilung:

· Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt

16. Sonstige Angaben

Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine

Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

! Gründe für Änderungen: · Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet

! Relevante Sätze:

· H305 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken · H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden · R22 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken · R34 Verursacht Verätzungen

! Schulungshinweise:

· Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.

! Datenblatt ausstellender Bereich: · C.S.B. GmbH

Parkstraße 29 D-47829 Krefeld Tel.: +49-(0)2151-652086-0 Fax.: +49-(0)2151-652086-9

! Abkürzungen und Akronyme:

· ADR: Accord europeen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)

· RID: Reglement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)

· IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods · IATA: International Air Transport Association · ICAD: International Civil Aviation Drganization · GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals · LC50: Lethal concentration, 50 percent · LD50: Lethal dose, 50 percent