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Modulhandbuch Studiengang: Sozialrecht, LL. M. Studienstart Oktober 2017

Modulhandbuch - SRH Hochschule Heidelberg II/3-5 10 5 16 3/4 PB/Präs - unbenotet - Pflichtbereich Studienschwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen - 2895 9a Recht der zielgruppenorientierten

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Modulhandbuch

Studiengang: Sozialrecht, LL. M.

Studienstart Oktober 2017

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

2

Stand: 11.10.2017

Modulhandbuch Übersicht

Sozialrecht, LL.M.

Schwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen

Schwerpunkt 2: Gesundheitsdienstleistungen

Modultabelle .............................................................................................................. 3

Modulübersicht ........................................................................................................... 5 Modulbeschreibungen ............................................................................................... 6

Studienverlaufsplan ................................................................................................. 42

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Modultabelle

Gruppennummer: 6390-17.01-SozReLLM Studiendauer: 01.10.2017 bis 30.09.2019 Stand: 19.07.2017 (V1)

Masterstudiengang Sozialrecht (LL.M.) – konsekutiv

Modul Nr

Nr Modul / Kurs Art Block

Nr

Dauer in Wochen

im Semester CP

Prüfungsleistung im Semester

Studienleistung im Semester

Fach. Gew.

1 2 3 4 Sem Art Sem Art

- Pflichtbereich - (1. Studienjahr)

2885 1 Sozialrecht im Kontext wirtschafts-, politik- und sozialwissenschaftli-cher Bezüge

V/Ü/ GrA

I/1 5 7 1 Präs 7

2886 2 Aktuelle Entwicklungen des Sozialversicherungsrechts V/Ü/ FA

I/2 5 7 1 StA 7

2887 4 Arbeitsrecht V/Ü/ FA

I/4 5 8 1 FA 8

2888 5 Europäisches Arbeits- und Sozialrecht V/Ü/ Exk

I/5 5 8 2 PrA 8

2889 6 Recht der sozialen Hilfen V/Ü/

GrA/Exk I/6 5 8 2 Kls 8

2890 7 Vertiefung zentraler Fragen des Rechts der sozialen Förderung und sozialen Entschädigung

V/Ü/ Sem

I/7 5 8 2 StA 8

2891 8 Betriebswirtschaftslehre: Rechnungswesen und Controlling V/Ü/ Sem

I/8 5 8 2 Präs 8

- Wahlpflichtbereich - (1. Studienjahr)

2892 3a Vertrags- und Haftungsrecht V/Ü/GrA/

FA I/3 5 6 1 MP 6

oder

2893 3b Sozialmanagement V/Ü/ FA

I/3 5 6 1 MP 6

- Pflichtbereich - (2. Studienjahr)

2894 12 Expertitorium: Zentrale sozialrechtliche Fragen aus Wissenschaft und Praxis

V/Ü/Sem II/6 5 8 4 MP 4 Ex 8

A-1003 13 Master-Thesis Th, Ko II/7-8 20 4 Th (75%), Ko (25%)

4 Präs M-1003

20

- Wahlpflichtbereich - (2. Studienjahr)

1005 11a Auslandsstudium II/3-5 10 5 16 3/4 Note

Ausl.Stud. 16

oder

1006 1007

11b 11c

Auslandspraktikum oder Praktikum

II/3-5 10 5 16 3/4 PB/Präs -

unbenotet

- Pflichtbereich Studienschwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen -

2895 9a Recht der zielgruppenorientierten Sozialdienstleistungen V/Ü/

GrA/FA II/1-2 10 11 3 StA 11

- Pflichtbereich Studienschwerpunkt 2: Gesundheitsdienstleistungen -

2896 9b Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen V/Ü/

GrA/FA II/1-2 10 11 3 PrA 11

--- Wahlpflichtbereich Studienschwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen ---

(2. Studienjahr)

2897 10a Sozialplanung V/Ü/

GrA/FA II/1-2 10 5 3 PrA 5

oder

2898 10c Qualitätsmanagement und Prozessorganisation im (Sozial- und Gesundheits-) Dienstleistungssektor

V/Ü/ GrA/FA

II/1-2 10 5 3 PrA 5

- Wahlpflichtbereich Studienschwerpunkt 2: Gesundheitsdienstleistungen -

(2. Studienjahr)

2899 10b Patienten- und Verbraucherschutz im Gesundheitsrecht V/Ü/

GrA/FA II/1-2 10 5 3 StA 5

oder

2900 10c Qualitätsmanagement und Prozessorganisation im (Sozial- und Gesundheits-) Dienstleistungssektor

V/Ü/ GrA/FA

II/1-2 10 5 3 PrA 5

Abkürzungen: Ber = Bericht; Ent = Entwurf; Es = Essay; Ex = Exposé; Exk = Exkursion; FA = Fallarbeit; GA = Gruppenarbeit; Kls = Klausur; Ko = Kolloquium; KomP = Kombinationsprüfung; L = Labor; LT = Lerntagebuch; MM = Multimediale/Multimodale Präsentation; Mod = Moderation; MP = Mündliche Prüfung; N = Nachweis; P = Praktikum/Praxis; PA = Projektarbeit; PB = Praxisbericht; PE = Projektentwicklung; PF = Portfolio; PoL = Problemorientiertes Lernen; PrA = Praktische Arbeit; Präs = Präsentation; Pro = Protokoll; PS = Planspiel; ReD = Recherche und Dokumentati-on; Ref = Referat; Ro = Rollenspiel; S = Seminar; SP = Stationsprüfung; StA = Studienarbeit; Te = Test; Th = Thesis; TQ = Test (Quiz); TT = Testat; Tu = Tutorium; Ü = Übung; V = Vorlesung; WP = Wissenschaftliches Poster

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Studiengangspezifische Regelungen

(1) Besondere Zugangsvoraussetzungen

a. Die Zulassung zum Studium erfordert den vorausgehenden Erwerb eines Hochschulabschlusses mit mindestens 180 ECTS-Punkten in einem juristischen Studiengang (Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften) min-destens mit der Note „gut“ oder ein juristisches Staatsexamen. Absolventen anderer Studiengänge, insbesonde-re im Bereich Sozialer Arbeit, können zugelassen werden, wenn sie über einen Abschluss mit mindestens 180 ECTS-Punkten mit der Note „gut“ verfügen, bei dem mindestens 30 ECTS-Punkte auf Module mit ganz über-wiegend juristischem Inhalt entfallen. Fehlende juristische Studieninhalte können durch einschlägige Berufser-fahrung und durch ein juristisches Vormodul der SRH Hochschule Heidelberg vor Studienbeginn ausgeglichen werden. Im letzten Fall können die Bewerber vorläufig zum Studium zugelassen werden.

b. Ausländische Studienabschlüsse stehen den o.g. Abschlüssen gleich, soweit der Prüfungsausschuss eine Gleich-wertigkeit gegenüber den im Bachelorstudium Sozialrecht angestrebten Kompetenzen feststellt.

(2) Rahmenbedingungen des Studiengangs

a. Der erfolgreiche Studienabschluss erfordert das Erreichen von mind. 120 ECTS-Punkten (300 ECTS-Punkte zu-sammen mit dem Erststudium). Jedem Credit Point wird ein Workload von 25 Zeitstunden (bei Kontaktzeiten Unterrichtsstunden á 45 Min.) zugrunde gelegt. Abweichend zu Satz 2 wird für den Fall der Wahl eines prakti-schen Studienabschnitts (Modul 11) in diesem Modul jedem CP ein Workload von 30 Zeitstunden zugrunde ge-legt.

b. Das Studium ist ein Präsenzstudium. Für einzelne Module bzw. Modulteile kann der Modulbeauftragte im Ein-vernehmen mit dem Studiengangsleiter eine Präsenzpflicht durch Kennzeichnung im Kursbuch festlegen. So-weit in diesem Fall durch Studierende keine Teilnahme im Umfang von mindestens 75% der Pflichttermine nachgewiesen wird, kann im Einvernehmen mit dem Studiengangsleiter die Erbringung zusätzlicher Arbeitsleis-

tungen verlangt oder die Zulassung zur Teilnahme an der zugehörigen Prüfungsleistung durch den Modulver-antwortlichen versagt werden.

(3) Inhaltliche Besonderheiten im Studium

a. Dem Auslandsstudium liegt eine Auslandsstudienordnung, dem Praktikum die Praktikumsordnung zugrunde. b. Der Studiengang bietet zwei Schwerpunkte: Sozialdienstleistungen (1) und Gesundheitsdienstleistungen (2). Der

gewählte Schwerpunkt wird auf dem Zeugnis ausgewiesen.

(4) Prüfungsleistungen, Abschlussarbeit und besondere Regelungen zum Studienende

a. Soweit mehrere Prüfungsleistungen in einem Modul angegeben sind, werden diese in der Form der Kombinationsprü-

fung mit der angegebenen Gewichtung durchgeführt. b. Die Bearbeitungsdauer der Masterthesis beträgt fünfzehn (15) Wochen, die der Studienarbeiten in der Regel vier (4)

Wochen. Klausuren werden grundsätzlich mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten ausgegeben. Die Möglichkeit

einer persönlichen Schreibverlängerung (§ 7 Abs. 3, 4 SPO) bleibt unberührt. c. Die Prüfungszeit für das Kolloquium zur Master-Thesis beträgt pro Kandidat 30 Minuten.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Modulübersicht

1. Studienjahr:

- Pflichtbereich -

Modul 1: Sozialrecht im Kontext wirtschafts-, politik- und sozialwissenschaftlicher Bezüge Modul 2: Aktuelle Entwicklungen des Sozialversicherungsrechts Modul 4: Arbeitsrecht Modul 5: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht Modul 6: Recht der sozialen Hilfen Modul 7: Vertiefung zentraler Fragen des Rechts der sozialen Förderung und sozialen Entschädigung Modul 8: Betriebswirtschaftslehre: Rechnungswesen und Controlling

- Wahlpflichtbereich -

Modul 3a: Vertrags- und Haftungsrecht oder Modul 3b: Sozialmanagement

2. Studienjahr:

- Wahlpflichtbereich -

Schwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen

Modul 9a: Recht der zielgruppenorientierten Sozialdienstleistungen Modul 10a: Sozialplanung oder Modul 10c: Qualitätsmanagement und Prozessorganisation im (Sozial- und Gesundheits-)

Dienstleistungssektor

Schwerpunkt 2: Gesundheitsdienstleistungen

Modul 9b: Recht der Leistungserbringer im Gesundheitswesen Modul 10b: Patienten- und Verbraucherschutz im Gesundheitsrecht oder Modul 10c: Qualitätsmanagement und Prozessorganisation im (Sozial- und Gesundheits-)

Dienstleistungssektor

- Pflichtbereich -

Modul 11: (wahlweise) Auslandsstudium oder (Auslands-) Praktikum Modul 12: Expertitorium: Zentrale sozialrechtliche Fragen aus Wissenschaft und Praxis Modul 13: Master-Thesis

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Modulbeschreibungen

Modul 1: Sozialrecht im Kontext wirtschafts-, politik- und sozialwissenschaftlicher Bezüge

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/1 1x jährlich 5 Wo-

chen

Pflichtmodul 7 Workload: 175 h Kontaktzeiten: 70 h

Gelenktes Selbststudium: 35 h

Selbststudium: 70 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in

rechts- und wirt-

schaftswissen-schaftlichen Studi-

engängen geeig-

net

Präsentation

Vorlesun-

gen/ Übun-

gen/Gruppenarbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen Auf der Basis der bereits vorweg vorhandenen sozialrechtlichen Grundlagenkenntnisse begreifen die

Studierenden das Sozialrecht im Kontext seiner wirtschafts-, politik- und sozialwissenschaftlichen Bezü-

ge (1-MA-2). Sie kennen verschiedene Sicherungstechniken des Sozialrechts und sind mit deren syste-matischen Unterschieden vertraut (1-MA-1, -2). Sie gewinnen einen Einblick in rechtsvergleichende As-

pekte ebenso wie die unterschiedlichen Finanzierungsmodi von Sozialleistungssystemen. Die Studieren-

den sind in der Lage, Anreizwirkungen, die von Sozialleistungen ausgehen, kritisch zu reflektieren (2-MA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden lernen, in interdisziplinär zusammengesetzten Gruppen konstruktiv zu arbeiten und

sich gegenseitig zu unterstützen (6-MA-1/BA-1 und BA-4). Sie erwerben die Kompetenz zur Reflexion

(6-MA-1/BA-2). Sie betrachten die Gewährung von Leistungen der sozialen Sicherheit in einem ge-samtwirtschaftlichen wie gesamtgesellschaftlichen Kontext und können nicht nur sozialpolitische Moti-

ve hinterfragen, sondern auch deren Auswirkungen auf den Einzelnen bewerten (6-MA-1/BA-7). Sie

beherrschen vertiefte Fähigkeiten der Präsentation, Kommunikation und Moderation (6-MA-1/BA-3).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, die Bedeutung des Sozialrechts in verschiedenen Dimensionen zu beurteilen. Sie kennen verschiedene Möglichkeiten, soziale Sicherheit in bestimmten Lebenslagen zu

bewirken.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt das Interesse der Studierenden am Fachgebiet auf und verzahnt deren unterschiedlichen

beruflichen Hintergrund. Auf diese Weise wird ein umfassender Überblick gewonnen, der interdisziplinäre Sichtweisen fördert. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Gruppenarbeit

vorgesehen. Dadurch werden die Studierenden dabei unterstützt, kritische Themen zu reflektieren und zu

diskutieren und ihren Standpunkt in einer heterogenen Gruppe zu vertreten. Die Prüfungsform der Präsenta-tion unterstützt die Studierenden dabei, ihre gewonnenen Erkenntnisse verständlich aufzubereiten und zu

vermitteln.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Lerninhalte

Gegenstand und Ziele des Sozialrechts

Sicherungstechniken im Überblick: Vorsorge, Fürsorge, Förderung, Entschädigung

Soziale Sicherheit im Wirtschaftssystem: Finanzierung, wirtschaftliche Bedeutung (Budget)

Grundlagen der Sozialpolitik

Aktuelle Herausforderungen für das Recht der sozialen Sicherheit und sozialpolitische Handlungsoptio-

nen

Anreizwirkungen / Verhaltenssteuerung durch Leistungen sozialer Sicherheit

Einführung in die Sozialrechtsvergleichung

Recht und Kommunikation

- Informationsfreiheitsgesetze, Regelungen in Hessen und Rheinland-Pfalz

- Auskunftsanspruch der Presse gegenüber der Verwaltung

- Grundzüge des Presserechtes, Urheberrecht, Gegendarstellung, Recht am eigenen Bild

Kommunikative Inhalte

- Kommunikationsmodell nach Schulz v. Thun auf Basis von NLP, Metamodell der Sprache

- Moderationstechnik

- Konflikt und Konfliktlösung

- Grundzüge der Gewaltfreien Kommunikation n. Rosenberg

Streitmoderation

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften/ Wirtschaftswissenschaften/ Soziologie / Politikwissenschaften

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2017/2018, 14. Aufl., 2017 Böhnisch/Schröer, Sozialpolitik und Soziale Arbeit. Eine Einführung, 2012 Eichenhofer, Recht des aktivierenden Wohlfahrtsstaats, 2013

Huster/Boeckh/Benz, Sozialpolitik in Deutschland, eine systematische Einführung, 4.Aufl., 2017

v. Maydell/Ruland/Becker, Sozialrechtshandbuch, 5. Aufl., 2012 (6. Aufl. angekündigt) Kaufmann, Varianten des Wohlfahrtsstaats: Der deutsche Sozialstaat im internationalen Vergleich, 2003

Lessenich, Theorien des Sozialstaats zur Einführung, 2012

Naegele u.a., Sozialpolitik und Soziale Lage in Deutschland, (2 Bände) 5. Aufl., 2010 Schmidt, Der Wohlfahrtsstaat: Eine Einführung in den historischen und internationalen Vergleich, 2007

Stolleis, Geschichte des Sozialrechts in Deutschland, 2003

Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016 Huster/Boeckh/Benz, Sozialpolitik in Deutschland, eine systematische Einführung, 4.Aufl., 2017

Weber. Europäische Sozialpolitik im Zeichen des demographischen Wandels, 2017

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Modul 2: Aktuelle Entwicklungen des Sozialversicherungsrechts

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/2 1x jährlich 5

Wo-chen

Pflichtmodul 7 Workload:175 h

Kontaktzeiten: 70 h Gelenktes Selbststudium: 35 h

Selbststudium: 70 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Studienarbeit

Vorlesun-gen/ Übun-

gen/ Grup-

penarbeit

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden kennen die aktuellen Herausforderungen an das Sozialversicherungsrecht und können die politischen Debatten und Gesetzesinitiativen in allen Feldern der Sozialversicherung einordnen (1-

MA-1). Sie können sich kurzfristig selbständig in unbekannte Themenfelder des Sozialversicherungs-

rechts einarbeiten und verstehen, mit Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung zu arbeiten (2-MA-2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, sich eigenständig oder in Gruppen selbstorganisiert in unbekannte Themengebiete vertieft einzuarbeiten (6-MA-1/BA-1). Genderaspekte werden erkannt und reflektiert

(6-MA-1/BA-8). Die Studierenden vertiefen ihre kommunikativen Fertigkeiten, insbesondere zur Mode-

ration und Streitbeilegung (6-MA-1/BA-3).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, erste Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen auf dem Sektor der So-zialversicherung zu verfassen. Sie können in ausgewählten Bereichen des Sozialversicherungsrechts auf

den Versicherten bezogene Verhaltensstrategien entwickeln.

Constructive Alignment

Das Modul knüpft einerseits an Modul 1 an und konkretisiert die Beschäftigung im Hinblick auf das Sozial-

versicherungsrecht und die dortigen aktuellen Umstrukturierungsprozesse. Dazu werden exemplarisch Geset-zesinitiativen analysiert und bewertet. Im Rahmen von Gruppenarbeiten unter Anleitung erwerben die Stu-

dierenden Fähigkeiten, die im Rahmen einer abschließenden individuellen Studienarbeit belegt werden kön-

nen.

Lerninhalte

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht

Jüngste Entwicklungen des Sozialversicherungsrechts

Aktuelle Gesetzgebungsinitiativen in allen Feldern des Sozialversicherungsrechts

Gesetzgebungstechnik

Analyse von Gesetzesmaterialien

Bedeutung der Gesetzesfolgenabschätzung Versicherungspflicht

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

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Stand: 11.10.2017

Selbständigkeit, Werkverträge

Privat- und Sozialversicherung, Bürgerversicherung, verfassungsrechtliche Grundlagen

Vertiefung einzelner aktueller Themenfelder (Bsp.: Leistungsumfang in der Krankenversicherung, Pflegebe-

dürftigkeitsbegriff, Rentenreformen)

Recht und Kommunikation (Fortsetzung)

Informationsfreiheitsgesetze, Regelungen in Hessen und Rheinland-Pfalz

Auskunftsanspruch der Presse gegenüber der Verwaltung

Grundzüge des Presserechtes, Urheberrecht, Gegendarstellung, Recht am eigenen Bild

Kommunikative Inhalte

Kommunikationsmodell nach Schulz v. Thun auf Basis von NLP, Metamodell der Sprache

Moderationstechnik

Konflikt und Konfliktlösung

Grundzüge der Gewaltfreien Kommunikation n. Rosenberg

Streitmoderation

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften/ Wirtschaftswissenschaften/ Politikwissenschaften / Kommunikation

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2017/2018, 14. Aufl., 2017 Fasselt/Schellhorn (Hrsg.), Handbuch Sozialrechtsberatung, 5. Aufl., 2017

Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016

Aktuelle Empfehlungen und Stellungnahmen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (je

nach Themengebiet)

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

10

Stand: 11.10.2017

Modul 3a: Vertrags- und Haftungsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/3 1x jährlich 5

Wo-chen

Wahl-

pflichtmodul

6 Workload: 150 h

Kontaktzeiten: 60 h Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net; im Studien-

gang empfohlen für Studierende

ohne vorausge-

henden juristi-schen Studienab-

schluss

Mündliche Prüfung

Vorlesun-gen/ Übun-

gen/Gruppe

narbeit

Prof. Dr. Felix Michl

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik des Vertragsrechts sowie den vertraglichen und außer-vertraglichen Haftungsregeln vertraut (1-MA-1). Sie sind in der Lage, einen vertraglichen Erfüllungsan-

spruch von der Anspruchsentstehung über mögliche Einwendungen und Einreden bis hin zur Rechtsfol-

ge systematisch zu prüfen. Die Studierenden beherrschen die Grundlagen der Subsumtions- und Gut-achtentechnik (2-MA-1). Sie kennen die Unterscheidung zwischen vertraglichen und gesetzlichen An-

sprüchen sowie zwischen Primär- und Sekundäransprüchen und können diese in ein Fallschema einord-

nen (1-MA-1, 2-MA-1). Sie sind in der Lage, mit juristischer Fachliteratur zu arbeiten und rechtliche Fra-gestellungen mit Hilfe von juristischen Kommentaren zu vertiefen (4-MA-1). Sie kennen im Grundsatz

die Haftungsrisiken im Sozial- und Gesundheitsdienstleistungsbereich.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit, sich in juristischer Fachsprache auszudrücken (6-MA-

1/BA-6).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, rechtliche Fragestellungen der vertraglichen (und gesetzlichen) Schuldverhältnisse herauszuarbeiten, einzuordnen, zu analysieren und einer sachgerechten Lösung zu-

zuführen. Sie sind mit den Grundzügen der vertraglichen Gestaltung vertraut.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt die zivilrechtlichen Grundlagen des Rechts von sozialen Diensten und Einrichtungen auf. Die Studierenden erwerben einen vertieften Einblick in vertrags- und haftungsrechtliche Fragestellungen im

Kontext der diversen Sozial- und Gesundheitsdienstleister. Ergänzt werden die Inhalte mit zentralen Themen

des (öffentlich-rechtlichen Staatshaftungsrechts). Im Ergebnis sollen die Studierenden insbesondere die haf-

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

11

Stand: 11.10.2017

tungsrechtlichen Risiken für die verschiedenen Dienstleister fundiert einschätzen können. Im Modul kommen

neben der seminaristischen Vorlesung durchgehend Fallübungen zur Anwendung. In der Prüfungsleistung der mündlichen Prüfung können die Studierenden zeigen, dass sie Fragestellungen aus diesem Themenbe-

reich zutreffend einordnen und sich dabei in korrekter Fachsprache äußern können.

Lerninhalte

Besprechung und Bearbeitung wichtiger vertraglicher und gesetzlicher Schuldverhältnisse des Besonderen

Teils des Schuldrechts mit den folgenden Schwerpunkten:

Primärleistungspflichten/ Leistungsstörungen/ Sekundärleistungspflichten

Leistungsstörungen

- Unmöglichkeit/ Verzug - Gewährleistungsrechte am Beispiel Kauf/ Werkvertrag

- Sonstige Leistungsstörungen

Erfüllungsansprüche aus Vertrag und Gesetz

Besondere Schuldverhältnisse/ Dauerschuldverhältnisse (Dienst- und Werkvertrag, Wohn- und Be-

treuungsvertrag)

Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung II - Arbeiten mit Sachverhalten/ Ermittlung des Sachverhalts/der Fallfrage(n)

- Auffinden von Anspruchsgrundlagen/ Arbeiten mit Anspruchsschemata/ System der Einwen-dungen und Einreden

Unterscheidung von Dezisions- und Kautelarjurisprudenz

Einführung in die Vertragsgestaltung/ Besonderheiten des Vertragsschlusses durch AGB

Deliktsrecht

Staatshaftungsrecht

Überblick zu allen Anspruchsgrundlagen

Amtshaftung

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften

Literaturhinweise

Zivilrecht

Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 41. Aufl., 2017 Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 41. Aufl., 2017 Janda/Pfeifer, Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen, 2. Aufl., 2012 Looschelders, Schuldrecht – Allgemeiner Teil, 15. Aufl., 2017 Looschelders, Schuldrecht – Besonderer Teil, 12. Aufl., 2017 Aderhold/Koch/Lenkaitis, Vertragsgestaltung, 3. Aufl., 2017 Junker, Vertragsgestaltung, 4. Aufl., 2014

Staatshaftungsrecht Ahrens, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., 2013

Baldus/Grzeszick/Wienhues, Staatshaftungsrecht, 4. Aufl., 2013

Windthorst, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl., 2017 (angekündigt)

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

12

Stand: 11.10.2017

Modul 3b: Sozialmanagement

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/3 1x jährlich 5

Wo.

Wahl-

pflichtmodul

6 Workload: 150 h

Kontaktzeiten: 60 h Gelenktes Selbststudium: 30 h

Selbststudium: 60 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Mündliche Prüfung

Vorlesun-gen/ Übun-

gen/ Grup-

penarbeit

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenz (1-MA-1, 3-MA-2)

Die Studierenden verstehen die Grundlagen wirtschaftlichen Handelns in sozialen und gesundheitlichen Institutionen und Organisationen sowie in der Sozialverwaltung und konzentrieren sich dabei auf Fra-

gen der betriebswirtschaftlichen Steuerung und des Führens und Leitens in sozialwirtschaftlichen Insti-

tutionen. Sie unterscheiden die sich stellenden Aufgaben je nach Organisations- und Managementebe-ne und können die betrieblichen Funktionen nach Planen, Entscheiden, Organisieren, Führen und Leiten

sowie Begleitprozessen wie Qualitätsmanagement und Controlling zuordnen. Sie besitzen Kenntnisse

zu aktuellen Strukturfragen von Non-Profit- und Not-for-Profit-Organisationen und der spezifischen Or-ganisationskultur sozialer Dienstleister.

II. Sozial- und Selbstkompetenz Die Studierenden besitzen erprobte Fähigkeiten in der Teamarbeit (6-MA-1/BA-1). Sie besitzen die Be-

reitschaft zur Reflektion eigenen beruflichen Handeln sowie zur Fort- und Weiterbildung (6-MA-1/BA-2,

-11, -13).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, innerhalb des vorgegebenen rechtlichen und finanziellen Rahmens Informationen aufzubereiten, die als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen zu dienen ver-

mögen. Sie können Folgerungen aus der wettbewerblichen Leistungserbringung in den sozialen Dienst-

leistungssektoren ziehen und beherrschen Grundlagen des strategischen Managements wie Ergebnis-orientierung und Leistungsmessung.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt das Interesse der Studierenden am Sozialmanagement auf und verzahnt deren unter-

schiedlichen beruflichen Hintergrund. Auf diese Weise wird eine spezifische Ausrichtung auf die Bedingun-

gen für die möglichst optimale Realisation gesundheitlicher und sozialer Dienstleistungen gewonnen. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen, Gruppenarbeit sowie Plan- und Rollenspie-

le vorgesehen. Dadurch werden die Studierenden dabei unterstützt, kritisch Themen zu reflektieren und zu

diskutieren und ihren Standpunkt in einer heterogenen Gruppe zu vertreten. Die Prüfungsform der Präsenta-tion unterstützt die Studierenden dabei, ihre gewonnenen Erkenntnisse verständlich aufzubereiten und zu

vermitteln.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

13

Stand: 11.10.2017

Lerninhalte

Management sozialer und gesundheitlicher Institutionen

Organisationskultur sozialer Dienstleister

Bedarfsplanung, Markt- und Kundenorientierung

Personalentwicklung

Erfolgsfaktoren, Fehlerquellen

Finanzierung, Mittelaufbringung

Veränderungsprozesse

Strategisches Management

Konfliktmanagement

Rechnungslegung und Controlling bei gemeinnützigen Organisationen

Kostenanalyse und Kennzahlenvergleich (Benchmarking)

Qualitätsmanagement

Öffentlichkeitsarbeit

Sozialmanagement in der Kommune

Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen

Beteiligte Disziplinen

Wirtschaftswissenschaften / Soziologie / Politikwissenschaften / Rechtswissenschaften

Literaturhinweise

Arnold/Maelicke (Hrsg.), Lehrbuch der Sozialwirtschaft, 4. Aufl., 2014

Bettig/Christa/Faust et al., Betriebswirtschaftliche Grundlagen in der Sozialwirtschaft, 2013 Brinkmann, Sozialunternehmertum, 2014

Christa/Clausnitzer (Hrsg.), Verantwortung im Führen und Leiten in der Sozialen Arbeit, 2006

Cremer/Goldschmidt/Höfer, Soziale Dienstleistungen, 2013 Dahme/Wohlfahrt, Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste, 2. Aufl., 2013

Grunwald/Maelicke/Horcher (Hrsg.), Lexikon der Sozialwirtschaft, 2. Aufl., 2013

Merchel, Sozialmanagement, 3. Aufl., 2009 Merchel, Qualitätsmanagement in der Sozialen Arbeit, 4. Aufl., 2013

Tabatt-Hirschfeldt (Hrsg.), Öffentliche und Soziale Steuerung – Public Management und Sozialmanagement

im Diskurs, 2014 Wöhe, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 26. Aufl., 2016; ders., Übungsbuch zur Einfüh-

rung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 15. Aufl., 2016

Wöhrle/Beck/Grunwald et al., Grundlagen des Managements in der Sozialwirtschaft, 2013

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

14

Stand: 11.10.2017

Modul 4: Arbeitsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/4 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 70 h Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 90 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in recht-lichen und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Fallarbeit Vorlesung/ Übung /

Gruppenar-

beit / Recht-sprechungs-

analyse /

Rollenspiel

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele /Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-1 und 2, 2-MA-1) Die Studierenden besitzen vertiefte Kenntnisse im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht. Sie können

arbeitsrechtliche Fragen in einem sozial(versicherungs)rechtlichen Kontext bewerten. Sie sind in der La-

ge, neue Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung zu analysieren und kritisch zu hinterfragen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-1/BA-1, 6-MA-1/BA-2, 6-MA-1/BA-7) Die Studierenden sind befähigt, praktische Fragen im Team zu bearbeiten. Sie können die Interessen

von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erkennen und finden einen angemessenen Ausgleich zwischen

diesen. Sie können Rückmeldungen zu eigenen und fremden Leistungen verarbeiten und für neue Auf-gaben nutzen. Sie sind in der Lage, selbst Rückmeldungen und geben und kritische Gesprächssituatio-

nen zu bewältigen.

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden sind in der Lage, die vielfältigen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen zu überblicken und

auf Basis der Rechtsprechung und deren wissenschaftlicher Rezeption ausgewählte Probleme zu lösen. Zugleich können als künftige Führungskräfte das Instrumentarium des Arbeitsrechts fall- und situati-

onsbezogen nutzen.

Constructive Alignment

Das Modul verzahnt die in früheren Modulen gewonnenen Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht mit dem

Arbeitsrecht. Wegen der fehlenden Kodifikation im Arbeitsrecht ist die Fallarbeit die adäquate Prüfungsform. Diese fördert zunächst die methodischen Fähigkeiten, die zur Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fragen unerläss-

lich sind und unterstützt den Kompetenzerwerb beim Verfassen juristischer Gutachten, insbesondere der

Formulierung von Abwägungsvorgängen und einer präzisen sprachlichen Ausdrucksweise.

Lerninhalte

Arbeitsrecht (aus Perspektive der Absolventen als spätere Führungskräfte)

Begründung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses

Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis, Haftung des Arbeitnehmers, Arbeitgeberregress, innerbe-

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

15

Stand: 11.10.2017

trieblicher Schadensausgleich

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kollektives Arbeitsrecht

Arbeitsrecht in seinen sozialrechtlichen Bezügen

Normalarbeitsverhältnis vs. atypische Arbeitsverhältnisse: sozialversicherungsrechtliche Fallstricke der

Arbeitsvertragsgestaltung, Prüfungsverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung (Scheinselbst-

ständigkeit, Scheinwerkverträge)

Lohn: gesetzlicher Mindestlohn, Bestimmung des Lohnniveaus durch Tarifverhandlungen und deren

Auswirkungen auf die soziale Sicherheit

Fehlverhalten des Arbeitnehmers / Fortbestand und Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozial-rechtliche Konsequenzen

Kommunikation und Gesprächsführung im Arbeitsverhältnis

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht – Ausgabe 2017/2018, 11. Aufl., 2017 Dütz/Thüsing, Arbeitsrecht, 21. Aufl., 2016 Hromadka/Maschmann, Arbeitsrecht Bd. 1 (6. Aufl., 2015) u. Bd. 2 (7. Aufl., 2017) Junker, Grundkurs Arbeitsrecht, 16. Aufl., 2017 Preis, Arbeitsrecht Bd. 1 (Individualarbeitsrecht), 5. Aufl., 2017, und Bd. 2 (Kollektives Arbeitsrecht), 4. Aufl.,

2017 Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 17. Aufl., 2017 Wörlen/Kokemoor, Arbeitsrecht, 12. Aufl., 2017

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

16

Stand: 11.10.2017

Modul 5: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/5 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 80 h Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme am Modul 2 und 4

Als Modul in rechtswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit

Vorlesung/ Übung/Grup

penarbeit/

Fallar-beit/Exkursio

n

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-1 und 2, 2-MA-1 und 2, 4-MA-1, 2 und 3)

Die Studierenden kennen aktuelle Entwicklungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, des internationa-len und europäischen Arbeitsrechts und der sozialen Sicherheit. Die Studierenden können schwierige

Sachverhalte aufbereiten und wissen, wie sie die zu deren Bewältigung notwendigen Informationen re-

cherchieren. Sie können die Rechtsgebiete in Bezug zueinander setzen und mit der innerstaatlichen Rechtsentwicklung verknüpfen. Sie sind in der Lage, die Theorie auf praktische Fragestellungen anzu-

wenden, indem sie Fachliteratur und einschlägige Rechtsprechung auswerten und deren Argumentati-

on klar nachvollziehen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-1/BA-3, 6 und 7)

Die Studierenden sind in der Lage, widerstreitende Interessen abzuwägen. Sie können juristisch Sacher-halte und Lösungsvorschläge auf Englisch erarbeiten und auch englischsprachige Fachliteratur, Urteile

und Kommissionsdokumente erschließen und auswerten.

Die Studierenden beherrschen die Fähigkeit der konzentrierten Darstellung und Präsentation von Pro-jektergebnissen.

III. Handlungskompetenz Die Studierenden können die Inhalte des Moduls auf unbekannte Fallkonstellationen anwenden. Sie

sind in der Lage, internationale Rechtsbeziehungen arbeits- und sozialrechtlich zu bewerten und wissen,

wie europarechtliche Instrumente für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber bzw. Leistungsberechtigte wie Leistungserbringer nutzbar gemacht werden können.

Constructive Alignment

Das Modul verknüpft Fachinhalte des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts. Als Lehrformen sind neben

Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Fallarbeit verbunden mit den entsprechenden juristischen Me-

thoden vorgesehen. Als adäquate Prüfungsformen bietet sich die Projektarbeit an, mit der Problembewusst-sein, Recherchefähigkeit und Kreativität bei der Lösung schwieriger Rechtsfragen nachgewiesen werden. Teil

des Projekts ist regelmäßig die Präsentation der Ergebnisse vor der Gruppe. Die mündliche Präsentation för-

dert die Ausdrucksfähigkeit und ein sicheres Auftreten.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

17

Stand: 11.10.2017

Lerninhalte

Grundbegriffe des europäischen Sozial- und Arbeitsrechts (in englischer Sprache)

Kompetenzen der Europäischen Union im Arbeits- und Sozialrecht

Europarechtliche Vorgaben zur Arbeitsvertragsgestaltung: Diskriminierungsverbote, Teilzeitbeschäfti-

gung, Befristung, Nachweis von Arbeitsbedingungen

Mitbestimmung und Tarifvertragsrecht im europäischen Kontext, insbesondere bei grenzüberschreitend

tätigen Unternehmen

Arbeitnehmereinsatz im Ausland und Weisungsrecht des Arbeitgebers

Schnittstellen zwischen Aufenthalts- und Sozialrecht, insbesondere bei Bedürftigkeit von Unionsbürgern

Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit (VO [EG] 883/2004): System, persönlicher und sachlicher

Anwendungsbereich, besondere Vorgaben für einzelne Leistungszweige

primärrechtliche Vorgaben zu leistungsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere EuGH-Rechtsprechung

zum Teilhabeanspruch von Unionsbürgern

europäische Sozialpolitik, insbesondere Arbeitsmarkt- und Gesundheitspolitik

Bedeutung des ESF

Literaturhinweise

Eichenhofer, Sozialrecht der Europäischen Union, 6. Aufl., 2015

Fuchs (Hrsg.), Europäisches Sozialrecht (Nomos Kommentar), 7. Aufl., 2017

Fuchs/Marhold, Europäisches Arbeitsrecht, 4. Aufl., 2014 v. Maydell/Ruland/Becker (Hrsg.), Sozialrechtshandbuch (SRH), 5. Aufl., 2012 (6.Aufl. angekündigt)

Riesenhuber/Grundmann, Europäisches Arbeitsrecht (Kommentar), 2014 (Neuauflage angekündigt)

Schlachter/Heinig (Hrsg.), Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Enzyklopädie Europarecht, Bd. 7, 2015 Thüsing, Europäisches Arbeitsrecht, 3. Aufl., 2016

Thüsing, European Labour Law, 2013

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

18

Stand: 11.10.2017

Modul 6: Recht der sozialen Hilfen

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/6 1 x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 80 h Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme Mo-dul 1

Als Modul in rechtswissen-

schaftlichen Studi-

engängen und Studiengängen der

Sozialen Arbeit

geeignet

Klausur

Vorlesung/ Übung/Grup

penarbeit/

Fallar-beit/Exkursio

n

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-1 und 2, 2-MA-1 und 2) Die Studierenden haben sich die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet, um mit den

spezifischen Anforderungen des Rechts der sozialen Hilfen (und der damit unmittelbar verknüpften o-

der vorgelagerten Rechtsgebiete aus dem SGB VIII, SGB II, SGB V, SGB IX und SGB XI) umgehen zu können. Die Studierenden verstehen komplexe Lebenssachverhalte daraufhin zu analysieren, in welcher

Weise das Sozialhilferecht dazu beitragen kann, Schutzlücken nicht nur für die „Existenzsicherung“ Hi l-

febedürftiger, sondern auch zu ihrer sozialstaatlichen Sicherung in „besonderen Lebenslagen“, wie Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit zu erkennen und zu schließen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-1/BA-2, BA-4, BA-5, BA-7) Die Studierenden sind in der Lage, die Leistungsberechtigung in der Sozialhilfe nach der Besonderheit

des Einzelfalles zu beurteilen und die Angemessenheit der Lösung zu begründen. Sie setzen sich mit

etwaigen Vorurteilen auseinander. Konzepte der Leistungserbringung werden auch im Hinblick auf die angenommene Wirksamkeit der Hilfe im Einzelfall bewertet.

III. Handlungskompetenz Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind aus der jeweiligen Interessenlage des Leistungsberech-

tigten, des Leistungsträgers und der Leistungserbringers auf den Prüfstand zu stellen. Der Studierende

ist in der Lage, Konzepte für die Zusammenarbeit der Leistungsträger und der Leistungserbringer „zum Wohle des Leistungsberechtigten“ zu erstellen und daraufhin zu überprüfen, inwieweit sich die Tätig-

keit der Beteiligten wirksam ergänzt. Er nutzt dazu verfügbare Erkenntnisse der Praxis- und Sozialhilfe-

forschung.

Constructive Alignment

Grundlagen und Grundsätze der Sozialhilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalles anzuwenden, erfordert ein hohes Maß an Fallarbeit und Falldiskussion, begleitet von schriftlicher Ausarbeitung wie z. B. die Formu-

lierung einer Leistungsabsprache. Ebenso findet die Zusammenarbeit der Sozialhilfeträger mit den Leistungs-

erbringern zumeist ihren Niederschlag in vertraglichen Vereinbarungen, die schriftlich abzufassen sind. Um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen, wird als adäquate Prüfungsform die Klausur

verwendet.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

19

Stand: 11.10.2017

Lerninhalte

Stellung der sozialen Hilfen im Sozialleistungssystem

Grundlagen und Grundsätze der Sozialhilfe

Formen der Sozialhilfeleistungen

Beratung, Unterstützung, Aktivierung

Nachrang der Sozialhilfe

Individualisierungs- und Bedarfsdeckungsgrundsatz

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Ambulante und (teil)stationäre Sozialhilfe

Einrichtungssozialhilferecht

Rechtsbeziehungen im sozialhilferechtlichen Dreieck

Zusammenarbeit der Leistungsträger und Leistungserbringer

Hilfen „in besonderen Lebenslagen“ im einzelnen

Einsatz eigener Kräfte und Mittel

Erweiterte Formen der Sozialhilfe

Rückforderung geleisteter Hilfe

Verpflichtungen Anderer

Kostenersatz

Kostenerstattung

Sozialhilfe für besondere Personengruppen

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2017/2018, 14. Aufl., 2017

Sozialhilfe, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen: Berlit/Conradis/Sartorius (Hrsg.), Existenzsicherungsrecht, 2. Aufl., 2013

Bieritz-Harder/Conradis/Thie (Hrsg.), Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe, 11. Aufl., 2017

Coseriu/Eicher (Hrsg.), SGB XII – Sozialhilfe/mit AsylbLG, Juris Praxis-Kommentar, 2. Aufl., 2014 Edtbauer/Kievel, Grundsicherungs- und Sozialhilferecht für soziale Berufe, 3. Aufl., 2014

Frommann, Sozialhilferecht – SGB XII, 6. Aufl., 2014

Grube/Wahrendorf (Hrsg.), SGB XII – Sozialhilfe, Kommentar, 5. Aufl., 2014 (6. Aufl. angekündigt) Klinger/Kunkel/Pattar/Peters, Existenzsicherungsrecht, SGB XII mit SGB II und AsylbLG, 4. Aufl., 2016

Luthe/Palsherm, Fürsorgerecht: Grundsicherung und Sozialhilfe, 3. Aufl., 2013

Kinder- und Jugendhilferecht:

Kepert/Kunkel, Kinder- und Jugendhilferecht - Fälle und Lösungen, 5. Aufl., 2016

Kunkel (Hrsg.), Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 6. Aufl., 2016 Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg.), Frankfurter Kommentar - SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 7. Aufl.,

2013

Schellhorn/Fischer/Mann/Kern (Hrsg.), SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl., 2017 Schleicher, Jugend- und Familienrecht, 14. Aufl., 2014

Wiesner (Hrsg.), SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl., 2015

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

20

Stand: 11.10.2017

Modul 7: Vertiefung zentraler Fragen des Rechts der sozialen Förderung und sozialen

Entschädigung

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/7 1 x jährlich 5 Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h Kontaktzeiten: 80 h

Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme am

Modul 1

Als Modul in

rechtswissen-

schaftlichen Studi-engängen und

Studiengängen der

Sozialen Arbeit geeignet

Studienarbeit

Vorlesung/

Übung/Grup

penarbeit/ Fallarbeit

Prof. Dr.

Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden besitzen einen vertieften Überblick zum Recht der sozialen Entschädigung und zum

sozialen Förderungsrecht und sind mit den dort geltenden Prinzipien vertraut. Sie kennen die maßgebli-chen Rechtsschutzmöglichkeiten und die damit verbundenen Verfahren (1- MA-1 und 2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden besitzen erprobte Fähigkeiten zu Beratungsgesprächen, bei denen sie den Mandan-

ten/Klienten mit seinem Anliegen in den Mittelpunkt des Gesprächs stellen (6-MA-1/BA-4). Sie können

dabei in vertiefter Form seine Interessen ermitteln und danach ihre Überlegungen ausrichten (6-MA-1/BA-7). Sie erkennen weiter die Anforderungen und Risiken ihres Handelns und sind sich ihrer Verant-

wortung bewusst (6-MA-1/BA-10).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zur Analyse komplexerer Sachverhalte und können Klienten auf

den Gebieten des sozialen Entschädigungsrechts und der sozialen Förderung angemessen beraten.

Constructive Alignment

Anknüpfend an Modul 1 und 6 werden ausgewählte Themen des sozialen Entschädigungsrechts und der sozialen Förderung behandelt. Diese werden verknüpft mit Beratungsfähigkeiten und Rechtsschutzfragen.

Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Fallarbeit verbunden mit den ent-

sprechenden juristischen Methoden vorgesehen. Als adäquate Prüfungsformen bietet sich die Studienarbeit an, mit der Recherchefähigkeit und fachliches Können bei der Lösung anspruchsvoller Themen nachgewiesen

werden.

Lerninhalte

1. Recht der sozialen Entschädigung und der sozialen Förderung

Überblick Ausgewählte Fälle zum sozialen Entschädigungsrecht (BVG, OEG)

Soziale Förderung

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

21

Stand: 11.10.2017

Familienleistungen

Wohngeld

Ausbildungsförderung

2. Rechtsschutz (Widerspruch, Klageverfahren nach SGG und VwGO)

3. Beratung und Kommunikation

Einführung in die Kommunikationstheorie

Abgrenzungen: Beratung/Psychotherapie/Supervision/Coaching/Konfliktmanagement

Beratungsansätze (systemische/lösungsorientierte, kognitiv-behavioristische, klientenzentrierte, psy-choanalytisch orientierte, integrative)

Beratungsperspektiven [personenzentrierte (psychosoziale), berufsbezogene (Supervision und

Coaching), organisationsbezogene (Organisationsberatung), vernetzte (Netzwerkarbeit und Case-management), Rechtsberatung]

Gesprächsführung

Das Beratungsgespräch

Die Beratungsbeziehung

Beratungsmethoden

Literaturhinweise

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2017/2018, 14. Aufl., 2017 Fasselt/Schellhorn (Hrsg.), Handbuch Sozialrechtsberatung, 5. Aufl., 2017

Ertelt/Schulz, Handbuch Beratungskompetenz – mit Übungen zur Entwicklung von Beratungsfertigkeiten in

Bildung und Beruf, 3. Aufl., 2015 (Nachdr.) Pallasch/Kölln, Pädagogisches Gesprächstraining: Lern- und Trainingsprogramm zur Vermittlung pädago-

gisch-therapeutischer Gesprächs- und Beratungskompetenz, 9. Aufl., 2014 Sautter, Systemische Beratungskompetenz – ein Lehrbuch, 2. Aufl., 2016

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

22

Stand: 11.10.2017

Modul 8: Betriebswirtschaftslehre: Rechnungswesen und Controlling

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/8 1 x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 80 h Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme am Modul 1

Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Präsentation

Vorlesung/ Übung/Grup

penarbeit/

Fallarbeit

Prof. Dr. Susanne Simon-Baumann

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-1, 1-MA-2, 4-MA-1, 4-MA-3)

Die Studierenden sind mit der Grundsystematik der Buchführung vertraut und können Bilanzen lesen. Sie kennen die Instrumentarien des internen Rechnungswesens und des Controllings. Sie können diese

auf die speziellen Anforderungen im Sozial- und Gesundheitsdienstleistungsbereich übertragen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-1/BA-1)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zur Selbstorganisation im Hinblick auf unbekannte Fragestel-

lungen aus einem ihnen grundsätzlich nicht vertrauten Praxisbereich (Betriebswirtschaftslehre). Sie kön-nen im Team arbeiten und ihre unterschiedlichen Voraussetzungen nutzen.

III. Handlungskompetenz Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, konkrete Controllinginstrumente in ausgewählten Praxisfeldern

zu analysieren, zu evaluieren und fortzuentwickeln.

Constructive Alignment

Mit dem Modul werden die betriebswirtschaftlichen Kompetenzen der Studierenden erweitert. Als Lehrfor-

men sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Fallarbeit vorgesehen. Die Modulinhalte wer-den an den Praxisfragen aus dem Sozial- und Gesundheitsdienstleistungsbereich orientiert. Als Prüfungsauf-

gaben werden individuelle Praxisfragestellungen zum Rechnungswesen und Controlling ausgegeben und als

Projekte bearbeitet.

Lerninhalte

Grundlegende Einführung in das System der Buchhaltung/Buchführung sowie ein Überblick über die

buchungstechnische Behandlung der Bestands- und Erfolgskonten, Eröffnungskonten

Kontenrahmen und Kontenpläne

Bilanz und Erfolgsrechnung

Bilanzierungsregeln

Handelsrechtliche Offenlegung nach Bilanzrichtliniengesetz

Jahresabschlussanalyse

Strukturbilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

23

Stand: 11.10.2017

Grundlagen des Controllings

Instrumente des strategischen Controllings

Instrumente des operativen Controllings

Kennzahlen der Liquiditäts- und Cash-Flow-Analyse, Vermögens- und Kapitalstrukturanalyse

Erfolgsanalyse

Literaturhinweise

Gratzfeld/Hendricks/Kamps, Rechnungswesen, 2009 Eisele/Knobloch, Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 8. Aufl., 2011 Exler, Controllingorientiertes Finanz- und Rechnungswesen, 2014 Hufnagel/Burgfeld-Schächer, Einführung in die Buchführung und Bilanzierung, 8. Aufl., 2016 Reichmann/Kißler/Baumöl, Controlling mit Kennzahlen, 9. Aufl., 2016 Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, 2011 Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, 9. Aufl., 2015

Bettig/Christa/Faust, Betriebswirtschaftliche Grundlagen in der Sozialwirtschaft, 2013

Pracht, Betriebswirtschaftslehre für das Sozialwesen, 3. Aufl., 2013

Burchert/Hering, Gesundheitswirtschaft, 2. Aufl., 2014

Finkler, Financial Management for public, health, and not-for-profit organisations, 5. Ed., 2017 Frodl, Gesundheitsbetriebslehre, 2010

ders., Kostenmanagement und Rechnungswesen im Gesundheitsbetrieb, 2011

ders., Controlling im Gesundheitsbetrieb, 2012 ders., Finanzierung und Investitionen im Gesundheitsbetrieb, 2012

Schütte/Pesch, Management im Gesundheitswesen, 2013

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

24

Stand: 11.10.2017

Modul 9a: Recht der zielgruppenorientierten Sozialdienstleistungen (Schwerpunktbereich 1)

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/1-2 1 x jährlich 10

Wo.

Pflichtmodul 11 Workload: 275 h

Kontaktzeiten: 100 h Gelenktes Selbststudium: 50 h

Selbststudium: 125 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Erfolgreiche Teilnahme an

den Modulen1,

2 und 6

Als Modul in rechtswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienarbeit

Vorlesung/ Übung/Grup

penarbeit/

Fallar-beit/Exkursio

n

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden besitzen vertiefte Einsicht in die Systematik des Sozialrechts und damit eng verknüpf-ter Rechtsgebiete (1-MA-1, 3-MA-3). Die Studierenden besitzen vertiefte Fähigkeiten in der Anwen-

dung der juristischen Methodik bei der Prüfung von Ansprüchen (1-MA-2). Sie sind in der Lage zur

Entwicklung von Lösungen im Kontext spezifischer Rechtsfragen, die sich bei beschreibbaren Gruppen von Menschen in problematischer Lebenssituation oder nach dem Eintritt eines kritischen Lebensereig-

nisses stellen (5-MA-1).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden entwickeln personenorientierte Ansätze der jeweils gebotenen Beratung und Unter-

stützung in rechtlichen und sozialen Angelegenheiten(6-MA-1/-BA-4). Sie setzen sich mit der persönli-chen Situation und den erforderlichen Leistungen und Hilfen auseinander, die dem Bedarf in einer Ziel-

gruppe gerecht werden können(6-MA-1/-BA-7). Sie benennen Kooperationserfordernisse mit Institutio-

nen und Organisationen, die in der sozialen Realität wirken.

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden können Tragfähigkeit und Reichweite des Sozialleistungsrechts für spezifische Ziel-gruppen richtig einschätzen. Sie sind in der Lage, die Grenzen des Sozialleistungsrechts zu bestimmen

und Lösungsmöglichkeiten aus anderen Rechtsgebieten aufzuzeigen.

Constructive Alignment

Der zielgruppenorientierte Ansatz bei der Erbringung von Sozialdienstleistungen erfordert neben einem sys-

tematischen Überblick spezifische Rechtskenntnisse, die umschriebene Zielgruppen sozialer Dienstleistungen betreffen. Als Lehr- und Lernform bieten sich vor allem Fallbesprechungen („Fallkonferenzen“) und Grup-

penarbeit an. Adäquate Prüfungsform ist eine Studienarbeit zur rechtlichen und tatsächlichen Lage einer

ausgewählten Zielgruppe.

Lerninhalte

Rechtliche Rahmenbedingungen der Zielgruppen …

Junge Menschen

Eltern und(alleinerziehende)Mütter und Kinder

Schutzbedürftigkeit wegen (häuslicher) Gewalt

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

25

Stand: 11.10.2017

Arbeitssuchende und Arbeitslose

Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge

Menschen mit Schulden

Menschen mit Suchtproblematik

Menschen mit Behinderung

Alte Menschen

Personen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten

Wohnungslose Menschen

Literaturhinweise

AISBL (Ed.), ETHOS - Europäische Typologie für Obdachlosigkeit, Wohnungslosigkeit und prekäre Wohnver-sorgung, 2014

Arbeitslosenprojekt TuWas (Hrsg.), Leitfaden zum Arbeitslosengeld II. Der Rechtsratgeber zum SGB II. 13.

Aufl., 2017 Becker/Wacker/Banafsche (Hrsg.), Inklusion und Sozialraum. Behindertenrecht und Behindertenpolitik in der

Kommune, 2013

BMAS (Hrsg.), Übersicht über das Sozialrecht – Ausgabe 2017/2018, 14. Aufl., 2017 Caritasverband für die Diözese Münster e.V. (Hrsg.), Ansprüche im Sozialrecht für Mütter und Kinder. Hand-

buch für die Beratungspraxis, 8. Aufl., 2017

Deinert/Welti (Hrsg.), Stichwortkommentar Behindertenrecht. Arbeits- und Sozialrecht/Öffentliches Recht/Zivilrecht, 2014

Ehmann, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Rechtsratgeber für Ältere und dauerhaft

voll Erwerbsgeminderte, 3. Aufl., 2014 Fasselt/Schellhorn (Hrsg.), Handbuch Sozialrechtsberatung, 5. Aufl., 2017

Janda, Migranten im Sozialstaat, 2012

Kavemann/Kreyssig (Hrsg.), Handbuch Kinder und häusliche Gewalt, 3. Aufl., 2013 Michel/Schlüter (Hrsg.), Handbuch Betreutes Wohnen. Wohnen und Dienstleistungen für ältere Menschen,

2012

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

26

Stand: 11.10.2017

Modul 9b: Recht der Leistungserbringer im Gesundheitsrecht (Schwerpunktbereich 2)

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/1-2 1 x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 11 Workload: 275 h

Kontaktzeiten: 100 h Gelenktes Selbststudium: 50 h

Selbststudium: 125 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Erfolgreiche Teilnahme an

den Modulen1

und 2

Als Modul in rechtswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Praktische Arbeit

Vorlesung/ Übung/Grup

penarbeit/

Fallar-beit/Exkursio

n

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden kennen die Vielfalt der Leistungserbringer im Gesundheitswesen und die Vorgaben der Bedarfsplanung (1-MA-1 und 2). Sie können die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in deren

Rechtbeziehungen zu den Kranken- und Pflegekassen identifizieren und die Rechtsfolgen würdigen (2-

MA-4). Sie sind in der Lage, Verträge zwischen Kranken- und Pflegekassen und Leistungserbringern an-hand der planungs-, sozial- und vergaberechtlichen Vorgaben auszuarbeiten und zu prüfen (5-MA-1).

Die Studierenden können die wirtschaftliche Bedeutung dieses Leistungsgefüges einschätzen. Darüber

hinaus kennen sie die Rechtsbeziehungen zwischen Patienten und den genannten Leistungserbringern und vermögen diese in sozial- wie zivilrechtlicher Hinsicht zu würdigen (2-MA-1, 2 und 4). Die Studie-

renden besitzen vertiefte Fähigkeiten in der Anwendung der juristischen Methodik bei der Prüfung von

Ansprüchen (1-MA-2). Die Studierenden können die gesetzlichen Anforderungen und die damit ver-bundenen komplexen Allokationsprobleme in konkrete Vertragsgestaltungen aufnehmen (3-MA-1).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, zwischen den widerstreitenden Interessen der Leistungserbringer

und der Kostenträger zu vermitteln und angemessene Lösungen zu finden (6-MA-1/BA-4 und 7). Sie

verfügen sowohl über Verhandlungsgeschick als auch über Kompromissbereitschaft. Sie sind in der La-ge, ihren Standpunkt innerhalb einer Gruppe sachlich darzustellen und zu begründen. Dabei verfügen

sie auch über die Fähigkeit, komplexe Fallgestaltungen transparent darzustellen (6-MA-1/BA-4).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden können zwischen den unterschiedlichen Vorgaben für einzelne Leistungserbringer dif-

ferenzieren und diese auf spezifische Situationen anzuwenden. Sie beziehen europarechtliche Bestim-mungen in ihre Erwägungen ein. Sie sind in der Lage, Vertragsklauseln zu entwerfen, die eindeutig und

widerspruchsfrei formuliert und rechtlich tragfähig sind.

Constructive Alignment

Das Modul fokussiert auf spezifische Aspekte des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts. Rechtliche Vorga-

ben sind mit planerischen und wirtschaftlichen Interessen in Einklang zu bringen. Als Lehrform sind neben Vorlesungen Fachvorträge und/oder Diskussionen mit Vertretern der Kostenträger wie der Leistungserbrin-

ger, aber auch umfassende Übungssequenzen zur Vertragsgestaltung vorgesehen. Als adäquate Prüfungs-

formen bietet sich die Projektarbeit an, mit der Problembewusstsein, solide Kenntnis der rechtlichen Grund-lagen und Kompromissfähigkeit bei der Lösung schwieriger Verteilungsfragen nachgewiesen werden. Das

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

27

Stand: 11.10.2017

Projekt ist daher notwendig in einer Gruppe zu erarbeiten. In einer mündlichen Präsentation sind die Konflik-

te bei der Vertragsverhandlung und Lösungsstrategien vorzustellen.

Lerninhalte

Vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung

Versorgung mit Krankenhausleistungen

Versorgung mit Arzneimitteln

Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

Weitere Leistungserbringer: Psychotherapeuten, Hebammen, Krankentransporte

Versorgung mit Leistungen der ambulanten Pflege

Versorgung mit stationären Pflegeleistungen

Recht der Bedarfsplanung

Zulassung zur Leistungserbringung, Vertragsgestaltung und Vergaberecht

(Volks- und betriebs-) wirtschaftliche Aspekte

Gesellschaftsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung von Kooperationen im Gesundheitswesen

Literaturhinweise

Berchtold/Huster/Rehborn (Hrsg.), Gesundheitsrecht, Kommentar zum SGB V und SGB XI, 2. Aufl., 2017

Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2. Aufl., 2014 Burchert/Hering, Gesundheitswirtschaft, 2. Aufl., 2014

Dettling/Gerlach, Krankenhausrecht, 2014 (Neuauflage 2018 angekündigt)

Fuhrmann (Hrsg.), Arzneimittelrecht, 2. Aufl., 2014 Hensel, Selektivverträge im vertragsärztlichen Leistungserbringungsrecht: Sozialrecht, Europäisches Kartell-

recht, Kartellvergaberecht, 2010

Huster/Kaltenborn, Krankenhausrecht. 2.Aufl., 2017 Igl/Welti, Gesundheitsrecht, 3.Aufl., 2017

Köster, Das Leistungserbringungsrecht der medizinischen Rehabilitation, 2013

Laufs, Handbuch des Arztrechts, 4. Aufl., 2010 Schmitt, Leistungserbringung durch Dritte im Sozialrecht, 1990

Schütte/Pesch, Management im Gesundheitswesen, 2013

Sodan, Handbuch des Krankenversicherungsrechts, 3. Aufl., 2017

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

28

Stand: 11.10.2017

Modul 10a: Sozialplanung (Schwerpunktbereich 1)

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/1 u. 2 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 5 Workload: 125 h

Kontaktzeiten: 50 h Gelenktes Selbststudium: 20 h

Selbststudium: 55 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Praktische Arbeit Vorlesung/ Übung/

Fallarbeit/

Gruppenar-beit/ Einzel-

arbeit/

Feed Back

N.N.

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-2, 3-MA-2 und 3) Die Studierenden verstehen die theoretischen und empirischen Grundlagen der Sozialplanung, deren

Anspruch und Reichweite stark dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Die Studierenden erweitern

ihre Grundkenntnisse der Sozialstatistik und Evaluation und können diese für planerische Ansätze zur Anwendung bringen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit, eigene Lösungsvorschläge in Gruppen argumentativ

zu verteidigen und gleichzeitig den eigenen Standpunkt stets kritisch zu hinterfragen (6-MA-1/BA-4

und 7).

III. Handlungskompetenz

Die Studierenden sind in der Lage, komplexe sozialplanerische Aufgaben zu erfassen, zu bewerten und sachgerechten Lösungen zuzuführen.

Constructive Alignment

Die konstruktive Ausrichtung des Moduls wird durch die Inhalte und Kompetenzziele vorgegeben: Wurde

Sozialplanung ursprünglich verstanden als ein „Instrument gesellschaftspolitischer Reformen und sozialpoliti-

scher Aufklärung“, so liegt ihr Fokus gegenwärtig in der Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur insbesondere zur (rechtzeitigen) Anpassung an die Erfordernisse des demographischen Wan-

dels. In diesem praxisorientierten Feld kann mit einer Vielzahl von Fallbeispielen Praxis nachgebildet und zu

Lehrzwecken eingesetzt werden. Anhand konkreter Aufgabenstellungen, die gerade in der kommunalen Praxis fast unbegrenzt zu finden sind, werden die Studierenden auf Anforderungen der Berufstätigkeit vorbe-

reitet. Gruppenarbeiten mit Fallstudien sind ein vorrangiges Lehr- und Lernmittel. Entsprechend bildet auch

die Projektarbeit die adäquate Prüfungsform.

Lerninhalte

Sozialberichterstattung und Sozialplanung

Sozialempirische Grundlagen

Festlegung von Zielrahmen, Zielgruppen und Fachzielen und ihre Abstimmung mit freien Trägern (§ 17

SGB I)

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

29

Stand: 11.10.2017

Fundierte Bedarfsschätzung und Bestandserhebung

Sozialraumorientierung und Lebensweltbezug

Einbeziehung und Gestaltung von Partizipationsprozessen

Abgestimmte Festlegung von Qualitätsstandards, Mitwirkung bei Leistungs- und Qualitätsvereinbarun-

gen

Qualitätsentwicklungsprozesse zur Vorbereitung von Leistungsvereinbarungen

Evaluation

Wirksamkeitsanalysen

Fachplanungen im Rahmen der Planungsverantwortung der Leistungsträger

Literaturhinweise

Blaumeiser/Klie, Handbuch Kommunale Altenplanung. Grundlagen – Prinzipien – Methoden, 2002

Böhmer, Konzepte der Sozialplanung, 2014

Böhmer, Verfahren und Handlungsfelder der Sozialplanung, 2014 Dahme/Wohlfahrt, Lehrbuch Kommunale Sozialverwaltung und Soziale Dienste. Grundlagen, aktuelle Praxis

und Entwicklungsperspektiven, 2. Aufl., 2013

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.), Handbuch der örtlichen Sozialplanung, 1986 KGSt - Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement, Kommunale Leistungen im Wettbe-

werb, Bericht Nr. 12/2000

Kilb, Jugendhilfeplanung – ein kreatives Mißverständnis, 2000 Kühn, Kommunale Sozialplanung, 1975

Schräder/Diekmann/Neuhaus/Rampelt, Kommunale Gesundheitsplanung, 1986

Wiesner, Jugendhilfeplanung. Kommentierung zu § 80 SGB VIII, in: Wiesner, SGB VIII, Kommentar, 5. Aufl., 2015

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

30

Stand: 11.10.2017

Modul 10b: Patienten- und Verbraucherschutz im Gesundheitsrecht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/1 u. 2 1x jährlich 10

Wo.

Pflichtmodul 5 Workload: 125 h

Kontaktzeiten: 50 h Gelenktes Selbststudium: 20 h

Selbststudium: 55 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechts- und wirt-

schaftswissen-

schaftlichen Studi-engängen geeig-

net

Studienarbeit Vorlesung/ Übung/

Fallarbeit/

Gruppenar-beit/ Einzel-

arbeit/

Feed Back

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen Die Studierenden sind in der Lage, die Rechte von Patienten systematisch zu erfassen, zu bewerten und

methodisch korrekt zu prüfen (1-MA-1, 1-MA-2, 2-MA-1). Ausgehend davon können sie Fallstricke der

ärztlichen und / oder therapeutischen Tätigkeit identifizieren. Die Studierenden sind in der Lage, Fachli-teratur auszuwerten und einschlägige Rechtsprechung auf vergleichbare Sachverhalte anzuwenden (4-

MA-1).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-2)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zur Bewältigung schwieriger Rechtsfragen ohne Hilfe im Team.

Sie können ihre Lösung in der Gruppe verteidigen und auch andere Lösungsansätze konstruktiv disku-tieren. Sie sind in der Lage, unterschiedliche Interessenlagen zu identifizieren und zu einem angemesse-

nen Ausgleich zu bringen.

III. Handlungskompetenz (3-MA-1)

Die Studierenden können die Inhalte des Moduls auf unbekannte Fallkonstellationen übertragen und

sind in der Lage, Patienten umfassend zu beraten.

Constructive Alignment

Das Modul befasst sich mit verschiedenen Rechtsquellen, aus denen Patienten Ansprüche im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen herleiten können, die sich für die Leistungserbringer aber zugleich als „Haf-

tungsfallen“ erweisen. Als Lehrformen sind neben Vorlesungssequenzen vor allem Übungen und Fallarbeit

vorgesehen. Als adäquate Prüfungsform bietet sich eine Studienarbeit an. In dieser können die Studierenden widerstreitende Darstellungen von Sachverhalten – ein typisches Problem in Haftungsfällen – bewerten und

klären. Zudem werden Recherche- und schriftliche Ausdruckfähigkeit gefördert.

Lerninhalte

(ärztliches) Berufsrecht und seine Bedeutung für Patienten

Vertiefung haftungsrechtlicher Grundlagen: vertragliche vs. deliktische Haftung, Haftung für fremdes Verschulden

rechtliche Vorgaben für Behandlungsverträge, §§ 630a ff. BGB

Haftung in medizinrechtlichen Konstellationen: Aufklärungsfehler, Behandlungsfehler, Kooperations-

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

31

Stand: 11.10.2017

fehler, Organisationsfehler, Dokumentationsmängel, Arzneimittelhaftung

Grundlagen des Medizinstrafrechts

Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung in medizinischen Haftungsfällen

Literaturhinweise

Berchtold/Huster/Rehborn (Hrsg.), Gesundheitsrecht, Kommentar zum SGB V und SGB XI, 2. Aufl., 2017 Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 2014

Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht. 7. Aufl., 2014

Igl/Welti, Gesundheitsrecht, 3. Aufl., 2017 Janda, Medizinrecht, 3. Aufl., 2016

Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl., 2018 angekündigt

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

32

Stand: 11.10.2017

Modul 10c: Qualitätsmanagement und Prozessorganisation im (Sozial- und Gesundheits-)

Dienstleistungssektor

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/1 u. 2

1x jährlich 10 Wo.

Pflichtmodul 5 Workload: 125 h Kontaktzeiten: 50 h

Gelenktes Selbststudium: 20 h

Selbststudium: 55 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in recht-

lichen und wirt-

schaftswissen-schaftlichen Studi-

engängen geeig-

net

Praktische Arbeit Seminar

Fallarbeit

Projekt-orientiertes

Lernen

Prof. Dr. Susanne

Simon-Baumann

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-2, 2-MA-4, 3-MA-2, 3-MA-3)

Die Studierenden kennen die Grundbegriffe des Qualitätsmanagements und der QM-Systeme. Sie kön-

nen diese mit den betriebswirtschaftlichen Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings ver-knüpfen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-2,6-MA-3) Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, im Team konstruktiv zu arbeiten. Sie sind zu einer kreativen,

verantwortlichen Mitwirkung in einem Projekt der Lage.

III. Handlungskompetenzen(3-MA-1, 5-MA-3, 5-MA-4)

Die Studierenden sind fähig, für eine Fragestellung des Qualitätsmanagements aus ihrem Schwerpunkt-

bereich ein theoretisch fundiertes und praxisorientiertes Konzept zu entwickeln.

Constructive Alignment

Das Modul nimmt Fragestellungen des modernen Qualitätsmanagements in sozialen Organisationen oder Einrichtungen des Gesundheitswesens auf. Aufbauend auf den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und

Kompetenzen des vorausgehenden Moduls wird ein wichtiges Instrument moderner Qualitätssicherung an-

wendungsbezogen erlernt. Das Spektrum der Lehr- und Lernformen ist denkbar weit, wenngleich das pro-jektorientierte Lernen im Vordergrund steht. Die Studierenden sollen aus ihrem gewählten Studienschwer-

punkt Problemstellungen der Qualitätssicherung ermitteln und bearbeiten. Die Leistungsmessung erfolgt

über eine Projektarbeit.

Lerninhalte

Grundlagen des QM

Aufbau eines QM-Systems

Prozessorientiertes QM

Bewertungssysteme

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

33

Stand: 11.10.2017

Beteiligte Disziplinen

Operative Methoden/ Wirtschaftswissenschaften

Literaturhinweise

Bergmann/Wever, Risiko-und QM im Gesundheitswesen, in: MedR 2013, 659-661 und 2014, 482-485 Bohle/Reuther, QS und QM im Krankenhaus, in: GuP 2013, 126-136

Bruhn, QM für Dienstleistungen, 9. Aufl., 2013 Bruhn, QM für Nonprofit-Organisationen, 2013 Dukek/Burmeister, QM im Jugendamt, 2012

Ertl-Wagner/Steinbrucker/Wagner, QM und Zertifizierung, 2013

Eversheim (Hrsg.), QM für Dienstleister: Grundlagen, Selbstanalyse, Umsetzungshilfen, 2012 Illison/Kerner, Praxisleitfaden QM im Krankenhaus, 2013

Keggenhoff, QM in der Sozialverwaltung, in: Ziekow (Hrsg.), Bewerten und Bewertet-Werden, Wirkungskon-

trolle und Leistungssicherung in der öffentlichen Verwaltung, 2014, S. 71-77 Kerner/Kentner, Praxisleitfaden QM in Dienstleistungsunternehmen, 2013 Knon/Goerig/Gietl, QM in Krankenhäusern, 2. Aufl., 2013

Lobinger/Haas/Groß, QM in der Pflege, 2. Aufl., 2013 Müller, Erich, QM für Unternehmen und Führungskräfte, 2014

Weidner, QM: Kompaktes Wissen – Konkrete Umsetzung – Praktische Arbeitshilfen, 2014

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

34

Stand: 11.10.2017

Modul 11a: Auslandsstudium

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/3-5 1 x jährlich 15

Wo.

Wahl-

pflichtmodul

16 Workload: 400 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Teilnahme Mo-

dule 9 und 10

Vertiefungsmodul Anerkennung der Prüfun-

gen der ausländischen

Hochschule

Betreuende Dozen-

ten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen Die Studierenden besitzen einen Eindruck von einer ausländischen Rechtsordnung und gewinnen einen

neuen Blickwinkel auf das eigene nationale Recht. Eigene und fremde Rechtsinstitute werden in ihrer

Bedeutung erfasst. Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Grundlagen des Rechts und den Metho-den der Rechtsanwendung werden erfasst (1-MA-1, 2 und 3).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-1/BA-6, 6-MA-4) Die Studierenden kommen in einem neuen sprachlichen und kulturellen Umfeld zurecht. Sie besitzen

fortgeschrittene allgemein- und fachsprachliche Kompetenz. Sie besitzen interkulturelle Kompetenz (6-

MA-1/BA-9).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können sich in ihrem Fachgebiet einem internationalen Kontext bewegen und die fremde Rechtsordnung und abweichende Denkweisen in ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Constructive Alignment

Das Auslandsstudium wird (im Rahmen des Erforderlichen) durch den Mentor begleitet.

Lerninhalte

Studium an einer ausländischen Hochschule in einem vergleichbaren oder überschneidenden Studiengang

mit äquivalentem Modulspektrum

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften/ Wirtschaftswissenschaften/ Sprachen

Literaturhinweise

Einzelfallabhängig

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

35

Stand: 11.10.2017

Modul 11b: Auslandspraktikum oder Praktikum

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/3-5 1 x jährlich 15

Wo.

Wahl-

pflichtmodul

16 Workload: 480 h

(60 Arbeitstage)

Voraussetzun-gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-le an der Modulnote)

Lehr- und Lernme-

thoden

Modul-verantwortliche(r)

Teilnahme Mo-

dule 9 und 10

Vertiefungsmodul Praxisbericht und Präsenta-

tion (unbenotet)

Praxisanlei-

tung

Betreuende Dozen-

ten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen Die Studierenden sind fähig, ihr Wissen und Verständnis für die Lösung auch komplexer und unbekann-

ter (praktischer) Aufgabenstellungen nutzbar zu machen (2-MA-3). Dabei sind sie auch in der Lage, Pla-

nungen und Konzepte für komplexe und neue Problemstellungen zu entwickeln (3-MA-3). Die Studie-renden können den Transfer zur Praxis herstellen und besitzen methodisch fundierte und reflektierte Er-

fahrung bei der Wahrnehmung juristischer Tätigkeiten (5-MA-4).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-MA-4)

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, allein und im Team zu arbeiten (6-MA-1/BA-1), mit Rückmel-

dungen und Kritik umzugehen (6-MA-1/BA-2), ausgeprägte Fähigkeiten zur Kommunikation und Inter-aktion (6-MA-1/BA-4), zur fachsprachlichen Ausdrucksweise (6-MA-1/BA-5), zu Verantwortungsbe-

wusstsein für die Anforderungen des eigenen Handelns (6-MA-1/BA-8), berufliche Anforderungen un-

ter Beachtung ethischer Standards und der beruflichen Rolle zu erfüllen (6-MA-1/BA-11).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden werden komplexen Anforderungen der Praxis in fachlich-methodischer und persönli-cher Hinsicht gerecht.

Constructive Alignment

Das Praktikum wird seitens der Hochschule begleitet. Eine Aufarbeitung erfolgt anhand des Praxisberichts mit

Präsentation.

Lerninhalte

Mitarbeit der Studierenden in einer Einrichtung/ einem Unternehmen des Studienschwerpunkts

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften/ Wirtschaftswissenschaften

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

36

Stand: 11.10.2017

Modul 12: Expertitorium: Zentrale sozialrechtliche Fragen aus Wissenschaft und Praxis

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/6 1x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 40 h Gelenktes Selbststudium: 60 h

Selbststudium: 100 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-

thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Keine Als Modul in rechtswissen-

schaftlichen Studi-

engängen geeig-net

Studienleistung: Exposé Prüfungsleistung: Mündli-

che Prüfung

Seminar Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen

Die Studierenden besitzen die erprobte Fähigkeit zum Einsatz der juristischen Methodik auf Masterni-

veau (1-MA-2 und 3). Sie können zentrale Fragestellungen des Sozialrechts auf Masterniveau bewerten und in komplexe Zusammenhänge einordnen.

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Forschungsdesigns zu entwickeln und Praxisforschung zu be-

treiben (4-MA-2) und dazu alle notwendigen Quellen zu erheben (4-MA-1). Sie können Literatur und Rechtsprechung auswerten sowie deren Argumentation analysieren und bewerten (2-MA-1 und 2).

II. Sozial- und Selbstkompetenzen Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Masterniveau (6-

MA-1/BA-5). Sie sind in der Lage, Dritten die Ergebnisse ihres Forschungsprojekts nahezubringen und

adäquat auf Rückfragen einzugehen (6-MA-1/BA-4, BA-5).

III. Handlungskompetenzen

Die Studierenden können zentrale Probleme des Sozialrechts in komplexeren Zusammenhängen einer praxistauglichen Lösung zuführen. Die Studierenden beherrschen die selbständige Erarbeitung einer

Forschungsfrage zu einer rechtswissenschaftlichen (sozialrechtlichen) Thematik und die Ermittlung pas-

sender Forschungsmethoden sowie die Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Forschungsvorha-bens. Sie können ein Forschungsprojekt unter qualitativen und quantitativen Aspekten selbständig pla-

nen und durchführen.

Constructive Alignment

Zur Erreichung des Kompetenzziels der Fähigkeit zur selbständigen Einordnung und Lösung zentraler Frage-

stellungen des Sozialrechts in komplexeren Aufgabenstellungen benötigen die Studierenden die Fähigkeit zu einem Überblick über eine Reihe vorausgehender Module. Mithilfe der Zusammenführung von Kompetenzen

vorausgehender Module soll das Modul den Studienabschluss sowohl im Hinblick auf die Problemlösungs-

kompetenz als auch auf die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit komplexeren Fragen des Sozialrechts einleiten. Entsprechend sollen im vorliegenden Modul die bisher auf einem mittleren Mas-

terniveau vorhandenen Kompetenzen weiter ausgebaut und verfeinert werden. Dazu gehören vor allem eine

gekonnte Verwendung der juristischen Methodik, die inhaltliche Beherrschung zentraler grundlegender Themen, die Recherchefähigkeit auf gehobenem Niveau sowie die Fähigkeit zum Umgang mit empirischen

Forschungsfragen. Dazu bedarf es auch einer punktuell vertieften Behandlung der Methodik empirischer

Sozialforschung. Sowohl die fachsprachlichen Fähigkeiten als auch die Beherrschung zentraler Rechtsfragen sind mittels einer

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

37

Stand: 11.10.2017

mündlichen Prüfung gut darstellbar. Die Erstellung eines Forschungsdesigns erfolgt – als Studienleistung – in

Form eines Exposés. Hiermit wird zugleich der Übergang zum abschließenden Modul, der Masterthesis, er-reicht. Als Lehrformen sind neben kurzen Vorlesungssequenzen und Übungen vor allem seminaristische Ver-

anstaltungen mit der Möglichkeit der individuellen Vertiefung spezifischer Fragestellungen der Studierenden

vorgesehen.

Lerninhalte

1. Zentrale sozialrechtliche Fragestellungen aus den Bereichen der Sozialversicherung und der sozialen Hilfe, aktuelle Rechtsentwicklungen und Zukunftsherausforderungen

2. Sozialrechtswissenschaftliche Forschungsthemen mit

Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen

Vertiefung wissenschaftlichen Arbeitens

o Suchen, Verwerten, Zitieren von Quellen o Wissenschaftliches Schreiben

Fragestellungen und Forschungsmethoden

Erarbeitung eines Exposés

3. Empirische Sozialforschung (themenbezogen)

Beispiele von „best-practice“ und ausgewählter Forschungsergebnisse

Empirie und Forschung

Theorie- / Hypothesenbildung - Operationalisierung - Messverfahren

quantitative Forschung und Verfahren (Interview, Fragebogen, Beobachtung, Experiment)

qualitative Forschung (Biographieforschung, Narratives Interview, Aktenanalyse)

Forschungsdesigns für Problemstellungen des Sozialrechts

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften / Sozialwissenschaften

Literaturhinweise

Eichenhofer, Sozialrecht, 10. Aufl., 2017

Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016

Sozialforschung:

Alewell, D. (Hrsg.), Rechtstatsachen und Rechtswirkungen im Arbeits- und Sozialrecht, 2013

Bortz, J. / Döring, N., Forschungsmethoden und Evaluation für Human- und Sozialwissenschaftler, 3. Aufl., 2002

Bortz, J., Statistik: Für Human- und Sozialwissenschaftler, 2005

Budischewski, K. / Kriens, K., Aufgabensammlung Statistik, 2012 Flick, U., Qualitative Sozialforschung. Eine Einführung, 2007

Moosbrugger, H. / Kelava, A., Testtheorie und Fragebogenkonstruktion. 2. Aufl., 2011

Stegmann, M. / Schwab, J. E., Evaluieren und Forschen für die Soziale Arbeit, 2012 Wehler, H. A., Die Neue Umverteilung. Soziale Ungleichheit in Deutschland, 2. Aufl., 2012

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

38

Stand: 11.10.2017

Modul 13: Master-Thesis mit Begleitseminar

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

2/7-8

1x jährlich 15

Wo.

Pflichtmodul 20 Workload: 500 h

Voraussetzun-

gen für die Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% = Antei-

le an der Modulnote)

Lehr- und

Lernme-thoden

Modul-

verantwortliche(r)

Als Abschlussmo-

dul in rechtswis-

senschaftlichen Masterstudien-

gängen (LL.M.)

geeignet

Studienleistung: Präsen-

tation (unbenotet)

Prüfungsleistung: Thesis (75%), Kolloquium (25%)

Einzelarbeit,

Seminar,

Forschungs-kolloquium,

Diskussion

und Rück-meldung

Betreuende Dozen-

ten

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

I. Fach- und Methodenkompetenzen (1-MA-3, 2-MA-3, 3-MA-3, 4-MA-3)

Die Studierenden sind in der Lage, komplexe Fragstellungen aus Verbindungen mehrerer Rechtsgebiete

und Themenfelder zu verstehen. Sie können ihr Wissen und Verständnis gezielt für die kritische Analyse und Bewertung komplexer Problemstellungen einsetzen. Sie können Konzepte für komplexe und neue

Problemstellungen entwickeln und wissenschaftliche Forschungsfragen selbständig erarbeiten und un-

ter Anwendung wissenschaftlicher Methodik untersuchen, bewerten und darstellen.

II. Sozial- und Selbstkompetenzen

Die Studierenden besitzen die Fähigkeit zu einer fachsprachlichen Ausdrucksweise auf Masterniveau (6-MA-1/BA-5).

III. Handlungskompetenzen Die Studierenden beherrschen die selbständige Erarbeitung einer Forschungsfrage zu einer rechtswis-

senschaftlichen (sozialrechtlichen) Thematik und die Ermittlung passender Forschungsmethoden sowie

die Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Forschungsvorhabens (4-MA-3).

Constructive Alignment

Neben die Masterthesis als zentraler Prüfungsleistung tritt ein Kolloquium, in dem die Studierenden ihre Ar-beit näher erläutern und verteidigen sollen. Bei der Bearbeitung der Masterthesis werden die Studierenden

durch das Begleitseminar unterstützt und haben Teilergebnisse zu präsentieren. Dies dient der kritischen

Reflektion von (Teil-) Ergebnissen, was durch Feed-Back seitens des Plenums unterlegt wird. Weiter dient gerade auch das Modul 12 zur Forschung im Recht der Hinführung auf die Thesis. Als Prüfungsleistung wird

neben der Thesis das Kolloquium im Umfang von 50 Min. verlangt. Das Kolloquium besteht aus einer 10-12

minütigen Präsentation der wesentlichen Inhalte der Thesis und einem anschließenden Prüfungsgespräch über die Thematik der Thesis und damit zusammenhängender Fragen. Durch die Präsentationsleistung wird

die im Studium erworbene Fähigkeit getestet, komplexere Themen auf wenige zentrale Aussagen zu kom-

primieren und diese anschließend im Gespräch zu verteidigen.

Lerninhalte

Die Master-Thesis soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem aus dem gewählten Schwerpunkt nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Begleitseminar: Die Veranstaltung unterstützt die Studierenden bei der Umsetzung ihrer Arbeit, indem

eine vertiefte Auseinandersetzung mit den relevanten Forschungsmethoden am konkreten Thema der

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

39

Stand: 11.10.2017

Thesis erfolgt,

die Teilnehmer die Schritte und Ziele ihrer Arbeiten im Plenum darstellen und ihr Vorgehen begründen und

der betreuende Dozent bei Problemen zur Verfügung steht.

Die Veranstaltung schließt ab mit einem Kolloquium zur Master-Thesis.

Beteiligte Disziplinen

Rechtswissenschaften/ Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/ weitere Bezugswissenschaften

Literaturhinweise

Themenabhängig

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

40

Stand: 11.10.2017

Vormodul: Grundlagen Recht

Studienjahr/

Abschnitt

Häufigkeit des

Angebots

Dauer Art ECTS-

Punkte

Studentische Arbeitsbelastung

1/0

(vor Studien-beginn)

1 x jährlich 5

Wo.

Pflichtmodul 8 Workload: 200 h

Kontaktzeiten: 80 h Gelenktes Selbststudium: 40 h

Selbststudium: 80 h

Voraussetzun-

gen für die

Teilnahme

Verwendbarkeit Prüfungsform (% =

Anteile an der Mo-

dulnote)

Lehr- und

Lernmethoden

Modul-

verantwortliche(r)

Studierende, die im Bachelorstu-

dium keine Lehr-

veranstaltungen im Recht mit

mindestens 30

ECTS belegt haben.

Portfolio

Vorlesung/ Übung/Gruppen

arbeit/Coaching

Prof. Dr. Peter Baumeister

Qualifikationsziele / Learning Outcomes

1. Fach- und Methodenkompetenzen (1-BA-1, 2-BA-1)

Die Studierenden besitzen einen fundierten Überblick über die Rechtsordnung und sind in der Lage, juristi-

sche Fragestellungen zu erkennen und den Rechtsgebieten zuzuordnen. Sie reflektieren und vertiefen ihre juristischen Vorkenntnisse.

2. Sozial- und Selbstkompetenzen (6-BA-1, 6-BA-2) Die Studierenden sind in der Lage, ihren Kenntnisstand in rechtswissenschaftlichen Fragen realistisch einzu-

schätzen und können ihre Wissenslücken durch angeleitetes Selbststudium schließen.

3. Handlungskompetenz

Die Studierenden kennen die Elemente der juristischen Methodik und können diese fehlerfrei auf juristische

Sachverhalte anwenden. Sie sind geübt im Umgang mit Gesetzestexten, beherrschen die Methoden der Auswertung von Literatur und

Rechtsprechung und können diese auf verschiedene Fallkonstellationen anwenden.

Constructive Alignment

Das Modul zielt darauf ab, Wissenslücken der Studierenden zu erkennen und durch Coaching gezielt zu

schließen. Zu diesem Zweck wird zunächst in einer Fachevaluation der individuelle Stand der Vorkenntnisse ermittelt. In den Lehrveranstaltungen erarbeiten die Studierenden unter fachlicher Anleitung gemeinsam die

wesentlichen Lerninhalte und bringen ihr Wissen auf einen einheitlichen Stand.

Um den Lernfortschritt zu dokumentieren und Arbeits- und Lerntechniken zu dokumentieren, bietet sich das Portfolio als geeignete Prüfungsform an. Die Studierenden stellen über das gesamte Modul eigene Arbeiten –

Exzerpte, Fallbearbeitungen, Recherche-Ergebnisse – zusammen, reflektieren anhand dessen ihren Leistungs-

stand und werden in die Lage versetzt, ihr weiteres Selbststudium zu strukturieren.

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (Studienbeginn: 10/2017)

41

Stand: 11.10.2017

Lerninhalte

Rechtswissenschaftliche Methodenlehre

Subsumtionstechnik

Rechtsquellen und Normenhierarchie

Grundlagen des Zivilrechts

Zivilrechtliche Elemente im Recht der Sozialen Sicherheit (SGB I)

Grundlagen des (sozialrechtlichen) Verwaltungsverfahrens (VwVfG, SGB I, SGB X)

Überblick über das Sozialrecht (Soziale Vorsorge, Soziale Förderung, Soziale Hilfen)

gezielte Wiederholung einzelner Zweige des Rechts der sozialen Sicherheit (nach Bedarf)

Literaturhinweise

Zivilrecht-Grundlagen:

Schwab/Löhnig, Einführung in das Zivilrecht, 20. Aufl., 2016

Westermann, Grundbegriffe des BGB, 17. Aufl., 2013 Wörlen, BGB AT, 14. Aufl., 2016

Sozialrecht-Grundlagen: Dörr/Francke, Sozialverwaltungsrecht, 3. Aufl., 2012

Eichenhofer, Sozialrecht, 9. Aufl., 2016

Janda, Klausurenkurs im Sozialrecht, 9. Aufl., 2017 Kokemoor, Sozialrecht, 6. Aufl., 2014

Palsherm, Sozialrecht, 2. Aufl., 2016 Waltermann, Sozialrecht, 12. Aufl., 2016

Methodenlehre:

Reimer, Juristische Methodenlehre, 2016 Wank, Juristische Methodenlehre, 2016

Wienbracke, Juristische Methodenlehre, 2016

Zippelius, Juristische Methodenlehre, 11. Aufl., 2012

Stand: 22.05.2015

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (6390-17.01) - Schwerpunkt 1: Sozialdienstleistungen

1. Studienjahr

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 02.10.-15.10. 2017

16.10.-19.11.2017 20.11-23.12.2017 Weihnachts-pause

08.01.-11.02.2018

12.02.-18.03.2018

19.03. – 08.04.2018 09.04.-13.05.2018

14.05.-17.06.2018 18.06.-22.07.2018

23.07.-28.08.2018 27.08.-30.09.2018

Modul-Nr. 1 2 3a 4 5 6 7 8

Modulbezeichnung Sozialrecht im Kon-

text wirtschafts-, politik- und sozial-wissenschaftlicher Bezüge

Aktuelle Entwicklun-

gen des Sozialversi-cherungsrechts

Vertrags- und

Haftungsrecht

Arbeitsrecht Verfügungszeit/ Nachprü-

fungen 19.03. – 30.03.2018 Verfügungszeit/ Nachprüfungen

Europäi-

sches Ar-beits- und Sozialrecht

Recht der sozialen

Hilfen

Vertiefung

zentraler Fragen d. Rechts d. soz. Förde-rung und soz. Ent-

schädigung

Veranstaltungs-

freie Zeit

Betriebswirt-

schaftslehre: Rechnungswesen und Controlling

Modulverantw.r Baumeister Baumeister Michl Baumeister Ferien: 01.04. – 08.04.2018 Baumeister N.N. Baumeister Simon-Baumann

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 7 7 6 8

8 8 8 8

alternativ zu 3a

Modul-Nr. 3b

Modulbezeichnung Sozial-management

Modulverantwortli-cher

N.N.

Dauer 5 Wochen

Credit Points 6

CP Gesamt 7 7 6 8

8 8 8 8 60

2. Studienjahr (Schwerpunktstudium)

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 02.10.-14.10. 2018

15.10.–18.11.2018 19.11.–23.12.2018 Weihnachtspause 24.12.-

06.01.2019

07.01.–10.02.2019

11.02.–17.03.2019

18.03.–31.03.2017 01.04.–12.05.2019

13.05.–16.06.2019 17.06.–29.09.2019

Modul-Nr. 9a 11 12 13

Modulbezeichnung Recht der zielgruppenorientierten Sozial-

dienstleistungen

(Auslands-) Praktikum oder Auslandsstudium Expertitorium Master-Thesis mit Begleitseminar

Modulverantw. N.N. Baumeister Baumeister Betreuende Dozenten

Dauer 10 Wochen 15 Wochen 5 Wochen 15 Wochen

Credit Points 11 16 8 20

Nr. 10a oder 10c

Modulbezeichnung Sozialplanung oder QM und Prozessorganisa-

tion im (Sozial- und Gesundheits-) Dienstleis-

tungssektor

Modulverantw.r N.N. (10a) / Simon-Baumann (10c)

Inhalte

Dauer

CP 5

CP Gesamt 16 16 8 20 60

120

Stand: 22.05.2015

Studiengang Sozialrecht, LL.M. (6390-17.01) - Schwerpunkt 2: Gesundheitsdienstleistungen

1. Studienjahr

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 02.10. –

15.10.2017

16.10.-19.11.2017 20.11-23.12.2017 Weihnachts-

pause

08.01.-

11.02.2018

12.02.-

18.03.2018

19.03.– 08.04.2018 09.04.-

13.05.2018

14.05.-17.06.2018 18.06.-

22.07.2018

23.07.-

26.08.2018

27.08.-30.09.2018

Modul-Nr. 1 2 3a 4

5 6 7 8

Modulbezeichnung Sozialrecht im Kon-text wirtschafts-, politik- und sozial-wissenschaftlicher Bezüge

Aktuelle Entwicklun-gen des Sozialversi-cherungsrechts

Vertrags- und Haftungsrecht

Arbeits-recht

Verfügungszeit/ Nachprü-fungen 19.03. – 30.03.2018 Verfügungszeit/ Nachprüfun-gen

Europäi-sches Ar-beits- und Sozialrecht

Recht der sozialen Hilfen

Vertiefung zentraler Fragen d. Rechts d. soz. Förde-rung und soz. Ent-

schädigung

Veranstaltungs-freie Zeit

Betriebswirtschafts-lehre: Rechnungswe-sen und Controlling

Modulverantwortli-cher

Baumeister Baumeister Michl Baumeister Ferien: 01.04. – 08.04.2018

Baumeister N.N. Baumeister Simon-Baumann

Dauer 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 3 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen 5 Wochen

Credit Points 7 7 6 8 8 8 8 8

alternativ zu

3a

Modul-Nr. 3b

Modulbezeichnung Sozialma-nagement

Modulverantw. N.N.

Dauer 5 Wochen

Credit Points 6

CP Gesamt 7 7 6 8 8 8 8 8 60

2. Studienjahr (Schwerpunktstudium)

Block 1 2 3 4 5 6 7 8

Zeitraum 02.10-14.10.

2018

15.10.–18.11.2018 19.11.–23.12.2018 Weihnachtspau-se

07.01.–10.02.2019

11.02.–17.03.2019

18.03.–31.03.2019 01.04.–12.05.2019

13.05.–16.06.2019 17.06.–29.09.2019

Modul-Nr. 9b 11 12 13

Modulbezeichnung Recht der Leistungserbringer im Gesund-heitswesen

(Auslands-) Praktikum oder Auslandsstudium Expertitorium Master-Thesis mit Begleitseminar

Modulverantw. Baumeister Baumeister Baumeister Betreuende Dozenten

Dauer 10 Wochen 15 Wochen 5 Wochen 15 Wochen

Credit Points 11 16 8 20

Nr. 10b oder 10c

Modulbezeichnung Patienten- und Verbraucherschutz im Ge-sundheitswesen oder QM und Prozessorga-nisation im (Sozial- und Gesundheits-) Dienstleistungssektor

Modulverantw.r Baumeister (10b) / Simon-Baumann (10c)

Inhalte

Dauer

CP 5

CP Gesamt 16 16 8 20 60

120