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MÜLL KALENDER Wegweiser für Abfall 2021 Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen

MÜLL KALENDER Wegweiser für Abfall 2021 · 2020. 12. 18. · Abfall anfällt, ist gar nicht so einfach. Ein sparsames Konsumverhalten erfordert Initiative und ein wenig Hart-näckigkeit

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  • MÜLL KALENDERWegweiser für Abfall 2021 AbfallwirtschaftsbetriebLandkreis Uelzen

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    SeiteVorwort 2 KrWG / Abfallvermeidung 3 - 4Wiederverwendung 4Restabfall 5Gewerbeabfall 6Bioabfall 7Bio-Filterdeckel 8Bioabfall ist Rohstoff 8Baum- und Strauchschnitt 8 Verpackungen 9Gelbe Tonne 9 Verteilstellen Gelber Sack 10 - 11Altmetall / Altglas 12Altpapier / Altkleider 13CD / DVD / Blu-ray Disc 13Korkensammlung 14Elektrogeräte-Entsorgung 14 - 15Asbesthaltige Abfälle 15Sonderabfälle (Privat) 15 - 16Sonderabfälle (Gewerbe) 16Sperrmüll 17 - 18Identsystem / gechipte Tonne 19Gebührenübersicht 19 - 21Terminverschiebungen 22Weihnachtsbaumabfuhr 22Mobile Schadstoffsammlung 22Frühjahrsputz 22Allgemeine Hinweise zur Abfuhr 23Wochenkalender 23Infos zum Abfuhrplan 24Abfuhrplan 25 - 32Abfuhrplan Altpapiertonne Melosch 25 - 32Online-Kalender 32Abfuhrplan Altpapiertonnen Formata 33Häufig gestellte Fragen 34 - 35Anschriften, Rufnummern, Öffnungszeiten 36Stichwortverzeichnis 37 - 38Sperrmüllauftrag 39

    ImpressumHerausgeber:AbfallwirtschaftsbetriebLandkreis Uelzen

    Illustration:Karin Joseph

    Satz und Druck: Bonifatius GmbH, Paderborn

    Inhalt Vorwort

    Liebe Leserinnen und Leser des Müllkalenders,

    „Unser Schicksal hängt nicht von den Sternen ab, son-dern von unserem Handeln“ (William Shakespeare).

    Das Jahr 2021 steht für den awb im Zeichen der Nach-haltigkeit und der Mülltrennung. Dabei sollen vor allem Kunststoffe eingespart und wertvolle Rohstoffe nicht mit Kunststoffen verunreinigt werden.

    Der awb hat sich der Kampagne #wirfuerbio angeschlos-sen. Diese Kampagne soll im Rahmen der Nachhaltigkeit in 2021 verstärkt eingesetzt und genutzt werden. Mit Hilfe von #wirfuerbio soll der Störstoffanteil im Kompost gesenkt werden. Je sauberer der Biomüll in die Bioabfall-behälter eingefüllt wird, desto hochwertiger ist der aus den Bioabfällen erzeugte Kompost. Also machen Sie mit - gemeinsam für sauberen Bioabfall ohne Plastik. Mehr zur Kampagne finden Sie unter: www.wirfuerbio.de

    Was ändert sich sonst noch im Jahr 2021?Die Sammlung der LVP Abfälle wird nicht mehr im Gel-ben Sack durchgeführt. Im ersten Quartal 2021 wird die Ausrüstung der Haushalte mit gelben Tonnen abge-schlossen sein. Alles Wissenswerte dazu erfahren Sie auf der Homepage des awb und auf der Seite 9. Die Abholung der Tonnen erfolgt dabei ebenfalls 14-täg-lich, allerdings zum Teil an einem anderen Tag als die Bioabfallbehälter. Bitte beachten Sie den gesonderten Termin für die gelbe Tonne. Mit der Aufstellung von über 33.000 gelben Tonnen können rund drei Millionen Plas-tiksäcke im Jahr eingespart werden.

    Die Sperrmüllabfuhr auf Abruf hat sich etabliert. Das neue System wird gut angenommen – vielen Dank dafür. Ab dem 01.01.2021 ist es möglich, anstelle der kosten-freien Abholung auch einmal jährlich Sperrmüll an einem Wunschtermin im Entsorgungszentrum Borg oder auf dem Wertstoffhof in Oldenstadt selbst anzuliefern. Hin-weise dazu finden Sie auf den Seiten 17 und 18 und auf der Homepage des awb.

    Der awb geht online. Im Laufe des Jahres 2021 soll die awb- App eingeführt werden, über die Sie alle wichtigen Informationen griffbereit haben.

    Mit dem Müllkalender 2021 erhalten Sie wie gewohnt alle Hinweise zur umweltgerechten Abfallsortierung und fachgerechten Abfallentsorgung.

    In diesem Sinne wünschen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Abfallwirtschaftsbetriebs ein nach-haltiges und vor allem gesundes Jahr 2021. Danke für das entgegengebrachte Vertrauen

    Bleiben Sie gesund!Christina Harms

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    Kreislaufwirtschaftsgesetz

    Am 1. Juni 2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2008 ins nationale Recht und löst das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab.Nach § 1 des KrWG ist der Zweck des Gesetzes die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der na-türlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltver-träglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Ziel des Kreis-laufwirtschaftsgesetzes ist es, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren. Des Weiteren wird angestrebt, konsequente Maßnahmen der Vermeidung und Verwer-tung von Abfällen bereits im Vorfeld der Abfallentste-hung vorzunehmen.

    Die bisherige 3-stufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Ver-werten, Beseitigen) wird durch eine fünfstufige Abfall-hierarchie ersetzt:1. Vermeidung,2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung;

    keine Ersatzbrennstoff-Herstellung),4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Ver-

    wertung und Verfüllung,5. Beseitigung.

    Eine wichtige Änderung hat es auch im Bereich der Sammlungen gegeben. Egal, ob gewerblich oder gemein-nützig, Sammlungen sind seit dem 01.06.2012 anzeige-pflichtig. Dadurch müssen sogar Tannenbaumsammelak-tionen angezeigt werden. Im Landkreis Uelzen muss die Anzeige bei der Unteren Abfallbehörde, Veerßer Str. 53, 29525 Uelzen erfolgen. Infos unter Tel. 0581 82-315.

    Abfallvermeidung

    Vermeiden Sie Abfälle, wann immer es möglich ist. Be-reits beim Einkauf fällt die Entscheidung, wie viel Abfall entsteht, wie viel davon verwertet werden kann oder als Schadstoff bzw. Restabfall entsorgt werden muss. Auch wenn viele Verbraucher der Ansicht sind, den Sortimen-ten und Angeboten des Handels „hilflos“ ausgeliefert zu sein: Die Nachfrage bestimmt das Angebot! Was im Re-gal als Ladenhüter bleibt, wird auch nicht nachbestellt. Bedenken Sie auch, wie oft und weit der Abfall selbst beim Recycling transportiert werden muss.Akteure in Sachen Abfallvermeidung sind sowohl die Produzenten von Produkten als auch die Konsumenten. Angesprochen sind also wir alle!

    Wir konsumieren täglich; nicht zu konsumieren ist un-möglich und so zu konsumieren, dass möglichst wenig

    Abfall anfällt, ist gar nicht so einfach. Ein sparsames Konsumverhalten erfordert Initiative und ein wenig Hart-näckigkeit.Seien Sie ein kritischer Verbraucher, dem der entstehen-de Abfall nicht gleichgültig ist. Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht.

    Was kann man als Verbraucher tun, um Abfälle zu vermeiden? Die Antwort ist einfach: Weniger und bewusster ein-kaufen und die Dinge möglichst schonend und lange nutzen! Denn für jeden Artikel, den wir kaufen, wurden Rohstoffe gewonnen und verarbeitet, fielen bereits in der Produktion Abfälle an, waren Transporte notwendig usw.. Das verbraucht Material und Energie und belastet – direkt oder indirekt – die Umwelt. Die folgenden Tipps, gegliedert in verschiedene Lebensbereiche, sollen des-halb Anregungen für erfolgreiche Abfallvermeidung im täglichen Leben geben.

    Im Supermarkt n Überlegen Sie vor dem Einkauf, welche Lebensmittel

    noch vorhanden und nicht mehr lange haltbar sind und schreiben Sie eine Einkaufsliste.

    n Benutzen Sie zum Transport Ihrer Einkäufe Stoffta-schen, Körbe und Klappboxen!

    n Kaufen Sie keine Produkte mit unnötigen Verpa-ckungen. Bevorzugen Sie Nachfüllpackungen und verwenden Sie Konzentrate! Aber: Wenden Sie Kon-zentrate (z.B. Waschmittel und Reiniger) auch be-stimmungsgemäß an. Erläuterungen zu Dosierungen finden Sie auf den Etiketten.

    n Nehmen Sie Getränke in Mehrwegflaschen statt Ein-wegflaschen, Kartons oder Dosen!

    n Kaufen Sie keine Großpackungen, wenn ein Teil der Lebensmittel später im Müll landet. Vermeiden Sie aber auch Miniportionen.

    n Verzichten Sie grundsätzlich auf Einwegartikel wie Rasierer und Einweggeschirr.

    n Ziehen Sie frische, unverpackte Waren den Konser-ven oder Tiefkühlprodukten vor.

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    In der Küche n Achten Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum. Häu-

    fig sind die Produkte auch noch nach dessen Ablauf ohne Gefahr genießbar und schmecken noch gut. Einige Produkte hingegen tragen ein Verbrauchs-datum (z. B. Hackfleisch und Räucherlachs). Diese sollten nach dessen Ablauf auch nicht mehr verzehrt werden.

    n Lagern Sie die Vorräte richtig und kontrollieren Sie die Vorräte regelmäßig.

    n Verwenden Sie Reste weiter, dazu gibt es sogar spe-zielle Kochbücher.

    In Büro, Schule und Universität n Für die Pausen sollte man Speisen und Getränke in

    wiederverwendbaren Behältern transportieren, also in Thermoskannen, Brotdosen oder Ähnlichem.

    n Bevorzugen Sie umweltfreundliche Artikel aus Recy-clingprodukten wie z. B. Briefpapier aus Altpapier.

    n Im Büro gilt: Denken Sie nach, ob Sie Mailings wirk-lich in Papierform benötigen, bevor Sie sie ausdru-cken.

    n Bedrucken Sie Papier beidseitig oder nutzen Sie es als Schmier- und Notizpapier.

    Bei Anschaffung von Kleidung n Überlegen Sie genau, was Sie benötigen. Oft ist

    die Anschaffung eines guten, ein wenig teureren Kleidungsstückes besser als die von mehreren von minderer Qualität.

    n In Second-Hand-Läden findet sich oft schicke, be-zahlbare Kleidung für die ganze Familie.

    n Bevor Sie Kleidungsstücke in den Müll werfen, über-legen Sie, ob Sie sie weiterverschenken, an Second-Hand-Läden und Kleidersammlungen weitergeben oder im Internet verkaufen können.

    Bei Anschaffungen allgemein Bei größeren Anschaffungen, wie Möbel oder Großelek-trogeräten, sollte auf Langlebigkeit der Produkte geach-tet werden. Manchmal lohnt es sich, ein wenig mehr Geld zu investieren. Viele Dinge kann man gebraucht kaufen. Wenig genutzte Geräte kann man sich leihen, mieten oder mit mehreren Personen kaufen. Verwenden Sie Akkus statt Batterien. Dadurch produzieren Sie we-niger Problemabfall und sparen Geld.

    Wiederverwendung

    Hierzu zählen neben den bekannten Mehrwegsystemen für Pfandflaschen auch andere Sammelsysteme, z.B. für Tonerkartuschen und Tintenpatronen. Nutzen Sie diese Systeme und helfen Sie mit, die Ressourcen zu schonen. Auch im häuslichen Bereich finden sich viele Gegenstän-de, die zu schade für den Sperrmüll oder Restabfall sind.

    Noch brauchbar?Verschenken Sie noch Brauchbares an Freunde, Be-kannte und gemeinnützige Organisationen. Nutzen Sie Internetplattformen oder Apps und denken Sie an den Verkauf per Annonce, auf dem Flohmarkt oder nutzen Sie die in vielen Geschäften vorhandenen Pinnwände.Stellen Sie sich vor dem Kauf eines Produktes die Frage, ob Sie dieses auch in einem nutzbaren gebrauchten Zu-stand erwerben können. Gebrauchtes statt Neues!

    Abgabemöglichkeiten für Altkleider bietet im Landkreis Uelzen beispielsweise die kooperativ vom DRK und dem Dienstleistungszentrum IDA betriebene Kleiderkam-mer an der Karlstraße 6 in Uelzen, Tel. 0581 3891198.

    Die Kleiderausgabe erfolgt nur in den Kernzeiten: dienstags bis freitags von 11:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kleiderspenden können dort auch außerhalb dieser Zei-ten erfolgen. Beim DRK-Kreisverband Uelzen, Ripdorfer Straße 21 oder im DRK-Haus in Bad Bevensen, Klein Bünstorfer Straße 2, können Altkleider in Säcken ver-packt vor die Tür gestellt werden.

    Die abgegebene Kleidung wird von den Mitarbeitern der IDA vorsortiert, bevor sie zur Ausgabe kommen. Die Kleiderspenden sollten nur aus gebrauchsfähigen und sauberen Kleidungsstücken bestehen.

    2019 benutzte jeder Bürger in Deutschland 20 Plas-tiktüten, die meisten wurden nur einmal verwendet. Insgesamt hat sich die Zahl von insgesamt 3,7 Mrd. benutzter Tüten aus dem Jahr 2016 in der Bundesre-publik auf ca. 1,5 Mrd. im Jahre 2019 reduziert.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kunden-beratung. Telefon: 0800 2920800

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    Restabfall

    Geben Sie uns den Rest! Aber was genau gehört in den grauen Restabfallbehälter und was nicht?

    Restabfall ist der Anteil der Haushaltabfälle, der nach der Aussortierung keine verwertbaren und schadstoffhalti-gen Bestandteile mehr enthält. Dazu gehören Hausrat, Geschirr, Eimer, Schüsseln, Spiel-zeug, Glühbirnen (keine Energiesparlampen), Videokas-setten, Dias, Fotos, Flachglasbruch, Staubsaugerbeutel, Asche, Kehricht, Zigarettenfilter, Fleischreste (in geringen Mengen), Kleintierstreu, Tapeten, eingetrocknete Wand-farbe und ausgehärtete Reste von Bitumen oder Zement, Windeln, Hygieneartikel, Haushaltsartikel aus Kunststoff (keine Verkaufsverpackungen, z.B. Eimer, Gießkanne, Klappbox, etc.).

    Da diese Abfälle in jedem Haushalt anfallen, ist die Be-nutzung eines Restabfallbehälters auch für jeden Haus-halt vorgeschrieben.

    Der awb Uelzen stellt Abfallbehälter in den Größen 40-, 80-, 120-, 240-, 660-, und 1.100-Liter zur Verfügung. Single-Haushalte können den 40-Liter Behälter auch mit 4-wöchiger Abfuhr (mit rotem Deckel) nutzen.

    Welcher Behälter ist der richtige für mich?Die Kapazität sollte über den alltäglichen Bedarf hinaus so groß sein, dass auch nach einer Aufräumaktion Haus-rat, Spielzeug, kleine Einrichtungsgegenstände usw. über den Behälter mit entsorgt werden können und die Kapa-zität auch nach kleinen Renovierungsarbeiten ausreicht.Zu beachten sind jedoch die vorgeschriebenen Mindest-größen!Die Behältergröße richtet sich nach der Anzahl der ge-meldeten Personen. Eine Restabfallbehälterkapazität von 10 Liter pro Woche und Bewohner muss mindestens vorgehalten werden.

    Bestellung von Abfallbehältern

    Änderungen der Behältergröße, sowie An- und Abmel-dungen müssen schriftlich beantragt werden. Dieses kann formlos per Brief, Email oder Fax erfolgen, oder Sie verwenden den Vordruck „Behälteränderung“, den Sie im Downloadbereich auf der Seite www.awb.uelzen.de finden. Die Möglichkeit zur Änderung besteht satzungs-gemäß jeweils zum Monatsanfang und ist mindestens 4 Wochen vor dem Stichtag zu beantragen.Aus rechtlichen Gründen können Änderungen am Be-hälterbestand nur vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter beantragt werden. Mieter müssen sich an Ihren Vermieter wenden, damit dieser die gewünschten Änderungen beantragt.Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebührenfrei. Gebühren Ü Seite 19

    RestabfallsackHaben Sie nach einer Feier oder anderen Veranstaltung zuviel Abfall? Dann verwenden Sie unseren Restab-fallsack. Mit einem zulässigen Füllgewicht von max. 10 kg können Sie den 70 Liter Sack für eine „Extra-portion Müll“ zusätzlich zum Restabfallbehälter nut-zen. Sie erhalten ihn auf dem Wertstoffhof Oldenstadt, dem Entsorgungszentrum Borg, dem Kreishaus Uelzen, dem Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, bei Ihrer Gemein-de / Samtgemeinde und den Entsorgungsfahrzeugen. Gebühren Ü Seite 19

    Nicht in den Restabfallbehälter gehören: n Leichtverpackungen (Verkaufsverpackungen) n Schadstoffe / Problemstoffe / Sondermüll n Verpackungen aus Glas und Papier n Bioabfälle (auch keine Essensreste) n elektrische und elektronische Haushaltgeräte

    Leerungsrhythmus Die Abfuhr der Restabfallbehälter erfolgt 14-täglich im Wechsel mit den Bioabfallbehältern. Container mit 660 und 1.100 Litern werden wöchentlich geleert. Abfuhrplan Ü Seiten 25 - 32

    BehälterwaschdienstStark verschmutzte Restabfallbehälter müssen vom Be-sitzer gereinigt werden. Alternativ können Sie unseren Behälterwaschdienst anfordern.Tel. 0581 82-856, Gebühren Ü Seite 19

    SelbstanlieferungRestabfall kann direkt beim Entsorgungszentrum Borg und dem Wertstoffhof Oldenstadt angeliefert werden. Tel. 0581 82-881 oder -854, Gebühren Ü Seite 21

    Für einen 4-Personenhaushalt muss somit mindestens ein 80-Liter Restabfallbehälter vorgehalten werden.

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    Gewerbeabfall

    Abfälle, die nicht aus privaten Haushalten, sondern aus anderen Herkunftsbereichen stammen, werden als Ge-werbeabfälle bezeichnet. Die Entsorgung dieser Abfälle wird u. a. durch die am 01.08.2017 in Kraft getretene neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) geregelt.Die GewAbfV bestimmt, dass mindestens folgende ge-werbliche Abfälle jeweils getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden müssen:

    n Glas n Papier, Pappe und Kartonage mit n Metalle Ausnahme von Hygienepapier n Textilien n Holz n Kunststoffe n Weitere Abfallfraktionen n Bioabfälle

    Nachweise über eine ordnungsgemäße Verwertung müs-sen auf Nachfrage der Unteren Abfallbhörde vorgelegt werden können. Für die Sammlung der einzelnen Ab-fallfraktionen sind getrennte Behälter vorzuhalten und zu nutzen. Die Erzeuger und Betreiber können eine wei-tergehende Getrennthaltung innerhalb der genannten Abfallfraktionen vornehmen. Dieser sortenrein sortierte Abfall nennt sich:

    Abfall zur Verwertung (AzV) AzV kann über geeignete Dritte entsorgt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Abfallerzeuger (somit der Betrieb) für die ordnungsgemäße Entsorgung immer mit verantwortlich ist. Kommt es zu einer unsachgemäßen oder gar illegalen Entsorgung, ist der Abfallerzeuger immer mit haftbar. Bei der Entsorgung von verwertbaren Abfällen über Dritte, sollte im Vorfeld die Eignung und Leistungsfähigkeit geprüft werden. Für jede Entsorgung muss ein entsprechen-der Entsorgungsnachweis vorgelegt werden können.

    Gewerbliche Siedlungsabfälle Dabei handelt es sich um gemischten Abfall, der aus gewerblichen Betrieben stammt. Dieser ist in seiner Zu-sammensetzung mit den Abfällen aus privaten Haushal-ten zu vergleichen. Vielfach wird auch die Bezeichnung „hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ verwendet. Dies soll lediglich verdeutlichen, dass dieser Abfall aus Ge-werbebetrieben stammt. Ein solches Abfallgemisch ist in der Regel nicht verwertbar und muss beseitigt werden. Dieses Abfallgemisch nennt sich:

    Abfall zur Beseitigung (AzB)Gemischte Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden können, müssen nach § 7 GewAbfV schadlos beseitigt werden. Hierzu sind sie dem öffentlichrechtlichen Entsor-gungsträger zu überlassen. Es besteht also eine Überlas-sungspflicht gegenüber dem awb Uelzen. Dritte dürfen nicht mit der Entsorgung beauftragt werden.

    Speisereste

    Dürfen nicht über die kommunale Bioabfallbehälter ent-sorgt werden. In die Bioabfallbehälter gehören nur Bio-abfälle wie Laub, Grasschnitt, etc..

    BehältergrößeDie GewAbfV schreibt für jedes Unternehmen mindes-tens einen Restabfallbehälter für AzB verbindlich vor. Die notwendige Behälterkapazität ergibt sich aus Branchen-art und Größe bzw. Mitarbeiterzahl des Betriebes.In der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen wurde auf Grundlage des § 7 der GewAbfV für die Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen zur Beseitigung das Mindestbehältervolumen nach folgen-den branchenspezifischen Kennzahlen ermittelt und zur Verfügung gestellt:

    Das Mindestbehältervolumen beträgt bei: n öffentlichen und privaten Verwaltungen, Geldins-

    tituten, Versicherungen, Verbänden und sonstigen Dienstleistungen pro Beschäftigten 4 Liter pro Woche

    n Lebensmitteleinzelhandel und Lebensmittelgroßhan-del pro Beschäftigten 20 Liter pro Woche

    n dem übrigen Einzel- und Großhandel, Industriebe-trieben, Handwerksbetrieben und sonstigem Gewer-be pro Beschäftigten 7 Liter pro Woche

    n Speisewirtschaften und Imbissstuben pro Beschäf-tigten 60 Liter pro Woche

    n Schankwirtschaften, Eisdielen pro Beschäftigten 40 Liter pro Woche

    n Beherbergungsbetrieben pro Bett 4 Liter pro Woche n Krankenhäusern, Pflegeheime und ähnliche Einrich-

    tungen pro Bett/ Tagesplatz 15 Liter pro Woche n Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und ähnli-

    chen Einrichtungen pro Schüler oder betreutem Kind 1,5 Liter pro Woche

    Abweichend davon bestimmt der Landkreis im Einzel-fall ein höheres Mindestbehältervolumen, falls dies auf Grund der tatsächlichen Menge gewerblicher Siedlungs-abfälle notwendig ist.Das Mindestvolumen für Gewerbebetriebe beträgt im Landkreis Uelzen generell 80 Liter.

    Bei Veranstaltungen (z.B. Stadt- und Schützenfeste, Mes-sen, Freiluftkonzerten, Sportveranstaltungen etc.) und Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Bäder, Sportstudios etc.) wird das Mindestbehältervolumen im Einzelfall durch den Landkreis festgelegt. Das gilt auch für Gewerbebetriebe sowie öffentliche und private Einrichtun-gen, die in oben genannter Auflistung nicht genannt sind.

    Weitere Informationen erhalten Gewerbetreibende auf der Seite www.awb.uelzen.de oder unter Tel. 0581 82-865.

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    Bioabfall

    Etwa ein Drittel aller Haushaltsabfälle sind kompos-tierbare organische Stoffe. Zur Verringerung Ihres Res-tabfallbehältervolumens und aus Gründen des Umwelt-schutzes sollten Sie diese organischen Abfälle trennen.

    Drei Wege zurück zur Natur:1. Kompostierung im Garten: Gartenbesitzer, die sel-ber kompostieren, gewinnen wertvollen Humus zur Bo-denverbesserung und sparen künstlichen Dünger ein. Ei-genkompostierung trägt auch zur Verringerung der sonst entstehenden Transportkosten für Grünabfälle bei!

    2. Nutzung der Bioabfallbehälter: Der awb Uelzen stellt für organische Abfälle Tonnen mit einem Volumen von 120 und 240 Litern sowie Container auf Abruf mit 660 Litern zur Verfügung. Behälteran- und abmeldungen sind vom Grundstücksei-gentümer schriftlich anzuzeigen. Die Gebühren für die Aufstellung, die Abholung oder den Tausch finden Sie auf Ü Seite 19. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebührenfrei.

    3. Abgabe von Grünabfällen und Laub: Am Entsor-gungszentrum Borg und dem Wertstoffhof Oldenstadt kann direkt angeliefert werden.Gebühren Ü Seite 21Öffnungszeiten Ü Seite 36

    Welche Größen gibt es?Der awb bietet zwei Behältergrößen mit 120 und 240 Litern an. Die Leerung der Bioabfallbehälter erfolgt alle 14 Tage. Gebühren Ü Seite 19

    Wie man einen Bioabfallbehälter beantragt, finden Sie in der Rubrik Behälterum-, an- und abmeldungen bei den häufig gestellten Fragen Ü Seite 34 - 35

    Bitte beachten Sie, dass das zulässige Füllgewicht einge-halten wird. Dieses beträgt bei einem Behälter mit 120 l Füllraum 50 kg und bei einem Behälter mit 240 l Füll-raum 100 kg. Werden diese Gewichtsgrenzen überschrit-ten, ist eine Leerung der Tonnen nicht möglich.

    Bioabfallsack Für saisonal verstärkt anfallende Abfälle, wie bei der Laubentsorgung im Herbst, bieten wir den Bioabfallsack an. Mit einem zulässigen Füllgewicht von max. 10 kg können Sie den 70 Liter Papiersack für die Entsorgung zusätzlicher Bioabfälle nutzen. Für eine Gebühr erhalten Sie die Säcke an den Müllfahrzeugen, bei Ihrer Gemein-de / Samtgemeinde, dem Verkehrsbüro der Stadt Uelzen, dem awb-Wertstoffhof Oldenstadt, im Kreishaus und dem Entsorgungszentrum Borg. Gebühren Ü Seite 20

    In die/den Bioabfallbehälter/Bioabfallsack gehören:Aus Küche und Haushalt:

    n Obstreste und Gemüsereste, Speise- und Essensres-te, Kaffee- und Teesatz mit Filtertüten, Eierschalen (zerdrückt), Nussschalen, verdorbene Milchprodukte, verwelkte Blumen, sowie Topfpflanzen mit reiner Blumenerde, Eierkartons, Haushaltstücher.

    Aus dem Garten: n Zweig- und Strauchschnitt, Grasschnitt (angewelkt),

    Laub und Nadeln, verwelkte Zier- und Nutzpflanzen, Fallobst, Wildkräuter (Unkraut), erkrankte Pflanzen /-teile.

    Sonstige organische Abfälle: n Haare, Federn, Fell, Holzspäne und Sägemehl von un-

    behandelten Hölzern u. Ä.

    Nicht in die Bioabfallbehälter gehören:Fisch, Fleisch und unbehandelte Knochen, gewerbliche Speise- und Essensreste, unverrottbare Materialien nicht pflanzlicher Art (z.B. Erde, Bodenaushub, Grassoden, Steine, Glas, Metall, Textilien, Müllbeutel), Holzstücke/-abfälle, Sägemehl und -späne von behandeltem Holz, Ex-kremente von Menschen (Windeln) und Tieren, Binden, Tierkadaver, Putzlappen, Zigarettenkippen, Korken, Koh-le- und Holzasche, Ölruß, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Watte/ Wattestäbchen, Lederreste, Kerzenreste, Tapeten, beschichtetes und gewachstes Papier, Kleintierstreu, Vo-gelsand, Katzenstreu (s. Ü Seite 35)

    Leerung - AbfuhrErfolgt 14-täglich im Wechsel mit der Restabfallabfuhr.Abfuhrplan Ü Seiten 25 - 33Weihnachtsbaumabfuhr Ü Seite 22

    Die kompostierbaren Abfälle aus Haus und Garten müssen im Landkreis Uelzen getrennt vom Restabfall in den Bioabfallbehältern gesammelt werden. Die Bioabfallbehälter sind bundesweit für alle Haushalte vorgeschrieben!

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    Bio-FilterdeckelSeit dem 01.01.2016 bietet der awb für Bioabfallbehälter optional einen speziellen Deckel mit einem Biofilter an. Für Haushalte, die ihre Bioabfallbehälter überwiegend für Rasenschnitt verwenden, ist dieser Deckel nicht empfehlenswert. Daher wird dieser auch nicht flächen-deckend für alle Haushalte angeboten, sondern nur auf Anforderung. Wenn Sie einen solchen Deckel nutzen wollen, informieren Sie sich im Vorwege beim awb z. B. unter der kostenlosen Servicenummer 0800 2920800 und lassen sich beraten.

    Das kostet der DeckelDer Filterdeckel kann inklusive Filtermaterial beim awb gekauft werden. Der Deckelhersteller empfiehlt das Filtermaterial alle zwei Jahre auszutauschen. Ein neuer Satz Filtermaterial kann beim awb auf dem Wertstoffhof Oldenstadt ge-kauft werden. Gebürhren Ü Seite 19

    Die Bestellung ist schriftlich beim awb einzureichen. Die-ses kann formlos per Brief, Email oder Fax erfolgen. Oder Sie verwenden den Vordruck „Bio-Filterdeckel“ den Sie im Downloadbereich auf der Seite www.awb.uelzen.de finden.

    Bioabfall ist RohstoffDer im Landkreis Uelzen gesammelte Bioabfall wird gleich mehrfach genutzt. In der ersten Phase wird aus den Abfällen in einer Trockenfermentationsanlage Me-thangas gewonnen. Dieses Gas wird vor Ort mittels Blockheizkraftwerken verstromt und eingespeist. Der Erlös fließt in die Abfall-gebührenkalkulation ein.

    Im Jahr 2020 wurden aus Bioabfällen 2,65 Mio. kW/h erzeugt. Hinzu kommen noch 122.755 kW/h der Photo-voltaik-Anlage in Borg.

    Im Jahre 2021 werden zwei Dienstfahrzeuge ange-schafft, die mit dem erzeugten Strom aus den Bioabfäl-len betrieben werden. „Also klimaneutral!“

    Zum Vergleich: ein 4-köpfiger Haushalt hat einen Jahresverbrauch von etwa 4.000 kWh!Im anschließenden Prozess wird der Bioabfall auf Rotte-feldern zu Mieten aufgesetzt. In einer 10 - 12 wöchigen Rottephase wird das Material hygienisiert. Dadurch wer-den keimfähige Unkrautsamen und kranke Pflanzenteile unschädlich gemacht. Nach dem Rotteprozess reift der Rohkompost in der Nachrotte zum Fertigkompost. Anschließend wird der Fertigkompost abgesiebt um Störstoffe und nicht ver-rottete Bestandteile zu separieren. Der Fertigkompost wird in den Körnungen 10 mm und 20 mm gesiebt. Die feinere 10 mm Absiebung wird hauptsächlich an Privat-kunden und an Gartenbaubetriebe verkauft. Die 20 mm Absiebung wird überwiegend an die Landwirtschaft und Gartenbaubetriebe verkauft. Der allseits beliebte Fertig-kompost ist ein wahres Energiebündel und hat densel-ben Wirkungsgrad wie Kunstdünger. Nur eben natürlich!

    Der Kompost trägt das RAL-Gütezei-chen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. Dieses Zeichen wird nur für hochwertige Komposte vergeben und fordert regelmäßige Qualitätskontrollen durch ein neutrales Untersuchungslabor.

    Im Jahr 2020 wurden aus ca. 17.300 t Bioabfall in der Kompostierungsanlage Borg etwa 6.100 m³ Fertigkom-post hergestellt. Dieses Material wird in den natürlichen Kreislauf zurückgegeben.

    Verkauf von Fertigkompost auf der Kompostierungsanlage Borg1 m3 10 mm Siebung1 m3 20 mm Siebungim Sack ca. 40 l (nur 10 mm)*Anlieferung ist nach Absprache möglich.Tel. 0581 82-881 Gebühren Ü Seite 21*) auch auf dem Wertstoffhof Oldenstadt erhältlich

    Baum- und StrauchschnittAbholung auf AnforderungSperrigen Baum- und Strauchschnitt, den Sie nicht über die Bioabfallbehälter entsorgen können, holen wir ge-bührenpflichtig bei Ihnen ab. Fassen Sie die Abschnitte zu Bündeln mit den Maßen (max.) Länge 1,50 m, Ø 0,50 m zusammen. Beantragen Sie telefonisch einen Abholter-min.Gebühren Ü Seite 20

    Selbstanlieferung Am Entsorgungszentrum Borg und dem Wertstoffhof Ol-denstadt kann direkt angeliefert werden. Natürlich auch Laub, Grasschnitt, etc.Gebühren Ü Seite 21Öffnungszeiten Ü Seite 36

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    VerpackungenMan unterscheidet noch zwischen unterschiedlichen Ver-packungen. Hierbei ist gar nicht mal das Material aus-schlaggebend, sondern der Verwendungszweck.

    Transportverpackungen dienen dazu, Waren auf dem Weg vom Hersteller zum Vertreiber vor Schäden zu be-wahren. Hersteller und Vertreiber müssen Transportver-packungen zurücknehmen.

    Umverpackungen sind zusätzliche Verpackungen, wie z. B. Schachteln um Zahnpastatuben. Sie sollen die Selbstbedienung erleichtern, Diebstähle erschweren oder für das Produkt werben.

    Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, wie z. B. Joghurtbecher, die eine Ware unmittelbar umgeben. Die Sammlung dieser Verpackungen wird bundesweit von Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland (DSD) u.a. Organisationen über die Gelbe Tonne organisiert. Die Kosten des Rücknahmesystems sind im Warenverkaufs-preis enthalten.

    Leerung der Gelben TonneDas Duale System Deutschland (DSD) hat die Samm-lung über die Gelbe Tonne neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2021 ist das Unternehmen RMG GmbH, Nie-derlassung Bremen, Ferdinand-Porsche-Straße 18, 28237 Bremen mit der Sammlung beauftragt. Die Abholung erfolgt wie gewohnt 14-täglich. Auf die geänderte Tourenplanung ist zu achten.Informationen zur Abfuhr und zu den Terminen:Fa. RMG Tel.: 0800 400 600 5Abfuhrplan Ü Seiten 25 – 32

    Achtung: Die neuen Behälter werden erst ab dem 01.01.2021 geleert. Wer bis dahin keinen Behälter erhalten hat, kann weiterhin Gelbe Säcke nutzen und diese zum Abfuhrplan an die Straße stellen. Die Gelben Säcke werden an den bekannten Verteilerstellen ausgegeben. Ü Seiten 10 und 11

    Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage www.awb.uelzen.de

    Sofern das Tonnenvolumen der Gelben Tonne mal nicht ausreichen sollte, kann ein Klarsichtbeutel/-sack befüllt daneben gelegt werden. Diese können Sie entgeltlich in Supermärkten, Internet etc..., erwerben (nicht beim awb!)

    Hinweise zur AbgabeVerpackungen müssen restentleert sein. Auswaschen ist nicht notwendig. Verpackungen nicht ineinander Stapeln, sondern einzeln wegwerfen. Die Gelbe Tonne ist ausschließlich für Verkaufsverpackungen bestimmt. Liegt eine Fehlbefüllung der Gelben Tonne vor, so wird diese nicht geleert und mit einem Hinweis versehen. Sie werden damit aufgefordert, die Fremdstoffe in dieser Tonne bis zur nächsten Abfuhr anderweitig zu entsorgen (Restmüll-, Bio- oder Altpapierbehälter, Altglas-, Altklei-dercontainer oder Wertstoffhöfe)

    Gelbe Wertstoffsäcke erhalten Sie kostenlos bei fol-genden Verteilstellen: Ü Seiten 10 - 11Achtung: nur noch bis zum 31.03.2021!

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    UelzenStadt Uelzen Blumen aus Holland Lüneburger Str.39Stadt Uelzen Brudna Schreibwaren Veerßer Str. 21Stadt Uelzen Bücherbus Landkreis Uelzen Tivolistr. 9Stadt Uelzen dm-Drogeriemarkt Uelzen St.-Viti-Str. 13Stadt Uelzen Kiosk Udo Lübeck Bahnhofstr. 31Stadt Uelzen Kreishaus Information Veerßer Str. 53Stadt Uelzen MED Markt Bahnhofstr. 23Stadt Uelzen Pressefachhandel Schlichtenhorst Bahnhofstr. 25Stadt Uelzen Wendlandt GmbH Tile-Hagemann-Str. 21Gr. Liedern Bäckerei Warnecke Salzwedeler Str. 26Holdenstedt Schwutke`s Frisch Markt Holdenstedter Str. 59Oldenstadt Oldenstädter Kaufmannsladen Zum See 4 aOldenstadt awb Landkreis Uelzen - Wertstoffhof Wendlandstr. 8Westerweyhe Campingplatz”Uhlenköper-Camp” Festplatzweg 11

    SG Aue Bad Bodenteich Bürgerbüro Burgstr. 8Bad Bodenteich EDEKA Holzmüller Bergstr. 8Bad Bodenteich Fahrradzentrale Otte Hauptstraße 12Lehmke Lebensmittel A. Scheele Gr. Liedener Straße 8Lüder Bandt Spezialbau GmbH Langenbrügger Straße 7Soltendieck Hannes Dorfladen Hauptstraße 17Stadensen Bäckerei Warnecke Hauptstraße 4Wieren Bäckerei Warnecke Hauptstraße 21Wrestedt EDEKA Aktiv-Markt C.Koch Bahnhofstraße 61Wrestedt Rathaus Langdoren 4

    SG Bevensen-EbstorfAltenmedingen Fa. Bonn Hauptstr. 4Bad Bevensen Buchhandlung Paff Röbbeler Str. 2 A Bad Bevensen E aktiv markt Le Röbbeler Str. 12Bad Bevensen EDEKA Meyer Medinger Str. 26Bad Bevensen LTG -Tankstelle Ludwig-Ehlers-Str. 4-6Bad Bevensen Rathaus Lindenstr. 12Bad Bevensen Schuhorthopädie Sündermann Lüneburger Str. 31Barum Obstscheune Tätendorf Uelzener Chaussee 4 (An der B 4)Ebstorf Ebstorfer Apotheke Hauptstr. 14Ebstorf Ofitsch Blumenladen Celler Str. 7aEbstorf Oil Tankstelle Bahnhofstr. 25Ebstorf Rathaus Hauptstr. 30Ebstorf Urlaubsregion Ebstorf Winkelplatz 4aEmmendorf Gemeindebüro Bevensener Str. 7Himbergen Edeka Aktiv-Markt Bahnhofstraße 24Himbergen Rusche Elektro-Anlagen Bahnhofstr. 5Jelmstorf Hoyer Tank Treff Hauptstraße 1 (An der B 4)Römstedt Bäckerei Narr Niendorfer Weg 1Wriedel NP-Markt Wulfsoder Str. 2a

    Verteilerstellen „Gelbe Wertstoffsäcke“ im Landkreis Uelzenwerden spätestens zum 31.03.2021 eingestellt!

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    WriedelBienenbüttel Edeka -Markt Meyer Ladestr. 9Bienenbüttel Markthalle Bahnhofstr. 16Bienenbüttel Rathaus Marktplatz 1

    SG Rosche Rosche Rathaus Lüchower Straße 15Suhlendorf Tankstelle Horn Bevensener Straße 11Suhlendorf Markant-Markt Am Alten Wehrturm 2

    SG Suderburg Eimke Imbiss - Yvonne Fey Schützenstr. 13Gerdau Fleischerei Ch. Meyer Groß Süstedter Weg 1Suderburg Edeka Janszikowsky Bahnhofstraße 41Suderburg EMS-Markt Elvira Müller Hauptstraße 51

    Verteilerstellen „Gelbe Wertstoffsäcke“ im Landkreis Uelzen

    Der Bücherbus gibt an allen bekannten Haltestellen Säcke aus!

    Nicht in die Gelbe Tonne gehören: Altkleider Batterien und Akkus Behälterglas Blechgeschirr CDs und Disketten CD- Hüllen Druckerpatronen Einwegrasierer Elektrogeräte Essensreste Faltschachteln Feuerzeuge Filme, DVDs und Videokassetten Glüh- und Energie-

    sparlampen Gummi Gießkannen Holzwolle Hygieneartikel Katzenstreu Keramikprodukte Kinderspielzeug

    Klarsichthüllen Kugelschreiber Nicht restentleere

    Verpackungen Papier und Pappe Papiertaschentücher Plastikwannen Pflaster, Verbands-

    material Porzellan Putzeimer Rest- und Bioabfälle Schuhe Strumpfhosen Styroporreste von

    Dämmplatten Tapetenreste Wasch- und Einkaufs-

    körbe Windeln Zahnbürsten Zigarettenkippenusw.

    In die Gelbe Tonne gehören: Alu-, Blech- und

    Kunststoffdeckel Arzneimittelblister Butterfolie Joghurtbecher Einkaufstüten sowie

    Obst- und Gemüse-beutel aus Kunststoff

    Eisverpackungen Füllmaterial von

    Versandverpackungen aus Kunststoff, wie z.B Luftpolsterfolie oder Schaumstoff

    Konservendosen Kronkorken Kunststoffschalen

    und -folien für Lebensmittel

    Menüschalen von Fertiggerichten

    Milch – und Getränke-kartons

    Müsliriegelfolie Nudeltüten Putz- und Reinigungs-

    mittel Quetsch- oder

    Nachfüllbeutel z.B. für Waschmittel, Flüssig-seife oder Fruchtpüree

    Senftuben Shampooflaschen Spraydosen Suppen- und

    Soßentüten Tierfutterdosen und-

    schalen Zahnpastatubenusw.

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    Altmetall

    Altmetall ist ein Wertstoff und zählt zu den verwertba-ren Abfällen. Gemäß § 4 (1) Nr. 10 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Uelzen, muss Altmetall ab dem 01.01.2016 getrennt gesammelt und entsorgt werden.

    Sperrige Gegenstände aus Altmetall aus privaten Haus-haltungen sind, soweit sie nicht im Rahmen der Sperr-müllsammlung gemäß § 9 eingesammelt werden, dem Landkreis an den Entsorgungsanlagen anzuliefern.Altmetall kann gebührenfrei auf dem Wertstoffhof Ol-denstadt oder dem Entsorgungszentrum Borg abgege-ben werden. Öffnungszeiten: Ü Seite 36

    Sperrige Gegenstände aus Altmetall aus privaten Haus-haltungen sind, soweit sie nicht im Rahmen der Sperr-müllsammlung gemäß § 9 eingesammelt werden, dem Landkreis an den Entsorgungsanlagen anzuliefern.Altmetall kann gebührenfrei auf dem Wertstoffhof Ol-denstadt oder dem Entsorgungszentrum Borg abgege-ben werden.

    Altglas

    Leere Flaschen und Hohlgläser (z.B. Einwegflaschen, Marmeladen- und Gemüsegläser) gehören in einen der vielen öffentlichen Altglassammelcontainer, die Sie über-all im Landkreis Uelzen finden. Die aktuellen Standplätze finden Sie auf der Seite www.awb.uelzen.de unter der Rubrik Privatkunden „weitere Leistungen/Service“. Werfen Sie Ihr Altglas getrennt in die Weiß-, Grün- und Braunglascontainer. Blaues Glas gehört zu Grün. Die Glä-ser sollten „löffelrein” sein.

    Ruhezeiten beachten!Nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohner! Zur Vermei-dung von Lärmbelästigungen dürfen Altglascontainer nur werktags von 07:00 bis 19:00 Uhr benutzt werden.

    Gläser zuvor entleerenWerfen Sie bitte nur restentleerte Behältergläser in den Container. Arzneimittelrückstände bitte nicht wegschüt-ten, das sonst Abwasser belastet wird. Altglascontainer befinden sich auch auf dem Wertstoffhof Oldenstadt. Ü Seite 36

    Benutzen Sie möglichst Mehrwegflaschen!Mehrwegflaschen sind um-welt- und energie-schonen-der als Einwegflaschen. Wussten Sie, dass Mehrweg-

    flaschen aus Glas eine durch-schnittliche Lebensdauer von 6

    Jahren haben und in dieser Zeit bis zu 50mal wiederbefüllt werden können?

    Was gehört nicht in die Alt-glascontainer?Andere Glasabfälle, wie z.B. Fensterglas, Spiegel-, Blei- und Kristallglas haben eine andere chemische Zusammensetzung und dadurch auch unterschied-liche Schmelzpunkte. Eine gemein-same Verwertung mit dem Altglas ist nicht möglich, es kommt zu Glasfehlern. Diese Abfälle können, ebenso wie Steingut, Tonkrüge und Porzellan über den Restab-fallbehälter entsorgt werden. Größere Mengen können gegen Gebühr im Entsorgungszentrum Borg angeliefert werden.

    Lassen Sie keine anderen Abfälle wie Kartons oder Tragetaschen an den Altglascontainern zurück! Bitte verlassen Sie den Standplatz so, wie auch Sie ihn vor-finden möchten.

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    Altkleider, -textilien

    Damit sind tragbare und wiederverwendbare Kleidungs-stücke aller Art, wie Pullover, T-Shirts, Hosen und Jacken gemeint. Auch Hüte, Mützen oder Schuhe können Dritten noch gute Dienste leisten. Andere Textilien wie Handtü-cher, Bettwäsche, Federbetten, Kopfkissen, Decken, etc. zählen ebenso dazu.Wenn Sie diese intakten Sachen nicht mehr benötigen, werfen Sie sie bitte nicht in den Restabfallbehälter, son-dern verkaufen oder verschenken Sie die Sachen. Spenden Sie Ihre Altkleider den gemeinnützigen Organi-sationen oder nutzen Sie auch die Verkaufsmöglichkei-ten im Internet oder vor Ort. Im Uelzener Hafen kauft z.B. die Firma Melosch gebrauchte Kleidung an.Nutzen Sie die vorhandenen Sammelsysteme. Oftmals befinden sich die Altkleidercontainer bei den Altglas-sammelstellen. Oder nehmen Sie direkt Kontakt mit den gemeinnützigen Sammlern auf. Ü Seite 4

    Zum Restabfall gehören: n unbrauchbare oder zerschlissene Kleidungsstücke

    (Lumpen) n verschmutzte und verschimmelte Kleidung n Arbeitskleidung

    CD, DVD und Blu-ray Disc

    Der awb hält ein Sammelsystem für nicht mehr benötigte oder defekte CDs, DVDs und Blu-ray Discs vor. Für die Entsorgung der Scheiben stehen spezielle Sammelboxen auf dem Wertstoffhof Oldenstadt, dem Entsorgungszent-rum Borg und im Rathaus Uelzen bereit. Gezielt gesammelt, lassen sich die CD´s und Datenträ-ger optimal recyceln. Die Scheiben bestehen aus dem Kunststoff Polycarbonat. Dieser Kunststoff wird in der Wiederaufbereitung zermahlen und zu einem Regenerat verarbeitet. Aus diesem Regenerat werden im Fahrzeug-bau z.B. Stoßstangen, Frontpartien und Innenausstattun-gen gefertigt. Im EDV-Bereich werden daraus Gehäuse für Computer und Drucker hergestellt. CD`s mit vertraulichen Daten sollten vor dem Einwerfen in die Box durch Zerkratzen, z.B. mit einem Schrauben-dreher, unlesbar gemacht werden. Die Hüllen der CDs gehören weder in die Box, noch in den Gelben Wert-stoffsack. Richtig werden sie über den Restabfallbehäl-ter entsorgt.

    Altpapier

    Getrennt gesammelt kann Altpapier/-pappen wieder zu neuen Papieren und Pappen verarbeitet werden. Recy-cling-Papier spart die Hälfte der Energie und 90% des Wassers, das für die Papierherstellung aus Frischholz benötigt wird!Achten Sie bitte darauf, dass Sie nicht nur Altpapier sammeln, sondern auch Papierprodukte aus 100%igem Altpapier kaufen (Blauer Engel). Nur so kann der Wert-stoffkreislauf sinnvoll geschlossen werden.

    Dieser Müllkalender ist übrigens auf Recyclingpapier mit 100% Altpapieranteil gedruckt. Dieses ist mit dem Blauen Engel zertifiziert!

    n Zum Altpapier gehören: Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Ka-

    taloge, Broschüren, Bücher (ohne Deckel), Hefte, Schriftstücke, Verpackungspapiere.

    n Zur Altpappe gehören: Wellpappen, Pappkartons, Tragekartons für Flaschen

    und Waschpulver, Paketkartons, Verkaufsverpackun-gen aus Pappe u. Ä..

    n Zum Restabfall gehören: Tapetenreste, verschmutztes Papier, Kohlepapier,

    Pergamentpapier, Fotos, Windeln. n In die Bioabfallbehälter gehören:

    Hygienepapiere wie benutzte Papiertaschentücher oder Küchen-Wischtücher.

    Altpapiersammlungen werden von den Firmen Melosch und Formata durchgeführt. Informationen zur Abfuhr und zu den Terminen:Fa. Melosch Tel.: 0581 909250Fa. Formata Tel.: 05825 8143

    Haushaltsübliche Mengen werden beim Entsorgungs-zentrum Borg angenommen. Am Wertstoffhof Olden-stadt werden auch Großmengen angenommen.Öffnungszeiten: Ü Seite 36

    Zurzeit werden weniger als 1 Prozent der CD-Jahres-produktion wieder eingesammelt!

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    Korkensammlung

    Der Hamburger Naturschutzbund NABU hat im Jahr 1994 „Die KORKampagne“ gegründet. Heutzutag fallen in Deutschland jährlich etwa 1,2 Milliarden Flaschenkor-ken an, was einem Volumen von 32.000 m³ Korkenschrot entspricht. Davon werden inzwischen rund 140 Millio-nen Korken dem Korkrecycling zugeführt.

    Doch warum sammelt man Korken überhaupt? Korken werden aus der Rinde der Korkeichen gewonnen. Alle sieben Jahre darf diese Rinde geerntet werden, ohne dass es den Baum schädigt. Korkkorken sind also ein echtes Naturprodukt, das zu schade ist, nach einmaliger Verwendung in der Mülltonne zu landen. Aus Korken lassen sich ohne großen Aufwand Materia-lien für den Baubereich erstellen. Die Korken der „KOR-Kampagne“ werden zur Verarbeitung an gemeinnützige Einrichtungen weitergegeben. Dort werden sie sortiert und auf spezielle Korngrößen geschreddert. Das Granu-lat ist als Dämmstoff unter dem Namen „Rekorlit“ im Fachhandel erhältlich. Es wird im Baubereich zur öko-logischen Isolierung von Wänden, Dachschrägen und Decken eingesetzt.

    Aus dem Erlös des Dämmgranulatverkaufs unterstützt der NABU Kranichschutzprojekte in Spanien – der Hei-mat der Korkeichen – und Deutschland. Ziel der Natur-schutzarbeit in Spanien ist die Erhaltung der traditionel-len Korkwirtschaft und damit der einmaligen Landschaft.

    Der awb hat sich der KORKampagne angeschlossen und unterstützt das Recycling gebrauchter Flaschenkorken. Dafür stehen auf dem Wertstoffhof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg Sammelbehälter bereit. Grö-ßere Mengen können auch gerne im Karton abgegeben werden, aber bitte nicht in die Gelbe Tonne.

    Elektrogeräte-Entsorgung

    Mit der Novellierung wurde das im März 2005 neu eingeführte Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) am 24.10.2015 ersetzt. Wie bisher dürfen ausgediente Elektrogeräte nicht über den Restabfallbehälter oder Sperrmüll entsorgt werden. Stattdessen müssen sie bei den eingerichteten Sammelstellen zu Recyclingzwecken abgegeben werden. Dadurch werden wertvolle Rohstof-fe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und Schad-stoffe gezielt behandelt und beseitigt.

    Entsorgungsmöglichkeiten:Der awb bietet mit dem Wertstoffhof Oldenstadt und dem Entsorgungszentrum Borg zwei Sammelstellen für Elektroaltgeräte an. Die Abgabe von kleinen und großen Elektrogeräten ist gebührenfrei. Elektrokleingeräte kön-nen auch bei der mobilen Schadstoffsammlung abgege-ben werden.Termine mobile Schadstoffsammlung Ü Seite 22Entsorgung Nachtspeicherheizgeräte Ü Seite 15Gerne holen wir Ihre Elektrogroßgeräte auf Anforderung ab! Die Geräte müssen am Tag der Abholung vor dem Grundstück stehen.Beantragen Sie schriftlich einen AbholterminTelefon: 0581 82-856 Ü Seite 20

    Elektroaltgeräte aller Art und Größen, ob mit Netzstecker oder Akku, von der Gefriertruhe bis zum Handy, können allesamt gebührenfrei an den Sammelstellen abgege-ben werden. Dazu zählen auch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. An den Sammelstellen werden die Geräte den unterschiedlichen Sammelgruppen zuge-ordnet, in Container verladen und somit dem korrekten Verwertungsweg zugeführt. Um diese Verwertungswege zu optimieren, sieht das neue ElektroG geänderte und weitere Sammelgruppen vor, so z.B. eine zusätzliche Gruppe für alte Photovolta-ikmodule.

    Weitere Änderung durch das ElektroG2Bei batteriebetriebenen Geräten (Akku-Bohrer, Laptop, etc.) muss der Akku oder die Batterie vor der Abgabe an der Sammelstelle vom Gerät getrennt werden. Bei-des kann getrennt voneinander an den Sammelstellen abgegeben werden. Hintergrund sind Brände, gerade im Zusammenhang mit Hochenergiebatterien, wie dem Lithium-Ionen-Akku. Werden diese beim Verladen oder Transport beschädigt, kann es zu Bränden bis hin zu klei-nen Explosionen kommen. Aus diesen Gründen müssen die Akkus und Batterien vom Gerät getrennt werden. Einzige Ausnahme stellen dabei Altgeräte mit fest ver-bautem Akku dar. Die Abgabe dieser Geräte ist auch mit Akku möglich. Geräte mit umschlossenem Akku (z.B. Ak-kurasierer) auf keinen Fall gewaltsam öffnen!Bei der Entsorgung von Elektrogeräten nimmt der Ge-setzgeber die Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Produktverantwortung zukünftig mit in die Pflicht. Die

    Was haben römische Sandalen und ein Space Shuttle gemeinsam? In beiden befindet sich Kork, einmal als Trittdämmung, im anderen Fall als Hitzeschutz. Die außergewöhnlichen Eigenschaften des Naturstoffes Kork werden seit der Antike vom Menschen genutzt.

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    Bürger können jetzt z. B. auch im Einzelhandel Elektro-altgeräte unentgeltlich abgeben. Die Rücknahmepflicht betrifft alle Vertreiber, die auf einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² Elektrogeräte verkaufen (wie z.B. Elektronikmärkte).

    Bei der Rückgabe ist folgendes zu beachten: Elektro-kleingeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können bei Vertreibern in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden, auch wenn diese Geräte dort nicht gekauft wurden. Anders verhält es sich bei größeren Elektroge-räten. Hier muss der Vertreiber diese nur zurück nehmen, wenn ein neues Elektrogerät gleicher Geräteart und im Wesentlichen gleicher Funktionsart dort gekauft wurde.

    Asbesthaltige Abfälle

    Nachtspeicherheizgeräte (NSHG) können schwach gebundenes Asbest, Chrom VI, künstliche Mineralfa-sern, sowie PCB enthalten. Ohne Nachweis (Labor, etc.) werden NSHG immer als schadstoffhaltig betrachtet. Für die Entsorgung gelten daher die speziellen Annahmebedingungen gemäß TRGS 519 und ElektroG. An den Sammelstellen des öffentlich-rechtli-chen Entsorgungsträgers werden NSHG nur kostenlos angenommen, wenn diese aus privaten Haushalten aus dem Landkreis Uel-zen stammen, ordnungsgemäß durch Fach-personal abgebaut und verpackt worden sind und keine Beschädigungen aufweisen. Sammelstellen des awb sind der Wertstoffhof Oldenstadt und das Entsorgungszentrum Borg.Sollten asbesthaltige NSHG nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt worden sein, kann der awb gemäß § 13 (5) ElektroG die kostenlose An-nahme ablehnen. Entsprechende Nachweise werden an den beiden Sammelstellen verlangt. Gleiches gilt für die Anlieferung beschädigter NSHG.

    Die Anlieferung ist vorher rechtzeitig unter Tel. 0581 82-854 anzumelden!

    Asbest- und asbesthaltige Abfälle, wie z.B. Baustoffe und Dämmmaterial, müssen entsprechend luftdicht und reißfest verpackt sein. Die Vorgaben der TRGS 519 müs-sen eingehalten werden. Hier empfiehlt es sich die zuge-lassenen Big Bags zu verwenden, die der awb zum Kauf anbietet. Containerbags sind nicht zugelassen. Gebühren Ü Seite 36

    Die Anlieferung ist nur beim Entsorgungszentrum Borg möglich. Ü Öffnungszeiten Seite 22

    Der Transport aller asbesthaltigen Abfälle hat so zu er-folgen, dass keine Stäube freigesetzt werden, z.B.: in geschlossenen oder abgedeckten Anhängern. Die Abgabe asbesthaltiger Abfälle ist gebührenpflichtig. Gebühren Ü Seite 21

    Anfragen zur Anlieferung richten Sie bitte an Tel. 0581 82-854 oder -864.

    Von der Annahme ausgeschlossen sind: schwach ge-bundene Asbestabfälle, Asbeststäube und Spritzasbest. Zuständige Fachfirmen finden Sie in den Gelben Seiten.

    Sonderabfälle aus Haushalten

    Mit Sicherheit verwenden auch Sie in Haus oder Garten Produkte, die umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Die Reste dieser Produkte werden als Sonderabfälle bezeichnet, die getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen sind. Auf keinen Fall gehören sie in den Restabfallbehälter, ins Waschbecken oder in die Toilette!

    Zu den Sonderabfällen gehören:Lackreste, Reinigungsmittel (Säuren und Laugen), Holz-behandlungsmittel, gebrauchte Haushaltsbatterien, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungs-mittel, Fixier- und Entwicklungsbäder, Lösemittel, quecksilberhaltige Gegenstände, z. B. Fieberthermome-ter, schadstoffhaltige Abfälle aus der Hobbywerkstatt, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, PU-Schaumdo-sen.

    Zum Restabfall gehören:Eimer mit eingetrockneten Wand- und Deckenfarben. Sind diese jedoch flüssig, sollten sie mit Gips, Zement oder Sägespänen eingedickt und in den Restabfallbehäl-ter gegeben werden. Der leere Eimer - weitestgehend frei von Farben - gehört in den Gelben Sack.

    Für Binderfarben, die dennoch bei den Sonderabfall-Annahmestellen angenommen werden sollen, ist eine Gebühr zu entrichten Gebühren Ü Seite 21

    Ausgehärtete Reste von Bitumen oder Zement, Farbdo-sen mit eingetrockneten Resten, Glühbirnen, Altmedika-mente, Hygienemittel wie Kosmetika, Cremes, Zahnpas-ta, etc. Altmedikamente bitte so zum Restabfall geben, dass Kinder keinen Zugriff haben.

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    In die Gelbe Tonne gehören:Restentleerte Behältnisse mit dem Grünen Punkt wie Reinigungsmittelkanister, Wandfarbeneimer u. Ä. Bei Behältnissen ohne Grünen Punkt bitte Entsorgungshin-weise auf den Verpackungen beachten.

    Hinweise zur AnlieferungDie Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten ist gebührenfrei.Schadstoffe sind beim Transport sorgfältig zu trennen. Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung. Ver-mischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander. Lackreste können dagegen in einem Behälter gesammelt werden.

    Die Annahme von Sonderabfällen aus Haushalten ist auf max. 30 l bzw. 20 kg je Behälter beschränkt.Auskünfte: Tel. 0581 82-854 oder -868

    Annahme von Sonderabfällen gegen GebührDie Annahme von Altöl, Ölfiltern, leeren Ölkanistern und Bleiakkumulatoren ist gebührenpflichtig. Gebühren Ü Seite 20, 21

    Batterien und AkkusBatterien und Akkus gehören heute ganz selbstver-ständlich zu unserem Alltag. In Rauchmeldern sind sie genauso unentbehrlich wie in der Fernbedienung, der Taschenlampe oder der PC-Funkmaus. Innerhalb kürzes-ter Zeit sammeln sich so im Haushalt viele verbrauchte Batterien an. Da Batterien umweltschädliche Substanzen wie Quecksilber enthalten, sollten besser Akkus verwen-

    det werden. Diese enthalten ebenfalls viele Schadstoffe, können aber bis zu 1.000mal aufgeladen werden

    Doch wohin mit verbrauchten Batterien und Akkus?Diese müssen bei den dafür vorgesehenen Sammelstel-len abgegeben werden. Auf keinen Fall dürfen diese schädlichen Abfälle anderweitig entsorgt werden. Im Landkreis Uelzen können sie sowohl bei den Annah-mestellen für Sonderabfälle in Oldenstadt und Borg als auch im Handel abgegeben werden. Die grünen Sammel-behälter von GRS Batterien stehen überall, wo Batterien im Sortiment geführt werden. Mehr zur Batterierücknah-me erfahren Sie über das GRS-Infotelefon 01805 805030 und unter www.grs-batterien.de

    Sonderabfälle aus dem Gewerbe

    Bei Sonderabfallmengen unter 2000 kg/Jahr aus Gewerbebetrieben, der Landwirtschaft oder öffentlichen Einrichtungen erfolgt die Annahme nach vorheriger Ab-sprache über Art, Menge und Anlieferungstermin und gegen Erstattung der Entsorgungskosten. Die Gebührenliste kann angefordert werden.Die Annahme ist auf max. 30 l bzw. 20 kg je Behälter beschränkt.Anlieferung ist nur bei der Sonderabfallannahmestelle awb-Wertstoffhof Oldenstadt möglich.Auskünfte: Telefon 0581 82-854 oder -868

    Sonderabfallmengen über 2000 kg/Jahr sind der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) anzudienen.Auskünfte: Telefon 0511 36080E-mail: [email protected]

    Abgabemöglichkeiten:Bei den Sonderabfallannahmestellen:

    awb-Wertstoffhof OldenstadtTel. 0581 82-854Wendlandstr. 829525 Uelzen-OldenstadtÖffnungszeiten:Mo – Fr 08:00 bis 16:00 Uhr*)

    Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr*)

    (Samstag keine Schadstoffannahme)

    Entsorgungszentrum Borg Tel. 0581 82-881 Öffnungszeiten:Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr*)

    Samstag 08:00 bis 12:00 Uhr*)

    *) Annahmeschluss 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

    Mobile SchadstoffsammlungZwei mobile Schadstoffsammlungen sind im Früh-jahr und Sommer geplant.Die genauen Termine entnehmen Sie bitte Ü Seite 22

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    Sperrmüll aus Haushalten

    Definition SperrmüllSperrmüll sind alle transportablen Einrichtungsgegen-stände und Hausratsgegenstände aus privaten Haus-halten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Ma-terialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis Uelzen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.Eine Ausnahme stellt hier der 40 Liter Restabfallbehälter dar. Als Grenze der zumutbaren Zerkleinerung gilt der Restabfallsack mit einem Volumen von 70 Litern. Alles was zerkleinert werden kann, zählt somit zum Haus-müll und kann über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

    Was gehört zum SperrmüllMobiliar wie Sofas, Sessel, Liegen, Schränke, Tische, Stühle, Kommoden, Regale, Truhen, Garderoben, Spiegelschränke, Küchenschränke und /-arbeitsplatten (Länge max. 2,20 m), Bettgestelle, Springrahmen, Matratzen, Lattenroste, Wäschekörbe, Bügelbretter, Gartenmöbel, Regenfass aus Kunststoff, Koffer, Kinderwagen, Fußleisten, Teppiche, Tep-pichleisten, Linoleum, PVC- und andere Bodenbeläge. Bo-denbeläge sind grundsätzlich aufgerollt bereitzustellen; Beläge wie Laminat und Teppichfliesen sind zu bündeln.

    Elektrogeräte jeder Art wie Fernseher, Monitor, Waschmaschine, Geschirrspüler, Staubsauger, Com-puter, Drucker, Ölradiatoren, Elektrokleingeräte etc. Bitte beachten Sie, dass zum Sperrmüll gestellte Elektro-geräte nach Volumen bemessen werden. Hinweis: Alter-native Entsorgungsmöglichkeiten für Elektrogeräte siehe Ü Seiten 14 und 15

    Altmetalle sind alle Gegenstände aus Eisen- und Nicht-eisenmetall, wie Fahrräder, Bleche, Rohre, Bettgestelle, Eisenstangen, Maschendrahtzaun, etc.. Achtung: Stachel-draht wird aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen!Hinweis: alternative Entsorgungsmöglichkeiten für Alt-metalle siehe Ü Seite 12

    Im Zweifelsfall entscheidet das Abfuhrpersonal, was zum Sperrmüll gehört und was nicht.

     Was zählt nicht zum Sperrmüll?Häufig werden Sachen zur Abfuhr bereitgestellt, die nicht zum Sperrmüll zählen und deshalb am Abfuhrtag stehen gelassen werden müssen. Diese Reste müssen von den Anwohnern bzw. Verursachern wieder weggeräumt und gesondert entsorgt werden. Um sich diese unnötige Schlepperei zu ersparen, sollten die in der rechten Spalte genannten Abfälle bzw. Gegen-stände erst gar nicht hinausgestellt werden. Im Zweifel rufen Sie uns unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 292 0800 an.

    Nicht zum Sperrmüll gehören: n Hausmüll und Kleinkram in Säcken, Kisten, Körben,

    Kartons oder Ähnlichem gefüllt. Dazu zählen insbeson-dere gefüllte Schubladen von Schränken und Kommoden. Entsorgungsmöglichkeiten: Restabfallbehälter, Res-tabfallsack oder Selbstanlieferung zum Entsorgungs-zentrum Borg und Wertstoffhof Oldenstadt. Ü Seite 5+21

    n Schwere Gegenstände, die mehr als 75 kg wiegen oder größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m sind. Hier-zu zählen auch schwere Schränke und Kommoden, deren Schubladen gefüllt sind oder deren Türen ab-geschlossen sind. Entsorgungsmöglichkeiten: Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg und Wertstoffhof Olden-stadt. Ü Seite 21

    n Bauschutt und Baustellenabfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen wie Türen, Tür-rahmen, Fenster, Vertäfelung, Farbeimer, WC-Becken, Waschbecken, Duschkabinen, Fliesen und Scherben, mineralische Abfälle, Balken.Entsorgungsmöglichkeiten: Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg und Wertstoffhof Olden-stadt. Ü Seite 21

    n Fahrzeuge und Fahrzeugteile, einschl. Rei-fen, Autositze, Batterien, Ölkanister etc. Entsorgungsmöglichkeit: Autoverwertung. Reifen, Öl und Batterien werden gegen Gebühr auf dem Wert-stoffhof Oldenstadt oder Entsorgungszentrum Borg angenommen. Ü Seite 20

    n Baum- und Strauchschnitt Entsorgungsmöglichkeiten: Bioabfallbehälter, Kom-postsack, Selbstanlieferung zur Kompostierungsan-lage Borg und Wertstoffhof Oldenstadt, Abholung. Ü Seite 8 + 20

    n Sonderabfälle und SchadstoffeEntsorgungsmöglichkeit: Wertstoffhof Oldenstadt oder Entsorgungszentrum Borg sowie die mobilen Schadstoffsammlungen Ü Seiten 15, 16 und 22

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    Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll

    Gebührenfreie Sperrmüllabfuhr für private HaushalteDie Betonung liegt hier auf private Haushalte. Die Abfuhr von gewerblichen Sperrabfällen ist immer gebührenpflichtig!

    Sperrmüll-Abfuhr auf AnforderungSeit 2019 bieten wir die Sperrmüll-Abfuhr auf Anfor-derung an. Der Sperrmüll aus Haushalten wird einmal jährlich bis zu einer Menge von 5 m³ pro Haushalt auf Bestellung gebührenfrei abgefahren. Jeder weitere m³ wird gebührenpflichtig berechnet. Zusätzliche Abholter-mine im laufenden Jahr sind ebenfalls gebührenpflichtig. Gebühren Ü Seite 20

    Bei der Abfuhr können Sie auch Elektroaltgeräte und Me-tallgegenstände dazu stellen.Für eine saubere und unproblematische Abfuhr berück-sichtigen Sie bitte die Hinweise zur Abfuhr.

    Die Anforderung erfolgt nur schriftlich. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie benutzen die Sperrmüll-abrufkarte auf der letzten Seite des Müllkalenders (Ü Seite 39) oder Sie verwenden das Online-Formular auf unserer Homepage www.awb.uelzen.de. Terminauskünfte und –wünsche sind nicht möglich! Achtung! Anmeldeschluss: 31. Oktober eines Jahres (Eingangsstempel). Eine telefonische Bestellung der Sperrmüll-Abfuhr ist ebenfalls nicht möglich.

    Die Abfuhr erfolgt innerhalb der nächsten Wochen. Es erfolgt eine Terminmitteilung per Post spätestens eine Woche vor der Abfuhr! Sofern eine gebührenpflichtige Abfuhr erfolgt, benachrichtigen wir Sie am Abfuhrtag über die von Ihnen im Antrag mitgeteilten Telefonnum-mer ca. 30 Minuten vor Ankunft vor Ort.Die zu zahlende Gebühr richtet sich nach der Abfallmen-ge. Die Müllwerker schätzen vor Ort die vorgefundene Abfallmenge in Kubikmeter (m³).

    Die Abfuhrgebühr ist bei der Abholung in bar zu ent-richten. Entweder sind Sie persönlich bei der Abholung dabei oder Sie geben einem Familienangehörigen, Be-kannten oder Nachbarn den erforderlichen Geldbetrag. Gebühren Ü Seite 20

    NEU: Anstelle der Abfuhranforderung können Sie auch eine gebührenfreie Selbstanlieferung mit der Abrufkar-te oder im Internet beantragen. Bei der gebührenfreien Selbstanlieferung ist auf der Abrufkarte vorab der Stand-ort (Wertstoffhof Oldenstadt oder Entsorgungszentrum Borg) verbindlich auszuwählen sowie ein Wunschtermin mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen anzugeben. Der Wertstoffhof Oldenstadt kann nur bis zu einer Menge

    bis zu 3 m³ ausgewählt werden. Größere Mengen sind im Entsorgungszentrum Borg zu entsorgen. Auch für die jähr-lich einmalig kostenfreie Selbstanlieferung gilt, dass Men-gen bis 5 m³ frei sind, darüberhinausgehende Mengen ge-bührenpflichtig abgerechnet werden. Die Anlieferung hat in einer Tour zu erfolgen, eine Aufteilung von Mengen ist nicht zulässig. Für die gebührenfreie Anlieferung an den Annahmestellen ist das Vorzeigen eines Lichtbildauswei-ses, ggfs. in Verbindung mit einer schriftlichen Vollmacht des Abfallerzeugers notwendig. Der awb legt den Abfuhr-termin für die Abholung fest bzw. bestätigt Ihnen den Wunschtermin zur Selbstanlieferung. Dieser wird Ihnen in der Regel spätestens fünf Tage vorher bekannt gegeben. Sofern im Falle der Selbstanlieferung der Wunschtermin nicht angenommen werden kann, bietet der awb Ihnen einen Alternativtermin an. Sofern diese Möglichkeit nicht in Betracht kommt, können Sie natürlich den Sperrmüll an den beiden Entsorgungsanlagen jederzeit zu den bekann-ten Öffnungszeiten gebührenpflichtig anliefern.

    Sperrige Abfälle aus GewerbebetriebenGewerbebetriebe haben keinen Anspruch auf eine ge-bührenfreie Entsorgung. Für gewerbliche Sperrabfälle gelten daher andere Gebühren. Gebühren Ü Seite 20

    Hinweise zur Abfuhr n Bitte stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spä-

    testens 07:00 Uhr am Straßenrand bereit. n Der Sperrmüll darf weder den Straßenverkehr noch

    Fußgänger behindern oder gefährden. n Möbelteile aus Holz werden getrennt gesammelt

    und verwertet. Falls ausreichend Platz vorhanden ist, sollten die Holzteile getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden.

    n Nach der Abfuhr sind Abfallreste von den jeweiligen Anwohnern bzw. Verursachern unverzüglich von der Straße oder dem Straßenrand zu entfernen.

    n Sollten Abfälle liegen bleiben, die nicht von Ihnen dort hingelegt wurden, informieren Sie bitte die für Ihren Wohnort zuständige Stadt oder Gemeinde.

    Selbstanlieferung zum Entsorgungszentrum Borg und dem Wertstoffhof Oldenstadt

    n Gebühren Ü Seite 21 n Öffnungszeiten Ü Seite 36

    Verschenken und verkaufen statt wegwerfenVerschenken Sie noch Brauchbares an Freunde, Bekannte und gemeinnützige Organisationen. Nutzen Sie Internet-plattformen und denken Sie an den Verkauf per Annonce, auf dem Flohmarkt oder nutzen Sie die in vielen Geschäf-ten vorhandenen Pinnwände.

    Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung er-halten Sie bei der Kundenberatung.Telefon: 0581 82-865 oder 0800 2920800

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    Identsystem

    Chip für mehr Gerechtigkeit Ende 2016 wurde das Identystem beim awb eingefügt. Gründe dafür waren u. a., dass regelmäßig Behälter als gestohlen gemeldet wurden. Oder beim Umzug wurden die alten Behälter einfach mitgenommen und unter der neuen Anschrift genutzt.Diese Behälter wurden in der Vergangenheit aufgrund mangelnder Kontrollmöglichkeiten mitgeleert, ohne dass dafür eine Abfallgebühr entrichtet wurde!Mit Einführung des Identsystems ist das zukünftig nicht mehr möglich. Nur noch beim awb veranlagte Behälter erhalten den Chip. Ausschließlich Behälter mit einem Chip können geleert werden. Selbst wenn der Behälter gestoh-len wird, kann der Chip einfach gesperrt werden. Eine Fremdnutzung durch Dritte wird dadurch ausgeschlossen.

    Datenschutz wird groß geschriebenAuf dem Chip befindet sich lediglich eine zwölfstellige Hexidezimalzahl. Auf dem Chip werden keine Adresse oder andere persönliche Daten gespeichert. Diese Zahl wurde bei der Ausstattung der Behälter durch ein Hand-lesegerät ausgelesen und im Datensystem des awb ein-deutig dem Grundstück zugeordnet.

    Wo befindet sich der ChipZu sehen ist dieser in der Regel nicht, er wird im Kamm des Behälters unsichtbar angebracht. Dort befindet sich bei neueren Behältern ein vorgefertigtes Chipnest. Allein ein Aufkleber an der Seite, das sogenannte Behälteretikett, zeigt dem Bürger, dass sein Behälter gechipt ist.Bei älteren Modellen ohne Chipnest ist der Chip hin-gegen sichtbar. Er befindet sich oben links in einer manuell gefrästen Chipaufnahme.

    Was hat der Chip für Vorteile?Mit dem Chip wird das Gebührensystem gerechter, denn es werden höhere Gebühreneinnahmen generiert. Es kommen nur noch die Bürger in den Genuss der Abfal-lentsorgung, die ihre Gebühren auch bezahlen. Das wirkt sich stabilisierend auf die Höhe der Abfallgebühren aus. Nicht zuletzt soll der Chip die Arbeit des awb erleichtern: Mehr Transparenz, weniger Bürokratie und eine komplett computergesteuerte- und überwachte Erfassung machen die Arbeit im Alltag, des so genannten Behältermanage-ments einfach leichter.

    Gebührenübersicht

    BehältergebührenBehälter Füllraum Leerung Jahresgebühr Restabfall- 40 Liter 28 täglich 87,60 €behälter* 40 Liter 14 täglich 115,20 €

    80 Liter 14 täglich 171,60 €120 Liter 14 täglich 226,80 €240 Liter 14 täglich 394,80 €660 Liter 7 täglich 1.900,80 €

    1.100 Liter 7 täglich 3.129,60 €Bioabfall-behälter

    120 Liter 14 täglich 38,40 €240 Liter 14 täglich 77,40 €

    Restabfallsack 70 Liter 3,70 €/St.Bioabfallsack 70 Liter 1,50 €/St.* In der Jahresgebühr ist die Grundgebühr von 60,00 €

    je Behälter bereits enthalten!

    BehälteränderungsgebührFür das Aufstellen, das Abholen oder den Tausch von Ab-fallbehältern wird eine Gebühr von 10,00 € pro Behälter erhoben. Eine Änderung pro Kalenderjahr ist gebühren-frei. Dies gilt sowohl für den Restabfallbehälter, als auch für die Bioabfallbehälter.

    Biofilterdeckel (Hinweise Ü Seite 8)Einmalige Gebühr inkl. Filtermaterial 30,00 €/St. Filtermaterial 8,00 €/Satz

    MietbehälterBenötigen Sie nur vorübergehend einen großen Behäl-ter? Planen Sie eine Entrümpelung oder Haushaltsauf-lösung, eine Hochzeit, Sport-, Dorf- oder Stadtfest, eine Ausstellung, ein Festival oder eine Messe? Oder müssen Sie Laub entsorgen?Der awb bietet mit seinen Mietcontainern die Lösung für nicht alltägliche Abfallaufkommen.

    Abfallbehälter 1.100 l 660 l** 240 lAufstellgebühr je Behälter 15,00 € 15,00 € 15,00 €Leihgebühr je angefangenerKalendermonat u. Behälter 5,00 € 5,00 € 5,00 €Restabfall je Leerung 64,00 € 39,00 € 16,00 €Bioabfall je Leerung 22,00 €

    ** auch für pflanzliche Abfälle, z. B. LaubDie Anforderung ist nur schriftlich möglich. Leerung und Abmeldung: Tel. 0581 82-856

    Behälterwaschdienstfür alle Bioabfallbehältern und Restabfallbehälter40 - 240 Liter 15,00 €/Behälter660 - 1.100 Liter 25,00 €/BehälterAnforderung: Tel. 0581 82-856

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    Gebührenübersicht

    AbfallsäckeFür zusätzliche Abfälle bietet der awb lizensierte Abfall-säcke an. Diese haben einen speziellen Aufdruck und sind für die Abfuhr im Landkreis Uelzen zugelassen. An-dere Säcke werden nicht abgefahren und bleiben stehen.Hinweise zur Nutzung und den Verkaufsstellen sind aus-gewiesen.

    Restabfallsack 3,70 €/St.Hinweise Ü Seite 5Bioabfallsack 1,50 €/St.Hinweise Ü Seite 7

    Big BagsFür Asbestzementabfälle bietet Ihnen der awb unter-schiedliche Größen an. Diese erhalten Sie auf dem Wert-stoffhof Oldenstadt und dem Entsorgungszentum Borg. Die Big Bags sind für die Selbstanlieferung vorgesehen und werden nicht durch den awb abgefahren.Big Bags 90 cm * 90 cm * 110 cm 5,00 €/St.Plattenbags 260 cm * 125 cm * 30 cm 8,00 €/St.Big Bags KMF Dämmmaterial 140cm * 220cm 2,50 €/St.

    Abholung auf AnforderungSie haben sperrige Abfälle und keine Möglichkeit diese selbst zu entsorgen?Der awb bietet Ihnen gegen Gebühr für die Fraktionen: Sperrmüll, Elektrogeräte, Baum- und Strauchschnitt ei-nen Abholservice an.Beantragen Sie schriftlich einen Abholtermin. Benennen Sie möglichst genau die Art und Menge des abzuholen-den Abfalls. Der Anfordernde erhält in der Regel vier Tage vor der Abholung eine Mitteilung über den Abholtermin.

    Am Tag der Abholung sind die Materialien bis 7.00 Uhr so gestapelt, gebündelt oder in sonstiger Weise geordnet vor dem Grundstück bereitzustellen, dass sie zügig verla-den werden können und keine Gefährdung für Verkehrs-teilnehmer darstellen. Es erfolgt keine Abholung wenn die Abfälle auf dem Grundstück gelagert werden bzw. aus dem Haus geholt werden müssen.

    Sperrmüll jeder weitere angefangene m3 5,00 €lose Abfuhr pro m³ 64,00 €Gewerbebetriebe pro m³ 64,00 €Hinweise zur Abfuhr Ü Seite 18

    Baum- und Strauchschnitt (nur gebündelt)Pauschale bis 3 m3 18,00 €jeder weitere angefangene m3 5,00 €Hinweise zur Bereitstellung Ü Seite 8

    Elektrogroßgeräte (z. B. Bildschirm-, Kühlgeräte, Waschmaschinen)Pauschale bis 3 Geräte 13,00 €Pauschale 4 bis 6 Geräte (usw.) 26,00 €Hinweise zur Abholung Ü Seite 14 Die Abfuhrgebühr ist bei der Abholung in bar zu entrich-ten. Entweder sind Sie persönlich bei der Abholung dabei oder Sie geben einem Familienangehörigen, Bekannten oder Nachbarn den erforderlichen Geldbetrag.

    Schadstoffe

    Auf dem Wertstoffhof Oldenstadt und dem Entsorgungs-zentum Borg werden Sonderabfälle aus Haushalten an-genommen. Generell werden diese Abfälle gebührenfrei angenommen. Abfälle, bei denen Rücknahmesysteme bestehen, sind gebührenpflichtig. Dazu zählen:

    Autobatterien und ÄhnlichesBleiakkumulatoren bis 15 kg 2,50 €/St.Bleiakkumulatoren über 15 kg 5,00 €/St.

    Ölhaltige AbfälleAltöl, je angefangener Liter 0,50 €/lÖlfilter 0,50 €/St.leere Ölkanister bis 5 Liter 0,50 €/St. über 5 Liter 1,00 €/St.AltreifenPkw/Motorrad mit Felge 5,00 €, ohne Felge 2,00 €/St.Lkw*, Reifen bis 1,20 m Ø oder 0,40 m Breite 15,00 €/St. Großreifen* über 1,20 m Ø oder 0,40 m Breite 56,00 €/St.* diese Reifen werden nur ohne Felgen angenommen.

    Binder- und DispersionsfarbenBehälter bis 5 l 1,00 € / St. bis 15 l 2,00 € / St. bis 25 l 3,00 € / St.Hinweise zur Anlieferung Ü Seiten 15 - 16

    Sonderabfälle aus dem Gewerbebereich werden nur nach vorheriger Absprache angenommen.

    IBAN: DE06 2585 0110 0000 0309 99 BIC: NOLADE21UEL Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg

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    FertigkompostAuf der Kompostierungsanlage des Entsorgungszentrum Borg wird aus den Abfällen der Bioabfallbehälter ein hochwertiger Fertigkompost hergestellt. Dieser erfüllt höchste Anforderungen und ist mit dem RAL-Gütesiegel ausgezeichnet. Gegen eine geringe Gebühr kann der Fertigkompost in Borg erworben werden.Erhältlich in unterschiedlichen Körnungen10 mm Siebung 13,00 €/m³10 mm Siebung im Sack ca. 40 l * 3,00 €/S.20 mm Siebung 8,00 €/m³ Die Anlieferung ist nach Absprache möglich.Tel. 0581 82-881*auch auf dem Wertstoffhof Oldenstadt erhältlich

    Selbstanlieferung in BorgAm Entsorgungszentrum Borg können Sie Ihre Abfälle auch selbst anliefern. Alle Anlieferungen werden ge-wogen und bis zu einem Gewicht von 200 kg mit einer Pauschalgebühr abgerechnet. Die Pauschalgebühr rich-tet sich je nach Abfallart. Bei vermischten Abfällen gilt grundsätzlich die jeweils höhere Gebühr. Die Länge der Gegenstände darf maximal 2 m betragen.

    Gebühren nach Gewicht ab unter 200 kg 200 kg

    Rest- und Sperrmüll 182,00 €/t 19,00 €Pflanzliche Abfälle 36,00 €/t 4,00 €Stämme u. Stubben mit Ø von mehr als 20 cm 54,00 €/t 6,00 €Baustellenabfälle, gemischte Bau- und Abbruchabfälle 182,00 €/t 19,00 €Boden und Steine (unbelastet) 25,00 €/t 3,00 €Glas, Kunststoff und Holz etc.* 182,00 €/t 19,00 € Bau- und Abbruchholz (verwertbar) 90,00 €/t 9,00 € Bauschutt, (Fliesen, Heraklitplatten, Gasbetonsteine, Ziegel, Glas u. Ä.) auf AnfrageBelasteter Bauschutt und Boden* auf AnfrageBoden und Steine (belastet) auf AnfrageKohlenteerhaltige Bitumengemische (Straßenaufbruch) auf AnfrageRigips- und Fermacellabfälle auf AnfrageKünstliche Mineralfaser (KMF) undDämmmaterial** auf AnfrageAsbesthaltige Baustoffe** auf AnfrageBituminöse Dachbahnen auf Anfrage

    * Abfälle mit gefährlichen Stoffen** Asbesthaltige Abfälle und KMF dürfen nur in Big Bags (siehe Abfallsäcke Ü Seite 20) oder geeigneten Verpackungen angeliefert werden. Vorgaben zur Anlieferung Ü Seite 15

    Selbstanlieferung in Oldenstadt

    Auf dem Wertstoffhof Oldendstadt haben die Bürger die Möglichkeit viele Abfälle aus Haushaltungen und Gar-tenabfälle selbst anzuliefern. Ebenso können Kleinge-werbetreibende Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten sowie Gartenabfälle anliefern.

    Anlieferungsbedingungen: n Die Abfallmenge ist pro Anlieferung auf 3 m³ begrenzt. n Anlieferungsfahrzeuge einschließlich Anhänger dür-

    fen eine technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht überschreiten, unabhängig von der transpor-tierten Ladung, die mitgeführt wird.

    n Die angelieferten Abfälle müssen vor dem Entladen vom Betriebspersonal gesichtet und die Menge ggfs. bestimmt werden.

    n Der angelieferte Wertstoff / Abfall muss eigenständig in die dafür vorgesehenen Container / Sammelbehäl-ter geworfen werden. Das Betriebspersonal ist dafür nicht zuständig.

    n Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öff-nungszeiten. Bei längeren Entladungszeiten bitte Öffnungszeiten beachten Ü Seite 22

    Wertstoffe und Abfälle aus privaten Haushalten wie Altglas, Altkleider, Altmetall, Altpapier, Batterien, Hartkunststoffen, Elektro- und Elektronikaltgeräte, etc. und ein Großteil der Schadstoffe können gebührenfrei abgegeben werden. Die gebührenpflichtigen Abfälle sind hier aufgelistet:

    Anliefergebühr jeAbfallart angefangener EinheitAltreifen vonPKW/Motorrad ohne Felge 2,00 €/Stck. mit Felge 5,00 €/Stck.LKW bis 1,20 m Ø od. 0,4 m Breite 15,00 €/Stck.Großreifen über die o.g. Maße 56,00 €/Stck.Bau- und Abbruchabfälle 19,00 € je m³Bauschutt je 0,25 m³ 10,00 € m³Bodenaushub je 0,25 m³ 10,00 € m³Grünabfälle 4,00 € je m³Gemischte Siedlungsabfälle 19,00 € je m³Holz unbelastet 9,00 € je m³Sperrmüll 19,00 € je m³SonderabfälleBleiakkumulatoren bis 15 kg 2,50 €/Stck. über 15 kg 5,00 €/Stck.Altöl, je angefangener Liter 0,50 €/LiterGebrauchte Ölfilter 0,50 €/Stck.Leere Ölbehälter bis zu 5 Liter 0,50 €/Stck. größer als 5 Liter 1,00 €/Stck.Binderfarbenbehälter bis 5 Liter 1,00 €/Stck. bis 15 Liter 2,00 €/Stck. bis 25 Liter 3,00 €/Stck.

    Gebühren und Entgelte sind bei Anlieferung in bar, per EC-Karte oder Kreditkarte zu entrichten. Bei Bezahlung per Rechnung und Gebührenbescheid kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben werden.

    Gebührenauskünfte unter Telefon 0581 82-881

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    Neujahr 2021von Fr. 01.01.2021 auf Sa. 02.01.

    Karfreitagvon Fr. 02.04.2021 auf Sa. 03.04.2021

    Ostermontagvon Mo. 05.04.2021 auf Di. 06.04.2021von Di. 06.04.2021 auf Mi. 07.04.2021von Mi. 07.04.2021 auf Do. 08.04.2021von Do. 08.04.2021 auf Fr. 09.04.2021von Fr. 09.04.2021 auf Sa. 10.04.2021

    Christi Himmelfahrtvon Do. 13.05.2021 auf Fr. 14.05.2021von Fr. 14.05.2021 auf Sa. 15.05.2021

    Pfingstmontag von Mo. 24.05.2021 auf Di. 25.05.2021von Di. 25.05.2021 auf Mi. 26.05.2021von Mi. 26.05.2021 auf Do. 27.05.2021von Do. 27.05.2021 auf Fr. 28.05.2021von Fr. 28.05.2021 auf Sa. 29.05.2021

    BetriebsausflugIm Falle einer Verschiebung wird diese rechtzeitig über die Presse mitgeteilt.

    Ort Uhrzeit Standort 1. Sammlung 2. Sammlung

    Himbergen Bad Bevensen Altenmedingen Bienenbüttel

    14.00 – 14.45 15.15 – 16.45 17.15 – 18.00 18.15 – 19.00

    Parkplatz an der Schule Silo Bevensen, Kl. Bünstorfer Str. Vereinigte Saatzuchten An der Ilmenauhalle

    Dienstag 13.04.21

    Dienstag 31.08.21

    Suhlendorf Bad Bodenteich Wieren Wrestedt

    14.00 – 14.45 15.15 – 16.15 16.45 – 17.30 18.00 – 19.00

    Parkplatz an der Schule Parkplatz an der Oberschule Parkplatz am Sommerbad Ver. Saatzuchten eG, Am Bahnhof

    Mittwoch 14.04.21

    Mittwoch 01.09.21

    Suderburg Gerdau Wriedel Ebstorf

    14.00 – 15.00 15.30 – 16.15 16.45 – 17.30 18.00 – 19.00

    Ver. Saatzuchten eG Am Bahnhof Parkplatz an der Schule Parkplatz an der Schule Ver. Saatzuchten eG, Am Brüggerfeld

    Donnerstag 15.04.21

    Donnerstag 02.09.21

    Uelzen Uelzen

    13.00 – 14.30 15.00 – 16.00

    Albrecht-Thaer-Gelände Parkplatz Rückseite Marktcenter

    Freitag 16.04.21

    Freitag 03.09.21

    Wichtige Termine 2021

    Terminverschiebungen 2021/22

    WeihnachtsbaumabfuhrIn der 2. und 3. Januarwoche werden am Tag der Bioabfallbehälterabfuhr die Weihnachtsbäume gebührenfrei abge-fahren. Die Bäume werden in der Kompostierungsanlage in Borg weiterverarbeitet und müssen deshalb restlos vom Baumschmuck befreit sein. Größere Bäume sind auf Teillängen von 2 m zu zersägen. Auch geteilte Bäume mit einer Gesamtlänge von über 4 m werden nicht gebührenfrei abgefahren. Abfuhrtag auf den Ü Seiten 25-33

    FrühjahrsputzDer „Uelzener Frühjahrsputz“ ist eine Müllsammelaktion im Herzen der Hansestadt Uelzen. Die Stadtverwaltung Uelzen hat diese Veranstaltung ins Leben gerufen und sorgt gemeinsam mit Bür-gern, Vereinen und Schulen für eine saubere Stadt. Der awb begrüßt diese Aktion und unterstützt die Sammlung aktiv neben der BBS II, Radio ZuSa und vielen anderen Helfern. Am 20.03.2021 wird die Aktion wieder auf dem Herzogenplatz ausgerichtet. Jede helfende Hand ist gern gesehen und hat auch Chancen auf tolle Gewinne!

    Mobile Schadstoffsammlung 1. Sammlung vom 13.04. - 18.04.2021 2. Sammlung vom 31.08. - 03.09.2021

    20.03.2021

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    Allgemeine Hinweise zur Abfuhr

    Der 40 l Restabfallbehälter mit dem roten Deckel wird nur alle 4 Wochen geleert. Ihren persönlichen Abfuhrtag und den Leerungs-Rhytmus ( A oder B ) können Sie dem Abfuhrplan entnehmen. Mit diesen Angaben finden Sie das genaue Abfuhrdatum in diesem Wochenkalender.

    MärzKW Mo Di Mi Do Fr Sa So9 1 2 3 4 5 6 7

    10 8 9 10 11 12 13 1411 15 16 17 18 19 20 2112 22 23 24 25 26 27 2813 29 30 31

    Die Behälter sind bis spätestens 07:00 Uhr am Abfuhrtag so am Straßenrand be-

    reitzustellen, dass der Abfuhrwagen an die Aufstellplätze heranfahren kann und

    das Laden sowie der Abtransport ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust möglich

    sind. Das gilt besonders bei zugeparkten, zu engen oder im Bau befindlichen

    Straßen. Witterungsbedingte zeitliche Änderungen der Abfuhr sind möglich,

    diese werden in den öffentlichen Medien bekanntgegeben .Die Tonnen dürfen

    nur so weit befüllt sein, dass der Behälterdeckel geschlossen werden kann. Bis

    auf die Abfallsäcke des awb (Seite 20) darf nichts zu den Behältern gestellt

    werden bzw. wird nichts mitgenommen. Die Abfuhr des Restabfalls, Bioabfalls

    und der Gelben Tonne erfolgt 14-täglich, immer am selben Wochentag (Aus-

    nahme: Feiertage, siehe Terminverschiebungen Seite 22). Dabei wird in einer Woche ausschließlich der Restabfall abgefahren, in der darauffolgenden Woche

    der Bioabfall. In welcher Woche welche Abfälle abgefahren werden, richtet sich

    nach der Kalenderwoche (gerade oder ungerade KW). Den genauen Abfuhrtag

    und die Kalenderwoche für Ihren Wohnort, entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan

    auf den Seiten 25 - 32.

    JanuarKW Mo Di Mi Do Fr Sa So52 1 2 31 4 5 6 7 8 9 102 11 12 13 14 15 16 173 18 19 20 21 22 23 244 25 26 27 28 29 30 31

    FebruarKW Mo Di Mi Do Fr Sa So5 1 2 3 4 5 6 76 8 9 10 11 12 13 147 15 16 17 18 19 20 218 22 23 24 25 26 27 28

    Abfuhr Restabfallbehälter: 11. und 25. Januar | Abfuhr 40 l Restabfallbehälter mit roten Deckel: nur 25. JanuarAbfuhr Bioabfallbehälter: 04 und 18. Januar | Abfuhr Gelbe Tonne: 15. und 29. JanuarAltpapier Formata: 18. Januar | Altpapier Melosch: 11. und 25. Januar

    Beispielhaft werden die Abfuhrtage für den Ort Abbendorf im Monat Januar 2021 aufgeführt:

    Wochenkalender 2021

    JuniKW Mo Di Mi Do Fr Sa So22 1 2 3 4 5 623 7 8 9 10 11 12 1324 14 15 16 17 18 19 2025 21 22 23 24 25 26 2726 28 29 30

    AprilKW Mo Di Mi Do Fr Sa So13 1 2 3 414 5 6 7 8 9 10 1115 12 13 14 15 16 17 1816 19 20 21 22 23 24 2517 26 27 28 29 30

    MaiKW Mo Di Mi Do Fr Sa So17 1 218 3 4 5 6 7 8 919 10 11 12 13 14 15 1620 17 18 19 20 21 22 2321 24 25 26 27 28 29 3022 31

    SeptemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So35 1 2 3 4 536 6 7 8 9 10 11 1237 13 14 15 16 17 18 1938 20 21 22 23 24 25 2639 27 28 29 30

    JuliKW Mo Di Mi Do Fr Sa So26 1 2 3 427 5 6 7 8 9 10 1128 12 13 14 15 16 17 1829 19 20 21 22 23 24 2530 26 27 28 29 30 31

    AugustKW Mo Di Mi Do Fr Sa So30 131 2 3 4 5 6 7 832 9 10 11 12 13 14 1533 16 17 18 19 20 21 2234 23 24 25 26 27 28 2935 30 31

    DezemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So48 1 2 3 4 549 6 7 8 9 10 11 1250 13 14 15 16 17 18 1951 20 21 22 23 24 25 2652 27 28 29 30 31

    OktoberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So39 1 2 340 4 5 6 7 8 9 1041 11 12 13 14 15 16 1742 18 19 20 21 22 23 2443 25 26 27 28 29 30 31

    NovemberKW Mo Di Mi Do Fr Sa So44 1 2 3 4 5 6 745 8 9 10 11 12 13 1446 15 16 17 18 19 20 2147 22 23 24 25 26 27 2848 29 30

    Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

    Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52

    Abfuhrplan

    Altpapier Melosch 14-täglich wie Restabfall

    Restabfall Bioabfall Gelbe Tonne Altpapier FormataStädte, Orte, Ortstei-le und Gebiete

    Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig

    Abbendorf Montag gerade KW Rhythmus B Montag ungerade KW Freitag gerade KW A

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    Infos zum Abfuhrplan

    Für das Jahr 2021 ergeben sich folgende Änderungen im Abfuhrplan. Überprüfen Sie anhand des Abfuhrplans in welcher Kalenderwoche (gerade oder ungerade) Re-stabfall und in welcher Kalenderwoche Bioabfall abge-fahren wird. Grund ist die Kalenderkonstellation – das Jahr 2020 endet mit einer ungeraden Woche (53. KW) und das Jahr 2021 beginnt mit einer ungeraden Woche (1. KW)! Bitte beachten Sie auch den Abfuhrtag der Gel-ben Tonne!

    Alles auf einen BlickAlle Städte, Orte, Ortsteile und dazugehörige Gebiete, sind alphabetisch aufgelistet. Entsprechend des Wohn-orts hat man sofort einen Gesamtüberblick aller abfuhr-relevanten Termine.

    Den Abfuhrplan finden Sie auf den Ü Seiten 25 - 32.

    Allgemeine Hinweise zur Abfuhr finden Sie auf Ü Seite 23

    AltpapierDie Abfuhrtermine des Altpapiers sind in unserern Ab-fuhrplan ebenfalls enthalten. Abhängig vom Sammel-unternehmen, welches Ihnen die Altpapiertonne stellt, richtet sich auch der Abfuhrtag.Bei Fragen zu diesen Abfuhrterminen setzen Sie sich bitte entweder mit der Firma MELOSCH oder der Firma FOR-MATA in verbindung.Kontaktdaten der Firmen finden Sie aufÜ Seite 13, 36

    Übrigens: in unserem Onlin Kalender auf Ü Seite 23 sind die Termine der Altpapiersammmlung ebenfalls enthalten.

    Besonderheiten im Abfuhrplan

    Es gibt einzelne Höfe, Güter und Gebiete die postalisch einem Ort und einer Gemeinde zugeordnet sind, tatsäch-lich aber so weit außerhalb liegen, dass sie von anderen Orten einfacher zu erreichen sind. Beispielhaft wird der Schweizerhof bei Bad Bevensen genannt. Dieser Hof ge-hört zum Ort Seedorf, liegt aber wesentlich dichter an Bad Bevensen und Sasendorf. Im Abfuhrplan wird die-ser Hof deshalb einzeln aufgeführt, da er einen anderen Leerungstag als der Ort Seedorf zugewiesen bekommen hat. Im Abfuhrplan gibt es einige wenige Höfe, Güter und Gebiete, die so einzeln ausgewiesen sind. Sollten Sie in einem Bereich außerhalb von Orten wohnen, prüfen Sie bitte, ob diese Regelung auch auf Sie zutrifft.

    Abfuhr des Restabfallbehälters mit rotem DeckelDer awb hält für Singlehaushalte einen 40 l Restabfall-behälter mit 4-wöchiger Leerung vor. Dieser Behälter ist

    mit einem roten Deckel ausgestattet und wird nur an bestimmten Tagen geleert.Wann genau die Abfuhr erfolgt, kann dem Abfuhrplan einfach entnommen werden. In der Spalte Restabfall wird der Abfuhrtag benannt. Für die 4-wöchige Abfuhr gibt es eine extra Spalte in der der Abfuhr-zyklus Rhythmus A oder Rhythmus B dargestellt ist.Im Beispiel auf Seite 23 kann anhand des dort hinter-legten Wochenkalenders der genaue Abfuhrtag schnell ermittelt werden. Die Leerung für den Ort Abbendorf erfolgt immer am Montag in der gelben Woche, Rhyth-mus B.

    AnsprechpartnerGerne helfen und beraten auch die Mitarbeiter des awb. Viele Fragen können schnell telefonisch geklärt werden. Ansprechpartner für Informationen zur Restabfall- und Bioabfallabfuhr Ü Seite 36

    RückwärtsfahrenBisher konnten die Müllfahrzeuge des Abfallwirtschafts-betriebes des Landkreises Uelzen (awb) in Sackgassen rückwärts hineinfahren, in denen keine Wendemöglich-keiten vorhanden sind. Aufgrund neu überarbeiteter Un-fallverhütungs- und berufsgenossenschaftlicher Vorga-ben ist inzwischen jedoch jegliches Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen bis auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Auslöser für die Überarbeitung waren tödliche Unfälle und gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Müllfahrzeugen. Das verpflichtet den awb, Gefahrensitu-ationen für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie insbesondere für Dritte (unter anderem Anwohner der betreffenden Straßen) zu unterbinden und entspre-chende Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Aufgrund dieser neuen Situation werden Gefährdungsanalysen für die betroffenen Bereiche erstellt, in deren Rahmen gemeinsam mit der jeweilig zuständigen Gemeinde, dem awb und der Fachkraft für Arbeitssicherheit intensiv die Möglichkeiten der Sicherstellung der Abfuhr geprüft wer-den. Bei derartigen Prüfungen werden unter anderem auch weitere Randbedingungen wie zum Beispiel die Altersstruktur der betroffenen Anwohner berücksichtigt. Grundsätzlich sind Sammelfahrten so zu organisieren, dass ein Rückwärtsfahrten nicht erforderlich wird. Unter Berücksichtigung der für den awb verbindlichen Vorga-ben für das Rückwärtsfahren und Rangieren von Abfall-sammelfahrzeugen sind daher nur noch in absoluten Ausnahmefällen Rückwärtsfahrten bis etwa 150 Meter vertretbar. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.awb.uelzen.de – Rückwärtsfahren.

  • 25

    Abfuhrplan 20214-wöchentliche Abfuhrtermine:Den Wochenkalender finden Sie auf èSeite 23

    Rhythmus A: Kalenderwoche (KW) 1, 5, 9, 13, 17, 21, 25, 29, 33, 37, 41, 45, 49

    Rhythmus B: Kalenderwoche (KW) 4, 8, 12, 16, 20, 24, 28, 32, 36, 40, 44, 48, 52

    Abfuhrplan

    Altpapier Melosch 14-täglich wie Restabfall

    Restabfall Bioabfall Gelbe Tonne Altpapier FormataStädte, Orte, Ortstei-le und Gebiete

    Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig Abfuhrtag 14-täglich Abfuhrtag 14-täglich 4-wöchig

    Abbendorf Montag gerade KW Rhythmus B Montag ungerade KW Freitag gerade KW A

    Addenstorf Dienstag ungerade KW Rhythmus A Dienstag gerade KW Freitag ungerade KW Q

    Aljarn Montag ungerade KW Rhythmus A Montag gerade KW Montag gerade KW P

    Allenbostel Mittwoch ungerade KW Rhythmus A Mittwoch gerade KW Freitag ungerade KW H

    Almstorf Freitag gerade KW Rhythmus B Freitag ungerade KW Mittwoch gerade KW E

    Altenmedingen Montag ungerade KW Rhythmus A Montag gerade KW Montag gerade KW P

    Arendorf Mittwoch gerade KW Rhythmus B Mittwoch ungerade KW Mittwoch ungerade KW C

    Arnoldshof bei Wriedel Montag gerade KW Rhythmus B Montag ungerade KW Mittwoch ungerade KW H

    Bad Bevensen (Stadt) östlich der Bahntrasse

    Freitag ungerade KW Rhythmus A Freitag gerade KW Dienstag gerade KW J

    Bad Bevensen (Stadt) westlich der Bahntrasse

    Freitag ungerade KW Rhythmus A Freitag gerade KW Dienstag gerade KW T

    Bad Bodenteich Montag ungerade KW Rhythmus A Montag gerade KW Freitag gerade KW F

    Bahnsen Dienstag ungerade KW Rhythmus A Dienstag gerade KW Dienstag ungerade KW G

    Bankewitz mit Hof Rohrstorf Freitag gerade KW Rhythmus B Freitag ungerade KW Mittwoch gerade KW E

    Bardenhagen Dienstag gerade KW Rhythmus B Dienstag ungerade KW Montag gerade KW L

    Bargdorf mit Wo-chenendgebiete Dienstag ungerade KW Rhythmus A Dienstag gerade KW Montag gerade KW Q

    Bargfeld Dienstag ungerade KW Rhythmus A Dienstag gerade KW Dienstag ungerade KW G

    Barnsen Mittwoch gerade KW Rhythmus B Mittwoch ungerade KW Dienstag unger