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Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Aktionspläne: Erfahrungen aus den Ländern Peter Litschke, 18. Oktober 2018 Bremen, Landesteilhabebeirat

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ... · Veranstaltungen, Veröffentlichungen) gesetzliche Grundlage seit 2015 Finanzierung durch den Bundestag seit 2016 zwei Monitoring-Stellen

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Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention

Aktionspläne:

Erfahrungen aus den

Ländern

Peter Litschke, 18. Oktober 2018

Bremen, Landesteilhabebeirat

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Überblick

1. Das Institut und die Monitoring-Stelle

2. Der UN-Fachausschuss

3. Der Aktionsplan

4. Erfahrungen aus den Ländern

5. Fazit: Rückschlüsse für Bremen

2 Donnerstag, 18.10.2018

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1. Das Institut und die MSt

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte

eingerichtet 2001

die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution

Deutschlands

Aufgabe: Förderung und Schutz der Menschenrechte

(zum Beispiel Politikberatung, Stellungnahmen,

Veranstaltungen, Veröffentlichungen)

gesetzliche Grundlage seit 2015

Finanzierung durch den Bundestag seit 2016

zwei Monitoring-Stellen am Deutschen Institut für

Menschenrechte

4 Donnerstag, 18.10.2018

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Die Monitoring-Stelle UN-BRK

seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für

Menschenrechte

politisch unabhängig

Aufgabe: Rechte von Menschen mit Behinderungen

fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland

überwachen (Politikberatung, Veranstaltungen,

Veröffentlichungen, etc.)

11 Personen (Stand Oktober 2018)

5 Donnerstag, 18.10.2018

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2. Der UN-Fachausschuss

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Der Ausschuss

Überwachung der weltweiten Umsetzung

18 Expert_innen mit Beeinträchtigungen

Tagt zwei Mal pro Jahr in Genf

Allgemeine Bemerkungen („General Comments“, z.B.

General Comment Nr. 7 zu Partizipation)

Individualbeschwerde, „Views“: Rechtsprechung

Abschließende Bemerkungen („Concluding

Observations“)

7 Donnerstag, 18.10.2018

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Die Abschließenden Bemerkungen 2015

Ca. 30 behindertenpolitische Forderungen und

Empfehlungen, die sich an die Bundes-, Landes- und

kommunale Ebene richten

In Bremen bekannt machen

Aufnahme der Abschließenden Bemerkungen (die in die

Landes-Zuständigkeit fallen) in den Aktionsplan

In jedem Handlungsfeld aufzeigen, welche

Abschließenden Bemerkungen wie aufgenommen sind

Öffnungsklausel (NAP 2.0, Kapitel 5.5)

Gutes Beispiel: Brandenburg

2. Staatenprüfverfahren Deutschland 2018-2020

8 Donnerstag, 18.10.2018

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3. Der Aktionsplan

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Der Aktionsplan

Empfehlung des Ausschusses (RN 8b)

Menschenrechtlich ausgerichtet (BRK-Definition von

Behinderung, Verpflichtung zu den Menschenrechten)

Rückbindung an die UN-BRK

Berücksichtigung von Gruppen in vulnerablen

Lebenslagen

Querschnittsthemen

Bestandsaufnahme / Ist-Zustand

10 Donnerstag, 18.10.2018

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Der Aktionsplan

Ziele & Maßnahmen SMART (spezifisch, messbar,

akzeptabel, realistisch, terminiert)

Finanzierung

Beteiligung & Zuständigkeiten

Nummerierung

Controlling, Steuerung, Begleitung

Partizipation

Evaluation und Fortschreibung

11 Donnerstag, 18.10.2018

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Evaluation

Interne Evaluation: Umsetzungsstand, Controlling

Externe Evaluation: unabhängige Expertise

Interne und externe Evaluation als ergänzende Ansätze

Methoden: Normativ und sozialwissenschaftlich

Rückbindung an die UN-BRK, Verpflichtungen aus der

UN-BRK

Wirkung und Geeignetheit der Ziele und Maßnahmen

Prozesse (Entstehung, Fortschreibung, Strukturen)

Partizipation bei Evaluation (Expert_innen-Interviews)

12 Donnerstag, 18.10.2018

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Fortschreibung

Koordination: Focal Point

Steuerungsgremium: Interministerielle AG

Beteiligung der Zivilgesellschaft (Auftaktveranstaltung,

Arbeitsgruppen, Stellungnahmen, Beteiligungsforen und

-portale, Gremien)

Transparentes Verfahren (Homepage, LBB)

Menschenrechtlicher Ansatz

Bestandsaufnahmen / Datensammlung

13 Donnerstag, 18.10.2018

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4. Erfahrungen aus den

Ländern

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Aktionspläne der Länder

Bestehende Aktionspläne der 1. Generation (13):

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-

Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen,

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holsten

Bereits fortgeschriebene Aktionspläne (3):

(Bund), Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Thüringen

Evaluierte Aktionspläne (5):

(Bund), Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen

Gerade in der Fortschreibung (5):

Bayern (Schwerpunkte), Berlin, Hessen (1. Schritte eingeleitet), Niedersachsen

(2-Jahres-Rhythmus), Mecklenburg-Vorpommern (1. Schritte eingeleitet)

15 Donnerstag, 18.10.2018

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Zwei Beispiele: Berlin & Thüringen

Berlin:

Keine Evaluierung durchgeführt

Fortschreibung hat begonnen

Ressortübergreifende Arbeitsgruppe

AGs Menschen mit Behinderung

Thüringen

Externe Evaluation

Interministerielle AG zur Umsetzung der UN-BRK

Fortschreibungsprozess unter Beteiligung der

Zivilgesellschaft in fortlaufenden AGs (inkl.

Angemessene Vorkehrungen)

16 Donnerstag, 18.10.2018

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Gute Beispiele

Generell: Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Thüringen

Aufnahme der Abschließenden Bemerkungen (Bund,

BB)

Stellungnahmen des Landesbehindertenbeirats im

Aktionsplan (RLP)

Aufgreifen von Querschnittsthemen (BB)

Gruppen in vulnerablen Lebenslagen (NRW)

Normprüfung inkl. Beteiligung Zivilgesellschaft (HE)

17 Donnerstag, 18.10.2018

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Gute Beispiele

Berücksichtigung der Finanzierung (SN, BB)

Darstellung der Maßnahmen inkl. Laufzeiten,

Zuständigkeiten und Zielbeschreibungen (BB)

Verknüpfung zwischen Maßnahmen & UN-BRK (BB)

Online-Übersicht über Maßnahmen (München)

Beteiligungsmechanismen (MV, NRW, SL, ST)

Strukturen (Koordinierung, Steuerung, Controlling) (TH)

18 Donnerstag, 18.10.2018

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5. Fazit: Rückschlüsse für

Bremen

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Rückschlüsse für Bremen

Evaluation des Aktionsplans (intern/extern)

Vollumfängliche Beteiligung der Zivilgesellschaft bei

Evaluation und Fortschreibung

(Hochrangiges) interministerielles Gremium

Regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts auf

Fachebene

Ausreichend Zeit (mind. 2 Jahre) und Finanzierung

einplanen

Von anderen Ländern lernen

20 Donnerstag, 18.10.2018

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Vielen Dank

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Monitoring-Stelle

UN-Behindertenrechtskonvention

Peter Litschke

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Telefon: 030 259 359-457

[email protected]

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Twitter: @DIMR_Berlin