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Institute of Spatial Planning Kli dl ht Klimawandelgerechte Stadtentwicklung - Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen urbane Konzepte begegnen Stefan Greiving

Kli d l htKlimawandelgerechte Stadtentwicklung - … · Studie der Weltbank „The Global Monitoring Report 2008“, kommt zu dem ... Der Klimawandel unterscheidet sich von seit langem

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Kli d l htKlimawandelgerechte Stadtentwicklung - Ursachen und gFolgen des Klimawandels durch

urbane Konzepte begegnenurbane Konzepte begegnen

Stefan Greiving

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Gliederung

1. Einleitung2. Stadtklimawandel3. Rolle der bestehenden planerischen Instrumente 4. Governance5. Climate-Proof Planning6. Leitbilder7. Environmental Justice 8. Fazit

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1. EinleitungPlanerisches Handeln ist für die Reduzierung der Vulnerabilität sowie den gezielten Aufbau von Klimaschutz- und Anpassungskapazitäten gegenüber den Einwirkungen des Klimawandels von zentraler Bedeutung (Stern Reportden Einwirkungen des Klimawandels von zentraler Bedeutung (Stern Report, IPCC 4th Assessment Report). Studie der Weltbank „The Global Monitoring Report 2008“, kommt zu dem Schluss dass ein wesentliches Handlungsfeld für den Umgang mit denSchluss, dass ein wesentliches Handlungsfeld für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels die Entwicklung adaptiver Stadtentwicklungs- und Urbanisierungsprogramme ist.In der DAS heißt es: „Räumliche Planung kann mit den bereits bestehenden rechtlichen und planerischen Instrumenten sowohl Klimaschutz als auch Anpassung unterstützen […]. Die Raumplanung kann mit der Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und belastbare (resiliente) Raumstrukturen eine Vorreiterrolle übernehmen, die gegenüber den Auswirkungen aller gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auf die g g g pRaumstruktur robust und flexibel reagiert“.

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Von der ARGEBAU (2008) werden Klimaschutz, Klimaanpassung und auch ( ) gder demographische Wandel als untrennbare Elemente einer integrierten Stadtentwicklung angesehen. Die Herausforderung besteht darin, Synergien und Zielkonflikte zu erkennen und in der Abwägung zu bewältigen.g g gVor diesem Hintergrund setzt eine klimawandelgerechte Stadtentwicklung integrierte Ansätze zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mittels planerischer Vorsorge in Stadt und Stadtregion vorausKlimawandel mittels planerischer Vorsorge in Stadt und Stadtregion voraus.Für die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gilt es aufzuzeigen WAS zu tun ist und WER die V t t fü di f d li h H dl t ä tVerantwortung für die erforderliche Handlung trägt. Umfassenderes Verständnis, das neben nicht-verbindlichen Konzepten, Strategien, Rahmenplänen etc., auch formelle Instrumente wie die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung oder auch Instrumente des besonderen Städtebaurechts umfasst und auch privatwirtschaftliches Handeln einschließt.

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2. StadtklimawandelDie klimatischen Veränderungen, die sich auf den urbanen Raum auswirken, betreffen sowohl die durchschnittlichen Bedingungen (wie z.B. die J h itt lt t ) l h A hl d Stä k E t i iJahresmitteltemperatur) als auch Anzahl und Stärke von Extremereignissen. Sowohl Extremereignisse als auch schleichende Veränderungen haben direkte Auswirkungen (wie z.B. die Zunahme der Hitzebelastung), lösen aber auch g ( g)indirekte Folgen aus (z.B. Veränderung des Energiebedarfes für die Kühlung).Die Analyse, d.h. eine Beschreibung an welcher Stelle eventuell welche Wirkfolgen des Klimawandels auftreten könnten lässt sich – eine ausreichendeWirkfolgen des Klimawandels auftreten könnten, lässt sich eine ausreichende Operationalisierung vorausgesetzt – auch auf einer sehr kleinteiligen Betrachtungsebene wie z.B. für ein Stadtquartier durchführen. Die Maßnahmen die diesen Problemen Abhilfe schaffen können bedürfenDie Maßnahmen, die diesen Problemen Abhilfe schaffen können, bedürfen vielfach einer übergeordneten Betrachtungsebene und müssen in jedem Fall auf die Stadt in ihrem Gesamtkontext und ihre regionalen Bezüge ausgerichtet sein. Sie richten sich daher gezielt an die Stadt- und Regionalentwicklung, wobei erstere aufgrund des Projektfokus im Mittelpunkt steht. Der Maßstab der Problemanalyse ist nicht automatisch die beste Ebene für die Problemlösung.

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Charakteristische Stadtklimaeffekte

Einflussgröße Veränderung gegenüber dem Einflussgröße Veränderung gegenüber demEinflussgröße Veränderung gegenüber dem nicht bebauten Umland

Einflussgröße Veränderung gegenüber dem nicht bebauten Umland

Lufttemperatur- Jahresmittel ~ + 2°C

Wind- Geschwindigkeit bis -20 %

- Winterminima- in Einzelfällen

bis + 10°Cbis + 15°C

- Richtungsböigkeit- Geschwindigkeitsböigkeit

stark variierenderhöht

UV-Strahlung - im Sommer bis – 5%

Sonnenscheindauer- im Sommer bis – 8%- im Sommer

- im Winterbis – 5%bis – 30%

- im Sommer- im Winter

bis – 8%bis – 10%

Sensibler Wärmestrom bis + 50% Wärmespeicherung im Untergrund und in Bauwerken

bis + 40 %

Globalstrahlung (horizontale Fläche)

bis – 10% Gegenstrahlung bis + 10%

Niederschlag Luftfeuchte- Regen- Schnee- Tauabsatz

mehr (leeseitig)wenigerweniger

- relativ- absolut

geringergleich

Nebel LuftverunreinigungNebel- Großstadt- Kleinstadt

wenigermehr

Luftverunreinigung- CO, NOx, PM10, AVOC1), PAN2)

- O3

mehrweniger (Spitzen höher)

Bioklimatische Vegetationsperiode

Bis zu zehn Tage länger Dauer der Frostperiode bis – 30 %

1) Antrophogene Kohlenwasserstoffe; 2) Peroxiacetylnitrit

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Wirkfolgen des Klimawandels auf den urbanen Raum Transport und Verkehr

- vermehrte Behinderungen und - veränderter Bedarf an

Menschliche Gesundheit

- sinkender thermischer Komfort- Hitze und Kälte bedingte

- steigende Gefahr von vektorbasierten Krankheiten

vermehrte Behinderungen und Verspätungen durch Extremereignisse- steigende Kosten für die Instandhaltung

veränderter Bedarf an Transportdienstleistungen- veränderte Ansprüche an Transportdienstleistungen (z.B. Klimatisierung)

Hitze und Kälte bedingte Todesfälle - steigende Gefährdung durch

Extremereignisse

Energie

Freiräume und Grünflächen

- steigender Bedarf an Kaltluftentstehungsgebieten

- Veränderung des Pflegebedarfes (insb. Bewässerung)

- steigender Energiebedarf für Kühlung- steigender Energiebedarf für die Aufbereitung von Wasser

- sinkender Heizbedarf- sinkende Versorgungssicherheit (insb. bei kühlwasserabhängiger Energiegewinnung)

- steigender Bedarf an Erholungsflächen- veränderte Ansprüche an die Ausgestaltung von Freiflächen (z B Schattenplätze

- Veränderung der Eignung von Pflanzen (z.B. Straßenbäume)- Veränderung der Biodiversität

Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft

- Veränderte Häufigkeit und Höhe von Hochwässern

- Veränderung des Grundwasserspiegels

(z.B. Schattenplätze, Wasserflächen)

Lufthygiene

steigende Konzentration steigender Bedarf an- steigender Wasserbedarf im Sommer- sinkendes Brauchwasserdargebot im Sommer

- Veränderte Qualität der Oberflächengewässer- Veränderte Qualität des Grundwassers

- steigende Konzentration toxischer Stoffe (z.B. Ozon, Stäube) - steigende olfaktorische Belastungen

- steigender Bedarf an Frischluftentstehungsgebieten

Technische und soziale Infrastruktur

- veränderte Ansprüche an die technische Infrastruktur (z.B. Entwässerung)

- vermehrte Schäden und Ausfälle bei Extremereignissen

t i d B d f

Tourismus und Kulturerbe

- Häufigere Schäden an Gebäuden, Denkmälern und

- Auswirkungen auf das Stadtimage

Entwässerung)- veränderte Ansprüche an die soziale Infrastruktur (z.B. Klimatisierung von Kindergärten

- steigender Bedarf an Einsatzkräften für die Bewältigung von Extremereignissen

Kultureinrichtungen- Veränderungen der touristischen Saison

- Veränderung der Badegewässerqualität (z.B. durch Algenblüten)

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3. Rolle bestehender planerischer InstrumentepDer allgemeine Klimaschutz gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB geht über den engen stadtklimatischen Bezug hinaus. S i B d t hö ft i h i ht d h d B it d B l it l füSeine Bedeutung erschöpft sich nicht durch den Beitrag der Bauleitplanung für den Umwelt- und Naturschutz oder rein auf Maßnahmen, die unmittelbar auf die Reduktion von CO2-Emissionen von Gebäuden abzielenMit Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz ist mehr eingeschlossen als Umwelt- und Naturschutz, so etwa eine CO2-sparende Siedlungsentwicklung. Diese erfasst alle Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung, mit der die CO2-p g,Emissionen, die von Siedlungen verursacht werden, vermindert werden können. Für Maßnahmen, die auf die Reduktion der CO2-Emissionen von Gebäuden abzielen ist eine Abstimmung mit den Regelungsinhalten der EnEV 2009 (§§ 3 4abzielen, ist eine Abstimmung mit den Regelungsinhalten der EnEV 2009 (§§ 3,4 höchstzulässiger Jahres-Primärenergiebedarf ) und des EEWärmeG, (§ 3 anteilige Deckung des Wärmeenergiebedarf durch erneuerbare Energien) erforderlich. D ti h F h ht hli ßt F t t N t bDas energetische Fachrecht schließt Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht aus. Unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Festsetzungen sind weitergehende Regelungen möglich.

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Augenmerk ist auf die Stadtumbaumaßnahmen (§ 171 a – d BauGB) zu legen. Die B d fü Kli h d b h i Rü kb bBedeutung für Klimaschutz und -anpassung besteht im Rückbau ungenutzter bzw. besonders verwundbarer Strukturen. Auch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§ 136 BauGB) können g (§ )Klimaschutzzwecken dienen. Ein städtebaulicher Missstand könnte bei einer Überzahl energetisch nicht zeitgemäßer Gebäude (physischer Missstand) ebenso vorliegen, wie bei defizitärer energetischer Infrastruktur (funktioneller Missstand). g , g ( )Eine Alternative zu öffentlich-rechtlichen Festsetzungen stellen städtebauliche Verträge mit oder ohne Kombination mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan darBebauungsplan dar.Denkbar sind privatrechtliche Vereinbarungen („Nebenbestimmungen“) im Kaufvertrag nach § 433 BGB, in denen sich Käufer etwa zur Nutzung

ti E i fli htregenerativer Energien verpflichten. Relevant kann die privat-mitverantwortliche Stadtentwicklung gemäß § 171 f BauGB sein (z. B. Festlegung von Gebieten, in denen in privater Verantwortung Maßnahmen zur regenerativen Energiegewinnung durchgeführt werden).

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Während Klimaschutz in Bauplanungsrecht und energetischem Fachrecht eine g ggroße Bedeutung beigemessen wird, gilt dies für Klimaanpassung bislang nicht.Klimaschutzmaßnahmen sind räumlich ubiquitär, d.h. flächendeckend umzusetzen Die Klimaeffekte wirken regional und teilweise sogar lokalumzusetzen. Die Klimaeffekte wirken regional und teilweise sogar lokal unterschiedlich, die jeweiligen Raumstrukturen unterscheiden sich in ihrer Vulnerabilität, weshalb eine Auseinandersetzung mit dieser Problematik in der Raum- und Stadtentwicklung unverzichtbar erscheintRaum- und Stadtentwicklung unverzichtbar erscheint.Konkret werden in der Deutschen Anpassungsstrategie Handlungsbereiche benannt, die eine unmittelbare Bedeutung für die Stadtentwicklung aufweisen:

Anpassungsbedarf an Bauen in von Extremereignissen gefährdeten Bereichen.Geeignete Architektur sowie Stadt- und Landschaftsplanung, um eine g p g,klimatisch bedingte verstärkte Aufheizung der Städte und damit Hitzestress zu lindern. Überprüfungen und ggfs Anpassungen der vorhandenen Infrastrukturen derÜberprüfungen und ggfs. Anpassungen der vorhandenen Infrastrukturen der Wasserver- und -entsorgung. Flächendeckender Schutz vor Starkregen/Sturzfluten.

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Bauleitplanung ist i.d.R. nur sehr begrenzt in der Lage, auf den baulichen Bestand g g geinzuwirken. Sinnvoll einsetzbar sind Instrumente des besonderen Städtebaurechts wie etwa die Städtebaulichen Umbaumaßnahmen.Weil der präventive Rückbau von Strukturen immer die Ausnahme bleiben wird istWeil der präventive Rückbau von Strukturen immer die Ausnahme bleiben wird, ist es gerechtfertigt über eine sog. „Plan-B-Option“ nachzudenken, die möglicherweise auftretende Extremereignisse als Chance für den Umbau von Strukturen – etwa an der Küste – nutztStrukturen – etwa an der Küste – nutzt.In Betracht gezogen werden kann § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB („Baurecht auf Zeit“). Im Bebauungsplan kann in besonderen Fällen festgesetzt werden, dass bestimmte d i ih f t t t b li h d ti N t d A l bider in ihm festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen nur bis zum Eintritt bestimmter Umstände zulässig oder unzulässig sind.Der Begriff „Klimaanpassung“ bleibt trotz der dargelegten Relevanz für Planung bis dato im BauGB unerwähnt.Nur indirekt lässt sich bislang über die Leitvorstellung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung ein Handlungsauftrag im Bereich Anpassungstädtebaulichen Entwicklung ein Handlungsauftrag im Bereich Anpassung herleiten.

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4. Climate Governance4. Climate GovernanceDer Klimawandel unterscheidet sich von seit langem existierenden Umweltproblemen dadurch, dass er nur durch geringe Erfahrungen mit der ursächlichen Gefahr, komplexe Ursache-Wirkungs-Beziehungen sowie vielfältige, heterogene und langfristige Effekte gekennzeichnet ist. Wissenschaftliche Aussagen zum Klimawandel und seinen (insbesondereWissenschaftliche Aussagen zum Klimawandel und seinen (insbesondere regionalen) Folgen sind – und das werden sie auch in Zukunft bleiben – stets mit einem hohen Unsicherheitsfaktor belegt. Unsicherheit wird hier also zu einem beherrschenden Element in Entscheidungsprozessenbeherrschenden Element in Entscheidungsprozessen.Eine öffentliche Entscheidungsfindung, welche lediglich auf der tatsächlich „wissenschaftlichen“, durch Experten ermittelten Wissensgenerierung basiert

i di Ni htb ü k i hti d i l k lt ll “ l b ltli hsowie die Nichtberücksichtigung der „sozial-kulturellen“ lebensweltlichen Dimension, führen zu Misstrauen.Die Akzeptanz von Entscheidungen ist angesichts der Tatsache, dass Entscheidungen über den Umgang mit Risiken – so auch Klimafolgen – letztlich Wertentscheidungen sind, außerordentlich wichtig, auch weil viele der erforderlichen Maßnahmen nur durch Eigentümer und Bewohner umgesetzt g gwerden können, wenn sie den baulichen Bestand betreffen.

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Hier werden Governance-Ansätze als Lösung angesehen, bei denen dieHier werden Governance Ansätze als Lösung angesehen, bei denen die Bevölkerung, auch demokratische Gremien, andere Fachpolitiken und gesellschaftliche Kräfte in den Diskurs treten.Dabei gilt es auch die möglichen positiven Effekte des Klimawandels als ChancenDabei gilt es, auch die möglichen positiven Effekte des Klimawandels als Chancen mit zu betrachten, auch in Verbindung mit einer positiven Kommunikationsstrategie. Zudem ist zu beachten, dass Governance-Prozesse Entscheidungen nur vorbereiten, jedoch nicht ersetzen können – zumindest solange diese Entscheidungen Drittbindungswirkung haben sollen. Der Umgang der mit dem Klimawandel verbundenen Komplexitiät und Unsicherheit verlangt eine Zusammenführung des Ansatzes regionaler Governance-Prozesse mit Ansätzen eines Risikomanagements zu einemGovernance Prozesse mit Ansätzen eines Risikomanagements zu einem „Klimawandel-Governance“.

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5 Climate-Proof Planning5. Climate Proof Planning

Ziel von Climate-Proof Planning ist es, ein hohes Niveau an Resilienz und Anpassungsfähigkeit gegenüber den aktuellen und zukünftigen Folgen desAnpassungsfähigkeit gegenüber den aktuellen und zukünftigen Folgen des Klimawandels sicherzustellen. Bei der Ausarbeitung und Annahme bzw. Genehmigung von Programmen, Plänen

d P j kt llt d h di ö li h A i k U lt dund Projekten sollten daher die möglichen Auswirkungen von Umwelt- und Klimaveränderungen, die für diese relevant sind, berücksichtigt werden. Dabei müssen unterschiedliche Klimaszenarien sowie die Exposition und pVulnerabilität der jeweiligen Raumentwicklungsziele gegenüber den Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden. Ein resilientes urbanes System das eine Exposition (Tatsache einer GefahrEin resilientes urbanes System, das eine Exposition (Tatsache, einer Gefahr ausgesetzt zu sein) aufweist, ist durch die Prinzipien der Redundanz (Ausstattung mit funktional vergleichbaren Elementen, die im Falle von Störungen diese Funktionen untereinander ausgleichen können) und Stärke (Schaffung robuster“Funktionen untereinander ausgleichen können) und Stärke (Schaffung „robuster Raumstrukturen mit hoher Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einwirkungen) gekennzeichnet.

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Produkte eines Climate Proofing im Sinne der Klimaanpassung sind:Entwicklung und Darstellung der Exposition der Region oder der Stadt gegenüber möglichen Klimaveränderungen – Was wird sich hinsichtlich des Klimawandels in der Region/Stadt verändern? (Expositionsanalyse)g ( p y )Entwicklung und Durchführung einer Abschätzung der Verwundbarkeit für die spezifische Region oder das zu beurteilende Planungsobjekt,Climate Proof Bericht der die Erfassung Darstellung und Bewertung derClimate-Proof-Bericht, der die Erfassung, Darstellung und Bewertung der Programme, Pläne und Projekte hinsichtlich ihrer Resilienz und Anpassung an veränderte Umwelt- und Klimabedingungen umfasst,Darstellung der in dem Programm, Plan oder Projekt integrierten Ziele zur Klimaanpassung, einschließlich entsprechender Querverweise zum Klimaschutz,Dokumentation der Methoden, die bei der Diskussion und Bewertung von Planungsalternativen herangezogen wurden (z.B. formelle und informelle Verfahren und Methoden) und ggf. Darstellung der wesentlichenVerfahren und Methoden) und ggf. Darstellung der wesentlichen Schwierigkeiten und „Nicht-Planbarkeiten“ hinsichtlich der Klimaanpassung.

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6 Leitbilder6. Leitbilder

Grundlegende These ist, dass räumliche Leitbilder eine wichtige Funktion beim Klimaschutz, aber auch bei der Anpassung an den Klimawandel spielen können,Klimaschutz, aber auch bei der Anpassung an den Klimawandel spielen können, da sie vor dem Hintergrund der Komplexität und Unsicherheit Orientierung bieten und dabei helfen können, Prioritäten zu setzen.So wird auch in der Deutschen Anpassungsstrategie die Rolle der RaumplanungSo wird auch in der Deutschen Anpassungsstrategie die Rolle der Raumplanung u.a. darin gesehen, dass sie mit der Entwicklung von Leitbildern eine Vorreiterrolle übernehmen kann, die gegenüber den Auswirkungen aller gesellschaftlichen Veränderungsprozesse auf die Raumstruktur robust und flexibel reagiertVeränderungsprozesse auf die Raumstruktur robust und flexibel reagiert.Die ARGEBAU hat Kriterien eines städtebauliches Leitbild für den Klimaschutz formuliert). Demnach sind für

die Folgen der demografischen Entwicklung,steigende Umweltstandards,die Neufassung der Energieeinsparverordnung,steigende Energiekosten und die Liberalisierung des Energiemarktes

Zi l d fi i d A t fü di i liti h Di k i i hZiele zu definieren und Argumente für die energiepolitische Diskussion zwischen den verschiedenen Zielgruppen auf der lokalen Ebene zu liefern.

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Bewertungskriterien für ein Leitbild, das auf Resilienz abzielt, sind folgende Prinzipien:

Effizienz: Verringerung des Ressourcenumsatzes, Abfall- und Verkehrsvermeidung zur Verringerung von CO2-Emissionen.g g gExposition: Minimierung der Ausweitung der Siedlungsfläche zur Verringerung der Exposition der Siedlungsflächen gegenüber Klimaänderungen Gleichzeitig werden dadurch CO2-Senken im FreiraumKlimaänderungen. Gleichzeitig werden dadurch CO2-Senken im Freiraum erhalten.Diversität: Eine hohe Diversität der Siedlungsstruktur dient insbesondere im W h l i h I f t kt G bä d d G ü b i h l iWechsel zwischen Infrastruktur, Gebäuden und Grünbereichen als eine Voraussetzung für ein angenehmes Stadtklima.Redundanz: Vermeidung monostruktureller städtebaulicher Entwicklungen, um Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems auch dann aufrecht erhalten, wenn einzelne Teile vorübergehend ausfallen.

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Bewertung bestehender räumlicher Leitbilder

Effizienz Exposition Diversität RedundanzEffizienz Exposition Diversität Redundanz

Achsen-modelle

Bündelung von Infrastrukturen, aber Gefahr nicht geplanter

Bündelung der Siedlungsentwicklung entlang von Achsen; frei

Großräumige Diversität, aber kleinräumig die Gefahr zu hoher

Starke Ausrichtung auf Achsen und auf das Zentrum (BetroffenheitGefahr nicht geplanter

disperser Siedlungsentwicklung

entlang von Achsen; frei halten gefährdeter Gebiete

Gefahr zu hoher Verdichtung

Zentrum (Betroffenheit Kritischer Infrastruktur)

Kompakte Durch Kompaktheit Kompakter Kern bietet Vermeidung Starke Ausrichtung auf das Stadt günstige Kostenbilanz

(geringer Grunderwerb, niedrige Infrastrukturkosten,

Möglichkeit, gefährdete Bereiche in Außenbereichen zu meiden

gmonofunktionaler Siedlungsräume zugunsten vielfältiger Nutzungsmischungen inkl.

gZentrum, wo sich auch Kritische Infrastrukturen konzentrieren

niedrige Energiekosten) Durchgrünung, Freiräume aber Gefahr zu hoher Dichte im Zentrum

Dezentrale Bündelung von Bündelung der An zentralen Orten und Lokal: Starke AusrichtungDezentrale Konzentration

Bündelung von Infrastrukturen in Zentren und Achsen

Bündelung der Siedlungsentwicklung und frei halten bestehender Freiräume, aber Gefahr, dass durch Entwicklung

An zentralen Orten und entlang der Achsen Durchmischung von Wohnsiedlungsbereichen, Arbeitsplatz- Versorgungs-

Lokal: Starke Ausrichtung auf das Zentrum, wo sich auch Kritische Infrastrukturen konzentrierendass durch Entwicklung

der Versorgungsstruktur ins Umland, weitere Flächeninanspruchnahme in der Peripherie

Arbeitsplatz , Versorgungsund Freizeitzentren, damit motorisierte Individualverkehre vermieden und außerdem

konzentrierenRegional: Der Aufbau dezentraler Zentrensysteme und kleinräumigerin der Peripherie

begünstigt wirdvermieden und außerdem Freiräume erhalten werden.

kleinräumiger Achsenkonzepte erhöht die Redundanz des Systems

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Effizienz Exposition Diversität Redundanz

Edge City Die Dichte ist nicht ausreichend hoch, wodurch beispielsweise

Ö

Da tendenziell neuere Entwicklungen gefördert werden, besteht erhöhte

Innerhalb dieser Städte kurze Wege und die Versorgung der Bewohner

An für den MIV strategisch günstigen Standpunkten entwickeln, meist an

ein ÖPNV-Netz effizient sein würde.

Gefahr, in gefährdete Gebiete auszuweichen.

gut, so dass diese meist nicht darauf angewiesen sind, in andere Städte zu pendeln.

Autobahnkreuzen, unabhängig und weit ab von anderen Städten.

Zwischenstadt Flächendeckende Ansiedlung ohne konkrete räumliche Schwerpunkte mit

Entwicklung findet zwischen Städten, oft auch in gefährdeten Gebieten statt

Innerhalb der Zwischenstadt recht kurze Wege und gute Versorgung der Bewohner

Weiträumige Ausdehnung der Zwischenstadt; disperse Siedlungs- und Infrastruktur aber in derSchwerpunkte mit

geringer Dichte; ein ÖPNV-Netz ist in einem solchen Gebiet nur schwer umzusetzen.

Gebieten, statt. der Bewohner. Infrastruktur, aber in der Regel kein ÖPNV.

schwer umzusetzen.

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Keines der Leitbilder erfüllt alle Kriterien, die an eine resiliente, klimaangepassteKeines der Leitbilder erfüllt alle Kriterien, die an eine resiliente, klimaangepasste Stadt zu stellen wären. Dennoch können im Einzelnen Elemente ausgewählter Leitbilder als Ansatzpunkte für eine Gestaltung resilienter Siedlungsstrukturen gegenüber dem Klimawandelfür eine Gestaltung resilienter Siedlungsstrukturen gegenüber dem Klimawandel genutzt werden:

hinreichend hohe städtebauliche Dichte,Erhalt bzw. Schaffung von Freiräumen,engmaschiges Infrastrukturnetz, und Vermeidung zu hoher InfrastrukturkonzentrationInfrastrukturkonzentration.

Insgesamt scheinen sich die Leitbilder der Dezentralen Konzentration sowie der kompakten Stadt diesbezüglich am ehesten zu eignen.

fLetztlich steht hier aber auch die Forderung nach flexibler Planung und nach Governance-Ansätzen: Es geht also nicht nur um „Climate Change Proof Planning“, sondern generell um „Change Proof Planning“.

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7. Environmental Justice7. Environmental Justice

Environmental Justice geht der Frage nach, welche Bevölkerungsgruppen durch Umweltschadstoffe besonders stark belastet werden, und wie eine gerechteUmweltschadstoffe besonders stark belastet werden, und wie eine gerechte Verteilung dieser Belastung aussehen könnte. Bei Klimawandelanpassung trifft jedoch zur sozialen Ungleichverteilung eine räumliche hinzu: Klimaeffekte wirken regional und teilweise sogar lokalräumliche hinzu: Klimaeffekte wirken regional und teilweise sogar lokal differenziert, unterschiedliche Raumstrukturen sind unterschiedlich anfällig.Klimawandel wird insbesondere dort und von denjenigen sozialen Gruppen als besonders gravierendes Problem wahrgenommen, wo bereits eine Betroffenheit durch Alterungs- und Schrumpfungsprozesse vorliegt, die neben einer Angebotsverschlechterung (z. B. im sozialen Bereich) auch finanzielle Belastungen mit sich bringt (etwa steigende Fixkosten im Bereich der technischen Infrastruktur). Eine höhere Verwundbarkeit geht nicht notwendigerweise auch mit einem höheren g gBeitrag dieser Gruppen zum Klimawandel durch Emissionen oder Ressourcenverbrauch einher.

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Diskussion über Daseinsvorsorge: ausgelöst durch demographischen Wandel, g g gaber auch Wandel des Staatsverständnisses („vom Versorgungs- zum Gewährleistungsstaat“) – bisher ohne Bezug zum Klimawandel.Demographischer Wandel wird in Klimakonzepten kaum berücksichtigtDemographischer Wandel wird in Klimakonzepten kaum berücksichtigt.Klimawandel spielt im Eckpunktebeschluss der MKRO vom 10.6.2009 „Demografischer Wandel und Daseinsvorsorge“ und bei „Nachhaltigkeits- bzw. Demografiechecks“ keine RolleDemografiechecks keine Rolle. Unterschiedliche sozialen Gruppen wie auch Altersgruppen können also unterschiedlich betroffen sein durch den Klimawandel, aber auch durch Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen und -erfordernisse.

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Wirkfolgen des Klimawandels

Demographische RelevanzKlimawandels

Steigende Gefährdung der

hli h

Verstärkender Effekt, da insbesondere ein erhöhter Anteil hilfsbedürftiger Personen das Risiko deutlich erhöhen und die Anpassungsfähigkeit

imenschlichen Gesundheit durch Extremereignisse

verringern

St i d Ab h ä h d Eff kt d i h f d B ölk iSteigender Wasserbedarf im Sommer

Abschwächender Effekt, da eine schrumpfende Bevölkerung einen geringeren Wasserbedarf hat.

Steigender Energiebedarf für Kühlung

Ambivalenter Effekt, da eine schrumpfende Bevölkerung insgesamt geringere Kühlungsbedarfe hat, der höhere Anteil älterer Menschen aber besonders verwundbar sind

Sinkender thermischer Komfort

Verstärkender Effekt, da der höhere Anteil älterer Menschen besonders verwundbar ist

Veränderte Verstärkender Effekt, da Rückbau und die Perforation von Quartieren die Ansprüche an Wasser- und Energieversorgung sowie

Fixkosten der technischen Infrastruktur steigen lässt. Gleichzeitig müssen die Kanalnetze auf intensivere und häufigere Starkregenereignisse ausgelegt werden

sowie Wasserentsorgung

Quelle: eigene Darstellung

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Klimaschutzmaßnahmen[1] Demographische Relevanz

Erhöhung der Anforderungen der Energieeinspar-

Gegeben, da beim Rückbau auf die (mangelnde) Energieeffizienz von Gebäuden als Kriterium geachtet

verordnung (EnEV) an den energetischen Standard von Gebäuden

werden kann

Weiterentwicklung des CO2-Gebäudesanierungs-programms

Bedingt. Es wird auf die Prämierung von energetischen Innovationen und architektonischer Qualität der Bebauung z.B. von Brachflächen und Baulücken abgestellt.

Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur

Gegeben, da die sinkende Tragfähigkeit von Infrastruktur unter Schrumpfungsbedingungen energetisch zu Ineffizienzen führt (Pro-Kopf Bedarfe steigen)

[1] Vgl. Eckpunkte für ein integriertes Energie- und Klimaprogramm. Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. August 2007.

Quelle: eigene Darstellung

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Klimaanpassungsmaßnahmen[1] Demographische Relevanz

Anpassungsbedarf an Bauen in von Extremereignissen gefährdeten Bereichen (S. 20)

Gegeben, da Rückbau prioritär in gefährdeten Bereichen erfolgen könnte

20)

Geeignete […] Stadt- und Landschaftsplanung können beitragen eine klimatisch bedingte verstärkte Aufheizung der Städte und damit

Gegeben, da gezielter Rückbau in Schrumpfungsräumen Frischluftkorridore wiederherstellen und Freiflächen schaffenverstärkte Aufheizung der Städte und damit

Hitzestress zu lindern. (S. 19).wiederherstellen und Freiflächen schaffen könnte.

Überprüfungen und ggfs Anpassungen der Gegeben Zitat DAS: sind dieÜberprüfungen und ggfs. Anpassungen der vorhandenen Infrastrukturen der Wasserver- und -entsorgung (S. 22)

Gegeben. Zitat DAS: „…sind die Klimaauswirkungen in einem engen Zusammenhang mit […] dem demographischen und/oder dem

i t h ftli h W d l h “ (S 22)wirtschaftlichen Wandel zu sehen.“ (S. 22)

Flächendeckender Schutz vor Starkregen […] über Verhaltens- und Eigenvorsorge der

Gegeben, da insbesondere Ältere physisch kaum in der Lage sind, Eigenvorsorge zu g g

Bevölkerung durch die Informationsbereitstellung und Bewusstseinsbildung. (S. 23)

g g gbetreiben

[1] Vgl. Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Beschluss des Bundeskabinetts vom 17. Dezember 2008.

Quelle: eigene Darstellung

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Überlagerung der Leitbildkarte 2 „Daseinsvorsorge sichern“ mit Klimawandelregionstypen (links) und Anfälligkeitsraumtypen (rechts)Klimawandelregionstypen (links) und Anfälligkeitsraumtypen (rechts)

Die stark vom Klimawandel betroffenen Regionen sind primärbetroffenen Regionen sind primär wachsende Regionen

Die Potenziale unter Schrumpfungsbedingungen die Anfälligkeit gegenüber dem Klimawandel zu verringern, bestehen gprimär in weniger betroffenen Regionen

Das Wachstum in den betroffenenDas Wachstum in den betroffenen Regionen erhöht deren Anfälligkeit

+ zunehmende Bevölkerung bis 2050 In ihrer Tragfähigkeit gefährdete zentrale Orte

- Abnehmende Bevölkerung bis 2050

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8. Fazit8. FazitWissensfundus fließt in ein Entscheidungsunterstützungstool ein, dass gerade kleineren und mittleren Kommunen bei der Selbsteinschätzung ihrer Betroffenheit und der Auswahl geeigneter Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zur Seite stehen soll. Ergebnisse des ExWoSt-Projekts Klimawandelgerechte Stadtentwicklung“ sind inErgebnisse des ExWoSt Projekts „Klimawandelgerechte Stadtentwicklung sind in folgenden BBSR-Online Publikationen verfügbar:

Ursachen und Folgen des Klimawandels durch urbane Konzepte begegnen –Skizzierung einer klimawandelgerechen StadtentwicklungSkizzierung einer klimawandelgerechen Stadtentwicklung Wirkfolgen des Klimawandels im urbanen RaumRolle der bestehenden städtebaulichen Leitbilder und InstrumenteUmgang mit dem Klimawandel in der planerischen PraxisClimate-Proof Planning

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Aufbau DSS (http://klima.arena3d.de/)Als Handlungsfelder wurden deklariert:

A. SiedlungsflächenentwicklungB. Stadtgestalt und StädtebauB. Stadtgestalt und StädtebauC. Grün-, Frei- und LandschaftsraumD. Verkehr und MobilitätE Sport und FreizeitE. Sport und FreizeitF. Stadtgesellschaft (Gesundheit)G. Wissen und BildungH Kultur und DenkmalpflegeH. Kultur und DenkmalpflegeI. Technische und Soziale InfrastrukturJ. Wirtschaft und EinzelhandelK TourismusK. Tourismus

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