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MPD – Verkehrspsychologie
DEKRA Akademie GmbH
Beratung, Aufbauseminare und Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
MPD-Verkehrspsychologie
„Es gibt keinen günstigen Wind für den, der nicht weiß, in welche Richtung er segeln will.“(Wilhelm von Oranien-Nassau, niederländischer Staatsmann, 1533–1584)
Inhalt 2
Vorwort 3
1 DEKRA Mobil Besonderes Aufbauseminar nach Alkohol- oder Drogenfahrt
4
2 MPD-Intensivberatung Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten
6
3 Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV 2-Punkte-Rabatt im Verkehrszentralregister
7
4 MPD-Fahrerlaubnisberatung Persönliches Routing bei Führerscheinproblemen
8
5 Hilfen zur Sperrfristverkürzung Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen
10
6 MPD-Intervention Verhaltensändernde Vorbereitung auf die MPU
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7 § 70-Kurse Wiederherstellung der Kraftfahreignung
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Qualität rechtfertigt Vertrauen 14
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fahrer und Unternehmer,
Die DEKRA Akademie steht für mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind Spezialisten für Transport und Logistik. Zur Sicherung der persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt gehört heute neben Flexibilität und lebenslangem Lernen auch der Führerschein.
Unser Medizinisch-Psychologischer Dienst berät seit mehr als 10 Jahren in Verkehrssicherheitsfragen und bietet ein umfang-reiches Dienstleistungsangebot, um Probleme mit dem Führer-schein zu vermeiden oder zu lösen.
Profitieren Sie im Falle eines Falles von der Erfahrung unseres freundlichen und spezialisierten verkehrspsychologischen Teams. Unsere wissenschaftlich fundierten und in der Praxis bewährten Beratungs- und Kursprogramme haben schon vielen betroffenen Kraftfahrern geholfen, Mobilität zu sichern.
Seminare zur innerbetrieblichen Verkehrssicherheitsarbeit für Firmenkunden konzipieren wir gern nach Bedarf.
Informationen zu unseren verkehrspsychologischen Standard-Dienstleistungen in Ihrer Region erhalten Sie in dieser Broschüre und über unsere MPD-Servicenummer: 01805.33 57 26 73*. Ein engagiertes Team steht für Sie bereit.
Mit freundlichen GrüßenJörg MannspergerGeschäftsführer DEKRA Akademie GmbH
* (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
1. DEKRA Mobil: Besonderes Aufbauseminar für alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer
mobil werden – mobil bleiben
Für Inhaber der Fahrerlaubnis mit Punkten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen
Mit Hilfe von DEKRA Mobil kann man 2 bis 4 Punkte abbauen oder einen Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden.
Bei jedem wiederholten Alkohol- und/oder Drogen- delikt muss die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch- psychologische Begutachtung (MPU) anordnen, z. B. auch beim zweiten Verstoß gegen § 24a StVG (0,5 Promille-Grenze). Mehr Wissen und mehr Sicherheitsbewusstsein durch DEKRA Mobil schützt davor.
Für Fahranfänger oder Fahrer, die jünger als 21 Jahre alt sind
Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot im Straßen- verkehr (§ 24c StVG).
Schon bei einem solchen Verstoß, aber auch bei jedem anderen Alkohol- oder Drogendelikt in der Probezeit kommt es zur Anordnung des besonderen Aufbau- seminars durch die Fahrerlaubnisbehörde.
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Titel DEKRA Mobil Besonderes Aufbauseminar
Zielgruppe Alkohol- und drogenauffällige Kraftfahrer
Ziel Vermeidung weiterer Delikte
Rechtliche Grundlage
§ 2b Abs. 2 Satz 2 StVG i.V.m. § 36 FeV§ 4 Abs. 8 Satz 4, i.V.m. § 43 FeV§ 153 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StPO
Voraussetzung 1. Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde 2. Auflage der Staatsanwaltschaft 3. Freiwillige Teilnahme
Rechtsfolge Zu 1.: Behalten der Fahrerlaubnis bei Teilnahme in der gesetzten Frist
Zu 2.: VerfahrenseinstellungZu 3.: Punkterabatt (– 4 oder – 2 Punkte)
bei freiwilliger Teilnahme außer-halb der Probezeit
Dauer Vorgespräch und 3 x 180 Minuten Gruppengespräch (i. d. R. 3 Abende) im Zeitraum von 2–4 Wochen
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Inhalt - Alkohol- und Drogenwissen- Gefahrenbewusstsein stärken- Ursachenanalyse der Delikte- Entwicklung und Erprobung von Verhal-tensweisen, die die Sicherheit fördern
Gut zu wissen
Das Straßenverkehrs-Gesetz (StVG) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sehen für auffällige Kraftfahrer ganz bestimmte Hilfen durch Kurse oder Einzelgespräche vor, welche die Fahrerlaubnis- behörde empfiehlt oder anordnet.
Auch die Entscheidung über die Rechtsfolge (z. B. Punkterabatt oder Erhalt oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis u.s.w.) liegt stets in der Hand der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Wir empfehlen unseren Kunden, bei Unklarheiten über die Rechtsfolge die zuständige Behörde zu kontaktieren.
Mit Kompetenz und Sympathie
2. MPD-Intensivberatung: Hilfe bei der Vermeidung von Fahrverboten
Fahrverbote beschränken die Mobilität
Immer öfter würdigen es die Behörden, wenn Betroffene gemeinsam mit einem Verkehrspsychologen über das per-sönliche (Fehl-)Verhalten im Straßenverkehr nachdenken und das Risikobewusstsein schärfen. Gemeinsam werden ressourcenorientiert verkehrssichere Verhaltensweisen erarbeitet, im Alltag erprobt und gefestigt.
Titel MPD – Intensivberatung
Zielgruppe Kraftfahrer, denen ein Fahrverbot droht
Ziel Weitere Übertretungen aus gutem Grund vermeiden
Voraussetzung - Vorlage Verkehrszentralregisterauszug- Anwaltliche Vertretung (empfohlen)
Dauer 60 Min. Fahrerlaubnisberatung und nach Abstimmung 4 bis 6 x 50 Min. im Einzelgespräch
Abschluss Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Inhalt Anlassbezogenes Einzelgespräch:- Deliktanalyse- Wissenserwerb- Risikobewusstsein- Persönliches VeränderungspotenzialÜbungen zwischen den Sitzungen
Verkehrsgerichtstag Goslar 2010
Der Arbeitskreis V appellierte an Bußgeldstellen und Strafrichter, die Ausnahmemöglichkeiten ins- besondere bei Regelfahrverboten stärker zu beach-ten – zur Vermeidung von Existenzgefährdung. Zudem empfahl er dringend, die anerkannten Möglichkeiten, die die Verkehrspsychologie zur Einstellungs- und Verhaltensänderung anbietet, stärker zu nutzen.
3. Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV: 2 Punkte Rabatt im Verkehrszentralregister
„Last Minute“-Hilfe nutzen, bevor weitere Punkte zum Entzug der Fahrerlaubnis führen
Denn beim Erreichen von 18 Punkten im Verkehrszentral- register gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen. Der Weg zurück zum Führer-schein ist hart und führt dann zwangsläufig nur über eine positive MPU.
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In der Probezeit wird in der Regel beim dritten schwer wiegenden Verkehrsverstoß die Fahrerlaubnis entzogen.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, empfiehlt die Fahr- erlaubnisbehörde vorher die verkehrspsychologische Bera-tung. Unsere amtlich aner-kannten Berater helfen gern.
Titel Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
Zielgruppe Kraftfahrer mit Punkten im Verkehrszen-tralregister (in und nach der Probezeit)
Ziel Künftig sichere und punktefreie Fahrweise
Rechtliche Grundlage
§ 2b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG i.V.m. § 71 FeV§ 4 Abs. 9 StVG i.V.m. § 71 FeV
Voraussetzung Freiwillige Teilnahme nachdem ein Aufbauseminar absolviert wurde und- 14–17 Punkte erreicht sind oder- ein erneuter Verstoß in der Probezeit zur Verwarnung durch die Fahrerlaubnisbe-hörde führte
Rechtsfolge Punkterabatt (– 2 Punkte)
Dauer 3 Stunden im Einzelgespräch im Zeitraum von 2 bis 8 Wochen. Ergänzung durch eine Fahrprobe ist möglich
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Inhalt - Aufklärung über Einstellungen und Ver-haltensweisen, die zu Punkten führten
- Erarbeitung von sicheren Einstellungen und Verhaltensweisen
- Stärkung des Risikobewusstseins- Persönliches Beratungsergebnis
Mit Kompetenz und Sympathie
Promillefahrt! Mit Drogen aufgefallen! 18 Punkte!
Was tun, wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist oder entzogen wurde? Jeder Betroffene sollte sich umge-hend darüber informieren, was verlangt wird.
Im vertraulichen Einzelgespräch helfen unsere Diplom-Psychologen mit spezieller verkehrspsychologischer Zusatzqualifikation. Dabei weisen sie Wege durch das oft undurchsichtige Verfahren und informieren über die voraussichtlichen behördlichen Anforderungen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Rechtsberatung. Ein gelungenes „Routing“ zeigt anlassbezogene, konkrete Lösungsmöglichkeiten, gibt Orientierung und vermittelt Zuversicht auf wieder zu gewinnende Mobilitätskompetenz.
4. MPD-Fahrerlaubnisberatung: Persönliches „Routing“ bei Führerscheinproblemen
Informationen zur MPU
Gruppen-Informationsveranstaltungen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) finden an vielen Begutachtungsstellen für Fahreig-nung (BfF) kostenlos statt. Betroffene sollten sich dort zu allgemeinen Fragen informieren.
Persönliche Beratung zum Einzelfall (z. B. mit der MPD-Fahrerlaubnisberatung) ist nützlich. BfF dür-fen solche Beratungen seit dem 01.07.2009 nicht mehr durchführen (4. FeVÄndVO vom 18.07.2008, Anl. 14 und 15).
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Titel MPD – Fahrerlaubnisberatung
Zielgruppe Menschen mit Führerscheinproblemen
Ziel - Information über die nächsten persön-lichen Schritte zur Lösung des Problems
- Ressourcenorientierte Motivierung- Rückmeldung zum aktuellen Stand
Voraussetzung Wunsch auf Veränderung
Dauer 60 Minuten
Inhalt Vertrauliches Einzelgespräch mit einem freundlichen Verkehrspsychologen
Leberwerte, Haaranalysen, Abstinenznachweise
Sind Leberwerte, Drogenkontrollprogramme oder ein Alkohol-Abstinenznachweis (EtG) in diesem Fall nötig? Früh das Richtige tun, spart Zeit, Geld und Nerven.
Wir stellen verkehrspsychologische Fachkompetenz zur Verfügung, damit sachgerechte Lösungswege zum Erhalt oder zur schnellstmöglichen Neuerteilung der Fahrerlaub-nis gefunden werden. Wir motivieren, diese zu nutzen.
„Es gibt keinen günstigen Wind für den, der nicht weiß, in welche Richtung er segeln will.“
(W. v. Oranien-Nassau, niederl. Staatsmann, 1533-1584).
Mit Kompetenz und Sympathie
Mit Hilfe von DEKRA Mobil
Bei einer Alkohol-Ersttat unter 1,6 Promille wird die Teilnahme an DEKRA Mobil von Gerichten in vielen Bundesländern mit verkürzter Sperre gewürdigt.
In Baden-Württemberg ist das besondere Aufbauseminar DEKRA Mobil im Rahmen der VwV-Nachschulung zur Sperrfristverkürzung direkt anerkannt (Ersttäter unter 1,6 Promille mit Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Mit Hilfe der MPD-Intervention
Wer einen schnellen Weg zurück zum Führerschein sucht, sollte die Sperrfrist optimal für zielführende Verhaltensänderungen nutzen.
Unsere MPD-Fahrerlaubnisberatung bietet ein „Routing“. Eine sich anschließende MPD-Intervention wird häufig vor Gericht gewürdigt, wenn es z. B. um Alkohol über 1,6 Promille oder um Verkehrsverhalten geht (Punkte, Aggressionsdelikte).
Besonders bei Alkohol- oder Drogenabstinenz sollte die Entlastung durch ein EtG- oder Drogenkontrollpro-gramm schnellstens begonnen werden. Der Verkehrs- psychologe gibt Informationen, Orientierung und motiviert, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.
Unter spezifischen Voraussetzungen kann die Sperrfrist durch die Justizbehörde verkürzt werden (§ 69 a StGB). Dabei hilft unsere MPD-Intervention, die gleichzeitig auf die MPU vorbereitet (doppelter Nutzen).
5. Hilfen zur Sperrfristverkürzung: Gute Argumente, um vor Gericht neue Tatsachen zu belegen
MPU steht nicht an?
Auch wenn voraussichtlich keine MPU behördlich gefordert wird, unsere verkehrspsychologischen Maßnahmen werden in vielen Fällen zur Sperrfrist-verkürzung bei Staatsanwaltschaft oder Gericht gewürdigt. Im Einzelfall wurden auch Haftverscho-nungen mit Hilfe von MPD-Interventionen erwirkt.
Titel MPD-Intervention
Zielgruppe Menschen, die wegen Alkohol, Drogen, Punkten, Unfallgeschehen oder sonstigen Straftaten die Fahrerlaubnis verloren ha-ben, diese zurückerhalten und langfristig behalten wollen
Ziel - Kontrollierter Umgang mit Alkohol- Abstinenz (Alkohol oder Drogen)- Verkehrsgerechtes Verhalten
Voraussetzung Bereitschaft zur anlassbezogenen persönlichen Auseinandersetzung und Veränderung
Dauer Nach Bedarf
Abschluss Qualifizierte Teilnahmebescheinigung, die bei MPU oder bei Gericht vorgelegt werden kann
Inhalt Vertrauliches Gespräch mit einem Ver-kehrspsychologen über:- gewohnte Verhaltensweisen- Möglichkeiten der Verhaltensänderung- verkehrssichere Strategien- selbstbewusste offene Haltung in der MPU
„Das passiert mir nicht noch einmal ...“
Gute Vorsätze sind wichtig und richtig. Doch oft reichen sie allein nicht aus, um vom MPU-Gutachter für geeignet gehalten zu werden. Die behördlichen Eignungszweifel auszuräumen bedeutet, selbst gute Gründe vorzubringen, die eine persönliche Verände-rung in der Einstellung und im Verhalten zeigen.
Ein positives Gutachten ist kein Zufall. Es ist das Ergeb-nis der persönlichen Auseinandersetzung. Dazu kommt die Fähigkeit, dies auch im Verlauf der Begutachtung auszudrücken. Angst ist ein schlechter Berater. Wir er-mutigen zu einer selbstbewussten, offenen Haltung, so dass die Angst draußen bleibt.Auch bei Gerichtsverhandlungen und zur Sperrfristver-kürzung unterstützt eine qualifizierte Teilnahmebeschei-nigung die persönliche Auseinandersetzung und zeigt den Veränderungswillen. Sie ist jedoch kein „Vorgutachten“, denn Fahrerlaubnisbehörden können nur die MPU-Gut-achten der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung zu ihrer Entscheidungsfindung nutzen.
6. MPD-Intervention: Verhaltensän-dernde Vorbereitung auf die MPU
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Mit Kompetenz und Sympathie
Ohne weitere Tests oder Prüfungen zurück zum Führerschein
Nach MPU mit § 70-Kursempfehlung und Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde zum Kurs ist die Fahreignung nach aktiver Teilnahme an einem solchen Kurs wieder hergestellt.
In vertraulichen, geleiteten Gruppengesprächen analysie-ren alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer ihre Verhal-tensweisen, stabilisieren Veränderungen und entwickeln persönliche Strategien für Sicherheit im Straßenverkehr.
Ohne Zweifel – wieder mobil werden und auch bleiben
Die behördlichen Eignungszweifel auszuräumen bedeutet, das eigene Verhalten zukünftig sicher im Griff zu haben. Unsere Kurse helfen dabei und senken das Risiko, erneut unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren – wissen-schaftlich erwiesen.
Wir bieten § 70-Kurse für Alkohol und für Drogen an. Verschiedene Kursprogramme sind nicht in allen Bundes-ländern zugelassen.Bitte erfragen Sie unser aktuelles Angebot unter der Servicenummer: 01805.33 57 26 73*
7. Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (§ 70-Kurse)
* (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
Titel Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV
Zielgruppe Drogen- oder alkoholauffällige Kraftfahrer
Ziel Die Fahrerlaubnis langfristig behalten und nie mehr aufs Spiel setzen
Rechtliche Grundlage
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d) StVG i.V.m. §§ 11 Abs. 10 und § 70 FeV
Voraussetzung MPU mit Kursempfehlung und Zustim-mung der Fahrerlaubnisbehörde
Rechtsfolge Wiederherstellung der Eignung ohne erneute MPU gem. § 11 Abs. 10 FeV
Dauer Gemäß Eckdaten je nach Kursprogramm
Abschluss Teilnahmebescheinigung
Inhalt - Aktive Teilnahme an Gruppenge-sprächen und Aufgaben zwischen den Sitzungen, welche die restlichen Eignungsmängel beseitigen
- Kein erneuter Test oder Prüfung
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§ 70-Kurs IFT für alkoholauffällige Fahrer: seit 30 Jahren erfolgreich, praxisnah, anerkannt
Beispiele aus der Studie des Zentrums für Evaluation und Methoden der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2009: 94 % der befragten Kursteilnehmer meinen, der Kurs hat sinnvolle Strategien gezeigt, weniger oder keinen Alkohol zu trinken
93 % bestätigen, durch den Kurs viel über ihre Trinkgewohnheiten gelernt zu haben.
97 % würden IFT einem betroffenen Freund empfehlen
Rückfallquote 6,7 %: lt. Kraftfahrtbundesamt wurden 29 von 435 Kursteilnehmern im Beobach-tungszeitraum von 3 Jahren mit erneutem Alko-holverstoß im Verkehrszentralregister eingetragen (Referenzwert 18,8 %).
In der Weiterentwicklung durch die amtlich aner-kannte Kursstelle der DEKRA Akademie GmbH hat der IFT-Kurs seine Wirksamkeit hinsichtlich aller Kriterien des Leitfadens der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt 2002) erneut bewiesen.
DEKRA Akademie GmbH
Qualität
DEKRA Akademie GmbH stellt die Qualität der ange- botenen Dienstleistungen in den Vordergrund sämtlicher Bemühungen, unter Beachtung gesetzlicher Anforde-rungen und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Gut beraten durch qualifiziertes Fachpersonal: Unsere Diplom-Psychologen verfügen über eine Ver-kehrspsychologische Ausbildung gem. § 70 Abs. 1 Nr. 3.
Immer auf dem aktuellen Stand: Alle Mitarbeiter des MPD nehmen jährlich an mindes- tens 2 Tagen relevanter Weiterbildung teil.
Qualitätsmanagement: Qualitätsziele und einheitliche Prozesse sichern die Ver-bindlichkeit in der Durchführung der Dienstleistungen.
Kosten- und Leistungstransparenz: Kunden kaufen einen nach Bedarf und Möglichkeiten anpassbaren Beratungsumfang. Bei Rechtsfolgepro-grammen sind die Eckdaten bindend.
Vertrauen
Ziel jeder seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist sowohl die Neuerteilung der Fahrerlaubnis als auch die Vermeidung zukünftiger Verkehrsauffälligkeiten.
Anlassbezogene Beratung: Ausgangspunkt der Zusammenarbeit von Berater und Klient sind stets die aktenkundigen Auffälligkeiten und die persönlichen Möglichkeiten der Verhaltensänderung.
Kundenorientierung: Wir gehen aus von einer hohen Eigenverantwortung und Mündigkeit des Klienten als „kundigem“ Kunden.
Lösungsorientierung: Wir suchen mit unseren Kunden zusammen nach Lösungen. Der systemische Ansatz der Beratung gibt Anstöße für Veränderung im konkreten Alltag.
Ressourcenorientierung: Wir orientieren uns an den Stärken und Kompetenzen unserer Kunden. Schritte der Veränderung sollen anlass-bezogen, nützlich, konkret und erreichbar sein.
Qualität rechtfertigt Vertrauen
HINWEIS:Zur besseren Lesbarkeit haben wir in dieser Broschüre auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben auf Frauen wie Männer.
Impressum
Jörg MannspergerGeschäftsführerDEKRA Akademie GmbHHandwerkstraße 1570565 StuttgartTelefon: + 49.711.7861-0
Konzept, Text, Grafik
Birgit Kollbach (MPD Berlin) yes or no Media GmbH, Stuttgartwww.yes-or-no.deBilder: fotolia.de© DEKRA Akademie GmbH 2010
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Mehr über unser aktuelles regionales Angebot und die Teil- nahmebedingungen erfahren Sie unter der bundesweiten Service-Rufnummer: 01805/33572673*, wählen Sie: 01805/DEKRAMPD oder bei unserer Zentrale:
DEKRA Akademie GmbH – MPD (Medizinisch-Psychologischer Dienst)
Ehrenbergstr. 11–14, 10245 BerlinTel.: 030/29 00 80-300Fax: 030/29 00 80-301E-Mail: [email protected]
www.dekra-akademie.de
Ihr AnsprechpartnerVertraulichkeit
Verkehrspsychologen beraten neutral und vertraulich. Alle MPD-Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch gebunden. Sie sind Berufs-geheimnisträger wie Ärzte. Dies dient unmittelbar dem Schutz der Privatsphäre unserer Kunden. Bei Kursen werden alle Teilnehmer vertraglich zur Ver- schwiegenheit verpflichtet – auch über den Kurs hinaus.
* (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen)
DEKRA Akademie GmbH
DEKRA Akademie GmbH-MPD Medizinisch-Psychologischer DienstInfotelefon 01805.33572673*
Tel: 030.290080-300, Fax: -301Internet www.dekra-akademie.de E-Mail [email protected] Ehrenbergstr. 11–1410245 Berlin* (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz,
maximal 0,42 EUR/Min. aus Mobilfunknetzen) 11414/B1 Mai 2010