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Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig Niedersächsisches Kultusministerium

N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

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N eugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig. Niedersächsisches Kultusministerium. Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009. Berufsschule. Berufseinstiegsschule (BES). Einjährige Berufsfachschule. Zweijährige Berufsfachschule. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

Neugestaltung der Berufsvorbereitung

2009

Stand: 3. November 2008

Buml/Hoops/Mönnig

Niedersächsisches Kultusministerium

Page 2: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)

Einjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige Berufsfachschule

BerufsschuleBerufsschuleBerufsschuleBerufsschule

LeistungsbewertungLeistungsbewertungLeistungsbewertungLeistungsbewertung

Zweijährige BerufsfachschuleZweijährige BerufsfachschuleZweijährige BerufsfachschuleZweijährige Berufsfachschule

Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009

SchulpflichtSchulpflichtSchulpflichtSchulpflicht

QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine

Page 3: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

Niedersächsisches Kultusministerium

Berufsschule

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AnlassAnlass Aufhebung der verpflichtenden Anrechnung des

BGJ und der BFS zum 01.08.2009

Anrechnung nach dem BBiG dann nur noch auf freiwilliger Basis

Berufsschule

Neuordnung der beruflichen GrundbildungNeuordnung der beruflichen Grundbildunghat erhebliche Auswirkungen auf die BShat erhebliche Auswirkungen auf die BS

AuswirkungenAuswirkungen

Aufhebung des BGJ

Bei Anrechnungszusage wie bisher verbindliches Angebot einer flächendeckenden vollschulischen beruflichen Grundbildung (BFS)

Angebot zukunftsfähiger Berufsfachschulen Anrechnungsfähigkeit Anrechnungsbereitschaft Regionaler Konsens

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BisherigeBisherige Organisationsformen derOrganisationsformen der BerufsschuleBerufsschule::

•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr

•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr

•Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

KünftigeKünftige Organisationsform derOrganisationsform der BerufsschuleBerufsschule::

•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr

•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahrBestandteil derBestandteil der BerufseinstiegsschuleBerufseinstiegsschule

Es bleibt: Es bleibt:

Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

Berufsschule

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Lernbereiche Gesamtwochenstd. in 3 Jahren

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

1414

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation* Politik Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2222

mit den Lernfeldern• •

Insgesamt 36*In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. (§27 BbS-VO beachten !!)

Berufsschule

Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchGLernbereiche Wochenstunden

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

66

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Bewegungserziehung/Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 66

Insgesamt 12

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Berufseinstiegsschule (BES)

Niedersächsisches Kultusministerium

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BerufseinstiegsklasseBerufseinstiegsklasse

1 Jahr Vollzeitunterricht

Berufseinstiegsschule

BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr

Ziel:Ziel: Vorbereitung für eine Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung oder eine BerufstätigkeitBerufstätigkeit

ZielgruppeZielgruppe: Schülerinnen und : Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen mit besonderem individuellen Förderbedarf.Förderbedarf.

Ziel:Ziel: Verbesserung der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFSBesuch einer BFS

Erwerb desErwerb desHauptschulabschlussesHauptschulabschlusses

für Schülerinnen und Schüler für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschlussohne Hauptschulabschluss

im Einzelfall Aufnahme von im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Schülerinnen und Schülern mit HauptschulabschlussHauptschulabschluss

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Berufseinstiegsklasse

(BEK)

Berufseinstiegsschule

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Warum Warum

diese neue Schulform ?diese neue Schulform ?

Berufseinstiegsklasse

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Einjährige berufliche Grundbildung ohne Eingangsvoraussetzung

BGJ und BFS

Schuljahr 2004/2005

Schüler insgesamt: 20.100 davon ca. 4.250 ohne Abschluss (21 %) die Übergangsquote BGJ >> 2. Ausbildungsjahr beträgt ca. 35 %

- Ausbildung- Arbeit- Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung

- Ausbildung- Arbeit- Berufsvorberei- tung der Arbeits- verwaltung

BFS

7.100 Schüler/innendavon 1.577 ohne HSA

• ohne Erfolg 2.658 (41 %)

BFS

7.100 Schüler/innendavon 1.577 ohne HSA

• ohne Erfolg 2.658 (41 %)

BGJ

13.000 Schüler/innendavon ca. 2.700 ohne HSA

• ohne Erfolg 4.622 (38 %)• ohne Anrechnung 65 %

BGJ

13.000 Schüler/innendavon ca. 2.700 ohne HSA

• ohne Erfolg 4.622 (38 %)• ohne Anrechnung 65 %

BVJ

7.000 Schüler/innen

BVJ

7.000 Schüler/innen

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

Fazit: Kein bedarfsgerechtes Angebot !!

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Einjährige berufliche Grundbildung - künftig -

- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung

- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung

BFS

Inhalte = 1. Ausbildungsjahr

Voraussetzung: HS-Abschluss

BFS

Inhalte = 1. Ausbildungsjahr

Voraussetzung: HS-Abschluss

BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis

Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss

BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis

Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss

BVJ

BVJ

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

AusbildungAusbildung

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Eckdaten

der

BEK

Berufseinstiegsklasse

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Berufseinstiegsklasse

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen.

Stundentafel

4Mathematik

2Sport

4Deutsch/Kommunikation

6 (FT)

30 (FP)

Fachrichtung

Wirtschaft

28,5 (FT)

21II. Berufsbezogener Lernbereich

mit denQualifizierungsbausteinen

50 Wirtschaft: 42,5

35Unterrichtsstunden pro Woche

1Religion

114Politik

2Englisch

I. Berufsübergreifender Lernbereich

BudgetZuweisung

Zahl der WochenstundenUnterrichtsfächer

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Klassenbildung/Budget

das zugewiesene Budget legt zugrunde eine

Klassenfrequenz von 18,

37 Unterrichtswochen.

Fachrichtungen

 1. Agrarwirtschaft 2. Bautechnik 3. Chemie, Physik und Biologie 4. Drucktechnik 5. Elektrotechnik 6. Fahrzeugtechnik 7. Farbtechnik und Raumgestaltung 8. Hauswirtschaft und Pflege 9. Holztechnik10.Körperpflege11.Lebensmittelhandwerk und Gastronomie12.Metalltechnik13.Textiltechnik und Bekleidung14.Wirtschaft

Schwerpunktbildung ist möglich.

Berufseinstiegsklasse

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Aufnahmevoraussetzung

1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall )

a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder

b) ein Berufsvorbereitungsjahr

2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.)

a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und

b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens

Überweisung

Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden.

Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

Berufseinstiegsklasse

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Prüfung

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation und

Mathematik

je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten

Berufsbezogener Lernbereich:

Jeder Qualifizierungsbaustein

schriftliche und praktische Prüfung

QB erhält eine gemeinsame Note

Vereinfachtes Verfahren:

Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

Berufseinstiegsklasse

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Curriculare Ausrichtung

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9

Berufsbezogener Lernbereich

Qualifizierungsbausteine

Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan

Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden

Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr

Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen

Praktikum

Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche

Lernortkooperation

QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

Berufseinstiegsklasse

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www.bvj.nibis.de

Berufseinstiegsklasse

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Berufs-vorbereitungsjahr

(BVJ)

Niedersächsisches Kultusministerium

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Lernbereiche Wochenstunden

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

77

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2424

Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung …

Optionale Lernangebote 4

Insgesamt 35

Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung

Berufsvorbereitungsjahr

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

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ÄnderungenÄnderungen

BVJ ABVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen.

Berufsvorbereitungsjahr

Regelform = unverändertRegelform = unverändert

Betriebspraktikum = unverändertBetriebspraktikum = unverändert

§ 67 Abs 5 NSchG§ 67 Abs 5 NSchGDer Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt.

HauptschulabschlussHauptschulabschlussFörderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !!(Neu Ausgleichsregelung beachten § 24,26 BbS-VO !!)

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Einjährige Berufsfachschule

Niedersächsisches Kultusministerium

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•Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss

•Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung

•Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten

•Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen.

•Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben

•Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

Einjährige Berufsfachschule

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13.13. KörperpflegeKörperpflege14.14. LebensmittelhandwerkLebensmittelhandwerk15.15. MetalltechnikMetalltechnik16.16. Textiltechnik und Textiltechnik und BekleidungBekleidung17. Wirtschaft17. Wirtschaft

1.1. AgrarwirtschaftAgrarwirtschaft2.2. BautechnikBautechnik3.3. Chemie, Physik und Chemie, Physik und

BiologieBiologie4.4. Druck- und Druck- und

MedientechnikMedientechnik5.5. ElektrotechnikElektrotechnik6.6. FahrzeugtechnikFahrzeugtechnik7.7. Farbtechnik und Farbtechnik und

RaumgestaltungRaumgestaltung8.8. FloristikFloristik9.9. GartenbauGartenbau10.10. GastronomieGastronomie11.11. HauswirtschaftHauswirtschaft12.12. HolztechnikHolztechnik

Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG

(bei erw. Sek-I-RS-Abschluss)

In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer-punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt-bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

Einjährige Berufsfachschule

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Lernbereiche Gesamtwochenstunden

Berufsübergreifender LernbereichBerufsübergreifender Lernbereich 99

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion

Berufsbezogener Lernbereich-TheorieBerufsbezogener Lernbereich-Theorie

99

mit den Lernfeldern• •

Berufsbezogener Lernbereich-PraxisBerufsbezogener Lernbereich-Praxis 1818

mit den Lernfeldern • •

Insgesamt 36

Einjährige Berufsfachschule

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Zweijährige Berufsfachschule

Niedersächsisches Kultusministerium

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•Eingangsvoraussetzung: erfolgreicher Besuch der Einjährigen BFS, Durchschnittsnote mindestens 3,0

•Ziel: Vermittlung des (erweiterten) Sekundar-I-Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern oder eine Schulform zur Erlangung eines höherwertigen Abschlusses (FOS, FG) zu besuchen

•Betriebspraktikum begleitend möglich

Zweijährige Berufsfachschule

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Lernbereiche Gesamtwochenstunden

Berufsübergreifender LernbereichBerufsübergreifender Lernbereich 1616

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion Mathematik

Berufsbezogener Lernbereich-Berufsbezogener Lernbereich-TheorieTheorie

1010

mit den Lernfeldern• •

Insgesamt 26*

*der Unterricht soll so organisiert werden, dass während des Bildungsganges zusätzlich ein Betriebspraktikum in Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden kann.

Zweijährige Berufsfachschule

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Berufsfachschulen für die gesamte Dauer Berufsfachschulen für die gesamte Dauer eines dualen Ausbildungsverhältnissen eines dualen Ausbildungsverhältnissen („dual-kooperative BFS“)(„dual-kooperative BFS“)

•Zeitlich begrenzt bis 2013Zeitlich begrenzt bis 2013

•Nur bei regional sehr starkem Nur bei regional sehr starkem AusbildungsplatzmangelAusbildungsplatzmangel

•Abstimmung mit der Abstimmung mit der zuständigen Stellezuständigen Stelle zwingend erforderlichzwingend erforderlich

Berufsqualifizierende Berufsfachschule

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Leistungsbewertung

Niedersächsisches Kultusministerium

Page 32: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

4

4

4

4

4

4

5

5 6

1Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“ bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz.

Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse)

BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung

Was ist dabei zu beachten?

Leistungsbewertung

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1Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln.

2Werden im Rahmen einer Abschluss- oder Zusatzprüfung fächer-, lernfeld- oder lerngebietübergreifende Prüfungsleistungen erbracht, fließen diese in die Note für den Lernbereich ein.

3Prüfungsleistungen, die in einem bestimmten Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder Qualifizierungsbaustein erbracht werden, fließen in die Note für das jeweilige Fach, Lernfeld, Lerngebiet oder den Qualifizierungsbaustein ein.

§ 23, Abs. 4 Leistungsbewertung und Abschlüsse

Note

Leistungsbewertung

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Note: • Berücksichtigung der Zeitanteile• Bedeutung der zu vermittelnden

Kompetenzen für den Bildungs- gang

Prüfungsleistungen werden fächer- lernfeld- oder lerngebiet-übergreifend erbracht

Prüfungsleistungen fließen direkt in ein Fach, Lerngebiet, Lernfeld, Qualifizierungsbaustein

LeistungsbewertungLeistungsbewertung

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Schulpflicht

Niedersächsisches Kultusministerium

Page 36: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008

damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig

Unverändert Unverändert Dauer der SchulpflichtDauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre,davon mindesten 9 Jahre im Primarbereich

Alternative SchulpflichterfüllungAlternative SchulpflichterfüllungSchulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5

VeränderungenVeränderungenVorzeitiges EndeVorzeitiges EndeDie Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben.

Ende in besonderen FällenEnde in besonderen FällenWenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

Schulpflicht

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Qualifizierungs-bausteine

Niedersächsisches Kultusministerium

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Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses.

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug

auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan.

Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit.

Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.

Standards für Qualifizierungsbausteine

Qualifizierungsbausteine

Page 39: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan.Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden.Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr.Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen.

Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie.

Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg

Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft unterzeichnet.

Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6kein Zertifikat

Vorgaben:

Qualifizierungsbausteine

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QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine

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QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine

Page 42: N eugestaltung der Berufsvorbereitung  2009        Stand: 3. November 2008 Buml/Hoops/Mönnig

QualifizierungsbausteineFür 2009 so nicht mehr aktuellFür 2009 so nicht mehr aktuell

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Qualifizierungsbausteine

Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung

Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit.Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt:

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses

Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses.

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan

Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern.Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden.

Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit

Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz.Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt.

Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt.

Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Ausstellung des Zeugnisses erfolgt durch den Bildungsanbieter. Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses. Ein Zeugnis erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.

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Soweit die Vermittlung von Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeitdurch Qualifizierungsbausteine (§51 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes)erfolgt, die als inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheiten

zur Ausübung einer Tätigkeit befähigen, die Teil einer Ausbildung in einemanerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildungist (Qualifizierungsziel),

einen verbindlichen Bezug zu den im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten undKenntnisse oder zu den Ausbildungsinhalten einer gleichwertigenBerufsausbildung aufweisen,

durch eine Leistungsfeststellung abgeschlossen werden,

einen Vermittlungsumfang von wenigstens 140 und höchstens 420 Zeitstunden umfassen sollen und

richtet sich ihre Bescheinigung nach den Vorschriften der §§ 4 bis 7 (dieser Verordnung).

Nur diese Qualifizierungsbausteine können entsprechend derBAVBVO zertifiziert werden und sind anrechnungsfähig.

Bleibt die Frage: Wer rechnet an ??

Qualifizierungsbausteine nach § 3 der BAVBVO(Berufsausbildungsvorbereitungs-

escheinigungsverordnung)

QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine

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