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Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Stand: 12. Februar 2009 Niedersächsisches Kultusministerium

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Neugestaltung der Berufsvorbereitung

2009

Stand: 12. Februar 2009

Niedersächsisches Kultusministerium

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Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)Berufseinstiegsschule (BES)

Einjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige BerufsfachschuleEinjährige Berufsfachschule

BerufsschuleBerufsschuleBerufsschuleBerufsschule

Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009

SchulpflichtSchulpflichtSchulpflichtSchulpflicht

QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine

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Niedersächsisches Kultusministerium

Berufsschule

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BisherigeBisherige Organisationsformen derOrganisationsformen der BerufsschuleBerufsschule::

•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr

•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr

•Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

KünftigeKünftige Organisationsform derOrganisationsform der BerufsschuleBerufsschule::

•BerufsgrundbildungsjahrBerufsgrundbildungsjahr

•BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahrBestandteil derBestandteil der BerufseinstiegsschuleBerufseinstiegsschule

Es bleibt: Es bleibt:

Berufsschule mit Teilzeit- oder BlockunterrichtBerufsschule mit Teilzeit- oder Blockunterricht

Berufsschule

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Lernbereiche Gesamtwochenstd. in 3 Jahren

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

1414

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation* Politik Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2222

mit den Lernfeldern• •

Insgesamt 36*In Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG kann das Fach Fremdsprache/Kommunikation durch optionale Lernangebote zur individuellen Förderung ersetzt werden. Hinweis: Bei Ausbildungsberufen nach § 66 BBiG gilt §25 BbS-VO „Erwerb HSA“

Berufsschule

Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchGLernbereiche Wochenstunden

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

66

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Bewegungserziehung/Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 66

Insgesamt 12

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Berufseinstiegsschule (BES)

Niedersächsisches Kultusministerium

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BerufseinstiegsklasseBerufseinstiegsklasse

1 Jahr Vollzeitunterricht

Berufseinstiegsschule

BerufsvorbereitungsjahrBerufsvorbereitungsjahr

Ziel:Ziel: Vorbereitung für eine Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufsausbildung oder eine BerufstätigkeitBerufstätigkeit

ZielgruppeZielgruppe: Schülerinnen und : Schülerinnen und Schüler ohne Hauptabschluss Schüler ohne Hauptabschluss mit besonderem individuellen mit besonderem individuellen Förderbedarf.Förderbedarf.

Ziel:Ziel: Verbesserung der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFSBesuch einer BFS

Erwerb desErwerb desHauptschulabschlussesHauptschulabschlusses

für Schülerinnen und Schüler für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschlussohne Hauptschulabschluss

im Einzelfall Aufnahme von im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Schülerinnen und Schülern mit HauptschulabschlussHauptschulabschluss

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Berufseinstiegsklasse

(BEK)

Berufseinstiegsschule

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Einjährige berufliche Grundbildung - ab 01. 08. 2009 -

- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung

- Ausbildung- Arbeit- Maßnahmen der Arbeits- verwaltung

BFS

Inhalte = 1. Ausbildungsjahr

Voraussetzung: HS-Abschluss

BFS

Inhalte = 1. Ausbildungsjahr

Voraussetzung: HS-Abschluss

BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis

Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss

BEKInhalte:insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis

Ziel:• Steigerung der Ausbildungsreife • HS-Abschluss

BVJ

BVJ

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss

HAUPTSCHULE

AusbildungAusbildung

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Eckdaten

der

BEK

Berufseinstiegsklasse

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Berufseinstiegsklasse

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen.

Stundentafel

4Mathematik

2Sport

4Deutsch/Kommunikation

6 (FT)

30 (FP)

Fachrichtung

Wirtschaft

28,5 (FT)

21II. Berufsbezogener Lernbereich

mit denQualifizierungsbausteinen

50 Wirtschaft: 42,5

35Unterrichtsstunden pro Woche

1Religion

114Politik

2Englisch

I. Berufsübergreifender Lernbereich

BudgetZuweisung

Zahl der WochenstundenUnterrichtsfächer

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Klassenbildung/Budget

das zugewiesene Budget legt zugrunde eine

Klassenfrequenz von 18,

37 Unterrichtswochen.

Fachrichtungen

 1. Agrarwirtschaft 2. Bautechnik 3. Chemie, Physik und Biologie 4. Drucktechnik 5. Elektrotechnik 6. Fahrzeugtechnik 7. Farbtechnik und Raumgestaltung 8. Hauswirtschaft und Pflege 9. Holztechnik10.Körperpflege11.Lebensmittelhandwerk und Gastronomie12.Metalltechnik13.Textiltechnik und Bekleidung14.Wirtschaft

Schwerpunktbildung ist möglich.

Berufseinstiegsklasse

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Aufnahmevoraussetzung

1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall )

a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder

b) ein Berufsvorbereitungsjahr

2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.)

a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und

b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens

Überweisung

In der fünften und sechsten Woche nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden.

Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.

Berufseinstiegsklasse

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Prüfung

Berufsübergreifender Lernbereich:

Deutsch/Kommunikation und

Mathematik

je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten

Berufsbezogener Lernbereich:

Jeder Qualifizierungsbaustein

schriftliche und praktische Prüfung

QB erhält eine gemeinsame Note

Vereinfachtes Verfahren:

Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft

Berufseinstiegsklasse

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Curriculare Ausrichtung

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9

Berufsbezogener Lernbereich

Qualifizierungsbausteine

Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan

Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden

Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr

Werden durch schriftliche und praktische Leistungsfeststellung (Prüfung) abgeschlossen

Praktikum

Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche

Lernortkooperation

QB‘s ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt

Berufseinstiegsklasse

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www.bvj.nibis.de

Berufseinstiegsklasse

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Berufs-vorbereitungsjahr

(BVJ)

Niedersächsisches Kultusministerium

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Lernbereiche Wochenstunden

Berufsübergreifender Berufsübergreifender LernbereichLernbereich

77

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion

Berufsbezogener LernbereichBerufsbezogener Lernbereich 2424

Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung …

Optionale Lernangebote 4

Insgesamt 35

Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung

Berufsvorbereitungsjahr

Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

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ÄnderungenÄnderungen

BVJ ABVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts wird von der Schule eigenverantwortlich vorgenommen.

Berufsvorbereitungsjahr

Regelform = unverändertRegelform = unverändert

Betriebspraktikum = unverändertBetriebspraktikum = unverändert

§ 67 Abs 5 NSchG§ 67 Abs 5 NSchGDer Förderplan liegt ausschließlich in der Verantwortung der BBS. Genehmigung durch Landesschulbehörde entfällt.

HauptschulabschlussHauptschulabschlussFörderangebot auf sechs Stunden erhöht, davon sind 2 Stunden Englisch zu erteilen !!( § 23,25 BbS-VO beachten !! )

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Schulpflichterfüllungim Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne

entsprechend des NSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28. August 2002

§67Schulpflicht im Sekundarbereich II

(5) 1Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet.

2Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten.

3Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre.

BERUFSBILDENDE SCHULEverantwortlich für die Förderpläne

BVJ

Jugend-Werkstatt

6-8 schulpflichtigeJugendliche

Betrieb

Einzelfälle

SozialeEinrichtungen

Einzelfälle

Lehrgängeetc.

Einzelfälle

Schulpflichterfüllungim Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne

entsprechend des NSchG vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 8. Oktober 2008

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Einjährige Berufsfachschule

Niedersächsisches Kultusministerium

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•Eingangsvoraussetzung: Hauptschulabschluss

•Ziel: Anrechenbarkeit auf eine duale Ausbildung

•Bildung von berufsbezogenen Schwerpunkten

•Wenn die Anforderungen der entsprechenden dualen Ausbildung einen höherwertigen Abschluss voraussetzt, kann die Schule den Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten auf dem Sek-I-Realschulab- schluss aufbauen.

•Praktische Ausbildung mindesten 160 Stunden in geeigneten Betrieben

•Abschlussprüfung (Abgespeckte Form) Lehrkraft die aktuell unterrichtet, bestimmt und bewertet die Prüfungsaufgaben, Inhalte orientieren sich an dem zugeordneten Ausbildungsberuf.

Einjährige Berufsfachschule

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13.13. KörperpflegeKörperpflege14.14. LebensmittelhandwerkLebensmittelhandwerk15.15. MetalltechnikMetalltechnik16.16. Textiltechnik und Textiltechnik und BekleidungBekleidung17. Wirtschaft17. Wirtschaft

1.1. AgrarwirtschaftAgrarwirtschaft2.2. BautechnikBautechnik3.3. Chemie, Physik und Chemie, Physik und

BiologieBiologie4.4. Druck- und Druck- und

MedientechnikMedientechnik5.5. ElektrotechnikElektrotechnik6.6. FahrzeugtechnikFahrzeugtechnik7.7. Farbtechnik und Farbtechnik und

RaumgestaltungRaumgestaltung8.8. FloristikFloristik9.9. GartenbauGartenbau10.10. GastronomieGastronomie11.11. Hauswirtschaft undHauswirtschaft und PflegePflege12.12. HolztechnikHolztechnik

Ziel: Übernahme in ein Berufsausbildungsverhältnis; Anrechnung als 1. Ausbildungsjahr; Weg ins FG

(bei erw. Sek-I-RS-Abschluss)

In den Fachrichtungen können berufsbezogene Schwer-punkte nach regionalen Erfordernissen gebildet werden. In der Fachrichtung Hauswirtschaft ist eine Schwerpunkt-bildung nur für Sozial- und Familienpflege zulässig.

Einjährige Berufsfachschule

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Lernbereiche Gesamtwochenstunden

Berufsübergreifender LernbereichBerufsübergreifender Lernbereich 99

mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Fremdsprache/Kommunikation Politik Sport Religion

Berufsbezogener Lernbereich-TheorieBerufsbezogener Lernbereich-Theorie

99

mit den Lernfeldern• •

Berufsbezogener Lernbereich-PraxisBerufsbezogener Lernbereich-Praxis 1818

mit den Lernfeldern • •

Insgesamt 36

Einjährige Berufsfachschule

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Schulpflicht

Niedersächsisches Kultusministerium

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Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2008

damit sind die Neuerungen bereits jetzt gültig

Unverändert Unverändert Dauer der SchulpflichtDauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildende Schulen

Alternative SchulpflichterfüllungAlternative SchulpflichterfüllungSchulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5

VeränderungenVeränderungenVorzeitiges EndeVorzeitiges EndeDie Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben.

Ende in besonderen FällenEnde in besonderen FällenWenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden.

Schulpflicht

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Qualifizierungs-bausteine

Niedersächsisches Kultusministerium

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Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses.

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug

auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan.

Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit.

Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt.

Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar.

Standards für Qualifizierungsbausteine

Qualifizierungsbausteine

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Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan.Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden.Mindestens 4, maximal 9 QB‘s im Schuljahr.Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen.

Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie.

Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg

Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikate zeitnah auszuhändigen. Zertifikate werden von FT und FP Lehrkraft oder Klassen-lehrer/in oder Schulleiter/in unterzeichnet.

Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis: 1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis: 3 oder 4 Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis: 5 oder 6 kein Zertifikat

Vorgaben:

Qualifizierungsbausteine

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Schulträger Landkreis Retsum

Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1:

Wegweiser durch die Küche

1. Zugrunde liegender Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Ausbildungsberuf:

2. Zielformulierung: Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV und des HACCP-Konzeptes nach Anweisung in einer hauswirt. Küche. Sie/er kennt die gebräuchlichen Geräte und Arbeitsmittel.

3. Zeitlicher Umfang: 90 Zeitstunden

Zu entwickelnde Kompetenzen: Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplanes

Sicherheit bei der Arbeit in der Küche erwerben.

- Ordnungssysteme in der Küche beachten- UVV bei Arbeitsabläufen einhalten- Reinigungsmaßnahmen auf UVV abstimmen- Pflegemittel richtig einsetzen

Hygienestandards in der Küche erfüllen.

- Reinigungsaufgaben nach den Vorgaben von HACCP durchführen- Personal-, Betriebs- und Produkthygiene kennen und umsetzen

Einfache Arbeitsabläufe organisieren.

- Kennen und Anwenden wichtiger Grundsätze der Arbeitsplatz- gestaltung - Richtige Körperhaltung bei Schneidarbeiten einnehmen - Den Arbeitsplatzaufbau nach Vorgaben der Ergonomie vornehmen

Arbeitstechniken gezielt einsetzen. - Geeignete Arbeitsgeräte nutzen - Die Techniken „Tunnel- und Krallengriff“ bei Schneidarbeiten anwenden

Lebensmittel nach ökonomischen Grundregeln einkaufen und lagern.

- Nach der Rezeptauswahl bzw. –vorgabe die benötigten Lebens- mittel in einer Einkaufsliste zusammenstellen - Den Einkauf durchführen - Die Produkte entsprechend einlagern

Teamarbeit leisten. - Umgangsformen im Klassenverband beachten- Konfliktfähigkeit entwickeln- Gruppenbildungsmöglichkeiten kennen und akzeptieren- Präsentationsmöglichkeiten kennen und einsetzen- Meldekultur beachten

5. Leistungsfeststellung: Die Leistungsfeststellung erfolgt über eine kontinuier- liche Tätigkeitsbewertung im Unterrichtsbetrieb, einen schriftlichen Leistungsnachweis und eine Arbeitsprobe.

................................................. .............................. Unterschrift Datum Siegel

BBS LeeseBBS Leese

4. Zu entwickelnde Kompetenzen:

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Qualifizierungsbausteine

Zusammenfassung

Standards für Qualifizierungsbausteine Das hier vorgestellte Konzept der Qualifizierungs-bausteine basiert auf den Ausführungen der Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit.Auf dieser Grundlage wurden folgend Standards für die Bausteine in der Ausbildungsvorbereitung entwickelt:

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses

Er beschreibt damit die Kompetenzen, über die jemand verfügt, wenn er den Baustein erfolgreich abgeschlossen hat. So kann z.B. der Jugendliche, der den Baustein „Mauerwerksbau“ abgeschlossen hat, selbstständig einfache kleine Mauerwerke nach Zeichnung erstellen. Das ist das Ergebnis seines Qualifizierungsprozesses.

Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan

Die in einem Qualifizierungsbaustein beschriebenen Kompetenzen beziehen sich immer auf den Ausbildungsrahmenplan eines oder mehrerer Ausbildungsberufe. Dies bedeutet jedoch nicht, den Ausbildungsrahmenplan in einzelne Abschnitte zu gliedern.Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt vielmehr eine in sich abgeschlossene Kompetenz, die jemand zur Ausführung bzw. Erledigung einer Aufgabe in einem Beruf braucht. Diese Teilkompetenz setzt sich aus verschiedenen Kenntnissen und Fertigkeiten zusammen, die ebenfalls wieder in sich abgeschlossen sind Die beschriebenen Kompetenzen können sich auf mehrere Ausbildungsabschnitte beziehen und müssen sich nicht nur am ersten Ausbildungsjahr orientieren. Da die Bausteine in sich abgeschlossen sind, müssen sie auch nicht in einer bestimmten zeitlichen Reihenfolge absolviert werden.

Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit

Ein Qualifizierungsbaustein berücksichtigt sowohl die fachlichen, die sozialen und personalen Kompetenzen als auch die Methodenkompetenz.Der Erwerb aller Kompetenzen ist immer eng miteinander verzahnt.

Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar Die in dem Baustein beschriebenen Kompetenzen sind so operationalisiert, dass sie abprüfbar sind. Mit erfolgreichem Abschluss des Bausteins kann der Jugendliche daher die beschriebene Tätigkeit selbstständig ausführen. Dies wird anhand einer Leistungsüberprüfung festgestellt.

Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt Die Bescheinigung besteht aus Kompetenzbild und Zertifikat. Ein Zertifikat erhält nur, wer den Baustein bestanden hat.

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