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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016) Bisherige Darstellung im FNP Die nordwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße und südwestlich Walter-Rathenau-Straße gelegenen Grundstücke sind im beste- henden FNP als gemischte Bauflächen M/W mit hohem Wohnanteil dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich Wohnbauflächen sowie im Südwes- ten eine private Grünfläche (Nutz- und Erholungsgärten). Auf der gegenüberliegenden Seite der Gerhart-Hauptmann-Straße befindet sich eine gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil, auf dem ein Heizwerk dargestellt wird, sowie Gemeinbedarfsflächen (unterschiedlicher Nutzung: Schule, Kita und Sporthalle) und weite- re private Grünflächen (Nutz- und Erholungsgärten). Anlass und Inhalte der Änderung Mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.3.1 „Walter-Rathenau-Straße Süd“ werden die Planungsziele für die- sen ca. 0,3 ha großen Teilbereich verändert. In diesem Bereich ist auf den derzeit brach liegenden Grundstücken nun eine Wohnnut- zung ohne gemischte Nutzungen vorgesehen. Entsprechend wird der Bereich künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Flächennutzungsplanung vollzieht auf der Fläche nach, was in der Bebauungsplanung konkretisiert wird, so dass die Beibehaltung entsprechender Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in begrenztem Umfang und die Reduzierung von gemischten Bauflächen in gleichem Um- fang bleiben ohne wesentliche Auswirkungen für den Nahbereich, die Bilanzierung und die Nutzungsverteilung der Kernstadt insge- samt. Durch die Lage des künftigen Wohnstandortes an der stark befahrenen Gerhart-Hauptmann-Straße werden voraussichtlich Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Dies wird auf Ebene der Bebauungsplanung geregelt. Der künftige Wohnstandort liegt innerhalb vorhandener Siedlungs- flächen. Die Planung widerspricht somit nicht den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2) Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd Neuruppin Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected] Fontanestadt Neuruppin Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000 Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000 Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

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Page 1: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Die nordwestlich der Gerhart-Hauptmann-Straße und südwestlich Walter-Rathenau-Straße gelegenen Grundstücke sind im beste-henden FNP als gemischte Bauflächen M/W mit hohem Wohnanteil dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich Wohnbauflächen sowie im Südwes-ten eine private Grünfläche (Nutz- und Erholungsgärten). Auf der gegenüberliegenden Seite der Gerhart-Hauptmann-Straße befindet sich eine gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil, auf dem ein Heizwerk dargestellt wird, sowie Gemeinbedarfsflächen (unterschiedlicher Nutzung: Schule, Kita und Sporthalle) und weite-re private Grünflächen (Nutz- und Erholungsgärten). Anlass und Inhalte der Änderung Mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplans Nr. 7.3.1 „Walter-Rathenau-Straße Süd“ werden die Planungsziele für die-sen ca. 0,3 ha großen Teilbereich verändert. In diesem Bereich ist auf den derzeit brach liegenden Grundstücken nun eine Wohnnut-zung ohne gemischte Nutzungen vorgesehen. Entsprechend wird der Bereich künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Flächennutzungsplanung vollzieht auf der Fläche nach, was in der Bebauungsplanung konkretisiert wird, so dass die Beibehaltung entsprechender Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in begrenztem Umfang und die Reduzierung von gemischten Bauflächen in gleichem Um-fang bleiben ohne wesentliche Auswirkungen für den Nahbereich, die Bilanzierung und die Nutzungsverteilung der Kernstadt insge-samt. Durch die Lage des künftigen Wohnstandortes an der stark befahrenen Gerhart-Hauptmann-Straße werden voraussichtlich Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Dies wird auf Ebene der Bebauungsplanung geregelt. Der künftige Wohnstandort liegt innerhalb vorhandener Siedlungs-flächen. Die Planung widerspricht somit nicht den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 01

Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

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Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs

mit geringem Versiegelungsanteil (mittlere Bedeutung). • Wasser: keine Gefährdung des Grundwassers oder Beein-

trächtigung der Grundwasserneubildung, Schutzgutfunktion weitgehend intakt (mittlere Bedeutung).

• Luft und Klima: Bereich ohne besondere Funktion für das Stadtklima. Als teilweise begrünter unbebauter Bereich klimati-sche Ausgleichsfunktionen auf lokaler Ebene. (mittlere Bedeu-tung).

• Arten und Biotope: Ruderalfläche an einer Hauptverkehrs-straße mit Gehölzen (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: städtische Brachfläche (geringe Bedeutung). • Mensch: Abgeschlossenes Gelände des ehemaligen Kreis-

wehrersatzamtes. Hauptradwegeverbindung entlang der süd-westlichen Ecke des Geländes (geringe Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Durch die veränderte Darstellung des FNP ist zwar eine begrenzte Veränderung bei den Nutzungsarten zu erwarten. Umweltrelevante Auswirkungen wird dies aber voraussichtlich nicht zur Folge haben, da es aus Umweltsicht unerheblich ist, ob die Flächen als gemisch-te Bauflächen oder Wohnbauflächen dargestellt werden. In allen Fällen ist mit nur geringwertigen Biotopen und einem hohen Ver-siegelungsanteil zu rechnen. Ein FNP-relevantes umweltbezogenes Konfliktpotenzial ist daher nicht zu erkennen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf Grund der Art der Planänderung sind im Verhältnis zu den bisherigen Darstellungen des FNP keine neuen, voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Durch die Lage des künftigen Wohnstandortes an der stark befahrenen Ger-hart-Hauptmann-Straße und aufgrund des höheren Schutzan-spruchs eines Wohnbaugebiets gegenüber eines gemischten Bau-gebiets werden voraussichtlich Schallschutzmaßnahmen notwen-dig werden. Diese werden auf Bebauungsplanebene geregelt. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung auf Ebene des FNPs keine Eingriffe vor-bereitet. Zudem ist eine Untersuchung von Planungsalternativen auf Ebene FNP in Anbetracht der geringen Flächengröße nicht angemessen. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 01

Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

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Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Die südöstlich der Gerhart-Hauptmann-Straße gelegenen Grundstücke werden im bestehenden FNP als gemischte Bauflä-chen M/W mit hohem Wohnanteil sowie der Standort eines Heiz-werkes dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich im Osten Gemeinbedarfsflächen (unterschiedlicher Nutzung: Schule, Kita und Sporthalle) sowie im Süden und Südwesten private Grünflächen (Nutz- und Erholungs-gärten). Auf der gegenüberliegenden Seite der Gerhart-Hauptmann-Straße befindet sich eine gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil, Wohnbauflächen sowie weitere private Grünflächen (Nutz- und Erholungsgärten). Anlass und Inhalte der Änderung Die Plandarstellung soll in diesem Bereich der bestehenden Situa-tion und Nutzung entsprechend angepasst werden. Der Standort des Heizwerkes befindet sich etwas weiter nordöstlich und umfasst tiefere Grundstücke als bisher dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Darstellung der Flächen wird der tatsächlichen Lage und Flä-chengröße des Standortes des Heizwerkes entsprechend ange-passt. Die Darstellung bereitet keine neue bauliche Entwicklung vor. Es sind keine Auswirkungen auf die Gesamtplanung erkennbar. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 02

Heizwerk Gerhart-Hauptmann-Straße

Neuruppin

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Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: bebaute und vollständig versiegelte Fläche im Innenbe-

reich (geringe Bedeutung). • Wasser: Funktion des Schutzguts auf Grund des hohen Ver-

siegelungsanteils stark beeinträchtigt (geringe Bedeutung). • Luft und Klima: Wegen des geringen Anteils unversiegelter,

vegetationsbestandener Flächen lokalklimatisch belasteter Be-reich. Ausgleichende Wirkungen der umgebenden Freiflächen (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: weitgehend vegetationslos (geringe Be-deutung).

• Ortsbild: bestehendes Heizwerk ohne besondere bauliche Qualitäten (geringe Bedeutung).

• Mensch: Abgeschlossenes Betriebsgelände an einer Haupt-verkehrsstraße (geringe Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die Darstellung des Flächennutzungsplans an die Bestandnutzung angepasst. Eine Nutzungsänderung erfolgt nicht. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt keine Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 02

Heizwerk Gerhart-Hauptmann-Straße

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Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Die Grundstücke im Änderungsbereich werden zwischen der Ernst-Toller-Straße und der Bahntrasse im bestehenden FNP als Ver-kehrsfläche (öffentlicher Parkplatz) dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich südlich und südwestlich Wohnbau-flächen, gemischte Bauflächen M/W mit hohem Wohnanteil sowie M/G mit hohem Anteil an störungsarmem Gewerbe. Östlich befin-det sich eine Fläche für Ver- und Entsorgung (Abwasser), im Nord-osten sind jenseits der Bahntrasse private Grünflächen (Nutz- und Erholungsgärten) dargestellt. Den Änderungsbereich querend wird eine Straße des Straßen-hauptnetzes dargestellt, die hier die Bahntrasse kreuzt und nord-westlich derselben den Seedamm mit der Straße des Friedens verbinden soll. Anlass und Inhalte der Änderung Auf einem Grundstück zwischen der Ernst-Toller-Straße und der Bahntrasse befindet sich im Änderungsbereich ein Heizwerk. Die Plandarstellung soll in diesem Bereich der bestehenden Situation und Nutzung entsprechend angepasst werden. Das Heizwerk wird künftig als Fläche für Ver- und Entsorgung (Heizwerk) dargestellt. Die Flächen westlich und östlich davon werden weiterhin als Ver-kehrsfläche (öffentlicher Parkplatz) dargestellt. Der Verlauf der langfristig beabsichtigten Verlagerung der Straßen-verbindung zwischen Seedamm und der Straße des Friedens wird nicht verändert, da die genaue Trassenführung bisher nicht festge-legt wurde. Die Darstellung ist daher symbolisch zu verstehen. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Es sind keine Auswirkungen auf die Gesamtplanung erkennbar. In diesem Teilbereich wird lediglich die Darstellung der tatsächlichen Nutzung (Heizwerk) entsprechend nachgeführt. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 03

Heizwerk Ernst-Toller-Straße

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Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 6: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: bebaute und vollständig versiegelte Fläche im Innenbe-

reich (geringe Bedeutung). • Wasser: Funktion des Schutzguts auf Grund des hohen Ver-

siegelungsanteils stark beeinträchtigt (geringe Bedeutung). • Luft und Klima: Wegen des geringen Anteils unversiegelter,

vegetationsbestandener Flächen lokalklimatisch belasteter Be-reich. Ausgleichende Wirkungen der umgebenden Freiflächen (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: weitgehend vegetationslos (geringe Be-deutung).

• Ortsbild: bestehendes Heizwerk ohne besondere bauliche Qualitäten (geringe Bedeutung).

• Mensch: Abgeschlossenes Betriebsgelände an einer Bahntras-se (geringe Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die Darstellung des Flächennutzungsplans an die Bestandnutzung angepasst. Eine Nutzungsänderung erfolgt nicht. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt keine Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 03

Heizwerk Ernst-Toller-Straße

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Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

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Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Am nördlichen Rand der Innenstadt Neuruppins am nordwestlichen Ende der Rosenstraße ist das unmittelbar neben den Wallanlagen gelegene Grundstück im bestehenden FNP als Gemeinbedarfsflä-che (Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen) dargestellt. In dem Gebäude auf dem Grundstück befand sich eine Turnhalle. Im nahen Umfeld befinden sich Wohnbauflächen sowie im Bereich der Wallanlagen eine öffentliche Grünfläche. Südwestlich grenzt ein öffentlicher Spielplatz an. Anlass und Inhalte der Änderung Die Planungsziele für diesen ca. 0,1 ha großen Teilbereich haben sich verändert, die Nutzung des Gebäudes in der Rosenstraße als Turnhalle ist aufgegeben. Das Gebäude wurde verkauft und soll künftig als Wohngebäude genutzt werden. Entsprechend wird der Bereich künftig als Wohnbaufläche dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die veränderte Darstellung im FNP folgt der abgestimmten Objekt-planung. Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in begrenztem Umfang bleibt ohne wesentliche Auswirkungen für den Nahbereich und die Nutzungsverteilung der Kernstadt insgesamt, zumal es sich um eine Planung handelt, die nur ein Bestandsgebäude betrifft. Der künftige Wohnstandort liegt innerhalb vorhandener Siedlungs-flächen. Die Planung widerspricht somit nicht den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 04

Wohnen an der Rosenstraße

Neuruppin

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Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 8: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: weitgehend bebaute Flächen mit rückwärtigem Garten

im Innenbereich (geringe Bedeutung). • Wasser: Funktion des Schutzguts auf Grund des hohen Ver-

siegelungsanteils beeinträchtigt (geringe Bedeutung). • Luft und Klima: Wegen des hohen Anteils unversiegelter,

vegetationsbestandener Flächen lokalklimatisch belasteter Be-reich. Ausgleichende Wirkungen der umgebenden Freiflächen (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: einige Bäume und Grünflächen im rück-wärtigen Grundstücksbereich (mittlere Bedeutung).

• Ortsbild: leer stehende historische Sporthalle (mittlere Bedeu-tung).

• Mensch: Abgeschlossenes Gelände der ehemaligen Sporthalle unmittelbar neben den Wallanlagen (mittlere Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Durch die veränderte Darstellung des FNP ist zwar eine begrenzte Veränderung bei den Nutzungsarten zu erwarten. Umweltrelevante Auswirkungen wird dies aber voraussichtlich nicht zur Folge haben, da es aus Umweltsicht unerheblich ist, ob die Fläche als Gemein-bedarfsfläche (Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Ein-richtungen) oder Wohnbauflächen dargestellt wird. In beiden Fällen ist mit nur geringwertigen Biotopen und einem hohen Versiege-lungsanteil zu rechnen. Ein FNP-relevantes umweltbezogenes Konfliktpotenzial ist daher nicht zu erkennen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf Grund der Art der Planänderung sind im Verhältnis zu den bisherigen Darstellungen des FNP keine neuen, voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung auf Ebene des FNP keine Eingriffe vorbe-reitet und es sich um die Umnutzung eines Bestandsgebäudes handelt. Zudem ist eine Untersuchung von Planungsalternativen auf Ebene FNP in Anbetracht der geringen Flächengröße nicht angemessen. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 04

Wohnen an der Rosenstraße

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Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 9: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Bereich südlich des Grünzugs entlang des Wohnstandortes „Seetorresidenz“ und östlich der Leineweberstraße ist im Flächen-nutzungsplan überwiegend als Sondergebiet „Hotel / Verwaltung / Wassersport / Sport“ sowie im Süden als Sondergebiet „Schwimm-bad“ dargestellt. Westlich der Seetorresidenz werden die Grundstücke südlich der Straße Seedamm als gemischte Bauflä-che M / G mit hohem Anteil von störungsarmem Gewerbe und nördlich als Wohnbauflächen dargestellt. Entlang des Seeufers und zu der Leineweberstraße verlaufen öffentliche Grünverbindungen. Entlang des Ufers verläuft auch eine Radroute. Im Norden und Westen schließen sich Wohnbauflächen, im Nordwesten im Be-reich der „Seetorresidenz“ eine gemischte Baufläche mit hohem Wohnanteil sowie im Süden ein Sondergebiet Hotel an. Anlass und Inhalte der Änderung Durch die Rahmenplanung zum Seetorviertel und die Aufstellung des Bebauungsplanes 17.7 werden die Planungsziele für diesen Teilbereich detailliert und verändert. Die u.a. ursprünglich hier geplante Nutzung als Wassersportstandort soll aufgegeben wer-den, stattdessen soll im nördlichen Änderungsbereich westlich der Straße „An der Seepromenade“ ein Wohngebiet entstehen. Der Bereich östlich der Straße „An der Seepromenade“ soll ebenfalls einen höheren Wohnanteil ausweisen und wird künftig als gemisch-te Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil bzw. hoher Wohnverträg-lichkeit dargestellt. Die Grundstücke nördlich der Straße Seedamm haben sich in Richtung einer gemischten Nutzung entwickelt und werden entsprechend des Bestandes ebenfalls als gemischte Bau-fläche M/W mit hohem Wohnanteil bzw. hoher Wohnverträglichkeit dargestellt. Der südliche Änderungsbereich wird entsprechend der hier vorhandenen bzw. bereits zuvor geplanten Vorhaben als Son-dergebiet „Hotel / Verwaltung / Schwimmbad“ ausgewiesen. Die Darstellung der öffentlichen Grünverbindungen im Änderungsbe-reich mit Anschluss zur Leineweberstraße bleibt weitgehend un-verändert, lediglich die nördliche Verbindung zur Leineweberstraße wird entsprechend des veränderten Erschließungskonzeptes etwas nach Norden verlagert. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Flächennutzungsplanung vollzieht auf der Fläche nach, was in der Rahmenplanung zum Seetorviertel und in der Bebauungspla-nung konkretisiert wird, so dass die Beibehaltung entsprechender Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Grundsätzlich entspricht die Entwicklung von Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen mit hohem Wohnanteil den Zielsetzungen des Flächennutzungsplans, durch besondere Nutzungen der hohen Lagegunst am Ufer des Ruppiner Sees Rechnung zu tragen. Die Umsetzung der Bebauungsplaninhalte unterstützt damit die geord-nete städtebauliche Entwicklung der Fontanestadt Neuruppin und die Revitalisierung der Neuruppiner Innenstadt; sie wird sowohl von Seiten der Landesplanung als auch vom Landkreis befürwortet. Es werden keine neuen Siedlungsflächen ausgewiesen, lediglich die geplante Nutzung wird geändert. Durch die Reaktivierung von vorhandenen, gut erschlossenen Siedlungsbrachflächen folgt die Planung den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsent-wicklung (§ 5 Abs. 2 LEPro 2007 sowie § 4.1 LEP B-B). Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 5

Wohnen imSeetorviertel

Altstadt Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 10: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Der an den Änderungsbereich angrenzende Ruppiner See ist

Teil des Landschaftsschutzgebiets „Ruppiner Wald- und Seen-gebiet“.

Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Freihaltung von Bebauung und Renaturierung eines mindes-

tens 15 m breiten Uferrandstreifens. • Zusammenfassung von Stegen zu Sammelsteganlagen. • Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: Vollständig anthropogen überprägte Böden des Sied-

lungsbereichs mit hohem Versiegelungsanteil, teilweise konta-miniert (geringe Bedeutung). Im Änderungsbereich befinden sich drei Altlaststandorte.

• Wasser: Auf Grund der Grundwasserfließrichtung ist davon auszugehen, dass das Grundwasser im Änderungsbereich kon-taminiert ist. Störung der Schutzgutfunktionen durch hohen Versiegelungsanteil (geringe Bedeutung).

• Luft und Klima: Ausgleichsfunktion im städtischen Bereich, klimatisch begünstigter Bereich wegen Frischluftzufuhr aus dem Bereich Ruppiner See (mittlere Bedeutung).

• Arten und Biotope: zum Teil genutzte Bauflächen (Schwimm-bad mit Stellplätzen), zum Teil stillgelegtes Gewerbegebiet; ho-her Anteil an versiegelten Flächen, ansonsten Ruderalvegetati-on, Siedlungsbiotope, (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: zum Teil städtische Brachfläche (geringe Bedeutung). • Mensch: größtenteils ungenutzt, in Teilbereichen Erholungs-

nutzung (Schwimmbad, Wassersport, Angeln) (mittlere Bedeu-tung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die FNP Änderung bereitet keine für die Schutzgüter erheblichen Änderungen vor. Sie vollzieht lediglich eine Konkretisierung auf Bebauungsplanebene nach und ändert die Grundzüge der Planung nicht. Es ist lediglich eine begrenzte Veränderung bei den Nut-zungsarten zu erwarten. Umweltrelevante Auswirkungen wird dies aber voraussichtlich nicht zur Folge haben, da es aus Umweltsicht unerheblich ist, ob die Flächen als Sonderbaufläche, gemischte Bauflächen oder Wohnbauflächen dargestellt werden. In allen Fällen ist mit nur geringwertigen Biotopen und einem hohen Ver-siegelungsanteil zu rechnen. Ein FNP-relevantes umweltbezoge-nes Konfliktpotenzial ist daher nicht zu erkennen.

Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf Grund der Art der Planänderung sind im Verhältnis zu den bisherigen Darstellungen des FNP keine neuen, voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten.

Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet.

Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 5

Wohnen imSeetorviertel

Altstadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 11: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Neue Markt in der Innenstadt Neuruppins ist als öffentliche Grünfläche ohne Zweckbestimmung dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich Wohnbauflächen. Anlass und Inhalte der Änderung Der Neue Markt wurde in den letzten Jahren umgestaltet, auf der Fläche befinden sich nun mehrere öffentliche Spielflächen. Ent-sprechend soll die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestim-mung Spielplatz gekennzeichnet werden. Es handelt sich somit lediglich um eine Anpassung im Sinne der bestehenden Nutzung. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Es sind keine Auswirkungen auf die Gesamtplanung erkennbar. Die Darstellung als öffentliche Grünfläche wird beibehalten, nur die Zweckbestimmung wird der tatsächlichen Nutzung entsprechend nachgeführt. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 06

SpielplatzNeuer Markt

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 12: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Außer den gesamträumlich relevanten Zielen (siehe Begrün-

dung) formuliert der Landschaftsplan für diesen Änderungsbe-reich keine speziellen Ziele.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: Vollständig anthropogen überprägte Böden des Sied-

lungsbereichs mit mittlerem Versiegelungsanteil (mittlere Be-deutung).

• Wasser: eingeschränkte Funktion des Schutzgutes auf Grund von Bodenversiegelungen (mittlere Bedeutung).

• Luft und Klima: Bereich ohne besondere Funktion für das Stadtklima. Als unbebauter Bereich klimatische Ausgleichsfunk-tionen auf lokaler Ebene. (mittlere Bedeutung).

• Arten und Biotope: teilversiegelte Platzfläche mit Baumbe-stand (mittlere Bedeutung).

• Ortsbild: innerstädtische Platzfläche mit historischer Randbe-bauung (hohe Bedeutung).

• Mensch: öffentliche Platzfläche für Freizeit- und Erholungsnut-zungen (hohe Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Durch die ergänzende Darstellung der öffentlichen Grünfläche als Spielplatz vollzieht der FNP lediglich eine Anpassung an die beste-hende Nutzung. Nutzungsänderungen und eine damit einherge-hende Veränderung des Umweltzustands sind nicht zu erwarten. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Die FNP-Änderung wird keine Auswirkungen auf die Schutzgüter haben. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 06

Spielplatz Neuer Markt

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 13: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Klappgrabenblock in der Innenstadt Neuruppins wird überwie-gend als Wohnbaufläche sowie im nordwestlichen Bereich an der Friedrichs-Engels-Straße teilweise als gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil dargestellt. Im nahen Umfeld befinden sich ebenfalls Wohnbauflächen und gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil. Im Südosten des Klappgrabenblocks jenseits der historischen Stadtmauer befindet sich eine gemischte Baufläche M/G mit hohem Anteil von stö-rungsarmem Gewerbe sowie entlang des Neuruppiner Sees eine öffentliche Grünfläche (Uferpromenade). Anlass und Inhalte der Änderung Im Rahmen der fortlaufenden Sanierung der historischen Innen-stadt von Neuruppin und im Entwicklungsplan „Wasser unter Stadt“ (2014) werden als Sanierungs- bzw. Entwicklungsziel für den Klappgrabenblock neben der Eingliederung des Klappgrabens in das stadtstrukturelle und landschaftliche Gefüge, dessen funktio-nal-gestalterische Weiterentwicklung und Verbesserung seiner ökologischen Qualität auch die Einbindung des Klappgrabens zur innerstädtischen Freiraumgestaltung und Nutzung des Klappgra-bens für Naherholung und Stadtrandgestaltung formuliert. Dazu soll durch den Klappgrabenblock entlang des Klappgrabens von der Friedrichs-Engels-Straße bis zum Ruppiner See eine Wegeverbin-dung geschaffen werden. Entsprechend stellt der FNP durch den Klappgrabenblock künftig eine Grünverbindung dar. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die veränderte Darstellung im FNP folgt den Sanierungs- und Ent-wicklungszielen der Stadt Neuruppin für diesen Bereich, so dass die Beibehaltung der bisherigen Darstellungen im Flächennut-zungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Die Darstellung bereitet die Schaffung von benötigten weiteren gesicherten Naherholungsmöglichkeiten für Touristen und die Ein-wohner der Stadt vor und wirkt sich somit positiv auf die Naherho-lung aus. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 07

DurchwegungKlappgrabenblock

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Page 14: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Freihaltung von Bebauung und Renaturierung eines mindes-

tens 15 m breiten Uferrandstreifens. • Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit des Uferbereichs. Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: Einschränkung der Bodenfunktionen durch hohen An-

teil an Gebäudeflächen und Nebenanlagen. In den unversiegel-ten Bereichen kaum Beeinträchtigungen des Schutzgutes (ge-ringe Bedeutung).

• Wasser: eingeschränkte Funktion des Schutzgutes auf Grund von Bodenversiegelungen (geringe Bedeutung).

• Luft und Klima: Bereich ohne besondere Funktion für das Stadtklima (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: teils vollständig versiegelt, teils Vegetati-onsflächen mit Gehölzen (mittlere Bedeutung).

• Ortsbild: gemischt genutzter städtischer Blockinnenbereich mit Nebengebäuden, Stellpatzflächen und Hausgärten (geringe Bedeutung).

• Mensch: nicht öffentlich zugänglich, im Bestand keine Bedeu-tung für die Erholungsnutzung (geringe Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Durch die Darstellung einer zusätzlichen Grünverbindung wird eine Verbesserung des Umweltzustands vorbereitet. Im Rahmen der Sanierung des Klappgrabenblocks soll der Klappgraben in das stadtstrukturelle und landschaftliche Gefüge eingegliedert und dessen ökologische Qualität verbessert werden. Die Versiegelung wird dabei reduziert. Durch die Öffnung des Klappgrabenblocks für die Öffentlichkeit wird eine weitere Möglichkeit der innerstädtischen Erholungsnutzung geschaffen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Die FNP-Änderung wird sich positiv auf die Schutzgüter auswirken. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Da gegenüber der jetzigen Darstellung eine Verbesserung der Umweltsituation eintritt, gibt es keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswir-kungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 07

Durchwegung Klappgrabenblock

Neuruppin

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Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 15: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Bereich zwischen der Puschkinstraße und der Rosa-Luxemburg-Straße, auch bekannt als „Am Wasserturm“ aufgrund des dort vorhandenen inzwischen anderweitig genutzten Turmes, wird als Gemeinbedarfsflächen mit hohem Grünanteil dargestellt und als Sportplatz gekennzeichnet. In der Umgebung grenzen weitere Gemeinbedarfsflächen unterschiedlicher Nutzung (Schule, Kita und Sporthalle) sowie im Nordwesten Wohnbauflächen an. Nordöstlich wird im Bereich des Standorts des Wasserturmes ein Wasserwerk dargestellt. Anlass und Inhalte der Änderung Die Plandarstellung soll in diesem Bereich der bestehenden Situa-tion und Nutzung entsprechend angepasst werden. Neben dem Wasserturm befindet sich ein Heizwerk. Der Standort des Heizwer-kes wird im FNP auf Gemeinbedarfsflächen mit hohem Grünanteil dargestellt. Der Wasserturm dient heute nicht mehr der Wasserversorgung sondern der Freizeitbeschäftigung (Kletterturm). Daher entfällt hier künftig die Signatur „Wasserwerk“. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Darstellung der Flächen wird der tatsächlichen Lage des Standortes des Heizwerkes entsprechend angepasst. Die Darstel-lung bereitet keine bauliche Entwicklung vor. Es sind keine Auswirkungen auf die Gesamtplanung erkennbar. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 08

Heizwerk Am Wasserturm

Neuruppin

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Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 16: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf - (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Außer den gesamträumlich relevanten Zielen (siehe Begrün-

dung) formuliert der Landschaftsplan für diesen Änderungsbe-reich keine speziellen Ziele.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: bebaute und vollständig versiegelte Fläche im Innenbe-

reich (geringe Bedeutung). • Wasser: Funktion des Schutzguts auf Grund des hohen Ver-

siegelungsanteils stark beeinträchtigt (geringe Bedeutung). • Luft und Klima: Wegen des geringen Anteils unversiegelter,

vegetationsbestandener Flächen lokalklimatisch belasteter Be-reich. Ausgleichende Wirkungen der umgebenden Freiflächen (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: weitgehend vegetationslos (geringe Be-deutung).

• Ortsbild: bestehendes Heizwerk ohne besondere bauliche Qualitäten (geringe Bedeutung).

• Mensch: Heizwerk neben offener öffentlicher Sportanlage (mitt-lere Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die Darstellung des Flächennutzungsplans an die Bestandnutzung angepasst. Eine Nutzungsänderung erfolgt nicht. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt keine Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 08

Heizwerk Am Wasserturm

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 17: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Bereich der „Grauertschen Gärten“ beidseitig des südwestli-chen Endes der Eisenbahnstraße in der südwestlichen Bahnhofs-vorstadt unmittelbar südöstlich der Eisenbahntrasse ist im Flä-chennutzungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestim-mung „Nutz- und Erholungsgärten“ dargestellt. Der Änderungsbe-reich wird von einer Grünverbindung sowie einem Hauptradweg durchquert, am nordwestlichen Rand des Gebiets befindet sich ein weiterer Hauptradweg. In der Umgebung befinden sich Gemeinbedarfsflächen mit hohem Grünanteil (Sportplatz), Gemeinbedarfsflächen unterschiedlicher Nutzung (Schule, Kita) sowie Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen M/W mit hohem Wohnanteil. Im Nordosten befindet sich zudem ein Sondergebiet „Einzelhandel“. Anlass und Inhalte der Änderung Um die gut erschlossene, im städtischen Eigentum befindliche Fläche künftig baulich nutzen zu können, soll die Fläche als Wohn-baufläche (1,6 ha) dargestellt werden. Auch die verkehrsgünstige Lage in der Nähe des Bahnhofs Neuruppin spricht für eine bauliche Entwicklung dieses Gebietes. Da es sich im Vergleich zu anderen Anlagen um eine eher kleinere Fläche von Nutz- und Erholungsgär-ten handelt und in der Umgebung der Innenstadt von Neuruppin ausreichend Ausweichflächen für solche Nutzungen vorhanden sind, besteht kein stadtstruktureller Anlass, an der bisherigen Dar-stellung festzuhalten. Die bisher durch den Änderungsbereich verlaufende Grün- und Hauptradwegeverbindung, die auf einen zwischen den bisherigen Gartengrundstücken verlaufenden Weg beruhte, wird künftig nicht mehr dargestellt, um die Entwicklung des Gebietes nicht vorherzubestimmen. Eine Durchwegung ist beab-sichtigt, deren Lage aber noch nicht bekannt. Zudem befindet sich nordöstlich des Änderungsbereichs eine weitere Grün- und Haupt-radwegeverbindung. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die zusätzliche Darstellung von 1,6 ha Wohnbauflächen dient der weiteren Gebietsentwicklung der südwestlichen Bahnhofsvorstadt. Zudem werden innenstadtnahe, gut erschlossene Flächen für eine intensivere Nutzung vorbereitet. Die Aufgabe von privaten Nutz- und Erholungsgärten mit begrenzter Größe bleibt ohne wesentliche Auswirkungen auf die Erholungssituation insgesamt, zumal weitere solcher Flächen im Umfeld der Innenstadt in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Die Aufgabe der Grünverbindung und des Radweges in diesem Abschnitt bedingt eine geringfügige Verlängerung der Wegestre-cken. Die Einrichtung einer Wegeverbindung durch den Ände-rungsbereich wird dadurch jedoch nicht verhindert, die genaue Lage soll durch den FNP jedoch nicht vorherbestimmt werden. Die Erreichbarkeit der Innenstadt bzw. des Bahnhofs Neuruppin wird zudem durch die Beibehaltung der Verbindung nordöstlich des Änderungsbereichs mit dem dortigen Radweg auch auf FNP-Ebene weiterhin sichergestellt Durch die Lage des künftigen Wohnstandortes an der Eisenbahn-trasse werden voraussichtlich Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Dies wird auf Ebene der Bebauungsplanung geregelt. Durch die Ausschöpfung von Entwicklungspotenzialen innerhalb der gut erschlossenen Bahnhofsvorstadt folgt die Planung den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 LEPro 2007 sowie § 4.1 LEP B-B). Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 09

Wohnen im Bereich der„Grauertschen Gärten“

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 18: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf - (Stand: 09.05.2016)

Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung • Lage in der gemeinsamen TWSZ III des Wasserschutzgebietes

Neuruppin WW II Gentzstraße, WW III Gildenhall. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Außer den gesamträumlich relevanten Zielen (siehe Begrün-

dung) formuliert der Landschaftsplan für diesen Änderungsbe-reich keine speziellen Ziele.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs

mit geringem Versiegelungsanteil (mittlere Bedeutung). • Wasser: keine Gefährdung des Grundwassers oder Beein-

trächtigung der Grundwasserneubildung, Schutzgutfunktion weitgehend intakt (mittlere Bedeutung).

• Luft und Klima: Bereich ohne besondere Funktion für das Stadtklima. Als teilweise begrünter unbebauter Bereich klimati-sche Ausgleichsfunktionen auf lokaler Ebene. (mittlere Bedeu-tung).

• Arten und Biotope: Kleingartenanlage mit Gartenvegetation (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: Kleingartenanlage ohne besondere bauliche oder Freiraum-Qualitäten (geringe Bedeutung).

• Mensch: Kleingartenanlage für die private Erholungsnutzung, nicht öffentlich (mittlere Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Bei einer Änderung des Flächennutzungsplans ist mit einer weitge-henden Überbauung des Gebiets mit Wohngebäuden zu rechnen. Die verbleibenden Freiflächen würden voraussichtlich als private Hausgärten genutzt werden. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf lokaler Ebene ist durch die Zunahme der Bodenversiegelung mit Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Wasser zu rechnen. Beeinträchtigungen sind auch für das Schutzgut Pflanzen und Tiere zu erwarten. Dem steht gegenüber, dass eine Entwicklung auf anderen Flächen mehr in den Außenbereich greift als die Schlie-ßung der hier gewählten siedlungsgeprägten Baulücke. Aufgrund des geringen Flächenumfangs sind diese Eingriffe auf FNP-Ebene von geringer Relevanz. Die Aufgabe der Grünverbindung und des Radweges in diesem Abschnitt wird durch die Beibehaltung der nordöstlich des Ände-rungsbereiches weiterhin dargestellten Verbindungen gemindert. Durch die Änderung entsteht allenfalls eine geringfügige Verlänge-rung der Wegestrecken. Da es sich bei dem Bereich bisher um eine private Kleingartenanlage handelt, die nicht öffentlich nutzbar ist, bedeutet die geänderte Darstellung nur einen beschränkten Verlust für das Freiflächensystem dieses Siedlungsbereichs. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Maßnahmen zur Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Um-weltauswirkungen in den Bereichen Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere sind auf den nachfolgenden Planungsebenen festzulegen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zur effizienten Nutzung der vorhandenen Infrastruktur ist die ge-plante Ausweitung der Wohnbauflächen in diesem Teilbereich wirtschaftlich sinnvoll. Zudem ist eine Untersuchung von Planungs-alternativen auf Ebene FNP in Anbetracht der geringen Flächen-größe nicht angemessen. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 09

Wohnen im Bereich der„Grauertschen Gärten“

Neuruppin

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Fontanestadt Neuruppin

Lage im Stadtgebiet M: 1:25.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Page 19: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Bereich östlich der Kränzliner Siedlung wird zwischen dem Siedlungsrand und der bestehende Hochspannungsleitung als Landwirtschafts- und sonstige Grünflächen dargestellt. Die Kränzliner Siedlung wird vollständig als Wohnbaufläche darge-stellt. Sowohl der Änderungsbereich als auch die Kränzliner Sied-lung werden im Norden und Süden von Eisenbahntrassen, im Sü-den zudem durch eine Hauptverkehrsstraße und durch einen Hauptradweg begrenzt. Östlich der Hochspannungsleitung befin-den sich weitere Landwirtschafts- und sonstige Grünflächen. Anlass und Inhalte der Änderung Die Planungsziele für den Bereich haben sich verändert. Zur Erwei-terung des Wohnbereichs Kränzliner Siedlung und zur stadtwirt-schaftlich sinnvollen Nutzung einer teilweise bereits vorhandenen Straßenerschließung wird eine Teilfläche im Flächennutzungsplan zusätzlich als Wohnbaufläche dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Flächennutzungsplanung bereitet die Erweiterung der Wohn-baufläche vor, was in der Bebauungsplanung zu konkretisieren ist. Die Beibehaltung entsprechender Darstellung im Flächennut-zungsplan ist nicht mehr sinnvoll. Die begrenzt vergrößerte Darstellung von Wohnbauflächen (ca. 0,9 ha zusätzlicher Baufläche) folgt dem Ziel der begrenzten Erweiterung des Wohnstandortes Kränzliner Siedlung. Zudem werden gut erschlossene Flächen für eine intensivere Nutzung vorbereitet. Durch die Ausschöpfung von Entwicklungspotenzialen am Rande des gut erschlossenen Wohnstandortes Kränzliner Siedlung in unmittelbarer Nähe zum Gewerbegebiet und Einzelhandelsstandort „Holländer Mühle“ im Süden folgt die Planung den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 LEPro 2007 sowie § 4.1 LEP B-B). Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 10

Erweiterung Kränzliner Siedlung

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 20: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Offenhaltung der Freiflächen für den klimatischen Ausgleich. • Entwicklung von Grünflächen für die siedlungsnahe Erholung. Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: unversiegelte Böden, Beeinträchtigen der Bodenfunkti-

onen durch intensive Landwirtschaft (mittlere Bedeutung). • Wasser: keine besondere Gefährdung des Grundwassers,

Schutzgutfunktion weitgehend intakt (mittlere Bedeutung). • Luft und Klima: Bereich für Kaltluftzufuhr aus der Hauptwind-

richtung, Ausgleichsfunktion am Siedlungsrand (mittlere Bedeu-tung).

• Arten und Biotope: intensiv genutzte Ackerflächen; Bedeutung als Habitat für wildlebende Pflanzen nur in den Randbereichen (mittlere Bedeutung).

• Ortsbild: Ackerfläche ohne gliedernde Elemente angrenzend an ein Wohngebiet, fehlende Eingrünung des Siedlungsrandes (geringe Bedeutung).

• Mensch: geringe Bedeutung für die Erholungsnutzung. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Bei einer Darstellung des Bereichs als Wohnbaufläche wird der vorhandene Acker östlich der vorhandenen Siedlungsfläche bis zur bestehende Hochspannungsleitung durch Gebäude und Nebenan-lagen versiegelt werden. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Durch die Zunahme der Versiegelung bereitet der Bebauungsplan Eingriffe in die Schutzgüter Boden und Wasser vor. Zudem ist mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere(Arten und Biotope) zu rechnen. Die für den klimatischen Ausgleich vorgesehenen Freiflächen werden reduziert. Die Intensi-tät der Eingriffe verringert sich durch die Vorbelastung auf Grund der landwirtschaftlichen Nutzung. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen durch die Bodenversiegelung und den Eingriff in das Landschaftsbild und des Lokalklimas sind erst auf den nachfolgen-den Planungsebenen (B-Plan) zu formulieren und festzulegen. Die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sind voraussichtlich auf den Grundstücken oder eingriffsnah ausgleichbar. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zur Erweiterung eines bestehenden Wohngebiets und zur wirt-schaftlichen Ausnutzung der vorhandenen Erschließung kommen keine anderen Planungsmöglichkeiten in Betracht. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 10

Erweiterung Kränzliner Siedlung

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 21: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Der Bereich um die Straße „An der Holländer Mühle“ nördlich der B 167 und südlich der Eisenbahntrasse ist im Flächennutzungsplan nördlich des Bütower Weges als Sondergebiet „Einzelhandel“ und südlich des Bütower Weges als gemischte Baufläche M / G mit ho-hem Anteil von störungsarmem Gewerbe ausgewiesen. Im Westen schließen sich eine kleinere gewerbliche Baufläche, ein Sondergebiet „Handel / Fachmarkt / Baumarkt“ sowie Flächen für die Landwirtschaft und sonstige Grünflächen an.

Anlass und Inhalte der Änderung Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4.1 „Holländer Mühle“ wurde der Bereich neu geordnet. In dem 2001 aufgestellten Bebauungsplan Nr. 4.1 wurden die Flächen zwischen dem Bütower Weg und der Neustädter Straße (B 167) und westlich des Lebensmit-teleinzelhandelsbetriebes als Mischgebiete festgesetzt und im dama-ligen Entwurf des Flächennutzungsplanes als „gewerblich geprägte Mischbaufläche“ dargestellt. Die stattgefundene tatsächliche Besied-lung dieser Flächen erfolgte allerdings ausschließlich im Sinne einer gewerblichen Entwicklung. Die Gebiete haben sich bisher nicht als Mischgebiete entwickelt. Aufgrund der Lage abseits von störempfind-lichen Wohnnutzungen eignet sich der Standort zudem für die An-siedlung störintensiverer gewerblicher Nutzungen. Daher werden durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4.1 Teilbereiche künftig als Gewerbegebiete festgesetzt. Zudem beabsichtigt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hier den Neu-bau einer umfassenden Rettungsstation als „Rettungswache“. Der geplante Standort ist für diese Aufgabe innerhalb des Siedlungsge-flechtes besonders gut geeignet, weil von ihm die Fahrzeuge zügig und möglichst ohne benachbarte Wohnnutzungen zu stören, auf das übergeordnete Straßennetz gelangen können (über den Certaldo-Ring zur Innenstadt, zur Autobahn bzw. zur L16 und zur B 167). Im Flächenutzungsplan wird der westliche Bereich des bisherigen Sondergebiets „Einzelhandel“ daher künftig mit der Zweckbestim-mung „Rettungswache“ gekennzeichnet (ca. 0,9 ha). Die bisherige gemischte Baufläche M / G wird südlich des Bütower Weges entspre-chend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 4.1, 1. Änderung künftig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Um eine sinnvolle Ab-grenzung der gewerblichen Baufläche zu erreichen, schließt der FNP die westlich davon gelegene gemischte Baufläche mit ein, damit mit der bestehenden Darstellung an gewerblicher Baufläche nördlich der gemischten Baufläche M / G eine zusammenhängende gewerbliche Baufläche gebildet werden kann.

Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die veränderte Darstellung im FNP folgt der konkretisierten Bebau-ungsplanung, so dass die Beibehaltung der bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Durch die Darstellung von zusätzlichen gewerblichen Bauflächen soll ein zusätzliches Flä-chenangebot für Gewerbebetriebe in einem Bereich geschaffen wer-den, der die Ansiedlung störintensiverer Nutzungen ohne Konflikte ermöglicht. Zudem werden die Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Rettungswache an einem verkehrlich günstig gelegenen Stand-ort geschaffen. Die Darstellung weiterer gewerblicher Bauflächen in einem bestehen-den Gewerbegebiet bei gleichzeitiger Reduzierung von Mischgebiets-flächen in begrenztem Umfang bleiben ohne wesentliche Auswirkun-gen für den Nahbereich, die Bilanzierung und die Nutzungsverteilung in der Kernstadt insgesamt. Der Standort liegt innerhalb vorhandener Siedlungsflächen. Die Pla-nung widerspricht somit nicht den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung. Aufgrund der Lage an einer leistungsstar-ken Hauptverkehrsstraße sind keine wesentlichen Auswirkungen auf die Infrastruktur erkennbar.

Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 11

Holländer MühleNeuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Page 22: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Eingrünung des vorhandenen Siedlungsrandes. • Offenhaltung der Freiflächen für den klimatischen Ausgleich. • Entwicklung von Grünflächen für die siedlungsnahe Erholung. Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs,

mit Ausnahme brachliegender Teilflächen größtenteils versie-gelt (geringe Bedeutung).

• Wasser: Einschränkung der Schutzgutfunktion durch hohen Versiegelungsanteil (geringe Bedeutung).

• Luft und Klima: angrenzende landwirtschaftliche Flächen sor-gen für eine gute Durchlüftung, ansonsten auf Grund des hohen Anteils an versiegelten Flächen keine besondere Bedeutung für das lokale Klima.

• Arten und Biotope: Gewerbegebiet mit einigen noch unge-nutzten Parzellen, hier Ruderalvegetation, ansonsten vor allem versiegelte Flächen und Ziergrün (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: typisches Gewerbegebiet (geringe Bedeutung). • Mensch: keine Bedeutung für Erholungsnutzung (geringe Be-

deutung). Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die FNP Änderung bereitet keine für die Schutzgüter erheblichen Änderungen vor. Sie vollzieht lediglich eine Konkretisierung auf Bebauungsplanebene (B-Plan 4.1 „Holländer Mühle“) nach und ändert die Grundzüge der Planung nicht. Es ist lediglich eine be-grenzte Veränderung bei den Nutzungsarten zu erwarten. Umwelt-relevante Auswirkungen wird dies aber voraussichtlich nicht zur Folge haben, da es aus Umweltsicht unerheblich ist, ob die Flä-chen als Sonderbaufläche, gemischte Bauflächen mit hohem Anteil an störungsarmen Gewerbe oder Gewerbefläche dargestellt wer-den. In allen Fällen ist mit nur geringwertigen Biotopen und einem hohen Versiegelungsanteil zu rechnen. Ein FNP-relevantes um-weltbezogenes Konfliktpotenzial ist daher nicht zu erkennen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf Grund der Art der Planänderung sind im Verhältnis zu den bisherigen Darstellungen des FNP keine neuen, voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 11

Holländer MühleNeuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 23: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Die Fläche des Sportzentrums an der Seekaserne zwischen der Scholtenstraße, der Schwimmhalle und der bestehenden Wohnbe-bauung im Westen wird als Sondergebiet „Sportplatz“ und „Sportli-chen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen“ gekenn-zeichnet. Im Umfeld befinden sich im Nordwesten und Südosten Wohnbau-flächen, im Nordosten Gemeinbedarfsflächen (Schule und Sport-platz), im Norden und im Westen Sondergebiet „Verwaltung“, sowie im Süden ein Sondergebiet „Sportlichen Zwecken dienenden Ge-bäuden und Einrichtungen“, auf dem zudem ein Stellplatz für Wohnmobile eingezeichnet ist. Anlass und Inhalte der Änderung Mit der beabsichtigten 2. Änderung des Bebauungsplanes Neurup-pin Nr. 11.6 "Sportzentrum an der Seekaserne" werden die Pla-nungsziele für den ca. 1,2 ha großen Änderungsbereich verändert. Die nördlich der Schwimmhalle befindlichen Tennisplätze sollen aufgegeben werden, der westlich der Halle gelegene Teilbereich liegt derzeit brach. Die Grundstücke sollen für den Wohnungsbau genutzt werden, entsprechend wird der Bereich künftig als Wohn-baufläche dargestellt. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Flächennutzungsplanung vollzieht auf der Fläche nach, was in der Bebauungsplanung konkretisiert wird, so dass die Beibehaltung entsprechender Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr sinnvoll ist. Die tatsächlichen Standorte der bestehenden Schwimmhalle und der Verwaltungsgebäude sind nicht von der Änderung betroffen. Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in begrenztem Umfang bleibt ohne wesentliche Auswirkungen für den Nahbereich, die Bilanzierung und die Nutzungsverteilung in der Kernstadt insge-samt. Es werden keine neuen Siedlungsflächen ausgewiesen, lediglich die geplante Nutzung wird geändert. Durch die Reaktivierung von vorhandenen, gut erschlossenen Siedlungsbrachflächen bzw. un-tergenutzten Siedlungsflächen folgt die Planung den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 LEPro 2007 sowie § 4.1 LEP B-B). Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 12

Wohnen am Sportzentruman der Seekaserne

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 24: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Außer den gesamträumlich relevanten Zielen (s. Begründung)

formuliert der Landschaftsplan für diesen Änderungsbereich keine speziellen Ziele.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: anthropogen überprägte Böden des Siedlungsbereichs

mit hohem Versiegelungsanteil im Westen (Tennisplatz) und geringem Versiegelungsanteil im Osten (Brachfläche) (mittlere Bedeutung).

• Wasser: teilweise Störung der Schutzgutfunktionen im Bereich mit hohem Versiegelungsanteil (geringe bis mittlere Bedeu-tung).

• Luft und Klima: Bereich ohne besondere Funktion für das Stadtklima (geringe Bedeutung).

• Arten und Biotope: zum Teil vollständig versiegelte Bauflä-chen (Tennisplatz), ansonsten Ruderalvegetation, Siedlungsbi-otope, (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: offene Sportanlage, zum Teil städtische Brachfläche (geringe Bedeutung).

• Mensch: Sportnutzung (offene Tennisplätze), ansonsten unge-nutzt (mittlere Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die FNP Änderung bereitet keine für die Schutzgüter erheblichen Änderungen vor. Sie vollzieht lediglich eine Konkretisierung auf Bebauungsplanebene nach und ändert die Grundzüge der Planung nicht. Es ist lediglich eine begrenzte Veränderung bei den Nut-zungsarten zu erwarten. Umweltrelevante Auswirkungen wird dies aber voraussichtlich nicht zur Folge haben, da es aus Umweltsicht unerheblich ist, ob die Flächen als Sonderbaufläche oder Wohn-bauflächen dargestellt werden. In allen Fällen ist mit nur geringwer-tigen Biotopen und einem hohen Versiegelungsanteil zu rechnen. Ein FNP-relevantes umweltbezogenes Konfliktpotenzial ist daher nicht zu erkennen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf Grund der Art der Planänderung sind im Verhältnis zu den bisherigen Darstellungen des FNP keine neuen, voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 12

Wohnen am Sportzentruman der Seekaserne

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 25: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Die Flächen südlich der Straße Am Fehrbelliner Tor und östlich der ehemaligen Paulinenauer Bahn werden als Sondergebiet „Bootsla-ger“ dargestellt. In Richtung Süden und Osten schließen ausgedehnte Wohnbauflä-chen an, im Westen jenseits der ehemaligen Bahntrasse befinden sich gemischte Baufläche M/W mit hohem Wohnanteil bzw. hoher Wohnverträglichkeit. Nördlich der Straße Am Fehrbelliner Tor be-finden sich weitere gemischte Bauflächen M/W mit hohem Wohn-anteil, eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und nördlich des alten Bahnhofgeländes der ehemaligen Paulinenauer Bahn ein Sondergebiet „Einzelhandel“. Entlang der ehemaligen Bahntrasse verlaufen ein Hauptradweg und ein Grünzug, entlang der Straße Am Fehrbelliner Tor ein Grünzug. Im nordwestlichen Teilbereich wird eine Altlastenfläche dargestellt. Anlass und Inhalte der Änderung Die Planungsziele für diesen ca. 1,4 ha großen Teilbereich haben sich verändert. Die Fläche wird nicht mehr als Bootslager genutzt und liegt derzeit brach, weswegen die Beibehaltung der bisherigen Flächendarstellung nicht mehr sinnvoll ist. Das Grundstück soll künftig dem Wohnungsbau dienen und wird entsprechend als Wohnbaufläche dargestellt werden. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen in begrenztem Umfang berührt die Planungsziele für diesen Bereich nicht und folgt dem Ziel einer Stärkung des Wohnstandortes Am Fehrbelliner Tor. Zu-dem werden innenstadtnahe, gut erschlossene Flächen für eine intensivere Nutzung vorbereitet. Der Umgang mit der Altlastenfläche wird im Rahmen der nachge-ordneten Planungsebene untersucht und geregelt. Um die vorge-sehene Wohnbebauung realisieren zu können, sind bereits um-fangreiche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Bodenaustausch) vorge-nommen worden. Durch die Ausschöpfung von Entwicklungspotenzialen innerhalb der gut erschlossenen Fehrbelliner Vorstadt folgt die Planung den Grundsätzen der Landesplanung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 LEPro 2007 sowie § 4.1 LEP B-B). Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 13

Wohnstandort„An der Pauline“

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 26: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Außer den gesamträumlich relevanten Zielen (s. Begründung)

formuliert der Landschaftsplan für diesen Änderungsbereich keine speziellen Ziele.

Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: anthropogen stark überprägte, teilweise kontaminierte

Böden (geringe Bedeutung) • Wasser: Grundwasser gegenüber Schadstoffeintrag relativ

geschützt (mittlere Bedeutung) • Klima: Ausgleichsfunktion im städtischen Bereich (mittlere Be-

deutung) • Arten und Biotope: Ruderalfläche mit Randgehölzen (geringe

bis mittlere Bedeutung) • Ortsbild: städtische Brachfläche (geringe Bedeutung) • Mensch: ehem. Schrottplatz, später Bootslager, jetzt Brachflä-

che (geringe Bedeutung) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Es finden Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden (zusätzliche Versiegelung) sowie Arten und Biotope (Beseitigung von Lebens-raum von Pflanzen und Tiere) statt. Andererseits wird ein Großteil der Flächen zu Wohngärten gewandelt (Versickerungsfähigkeit und Lebensraum Tier und Pflanze, Klima). Es besteht ein Konfliktpo-tenzial aufgrund der Bodenkontamination. Diese ist auf der nach-folgenden Planungsebene zu untersuchen und im Rahmen einer Altlastensanierung zu beseitigen. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt Auf lokaler Ebene ist durch die Zunahme der Bodenversiegelung mit Eingriffen in die Schutzgüter Boden und Wasser zu rechnen. Beeinträchtigungen sind auch für das Schutzgut Pflanzen und Tiere zu erwarten. Dem steht gegenüber, dass Entwicklung auf anderen Flächen mehr in den Außenbereich greift als die Schließung der hier gewählten siedlungsgeprägten Baulücke. Durch die FNP-Änderung wird zudem eine Entwicklung vorbereitet, die zur Beseiti-gung eines mit Schadstoffen belasteten Bereiches führt. Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen in den Bereichen Boden, Ar-ten/Biotope sind auf den nachfolgenden Planungsebenen festzule-gen. Die Maßnahmen sollten innerhalb des Geltungsbereichs bzw. eingriffsnah erfolgen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zur Umsetzung des Planungsziels (Wohnbauflächen) kommen keine anderen Planungsmöglichkeiten in Betracht, da hier anthro-pogen geprägte Flächen sinnvoller umgenutzt werden können als neue Flächen in die äußere Landschaft hieraus zu entwickeln. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung: (siehe Begründung)

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 13

Wohnstandort„An der Pauline“

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Page 27: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP Das östlich der Regattastraße etwa auf Höhe der Kreuzung mit der Karl-Liebknecht-Straße gelegene Ufergrundstück wird im beste-henden FNP als öffentliche Grünfläche dargestellt. Im Norden befindet sich ein Sondergebiet „Wassersport“ an dessen Ufer eine Grünverbindung dargestellt wird. Im Süden grenzen ent-lang des Neuruppiner Sees weitere öffentliche Grünflächen an das Grundstück an. Westlich der Regattastraße befinden sich Wohn-bauflächen und Gemeinbedarfsflächen (Schule und Sportplatz), die die Karl-Liebknecht-Straße begleitenden Flächen werden als öf-fentliche Grünfläche dargestellt. Anlass und Inhalte der Änderung Die Plandarstellung soll in diesem Bereich der bestehenden Situa-tion und Nutzung angepasst werden. Das bebaute Grundstück wird von einem Segel-Club mit Bootswerkstatt genutzt. Die Fläche wird entsprechend als Sonderbaugebiet mit der Zweckbestimmung „Wassersport“ dargestellt. Die Grünverbindung entlang des Ufers wird auf dem Grundstück künftig fortgesetzt, um einen durchge-henden Uferweg weiterhin zu ermöglichen. Auswirkungen auf die Gesamtplanung Die FNP-Änderung führt lediglich die tatsächliche Nutzung des betroffenen Grundstücks nach und führt nur zu einem geringfügig erhöhten Angebot (ca. 0,1 ha) an Sonderbauflächen für den Was-sersport in Neuruppin. Die Planungsziele für diesen Bereich wer-den nicht berührt. Da der Ergänzungsbereich unmittelbar an bestehende Sonderge-biete „Wassersport“ angrenzt und ein bereits bebautes Grundstück betrifft, sind durch die geringfügige Verringerung der öffentlichen Grünfläche keine wesentlichen Auswirkungen für die Naherholung der Stadt Neuruppin zu erkennen. Das Ziel des durchgehenden Uferweges wird durch die geänderte Darstellung aufrecht gehalten. Rechtsgrundlage und Verfahrensstand: siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 14

Sondergebiet „Wassersport“an der Regattastraße

Neuruppin

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Flächennutzungsplan geändert Maßstab 1: 10.000

Flächennutzungsplan bisher Maßstab 1: 10.000

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000

Page 28: Änderungsbereich 01 Wohnen an der Walter-Rathenau-Straße Süd

Landschaftsplan 1994, Biotoptypen M: 1:20.000

Flächennutzungsplan 4. Änderung - Vorentwurf (Stand: 09.05.2016)

Bisherige Darstellung im FNP; Inhalte der FNP Änderung siehe Blatt 1 Planungsrelevante Ziele aus Fachgesetzen • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Der an den Änderungsbereich angrenzende Ruppiner See ist

Teil des Landschaftsschutzgebiets „Ruppiner Wald- und Seen-gebiet“.

Teilbereichrelevante Ziele des Landschaftsplans • Zu gesamträumlich relevanten Zielen siehe Begründung. • Freihaltung von Bebauung und Renaturierung eines mindes-

tens 15 m breiten Uferrandstreifens. • Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit. Schutzgutbezogene Ausgangsituation • Boden: Vollständig anthropogen überprägte Böden des Sied-

lungsbereichs mit hohem Versiegelungsanteil, im rückwärtigen Bereich Gartenvegetation (geringe Bedeutung).

• Wasser: keine besondere Gefährdung des Grundwassers, Störung der Schutzgutfunktionen durch hohen Versiegelungs-anteil (geringe Bedeutung).

• Luft und Klima: Ausgleichsfunktion im städtischen Bereich, klimatisch begünstigter Bereich wegen Frischluftzufuhr aus dem Bereich Ruppiner See (mittlere Bedeutung).

• Arten und Biotope: genutztes Privatgrundstück teilweise mit Gartenvegetation (geringe Bedeutung).

• Ortsbild: Ufergrundstück mit historischer Bebauung (Segel-Club mit Bootswerkstatt)(mittlere Bedeutung).

• Mensch: nicht öffentlich zugänglich, potenzielle Erholungseig-nung der Uferzone (mittlere Bedeutung).

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der FNP-Änderung Die Darstellung des Flächennutzungsplans wird an die Bestand-nutzung angepasst. Eine Nutzungsänderung erfolgt nicht. Auswirkungen der FNP-Änderung auf die Umwelt keine Vermeidung, Verringerung, Ausgleich Es gibt keinen Anlass für Maßnahmen zur Vermeidung, Verringe-rung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten sind nicht zu untersuchen, da die vorliegende Planung keine Eingriffe vorbereitet. Zusätzliche Angaben, Zusammenfassung siehe Begründung

FNP-Änderung (Blatt 1) Umweltbericht (Blatt 2)

Änderungsbereich 14

Sondergebiet „Wassersport“an der Regattastraße

Neuruppin

Landschaftsplan 1994, Entwicklung der Landschaft M: 1:20.000

Fontanestadt Neuruppin, Baudezernat, Planungsamt, Telefon: 03391 / 355 722, [email protected]

Fontanestadt Neuruppin

Lage im Stadtgebiet Maßstab 1:25.000