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www.ktn.gv.at Land Kärnten schafft finanzierbares und sozial gerechteres Pflegesystem! LR Christian Ragger räumt das ungleiche System auf: Pflege im Heim kostet Angehörige nichts, zu Hause aber sehr viel: Ein sozial gestaffelter Beitrag für Pflegeheimkosten schafft einen gerechten Ausgleich. Im Gegenzug wird die Pflege zu Hause besser unterstützt. Nach dem Wegfall der Zuzahlungspflicht für Angehörige stieg die Zahl der Heimeintritte jährlich um 15 Prozent. Damit wuchsen auch die Kosten dementsprechend. Da auch die reformunwillige Bundesregierung in Wien seit Jahren eine ein- heitliche Finanzierung der Pflege verschleppt, ist das Land Kärnten gezwun- gen, mit 1. April 2012 wieder einen Kostenbeitrag von den Angehörigen für die Heimpflege einzuführen. Die Bemessung für den Pflegebeitrag erfolgt nach einem sozial gestaffelten System. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.160,– netto gibt es überhaupt keinen Kostenbeitrag. So werden von der Zuzahlung nur 2.000 Personen betroffen sein. Das Kärntner Modell nimmt im Vergleich zur Steiermark auch auf die familiäre Situation Rücksicht. Für Kinder und nicht berufstätige Ehegatten gibt es Frei- beträge. Bei einem Alleinverdiener mit zwei Kindern beginnt die Zu- zahlungspflicht daher erst bei 2.200,– brutto.

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Land Kärnten schafft finanzierbares und sozial gerechteres Pflegesystem!LR Christian Ragger räumt das ungleiche System auf: Pflege im Heim kostet Angehörige nichts, zu Hause aber sehr viel:

☛ Ein sozial gestaffelter Beitrag für Pflegeheimkosten schafft einen gerechten Ausgleich. Im Gegenzug wird die Pflege zu Hause besser unterstützt.

☛ Nach dem Wegfall der Zuzahlungspflicht für Angehörige stieg die Zahl der Heimeintritte jährlich um 15 Prozent. Damit wuchsen auch die Kosten dementsprechend.

☛ Da auch die reformunwillige Bundesregierung in Wien seit Jahren eine ein-heitliche Finanzierung der Pflege verschleppt, ist das Land Kärnten gezwun-gen, mit 1. April 2012 wieder einen Kostenbeitrag von den Angehörigen für die Heimpflege einzuführen.

☛ Die Bemessung für den Pflegebeitrag erfolgt nach einem sozial gestaffelten System. Bis zu einem monatlichen Einkommen von € 1.160,– netto gibt es überhaupt keinen Kostenbeitrag. So werden von der Zuzahlung nur 2.000 Personen betroffen sein.

☛ Das Kärntner Modell nimmt im Vergleich zur Steiermark auch auf die familiäre Situation Rücksicht. Für Kinder und nicht berufstätige Ehegatten gibt es Frei-beträge. Bei einem Alleinverdiener mit zwei Kindern beginnt die Zu-zahlungspflicht daher erst bei € 2.200,– brutto.

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☛ Der überwiegende Anteil der einzuhebenden Beiträge wird zwischen € 70,– und € 120,– pro Monat liegen, und kann von den Betroffenen von der Steuer abgesetzt werden. Die durchschnittliche monatliche Belastung wird daher unter € 50,– liegen.

Beispiele: monatlicher Bruttobezug PflegekostenbeitragAlleinstehender € 1.500,– € 32,50 € 1.800,– € 57,– € 3.000,– € 177,52 € 4.000,– € 252,72Alleinverdiener (1 Kind) € 2.100,– € 6,16Alleinverdiener (2 Kinder) € 2.300,– € 6,68Alleinverdiener (2 Kinder) € 2.800,– € 58,31Alleinverdiener (3 Kinder) € 3.000,– € 63,18

Familienvater (1 Kind) € 2.000,– € 54,12(Ehefrau mit eigenem Einkommen)

Familienvater (2 Kinder) € 2.500,– € 90,87(Ehefrau mit eigenem Einkommen)

Familienvater (3 Kinder) € 3.500,– € 157,20(Ehefrau mit eigenem Einkommen)

LR Christian Ragger startet Pilotprojekt „Pflege zu Hause“Wer seine Angehörigen nicht im Heim unterbringt, sondern stattdessen selbst zu Hause pflegt, soll dabei in Zukunft vom Land Kärnten tatkräftig unterstützt werden. Seit 1. November läuft ein entsprechendes von Christian Ragger ent-wickeltes Pilotprojekt.

Das zukunftsweisende Modell kurz umrissen:Das Angebot richtet sich an pflegedürftige Senioren der Pflegestufe 4 oder 5!Für Pflegebedürftige, die im Kreise der Familie zu Hause verbleiben, zahlt das Land Kärnten € 2.000,– pro Monat. Davon werden € 1.000,– für professionelle Pflege ausgegeben, aber € 1.000,– verbleiben zusätzlich zum herkömmlichen Pflegegeld den Angehörigen.Dieser finanzielle Anreiz würdigt nicht nur die kostspielige und teils mühsame Pflege zu Hause, sondern spart dem Steuerzahler im Vergleich zu den teuren Heimplätzen bis zu € 1.500,– pro Pflegefall und Monat.