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1 Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Bremer Normenforum 2015 Handelskammer Bremen, 09. September 2015

Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches ... · 1 Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Bremer Normenforum 2015

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Normative und rechtliche

Anforderungen an betriebliches

Energiemanagement und Energieaudits

Bremer Normenforum 2015

Handelskammer Bremen, 09. September 2015

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Schlagworte

Energiemanagement

EEG SpaEfV

EN 16247

EDL-G

ISO 50001

EMAS KMU oder Nicht-KMU

Produzierend oder

nicht-produzierend

EcoStep Energie

EnergieStG +

StromStG

Wirtschaftliche Betätigung

Richtlinie 2012/27/EU

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3

Kurzinformationen CONTRAST GmbH

Die CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH ist seit 1993 als

Dienstleister für Ingenieur- und Beratungsleistungen in den Bereichen

Geotechnik, Umwelt und Managementberatung aktiv.

Ingenieurdienstleistungen zur Geotechnik und zum Umweltschutz

Managementberatung mit Beratungs- und Auditleistungen zum

Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement

Geschäftsführung: Manfred Krafzyk, Dr. Stefan Hechtenberg

Standorte: Zum Ellerbrook 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck

Am Becketal 14, 28755 Bremen

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4

Beratungs-Portfolio der Contrast GmbH im Bereich Managementsysteme

ISO 9001 Qualitätsmanagement

TS 16949, VDA 6.3 Qualitätsmanagement Automobil

EN 9100 Qualitätsmanagement Luftfahrt

ISO 14001, EMAS Umweltmanagement

ISO 50001, SpaEfV, EN 16247 Energiemanagement

OHSAS 18001, SCC Arbeits- und Gesundheitsschutz

ISO 26000, CSR Gesellschaftliche Verantwortung

EcoStep Integriertes Management für KMU

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5

Kooperationen Managementberatung

TÜV Rheinland Group, Köln / Hamburg

TÜV Rheinland Consulting GmbH (Business Consulting)

TÜV Rheinland Cert GmbH (Zertifizierung Managementsysteme)

TÜV Rheinland Akademie GmbH (Weiterbildung und Beratung)

RKW Bremen GmbH

Partner der Wirtschaft, Beratung, Förderung, Weiterbildung

Koordinierungsstelle EcoStep, Bremen

EcoStep Integriertes Managementsystem

DQS, Frankfurt

Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystem

Ausschuss Normenpraxis

DIN ANP Regionalgruppe Weser-Ems

CSR Hanse (Corporate Social Responsibility)

Initiative Umwelt Unternehmen und

Fachgebiet Nachhaltiges Management der Universität Bremen

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6

Überblick

Normative und rechtliche Anforderungen an

betriebliches Energiemanagement und Energieaudits

Hintergrund / Ausgangssituation, Grundsätzliche

Anforderungen an betriebliches Energiemanagement

Rechtliche und normative Rahmenbedingungen (EDL-G,

ISO 50001, EMAS, SpaEfV)

EDL-G: Energieauditpflicht, DIN EN 16247-1, Erweiterte

Anforderungen

Handlungsmöglichkeiten

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Hintergrund

Deutschland hat gemeinsam mit den europäischen Partnern im Jahr 2007

die Bedeutung der Energie- und Klimaschutzpolitik und damit verbundene

Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz definiert.

Die EU-Kommission hat als Rahmenbedingung im Dezember 2012 die

Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU erlassen.

Zielsetzungen:

20% geringer Primärenergieverbrauch bis 2020 (im Vergleich zu Prognosen)

20% weniger Treibhausgasemissionen (im Vergleich zu 1990)

20% Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieproduktion

Deutschland hat mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm

(IEKP) von August 2007 noch darüberhinausgehende Zielsetzungen

formuliert, wenn die EU-Ziele erreicht bzw. übertroffen.

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Energiemanagementsysteme und Nachweisanforderungen

KMU Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition 2003/361/EG (<250 Mitarbeiter, <50 Mio € Jahresumsatz oder <43 Mio € Jahresbilanzsumme)

EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21.07.2014

SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (Anlage 2) vom 31.10.2014

EDL-G Energiedienstleistungsgesetz vom 15.04.2015 (zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU)

EMAS Eco-Management and Audit-Scheme Verordnung EG Nr. 1221/2009

EN 16247-1 DIN EN 16247-1 Energieaudits – Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Oktober 2012

EEG SpaEfV EDL-G

§ 63ff EEG 2014 § 55 EnStG / § 10 StromStG § 8 EDL-G

EnMS erforderlich für besondere

Ausgleichsregelung

EnMS erforderlich für Steuer-

rückerstattung (Spitzenausgleich)

Verpflichtung zur Durchführung

von Energieaudits

(jährlich nachzuweisen bis 30.06.) (jährliches Audit im Antragsjahr bis

31.12.)

(erstmalig bis 05.12.2015,

dann mindestens alle 4 Jahre)

KMU (Produzierendes

Gewerbe)

Bei Stromverbrauch 1 bis 5 GWh/a:

mindestens SpaEfV-Testierung

oder Audit nach EN 16247-1

Bei Stromverbrauch > 5 GWh/a:

Zertifikat ISO 50001 oder

Registrierung EMAS

mindestens SpaEfV-Testierung oder

Audit nach EN 16247-1

Nicht relevant

möglicher Nachweis alternativ auch

Zertifikat ISO 50001 oder

Registrierung EMAS

Nicht-KMU

(Produzierendes

Gewerbe)

Zertifikat ISO 50001 oder

Registrierung EMAS

Audit nach EN 16247-1 oder

Zertifikat ISO 50001 oder

Registrierung EMAS Nicht-KMU (Nicht-

produzierend / Sonstige)

Nicht relevant Nicht relevant

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Anforderungen an betriebliches Energiemanagement

EDL-G

Energiedienstleistungsgesetz zur Teilumsetzung der EU-Energie-

effizienzrichtlinie 2012/27/EU. Durchführung eines Energieaudits nach

DIN EN 16247-1.

ISO 50001

Anforderungen zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und

Verbesserung eines vollumfänglichen EnMS zur kontinuierlichen

Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

EMAS

Eco Management and Audit Scheme

EU-Verordnung über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem

Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung.

SpaEfV

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung

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EDL-G

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen

vom 15. April 2015 (EDL-G)

verpflichtet Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen

(KMU) sind, zur periodischen Durchführung von Energieaudits.

Gilt für alle Betriebe, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und die Kriterien

eines Nicht-KMU erfüllen:

250 Mitarbeiter oder

mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz / mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme.

Nachweis: Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.

Durchführung bis zum 05. Dezember 2015 (danach mindestens alle vier Jahre).

Freigestellt von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits sind

Unternehmen, die entweder

a) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder

b) ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS nachweisen können.

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ISO 50001

Die 2011 veröffentlichte Norm ISO 50001 für Energiemanagementsysteme

bietet einen systematischen Ansatz für Organisationen zur Optimierung der

Energienutzung und Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

Das Regelwerk definiert die Anforderungen, durch die ein Unternehmen die

vorhandenen Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur

Senkung der Kosten ermittelt, bewertet und dokumentiert.

Die Grundstruktur folgt (ebenso wie ISO 9001, ISO 14001, OHSAS 18001

u.a. Regelwerke) dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus.

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ISO 50001

4.6.3 4.6.4

4.6.1/4.6.2

4.5

4.4

4.3

4.7

Allgemeine Anforderungen

Managementverantwortung 4.2

4.1

12

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EMAS

Umweltmanagementsystem im Sinne der EU-Verordnung 1221/2009

(EMAS III).

System auf Basis von ISO 14001 mit ergänzenden Anforderungen an die

Umweltberichterstattung, u.a.:

Jährlich zu erstellende Umwelterklärung, die öffentlich zugänglich sein muss

Berechnung von Kernindikatoren für die Umweltleistung, u.a. zu Energieeffizienz

und Treibhausgas-Emissionen

Validierung durch Umweltgutachter und Registrierung bei registerführender

Stelle.

Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen (Auditierung alle 2 Jahre

statt jährlich).

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SpaEfV

System zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der

Entlastung von der Energie- und Stromsteuer für Unternehmen des

produzierenden Gewerbes.

Erforderlich für die Beantragung zur Rückerstattung von Energie- und

Stromsteuern im Rahmen des Spitzenausgleichs.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Nachweisführung

erfolgen durch:

a) ein Energieaudit gemäß EN 16247-1

oder

b) die Testierung eines alternativen Systems zur Erfassung und Analyse

eingesetzter Energieträger, Energieverbraucher, Bewertung der

Einsparpotentiale

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EDL-G

Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU

Verpflichtung von Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits.

Gilt für alle Betriebe gewerblicher Art, die die Kriterien eines Nicht-KMU

erfüllen.

Nachweis der Durchführung durch Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1.

Systematische Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs von Anlagen,

Gebäuden, Systemen und Organisationen mit dem Ziel, Energieflüsse zu identifizieren

und Effizienzverbesserungspotentiale zu ermitteln.

Erstmalige Durchführung bis 05.12.2015, dann alle 4 Jahre.

Die Überprüfung erfolgt durch das BAFA.

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EDL-G: Unternehmensbegriff

Als Unternehmen gilt jede rechtlich selbstständige Einheit, unabhängig von ihrer

Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gelten als Unternehmen, wenn

sie zur Erzielung eines Leistungsaustausches eingesetzt werden (also z.B.

kommunale Eigenbetriebe, wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen).

Ausgenommen von der Energieaudit-Pflicht sind Einrichtungen, die überwiegend

hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen.

Nur wenn ein Unternehmen eigenständig ist (weniger als 25% des Kapitals oder der

Stimmrechte werden von Investoren bzw. anderen Unternehmen gehalten), darf es

hinsichtlich einer möglichen KMU-Einstufung isoliert betrachtet werden,

ansonsten sind bezüglich Mitarbeiterzahlen und finanzieller Schwellenwerte die

anderen Unternehmen mit zu berücksichtigen.

Ein Unternehmen ist auch dann ein Nicht-KMU, wenn 25% des Kapitals oder der

Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des

öffentlichen Rechts kontrolliert werden.

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EDL-G: Status KMU / Nicht-KMU

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DIN EN 16247

DIN EN 16247-1 ist ein Regelwerk für Anforderungen, Methoden und

Ergebnisse von Energieaudits.

Anwendbar für Organisationen oder Anlagen, um Energieverbräuche zu

ermitteln und Potentialanalysen durchzuführen.

Enthält Anforderungen an den Energieauditor und den Energieauditprozess

sowie die Durchführung und Auswertung des Energieaudits.

Zusätzlich existieren die Teil-Normen

DIN EN 16247-2 Gebäude

DIN EN 16247-3 Prozesse

DIN EN 16247-4 Transport

die zusätzliche Anforderungen für die genannten Bereiche enthalten, aber

nicht für die Durchführung eines Audits gemäß DIN EN 16247-1 verbindlich

sind.

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DIN EN 16247-1: Elemente des Energieauditprozesses

Einleitender

Kontakt

Vereinbarung zwischen Energieauditor und Organisation

hinsichtlich Auditzielen, Anwendungsbereich, Grenzen,

Kriterien, Zeitraum, etc.

Nach

maximal

4 Jahren

Auftakt-

besprechung

Daten-

erfassung

Außeneinsatz

Analyse

Bericht

Abschluss-

besprechung

Benennung verantwortliche Personen, Klärung Zugangsmöglichkeiten,

zu liefernde Betriebsmittel + Daten, Anforderungen an Messungen,

Abstimmung der praktischen Durchführung

Energieverbrauchende Systeme, Prozesse und Einrichtungen,

Anpassungsfaktoren, vorherige Untersuchungen, Betriebs- und

Wartungsdokumente, betriebliche Entwicklungen, etc.

Begehung der zu prüfenden Objekte und Bereiche, Arbeitsabläufe,

Nutzerverhalten etc., Hinweise für spätere Analysen

Energetische Bewertung, Möglichkeiten zur Verbesserung der Energie-

effizienz, Prüfung von Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Aufzeigen der

Datenzuverlässigkeit und der angewandten Berechnungsmethoden

Dokumentation der Ergebnisse, Rangfolge der Verbesserungs-

möglichkeiten, Vorschlag Umsetzungsprogramm

Übergabe des Berichts und Präsentation der Ergebnisse

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EDL-G: Überprüfung und Nachweisführung zu Energieaudits

Von der Repräsentativität des Energieaudits wird dann ausgegangen,

wenn auf der Basis einer Gesamterfassung der Energieverbräuche

eines Unternehmens mindestens 90 Prozent des gesamten Energie-

verbrauchs vom Energieaudit erfasst wird (Es muss somit zunächst die

Basis des gesamten Energieverbrauchs definiert werden, um bei der Durch-

führung des Energieaudits eine Konzentration auf die wesentlichen Energie-

verbraucher vornehmen zu können).

Es erfolgt eine Stichprobenkontrolle über die Durchführung von

Energieaudits durch das BAFA.

Wer der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nicht, nicht

richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einem

Bußgeld bis zu 50.000 Euro belangt werden.

Bei Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten kann ein

sogenanntes Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen

Cluster von Standorten gebildet werden.

Für Unternehmen, die in 2015 mit der Einführung eines EnMS gemäß

ISO 50001 oder eines UMS gemäß EMAS begonnen haben, besteht die

Möglichkeit einer vereinfachten Nachweisführung.

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EDL-G: Anforderungen an Energieauditoren

Das Energieaudit ist von Personen durchzuführen, welche die

Anforderungen des EDL-G erfüllen (Berufsausbildung mit einschlägiger

Fachrichtung + berufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse

über die betriebliche Energieberatung erworben wurden).

Das BAFA führt eine öffentlich zugängliche Liste der registrierten

Energieauditoren.

Das Energieaudit kann sowohl von externen wie auch von

unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Wird das

Energieaudit von internen Personen durchgeführt, so dürfen diese nicht

unmittelbar an den auditierten Tätigkeiten beteiligt sein. Dies schließt

nicht aus, dass der Energiebeauftragte oder Energiemanager des

Unternehmens das Energieaudit durchführt.

Page 22: Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches ... · 1 Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Bremer Normenforum 2015

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Weitergehende Anforderungen des EDL-G

Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs

Besonderheiten zu: Gebäude, vorübergehende Standorte, Transport,

Datengrundlagen

Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger

Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern

Bilanzgrenzen und Messanforderungen

Identifizierung und Bewertung von Einsparpotentialen

Energieleistungskennzahlen

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Entscheidungsfragen

Klärung des Unternehmensstatus (KMU bzw. Nicht-KMU / Energieauditpflicht)

Gibt es Standorte im EU-Ausland, die zu berücksichtigen sind ?

Wieviele Standorte sind zu berücksichtigen ?

Sind bereits Managementsysteme vorhanden ?

Welche internen Kapazitäten können bzw. müssen bereit gestellt werden ?

In welchem Maße sind Aspekte der Energieeffizienz bereits Bestandteil der

strategischen Planung ?

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Entscheidungsmöglichkeiten

Prüfung Unternehmensstatus und Energieauditpflicht

Managementsystemstrukturen vorhanden ?

Integration ISO 50001

oder EMAS

Zertifizierung / Validierung

durch akkreditierte Stelle

Zertifikat ISO 50001 /

Registrierung EMAS

Aufbau EnMS (ISO 50001)

oder UMS (EMAS)

Umsetzung Anforderungen EDL-G

(Datenermitttlung Energieverbräuche,

Messkonzept, etc.)

Interne Durchführung

Energieaudit EN 16247-1

(Qualifizierung des Personals,

interne Realisierung des

Energieauditprozesses

Externe Durchführung

Energieaudit EN 16247-1

(Energieauditor lt. BAFA-Liste)

Bericht Energieaudit

gemäß EN 16247-1

Eigenverantwortliche Umsetzung der

Maßnahmen; erneute Durchführung des

Energieaudits nach spätestens 4 Jahren

3-jährige Gültigkeit,

jährliche Überwachungsaudits

ja nein

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Kontaktdaten

CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbH

Dr. Stefan Hechtenberg

Am Becketal 14

28755 Bremen

Telefon: 0421 / 8358465

Mobil: 0172 / 5472845

Mail: [email protected]

www.contrast-gmbh.de