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;ü. NOTAR GEORG SATTLE R A KOLLEGE RECHTSANWÄLTE G. Sattlcr - Postfach 12 53 . 27315 Hoya Georg Sättler Rechtsanwak und Notar Stadt Hoya/Weser / z. H. Herrn Walnsch Schlosspiatz 2 Samtgemein^Grafschaft Hoya Lange Straße 4 27318 HOYA . Juli 2003 Eing. Tclefon(0 4251) 934 60-10 (Anwahsbüro) 27318Hoya/Weser 95460-20(Notariat) ^ Tcicfax(04251)93460-90 . . 7 Parken hinter dem Haus . 11.07.2003 Datum: Unser Zeichen: Gesellschafterversammlungsprotokoll Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya vom 03.07.2003 (UR. 398/2003) Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Walnsch, in der obigen Angelegenheit erhalten Sie anliegend eine Kopie der vorgenannten Urkunde für Ihre Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen y / / / W t' N o t a rvertreterin . Sparkauc Ho y a Volkibank Grafschaft Hoya SparkawcEystrup Commcrzbank Hoya Postbank Hannover 5LZ^5oT%)Kto-U0217% (BLZZS^SMl K». 51042^700 (BLZIS^SO^) Kt.. liOli l» (BL2 2^040090) K.o. 43-02032 (BLZ250WiO) Kto.757^305

NOTAR GEORG SATTLE R A KOLLEGE - grafschaft-hoya.de · Nummer 398/2003 der Urkundenrolle Verhandelt zu Hoya/Weser Gasthaus "Lindenhof, wohin ich mich auf Ersuchen begab, am 03. Juli

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;ü.NOTAR

GEORG SATTLE R A KOLLEGERECHTSANWÄLTE

G. Sattlcr - Postfach 12 53 . 27315 Hoya Georg SättlerRechtsanwak und Notar

Stadt Hoya/Weser/

z. H. Herrn Walnsch

Schlosspiatz 2 Samtgemein^Grafschaft Hoya Lange Straße 427318 HOYA

. Juli 2003Eing. Tclefon(0 4251) 934 60-10 (Anwahsbüro)27318Hoya/Weser 95460-20(Notariat)

^ Tcicfax(04251)93460-90..

7 Parken hinter dem Haus.

11.07.2003Datum:

Unser Zeichen: Rö

Gesellschafterversammlungsprotokoll Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoyavom 03.07.2003 (UR. 398/2003)

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Walnsch,

in der obigen Angelegenheit erhalten Sie anliegend eine Kopie der vorgenannten Urkundefür Ihre Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

y ///

Wt'

N o t a rvertreterin

.

Sparkauc Ho y a Volkibank Grafschaft Hoya SparkawcEystrup Commcrzbank Hoya Postbank Hannover

5LZ^5oT%)Kto-U0217% (BLZZS^SMl K». 51042^700 (BLZIS^SO^) Kt.. liOli l» (BL2 2^040090) K.o. 43-02032 (BLZ250WiO) Kto.757^305

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Nummer 398/2003 der Urkundenrolle

Verhandelt zu Hoya/Weser

Gasthaus "Lindenhof,

wohin ich mich auf Ersuchen begab,

am 03. Juli 2003.

Vor mir, dem Notar Georg Sättler

mit dem Amtssitz

in Hoya / Weser

erschienen:

l. für den Landkreis Diephob,

Landrat Gerd StÖtzel,

dienstansässig Am AmtsmaüDsteich 3, 28857 Syke

2. für den Landkreis Nienburg/Weser,

Erster Kreisrat Dr. Jörg Peter Hardegen,

dienstansässig Kreishaus Am Scblossplatz »

31582 Nienburg,

3. für die Stadt Hoya/Weser,

a) Bürgermeister Edmund Seidel,

b) stellvertr. Stadtdirektor Rolf Walnsch,beide dienstansässig Schlossplatz 2, 27318 Hoya,

4. für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen,

Samtgemeindebürgermeister Horst Wiesch >

dicnstansässig Lange Straße 11, 27305 Brucbhausen-Vilsen,

*

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m

5. für die Stadt Syke,

Bürgermeister Dr. Harald Behrens,

dienstansässig Kirchsfraße 4, 28857 Syke,

6. für die Gemeinde Hoyerhagen,

a) stellvertr. Bürgermeisterin Gabriele Fahrenholz,

b) Zweiter stellvertr. Gemeindedirektor Peter Bruns,

beide dienstansässig Schlossplatz 2,27318 Hoya

die Vertretenen im Folgenden kurz "Gesellschafter" genannt -

7. für die Samtgemeinde Eystrup

SamtgemeiDdebürgermejster Jost Egen,

dienstansässig Bahnhofstraße 53, 27324 Eystrup

8. für die WeserBahn GmbH,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen

unter HR B 3393,

deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Georg Drechsler, geschäftsaasässig Fiughafendamm 12,

28199Bremea,

9. für die Mittelweserbahn GmbH,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Syke

unter HR B 3231,

deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer

Hans-Peter Kempf,

geschäftsansässig Bahnhofstraße 2, 27305 Bruchhausen-ViIsen,

- die Vertretenen im Folgenden kurz "neue Gesellschafter" genannt -#

2

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*

zu l., 2., 3., 4., 6. b), 7 dem Notar von Person bekannt, zu 5,, 6. a), 8 und 9

ausgewiesen durch Vorlage gültiger mit Lichtbild versehener

Personaldokumente mit deren Ablichtung Einverständnis erteilt wurde.

Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. l Satzl Nr. 7 BeurkG wurde verneint.

Die Erschienenen baten mich um die Beurkundung von

Gesellschafterbeschlüssen der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung CVGH) mit Sitz in Hoya auf

Anpassung des Stammkapitals an die Währungseinheit EURO und auf.. »

Erhöhung des Stammkapitals sowie auf weitere Änderungen des

Gesellschaftsvertrages.

Die Erschienenen stellen zunächst fest, dass am Stammkapital derIk

Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya

Gesellschaft mit beschränkter Haftung fVGH)

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode HR B 31 000 zu

insgesamt 2.666.200,00 DM beteiligt sind:

l. Landkreis Diepholz

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 1.140.800,00DM

3

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1ß5

2. Landkreis NienburgAVeser

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 406.800,00DM

3. Stadt HoyaAVeser,

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 506.000,00 DM

4. Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsenmit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 444.700,00 DM

5. Stadt Syke

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 142.900,00DM

6. Gemeinde Hoyerhagen

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 25.000,00DM

\

Die Erschienenen stellen demnach fest, dass das gesamte Stammkapital der

Gesellschaft in der heutigen GeseUschafterversammIung vertreten ist. Die

Erschienenen erklären, dass das gesamte Stammkapital voll eingezahlt ist. In

der nunmehr abgehaltenen

GcseIIschafterversammlung,

und zwar unter ausdrücklichem Verzicht auf die Einhaltung aller

gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften über die Formen undFristen der Einberufung einer Gesellschaftcrversammlung, fassen die

Erschienenen jeweils einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:*

4

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l. Das Stammkapital und die Geschäftsanteile der Gesellschaft sowiesämtliche Betrag s an gaben in der Satzung mit Ausnahme desGründungsaufwandes werden auf die Wahmngseinheit Euroumgestellt. Nach dem amtlichen Umrechnungskurs von l ^ 1,95583DM beträgt das Stammkapital somit 1.363.206,41 (gerundet). DieGeschäftsanteile der Gesellschafter betragen daher -jeweils gerundet -

wie folgt:

a) Landkreis Diepholzmit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 583.281,77

b) Landkreis Nienburg/Wesermit einem Geschäftsanteil im

Nommalbetrag von 207.993,54

c) Stadt HoyaAVeser,mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 258.713,69

d) Samtgemeinde Bmchhausen-Vilsenmit einem Geschäftsanteil im <

Nominalbetrag von 227.371,50

e) Stadt Sykemit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 73.063,61

f) Gemeinde Hoyerhagenmit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 12.782,30

5

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i: 6^

Der Geschäftsanteil des Landkreises Diepholz wurde zum Ausgleich

von Rundungsdifferenzen nicht auf-, sondern abgerundet, obwohl nacharithmetischen Grundsätzen eine Aufnmdung hätte erfolgen müssen.

2. Das Stammkapital der Gesellschaft wird zunächst zum Zwecke derGlättung um 393,59 auf 1.363.600,00 erhöht.

3. Zur Übernahme werden die obigen Gesellschafter zugelassen. Die

Kapitalerhöhung erfolgt durch Aufstockung der Geschäftsanteile. DieGeschäftsanteile werden wie folgt erhöht:

a) Landkreis Diepholzum 18,23 auf 583.300,00

b) Landkreis Nienburg/Weser

um 6, 46 auf 208.000,00

c) Stadt Hoya/Weser

um 86,31 auf 258.800,00

d) Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen

um 28,50 auf 227.400,00

e) Stadt Syke

um 36,39 auf 73.100,00

f) Gemeinde Höyerhagen

um 217,70 auf 13.000,00

4. Die neuen Stammeinlagen zur Aufstockung der Geschäftsanteile

werden zum Nennwert ausgegeben und sind sofort in voller Höhe in

bar zu leisten.

5. Weiterhin wird dass Stammkapital der Gesellschaft von nunmehr

1.363.600,00 um 491.700,00 auf 1.855.300,00 erhöht. Zur

Übernahme des erhöhten Stammkapitals werden die neuen

Gesellschafter wie folgt zugelassen:fr

6

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a) WeserBahn GmbH»

mit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 465.700,00

b) Samtgemeinde Eystrupmit einem Geschäfts antei l im

Nominalbetrag von 13.000,00

c) Mittelweserbahn GmbHmit einem Geschäftsanteil im

Nominalbetrag von 13.000,00

Die neuen Stammeinlagen sind sofort in bar an die Gesellschaft zu

entrichten.

6. Die Satzung wird - auch im Hinblick auf die obigenKapitalerhöhungen - wie folgt geändert:

§1

Firma, Sitz

Die Gesellschaft führt die Firma "Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya,

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (VGH)". Sie hat ihren Sitz in

Hoya.

§2

Gegenstand des Unternehmens

(l) Gegenstand des Unternehmens ist

a) Bau, Erwerb und Betrieb von Eisenbahnen,

< *

7

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1 Q1-n-1r.

§3

Stammkapital, Stammeinlagen

Das Stammkapital beträgt 1.855.300,00 .

Vom Stammkapital entfallen als Stammeinlage auf die einzelnen

Gesellschafter:

Landkreis Diepholz 583.300,OOEuro

WeserBahn GmbH 465.700,00 Euro

Landkreis Nienburg/Weser 208.000,00 Euro

Stadt Hoya/Weser 258.800,00 Euro

Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen 227.400,00 Euro

Stadt Syke 73.100,00 Euro

Gemeinde Hoyerhagen 13.000,00 Euro

Samtgemeinde Eystrup 13.000,00 Euro

Mittelweserbahn GmbH 13.000,OOEuro

Bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter oder beim Ausscheiden von

Gesellschaftern werden das Stammkapital und die Stammeinlagen

jeweils so angepasst, dass sich der prozentuale Anteil der WeserBahn

GmbH am Stammkapital nicht reduziert.

§4

Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind:

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die Gesellschafterversammlung,

der Aufsichtsrat,*

die Geschäftsführung.

§5

GeseIIschafterversammlung

(l) Jeder Gesellschafter entsendet in die Gesellschafterversammlungbis zu drei Vertreter.

(2) t * i.

(3) Jeder Gesellschafter hat pro 100 Euro Stammeinlage eineStimme. Die Vertreter eines Gesellschafters können innerhalb

der Gesellschafterversammlung ihre Stimme nur einheitlich

abgeben; andernfalls gilt die Stimme als nicht abgegeben.

(4) Beschlüsse werden, soweit dieser Gesellschaftsvertrag oder dasGesetz nichts anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der

abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht alsabgegebene Stimme, wird aber bei der Feststellung derBeschlussfähigkeit mitgezählt.

(5) * i.

(6) .

(7) Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch schriftliche oderelektronisch übermittelte Stimmabgabe ist zulässig, wenn jeder

Gesellschafter diesem Verfahren in der vom Vorsitzenden

genannten Frist zustimmt.

9

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-E 68

(8) Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der vom

Landkreis Diepholz benannte Vertreter, sein Vertreter ist der von

der Stadt Hoya benannte Vertreter.

(9) Die Gesellschafterversammlung tritt nach Bedarf, mindestens

jedoch einmal im Geschäftsjahr zusammen.

(10) Die Gesell schafterversammlung ist einzuberufen, wenn

mindestens ein Gesellschafter oder die Geschäftsführung das

schriftlich unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes

beantragt.

(11) Die Einladung zur Gesellschafterversammlung ergeht durch die

Geschäftsführung mit der Frist von zwei Wochen unter Angabe

der Tagesordnung.

(12) v . .

(13)...

*.

(14) Über jede Sitzung der Gesellschafterversammlung ist eine

Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden zu

unterzeichnen ist.

§6

Aufgaben der Gesellschafterversammlung

(l) Die Gesellschafterversammlung beschließt in den im Gesetz und

in diesem Vertrag ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich

über:#

10

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l. Aufnahme weiterer Gesellschafter und ggf. Festsetzung IhrerStammanteile sowie die Erhöhung oder Ermäßigung desStammkapitals,

2. Verfügung über Geschäftsanteile,

><

3. Änderung des Gesellschaftsvertrages,

4. Verkauf der Gesellschaft oder wesentlicher Teile von ihr,

5. Beteiligung an anderen Unternehmen, Eintritt in

Interessengemefnschaften oder Austritt aus solchen,

*<

6. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von

Betriebsführungsverträgen oder Verträgen von grundsätzlicherBedeutung,

7. Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Umwandlung derGesellschaft,

8. Auflösung der Gesellschaft und die Wahl der Liquidatoren,\

9. Wahl des Abschlussprüfers bzw. Vorschlag gegenüber demKommunalpriifüngsamt zur Beauftragung des Abschlussprüfers,

10. Feststellung des Jahresab Schlusses und Entlastung derGeschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats,

11. Verwendung des Ergebnisses,

(2) Beschlüsse in den Fällen des Absatz l, Ziff l bis 8 bedürfen

einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen..

Il

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.? f.Sß<

§7

Aufsichtsrat

l. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Hiervon

entsenden der Landkreis Diepholz, der Landkreis

Nienburg/Weser, die Stadt Hoya, die Samtgemeinde

Bruchhausen-Vilsen und die Stadt Syke jeweils den

Hauptverwaltungsbeamten oder einen von ihm benannten

Vertreter, sofern die Vertretungs-Körperschaft nicht eine andere

Regelung beschließt. Ein Mitglied entsendet die WeserBahn

GmbH, ein weiteres Mitglied, das einem privatent

Wirtschaftsuntemehmen angehören soll, wird von der

Gesellschafterversammlung gewählt. Die Amtszeit des

Aufsichtsrats endet grundsätzlich mit Ablauf der

Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das

vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Entsendung

beginnt. Die erste Amtszeit endet mit Ablauf der

Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das

Geschäftsjahr 2006 beschließt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig

aus dem Aufsichtsrat aus, so entsendet der betreffende

Gesellschafter für die Restzeit einen Nachfolger.

2. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und

einen Vertreter.

Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall oder generell beschließen,

Dritte an seinen Sitzungen teilnehmen zu lassen.

3. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner

Mitglieder anwesend ist.

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4. Der Aufsichtsrat beschließt vorbehaltlich anderweitiger

Regelungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen StimmenBei Stimmengleichlieit entscheidet die Stimm des Vorsitzenden.Schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder ist zulässig.

5. Schriftliche oder femmündliche Beschlussfassung ist zulässig,

wenn kein Mitglied dieser Art der Abstimmung widerspricht.Vom Vorsitzenden ist eine Frist für den Eingang des

Widerspruchs bzw. der Stimmen festzulegen.

6. Über die Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift zu

fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die nichtdem Aufsichtsrat angehörenden Gesellschafter erhalten dieProtokolle der Aufsichtsratssitzungen zur Kenntnis.

7. Der Aufsichtsrat soll mindestens zweimal im KalenderJahr

zusammentreten. Der Aufsichtsrat wird im Auftrag des

Vorsitzenden durch die Geschäftsführung mit einer Ladungsfrist

von einer Woche schriftlich einberufen. Der Aufsichtsrat muss

unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Mitglieddes Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung unter Angabe des

Zweckes verlangt wird.

8. Der Aufsichtsrat kann sich, soweit er es für erforderlich hält, eine

Geschäftsordnung geben.

9. § 52 GmbH-Gesetz findet auf den Aufsichtsrat Anwendung,soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. §§ 394, 395 AktG

gelten entsprechend.

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^

§8

Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats

l. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu beraten und zu

überwachen. Er kann der Geschäftsführung eine

Geschäftsordnung geben. Er hat die Beschlüsse der

Gesellschafterversammlungen vorzubereiten und einen

Beschlussvorschlag zujedem Tagesordnungspunkt zu machen.

2. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats obliegt es, die

Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern der Gesellschaftnach vorheriger Zustimmung durch die

Gesellschafterversammlung abzuschließen. Er vertritt auch die

Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und

der Führung von Prozessen gegen Geschäftsführer derGesellschaft.

3. Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen

Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.

Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an

den Aufsichtsrat als solchen, verlangen.

§9

Geschäftsführung und Vertretung

l. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die auf

Vorschlag der WeserBahn GmbH von der

Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.A

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»

2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft

allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die

Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder

durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem

Prokuristen vertreten.

Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen

Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht geben.

3. Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte nach

Maßgabe der Gesetze und des Gesellschaftsvertrages. Sie hat denAufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung in allen

wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.

4. Die Geschäftsführer haften nach außen nach den gesetzlichen

Vorschriften.

5. Die Gesellschafter können einzelne oder alle Geschäftsführer

durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des §

181 BGB befreien.

§10

ZustimmungsbedürftigeRechtsgeschäfte

Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bedarf die

Geschäftsführung der Zustimmung des Aufsichtsrats:

l. zu dem von der Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr

aufzustellenden Erfolgsplan und Finanzplan (Investitionsplan),<

sowie zu wesentlichen Änderungen dieser Pläne,t

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2. zum Erwerb, zur Veräußemng und zur Belastung von

Grundstücken, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro

übersteigt,

3. zur Bestellung von Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten,

4. zur Binleitung von Rechts Streitigkeiten von grundsätzlicherBedeutung: dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten inHafipflichtangelegenheiten,

5. zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Mitglied der

Geschäftsführung oder einem Prokuristen,.*

6. zur Übernahme von Bürgschaften und Garantien,

7. zur Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, Eingebung von

Wechsel- oder Bürgschaftsverpflichtungen, und zur Hingabe vonDarlehen an betriebsfremde Personen,

8. zu bestimmten Geschäften, zu denen sich der Aufsichtsrat durch

besondere Beschlüsse die Zustimmung vorbehalten hat.

§11

Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrerAuslagen keine Vergütung. Die Gesell schafterversammlung kannbeschließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder stattdessen oder danebenein Sitzungsgeld erhalten, dessen Höhe die.

Gesellschafterversammlung festlegt. Die Gesellschaft zahlt ferner die

gegebenenfalls auf diese Beträge zu entrichtende Umsatzsteuer'(Mehrwertsteuer).

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f

§12h.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§13

Jahresabschluss und Lagebericht

l. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-

und Verlustrechnung und Anhang) und den Lagebericht

innerhalb der Frist des § 264 HGB nach Schluss des

Geschäftsjahres aufzustellen und dem Abschlussprüfervorzulegen.

2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender

Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaftenaufzustellen und zu prüfen. Die Prüfung hat sich auch auf § 53

Haushaltsgrundsätzegesetz zu erstrecken.

3. Jahresabschluss und Lagebericht sind der\

Gesellschafterversammlung unverzüglich nach Vorlage des

Prüfungsberichts vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlagder Geschäftsführung und des Aufsichtsrats über die

Verwendung des Ergebnisses.

4. Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf des achten

Monats des Geschäftsjahres über die Feststellung des

Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses für das

vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen.

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/

. 5. Die Verwendung des Ergebnisses richtet sich nach § 28 GmbH-

Gesetz. Die Gesell seh afterversammlung soll in ausreichendem

Umfang Beträge aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen

zum Ausgleich späterer Jahres fehlbeträge einstellen.

6. Den für die Gesellschafter zuständigen

Rechnungsprüfungsämtem und Kommunalprüfungsämtem

werden die Rechte nach § 54 Haushalts grundsätzegesetz

eingeräumt.

Der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) stehen die

Rechte entsprechend § 65 Abs. 3 der Haushaltsordnung der

Freien Hansestadt Bremen zu.

§14

Rücklage

Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes wird eine*

Rücklage gebildet; Über die Höhe der einzustellenden Mittel

entscheidet die Gesellschafterversammlung

§15

Auflösung der Gesellschaft

Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen

Zweckes fallt das Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter

entsprechend ihren Anteilen an der Stammeinlage zurück.

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^

§16

Bekanntmachung

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich imBundesanzeiger.

§17

Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als

rechtsunwirksam erweisen, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit

des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die betreffende Bestimmungist durch eine wirksame, dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck

entsprechende Bestimmung zu ersetzen.

Die vorstehenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.

Die Kosten dieser Urkunde und die Eintragung in das Handel sregister trägtdie Gesellschaft.

\

Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen von dem Notar

vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterzeichnet:J

gez.:GerdStötzelgez.; Jörg Peter Hardegengez.: Edmund Seidel#

gez.: RolfWalnschgez.: Horst Wieschgez.: Dr. Harald Behrensgez.: Gabriele Fahrenholzgez.: P. Brunsgez.:JostEgengez.: Georg Drechslergez.: Hans-Peter Kempfgez.: G. Sättler, Notar

19