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;ü.NOTAR
GEORG SATTLE R A KOLLEGERECHTSANWÄLTE
G. Sattlcr - Postfach 12 53 . 27315 Hoya Georg SättlerRechtsanwak und Notar
Stadt Hoya/Weser/
z. H. Herrn Walnsch
Schlosspiatz 2 Samtgemein^Grafschaft Hoya Lange Straße 427318 HOYA
. Juli 2003Eing. Tclefon(0 4251) 934 60-10 (Anwahsbüro)27318Hoya/Weser 95460-20(Notariat)
^ Tcicfax(04251)93460-90..
7 Parken hinter dem Haus.
11.07.2003Datum:
Unser Zeichen: Rö
Gesellschafterversammlungsprotokoll Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoyavom 03.07.2003 (UR. 398/2003)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Walnsch,
in der obigen Angelegenheit erhalten Sie anliegend eine Kopie der vorgenannten Urkundefür Ihre Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
y ///
Wt'
N o t a rvertreterin
.
Sparkauc Ho y a Volkibank Grafschaft Hoya SparkawcEystrup Commcrzbank Hoya Postbank Hannover
5LZ^5oT%)Kto-U0217% (BLZZS^SMl K». 51042^700 (BLZIS^SO^) Kt.. liOli l» (BL2 2^040090) K.o. 43-02032 (BLZ250WiO) Kto.757^305
Nummer 398/2003 der Urkundenrolle
Verhandelt zu Hoya/Weser
Gasthaus "Lindenhof,
wohin ich mich auf Ersuchen begab,
am 03. Juli 2003.
Vor mir, dem Notar Georg Sättler
mit dem Amtssitz
in Hoya / Weser
erschienen:
l. für den Landkreis Diephob,
Landrat Gerd StÖtzel,
dienstansässig Am AmtsmaüDsteich 3, 28857 Syke
2. für den Landkreis Nienburg/Weser,
Erster Kreisrat Dr. Jörg Peter Hardegen,
dienstansässig Kreishaus Am Scblossplatz »
31582 Nienburg,
3. für die Stadt Hoya/Weser,
a) Bürgermeister Edmund Seidel,
b) stellvertr. Stadtdirektor Rolf Walnsch,beide dienstansässig Schlossplatz 2, 27318 Hoya,
4. für die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen,
Samtgemeindebürgermeister Horst Wiesch >
dicnstansässig Lange Straße 11, 27305 Brucbhausen-Vilsen,
*
m
5. für die Stadt Syke,
Bürgermeister Dr. Harald Behrens,
dienstansässig Kirchsfraße 4, 28857 Syke,
6. für die Gemeinde Hoyerhagen,
a) stellvertr. Bürgermeisterin Gabriele Fahrenholz,
b) Zweiter stellvertr. Gemeindedirektor Peter Bruns,
beide dienstansässig Schlossplatz 2,27318 Hoya
die Vertretenen im Folgenden kurz "Gesellschafter" genannt -
7. für die Samtgemeinde Eystrup
SamtgemeiDdebürgermejster Jost Egen,
dienstansässig Bahnhofstraße 53, 27324 Eystrup
8. für die WeserBahn GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen
unter HR B 3393,
deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
Georg Drechsler, geschäftsaasässig Fiughafendamm 12,
28199Bremea,
9. für die Mittelweserbahn GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Syke
unter HR B 3231,
deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
Hans-Peter Kempf,
geschäftsansässig Bahnhofstraße 2, 27305 Bruchhausen-ViIsen,
- die Vertretenen im Folgenden kurz "neue Gesellschafter" genannt -#
2
*
zu l., 2., 3., 4., 6. b), 7 dem Notar von Person bekannt, zu 5,, 6. a), 8 und 9
ausgewiesen durch Vorlage gültiger mit Lichtbild versehener
Personaldokumente mit deren Ablichtung Einverständnis erteilt wurde.
Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. l Satzl Nr. 7 BeurkG wurde verneint.
Die Erschienenen baten mich um die Beurkundung von
Gesellschafterbeschlüssen der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung CVGH) mit Sitz in Hoya auf
Anpassung des Stammkapitals an die Währungseinheit EURO und auf.. »
Erhöhung des Stammkapitals sowie auf weitere Änderungen des
Gesellschaftsvertrages.
Die Erschienenen stellen zunächst fest, dass am Stammkapital derIk
Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya
Gesellschaft mit beschränkter Haftung fVGH)
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode HR B 31 000 zu
insgesamt 2.666.200,00 DM beteiligt sind:
l. Landkreis Diepholz
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 1.140.800,00DM
3
1ß5
2. Landkreis NienburgAVeser
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 406.800,00DM
3. Stadt HoyaAVeser,
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 506.000,00 DM
4. Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsenmit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 444.700,00 DM
5. Stadt Syke
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 142.900,00DM
6. Gemeinde Hoyerhagen
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 25.000,00DM
\
Die Erschienenen stellen demnach fest, dass das gesamte Stammkapital der
Gesellschaft in der heutigen GeseUschafterversammIung vertreten ist. Die
Erschienenen erklären, dass das gesamte Stammkapital voll eingezahlt ist. In
der nunmehr abgehaltenen
GcseIIschafterversammlung,
und zwar unter ausdrücklichem Verzicht auf die Einhaltung aller
gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften über die Formen undFristen der Einberufung einer Gesellschaftcrversammlung, fassen die
Erschienenen jeweils einstimmig die nachfolgenden Beschlüsse:*
4
l. Das Stammkapital und die Geschäftsanteile der Gesellschaft sowiesämtliche Betrag s an gaben in der Satzung mit Ausnahme desGründungsaufwandes werden auf die Wahmngseinheit Euroumgestellt. Nach dem amtlichen Umrechnungskurs von l ^ 1,95583DM beträgt das Stammkapital somit 1.363.206,41 (gerundet). DieGeschäftsanteile der Gesellschafter betragen daher -jeweils gerundet -
wie folgt:
a) Landkreis Diepholzmit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 583.281,77
b) Landkreis Nienburg/Wesermit einem Geschäftsanteil im
Nommalbetrag von 207.993,54
c) Stadt HoyaAVeser,mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 258.713,69
d) Samtgemeinde Bmchhausen-Vilsenmit einem Geschäftsanteil im <
Nominalbetrag von 227.371,50
e) Stadt Sykemit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 73.063,61
f) Gemeinde Hoyerhagenmit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 12.782,30
5
i: 6^
Der Geschäftsanteil des Landkreises Diepholz wurde zum Ausgleich
von Rundungsdifferenzen nicht auf-, sondern abgerundet, obwohl nacharithmetischen Grundsätzen eine Aufnmdung hätte erfolgen müssen.
2. Das Stammkapital der Gesellschaft wird zunächst zum Zwecke derGlättung um 393,59 auf 1.363.600,00 erhöht.
3. Zur Übernahme werden die obigen Gesellschafter zugelassen. Die
Kapitalerhöhung erfolgt durch Aufstockung der Geschäftsanteile. DieGeschäftsanteile werden wie folgt erhöht:
a) Landkreis Diepholzum 18,23 auf 583.300,00
b) Landkreis Nienburg/Weser
um 6, 46 auf 208.000,00
c) Stadt Hoya/Weser
um 86,31 auf 258.800,00
d) Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen
um 28,50 auf 227.400,00
e) Stadt Syke
um 36,39 auf 73.100,00
f) Gemeinde Höyerhagen
um 217,70 auf 13.000,00
4. Die neuen Stammeinlagen zur Aufstockung der Geschäftsanteile
werden zum Nennwert ausgegeben und sind sofort in voller Höhe in
bar zu leisten.
5. Weiterhin wird dass Stammkapital der Gesellschaft von nunmehr
1.363.600,00 um 491.700,00 auf 1.855.300,00 erhöht. Zur
Übernahme des erhöhten Stammkapitals werden die neuen
Gesellschafter wie folgt zugelassen:fr
6
a) WeserBahn GmbH»
mit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 465.700,00
b) Samtgemeinde Eystrupmit einem Geschäfts antei l im
Nominalbetrag von 13.000,00
c) Mittelweserbahn GmbHmit einem Geschäftsanteil im
Nominalbetrag von 13.000,00
Die neuen Stammeinlagen sind sofort in bar an die Gesellschaft zu
entrichten.
6. Die Satzung wird - auch im Hinblick auf die obigenKapitalerhöhungen - wie folgt geändert:
§1
Firma, Sitz
Die Gesellschaft führt die Firma "Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (VGH)". Sie hat ihren Sitz in
Hoya.
§2
Gegenstand des Unternehmens
(l) Gegenstand des Unternehmens ist
a) Bau, Erwerb und Betrieb von Eisenbahnen,
< *
7
1 Q1-n-1r.
§3
Stammkapital, Stammeinlagen
Das Stammkapital beträgt 1.855.300,00 .
Vom Stammkapital entfallen als Stammeinlage auf die einzelnen
Gesellschafter:
Landkreis Diepholz 583.300,OOEuro
WeserBahn GmbH 465.700,00 Euro
Landkreis Nienburg/Weser 208.000,00 Euro
Stadt Hoya/Weser 258.800,00 Euro
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen 227.400,00 Euro
Stadt Syke 73.100,00 Euro
Gemeinde Hoyerhagen 13.000,00 Euro
Samtgemeinde Eystrup 13.000,00 Euro
Mittelweserbahn GmbH 13.000,OOEuro
Bei der Aufnahme weiterer Gesellschafter oder beim Ausscheiden von
Gesellschaftern werden das Stammkapital und die Stammeinlagen
jeweils so angepasst, dass sich der prozentuale Anteil der WeserBahn
GmbH am Stammkapital nicht reduziert.
§4
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
8
die Gesellschafterversammlung,
der Aufsichtsrat,*
die Geschäftsführung.
§5
GeseIIschafterversammlung
(l) Jeder Gesellschafter entsendet in die Gesellschafterversammlungbis zu drei Vertreter.
(2) t * i.
(3) Jeder Gesellschafter hat pro 100 Euro Stammeinlage eineStimme. Die Vertreter eines Gesellschafters können innerhalb
der Gesellschafterversammlung ihre Stimme nur einheitlich
abgeben; andernfalls gilt die Stimme als nicht abgegeben.
(4) Beschlüsse werden, soweit dieser Gesellschaftsvertrag oder dasGesetz nichts anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung gilt nicht alsabgegebene Stimme, wird aber bei der Feststellung derBeschlussfähigkeit mitgezählt.
(5) * i.
(6) .
(7) Beschlussfassung im Umlaufverfahren durch schriftliche oderelektronisch übermittelte Stimmabgabe ist zulässig, wenn jeder
Gesellschafter diesem Verfahren in der vom Vorsitzenden
genannten Frist zustimmt.
9
-E 68
(8) Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der vom
Landkreis Diepholz benannte Vertreter, sein Vertreter ist der von
der Stadt Hoya benannte Vertreter.
(9) Die Gesellschafterversammlung tritt nach Bedarf, mindestens
jedoch einmal im Geschäftsjahr zusammen.
(10) Die Gesell schafterversammlung ist einzuberufen, wenn
mindestens ein Gesellschafter oder die Geschäftsführung das
schriftlich unter Bezeichnung des Verhandlungsgegenstandes
beantragt.
(11) Die Einladung zur Gesellschafterversammlung ergeht durch die
Geschäftsführung mit der Frist von zwei Wochen unter Angabe
der Tagesordnung.
(12) v . .
(13)...
*.
(14) Über jede Sitzung der Gesellschafterversammlung ist eine
Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden zu
unterzeichnen ist.
§6
Aufgaben der Gesellschafterversammlung
(l) Die Gesellschafterversammlung beschließt in den im Gesetz und
in diesem Vertrag ausdrücklich bestimmten Fällen, namentlich
über:#
10
l. Aufnahme weiterer Gesellschafter und ggf. Festsetzung IhrerStammanteile sowie die Erhöhung oder Ermäßigung desStammkapitals,
2. Verfügung über Geschäftsanteile,
><
3. Änderung des Gesellschaftsvertrages,
4. Verkauf der Gesellschaft oder wesentlicher Teile von ihr,
5. Beteiligung an anderen Unternehmen, Eintritt in
Interessengemefnschaften oder Austritt aus solchen,
*<
6. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von
Betriebsführungsverträgen oder Verträgen von grundsätzlicherBedeutung,
7. Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Umwandlung derGesellschaft,
8. Auflösung der Gesellschaft und die Wahl der Liquidatoren,\
9. Wahl des Abschlussprüfers bzw. Vorschlag gegenüber demKommunalpriifüngsamt zur Beauftragung des Abschlussprüfers,
10. Feststellung des Jahresab Schlusses und Entlastung derGeschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats,
11. Verwendung des Ergebnisses,
(2) Beschlüsse in den Fällen des Absatz l, Ziff l bis 8 bedürfen
einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen..
Il
.? f.Sß<
§7
Aufsichtsrat
l. Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Hiervon
entsenden der Landkreis Diepholz, der Landkreis
Nienburg/Weser, die Stadt Hoya, die Samtgemeinde
Bruchhausen-Vilsen und die Stadt Syke jeweils den
Hauptverwaltungsbeamten oder einen von ihm benannten
Vertreter, sofern die Vertretungs-Körperschaft nicht eine andere
Regelung beschließt. Ein Mitglied entsendet die WeserBahn
GmbH, ein weiteres Mitglied, das einem privatent
Wirtschaftsuntemehmen angehören soll, wird von der
Gesellschafterversammlung gewählt. Die Amtszeit des
Aufsichtsrats endet grundsätzlich mit Ablauf der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr beschließt, das nach der Entsendung
beginnt. Die erste Amtszeit endet mit Ablauf der
Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2006 beschließt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig
aus dem Aufsichtsrat aus, so entsendet der betreffende
Gesellschafter für die Restzeit einen Nachfolger.
2. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und
einen Vertreter.
Der Aufsichtsrat kann im Einzelfall oder generell beschließen,
Dritte an seinen Sitzungen teilnehmen zu lassen.
3. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner
Mitglieder anwesend ist.
12
4. Der Aufsichtsrat beschließt vorbehaltlich anderweitiger
Regelungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen StimmenBei Stimmengleichlieit entscheidet die Stimm des Vorsitzenden.Schriftliche Stimmabgabe abwesender Mitglieder ist zulässig.
5. Schriftliche oder femmündliche Beschlussfassung ist zulässig,
wenn kein Mitglied dieser Art der Abstimmung widerspricht.Vom Vorsitzenden ist eine Frist für den Eingang des
Widerspruchs bzw. der Stimmen festzulegen.
6. Über die Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift zu
fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Die nichtdem Aufsichtsrat angehörenden Gesellschafter erhalten dieProtokolle der Aufsichtsratssitzungen zur Kenntnis.
7. Der Aufsichtsrat soll mindestens zweimal im KalenderJahr
zusammentreten. Der Aufsichtsrat wird im Auftrag des
Vorsitzenden durch die Geschäftsführung mit einer Ladungsfrist
von einer Woche schriftlich einberufen. Der Aufsichtsrat muss
unverzüglich einberufen werden, wenn dies von einem Mitglieddes Aufsichtsrats oder der Geschäftsführung unter Angabe des
Zweckes verlangt wird.
8. Der Aufsichtsrat kann sich, soweit er es für erforderlich hält, eine
Geschäftsordnung geben.
9. § 52 GmbH-Gesetz findet auf den Aufsichtsrat Anwendung,soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. §§ 394, 395 AktG
gelten entsprechend.
13
E ^ \i
^
§8
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats
l. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu beraten und zu
überwachen. Er kann der Geschäftsführung eine
Geschäftsordnung geben. Er hat die Beschlüsse der
Gesellschafterversammlungen vorzubereiten und einen
Beschlussvorschlag zujedem Tagesordnungspunkt zu machen.
2. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats obliegt es, die
Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern der Gesellschaftnach vorheriger Zustimmung durch die
Gesellschafterversammlung abzuschließen. Er vertritt auch die
Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und
der Führung von Prozessen gegen Geschäftsführer derGesellschaft.
3. Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen
Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen.
Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an
den Aufsichtsrat als solchen, verlangen.
§9
Geschäftsführung und Vertretung
l. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die auf
Vorschlag der WeserBahn GmbH von der
Gesellschafterversammlung bestellt und abberufen werden.A
14
»
2. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen
Geschäftsführern Alleinvertretungsrecht geben.
3. Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte nach
Maßgabe der Gesetze und des Gesellschaftsvertrages. Sie hat denAufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung in allen
wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten.
4. Die Geschäftsführer haften nach außen nach den gesetzlichen
Vorschriften.
5. Die Gesellschafter können einzelne oder alle Geschäftsführer
durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des §
181 BGB befreien.
§10
ZustimmungsbedürftigeRechtsgeschäfte
Außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen bedarf die
Geschäftsführung der Zustimmung des Aufsichtsrats:
l. zu dem von der Geschäftsführung für jedes Geschäftsjahr
aufzustellenden Erfolgsplan und Finanzplan (Investitionsplan),<
sowie zu wesentlichen Änderungen dieser Pläne,t
15
f^i -?/ »'.. <
2. zum Erwerb, zur Veräußemng und zur Belastung von
Grundstücken, wenn der Betrag im Einzelfall 50.000 Euro
übersteigt,
3. zur Bestellung von Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten,
4. zur Binleitung von Rechts Streitigkeiten von grundsätzlicherBedeutung: dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten inHafipflichtangelegenheiten,
5. zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Mitglied der
Geschäftsführung oder einem Prokuristen,.*
6. zur Übernahme von Bürgschaften und Garantien,
7. zur Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, Eingebung von
Wechsel- oder Bürgschaftsverpflichtungen, und zur Hingabe vonDarlehen an betriebsfremde Personen,
8. zu bestimmten Geschäften, zu denen sich der Aufsichtsrat durch
besondere Beschlüsse die Zustimmung vorbehalten hat.
§11
Vergütung
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer dem Ersatz ihrerAuslagen keine Vergütung. Die Gesell schafterversammlung kannbeschließen, dass die Aufsichtsratsmitglieder stattdessen oder danebenein Sitzungsgeld erhalten, dessen Höhe die.
Gesellschafterversammlung festlegt. Die Gesellschaft zahlt ferner die
gegebenenfalls auf diese Beträge zu entrichtende Umsatzsteuer'(Mehrwertsteuer).
16
f
§12h.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§13
Jahresabschluss und Lagebericht
l. Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung und Anhang) und den Lagebericht
innerhalb der Frist des § 264 HGB nach Schluss des
Geschäftsjahres aufzustellen und dem Abschlussprüfervorzulegen.
2. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind in entsprechender
Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches desHandelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaftenaufzustellen und zu prüfen. Die Prüfung hat sich auch auf § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz zu erstrecken.
3. Jahresabschluss und Lagebericht sind der\
Gesellschafterversammlung unverzüglich nach Vorlage des
Prüfungsberichts vorzulegen, verbunden mit einem Vorschlagder Geschäftsführung und des Aufsichtsrats über die
Verwendung des Ergebnisses.
4. Die Gesellschafter haben spätestens bis zum Ablauf des achten
Monats des Geschäftsjahres über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses für das
vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen.
17
-f. ...) ^ü Jlri
ir- ^
/
. 5. Die Verwendung des Ergebnisses richtet sich nach § 28 GmbH-
Gesetz. Die Gesell seh afterversammlung soll in ausreichendem
Umfang Beträge aus dem Jahresüberschuss in Gewinnrücklagen
zum Ausgleich späterer Jahres fehlbeträge einstellen.
6. Den für die Gesellschafter zuständigen
Rechnungsprüfungsämtem und Kommunalprüfungsämtem
werden die Rechte nach § 54 Haushalts grundsätzegesetz
eingeräumt.
Der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) stehen die
Rechte entsprechend § 65 Abs. 3 der Haushaltsordnung der
Freien Hansestadt Bremen zu.
§14
Rücklage
Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes wird eine*
Rücklage gebildet; Über die Höhe der einzustellenden Mittel
entscheidet die Gesellschafterversammlung
§15
Auflösung der Gesellschaft
Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen
Zweckes fallt das Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter
entsprechend ihren Anteilen an der Stammeinlage zurück.
18
^
§16
Bekanntmachung
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich imBundesanzeiger.
§17
Schlussbestimmungen
Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als
rechtsunwirksam erweisen, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit
des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die betreffende Bestimmungist durch eine wirksame, dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck
entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
Die vorstehenden Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Die Kosten dieser Urkunde und die Eintragung in das Handel sregister trägtdie Gesellschaft.
\
Vorstehende Niederschrift wurde den Erschienenen von dem Notar
vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig, wie folgt, unterzeichnet:J
gez.:GerdStötzelgez.; Jörg Peter Hardegengez.: Edmund Seidel#
gez.: RolfWalnschgez.: Horst Wieschgez.: Dr. Harald Behrensgez.: Gabriele Fahrenholzgez.: P. Brunsgez.:JostEgengez.: Georg Drechslergez.: Hans-Peter Kempfgez.: G. Sättler, Notar
19