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Einziehung einer Teilfläche einer Gemeindestraße ..... Fahrradversteigerung ............................................................. Satzungsänderung über die Jahr- und Spezial- märkte in der Stadt Bayreuth ............................................... Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 30 „Bereich Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“ und Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 „Wohnbebauung Carl-Burger-Straße/ Neunundneunzig Gärten“ .................................................... Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für das Jahr 2018 ...................................................................... Vergabe von Bauleistungen durch das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth ................................................................... Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste ................................................................... Standesamtliche Nachrichten vom 12.03.2018 bis 30.03.2018 ........................................... Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 19 und Bebauungsplanverfahren Nr. 1/18 „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/ Spitzwegstraße“ ....................................................................... Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse in der Zeit vom 09.04.2018 – 29.04.2018 . Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches .................... Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth- Bindlach Gemeinde Bindlach, Landkreis Bayreuth ........................ Inhalt Amtsblatt der Stadt Bayreuth www.amtsblatt.bayreuth.de Informationen und amtliche Bekanntmachungen Nr. 05/06.04.2018 2 2 2 3 4 5 5 6 7 9 9 9 Bekanntmachungen Das Landesamt für Statistik sucht noch Haushalte, die gegen eine Geldprämie von mindestens 85 Euro an der Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 teilnehmen. Alle fünf Jahre wird deutschandweit die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die Erhebung liefert auch Informationen über die Verbrauchsausgaben privater Haushalte. Auf Basis dieser Zahlen werden die Re- gelbedarfe ermittelt. Um die Preisentwicklung und die Ver- änderungen im Konsumverhalten von Haushalten korrekt widerspiegeln zu können, muss deswegen die Einkommens- und Verbauchsstichprobe alle fünf Jahre aktualisiert wer- den. 2018 ist es wieder soweit! Mitmachen lohnt sich dabei doppelt: Zum einen profitieren die teilnehmenden Haushal- te von einem ausführlichen Überblick über ihre finanzielle Situation. Zum anderen erhalten sie als Dankeschön für ihre Beteiligung an der EVS eine Geldprämie in Höhe von min- destens 85 Euro. Kommen Sie als Teilnehmer in Frage? Um auch 2018 wieder repräsentative Daten für die Politik, Wirtschaft und Wissen- schaft bereitstellen zu können, suchen wir noch bis August 2018 insbesondere Haushalte - mit einem Kind zwischen 14 und 17 Jahren, - von Landwirten, Selbstständigen, - mit einem Einkommen unter 1.100 Euro, - von Nichterwerbstätigen (außer Rentner/Pensionäre). Egal ob Sie jung oder alt sind, wie viel Geld Sie sparen und wofür Sie Ihr Geld ausgeben - wir freuen uns über Ihre Teil- nahme! Ausführliche Informationen rund um die EVS 2018 und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf folgender Homepage: www.evs2018.de oder der kostenlosen Hotline: 0800 – 57 57 001. EVS 2018 – warum die Teilnahme wichtig ist Amtsblatt - nächste Ausgabe Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am Freitag, 27. April 2018 Für ein 25-jähriges Dienstjubiläum wurde Frau Heidi Horn, Stadtgartenamt, von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe geehrt. Dienstjubilare der Stadt Bayreuth

Nr. 05/06.04.2018 Amtsblatt der ... · Nr. 05/06.04.2018 2 Bekanntmachungen Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

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Page 1: Nr. 05/06.04.2018 Amtsblatt der ... · Nr. 05/06.04.2018 2 Bekanntmachungen Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Einziehung einer Teilfläche einer Gemeindestraße .....

Fahrradversteigerung .............................................................

Satzungsänderung über die Jahr- und Spezial-

märkte in der Stadt Bayreuth ...............................................

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 30

„Bereich Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“

und Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 

„Wohnbebauung Carl-Burger-Straße/

Neunundneunzig Gärten“ ....................................................

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des

Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf

für das Jahr 2018 ......................................................................

Vergabe von Bauleistungen durch das Tiefbauamt

der Stadt Bayreuth ...................................................................

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung

der Vorschlagsliste ...................................................................

Standesamtliche Nachrichten

vom 12.03.2018 bis 30.03.2018 ...........................................

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 19

und Bebauungsplanverfahren Nr. 1/18 „Gewerbe-

und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/

Spitzwegstraße“ .......................................................................

Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner

Ausschüsse in der Zeit vom 09.04.2018 – 29.04.2018 .

Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches ....................

Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth- Bindlach

Gemeinde Bindlach, Landkreis Bayreuth ........................

Inhalt

Amtsblatt derStadt Bayreuth

www.amtsblatt.bayreuth.de

Informationen und amtliche Bekanntmachungen

N r. 05/06.04.2018

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Bekanntmachungen

Das Landesamt für Statistik sucht noch Haushalte, die gegen eine Geldprämie von mindestens 85 Euro an der Einkom-mens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018 teilnehmen.Alle fünf Jahre wird deutschandweit die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt. Die Erhebung liefert auch Informationen über die Verbrauchsausgaben privater Haushalte. Auf Basis dieser Zahlen werden die Re-gelbedarfe ermittelt. Um die Preisentwicklung und die Ver-änderungen im Konsumverhalten von Haushalten korrekt widerspiegeln zu können, muss deswegen die Einkommens- und Verbauchsstichprobe alle fünf Jahre aktualisiert wer-den. 2018 ist es wieder soweit! Mitmachen lohnt sich dabei doppelt: Zum einen profitieren die teilnehmenden Haushal-te von einem ausführlichen Überblick über ihre finanzielle Situation. Zum anderen erhalten sie als Dankeschön für ihre Beteiligung an der EVS eine Geldprämie in Höhe von min-destens 85 Euro.Kommen Sie als Teilnehmer in Frage? Um auch 2018 wieder repräsentative Daten für die Politik, Wirtschaft und Wissen-schaft bereitstellen zu können, suchen wir noch bis August 2018 insbesondere Haushalte

- mit einem Kind zwischen 14 und 17 Jahren,- von Landwirten, Selbstständigen, - mit einem Einkommen unter 1.100 Euro,- von Nichterwerbstätigen (außer Rentner/Pensionäre).

Egal ob Sie jung oder alt sind, wie viel Geld Sie sparen und wofür Sie Ihr Geld ausgeben - wir freuen uns über Ihre Teil-nahme! Ausführliche Informationen rund um die EVS 2018 und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf folgender Homepage: www.evs2018.de oder der kostenlosen Hotline: 0800 – 57 57 001.

EVS 2018 – warum die Teilnahme wichtig ist

Amtsblatt - nächste Ausgabe

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am

Freitag, 27. April 2018

Für ein 25-jähriges Dienstjubiläum wurde

Frau Heidi Horn, Stadtgartenamt,

von Oberbürgermeisterin Brigitte Merk-Erbe geehrt.

Dienstjubilare der Stadt Bayreuth

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Bekanntmachungen

Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (Bay RS 91-1-l) hat der Bauausschuss des Stadtra-tes Bayreuth in der Sitzung am 13.03.2018 beschlossen:

Einziehung gem. Art. 8 BayStrWG:

- Teilfläche Ortsstraße „von-Platen-Straße“ (westlicher Gehweg) (Teilfläche Fl. Nr. 1543, Gmkg Bayreuth)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungs-gericht, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Klä-ger, den Beklagten (Stadt Bayreuth) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsa-chen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.

Einziehung einer Teilfläche einer Gemeindestraße

Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausfüh-rung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007, GVBl. 2007, S. 390, wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bayer. Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Wider-spruch einzulegen.Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

Bayreuth, den 06.04.2018STADT BAYREUTH

Referat Planen und Bauen:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. Urte KelmOberbürgermeisterin Ltd. Baudirektorin

Am Dienstag, den 10. April 2018, werden vom städt. Fund- büro Fundfahrräder, darunter auch Fahrräder für Bastler, öffentlich gegen Barzahlung versteigert.

Von 12:00 bis 13:00 Uhr ist eine Besichtigung der Fahrräder möglich.

Die Versteigerung beginnt um 13:00 Uhr im Hans-Walter-Wild-Stadion, Tribünenseite, Einfahrt Stadionparkplatz (Johann-Sebastian-Bach-Straße) von Friedrich-Ebert-Straße aus. (Bitte folgen Sie der Beschilderung)

Bayreuth, den 06.04.2018STADT BAYREUTH

Referat für Personal, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. U. PfeiferOberbürgermeisterin Berufsmäßiges Stadtratsmitglied

Fahrradversteigerung

Die Stadt Bayreuth erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. d. F. d. Bek. vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Jahr- und Spezialmärkte in der Stadt Bayreuth wird wie folgt geändert:

§ 14 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:Der Christkindlesmarkt findet in der Zeit vom Montag vor dem 1. Advent bis einschließlich 23. Dezember statt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bayreuth, den 21.03.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Satzung der Stadt Bayreuth zur Änderung der Satzung über die Jahr- und

Spezialmärkte in der Stadt Bayreuth

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Bekanntmachung

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 Unterrichtung und Erörterung

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

Die Flurstücke mit den Nummern 1597 und 1598 (jeweils Gemarkung Bayreuth) entlang der Carl-Burger-Straße/ Neunundneunzig Gärten befinden sich in innenstadtnaher, städtebaulich integrierter Lage mit günstiger Verkehrsan- und -einbindung im Stadtteil Kreuz. Aufgrund der integrier-ten Lage im Stadtgebiet ist eine städtebauliche Entwicklung auf den bisherigen Grünflächen fachlich zu begrüßen.Im Rahmen der Nutzung vorhandener Innenentwicklungs-potenziale am vorliegenden Standort sind städtebauliche Nachverdichtungen zwischen der Straße Neunundneunzig Gärten und dem Misteltal geplant. In Abstimmung mit den Flurstückseigentümern sollen die planungsrechtlichen Vo-raussetzungen zur Steuerung einer städtebaulich verträg- lichen Einfügung zukünftiger baulicher Anlagen geschaffen werden, die die vorliegenden Standortrahmenbedingungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans und der direkten Umgebung (Sportnutzungen, Grünstrukturen, Nähe zur Mistel) berücksichtigen. Um diese Neunutzung zu ermöglichen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.02.2018, entsprechend dem Gutach-ten des Bauausschusses vom 20.02.2018, die Durchführung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens Nr. 30 „Be-reich Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“ und die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/17 „Wohn-bebauung Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“ beschlossen.Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30 hat eine Ausdehnung von ca. 0,88 ha. Die im Bereich des Stadt-teils „Kreuz“ dargestellte Grünfläche soll teilweise (0,5 ha) in ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA gemäß § 4 BauNVO) um-gewidmet werden. Der südliche Restbereich an der Mistel soll als interne Ausgleichsfläche planerisch gesichert werden (im Bebauungsplan-Entwurf Nr. 7/17). Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Bayreuth (TF = Teilfläche): TF 1597 und 1598.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/17 hat eine Ausdeh-nung von ca. 0,98 ha und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Bayreuth (TF = Teilfläche): 1025 TF, 1597, 1598, 1603/2 TF.

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNGFlächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 30

„Bereich Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“ und Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 

„Wohnbebauung Carl-Burger-Straße/Neunundneunzig Gärten“

Die Art der baulichen Nutzung soll als „Allgemeines Wohn-gebiet“ (WA gemäß § 4 BauNVO) festgesetzt werden; dabei sollen Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen werden.Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bereits vorhandene Straße „Neunundneunzig Gärten“. In direkter Nähe zum Plangebiet befinden sich mehrere Bushaltestellen (Carl-Burger-Straße, Kulmbacher Straße und Stadtfriedhof) in fußläufiger Entfernung, die dieses mit dem ÖPNV (u.a. Linien 301, 303, 306 und 307) erschließen.Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 30 vom 02.02.2018 sowie der Bebauungsplanentwurf Nr. 7/17 vom 02.02.2018 liegen mit jeweils einer Begründung für die Dauer von 4 Wochen in der Zeit vom 

09. April 2018 bis einschließlich 07. Mai 2018 beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss - Öffentliche Planauflage, während der allge-meinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich zu jeder-manns Einsicht aus.

Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsam-tes stehen Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Auslegungsunterlagen werden zudem auf der Internet-seite der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) in der Rubrik Rathaus, Bürgerservice unter Planen, Bauen in das Internet eingestellt.Hiermit werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange an der Bauleitplanung beteiligt.

Bayreuth, den 06.04.2018STADT BAYREUTH

Planungs- und Baureferat:gez. i. V. Thomas U. KelmEbersberger 2. Bürgermeister Ltd. Baudirektorin

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www.amtsblatt.bayreuth.de

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Müllver-wertung Schwandorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2017 die Haushaltssatzung für das Wirtschafts-jahr 2018 beschlossen.Die Haushaltssatzung wurde gemäß § 24 Abs. 1 des Geset-zes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz Nr. 3/2018 vom 15. März 2018, Seite 29 und 30, amtlich bekannt ge-macht.Nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusam-menarbeit und § 23 der Verbandssatzung des Zweckver-

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf für das Jahr 2018

Bekanntmachungen

bandes Müllverwertung Schwandorf wird hiermit auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz hingewiesen.

Bayreuth, den 29.03.2018STADT BAYREUTH

Stadtbaureferat:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. U. KelmOberbürgermeisterin Baudirektorin

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Bekanntmachungen

Die in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Bayreuth am 21.03.2018 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffen des Amtsgerichts Bayreuth und den Strafkammern des Land-gerichts Bayreuth für die Geschäftsjahre 01.01.2019 bis 31.12.2023 liegt vom 16.04.2018 bis zum 20.04.2018 bei der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Einwohner- und Wahlamt, 3. Stock, Zimmer-Nr. 304, während folgender Zeiten:

- Montag, Dienstag, Donnerstag von 07.30 - 16.00 Uhr,- Mittwoch von 07.30 bis 18.00 Uhr und- Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr,

zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerech-net vom Ende der Auflegungsfrist an, schriftlich oder zu Pro-tokoll im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, Einwohner- und Wahlamt, 3. Stock, Zimmer-Nr. 304, mit der Begründung Ein-spruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Perso-nen aufgenommen sind, die nach dem Abschnitt II Nrn. 3 bis 5 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen wer-den durften bzw. nicht aufgenommen werden sollten (Ge-meinsame Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien der Justiz und für Verbraucherschutz und des Innern vom 07. November 2012 (JMBl. S 127), geändert durch gemeinsa-me Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Justiz und des Innern, für Bau und Verkehr vom 25. Oktober 2017 (JMBl. S. 216)).

Bayreuth, den 26.03.2018STADT BAYREUTH

Umwelt- und Verkehrsreferat sowie Meldewesen:gez. TyllVerwaltungsdirektor

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Vergaben der nachstehend aufgeführten Bauleistungen beschlossen:

Baumaßnahme Firma Auftragsdatum

Kanalumbau Eichendorffring RAAB GmbH & Co. KG 21.03.2018 Frankenstraße 7, 96250 Ebensfeld Kanalumbau Seulbitzer Weg/Am Sachsenberg SBG Tiefbau GmbH 21.03.2018 Schaumbergstraße 1, 95032 Hof

Kanalumbau Hoffmann-von-Fallersleben-Straße SBG Tiefbau GmbH 21.03.2018 Schaumbergstraße 1, 95032 Hof

Asphaltierungsprogramm 2018 STRABAG AG 21.03.2018 An der Autobahn 8, 95512 Neudrossenfeld

Anliegerweg Carl-Kolb-Straße FiWo 21.03.2018 Goldkronacher Straße 30, 95463 Bindlach

Deponie Heinersgrund – Teilstilllegung mit ICP Prüfungsgesellschaft mbH 21.03.2018Oberflächenabdichtung – Fremdprüfung Kunststoffe (K) Auf der Breite 11, 76227 Karlsruhe

Vergabe von Bauleistungen durch das Tiefbauamt der Stadt Bayreuth

Impressum:

Herausgeber: Stadt Bayreuth, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und StadtkommunikationGeschäftsstelle:Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 508, Telefon: 0921/25-1483, E-Mail: [email protected]: Fröhlich PR GmbH

Weitere Informationen über die Stadt Bayreuth finden Sie auch im Internet unter www.bayreuth.de.

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N r. 05/06.04.2018

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Standesamtliche Nachrichten vom 12.03.2018 bis 30.03.2018

Eheschließungen

09.03.2018: Martin Oliver Pretscher mit Xiaoping Dai, beide wohnhaft in Bayreuth, Romanstr. 10 A16.03.2018: Peter Werner Ammon mit Monika Mathilde Elisabeth Opitz geb. Schmidt, beide wohnhaft in Bayreuth, Parkstr. 1317.03.2018: Christoph Uwe Angstl mit Kateřina Sikorová, beide wohnhaft in Augsburg, Bismarckstr. 17

Geburten

Fabian Rauh, geb. am 08.03.2018; Eltern: Frank Volker Rauh und Daniela Luise Rauh, geb. Goldfuß, beide wohnhaft in Plankenfels, Hauptstr. 14Cleo Kailer, geb. am 11.03.2018; Eltern: Nicolas Kailer und Anja Sabrina Kailer, geb. Graef, beide wohnhaft in Bindlach, Waldmeisterstraße 3Anna Schupfner, geb. am 12.03.2018; Eltern: Jürgen Karl Schupfner und Renate Hildegard Schupfner, geb. Braun-reuther, beide wohnhaft in Kemnath, OT Oberndorf Nr. 50Emely Claudia Morba, geb. am 15.02.2018; Eltern: Dominik Alfred Morba und Daniela Maria Morba, geb. Renn, beide wohnhaft in Creußen, Althaidhof 148Felix Schaller, geb. am 20.02.2018; Eltern: Patrick Wiederer und Lydia Schaller, beide wohnhaft in Bayreuth, Schwabenstr. 14Naemi Amelie Frenkler, geb. am 24.02.2018; Eltern: Joachim Christian Frenkler und Violetta Rosella Anastasia Frenkler, geb. Zöcklein, beide wohnhaft in Bayreuth, Karl-Seeser-Weg 1 DNariman Alkhatib, geb. am 24.02.2018; Eltern: Fahid Alkhatib und Zahra Alsurghani, beide wohnhaft in Bayreuth, Cotten-bacher Str. 2Lauren Krzyzak, geb. am 10.03.2018; Eltern: Michael Stanis-laus Krzyzak und Nadine Simone Krzyzak, beide wohnhaft in Eckersdorf, Ernst-Moritz-Arndt-Str. 18 BLeon Hans Breitengraser, geb. am 13.03.2018; Eltern: Stefan Alfred Scherm, wohnhaft in Kirchenpingarten, Kirmsees 42, und Lisa Maria Anni Breitengraser, wohnhaft in Kemnath, Köglitzer Str. 21

Sterbefälle

Ulrike Scherer geb. Aign, geb. am 06.09.1943, verst. am 22.02.2018, zuletzt wohnhaft in Pegnitz, OT Hainbronn, Kleines Bergl 8, Krs. BayreuthGustav Friedrich Grimm, geb. am 17.02.1934, verst. am 23.02.2018, zuletzt wohnhaft in Heinersreuth, Wagners- peunt 13, Krs. BayreuthDieter Ludwig Meisel, geb. am 25.09.1940, verst. am 01.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Bahnweg 1Heinrich Adelhardt, geb. am 02.12.1961, verst. am 03.03.2018, zuletzt wohnhaft in Waischenfeld, Hauptstr. 19, Krs. BayreuthErich Josef Rümpelein, geb. am 18.03.1948, verst. am 04.03.2018, zuletzt wohnhaft in Ahorntal, Volsbach 2, Krs. BayreuthWilli Manfred Rosenkranz, geb. am 06.11.1929, verst. am 03.03.2018, zuletzt wohnhaft in Emtmannsberg, Schloßhof 8, Krs. BayreuthJohanna Luise Tauer geb. Maisel, geb. am 08.07.1922, verst. am 04.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Dr.-Franz-Str. 8Johann Herzing, geb. am 16.02.1934, verst. am 04.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Dr.-Franz-Str. 8Georg Raum, geb. am 28.02.1936, verst. am 09.03.2018, zu-letzt wohnhaft in Plech, Ottenhof 33, Krs. BayreuthEdith Lösch geb. Baas, geb. am 17.01.1933, verst. am 17.02.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Bodenseering 23Curt Karl Franz Heimbürger, geb. am 13.04.1920, verst. am 06.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Bodenseering 18Christof Pöhlmann, geb. am 23.11.1930, verst. am 11.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Heinrich-Fickenscher-Str. 1Christa Emilie Hruza geb. Luckau, geb. am 31.12.1952, verst. am 26.02.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Laimbacher Str. 27Maria Margaretha Rösch geb. Gründl, geb. am 03.02.1926, verst. am 16.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, August-Bebel-Platz 19Johann Gerhard Griebel, geb. am 27.09.1932, verst. am 19.02.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Virchowstr. 8Erna Martha Elli Schönauer geb. Schreier, geb. am 05.03.1930, verst. am 15.03.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Fried-rich-von-Schiller-Str. 18 CAugust Hacker, geb. am 04.06.1926, verst. am 14.03.2018, zu-letzt wohnhaft in Bayreuth, Warmensteinacher Str. 10

Sanierung, Umbau und Erweiterungder Stadthalle Bayreuth

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt zu-künftig nicht mehr im Amtsblatt der Stadt Bayreuth, sondern nur noch im EU-Amtsblatt und Staatsanzeiger sowie auf der städtischen Website unter www.ausschreibungen.bayreuth.de.Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe-plattform www.staatsanzeiger-eservices.de kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt.

Interessierte Firmen werden gebeten, sich dort über lau-fende Ausschreibungen zu informieren.

Ausschreibungen – auch per Newsletter!

Städtische Ausschreibungen finden Sie auch online un-ter www.ausschreibungen.bayreuth.de. Dort können Sie sich zudem für den Newsletter anmelden, der Sie umge-hend darüber informiert, wenn neue Ausschreibungen der Stadt Bayreuth veröffentlicht sind.

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Bekanntmachung

Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB)

 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

(§ 3 Abs. 1 BauGB)

Der Bayreuther Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 die Fortführung des Flächennutzungsplan-Änderungs-verfahrens Nr. 19 und die Einleitung des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 1/18 „Gewerbe- und Einzelhandelsstand-ort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“ (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2/61) gem. §  2  Abs.  1  BauGB beschlossen. Die Bauleitplanverfahren werden gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Bei dem im Bayreuther Südwesten gelegenen Plangebiet zwischen der Justus-Liebig-Straße, der Ludwig-Thoma-Straße, dem Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein und der Spitzwegstraße handelt es sich um eine historisch gewachsene Agglomeration verschiedener v.a. gewerblich geprägter Nutzungen im unbeplanten Innen- bereich.

Gewerbe

Der westliche Teilbereich des Plangebietes (Spitzwegstraße, Otto-Hahn-Straße, Karl-von-Linde-Straße, Justus-Liebig-Straße) stellt ein historisch gewachsenes Gewerbegebiet dar, das sich als stabiler und leistungsfähiger Standort für klassi-sches Gewerbe etabliert hat. Dieser Standort ist aufgrund der Lage und möglicher Synergieeffekten mit bestehenden und geplanten Frequenzbringern aber auch für Einzelhan-del (Verkauf an Endverbraucher) und Vergnügungsstätten attraktiv. Ohne bauleitplanerische Steuerung ist die Haupt-funktion des Gewerbegebietes gefährdet und ein „Umkip-pen“ des Gewerbegebietes nicht ausgeschlossen. Gem. § 1 Abs. 5 BauNVO wird im Bebauungsplanentwurf Nr. 1/18 festgesetzt, dass Einzelhandel (Verkauf an Endverbraucher) und Vergnügungsstätten nicht zulässig sind. Das Ziel die-ses generellen Einzelhandels- und Vergnügungsstättenaus-schlusses ist vordergründig der Schutz der Hauptfunktion des Gewerbegebietes, nämlich die Unterbringung von Ge-werbebetrieben, die in den anderen Gebietskategorien der BauNVO nicht zulässig sind. Die Sicherung eines ausreichen-den Angebotes an Gewerbegebietsflächen ist auch vor dem Hintergrund einer deutlichen Nachfragezunahme im ge-werblichen Bereich ein übergeordnetes städtebauliches Ziel der Stadt Bayreuth. Mit dem Ausschluss von Einzelhandel und Vergnügungsstätten wird nicht zuletzt den Vorgaben und Empfehlungen des Städtebaulichen Einzelhandelsent-

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNGFlächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 19 und Bebauungsplanverfahren Nr. 1/18 

„Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“(Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 2/61)

wicklungskonzeptes (SEEK), des Nahversorgungskonzeptes und der Vergnügungsstättenkonzeption entsprochen.

Einzelhandel

Das Planerfordernis besteht überdies in der Umstrukturie-rung und Neugliederung des Einzelhandelsbesatzes schwer-punktmäßig im östlichen Teilbereich des Plangebietes. Mit den Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung einer bereits beste-henden großflächigen Einzelhandelsnutzung aus dem Ge-werbegebiet an einen planerisch bestimmten zentralen Versorgungsbereich i.  S.  d. §  1  Abs.  6  Nr.  4  BauGB (Justus-Liebig-Straße) geschaffen. Konkret sollen bestehende Ein-zelhandelsstrukturen von der Karl-von-Linde-Straße auf das seit den Großbränden im Frühjahr 2012 brachliegende Areal einer ehemaligen Gießerei an der Justus-Liebig-Straße umziehen. Die Vorhabenträgerin plant hier, eine Agglome-ration mehrerer (teils großflächiger) Einzelhandelsbetriebe mit Angeboten des täglichen Bedarfs zu errichten (Fach-marktzentrum - Nahversorgung). Zur Vermeidung negativer städtebaulicher Auswirkungen sind im Vorfeld der Bauleit-planverfahren zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Bayreuth bereits klare - vom Stadtrat beschlossene - vertrag-liche Regelungen getroffen worden:

a) Ausschluss einer signifikanten Verkaufsflächenmehrung gegenüber dem Bestand, Verbesserung der Bestands- situation allein qualitativ und den Nutzeranforderungen entsprechend

b) Verhinderung einer dauerhaften parallelen Nutzung so-wohl des bestehenden großflächigen Einzelhandelsbetriebs in der Karl-von-Linde-Straße (SB-Warenhaus) als auch des geplanten Fachmarktzentrums in der Justus-Liebig-Straße

Mit den gegenständlichen Bauleitplanverfahren soll zudem die planungsrechtliche Situation des Betriebs mit Holzfach-handel und branchenüblichen Dienstleistungen an der Justus-Liebig-Straße/Ludwig-Thoma-Straße im Osten des Plangebietes geklärt werden. Hierbei handelt es sich um ei-nen bereits im Bestand großflächigen Einzelhandelsbetrieb, dessen Zulässigkeit sich lediglich nach §  34  BauGB richtet (Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich).

Das 2015 eingeleitete Flächennutzungsplan-Änderungsver-fahren Nr. 19 „Gewerbegebiet Justus-Liebig-Straße“ wird un-ter dem neuen Titel „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“ fortgeführt. Die lau-fenden Bebauungsplanverfahren Nr. 12/64 „Bereich südlich

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Bekanntmachung

der Spitzwegstraße (Haferspeicher)“ und Nr. 2/07 „SO Bau-markt Justus-Liebig-Straße/Ludwig-Thoma-Straße“ werden in das gegenständliche Bebauungsplanverfahren Nr. 1/18 mit einbezogen, aber nicht separat fortgeführt.

Der Geltungsbereich des Entwurfes der Flächennutzungs-plan-Änderung Nr. 19 „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“ umfasst die Flurstü-cke (TF = Teilfläche)

1701/2 TF, 1701/4, 1702/1, 1702/2, 1702/3, 1702/4, 1702/5, 1703/1, 1703/2, 1703/5, 1704, 1704/1 TF, 1729/1, 1729/4, 1729/15, 3307 TF, 3326/2 TF, 3328/4, 3328/5 TF, 3328/8, 3328/9 TF, 3328/10, 3328/11, 3328/13, 3328/19, 3328/21, 3328/22 TF, 3328/25 TF, 3328/28 TF, 3328/30 TF, 3328/31, 3328/32, 3328/35, 3328/37, 3328/38, 3328/40, 3328/41 TF, 3328/42 und 3346/2 TF Gmkg Bayreuth.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1/18 „Gewerbe- und Einzelhandelsstandort Justus-Liebig-Straße/Spitzwegstraße“ (Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/61) wird begrenzt durch- die Justus-Liebig-Straße im Nordosten,- die Ludwig-Thoma-Straße im Osten,- den Rad- und Fußweg von der Altstadt bis zum Kreuzstein im Süden und- die Spitzwegstraße im Nordwesten.

Er umfasst somit die Flurstücke (TF = Teilfläche)

1701/2 TF, 1701/4, 1702/1, 1702/2, 1702/3, 1702/4, 1702/5, 1703/1, 1703/2, 1703/5, 1704, 1704/1 TF, 1729/1, 1729/4, 1729/15, 3307 TF, 3326/2 TF, 3328, 3328/4, 3328/5, 3328/8, 3328/9, 3328/10, 3328/11, 3328/12, 3328/13, 3328/19, 3328/21, 3328/22, 3328/23, 3328/24, 3328/25, 3328/26, 3328/27, 3328/28, 3328/29, 3328/30, 3328/31, 3328/32, 3328/34, 3328/35, 3328/36, 3328/37, 3328/38, 3328/39, 3328/40, 3328/41, 3328/42, 3328/44, 3328/45, 3328/46, 3328/47 und 3346/2 TF Gmkg Bayreuth.

Der Stadtrat der Stadt Bayreuth hat in seiner Sitzung am 28.02.2018 den vorliegenden Planungen zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Be-teiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 19 vom 23.06.2015, geändert am 02.02.2018, und der Bebauungs-planentwurf Nr. 1/18 vom 02.02.2018 liegen mit jeweils ei-ner Begründung für die Dauer von 4 Wochen in der Zeit vom 

09.04.2018 bis einschließlich 07.05.2018 beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss - Öffentliche Planauflage, während der allge-meinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich zu jeder-manns Einsicht aus.

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Bekanntmachungen

Nach § 17 SpkO und Art. 39 des AGBGB wird das nachste-hend aufgeführte Sparkassenbuch für kraftlos erklärt:

Kto.Nr. neu 3973013448Kto.Nr. alt 573013448

Nachdem die Urkunde innerhalb der Frist von drei Monaten nicht vorgelegt wurde, erfolgt mit Beschluss des Vorstandes die

Kraftloserklärung.

Die neu ausgestellte Zweitschrift der Sparurkunde ist nach einer 14-tägigen Bekanntmachung in den Schalterräumen der Sparkasse gegen Nachweis der Empfangsberechtigung in Empfang zu nehmen.

Sparkasse Bayreuth

Der Vorstand

Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches

Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsam-tes stehen Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Die Auslegungsunterlagen werden zudem auf der Internet-seite der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) in der Rubrik Rathaus, Bürgerservice unter Planen, Bauen in das Internet eingestellt.

Hiermit werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die von der Planung

berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange an der Bauleitplanung beteiligt.

Bayreuth, den 06.04.2018STADT BAYREUTH

Planungs- und Baureferat:gez. i. V. Thomas gez. U. KelmEbersberger 2. Bürgermeister Ltd. Baudirektorin

JugendausschussMontag, den 9. April 2018, 15.00 Uhr

BauausschussDienstag, den 10. April 2018, 15.00 Uhr

BauausschussDienstag, den 17. April 2018, 16.00 Uhr

Haupt- und FinanzausschussMittwoch, den 18. April 2018, 15.00 Uhr

ÄltestenausschussMontag, den 23. April 2018, 16.00 Uhr

StadtratMittwoch, den 25. April 2018, 15.00 Uhr

Die Tagesordnungen für diese im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 2. Stock, statt-findenden öffentlichen Sitzungen werden an den Amts- tafeln des Neuen Rathauses und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, öffentlich bekannt gemacht.

Bayreuth, den 26.03.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse

in der Zeit vom 09.04.2018 – 29.04.2018

Die Genossenschaftsversammlung hat am 22.02.2018 fol-gende Änderung der Satzung der Flurbereinigungsgenos-senschaft Bayreuth- Bindlach beschlossen:§ 9 – Zusammensetzung des Genossenschaftsvorstands – erhält folgende Neufassung:I. Die Genossenschaftsversammlung hat je 7 Vorstandsmit-glieder und Stellvertreter zu wählen.Eine gruppenmäßige Zusammenstellung wird nicht festge-legt.Diese Satzungsänderung wurde vom Amt für Ländliche Ent-wicklung Oberfranken am 12.03.2018 genehmigt. Sie tritt mit dem Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth-Bindlach Gemeinde Bindlach,

Landkreis Bayreuth