8

Click here to load reader

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 1 von 7

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard

1. eCl@ss-Standard / eCl@ss e.V. 1.1 Der eCl@ss-Standard ist ein internationaler Datenstandard für eine einheitliche und durchgän-

gige Klassifizierung und Beschreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleis-tungen (nachfolgend „eCl@ss-Standard“). Der eCl@ss-Standard besteht aus Strukturelemen-ten, die zur Klassifikation (Klassifikationsklassen und Schlagworte) und zur Beschreibung von Produkten (z.B. Merkmale, Maßeinheiten, Werte, Blöcke, Aspekte etc.) dienen und denen je-weils ein weltweit eindeutiger Identifier IRDI (International Registration Data Identifier) gemäß ISO 29002-5 zugeordnet ist.

1.2 Der eCl@ss e.V. ist eine non-profit Organisation, welche den eCl@ss-Standard branchenüber-

greifend international definiert, ständig weiterentwickelt, anbietet und verbreitet. Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen des eCl@ss-Standards dient der nachhaltigen Weiterentwicklung und der Sicherung einheitlicher Strukturen von eCl@ss und damit dem Nutzen aller Anwender von eCl@ss.

2. Autorisierte Bezugsquellen des eCl@ss-Standards 2.1 Der eCl@ss-Standard darf nur direkt beim eCl@ss e.V. über das eCl@ss-DownloadPortal

(www.eclassdownload.com) oder bei vom eCl@ss e.V. ausdrücklich autorisierten Dritten durch Herunterladen (Download) bezogen werden. Autorisierte Bezugsquellen sind nur solche Dienst-leister, die auf der Homepage des eCl@ss e.V. (www.eclass.eu) oder auf dem DownloadPortal (www.eclassdownload.com) bekannt gegeben sind.

2.2. Der Bezug des eCl@ss-Standards aus nicht autorisierten Bezugsquellen stellt einen unautori-

sierten Bezug dar, der nicht zu dessen Nutzung (weder ganz noch in Teilen) berechtigt. Der eCl@ss e.V. behält sich vor, gegen jeden unautorisierten Bezug und gegen jede nicht autori-sierte Nutzung rechtlich vorzugehen.

3. Lizenzpflicht – Umfang der Nutzungsrechte 3.1 Die Nutzung des eCl@ss-Standards ist lizenzpflichtig und setzt voraus, dass sich der Nutzer

vor dessen Herunterladen (Download) über das elektronische Anmeldeformular auf dem DownloadPortal (www.eclassdownload.com) ordnungsgemäß registriert bzw. angemeldet hat und seine Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind.

3.2 Mit dem ordnungsgemäßen Bezug aus der autorisierten Bezugsquelle und Zahlung der fälligen

Vergütung erwirbt der Nutzer (nachfolgend „Lizenznehmer“) das einfache, räumlich und zeitlich unbegrenzte, jedoch nicht weiter übertragbare Recht, den eCl@ss-Standard in dem vom Li-zenznehmer entgeltlich bezogenen Datenumfang auf eigenen Rechnern oder Systemen des Li-zenznehmers herunterzuladen, zu speichern und für eigene Zwecke zur Klassifikation und Be-schreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleistungen (nachfolgend zusam-menfassend „Produkte“) zu verwenden (nachfolgend „Nutzungsrecht“).

Page 2: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7

3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers umfasst insbesondere folgende Nutzungen:

3.3.1 Der Lizenznehmer darf den eCl@ss-Standard für Zwecke der Beschreibung und/oder Strukturierung eigener Produktdaten und Produktbeschreibungen bspw. in Daten- oder Katalogaustauschformaten verwenden und diese in Form von Produktdatenblättern, Ka-talogen (elektronisch oder in Printform) etc. im Rahmen seines Geschäftsbetriebs und un-ter Einhaltung der Informations- und Hinweispflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 an Drit-te weitergeben.

3.3.2 Der Lizenznehmer darf den eCl@ss-Standard für Zwecke der Beschreibung und/oder

Strukturierung eigener Produktdaten und Produktbeschreibungen in seine Software-Applikationen konvertieren oder integrieren und diese im Rahmen seines Geschäftsbe-triebs und unter Einhaltung der Informations- und Hinweispflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 an Dritte weitergeben.

3.3.3 Der Lizenznehmer darf den eCl@ss-Standard auf eigenen (auch öffentlich zugänglichen)

Webseiten im Zusammenhang mit Navigationsfunktionen wie z.B. zur Produktsuche, zur Einordnung von Lieferanten, zur Navigation durch Produktklassen etc. verwenden. Dabei dürfen alle eCl@ss-Strukturelemente unter Einhaltung der Informations- und Hinweis-pflichten gem. nachfolgender Ziffer 4 angezeigt werden.

3.3.4 Der Lizenznehmer darf eCl@ss-Strukturelemente, Informationen und Teile davon aus

Produktdatendateien isolieren, z.B. durch zeilen- oder spaltenweises Auslesen und diese eCl@ss-Informationen in einer unternehmenseigenen Datei oder Datenbank speichern oder strukturiert weiterverarbeiten.

3.4 Die Vervielfältigung, Verbreitung oder die öffentliche Wiedergabe sowie die Weitergabe des

eCl@ss-Standards selbst (in Gänze oder in Teilen) an Dritte ist nicht gestattet. 4. Informations- und Hinweispflichten des Lizenznehmers

4.1 Bei jeder Verwendung der Bezeichnung „eCl@ss“ ist die jeweils zugrundeliegende Versions-

nummer des eCl@ss-Standards (z. B. „eCl@ss 8.0“) mit anzugeben. 4.2 Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe sowie die Weitergabe von Ar-

beitsergebnissen, die unter Verwendung des eCl@ss-Standards entstanden sind (z. B. Pro-duktdatenblätter oder Software-Applikationen - nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) an Dritte, ins-besondere deren Weiterübertragung durch Heraufladen (Uploading) auf Computersysteme von Dritten sowie das Zurverfügungstellen auf Abruf ist ausschließlich unter den folgenden weiteren Bedingungen zulässig:

4.2.1 Der Lizenznehmer muss den Empfänger der Arbeitsergebnisse (z. B. Produktdaten-

blätter, Kataloge) in geeigneter Form und deutlich erkennbar auf die Lizenzpflichtig-keit des eCl@ss-Standards hinweisen (z.B. durch vertragliche Hinweise, in AGB oder in Angeboten des Lizenznehmers oder durch Platzierung des Hinweises im jeweiligen Katalog etc.). Der Hinweis hat ferner die Information zu enthalten, dass der Empfän-ger der Arbeitsergebnisse die darin enthaltenen Daten unentgeltlich in dessen eige-nen Systemen speichern oder innerhalb seines Unternehmens weitergeben darf, so-

Page 3: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 3 von 7

lange er die in diesen Daten enthaltenen eCl@ss-Strukturinformationen wie z. B. die Klassifikationsstruktur oder die Produktbeschreibungsmerkmale nicht isoliert, extra-hiert oder in sonstiger Weise Möglichkeiten zu deren systematischer Nutzung durch ihn oder weitere Dritte ermöglicht.

4.2.2 Handelt es sich bei den Arbeitsergebnissen um Software-Applikationen, die der Li-

zenznehmer Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, müssen diese an geeigneter Stelle den deutlich sichtbaren Hinweis enthalten, dass die Software-Applikation den eCl@ss-Standard enthält oder auf ihm aufbaut und dass jede Nut-zung der eCl@ss-Struktur – außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung der Software-Applikation selbst – einer Lizenz bedarf. Der Lizenznehmer muss ferner ei-nen Link zu einer autorisierten Bezugsquelle für den eCl@ss-Standard angeben. Die genannten Hinweise sind vom Lizenznehmer ferner in die Nutzungsbedingungen der Software-Applikation aufzunehmen.

4.2.3 Bei der Nutzung der Struktur des eCl@ss-Standards auf eigenen Webseiten muss

der Lizenznehmer an geeigneter Stelle den deutlich sichtbaren Hinweis platzieren, dass es sich bei der auf der Website und/oder deren Unterseite(n) dargestellten Struktur um die Struktur des eCl@ss-Standards handelt, dessen Verwendung lizenz-pflichtig ist. Der Hinweis muss ferner einen Link zu einer autorisierten Bezugsquelle für den eCl@ss-Standard enthalten.

4.2.4 Die vorgenannten Informations- und Hinweispflichten gelten als erfüllt, wenn dabei

folgende Formulierung verwendet wird:

„Dieser Content enthält eCl@ss. Die Nutzung des eCl@ss-Standards ist lizenzpflichtig und bedarf einer Registrierung und Bestellung im Down-loadPortal (www.eclassdownload.com). / This content contains eCl@ss. The use of the eCl@ss standard requires a license. Please register and order in the DownloadPortal (www.eclassdownload.com).“

4.2.5 Der Lizenznehmer hat die Erfüllung der vorstehenden Hinweis- und Informations-

pflichten dem eCl@ss e. V. auf erstes Verlangen jederzeit nachzuweisen. 4.2.6 Der eCl@ss e.V. ist berechtigt, vom Lizenznehmer im Einzelfall eine angemessene

abweichende Platzierung der Informationen und/oder Hinweise zu verlangen.

4.3 Für den Fall, dass der Lizenznehmer eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen verletzt oder nicht erfüllt, erlöschen die an dem eCl@ss-Standard eingeräumten Nutzungsrechte. Wei-tere Rechte und Ansprüche des eCl@ss e.V. bleiben hiervon unberührt.

Page 4: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 4 von 7

5. Lizenzfreie Nutzungen 5.1 Keine lizenzpflichtige Nutzung, die den vorherigen Bezug des eCl@ss-Standards voraussetzt,

liegt in folgenden Fällen vor:

5.1.1 der bloße Erhalt von Arbeitsergebnissen (z. B. Produktdaten), die unter Verwendung des eCl@ss-Standards entstanden sind, im Rahmen eines Produktdatenaustausches im üblichen Geschäftsverkehr;

5.1.2 das unveränderte Abspeichern solcher Arbeitsergebnisse (z. B. als Produktdatendatei

im Format BMEcat, in anderen XML-Formaten, als Word-, Excel-, PDF- oder sonstige Datei) auf einem Computersystem, in einem Mailpostfach oder in einer Datenbank im Unternehmen des Empfängers;

5.1.3 das unveränderte Ausdrucken eines solchen Arbeitsergebnisses (z. B. als PDF-

Produktdatenblatt); 5.1.4 die unveränderte Weitergabe des Arbeitsergebnisses an Dritte unter der Vorausset-

zung, dass die dort enthaltenen Hinweise und Informationen zur Lizenzpflichtigkeit des eCl@ss-Standards gleichermaßen weitergegeben werden.

5.2 Eine lizenzpflichtige Nutzung auf Seiten des Empfängers von Produktdaten oder Produktdaten-

dateien, die den vorherigen eigenen Bezug des eCl@ss-Standards voraussetzt, liegt jedoch dann vor, wenn diese Produktdaten oder Produktdatendateien ausdrücklich mit dem Wunsch nach ganz oder teilweiser Beschreibung durch eCl@ss-Strukturelemente angefordert worden sind.

6. Verwendung des eCl@ss-Standards mit anderen Klassifikations- und Beschreibungssys-

temen 6.1 Der eCl@ss-Standard einschließlich seiner Klassen, Merkmale, Schlagworte, Werte oder weite-

ren Strukturelemente darf im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung mit anderen vom Lizenznehmer in seinem Unternehmen eingesetzten Klassifikations- und Beschreibungs-systemen verbunden und/oder vermischt werden. Es entsteht hierbei kein „Joint Work“. Der eCl@ss-Standard selbst darf dabei weder ganz noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht wer-den.

6.2 Ein durch Verbindung und/oder Vermischung von eCl@ss mit anderen Standards erzieltes Ar-beitsergebnis darf nur dann weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden, wenn sich die Verwendung des eCl@ss-Standards auf lediglich geringfügige Ergänzungen zu dem/den anderen Standard(s) beschränkt hat und wenn der Lizenznehmer an prominenter und geeigne-ter Stelle für den Empfänger den leicht sichtbaren Hinweis

„in Anlehnung an / according to eCl@ss Version [x.x]“

mit Angabe der zugrundeliegenden eCl@ss Version angebracht hat. Die Verwendung der Be-zeichnungen „eCl@ss“ oder „eCl@ss-Standard“ in Alleinstellung ist ausgeschlossen.

Page 5: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 5 von 7

6.3 Der Lizenznehmer muss in dem Arbeitsergebnis an geeigneter Stelle deutlich darauf hinweisen, in welchem Umfang und an welchen Stellen der eCl@ss-Standard verwendet wurde.

7. Lizenzgebühren 7.1 Für den Bezug und die Nutzung des eCl@ss-Standards werden Lizenzgebühren erhoben. Die

jeweilige Lizenzgebühr wird mit dem Erwerb fällig. 7.2 Die Höhe der Lizenzgebühren sowie evtl. Reduzierungen und Vergünstigungen sind der jeweils

aktuellen Preisübersicht zu entnehmen (abrufbar unter www.eclassdownload.com).

8. Sprachversionen 8.1 Der eCl@ss e.V. bietet den eCl@ss-Standard in verschiedenen Sprachversionen an. 8.2 Soweit vom eCl@ss e.V. eine bestimmte Sprachversion nicht oder nicht vollständig angeboten

wird, kann der Lizenznehmer die fehlenden sprachgebundenen Teile des von ihm bezogenen eCl@ss-Standards nach Maßgabe der folgenden Bedingungen in diese Sprache(n) übertragen bzw. übertragen lassen („eigene Sprachversionen des Lizenznehmers“):

8.2.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die von ihm oder in seinem Auftrag erstellten ei-

genen Sprachversionen dem eCl@ss e.V. Verfügung zu stellen ([email protected]) und räumt dem eCl@ss e.V. das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte sowie weiter übertragbare Recht zur Nutzung dieser Übersetzung im Rahmen des Vertriebs des eCl@ss-Standards ein. Der eCl@ss e.V. ist nicht verpflichtet, diese ei-genen Sprachversionen des Lizenznehmers zu überprüfen.

8.2.2 Die Nutzung des eCl@ss-Standards in eigenen Sprachversionen des Lizenznehmers

erfolgt stets auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. 8.2.3 In der Kommunikation mit dritten Unternehmen erfolgt die Verwendung von eigenen

Sprachversionen stets mit dem Hinweis „in Anlehnung an / according to eCl@ss“. Die Verwendung der Bezeichnung „eCl@ss“ in Alleinstellung ist für diese Sprachversio-nen ausgeschlossen.

8.3 Soweit sich bei der Nutzung des eCl@ss-Standards Übersetzungsfehler oder terminologische

Unklarheiten herausstellen sollten, werden sich die Vertragsparteien hierüber im Sinne eines stetigen Verbesserungsprozesses laufend informieren. Verbesserungsvorschläge nimmt der eCl@ss e.V. über seine ContentDevelopmentPlatform (www.eclass-cdp.com) gerne auf.

Page 6: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 6 von 7

9. Gewährleistung 9.1 Der eCl@ss e.V. gewährleistet die generelle Eignung des eCl@ss-Standards zur Klassifikation

und Beschreibung von Produkten, Materialien, Systemen und Dienstleistungen nach der von ihm vorgegebenen eCl@ss-Struktur. Darüber hinaus werden weder bestimmte Eigenschaften noch bestimmte Verwendungs- oder Einsatzmöglichkeiten des eCl@ss-Standards bzw. der eCl@ss-Klassifikationsstruktur gewährleistet oder zugesichert. Die Verwendung des eCl@ss-Standards einschließlich der bezogenen eCl@ss-Datei(en) erfolgt allein auf Risiko des Lizenz-nehmers.

9.2 Der eCl@ss e.V. gewährleistet die Virenfreiheit der auf den autorisierten Bezugsquellen (Ziffer

2.1.) zum Bezug (Download) bereitgestellten Dateien des eCl@ss-Standards. 9.3 Der eCl@ss e.V. übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten oder

für terminologische Unklarheiten bzw. etwaige Übersetzungsfehler. 9.4 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, etwaige Mängel binnen einer Frist von vier Wochen ab

Kenntnis des Mangels mitzuteilen, andernfalls entfallen für diese Mängel etwaige Gewährleis-tungsrechte.

10. Haftung / Schadensersatz / Freistellung 10.1 Gegen den eCl@ss e.V. gerichtete Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfol-

gend: „Schadensersatzansprüche“) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Ver-letzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausge-schlossen.

Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verlet-zung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Ver-letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

10.2 Soweit dem Lizenznehmer Schadensersatzansprüche zustehen, gilt für diese eine Verjährungs-

frist von einem Jahr ab Bezug (Download) des eCl@ss-Standards. Dies gilt nicht für Schadens-ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Der Lizenznehmer stellt den eCl@ss e.V. von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter ein-schließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die im Zusammenhang mit nutzerindividuellen Dateneingaben des Lizenznehmers und/oder der unautorisierten Vervielfäl-tigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe oder Weitergabe von eCl@ss-Datei(en) durch den Lizenznehmer gegen den eCl@ss e.V. erhoben werden. Gleiches gilt für Ansprüche und Rech-te Dritter im Zusammenhang mit vom Lizenznehmer vorgenommenen Veränderungen der eCl@ss-Struktur und/oder der Klassifikation.

10.4 Der Lizenznehmer stellt den eCl@ss e.V. ferner von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Drit-

ter einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die im Zusammen-

Page 7: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 7 von 7

hang mit der Verwendung von eigenen Sprachversionen des Lizenznehmers gegen den eCl@ss e.V. geltend gemacht werden.

11. Wahrung der Rechte des eCl@ss e.V.

11.1 Das Zeichen “eCl@ss“ ist rechtlich geschützt. Es darf weder im elektronischen Format des

eCl@ss-Standards noch in Ausdrucken verändert oder entfernt werden. 11.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, für den eCl@ss-Standard, für das eCl@ss-

Klassifikationssystem und/oder Teile davon im eigenen oder fremden Namen nationale oder in-ternationale gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Marken, Urheberrechte, Copyrights etc.) einzutragen bzw. eintragen zu lassen und/oder zu re-gistrieren bzw. registrieren zu lassen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge zum eCl@ss-Standard können über die

ContentDevelopmentPlatform (www.eclass-cdp.com) eingereicht werden. Über deren Umset-zung entscheidet der eCl@ss e.V.

12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise

unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, wird hiervon die Wirksamkeit der Nut-zungsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

12.3 Es gilt allein Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist

Köln.

Page 8: Nutzungsbedingungen für den eCl@ss- · PDF fileNutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard - Version 3.0 - Stand 15.04.2013 - Seite 2 von 7 3.3 Das Nutzungsrecht des Lizenznehmers

Anlage zu den Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard

Anlage zu den Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard

Anwendungsfall: Hersteller bzw. Anbieter von Komponenten (Bauelemente) beschreiben diese strukturiert mittels eCl@ss. Diese Produktdaten werden über Datenaustauschdateien (z.B. BMEcat) bereitgestellt. Verschiedene Hersteller von CAx-Systemen integrieren in ihre Tools eine Importschnittstelle, über die Daten der o.g. Datenaustauschdateien in die CAx-Tools eingelesen werden können. Beim Einlesen werden über ein Mapping unter Verwendung der eCl@ss-Konstrukte IRDI und/oder Identifier die Pro-duktdaten in die entsprechenden Felder der Datenbank des CAx-Systems geschrieben. Dieser Import der Produktdaten findet beim Endanwender der CAx-Software, also z.B. einem Ingenieur- oder Pla-nungsbüro, statt. Nutzung und Lizenzpflicht basierend auf den „Nutzungsbedingungen für den eCl@ss-Standard“ Absatz 3.1 der Nutzungsbedingungen beschreibt die Lizenzpflicht der Nutzung des eCl@ss-Standards. Eine Nutzung findet in allen Prozessen statt, für die die Verwendung von eCl@ss-Konstrukten, z.B. IRDI und Identifier, erforderlich ist. Keine Lizenzpflicht ist gegeben, wenn Prozesse ohne Verwendung von eCl@ss-Konstrukten, z.B. IRDI und Identifier, funktionieren und ohne diese durchgeführt werden. Für den oben beschriebenen Anwendungsfall sind eCl@ss-Konstrukte für das Mappen in die CAx-Systeme erforderlich, folglich findet auch eine lizenzpflichtige Nutzung statt. Absatz 5.1.1 der Nutzungsbedingungen beschreibt den „bloßen Erhalt“. Im Anwendungsfall findet nach dem Erhalt eine strukturierte Weiterverarbeitung unter Auslesen und Verwendung der eCl@ss-Konstrukte IRDI und Identifier statt. Folglich ist der „bloße Erhalt“ nicht gegeben, sondern es findet eine Nutzung statt und die Lizenzpflicht ist gegeben. Für das unter 5.1.2 genannte „unveränderte Abspeichern“ gilt obige Aussage analog. Nach dem un-veränderten Abspeichern findet im Anwendungsfall eine strukturierte Weiterverarbeitung unter Ausle-sen und Verwendung der eCl@ss-Konstrukte IRDI und Identifier statt. Folglich findet auch hier eine Nutzung statt und die Lizenzpflicht ist gegeben. 5.1.3 der Nutzungsbedingungen erlaubt das Ausdrucken, was für den Anwendungsfall nicht relevant ist. 5.1.4 der Nutzungsbedingungen erlaubt die unveränderte Weitergabe, was für den Anwendungsfall ebenfalls nicht relevant ist. Abschließende Einschätzung Für den Anwendungsfall erfolgt nach dem Erhalt und dem unveränderten Abspeichern die systemati-sche Nutzung der eCl@ss-Konstrukte, und zwar durch das Mapping zur Datenbank des CAx-Tools. Somit kann Absatz 5.1.1 ff im Kontext des Gesamtprozesses nicht als Begründung für eine Lizenz-freiheit gelten. Angestoßen und ausgeführt werden die Importfunktionen auf den Systemen des Endanwenders, also des Anwenders der CAx-Systeme. Deshalb ist auch für diesen die Lizenzpflicht gegeben.