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1 Ö|SPORT DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION 01 2016 BSO-Fortbildungen 2016 • Seite 24 Neuer Partner für BSO- Trainingsanzüge • Seite 23 Nachrichten aus den Verbänden • Seite 28 BSO präsentiert Studie: Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial TOP-THEMA Veröffentlichung von Sportergebnissen versus Datenschutz Rechtliche Rahmenbedingungen bei Public Viewing Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg: Teil 1 GASTEXPERTISEN

Ö-Sport 01/2016

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DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

012016

BSO-Fortbildungen 2016 • Seite 24

Neuer Partner für BSO-Trainingsanzüge •Seite 23

Nachrichten ausden Verbänden •Seite 28

BSO präsentiert Studie:Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial

TOP-THEMA

Veröffentlichung von Sportergebnissen versus Datenschutz

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Public Viewing

Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg: Teil 1

GASTEXPERTISEN

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SELECT SPORT IST OFFIZIELLER PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

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allen Menschen bei der Integration helfen. Sport kann allerdings unter-stützend wirken!

In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein bewegtes und erfolgreiches Jahr 2016, in dem der Sport wieder viel bewirken kann!

Euer

Herbert Kocher

PARTNER DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDES-SPORTORGANISATION

Die BSO ist schwungvoll in das neue Jahr gestartet. Im Februar wurden im Rahmen

einer Presskonferenz die Ergebnis-se der Studie zum volkswirtschaftli-chen Nutzen von Sport und Bewegung präsentiert. Dabei zeigte der orga-nisierte Sport auf, wieviel Potenzial in Sport und Bewegung stecken und wo Chancen und Herausforderungen liegen. Der Sport wird immer noch zu wenig gehört, obwohl er sich als Querschnittsmaterie auf viele ver-schiedene Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaft oder auch Integration po-sitiv auswirkt. Er ist für Österreich von großer Bedeutung, wird aber oft unterschätzt und zu wenig beachtet. Wir fordern daher, die Rahmenbedin-gungen zur Ausübung von Sport, zum Engagement im Sport und zur Mög-lichkeit der Angebote für Sport und Bewegung zu optimieren, denn der Sport kann viel mehr, wenn man ihn lässt.

Als erster Schritt wurde ein Ge-sprächstermin mit Sportminister

Meine Meinung

Hans Peter Doskozil vereinbart, dem wir in diesem Rahmen ein Papier mit den zentralen Anliegen des Sports, die vor allem die Stärkung des Ehren-amts und des Vereinssports sowie die Verbesserungen der Rahmenbedin-gungen für den organisierten Sport in Österreich betreffen, überreicht haben. Der Bundesminister hat dabei gezeigt, dass ihm der Sport am Her-zen liegt und ihm unsere Anliegen wichtig sind. Ich bin daher zuversicht-lich, dass einer guten Zusammenar-beit nichts im Wege steht.

Gerade in der jetzigen Zeit ist es wichtig, die Möglichkeiten des Sports aufzuzeigen. So sehe ich ihn zum Bei-spiel als Integrationsfaktor, der in der aktuellen Flüchtlingsproblema-tik eine Rolle spielt. Die österreichi-schen Sportvereine mit ihren vielfäl-tigen Angeboten, lokalen Initiativen oder bundesweit organisierten Pro-jekten bringen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zusam-men. Sport alleine kann die aktuelle Flüchtlingssituation nicht lösen oder

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freundinnen und Freunde des Sports!

BSO-PRÄSIDENT

Herbert Kocher

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EDITORIAL

In der ersten Ausgabe von Ö-Sport online 2016 bieten wir Ihnen, ge-schätzte Leserinnen und Leser,

wieder jede Menge spannende und informative Inhalte. Das Top-Thema, das uns bereits im ersten Quartal dieses Jahres begleitet hat, ist die Studie zum volkswirtschaftlichen Nutzen von Sport und Bewegung, die die BSO gemeinsam mit den drei Brei-tensportverbänden ASVÖ, ASKÖ und SPORTUNION in Auftrag gegeben hat. Die Ergebnisse dieser Studie, die im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurden, attestieren dem Sport ein riesiges Potenzial. Für Sie haben wir die wichtigsten Aussagen und Eindrücke der Pressekonferenz noch einmal zum Nachlesen zusam-mengefasst.

In dieser Zeitschrift finden Sie drei Gastexpertisen, die Sie über die rechtlichen Bereiche „Veröffentli-chung von Sportergebnissen versus

Datenschutz“ und „Rechtliche Rah-menbedingungen beim Public Vie-wing“ sowie das in Hinblick auf die Kommunikation spannende Thema „Gutes Design als Schlüssel zum Er-folg“ informieren.

Neben unseren Standardkategorien wie „News aus den Verbänden“ sowie Inhalten zu aktuellen Geschehnissen im Sport, dürfen wir Ihnen auch un-seren neuen Partner „Derbystar“ für BSO-Trainingsanzüge vorstellen, die Sie ab sofort in der BSO-Geschäfts-stelle bestellen können.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Schmökern und bereits jetzt einen er-folgreichen (Früh-)Sommer!

Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBABSO-Geschäftsführerin

Liebe Leserin,lieber Leser!

Barbara Spindler-Oswald

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Auf www.bso.or.at/oe-sport3-15 finden Sie eine Gastexpertise zur Registrierkassenpflicht und wie sich diese auf Sport-vereine auswirken kann, auf www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-ST_Vereine_Registrierkassenpflicht_2016.pdf einen Folder des BMF speziell für Vereine. Zudem bietet die BSO Informationsveranstaltungen zu diesem Thema an.

Die BSO stellt ihren Mitgliedern Informationsmaterialien zur Allergeninformationsverordnung zur Verfü-gung (Folder, Allergenplakate im Format A4, A3 und A2). Zur kostenlosen Bestellung kontaktieren Sie bitte die BSO-Geschäftsstelle unter [email protected] oder 01/504 44 55. Informationen und Downloads finden Sie auch auf www.bso.or.at/allergene

Gut zu wissen!Die BSO bietet als Service für ihre Mitglieder Informationen zur Registrier-kassenpflicht sowie Allergeninformationsverordnung.

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INHALT

In diesem Heft

TITELSEITE

Janine Flock gewann neben Bronze im Teambewerb auch Silber bei der Bob+Skeleton-WM 2016 in Innsbruck. (© Gepa-Pictures.com)

AUSSERDEM IN DIESEM HEFT

EditorialSeite 4

AktuellesSeite 18

KooperationenSeite 23

FortbildungSeite 24

VersicherungsserviceSeite 26

Fit Sport AustriaSeite 27

Aus den VerbändenSeite 28

SporthilfeSeite 35

8-17GASTBEITRÄGE:PUBLIC VIEWINGDATENSCHUTZ SPORTERGEBNISSEERFOLGSFAKTOR DESIGN

6BSO PRÄSENTIERT STUDIE:SPORT UND BEWEGUNG BIETEN NOCH VIEL POTENZIAL

BSO-PRÄSIDENT

Herbert Kocher im O-TonSeite 3

TOP-THEMA

BSO präsentiert Studie:Sport und Bewegung bieten noch viel PotenzialSeite 6

IMPRESSUM Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Österreichische Bundes-Sportorganisation, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 12; Tel.: 01/504 44 55, Fax: 01/504 44 55-66; Internet: www.bso.or.at; E-Mail: [email protected]; ZVR 428560407; DVR: 0737755; Für den Inhalt verantwortlich: GF Mag. Barbara Spindler-Oswald, MBA Redaktion: Mag.(FH) Georg Höfner-Harttila; Layout: Elias & Partner KG, Wiener Neudorf; Blattlinie: Die BSO ist die Interessenvertretung des gesamten österreichischen Sports und agiert als gemeinnütziges und überparteiliches Dach des Sports sowie als Service-Einrichtung für ihre Mitglieder. Die BSO ist der Verbreitung und Förderung des Sports in seiner Gesamtheit verpflichtet. Sie initiiert und koordiniert sportpolitische Aktivitäten. Ihre Aktivitäten zielen darauf ab, Kompetenz im Sport durch Förderung von Ehren- und Hauptamtlichkeit zu stärken. Die BSO bekennt sich zu den positiven Werten des Sports, insbesondere zu Fairness, Respekt, Gemeinschaft und Leistung. Disclaimer: Die BSO übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Authentizität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere nicht für Inhalte Dritter. Den vollständigen Disclaimer finden Sie auf www.bso.or.at/disclaimer Sämtliche Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herausgebers und Verlages, die über das Maß des gesetzlich zulässigen Zitates gem. § 42f UrhG hinausgeht, stellt eine entgelt- und schadenersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung dar.

GASTBEITRÄGE

Public Viewing zur EURO 2016 – Rechtlich richtig Fuß-ballschauenSeite 8

Veröffentlichung vonSportergebnissen versusDatenschutz?Seite 10

Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 1: Gestalten mit SchriftSeite 14

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BSO präsentiert Studie:Sport und Bewegung bieten noch viel Potenzial

Dass Sport und Bewegung einen enor-men gesellschaftlichen, gesundheitli-chen und wirtschaftlichen Nutzen ha-ben, unterstrich die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO) be-reits mit der Initiative zur „Tägliche Turnstunde“, die eine Gesetzesände-rung und mehr Sport und Bewegung in Österreichs Schulen zur Folge hat-te.Sport und Bewegung sorgen in Öster-reich für eine jährliche Wertschöp-fung von 17 Milliarden Euro, werden aber weiterhin viel zu oft unterschätzt und vernachlässigt! Immerhin spart körperliche Aktivität dem Staat jedes Jahr bis zu 530 Mio. Euro (0,2% des BIP) – und hierbei sind bereits durch Sport entstandene Unfallkosten be-rücksichtigt!

Könnte die Anzahl der Menschen, die sich ausreichend bewegen, um nur 10 % gesteigert werden, wären Ein-

sparungen bis zu weiteren 117 Mio. Euro möglich – würde sich die gesam-te Bevölkerung regelmäßig bewegen sogar 1,15 Mrd. Euro!

„Österreich muss weg von einer Reparaturmedizin, hin zu mehr Prä-vention, um Folgekosten zu sparen“, erklärte Ulrike Rabmer-Koller, Vor-sitzende des Hauptverbands der Sozi-alversicherungsträger in der Wiener Zeitung vom 15.12.2015.

Tatsächlich kostet Inaktivität den österreichischen Staat jährlich bis zu 2,4 Mrd. Euro (5,5% der Gesundheits-kosten)! Geld, das in wirtschaftlich angespannten Zeiten dringend benö-tigt wird.

BSO-Präsident Herbert Kocher sieht daher vor allem die Politik gefordert: „Sport wirkt sich als Querschnittsma-terie auf viele verschiedene Bereiche wie Gesundheit, Wirtschaft oder auch Integration positiv aus. Er ist für Ös-

TOP-THEMA

Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die BSO am 09.02.2016 in Wien eine Studie, die den volkswirtschaftlichen Nutzen und das noch nicht ausgeschöpf-te Potenzial von Sport und Bewegung aufzeigt.

PodiumsteilnehmerInnen: Gerald Fuchs, Dr. Anna Kleissner, GD Hartwig Löger, Benjamin Raich, Herbert Kocher, Dr. Leo Windtner, Abg.z.NR Hermann Krist und Ing. Robert Zsifkovits (v.l.n.r.).

BSO-Präsident Herbert Kocher und Olympia-sieger Benjamin Raich zeigen das Potenzial von Sport und Bewegung auf.

terreich von großer Bedeutung, wird aber oft unterschätzt und zu wenig beachtet. Die BSO fordert daher, die Rahmenbedingungen zur Ausübung von Sport, zum Engagement im Sport und zur Möglichkeit der Angebote für Sport und Bewegung zu optimieren, denn der Sport kann viel mehr, wenn man ihn lässt.“

Bei der Pressekonferenz, die auf ORF Sport+ live übertragen wurde, standen u. a. BSO-Präsident Herbert Kocher, ÖFB-Präsident und Vertreter der Fachverbände Dr. Leo Windtner, ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist, ASVÖ Burgenland-Präsident Ing. Robert Zsifkovits, SPORTUNI-ON-Präsident und UNIQA Österreich CEO Hartwig Löger, Olympiasie-ger Benjamin Raich sowie Dr. Anna Kleissner, Verantwortliche für die Studie und stv. Geschäftsführerin von SportsEconAustria, als Gesprächs-partnerInnen zur Verfügung.

Weitere Informationen sowie Down-loads und Fotos auf www.bso.or.at/

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GASTBEITRAG

Public Viewing zur EURO 2016 – Rechtlich richtig Fußballschauen

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Mit großer Spannung wird sie bereits erwartet – die EURO 2016. Nicht alle von uns haben die gewünschten Tickets ergattert, um live in Frankreich dabei sein zu können. Das Spektakel alleine zu Hause vorm Fernseher zu verfolgen ist aber meist auch keine Option. Fußballplätze, Vereinslokale oder öffentliche Plätze bie-ten sich für sogenannte Public Viewings (oder Public Screenings, wie sie die UEFA nennt), also die öffentliche Wiedergabe der im TV übertragenen Spiele, an. Nichts einfacher, als eine Leinwand aufzustellen, die Kühlschränke mit ausreichend Bier zu füllen und den Grill anzuwerfen. Beim öffentlichen gemeinsamen Fußball-schauen sind aber auch einige gesetzliche Regelungen zu beachten, um nicht in die Rechtsfalle zu tappen. Nachfolgend die wichtigsten Fragen und Antworten.

Brauche ich eine Bewilligung für mei-ne Veranstaltung?Das Veranstaltungswesen ist in Öster-reich Ländersache, die Bewilligungs-, Anmelde- oder Anzeigepflicht ist da-her von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ziel soll aber immer sein, die BesucherInnen oder TeilnehmerInnen bzw. die Anrai-nerInnen vor den Gefahren, die von Veranstaltungen ausgehen können, zu schützen. In nahezu allen Bundes-ländern gilt: Wird ein Public Viewing in einer  gewerbebehördlich geneh-migten Betriebsstätte  durchgeführt

hin zur Anmeldepflicht sehen die Veranstaltungsgesetze der Länder völlig unterschiedliche Regelungen vor. Teilweise hängen diese auch da-von ab, wer als Veranstalter des Pu-blic Viewings auftritt. Es kann also nur dazu geraten werden, rechtzeitig Kontakt mit der zuständigen Veran-staltungsbehörde (die Gemeinde, die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Magistrat) aufzunehmen und die Vor-aussetzungen abzuklären, damit man als Veranstalter am 10. Juni nicht plötzlich von Auflagen der Behörde überrascht wird.

und werden die Spiele über ein ge-nehmigtes Wiedergabegerät übertra-gen, ist in der Regel keine gesonderte Anmeldung nach dem Veranstaltungs-gesetz erforderlich.  Änderungen von vorübergehender Dauer  (max. vier Wochen), die zum Zwecke eines Pu-blic Viewings durchgeführt werden, sind zudem von einer gewerberecht-lichen Genehmigungspflicht ausge-nommen.

Eine allgemein gültige Regel für Public Viewings außerhalb solcher Betriebsstätten gibt es nicht. Von Be-willigungsfreiheit über Anzeige- bis

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GASTBEITRAG

In manchen Fällen wird auch eine Veranstaltungsstättenbewilligung einzuholen sein. Sollte das Public Viewing auf Straßen oder Plätzen mit öffentlichem Verkehr stattfinden, ist eine Genehmigung zur Nutzung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken (§ 82 StVO) sowie die entsprechende Verordnung zur Sperre der Verkehrs-fläche (§ 44a StVO) zu beantragen.

Zudem sind vor allem bei großen Public Viewings sicherheitspolizei-liche Vorgaben sowie Jugend- und Lärmschutzbestimmungen einzuhal-ten. Einschlägige Punkte werden als Auflage im Genehmigungsbescheid der Behörde festgeschrieben, andere Vorgaben ergeben sich aus den ver-schiedenen Materiengesetzen. Nicht unwahrscheinlich ist es übrigens, dass die Veranstaltungsbehörde bei einer Vorort-Prüfung die Einhaltung des Gesetzes bzw. der Auflagen über-prüft und gegebenenfalls Nachbes-serungen anordnet. Sind die je nach Umfang und Größe behördlichen Vor-aussetzungen geklärt, sind auch noch die UEFA-Lizenzbestimmungen zu prüfen.

sitzen. Wichtig dabei ist, dass kein Eintrittsgeld verlangt und die Ver-anstaltung auch nicht von einem Sponsor unterstützt wird.

• Kleinen Veranstaltungen, das sind Veranstaltungen bei denen maxi-mal 300 Personen teilnehmen kön-nen. Dabei kommt es auf die Ka-pazität und nicht die tatsächliche Anzahl an Personen an. Auch diese Veranstaltungen sind nur dann li-zenzfrei, wenn keine Sponsoren- oder Eintrittsgelder eingehoben werden.

Wo bekomme ich eine UEFA-Lizenz und ist sie kostenpflichtig?Wer eine lizenzpflichtige Public Vie-wing-Veranstaltung plant, hat diese Lizenz beim ORF zu beantragen. Bis zum 6. Mai 2016 ist es noch – ohne großen Aufwand – möglich, auf https://

der.orf.at/kontakt/publicviewing102.html eine UEFA-Lizenz durch Angabe we-niger Informationen online einzuho-len. Bislang wurden Medienberichten zufolge österreichweit über 130 sol-cher Lizenzen beantragt. Sollte Ihre Veranstaltung nicht lizenzfrei sein, so ist sie trotzdem nur dann kosten-pflichtig, wenn sie auch kommerziell ist. Je nach BesucherInnenkapazität betragen die Kosten für die UEFA-Lizenz ab 500 EUR.

Was muss ich im Hinblick auf Sponso-ring und Marketing beachten?Die Durchführung eines größeren Public Viewings ist in Wahrheit ohne Sponsoren kaum mehr möglich. Aller-dings sind bei der EURO 2016 im Hin-blick auf das Sponsoring und auch das Marketing einige Regeln zu beachten. Diese sind ausführlich im Public Scree-ning Programm (http://www.uefa.com/

MultimediaFiles/Download/competitions/

G e n e r a l / 0 2 / 2 6 / 9 1 / 6 5 / 2 2 6 9 1 6 5 _

DOWNLOAD.pdf) der UEFA angeführt. Darin schreibt die UEFA unter ande-rem vor:• Unternehmen, die direkt oder in-

direkt mit den offiziellen Partnern der EURO 2016 in Konkurrenz ste-hen, dürfen nicht als Sponsoren auftreten.

• Die Logos der UEFA oder UEFA EURO 2016 dürfen nicht zur Bewer-bung der Veranstaltung verwendet werden. Das Public Viewing darf

auch nicht als offizielle Veranstal-tung der UEFA EURO 2016 bewor-ben werden.

• Das TV-Signal des ORF darf durch sonstige Grafiken am Bildschirm nicht verändert werden.

• Im Umkreis von drei Metern rund um den Bildschirm bzw. der Lein-wand darf keine Werbung ange-bracht werden.

Muss ich AKM zahlen?Lizenzpflichtige, kommerzielle Pub-lic Viewings sind auch bei der AKM anzumelden und betragen 0,03 EUR pro BesucherIn bzw. 0,06 EUR, wenn neben der Fernsehübertragung auch Live- oder Hintergrundmusik zum Einsatz kommt. Eine entsprechende Meldung hat spätestens drei Tage im Voraus bei der AKM einzutreffen.

FazitDie rechtlichen Anforderungen für die Veranstaltung eines Public View-ings sind vielfältig, umfangreich und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die tatsächlichen An-zeige-, Anmelde- oder Bewilligungs-pflichten sind daher rechtzeitig mit der zuständigen Behörde abzuklären, um Verwaltungsstrafen oder gar eine Untersagung der Veranstaltung zu vermeiden. Sollten Sie ein Public Vie-wing mit einer voraussichtlichen Be-sucherInnenanzahl von über 300 Per-sonen planen, so benötigen Sie dafür auch eine UEFA-Lizenz, die Sie noch bis zum 6. Mai beim ORF beantragen können. Auch an die AKM sollten Sie in diesem Fall denken und rechtzeitig einen entsprechenden Lizenzantrag stellen.

AUTORIN:

MMAG. CHRISTINA

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Wann brauche ich (k)eine UEFA-Li-zenz?Um die Spiele der EURO 2016 öffent-lich übertragen zu dürfen, hat der Veranstalter in der Regel eine UEFA-Lizenz einzuholen. Kommerzielle Veranstaltungen – sprich Public Vie-wings, die durch Sponsoring, Eintritts-gelder oder den Verkauf von Speisen und Getränken Gewinn bringen sol-len – sind jedenfalls lizenzpflichtig. Aber es gibt auch Ausnahmen. Keine Lizenz ist erforderlich bei:• Veranstaltungen in Bars/Restau-

rants/Hotels, wenn diese bereits über genehmigte Fernsehgeräte verfügen und relevante TV-Abos für den kommerziellen Bereich be-

INFOBOX

MMag. Christina Toth, MScTelefon: +43/1/944 66 13E-Mail: [email protected]

Web: www.lawmeetssports.at

Christina Toth ist Rechtsanwältin für Sportrecht in Wien und Initiatorin von LAW MEETS SPORTS – dem Portal zum Recht im Sport.

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Veröffentlichung vonSportergebnissen versus

Datenschutz?

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1. Berechtigt die Organisation einer öffentlichen Sportveranstaltung den jeweiligen Verband/Organisator zur Publikation der Ergebnisse, Fotos in Medien und damit auch im Internet?Ob die Veröffentlichung von Sporter-gebnissen im Rahmen einer öffentli-chen Sportveranstaltung rechtmäßig erfolgt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, ist anhand der nachstehenden Grundlagen zu beurteilen. Eine gefestigte Judika-tur, etwa durch Entscheidungen der Datenschutzbehörde oder des Verwal-tungsgerichtshofes, ist zum Thema der Veröffentlichung von Sportergeb-nissen – soweit ersichtlich – jedoch noch nicht vorhanden.

Nach der Verfassungsbestimmung des § 1 Abs. 1 DSG hat jedermann Anspruch, insbesondere auch im Hin-blick auf die Achtung seines Familien- und Privatlebens, auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezo-genen Daten, soweit ein schutzwürdi-ges Interesse daran besteht.

die ethnische oder rassische Herkunft von Personen, ihre politische Mei-nung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Über-zeugung, Gesundheit oder Sexualle-ben beziehen. Für diese gelten stren-gere Regeln als für die Verwendung von „normalen“ personenbezogenen Daten. Gesundheitsdaten könnten in manchen Fällen, je nach Inhalt der Anmeldung zu einer Sportveranstal-tung, erfasst werden. Diese werden im Rahmen dieser Ausführungen je-doch nicht behandelt und müssten daher gegebenenfalls einer gesonder-ten Prüfung unterzogen werden.

Als „Verwenden von Daten“ wird im DSG jede Art der Handhabung von Daten, also sowohl das Verarbei-ten als auch das Ermitteln, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benützen, Überlassen, Sperren, Lö-schen, Vernichten oder jede ande-re Art der Handhabung außer dem Übermitteln gezählt.

Als Übermitteln wird ausdrücklich definiert, dass damit die Weitergabe von Daten an andere Empfänger als die/den Betroffene/n, den Auftrags-geber oder einen Dienstleister, insbe-sondere auch das Veröffentlichen von Daten zu verstehen ist.

Das Datenschutzgesetz legt in sei-nen Grundsätzen in § 6 Abs. 1 DSG fest, dass Daten nur nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise, für festgelegte eindeutige und recht-mäßige Zwecke ermittelt werden dürfen. Sie dürfen nur für den jewei-ligen Zweck, für den sie wesentlich sind, verwendet werden, sie dürfen nur so verwendet werden, dass sie in Hinblick auf den Verwendungszweck sachlich richtig sind und schließlich dürfen sie nur solange in personen-bezogener Form aufbewahrt werden, als es für die Erreichung der Zwecke erforderlich ist.

Die Verwendung der Daten bezie-hungsweise deren Verarbeitung muss gemäß § 7 DSG weiters von der gesetz-lichen Zuständigkeit oder den rechtli-chen Befugnissen des Auftraggebers

gedeckt sein und darf die schutzwür-digen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen nicht verletzen.

Die rechtliche Befugnis eines Ver-eins ergibt sich aus dem Vereinsge-setz und jeweils aus den konkreten Statuten des Vereines. Informationen, die in der als Verordnung kundge-machten Standardanwendung „Mit-gliederverwaltung“ (SA003) genannt sind, wie etwa „Auszeichnungen und Ehrungen“ sowie „Vereinszweckrele-vante Aktivitäten, insbesondere Teil-nahme an Veranstaltungen“ können daher zulässig verwendet werden. Damit ist das Speichern und Verwal-ten von diesbezüglichen Daten über Mitglieder jedenfalls für den Verein zulässig.

Wie oben dargestellt, ist das Veröf-fentlichen von Daten, auch im Inter-net, das quasi eine uneingeschränk-te Öffentlichkeit der Daten bewirkt, datenschutzrechtlich als Übermitteln anzusehen. Ein Übermitteln der Da-ten und daher deren Publikation im Internet ist nach § 7 (2) DSG nur zu-lässig, wenn die Daten• aus einer zulässigen Datenanwen-

dung stammen und• der/die EmpfängerIn seine/ihre

ausreichende gesetzliche Zustän-digkeit oder rechtliche Befugnis glaubhaft gemacht hat und

• durch Zweck und Inhalt der Über-mittlung schutzwürdige Geheim-haltungsinteressen der/des Betrof-fenen nicht verletzt werden.

Bevor die Zulässigkeit der Publikati-on der Daten geprüft wird, muss also überprüft werden, ob die Daten, die veröffentlicht werden sollen, über-haupt aus einer zulässigen Datenan-wendung stammen und ob derjenige, der die Daten veröffentlicht, dafür eine rechtliche Befugnis aufweist. Erst im letzten Schritt kann geprüft werden, ob die persönlichen Interes-sen der Betroffenen einer Publikati-on im Wege stehen. Gemäß § 8 Abs. 1 DSG sind schutzwürdige Geheimhal-tungsinteressen bei Verwendung von nicht sensiblen Daten unter anderem dann nicht verletzt wenn:• der/die Betroffene der Verwendung

In der nachstehenden Expertise wird der Fragestellung zur rechtlichen Zulässig-keit der Veröffentlichung von Sportergebnissen und den damit verbundenen da-tenschutzrechtlichen Implikationen nachgegangen - ein für Sportveranstaltungen oft wichtiges Thema.

GASTBEITRAG

Als Daten werden im § 1 Z 1 DSG sogenannte „personenbezogenen Da-ten“ verstanden. Personenbezogene Daten sind Angaben über „Betrof-fene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist“, anonyme Daten sind nicht mehr auf eine bestimmte Person zurückführbar. Zu den personenbezo-genen Daten gehören jedenfalls die Namen der SpielerInnen, anhand de-rer sie als Person identifizierbar sind, aber auch Bild- und Tondokumente oder Standortdaten. Daher sind auch Ergebnisse eines Wettkampfes als solche Angaben im Sinn des DSG zu verstehen. Als besondere Daten sind sensible Daten definiert, die sich auf

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seiner/ihrer Daten zugestimmt hat, wobei ein Widerruf jederzeit mög-lich ist und die Unzulässigkeit der weiteren Verwendung der Daten wirkt oder

• überwiegende berechtigte Interes-sen des Auftraggebers oder eines Dritten die Verwendung erfordern.

Liegt also eine wirksame Zustim-mungserklärung der jeweils Betrof-fenen zur Veröffentlichung vor, sind deren schutzwürdige Geheimhal-tungsinteressen durch eine Publikati-on von Ergebnissen im Internet auch nicht verletzt. Eine solche wirksame Zustimmung könnte entweder bereits im Zuge des Eintritts in den Verein auf den jeweiligen Beitrittserklärun-gen oder in den Teilnahmebedingun-gen für den konkreten Wettbewerb enthalten sein. Natürlich sollten Bei-trittserklärungen und Teilnahmebe-dingungen vor Unterzeichnung auch gelesen werden, es ist aber durchaus nicht ungewöhnlich, dass das nicht der Fall ist und daher nicht immer im Bewusstsein der TeilnehmerInnen verankert ist, mit welchen Rechtsfol-gen eine Vereinsmitgliedschaft oder die Teilnahme an einer Sportveran-staltung verbunden ist.

Enthalten weder Vereinsbestim-mungen wie Satzungen oder Statuen noch Teilnahmebedingungen eine Zu-stimmungserklärung, ist zu klären, ob die Veröffentlichung der Ergebnisse auch ohne Zustimmungserklärung datenschutzrechtlich zulässig ist, weil das Interesse das Auftraggebers an der Veröffentlichung die schutzwür-digen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen überwiegt.

Allgemein wird davon ausgegan-gen, dass eine Datenverarbeitung dann zulässig ist, wenn sie zur Erfül-lung des Vertragsverhältnisses zwi-schen Betroffenen und Auftraggeber erforderlich ist. Darunter werden Situationen wie die Bestellung einer Ware und deren Zustellung, die nicht ohne Verarbeitung der Kundendaten möglich ist oder die Annahme eines Fahrzeuges zur Reparatur und die Information an die KundInnen über notwendige Arbeiten und auch die In-formation darüber, dass das Fahrzeug zur Abholung bereit ist, verstanden. Das ist jedoch bei der Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf in Be-zug auf die Ergebnisse nicht der Fall.

nahezu grenzenlose Öffentlichkeit, die durch den bloßen Aushang von Ergebnissen in einem Vereinslokal oder ein Veröffentlichung anhand von für Außenstehende nicht mehr rück-führbaren Teilnehmernummer oder nur für TeilnehmerInnen einsehbare Ergebnisse nicht erreicht wäre.

Die Abwägung der jeweiligen In-teressen ist also nicht immer leicht vorzunehmen und führt nicht immer zu eindeutigen Ergebnissen. Ein ein-deutiges Überwiegen der rechtlichen Interessen des Veranstalters lässt sich jedenfalls nicht automatisch fest-stellen, sodass nach der derzeitigen Rechtslage eher die Einholung der Zustimmung zur Veröffentlichung empfehlenswert ist.

2. Sind dafür entsprechende Informa-tionen in die Ausschreibungen und Wettkampfordnungen zu überneh-men? Wenn ja, welche?Datenschutzrechtliche Informations-pflichten sind bereits zu erfüllen, be-vor eine Publikation von Ergebnissen überhaupt in Frage kommt. Gemäß § 24 DSG „Informationspflicht des Auftraggebers“ hat der Auftraggeber bereits aus Anlass der Ermittlung von Daten die Betroffenen in geeigneter Weise über den Zweck, für die die Daten ermittelt werden, und über Na-men und Adresse des Auftraggebers zu informieren.

Bereits bei der Aufnahme von Ver-einsmitgliedern kommt es daher zur Ermittlung von Daten. Es werden die persönlichen Informationen wie Name, Anschrift, etc. erfasst und so-mit im Sinn von § 4 Zif 9 DSG („Verar-beiten von Daten“) mit dem Ermitteln und Erfassen von Daten begonnen.

Gerade bei Sportveranstaltungen, die nicht nur Vereinsmitgliedern of-fen stehen, ist zu beachten, dass die ersten Schritte der Datenerfassung und Datenverarbeitung meist bei An-meldung für einen Wettkampf statt-findet. Solange die dabei erfassten Daten sowie Zweck und Inhalt der da-mit verbundene Verwendung von den rechtlichen Befugnissen des Vereins umfasst sind und keine schutzwürdi-gen Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen verletzt werden, ist auch keine weitere Zustimmung der Ver-einsmitglieder oder TeilnehmerInnen zur Datenverwendung erforderlich.

Für die Organisation erforderlich sind persönliche Daten der Teilneh-merInnen, die für die Einhebung von Teilnahmegebühren, die Ausgabe von Startnummern oder ähnlichem be-nötigt werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse muss davon aber nicht notwendigerweise umfasst werden.

Es muss daher zur Beurteilung der Frage, ob durch Zweck und Inhalt der Übermittlung schutzwürdige Ge-heimhaltungsinteressen des Betroffe-nen verletzt werden, eine Abwägung zwischen den Interessen der Betrof-fenen auf Wahrung ihrer Privat- und Familienleben sowie Geheimhaltung der persönlichen Daten einerseits und dem berechtigten Interesse des Veranstalters an der Veröffentli-chung der jeweiligen Ergebnisse an-dererseits vorgenommen werden. Nur wenn dessen berechtigte Interessen überwiegen, ist eine Veröffentlichung zulässig. Eine solche Abwägung muss immer anhand der konkreten Situa-tion vorgenommen werden, was eine pauschale Beurteilung vorab nicht immer erlaubt.

Dazu könnte argumentiert werden, dass bei einer öffentlichen Sport-veranstaltung, bei der – je nach Aus-tragungsort – auch für eine breite Öffentlichkeit ersichtlich ist, wer da-ran teilnimmt, kein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse der Teil-nehmerInnen besteht. Gerade weil im Datenschutzrecht aber eine enge Definition des Zwecks der Datenan-wendung vorzunehmen ist, muss die Tatsache der Teilnahme nicht zwangs-weise auch die erzielten Ergebnisse umfassen. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein/e TeilnehmerIn damit einver-standen ist, dass er/sie als Teilneh-merIn eines Wettkampfes aufscheint, aber gleichzeitig einen Anspruch dar-auf hat, dass nicht alle seine/ihre Kol-legInnen, Nachbarn, Verwandten etc. auch sehen, welches Ergebnis er/sie erzielt hat, wie schnell er/sie gelaufen ist oder wie erfolgreich er/sie gespielt hat.

Andererseits kann die Veröffent-lichung der Ergebnisse ein berech-tigtes Interesse des Veranstalters darstellen, wenn es etwa um einen Vergleich mit anderen Vereinen, den Leistungen der Mitglieder und deren Erfolgen geht. Gerade die Publika-tion im Internet bedeutet aber eine

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Es genügt damit der Hinweis auf den Anmeldeformularen darüber, dass die personenbezogenen Daten für die Durchführung der Sportveranstal-tung erfasst und verarbeitet werden.

Da, wie oben ausgeführt, die Wei-tergabe von Daten an Dritte ebenfalls als Übermittlung angesehen wird, müssen auch dafür die datenschutz-rechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Weitergabe von Daten durch einen Verein an einen überge-ordneten nationalen oder internati-onalen Verband ist daher ebenfalls nur zulässig, wenn der Zweck für die Übermittlung feststeht, der Empfän-ger der Daten, also der übergeord-nete Verband selbst, die rechtliche Befugnis besitzt, diese Daten zu ver-wenden und er dies dem Übermittler glaubhaft macht. Das sollte üblicher-weise bei der Weitergabe von Daten von einem Verein an einen Verband, dem er angehört, in dem oben be-schriebenen Rahmen, vorauszusetzen sein. TeilnehmerInnen, die keinem Verein angehören, sind davon nicht erfasst, sodass für deren Datenwei-tergabe eine Zustimmungserklärung erforderlich ist.

Damit ist aber noch nicht auto-matisch auch die Geltung von Wett-kampfordnungen oder anderen Regeln eines Vereins oder internati-onalen Verbandes verbunden. Damit diese Regeln auch für das einzelne Vereinsmitglied oder andere Teil-nehmerInnen wirksam sind, müssen sie entweder durch lückenlose so-genannte satzungsmäßige „Verwei-sungsketten“ gedeckt sein oder durch Einzelvereinbarung mit dem Mitglied oder dem/der TeilnehmerIn in Kraft treten.

Enthält ein Verein bereits in seinen Statuten, die das Vereinsmitglied bei Eintritt in den Verein durch seine Unterschrift akzeptiert, einen Ver-weis auf die Geltung von bestimmten Wettkampfordnungen, gelten diese also auch für das einzelne Mitglied. Anderenfalls muss das einzelne Ver-einsmitglied oder ein/e TeilnehmerIn, der/die keinem Verein angehört, sich bei Teilnahme an einem solchen Wett-kampf dieser Wettkampfordnung un-terwerfen, zum Beispiel indem er/sie schriftlich die Geltung dieser Wett-kampfordnung anerkennt und bestä-tigt.

3. Welche Vorschriften sind bei Live-Übertragungen im Internet zu beach-ten?Persönlichkeitsrechte und Interessen-abwägungen sind aber auch bei Film-aufnahmen und Live-Übertragungen zu beachten. Die Frage nach dem Schutzbedürfnis der abgebildeten Personen ist dabei von besonderer Bedeutung.

Dieses wird ergänzend zum Daten-schutzgesetz auch im Urheberrechts-gesetz (UrhG) geregelt. Nach § 78 UrhG, der als „Bildnisschutz“ betitelt ist, dürfen Bildnisse von Personen we-der öffentlich ausgestellt noch sonst der Öffentlichkeit zugänglich ge-macht und verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt werden. Auch hier ist also die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Privatsphä-re der TeilnehmerInnen einerseits und den Interessen Dritter an der Veröffentlichung einer Sportveran-staltung andererseits vorzunehmen.

Geschützt werden soll jedermann dagegen, dass seine/ihre Abbildung in der Öffentlichkeit missbräuchlich ver-wendet wird, dass er/sie bloßgestellt wird, sein/ihr Privatleben der Öffent-lichkeit preisgegeben wird oder die Art der Darstellung entwürdigend, herabsetzend oder zu Missdeutungen Anlass gibt. Besondere Regeln gelten dabei für Personen des öffentlichen Lebens, denen ein gewisser Bekannt-heitsgrad zukommt. Die Verbreitung von Bildnissen allgemein bekannter Personen ist an sich unproblematisch, solange nicht ein besonderer Grund, wie eben eine Herabsetzung o. ä., hin-zukommt.

Verletzungen berechtigter Interes-sen sind aber dann ausgeschlossen, wenn es sich um die Veröffentlichung der Bildnisse von Personen handelt, die an allgemein zugänglichen Orten oder an Orten aktuellen Geschehens aufgenommen wurden.

Das Zentrum einer Hauptstadt oder Landeshauptstadt, durch die zum Bei-spiel ein Laufwettbewerb führt, ist wohl als ein solcher allgemein zugäng-licher Ort anzusehen. TeilnehmerIn-nen, die bei deren Teilnahme gefilmt werden, können sich daher kaum auf einer Verletzung ihrer Geheimhal-tungsinteressen berufen. Sicherlich sind aber auch Situationen denkbar,

GASTBEITRAG

in denen eine Sportveranstaltung nicht an einem derartigen allgemein zugänglichen Ort stattfindet.

Schon die Tatsache, welchen Sport eine Person ausübt, kann durchaus als Teil ihres Privatlebens angesehen werden und eine Live-Übertragung im Internet, die eine grenzenlose Öf-fentlichkeit erreicht, könnte daher auch als eine Preisgabe ihres Privat-lebens angesehen werden. Ergänzend kommt hinzu, dass eine Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken im-mer einer Zustimmung bedarf.

Dem gegenüber sind die Interessen der Veranstalter an der Veröffentli-chung abzuwägen. Die Information der Öffentlichkeit über eine erfolg-reiche Sportveranstaltung kann na-türlich im Interesse der jeweiligen Vereine liegen. Kann ein Verein als Organisator ein solches Interesse an der Veröffentlichung darlegen, kann die Interessenabwägung durchaus auch zu dessen Gunsten ausgehen, so-dass eine Übertragung der Sportver-anstaltung im Rundfunk, Fernsehen oder Internet auch ohne Zustimmung der einzelnen SportlerInnen nicht automatisch deren Recht auf Bildnis-schutz verletzt.

4. ResümeeFür die Veröffentlichung von Ergeb-nissen einer Sportveranstaltung sollte die Zustimmung der Betroffenen ein-geholt werden, jedenfalls dann, wenn diese nicht einem Verein angehören.

Die Geltung von Wettkampfordnun-gen kann entweder durch lückenlo-se Verweise in Vereinsstatuten oder durch Aufnahme in Teilnahmebedin-gungen sichergestellt werden.

Die Veröffentlichung von Fotos und Filmaufnahmen von Sportveranstal-tungen bedarf einer Zustimmung der TeilnehmerInnen, die ebenfalls in den jeweiligen Anmeldebedingungen enthalten sein sollte.

INFOBOX

Mag. Andrea Zinober, LL.M. ist selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkten im Datenschutz-recht, Urheberrecht und IP-LAWTel.: +43/1/715 11 15E-Mail: [email protected]

Web: andreazinober.northcote.at

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Gutes Design als Schlüssel zum Erfolg. Teil 1: Gestalten mit Schrift

GASTBEITRAG

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Pro Tag stehen uns durchschnittlich dreieinhalb Stunden Zeit für Freizeitaktivi-täten zur Verfügung. Dieses knappe Zeitbudget nutzen wir für Sport, Kultur und unser soziales Leben. Das Angebot dafür ist riesig. Für Sportvereine und -verbän-de wird es immer schwieriger, die Menschen für das eigene Angebot zu begeistern – und sie zu halten. Die Entwicklung einer starken Marke ist eine geeignete Stra-tegie, um sich Aufmerksamkeit zu sichern und die Kundenloyalität zu erhöhen. Design ist dabei ein wichtiges Werkzeug zur Markenbildung.

Wozu eine starke Marke?Weil es immer mehr Angebot und eine immer größere Auswahl gibt, wünschen sich Organisationen eine emotionale Beziehung zu ihrer Ziel-gruppe. Denn je stärker die Verbin-dung ist, desto unersetzlicher wird die Organisation für ihre KlientInnen. Im Idealfall entsteht eine lebenslange Verbindung. Als strategisches Werk-zeug für den Aufbau der emotiona-

len Beziehung wird die Marke (engl. brand) verwendet. Marken sind inzwi-schen zur weltweiten Währung für Er-folg geworden. Auch oder gerade im Sport; denn es gibt kaum ein emotio-naleres Thema.

Warum sollte man in eine Marke in-vestieren?Eine starke Marke hebt sich von an-deren Angeboten ab. Die Menschen lieben sie, sie vertrauen ihr und sind von ihrer Überlegenheit überzeugt. Organisationen sind deshalb nur so stark wie ihre Marke. Keine ande-re Investition bietet eine stärkere Hebelwirkung, wenn es darum geht Aufmerksamkeit zu gewinnen und

mehr. Das macht die Markenidentität greifbar und spricht die Sinne an. Sie können die Marke sehen, berühren, halten, hören und sie in Bewegung er-leben. Wenn sie auf diese Weise mit der Marke in Kontakt kommen, ma-chen Ihre KlientInnen eine besondere Erfahrung. Das ist dann der Moment der Wahrheit. Wenn es Ihnen gelun-gen ist positive Emotionen zu wecken, haben Sie vielleicht eine/n FreundIn für‘s Leben gefunden.

Gestalten mit SchriftDamit es Ihnen noch besser gelingt durch gutes Design zu überzeugen, gebe ich Ihnen auf der nächsten Sei-te zehn Profi-Tipps für die Gestaltung mit Schrift. Sie können damit die Touchpoints Ihres Vereins/Verbands optimieren.

GASTBEITRAG

AUTOR:

MAG.

JOCHEN ELIAS

ELIAS & PARTNER

Menschen dauerhaft an die Organi-sation zu binden. Kein Nachteil für Sportvereine und -verbände, die mit knappen Budgets die Menschen für ihre Ziele begeistern möchten, oder?

Gutes Design als Schlüssel zum ErfolgStarke Marken zeichnen sich immer durch eine Leidenschaft für Ästhetik aus. Warum? Ästhetik ist die Spra-che der Gefühle. Und in einer Ge-sellschaft, die unter Informationsflut und unter Zeitmangel leidet, wird Emotion über Information gestellt. Emotion erzeugt man mit Ästhetik, also mit Design. Dieses Konzept ist so kraftvoll, dass damit sogar einfa-che Dinge zu Premium-Produkten werden. (Denken Sie nur an Salz oder Kaffee!) Davon profitieren auch Non-Profit-Organisationen.

Gutes Design ist also der Schlüssel zum Erfolg für den erfolgreichen Mar-kenaufbau. Umgekehrt kann man die beste Idee durch schlechtes Design kaputt machen. Denken Sie nur an die Flyer von Restaurants mit Liefer-service. Wenn Sie darin Rechtschreib-fehler finden und ein langweiliges Layout sehen, wird Ihre Erwartungs-haltung negativ beeinflusst. Das Es-sen könnte noch so gut sein, durch das mangelhafte Erscheinungsbild ist das Image bereits beschädigt. Investieren Sie also in Ihr Erscheinungsbild!

Beim Markenaufbau gestalten wir alle Berührungspunkte (engl. touch-point), an denen ein/e (potentielle/r) KlientIn mit der Organisation in Kontakt kommt. Also Flyer, Plakate, Broschüren, Websites, Sportstätten, Bekleidung, Fahrzeuge und vieles

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Wertvolle SportmarkenDer Wert einer Marke kann übrigens berechnet werden. In-terbrand gibt jährlich ein Ran-king der 100 wertvollsten Mar-ken der Welt heraus. Darunter befinden sich auch zwei Sport-artikelhersteller: Nike belegte 2015 Rang 17 der wertvollsten Marken; Adidas den 62. Platz.

Unter den Top-Marken befin-den sich viele, die dem Sport als Sponsoren nahestehen und mit ihm werben. Zum Beispiel Coca-Cola (Rang 3), Mercedes Benz (Rang 12), Audi (Rang 44) und Heineken (Rang 89). De-tails im Web: interbrand.com

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GASTBEITRAG

1.Achten Sie auf gute Mustererkennung!Wir haben in unserem Gedächtnis nicht die verschiede-nen Versionen des Buchstaben A gespeichert, sondern ein Muster, das die Form A beschreibt. Wenn es einen Konflikt bei der Mustererkennung gibt, erschwert das Leserlichkeit eines Textes. Achten Sie also auf gute Leserlichkeit und verzichten Sie auf Experimente mit ungewöhnlichen oder übermäßig verschnörkelten Schriften!

2.Die Schrift beeinflusst die TextaussageBei einem Test wurde festgestellt, dass den ProbandIn-nen der Zeitaufwand für eine Turnübung höher erschien, wenn die Anweisung dazu in einer verschnörkelten Schrift gesetzt wurde. Dadurch sank auch die Bereitschaft, die Übung in das eigene Trainingsprogramm aufzunehmen. Fazit: Wenn eine Schrift schlecht entziffert werden kann, überträgt sich diese Schwierigkeit auf den Textinhalt.

3.Wir erkennen Bilder, nicht BuchstabenGeübte LeserInnen sehen nicht mehr den einzelnen Buch-staben, sondern ganze Buchstabenkombinationen – sog. Wortbilder. Das Auge bewegt sich dabei in Sprüngen (Sak-kaden) vorwärts. Durch einen höheren Zeilenabstand er-leichtert man das Erfassen der Wortbilder.

4.Bevorzugen Sie Schriften mit einer großen x-Höhe!Lesetests haben gezeigt, dass die LeserInnen ein Wort auch dann erkennen, wenn die untere Hälfte der Buchsta-ben verdeckt ist. Wir lesen also nur den oberen Teil der Buchstaben. Das bedeutet, dass Schriften mit einer großen x-Höhe die Leserlichkeit erhöhen.

5.72 Zeichen pro Zeile sind lang genugLängere Zeilen werden schneller gelesen als kurze. Hin-sichtlich der Lesegeschwindigkeit sind 100 Zeichen pro Zeile ideal. Allerdings bevorzugen wir kurze Zeilen mit 45 bis 72 Zeichen pro Zeile. Allgemein gilt: Mit steigender Zeilenlänge sollte der Zeilenabstand erhöht werden.

Die x-Höhe einer Schrift wird durch die Höhe des kleinen X definiert.

Verzichten Sieauf Experimente mitschlecht lesbarenSchriften!

Der Zeilenabstand wurde bei diesem Text von den

üblichen120 % auf 150 % erhöht, um die Leser-

lichkeit zu erhöhen. Bei einer Schriftgröße von 12

Punkt beträgt der Zeilenabstand jetzt 18 Punkt bei

einer Zeilenlänge von rund 45 Zeichen.

Ziehen Sie Ihr Kinn auf die Brust, dann heben Sie es so weit wie möglich an. 6-10 Wiederholungen.

Ziehen Sie Ihr Kinn auf die Brust, dann heben Sie es so weit wie möglich an. 6-10 Wiederholungen.

Zitiert nach „100 Dinge die jeder Designer über Menschen wissen muss“ von Susan M. Weinschenk

Verzichten Sieauf Experimente mitverschnorkeltenSchriften!

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INFOBOX

Mag. Jochen Elias ist Grafik Designer, Markenberater und Lektor an der FH St. Pölten.E-Mail: [email protected]

Web: www.eliaspartner.at

GASTBEITRAG

6.Mischen Sie Schriften mit hohem Kontrast!Welche Schriftarten passen zusammen? Ein Problem, das sich auch für Profis häufig stellt. Mischen Sie Schriften, deren Stil sich deutlich voneinander unterscheidet! Zum Beispiel Grotesk- und Serifenschriften.

7.Verwenden Sie Schriftgrößen, die man lesen kann!Ab 40 Jahren steigt die Altersweitsichtigkeit soweit, dass man eine Lesebrille benötigt. (Glauben Sie mir, ich weiß wovon ich spreche.) Da der Bevölkerungsanteil über 40 Jahre immer größer wird, sollte man bei der Gestaltung von Texten auf die Schriftgröße achten. Schriften mit min-destens 8 Punkt sind ohne Anstrengung lesbar.

8.Wörter in Großbuchstaben werden immer gesperrtDie Leserlichkeit von Wörter in Großbuchstaben wird ver-bessert, wenn man den Zeichenabstand vergrößert.

10.Seien Sie sparsam mit Schriftgrößen!Je mehr Schriftarten und -größen Sie auf einer Seite ver-wenden, desto unruhiger wird das Layout. Allgemein gilt: Verwenden Sie nicht mehr als fünf Schriftarten, -größen und -auszeichnungen auf einer Seite! Durch diese 5er-Re-gel wirkt das Schriftbild immer harmonisch und ruhig.

9.Sparen Sie Geld mit Open Source-Software!Es muss nicht immer Adobe InDesign sein, es gibt auch kostenlose Software, die für die Gestaltung von Layouts interessant ist. Testen Sie doch mal das Programm „Scri-bus“. Es ist für Windows und Mac verfügbar und bietet die Möglichkeit druckfertige pdf-Files auszugeben. Sie kön-nen es kostenlos herunterladen: www.scribus.net

Gute MischungenMischen Sie Serifenschriften (Antiqua) und seri-fenlose Schriften (Grotesk) mit gleichen Stil-Merk-malen! Mischen Sie verschiedene Schnitte aus einer Schriftfamilie (bold,italic, condensed etc.)! Mischen Sie innerhalb einer Schriftsippe!

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Das sind 12 PunktDas sind 11 Punkt.Das sind 10 Punkt.

Das sind 9 Punkt.

Das sind 8 Punkt.

Und das ist schon zu klein.

Wenn es schon 7 Punkt sein müssen, dann machen Sie den Text fett. Er wird dadurch leichter lesbar.

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Sport hilft bei Integration

Die österreichischen Sportvereine mit ihren vielfältigen Angeboten, lokalen Initiativen oder bundesweit organi-sierten Projekten bringen Menschen mit und ohne Mig-rationshintergrund zusammen; Sportvereine sind Orte der Begegnung, bieten vor allem jungen Menschen eine sinn-volle Freizeitbeschäftigung, soziale Kontakte und helfen so bei der Integration. Diese Vielfalt als Chance zu begrei-fen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu gelungener Integration.

Herbert Kocher fasst zusammen: „Sport alleine kann die aktuelle Flüchtlingssituation nicht lösen oder allen Men-schen bei der Integration helfen. Sport kann allerdings unterstützend wirken! Sportvereine können bestimmte Funktionen im Integrationsprozess übernehmen. Auf dem Spielfeld sind alle gleich, alle müssen sich an dieselben Regeln halten. So gesehen ist der Sport eine gute Basis für eine gelungene Integration.“

Initiativen des Sports für Flüchtlinge und Menschen mit Mi-grationshintergrund• „Sport verbindet uns!“ (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION)

Hauptziel des Projekts ist die Organisation von Sport- und Bewegungsangeboten für unbegleitete minderjäh-rige Flüchtlinge, aber auch junge Erwachsene, Kinderoder Familien, in Erstaufnahmezentren sowie in ausge-wählten Betreuungszentren unter Einbindung regiona-ler Sportvereine. Zusätzlich werden ÜbungsleiterInnen-

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ausbildungen für ORS MitarbeiterInnen, Asylwerber oder bereits bestehende ÜbungsleiterInnen mit beson-derem Fokus der Interkulturalität angeboten.

• Kleinprojekte zur Förderung von Integration im Breiten-sport (ASKÖ, ASVÖ, SPORTUNION in Kooperation mitIKEB)Mit einer Kleinprojekteförderung können die Mitglieds-vereine motiviert werden, im Bereich Integration Maß-nahmen zu konzipieren und durchzuführen. Die dreiDachverbände rufen dazu in einem Projekt-Call auf,KoordinatorInnen beraten und begleiten die Vereine,die Zusammenarbeit mit Expertenstellen im BereichIntegration bzw. einem/einer Integrationsexperten/in isterwünscht. Das IKEB (Institut für Kinderrechte und El-ternbildung) begleitet dieses Projekt.

Links• Informationen und Kontakte zu Angeboten und Aktio-

nen im Sportfeld finden Sie auf der Website von Fair-Play am Wiener Institut für Internationalen Dialogund Zusammenarbeit (VIDC): www.fairplay.or.at/angebot/

refugees-welcome

• Auf der Plattform „Wir sind dabei“ des ÖIF werden un-terschiedliche Angebote gesammelt, die von Deutsch-kursen über Kulturangebote bis hin zu sportlichen Akti-vitäten reichen: www.wirsinddabei.at

Am 20. Jänner haben sich VertreterInnen der Bundesländer und der Bundesregie-rung zu einem Asylgipfel getroffen, um über Lösungsmöglichkeiten der Flücht-lingsproblematik zu beraten. Bei der Integration spielt auch Österreichs organi-sierter Sport eine wichtige Rolle. BSO-Präsident Herbert Kocher: „Sportvereine übernehmen wichtige Funktionen im Integrationsprozess!“

Flüchtlinge beim Graz Marathon.

AKTUELLES

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• Mag. Nikolaus Schermann: Breitensportangelegenheiten• Mag. (FH) Corina Korner: Gesellschaft und Sport• Mag. (FH) Elisabeth Habeler: Spitzensportangelegenheiten• Michael Schmickl: Infrastruktur• Gerald Pangl: Medienanfragen und Öffentlichkeitsarbeit• Ulrike Toifl: Administration, Termin- und Kommunikationsmanagement

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KontaktRoßauer Lände 1, 1090 WienTelefon: 050201 10 20071E-Mail: [email protected]

Web: www.sportministerium.at

AnsprechpartnerInnen im Büro des SportministersMit dem Amtsantritt von Mag. Hans Peter Doskozil als Minister für Landesver-teidigung und Sport am 26. Jänner wurde auch das Büro des Sportministers neu besetzt sowie die Aufgabenverteilung und Struktur neu geordnet.

Die AnsprechpartnerInnen mit den entsprechenden Zuständigkeiten:

AKTUELLES

CHAMPIONS SPORTS BAR Mo - Do 17:00 - 0:00 Uhr

Fr 17:00 - 01:00 Uhr

Sa 13:00 - 01:00 Uhr

So 13:00 - 0:00 Uhr

im Vienna Marriott Hotel

Parkring 12a · 1010 Wien

[email protected]

www.champions.at

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konferenzen

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BSO und Sportminister Doskozil wollen Rahmenbedingungen für Sport verbessern

BSO-Präsident Herbert Kocher sieht den ersten offiziellen Termin bei Sportminister Doskozil als wichtigen Schritt: „Ich möchte mich beim Minister für das Gespräch bedan-ken. Als Interessenvertretung des organisierten Sports in Österreich wollen wir als Partner auftreten, Herausforde-rungen und Chancen aufzeigen und gemeinsam Lösungen finden. Der Bundesminister hat gezeigt, dass ihm der Sport am Herzen liegt und ihm unsere Anliegen wichtig sind. Ich bin daher zuversichtlich, dass einer guten Zusammenar-beit nichts im Wege steht.“ Nachsatz: „Damit der Sport für Österreich sein enormes Potenzial entfalten kann, muss je-denfalls noch an vielen Schrauben gedreht werden!“

Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil zeigt sich zu-versichtlich: „Es gibt im Österreichischen Sport viele gute

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Initiativen und Projekte. Ziel muss es sein, diese zukünftig in eine geeignete Struktur zu bringen und zu institutio-nalisieren. Die BSO ist für mich ein wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Vorhaben. Ich bin überzeugt, dass uns das gemeinsam gelingen wird und freue mich auf die Zusammenarbeit.“

BSO-Präsident Herbert Kocher überreichte Sportminis-ter Mag. Hans Peter Doskozil gemeinsam mit den BSO-Vizepräsidenten Kons. Siegfried Robatscher, Michael Eschlböck und GD Hartwig Löger im Rahmen des Treffens ein Papier mit den zentralen Anliegen des Sports, die vor allem die Stärkung des Ehrenamts und des Vereinssports sowie die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für den organisierten Sport in Österreich betreffen.

BSO-Präsident Herbert Kocher überreichte Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil gemeinsam mit den BSO-Vizepräsidenten Kons. Siegfried Robatscher (links) und GD Hartwig Löger (rechts) im Rahmen des Treffens ein Papier mit den zentralen Anliegen des organisierten Sport in Österreich.

Im Rahmen eines Gespräches mit Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil haben Vertreter der BSO am 29. Februar die Anliegen des organisierten Sports dargelegt.

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AKTUELLES

BSO-Initiative „Tägliche Turnstunde“ als Vorbild für Bayern

Die Initiative „Tägliche Turnstunde“, die 2012 von der BSO gestartet wurde, sorgte für großes Medienecho und viele UnterstützerInnen. Über 150.000 gesammelte Un-terschriften sowie großes persönliches Engagement unter-schiedlicher Personen und Institutionen führten im Jahr 2015 zu einer Gesetzesnovelle und der Verankerung der täglichen Bewegungseinheit in Ganztagesschulen.

Dass die erfolgreiche Kampagne auch über die Landes-grenzen hinweg für Aufsehen sorgte, zeigt das Interesse einer Bayrischen Delegation von VertreterInnen des Bay-rischen Landes-Sportverbandes und des Deutschen Sport-lehrerverbandes, die am 23. Februar die BSO besuchten, um mehr über die Unterschriftenaktion zu erfahren. Die

Initiative der BSO dient dabei als Vorbild für ein mögli-ches ähnliches Vorhaben in Bayern.

Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist der Besuch aus Bayern eine Ehre: „Ich freue mich sehr, dass unsere Arbeit auch außerhalb Österreichs auf Interesse und positives Feedback stößt. Wir sind natürlich gerne bereit, die Kolle-ginnen und Kollegen aus Bayern mit unseren Erfahrungen und unserem Wissen zu unterstützen. Unseren Kindern und Jugendlichen täglich Bewegung zu bieten, ist mir ein besonders großes Anliegen. Mit der Gesetzesnovelle und der Verankerung der täglichen Bewegungseinheit in Ganz-tagesschulen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen.“

Bayrischer Landes-Sportverband und Deutscher Sportlehrerverband zu Gast bei der BSO: Initiative „Tägliche Turnstunde“ ist Vorbild

V.l.n.r.: Günther Lommer (Präsident Bayerischer Landes-Sportverband), Barbara Roth (Präsidentin Deutscher Sportlehrerverband – Landes-verband Bayern), Herbert Kocher (Präsident BSO), Richard Ebert (Präsidiumsmitglied Deutscher Sportlehrerverband - Landesverband Bay-ern), Rainer Rößlhuber (Generalsekretär SPORTUNION Österreich).

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Beitritt Österreichs zur Europaratskonven-tion gegen Wettbetrug ist Meilenstein im Kampf gegen Spielmanipulationen

Österreich befindet sich mit dem Verein zur Wahrung der Integrität, bei dem auch die BSO Mitglied ist, bereits auf einem sehr guten Weg und nimmt eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung von Spielabsprachen und -manipulatio-nen ein.

Für BSO-Präsident Herbert Kocher ist die Wahrung der Integrität im Sport auch eine Herzensangelegenheit: „Der Sport muss sauber bleiben, sonst ist er ernsthaft bedroht! So wie sich die Bundes-Sportorganisation auch im Kampf gegen Doping engagiert, ist es genauso wichtig, alles zu unternehmen, um die Integrität und Glaubwürdigkeit des

Sports zu bewahren, um dem positiven Image des Sports aber auch seinem wirtschaftlichen Nutzen nicht zu scha-den.“

Ziel der Europaratskonvention ist die Verhinderung, Er-mittlung und Bekämpfung von Spielabsprachen und Spiel-manipulationen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Vermeidung von In-teressenkonflikten bei Sportwettanbietern und Sportver-bänden zu ergreifen und die Regulierungsbehörden für Sportwetten zu einer stärkeren Bekämpfung von Betrug und illegalen Sportwetten anzuhalten.

AKTUELLES

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Die BSO begrüßt den am 26. Jänner 2016 im Ministerrat beschlossenen Beitritt Österreichs zur Europaratskonvention gegen Wettbetrug.

Page 23: Ö-Sport 01/2016

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BSO: Partner des Forums „Alternative Finan-zierung“ beim Kongress „SPORT & MARKE“

Beim jährlichen „SPORT & MARKE Kongress“ der Europäischen Sponso-ring Börse (ESB) am 4. April 2016 in Wien widmete sich die Österreichi-sche Bundes-Sportorganisation (BSO) als Interessenvertretung des orga-nisierten Sports in Österreich dem wichtigen Thema „Alternative Finan-zierung“.

BSO-Präsident Herbert Kocher sieht in dieser Finanzierungsform eine Chance für Sportverbände und

KOOPERATIONEN

-vereine: „Eine zentrale Aufgabe der BSO ist die Weiterentwicklung und Förderung des Sports. Brandaktuell sind in diesem Zusammenhang The-men, die dabei helfen, eine Basis und Grundversorgung für Vereine, Sport-lerinnen und Sportler sowie Verbän-de zu ermöglichen. Die finanzielle Förderung sieht in verschiedenen Sportarten sehr unterschiedlich aus und bei vielen klafft zwischen sportli-chem Leistungsgrad und finanzieller

Die Österreichische Bundes-Sportorganisation leitete beim „SPORT & MARKE Kongress“ 2016 den Arbeitskreis zum Thema Alternative Finanzierungsformen.

BSO präsentiert neuen Partner für Trainingsanzüge

Derbystar ist der neue Partner der BSO in Sachen Trainingsanzüge für BSO-Mitglieder. Wie gewohnt können diese über die BSO-Website bestellt werden. Zusätzlich zu den BSO-Repräsentationsanzügen erhalten BSO-Mitglieder einen Preis-nachlass in Höhe von 35 % vom jeweiligen aktuellen Katalogpreis auf das Sortiment von Derbystar! Bestellung sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf www.bso.or.at/trainingsanzug

Die BSO bietet ihren Mitgliedern ab sofort das neue BSO-Trainingsanzugsmodell „Select“ der Firma Derbystar zu Sonderkonditionen.

Präsentationsanzug „Ultimate“ 100 % Polyester-Microfaser-Funkti-onsmaterial mit weichem Mesh-Innenfutter, am Bund regulierbar.

Größen: 8,10,12,14,16 (Kinder) S bis 3XL (Herren) XS bis XL (Damen)

Piqué-Polo „Wilma oder William“ 100 % Baumwolle, hochwertige Qualität, 230 g/m², Klassischer Schnitt (Unisex & Damen), gerippter Kragen und Ärmelbündchen.

Größen: 6/8, 10/12, 14/16 (Kinder) S bis 3XL (Herren) S bis 3XL (Damen)

Versorgung eine große Lücke. Hier sehen wir in den alternativen Finan-zierungsformen eine neuartige Mög-lichkeit, die viel Potenzial bietet.“

Als erfolgreiche Beispiele, die in dem von der BSO moderierten Forum im Rahmen des Kongresses präsen-tiert wurden, sind zum Beispiel „Ra-pid InvesTOR – Mit Fan-Investment erfolgreich zum neuen Stadion“ oder die Crowdfunding-Plattform „I belie-ve in you“.

Page 24: Ö-Sport 01/2016

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Erste BSO-TrainerInnenfortbildung 2016 ein voller Erfolg!

FORTBILDUNG

Nach nur kurzer Zeit restlos ausgebucht war die erste Trai-nerInnenfortbildung in diesem Jahr am 02.04.2016 in Wien. Grund dafür: Gemeinsam mit der Bundessportakademie Wien konnte der Top-Konditionstrainer von Tennis-Ass Novak Djokovic, Dr. Gebhard Gritsch, als Vortragender ge-wonnen werden. Dieser referierte über das Thema „Zielset-zungen im Leistungssport – die strategische Planung einer professionellen Sportkarriere“. Denn die Optimierung des Trainings- und Entwicklungsprozesses unterstützt die Sport-lerInnen dabei, ihr volles Potential zu entwickeln. Nur eine systematische und qualitative Planung, die sich an „richti-gen und wichtigen“ strategischen und operativen Zielset-zungen orientiert, erlaubt eine systematische Optimierung des Coachings und Entwicklungsprozesses. Zielsetzung die-ses Seminars war die Diskussion und Erarbeitung dieser „wichtigen und richtigen“ strategischen Planungsziele als Grundlage einer optimierten sportlichen Entwicklung. Die Fortbildung konnte mit spannenden Einblicken und inter-essanten Analysen aufwarten. Die TeilnehmerInnen kamen dabei voll auf ihre Kosten – dies zeigte auch die angeregte Diskussion und das überaus positive Feedback.

V.l.n.r.: Mag. Hermann Wallner (Direktor BSPA), Top-Trainer Dr. Gebhard Gritsch und Mag. Martin Domes (BSO).

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Page 25: Ö-Sport 01/2016

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FORTBILDUNG

22.04.2016 Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport Oberösterreich

12.05.2016 Grundlagen Sportsponsoring Burgenland

20.05.2016 Jugendliche im Sportverein - rechtliche Rahmenbedingungen Wien

03.06.2016 Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich Salzburg

03.06.2016 Datenschutz im Sportverein/-verband Salzburg

10.06.2016 Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse Niederösterreich

16.06.2016 Grundlagen Pressearbeit Steiermark

17.06.2016 Sportverein & Steuerpflicht Kärnten

21.07.2016 Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport Vorarlberg

22.07.2016 Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein Tirol

02.09.2016 Aufwandsentschädigung & Beschäftigungsverhältnisse Steiermark

08.09.2016 Vereins-/Haftungsrecht im Sportverein Niederösterreich

09.09.2016 Struktur & Aufbau des organisierten Sports in Österreich Kärnten

16.09.2016 Datenschutz im Sportverein/-verband Niederösterreich

23.09.2016 Präsentationstechniken Burgenland

30.09.2016 Jugendliche im Sportverein - rechtliche Rahmenbedingungen Oberösterreich

06.10.2016 Grundlagen Sportsponsoring Vorarlberg

07.10.2016 Grundlagen Pressearbeit Tirol

14.10.2016 Grundlagen Kommunikation & Rhetorik Steiermark

14.10.2016 Bild-/Urheberrecht im Sportverein/-verband Steiermark

20.10.2016 Sportverein & Steuerpflicht Wien

21.10.2016 Gesellschaftspolitische & soziale Aspekte im Sport Burgenland

18.11.2016 Konfliktmanagement Niederösterreich

24.11.2016 Grundlagen Budgetierung & Finanzierung Oberösterreich

25.11.2016 Grundlagen Sportmarketing & Social Media Marketing Salzburg

30.04.2016 Systematische Entwicklung sportpsychologischer Kompetenzen in der Sportkar-riere – Sportpsychologie vom Nachwuchssportler zum Spitzensportler

Niederösterreich

21.05.2016 Die körperliche Leistungsfähigkeit – ein Grundkonzept für Verletzungspräventi-on und sportlichen Erfolg

Tirol

04.06.2016 Sportkinesiologie – Methoden zu Erhöhung des Energielevels bei Leistungs-sportlerInnen

Salzburg

24.06.2016 Leistungsoptimierung durch gezielte Nahrungsmittelaufnahme Oberösterreich

10.09.2016 ComplexCore – Rumpfstabilisation in Training und Therapie (1&2) Steiermark

01.10.2016 Behindertenleistungssport – Chance und Herausforderung für Trainerinnen und Trainer

Wien

24.10.2016 TF BSO – BSPA Graz Steiermark

TrainerInnenfortbildung 2016

Workshops 2016

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Auflistung um in Planung befindliche Workshops vorbehaltlich etwaiger Än-derungen handelt. Details bzgl. ReferentInnen, Ort und Inhalt folgen. Die aktuellen Veranstaltungen und auch mögliche Änderungen entnehmen Sie bitte unserer Website: www.bso.or.at/fortbildungskalender

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VERSICHERUNGSSERVICE

Jetzt „Sinnvoll versichern“

Die Verbands-/Vereins-HaftpflichtversicherungEine Übernahme von Ämtern in einem Sportverband oder Verein ist mit einer großen Verantwortung und mit entspre-chenden Pflichten verbunden. Auch das Verwalten von Ver-einsgeldern birgt entsprechende Haftungsrisiken für die handelnden Verbands- oder Vereinsorgane. Mit der Vereins-gesetz-Novelle vom 1.1.2012 wurde zwar die Verantwortung der FunktionärInnen etwas entschärft, aber trotzdem birgt die Übernahme eines Amtes in einem Verband oder Verein weiterhin Risiken. Die Verbands-/Vereins-Haftpflichtver-sicherung, der sich in Österreich bereits 70 % aller Sport-fachverbände und zahlreiche Vereine angeschlossen haben, bietet den FunktionärInnen, TrainerInnen, Schiedsrich-terInnen, BetreuerInnen und allen VereinssportlerInnen einen hohen und sehr umfassenden, für das Verbands-/Ver-einsgeschehen maßgeschneiderten und dazu noch äußerst prämiengünstigen Versicherungsschutz. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht auch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung (für sämtliche Verbands-/Vereins-veranstaltungen sowie für sämtliche Turniere) sowie seit 1.1.2012 (Novelle zum Vereinsgesetz) eine Vermögensscha-denhaftpflichtversicherung für FunktionärInnen und Rech-nungsprüferInnen (Versicherungssumme € 1.000.000,-).Haftpflicht-Versicherungssummen:• € 2.000.000,- für Personen und Sachschäden sowie Miet-

sachschäden (laut Pkt. A.5.d)• € 100.000,- für Vermögensschäden des Vereinsvorstandes

und RechnungsprüferInnen des Vereins (laut Punkt B sowie H999 2012)

• € 100.000,- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e)

• € 1500,- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (laut Pkt. A.5.e)

• € 400,- für Schäden von Verbands- /Vereinsmitgliedern am Verbands-/Vereinseigentum

Örtlicher Geltungsbereich: Auslandsdeckung für die ge-samte Erde (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung für einen Verein (bis zu 100 Mitglieder) beträgt € 60,-, für jedes wei-tere Mitglied € 0,60 (die Verbandsprämie auf Anfrage).

Die Verbands-/Vereins-RechtsschutzversicherungEine Rechtsschutzversicherung ist eigentlich eine „Muss-Versicherung“ für einen Verband/Verein. Große finanziel-le Belastungen können auf den Verband/Verein, die Funk-tionärInnen, TrainerInnen und SportlerInnen zukommen, wenn wegen eines Personenschadens ein Strafverfahren eingeleitet wird oder wenn die Durchsetzung von eigenen Forderungen nur durch die Klage vor einem Zivilgericht möglich ist. Bestandteile der Verbands-/Vereins-Rechts-schutzversicherung sind Strafrechtsschutz, Schadener-satzrechtsschutz, Arbeitsgerichtsrechtsschutz, Sozialver-sicherungsrechtsschutz und Beratungsrechtsschutz. Die Jahresprämie der Vereins-Rechtsschutzversicherung für einen Verein beträgt für bis zu 125 Mitglieder € 45,-, für jedes weitere Mitglied € 0,36 (die Verbandsprämie auf An-frage).

Die Sport-Kollektiv-UnfallversicherungDie ideale und leistbare Unfallversicherung für die Verbandskader sowie für alle Vereinsmitglieder. Keine namentliche Meldung: Gemeldet zur Kollektiv-Unfall-versicherung werden bestimmte definierbare Personen-gruppen des Verbandes (z. B. der gesamte Herren- oder Damen- oder Jugendkader, alle FunktionärInnen, alle TrainerInnen usw.) oder alle Mitglieder des Vereines. Das Versicherungsjahr der Kollektiv-Unfallversicherung be-ginnt jeweils mit dem 1.10. Anmeldungen zur Unfallver-sicherung sind jederzeit möglich, ab 1.4. des laufenden Versicherungsjahres wird die Erwachsenenprämie um 50 % d. h. auf € 3,30 reduziert.Die „Standard-Versicherungssummen“ der Sport-Kollek-tiv-Unfallversicherung: • Tod durch Unfall € 3.640,-• dauernde Invalidität bis € 72.680,- Eine Versicherungs-

leistung für dauernde Invalidität erfolgt erst dann, wenn der festgestellte Invaliditätsgrad 20 % erreicht oder übersteigt. Für Invaliditätsgrade unter 20 % wird keine Leistung erbracht. Bei Invaliditätsgraden von 20 % und darüber entspricht die Versicherungsleistung dem Inva-liditätsgrad in Prozent der Versicherungssumme (Linea-re Leistung 1:1).

• Heil-, Bergungs- und Rückholkosten € 1.000,- (Selbstbe-halt € 50,- pro Schadenfall)

• Kosmetische Operation (ausgenommen Zahnersatz) € 10.000,-

• Rehab-Pauschale € 300,-Für Mitglieder von Sportvereinen erstreckt sich die Versi-cherung auch auf Unfälle• bei der berufsmäßigen oder entgeltlichen Ausübung des

versicherten Sports• bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- und internationa-

len Wettbewerben• bei der Ausübung des Vereinssportes außerhalb des Ver-

eins• auf Vollkontakt-SportartenBeginn des Versicherungsschutzes: Bei Einlangen eines Antrages, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversiche-rung oder Kollektiv-Unfallversicherung (per Mail, Fax oder Post) bei der Versicherungsberatung Held & Held be-ginnt der aufrechte Versicherungsschutz.

Information/AnmeldungVersicherungsberatung Held & HeldHauptstraße 252353 GuntramsdorfTel.: +43/2236/53 086-0Fax: +43/2236/53 086-4E-Mail: [email protected]

Web: www.diehelden.at

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Fit Sport Austria startet 2016 durch!

FIT SPORT AUSTRIA

FIT SPORT AUSTRIA GmbHPrinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 WienTel.: +43/1/504 79 66 Fax: +43/1/504 79 66-900E-Mail: [email protected]

Web: www.fitsportaustria.at

Kongresse 2016Die größte Fortbildungsveranstaltung im Bereich gesundheitsorientierte Bewegung und Sport in Österreich bekommt einen Ableger. Bereits im April (15./16. April) steht in Wiener Neustadt der 1. Kinder gesund bewe-gen-Kongress am Programm der Fit Sport Austria und ihrer Eigentümer ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Die Veranstaltung bietet neben einer hochwertigen Fortbildung auch die Möglichkeit zum Austausch der in der Initiative Kinder gesund bewegen tä-tigen ÜbungsleiterInnen und Traine-rInnen. Hauptreferentin ist Prof. Dr. Renate Zimmer. Sie gilt als Expertin für frühkindliche Entwicklung im Be-reich Körper- und Bewegungserfah-rungen. Aber auch der Gastgeber im BG Zehnergasse Wr. Neustadt, Direk-tor Mag. Dr. Werner Schwarz, wird ei-nen Beitrag leisten, in dem er über die Vorteile von ausreichender Bewegung auf das sich entwickelnde Gehirn re-ferieren wird. Zum kleineren Ableger des großen Kongresses werden rund 300 TeilnehmerInnen erwartet.

Der 10. „Fit für Österreich“-Kon-gress findet traditionsgemäß wieder im Herbst statt. Vom 21.-23. Oktober 2016 wird Saalfelden wieder zum Nabel des Breiten- und Gesundheits-sports in Österreich. Mit topaktuellen Trends, einem Top-Hauptreferenten und einem dem Anlass des Jubiläums entsprechenden Abendprogramm am Samstag ist auch die zehnte Auflage dieser zentralen Fortbildungsveran-staltung einer der Eckpfeiler im Rah-men der Qualitätssiegel-Initiative der Breitensportverbände.

50 Tage … Bewegung & Sport – Die NEUE HerbstinitiativeDie drei Breitensportverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION haben sich zum Ziel gesetzt mehr Menschen zu bewegen. 2014 initiierte auch die EU erstmals eine „Europäische Woche des Sports“, die unterstützend wirken sollte, die Menschen zu mehr körperli-cher Aktivität zu animieren. Gemein-sam mit dem starken Partner Fonds Gesundes Österreich haben die drei Breitensportverbände nun ein neues Konzept erarbeitet. Der seit 1971 zum „Fit-Feiertag“ erhobene 26. Oktober wird nicht mehr als alleinstehender Motivationstag promotet, sondern ist vielmehr Höhepunkt einer Periode von 50 Tagen. 50 Tage unter dem Mot-to: 150 Minuten Bewegung und Sport pro Woche. Von 7. September bis ein-schließlich 26. Oktober haben Verei-ne, Gemeinden, Unternehmen oder auch Schulen die Möglichkeit, Veran-staltungen anzumelden und via Me-dienkooperationen zu promoten. Zur öffentlichkeitswirksamen Bewerbung ihrer Aktivitäten, vom Qualitätssiegel-Bewegungsangebot bis zur sportlichen Tanzparty oder einer Familien-Wan-derung. Genau zum Start des Vereins-jahres. Mehr Infos dazu gibt es ab Juni auf www.fitsportaustria.at und allen Platt-formen der Breitensportverbände.

Kinder gesund bewegen – 50.000 EinheitenDiese Initiative ist eine echte Erfolgs-geschichte: Seit dem Start im Sep-tember 2009 wurden bislang mehr als 250.000 Einheiten in den Kindergär-ten und Volksschulen in Österreich umgesetzt. Seitens des Sportministers wurden die finanziellen Mittel aufge-stockt und die Förderung vorerst bis zum Schuljahr 2018/19 zugesagt. Das Konzept wurde überarbeitet und für die Umsetzer vereinfacht. Pro Grup-pe bzw. Klasse steht ein maximales Fixbudget zur Verfügung, dafür müs-sen zumindest 15 polysportive Einhei-ten geleistet werden.

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Die Highlights: 10. „Fit für Österreich“-Kongress, 1. Kinder gesund bewegen-Kon-gress, Activity Square Europe – das EU-Projekt zur Initiative Kinder gesund be-wegen, 50 Tage – die Herbstinitiative

Activity Square Europe –EU-Pro jekt zum Thema Schule/VereinMit Jänner 2016 startete die Fit Sport Austria in das zweieinhalbjährige Abenteuer „EU-Projekt“, das im Be-reich Erasmus+/Sport der EU angesie-delt ist. Neun Nationen und die drei Partner ASKÖ, ASVÖ und SPORT- UNION wollen diese Plattform zu ei-nem internationalen Know How-Aus-tausch im Bereich der Bewegungsför-derung in Kindergarten und Schule und der Kooperation Schule-Verein nutzen. Am Ende sollen aber auch neue Konzepte und Entwicklungen stehen, die die beteiligten Fachleu-te gemeinsam erarbeiten wollen. Die Kickoff-Veranstaltung mit den Pro-jektverantwortlichen der Partnerlän-der fand Anfang März in Wien statt. Die Projektleitung liegt bei der Fit Sport Austria. Die Partnerländer sind neben den drei österreichischen Brei-tensportverbänden Dänemark, Schwe-den, Finnland, Belgien, Holland, Groß-britannien, Deutschland (Saarland), Ungarn und Slowenien. Eine erste öffentliche Veranstaltung wird am 2. Juni 2016 von 9-13 Uhr im Impact Hub Vienna, 1070 Wien, Lindengasse 56, im Rahmen eines Projekt-Forums stattfinden.

TeilnehmerInnen des EU-Projekt Activity Square Europe beim Kick Off am 3./4. März.

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Den ASKÖ Ehrenamtspreis „move“ erhalten ausgewähl-te Personen, die das Vereinsleben aufrechterhalten und ankurbeln. Sie erhalten dadurch stellvertretend für viele ehrenamtlich Aktive öffentliche Wertschätzung, Anerken-nung und Dank. Im Rahmen des ASKÖ-Präsidiums im Viva Steinbrunn wurden Karin Lehner und Erich Schwenten-wein in die Riege der Ausgezeichneten aufgenommen. Sportminister Mag. Hans Peter Doskozil, ASKÖ Präsident Hermann Krist und ASKÖ Burgenland-Präsident Christi-an Illedits nahmen die Ehrungen vor. „Mit unserem ASKÖ

Ehrenamtspreis zeigen wir, dass das Thema Ehrenamtlich-keit nicht nebensächlich, sondern enorm wichtig ist“, so ASKÖ-Präsident Abg.z.NR Hermann Krist. Der „move“ wird jeweils einem Mann und einer Frau verliehen, sowohl aus dem Bereich Sport also auch aus dem Bereich Fitness und Gesundheitsförderung. Diesmal wurde er bereits zum vierten Mal vergeben – das erste Mal im Burgenland.Bild 1: ASKÖ Präsident Hermann Krist, Sportmister Mag. Hans Pe-

ter Doskozil, Karin Lehner, Erich Schwentenwein, ASKÖ Burgenland

Präsident Christian Illedits und Laudatorin Christa Prets.

ASKÖ Ehrenamtspreis „move“ erstmals im Burgenland vergeben

Bereits vor den 59. ÖSTM stand fest, dass es neue Siege-rInnen geben wird, da die Triple-Gewinnerin 2015 Elisa-beth Baldauf (int. Turniereinsatz) und der Titelverteidiger im Herren-Einzel Matthias Almer (Verletzung) nicht am Start waren. Es siegten Luka Wraber (Herren-Einzel), Ka-trin Neudolt (Damen-Einzel), Jürgen Koch/Peter Zauner (Herren-Doppel), Anna Demmelmayer/Jenny Ertl (Damen-Doppel) und Roman Zirnwald/Sonja Langthaler (Mixed-Doppel). Bei den Austrian Open im Februar in Wien starte-ten 248 SpielerInnen aus 44 Nationen. David Obernosterer und Jürgen Koch/Peter Zauner verpassten jeweils den

Einzug ins Viertelfinale. Bei den Austrian Open fand das erste Para-Badminton-Länderspiel zwischen Österreich und Deutschland statt. Innerhalb der noch bis 30.04.2016 dauernden Olympia-Quali gab es im März nochmals beach-tenswerte Turnierergebnisse. Elisabeth Baldauf gewann in Havanna, David Obernosterer unterlag in Kingston/JAM erst im Finale und Luka Wraber stand im Lima-Halbfinale. Der Kampf um den einen HE-Startplatz geht in die letzte Phase.

Bild 2: Para-Badminton bei den Austrian Open.

Badminton: Neue StaatsmeisterInnen, Austrian Open und Olympia-Quali

Der österreichische Bahnengolfverband befindet sich seit 2016 in einer Neustrukturierung, da der langjährige Präsident Leo Moik im November 2015 zurückgetreten ist. Eine positive Entwicklung in der Funktionärsebene ist ersichtlich und die Aufgabe des Verbandes ist eine komplette Neustrukturierung des Spitzensport und des Breitensports. Im Februar 2016 wurde der neue Vorstand Christian Gobetz als Präsident und Johanna Knotzer als Vizepräsidentin gewählt. Auch die Verbandsadresse hat sich im Zuge der Umstrukturierung geändert: Adresse: Li-

lienthalgasse 28, 8020 Graz, Telefon: 0650/829 15 74. Die sportlichen Saisonhöhepunkt 2016 sind die Jugend WM in Bischofshofen im August sowie Europameisterschaften in Finnland und Portugal, wo die Nationalteams um Medail-len kämpfen.

Umstrukturierungim Bahnengolfverband

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© ASKÖ © Thomas Herndlhofer

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Kestutis Kemzura hat sein Amt als neuer Teamchef der ÖBV-Herren mit einem klaren Ziel angetreten. Der 45-jäh-rige Litauer will Österreich zur EM (EuroBasket) 2017 führen. Die Qualifikation gegen Deutschland, die Nieder-lande und Dänemark wird laut Kemzura, der u. a. mit sei-nem Heimatland 2010 WM-Bronze geholt hat, „eine große Herausforderung. Ich bin hier, um den Schritt zur EM zu gehen“, sagte der Neo-Teamchef bei seiner Präsentation. „Wir glauben an den Erfolg. Wir müssen daran glauben, sonst brauchen wir gar nicht zu beginnen.“ Ziel ist es, „die

bestmöglichen verfügbaren Spieler zum Nationalteam zu bringen.“ Die Qualifikation zu schaffen, ist für ÖBV-Präsi-dent Hubert Schreiner „der wichtigste und entscheidende Schwerpunkt“ des Verbandes in diesem Jahr. „Wir sind be-reit, nach 40 Jahren wieder in die Eliteliga aufzusteigen.“ Für ÖBV-Sportdirektor Michael Schrittwieser ist Kemzura „ein Mann, der schon dort war (u. a. EM 2009 und 2011), wo wir hinwollen“.

Bild 4: Kestutis Kemzura will mit Österreich zur EM.

Basketball: Kemzura will ÖBV-Herren zur Europameisterschaft 2017 führen

Riesenerfolg für Österreichs Dreiband Nationalmann-schaft bei der Team Weltmeisterschaft in Viersen/Deutsch-land. Das Duo Arnim Kahofer und Andreas Efler sorgte mit Platz 3 für den ersten Medaillengewinn bei Dreiband Weltmeisterschaften für Rot-Weiß-Rot seit 1997. Nach einem Auftaktsieg gegen Gastgeber Deutschland reich-te ein Remis gegen Mitfavorit Spanien für den Aufstieg ins Viertelfinale. Dort wurde Griechenland nach dramati-schem Spielverlauf in der „Scotch Double“ Verlängerung mit 15-10 niedergerungen. Im Halbfinale mussten sich Ös-terreichs Carambol Billard Asse dann aber dem regieren-

den Europameister Holland nach hartem Kampf beugen. „Schade, da wäre für uns durchaus noch mehr drinnen ge-wesen. Trotzdem können wir mit unserer Leistung mehr als zufrieden sein“, so Andreas Efler, der seine bereits 4. Medaille bei Dreiband Welt- und Europameisterschaften holte. Für Teamkollegen Arnim Kahofer war es das erstes Dreiband Edelmetall in der Allgemeinen Klasse. Die Nie-derländer setzten ihren Siegeszug im Endspiel fort und kürten sich mit einem klaren Erfolg gegen die Türkei zum neuen Weltmeister.

Billard: Arnim Kahofer/Andreas Efler sensa-tionell zu Team-WM Bronze im Dreiband

2015 war ein erfolgreiches Jahr: Nico Wiener wurde Welt-meister bei der 3D WM in Terni. Dominik Irrasch, Stefan Heincz und Thomas Weber sicherten sich im Team bei der Junioren EM/Feld in Rzesow den Europameistertitel. Die Recurveschützin Laurence Baldauff holte mit ihrem 2. Platz beim Qualiturnier im Rahmen der WM in Ko-penhagen einen Quotenplatz für Rio, wo Österreich seit 32 Jahren wieder im Bogensport vertreten sein wird. Die Herren haben noch gute Chancen bei der EM/Nottingham und beim World Cup/Antalya einen Quotenplatz zu erzie-

len. Auch 2016 wird spannend: Der ÖBSV und der UBSV Glemmtal veranstalten von 24.06.-02.07.2016 die IFAA European Bowhunter Championships (EBHC), die bis-lang größte europäische Bogensportveranstaltung. Saal-bach Hinterklemm wird den idealen Rahmen für die 1680 SchützenInnen in 14 verschiedenen Bogenklassen und di-versen Altersklassen bieten.

Bild 6: Rio-Kader: Dominik Irrasch, Max Lang, Laurence Baldauff,

Andreas Gstöttner und Alexander Bertschler.

Bogensport: Teilnahme bei den Olympischen Spielen Rio und EBHC

© Kozoom/ÖBU© Pictorial/Michael Filippovits © ÖBSV

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Die Österr. Bundeshymne wurde bei der WM 2016 im Eis-stocksport ein Dauerbrenner. Von 8 möglichen Goldent-scheidungen in Ritten/ITA, erklang sie 6 Mal bei den Sie-gerehrungen. Erfolgreichster Sportler dieser WM wurde Matthias Taxacher, der mit 2 x Gold (Mannschaftsspiel, Ziel-Mannschaft) und 1 x Silber (Ziel-Einzel) im Gepäck die Heimreise antreten konnte. Einen Premierensieg fei-erte René Genser, der nach zahlreichen WM-Medaillen im Weitenwettbewerb nun sein erstes WM-Einzelgold gewann. Manfred Guttmann feierte bei seinem Comback seinen ins-

gesamt 3. WM Einzeltitel im Zielwettbewerb. Besonders er-freulich war für die Eisstock-Nation Österreich die lang er-sehnte Goldmedaille im Mannschaftsspiel der Herren. Wie verhext lief es seit dem letzten Titel 1987, nun wurde der Fluch aber gebrochen. In der Königsdisziplin musste Ös-terreich 29 Jahre lang warten, um endlich wieder als Welt-meister vom Platz zu gehen. Mit insgesamt 6 Gold- und 3 Silbermedaillen war die WM 2016 die erfolgreichste in der Geschichte für Österreich. / Bild 1: Gold im Mannschaftsspiel:

Hobl, Marktl, Taxacher, Brantner, Kaufmann (v.l.n.r.).

Eisstocksport: Der Fluch ist beendet –Österreich räumt bei WM ab

Knapp 1000 Zuseher an zwei Tagen sorgen für tolle Stim-mung beim Final3-Finalturnier der österreichischen Faust-ball-Hallenbundesliga in Freistadt. Dort jubeln sowohl die Frauen des FSC Wels 08 als auch die Männer von Union Compact Freistadt über ihre Premieren-Titel. Nach gewon-nenem Grunddurchgang stehen die Messestädterinnen bereits fix im Finale. Dort lassen sie Titelverteidiger Uni-on Raiffeisen Dialog Telekom Arnreit (4:0 im Halbfinale Union Raiffeisen Haidlmair Nußbach) keine Chance. Der Hallentitel 2016 ist gleichzeitig der erste Meistertitel in der Vereinsgeschichte. Bei den Männern ziehen die Gast-

geber von Union Compact Freistadt mit einem 4:0 gegen den FBC ABAU Linz Urfahr ins Finale ein und treffen in der Neuauflage des Vorjahresfinales auf den amtierenden Champion TuS Raiffeisen Kremsmünster. In einem hoch-klassigen Finalspiel gelingt den Mühlviertlern die Revan-ge für die Vorjahresniederlage, der Feldmeister sichert sich zum ersten Mal auch die Hallenkrone.

Bild 2: Zum ersten Mal Hallenmeister: FSC Wels 08 und Union Com-

pact Freistadt.

Faustball:Premieren-Titel in der Hallenmeisterschaft

Das gefeierte Wachstum der Ultimate-Szene bringt gerade im ersten Quartal auch neue Herausforderungen bei der Suche nach ausreichend großen Locations für die natio-nalen Showdowns mit sich. An den 37. Österreichischen Staatsmeisterschaften der Ultimate Mixed Division von 8.7.-10.7. werden 16 bis 20 Teams teilnehmen, an jenen der Ultimate Open und Women Division von 9.9.-11.9. ebenfalls etwa 20 Teams. Entsprechende Stadien und Trai-ningszentren sind daher herzlich eingeladen, sich beim Ös-terreichischen Frisbee-Sport Verband unter vorstand@fris-

beeverband.at als Veranstaltungsort zu bewerben. Auch im heimischen Disc Golf Sport stehen nationale Großer-eignisse am Programm: Von 7.5.-8.5. werden die 25. Öster-reichischen Staatsmeisterschaften in den Divisionen Open Women und Open Men sowie die 25. Österreichischen Meisterschaften in den Divisionen Juniors Women und Juniors Men in Eisenstadt ausgetragen. Ebenso in Eisen-stadt finden am 6.5. die Disc Golf Doubles Meisterschaften statt. / Bild 3: Finale der Staatsmeisterschaft 2015 in der Open Divi-

sion: Innsiders Kundl (Tirol) gegen TheBigEz (Wien).

Frisbee:Wachstum und neue Herausforderungen

© Martin Hörmandinger/ÖFSV© BÖE © ÖFBB/Stefan Gusenleitner

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Österreichs Handball-Nationalteam bestreitet in der ers-ten Aprilwoche spannende Testspiele als Vorbereitung auf das WM-Play-Off: Am 3. April geht es gegen Europameis-ter Deutschland, danach zwei Mal gegen die Tschechische Republik – am 7. April in der Sporthalle.Krems. ORF Sport Plus überträgt die Testspiele live. In der WM-Qualifikation musste die Mannschaft noch auf zahlreiche verletzte Spie-ler verzichten, jetzt hofft das Team auf die Rückkehr von Robert Weber, Viktor Szilagyi, Max Hermann oder Romas Kirveliavicius. Patrekur Jóhannesson: „Die April Woche

ist sehr wichtig für uns, weil wir im Juni, wenn wir un-sere Qualispiele gegen Dänemark haben, nur wenige Tage zusammen sind und keine Vorbereitungsspiele mehr für unsere Aufgabe haben. Wir werden die Spiele gegen Deutschland und Tschechien so nehmen wie Qualispiele, denn sonst bringt es nicht viel!“

Handball: Männer-Team testet gegenEuropameister Deutschland

Der Österr. Kanuverband ist in der glücklichen Lage im Wildwasserslalom bereits seit 2015 zwei Nationenplätze (Damen und Herren) bei der WM in London geholt zu ha-ben, doch darf laut dem internationalen Reglement nur eine der vier Weltklassekanutinnen (Oblinger-Peters, Kuhnle, Wolffhardt oder Leitner L.) für Österreich an den Start gehen. Mario Leitner, Felix Oschmautz oder And-reas Langer sind die aussichtsreichsten Kandidaten bei den Herren. Im Flachwassersprint besteht nach wie vor die Möglichkeit weitere zwei Boote nach Rio zu bringen. Yvonne Schuring (K1) und Viktoria Schwarz/Ana Roxana

Lehaci (K2) nützen Mitte Mai die zweite Chance, sich beim European Qualifier ihre Startplätze für Rio zu sichern. Be-reits Anfang März gingen die Pumpen in der VERBUND-Wasserarena in Betrieb, um den österr. KanutenInnen die bestmögliche Vorbereitung auf die Olympiasaison zu bie-ten und dabei nichts dem Zufall zu überlassen. Mehr Infor-mation auf www.kanuverband.at

Österreichs KanutenInnenim Riofieber

Rot-weiß-rote Kaderathletinnen und -athleten messen sich in Laško am 12. und 13. März mit der Weltelite. Ali-sa Buchinger, ihres Zeichens amtierende Europameisterin der Gewichtsklasse -68 kg, ließ die starke internationale Konkurrenz hinter sich. Die Salzburgerin stieß beinahe mühelos ins Finale vor und holte anschließend Gold gegen die Serbin Ivana Comagic. Stefan Pokorny gelang es, am 2. Wettkampftag, seine Schnelligkeit und große Routine aus-zuspielen und in der Gewichtsklasse -67 kg ebenfalls Gold zu erkämpfen. Ein wichtiger Schritt für Pokorny auf die

laufende Qualifikation für die EM im Mai. Mit einer tollen Leistung schloss auch Bettina Plank, regierende Europa-meisterin der Kategorie -50 kg, ihren ersten Saisonwett-kampf ab. Plank gewann hochverdient die Trostrunde und erreichte somit den 3. Platz. Im Kumite-Teambewerb der Damen erkämpften sich Buchinger, Plank, Kaup und Rei-ter abschließend noch die zweite Bronzemedaille.

Bild 6: Bettina Plank, amtierende Europameisterin.

Karate: 2x Gold und 2x Bronze bei Karate Worldcup in Laško/Slowenien

© Martin Kremser/ÖKB© Peter Korrak© ÖHB/Pucher

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Max Kühner legte am Osterwochenende im Weltcupfinale der Springreiter in Göteborg mit Chardonnay eine beein-druckende Aufholjagd von Platz 33 auf 14 hin. Während Victoria Max-Theurer mit ihrer Stute Blind Date mit zwei Siegen beim internationalen Dressur-Turnier im oberös-terreichischen Stadl-Paura perfekt in die Olympiasaison startete. „Chardonnay hat bewiesen, dass er auf diesem Top-Level mithalten kann“, lobte Max Kühner seinen Schimmelhengst – mit 9 Jahren das jüngste Pferd des Welt-cupfinales – der bei 3 Auftritten in den Parcours bis 1,60

Meter Höhe nur zwei Abwürfe kassierte. Der Weltcupsieg ging an Titelverteidiger und Olympiasieger Steve Guerdat. 130 Tage vor der Olympia-Eröffnung in Rio zeigten Victo-ria Max-Theurer und Blind Date beim CDI3* in Stadl-Pau-ra ihre Form! Ihre rockige Kür zu klingenden Falco-Hits wurde mit 76,75 Prozent bewertet. Wie im Grand Prix gab es einen österreichischen Dreifachsieg, diesmal mit Belin-da Weinbauer (72,9 mit Don Walesko) vor Christian Schu-mach (71,45 mit Auheim’s Picardo) auf den Plätzen.Bild 1: So jubelte Max Kühner im Weltcupfinale in Göteborg.

Pferdesport: Max-Theurer in Olympia-Form,Kühner beeindruckt im Weltcupfinale

Es war einer der erfolgreichsten Winter für das österreichi-sche Nationalteam. Wolfgang Kindl (Bild 2) und der Dop-pelsitzer Penz/Fischler demonstrierten eindrucksvoll, dass sie als Medaillenanwärter bei der Heim-WM kommendes Jahr in Innsbruck gelten. Wolfgang Kindl sicherte sich in Königssee zum zweiten Mal WM Bronze und musste im Gesamtweltcup lediglich Weltcup-Dominator Felix Loch aus Deutschland den Vortritt lassen. Peter Penz und Georg Fischler holten ebenfalls zum zweiten Mal in ihrer Karrie-re WM Silber und belegten im Gesamtweltcup Rang drei. Mit U23-Medaillen und Top-Weltcup-Platzierungen von

David Gleirscher und Armin Frauscher erwies sich auch die Nachwuchsarbeit im ÖRV einmal mehr als erfolgreich. Somit steht der kommenden Saison mit dem Höhepunkt von 26.-29. Januar 2017 in Innsbruck aus österreichischer Sicht nichts mehr im Weg – die Heim-WM kann kommen!

Rodeln: Ein gelungener Schritt auf dem Weg Richtung Heim-WM

Der Countdown zu den Olympischen Spielen in Rio läuft, auch für den ÖRV. Denn in Rio werden bei der olympi-schen Ruder-Regatta auch wieder ÖRV-Boote am Start sein. Mit Magdalena Lobnig (Damen Einer) und Paul und Bernhard Sieber (Herren Leichtgewichts-Doppelzweier) haben bereits zwei Boote das Olympia-Ticket fix. Der ÖRV blickt aber bereits jetzt zu den Olympischen Spielen 2020 in Tokio/Japan. Junge Athleten mit viel Potential befin-den sich im Aufbau. „Die Anpassungen unserer Struk-turen und der enorme Einsatz aller beteiligten Trainer,

Athleten und Funktionäre haben sich ausgezahlt, um den österreichischen Rudersport wieder an die Weltspitze zu führen. Wir wollen mit gleichem Schwung und Elan wei-terarbeiten und planen bereits für 2020 und 2024“, sagt Horst Nussbaumer, Präsident des ÖRV. Die Strukturen des ÖRV sind auf langfristige Erfolge ausgelegt, haben bereits erste Erfolge gebracht und werden den österreichischen Rudersport national und international beflügeln.

Bild 3: Magdalena Lobnig hat das Olympia-Ticket fix.

Rudern:Junge Athleten hungrig auf Erfolg

© ÖRV© Eugen Eslage© KiB - Baumgartner K.© OEPS/Tomas Holcbecher

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Einen historischen Erfolg feiern Österreichs Schach-Frau-en bei der Team-EM in Island. Ein 2:2 in der Schlussrunde gegen Favoriten Georgien sichert erstmals einen Platz in den Top-10. Das Herrenteam landet angeführt von Markus Ragger im Rahmen der Erwartungen am 28. Platz. Öster-reichs Frauen sind als Nummer 19 von 30 Mannschaften nur als Außenseiterinnen in die EM gestartet. Nach einer Auftaktniederlage gegen Polen läuft das Team zu großer Form auf. Höhepunkte sind der 2,5:1,5 Sieg gegen Arme-nien und eine 2:2 Punkteteilung gegen die top gesetzten

Frauen aus Georgien. Unter dem Strich holt das Team in der Besetzung Regina Theissl-Pokorna, Katharina Newr-kla, Veronika Exler, Anna-Christina Kopinits und Anna-Lena Schnegg 11 Punkte und beendet das Turnier am 9. Platz, punktegleich mit den viertplatzierten Polinnen. Es ist der erste Top-10 Platz Österreichs seit Bestehen des Bewerbes. Die dominierende Nation der EM ist Russland: Die Herren gewinnen klar vor Armenien und Ungarn, die Frauen vor der Ukraine und Georgien.Bild 4: ÖSB Frauenteam mit Coach Harald Schneider-Zinner.

Schach EM:Historischer Top-10 Platz

Noch ein Jahr bis zu den Special Olympics World Winter Games 2017: Mehr als 3000 Athleten aus über 100 Nati-onen werden im März 2017 bei den Weltwinterspielen in Graz, Schladming und Ramsau um Medaillen kämpfen. So-zusagen als Auftakt zum Ein-Jahres-Countdown lud Coca-Cola Österreich gemeinsam mit der Stadt Wien mehr als 150 Special-Olympics-Sportler zum Wiener Eistraum ein. Auch einige prominente Persönlichkeiten wie Olympiasie-gerin Trixi Schuba, Olympia-Medaillengewinner Michael Hadschieff sowie die Fußballstars Andreas Herzog und Jo-

sef Hickersberger ließen sich diesen Event nicht entgehen. Nach einem kurzen gemeinsamen Aufwärmen starteten die Special-Olympics-Athleten Vorführungen im Synchron-eislaufen, Paarlaufen und in der Einzelkür. Zum Abschluss bildeten alle Anwesenden gemeinsam nach dem Slogan der Special Olympics World Winter Games 2017 „Heart-beat for the World“ auf der Eisfläche vor dem Wiener Rat-haus ein großes Herz.Bild 6: Gute Laune war am Wiener Eistraum garantiert – auch bei

den Sportstars Andi Herzog, Michael Hadschieff oder Trixi Schuba.

Special Olympicszu Gast am Wiener Eistraum

© Coca-Cola/Martin Steiger© ÖSB© ÖSB

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Als würdiger Austragungsort der diesjährigen ÖSTM & ÖM für Luftdruckwaffen präsentierte sich die Arena Kufstein, in der dem Publikum Ende März Schießsport auf höchs-tem Niveau geboten wurde. Zur Staatsmeisterin 2016 mit dem Luftgewehr kürte sich Vorjahressiegerin und Olympia-kandidatin Olivia Hofmann (T). Bei den Herren setzte sich Bernhard Pickl (NÖ) (Bild 5) gegen die starke heimische Konkurrenz durch. Den Teamtitel holten bei den Frauen die Tirolerinnen Franziska Peer, Olivia Hofmann und Lisa Un-gerank. Bei den Männern ging der Sieg ebenfalls nach Tirol:

Beste Mannschaft mit dem Luftgewehr waren die drei Fina-listen Thomas Kostenzer, Hannes Patka und Georg Zott. Die klare Favoritin mit der Luftpistole war Sylvia Steiner (S). Sie wurde ihrer Rolle gerecht und gewann klar die Goldme-daille. Den Staatsmeistertitel mit der Mannschaft sicher-ten sich die Niederösterreicherinnen Sandra Weitersberger, Iryna Skluzak und Sonja Jammerbund. Bei den Männern schoss sich Wolfgang Psenner zum Sieg. Gemeinsam mit sei-nen Vorarlberger Kollegen Manfred Bechter und Sladjan Zoran holte Psenner auch den Mannschaftstitel.

Sportschießen: Österr. Staatsmeisterschaf-ten für Luftdruckwaffen in Kufstein

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Starke Fünfte wurden Doppler/Horst (Bild 2) beim FIVB Grand Slam in Rio. Coach Nowotny: „Das war eine gute Olympia-Generalprobe!“ In Österreich geht es u. a. im Juni und Juli zur Sache: Vom 8. bis 12. Juni steigt das Sa-tellite Baden presented by SPORT.LAND.NÖ. Die größte Beach-Party folgt von 26. bis 31. Juli mit dem A1 Major in Klagenfurt. Gute ÖVV-Leistungen auch auf Schnee: Schnetzer/Leeb gewannen das zur CEV Snow-Volleyball-Tour zählende Turnier in Wagrain. In der Halle gehen die Meisterschaften in ihre entscheidenden Phasen. In der

AVL Men bestritten Tirol gegen Waldviertel und Aich/Dob gegen Cupsieger Amstetten die „Best-of-5“-Halbfinalseri-en. Die „Best-of-3“-Halbfinalpaarungen der Damen (ab 9. April): SVS Post SV – Graz bzw. Klagenfurt – VC Tirol. Gute Leistungen bot Hypo Tirol in der DenizBank Champions League. Im Poll D wurde man hinter Kazan und Ankara sowie vor Budva Dritter. Das Final Four findet im April in Krakau statt. Für die ÖVV-Nationalteams startet im April die Vorbereitung auf die diesjährigen Herausforderungen (EM-Qualifikationen und CEV European League).

Volleyball: Olympia-Vorgeschmack, Action in Baden, Klagenfurt und in der Liga

Tausende Kletterfans dürfen sich vom 19. bis 21. Mai 2016 auf ein Kletterfest der Superlative in der Innsbrucker Olympiaworld auf und abseits der Wand freuen: Rund 200 Athletinnen und Athleten aus 35 Nationen werden zur Weltcup-Punktejagd erwartet. Neben den sportlichen Höchstleistungen der Boulder-Weltelite, allen voran Öster-reichs Aushängeschilder Anna Stöhr, Jakob Schubert, Ka-tharina Saurwein und Shooting-Star Jessica Pilz, kommt auch der Breitensport zum Zug. Der Blocmaster Boulder Jam lädt zum Szene-Come-Together. Der Startschuss für

alle Freizeitkletterer fällt bereits am Donnerstag, 19. Mai, bevor anschließend die Profis am Zug sind: Am Freitag (Qualifikation) und Samstagnachmittag (Halbfinale) gilt es für die Weltcup-AthletInnen, die begehrten Finaltickets für den großen Showdown zu sichern. Im Weltcupfinale der Damen und Herren am Samstag, 21. Mai, kämpfen die Größen der Boulderszene ab 20:30 Uhr um Gold, Silber und Bronze! Infos auf www.boulderworldcup-innsbruck.com

Bild 3: Jakob Schubert freut sich auf den Heimweltcup in Innsbruck.

Kletterweltcup 2016: Innsbruck lädt zum Boulder-Showdown in die Olympiaworld

© ÖWK/Elias Holzknecht© FIVB

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Seit 2015 stehen Europa und insbesondere auch Öster-reich vor einer neuen Herausforderung, der Bewältigung eines hohen Zustroms an Flüchtlingen. Bei der Integration dieser Menschen kann der in rund 15.000 Vereinen orga-nisierte Sport als wichtige Säule unserer Zivilgesellschaft eine maßgebliche Rolle spielen: Das gemeinorientierte Angebot eines Sportvereins bietet optimale Rahmenbe-dingungen für eine Kontaktaufnahme sowie gegenseitiges Kennenlernen und schafft damit die Grundlage für Inte-gration. Das von der SPORTUNION initiierte und von al-

len 3 Sport-Dachverbänden durchgeführte Projekt „Sport verbindet uns!“ hat zum Ziel, an ausgewählten Standorten Sporteinheiten für Flüchtlinge anzubieten und durch eine aktive Freizeitgestaltung zur Betreuungsqualität beizutra-gen. Der Fokus liegt dabei auf männlichen, unbegleiteten Minderjährigen. Ein Programm mit dieser Zielgruppe und in dieser Dimension wird im organisierten Sport zum 1. Mal umgesetzt. Als Pilotprojekt wird es Lösungsansätze und Ergebnisse für weitere Projekte liefern. Für nähere Infos: Mag.ª Anita Steinberger, [email protected]

SPORTUNION: Sport verbindet – Flüchtlinge im Sportverein aktiv integrieren

AUS DEN VERBÄNDEN

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Nähere Infos auf www.managerrun.atoder unter +43 (0) 1 799 40 80 – 8410

Keynote von

Thomas

Geierspichler

300 Manager und

Sportler am Start

EM Public Viewing

SBC & MANAGER RUNGesunde Manager für gesunde Unternehmen

30. Juni // Wien // UniCredit Center Am Kaiserwasser

Vitaminempfang 17:30 UhrKeynote 18:00 UhrStartnummernausgabe laufendWarm up 19:30 UhrStart Manager Run 19:45 UhrAfter Run Party 20:30 UhrEM Public Viewing 21:00 UhrSiegerehrung 21:45 Uhr

PROGRAMM

Thomas Geierspichler liefert Motivation und Inspiration für Führungskräfte

Der Salzburger beschreibt den Weg vom Sieg über sich selbst bis hin zum zweifachen Paralympics- Sieg. Er erzählt, wie er es nach einer Querschnittslähmung wieder in ein erfülltes Leben geschafft hat. Allen, die vor persönlichen und beruflichen Herausforderungen stehen, liefert der Ausnahmeathlet eine geballte Ladung an Hoffnung, Tipps und Motivation.

KEYNOTE - Mit Rückgrat zurück ins Leben

Danach geht es auf die Laufstrecke. Die Strecke im Ausmaß von 7,2 km führt rund um den wunderschönen Bereich der unteren Alten Donau.

Dabei gehen zahlreiche Topmanager und Spitzensportler an den Start.

MANAGER RUN

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Österreichische Bundes-SportorganisationPrinz-Eugen-Straße 12, 1040 WienTelefon: +43/1/504 44 55 • Fax: +43/1/504 44 55 66E-Mail: [email protected] • Internet: www.bso.or.at

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